1914 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1914 18:00:01 GMT) scan diff

22838.

amerun-Pflänzchen

2/5 1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 30/5 1914 Geschäftsbetrieb: Tabak⸗ und Zigarrenfabriken. Waren: Tabakfabrikate aller Art, insbesondere Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarren und Zigaretten.

194656.

1948385. w. 194667. .

Schamad

2 7 3075/49*44 von der Meden & Thomsen, Hamburg.

Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

38. 194668. O. 4916.

Monte Baldo

6/1 1913. Fa. Wilh. Osterwald, Enger i/ Westf 30/5 1914. Enger i/Westf.

2 Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren und Zigarillos.

194669. B.

12/3 1914. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Fabrikation baumwol⸗ lener Stückware. Waren: gefärbter 8

Rosenthal & Tobias, Berlin.

J. 7014.

Bühnenster

3/12 1913. Fa. Julius Jahl, Mannheim. 30/5 914. Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri kate. Waren: Zigarren.

1

is cher a2 8

194678. 6. 15780.

URODONAL

10/1 1914. Lucien Graux, Paris; Vertr.: Dr. Antoine⸗Feill, Dr. Geert Seelig, Dr. P. Eh lers, Hamburg. 30/5 1914. 1 Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb phar⸗ mazeutischer Spezialitäten. Waren: Pharmazeutische

3 8 8 8 8

4

30049.

20/2 1914. Dr.

Weißensee, Sedanstr. Geschäftsbetrieb:

maschinennadeln.

jur. Edmund Ebert, 47. 30/5 1914. Nadelfabrik. Waren:

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs- und Staatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

10658. 2/2 1914.

Waren: Roh⸗, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Zi garren, papier.

Scheizer-Spiese

27/12 1914.

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. nannte Stumpen.

Waren: Zigarren.

Tabakfabrikate und Rohtabak. 38. 194661.

und Tabakregie, Berlin.

EE111“

1914.

kate. rettenpapier, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Papier⸗, Zigarren⸗ und Zigarettenspitzen.

Pflanzerstolz.

28/2 1914. Fa. C. F. G. Schmidt, Altona a/Elbe. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Tabakffabrikate.

10/3 ensen. Geschäftsbetrieb: Anfertigung von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake.

Schuveizer-Stange

27/12 1913. 1914.

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. ausgenommen Kautabak.

23/4 1914. Fa. Heinrich Jacobi, Mannheim. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

3 194658. W. 18138.

Hansatraum

30/10 1913. Fa. L. Wolff, Cigarrenfabriken, Ham⸗ burg. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik und Handel mit Rohtabak und Tabakfabrikaten. Waren: Zigarillos, Zigarren.

194659. M. 22898.

Dankelmann’'s Keulen

13/3 1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 1914.

Geschäftsbetrieb:

30/5

Tabak⸗ und Zigarrenfabriken.

38 194660. H. 30407.

Geschä retten

t„Rolonialrecht“

29/4 1914. Theodor Heinecke & Cie., Kirchlengern Westf. 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabriken. Waren: Alle

B. 30582.

0 retten und Zigarettentabak.

14/4 1914. Bosnia G. m. b. H. Cigarettenfabrik Verschleiß der bosnisch⸗hercegovinischen Landes⸗ 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Tabak⸗

und Zigarettenfabrik.

Zigaretten, Zigarettenhülsen und Zigaretten⸗

194662. F. 14345.

Montgolfier

8/4 1914. Fa. Jos. Feinhals, Cöln a/Rh. 30/5]30. Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri

Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Ziga⸗

194663. Sch. 19197.

194664. L. 17168.

1914. Langhans & Jürgensen, Altona⸗Ot 30/5 1914.

194665.

28/3

und retten papiere.

18/4 1914. Fa. G. 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗Import. Tabakfabrikate, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake.

30/5 1914.

sämtliche anderen Tabakfabrikate,

194670. H. 30310.

Shylock

M. Holz, Frankfurt

Waren

insbesondere Ziga

Zigarren,

194671.

Nein Papitaf

25/4 1914. 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Tabakfabrikate. 8

Fa. August Deter, Berlin.

Waren:

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Ziga⸗

194672. C.

Cigarettenfabrik Kraj G. m. b. 1914.

9 X

/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. ren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau

17/3 1914. 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. tabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier.

1914.

194673. ’“

1/5 1914. Fa. August Deter, Berlin. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: 8 8 Tabakfabrikate.

Zigarrenfabrik. Waren:

194674.

Fa. August Blase,

Waren: Zig und Schnupftabak.

194675. M.

229

Mal⸗Kah Company m. b. H., Berlin.

194676.

1913. Emil Vollmer, St. Ludwig. 30/5

Fabrikation und Handel in Waren: Schweizer Zigarren, soge

194666. 5715.

Emil Vollmer, St. Ludwig. 30/5

bolo

Fabrikation und

Handel in Waren: Tabakfabrikate

aller Art

16/3 1914. Boehm & Co., Hamburg. Geschäftsbetrieb:

Waren: Tabakfabrikate.

Vertrieb von

. 18

B. 30486.

Westfälischer Ruf

Lübbecke i/W.

Waren: Roh⸗

B. 3038

30/5 1914. Tabakfabrikaten.

: Ziga⸗

Ziga⸗

a/ M.

:Alle

retten,

3380.]

30/5

Alle

15689.

Parabellum

9/4 1914. Berlin.

Leibnizstr. 33. Geschäftsbetrieb: Fabrikation chemischer, pharma zeutischer und kosmetischer Mittel, Export und on Waren aller Art. hygienische und kosmetische Präparate.

2. 194681.

v

13408.

Alle

chemische Johannes Wendel, 1914.

Farbstoffen, Waren:

14/3 1914. Geschäftsbetrieb: mazeutischer Produkte.

Präp 194680.

0277. 23/5

1914. 30/5 1914.

PMON

Schweiz, 18/4 1914. Industrie

5 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation chemischen und

Heilmittel

ander

parate.

chemische Industrie in Johannes Wendel, Berlin, Kleinbeerenstr. 4.

gar

194682.

5 1914.

Schweiz, 16/4

Basel,

1914.

20.

Farbstoffen, Waren: Heilmittel und chemisch⸗pharmazeutische Prä⸗ parate.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation

chemischen und

und

21/11

30

Geschäftsbetrieb:

Arn

4

1

und jekti⸗ 9.

apparate eigener Systeme.

194683.

1913. Fa. 5 1914.

ublätter.

und

Wolfgang Verner, Berlin, Gipsstr. 2. M EA ftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: 8 9

1914. Karl Ehrhardt, Achern i/Baden. 30

6. 16301.

8 Gesellschaft für in Basel, A.⸗G., Basel; 8 Berlin, Kleinbeerenstr. 4.

en

und chemisch⸗therapeutische

ENOMORPHON

1914. Gesellschaft für A.⸗G., Basel;

Vertrieb von anderen

Unjon.

M. Steinberg, Cöln⸗Lindenthal.

Gummiwarenfabrik.

Apotheke und Fabrikation phar Waren: Pharmazeutische Pro⸗

Dr. Rudolf Reiß, Charlottenburg,

Import

Waren: Medizinische Salben,

Vertr.: 30/5

Vertrieb von

Produkten.

G. 16302.

Vertr.: 30/5

Produkten.

Waren:

194684.

Petroleum⸗Löt⸗, onslampen.

9 b.

7,

191

Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Stahlwaren. ren;.

13/2 1914. Hauptstr. Geschäftsbetrieb:

194685.

RIPA

4.

Messerschmiedewaren.

*

Rubina

1 2 1914. Fa. Gustav Barthel, Dresden⸗A. Geschäftsbetrieb: Fabrik für Löt⸗, Heiz⸗ und Koch⸗ eme. Waren: Spiritus⸗, Benzin⸗ 5

Heiz⸗ und Kochapparate und Pro⸗

B. 30164.

8

Sch. 19386.

1“ BE L11”“ Fa. H. Schwertfeger, Hannover. 30/5 3

30/5

6 83

t

Wa⸗

194686.

30/5 1914. Laubsägenfabrik.

Säge

n.

B.

Nicolaus Braun, Bacharach a,

—₰¼

30127.

Waren:

fabrik. tuosen, Minexalwässer, alkoholfreie Getränke.

8/4 1914. Heimschutz⸗Metallwaren⸗Fabri .„ 5., venm. 80,9189 ..“ 5Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Tür⸗ und Fensterbeschläge, rungen, Sicherheitsschlösser.

12.

Wark

194689. Sch. 191

11/4 1914. Fa. Robert (Württbg.). 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Darmfabrik. mentpapier⸗Därme.

Schindele, Ploching

Waren: Pen

194690.

2/1 1914.

Rheinische Wachsindust Menden, Cöln. sch b hsindustrie Otto

30/5 1914

Schuhcreme. Waren: Schuhereme.

194691. 3. 402

Orlin Wolle

14/4 1914. Gustav Zimmt, Posen, Breitestr. 1 30/5 1914. 111.“ Geschäftsbetrieb: Kurz⸗, Weiß⸗, Wollwaren⸗Gro handlung. Waren: Wollene Strickgarne und darmn gefertigte Strümpfe und Socken.

16b. 194692. Sch. 1896.

Müllh MaAtnnn

9/1 1914. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung Waren: Weine, Liköre 8

Fa. Emil Schroeter, Landsberg „8

und Liktt und andere Spitt

16 5b. 194693. G. 162

8 R u“ 1

15/4 1914. Giessel & Radach, Stettin⸗Neutorne 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrik ätherischer Hle und Essem

. 2 /—; en, Spirituosen. Waren: Spirituosen und Spit uosenessenzen.

T. 86

8

Rosorius

5 S jiebes. Oberegssef⸗Bonn. 075 1914 Hermann P. Thiebes, Obercassel⸗Bon

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb d

Wein, Bier, Spirituosen, alkoholhaltigen und alkohe freien Getränken, Hefe und Eis.

1 Waren: Bier, Wein pirituosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke.

Berlin, den 18. Juni 1914.

Kaiserliches Patentamt. Robolsli.

Verlag der Expedition (J. V.: Koye)

in Berlin. Druck von P. Stankiewiez' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburgerstr. *

Türschließer, Scchloßstt

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb

Inkhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Gesetz zur Aenderung der §§ 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verbreitung der in erscheinenden periodischen Druckschrift „Slowo olskie“. v-Hechten über die im dritten Vierteljahr 1914 statt⸗ findenden Prüfungen zum Seesteuermann, Schiffer auf großer

Fahrt und Seedampfschiffsmaschinisten sowie die Vor⸗ und

Hauptprüfungen zum Schiffsingenieur. Zweite Beilage:

Bekanntmachung, betreffend weitere Erleichterungen für An⸗

gestellte, die während des Monats von mehreren Arbeit⸗ gebern beschäftigt werden.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Schönebeck.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗

rechts an die Gemeinde Kromoliec.

8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddem Kapitän zur See a. D. Mensing in Charlottenhurg

den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Masor Lueder im Kriegsministerium und dem Major Klüber im Thüringischen Fußartillerieregiment Nr. 18 die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Regierungsbaumeister a. D., Königlich württem⸗ bergischen Baurat Bilfinger in Mannheim, dem Regierungs⸗ baumeister Lieser in Fulda, dem Kommissionsrat Pillmann in Kyritz, dem Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministe⸗ rium, Rechnungsrat Demmig, dem Oberzahlmeister a. D., Rech⸗ nungsrat Hoenecke in Ehrenbreitstein, dem Amtsgerichts⸗ sekretär, Rechnungsrat Stöckerhoff in Witten und dem Königlichen Hofgärtner Kunert in Sanssouci bei Potsdam den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Geheimen Baurat Lohmeyer, Mitglied der Eisen⸗ bahndirektion in Frankfurt a. M., und dem Garnisonverwaltungs⸗ direktor a. D., Rechnungsrat Grote in Detmold den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse, den Leutnants Quensell im artillerier und Schwab im Lehrregiment der ußartillerieschießschule, kommandiert zur beim liegerbataillon Mr. 1, dem Regierungsbaumeister a. D. Lübler in Heidelberg, dem Bürgermeister Albrecht in Schlüchtern, dem Topo⸗ graphen bei der Landesaufnahme, Rechnungsrat Kliver, dem Obertelegraphensekretär Miculcy in Straßburg i. E., dem Zahlmeister a. D: Kasube in Budsin, Kreis Kolmar i. P., dem technischen Eisenbahnsekretär F okkena in Schlüchtern, den Garnisonverwaltungsinspektoren und Amtsvorständen Heim in Strasburg W.⸗Pr., Thiel in Flensburg und Siefken in Güstrow, den Betriebsobermeistern Seb bei der Pulverfabrik in Spandau und Ewert bei der Hewehrfabrik in Danzig, dem Betriebsobermeister a. D. Hof⸗ mann in Kesselstadt, Landkreis Hanau, und dem Proviantamts⸗ inspektor Rahn in Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, .. Magazinaufseher a. D. das Kreuz der Inhaber des Hohenzollern,

Gardefußartillerieregiment

Freitag in Stolp i. Pomm. öniglichen Hausordens von

dem Lehrer a. D. Weigmann in Bromberg den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, I Felgn in Schlüchtern das Verdienstkreuz in Gold, 1 dem Königlichen Obergärtner Timm in Sanssouci bei otsdam, 88 vene dahngugführern a. D. Jaes chke und ameitat in Danzig, dem Waffenrevisor Sohn bei der ewehrfabrik in Spandau, den Betriebsmeistern Schlieben bei der Gewehrfabrik in Erfurt und Sandvoß bei der Ge⸗ wehrfabrik in Spandau, dem Betriebsmeister a. D. Hoff⸗ mann in Spandau, dem städtischen Ermittlungsbeamten Langer in Militsch, bisher in Breslau, und dem Maschinen⸗ meister Schwarz in Hiltrup bei Münster i. W. das Verdienst⸗ kreuz in Silber, 1 8gen Kasernenwärter a. D. Maik in br S herigen Eisenbahnlokomotivoberputzer Wolff in⸗ eustett in, 3 em bisherigen Eisenbahnmaschinenvorputzer Mint in Marienburg W⸗Pr. und dem bisherigen Eisenbahnstellmacher Michaelis in Neustettin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenältesten, Grundbesitzer Neumann in Henningen, Salzwedel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Diehl in

8

Berlin, Freitag, den 19. Juni, Abends

Camberg, Kreis Limburg, und Hamm in Wirhausen, Hessen, dem Bahnwärter a. D. Steinhorst in Danzig⸗Langfuhr, dem Meistergehilfen Schns bei der Geschoßfabrik in Sieg⸗ burg, dem Gutsgärtner Hoffmann, dem Gutsförster Scholz, beide in Wildschütz, Kreis Oels, dem Gutsvogt Richter, dem Schafmeister Hampel, dem Gutsfischmeister Schmidt, dem Kuhmeister Hampel, sämtlich in Beitzsch, Landkreis Guben, dem Portier Brünjes in Empelde, Landkreis Linden, dem Oberholzhauer Plumeyer in rgdorf, Kreis Goslar, dem Vorarbeiter Lutter beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem Magazinvorarbeiter Skadowski beim Proviantamt in Bromberg, dem Fabrikarbeiter Wedemeyer in Hannover und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Dombrowski in Geutomie, Kreis Pr. Stargard, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie den Schachtmeistern Hasenstab und Schramm in Schlüchtern, dem Lagerverwalter George in Lissa i. P., dem Fahrhäuer Witte in Hakeborn, Kreis Wanzleben, dem Feiler Matthus, dem Waffenteilfräser Rutzke, beide bei der Ge⸗ wehrfabrik in Danzig, den bisherigen Waffenteilfräsern bei der genannten Fabrik Balke und Karius, dem Tischler Fischer, dem Werkzeugmacher Grummich, beide bei der Artilleriewerkstatt in Spandau, dem Dreher Sanow beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem Spengler Bender bei der Armeekonservenfabrik in Mainz, dem Waldarbeiter Stangeit in Skirwieth, Kreis Heyde⸗ krug, dem Betriebsarbeiter Schmitz bei der geschoeß⸗ fahrit in Siegburg, den Arbeitern Jahn bei der Ge choß⸗ abrik in Spandau und Lingk beim Feuerwerkslabora⸗ torium in Spandau, dem ehemaligen Magazinarbeiter beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. Czwalina, dem bisherigen Pulverarbeiter bei der Pulverfabrik in Spandau Liere und

N Bronze

dem bisherigen Betriebsarbeiter bei der Munitionsfahrik in

Spandau Ohrt

verleihen. 1

Deutsches Reich.

Gesetz

zur Aenderung der §§ 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. .

Vom 10. Juni 1914.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel 1.

An die Stelle der §§ 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handels⸗ gesetzbuchs treten folgende Vorschriften:

§ 74.

Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungs⸗ gehilfen, die den Gehilfen für die Zeit nach Beendigung des Dienst⸗ verhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerb⸗ verbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Ürkunde an den Gehilfen.

Das Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der von dem Handlungsgehilfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

§ 74 a.

Das Wettbewerbverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine vabiüsge Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.

Das Verbot ist nichtig, wenn die dem Gehilfen zustehenden jähr⸗ lichen vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von fünfzehnhundert Mark nicht übersteigen. Das gleiche gilt, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder wenn sich der Prinzipal die Er⸗ füllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen ver⸗ sprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des Gehilfen die Verpflichtung übernimmt, daß sich der Gehilfe hach der Hendiaung n ienstverhältnisses in seiner ewerblichen Tätigkeit beschränken werde.

b bblichench bleiben die Vorschriften des § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen.

4 b. Die na 74 Abs. 2 dem Handlungsgehilfen zu gewährende Entschibionach g; am Schlusse jedes Monats zu zahlen.

Soweit die dem Gehilfen zustehenden vertragsmäßigen Leistungen in einer Provision oder in anderen wechselnden Bezügen bestehen, sind sie bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre in Ansatz zu bringen. Hat die für die Bezüge bei der Beendigung des Dienstverhältnisses L Vertragsbestimmung noch nicht drei Jahre bestanden, so erfolgt der Ansatz nach dem Durchschnitt des Zeitraums, für den die Bestimmung in Kraft war.

Soweit Bezüge zum Ersatze besonderer Auslagen dienen sollen, die infolge der Dienstleistung entstehen, bleiben sie außer Ansatz.

1 b. 8

A11A“X“ Aeeeh Hn

Der Handlungsgehilfe muß sich auf die fällige Entschädigung an⸗

rechnen lassen, was er während des Zeitraums, für den die Ent⸗ schädigung gezahlt wird, durch anderweite Verwertung seiner Arbeits⸗ kraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Ent⸗ schädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel übersteigen würde. Ist der Gehilfe durch das Wettbewerb⸗ verbot gezwungen worden, seinen Wohnsitz zu verlegen, so tritt an die Stelle des Betrages von einem Zehntel der Betrag von einem Viertel. Für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe kann der Gehilfe eine Entschädigung nicht verlangen. 2

Der Gehilfe ist verpflichtet, dem Prinzipal auf Erfordern über die Höhe seines Erwerbes Auskunft zu erteilen.

§ 75.

Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70, 71 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, so wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.

In gleicher Weise wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Im letzteren Falle finden die Vorschriften des § 74 b entsprechende Anwendung.

Löst der Prinzipal das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der §§ 70, 72 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Gehilfen auf so hat der Gehilfe keinen Anspruch auf die Entschädigung.

§ 75 a. 1 Der Prinzipal kann vor der Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbverbot mit der Wirkung verzichten, daß er mit dem Ablauf eines Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung frei wird.

blichteit des 2 och nicht davon g, 6. er Prinzipal zur lung im § 74 Abs. 2 vor⸗ Fa ntschädigung verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn die dem Gebilfen zustehenden vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von acht⸗ tausend Mark für das Jahr übersteigen; auf die Berechnung des Betrags der Leistungen finden die Vorschriften des § 74 b Abs. 2, 3

entsprechende Anwendung.

75e. at der Handlungsgehilfe 2 den Fall, daß er die in der Ver⸗ B übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe ver⸗ sprochen, so kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vorschriften des § 340 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe bleiben unberührt.

Ist die Verbindlichkeit der Vereinbarung nicht davon abhängig, daß sich der Prtmihal zur Zahlung einer Entschädigung an den Ge⸗ hilfen verpflichtet, so kann der Prinzipal, wenn sich der Gehilfe einer Vertragsstrafe der im Abs. 1 bezeichneten Art unterworfen hat, nur die verwirkte Strafe verlangen; der Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen.

§ 75d. . 18 Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 74 bis 75 c zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. Das gilt auch von Vereinbarungen, die bezwecken, die gesetzlichen Vorschriften über das Mindestmaß der Entschädigung durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu um

gehen. 8 75 e.

Die Entschädigung, die der Handlungsgehilfe auf Grund der Vorschriften der §§ 74 bis 75 für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses beanspruchen kann, gehört zu den Dienstbezügen im Sinne des § 61 Nr. 1 der Konkursordnung. b

Der Anspruch auf die Entschädigung kann zum Zwecke der Sicher⸗ stellung oder Befriedigung eines Gläubigers erst dann gepfändet werden, wenn der Tag, an dem sie zu entrichten war, abgelaufen ist, ohne daß der Gehilfe sie eingefordert hat. Die Pfändung ist jedoch zulässig, soweit die Entschädigung allein oder zusammen mit den in den §§ 1, 3 des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohns, bezeichneten Bezügen die Summe von fünfzehn⸗ hundert Mark für das Jahr übersteigt. Die Vorschriften des § 2, des § 4 Nr. 2, 3 und des § 4a des bezeichneten Gesetzes finden ent⸗ sprechende Anwendung.

§ 75 f.

Auf eine Vereinbarung, durch die sich ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienste ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter be⸗ stimmten Voraussetzungen anzustellen, findet die Vorschrift des § 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung Anwendung.

§ 76 Abs. 1. 8 Die Vorschriften der §§ 60 bis 63, 75 f gelten auch für Hand⸗ lungslehrlinge. IAX“ durch die diese für die Zeit nach der Beendigung des Lehr⸗ oder Dienstverhältnisses in ihrer gewerblichen Tätigkeit beschränkt werden, sind nichtig.

1 Artikel 2.

Hinter den § 82 des Handelsgesetzbuchs wird folgende Vor⸗

§ 82 a.

Auf Wettbewerbverbote gegenüber Personen, die, ohne als Lehr⸗ linge angenommen zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgelt⸗ lich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt werden (Volontäre), finden die für Handlungsgehilfen geltenden orschriften insoweit An⸗ wendung, als sie nicht auf das dem Gehil stehend Bezug nehmen.

schrift eingestellt:

Entgelt

11131“;