“ “
übertragen, ohne daß sie selbst eine Arbeitsstätte besitzen 1
sgeber, Faktoren, Fergen), als Gewerbetreibende im Sinne des § 4 zu gelten haben.
Sind im Bereiche des Fachausschusses Personen in der Weise tätig, daß sie selbst in eigenen Betriebsstätten (Arbeitsstuben) eine oder mehrere Personen gegen Lohn beschäftigen und zugleich für Ge⸗ werbetreibende gee ⸗. deren Arbeitsstätte Arbeit an Hausarbeiter übertragen Zwischenmeister), so setzt die Aufsichtsbehörde (§ 32) die Grundsätze fest, nach denen sich bestimmt, inwieweit diese Personen zu den Gewerbetreibenden zu rechnen sind. 8
Den Gewerbetreibenden stehen ihre gesetzlichen Vertreter und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe gleich.
57.
Die ernannten Vertreter der Gewerbetreibenden und der Haus⸗
s . je 8. 5 Zahl weiterer Vertreter (§ 22 Abs. 1
a ves Hausarbeitgesetzes).
8,Hi Stellvertreter 8 die gewählten Vertreter der Gewerbe⸗ treibenden und der Hausarbeiter (§ 3 Abs. 1 Satz 2) werden auf Seite der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter je von den er⸗ nannten Vertretern gewählt. 8 —
Sind Abteilungen bei den Fachausschüssen errichtet, so erfolgt die Wahl der zweiten Hälfte der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter (§ 22 Abs. 1 Satz 3 des Hausarbeitgesetzes) sowie der Stellvertreter für sie durch die der Abteilung angehörenden Ver⸗ treter. 8
Werden Hausarbeiterinnen in größerer Zahl beschäftigt, so be⸗ stimmt die Aufsichtsbehörde (§ 32) für jeden Fachausschuß und für jede Abteilung, wie viele von den zu wählenden Vertretern der Haus⸗ arbeiter und ihren Stellvertretern Hausarbeiterinnen sein müssen.
§ 8. Die Wahlen sind unmittelbar und geheim. 1 1 Das Wahlrecht ist durch Stimmzettel auszuüben. In den Stimmzettel hat der Wähler die sämtlichen von ihm gewählten Ver⸗ treter und Stellvertreter untereinander so einzutragen, daß über die gerson der Benannten und die Reihenfolge, in der sie benannt sind, owie darüber, ob sie als Vertreter oder Stellvertreter gewählt werden, kein Zweifel besteht. Vor dem Beginne der Wahl hat der Vorsitzende des Fach⸗ ausschusses den Wählern die Bestimmungen über die Wählbarkeit (§§ 4 bis 6) mitzuteilen.
69. 8 Die Aufsichtsbehörde (§ 32) kann anordnen, daß die Wähler die Stimmzettel an den Vorsitzenden des Fachausschusses in einem mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag bis zu einem für jede Wahl von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt einzusenden haben.
02
§ 10. Mangels solcher Anordnung ist das Wahlrecht in Person aus⸗ zuüben. 8 Der Vorsitzende des Fachausschusses bestimmt Zeit und Ort der Wahl und leitet sie.
§ 11. ö“
Beteiligen sich an der Wahl (§§ 9. 10) weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten, so ist eine neue Wahl anzuordnen. In dieser wählen die Wahlberechtigten ohne Rücksicht auf die Zahl der Teil⸗ nehmer.
Ist aus der Angabe in einem Stimmzettel die Person des Be⸗ nannten nicht mit Sicherheit zu erkennen oder ist eine nicht wählbare Person (§§ 4 bis 6) benannt, so ist der Name ungültig. h
Enthält ein Stimmzettel mehr gültige Namen als Vertreter oder Stellvertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter zu wäͤhlen sind, so gelten in jedem Falle nur die der Reihe nach zuerst aufgeführten Namen bis zur Erreichung der erforderlichen Zahl. Bei Zgweifel über die Reihenfolge entscheidet das Los. 8
“
Gewählt sind diejenigen, welche an gültigen Stimmen (§ 12) mindestens eine mehr erhalten haben, als die Hälfte der Wählenden beträgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
§ 14. G“ Der Vorsitzende und die Beisitzer des Fachausschusses entscheiden “ inwieweit nach § 12 einzelne Namen für die ahl ausscheiden. 1 Der Vorsitzende zieht das Los in den Fällen des § 12 Abs. 2, § 13 in Gegenwart der Beisitzer.
15.
Soweit nicht die erforderliche Zahl von Vertretern der Gewerbe⸗ treibenden oder der Hausarbeiter sowte in den Fällen des § 7 Abs. 4 von Hausarbeiterinnen oder von Stellvertretern gewählt ist, sind Nachwahlen vorzunehmen. V
Auf die Nachwahlen sind die Bestimmungen für die erste Wahl mit der Maßgabe anzuwenden, daß bis zur Erreichung der erforder⸗ lichen Zahl von Vertretern oder Stellvertretern diejenigen Personen als gewählt gelten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. § 14 Abs. 2 gilt
entsprechend. 8 16.
8 Ueber die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen. § 17
Einsprüche gegen die Wahl können binnen zwei Wochen von den Wahlberechtigten bei dem Vorsitzenden des Fachausschusses angebracht Ueber die Einsprüche entscheidet die Aufsichtsbehörde (§ 32) endgültig.
Sie macht das Ergebnis der Wahl öffentlich bekannt. § 18.
Die Beisitzer und die Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter sowie ihre Stellvertreter werden auf vier Jahre bestellt. Die Wahlleit der gewählten Vertreter endigt jedoch mit dem Ablauf der Zeit, für welche die ernannten Vertreter bestellt sind.
Sind mehr als die Hälfte der gewählten Vertreter der Gewerbe⸗ treibenden oder der gewählten Vertreter der Hausarbeiter sowie in den Fällen des § 7 Abs. 4 der gewählten Hausarbeiterinnen und ihrer Stellvertreter aus dem Fachausschuß oder einer Abteilung aus⸗ geschieden, so kann die Aufsichtsbehörde (§ 32) eine Neuwahl auf den Rest der Wahlzeit für sämtliche gewählten Vertreter der Gewerbe⸗ treibenden und ihre Stellvertreter oder für sämtliche gewählten Ver⸗
treter der Hausarbeiter oder der Hausarbeiterinnen und ihre Stell⸗
vertreter anordnen. . § 19.
Ergeben sich bei einem Vertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter oder bei einem ihrer Stellvertreter Umstände, welche die Ernennbarkeit oder Wählbarkeit nach den §§ 4 bis 6 dingeuen p
uß aus⸗ Im Falle der Weigerung erfolgt die Enthebung, nachdem ihm Gelegenheit zur Aeußerung gegeben ist, durch Beschluß des Fach⸗ 8 ö“ Gegen den Beschluß ist binnen zwei Wochen nach Be⸗
hat der Vertreter oder Stellvertreter aus dem Fachauss zuscheiden.
kanntgabe die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde (§ 32) 3 Diese entscheidet endgültig.
Abs. 1 gilt entsprechend für die Beisitzer und ihre Stellvertreter, wenn bei e einer der im § 5 bezeichneten Umstände eintritt oder
bekannt wird. Die Beisitzer
20.
Stellvertreter außerdem eine Entschädigung für Zeitversäumnis.
11“ 8
Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes, durch Stimmenmehrbeit gefaßt.
ulässig.
und die vergn der 9n der
ausarbeiter einschließlich der Stellvertreter erhalten nach näherer Herarvete der Landeszentralbehörde für die Teilnahme an der Wahl (§ 10) und für jede Sitzung, der sie beigewohnt haben, Vergütung etwa entstandener Reisekosten, die Vertreter der Hausarbeiter und 85
Landeszentralbehörde kann eine Entschädigung für Zeitversaumnis auch
treckt sich der Bezirk eines achausschusses über mehrere “ wird das Nähere über die Vergütung von Reise⸗ kosten und Zeitversäumnis nach Vereinbarung der beteiligten Landes⸗ regierungen bestimmt.
II. Verfahren.
Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Fachausschusses und vertritt ihn nach außen.
9. Er bestimmt die Sitzungen, leitet die Verbandlungen und nimmt an ihnen ebenso wie die Beisitzer mit vollem Stimmrecht teil. Auf Antrag von zwei Dritteln der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter hat er den Fachausschuß oder die Abteilung zur Sitzung einzuberufen.
§ 23. Die Sitzungen der Fachausschüsse und der Abteilungen sind nicht öffentlich.
24. Die Fachausschüsse und die Nereilungen sind berechtigt, Sachver⸗ ständige zu hören oder zu ihren Verhandlungen mit beratender Stimme zuzuziehen.
§ 25. Zu den Sitzungen kann die Aufsichtsbehörde (§ 32) Vertreter entsenden, die auf Verlangen jederzeit gehört werden müssen.
§ 26.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die schriftliche Ladung aller Mitolieder des Fachausschusses oder der Abteilung unter Mitteilung der Beratungsgegenstände erforderlich Außerdem müssen der Vor⸗ sitzende sowie mindestens einer der Beisitzer und je zwei der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter oder die Stellvertreter anwesend sein. 8
S§ 27.
Sind bei der Beschlußfassung über Gutachten gemäß § 19 Nr. 1, 4 des Hausarbeitgesetzes, die nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes unter Beteiligung der gleichen Zahl von Vertretern der Gewerbe⸗ treibenden und der Hausarbeiter beschlossen werden müssen, auf der einen Seite mehr Vertreter als auf der anderen erschienen, so scheidet auf der Seite, die mehr Vertreter aufweist, die erforderliche Zahl von Vertretern, mit dem an Lebensalter jüngsten beginnend, aus.
§ 28. 8 1 Die Beschlüsse werden, vorbehaltlich der Vorschriften im 8 ei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Abstimmung ist geheim, wenn mindestens die Hälfte der⸗
jenigen Vertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter, welche an der Abstimmung teilnehmen, dies verlangt.
§ 30.
Ueber jede Beratung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer, der auch dem Fachausschuß oder der Abteilung angehören kann, zu unterzeichnen ist.
Die Niederschrift oder ein Auszug daraus darf nur mit Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 32) veröffentlicht werden.
§ at. ““
Beschlüsse, welche die Befugnisse der Fachausschüsse überschreiten oder gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, sind vom Vor⸗ sitzenden unter Angabe der Gründe mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. Die Beanstandung kann von jedem Vertreter der Ge⸗ werbetreibenden und der Hausarbeiter oder von jedem Stellvertreter, der an der Beschlußfassung teilgenommen hat, binnen zwei Wochen mittels Beschwerde an, die Aufsichtsehürde angefochten werden. Diese entscheidet endgültig. N 8 58
Die Fachausschüsse unterliegen der Aussicht derjenigen höheren Verwaltungsbebörde, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben. Welche Behörde hierunter zu verstehen ist, bestimmt die Landeszentralbehörde.
§ 33. 1
Die Aufsichtsbehörden (§ 32) überweisen den Fachausschüssen zur Bestreitung der aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Kosten alljährlich aus der Staatskasse die erforderlichen Beträge und bestimmen das Nähere wegen deren Verausgabung und Verwaltung sowie wegen der
Rechnungslegung. chnungslegung § 31.
Bestehen mehrere Fachausschüsse an einem Orte, so kann die Landeszentralbehörde anordnen, daß gemeinsame Einrichtungen für den Geschäftsdienst, die Geschäftsräume und dergleichen getroffen
werden. “ Erstreckt sich der Bezirk eines der heteiligten Fachausschüsse über
mehrere Bundesstaaten, so erfolgt die Anordnung nach Vereinbarung der beteiligten Landeszentralbehörden. “
Berlin, den 18. Juni 1914. 9 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ick.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Staatskommissar an der Börse in Berlin, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Heinrich Göppert zum Unterstaats⸗ sekretär und
den Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat Gottlieb von Meyeren zum Wirklichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat und Ministerialdirektor im Ministerium für Handel und Gewerbe sowie
den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Albert Neuhaus zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Universität in Halle Dr. Disselhorst den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungsrat zu verleihen sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Koblenz getroffenen Wahl den bisherigen Stadtassessor Dr. jur. Koblenz für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,
getroffenen Wahl den bisherigen Magistratsassessor Dr. jur.
Jahren,
dauer von zwölf Jahren,
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der
Ernst Biesten daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Buer
Max Fischer in Charlottenburg als besoldeten Beigeordneten der Stadt Buer für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Demmin getroffenen Wahl den bisherigen dortigen Stadt⸗ kämmerer Franz Beckers als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Demmin für die gesetzliche Amts⸗
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Castrop getroffenen Wahl den Bürgermeister Leonhard Wynen
198. der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Magistratsmitgliedern in Eschwege getroffenen Wahl den Kaufmann Karl Schroeter als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Eschwege für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. XXX““
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗
angelegenheiten. . Der ordentliche Professor D. Dr. Johannes Leipoldt in ist in gleicher Eigenschaft in die evangelisch⸗theologische
Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗Universität in Münster
versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt Dr. Morgenstern in Marienberg i. Westerwald ist in die Kreistierarztstelle in Weilburg und der Kreistierarzt Pilwat in Beckum in die zweite Kreistierarzt⸗ stelle in Hannover versetzt worden. Versetzt sind ferner: 1 “
der Kreistierarzt Leipziger in Sulingen in die Kreistierarzt⸗ stelle in Wehlau, der Kreistierarzt Heinick in Wehlau in die Kreistierarztstelle in Sulingen, der Kreistierarzt Schirmer in Gelnhausen in die Kreistierarztstelle in Montabaur und der Kreistierarzt, Veterinärrat Dr. Knauff in die Kreistierarzt⸗ stelle in Gelnhausen.
Die Oberförsterstelle Murow (Sitz Friedrichsthal) im Regierungsbezirk Oppeln ist zum 1. Oktober 1914 zu be⸗ setzen; Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli eingehen.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag in Kiel an Bord der Jacht „Hohenzollern die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.
Seine Hoheit der Herzog Georg II. von Sachsen⸗ Meiningen ist heute nacht in, Bad Wildungen sanft ent⸗ lafen. 8 fhn- dem Hinscheiden des greisen Prinz⸗Regenten Luitpold von Bayern war Herzog Georg II. von Sachsen⸗ Meiningen der älteste der deutschen Bundesfürsten. Bis nahe an die Schwelle des 90. Lebensjahres hat 1 die ehrwürdige Gestalt des Heimgegangenen unter den Zeit⸗ genossen geweilt, und wie in Thüringen wurde im ganzen Reich diesem treudeutschen Fürsten mit Gesinnungen der Liebe, der Verehrung und Dankbarkeit begegnet. Seit den Jahren der nationalen Einiung als der Verewigte an dem deutsch⸗ französischen K. v, „ hat er fest zu. Kaiser und „Reich gestanden. Secwe. Meinmgern, die ihren Herzog Jörg“ nicht vergessen werden, war er ein gütiger, im großen wie im kleinen fürsorglicher Landesvater. Unzertrennlich bleibt sein Andenken mit hohen, in ernster Arbeit erworbenen Ver⸗ diensten um die deutsche Schauspielkunst verbunden, die den Meiningischen Namen in der ganzen Welt zu Ehren gebracht haben. An der Bahre des dahin geschiedenen Herzogs trauert mit dem ihm verschwägerten Kaiserhause und den thüringischen Gauen das deutsche Vaterland, dessen Ansehen zu mehren auck ihm vergönnt gewesen ist.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen feierten gestern im engsten Familienkreise im Jagdschlosse Klein Glienicke bei Potsdam ihre silberne Hochzeit. Wie „W. T. B. meldet, trafen im Laufe des Vormittags viele Glückwünsche und Blumengewinde ein, u. a. eine Glückwunschadresse von der Gemeinde Klein Glienicke, die der Amtsvorsteher, Haupt⸗ mann Engelhardt persönlich überbrachte; auch die Stadt Potsdam schickte ein prachtvolles Blumenarrangement und eine Adresse. Gegen Mittag erschien Ihre Majestät die und Königin und kurze Zeit darauf Seine
persönlich ihre Glückwünsche zu überbringen.
Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 22. Juni
S. M. S. „Nürnberg“ in Acapulco, S. M. S. „Gneisenau“ in Nagasaki und S. M. S. „Eber in Swakopmund eingetroffen.
Baden.
Die Zweite Kammer beriet in ihrer gestrigen Sitzung einen Antrag der Budgetkommission, betreffend die Arbeits⸗ losenversicherung, der die Regierung auffordert, in einem Nachtragsetat 25 000 ℳ anzufordern, hiervon denjenigen Gemeinden, die eine Arbeitslosenversicherung eingeführt haben, auf Ansuchen Zuschüsse in Höhe der Hälfte der von ihnen für diesen Zweck aufgewendeten Summen zu überweisen und im Bundesrat dahin zu wirken, daß eine reichsgesetzliche Arbeits⸗ losenversicherung geschafften werde. Der Kommissionsantrag wurde angenommen. 1
Der Minister des Innern Freiherr von Bodman erklärte u. a. laut Bericht des „W. T. B.“, daß die Arbeitslosenversicherung nur durch das Reich wirksam durchgeführt werden könne auf Grund eines gesetzlichen Zwanges. Der Einzelstaat könne das nicht für sich allein machen, weil er sonst zu einem Anziehungsgebiet für die Arbeitslosen werden würde. Der Minister bezeichnete es ferner als nicht richtig, daß die Reichsregierung aus dem Stadium der Erwägungen nicht herauskomme, sie sei bereits in das Stadium der Verhandlungen ein⸗ getreten. Er müsse den Standpunkt des Staatssekretärs als berechtigt anerkennen. Er werde die gesetzliche Regelunag der An⸗ gelegenheit im Auge behalten und alles tun, was er zur Linderung der
öö dara Königliche Hoheit der Prinz August Wilhelm, um
Dr. Delbrück
8 88 Hessen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat einen neuen Orden gestiftet. In der gestern in der „Darmstädter Zeitung“ veröffentlichten Stiftungsurkunde heißt es:
Um das Band, das Fürst und Volk innig verbindet, mit einem sichtbaren Zeichen zu bekräftigen, das Wir aus besonderer Huld und Gnade Männern und Frauen verleihen wollen, die sich in Unseren Diensten oder durch Werke der Nächstenliebe oder durch dem alggemeinen Besten dienende Bestrebungen zur Wohlfahrt des Landes auszeichnen, finden Wir Uns bewogen, einen Orden zu stiften. Im Andenken an Unseren erlauchten Ahnherrn, der heiligen Elisabeth Enkel, den ersten Landgrafen von Hessen und Begründer Unseres fürstlichen Hauses, Pehrich aus dem Herzogsstamme von Brabant, benennen Wir den Orden Stern von Brabant und bestimmen den Geburtstag Unseres erlauchten Vorfahren, den 24. Juni, zum Stiftungstag. Der Orden Stern von Brabant steht Unserem Verdienstorden Philipps des Großmütigen gleich. 8
Zt Zweite Kammer hat gestern nach fünftägiger Dauer die Debatte über die Regierungsvorlage, betreffend die religiösen Orden und ordensähnlichen Kongre⸗ G beendet. Die Abstimmung wurde auf morgen vertagt.
Sachsen⸗Meiningen.
Der Tod Seiner Hoheit des Herzogs Georg er⸗ folgte, wie das „Meininger Tageblatt“ meldet, heute früh 2 Uhr 25 Minuten im Fürstlichen Badehotel in Bad Wildungen. Am Sterbelager weilten die Gemahlin des Herzogs, Freifrau von Heldburg, Seine Durchlaucht der Prinz Ernst (der zweite Sohn) und eine Enkelin, Ihre Durch⸗ laucht die Prinzessin Adelheid, sowie der Oberhofmarschall, Frei⸗ herr von Schleinitz. Der Tod erfolgte infolge von Arterien⸗ verkalkung. In den letzten Tagen hatte Seine Hoheit der Herzog an schweren asthmatischen Anfällen gelitten und den Kur⸗ gebrauch schon mehrere Tage ausgesetzt. Gestern den ganzen Tag über war der Zustand so bedenklich, daß man bereits stündlich den Tod erwartete. Die Ueberführung der sterblichen Hülle des Herzogs nach Meiningen erfolgt in aller Stille; die Leiche wird dort heute abend eintreffen. Die Beisetzung findet am Sonntag vormittag von dem Herzoglichen Residenzschlosse aus
lstatt. Als letztwillige Verfügung hat Seine Hoheit der Herzog
an den Magistrat erlassen, daß jeder Kosten verursachende Auf⸗ wand der Stadt bei der Trauerfeierlichkeit unterbleiben solle. Seine Hoheit der jetzige Herzog Bernhard ist heute früh mit dem Staatsminister nach Bad Wildungen abgereist.
Hamburg.
Die Bürgerschaft hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, für den Bau einer Freihafenelbbrücke 5 420 000 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt. 8
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause fragte gestern der Liberale Scott Nobertson, ob die Möglichkeit erwogen sei, daß Kasri⸗ Schirin von der internationalen Grenzkommission der Türkei zugesprochen würde, und ob, wenn ein solcher Zuspruch erfolgen sollte, irgend ein Teil der im Besitze der englisch⸗persi⸗ schen Oelgesellschaft befindlichen Konzessionen ungültig werden würde. Der Erste Lord der Admiralität Churchill erwiderte laut Meldung des „W. T. B“.:
Kasri⸗Schirin, das de facto seit 92 Jahren von Persien besetzt
Lewesen ist, ist Persien durch das im November von dem britischen,
dem russischen, dem persischen Botschafter und dem Großwesir in Konstantinopel unterzeichnete Protokoll de jure zugesprochen worden. Chia Surkh, wo die englisch⸗persische Oelgesellschaft Bohrlöcher hat, ist der Türkei überwiesen worden. Aber die Rechte der Gesellschaft sind in den überwiesenen Gebieten vollauf geschützt worden, und die Gesellschaft hat überdies noch das Priptlegium erworben, durch das ottomanische Gebiet zur See hin Röhrenleitungen zu bauen. Ich muß noch darauf hinweisen, daß die Erschließung der neuen Bohr⸗ gebiete, die die britische Regierung im Interesse der Admiralität an⸗ strebt, sich im Süden vollziehen wird und besonders in der britischen Sphäre und auf den Inseln.
Frankreich.
Der Präsident der Republik Poincaré wird, wie „W. T. B.“ meldet, am 15. Juli die geplante Reise nach Rußland antreten. In der Zeit vom 27. bis zum 29. Juli wird er den Königen von Schweden, Dänemark und Norwegen Besuche abstatten und am 30. Juli wieder in Frankreich eintreffen.
— Der Vizeadmiral Russin und die russische Marine⸗ mission sind in Begleitung des Generalstabschefs der⸗ französi⸗ schen Marine Pivet gestern vormittag in Toulon eingetroffen.
Rußland. Der Kaiser hat den Ministerpräsidenten nach einer Mel⸗
dung des „W. T. B.“ beauftragt, der Reichsduma für den
patriotischen Beschluß, Kredite für die Vervollkommnung der Kriegsverteidigung des Staates zu bewilligen, seine aufrichtige efriedigung auszusprechen.
Die Reichsduma hat gestern ohne Debatte den Gesetz⸗ entwurf über die freie Einfuhr von ausländischem Guß⸗ eisen angenommen. Gleichzeitig wurde eine Resolution ange⸗ nommen, in der die Duma es für nötig erklärt, die Bedürf⸗ nisse der metallurgischen Industrie genau zu prüfen, Bedingungen zu schaffen, die den Zufluß russischer und fremder Kapitalien
zur metallurgischen Industrie begünstigen und durch Staats⸗
estelungen neue metallurgische Unternehmungen zu begründen. Budg⸗ Der Reichsrat hat in der gestrigen Sitzung das üdget angenommen und dabei fast alle von der Reichs⸗ uma herabgesetzten Posten wiederhergestell..
Türkei.
s Die Dragomane der Botschaften in Konstantinopel ind gestern in Smyrna angekommen und haben in Vurla mit der Untersuchung begonnen. Aufrn Die Konstantinopeler Blätter veröffentlichen einen Uufruf des Kriegsministeriums, in dem mitgeteilt vird, daß das Ministerium gemäß dem in dem neuen Militär⸗ geset enthaltenen Grundsatze „Das Volk in Waffen“ Reglements 8 die sportliche Erziehung der Jugend ausgearbeitet dehe Der sportliche Unterricht wird an den staatlichen Schulen
sgatorisch, an den Gemeindeschulen fakultativ sei.
Serbien.
mha Sas Amtsblatt veröffentlicht in einer gestern nachmittag jenenen Sonderausgabe nachstehende Proklamation 8 Königs
— n geliebtes Volk!
Nachdem ich durch Krankheit für einige Zeit an der Ausübung meiner Königlichen Gewalt verhindert bin, ordne ich auf Grund des Artitels 69 der Verfassung an, daß, solange meine Kur dauert, Kronprinz Alexander in meinem Namen regiere. Ich empfehle auch bei diefer Gelegenheit mein teures Vaterland dem Schutze des All⸗ mächtigen.
Gegeben zu Belgrad, am 11.,24. Juni, Mittags.
Peter m. p. Proklamation ist von sämtlichen Ministern gegen⸗ gezeichnet. Seit dem Regierungsantritt des Königs ist es das erste Mal, daß er wegen eines Kuraufenthalts in einem inländi⸗ schen Bade die Königliche Gewalt dem Kronprinzen überträgt. -— Das Konkordat zwischen Serbien und der Kurie ist nach éiner Meldung des „W. T. B.“ gestern unter⸗ zeichnet worden.
— Der Minister des Innern Protitsch verlas gestern, obiger Quelle zufolge, in der Skupschtina einen Erlaß des Königs, durch den die Skupschtina aufgelöst wird, die Neuwahlen für den 14. August ausgeschrieben werden und die neue Skupschtina zu einer am 23. September beginnenden außerordentlichen Session einberufen wird. Die Regierungs⸗ partei begleitete die Verlesung der Verordnung mit Hochrufen auf den König. “
Albanien. z 8 „Vorgestern in Durazzo eingetroffene Meldungen bestätigen die Einnahme von Elbassan durch die Aufständischen und geben bekannt, daß die von Süden vorrückenden Regierungs⸗ truppen unter Nureddin Bei abermals von den Aufständischen geschlagen und nach Berat zurückgeworfen worden seien, das der „Albanischen Korrespondenz“ zufolge gestern von den Insurgenten eingenommen ist. Prenk Bibdoda meldet, daß er bei Ischmi den Feind von den Höhen vertrieben hätte und fünf Kilometer weiter vorgerückt sei, sodaß er sich gegen⸗ wärtig 25 km nördlich von Durazzo befände. Die „Agenzia Stefani“ verbreitet unter dem Datum des gestrigen Tages die Nachricht, daß Prenk Bibdoda von den Aufständischen geschlagen und gefangen genommen, auf sein Ehrenwort aber
wieder freigelassen worden sei.
Vorgestern nachmittag wollten zwei Parlamentäre der Rebellen in die Stadt Durazzo gelangen, wurden jedoch, um ihnen keinen Einblick in die Befestigungsarbeiten zu geben, aufgefordert, am nächsten Tage, an dem der den Aufständischen gewährte Waffenstillstand abläuft, wiederzukommen. Der Ver⸗ such einer abermaligen Unterhandlung wird als Ergebnis des von dem gefangen genommenen Scheich Hamdj Rubieka an seine Leute gerichteten Schreibens angesehen. Gestern morgen begab sich ein Unterhändler von Durazzo zu den Aufständischen und setzte für die Verhandlung die Mittagsstunde fest. In der Tat fand um diese Zeit eine Unterredung statt, verlief aber ergebnislos. Es läßt sich auch nicht voraussehen, ob di Verhandlungen wieder aufgenommen werden.
Koloniales.
Das Juniheft der „Kolonialen Rundschau *, Monatsschrift
für die Interessen unserer Schutzgebiete (Herausgeber: Ernst Vohsen und D. Westermann, Verlag von Dietrich Reimer, Sedrnf Bohhen u. a. einen Aufsatz von dem bekannten italienischen Kolonialpolitiker Baron Franchetti über Tripolitanien, Italiens jüngste Kolonie. Be⸗ sonders ausführlich behandelt der Verfasser die Sledlungsmöglichkeit durch Italien, die seiner Meinung nach ihre Grenzen findet an dem verhältnismäßig geringen Umfang des für diese Zwecke geeigneten Bodens, der zum größten Teil wüstenhaften oder dürren Steppencharakter hat und nur an gewissen Stellen künstlich bewässert werden kann. Franchetti warnt deshalb Private davor, schon jetzt größere Kapitalien in Sied⸗ lungsunternehmungen zu stecken, da bisher jede Erfahrung fehle; diese müsse zunächst durch die Regierung auf Versuchssiedlungen gesammelt und dann von privaten Siedlern verwertet werden. „Sollten sich einzelne unternehmende Personen finden, die auf eigene Gefahr ihr Geld und ihre Arbeit an die Aufgabe wenden wollen, so soll es ihnen nicht erschwert werden, der Staat gedenkt aber vorläufig keine Ga⸗ rantien zu übernehmen.“ — Das Heft enthält außerdem den Schluß des Aufsatzes von Pastor und Missionar Roehl über die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ruandas, einen Beitrag von Missionar P. Halbing zur Frage der Enteignung der Duala, eine tropen⸗ hygienische Rundschau von Dr. Olpp, eine wirtschaftliche und finanzielle Rundschau.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Der Ausstand der Briefträger in Paris dauerte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag an und führte wiederholt zu Handgemengen zwischen Schutzleuten und Postbeamten. Am Nach⸗ mittag versicherte ein höherer Postbeamter den Briefträgern, daß der Minister ihre Abgesandten empfangen würde, falls sie den Brief⸗ sortierungssaal verließen. Die Briefträger wiesen dies mit der Begründung zurück, daß man dann Soldaten an ihre Stelle setzen werde. Der Beamte versicherte, daß dies nicht geschehen würde, und fügte hinzu, daß der Minister die Abordnung empfangen werde, wenn die Unterbeamten die Arbeit unverzüglich wieder aufnähmen. Die Briefträger haben darauf nach einer Besprechung die Arbeit wieder aufgenommen. Im weiteren Verlauf des Nachmittags empfing dann der Postminister Thomson Vertreter der Briefträger und erklärte ihnen laut einer amtlich veröffentlichten Note, daß ihre Kundgebung durchaus un⸗ begründet gewesen sei. Der Minister habe die Beamten ferner daran erinnert, daß die ihnen gegebenen Zusagen gehalten worden seien; Regierung und Kammer hätten durch die Bewilligung von Krediten gezeigt, daß sie sich mit der Lage der Postunter⸗ beamten beschäͤftigten; andere Verbesserungen könnten angestrebt werden, wie das auch das Parlament anerkannt habe. Der Minister habe die Postbeamten des Wohlwollens der Regierung persichert und sie aufgefordert, Vertrauen zu ihm zu haben. Zum Schluß habe er angezeigt, daß die Regierung, die an das Allgemeininteresse des Landes zu denken habe, die Hemmung eines großen Staatsbetriebes nicht dulden und sich keine Bedingungen vorschreiben lassen könne. Nach dem Empfang bei dem Minister hat auch der Syndikats⸗ rat der Postunterbeamten die Ausständigen aufge⸗ fordert, den regelmäßigen Dienst wieder auf⸗ zunehmen, da die letzten Kundgebungen genügten und weil der Minister zufriedenstellende Versprechungen gemacht habe.
In Baku dauert der Streik auf den Naphthawerken fort. Wegen des Versuchs, jede Arbeit gewaltsam zu verhindern, wurden
gegen 300 Streikende verhaftet. In Balachany versuchten Streikende
die Bohrtürme in Brand zu stecken.
Nach einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Butte City in Montana kam es in einer Versammlung in der Union Hall, in der Streitigkeiten zwischen feindlichen Bergarbetterparteien beigelegt werden sollten, zu einem Kampfe, bei dem zwei Personen getötet wurden.
“ 8
1“ 9— Die Angreifer zerstörten einen Teil der Halle mit Dynamit. Auch Schüsse wurden zwischen Bergarbeitern und bewaffneten Polizei⸗ beamten gewechselt. Schließlich zogen sich die Angreifer zurück.
8
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
A. F. In der unter Vorsitz von Geheimrat Professor Dr. Hell⸗ mann abgehaltenen Junisitzung der Gesellschaft für Erdkunde sprach der Hauptmann a. D. Hans von Ramsay über die neue deutsch⸗französische Kamerungrenze. Der Vortragende, ein alter Afrikaner, hat als Teilnehmer an der Grenzkommission sich 16 Monate in diesem Gebiet aufgehalten. Kaum irgend eine andere Entschließung in kolonialen Dingen — wie er einleitend sagte — hat, in kolonialen Kreisen zumal, soviel Unwillen erregt als der Vertrag vom 4. November 1911, vergleichlich höchstens der Erregung, die 1890 eintrat, als Deutschland seinen Anspruch auf Uganda
egen den Erwerb von Helgoland aufgab. Man tadelte 1911 die
btretung des „Entenschnabels“ im Norden des Gebiets an Frank⸗ reich und fand Deutschland benachteiligt durch die hiergegen ein⸗ getauschten sumpfigen Landesteile im Süden, wo Krankheiten und Epidemien herrschten. Solchem zu scharfen Urteil steht, wie der Vortragende weiter ausführte, die Tatsache gegenüber, daß wir einen Zuwachs von 270 000 Quadratkilometern an Kolonialbesitz erlangt haben, daß zwar Sumpf im Süden und Osten des Gebiets vorhanden ist, daß aber der gute einwandfreie Boden überwiegt. Behauptet und als schwerer Fehler bezeichnet wurde auch, daß der Vertrag ohne Hinzuziehung von Sachverständigen abgeschlossen worden sei. Doch wo waren damals auf beiden Seiten richtige Sachverständige? Von den 3000 km Grenze sind nur etwa 1300 natürliche Grenzen. Aufgabe der Grenzkommission war es nun, die verbleibenden 17—1800 km theoretische in natürliche Grenzen zu verwandeln. Die Arbeit begann im Frühling 1912 mit Vorbereitungen in Bern, zunächst mit Ausmerzung vieler Ungenauig
keiten in der Fassung des Vertrages. Dann ging es an die Berei⸗ sung der Grenze in vier Abteilungen. Abteilung 1 ging von der Monda⸗Bucht am Meer aus, Nr. 2 über den Kongo, Nr. 3 Niger⸗ Benue hinauf, Nr. 4, bei der Hauptmann Ramsay sich befand, wählte den Ueberlandweg zum Kongo hin. Die den Franzosen im N. zugestandene Etappenstraße zum Schari⸗Tsadsee⸗Gebiet ist zweifellos eine große Konzession an sie, wogegen die Franzosen als eine ihnen zuteil ge
wordene Benachteiligung geltend machen, daß ihre Kolonie „Moyen⸗ Kongo“ durch unser Gebiet jetzt in 3 Teile zerschnitten werde. Um ins Schari⸗Tsadseegebiet zu gelangen, besitzen sie nur 3 Wege. Einer über den Kongo⸗Ubangi bis Bangi ist erst gut, dann beschwerlich bis zum Tsadsee hinauf, sodaß sich der Transport für eine Tonne von Frankreich aus bis zum Tsadsee auf 1200 — 1500 Franken stellt, Kosten, die sich bei Benutzung des andern, nämlich der Etappenstraße, auf 600 — 900 Franken ermäßigen. Indes dürfte die Anlage von Stationen auf der Etappenstraße leicht Reibungsmöglichteiten bringen. Im Süden und Osten haben die Kommissionen natürliche Grenzen ausgesucht, wobei die Verhandlungen und Austauschungen meist in befriedigender Weise verliefen. An der spanischen Ecke, im Südwesten, hat Deutsch⸗ land eine breitere Zugangsstraße gewonnen. In drei Punkten ist dagegen, trotz der in Brüssel stattgehabten Verhandlungen, bisher noch keine Einigung erreicht worden. Es sind dies die 3 Punkte: Nr. 1 an der Kongomündung, Nr. 2 Singa am Ubangi und Nr. 3 am Logrone. Der Vertrag ist deshalb noch nicht voll⸗ zogen. Die Schwierigkeit, die eigentliche Kongomündung zu finden, ist dem Vortragenden zu lösen gelungen, wobei Deutschland eine Strecke von 11 km an dieser Mündung zugestanden erhielt. Ein von Hochwasser freier Platz, an dem die Dampfer vorbei⸗ fahren müssen, liegt bei Mossaka in der Kongomündung. Es ist nun strittig, ob das Ufer oder die Tallinie des Kongo als Grenze an⸗ zunehmen ist. Frankreich macht auf die Inseln in der Flußmündung als Brücke zu seinem Gebiet Anspruch. Die zweite Streitfrage be⸗ rifft den Platz Singa, der an der Ubangimündung in den Kongo liegt, an einer Stelle, wo der Kongo 25 km, der Ubangi 1,. km breit ist. Dem Vertrage gemäß hat Deutschland Anspruch auf einen 6—8 km langen Uferstreifen an der Ubangi⸗ mündung, mithin muß die 4,3 km aufwärts der Mündung gelegene Station Singa als deutsch angesprochen werden. Oberhalb von Singa liegen Wasserschnellen, so daß die Schiffe bei Singa umladen müssen. Daß Singa an Deutschland faͤllt, ist den Franzosen aber unangenehm. Deshalb wollen sie nur einen Uferstreifen von 6 km Breite höchstens hier zugestehen, und zwar von der Kongo⸗ mündung des Ugandi an gerechnet. Es handelt sich also bei dem Ausgleich noch um 50 — 100 m strittige Uferstrecke. Auch bei der 700 m breiten Lobajomündung wollen die Franzosen die Tallinie als Grenzlinie angesehen wissen, ein Unterschied von 300 m gegen die Uferlinie. Die Folge wäre, daß die deutsche Grenze am Ubangi 300 m weiter nach Süden rücken würde. Der Vortragende hält an der Ansicht fest, die Uferlinie, nicht die Tallinie, sei als Grenzlinie festzulegen. Man will Frankreich dann entgegenkommen, und in Singa, das heute noch völlig unbedeutend ist, einen Frei⸗ hafen einrichten; doch können die Franzosen auch auf belgischem Gebiet umladen. Der dritte strittige Punkt, der aber nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist die Grenze am Logrone, der seit 12 Jahren einen neuen Arm gebildet hat. Für uns ist an der Stelle, wo der Verkehr sich auf dem Strom bewegt, die durch den Strom bezeichnete Grenze, nicht an einem erst jüngst ent⸗ standenen Seitenam. — Nach Meinung von Ramsays überwiegen im Süden und Osten die guten Gebiete. Auch der Ssanga⸗Zipfel ist für die Bevölkerungsverhältnisse von Kamerun sehr gut bewohnt und sehr dicht mit Oelbäumen angebaut. Da die Dörfer 8 — 10 000 Einwohner haben, wird sich dieser Zivfel nach Fertigstellung der Kamerunbahn günstig entwickeln. Die Oel⸗ palmen werden heute keineswegs ausgenutzt. Es wird nur sehr viel Palmwein hergestellt und auch getrunken. Das nach Norden zu ge⸗ legene Pama⸗Plateau ist wirtschaftlich gleichfalls als aut zu bezeichnen. Die dort heimischen Baga⸗ und Laka⸗Stämme sind kräftige, gesunde Leuté, schlanke, große, muskulöse Gestalten. Bisher sind diese Ein⸗ geborenen durch die Franzosen nur eben ausgenutzt worden. Sie sind arm und zum Teuil eingeschüchtert. Die Laka betreiben ein bewundernswertes Hausgewerbe, sie sind sehr geschickte Töpfer und Schmiede und bereiten vortreffliche Matten. Was die Epidemien anbelangt, von denen diese neu erworbenen Gebiete schwer verseucht sein sollen, so muß allerdings eingeräumt werden, daß in manchen Strichen etwa 6 % der Bevölkerung von der Schlafkrankheit ergriffen sind; doch gilt ähnliches von den alten Gebieten unserer Kamerun⸗ kolonie. Vor allem ist die Seuche schlimm am Mjong⸗Flusse nahe dem Meere, diesem Fluß, der eine Zeitlang als Ersatzstück für eine Bahn⸗ linie angesehen wurde. Im Ubangi⸗Zipfel sind vielfach die Ortschaften durch die Schlafkrankheit verödet, anscheinend aber ist der Höhepunkt der Krankheit jetzt überschritten. Sie scheint im Absteigen begriffen, doch hielt der Vortragende Heilung oder Bekämpfung der Seuche in diesem Gebiet 5 lange für ausgeschlossen, als es der medizinischen Wissenschaft nicht gelungen ist, ein wie Chinin gegen Malaria wirkendes Vorbeugungsmittel für die Schlafkrankheit zu finden. Am Tanganika konnte man eher Erfolge dagegen erreichen, als sie im Kongogebiet möglich sind. Zum Schluß erfreute der Vortragende durch eine Reihe guter Lichtbilder, von denen einige den überraschend starken Verkehr auf dem Kongo und Ubangi zeigten sowie eine Vor⸗ stellung gaben von der großen Menge Gummi, die von den Franzosen aus dem Schari⸗Tsadsee⸗Gebiet gewonnen worden ist.
Bei der gestrigen Gedächtnisfeier für die Stifter und Wohltäter der Universität Oxford wurde „W. T. B.“ zufolge der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha zum Doctor of Civil Law, der Geheimrat Ludwig Mitteis in Leipzig zum Doctor of L und Richard Strauß zum Doctor of Music promoviert.
den Beisitzern und den Vertretern der Gewerbetreibenden sowie ihren
Stellvertretern zubilligen. daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und! Not der Arbeitslosen tun könne.