Dem Regierungs⸗ und Gewerberat Klein in Lüneburg ist vom 1. August d. J. ab die etatmäßige Stelle eines gewerbetechnischen Rats bei der Regierung in Lüneburg ver⸗ liehen worden. Gleichzeitig ist er zum Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139b der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser Regierung bestellt worden.
Zu Gewerbeinspektoren sind ernannt worden: der Ge⸗ werbeassessor Cordes in Luckenwalde unter endgültiger Ueber⸗ tragung der Verwaltung der dortigen Königlichen Gewerbe⸗ inspektion und der mit der Vertretung des beurlaubten Gewerbe⸗ inspektors in Oels i. Schl. beauftragte Gewerbeassessor Gilbert.
Den Gewerbeassessoren Haars in Frankfurt a. M. und Derdack in Erfurt sind vom 1. Juli und 1. August d. J. ab etatmäßige Hilfsarbeiterstellen verliehen worden.
Der Berginspektor, Bergrat von Koenen vom Stein⸗ kohlenbergwerk Von der Heydt bei Saarbrücken ist zum Berg⸗ revierbeamten des Bergreviers Deutz⸗Ründeroth (Amtssitz Cöln) und der Bergassessor Böker, bisher bei der Geologischen Landes⸗ anstalt zu Berlin, zum Berginspektor bei dem Steinkohlenberg⸗ werk Von der Heydt ernannt worden.
Die Bergassessoren Ritschel bei dem Steinkohlenberg⸗ werke König O. S. und Karl Hoffmann bei dem Stein⸗ Saghs ssclene bei Knurow sind zu Berginspektoren ernannt worden.
Der Berginspektor Schneider vom Steinkohlenbergwerk Gerhard ist an das Steinkohlenbergwerk Kronprinz versetzt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Metropolitan Ramdohr in Viermünden ist das Metropolitanat der Pfarreiklasse Frankenberg, Regierungsbezirk Cassel, übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Domänenpächter Richard Reinert in Doliwen, Re⸗
gierungsbezirk Gumbinnen, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden. v1AX“ “ 11.4.“
Die Oberförsterstelle Syke (bisher Memsen⸗Syke)
mit dem Amtssitz zu Syke im Regierungsbezirk Hannover ist
zum 1. Oktober 1914 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juli d. J. eingehen. “
Ministerium des Innern. Der Regierungsrat von Duehren in Oppeln ist zum Mitgliede der der Regierung in Oppeln angegliederten Ober⸗ versicherungsämter ernannt worden.
8 Aee
Abgereist: “
Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der geist⸗
hen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz mit Urlaub;
Seine Exrzellenz der Staatsminister und Minister für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer mit Urlaub nach der Rheinprovinz. 8
Preußen. Berlin, 13. Juli 1914.
8 Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung.
Aunuf Grund der Schlußbestimmung in Anlage C zur Eisen⸗ bahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 29. v. M. einige Aenderungen der Nummern Ia und Id verfügt.
fägt In den Eingangsbestimmungen A. Sprengmittel 1. Gruppe sind unter a) die Vorschrift über Astralit III ergänzt und der Sprengstoff „Perrumpit“ nachgetragen, unter d) die Bestimmung über Castroper Sprengsalpeter oder Löwenpulver geändert worden. Ab⸗ schnitt C. Abf. (1) hat einen Zusatz erhalten, wonach bei Teilsendungen von Sprengmitteln der 1. und 2. Gruppe von der Bescheinigung eines Chemikers unter gewissen Bedingungen abgesehen werden kann.
I d. Abschnitt F. Abs. (2) ist dahin ergänzt worden, daß die Gefäße mit Wasserstoffe in Wagenladungen auch dann keiner Schutz⸗ kappen und Rollkränze bedürfen, wenn ihr Verschieben durch geeignete Vorrichtungen verhindert wird. Im Abschnitt G. sind durch einen neuen Abs. (5) in Fischbehältern besonders eingerichtete Gefäße mit Sauerstoff zugelassen worden.
Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 40 des Reichsges a.Ve vom 6. d. M. hervor.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 7. Juli S. M. S. „Tsingtau“ in Teng yuen und S. M. S. „Leipzig“ im Mazatlan eingetroffen.
Frankreich.
Im Ministerium des Aeußern ist vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, vom Ministerpräsidenten und Minister des Aeußern Viviani, dem deutschen Botschafter Freiherrn von Schoen und dem österreichisch⸗ungarischen Botschafter Grafen Szecsen von Temerin ein zwischen Frankreich, Deutschland und Oester⸗ reich abgeschlossenes Abkommen über den Telephon verkehr zwischen Paris und Wien unterzeichnet.
— Die Deputiertenkammer hat vorgestern nach einer Rede des Finanzministers Noulens, der darlegte, daß die Ein⸗ beziehung der Einkommensteuer in das Budget unerläßlich sei, mit 424 gegen 144 Stimmen einen Zusatzantrag, der die Trennung der Einkommensteuer verlangte, abgelehnt.
In der gestrigen Sitzung hat die Kammer bei der fort⸗ gesetzten Beratung der auf die Einkommensteuer bezüglichen Artikel des Finanzgesetzes mit 412 gegen 140 Stimmen einen von André Tardieu eingebrachten Gesetzentwurf abgelehnt,
holt und darauf abzielt, die Einkommensteuer durch 3 1 auf die gegenwärtigen direkten Steuern zu ersetzen. Die Kammer hat ferner im weiteren Verlauf der Debatte den ersten Teil des Artikels 12 des Finanzgesetzes, nach dem das steuerpflichtige Einkommen nach dem Gesamtbetrage des jähr⸗ lichen Reineinkommens festgesetzt wird, mit 413 gegen 103 Stimmen angenommen.
— Der Senat hat gestern die Kredite für die Teilnahme Frankreichs an der Weltausstellung in San Francisco und einen Kredit von 40 000 Fr. für die Internationale sion zur Regelung der Balkanfinanzfragen angenommen.
Ein vorgestern veröffentlichtes Dekret ruft, wie „W. T. B.“ meldet, die Jahresklasse 1891 unter die Fahnen. Aus⸗ genommen sind vorläufig die Reservisten, die sich mit Erlaubnis der Militärbehörde im Auslande befinden.
Kommissi
Dänemark.
Der König hat den Reichstag, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, für Montag, den 20. Juli, einberufen.
Türkei. Durch ein Irade ist die Kammersession, die am 13. Juli enden sollte, um 10 Tage verlängert worden.
Griechenland.
Der bulgarische Gesandte Passaroff hat dem König vorgestern sein Beglaubigungsschrei ben überreicht. 2
In der Nacht zum Sonntag hat sich im Dorfe Kujund⸗ schuk, zwei Kilometer von der bulgarischen Grenze, ein neuer Zwischenfall ereignet. Wie die „Agence Roumaine“ meldet, hatten sich drei bulgarische Grenzwächter ohne Erlaubnis in dieses Dorf begeben und wurden deshalb von den rumänischen Grenzwächtern aufgefordert, sich zurückzuziehen. Sie kehrten mit ihren Gewehren bewaffnet zurück, drangen mehr als einen Kilometer auf rumänisches Gebiet vor und schossen auf zwei rumänische Soldaten, die schwer verwundet wurden. Da sich in den letzten vierzehn Tagen ähnliche Zwischenfälle wieder⸗ holt und bereits fünf Opfer gefordert haben, nämlich den Tod eines rumänischen Soldaten und eines Landmanns und die Verwundung dreier rumänischer Soldaten, so zeigt sich die öffentliche. Meinung in Rumänien aufgeregt und verlangt rasche und wirksame Maßnahmen, um die Wiederkehr ähnlicher Fälle zu verhindern, die mit normalen Beziehungen zwischen benachbarten Staaten unvereinbar sind.
Serbien.
Gestern früh fand in der Kathedrale in Belgrad anläßlich des Geburtstags König Peters, der gegenwärtig zur Kur in Wranja weilt, ein Gottesdienst statt, an dem u. a. der Kronprinz Alexander, die Prinzen Georg und Paul, der Ministerpräsident Paschitsch mit den übrigen Ministern und das diplomatische Korps teilnahmen. Im Anschluß an den Gottesdienst fand im Palais ein großer Empfang statt.
— Aus Anlaß des Ablebens des russischen Gesandten von Hartwig haben der Kronprinz Alexander, die Minister, die Diplomaten und die Würdenträger auf der russischen Ge⸗ sandtschaft persönlich ihr Beileid ausgesprochen. Auf sämtlichen staatlichen Gebäuden und vielen Privathäusern wurden Trauer⸗ fahnen gehißt. Vorgestern nachmittag fand in der Kapelle der russischen Gesandtschaft eine Trauermesse statt, an der u. a. der Kronprinz, der Ministerpräsident Paschitsch mit den Mitgliedern der Regierung, der Präsident der Skupschtina und das gesamte diplomatische Korps teilnahmen. Die Bei⸗ setzung des verstorbenen Gesandten wird morgen mit militä⸗ rischen Ehren auf dem Belgrader Friedhof stattfinden.
88 8 8 Albanien.
Vorgestern fand in Durazzo unter dem Vorsitz des Fürsten eine große Versammlung von Notabeln statt, an der Prenk Bibdoda, Ismael Kemal und etwa 40 angesehene Vertreter Nord⸗, Mittel⸗ und Südalbaniens teilnahmen. Wie das Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ meldet, wurde dem Fürsten von einigen der Teilnehmer angeraten, sich um die Entsendung fremder Hilfstruppen an die Mächte zu wenden, während die übrigen Teilnehmer sich dagegen aussprachen und ihre Stellungnahme dahin präzisierten, daß sich der Fürst darauf beschränken möge, von den Mächten die Garantie der in London fest⸗ gesetzten Grenzen Albaniens zu verlangen. Bei dieser Gelegen⸗ heit kam es von verschiedenen Seiten zu- Sympathiekund⸗ gebungen zugunsten des Fürsten. Am bemerkenswertesten sprach sich in dieser Hinsicht Issa Boljetinatz aus, der erklärte: „Obwohl der Fürst nicht aus unserer Wahl hervor⸗ gegangen, sondern uns von Europa bestimmt worden ist, halten wir heute treu zu ihm. Sollte sich der Fürst ge⸗ zwungen sehen, uns zu verlassen, so möge ein anderer dieses Mandat nicht übernehmen. Die Albanier sind nicht Kinder, die mit sich spielen lassen.“ Am Schlusse der Beratung folgte eine abermalige Sympathiekundgebung für den Fürsten. Das Er⸗ gebnis der Beratung wurde von allen Teilnehmern als über⸗ aus befriedigend bezeichnet, da in ihrem Verlaufe eine voll⸗ ständige Uebereinstimmung zwischen den mohammedanischen und den katholischen Teilnehmern zutage trat, den Thron des Fürsten zu stützen.
— Von „W. T. B.“ verbreiteten Meldungen aus dem Süden zufolge rücken die Epiroten unaufhaltsam vor und haben bereits den Distrikt Skropar besetzt. Nach den Aussagen des vorgestern in Durazzo eingetroffenen Präfekten von Valona bestehen die vorrückenden Truppenteile aus regulären griechischen Mannschaften. Berat und Valona seien stark gefährdet und könnten bald in die Hände der Griechen allen. - Die Kontrollkommission hat gegenüber dem Prä⸗ sidenten der vorläufigen Regierung für Nordepirus Zographos unter dem Hinweis auf die Abmachungen von Korfu gegen das Vorrücken der Epiroten und die Ueberschreitung der ver⸗ einbarten neutralen Zone Verwahrung eingelegt. Zographos hat erklärt, daß die Aktionen gegen seinen Willen erfolgt seien; er habe bereits Gegenbefehl erteilt.
— Aus Valona wird gemeldet, daß die holländischen Offiziere nach der Besetzung von Koritza durch die Epiroten am 9. d. M. mit nur 80 Mann nach Valona zurückgekehrt seien, da sich die 2000, Mann betragenden Regierungstruppen
der den im Senat von Touron eingebrachten Entwurf wieder⸗
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vor dem Feinde vollständig aufgelöst hätten.
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Amerika.
1 Auf einer kürzlich abgehaltenen Konferenz zwischen Ver⸗
tretern Carranzas und Villas wurde das über die revolutionären Operationen geschlossene Uebereinkommen, wie „W. T. B.“ meldet, mit einem Zusatz versehen, wonach kein militärischer Führer vorläufiger Präsident von Mexiko werden darf. Hierdurch scheiden Carranza, Villa, Angeles und einige andere Militärführer jetzt als Präsidentschaftskandidaten aus.
Der frühere auswärtige Minister, General Esteban Ruiz, der in Veracruz auf der Reise nach Europa aus der merxikani⸗ schen Hauptstadt eingetroffen ist, erklärt dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß der General Huerta beabsichtige, zurückzutreten. Sein Nachfolger wird Sennor Carbajal sein, der später durch einen vorläufigen Präsidenten ersetzt werden soll, der den Rebellen genehm ist. Ruiz teilte ferner mit, daß Huerta beabsichtige, ebenso wie der frühere Präsident Porfirio Diaz Mexiko zu verlassen. Sowohl er wie der General Blanquet hätten erkannt, daß längerer Widerstand nutzlos sei.
Wie aus Saltillo gemeldet wird, haben die Rebellen San Pablo, Pochimilco und andere Vororte von Mexiko City angegriffen.
— Die argentinische Regierung wird dem Kongreß das Budget für 1915 heute vorlegen. Die Ausgaben be⸗ tragen, wie „W. T. B.“ meldet, in der Gesamtsumme 45 Millionen Piaster Papier, die Einnahmen werden auf den⸗ selben Betrag geschätzt.
Afrika.
Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung des Generals Giardina aus Tobruk vom 11. Juli rückte eine italienische Kolonne gegen Sididaud und Sidibek Casim vor, um ein neu errichtetes Lager der Aufständischen zu zerstören. Die Kolonne wurde, als sie vor dem Lager eintraf, von starken Abteilungen der Aufständischen angegriffen; diese wurden zurückgeschlagen und das Lager zerstört. Auch andere Abteilungen der Aufständischen, die auftauchten, wurden nach längerem Kampfe zurückgeschlagen. Die Aufständischen hatten schwere Verluste; bei den Italienern fielen ein Offizier und ein Soldat, ein Offizier und zehn Soldaten wurden verwundet.
38. Wettbewerbprüfung für Marinechronomter.
Die Deutsche Seewarte in Hamburg erläßt folgende Auf⸗ forderung zur Beteiligung an der 38. Chronometer⸗ wettbewerbprüfung:
1) Zeitpunkt der Prüfung. Die 38. Wettbewerbprüfung für Martnechronometer wird in der Zeit vom 7. Oktober 1914 bis zum 16. Februar 1915 in der Abteilung IV der Deutschen Seewarte abgehalten werden. Als letzter Tag für die Anmeldung von Chrono⸗ metern zum Wettbewerb ist der 1. Oktober 1914 und für die Ein⸗ lieferung der Instrumente der 3. Oktober 1914 festgesetzt worden. Instrumente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, können zur Wettbewerbprüfung nicht mehr zugelassen werden.
2) Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung. Es steht jedem im Gebiere des Deutschen Reichs ansässigen und selb⸗ ständigen Uhrmacher, der sich an solcher durch Lehrbriefe oder Zeug⸗ nisse von Uhrmacherschulen ausweist, frei, bis 20 Chronometer „deutscher Arbeit“ zur Prüfung einzuliefern. Die Deutsche Seewarte behält sich vor, Chronometer, die nicht in den letzten zwölf Monaten gereinigt und mit neuem Oel versehen worden sind, und solche, die älter als dret Jahre sind, von der Prüfung auszuschließen.
Unter „Chronometer deutscher Arbeit“ werden solche Instrumente verstanden, deren gesamte Teile mit alleiniger Ausnahme von Palladiumspirale und Nickelstahlunruhe in Deutschland angefertigt sind und deren Zusammensetzung und Feinstellung (Reglage) von deutschen Chronometer⸗ oder Uhrmachern erfolgt ist. (Aus⸗ ländische Ketten und Zugfedern dürfenn demnach nicht mehr verwendet werden.) Bei der Anmeldung zum Wettbewerb ist eine ausdrückliche Erklärung darüber abzugeben, daß obige Bedingungen erfüllt sind. Nähere Einzelheiten über die Kon⸗ struktion und die Anfertigung sind in einem besonderen Fragebogen, der von der Deutschen Seewarte übersandt wird, anzugeben. Weiter ist bei der Anmeldung ausdrücklich zu erklären, daß der Einlieferer mit der Vornahme der unten erwähnten Prüfung der technischen Aus⸗ führung einverstanden ist, daß er die Instrumente der Deutschen See⸗ warte so lange zur Verfügung stellt, bis eine Entscheidung des Reichs⸗ marineamts über den Ankauf getroffen worden ist, sowie daß er gegebenenfalls bereit ist, die Chronometer zu den unter Nr. 6 ange⸗ gebenen Bedingungen an die Kaiserliche Marine abzugeben. Die Einlieferer müssen sich schließlich damit einverstanden erklären, daß ihre Werkstätten und Arbeitsmittel ohne besondere vorherige Benach⸗ richtigung durch Beamte der Marineverwaltung besichtigt werden. Die unten erwähnten Sachverständigen können, falls es zweckmäßig erscheint, zur Besichtigung der Werkstätten herangezogen werden.
Mit dem Namen des Einlieferers und der Nummer des Chrono⸗ meters sind zu versehen 1) das Zifferblatt, 2) der Hauptdeckel des Ingenkastens, 3) der Schutzdeckel, des Innenkastens. Bei dem Messinggehäuse, dem Aufziehschlüssel und dem Unterteil des Innen⸗ kastens genügt die Anbringung einer Nummer. Auf der Zeigerwelle ist zum Stellen der Zeiger ein Vierkant anzubringen, zu dem der Aufziehschlüssel paßt. Bei den Innen⸗ und Ueberkästen sind sämtliche geleimten Teile, mit Ausschluß der durch Falze ineinander gefügten Seitenteile, durch Messingschrauben bezw. ⸗stifte (je drei) zu be⸗ festigen. Bei den Bodenplatten der Innenkasten sind diese Schrauben nach außen sichtbar durch die Stoffbekleidung hindurch zu zieben. Außerdem sind der Schutzdeckel und der Hauptdeckel der Innenkasten in der Weise zu befestigen, daß sie durch einfaches Herausziehen eines durch sämtliche Oesen des Scharniers hindurchführenden horizontalen Metallstiftes abzunehmen sind. Es wird empfohlen, an dem metallenen Deckelhalter (am 1ö“ statt der Schraube mit Kopf eine solche ohne Kopf zu verwenden. Zur An⸗ fertigung der Kasten darf nur vollkommen trockenes Holz ver⸗ wendet werden. Weiter sind beide Kasten mit einer dauerhaften Politur zu versehen; unpolierte Kasten sind nicht zulässig. Auf ein gutes Arbeiten der Kardanischen Aufhängung und des Fest⸗ stellbebels (an den Kanten oben abgerundet) ist besondere Aufmerk⸗ samkeit zu richten.
Vor Beginn der Temperaturuntersuchung werden sämtliche ein⸗ gelieferten Chronometer bezüglich ihrer technischen Ausführung sowte daraufhin geprüft, ob die obigen Bedingungen über den „deutschen Ursprung“ erfüllt sind. Diese Prüfung wird durch Sachverständige, die von der Deutschen Seecwarte vor Beginn der Prüfung einberufen werden, ausgeführt. Die Beratungen finden unter dem Vorsitz des Direktors und unter Teilnahme des Vorstands der Abteilung IV der Deutschen Seewarte statt; das Ergebnis der Prüfung wird in einer Verhandlungsaufnahme niedergelegt. Chronometer, die von den Sach⸗ verständigen als minderwertig in der technischen Ausführung bezeichnet werden oder den Bedingungen bezüglich des „deutschen Ursprungs nicht escen bleiben von der Teilnahme an der Wettbewerbprüfung aus⸗ geschlossen.
3) Prüfungsordnung. Die zugelassenen Chronometer werden zunächst auf ihren Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage einer zehntägigen Prüfung bei Zimmertemperatur unter⸗ zogen. Instrumente, die einen größeren Gangunterschied als 1s 00 zeigen, werden von der Wettbewerbprüfung ausgeschlossen und den Ein⸗ lieferern zurückgegeben. Sodann werden die Chronometer in den vier Hauptlagen (XII pben, VI oben, III oben, IX oben) bei 250 Neiaung
geprüft. Als zulässige Höchstzahl für den Unterschied zwischen Flach⸗
1““ 8 “ 6 8 5 u“ 8
8 8 9 8 8 2
„sämtliche Chronometer, soweit sie sich überhaupt als brauchbar für
1“ P“ 2* 1““
ang und geneigtem Gang sowie zwischen den Gängen in entgegen⸗ gesetzten Neigungen wird der Betrag von 8 Sekunden festgesetzt. Es wird jedoch in Aussicht genommen, den Betrag später herabzusetzen. Die Chronometer werden alsdann im Prüfunastermin der Abtei⸗ lung 1V der Deutschen Seewarte allmählich auf 300 Cels. erwärmt; hierauf werden je 8 Tage lana die Mitteltemperaturen 300 25⁰° 200 15 100 1902 152 202 280 302 innegehalten, und zwar werden beim Uebergange von einem Prüfungs⸗ abschnitt zum andern stets allmäbliche Temperaturänderungen vor⸗ genommen. Schließlich wird die Temperatur wieder bis auf Zimmer⸗ temperatur vermindert. Die während der Ankangs⸗ und Schluß⸗ perkode erhaltenen Gangwerte werden bei der Einteilung der Chrono⸗ meter in Klassen nicht in Rechnung gezogen.
4) Einteilung in Klassen. Nach beendigter Prüfung werden
die Schiffahrt erweisen, in vier Klassen eingeordnet, für die die Höchstbeträge der weiter unten erklärten Gütezahlen folgendermaßen festgesetzt worden sind:
Klasse 1 II A+ 28 +C B 1.60 2.50
28 50 58 00 0.75 1.20 C 0.010 0.015 0.025 0.050
Diese Größen A, B und C werden berechnet aus den mittleren äglichen Gängen, die während der einzelnen Prüfungsabschnitte beobachtet worden sind. — Zur Bestimmung der Größe A werden die bei gleichen Temperaturen erhaltenen Gänge paarweise zu einem Mittelwerte vereinigt; es wird dann der größte Unterschied dieser Mittelwerte gleich A gesetzt. — Bezeichnet ferner B’ den größten Unterschted der täglichen Gänge von zwei aufeinander folgenden Prüfungsabschnitten, r den Unterschied der Temperatur während dieser heiden Zeitabschnitte und T den Unterschied der höchsten und niedrigsten während der Prüfung üherhaupt vorgekommenen mittleren Temperatur eines Prüfungsabschnittes, so ist
†
In dieser Formel sind die algebraischen Vorzeichen von B“ und A zu berücksichtigen. Bei der Ableitung von A und B’ werden die Vor⸗ zeichen in dem Sinne: „Gangwert bei höherer Temperatur minus Gangwert bei niedrigerer Temperatur“ gewählt. — Endlich erhält man den Wert der täglichen Beschleuntgung (Akzeleration) C des täglichen Ganges, indem man den Unterschied der Gänge bildet, die während zweier zur Mitte der Untersuchungszeit symmetrisch ge⸗ legener Prüfungsabschnitte beobachtet worden sind, und diesen Unter⸗ schied durch die Anzahl der zwischen der Mitte beider Abschnitte liegenden Tage dividiert. Da das Ergebnis nur dann zuverlässig ausfällt, wenn der Divisor groß ist, so werden ausschließlich die beiden äußersten Abschnittspaare (300 und 25 ⁰) in der angegebenen Weise zur Berechnung der Beschleunigung herangezogen. Der Mittelwert beider Bestimmungen ist gleich C zu setzen. — Innerhalb der einzelnen Klassen werden die Chronometer nach dem Wert der Summe A + 2B + C geordnet, wobei die Vorzeichen der Summanden nicht zu berücksichtigen sind.
5) Preiserteilung. Vom Reichsmarineamt sind für die sechs besten Chronometer, die die Bedingungen der Klasse I erfüllt haben, Preise im Betrage von 1200 ℳ, 1100 ℳ, 1000 ℳ, 900 ℳ, 800 ℳ und 700 ℳ ausgesetzt worden. Ein Chronometer, das bereits in einer früheren Wettbewerbprüfung einen Preis erhalten hat, kann nicht nochmals durch einen Preis ausgezeichnet werden.
6) Ankauf. Das Reichsmarineamt behält sich das Recht des Ankaufs bei freier Wahl zu folgenden Preisen vor:
Für ein Chronometer der Klasse . ℳ 50
11de;b600.
Dieser Betrag wird außer dem etwa zuerkannten Preise gezahlt.
Die Fabrikanten sind verpflichtet, die angekauften Chronometer sofort mit neuem Oel zu versehen oder zu reinigen, falls die Deutsche Seewarte ihnen eine entsprechende Aufforderung zugehen läßt. Die Kosten für die Hin, und Rückbeförderung zur Deutschen Seewarte (bezw. zu einer zu bestimmenden Werft) sind von den Fabrikanten zu tragen.
7) Zeugnisse für die untersuchten Chronometer und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse. Nach Be⸗ endigung der Wettbewerbprüfung wird über jedes zur Prüfung ein⸗ gelieferte Chronometer, dessen Gütezahlen die oben für die Klasse IV. angegebenen Höchstbeträge nicht überschreiten, ein amtliches Zeugnis ausgestellt. Darin werden die mittleren Gangwerte während der einzelnen Prüfungsabschnitte, die daraus abgeleiteten Gütezahlen sowie die Nummer der Klasse angegeben. — Ueber die Anordnung und die Ergebnisse der Prüfung wird ein eingehender Bericht in den „An⸗ nalen der Hydrographie usw.“ veröffentlicht werden; durch Verteilung von Sonderabdruüͤcken dieses Berichts (auch an Uhrmacherzeitungen) wird dafür Sorge getragen, daß diese Ergebnisse in Fachkreisen Ver⸗ breitung finden.
8) Einlieferung der Chronometer und allgemeine Bestimmungen. Die Deutsche Seewarte richtet an die Ein⸗ lieferer das Ersuchen, die zur Prüfung bestimmten Chronometer, wenn irgend möglich, persönlich zu überbringen. — Bei Sendungen durch die Post ist die Adresse: „Deutsche Seewarte, Ab⸗ teilung IV, Hamburg 9, Stintfang“, zu benutzen. Es empfiehlt sich bet Postsendungen, die Aufgabepostanstalt von der Auflieferung bereits 48 Stunden vorher in Kenntnis zu setzen und unter Angabe der Adresse sowie des Inhalts und des Zwecks der Sendung um möglichste Sorgfalt während der Beförderung zu bitten. Falls der Zug, mit dem die Chronometer in Hamburg eintreffen, der Ab⸗ teilung IV der Deutschen Seewarte mit Bestimmtheit angegeben werden kann, wird ein Beamter die Sendung am Bahnpostamte in Empfang nehmen. In diesem Falle ist die Sendung mit der Be⸗ zeichnung „postlagernd“ zu versehen.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mögen noch die folgenden Vorsichtsmaßregeln für die Versendung der Chronometer in Vorschlag gebracht werden: a. Man setze die Unruhe durch Unter⸗ schieben von Korkstückchen oder Papierstreifen fest, sodaß jede Bewegung verhindert wird. b. Man nehme das Chronometer aus der Kardanischen Aufhängung heraus und lege es nach vorheriger Umhüllung mit dem Zlfferblatt nach unten auf den Boden des Innenkastens. c. tan stelle den Kardanischen Ring durch Einschieben des Feststellhebels und scharfes Anziehen der Klemmschraube fest. d. Man fülle den ganzen frei⸗ bleibenden Raum im Innenkasten mit trockenem, staubfreiem Werg oder Papierschnitzeln (Holzwolle ist ungeeignet), um jede Bewegung des Gehäuses zu verhindern. e. Das im Ueberkasten befindliche Chronometer ist in einem Weidenkorbe mit Hilfe von elastischem und möglichst staubfreiem Füllmaterial (Seegras, Holzwolle usw.) fest⸗ zusetzen. f. Zwei Chronometer können in einem Korbe untergebracht werden, doch so, daß jede unmittelbare Berührung zwischen ihnen durch das Füllmaterial verhindert wird. Ueber den Empfang der Chronometer wird jedem Ein⸗ lieferer eine amtliche Bescheinigung zugestellt; die Aushändi⸗ gung der Chronometer erfolgt nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieser Bescheinigung. Auswärtigen Uhrmachern werden die Chrono⸗ meter auf Wunsch in obiger Weise oder auf ausdrückliches Verlangen auf andere Art verpackt mit der Post zurückgeschickt, die Deutsche Seewarte übernimmt jedoch keine Verantwortung für etwaige Be⸗ schädigung der Instrumente infolge der Beförderung oder der Ver⸗ packung. Die Chronometer werden nur dann auf ihren Wert während der Postbeförderung versichert, wenn dies von dem Einlieferer aus⸗ drücklich gefordert wird. Die Auslagen für die Verpackung, für die Beförderung zur Post und für etwaige Versicherung sind der Ab⸗ teilung IV zurückzuerstatten. Alle auf die Wettbewerbprüfung bezüg⸗ lichen Anfragen sind an die Deutsche Seewarte zu richten.
9) Haftung. Eine Versicherung der Chronometer gegen irgend eine Beschädigung durch höhere Gewalt (Feuer,
III 68 50
IV 108 00
1.
Wasser usw.) sowie gegen Diebstahl findet durch die
111
Deutsche Seewarte nicht statt; in diesen Fällen sind gegen sie Ansprüche nicht zu erheben. Ein Schadenersatz wird dann von ihr nicht geleistet. Sie haftet für die Chronometer sonst nur insoweit, als sie verpflichtet ist, die Uhren mit der Sorgfalt zu behandeln, die sie in eigenen Angelegenheiten anwendet (§ 690 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
10) Benachrichtigung. Es ist in Aussicht genommen, daß von einer noch zu bestimmenden Wettbewerbprüfung ab nur noch deutsche Nickelstahlunruhen Verwendung finden sollen. Ueber den Zeitpunkt wird s. Z. das Nähere in der „Aufforderung“ bekannt ge⸗ geben werden. hm.
Ehescheidungen in Preußen 1913.
Im Berichtsjahre wurden in Preußen insgesamt 11 162 Ehen rechtskräftig geschieden gegen 10 797 im Vorjahre, 9782 i. J. 1911, 9277 i. J. 1910, 9070 i. J. 1909 und 8365 i. J. 1908. Von 1908 bis 1913, also in fünf Jahren, hat sich somit die Zahl der Ehe⸗ scheidungen um rund ein Drittel vermehrt, insbesondere von 1912 auf 1913 um 3,¼ %, d. i. viel schwächer als von 1911 auf 1912 (10,4 %). Von den CEhescheidungen entfielen i. J. 1913 8995 (1912: 8691, 1911: 7818) auf die Städte, 2167 (1912: 2106, 1911: 1964), also nur rund ein Fünftel, auf das platte Land.
Setzt man die Scheidungsfälle zu den bestehenden Ehen in Be⸗ ziehung, so zeigt sich, daß von je 100 000 der letzteren im Jahre 1913 überhaupt 147 (1912: 145, 1911: 134), insbesondere in den Städten 241 (1912: 239, 1911: 221), auf dem Lande hingegen nur 56 (1912: 55, 1911: 52) gerichtlich gelöst wurden.
Annähernd die Hälfte (etwas über 47 v. H.) aller Scheidungs⸗ ursachen hestand im Berichtsjahre wie in den beiden vorher⸗ gegangenen Jahren in Ehebruch (§ 1565 B. G.⸗B.), demnächst rund zwei Fünftel in schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten
chten oder in ehrlosem oder unsittlichem Verhalten (§ 1568 B. G.⸗B.). Der Anteil der böslichen Verlassung (§ 1567 B. G.⸗B.) an der Gesamtzahl der Scheidungsgründe bezifferte sich 1911/13 auf etwas über ein Zwölftel, wogegen in denselben Jahren auf die Geistes⸗ krankbeit (§ 1569 B. G.⸗B.) nur etwa ein Fünfzigstel und auf die Lebensnachstellung (§ 1566 B. G.⸗B.) sogar nur 1 bis 2 Tausend⸗ teile der Gründe entfielen.
Was die Schuldfrage betrifft, so fiel im Zeitraum 1911/13 den männlichen Geschiedenen Ehebruch etwas mehr, schwere Pflicht⸗ verletzung, ehrloses oder unsittliches Verhalten hingegen drei⸗ bis viermal so oft als den weiblichen zur Last. Auch bei der böslichen Verlassung und der Lebensnachstellung war die Schuldziffer der Männer erheblich höher als die der Frauen. Andererseits war Geisteskrankheit bei der Frau weit häufiger Scheidungsursache als beim Manne.
Sehr wesentlich unterscheiden sich die ländlichen Ziffern der Scheidungsgründe von den städtischen. Der Ehebruch spielt näm⸗ lich im Landgebiete als Scheidungsursache eine viel geringere Rolle als in den Städten; auf ihn entfielen in jenem etwas über ein Drittel, in diesen dagegen rund die Hälfte der Gründe; anderseits sind ab⸗ weichend vom Stadtgebiete auf dem Lande die Frauen häufiger als die Männer auf Grund des Ehebruchparagraphen für den schuldigen Teil erklärt worden. Im übrigen überwtieat wie in den Städten auch auf dem Lande die Schuldziffer der Männer und liegt bei der Geisteskrankheit die Scheidungsursache zumeist auf seiten der Frauen. (Stat. Korrespd.)
Zur Arbeiterbewegung.
Im Haag haben die Straßenbahnange ellten den Generalausstand erklärt. Zum Ersatz der Ausständigen trafen gestern vormittag 100 Arbeitswillige aus Berlin im Haag ein. Sie wurden, wie „W. T. B.“ meldet, als sie unter starker polizei⸗ licher Bedeckung nach dem Straßenbahndepot gebracht wurden, von den Ausständigen mit Pfeifen und Johlen empfangen. Der Straßen⸗ bahnverkehr kann nur teilweise aufrechterhalten werden.
In Tanger sind die Briefträger des französischen Postamts in den Ausstand getreten, nachdem die Briefträger des englischen Postamts infolge eines Streiks eine Gehaltserhöhung durchgesetzt hatten. Der französische Postleiter Villafon ersetzte die Streikenden durch Aushilfsbriefträger, was zu einer argen Rauferei Anlaß gab, bei der Villafon verwundet wurde.
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““ Wohlfahrtspflege.
Die Errichtung schlesischer Trinkerasyle wird seit einem Menschenalter von dem für diesen Zweck bestehenden evangelischen Verein in Breslau mit Erfolg betrieben. Aus dem auf das Jahr 1913 bezüglichen 29. Jahresbericht des Vereins, dessen Hauptinhalt in der „Schles. Ztg.“ vom 12. Juni abaedruckt ist, geht hervor, doß die Erkenntnis vom Segen der Trinkerheilstätten sich immer mehr Bahn bricht. Staatsbehörden, wie die Pon⸗ und Bahnverwaltunen, die Armenverwaltungen, Private, namentlich aber die Landesversicherungs⸗ anstalt Schlesien, auf deren Kosten 1913 allein 180 Pfleglinge in den Anstalten des Vereins behandelt wurden, benützen sie in ständig steigendem Maße. Es wurden in ihnen seit ihrer Gründung im ganzen 1566 Patienten, im Jahre 1913 allein 318 Pfleg⸗ linge in 40 294 Pflegetagen versorgt und zwar 205 bei 22 682 Pflege⸗ tagen in der am 15. Oktober 1905 eröffneten Trinkerheilanstalt zu Jauer, 38 bei 6679 Pflegetagen in der Trinkerinnenheilanstalt (Park⸗ Sanatorium) in Jauer, die am 1. November 1899 zu Bienowitz er⸗ öffnet und vom 5. Mai 1909 nach Jauer übergeführt wurde, und 75 bei 10 933 Pflegetagen im Trinkerasyl in Leipe, Kreis Jauer, dessen Eröffnung am 9. Februar 1886 erfolgte. Von 153 im Jahre 1913 entlassenen Pfleglingen wurden 79 als geheilt, 45 als gebessert und 29 als ungeheilt entlassen. Ein bedeutsamer Fortschritt war die durch Gewährung einer großen jährlichen Beihilfe seitens der Landesversicherungsanstalt Schlesien ermög⸗ lichte Gründung der Stelle eines eigenen Vereinsgeistlichen. Die Trinkerheilanstalt in Jauer hatte eine Einnahme von 73 745,53 ℳ und eine Ausgabe von 73 349 82 ℳ; die Trinkerinnenheilanstalt in Jauer eine Einnahme von 11 691,70 ℳ und eine Ausgabe von 11 112,52 ℳ; das Trinkerasyl in Leipe eine Einnahme von 21 607,40 ℳ und eine Ausgabe von 21 381,05 ℳ. Damit immer mehr mittellose Trinker aufgenommen und die umfangreichen Bau⸗ pläne, insbesondere eines Pflegehauses für ältere Trinker und einer Anstalt für höhere Stände zur Ausführung gelangen können, ist der Verein auf die Unterstützung weiterer Kreise angewiesen.
Kunst und Wissenschaft.
Der außeror entliche Professor in der medizinischen Fakultät der
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hiesigen Universität, Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Fasbender
ist, wie Berliner Zeitungen melden, im 72. Lebensjahre gestorben. Im Rheinland geboren, studierte er in Bonn, Würzburg und Berlin; in Berlin habilitierte er sich 1871 als Privatdozent und wurde 1878 Extraordinarius. Sein Lehr⸗ und Forschungsgebiet waren Geburts⸗ kunde und Frauenkrankheiten; auch auf dem Gebiet der Medizinal⸗ geschichte hat er sich anerkannte Verdienste erworben.
uppenstand bder
Die Wissenschaft benutzt für die Puppen, in denen sich die Um⸗ wandlung von der Raupe zum Schmetterling vollzieht, die Bezeichnung Chrysaliden. Der Ausdruck ist von dem griechischen Wort für das Gold abgeleitet und durch die Beobachtung bestimmt worden, da viele Puppen einen rötlichbraunen Goldglanz besitzen. Ursprüngli aber soll er auf die Puppe der Dornenraupe gemünzt gewesen sein, die noch durch hesondere goldfarbige Flecke ausgezeichnet ist. Uebrigens ist die Verschiedenheit der Larve bei den Puppen unendlich mannigfalti
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nicht nur in den einheitlichen Schattierungen vom zarten Grün bis zum tiefsten Schwarz, sondern auch durch das Auftreten von Flecken, Bändern und Streifen. Dagegen scheint es fast ein Gesetz zu sein, daß die Farbe der Puppenart stets von der der Raupe gänzlich ah⸗ weicht, wie sie denn auch mit der Färbung des Schmetterlings durch⸗ aus in keiner Beziehung zu stehen scheiat. Davon gibt es eine Aus⸗ nahme, nämlich die Johannisbeermotte, bei der sowohl Larve und Puppe wie der Schmetterling gelbe und schwarze Farben besitzen. Den Gartenbesitzern ist die Raupe dieses Insekts meist be⸗ kannt genug, da sie in manchen Jahren die Johannisbeer⸗ sträucher bis auf das letzte Blatt abfrißt. Eine genauere Betrachtung ergibt auch, daß die Puppe nach Farbe, Größe und Gestalt bei derselben Insektenart verschieden ist. Im allgemeinen sind die des weiblichen Geschlechts größer. Die Form ist weniger schwankend. Im ganzen kann man sagen, daß sich die meisten großen Gruppen der Motten und Schmetter⸗ linge auch in der Puppe unterscheiden, indem sie bei jenen glatt, bei diesen eckig und an den Enden zugespitzt sind. Auch diese Regel aber bleibt nicht ohne Ausnahme, denn es gibt in der Familie der Schwärmer einen Schmetterling mit einer ganz glatten Puppe. Eine wichtige Besonderheit liegt ferner in dem Umstand, daß manche Falter ihre Purpen, beziehungsweise sich selbst in einen Kokon einspinnen. Weitaus der berühmteste Vertreter dieser Spinnkünstler ist natürlich der fälschlich sogenannte Seidenwurm. Das Insekt verfertigt diese zarte Hülle kurz ehe es sich in das Gefängnis der Puppe zurück⸗ zieht. Das anfangs ganz weiche Gewebe wird in kürzester Zeit so hart, daß es den Angriffen der Witterung und der meisten anderen Feinde zu widerstehen vermag. Nimmt man einen solchen Kokon in die Hand und schüttelt ihn, so hört man im Innern etwas klappern, nämlich die Puppe selbst. An dem schmaleren Ende sind die Seiden⸗ fäden stärker und dicker und lassen dort in manchen Fällen eine ganz feine Oeffnung. Da die Fäden nach außen gerichtet sind, so ist ein Eindringen in den Kokon unmöglich, während das entwickelte Insekt von innen leicht hinausgleiten kann. Recht interessant ist es, den häufigen Gabelschwanz, der seinen Namen von zwei Anhängen am Hinterleib der Raupe führt, bei der Verpuppung zu beob⸗ achten. Ist die Raupe zur Verwandlung bereit, so beginnt sie damit, kleine Stücke von der Rinde des von ihr erwählten Baumes abzubeißen; diese leimt sie zusammen und verfertigt daraus thren Kokon, ein Gebilde von solcher Härte, daß es zuweilen nur durch Hammer und Meißel abgelöst werden kann. Das Kunstwerk hat auch noch den Vorzug, daß es sich in der Färbung von der Baum⸗ rinde garnicht unterscheidet, sodaß es schwer zu entdecken ist. Höchst merkwürdig sind auch die Puppen des Bürstenspanners, dessen Schmetterlinge im Juni auftreten. Man kann an den Sträuchern in einer gewissen Jahreszeit ein Gebilde hängen sehen, das zunächst wie ein Büschel Schafwolle aussieht, aber weit feiner und empfind⸗ licher ist, sodaß es schon von der geringsten Berührung abgestreift wird. Das ist die Puppenhülle des genannten Spinners. Andere Raupen, die das Spinnen nicht genügend ausüben köͤnnen, begnügen sich damit, einige Blattstücke zusammenzunähen und sie zu einer Be⸗ hausung der Puppe umzugestalten.
8 Technik.
Die Trockenlegung der Zuyder Zee. Die Holländer ge⸗ denken durch Austrocknung der großen Meeresbucht, die als Zuyder Zee aus der Nordsee tief in ihr Gebiet eingreift, einen stattlichen Zuwachs ihres Landes zu gewinnen. Bis zu den eigentlichen Ufern hat die Bucht eine Ausdehnung von etwa 5250 Quadratkilometern und ist im inneren Teil nirgend mehr als 5 m tief. Ihre Bildung war eins der größten Naturereignisse, die in geschichtlicher Zeit ge⸗ schehen sind. Zwar war schon lange Zeit an dieser Stelle ein See, aber erst vor etwa 700 Jahren wurde durch eine un⸗ gewöhnliche Sturmflut die Landenge, die ihn von der Nordsee trennte, durchbrochen. Ob früher überhaupt keine Verbindung mit dem Meere bestand, ist nicht sicher zu ermitteln. Pläne zur ganzen oder teilweisen Austrocknung dieser Meeresbucht sind seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts mehr als einmal entworfen worden, aber ihre Verwirklichung wollte lange nicht vorwärts gehen. Der letzte Plan, der zur Ausführung bestimmt ist, stammt auch schon aus dem Jahr 1892, und vielleicht wird auch er das Schicksal sein r Vorgänger teilen, denn diesen Plänen stellen sich starke widerstreitende Interessen ent⸗ gegen. Obgleich niemand daran zweifelt, daß im ganzen ein erheblicher Gewinn für das Land durch die Schaffung so bedeutender Lände⸗ reien sich ergeben müßte, so würde doch damit eine völlige Um⸗ wälzung der bisherigen Verhältnisse verbunden sein, die zum mindesten mit großer Vorsicht ins Werk gesetzt werden müßte. Die Erträge der Fischerei aus der Bucht bellefen sich auf ungefähr 3 ¼ Millionen jährlich, und die Anwohner, die von ihr den Lebensunterhalt beziehen, müssen nicht nur entschädigt, sondern auch in anderer Weise versorgt werden. Angeblich beträgt ihre Zahl freilich nur etwas über 3000, die Familien ungerechnet, sodaß die damit bedingte Ausgabe im Vergleich zu den Kosten des ganzen Planes geringfügig sein würden. Die Zuyder Zee⸗Vereinigung, die zur Verfolgung dies Planes gebildet worden ist, ist mit seiner Ausarbeitung längst fertig. Die Ausführung soll 33 Jahre dauern, und die Kosten werden auf 315 Millionen Mark geschätzt. Die Landgewinnung würde in vier gesonderten Abschnitten vor sich gehen, deren jeder eine eigene Eindeichung erhält. Der eine hat die Insel Wieringen als Kern, der zweite liegt südlich von der Stadt Hoorn, der dritte längs der Küste von Gelderland und der vierte an der Südküste von Friesland. Die trockengelegten Flächen würden ins⸗ gesamt 211 000 ha umfassen. Sie werden nach Norden sämtlich abge⸗ schlossen durch einen großen Damm, der von der Insel Wteringen nach der friesländischen Küste sich hinzieht und diese bei dem Dorf Piaam erreicht. Dieser Deich würde fast 30 km lang sein und müßte mit der Krone etwa 5 ½ m über dem Amsterdamer Pegel liegen. Die Bau⸗ zeit ist auf 9 Jahre bemessen. Zwischen den vier dem Meere ab⸗ gerungenen Feldern würde in der Mitte ein großer Süßwassersee übrig bleiben, der durch Kanäle einerseits mit Amsterdam, andererseits mit der Ijselmündung zu verbinden wäre. Die Wasserfläche würde eine reichliche Bewässerung des umgebenden Landes gestatten und dessen Wert erhöhen. Selbst wenn das Neuland zunächst nur für die Anlage von Viehweiden verwertet werden würde, könnte ein er⸗ heblicher Nutzen aus ihm gezogen werden. Es scheint jetzt wieder eine gößere Zuversicht zu daß die Arbeiten ernstlich in Angriff genommen werden, aber bei der Stärke der Widerstände läßt sich bestimmt auch jetzt noch nicht darauf rechnen. v114“ 1
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ü cke der Bagdadbahn von Djerablisse (Euphratübergang) bis Tell Abiad in einer Länge von elwa 100 km ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ am 10. d. M. von der Ab⸗ nahmekommission übernommen. Der Betrieb wurde vorgestern eröffnet. Insgesamt erreichen damit die in Betrieb befindlichen Linien der Bagdadbahn eine Länge von 880 k ku. 8
Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.) Ssen
Bulgarien.
18./31. Juli 1914, 3—4 Uhr Nachmittags. Bürgermeisteramt der Stadt Varna: Vergebung in geheimer Konkurrenz der Lieferung von verschiedenen Sicherungs⸗ und anderen Materialien für den Unter⸗ halt des elektrischen Beleuchtungsnetzes der Stadt Varna. Vor⸗ anschlag etwa 10,000 Lewa. Sicherheitsleistung 500 Lewa, die bei einer Bank zu hinterlegen sind.
17,/30. Juli 1914, 3—4 Uhr Nachmittags. Ebendort: Ver⸗
gebung in geheimer Konkurrenz der Lieferung von verschtedenen Röhren und anderen Materialien für den Unterhalt des elek en 2 “ 8“ I11“
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