1914 / 169 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheits

Tierseuchen i

m Auslande.

wesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.

(Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.)

Vorbemerkungen: 1) Ein nach den vorliegenden

2) Die Bezeichnung „Gehö

8 (Norwegen), Bestände

3) Die in

ukt in einer r

Dänemark).

er Uebersicht nicht aufgeführten wichtigeren Seuchen, wie Rinder

lte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeatet, daß Fälle der betreffenden Art

8 g. ücht, dor ekonmer sinde e (Großbritannien), Ställe, Weiden, Herden (Schweiz und Frankreich), Besitzer (Luxemburg und Niederlande), Ställe

pest, Rauschbrand, Wild⸗ und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, Büffe

I⸗

0

seuche, Hämoglobinurie usw., sind in der Fußnote nachgewiesen.

Maul⸗ und Klauenseuche

Schafräude

Schweineseuche und Schweinepest ¹)

Rotlauf der Schweine²)

vorhandenen inzen, Departe⸗ ouvernements,

meinden

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Bezirke

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Sperrgebiete ꝛc.)

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Bezirke (

verseucht.

Oesterreich. 111X““ Kroatien⸗Slavonien 7 Bulgarien.. 12 11“”“ 69 ““; 25 Großbritannien... 88

11.“ 66

Pönemark..... 19 F I1“ 48 25 58 .

Außerdem 2

31 15

39

25

Rauschbrand: Oesterreich 15 Bez., 43 Gem., 50 Geh. überhaupt verseucht; ü t; Italien 4 Bez., 5 Gem., 5 Geh. überhaupt verseucht; Schweiz 8 Bez., 32 Gem. neu verseucht. e.tan. v8-8 29 Geh. Ungarn 53 Bez., 267 Gem., 267 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien⸗Slavonien 2 Bez., 2 Gem.,

1g5 27 8 4 8 . * 12

Halbmonatliche und

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34

Ungarn 31.

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5 3 12

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monatliche Nachweisungen.

.

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. 20 50

““ 16

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83 Geh.

1 22

7.

überhaupt verseucht;

1“

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17] 16

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haupt verseucht; Bulgarien 1 Bez., 2 Gem. neu verseucht; Italien 12 Bez., 16 Gem., 22 Geh. überhaupt verseucht; Spanien 18 Bez., 26 Gem. überhaupt verseucht.

8 ien 8 Bez., 13 Gem. überhaupt verseucht. 4 1ee ““ 8.Bes Gem., 20 Geh. Bulgarien 6 Bez., 8 Gem. neu verseucht; Spanien 20 Bez., 60 Gem. überhaupt verseucht.

Geflügelcholera: Oesterreich 8 Bez., 8 Gem., 11 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 7 Bez., 7 Gem.,

9 Gem. überhaupt verseucht.

Beschälseuche: Spanien 11 Bez., 28 Gem. überhaupt verseucht.

Büffelseuche: Italien 1 Geh. überhaupt verseucht.

8

1) Großbritannien und Frland: Schweinefieber; Italien: Schweineseuchen (allgemein). ²) Schweiz

57 G

eh. überhaupt verseucht; Italie

n 1 Geh. überhaupt verseu

I 8

Kroatien⸗Slavonien 3 Bez., 5 Gem., 5 Geh; 5 Geh. über·

Nachweisung

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn

am 15. Juli 1914.

(Kroatien und Slavonien am 8. Juli 1914.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Maul⸗

2 41

Rotlauf

Schweine⸗

8 der (Schweine⸗ seuche) Schweine

Zahl der verseuchten

Königreiche und änder

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ꝙꝑGemeinden

Gemeinden

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Salzburg 8 Steiermark.

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Fehér 1 St. Arad, Borosjenb, Elek, Kisjenö, .“ Vilägos, M. Arad...

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St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmägy, Tornova .. K. Krva, Liptau (Liptô), 1A““ St. Bäcsalmas, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, enta, M. Baja, Maria heresiopel (Szabadka), Sombo St. Apatin, Hédsäg, Kula, Obeese, Titel, eusatz (Ujvidék), Zsa⸗ blya, M. Ujvidek.. K. Baranya, M. Fünfkirchen K. Bars, Hont, M. S 8, (Selmecz⸗és Bélabanya K. Békés.

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K. Bereg, Ugocsa. K. Bistritz (Besztercze⸗ Nassod) . . . . . ... St. Berettyöujfalu, De⸗ recske, Ermihäalyfalva, Margitta, Särrét, Szé⸗ ha6“ St. Cséffa, Elesd, Központ, Biharkeresztes, Szalard, M. Großwardein (Nagy⸗ 1““ St. Bel, Belényes, Ma⸗ ““ Nagyszalonta, enke, Vasköh. K. Borfod, M. Miskolez K. Kronstadt (Brassö), Höromszék.. K. Csanäd, Csongrad, M. Hödmezövaͤsärhely, Sze⸗ egeh (Szeged) . . 1 9 9 6. 2 2 2 0 2 K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komäͤrom), M. Györ, 8 Sen rom.. 3 gqs ) Stuhlweißenbur r), M. Stuhlweißenburg (Szokes⸗Fehérvär K. Fogaras, Hermannstadt d K. Gömör es Kis⸗Hont, Sohl (Zélyvom) . K. Haldu⸗ M. Debreczin (Webreczen) . 4* EWWW“ K. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö),

Großkokel (Nagy⸗Kükülls) KFsareses ur⸗ (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär) St. Bsga, z.ee; Sv es, Lugos, Naros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos ... St. Bozovics, Jaͤm, Ora⸗ viczabänya, Orsopa. Re⸗ czabänya, eregova, Umoldeovea K. Märamarvs .. K. Maros⸗Torda, Udvarhely, M. Maros⸗Väsͤrhely .. K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M. K. Neograd (Nögräd)..

K. Neutra (Nyitra)

37

2

St. Aszöd, Bia, Gödöllö,

Pomaͤz, Waitzen (Väcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest.. St. Alsödabas, Kispest, Monor, Nagykäta, Räcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét St. Abony, Dunaveese, 5. Kiskörös, Kis⸗ kunfslegyhäͤza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ fslegyhäza, Kiskunhalas K. Preßburg (Pozsony), 1 Pozsonny St. Igal, Lengyeltöt, Marcotl a St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posvär, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvaͤr.. K. Szabolcss K. Szatmär, M. Szatmär⸗ O““ K. Zips (Szepes) K. Szolnok⸗Doboka .... St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesréskas, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvär St. Csak, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz... 11“ K. Thorenburg (Torda⸗ Aranvot . . .. . .... St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklos, Pärdaͤny, Per⸗ jamos, Törökbeese, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ Hkiada St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Modos, Groß⸗ becskerek (Nagybecskerek), 8. Stadt Nagy⸗ secskerek, M. Panecsova K. Trentschin (Trenesén).. K. Ung, St. Homonna Mezölaborcz, Szinna, Sttiopkeod. . ...16 St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihaly, Särospatak, Saͤtoraljaujhely, Sze⸗ renecs, Tokaj, Varanné, Stadt Sätoraljaujhely. St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Német⸗ ujvär, Särvar, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bathelh . ... .... S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvär) K. Weszprim enupeen 8 St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Pacsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Zalaszentgröt, Zalaegerszeg .

Stadt

Anwendung zu fördern.

Rotlauf

Kl 8 der s 5 seuche) Schweine

Zahl der verseuchten

Maul⸗ Königreiche und und Länder

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Komitate (K.) Stuhlbezirke (St.) Muntzipalstädte (M.)

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Nr. des Sperrgebiets

10 Gemeinden

2

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St. Alsölendva, Csaͤktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa)

Kroatien⸗Slavonten K. Belovaͤr⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗

ra K. Lika⸗Krbaba .1 1 K. Modrus⸗Fiume... K. E““ * Syrmien (Szerém), M.

Semlin (Zimony) „9110 K. Veröcze, M. Esseg

LA14“*“ K. Agram (Zägräb), M.

3 1 1 16

ägräb Zusammen Gemeinden (Gehöfte)

a. in Oesterreich: ü66 Rotz 10 (10), Maul⸗ (Schweineseuche) 262 (547), Rotlauf der Schweine 455 (780).

b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):

Rotz 45 (49), Maul⸗ und Klauenseuche 1157 (7616), Schweinepest (Schweineseuche) 844 (3149), Rotlauf der Schweine 276 (748).

Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 3,

20, 25, 27, 30, 31, 33, 50, 51, zusammen in 13 Gemeinden und 20

Gehöften. 8

Kroatien⸗Slavonien: 8

Rotz 12 (13), Maul⸗ und Klauenseuche 1 (690), Schweinepest (Schweineseuche) 58 (194), Rotlauf der Schweine 27 (69).

Poockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs und Beschälseuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.

1/ 1

111ö3“

Literatur.

Die Ermittelung des steuerpflichtigen Einkommens Wund Vermögens. Zum hörden von L. Buck, Regierungsrat, Vorsitzendem der Einkommen⸗ steuerveranlagungskommission in Geestemünde. XI und 323 Seiten. Berlin, Karl Heymanns Verlag. Geh. 7,50 ℳ, geb. 8,50 ℳ. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, das in Preußen geltende Recht der direkten Steuern systematisch darzustellen und damit ein Lehrbuch zu liefern, das „in einer Form, die auch dem breitesten Leserkreise verständlich ist (und mit diesem Kreise rechnet nun einmal das Einkommen. und Ergänzungssteuergesetz), zugleich die Ergeb⸗ nisse der Theorie gewissermaßen in die Praxis übersetzt und so allen denen, die sich als steuerpflichtige Staatsburger oder als Mitglieder der Veranlagungskommission, Gemeindevorsteher, Staats⸗ und Ge⸗ meindesteuerbeamte mit dem Einkommen⸗ und Vermögenssteuer⸗ recht befassen müssen, sozusagen eine unmittelbare, möglichst gemeinverständliche Gebrauchsanweisung für die Handhabung des Gesetzes gibt“. Man muß anerkennen, daß er diese Auf⸗ gabe vortrefflich gelöst hat. Es ist dies um so dankens⸗ werter, als das Recht der direkten Steuern wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine spröde Materie ist, die der theoretischen Erfassung wie der praktischen Anwendung ungewöhnliche Schwieria⸗ keiten bietet, wovon die bisher erschienenen 15 Jahresbände der Ent⸗ scheidungen des preußischen Oberverwaltungsgerichts, die sich im wesentlichen mit den Begriffen des Einkommens und des Vermögens und mit dem Veranlagungsverfahren beschäftigen, beredtes Zeugnis ablegen. Das Werk zerfällt in drei Teile, von denen der erste über die Geschichte und die Grundlagen der Einkommens⸗ und der Vermögensbesteuerung in Preußen kurz unterrichtet, der zweite ausführlich das materielle und das formelle Einkommensteuer⸗ recht und der dritte ebenso erschöpfend das Ergänzungssteuerrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung behandelt. Die Dar⸗ stellung des Einkommensteuerrechts beschaftigt sich zunächst mit dem Einkommensbegriff, mit dem für die Einkommensermittlung maßgeblichen Zeitraum, mit den vier Arten des Einkommens (Ein⸗ kommen aus Kapitalvermögen, aus Grundvermögen, aus Handel und Gewerbe, aus gewinnbringender Beschäftigung) sowie mit dem übrigen materiellen Einkommensteuerrecht (Umfang der Steuerpflicht, Einkommen von Frau und Kindern, Steuertarif, Ermäßigungen des tarifmäßigen Steuersatzes auf Grund des Kinder⸗ privilegs, infolge von Unglücksfällen usw.), dann mit dem formellen Einkommensteuerrecht, insbesondere mit dem Gang des Verfahrens, mit der Steuererklärung, mit den Grundregeln des Beanstandungs⸗ und Beweisaufnahmeverfahrens in allen Instanzen und der Ab⸗ grenzung der Rechte und Pflichten, die den Behörden und den Steuerpflichtigen bei der Beweisaufnahme zustehen, mit den Beweismitteln des Steuerrechts, mit dem gegenseitigen Ver⸗ hältnis von Berechnung und Schätzung als den Mitteln zur Fest⸗ stellung des Einkommens, mit der Steuererhebung, mit der formellen Behandlung von Veränderungen des Einkommens im Laufe des Steuerjahres, mit den Kosten des Verfahrens in allen Instanzen und denen der Beitreibung der Steuern, schließlich mit den Strafbestimmungen und der Nachbesteuerung. Ebenso werden in der Darstellung des Ergänzungssteuerrechts behandelt: der Umfang der Steuerpflicht, Umfang und Begriff des steuerbaren Vermögens, Anrechnung des Vermögens von Frau und Kindern sowie fremden Vermögens, die Besteuerungsgrenze, der Steuertarif und die Ermäßigungen desselben, die Bestimmung des Wertes beim Vermögen, der für die Wert⸗ bestimmung maßgebliche Zeitpunkt, das Verfahren der Ergänzungs⸗ steuerveranlagung, die Vermögensanzeige, das Rechtsmittel⸗ verfahren, die Steuererhebung, Aenderungen des Vermögens⸗ bestandes innerhalb der Veranlagungsperiode, Strafrecht, Nach⸗ veranlagung und Schlußbestimmungen. In einem Anhange sind im vollständigen Wortlaute die Texte des Einkommensteuer⸗ und des Er⸗ änzungssteuergesetzes in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung und im uszuge die Texte der wichtigsten für das Steuerrecht sonst noch in Betracht kommenden Reichs⸗ und Landesgesetze abgedruckt. Den Schluß bildet ein ausführliches Sachregister. Das Werk ist geeignet, das Ver⸗ ständnis für die Vorschriften des Einkommensteuer⸗ und des Er⸗ hänzungssteuergesehes wesentlich zu erleichtern und ihre richtige Da es die Begriffe des Einkommens und

des steuerbaren Vermögens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aus den allereinfachsten Anfängen heraus entwickelt und weiter stufenweise an der Hand von Beispielen die Schwierig⸗ keiten, die sich der ziffermäßigen Darstellung des Einkommens und des Permögens in der Praxis entgegenstellen, zu überwinden sucht, wobei einerfeits die Grundzüge der einfachen und der doppelten Buchführung und die steuerliche Behandlung der buchmäßigen Ergebnisse in leicht⸗ faßlicher Form dargestellt sind, andererseits auch der Schätzung des gewerblichen und des landwirtschaftlichen Einkommens ein der Be⸗

und Klauenseuche 159 (1402), Schweinepest⸗

Handgebrauch für Publikum und Be⸗

b16“ deutung dieses Hilfsmittels entsprechender Raum eingeräumt ist, wird es auch für diejenigen, die sich auf den Beruf eines Staats⸗ und Gemeindesteuerbeamten vorbereiten, ein guter Leitfaden sein.

Die Steuerreserven in England und Deutschland Ein Beitrag zur Frage der „Rüstungsgrenzen“ beider Staaten von Julius Wolf. (Finanzwirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von Reichsrat, Professor Dr. Georg von Schanz in Würzburg und Ge⸗ heimem Regierungsrat, Professor Dr. Julius Wolf in Berlin, 13. Heft) 56 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. Preis 2 ℳ. Professor Julius Wolf will mit dieser Monographie die im Auslande weit veibreitete, in England durch führende Staats⸗ männer genährte, aber auch in Deutschland vielerorts gealaubte Legende sech ste Deutschland sei jetzt, zumal nachdem es die Wehrsteuer auf

sch genommen hat, finanziell am Ende seiner Kraft. Er sucht den Nachweis zu führen, daß alles in allem die steuerliche Leistungs⸗ fähigkeit Deutschlands größer als die Englands sei. Die Gesamt⸗ steuerlast in Deutschland betrage etwa 4,3 Milliarden Mark, jene in Groß⸗ britannien werde nach der 1914er Finanzreform Lloyd Georges 49 Mil⸗ liarden sein. Das englische Volk zahle somit 600 Millionen Mark mehr als das deutsche. Dabei sei das deutsche Volk um 20 Millionen Menschen zahlreicher, das deutsche Volksvermögen um 50 Milliarden Mark größer als das englische, „das englische Volkseinkommen betrage wie das deutsche ungefähr 40 Milliarden Mark. Englands höhere Steuerlast resulttere aus seinem größeren Aufwand für Heer und Flotte und seinem Schuldendienst: die Staatsschulden seien dort nicht produktiv wie großenteils in Deutschland. Die deutschen Staaten hätten im Grunde überhaupt keine Schulden, da die Aktiven erheblich größer seien. Beispielsweise seien die preußischen Staats⸗ eisenbahnen nach autoritativer Schätzung 20 Milliarden Mark wert, d. h. so viel, wie die Reichs⸗ und afle deutschen Staatsschulden zu⸗ sammen betrügen. Ueber die Sätze, die Lloyd George für die Ein⸗ kommen⸗ und Erbschaftssteuer plane, könnten diese weiterhin schwerlich mehr hinausgehen, Einkommens, an Erbschaftssteuer bis zu 21 % des Nachlasses, eventuell auch von Kindern, erhoben werden sollten. Was die indirekten Steuern betreffe, so seien die Hauptsteuern in England, d. h. 1b die Branntweinsteuer und der Tabakzoll, einer Erhöhung gleichfalls nicht mehr fähig. So betrage der Brannt⸗ weinsteuersatz in England 600, in Deutschland 125 bis 140 für 1 hl. die Belastung des Tabaks in England 60, in Deutschland 18 bis 19 % des Aufwandes dafür. Professor Wolf will nichts weniger als einem Hinaufschrauben der deutschen Steuern auf die Höhe der englischen Sätze das Wort reden. Er hält es nur für politisch von allergrößtem Wert, feststellen zu können, daß Deutschland über stärkere Steuerreserven verfüge als England. England könne danach nicht hoffen, daß, wenn es die Rüstungen forciere und Deutschland zu weiteren Rüstungen zwinge, Deutschland der Atem früher ausgehen werde. Gleichzeitig werde aber durch diese Daten der hohe Bündnis⸗ wert Deutschlands für seine Alltierten neuerdings klargestellt. Die Untersuchung Julius Wolfs ist mit einer Fülle von Material aus⸗ gestattet, dessen Brauchbarkeit über den Rahmen des vorliegenden Buches weit hinausgeht. Auch ist für Würdigung unseres Steuer⸗ systems aus dem Vergleich mit dem englischen sehr viel zu lernen. ie Kommunen als hene nepett ee sg ian Von Dr. Wilh. Gemünd, Professor an der Technischen Hochschule in Aachen. (Finanzwirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von Reichsrat, Professor Dr. Georg von Schanz in Würzburg und Geheimem Regierungsrat, Professor Dr. Julius Wolf in Berlin, 12. Heft.) 51 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. Preis 1,80 ℳ. Die Beweg⸗ gründe, die ursprünglich zu Grunderwerbungen und boden⸗ politi schen Maßnahmen der Kommunen Veranlassung aaben, waren, rein praktischer Natur. Sie gingen von der Ueber⸗ legung aus, daß sich die mannigfachen Aufgaben der Kom⸗ munen bei der Stadterweiterung um so leichter erfüllen lassen, je mehr diese in den dafür jeweils in Betracht kommenden Gebieten größere, womöglich zusammenhängende Grundstückskomplexe im Besitz haben, die sie zur Frei⸗ und Grundflächenbeschaffung, für eigene Ge⸗ bäude und Gewerbebetriebe usw. verwenden können. Da die Kom⸗ munen im Interesse eines niedrigen Kaufpreises darauf bedacht sein müssen, ihre Grunderwerbungen möglichst frühzeitig vorzunehmen, sind sie im allgemeinen genötigt, über den voraus ichtlichen Bedarf hinaus zu kaufen, um später genügende Auswahl zur Verfügung zu haben. So ergibt es sich fast von selbst, daß sie die dann überschüssigen Grundstücke zu marktgängigen Preisen mit entsprechendem Gewinn wieder verkaufen. Der Verfasser der vorliegenden Schrift zeigt an einer Reihe von Beispielen, daß die Erfolge eines derart betriebenen Grundstückhandels in jeder Beziehung zufriedenstellend sein können. Die günstigen finanziellen Ergebnisse haben sogar in manchen Fällen die Kommunen veranlaßt, die fiskalischen Interessen allzusehr in den Vordergrund zu schieben und lediglich aus diesem Gesichts⸗ punkte heraus einen ausgedehnten Grundstückhandel zu betreiben. In anderen Fällen verband man von vornherein mit dem städtischen Grundstückgeschäft allerlei Nebenabsichten, insbesondere eine Be⸗ kämpfung der Bodenspekulation, eine regulierende Wirkung auf dem Grundstückmarkt und allerlei gemeinnützige Tendenzen. Diese ver⸗ schiedenen bodenpolitischen Maßnahmen unterzieht der Verfasser auf Grund der in verschiedenen Städten damit erzielten Ergebnisse einer eingehenden Kritik, und er gelangt zu dem Schluß, daß der Erfolg des städtischen Grundstückhandels um so unsicherer und unberechen⸗ barer wird, je mehr er sich von den wohlbegründeten und praktisch erprobten Grundsätzen, die ursprünglich zu ihm Veranlassung gegeben haben, entfernt und utopische bodenpolitische und bodensozialistische Ziele verfolgt.

Adolf Kahles Vollständiger Stempelsteuertarif nach dem preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 26. Juni 1909 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1909 mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, mit Aus⸗ zügen aus dem Erbschaftssteuergesetz und dem Reichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913 nebst den Ausführungsbestimmungen zu diesem sowie mit umfassenden Tabellen unter Berücksichtigung des preußischen Gerichtskostengesezis vom 25. Juli 1913, zum praktischen Gebrauch für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungsbehörden ꝛc. neu bearbeitet von K. Jehnrich, Kammer⸗ gerichtssekrerär. Vierte, gänzlich umgearbeitete und vermehrte Auf⸗ lage. 1. bis 4. Lieferung. Preis je 2 ℳ. Berlin, Georg Wattenbach. In dieser neuen Auflage werden die Gesetzesterte in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung wieder⸗ gegeben und durch Mitteilung des wesentlichen Inhalts der dazu bis in die neueste Zeit ergangenen Verfügungen, Be⸗ schlüsse und Entscheidungen, insbesondere des Kammergerichts und des Reichsgerichts, erlaͤutert. Die vorliegenden vier Lieferungen behandeln den Stempelsteuertarif bis zur Nummer 34 (Kuxe). Durch⸗ weg sind die Erläuterungen wohlgeordnet und klar. Die für ein solches Werk vor allem nötige Uebersichtlichkeit ist trotz des vermehrten Umfanges auch diesmal erhalten; nicht unwesentlich trägt dazu das gewählte große Quartformat bei. Anerkennung verdient auch der sorgfältige, klare Druck.

Steuer⸗Archiv, Zeitschrift für das gesamte Gebiet der direkten Steuern. Schriftleiter: C. Pohl (Frankfurt a. M.). Verlag der Haude u. Spenerschen Buchhandlung, Max Paschke, Berlin. Bezugs⸗ preis 1,80 für das Vierteljahr. Die im ersten Halbjahr 1914 erschienenen Hefte dieser Halbmonatsschrift enthalten neben der fort⸗ laufenden Berichterstattung über die Feehhgg in Steuersachen und einschlägige neue Literatur sowie dem Abdruck wichtiger Gesetz⸗ entwürfe nebst Begründung wieder zahlreiche Beiträge aus berufener Feder über die Oeffentlichkeit beschäftigende Streit⸗ und Zweifelsfragen des deutschen und preußischen Steuerrechts, in denen sich wissenschaft⸗ liche Gediegenheit mit gemeinverständlicher Darstellung verbindet. So behandelt Regierungsrat Dr. jur. Glatzer (Kiel) eingehend die Wirkung und Tragweite des § 68 des Wehrbeitragsgesetzes (.General⸗ pardon), während Regierungsassessor Huesgen (Frankfurt a. M.) den § 14 des Wehrbeltragsgesetzes und die Behandlung der Nutz⸗ nießungsrechte nach diesem Gesetze, Oberregierungsrat Maatz (Osnabrück) die Heranziehung der Reserven zum Wehrbeitrag,

[Regierungsrat

L2. Buck (Geestemünde)

da an staatlicher Einkommensteuer bis zu 13 % des

im Text und 20 photographischen Schiffsansichten auf Tafeln.

Verlag von

und Regierungsassessor

8

Nausch (Osnabrück) eine Reihe anderer Zweifelsfragen aus dem Wehrbeitragsgesetz erörtern. Oberverwaltungsgerichtsrat, Professor Dr. Lotz verbreitet sich über die „Verwaltungsreform und Umgestaltung der Behörden für die Veranlagung der direkten Staatssteuern“, Re⸗ gierungsassessor Nausch und Kammergerichtsrat Dr. Delius über die Haftbarkeit des Steuerbeamten. Dr. Oskar Stillich zeigt in seiner umfangreichen Abhandlung „Die preußischen Staatsfinanzen einschließ⸗ lich der direkten Steuern, Erläuterungen zur amtlichen Finanz⸗ statistik“ (in den Heften 9 bis 14), wie sehr er es versteht, einem scheinbar trockenen Stoff interessante Seiten abzugewinnen, ihn so darzustellen, daß man den Ausführungen gern und aufmerksam folgt. In einem Aufsatz über „Urheberrecht, Patentrecht, Musterschutzrecht untersucht der Geheime Regierungsrat Friedberg (Cassel), wie weit diese Rechte Einkommensquellen oder steuerbares Vermögen darstellen und daher steuerpflichtig sind. Aus dem übrigen „Inhalt der vorliegenden Hefte seien die folgenden Beiträge hervor⸗ gehoben: Nochmalige Aufforderungen zur Abgabe der Ver⸗ mögenserklärungen und Straffestsetzungen wegen unterlassener Abgabe; Anderweite Veranlagungen; Einspruchsbescheide; Sind Del⸗ krederefonds steuerpflichtig?; Die Besteuerung der G. m. b. H. nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts; Zum neuesten Stand der Frage der Filialgewerbesteuern; Die Stempelung der Erlaubnis⸗ erteilungen (Konzessionen) Nr. 22 c, f, 1 des Tarifs zum preußischen Stempelsteuergesetz vom 30. Juni 1909; Das Interesse der Ge⸗ meinden an einer Aenderung des Gebührentarifs der Verordnung, be⸗ treffend das Verwaltungszwangsverfahren; Die Novelle zum preußischen Kommunalabgabengesetz; Zweck und Art der für die Staatskassen vor⸗ geschriebenen Buchführung. .

8

Kurze Anzeigen 111A“ neu erschienener Schriften, deren Besprechung ‚vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Toeche Mittler, Dr. Siegfried, Die deutsche Kriegs⸗ flotte. Dritter Jahrgang. 1914. Mit 57 Schiffsskizzen, 10 Karten, 1 Flaggentafel, 3 graphischen Darstellungen sowie 16 ö“ Berlin SW. 68, Kochstraße 68/71, E. S. Mittler u. Sohn.

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Belgien. (Lastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)

29. Juli, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung von Ersatzteilen von Personen⸗, Güter⸗ und Gepäckwagen für die Staatsbahnen, u. a. 1700 Federn für Notketten, 2000 Ringe für Kupplungen, Kuppelhaken, Tritthleche, Bremsblöcke usw. 36 8 Speziallastenheft Nr. 1525. Eingeschriebene Angebote zum 25. Juli.

29. Juli, 11 Uhr. Ebenda: Lieferung eines Dampfkessels mit 16,2 qm Heizfläche für die Telegraphen⸗ und Telephonverwaltung. Sicherheitsleistung 200 Fr. Speziallastenheft Nr. 266. Eingeschriebene Angebote zum 25. Juli.

12. August, 11 Uhr. Société nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel: Rue de la Science 14: Bau des Teiles von Arquennes bis Nivelles der Kleinbahn Soignies —Nivelles. An⸗ schlag: 161 691 Fr. Sicherheitsleistung 16 000 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 11. August an den Generaldirektor der Gesellschaft. Bedingungen von der Gesellschaft zu beziehen.

8 Aegypten.

1. September 1914, Mittags. Generaldirektor der Verwaltun der Häfen und Leuchttürme in Alexandrien: Vergebung der Liefe⸗ rung von 6850 qm Pflastersteinen in Granit oder Porphyr. Be⸗ ö in französischer und englischer Sprache beim Reichs⸗ anzeiger“.

1. Oktober 1914, Vormittags 10 Uhr. Verwaltung der aegyp tischen Staatseisenbahnen und ⸗telegraphen in Kairo: Vergebung der Lieferung von Kanzleimaterialien für den Bedarf der Jahre 1915 bis 1916 vgl. „Reschsanzeiger“ Nr. 140 vom 17. Juni 1914 Lastenheft in englischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ und im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Lan Luisenstraße 33/34.

Handel und Gewerbe. .

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel Industri zund Landwirtschaft“.)

3 Türkei. v“ Absatz von Musikinstrumenten und Uhren in Trapezunt

Die Einfuhr von Musikinstrumenten in Trapezunt im Jahr 1913 wies gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Abnahme auf welche auf die schlechte Geschäftslage des Platzes zurückzuführen ist Deutschland setzte ab für 2000 Fr. Streichinstrumente, für 6500 Fr Grammophone nebst den zugehörigen Platten, für 5000 Fr. Klaviere und für 1500 Fr. Musiknoten. Italien sandte für 1500 Fr., Frank⸗ reich für 800 Fr. Streichinstrumente; die Schweiz verkaufte für 3500 Fr. Grammophonplatten; aus Konstantinopel endlich kamen für 1000 Fr. Grammophonplatten, welche dortigen Fabriken entstammten, und für 500 Fr. Noten, in Hauptsache deutscher Herkunft.

Auch der Absatz von Uhren weist gegenüber dem Jahre 1912 eine Abnahme auf, welche sich auf etwa 50 % beläuft. Deutschland und Schweden sandten erstmalig für je etwa 7500 Fr. Der Rest von 10 000 Fr. verteilte sich zu annähernd gleichen Teilen auf Oesterreich⸗Ungarn, Belgien und die Schweiz. (Bericht des Kaiser⸗ lichen Konsulats in Trapezunt.)

(Aus den gestellten