v11“
8 8“
wegen der außergewöhnlichen Lage genötigt ist, nach Athen zurückzukehren, und den Großwesir bittet, die beschlossene Zu⸗ sammenkunft aufzuf ieben. 8 8
8. 8 v“ ꝑ11111441X“ welcher durch gerichtliche Untersuchung festgestellt wird, daß sie sich Handlungen gegen die territoriale Integrität der Monarchie haben zuschulden kommen lassen; sie erwartet, daß ihr die K. und K. Regierung zwecks Einleitung des Verfahrens die Namen dieser Offiziere und Beamten und die Tatsachen mitteilt, die diesen zur Last gelegt werden. E(Anmerkung der K. und K. Regierung: Indem die Königlich serbische Regierung die Zusage der Entlassung der frag⸗ lichen Offinere und Beamten aus dem Militär⸗ und Zivildienst an den Umstand knüpft, daß diese Personen durch ein Gerichtsverfahren schuldig befunden werden, schränkt sie ihre Zusage auf jene Fäll⸗ ein, in denen diesen Personen ein strafgesetzlich zu ahndendes Delikt zur Last liegt. Da wir aber die Entfernung jener Offiziere und Beamten verlangen, die monarchiefeindliche Propaganda betreiben, was ja im allgemeinen in Serbien kein gerichtlich strafbarer Tatbestand ist, er⸗ scheinen unsere Forderungen auch in diesem Punkte nicht erfüllt.)
5) Die Königliche Regierung muß bekennen, daß sie sich über den Sinn und die Tragweite jenes Begehrens der K. und K Regierung nicht volle Rechenschaft geben kann, welches dahin geht, daß die Königlich serbische Regierung sich verpflichten soll, auf ihren Gebieten die Mitwirkung von Organen der K. und K. Regierung zuzulassen, doch erklärt sie, daß sie jede Mitwirkung anzunehmen bereit wäre, welche den Grundsätzen des Völkerrechts und des Strafprozesses sowie den
reundnachbarlichen Beziehungen entsprechen würde. 1 K. und K. Regierung: Mit dieser Frage
11“
2) der Allerhöchste Erlaß vom 21. März 1914, betreffend die Genehmigung des 4. Nachtrags zu dem Statut der Kommunalstän⸗ dischen Bank für die Preußische Oberlausitz vom 31. März 1866, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Liegnitz Nr. 19 S. 167, ausgegeben am 9. Mai 1914;
3) der Allerhöchste Erlaß vom 26. Mai 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Schönebeck zur Durchführung der geplanten Friedhofsanlage und zur Erlangung eines geeigneten Zufuhrwegs zu dem Friedhof, durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung in Magdeburg Nr. 27 S. 249, aus⸗ gegeben am 4. Juli 1914; 1
4) das am 26. Mai 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Gemlitz⸗Langfelde im Danziger Deich⸗ verbande zu Gemlitz im Kreise Danziger Niederung durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung in Danzig Nr. 28 S. 273, aus⸗ gegeben am 11. Juli 1914.
Der Patriotismus der Monarchie gibt sich bn erwilliger Hilfsbereitschaft aller Bevölkerungsschichten, 1 n ngsemach 82 zahlreichen Spenden und Sammlungen für die im Felde
stehenden Soldaten und die Familien der eingerückten Re⸗ 1 servisten kund. 1 8 Griechenland.
Großbritannien und Irland. Vorgestern hat nach einer Meldung des „Reuterschen
Das Unterhaus trat gestern nachmittag unter allen An⸗ Bureaus“ zwischen Griechenland und Rumänien ein
zeichen großer Erregung zusammen, da die europäische Krisis Meinungsaustausch stattgefunden, zu dem Zwecke, das Gleich⸗
und die Ereignisse in Dublin die Mitglieder des Hauses mit gewicht auf dem Balkan im Falle von Feindseligkeiten aufrecht höchster Besorgnis erfüllten. Auf eine Anfrage, betreffend die zu erhalten. 3
Ereignisse in Dublin, erwiderte der Chefsekretär für Serbien.
Irland Birrel, daß die Truppen durch den Polizeikommissar Der König Peter, der vorgestern abend in Belgrad ein⸗
vom Dienst auf dessen eigene Verantwortung heran aetroff . 1 eigene G gezogen 1 worden seien. Dieser sei sogleich vom Dienst suspendiert und gerraffen war, “
die Untersuchung gegen ihn sei eröffnet worden. Nach einer ergänzenden Mobilisierungs 8 2 œ. 8 8 ¹ 1, 8r 8 L“ bd Fragern, gbetreffend die sind in Serbien, wie „W. T. B.“ meldet, alle Weyhrfähigen vom Staatssekretär Sir Edward Gre 5 f kla B. 5 der 18. bis zum 60. Lebensjahre einberufen worden. Das Haupt⸗ Ich glaube, dem Hause ausführlich de Stellen. rung, ab. quartier befindet sich in Nisch, wo gestern die Skupschtina zu⸗ ie Stellung, die die britische sammentreten sollte. Gestern wurde in Belgrad ein Mora⸗ torium für drei Monate veröffentlicht.
Regierung bis jetzt eingenommen hat, darlegen zu müssen. Letzten — Bei Temeskubin haben gestern obiger Quelle zu⸗
Kblaͤsse 1 III“ 11.— 15. Wettbewerbprüfung 23 % 36 % 22 % 16 % 3 % 0 Z“
16.— 20. 21.— 25. 111“ 2. E ”0 o.11 7
Klasse I II III IV
ferner: 31. Wettbewerbprüfung 66 % 21 % 11 % 2 % 8 11 24 6 5 19 12
31 7
14 5
16 5
1 20 3 Zu der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß bei der Verteilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen überall die⸗ jenigen Grundsätze der Beurteilung maßgebend waren, die seit der 22. Wettbewerbprüfung eingeführt worden sind. Die Zahlen der
am Schlusse angegebenen Spalte X sind aus der Gleichung 1“ 2=5 p. + 4 pz. †. 3 p: . 2 p. † Ps
hervorgegangen, wo p bis ps die vorstehenden Prozentzahlen be⸗ zeichnen. Die Zahl X stellt demnach in gewisser Hinsicht eine Ver⸗ hältniszahl für die Gesamtleistung während einer Prüfung dar. Eine gewisse Willkür liegt natürlich wie bei jeder Klasseneinteilung in einer solchen Beurteilung. Der für die diesjährige Prüfung er⸗ haltene Betrag ½ = 465 übertrifft demnach etwas den Betrag des
Die Königliche Regierung war deshalb durch die Behauptungen, daß Angehörige Serbiens an der Vorbereitung des in Serajewo ver⸗ übten Attentats teilgenommen hätten, schmerzlich überrascht. Sie hatte erwartet, zur Mitwirkung bei den Nachforschungen über dieses Ver⸗ brechen eingeladen zu werden, und war bereit, um ihre vollkommene Korrektheit durch Taten zu beweisen, gegen alle Personen vorzugehen, hinsichtlich welcher ihr Mitteilungen zugekommen wären. (Anmerkung der K. und K. Regierung: Diese Behaup⸗ tung ist unrichtig. Die serbische Regierung war über den gegen ganz bestimmte Personen bestehenden Verdacht genau unterrichtet und nicht nur in der Lage, sondern auch nach ihren internen Gesetzen verpflichtet, ganz spontan Erhebungen einzuleiten. Sie hat in dieser Richtung garnichts unternommen.)
Den Wünschen der K. und K. Regierung entsprechend ist die Königliche Regierung somit bereit, dem Gerichte ohne Rücksicht auf Stellung und Rang jeden serbischen Staatsangehörigen zu über⸗ geben, für dessen Teilnahme an dem Serajewoer Verbrechen ihr Be⸗ weise geliefert werden sollten. Sie verpflichtet sich insbesondere, auf der ersten Seite des Amtsblatts vom 13.,26. Juli folgende Enuntiationen zu veröffentlichen: Die Königlich serbische Regierung ver⸗ urteilt jede Propaganda, die gegen Oesterreich⸗Ungarn gerichtet sein sollte, d. h. die Gesamtheit der Bestrebungen, die in letzter Linie auf die Losreißung einzelner Gebiete von der österreichisch⸗ungarischen Monarchie abzielen, und sie bedauert aufrichtig die traurigen Folgen
0
Angekommen:
Seine Exzellenz der Staatssekretär des Innern, Staats⸗ minister Dr. Delbrück vom Urlaub;
Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der Freitagmorgen erhielt ich vom österreichisch⸗ungarischen Botschafter
den Text der Mitteilungen der österreichisch⸗ungarischen Regierung an
öffentlichen Arbeiten von Breitenbach vom Urlaub;
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der geist⸗ lichen und Unterrichtsangelegenheit D Dr. von Prott W 11“
11“ EE“
E“
Preußen. Berlin, 28. Juli 1914.
Seine Majestät der Kaiser und König, Aller⸗ höchstwelcher gestern nachmittag von Kiel in Potsdam einge⸗ troffen sind, nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, bald nach der Ankunft im Neuen Palais einen längeren Vortrag des Reichs⸗ kanzlers Dr. von Bethmann Hollweg entgegen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 25. Juli S. M. S. „Dresden“ in Port au Prince und S. M. Tpdbt. „S. 90“ in Peittaiho, am 26. Juli S. M. S. „Möwe“ in Daressalam, nnn. am 27. Juli S. M. S. „Jaguar“ in Schanghai einge⸗ troffen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind zwei Genehmigungs⸗ betreffend die Ausgabe von ““ Pro⸗
urkunden, verschreibungen auf den Inhaber durch den vinzialverband von Brandenburg, veröffentlicht.
D Oeeßsterreich⸗Ungarn. 8 1“ Der Erzherzog Karl Franz Josef ist heute früh .⸗Bad Ischl eingetroffen und vom Kaiser in Audienz
emfpfangen worden.
— Das „Wolffsche Telegraphenbureau“ veröffentlicht heute die Antwortnote der Königlich serbischen Regierung vom 12./25. Juli mit Anmerkungen der K. und K. Regie⸗ rung, aus denen die Unzulänglichkeit der ersteren hervorgeht. Die Note und die Anmerkungen haben folgenden Wortlaut:
Die Königlich serbische Regierung hat die Mitteilung der K. und K. Regierung vom 10. d. M. erhalten und ist überzeugt, daß ihre Antwort jedes Mißverständnis zerstreuen wird, welches die freund⸗ nachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichischen Monarchie und dem Königreich Serbien zu stören droht. Die Königliche Regierung ist sich bewußt, daß der großen Nachbarmonarchie gegenüber bei keinem Anlaß jene Proteste erneuert wurden, die seinerzeit sowohl in der Skupschtina als auch in Erklärungen und Handlungen der verantwortlichen Vertreter des Staats zum Ausdruck gebracht wurden und die durch die Erklärung der serbischen Regierung vom 18. März 1909 ihren Abschluß gefunden haben, sowie weiter, daß seit jener Zeit weder von den verschiedenen einander folgenden Regierungen des Königreichs, noch von deren Organen der Versuch unternommen wurde, den in Bosnien und der Herze⸗ gowina geschaffenen politischen und rechtlichen Zustand zu ändern. Die Königliche Regierung stellt fest, daß die K. und K. Regie⸗ rung in dieser Richtung keinerlei Vorstellung erhoben hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuches, hinsichtlich dessen die K. und K.
Regierung eine vollkommen befriedigende Aufklärung erhalten hat.
Serbien hat während der Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise für seine friedliche und gemäßigte Politik geliefert und es ist nur Serbien und den Opfern, die es ausschließlich im Interesse des europäischen Friedens gebracht hat, zu danken, wenn dieser Friede erhalten geblieben ist. ““
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Die Königlich serbische Regierung beschränkt sich darauf festzustellen, daß seit Abgabe der Erklärung vom 18. März 1909 von Seiten der serbischen Re⸗
gierung und ihrer Organe kein Versuch zur Aenderung der Stellung Bosniens und der Herzegowina unternommen wurde. Damit ver⸗ schiebt sie in bewußt willkürlicher Weise die Grundlagen unseres Schrittes, da wir nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß sie und ihre Organe in dieser Richtung offiziell irgend etwas unternommen hätten. Unser Gravamen geht vielmehr dahin, daß sie es trotz der in der zitierten Note übernommenen Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichtete Bewegung zu unterdrücken. Ihre Verpflichtung bestand also darin, die ganze Richtung ihrer Politik zu ändern und zur österreichisch⸗ungarischen Monarchie in ein freundnachbarliches Verhältnis zu treten, nicht bloß die Zugehörigkeit Bosniens zur Monarchie offiziell nicht an⸗
zutasten.) Die Königliche Regierung kann nicht für Aeußerungen privaten Charakters verantwortlich gemacht werden, wie es Zeitungsartikel und die friedliche Arbeit von Gesellschaften sind, Aeußerungen, die fast in allen Ländern ganz gewöhnliche Erscheinungen sind, und die sich im allgemeinen der staatlichen Kontrolle entziehen. Dies um so weniger, als die Königliche Regierung bei der Löͤsung einer ganzen Reihe von Fragen, die zwischen Serbien und Oesterreich⸗Ungarn aufgetaucht waren, großes Entgegenkommen bewiesen hat, wodurch es ihr gelungen ist, deren größeren Teil zu gunsten des Fortschritts der beiden Nach⸗ barländer zu lösen. (Anmerkung der K. und K. Regierung: Die Behauptung der Königlich serbischen Regierung, daß die Aeußerungen der Presse und die Tätigkeit von Vereinen privaten Charakter haben und sich der staatlichen Kontrolle entziehen, steht in vollem Widerspruch zu den Einrichtungen moderner Staaten, selbst der freiheitlichsten Richtung auf dem Gebiete des Preß⸗ und Vereinsrechts, das einen öffentlich rechtlichen Charakter hat und Presse sowie Vereine der staatlichen Aufsicht unterstellt. Uebrigens sehen auch die serbischen Einrichtungen eine solche Aufsicht vor. Der gegen die serbische Regierung erhobene Vorwurf geht eben dahin, daß sie es gänzlich unterlassen hat, ihre Presse und ihre Ver⸗
dieser verbrecherischen Machenschaften.
Anmerkung der K., und K. Regierung: Unsere For⸗ derung lautete: „Die Königlich serbische Regierung verurteil die gegen Oesterreich⸗-Ungarn gerichtete Propagannaa . 1 Die von der Königlich serbischen Regierung vorgenommene Aende⸗ i rung der von uns geforderten Erklärung will sagen, daß eine solche gegen Oesterreich⸗Ungarn gerichtete Propaganda nicht besteht oder daß ihr eine solche nicht bekannt ist. Diese Formel ist unaufrichtig und hinterhältig, da sich die serbische Regierung damit für später die Ausflucht reserviert, sie hätte die derzeit be⸗ stehende Propaganda durch diese Erklärung nicht desavoutert und nicht als monarchiefeindlich anerkannt, woraus sie weiter ableiten könnte, daß sie zur Unterdrückung einer der jetzigen Propaganda gleichen nicht verpflichtet sei.) .
Die Königliche Regierung bedauert, daß laut der Mitteilung der K. und K. Regierung gewisse serbische Offiziere und Funktionäre an der eben genannten Propaganda mitgewirkt und daß diese damit die freundnachbarlichen Beziehungen gefährdet hätten, zu deren Be⸗ obachtung sich die Königliche Regierung durch die Erklärung vom 31. März 1909 feierlich verpflichtet hatte. (Anmerkung der K. und K. Regierung: Die von uns ge⸗ forderte Formulierung lautete: „Die Königliche Regterung bedauert, daß serbische Offiziere und Funktionäre.. w... mitgewirkt haben. Auch mit dieser Formulierung und dem weiteren Beisatze „laut der Mitteilung der K. und K. Regierung“ verfolgt die serbische Regierung den bereits oben angedeuteten Zweck, sich fuͤr die Zukunft freie Hand zu wahren.)
Die Königliche Regierung verpflichtet sich weiter: 1) Anläßlich des nächsten ordnungsmäßigen Zusammentritts der Skupschtina in das Preßgesetz eine Bestimmung einzu⸗ schalten, wonach die Aufreizung zum Hasse und zur Verachtung gegen die Monarchie sowie ijede Publikation strengstens bestraft würde, deren allgemeine Tendenz gegen die territoriale Integrität Oesterreich⸗Ungarns gerichtet ist. Sie verpflichtet sich, anläßlich der demnächst erfolgenden Revision der Verfassung in den Artikel XXII. des Verfassungsgesetzes einen Zusatz aufzunehmen, der die Konfiskation derartiger Publikationen gestattet, was nach den klaren Bestimmungen des Artikels XXII der Konstitution derzeit unmöglich ist. (Anmerkung der K. und K. Regierung: Wir hatten ge⸗ fordert: „Jede Publikation zu unterdrücken, die zum Hasse und zur Verachtung der Monarchte aufteizt und deren Tendenz gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichtet ist.“ Wir wollten also die Verpflichtung Serbiens herbeiführen, dafür zu sorgen, daß derartige Preßangriffe in Hinkunft unterbleiben; wir wünschten also einen bestimmten Erfolg auf diesem Gebiete sichergestellt zu wissen. Statt dessen bietet uns Serbien die Erlassung gewisser Gesetze an, die als Mittel zu diesem Erfolge dienen sollen, und zwar: a. Ein Gesetz, womit die fraglichen monarchiefeindlichen Preß⸗ äußerungen fubjektiv bestraft werden sollen, was uns ganz gleichgültig ist, umsomehr. als bekanntermaßen die subjektive Verfolgung von Preßdelikten äußerst selten möglich ist und bei einer entsprechend laxen Behandlung eines solchen Gesetzes auch die wenigen Fälle dieser Art nicht zur Bestrafung kommen würden; also ein Vorschlag, der unserer Forderung in keiner Weise entgegenkommt, daher uns nicht die geringste Garantie für den von uns gewünschten Erfolg bietet; b. Ein Nachtragsgesetz zu Artikel XXII der Konstitution, daß die Konfiskation gestattet würde — ein Vorschlag, der uns gleichfalls nicht befriedigen kann, da der Bestand eines solchen Gesetzes in Serbien uns nichts nützt, sondern nur die Verpflichtung der Regierung, es auch anzuwenden, was uns aber nicht versprochen wird. Diese Vorschläge sind also vollkommen unbefriedigend — dies umsomehr, als sie auch in der Richtung evasiv sind, diß uns nicht gesagt wird, innerhalb welcher Frist diese Gesetze erlassen würden, und daß im Falle der Ablehnung der Gesetzesvorlagen durch die Skupschtina — von der eventuellen Demission der Regierung ab⸗ gesehen — alles beim Alten bliebe.)
2) Die Regierung besitzt keinerlei Beweise dafür, und auch, die Note⸗ der K. und K. Regierung liefert ihr keine solchen, daß der Verein „Narodna Odbrana“ und andere ähnliche Gesellschaften bis zum heutigen Tage durch eines ihrer Mitglieder irgendwelche verbreche⸗ rischen Handlungen dieser Art begangen hätten. Nichtsdestoweniger wird die Königliche Regierung die Forderung der K. und K. Regie⸗ rung annehmen und die Gesellschaft „Narodna Odbrana“ sowie jede Gesellschaft, die gegen Oesterreich⸗Ungarn wirken sollte, auflösen.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Die monarchie⸗ feindliche Propaganda der „Narodna Odbrana“ und der ihr affilierten Vereine erfüllt in Serbien das ganze öffentliche Leben; es ist daher eine ganz unzulässige Reserve, wenn die serbische Regierung behauptet, daß ihr darüber nichts bekannt ist. Ganz abgesehen davon ist die von uns aufgestellte Forderung nicht vollkommen erfüllt, da wir überdies ver⸗ langt haben: die Propagandamittel dieser Gesellschaften zu konfiszieren; die Neubildung dieser aufgelösten Gesellschaften unter anderem Namen und in anderer Gestalt zu verhindern. In diesen beiden Richtungen schweigt das Belgrader Kabinett vollkommen, sodaß uns auch durch die gegebene halbe Zusage keine Garantie dafür geboten ist, daß dem Treiben der monarchiefeindlichen Assoziationen, insbesondere der „Narodna Odbrana“, durch deren Auflösung definitiv ein Ende
bereitet wäre.)
3) Die Königliche Regierung verpflichtet sich, ohne Verzug aus dem zffentlichen Unterrichte in Serbien alles auszuscheiden, was die gegen Oesterreich⸗Ungarn gerichtete Propaganda fördern könnte, falls ihr die K. und K. Regierung tatsächliche Beweise für diese Propaganda liefert.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Auch in diesem Fall verlangt die serbische Regierung erst Beweise dafür, daß im öffent⸗ lichen Unterricht Serbiens eine monarchiefeindliche Propaganda getrieben wird, während sie doch wissen muß, daß die bei den serbischen Schulen eingeführten Lehrbücher in dieser Richtung zu beanstandenden Stoff ent⸗ halten, und daß ein großer Teil der serbischen Lehrer im Lager der „Narodna Odbrana“ und der ihr affiltierten Vereine steht. Uebrigens hat die serbische Regierung auch hier einen Teil unserer Forderungen nicht so erfüllt, wie wir es verlangt haben, indem sie in ihrem Texte den von uns gewünschten Beisatz „sowohl was den Lehrkörper, als auch, was die Lehrmittel anbelangt,“ wegließ, ein Beisatz, der ganz klar zeigt, wo die monarchiefeindliche Propaganda in der serbischen Schule
zu suchen ist.) 4) Die Königliche Regierung ist auch bereit, jene Offiziere und
war ganz klar und nicht mißzudeuten. einer gerichtlichen Untersuchung gegen die Teilnehmer des Komplotts,
2) Teilnahme von
(Anmerkung der
hat das Allgemeine Völkerrecht ebenso wenig zu tun, wie das Straf⸗ prozeßrecht: Es handelt sich um eine Angelegenheit rein staatspolizei⸗
Natur, die im Wege einer besonderen Vereinbarung zu lösen
icher w u st. Die Reserve Serbiens ist daher unverständlich und wäre bei
st.
ihrer vagen allgemeinen Form geeignet, zu unüberbrückbaren Schwierig⸗ keiten bei Abschluß des zu treffenden Abkommens zu führen.)
6) Die Königliche Regierung hält es selbstverständlich für ihre Pflicht,
gegen alle jene Personen eine Untersuchung einzuleiten, die an dem Komplott vom 15./28. Juni beteiligt waren oder beteiligt gewesen sein sollen und die sich auf ihrem Gebiete befinden. Was die Mit⸗ wirkung von hierzu speziell delegierten Organen der K. u. K. Regie⸗ rung an dieser Untersuchung anbelangt, so kann sie eine solche nicht an⸗ nehmen, da dies eine gesetzes wäre. einzelnen Fällen Mitteilung von den Ergebnissen der Untersuchung gemacht werden.
Verletzung der Verfassung und des Strafprozeß⸗ Doch könnte den österreichisch⸗ungarischen Organen in
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Unser Verlangen Wir begehrten: 1) Einleitung
K. und K. Organen an den hierauf bezüglichen Erhebungen (Recherche im Gegensatz zu Enquête judiciaire).
3) Es ist uns nicht beigefallen, K. und K. Organe an dem serbischen
Gerichtsverfahren teilnehmen zu lassen; sie sollten nur an den polizei⸗ lichen Vorerhebungen mitwirken, welche das Material für die Unter⸗ suchung herbeizuschaffen und sicherzustellen hatten. Wenn die serbische Regierung uns hier mißversteht, so tut sie dies bewußt, denn der Unterschied zwischen enquéte judiciaire und den einfachen Recherchen muß ihr geläufig sein. Da sie sich jeder Kontrolle des einzuleitenden Ver⸗ fahrens zu entziehen wünschte, das bei korrekter Durchführung höchst uner⸗ wünschte Ergebnisse für sie liefern würde, und da sie keine Handhabe besitzt, in plausibler Weise die Mitwirkung unserer Organe an dem polizeilichen Verfahren abzulehnen (Analogien für solche polizeilichen Interventionen bestehen in großer Menge), hat sie sich auf einen Standpunkt begeben, der ihrer Ablehnung den Schein der Berechtigung geben und unserem Verlangen den Stempel der Unerfüllbarkeit auf⸗ drücken soll.)
7) Die Königliche Regierung hat noch am Abend des Tages, an dem ihr die Note zukam, die Verhaftung des Majors Voislav Tankosic verfügt. Was aber den Milan Ciganovic anbelangt, der ein An⸗ gehöriger der Oesterreschisch⸗Ungarischen Monarchie ist, und der bis zum 15. Juni (als Aspirant) bei der Eisenbahndirektion bedienstet war, so konnte dieser bisher nicht ausgeforscht werden, weshalb ein
Steckbrief gegen ihn erlassen wurde. 8 Die 8 8 K. Regierung wird gebeten, zwecks Durchführung der Untersuchung sobald als möglich die bestehenden Verdachtsgründe und die bei der Ueter aehätng 2 Seßiee gesammelten Schuldbeweise in der üblichen Form bekannt zu geben. b
(Anmerkung der K. u. K. Regierung: Diese Antwort ist hinterhältig. Ciganovic ging laut der von uns veranlaßten Nach⸗ forschung drei Tage nach dem Attentat, als bekannt wurde, da
Ciganovic an dem Komplotte beteiligt war, auf Urlaub und bega
sich über Auftrag der Polizeipräfektur in Belgrad nach Ribari. Es ist also zunächst unrichtig, daß Ciganovic schon am 15/28. Juni aus dem serbischen Staatsdienst schied. Hierzu kommt, daß der Polizei⸗ präfekt von Belgrad, der die Abreise des Ciganovie selbst veranlaßt hat und der wußte, wo dieser sich aufhielt, in einem Interview er⸗ klärte, ein Mann namens Milan Ciganovie existiere in Belgrad nicht.)
8) Die serbische Regierung wird die bestehenden Maßnahmen gegen die Unterdrückung des Schmuggels von Waffen und Erplosivstoffen verschärfen und erweitern. Es ist selbstverständlich, daß sie sofort eine Untersuchung einleiten und jene Beamten des Grenddienstes in der Linie Sabꝛne —Loznica streng bestrafen wird, die ihre Pflicht verletzt und die Urheber des Verbrechens die Grenze haben über⸗
reiten lassen. 8 1 8ch 9) Die Königliche Regierung ist gern bereit, Erklärungen über die
Aeußerungen zu geben, welche ihre Beamten in Serbten und im Anslande nach dem Attentat in Interviews gemacht haben, und die nach der Behauptung der K. und K. Regierung der Monarchie feind⸗ selig waren, sobald die K. und K. Regierung die Stellen dieser Aus⸗ führungen bezeichnet und bewiesen haben wird, daß diese Aeußerungen von den betreffenden Funktionären tatsächlich gemacht worden sind. Die Königliche Regierung wird selbst Sorge tragen, die nötigen Be⸗ weise und Ueberführungsmittel hierfür zu sammeln. G
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Der Königlich serbischen Regierung müssen die bezüglichen Interwiews ganz genau bekannt sein. Wenn sie von der K. und K. Regierung verlangt, daß diese ihr allerlei Details über diese Interviews liefere und sich eine förmliche Untersuchung hierüber vorbehält, zeigt sie, daß sie auch diese Forderung nicht ernstlich erfüllen will.)
10) Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht schon in dieser Note geschehen ist, die K. und K. Regierung von der Durchführung der in den vorstehenden Punkten enthaltenen Maßnahmen in Kenntnis setzen, sobald eine dieser Maßregeln angeordnet und durchgeführt
wird.
Die Königliche Regierung glaubt, daß es im gemeinsamen Interesse liegt, die 1” dieser Angelegenheit nicht zu über⸗ stürzen, und ist daher, falls sich die K. und K. Regierung durch diese Antwort nicht für befriedigt erachten sollte, wie immer bereit, eine friedliche Lösung anzunehmen, sei es durch Uebertragung der Ent⸗ scheidung dieser Frage an das Internationale Gericht im Haag, set es durch Ueberlassung der Entscheidung an die Großmächte, welche an der Ausarbeitung der von der serbischen Regierung am 18./31. März 1909 abgegebenen Erklärung mitgewirkt haben.
— Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungenzwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien hat die russische Botschaft in Wien den Schutz der Interessen der in der Monarchie lebenden serbischen Staatsangehörigen übernommen.
— Das Ministerialkomitee für wirtschaftliche Mobilisierungsvorkehrungen, in dem alle beteiligten Ministerien vertreten sind, ist in Permanenz erklärt worden. Ferner wurde veranlaßt, daß in den von der Mobilisierung betroffenen Gebieten auch Landeskomitees für wirtschaftliche Mobilisierungsvorkehrungen zusammentreten und in Permanenz
eine zu beaufsichtigen, deren Wirken im monarchiefeindlichen Sinne sie kannte.)
Beamten aus dem Militär⸗ und Zivildienst zu entlassen, hinsichtlich
bleiben.
Said Halmi
die Mächte, die in der Presse auch erschienen, und die die Forderunge Oesterreich⸗Ungarns an Serbien enthalten. Wö sah ich ie übrigen Botschafter und drückte ihnen gegenüber die Ansicht aus, daß wir, solange der Streit auf Oesterreich⸗Ungarn und Serbien beschränkt bleibe, kein Recht hätten, ung einzumischen. Wenn aber die Beziehungen zwischen Oesterreich⸗Ungarn, Deutschland und Rußland bedrohlich würden, sei es eine Sache des europäischen Friedens und gehe uns alle an. Ich wußte in jenem Augenblicke nicht, welchen Standpunkt die russische Regierung eingenommen hatte, und ich konnte deswegen keinen unmittelbaren Vorschlag machen. Aber ich sagte, wenn die Beziehungen zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Rußland einen bedrohlichen Charakter annähmen, so scheine mir die einzige Chance für den Frieden darin zu bestehen, daß die vier an der serbischen Frage nicht unmittelbar interessierten Mächte, nämlich Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien in St. Petersburg und Wien gleichzeitig und zusammen dahin wirken sollten, daß Oesterreich und Rußland die militärischen Operationen einstellen möchten, während sich die vier Mächte bemühen würden, eine Beilegung des Konfliktes zu erzielen. Nach⸗ dem ich gehört hatte, daß Oesterreich⸗Ungarn die Beziehungen zu Serbien abgebrochen hatte, machte ich folgenden Vorschlag: Ich wies die britischen Botschafter in Paris, Berlin und Rom telegraphisch an, bei den Regierungen, bei denen sie beglaubigt sind, anzufragen, ob diese gewillt seien, ein Einvernehmen dahin zu treffen, daß der französische, der deutsche und der italienische Botschafter in London mit mir zu einer Konferenz in London zusammenträten, um sich zu bemühen, Mittel zu einer Beilegung der gegenwärtigen Schwierigkeiten zu finden. Gleich⸗ zeitig beauftragte ich unsere Vertreter, jene Regierungen zu er⸗ suchen, ihre Vertreter in Wien, St. Petersburg und Belgrad zu ermächtigen, die dortigen Regierungen von der vorgeschlagenen Konferenz zu unterrichten und zu ersuchen, alle aktiven militärischen Operationen bis zur Beendigung der Konferenz einzustellen. Darauf habe ich noch nicht alle Antworten erhalten. Bei diesem Vorschlag ist natürlich die Zusammenarbeit der vier Mächte das Wesentliche. In einer so schweren Krisis, wie diese, würden die Bemühungen einer einzelnen Macht, den Frieden zu erhalten, un⸗ wirksam sein. Die in dieser Angelegenheit zur Verfügung stehende Zeit war so kurz, daß ich die Gefahr auf mich nehmen mußte, einen Vorschlag zu machen, ohne die üblichen vorbereitenden Schritte zu unternehmen, um mich zu versichern, ob er gut aufgenommen werden würde. Aber wo die Dinge so ernst sind und die Zeit so kurz ist, läßt sich die Gefahr, etwas Unwillkommenes vorzu⸗ schlagen, nicht vermeiden. Ich bin trotzdem der Ansicht, daß, ange⸗ nommen, daß der in der Presse erschienene Text der serbischen Antwort richtig ist, wie ich es glaube, dieser Vorschlag wenigstens eine Grund⸗ lage bieten sollte, auf der eine freundschaftliche und unparteiische Gruppe von Mächten, unter denen sich Mächte befinden, die bei Oesterreich⸗ Ungarn und bei Rußland gleiches Vertrauen genießen, imstande sein sollten, eine Beilegung zu finden, die allgemein annehmbar sein würde. Es muß jedem, der nachdenkt, klar sein, daß in dem Augenblick, wo der Streit aufhört, einer zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien zu sein, und einer wird, in den eine andere Großmacht verwickelt ist, dies mit einer der größten Katastrophen enden kann, die jemals den Kontinent Europas heimgesucht haben, und niemand kann sagen, was das Ende der ausgebrochenen Streitigkeiten sein wird, und ihre direkten und indirekten Folgen würden unberechenbar sein.
Nach der Erklärung des Staatssekretärs Grey fragte Harry Lawson, ob es wahr sei, daß der Deutsche Kaiser das Prinzip einer Vermittlung, das Grey vorgeschlagen habe, angenommen habe. Grey erwiderte, er sei überzeugt, daß die deutsche Regierung der Vermittelungsidee zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Rußland im Prinzip günstig sei, aber über den speziellen Vorschlag, daß man zu dem Prinzip einer Vermittelung durch eine Konferenz greife, habe er noch keine Antwort von der deutschen Regierung erhalten.
— Wie „W. T. B.“ meldet, hat Frankreich der britischen
Regierung sein vollständiges Einverständnis mit dem Vorschlage Sir Edward Greys mitgeteilt. — Wie die Admiralität mitteilt, haben die sogenannten Ausfüllmannschaften der zweiten Flotte den Befehl erhalten, auf ihren Schiffen zu bleiben, anstatt wieder an Land zu gehen, wie es bei Beendigung von Manövern üblich ist
Frankreich. — 8
In dem Ra “ in dem der Präsident Poin⸗ garé dem König von Dänemark mitteilt, daß er zu seinem Bedauern seinen beabsichtigten Besuch verschieben müsse, heißt es: „Der Ernst der Lage legt mir die bindende Pflicht auf, direkt nach Frankreich zurückzukehren, wohin ich von dem Ministerrat, dem Dolmetsch der öffentlichen Meinung, berufen werde“. Eine ähnliche Depesche sandte der Präsident an den König von Norwegen.
— Der interimistische Minister des Aeußern Bienvenu Martin hatte gestern nachmittag mit dem österreichisch⸗unga⸗ rischen, dem deutschen und dem russischen Botschafter Unter⸗ redungen und konferierte mit den Ministern des Innern, des Krieges, der Marine und der Kolonien.
Rußland. 8 Wie „W. T. B.“ meldet, verkürzt ein neues Gesetz die Meldungsfrist einberufener Reserveoffiziere von acht auf drei Tage. v“
Der Minister de und die anderen abwesenden Minister werden heute zum Todes⸗ tage König Humberts nach Rom zurückkehren. Der Ministerrat wird morgen stattfinden. Türkei. 1 Der griechische Gesandte teilte vorgestern dem Großwesir Pascha ein aus München datiertes Telegramm
folge serbische
schossen. Das Feuer wurde erwidert. größeres Geplänkel.
TDruppen, die sich auf einem Donaudampfer befanden, vom Schiffe aus österreichische
Truppen be
Es entspann sich ein
16771 gültige Stimmen abgegeben.
Parlamentarische Nachrichten.
„Bei der Reichstagsstichwahl am 23. d. M. im Wahl⸗ kreis Königsberg 2 (Labiau⸗Wehlau) wurden, wie „W. T. B.“ meldet, nach amtlichen Ermittlungen bei 20 008 Wahlberechtigten ö il Davon erhielten der Bürgermeister Wagner⸗Tapiau (fortschr. Volksp.) 9078 und der Amtsrat Schrewe⸗Kleinhof⸗Tapiau (dkons.) Der Bürgermeister Wagner ist somit gewählt.
7693 Stimmen
2
jahren, in der Abteilung 4 der
jahre; im ganzen waren 70 Chronometer von eingeliefert worden. wieder aus. Einlieferer: Chronometer⸗Werke Hambur
C. Wiegand⸗Peine 5 Chronometer.
Bedingungen erfüllt.
vorliegenden Prüfung völlig glelchartig; Nickelstahlunruhe, Stahlspitale S. c Zum dritten Male seit Bestehen der alle Chronometer rein deutschen sämtlich mit der Anwartschaft auf dem wurden mitgeprüft drei von
Seewarte gehörende Instrumente. Instrumente betrug demnach 79.
8 Beginn der Wettbewerbprüfung fand urch statt. Diesen lag eine doppelte ob bei sämtlichen Instrumenten dingungen über die technische
sodann war zu entscheiden, ob die forderungen genügen, die in der
die enthalten sind, d.
oder den „deutschen Ursprung“ Zweifel zu ziehen. Prüfung eingestellt werden. Vor Chronometer unterzogen,
Gangtage der Zugfeder festzustellen. den Anforderungen.
die Temperaturen
der folgenden wurden
genommen. Zimmertemperatur vermindert.
Jahren an jedem zweiten Tage um Normaluhren der Abteilung IV der Deutschen graphischem Wege verglichen.
Dekadentage eine zweite die erste vorgenommen. Die den liegenden Zeitbestimmungen wurden, stattete, in viertägigen
Zustand des Oeles,
sucht. Bei einigen Instrumenten wurden
veränderungen des Oeles festgestellt.
waren jedoch
Verhältnissen
Die geprüften Instrumente verteilen
Weise auf die einzelnen Klassen: Klasse 1.
1 74 %.
III 3 %
II 20 %
Jahren, wird in der folgenden Zusammenstellun teilung der Chronometer auf die einzelnen Kla sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu je
des Ministerpräsidenten Venizelos mit, demzufolge dieser
vereinigt.
Ausführung Chronometer — üg Aufforderung teiligung an der 37. Wettbewerbprüfung über den „deutschen Ursprung“ d. h. ob die Instrumente, abgesehen von Palladium⸗ “ und Nickelstahlunruhe, „rein deutschen Ursprungs“ sind. einer eingehenden Besichtigung durch die Sachverständigen wurde vom Vorsitzenden festgestellt, daß keine Veranlassung vorliege, eine Aus⸗ schließung wegen nicht genügender technischer Ausführung vorzunehmen,
36 wischenräumen ausgeführt. Cemng der Prüfung wurde die Ableitung der für die Güte der G
Ergebnisse der 37. auf der Deutschen Seewarte ab⸗ gehaltenen Wettbewerbprüfung von Marinechrono⸗ metern (Winter 1913 —- 1914).
Die 37. Chronometerwettbewerbprüfung hat, wie in den Vor⸗ en 1 Deutschen Seewarte unter der Leitung des Vorstandes derselben, Professor Dr. Stechert, stattgefunden. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem nachstehenden Bericht enthalten. Die Beteiligung an der Prüfung war die gleiche wie im Vor⸗ sieben deutschen Firmen sen. Fünf dieser Instrumente schieden in der Prüfung Die übrigen Chronometer auf folgende — 18, L. Kurtz⸗Münster i. W. 2, A. Lange u. Söhne⸗Glashütte i. Sa. 17, F. Lie e Gerster münde 11, Th. Schmidt⸗Nordenham 3, Union⸗Glashütte i. Sa. 9,
Bei sämtlichen Chronometern waren die in der „Aufforderung zur Beteiligung an der 37. Wettbewerbprüfung“ din Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglich der verwandten Unnuhe, Spirale und Hemmung bei der es fand allgemein Federhemmung Wettbewerbprüfungen waren Ursprungs und wurden deshalb Preiserteilung eingestellt. 1 t der Firma F. Lidecke⸗Geeste⸗ münde eingelieferte ausländische Chronometer und sechs der Deutschen Die Gesamtzahl der geprüften
die übliche Besichtigung
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die von der Deutschen Seewarte berufenen Sachverständigen Aufgabe ob; erstens war festzustellen,
Be⸗ waren; den An⸗ zu der Be⸗
vorgeschriebenen erfüllt
Nach
U. der eingelieferten Instrumente in Sämtliche Instrumente konnten demnach in die
Beginn der Temperaturuntersuchung wurden zunächst die
einer zehntägigen Vorprüfung bei Zimmertemperatur um den Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten . Sämtliche Instrumente genügten 1 Nach Beendigung der Voruntersuchung wurden die Chronometer allmählich auf 300 C erwärmt.
Sodann wurden
30° 25 ° 200 15⁰ 10⁰ 5 ° 5° 10⁰ 15°0 20° 250 300
je 10 Tage lang innegehalten; beim Uebergange von einer Dekade zu 1 stets allmähliche Temperaturänderungen vor⸗ Während der beiden letzten Dekaden April 20) wurde die Temperatur allmählich von
(März 31 bis 300 C bis auf
Die Chronometer wurden während der Prüfung wie in früheren 10 Uhr Vormittags mit den
Seewarte auf chrono⸗
Zur Herstellung einer unabhängigen Kontrolle wurde außerdem von einem ande Fessech er 8 heh Vergleichung in unmittelbarem Anschluß an
Uhrvergletchungen zugrunde wenn die Witterung es ge⸗
Nach Beendi⸗
hronometer maßgebenden Zahlen sowie die Einteilung in Klassen auf rund der erlassenen Bestimmungen vorgenommen. die C hronometer in der üblichen Weise einer Besichtigung unterzogen. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der
Darauf wurden
augenblickliche
namentlich auf etwaige Veränderungen hin, unter⸗ hierbei geringe Farben⸗ Diese Farbenveränderungen nicht anderer Art, als solche auch unter gewöhnlichen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen.
sich prozentisch in folgender
IV 3 %.
Zur Beurteilung des Gesamtergebnisses und zum Vergleich der Leistungen während der vorliegenden Prüfung mit denen 8eee
die prozentische Ver⸗ en angegeben. Hierbei fünfjährigen Mitteln
bekannt gegebenen
die Anwendung.
Außer⸗
(
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der
1 Ereignisse ein jäher Umschwung
Vorjahres. gute bezeichnet werden.
enthaltenen Kriminalstatistik handlungen gegen die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Jahre 1911 von deutschen Gerichten 7312 (im Jahre 1910 6571, im Jahre 1909 5034) Personen bestraft worden, von denen 5204 6 3507) evangelische, 1614 (1405, 1191) katholische Christen n Verwaltungsbeztrten hatte die meisten Fälle wieder mit 870 (im Vorjahre 861) zu verzeichnen. Dann folgen die preußi⸗ schen Regierungsbezirke Breslau mit 522 (296), Potsdam mit 513 (498) und Düsseldorf mit 319 (349) Verurteilten, die sächsische Kreis⸗
295 (348), die preußischen Regierungsbezirke (165) und schaft Chemnitz mit 243 (174), der preußische? mit 222 (216), die sächsischen Kriegshauptmannschaften Dresden mit 197 (252) und Leipzig mit 183 (169), bezirke Cöln mit 178 (127), Merseburg mit 154 (107), Königsberg mit 146 (87) und Magdeburg mit 104 (61) sowie der bayerische Re⸗ gierungsbezirk Pfalz mit 102 (199) verurteilten Personen.
findet sich aber in demselben Vierteljahrsheft. Luxemburg Roheisen im Werte von 116,8 Millionen, Flußstahl ein⸗ schließlich der Schlacken im Werte von 88,9 und Werte von 103,0 Millionen Mark erzeugt.
schlossen, wie die „Voss. 82 ““ Ge.ee. zu kündigen, nachdem eine Vertrauensmännerversammlung sowie die Branchenleitung den gleichen Beschluß gefaßt hatten. Ein 8 8 eee Tarif auszuar
kürzung der
Nr. 150 d. Bl.) elegt. irmen wurde eine Einigung erzielt. wird um 1 ½ Stunde verkürzt eine Lohnaufbesserun 3 ₰ werden am 1.
zum 31. Dezember 1916.
n sämtliche (ogl. Nr. 174 d. Bl.). der jüngsten Vorgänge Zeit b-
Die Gesamtleistung kann daher auch dieses Mal als eine
Wie in früheren Jahren mußten mehrere Instrumente wegen zu
großer Beschleunigung (Akzeleration) in eine tiefere Klasse versetzt werden. Aus diesem Grunde mußten drei Chronometer der zweiten
statt der ersten) Klasse überwiesen werden.
Die für die besten Chronometer ausgesetzten Preise wurden für
die folgenden Instrumente erster Klasse erteilt: 1
für das Chronometer A. Lange und Söhne. WTW1““ f6 Chronometer⸗Werke .„ 551 „ Chronometer⸗Werke „ 477 „
Nr. 144 der erste Preis (ℳ 1200 3 zweite 11
dritte
vierte
fünfte
sechste
111A“ C. Wiegand. 39
¹) Der Kürze wegen sind, wie in früheren Jahren, diejenigen Chrono⸗ neter als zur Klasse V gehörig bezeichnet worden, welche die für die
Klasse IV festgesetzten Höchstbeträge der Gütezahlen überschritttn haben.
Statistik und Volkswirtschaft.
Bestrafungen wegen gesetzwidriger Beschäftigung von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern in
Deutschland im Jahre 1911.
Nach der im 257. Bande der „Statistik des Deutschen Reichs“ für das Jahr 1911 sind wegen Zuwider⸗
Arbeitern sowie von Kindern im
446 Unter den größeren
die Stadt Berlin
(425, 301) Juden waren.
auptmannschaft Zwickau mit 318 (251), der Staat Hamburg mit Arnsberg mit 263 Schleswig mit 256 (114), die sächsische Kreishauptmann⸗ egterungsbezirk Oppeln
die preußischen Regierungs⸗
eber die Produktion der Kohlen⸗, Eisen⸗ und Hütten⸗ industrie im Deutschen Reich im Jahre 1912
sind auf Grund von Erhebungen, die das Reichsamt des Innern ver⸗ anstaltet hat, im ersten „Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen E Jahrgang 1914, Uebersichten gegeben, die sich inhaltlich H für das gleiche e Hesgäen. die neuen Bundesratsbestimmungen über die Montan⸗ i
nach Einzelstaaten verrechnet. Kokereien Produkte im Gesamtwerte von 455,8 Millionen Mark ge⸗ wonnen. Millionen, eaer. 5 offe verhüttet und daraus Roheisen im Werte von 922,9 Mill Uelre verhüftet heis erte von „9 Millionen Werte nach auf 698 9 Millionen, die der Flußstahlwerke auf 1502,9 Millionen, die der Walzwerke auf 2207,9 Millionen Mark.
Produktionsergebnisse der bergbaulichen Jahr veröffentlichten anschließen. Auch kamen im Jahre 1912, wie beim
früher über die
diesen Erhebungen
tik Anwendung. Die Ergebnisse sind
erstmalig Nach den Uebersichten haben die
zur
Der Wert der erzeugten Steinpreßkohlen beträgt 83,8 n, jener der erzeugten Braunpreßkohlen 155,2 Millionen In 291 Hochöfen wurden für 7759 Millionen Mark Roh⸗
Die Erzeugung der Eisengießereien stellt sich dem
In diesen Zahlen ist die Produktton von Luxemburg nicht ent⸗ lten. Eine Veröffentlichung über die Produktionsergebnisse des ergbaues und der Eisenindustrie Luxemburgs für das Jahr 1912 Danach sind in
Walzprodukte im Kupfer⸗, Blei⸗ und Silberhütten sowie Gold⸗ und Silberscheide⸗
stalten, Zink⸗ und Zinnhütten, Schwefelsäurebetriebe und Hütten, denen Nickel, Kobalt, Wismut, Arsen, Wolfram, Cer und deren
u“*“ sind in ausführlichen Uebersichten
11614““ * Zur Arbeiterbewegung. Die im Deutschen Transportarbeiterverband organisierten Roll⸗
tscher und Bodenarbeiter Berlins und der Umgegend be⸗ Ztg.“ mitteilt, gestern abend in gut besuchter
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Ausschuß wurde beauftragt, einen neuen eiten, der im wesentlichen eine Lohnzulage und Ver⸗ Arbeitszeit vorsieht. Der Ausstand im Schreinergewerbe in Koblenz (vgl. ist der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ zufolge zum Teil bei⸗ Mit einigen Kleinmeistern und auch mit den 3 größten Die Arbeitszeit in der Woche ohne Abzug vom Lohn. Ferner wurde 81 s Seat 8 Kagfshat . r zugelegt. eer Durchschnittslohn be⸗ gt jetzt 50 ₰ für die Stunde. Der neue Tarifvertrag gilt bis
Petersburg nahmen, wie „W. T. B.“ 8 Ausständigen. gestern morgen die Arbeit wieder au Nur die Fabriken arbeiten nicht, die wegen von ihren Verwaltungen auf unbestimmte chlossen worden waren, darunter die Putilowwerke. In timmung der Arbeitermassen ist infolge der auswärtigen
eingetreten. Das beunruhigende