“ 88 8 Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Straßburg i. G., den 24. Juli 1914 Gerichtsschreiberei 8 des Kaiserlichen Landgerichts.
[40865! Oeffentliche Zustellung.
Die Friederike Häfele, Schreinersehefrau in Kornwestheim, vertreten durch Rechts anwalt Dr. Mainzer I. in Stuttgart, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalts ort abwesenden Ehemann Albert Häfele, Schreiner zuletzt in Stuttgart wohnhaft, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 4. Okrbr. 1902 zwischen den Parteien vor dem Standesamt Zuffenhausen geschlossene Ehe wegen Ehebruchs des Beklagten sowie gem. § 1568 B. G⸗B. zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu er klären und ihn zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verpflichten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits von die Zivilkammer 4 des K. Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 20. Ok⸗ tober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bel diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 23. Juli 1914.
Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts: L.⸗G⸗Sekr. Mäntler.
[41408] Oeffentliche Zustellung. 1 R. 29/14. Der Rechtsanwalt Erhardt in Wetmar als Vertreter der Frau Hedwig Müller, eb. Schumann, in Dörstewitz erhebt lage gegen den Arbeiter Paul Müller, zuletzt wohnhaft in Weimar, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil an der Scheidung zu er⸗ klären, ihm auch die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer Groß⸗ herzogl. Landgerichts zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 3. November 1914, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Ver⸗ handlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Weimar, den 23. Juli 1914. “ Der Gerichtsschreiber des Großherzoglich Sächs. Landgerichts. [41400] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Franz Dohmen zu Duis⸗ burg, Bülowstraße 8, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Fulda in Duiz⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann Franz Dohmen, früher zu Duisburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Klägerin am 31. März 1914 verlassen, in der ganzen Zeit des Zusammenlebens der Parteien nur einige Tage gearbeitet habe, und daß sein Aufenthalt trotz angestellter Recherchen nicht zu ermitteln gewesen sei, mit dem Antrage auf Wiederherstellung der ehe⸗ lichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor die V. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg, Zimmer 166, auf den 24. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch inen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten ertreten zu lassen. 11 R 176/14. 1. Duisburg, den 21. Juli 1914. Lorenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[41413] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der minderjährigen Anna
Narie Martha Geyer in Weißenfels, vertreten durch den Vormund, Magistrats⸗ sekretär Fleischer daselbst, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Reichelt in Chemnitz, Klägerin, gegen den Lager⸗ gehilfen Georg Kraus, zuletzt in Chemnitz, Amalienstraße 64 1 bei Henschel, wohnhaff, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 30. September 1914. Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das Köntigliche Amts⸗
ericht zu Chemnitz, Zimmer 145, geladen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung hekannt gemacht.
Chemnitz, den 23 Juli 19141..
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [41412] Oeffentliche Zustellung.
Der am 14. Januar 1913 geborene Werner Ernst Karl Fette in Grasdorf, vertreten durch den Vormund, Arbeiter Albert Fette in Hannover, klagt gegen den Schlosser Karl Bergholz, unbekannten Aufenthalts, früher in Grasdorf, Hildes⸗ heimerstr. 45, wohnhaft, unter der Be⸗ hauptung, daß dieser als außerehelicher Vater des Klägers zu gelten habe und als solcher verpflichtet set, ihm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 14. Januar 1913 an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 60 — sechzig — Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. Oktober, 14. Januar, 14. April und 14. Juli jeden Jahres, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Hannover, Neuez Justizgebäude, Volgersweg 1, II. Stock⸗ werk, Zimmer 360, auf den 18. Sep⸗ ember 1914, Vormittags 10 Uhr,
1“
geladen. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt. Hannover, den 20. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
41411]
Oeffentliche Zustellung. Ladung. In Sachen der minderjährigen Anna Roberta Emilie Schwarting, geboren am 19. Dezember 1913, vertreten durch den Generalvormund, Bureauvorsteher des Jugendamts Rust in Bremen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bauer, Hannover⸗Döhren, gegen den Kauf⸗ mann Erwin Mehyer, geboren am 28. August 1891 in Braunschweig, zuletzt wohnhaft in Hannover, Dietrichstraße 19, jetzt unbekannten Aufentbalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Könialiche Amts⸗ gericht in Hannover, Abteilung 14, Volgersweg Nr. 1, Zimmer Nr. 360 im II. Stock, Neues Justizgebäude, auf den 25. September 1914. Vormittags 10 Uhr, geladen. Die auf die Beweis⸗ ufnahme sich beziehenden Verhandlungen sind eingegangen.
Hannover, den 23. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[41404] Oeffentliche Zustellung.
Die Pauline Gräf, Nähterin in Fell⸗ bach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Daniel in Stuttgart, klagt gegen den Ernst Gräf. Fabriktaglöhner, mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage für Recht zu erkennen: Beklagter ist schuldig, an die Klägerin als Unterhalt jährlich 648 ℳ in vierteljährlichen vorauszahl⸗ baren Raten von 162 ℳ auf 1. Juli, 1. Oktober, 1. Januar und 1. Aprik zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer V des K. Landgerichts iu Stuttgart auf Donnerstag, den 15. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 23. Juli 1914.
Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts:
Daiber.
41426]
Oeffentliche Zustellung. C 198/14. Der minderjährige Julius Andreas Zienheld, vertreten durch seinen Vormund Nikolaus Zirnheld, Ackerer und Schuster in Meistratzheim, Prozeßbevollmächtigter im Armenrecht: Rechtsanwalt Fetter in Zabern, klagt gegen den Schreinergesellen JFosef Dürrenbach, früher zu Waldol⸗ wisheim, jetzt unbekannten Wohnorts, unter der Behauptung, daß ihm der Be⸗ klagte als außerehelicher Erzeuger unter⸗ haltspflichtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, dem Kläger von seiner Geburt, dem 20. April 1914, an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im vor⸗ aus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 6000 ℳ, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 20. Oktober, 20. Januar, 20. April und 20. Juli jedes Jahres zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtegericht zu Zabern auf Donnerstag, den 24. September 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zaberu, den 23. Juli 1914.
Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[41409] Oeffentliche Zustellung.
Auf Antrag des Rentiers Gustav Bäuch⸗ ler in Berlin⸗Lichterfelde, Chaussee⸗ straße 113, vertreten durch den Rechtsan⸗ walt Justizrat M. Brandt in Berlin, Lützowstraße 78, hat das Königliche Amts⸗
66/67, Zimmer 48, 1 v 16. Oktober 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Berlin⸗Schöneberg, den 10. Juli
1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
auf den
[41423] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Georg Backhaus in Han⸗ nover, Hildesheimer Chaussee 22 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Win⸗ disch in Berlin⸗Wilmersdorf, Hektor⸗ straße 3, klagt gegen den Kriminalkom⸗ missar a. D. Wannowski, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Jantener Str. 1, unter der Behauptung, 8 er ihm für einen erteilten Auftrag, den Beklagter nicht ausgeführt habe, 100 ℳ Vorschuß gezahlt habe, und daß er durch Schuld des Beklagten weitere 120 ℳ Unkosten gehabt habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung in 220 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 6. Mai 1913. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, Zim⸗ mer 46, II, auf den 14. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Charlottenburg, den 16. Juli 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 49.
[41419] Oeffentliche Zustellung. 62 D 3003/14. 5.
Der Schneidermeister Joh. W. Stiene in Cöln, Kupfergasse Nr. 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Siep⸗ mann und Dr. Gemünd in Cöln, klagt gegen den Reisenden Hermann Wein berg, früber in Cöln, Lindenstraße Nr. 14, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, auf Grund eines am 20 Januar 1914 ausgestellten, am 20. April 1914 zahlbaren, am 21. April 1914 mangels Zablung protestierten Wechsels über 100 ℳ mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 100 ℳ Wechsel⸗ summe nebst 6 % Zinsen seit dem 20. April 1914 sowie 7,75 ℳ Wechsel⸗ unkosten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht bier, Abtei⸗ lung 62, Zimmer Nr. 150, Reichensperger⸗ platz, auf Freitag, den 25. September 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Cöln, den 22. Jult 1914.
(L. S.) (Unterschrift),
Amisgerichtssekretär,
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[41418] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Wirtschafterin Elisabeth Ungermann in Dresden, CCCCö6 Nr. 18, II, rechts, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weller I. in Dresden, Jo⸗ hannesstraße 10, I, klagt gegen den Kauf⸗ mann und Generaldirektor Max Witt⸗ kop, früher in Dresden, Blochmann⸗ straße 14, pt., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, daß sie vom 3. Mai 1913 an bei dem Beklagten als Wirtschafterin gewesen sei. Es sei ver⸗ einbart worden, daß sie monatlich 30 ℳ Gehalt bekommen sollte, der jedesmal am Ende des Monats zu zahlen gewesen sei, außerdem hätte sie freie Wohnung und Beköstigung gehabt. Der Beklagte habe den Gehalt auf die Zeit vom 1. Oktober ab bis jetzt nicht bezahlt, er sei vor einiger Zeit abgereist, auch sei Anfang Juli 1914 die Wohnung, die der Beklagte Bloch⸗ mannstraße Nr. 14 bewohnt hatte, durch den Gerichtsvollzieher geräumt worden. Bis jetzt sei eine Kündigung des Dienst⸗ verhältnisses nicht erfolgt, die Klägerin habe also insgesamt 300 ℳ Lohn auf die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis 31. Juli 1914 zu fordern. Seit dem 1. Juli 1914
gericht in Berlin⸗Lichterfelde die öffentliche Zustellung einer Erklärung bewilligt, wo⸗ nach Herr Bäuchler die dem Herrn Kurt Sabginsky, jetzt in Berlin, Melanch⸗ thonstraße 18, erteilte Generalvollmacht vom 17./28. Februar 1914 widerruft und sie für kraftlos erklärt. Herr Kurt Sab⸗ ginsky ist deshalb fortan nicht mehr befugt, die im Grundbuche von Steglitz Band 17 Blatt Nr. 535 und von Fanbwis Band 4 Blatt Nr. 108 eingetragenen Grundstücke zu belasten oder sonst irgendwie über die⸗ selben zu verfügen. Ferner widerruft Herr Bäuchler die Vollmacht, mit einem Fak⸗ similestempel seines Namens an seiner Stelle die Bauzeichnungen zu unter⸗ zeichnen.
Berlin⸗ Lichterfelde, den 20. Juli
1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
klagten in Stellung gewesen sei, habe sie
sei ihr weder Kost noch Wohnung gewährt worden, sie fordere hierfür eine angemessene Entschädigung von 1 ℳ 50 ₰ pro Tag. In dieser Zeit, während der sie beim Be⸗
insgesamt 588 ℳ 31 ₰ bar verlegt, sie habe hierauf 371 ℳ 50 ₰ wiederbekom⸗ men, sodaß sie insgesamt für die Verläge noch 216 ℳ 81 ₰ zu fordern habe, der Beklagte habe diesen Betrag mehrfach schriftlich und mündlich als richtig an⸗ erkannt und Zahlung versprochen. Der Beklagte e also der Klägerin 300 ℳ auf Lohn, 46 ℳ 50 ₰ Ersatz für Woh⸗ nung und Beköstigung für den Monat Juli und 216 ℳ 81 ₰ für Verläge, also insgesamt 563 ℳ 31 ₰. Der Beklagte habe auch diesen Betrag mehrfach schrift⸗ lich und mündlich anerkannt und Zahlung versprochen. Die Klägerin beantragt; Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 486 ℳ 81 ₰ nebst 4 % Zinsen von je
[41420] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Kaufmann August Vedder in Düsseldorf, Prozeßbevollmaͤchtigte: Rechts⸗ anwälte P. Avens und Dr. Bechstein da⸗ selbst, klagt gegen die Frau Witwe Antonie Haßelberg, geb. Gokulski, unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß ihm gegen die Beklagte aus dem mit derselben bestandenen Gesellschaftsverhält⸗ nis bezw. g88 Grund einer persönlichen Schuldübernahme eine Forderung zustehe, mit dem Antrage auf kostenfällige einschl. der Kosten des Arrestverfahrens 3. G. 46/14 und vorläufig vollstreckbare Verurteilung der Beklagten, soweit erforderlich gegen Sicherheitsleistung, zur Zahlung von 351,23 ℳ nebst 4 % Zinsen 19 dem Klagetage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf, Zimmer Nr. 2, Königsplatz 15/16, auf den 2. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Ferien⸗ sache erklärt.
üsseldorf, den 22. Juli 1914. Bamm, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[41415] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Bathasar Braun jr. in Frankfurt a. M., Diesterwegstraße, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Ahrndsen in Frankfurt a. M., klagt gegen die Ehefrau Maria Nöthen, Pa⸗ pierwarenhändlerin, früher in Frankfurt a. M., Schweizerstraße 61, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß die Beklagte ihm aus dem Kauf⸗ vertrag vom 4. August 1913 noch 137,23 Mark und die Hälfte des vom Kläger aus⸗ gelegten Vertragsstempels mit 3,50 ℳ schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Feöhha von 140,73 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1914 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des vorausgegangenen Arrestverfahrens (5 G. 19/14). Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abt. 5, in Frankfurt a. M., Hauptgebäude, Zimmer 51, Heiligkreuz⸗ straße 34, auf den 26. September 1914, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 14. Juli 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[41421] Oeffentliche Zustellung.
Fritz Schittenhelm jr., Maurer in Freudenstadt, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Dr. Blaicher in Freudenstadt, klagt gegen Käthe Dörr von Sinsheim (Baden), fr. Inhaberin einer Pension hier, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Werkvertrags, mit dem Antrage, die Beklagte durch gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, dem Kläger 415 ℳ 75 ₰ nebst 4 % Zins seit 1. Januar 1913 zu be⸗ zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Freudenstadt auf Mon⸗ tag, den 2. November 1914, Nach⸗ mittags 3 Uhr, geladen.
Freudenstadt, den 24. Juli 1914.
Amtsgerichtssekretär Hartmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗
gerichts.
[41425] Oeffentliche Zustellung.
Der Geheime Justizrat Ellendt in Königsberg, Kleiner Domplatz 8/9, klagt gegen den Gerichtsassessor a. D. Ed. P. G. Edner, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Bad Harzburg, unter der Be⸗ hauptung, daß er den Beklagten auf Brund schriftlichen Auftrages in der Prozeßsache Edner gegen von Kavpser — 3. O. 117/13 — vor dem Königlichen Amtsgericht und dem Köntglichen Land⸗ gericht in Königsberg vertreten habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60,80 ℳ zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 16, in Königsberg i. Pr. auf den 30. Ok⸗ tober 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Königsberg i. Pr., den 14. Juli 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 16.
[41414] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Paul Seler (Inhaber Pol⸗ kow und Hegel) in Krossen a. O., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Maul⸗ ebenda, klagt gegen den früheren Ritter⸗ gutsbesitzer, Kammerherrn Maximilian
[41410] Oeffentliche Zustellung.
tigter: Rechtsanwalt Dr.
Baron Dimitry Gunzburg, Unternehmer des Diaghilews Russischen Balletts, un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗
resp. Ueberfallen käuflich geliefert habe, mit dem Antrag, den Beklagten als Ge⸗ samtschuldner mit dem bereits verurteilten Sergiei von Diaghilew zu verurteilen, 246,01 ℳ nebst 4 % seit dem 26, März 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits einschl. derjenigen des Arrestes vom 27⁸ v 1914 zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der
W. 30, Maaßenstraße 25, klagt gegen den seit dem 30. April 1914, seit dem 3 klagt 1914 und seit dem 30. Juni 1914 sowie zu verurteilen, an Klägerin 1580 ℳ 50 ₰
tung, daß er ihm geschmiedete Verschlüsse
30 ℳ seit dem 31. Oktober 1913, seit dem
1 Mai
von 216 ℳ 81. ₰ seit dem Tage der Klag⸗ zustellung sowie weiter am 31. Juli 1914 weitere 76 ℳ 50 ₰ nebst 4 % Zinsen von diesem Tage an zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Dresden auf den 11. September 1914, Vor ½ 9 Uhr (Saal 155), geladen. Dresden, den 24. Juli 1914.
Beklagte vor das Königliche Amtsgericht
in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße
Der Gerichtsschreiber des Königlichen 1 Amtsgerichts. 27. Cg. 953/14.
ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig 9. 2.
8
Strack, zurzeit unbekannten Aufenthalts,
Der Fritz Rummel in Berlin W. 30, 30. November 1913, seit dem 31. Dezember auf Grund der Behauptung, daß derselbe Neue Winterfeldstr. 1, Prozeßbevollmäch⸗ 1913, seit dem 31. Januar 1914, seit dem im Jahre 1912, 1913 und 1914 verschie⸗ sch, Berlin 28. Februar 1914, seit dem 31. 6. 1914,
dene Waren geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig
nebst 5 % Zinsen von 111,05 ℳ seit dem 18. 12. 1912, von 176,05 ℳ seit dem 30. 12. 1912, von 109,50 ℳ seit dem 16. 1. 1913, von 206,95 ℳ seit dem 31. 1. 1913, von 127,65 ℳ seit dem 1913, von 312,35 ℳ seit dem 16. 2. 1913, von 54,80 ℳ seit dem 28. 2. 1913, von 106,20 ℳ seit dem 31. 3. 1913, von 20,00 ℳ seit dem
4. 1913, von 106,65 ℳ seit dem 6. 1913, von 80,00 ℳ seit dem 1913, von 125,25 ℳ seit dem 1913, von 39,60 ℳ seit dem
11 2.
ev. gegen Sicherheitsleistung — für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. er Be⸗ klagte Strack wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Krossen a. O., Zimmer Nr. 13, auf den 9. September 1914, Vorm. 10 Uhr, geladen. Die Sache wird zur Feriensache erklärt. Krossen a. O., den 23. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[41416] Oeffentliche Zustellung.
Der Hausbesitzer Cäsar Pighetti zu Leipzig, Prozchbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Schiller und Reißner in Leipzig, klagt gegen den, Kaufmann Jo⸗ hannes Müller, früher in Leipzig, Bose⸗ straße 4, dann in Berlin⸗Schöneberg, Badenschestr. 10, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, und 2 Gen. auf Grund eines Mietvertrags, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit den beiden anderen Genossen als Gesamtschuldner verpflichtet sei, an den Kläger 193 ℳ 75 ₰ nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1914, restlichen Mietzins auf die Zeit vom 1. April 1914 bis 30. Juni 1914, inkl. 1,25 ℳ Wasser⸗ zins zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte wird als Gesamtschuldner mit den 2 Gen. verurteilt, an den Kläger 193 ℳ 75 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte Müller wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den 9. Sep⸗ tember 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Ferien⸗ sache bezeichnet. 24 Cg. 509/14. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 20. Juli 1914.
[41417] Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Cäsar Pighetti zu Leipzig, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Dr. Schiller und Reißner in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann Jo hannes Müller, früher in Leipzig, Bose⸗ straße 4, dann in Berlin⸗Schönebera, Badenschestr. 10, jetzt unbekannten Auf enthalts, und 1 Gen. auf Grund eines Mietsvertrages, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit dem anderen Ge⸗ nossen als Gesamtschuldner verpflichtet sei, an den Kläger 600 ℳ nebst 6 % Zinsen davon seit dem 1. Juli 1914, Mietzinsteil auf die Zeit vom 1. April 1914 bis 30. Juni 1914, zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte Müller wird als Gesamtschuldner mit dem anderen Ge⸗ nossen verurteilt, an den Kläger 600 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗ bar. Der Beklagte Müller wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den 9. September 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Feriensache bezeichnet. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 21. Juli 1914.
[41422] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Karl König zu Duis⸗ burg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsan⸗ wälte Justizrat Schonlau und Dr. Esser in Mülheim⸗Ruhr, klagt gegen die Petro⸗ nella Krütt, Ehefrau Bergmann Johann Paasen, früher in Düsseldorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, und 10 weitere Mit⸗ erben, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagten als Miterben: 1) der verstorbenen Wwe. Wilhelm Krütt, Gertrud geb. Schweer, zu Benrath, 2) der ebendort ver⸗ storbenen Wilhelmine Krütt aus der im Grundbuch von Alstaden Band 24 Blatt 314 Abteilung III Nr. 1 einge⸗ tragenen Hypothek von 829,50 ℳ Zinsen in Höhe von 124 ℳ verschulden, mit dem Antrage, die Beklagte Petronella Krütt als Gesamtschuldnerin mit den bereits ver⸗ urteilten 10 Miterben kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 124 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. November 1911 zu zahlen, insbesondere bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Flur A Nr. 1191/10 der Steuergemeinde Alstaden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Oberhausen auf den 27. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 28, geladen. 2 C. 1769/13.
Oberhausen,
Kristen, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
(40852] Oeffentliche Zuste‚llung.
Die verwitwete Tischlermeister Adelheid Kristen in Reinerz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Liedtke in Reinerz, klagt gegen den Tischler Bernhard Ernst Gustav Pfitzner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Erbe des am 3. 11. 1896 verstorbenen Tischlers Bernhard Pfitzner und dessen am 25. 4. 1911 verstorbenen Ehefrau, Berta geb. Imjela, verpflichtet sei, in die Löschung der auf Blatt 146 Reinerz in Abt. III unter Nr. 6 einge⸗ tragenen Hypothek von 22 Talern zu willigen, da diese bezahlt sei, mit dem Antrage, a. den Beklagten zu verurteilen. die Löschung der vorbezeichneten Hvpothek im Grundbuche zu bewilligen, b. das Urteil für vorläufiag vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht in Reinerz, Zimmer 3, auf
' 1 30. 1
28. 1. 1914 zu zahlen, und das Urteil —
den 29. September 1914
“ Der Gerichtsschreiber
“
en 17. Iuli 190114.
— 68 ’ . . „2 . Vorm. 9. 9681. II. 9376. F⸗M.
9 Uhr, geladen. Feriensache erklärt. Reinerz. den 16. Juli 1914.
des Königl. Amtsgerichts.
[41292]0
Die Firma Hasbrauerei A. G. in Crombach Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fredebölling in Siegen — klagt gegen die Eheleute Vinzenz Huszak, früher in Bonn, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß dieselben ihr für Bierlieferungen 8 den Resthetrag von 865,10 ℳ verschulden, mit dem Fateg. auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung der Beklagten zur Zahlung von 865,10 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Ja⸗ nuar 1914 und Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils gegen Sicherheitsleistung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Siegen auf den 3. Ok⸗ tafe 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, geladen.
Siegen, den 24. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts: Kremer, Amtsgerichtssekretär.
[41424] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Theodor Rothschild
(Inhaber der Firma Nicolaus Pindo), in
Berlin, Hackescher Markt 1, Prozeßbevoll⸗
—
mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Harnisch in H
Lübben N. L., klagt gegen die verehe⸗ lichte Rentiere Ida Pielke, früher in Herrlichenrath, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagte Möbel geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, 1 Trumeau, 1 Flurgarde⸗ robe, 1 Serviertisch, 1 gebr. Büfett m. Säulen, 1 Ausziehtisch, 1 Paneelbrett, 1 gebr. echt. Vertiko, 4 Waltzenstühle, 1 Nachttisch, 1³ % Toilette, 1 Bücher⸗ etagere, 1 kompl. Küche Delft, 1 Ober⸗ bett, 2 Kissen, 6,85 m Kobkosläufer, 1 Küchenbank. 2 Mufchelbettstellen m. Matratzen, 2 Stand Betten herauszugeben, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Wendisch Buchholz auf den 25. September 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Wendisch Buchholz, den 23. Juli 1914.
(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3) Verküufe, Verpachtungen,
Verdingungen ꝛc.
[41358]
Zum Vergrößerungsbau der Gießerei in Friedrichsort sind zu vergeben:
a Schmiedeeiserne Fenster (ca. 2850 kg) und Türen;
b. Herstellung der Dacheindeckung in eisenarmierten Platten (ca. 620 qm).
Bedingungen und Zeichnungen e bei dem Beschaffungsbezirk zur Einsichtnahme aus und werden für je ein Los gegen 1,00 ℳ in bar (keine Briefmarken) ab⸗ gegeben.
Angebote sind vortofrei und mit be⸗ züglicher Aufschrift zum Verdingungs⸗ termin, den 8. August 1914, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, einzusenden.
Kaiserliche Torpedowerkstatt zu Friedrichsort.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
1095] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8. der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Büraerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Provinzialver⸗ ande von Brandenburg die Genehmigung ur Ausgabe von Schuldverschreibungen uf den Inhaber bis zum Betrage von
000 000 ℳ, in Buchstaben: „Sechs Millionen Mark’, zur Beschaffung weiterer Mittel zur Förderung des Kleinbahn⸗ wesens in der Provinz Brandenburg.
Die Schuldverschrelbungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, in sechs Reihen zu je einer Million Mark zu be⸗
eben, mit vier vom Hundert jährlich zu
erzinsen und für jede Reihe vom 1. April es auf ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich wenigstens mit eineinviertel vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals — beziehungsweise der begebenen Reihen desselben — unter Zuwachs der durch die forischreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Aufkündigung oder frethändigen An⸗ kauf der einzelnen Anleihereihen zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ varschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmtaung ist mit den Anlagen imn Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 3. Juli 1914.
Der Der Minister
Hinanzminister. des Innern.
Im Auftrage: Im Auftrage: (Unterschrift.) (Unterschrift.) I Va. 1779. M. d. J.
Diese Sache ist als
ℳ. 8 00 2 ℳ. Brandenburgische Provinzial⸗
„anleihe. Anleihe uchstabe... vovo11..“
E1“ Iö (Großes Siegel.)
Anleiheschein des Provinzialverbandes von Brandenburg.
Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ gung der Minister der Finanzen und des Innern vom ten Juni 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger von 1914).
Der Provinzialverband von Branden⸗ burg verschuldet dem Inhaber dieses An⸗ leihescheins ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehen von
1“ ℳ, welches einen Teil der nach dem Beschlusse des Provinziallandtags vom 2. März 1914 in Höhe von 6 000 000 ℳ in sechs Reihen zu je 1 000 000 ℳ aufzunehmen⸗ den Anleihe bildet. “
Das Kapital wird jährlich mit
„vier vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. Ok⸗ tober und 1. April verzinst. Die An⸗ leihe wird für jede Reihe vom 1. April des auf ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich wenigstens mit eineinviertel vom undert der Kapitalschuld unter Hinzurech⸗ nung der durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zivsen nach Maßgabe der um⸗ tebend aklg druckten Bedingungen getilgt.
ür die Sccherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und mit seiner Steuer⸗ kraft. Die Provinzialanleihescheine sind zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. (Preu⸗ ßisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 — Gesetzsammlung S. 177 — und Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1901 — Reichsgesetzblatt S. 263 —). Berlin e’ Für den Provinzialverband —von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)
Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialausschusses. Kontrollbuch Seite . . . (eigenhändige Unterschrift)
. ℳ.
8 Bedingungen
für die Verzinsung und Tilgung der An⸗
leihe des Provinzialverbandes von Branden⸗
burg vom Jahre 191. .. in Höhe von 6 000 000 ℳ.
Die Zinsen werden gegen Rückgabe der
ausgeferligten Zinsscheine durch die Landes⸗
hauptkasse in Berlin und die auf der Rück⸗ ..
seite der Zinsscheine aufgeführten Zahl⸗ stellen g zahlt.
Den Anlechescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsschein⸗ bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer übernimmt der Provinzialverband.
Die neuen Zinsscheinreiben sind bei der Landeshauptkasse in Berlin gegen Ab⸗ lieferung des den älteren Zinsscheinen bei⸗ gefügten Erneuerungsscheins in Empfang zu nehmen, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleihescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landes⸗ direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs wird der neue Zinsschein⸗ bogen dem Inhaber des Anleihescheins ausgehändigt. b
Auch wenn Erneuerungsscheine nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine vorgelegt sind, wird die nene Zinsscheinreihe nebst Erneuerungsschein an den Inhaber des Anleihescheins aus⸗ gehändigt.
Die Tilgung der Anleihe wird durch Aufkündigung oder freihändigen Ankauf der einzelnen Anleihereihen bewirkt. Die Aufkündigung zur Rückzahlung des Nenn⸗ wertes ist mit sechsmonatlicher Frist zum 1. Oktober oder 1. April durch dreimalige Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt (Oder) in monatlichen Zwischenräumen bekannt zu machen. In diesen Blättern werden auch die sonstigen Angelegenheiten der Provinzialanlelhe veröffentlicht.
Zur Tilgung werden die jährlichen Til⸗ gungsbeträge einem von andeten Fonds der Provenz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Werten, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Pro⸗ vinziolverbandes, anzulegen sind.
Mit dem Tage, an welchem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufgekündigte Anletheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälligkeit zurückgegeben, so werden für die über drei Monate nach der Fälligkeit hin⸗ ausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen Aus⸗ zablung des Kapitals bei der Landeshaupt⸗ kasse in Berlin sind mit den Anleihe⸗ scheinen auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Kapitalbetrag der einzelnen An⸗ leihescheine verfällt zugunsten des Pro⸗ vinzialverbandes mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Anleiheschein nicht vor dem Ablauf
Sinsscheine sind unstatthaft, doch soll für
Kontrollbeamter
. [dem Inhaber aus der Landeshauptkasse in
ung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verfällt das Kapital in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs⸗ frist an. Der Vorlegung steht die ge⸗ richtliche Geltendmachung des Kapital⸗ anspruchs aus dem Anleihescheine gleich.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wird nach den allgemeinen gesetzlichen Beypimmungen bewirkt. Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauch⸗ bar gewordene werden auf Kosten des neue Anleihescheine ausge⸗ ertigt.
Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Ein⸗ lösung vorgelegt werden oder der Anspruch aus ihnen gerichtlich geltend gemacht wird. Für rechtzeitig vorgelegte, aber nicht ein. gelöste Zürgscheine erlischt der Anspruch fütt dem Ablauf zweier weiterer Kalender⸗ jahre.
Aufgebot und Kraftloserklärung der den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der Vorlegungsfrist beim Landesdirektor angemeldet und der statt. gehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetan wird, nach Ablauf der Vorlegungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor⸗ gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Berlin, den.
Für den “ von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)
Landesdirektor.
Provinzialausschusses.
Brandenburgische Provinzial⸗ anleihe von 191.
1 zu vier vom Hundert. Zinsschein Nr. (Srockenstempel) ö ℳ zum Anleiheschein des Provinzialverband s von Brandenburg Reihe.. Huchslabe.. uber.
ℳℳ. Nr. 1““ Die halbjährlichen Zinsen mit (in Buch⸗ staben) “ werden vom 1 ö-.
Berlin und durch die umseitig bezeichneten
Einlösungsstellen gezahlt.
J.. 10 1 2₰— 191
Berlin, den.. . ten Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.) Mitglieder des Provinzialausschusses. Kontrollbeamter Ungültig, wenn eine Ecke abhgeschnitten oder der Zinsschein durchlocht ist. Verjährt mit dem Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre der Fällig⸗ kett, wenn nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdtrektor zur Einlösung vorgelegt oder gerichtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweier weiterer Kalenderjahre.
Brandenburgische Provinzial⸗ 8 ieaeh von G scer 8 .. . Zinsscheinreihe .. . Zinsscheinreihe (Trockenstempel).
Erneuerungsschein zum Anleihe⸗ chein des Provinzialverbandes von Bran⸗ denburg.
Reihe.. Buchstabe. . Nr...
über Mark. Inhaber empfängt gegen diesen Schein die. .. te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre vom . .. . bis *. bei der Landeshauptkasse in 5 Berlin sofern nicht von dem Inhaber ⁵ des Anlethescheins rechtzeitin Wider⸗ 1 spruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs oder wenn der Schein überhaupt nicht beige⸗ bracht werden kann, wird die neue Zinsscheinreihe nebst Erneuerungs⸗ schein an den Inhaber des Anleihe⸗ cheins, wenn er ihn vo legt, ausge⸗ händigt. Berlin, den. Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)
Mitglieder des Provinzialausschusses. v. Kontrollbeamter.
Landesdirektor.
A
vu cp sbunaanaua
2—2 I — 8
Landesdirektor
[41096! Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8. der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 dem Provinzialverbande von Brandenburg die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Sechs Millionen Mark’, zur Beschaffung weiterer Mitglieder zur Förderung der Provinz Brandenburg.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, in sechs Reihen zu je einer Million Mark zu begeben, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und vom 1. April 1921 ab jährlich wenigstens mit einhalb vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals beziehungsweise der begebenen Reihen des⸗ selben — unter Zuwachs der durch die
—
der 30 Jahre dem Landesdirektor zur
Nieferung des den älteren Zinsscheinen bei⸗
von Landesmeliorationon in (
durch Aufkündigung oder freihändigen An⸗ kauf der einzelnen Anleihereihen zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 3. Juli 1914. Der Finanz⸗ Der Minister minister. des Innern. 8 vactrage⸗ 85 Kree S. nterschrift. nterschrift. IV a. 1778. 8 6 Fin.⸗Min. I. 9682. II. 9375.
(Großes Siegel.) Anleiheschein des Provinzialverbandes von Brandenburg. Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Geneh⸗ migung der Minister der Finanzen und des Innern vom ten Juni 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußlt⸗ scher Staatsanzeiger vom ... 1914). 18 Der Provinzialverband von Branden⸗ burg verschuldet dem Inhaber dieses An⸗ leihescheins ein seitens des Gläubigers un⸗ kündbares Darlehen von
„„ 686ö ℳ, welches einen Teil der nach dem Beschlusse des Provinziallandtags vom 26. 8 1914 in Höhe von 6 000 000 ℳ in sechs Reihen zu je 1 000 000 ℳ aufzunehmenden Anleihe bildet. Das Kapital wird jährlich mit „ vdier vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April verzinst. Die Anleihe wird vom 1. April 1921 ab jährlich wenigstens mit einhalb vom Hundert der Kapital⸗ schuld unter Hinzurechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen getilgt. Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Die Provinzialanlethescheine sind zur Anlegung von Mündelgeld ge⸗ eignet. (Preußisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. Sep⸗ tember 1899 — Gesetzsamml. S. 177 — und Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1901 Reichsgesetzbl. S. 263 —.) Berlin, den.. ten 1 Für den L“ von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.) Mitglieder des Provinztalausschusses. Kontrollbuch Seite Kontrollbeamter (eigenhändige Unterschrift)
8. 6
1 1 Bedingungen
für die Verzinsung und Tilaung der
Anleihe des Provintialverbandes von
Brandenburg vom Jahre 191 . in Höhe 1 von 6 000 000 ℳ.
Die Zinsen werden gegen Rückgabe der
ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes⸗
hauptkasse in Berlin und die auf der
Rückseite der Zinsscheine aufgeführten
Zahlstellen gezahlt.
„Den Anleihescheinen werden Zinsscheine
für einen zehnjährigen Zeitraum und eine
Anweisung zur Erneuerung der Zinsschein⸗
bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer
übernimmt der Provinzialverband.
Die neuen Zinsscheinreihen sind bei der
Landeshauptkasse in Berlin gegen Ab⸗
gefügten Erneuerungsscheins in Empfang zu nehmen, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleihescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landes⸗ direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs wird der neue Zirsschein⸗ bogen dem Inhaber des Anlei., scheins ausgehändigt.
Auch wenn Erneuerungsscheine nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen bö- vorgelegt sind, wird die neue Zinsscheinreihe nebst Erneuerungsschein an den Inhaber des Anleihescheins aus⸗ gehändigt.
Die Tilgung der Anleihe wird durch
einzelnen Anleibereihen bewirkt. Die Auf⸗ kündigung zur Rückzahlung des Nennwerts ist mit sechemonatlicher Frist zum 1. Ok⸗ tober oder 1 April durch dreimalige Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Köͤniglich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den Amtsblättern der Königlichen Re⸗ gierungen zu Potsdam und Frankfurt Oder) in monatlichen Zwischenräumen bekannt zu machen. In diesen Blättern werden auch die sonstigen Angelegenheiten der Provinzialanleihe veröffentlicht.
Zum Zwecke der mit dem 1. April 1921 beginnenden Tilgung werden die jährlichen Tilzunzsbeträge einem von andern Fonds der Provinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände
Aufkündigung oder freihändigen Ankauf der
Mit dem Tage, an welchem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufgekündigte Anleiheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälligkeit zurückg geben, so werden für die über drei Monate nach der Fälligkeit hinausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen Auszahlung des Kapitals bei der Landes⸗ hauptkasse in Berlin sind mit den An⸗ leihescheinen auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen.
Der Kapitalbetrag der leihescheine verfallt zugunsten des vinzialverbandes mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Anleibeschein nicht vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Londesdirektor zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verfällt das Kapital in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs⸗ frist an. Der Vorlegung stebt die gericht⸗ liche Geltendmachung des Kapitalanspruchs aus dem Anleiheschein gleich.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wird nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bewirkt. Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine aus⸗ gefertigt. .
Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit, wenn sie nicht innerbalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Ein⸗ lösung vorgelegt werden oder der Anspruch aus ihnen gerxichtlich geltend gemacht wird. Für rechtzei ig vorgelegte, aber nicht ein⸗ gelöste Zinsscheine erlischt der Anspruch halt dem Ablauf zweier weiterer Kalender⸗ ahre.
Aufgebot und Kraftloserklärung der Zinsscheine sind unstatthaft, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der Vorlegungsfrist beim Landesdirektor angemeldet und der statt⸗ gehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetan wird, nach Ablauf der Vorlegungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden 8
Berlin, den
Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)
Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialausschusses. 1 Brandenburgische Provinzial⸗ anleihe von 191. zu vier vom Hundert. Zinsschein Nr. (Trockenstempel.)
ℳ zum Anleihe⸗ schein des Provinzialverbandes von Bran⸗ denburg Reihe. Buchstabe.... über ℳ. Nr
Die halbjährlichen Zinsen mit (i y.. werden vom
Buchstaben)... “ m
haber aus der Landeshauptkasse in Berlin und durch die umseitig bezeichneten Ein lösungsstellen gezahlt.
einzelnen An⸗ Pro⸗
20.92]
Berlin, den. ten Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)
Mitglieder des Landesdirektor. Provinztalausschusses. Kontrollbeamter Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten oder der Z nsschein durchlocht int. Verjährt mit dem Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre der Fällig⸗ keit, wenn nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Einlösung vorgelegt oder gerichtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweier weiterer Kalenderjahre. Brandenburgische Provinzial⸗ anleihe von 191 .... ... Zinsscheinreibe. . .. Zinsscheinreihe. Trockenstempel.) b Erneuerungsschein zum Anleibeschein des Provinzialverbandes von Brandenburg. Reihe .. . . Buchstabe Iab 8 vfs: dg Inhaber empfängt gegen diesen te Reihe Zins⸗ bis 8 der Landeshauptkasse in Berlin, so⸗ fern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins rechtzeitig Wider⸗ spruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs oder wenn der Schein überhaupt nicht beigebracht werden kann, wird die neue Zinsscheinreihe nebst Er⸗ neuerungsschein an den Inhaber des Anleihescheins, wenn er ihn vor legt, ausgehändigt. Berlin, den ... ten. 19 Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.) Mitaglieder des Provinzialaus chusses. 8 Nontrollbeamter.
Erneuerungeschein. ucꝙp sbunzonau
in mündelsicheren Werten, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Provinzialverbandes, anzulegen sind.
fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen