1914 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

ue“ Ministerium für Handel und Gewerbe. hüthen wacge cher 88 8 Großh 2 lich bab sce. vesangte Craf v en Berck⸗ nd durch Bayern unte Sae 89 Dipl.⸗Ing. Ri ipl.⸗Ing. Halbjahr angehören und si eim ist na rlin zurückgekehrt und hat die Leitung der 8 11“ Zücgase die in den Bekanntmachungen Paul Silberza ins Pggr süchars g Eicg c, 8 fenden? Gesandtschaft wieder übernommen. Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung Ver⸗ vnd 6. Oktober 1908 (G.⸗V.⸗Bl. S. 909, Oberlehrern und die Lehrer Paul Seeger und Hermann iwülligen Cinteit beön⸗ Vo

zeschränkungen für den Post⸗, Telegraphen⸗ und 1. Jult 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr von zeichnet sind. v Scholz zu Fachschullehrern an den vereinigten Maschinenbau⸗ ju ihrem freiwilligen Ein L1“ Beschränkung 18. 2.eN.24 2e 3 8⸗ Streu⸗ und Futtermittein, briuße ich r 954) 1 8 den 29. Juli 1914 8 6 schulen in Cöln ernannt worden. befunden worden sind, sog eich die Reifeprüßung E 1) Postverkehr mit dem Auslande. 8 eaülicher Kenntnis, daß 8 fri 1 zder soens ch bayerisches Staatsministerium des Innern. Von jetzt ab werden nach dem Ausland und den deutschen gedarrt, auch zerkleinert, .

Die Prüfung ist für die Oberprimaner, welche der Prima All vos . eeffenec 6 4 1 r erhöchsten Gnadenerlaß:

bereits im vierten Halbjahr ange ören, nur ei ündliche, Ausnahmen nur ei ch zubereitet, sowie Obstkonserven unter das J. A.: Oberregierungsrat Graf Spre Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ e übrigen eine scegscenagseha en nus ene mtavlihe fne hrten Ausnahmen einfa 1 v uachsehad denscghr Sprache angenommen Verbot fallen. 3 noch offene Postsendungen in deu .

8. 22. Eens See. Ich will allen Personen des aktiven eeres, der aktiven angelegenheiten. übrigen eine schriftliche und eine mündliche, die in möglichst Marine und üeeiscases vom Seee. (Wacht⸗ 5 kete sind nicht mehr zulässig. P Berrlin, den 3 1n fümn rierter oder verabredeter) Sprache

schriftlichen abzuhalten ist. Den Prüf⸗ meister) oder Deckoffizier abwärts und allen unteren

4 b Infolge 8. angtordneten Mebilmachung 1e. ich, lingen, bfcc 1 Eenfang ist es ütgrbesmier 7. deeres, 1 Re.a. der Sauß⸗

. r diejenigen Kandidaten, welche ihre schri tlichen Arbeiten zeugnis sofort auszufertigen und ar zuhändigen. Den Reife⸗ kruppen, so 1 8. 4 6 8 Baxama Bals üs 1“ KHeicsgesezblattg e Baganeannen⸗ 8 zur Prüfung für das höhere e“ haben, zeugnissen ist eine Abschrift dieses Erlasses beizuheften. don Hülgarecht nüsteht dees 2 von Füttcbesehlebeben oder

tann enepar ahenscZch hähedezunten cher aber 6 . 8— des EE“ betreffend die Einberufung de . auf ihren Wunsch sobald als irgend möglich zur mündlichen Ein Verzeichnis der auf Grund dieses Erlasses geprüften sves. ericht tlmt sowidido vaedfhen, Lontingents, vom Gouverne⸗

Fhage 4 1 vncef van 4425 9 Nrrore nce v Fenfung 82 .bs 85 Fenhehen Zwecke ermächtige ich und mit dem Reifezeugnis entlassenen Primaner mit Angabe der g

em. v. boten, es sei denn, Reichstags, vom 2. 8 1 Brüswag enmberusen sa vHeazezen

militärische Maßnahmen sind ver 8 jüät cam

2 de n18 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Berlin W. 9, den 2. August

ertbriefe 2 22 88

1 d den deutschen Schutzge träge nach dem Ausland un

I n preußischen Gerichten und Verwaltungs⸗ ehen. Verstchkaen hazer asetd nsäütrh ds Shanzes der Aüte ovie briger, vebhath vaßtguß eehr deh er aaszencde düstenofnese den liches Postzeitungsamt 1 188 1 2 freiwillig oder infolge einer Ein⸗

Be.h aiserliches Po G ne Herren Oberpräsidenten, die Königlichen Provinzial⸗ sond Bedingungen zur dem Strafanstaltsdirektor Glorius in Aachen den Roten e Krüer. 8 schulkollegi

8 besonderen Be - ierter Klasse

können jedoch unter : Die Auflieferung ist nur Adlerorden vier

Beförderung übernommen werden: G

2 1 a. die lediglich wegen milttärischer Verbrechen oder Vergehen unen zwei Monaten einzureichen. I“ ihnen auferlegten Strafen insgesamt fünf Jahre, en und die Herren Universitätskuratoren haben Ab⸗ Extraneer, welche sich zur Reifeprüfung melden und die b. die lediglich 1* gemeiner Verbrechen, oder Neb te, Pastor Meibauer N schrift dieses Erlasses erhalten. u“ eingics eseneh desagungen erfüllt haben, sind unter den Uebertretungen ihnen an erster Stelle und an telle der e amte, 14 gang ähnten Vor 1 n EEEEEEE. dem Kreisschulinspektor im Neben iter des Känig⸗ Nummer 4 Berlin, den 1. August 1914. 1G K ahr, unmittelbar bei ö die in Stojentin, Landkreis Sahech Die von ee 8 e“ Der Minister der geistlichen und Unterr Wenn sie früͤher die Prima oder Oberserucha 30 acgervezen. c. bet dem Zusammentreffen militärischer und gemeiner Ver⸗ rischerseits 8 Ceee Posthilfsstellen 1“ 8S Münsterberg in Schlesien as- des betreffend den Aufruf des von Prott zu Solz. sind sie nur dann zur rüfung zuzulassen, wenn ihre Ver- faachernzeaajgse sgter becanien dee Iasth se b Bafg n Landbriefträger 6s vfeboren Mülker in Völklingen, an dchanglen,n er Land nfen vom 1. August 1914, 1 fünber die Eisenbahnen —2 Hesse der Königlichen Wissenschaftlichen 1e in die Prima Ostern 1913 erfolgt ist oder möglich G fissgefamt fünf Jahre 1

1“.“ ittei it sie ü 9e. e. öniglichen Hausordens von , b 4427 eine Verordnung, betreffen 8 „Prüfungskommissionen. gewesen wäre. nicht übersteigen.

liche Mitteilungen, soweit sie überhaupt zu en nhaber des Königlich 879 ko in r. 4427 ein G G Nähe desselben 8 1 , 5 z0 z

deutscher Sprache abgefaßt sein und I 6 Eisenbahnlokomotivführer 8. 8. l osdzin, welche als auf dem Kriegsschauplatz s äh Zugleich an die Herren Oberpräsidenten, die Königlichen Der Teilnahme der Departementsräte des

veed Peigen Inhalt haben. Die ee 11. achung Myslowitz, den 5 Ranbor das Verdienst⸗ liegend anzusehen sind, vom 1. August Provinzialschulkollegien und die Herren Universitätskuratoren

8 unter 229 - d Michno in g 2. Au ust 1914.

ö““ eln. Landkreis Kattowitz, un Berlin W. 9, den 2. Aug

der Beamten zu verschließen und zu versieg kreuz in Silber, ““

Königlichen Ausgeschlossen von d digung sollen jedoch diejeni Kenntnisnah veannegnheröehnmes d en anj däücl biefer erftgene ersonensseit ssen von ber Begnadigung solen sedoch diehenten zur Kenntnisnahme. g 1 iak in Wirgi Kreis Kaiserliches Postzeitungsamt. mit dem indevorsteher Kubiak in Wirginowo, v“ blr ““ 8s . Kreuz Ehrenzeichens, u

1) welche unter der Wirkung von Ehrenstrafen stehen, Berlin, den 1. August 1914. 1 2

Krüer. 3 Um den Studierenden der Technischen

land und im Inlande dem Küster und kirchlichen Gemeindevertreter, Besitzer nfol

1 dem Ausland un e

Privattelegramme nach

v nesge es eines S12 dem Verlust der bürgerlichen Ehren⸗

Feenden Jir Technischem Hecschuen, welche Der Minister der gesslcen und unterrichtsangelegenheiten: duche bedrohten Belbrechens oder Vergehens verurteilt sind, ge der angeordneten Mo ilmachung in die Armee oder von Trott zu Solz. isheri treten wollen oder müssen, die Möglichkeit

. w itz, dem bisherigen 8 Marine ein 1 „1 aßt sein. and in Jaroschau, Kreis Wongrowitz, müssen in sffenen, e. ( Habgefagt g Füezrandaefhen Landwirt Volkmar in Agvsbach, Kreis Telegramme in . 8

8 auch wenn auf die Ehrenstrafe nicht erkannt ist, 3. welche während der Strafverbüßung, sofern diese bereits währen, vorher noch die Diplomvor⸗ oder die 1.““ An die Königlichen Provinzialschulkollegien EE111“ 1 8 ren, 2 2 8 8 aben. 4 ü . 8 sonen des Beurlaubtenstandes vom Feldwebel immermann Zeuch Königreich Preuße n. hauptprüfung abzulegen, bestimme ich, was folgt: k uf Per bredeter) Sprache sowie solche über eh ge ““ ““ PhenzahnzacReer Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 6q 4 Settcecendes die mi dem 11“ 8 2r E hrwig, in denen die Berg ung Feen oder Deckoffeier abwärts findet vorstehende Vrdre ents vera ilitäri aßn erdünzebach, 8. 9 eine b . . 1 8 9 5 8 er Ernte gefährde 1M S 6“ v N Maciejewes 8 in 1“ Per, er den ö“ 6. 11““ gekürzten mündlichen Diplomvorpr 8 sind verboten. 8 bei der Auflieferung mit Namen Holewa in Gleiwitz, ster Klasse Schön in Rothe in Posen für die Dauer 1..““ sein.é Auf Verlangen in Liegnitz, dem Eisenbahnweichensteller erster und Wohnung des Absenders versehen .

4 1 nwendung, sofern sie aus Anlaß der ge enwärtigen Mobi üf lass 3 8 8 nd Anträge der Eltern von einberufen 1e und zur Ernleftnn 95 ; esetzt, daß die von ihnen vorzulegenden Ctubienzeshrunboraus⸗ Schülern höherer Lehranstalten auf 88 ission für West⸗ gesetzt, - ihre Persönlichkeit Königszelt, Landkreis Schweidnitz, dem Eisenbahnweichensteller vertreter des Vorsitzenden der Ansiedlungskommission * . Empfänger über ihre Persö Königszelt, L müssen sich Absender und E

er Söhne Ich beauftrage Sie, für die s 1 8 vom Unterricht zum Zwecke der Teilna Ernte⸗ Ausfuührung des rlasses Sorge zu tragen. ausreichend zu erachten sind. arbeiten zu genehmigen. Berlin, den 1. August 1914

18 lleitungs⸗ i zu ernennen. 8 2) Studierende, welche mit dem gegenwärtigen Sommer⸗

a. D. Kaiser in Orzesche, 8 dis, den esenaat rdgn. 6 semester das 8. Studiensemester vollendet und die Diplom⸗ Berlin, den 1. August 1914. ausweisen. kehr nach dem Ausland und au seher a. D. Kaczmarczyk in Ellc Cagtah. Ftet Rosen⸗ 8 1 enden Grenzgebieten des aiflecher nf Hoener a. D. Kinder in Kraskau, nach einigen am Schalter zu erfrag

b .“ 8 thurn, Basel⸗Stadt, Schaffhausen, Aargau, Neuenburg, Luzern Bekanntmachung.

1

5 8 iner höheren Lehranstalt Geldstrafen auferlegten Freiheitsstrafen inegesamt ein ichtsangelegenheiten. zur schriftlichen und mündlichen P fu

5 8 1 jcer jstli v Beseler. Lentze. von Falkenhayn. von Loebell. svoorprüfung mit Erfolg abgelegt haben, sind sofort zu einer/ Der Minister der geistlichen und Unt 8 1u“ ädi t ündli 1 8 von Trott zu Solz. An die Minister d stiz, der Fi des Kri dd 1 - in 9 König haben Allergnädigst geruh zten mündlichen Diplomhauptprüfung zuzulassen, voraus⸗ G on b n die Minister der Justiz, der Finanzen, des eges und des Innern. lb dieser Grenzgebiete dürfen berg O. S., dem Eisanbahnstationsschaffner 8 Seine Majestät der deun ohr in Plön zum Ober⸗ gesetzt, daß sie die Diplomarbeit eingereicht haben und daß An sämtliche Provinzialschulkollegien. 1 Der Kriegsminister hat unterm 1. August diesen Aller⸗ Inlandes wird 8 Verkehr nur in deutscher Marklissa, 1“ ,dn von diese 86 bie Fhetureichenden Studienzeichnungen als ausreichend V”. zur Kenntnis der Armee gebracht und Gespräche im inn 1 ittei über Rüstungen ü a. D. Scholz in Breslau, in regierungsra tädtischen Luisenschule in zu erachten sind. 1 ; jlitz folgendes angeordnet: Sprache geführt werden 188 ee“ nüstungen, in Niedobschütz, Kreis Wabzahir⸗ den E11“ 6 Direktor eines mit Eure Magnifizenz ersuche ich, hiernach umgehend das 5 EbE1“ 9 Sämtliche Personen, die eine im Disziplinarwege ihnen bis Fühehe ewegung Tost, Kreis ge 2 dem bisherigen Ie verbundenen Lyzeums zu er⸗ 8 zu 8 f Grund dieses Erlasses Bestrebungen ersuche ich, mit allen Kräften zu unterstützen. Finlh 8. ““ vfebäßer, sin⸗ in e. 8 Maßnahmen 3 1 kenwärter enge 1“ . Ein Verzeichni er auf Grun ieses Erlasses zur 8 etzen. oweit eine verhängte Strafe noch n angetreten ist, Der Eb131 des Post⸗, 11“ E sser nennen, Rechnungsrevisoren bei der Oberrechnungs⸗ Diplomvor⸗ und zur Diplomhauptprüfung zugelassenen Berlin, den 2. August 1914. bleibt sie unvollstreckt. Weitere rrehrs bleiben vorbehalten. O. S., dem bisherigen oE“ balim gsarbeitern den Geheimen gne 838 etsch und Haentschke den Studierenden mit Angabe des Lebensalters und des Wohnsitze Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. 2) Von herkchelichen Strafen kommen nur diejenigen in Betracht, Telegraphen⸗ und Fernsprechverke . 8 in Kattowitz, den bisherigen ö 2 und Strzelczyk kammer, e enchafch Rechnungsrat und 8 es Vaters ist mir binnen zwei Monaten vorzulegen. von Trott zu Solz. . 8— zum Gage frbiet FFreae. sind Berrlin, den 1. August 1914. Neaenits Häwisch in Groß Baitschen, bisherigen Baͤhnhofs⸗ Charakter Gensvaltommissionssekretär Küßner in Königsberg Berlin W. 8, den 2. August 1914. 1) An die Herren Rektoren der Landesuniversitäten. e 1 8⸗ if ch 9 hrese,er Der Staatssekretär des Reichspost in Radzionkau, Kreis O. S., dem früheren Kirchen⸗ ö. Charakter als Rechnungsrat zu verleihen 8 Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten An die Herren Rektoren der Technischen Hochschulen·3in 8 kegderen Setngsge ngnisse, soweit die Kraetke. arbeiter Czupalla in 1“ Kreis Militsch, dem t 88 egg hl des Oberlehrers an dem König Wilhe ms⸗ von Trott zu Solz. Charlottenburg, Hannover, Aachen, Danzig und Breslau. 1I 1. d h S 1ö.“ oder Garnison⸗ diener, Auszügler u Deutsch Lauden, Kreis Strehlen, G in Stettin, Professors Franz Ho 8. 8 CC11uG die Herren Rektoren der Technischen Hochschulen. ältesten in den Fällen, in denen die Strafen in einer ““ x“ Direttor des Gymnasiums in Belgard, Kreis Belgard, 8 Dem Direktor eines mit Oberlyzeum und Studienanstalt 1 sstungsgesengen. Festungsstubengefangen⸗ 82 in einer eg. 8. * sowie gierungsbezirk Köslin, zu bestätigen. b undenen Lyzeums Dr. Johannes Güldner ist die Direktion ZZ1“ Sesder g 82 ffend die Entlassung aus der Reichs⸗ und Staats⸗ C““ Loeber in ns 18 Zmfolge heethsasgchege der Königlichen Luisenstifring in Posen übertragen worden. Erforderliche zu veranlaffen daben. betreffend die sr . der Deutschen im 2 zem, Landkreis Bonn, de 19. G 1 mit densenigen Volksschullehrern, welche ihre wissenschaftliche c. Ie 3 angehörigkeit und F 3 Feamatmftir. hhsszeseeie Fase vrer eNer Seine Majestät der König tbess v vnadien t Jesch 9. 8 4 ö 9 Ministerium für Landwirtschaft, Domäͤnen 0 8 den Fällen, in denen die Strafe 2 itern Filon in Os - Ilitz ardekorps, Geheir er Volkss ehrer abgegebe 8, 2 - ie unter g und b genannten Stellen aben von Ent⸗ Vom 3. August 1914. “A letze Eöö“ in uA Meülttürintendanten dee chen Kesegörat sener 8 . Kntolich gverüfänh Fbtnhahten 1 und 1. rsten. lafingen anf Baung ef hnctenetcss energen geech Deutscher Kai ; ö in in wonze zu H. 9 38: i. rakterisier ist. Zu diesem Zwecke ermächtige ich die önigliche Regierung, Dur Allerhöchsten Er m 14. uli d. J. ind herrn Anzeige zu erstatten, der die rasvollstreckung ver⸗ Wir Wilhelm, 1 Gumbinnen, das die 1““ Professoren an der nötigenfalls die zur Abhaltung dieser Prüfungen erforderlichen die Wench. höche I If enlaft hat. Entstehen über die Anwendbharkeit des Aller⸗ G König von Preußen ꝛc. 1 7 d 35 leihen. Schaar und Ingeni Prüfungskommissionen sofort zusammenzusetzen und das Weitere ideikommißbesitzer Us a. D. und höchsten Gnadenerlafses Zweifel, oder wird sie wegen schlechter verordnen auf Grund der 88 22 Abs. 2, 27 8 1281 Juli Militärtechnischen Akademie nndo⸗ Plieg, Vorstand der In⸗ genrmerherg c 8 fihs th Führung des Verurteilten verneint, so ist unverzüglich die des Reichs⸗ und W und 59 des r A“ Militärintendanturrat zu er⸗ Die Herren Oberpräsidenten und die Königlichen Provinzial⸗ ersten or entlichen Mitgliede der Direktion der Landschaft hh eg des Kriegemtnisteckumg mittels Antugs etnin 1913 (Reichsgesetzbl. S. F Uanie h in der Fassung vom Deutsches Reich. tendantur 8 u““ schulkollegien haben Abschrift dieses Erlasses erhalten. der Provinz Sachsen auf die Dauer von zwölf Jahren und 3) Die zur Entlassung kommenden Mannschaften (sowohl die RNeichsmilitärgesezes vom bl. 1874 S. 45 und 1913 S. 593) ““ ben Allergnädigst geruht: ö ag ierungsbaumeister Gottke von der Intendantur Berlin, den 1. August 1914. des Rittergutsbesitzers, Oberleutnants aktiven als auch die des Feukkacgten schse sind grundsätzlich bei 22. Juli 1913 (Reichsgesetzbl. 1874 S. Seine Ma estät der Kaiser haben dem Regierung kter als Baurat mit dem persöna Mini istli nterr iten. Erich Wendenburg auf Schloß Seeburg (Mansfelder Truppenteilen des 8 lgt Sein der und korps den Charakt Der Minister der geistlichen und Unte ichtsangelegenheite im Namen des Reichs, was die Königlich reußischen 113“ 88s Räte vierter Klasse zu verleihen. von Trott zu Solz. weiteres nicht aus der Staats⸗ Dr. Ernst Richter zu Kaiserli 8 b 1 Wehrpflichtige sind bis auf Hchegangehörigkeit zu entlassen. Reichsversicherungsanstalt für Ange angehörigkeit oder unmittelbaren Re

ergfen Armeekorps einzuste en, in dessen Bezirk die Seekreis) zum stellvertretenden der Direktion v 2 8 die beim Festungsgefängnis Graudenz zur ntlassung kommenden Mann An sämtliche Königlichen Regierungen. der Landschaft der Provinz Sachsen auf die Dauer von

Auf den Bericht vom 9. Juli d. J., dessen Anlage zurück⸗ Zugleich an die Herren Oberpräsiden

Auf den 8 1

des Beurlaubtenstandes

Alle im Ausland befindlichen Personen

sind Truppenteilen des 1“ 1“ sechs Jahren II. Armeekorps, die aus dem Festungsgefängnis Spandau zur Ent⸗ 1n bchcHerac fi 8 uns die Königlichen bestätigt worden. 8 lassung kommenden Mannschaften des Gardekorps Truppenteilen des 1“ 3 dg’ im Regierungsbezirk Provinzialschulkollegien zur Kenntnisnahme. ie weder nach den §8 58, 59 Abs. 38/ Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst folgt, 80 Z“ u“ 118 Juni 1874 des Ferres üläärdefe es dnen 2.Mat G“ escgagrbes. 6 dem Geheimen Rechnungsrevisor bei dem Rechnungshofe Düsseldor es Rei 8 ichtung zur

3 von der Verpfl setzes vom 22. Juli 191

8 Gardekvorps zu überweisen. Kriegsministerium. Die

leihen, den Eigentümern 8 esschullehrer⸗ Errichtung der Generalkriegskasse für die mobile

ittelbar im des Deutschen Reichs, Rechnungsrat 8 Feicvig Flur 41 8 1“ fengr. be Fach bernndes nufrneceg hen olrschalbchre lge der durch S stät den Kaiser befohl 8gs Mehnaseheg 111“ sind noch Charakter als Geheimer Rechnung srat zu verleihen. 15 und 17 das Fenwwig Flur AII 8 biese Fenr oder siercsen. 88 Mobdfelgen, ei 1enegete esenat. d Zent efohlenen

usland zum militärischen T Fa. Schutzgebiete vom 22. Juli 1913 seminars benutzten Parzellen 1 der Entetgnung zu ähren, vorher noch die erste Lehrerprü - 1

gemgg, deenes Pes cgcge tfunpr EE1““II jesi l in Leipzig M. Kraemer ist Nr. 723/20 und 755/11 im ege

zur Verstärkung einer Schutz rug teils herangezogen werden können, 8 Dem portugiesischen Konsu in pzig .

verwendeten Heeres⸗ oder Marine

1 8 ntralkasse für 4) Die Anwendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses wird da⸗ beauftrage ich das Königliche Provinzialschulkollegium, angesichts die mobile Armee errichtet und sind die Stellen t zurückzubegeben und bei dem rczjehen b ü ie Heimat zurückzube haben sich unverzüglich in d

durch nicht ausgeschlossen, daß in der betreffenden Sache bereits eine g - 1 gnadenweise Milderung der

ilt worden ", den 18. Juli 1914. ieses die Leiter der Seminare anzuweisen, mit den genannten a. des Generalkriegszahlmeisters und Rendanten

Rseben unt betechen namens des Reichs das Exeauatur erteilt worden. Balholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 18.

zirk sie im Reichsgebiet zuerst e

m anso, dessen Vrai d einer etwaigen Verspätung ist dem

können, zu melden. Der Grun

dem trafe stattgefunden hat. Zöglingen, die sich entweder über ihre Verpflichtung Rechnungsrat Morawski, 89,. gn sir de Aüimma dt efeh gseh g Stzaeg ennne Ceversche ngsend salkcen Tchete ülgvnitee antein eirntt. üscemuis, irsher. S Eeüeare eheüimeser und Cbervahhuler als a0e Ne Fh Ehractches Firtsst. as gm. paz e da⸗ Bezirkekommando in die Personen des Auf Grund Cöö Zugleich für die Arbeiten sen freiwicigen gastn hasg lesea 1 1 ecbatzansheen ie Eehermne ed vlsh b“ Vereine vom Roten Kreuz aus sich im Dreu n

chnungsrat Stenzel und Sag 8 äeht verrcht Sener 15 dem Kaiser ilitärtauglich befunden worden ind, sogleich die erwähnte dem Rechnungsrat Drescher, herenönigf in Gemeinschaft mit dem betreffenden ho

000 für Maßnahmen von Trott zu Solz. 1 ö Die ürazangsint fi⸗ Ph ng ZFoühute sämtlich bisher bei der Generalmilitärkasse,

lüstenlande des Mittelländischen oder Schwarzen Meher vcsäe eg Le nech an ge Seuchen usw. zur Ver⸗ An die Minister der öffentlichen Arbeiten, der geist die

ehens e“ früber einem füg veh

Offiziere, Sanitäts⸗

en Kontingents⸗ verliehen worden. berrn zusteht, ist das erforderliche Einverständnis herb der I. Seminarklasse seit Michaelis v. J. angehören, nur Die Generalkriegskasse hat nnern. gung zu stellen. Zur Verausgabung höherer Beträge ist die und Unterrichtsangelegenheiten und des I Beurlaubtenstande dieses Kontingents, im 8 Kontingent angehört haben, zum

4 ch S W eigeführt.

ch ihren Sitz in Berlin W. 9 6) Zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses, sowelt er sich au 8 2

eine mündliche, für alle übrigen eine riftliche und eine münd⸗ Königgrätzer Straße 122

irk besondere Genehmigung des Reichsve icherungsamts nachzu⸗ 81

8 Kontingents, in dessen Bezir

für⸗ un rshalt üßter nengez,ne Reiche haben oder nehmen. Sie suchen.

dih Hen ä Fan Nen 1 . 22 1 . . un er arine bezie t, sind von en Herren nistern der Ju e, die in möglichst kurzer Frist nach der schriftlichen abzu⸗ Kassenkurator ist Wirklicher Geheimer Kriegsrat Guntel⸗ und des Innern mit diesseitigem Einverstaͤndnis Bestimmungen ge he 1““ Ferüfuns 1“*“ 8 trosts wecgsn. 6 dieser Anweisung wird bestimmt: d des § 15 des Gesetzes über die Be⸗ haben, ist das Peifegeugnis⸗ sofort auszufertigen ni 8a. Truppenteile haben von der Einstellung der hiernach in Be icht i tschen Reiche befinden, in Berlin, den 3. August 1914. 8 G höheren bsns juhändigen. Den Re fezeugnissen ist eine Abschrift dieses Er⸗ Der Obermilitärintendantursekretär Lönnecke von der tracht kommenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes den Vo haben sich, soweit sie sich Bezirkekommando und, Das Reichsversicherungsamt, bl benen⸗ 86 höagung 1906 (Gesetzsamml. S. 378) wird folgendes be⸗ lasten eßgähesten 88 f Grund dieses Erlasses geprüften Intendantur des X. Armeekorps ist zum Geheimen expedierenden stehern der beteiligten Zivilstrafanstalten sowie den beteiligten Bezirks eng in bezähen und chcher Reiche aushalten, bei 88 Beübödes Abteilung für Kranken⸗, See CTT Uenmete und mit den Reserunmtsunasenen Zaglinge mite Angabe Sekretär im Kriegsministerium ernannt worden. kommandos .nn 8 ea en Eruaf Pgn dwan Ih elden. Alle üͤbrigen außerha⸗ veg. 801. bs. 1 der r I 8 Zur Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 1. ugust

do ihres Aufenthalts zu m laubtenstandes 8 bs. 2 und des § 12 Abs. 3 der Namen, des Le⸗ ensalters, des Standes der Väter sowie 8 Lmugcehtets sich aufhaltenden e sich bei ein⸗ Dr. Kaufmann ichhsversicherungsamt Die Vorschriften Mlbee 1906 zu dem Gesetz über die arüber, ob der Eintritt in bas Heer freiwillig oder infolge Ministerium des Innern. 1914, soweit er sich auf die Begnadigung von Pers onen

Sävmestofee⸗ biet ände der ausschließlich dem Reichsverst Ausführungsanweisung v t (oReichsanzeiger“ vom inber ie des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine E“ r Mobilmachung unverzüglich 9 e An 88 Befähigung zum höheren Shntb dENs a epent rnhgr Einberufung erfolgte, ist binnen zwei Monaten einzu⸗ Der Oberregierungsrat ven Rum ohr ist dem Regie⸗ vom Feldwebel (Wachtmet ste eutsch ö1ö1““ 1“ Shetschc⸗ in 8 a 179 1nee 8 I Sge und durch die Vorschriften der nach Der Felcnahme der Departementsräte des Königli rungspräsidenten in Aurich zugeteilt worden Se eils e. hch befindet, oder ein dent Lee schelgrlarvemershe 8 W XX“ folgenden Paragraphen ersetzt. 2. Provinzialschulko egiums an den auf Grund dieser Verfügung chneller oder sicherer als das Schutzge 8 t diese Marine⸗ oder 8 8 kehr ist eröffnet worden zwischen 8 ben drei Mitglieder der Prüfungskommission vorzunehmenden Prüfungen bedarf es nicht. siiste 8 verficg SK.S über sie. Der Feea he Gesprächsgebühr 1 ℳ. vn 8 Pülanh, hatn die teilzunehmen. Die Zahl der zu Militärbehörde, bei der sie AI. keine Schutztruppe besteht, wird Berlin un önnen veea ür ere In einem Seseehig⸗ die im Abs. 1 bezeichneten Personen, so⸗ Berlin C. 2, den 1. August .

der Gouverneur ermäͤchtigt, die im Abs. . 8

chtsangelegenheiten. beck Die Prüfung beginnt mit einer unter Benutzung der zur Ver⸗ von Trott zu Solz. Rückkehr in die Heimat zu befreien. 6 Vorbeck.

I. Vorläufige Maßregeln des Gefängnisvorstehers. Dentsches Rei ch. 2 88* Ceerhanteversehes N unverüͤglich festzustellen, welche 8 b 3 von den in Strafha n een Gefangenen estellten 2 smittel in Klausur 1“ LEheiftnichen An die Königlichen Provinzialschulkollegien. Preußen. Berlin, 3. August 1911. 88 chnet bder vorbezeichneten Klassen des Beurlaubtenstandes u11 b ügung . Den Schlu et ich sächsi dte Freiherr von Salza 5 1 1 ortrag folgt ¹ Der Königlich sächsische Gesan h on z Gegenwärtige Verordnung dem Tage ihrer Verkündung ““ höin wotzahmacteit detin und mündliche Prüfung kann an 1I1 egen 1b 1““ einem Tage abgelegt werden. 88 in Kraft. 8 ändigen Unterschrift 3 ie Einfuhr von Rindern und Ziegen teigenhändigen über die Einfu Urkundlich unter Unserer Höchs 18 .

3 8 84 b. wegen einer mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte r Prima einer höheren Lehr⸗ und Lichtenau ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die nicht bedrohten strafbaren vanedee Frelbeltsstarfe von Berlin, den 2. August 1914. anstalt, welche infolge der angeordneten Mobilmachung der Armee Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. h d Kaiserlichen Insiegel Fhes . 1 kanntmachung vom 8 er Finanzminister. Der Minister des Innern. I n diese eintreien wollen oder müssen, die Mögl un ö b 1914. änderun er ekann Schloß, den 3. August In teilweiser Abänderung Gegeben Berlin im Schloß,

aüeerbäüen Ehrenstrafen st

ichkeit zu gewähren, Der Königlich württembergische Gesandte Freiherr von e68 durch schlecte ug non 1s

von Loebell. vorher noch die Reifep rüfung abzulegen, beauftrage ich dss Varnbüler von und zu Hemmingen ist nach Berlin su unfebaf die Allerhöchste Gnade verwirkt haben Geringe

iger“ Nr. 199) wird mit Lentze. Königliche Provimqialschulkollegium, ange ichts dieses die Direktoren zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder Distiplinarstrafen genügen nicht, die Annahme einer

Wilhelm. 26. August 1913 („K. 8 von indern und 1“ der Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen anzuweisen übernommen. 6 schlechten Führung zu begründen. 1. August d. J. die Solo⸗ 88 von Bethmann Hollweg. Wirkung vom schweizerischen Kantonen Bern, Ziegen aus den

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