1914 / 181 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 ““ Versteigerungs⸗ Entwurf eines Gesetz . 1 .“

Entwurf eines Gesetzes, Entwurf eines Gesetzes, 1““ kann der Zuschlag versagt und ein neuer Ver 1 2 etzes, Zohr 11““

8 8 b 8 - die Umstände die Annahme 5. Zah Umlauf der Schuld⸗ Der W h betreffend die Abwicklung von börsenmäßigen Zeitgeschäften betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahr⸗ . EEE gänzlichen oder teilweisen 60 1 betre 8 s 8 der Institute verschreibungen stellte sich a wie 189 be in Waren. nehmung ihrer Rechte behinderten Personen. Befriedigung genügendes Gebot erfolgen werde. 8 Ende Ende 1910 Ende 1912 Einfuhr (in 1000 Lire): 8* 8 1. 8 ö bhe nen 1 , Für die D des 1) Staatliche, provinzielle und D d99 5 Der Bundezrat kann anordnen, daß Börsentermingeschäfte in ür den gegenwärtigen Kriegszustand gellen die in den §§ 2 bis 10 11““ n derjenigen en, . G auer des ge enwärtigen Krieges werden bei sämtlichen städtische Institute. . 14 15 899 82 and.. 626 284 612 459 13 825 deaee 8 gens 30, dnsal des Barseassehezn heech Gesshtt. eribalenen Teschesene Krrctnstand g 1A“ ö1“ 36* 8 8 1 2. 1 2 - 1 estgesetzt. Laufende Leist . ü Ssssas 111“ 1 516,584 Amerik 15 5 9 72

der in § 67 des Börsengesetzes bezeichneten Art, soweit sie nach den n bürgerlichen Rechtsstr welche bei den ordentlichen Die Verjährung ist gehemmt zugunsten der im § 2 bezeichneten . Dns Heh. e Leistungen bleiben unberührt. 3) Landschaften .. .. . 24 27 3 600,822 3 905 02 meriit 515 347 505 6sgs 9729 Cate e faß dene cn he verer geton dhte egen übbece denr der nesatch, velde, 1e d, Pfessen hegaes ch ee. üehen dis üeh zersseg'ne des Krieoezustandes Voistandes eüfekeegtantase achbaucschug) kann auf Antan *e. 3) Smastcekezantenhanken.. 58 8 10 633as 11 810 Besecect.nagen. .. Z49; h 39 316 g unterbrochen: er na 8 maßgebenden Ver b hoben oder höhere Leistun ört * wenn die Leistungs⸗ 148,208 162,088 Argentinten 150 405 173 853 + 23 448

sind, mit dem Inkrafttreten der Anordnung so anzusehen sind, als ob b 8 t Das glei ilt von den gesetzlich für die Beschreitung des übigkeit d⸗ ngen gewährt wer 11“ 8 ein Vertragstei gemäß eines ihm zustehenden Rechtes zurückgetteten ist. 8 1 bees hEEö Rechtswegs vorge 1gehes Ausschlußfristen sowie von den Fristen, föhlgreit dieser Kasse gesichert ist. Das Versicherungsamt hat auf Zusammen.. 95 98 15 818,99b 17 051,820. E 11111.“ 88 522 +† 3 813.

8 b hen Antrag alsbald zu beschließen. Auf B de entschei b Izuß 388 8 1 X. d auf welche die Vorschriften des § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ober⸗Merg. chl eschwerde entscheidet das Ueber die nach der vorsäufigen Statistik eingetretene Abnahm Die Landeszentralbehörde 8. Börse, nach deren Geschäfts. Befdeten 16““ 8 ganz oder teilweise entsprechende nemeen finden. ber⸗Versicherungsamt endgültig. Obligationenumlauf der deutschen Hypothkenaktien⸗ der deutschen Einfuhr im Jahre 1913 kann ein Urteil erst abge⸗

banken Ende 1913. b d b 1 5¼%. § 2. geben werden, wenn die endgültigen Einfuhrziffern für 1913 bekannt EEE—— Bötsengesebes) das Geschäft dienstlich aus Anlaß der Kriegsführung Auf Grund der Angaben in den Halbjahrgausweisen der sein werden. Letztere ergaben beispielsweise für 1912 eine deutsche

§ 9.

b Die Bestimmungen dieses Gesetzes, mit Ausnahme der in den Reichen bei einer Kasse biese Beiträge von 4 ½ vom Hundert 38 deutschen Hypothekenaktienbanken hat das Kaiserliche Statistt Einfuhr von 626,2 Millionen Li ährend d

Fests Liquidationspreises ist der Börsenvorstand des Reichs sich im Ausland aufhält; b 5, 6 enthaltenen Vorschriften, finden entsprechende Anwendung auf des Grundlohns für die Regelleistungen und Verwaltun skosten nicht Amt a b 4 b Kaiserliche Statistische W 88 en Lire, während die vorläufige amtliche

8 1 geebe⸗ 52 Ltiongvefgses if . 8e 58 3. wenn eine Partei als Kriegsgefangener oder Geisel sich in e natürlichen Personen, welche durch eine im § 2 bezeichnete e gskosten nich uch bereits deren Obligationenumlauf fur den 31. Dezember Statistik diese Einfuhr nur auf 606,8 Millionen, also um fast

hat bei Orts⸗ und Landkrankenkassen der Gemeindeverband, 1913 fest 1 bezeichn 12. G and, 1 gestellt. Hiernach waren zu diesem Zeitpunkte im Umlauf 20 Millionen zu niedrig, angegeben hatte Jedenfalls ist ab ine ist bei de tsetzung zu berücksichtigen. der Gewalt des Feindes befindet. Person gesetzlich vertreten werden, sofern sie nicht prozeßfähig sind. 1 riebskrankenkassen der Arbeitgeber, bei Innungskrankenkassen Pfandbriefe im Gesamtbet Milli 1 8 Facen ich drohenden Kriegsgefahr ist bei 8 8 setzung z chtig 8 88 seebeage Heftimmung sändet auch dee eang vuf gie 1 Set eine solche herson verklägt nder 870 ““ Fügen die Pekagichfrsoterlichen Veisifen aus Kigenen Nicheln zu löfste z2egn ltme Pathetrage von 10 g84, .ghanen Magf arbendem E snng e 1.⸗ engeh, nach Falen nich 3 b ürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche idung seen fortgesetzt werden, so kann ihr der Vorsitzende des Prozeßgerichts, Uies 1b ingeen oder Landkrankenkasse ge t, bahnschuldv Sblt Ist der vereinbarte Preis niedriger als der Liquidationspreis, so wer eperichtogesees (Reichs⸗Gesetzbl. 1901 S. 353) zur Entscheidung fant 8 Verzuge Gefahr verbunden ist, auf Antrag einen kann der Gemeindeverband einem Vertreter das Amt des Ka 88 8 85 Pescnte aütgacbhaemeslanf . vestefsekathe 1 8 kann der Käufer vom Verkäufer, und ist er höher, so kann der Ver⸗ gewerblicher Streitigkeiten berufenen Gerichten und den auf Grund besonderen Vertreter bestellen. Ist der Rechtsstreit bei der Bestellung sitzenden übertragen. 1u“ 11448 2u mährend für 34 Millionen Lire Steinkoble lej 3 de, deen käufer vom Käufer den Unterschied verlangen. In der Anordnung des Gesetzes vom 6. Juli 1904 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 266) errichteten des besonderen Vertreters bereits anhängig, so endet mit der Bestellung Gemeindeverbände sind die von der obersten Verwaltungsbehörde 1 113,8 9 11,9 Millionen und 25,7 Millionen in den ba 2 sähten, veves des Bundesrats ist der Zeitpunkt für die Fälligkeit der Forderung zu Kaufmannsgerichten anhängig sind oder anhängig werden. desselben die Unterbrechung des Verfahrens. Der biülonder⸗ e“ . Srund der Reichsversicherungsordnung § 111 Ziffer 2 hierzu be⸗ 2123⸗ Au sfuhr (in 1000 2-; Fg Bunde ist zu dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nicht befugt. . 93 vV““ Bestimmungsland 1912 1513 Unterschied

§ 3. § 4. Eine Unterbrechung des Verfahrens tritt nicht ein, 10 8 52 89; 1 10 171,21 Deutschland 328 236 338 338 Auf Börsentermingeschäfte, bezüglich deren der Börsenvorstand 1l. wenn die im § 2 bezeichnete Partei einen persönlichen Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Unterbrechung und Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges werden die Vorschriften 1 u“ 9 Vereinigte Staaten von . den Erlaß der Anordnung, daß sie von der. Benußung 88 1 Sicherheitsarrest erwirkt hat, insoweit es sich um die Ent⸗ die Anrfe aes des eels fübss sofern nicht das Landesrecht henane aesrschenn gaostnng. 8 thausgewerbliche Krankenver⸗ Die Zunahme ge ee eheinnasgh Beshs hiernach Armnerete ....“ b einrichtungen ausgeschlossen sind, gemäß § 8; 2 1 scheidung handelt, ob der Arrest aufrechtzuerhalten oder auf⸗ etwas anderes bestimmt, auch auf die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bleiben unberührt gesetzt. Laufende Leistungen und fällige Beiträge 1913 3 8 1 Großbritannien.. . 264 406 261 119 3 294 Börsengesetzes ausgesetzt hat, finden die vorstehenden orschrif een ent⸗ zuheben sei; 1 Anwendung, welche bei den im § 14 des Gerichtsverfassungsgesetzes Auf übereinstimmenden Antra der beteiki ten G 88 d ““ Oesterreich⸗Ungarn 219 191 218 839 352 sprechende Anwendung. . 2. wenn die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten ver⸗ zugelassenen besonderen Gerichten anhängig sind oder anhängig werden. Gemeinbeverbandes met enes Vrgeae⸗ 86 ig sen c.S 8 er n Frankreichͤh 222 570 230 880 8 310 treten ist oder einen anderen zur Wahrnehmuug ihrer Rechte Die Landesregterungen sind befugt, ergänzende und abweichende Anord⸗ Ober⸗Versicherungsamt genehmigen b Hausaegerseüss Kern as Argentinien 181 111 190 258 8 147 Der Bundesrat kann die im §1 bezeichnete Anordnung allgemein 8 berufenen Vertreter hat. G nungen im Verordnungswege zu erlassen. versicherung durch statutarische Be 889 lr Se Schweilzl 218 9ã10 248 632 + 29 722. oder für einzelne Warengattungen oder für einzelne Börsen erlassen. In den unter Nr. 2 bezeichneten hat dee e hcer cht auf § 11. Ober⸗Versicherungsamt entscheidet endgültig u““ Die Lieferungen Italiens nach Deutschland sind in fort Antrag des Vertreters die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen. Der Zeitpunkt, mit welchem der Kriegszustand als beendet anzu⸗ 54 Zur Arbeiterbewegung. wäbrender Steigerung begriffen. Besondere Vermehrungen find ein⸗

sehen ist, wird durch Kaiserliche Verordnung bestimm Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, Infolge der Zuspitzung der polttischen Verhäͤltnisse beschlossen, Eerzenentfter 1e fücen Btrtschastlher uad gtrtnerische

§ 4.

Die Unterbrechung oder Aussetzung des Verfah rens hört auf: § 12 zu welchem dieses Gesri vieen 8 wie die „Köln. Zta⸗ mbhn ,v0 .

Di 1— 1 4 3 velch 8 1ö1“ . . Ztg. mitteilt, die Bergarbeiterverbänd d

891. mit der T1““ Verfahrens durch Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. set ußer Kraft tri Wurmreviers, alle weiteren Maßnahmen bezüglich der PWert sih, öö f bereit auf 5116 000

Entwurf eines Gesetzes, 2. har Heithun 8 1* 1 bewegung vorläufig zu vertagen. 8 66294 000 Pire und 1913. 12 ,868 do0 Erefr schen ezahen (1911:

betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen. 8 Erfolgt die 18 di 8 Partei nicht bis zum Ablaukt Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. 8 ü-8itronen (1911: 6 371 000 und 1913: 9931000 Avff 8 t11 eines Monats seit der Beendigung des nach § 2 maßgebenden Ver⸗ Entwurf eines Gesetzes 1“ esundheitswesen Tierae. ehe zte ““ nanderen frischen Früchten (1911: 24 330 000 Lire und 1913: 34 457 000

Der Bundesrat wird ermächtigt, während der Dauer des hältnisses, so kann die Partei zur Aufnahme und zugleich zur Ver.. Aenderung des Gesetzes, betreffend die Unterse tzung Entwurf eines Gesetzes, 1 -e ekei und Absperrungs⸗ derescht fe. E“ e. den. E11

§ 6. Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Krieges Getreide, Reis, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Rüben, Grün⸗ handlung der Hauptsache geladen werden. Erscheint sie in dem Termine tretener Mannschaften 1 n. 4 ““ degse gfttkid sanf Vieh, Fleisch und Zubereitungen nicht und wird der Ablauf der für die Aufnahme festgesetzten Frist don, eegebesee 1888 (FtehhhsrCteneror 2“99g ““ 58 der Reichsverficherungsordnung. Tierseuchen im Ausland ö“ von Fleisch, Fische, Fette zum Genu Eier, Müllereierzeugnisse, glaubhaft gemacht, so ist auf Antrag die Beendigung 18s § * b 81 Artikel 1. Die Versffentli 8 üuglande. 1“ C“ slch, enhrungs, und Gennh⸗ sig ““ als zugestanden anzunehmen und zur Haupt⸗ In hemn Geieße, bethefsent Eie Unt⸗ cnn bang Fereüenn u der Bundesra wird derm chig. üüi Bertrete 15e ge 8 8 Tie rseelmägiten 8” 89 8 u edper 8 Nach dem Bericht über die Verwaltung der Berufsgenossen⸗ hältnissen) und Mineralble zollfrei zu lassen. § 5. ber enegegeahe⸗ Mepashaften. dom Z8. Gehruar 8e bei Versicherungsbehörden und Versicherungstragern über den 31. De⸗ Ausbleibens eines großen Teils der dazu erforderlichen Ausweise bis schaft der Molkerei⸗, Brennerei⸗ und Stärkeindu strie Artikel 2. Die ezenhcsgrnceng gehang de nas . Saß Gnclgenae. der Familien derjenigen Mann⸗ 1914 hinaus bis spätestens zum 31. Dezember 1915 zu ver⸗ 8 8 16“ .“ Jäbre 1949 it die Jahl der beitragepflichtigen ““ 8 Inkrafttretens dieses Gesetzes in deutschen ausschlußgebieten, 3 8 8 8 Teile beurlaubt sind, derjenigen Mannschaf en, we 8 S g. EEE16 d itglieder der Landes⸗ 532 8 1 oder e Hesechen 1. 98 EEEEEöö aedermeih, erwertung, F. 1 webchsichkag⸗ 1b Aberscheilben haben und freiwillig in den bersscherungsämter steht diese Befugnis den obersten Verwaltungs⸗ 2a3 dn,2-g2eh hen 1 9 5 Artikel 3. trccungebehörde kann sedoch auf Auirag oder von ö1“ Artikel 2 85 ie näheren Anga n über Verdingungen, die Rejchs und belief sich auf 5 607 219 2 gegenos ags ,bim us Der Bundesrat wird ferner ermächtigt, während der Dauer des wegen anordnen, daß eine verhrauchbare Sache oder ein’e 2) 8 8 Ab. Zusat: Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft Staatsanzeiger“ auslie en, können in den Wochentagen in dessen Ne. Secsh hen, . as

Krieges gesetzliche Verbote und Beschränkungen der Einfuhr der in Sache, die der Gefahr einer beträchtlichen Wertsverringerung 8 Expedition während de en 2 Arti el ““ Waren ganz außer Kraft zu setzen. ausgesetzt ist oder deren Aufbewahrung unverhältnismäßige c. dessen uneheliche 4 ne 8.8 brend der Dienststunden von 9— 3 Uhr eingesehen werden.) im vorhergehenden Jahre 71 wmlt Artikel 4 osten verursachen EbE Fen beiee. dö. zur Gewährung! nterhalts na Entwurf eines Gesetzes, Niederlande. 8en vorh 122 690 8. Ende 1913 waren rund 9480 Be⸗ 8 b ; 8 8 ubigers an die . v““ 8 8 riebe im iebev 1 5 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. der a 1“ edigung de äubig 3) § 2 Abs. 3 folgende Fassung: 8 vetreffend Ausnahmen von Beschäftigungsbeschränkungen ber 11. August d. T. Nachmittags 2 Uhr. Königlich niederländisches 6590 Molkereien dun acsenen hasdesrea. . .“ „. Die Ablieferung von gepfändetem Gelde an den Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehefrauen gewerblicher Arbeiter. 30 T 1 Hadg; Lleferung von: Besteck Lit. D 20: fabriken, 85 Spritfabriken, 960 Likörfabriken und Destillationen, 8 „Glläubiger wird hierdurch nicht ausgeschlossen. steht ein solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. § 1 8 Aenc 8g. 82 st 410 mit Zubehör für Güter⸗ und 230 Essigfabriken, 150 Stärke⸗, Stärkezucker⸗ ꝛc. Fabriken, 90 Kar⸗ Entwurf eines Gesetzes, betreffend Höchstpreise. 2. Die Versteigerung von Gegenständen, welche der Zwangs. 4) § 8 na. 1 Fassung. vu u“ Reichskanzler 0 Stüa Lsfs 8 Röüt. Iie gobe enn cerehlen Rahteisen 88 Melassefutterfabriken. Im Falle der Vereinigung § 1. ppollttreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen, „Die Unterstü Ekeer vien hn. 1 ne, SFai Pauft Sep. allgemein oder für bestimmte Beziar schiedenen Tragetö . eit. G 20: der⸗ mehrerer Betriebszweige zu einem Unternehmen G. B. Likör⸗ und 1“ 288 b 8 8 ing ür. lugust, 8 . zirke oder für bestimmte Arten von sch n Tragetöyfen und Tragmetallen; Besteck Lit. G 20: dem Essigfabrik) ist hierbei 86 ü 5 Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegen⸗ ist unzulässig. 8 1. e 3- tlich meum Mart in bet übrigen Anlagen und, soweit er nicht Bestimmungen erläßt, die höhere Ver⸗ eisernen Oberbau mit Zubehör für eine Brücke für gewöhnlichen Verkehr; 1 hierbei nur der Hauptbetrieb gezählt. Den größten 1“ Bebza⸗ EE11“ Ftts⸗ 4* . Mo 5 bfr Mark. 8 verwaltungsbehörde für einzelne Betriebe auf Antrag Ausnahmen vo Besteck Lit. 11 20: 960 Achsen mit Raͤdern für leichtes Eisenbahnmaterial. 1913 iederum die Molkereien aufzuweisen. mittel aller Art sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz⸗ und Leucht⸗ Zwangsvollstreckungen in das Vermögen der Ehefrauen und Kinder Monaten zwölf Mark, dr Fee. G den in §8 135 bis 137 a Abs. 2 154 1er dürag 1 Bestecke liege Fehaa⸗- material. och handelt es sich dabei nicht um lauter neuentstandene Unter⸗ ¹ 1 r it di b. für jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der im 589198 bis, 137 a Abs. 2, 154 a der Gewerbeordnung vor⸗ n auf dem technischen Bureau des Kolonial⸗ nehmungen, sondern zum Teil chon I. beste kl A stoffe Höchstpreise festgesetzt werden. der im 2 bezeichneten Personen, insoweit die Zwangsvollstreckung ͤ esehenen Beschränkungen und von de Grund ministeriums zur Einsicht aus und sind bei der Fi ern z um schon lange bestehende kleinere An⸗ 8 8 b ezeichneten Personen monatlich 8 g on den auf Grund der §§ 120 e, und sind bei der Firma Mart. lagen, di 5 Weigert sich trotz Auff 88 2. d ständi FI16 dhene öeaeegch e bercct d65 d. denn che⸗ 1 seechs Mark.“ 8 8 mdeac everbeotdnung vom Bundesrat erlassenen Be⸗ im H 1 Wherz, beccc 9 dgerrrich und 1w Beste e,g. une 89 S vrserus VZZ Weigert sich tro ufforderung der zuständigen Behörde ein Gewalt zustehen 1 tecke Lif 5 1 beträchtliche Zahl von Löschungen gegenüber. Eine lebhafte Ent⸗ Besitzer der im § 1 genannten Gegenstände, sie zu den festgesetzten e 5 § 2. stecke Lit. 0) 20 und Lit. n 20 füͤr je 1 Fl. Angebote müssen wicklung zeigt weit e 88 femüfen zu verkaufen, so kann die zuständige Behörde sie über⸗ § 6. 5 zgen der Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeit unkt zu bestimmen. am Tage der Verdingung vor 2 Uhr Nachmittags in einem dafür be⸗ Vorstand 8.7 e ISö 8 Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermög 1 ¹ p z stimmt 1 4 7 8 rli Börse hat laut Meldung 1“ 98 csaf Rechrung 8 snber sdes Hesißers 1 den fest⸗ im § 2 bezeichneten Personen ist nur auf deren Antrag zulässig. 8 ö zu welchem dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt. Buren 8 Canelfe gates ekstasten im Kolonialministerium (technisches des „W. T. B.“ beschlossen, bis Mittwoch, den 5⸗ August, Kurs⸗ gesetzten Höchstpreisen verkaufen, soweit sie nicht für dessen eigenen über das Vermögen einer solchen Entwurf eines Gesetzes 6 G . festsetzungen nicht vorzunehmen. Die Börsenräume bleiben wie § 3 ma EE““ Konkursgericht anfs den Antrag des über die Kriegsversorgung von Zivilbeamten. Dieses Gesetz tritt mit 1 .e in Kraft 8 Nied Intsänft d P Reetaa,1eh nhr. Jatend wncirefr, Föntgnch den Lactc gesfiner des „W. T. B.“ bet 8 Brut b ; 3 Ee ; ; 8 emeinschuldners die Aussetzung des Verfahrens anordnen. § 1. 86 5 8 e eas. 8g e Fr arbäckerei im kaut Meldung des „W. T. B.“ eirugen die Bruttoeinnahmen 2 1 1 ; b 8 2. atz folgender Satz eingefügt: ältI 1. G estimmungen. § 4 2) vor diesem Zeitpunkt mit einem die Fortsetzung des 1888 Gleichen dlas, folg haben diejenigen Beamten der Zivilverwal.† 6 der Ftrma Gebrs. van Cleef ich. Budapest, 3. August. (W. T. B.) Der Börsenrat beschloß Wer die nach § 1 festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den fahrens anordnenden Beschlusse des Gerichts. Der Beschluß tung, die während der Dauer des Kriegszustandes auf Befehl ihrer— Nr. 38 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ in seiner heutigen den als Zahlungstag fixierten 4. August 8 lassenen Aus 1 sbestin uwiderhandelt ode rrfolgt auf den Antrag des Gemeinschuldnerz oder nach An⸗ Vorgesetzten zur Unterstützung militärlscher Maßnahmen verwendet herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 31. Juli 1914, hat außer Kraft zu setzen. Fälligkeiten sind rücksichtlich des inzwischen ins nach 8 11““ der ge hörung desselben auf den Antrag des Verwalters oder eines und damit unter den Pibenn des kommandierenden Generals des foolgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Verkehrswesen. 1 Leben getretenen Morato riums nicht zu entrichten. Die Be⸗ SasSeh .. 9 2 nicht nachkommt, wird mit Konkursgläubigers. Die Fortsetzung des Verfahrens ist örtlichen Armeekorps treten. Z'ilstandshandlungen Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Die Handelskammer in Berlin wird während der nächst sclüfse vom 31. Juli, betreffend die Eimadlung von Differenzen und rung der zuständigen Behörde nach § 2 nicht nach - vom Gemeinschuldner oder nach Ab⸗ llen, Ste b 3 jt Sen 1 ächsten Zinsen an der Getreidebörse, sind d . Gethstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit nzuordnen, wenn sie vom Gemeinschuld § 2. vnen. teuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1914 bis Zeit mit Rücksicht auf die dem Eisenbahntransport entgegenstehenden 1ezs. “d aus den angeführten Gründen bis 89 lauf der im § 4 Abs. 2 festgesetzten Frist vom Verwalter Die Hinterbliebenen der nach § 1 versorgungsberechtigten per zum Schlusse des Monats Juni 1914. Maß⸗ und Gewichtswesen: auf weiteres ebenfalls kraftlos.

116“” 8 1 1— 5 chwierigkeiten eine Vermittlungsstell 52 1 v“ Der CCööö“ Vürga hrens an. sonen sowie die Hinterbliebenen von solchen im § 1 genannten Per⸗ Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur amtlichen Be⸗ auf 8e Wasserstraßen tichga zowen an. 8 1 v 8 SnSh 0 2. 1 I 11““ 2

§ 5. 8 die bei dem dort angegebenen Anlaß gestorben sind, werden ver⸗ glaubigung; Zulassung von Systemen von Elektrizitätszählern zur ꝗBerlins dienen. A ittl fest⸗ 8 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu ordnende Beschluß sowie der Grund der Anordnung sind öffentlich S wie die Hintez lseresen der kriegsdienstbeschädigten oder im amtli en Begfaub gung. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern zustellen einerseits, Eegiggsstele nleme 88 fieh dig wenach bis auf weiteres der ganze Terminhandel sowie alle Kün⸗ 3 . n 2

8.7. 214 ff. ). H G 8 Die Eröffnung und die Fortsetzung eines Konkurs⸗, Auf ZG“ aeseg- Bedarf an Laderaum und die Zahl und Größe der zur Verfügun troffen werden sollen. Ein Handel in Lokoware kann bis ralin

§ 6. ebots⸗. 8 berechtigten Witwen Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. teilungs rens sowie die Anordnung und die Forssetzung 88 diche ee. A nicht versorgunge Eeüe d 8 Milite Knter⸗ Nr. 30 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ Fchffe, sind von den beiderseltigen Interessenten be nicht stattfinden. Zur Ausführung der erwähnten Resolution soll oder Verteilungsverfahrens 9 Witwenbeihilfen in Anwendung der Vorschriften de ilitärh sundheitsamts⸗ vom 29. Jalt A914 hat folgenden Inhalt: vürtt eetel hngran der Handelskammer, Universitätsstraße 3 b, F. Sen 88 E wählen, 88 die 8 9 nzelheiten bestimmen soll.

6 v enstände ; K einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Gegenständen bliebenengesetzes gewährt werden. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige 8 Kopenhagen, 3. August (W. T B.) Die Nationalbank

8 3 b beschadet der Vorschriften in G Entwurf eines Gesetzes des unbeweglichen Vermögens wird, unbesch . 111“ Matzrenen 85 e 8 eit 8 8 den §§ 5, 6, durch die Beteiligung der im § 2 bezeichneten Personen tritt mit Wirkung vom 31. Juli d. J. in Kraft. aßregeln gegen Pest. esgl. gegen Cholera. Gesetzgebung usw. b über die Verlaggerurgs de⸗ beee als Nh5 oder anderweit Berechtigte nicht berührt. Es gelten ee““ 88 sGeusche Ueeich nessdete. 8. 1Hhenteflslogisce Fleischbeschau Nach Meldung von .Ritzaus Bureau“ ist der gestern vormittag 8 ö“ 1-S ““

rechts im Falle kriege Ft h. jedoch hierbet folgende Bestimmungen: G 1 1 8 D“ 9& ich 8 vnb. eischbeschau. (Bayern. Reg.⸗Bez. von Kopenhagen abgegangene Zug der letzte Zug, der nach Warne⸗ N J vagust. (W. B. B) Die Bank von

§ 1. 1) Ist gegen diese Personen ein Versäumnis⸗oder ein Aussch ußr Entwurf eines Gesetzes, (“ dr ereee 14 cse⸗ Geflügeleinfubr. müͤnde übergeführ! wird. Die Fähre geht darauf sofort nach 09 88 5 Diskont von morgen ab guf 6 ½ %. Wird in Veranlassung kriegerischer Ereignisse die rechtzeitige urteil ergangen 58* sn 8 Beg. sührer v vetreffend 8 K (Beg”,wenen Phohr. EETö16X“ SunSifterdnung. Gedser zurück. Hiermit werden die Fahrken wischen Gedser die ess Noge. 8 JZ“

Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausuüͤbung oder Erhaltun sscoonstwie als säumig behandelt oder mit ihren Re Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenversicherung⸗ 1 Canaba⸗ itt (En 8 —) 9 ne. und Warnemünde eingestellt. eiteres geschlossen.

worden, so können sie binnen sechs Monaten 1 üdwales.) Zahnärzte. des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, dur 8 ei, ee ö serseuchen im Auglande. Zeitweilige Maßregeln eihn Tierfeuchn..

höhere Gewalt verhindert, so verlängern sich die für die Vornahme nach 2 § 1. Reg.⸗Bez. On S Kursberichte von auswärtigen Ware b— kt 8 viel als erforderlich ist, mmaßgebenden Verhältnisses, soweit es in dem Verfahren I Aufenthalt im Inland im Sinne des § 313 (Preuß. eg.⸗Bez. Oppeln, Schweden.) Verhandlungen von gesetz⸗ . 3 g renmärkten. 8 „encrcge varge Genebenese fristgbune E1“ nchgebenden ist, die versäumten Handlungen nachholen und Abs. E“ gilt gleich ein Aufenthalt im 1 ebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches 1 Magdeburg, 4. August. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn aber bis zum Ablauf von sechs Werktagen nach dem Wegfall des iihre Ansprüche geltend machen oder, soweit dies nicht mehr Ausland, der durch Einberufung des Mitglieds zu Kriegs⸗, Sanitäts⸗ Reich.) IV. internationaler Arbeiter⸗ und Schrebergärtenkongreß. (Aus den im Reichsamt des nnern zucker 88 Grad ohne Sack —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. Hindernisses. moöglich ist, von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechts⸗ bhe ähnlichem Dienste verursacht ist. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Unfälle durch Kraftfahrzeuge, gestellten „Nachrichten für Ind i Kshen Stimmung: Geschäftslos. Brotlaffin. I ohne Faß 20,00. Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt es insbesondere: änderung eingetreten ist, die Herausgabe des erlangten Vorteils 82 3 5 89 und sTaseen tichtigs Krantheiten, öCCTCCDZ ZI1“ 8v. a 4 19 25,ene geafsfaase mit Sack 19,75. 2gen v e Handlung vorgenommen werden muß nach den Vorschriften . die Herausgabe einer ungerecht⸗ Hat die Satzung einer Krankenkasse eine Wartezeit für Leistungen Leac enr 984 -;g 8 95 üe. b e Ster 8 8 Italten 2, 5 68 1 . 8 8 88 8 8 dem Feinde besetzt ist; es sei Fdenn, daß sie bei An⸗ fertigien Serescherung 1S. g § 2 bezeichneten Personen esenüan sg 824 5 Friften seuf. für ale e rsicherten, die een grroͤßeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Kaankenhäusern Außenhandel Italiens im Jahre 1913. Die Statistik 5,65, Pr., September 8,65 Gd, 9,00 Br. Oktohe 9,50 Gd wendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt trotzdem angemeldet oder ist anzunehmen, daß ein solches ihr zusteht, detchegeamärtigen rieg be reisg gefüllt so beharf es nicht der Zurüc⸗ denischer Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. des Warenhandels Italiens weist in den letzten drei Jahren 83 Hr erbet. Deiemder 9,55 Gd., 9,60 Br., Januar⸗Mär 2 ““ kgerze fabeung der Handlung zu benutzende Se thr desfehe, in des Penref ““ legung einer neuen Wartezeit. Die Zeit für welche die Beiträge dee ““ folgende Ziffern auf: Ih 1 728 Gd., 9,77 Br., Mat 9.,90 Gd., 9,95 Br. Ruhlg. Posterbinpung derart unterbrochen ist, daß ein geregelter n. Eraibt sich zut vner vorzunehmenden Verteilung, daß eine weiter gezahlt werden, wird auf ö.“ angerechnet. 3 8 Ohne Cdelmetalle betrugen Millionen Lire ) ostverkehr nicht mehr besteht. solche Person eine bei der Verteilung zu berücksichtigende . 3 § Nit liedschaft § 314 Abs. 1 die Einfuhr .3389 3701 3637 2 -Forderung angemeldet hat, oder daß eine derartige Forde⸗ Versicherun deren Mitgliedschaft nach Reübt, binner Sttatistik und Volkswirtschaft. ddie Ausfuhr . 2204 2396 2503. Familiennachrichten § 2. 8 lich zusteht, so muß bei der Verteilung der Reichsversicherungsordnung erloschen ist, haben das Recht, binnen 8 „Unbeschadet der Vorschrift des § 1 können die dort bezeichneten rung ihr mutmaßlich zusteht, 7 mecn d das für sechs Wochen nach ihrer Rückkehr in die Heimat in die Krankenver⸗ Die Einfuhr hat sich hiernach gegen das Vorjahr um Verlobt: Frl. Gisela v. Mackk mit Hen. Oberleut t grich Fristen im Falle kriegerischer Ereignisse durch Kaiserliche Verordnung 47 6 rfahren Eüsden. . Fesegnat n vgsasne sicherung wieder einzutreten, wenn sie wahrend des gegenwärtigen Schuldverschreibungen der deutschen Bodenkredit⸗ 64 Millionen verringert, die Ausfuhr dagegen um 107 Millionen Günther v. d. Lühe (Greifswald Charlottenburg). 8 Frelin mit Zustimmung des Bundesrats für das gesamte Reichsgebiet oder sie in Anspruch genomme Krieges Kriegs⸗, Sanitäts⸗ oder ähnliche Dienste geleistet w2 . institute Ende 1912. vermehrt. Rosemarie von Tiele⸗Winckler mit Hrn. Leutnant d. Res reich

18 ar a Vorrecht endgültig festgestellt wäre. Die auf die Forderung 1 . ie Ei vermind k Rech⸗ 1 ö1“ Füenzen Beütesfataneiin anen Nich ener Peracfentlszung des Kalserlihen Statttischen gmis ung ir Llrfahreermigherung ten Riihnundche leshee za. nib. Ratentcher (Grhten def Kana H tanhenn Zanfss he ha

8 4. . „2 8 3 9 9 7 b Dieses Geses tritt mit 1 Perkändung in Kraft. Der Zeit⸗ Uüergec Lane raed gengtbersäeunm dinglich Alcem neez ch geheeder atge 3 8 w“ ehen shen 158 81 1“ 89 8 veßaien vW G.hnn0 n: Hr. Major z. D. Hans Freiherr 8 Forstner punkt, in dem das Gesetz außer Kraft tritt, wird durch Kaiserliche haftet oder die ein Recht auf Befriedigung aus dem Grund⸗ Das Gesetz tritt mit seiner Wikündung ; 8 Fu 1 8e ul sich auf die 11 Se. abe fir lold siad ket.... (Berlin —Wilmersdorf). Fr. Jenny von Blücher (Schwerin). mit Zustimmung ha. ecceg ai stück gewährt oder 1“ ö as .“ . einzelnen Arten der Vodenkreditinsttlute wie folgt: 8 Statisii entnonfcmen 8 ——

8 Rentenschuld durch das

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einer Forderung, für welche die Zwangsversteigerung betrieben zu welchem dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt.

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