1914 / 182 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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8 2) Der im 8 2 vorgesehene Verkauf derjenigen Gegen⸗ Seine Ma jestät der König haben Allergnädigst geruht: bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorggae 8 8 8 2 .“ 8 x Fes 8 stände, deren taxmäßige Abgabe an das Publikum der Klein⸗ dem Amts⸗ und Gemeindevorsteher, Bürgermeister Woelck e falt trotzdem bewirkt werden kann; 8 85 See 9 Sen haben Anergmädigst geruht: Richtamtliches. v oßbritannien und Irland.ʒ händler verweigert, wird den Gemeindevorständen (Gutsvor⸗ in Berlin⸗Weißensee den Roten Adlerorden vierter Klasse, ) wenn die zwecks Herbeiführung der Handlung zu be- Ch akder ales Krarhe udolf Haas in Sinn, Dillkreis, 1* In der gestrigen Sitzung des Unterhauses gab der stehern) übertragen. dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Schachian im annutzende Uostverbindung derart ist, das den dein Kanfnsas Shahe henrat Lenie. Ss. . Dentsches Reich. HA“X“ vere eeg Fü-n⸗ 1“ Di 8 1 brej böniali i . j b 18 1 8 DBe 1 „W. 8 80 F ä ab: Die Aufforderung, zu den festgesetzten Höchstpreisen zu Berlin, dem Kreisbaumeister, Königlichen Baurat Mirau in ein geregelter Postver kehr nicht mehr besteh Fabrikanten Louis Eilern in Hannover den Charakter vin Preußen. Berlin, 5. August 1914. 6 des 82 ben 3 bii 22 2

verkaufen, welche der Uebernahme der Gegenstände durch den Berlin⸗Wilmersdorf und dem Superintendenten Struck in § 2. 1 ku Gemeindevorstand (Gutsvorsteher, vorauszugehen hat, erfolgt Ragnit den Könkoffchen Kronenorden dritter Klasse, Unbeschadet der Vorschrift des § 1 können die dort be⸗ Kemmerzienrat zu verleihen. Gestern nachmittag kurz nach der Rede des Reichskanzlers, Seheesseichen hen eag, e8 mündlich oder schriftlich durch die Ortspolizeibehörde. Wird dem Kirchenältesten, Besitzer Josuttis in Paszuiszen, zeichneten b im Falle kriegerischer Ereignisse durch Kaiser⸗ 8 in der bereits der durch das Betreten belgischen Gebiets be⸗ 8 Leibenschaft ien Ange faffen Wenn die Dokamente veröffentlicht

er Anordnung nicht sofort Folge geleistet so sind die vor⸗ Kreis Ragnit, das Verdienstkreuz in Silber liche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats für das 3 Sei 11“ 1““ Verst Mxec 22 1 1— 99 88 b. 1 b gnit, t 8 C“ M 1 . gene Verstoß gegen das Völkerrecht freimütig anerkannt und wären, würde es sic zeigen, wie aufrichtig England bestrebt gewesen andenen Vorräte mit Ausnahme der für den eigenen Bedarf den Gemeindevorstehern Sandmann in Wiesau, Kreis gesamte Reichsgebiet oder für Teile des Reichsgebiets um einen Line Majestät der König haben Allergnädigst geruht: gangens Vers g .““ Fried s die Frage der Verpflicht unger steh ee die Wahl des Oberlehrers Dr. Hermann Strunk an dem der Wille des Deutschen Reichs, die Folgen wieder gut zu Fäche

es Besitzers nöͤtigen unter Feststellung von Art und Menge Sagan, und Ternedde in Nien tedt, Kreis Osterode am Harz, bestimmten Zeitraum verlängert werden. 1 g liens⸗ 6 Of. Harz Diese Vorschrift fündes auf die Schutzgebiete mit der Maß⸗ städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Geestemünde zum machen, erklärt war, erschien der großbritannische Botschafter Unterstützung versprochen. Er sei zur Zeit der Algeciraskonferenz gefragt

in polizeiliche Verwahrung zu nehmen und dem Gemeinde⸗ dem Gemeindevertreter Jenfen in Gravenstein, Kreis Apen⸗ S 1— 1 8 vorstand (Gutsvorsteher) zur Verfügung zu stellen. Dieser hat rade, dem Ortssteuererheber und Gemeindelassenrendanten gabe Anwendung, daß es der Zustimmung des Bundesrats Direktor des städtischen Lyzeums in Pr. Stargard, Kreis Sir Edward Goschen im Reichstag, um dem Staatssekretär worden, ob England bewaffnete Unterstützung geben würde. Er babe gesagt, er könne ketner fremden Macht etwas versprechen, was nicht

den Verkauf zu den festgesetzten Höchstpreisen auf Rechnung ofmann in Obschütz, Landkreis Weißenfels, dem städtischen nicht bedarf. Pr. Stargard, Regierungsbezirk Danzig, zu bestätigen. 3 ine Mittei iner Regi en. 2 2 EEE11“ und Kasten des Besiters zu übernehmen. Waren, deren Verkauf Schuldlenr Sh1182 1e ö Wollsortiermeister 17168 1 hHiae ““ E eme Adn ven bollem Henen die de ags. .J er nicht übernehmen will, sind dem Besitzer wieder auszu⸗ Büttner in Sagan, dem Chausseeaufseher Schmidt in „Der Bundesrat wird ermächtigt, während der Zeit des jeser wurde die deutsche Regierung v aldige Ant⸗ hielte. Er habe 8 5* aeärt daß 88 händigen. 18 Eggersdorf, Kreis Niederbarnim, dem Maschinenwärter Voll⸗ Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche Ministerium des Königlichen Hauses. wort auf die Frage ersucht, ob sie die Versicherung heesfischen. naehuch dem den che 927 ffentliche Weirana vr. 3) Als Kleinhandel im Sinne der Ziffer 1 und 2 ist der mar in Sundhausen, Kreis Sangerhausen, dem Chausseewärter sich zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen als notwendig Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des abgeben könne, daß keine Verletzung der belgischen Frankreichs Seite treten würde. Er habe in den französischen Vor⸗ sogenannte Detailhandel anzusehen, d. h. die Abgabe un⸗ Wirth und dem Chausseearbeiter Kühne, beide in Meisdorf, erweisen. 1 8 Kaisers und Königs hat am. 3 August d. J. in Willelmes Neutralität stattfinden würde. Der Staatssekretär von Jagow schlag auf eine Besprechung militärischer und seemännischer Sach⸗ mittelbar an den Verbraucher. Mansfelder Gebirgskreis, und dem Arbeiter Friedrich in Diese Maßnahmen sind dem Reichstage bei seinem nächsten vee—2. die Vermählung Seinen. ö““ 1 „. des erwiderte sofort, daß dies nicht möglich sei, und setzte nochmals verständigen Englands und Frankreichs eingewllligt, da England sonst 4) Die Ortspolizeibehörden sind in Ausübung ihrer gesetz⸗ Fürstenwald, Kreis Hofgeismar, das Allgemeine Ehrenzeichen, Zusammentritt zur Kenntnis zu bringen und auf sein Ver⸗ L198 Adalb 8 einer Königlichen Hoheit des 8 ““ hnicht in der Lage sein würde, im Falle einer plötzlich eintretenden lichen Zwangsmittel befugt, zur Verhinderung von Zuwider⸗ dem Kassenboten Beermann in Hannover, dem Maurer langen aufzuheben. 686 8 anbert von Preußen zmit Ihrer Durch⸗ die Gründe auseinander, die Deutschland zwingen, sich gegen Krisis Frankreich Beistalnd, zu gewähren, wenn es ihn ge⸗ handlungen gegen § 4 des Gesetzes die Verkaufsstellen der⸗ Dornbusch in Scheurenmühle, Siegkreis, dem Gutsknecht § 4. v11A“ Uehss b 8 Petatsffin Adelheid Erna Karoline Marie einen Einfall einer französischen Armee durch Betreten belgi⸗ währen wollte. Er habe seine Ermächtigung shen Be⸗ jenigen Verkäufer, welche die Innehaltung der Höchstpreise ver- Reimem uhd dem Lohngärtner Stoppe, beide in Leipe, Krei Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. D Dveiten Tochter Seche Meiningen, Herzogin zu Sachsen, schen Bodens zu fichern. Kurz nach 7 Uhr erschien der rechungen gegehen, beagch mer her aehene. Glie Diese B 8 zohng 1 ppe⸗ pe, Kreis itpunkt, in d das Ge⸗ ßer Kraft tritt, wird durch zweiten Tochter Seiner Durchlaucht des Prinzen Friedrich von 1— zu sich 3 9 9 setung, daß nichte, was zwischen den militärtschen und see⸗ weigern, zu schließen. Diese Befugnis esteht neben der im Jauer, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen. Zeitpunkt, in dem da esetz außer Kraft tritt, wird durch PSachsen⸗Meiningen, Herzogs zu Sachsen, tattgefunden. großbritannische Botschafter im Auswärtigen Amt, maͤnnischen Sachverständigen vor sich gehen würbe, eine der

8 2 des Gesetzes geregelten Befugnis zur Uebernahme der Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats v11“ 8 . 8 8 3 b beiden Regierungen binden oder ihre Entschlußfreiheit beschränken Ftes Fleh auf Allerhöͤchsten Befehl hierdurch bekannt um den Krieg zu erklären und seine Pässe zu fordern. würde. Während der Marokkokrisis von 1911 habe seine Polstit sich

Ware. bestimmt. 5) Eine strafbare Verkaufsverweigerung im Sinne des Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift bemigche 8 8 „W. T. B.“ fügt dieser Meldung hinzu: Wie wir hören, auf genau der gleichen Linie bewegt. Im Jahre 1912 sei beschlossen

§ 2 oder eine Ueberschreitung der festgesetzten Höchst⸗ gnädigst geruht: und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Berlin, den 5. August 1914. 8 hat die deutsche Regierung die Rücksicht auf die militärischen worden, daß Er gland eine bestimmte schriftliche Verständigung haben preise 8 § 4 regelmäßig bse 8 dem Reichsgerichtsrat Kön ige in Leipzig die Erlaubnis Gegeben Berlin im Schloß, den 4. August 1914. Der Minister des Königlichen Hauses. Erfordernisse allen anderen Bedenken vorangestellt, obgleich damit sare⸗ Feae bene. bö’“ 5 1“ 8ne Mehegafsecen ucd füchesssacscnths niteh nabesonders her 1 Füena 11616““ Graf zu Eulenburg. gerechnet werden mußte, daß dadurch für die englische Regie⸗ ic, franzosischen Botschafter geschrieben hatte, und der das soeben 7 orzog. von Baden ihm verliehenen Kommandeurkreuzes rung Grund oder Vorwand zur Einmischung gegeben sein würde. Gesagte und ferner Greys Zustimmung dazu enthielt, daß, wenn einer

in ihrem vollen Wert als Kaufpreis in Zahlung genommen zweiter Klasse mit Eichenlaub des Ordens vom Zähringer 1 der bei iden Regi v 1 3 er beiden Staaten oder eine der beiden Regierungen ernstliche Ursache werden. Löwen zu erteilen. 8 2 1 Ministerium für Handel und Gewerbe. hätte, einen nicht provozierten Angriff seitens einer dritten Macht

Berlin, den 4. August 1914. 8 v v11A16“ 1 b Während nach Anordnung der Mobilmachung in vX b 8 hie teöecs e ene eas dncsee Ceeen 1 1 S FE hag 6.“ vazsori zn, M 1 mfang in der Landwirtschaft ein Bedarf na Arbeitskräften mpfung der S age. ütenswerter Hin⸗ Regierungen gemeinsam handeln wollten, u 88 Die vom Kaiserlichen Patentamt in Patent⸗, Gebrauchs⸗ ““ wird, muß Hen. -v. gabe hat sich die Bevölkerung der Aufgabe angenommen, an der hindern. Dies sei der Ausgangspunkt Englands gewesen. Diese

Dr. Sydow. . g. V ü Iri ga 3 * Porun 5 erarget 110agh Fnalo 9 y . Deutsches Reich. muster⸗ und Warenzeichensachen verfügten Fristen sind ümn daß manche Gewerbezweige, insbesondere solche, welche von Ein⸗ Sicherheit des Vaterlandes durch Fahndung auf feindliche Spione Erklärung schaffe 1 b

9 ä 8 8 2 2 —2— 2„ 2 7 2 a ige isi drei Monate verlängert worden 1 und Ausfuhr abhängig sind, unter Umständen durch einen Krieg gegenwärtige Krisis set ni

mitzuwirken. Im Uebereifer sind aber mehrfach Maßnahmen ge⸗ lich Frankreich betroffen habe. Keine Regierung und kein Land habe

n Bekanntmachung. 8 ö 1 Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in nach kürzerer oder längerer Zeit mehr oder weniger stillgelegt troffen worden, die nicht zweckmäßig waren. Mehrfach sind Offiziere weniger gewünscht, in den österreichisch⸗ferbischen Streit verwickelt zu

Bei sämtlichen Postanstalten und den amtlichen Verkaufs⸗ 111““ ist namens des Reichs bas 1 Kaiserliches Patentamt werden. Der richtigen Verteilung der Arbeitskräfte nach den durch der eigenen Armee als russische Spione angesehen und in Aus⸗ werden als Frankre ch, es sei ehrenhalber dureh seine Verpflichtungen stellen für Postwertzeichen werden Formulare zu Feldpost⸗ 1 Robolski. die Mobilmachung veränderten Verhältnissen im Gesamt⸗ führung ihrer Tätigkeit gestört worden. Es ist durchaus not⸗ darein verwickelt worden England hätte eine lange andauernde karten und Briefumschläge zu Feldpostbriefen, die für interesse des heimatlichen Wirtschaftslebens und insbesondere wendig, daß von der schärfsten Aufmerksamkeit nicht um Freundschaft mit Frankreich, und wie weit die Freundschaft Ver⸗ den Gebrauch zu Mitteilungen an die mobilen Truppen be⸗ Gesetz auch im Interesse der Landwirtschaft und der Ein⸗ Haaresbreite abgewichen wird. Man enthalte sich aber jeder sflichtungen abändere, darüber möge jedermann sein epenes Hen. . on den Behörden und den Tätlichkeit und sorge für sofortige Klarstellung durch den semne Empfiadungen zu Rate zu ziehen und das Maß der Ver⸗

stimmt und zu dem Zwecke auf der Vorderseite mit entsprechen⸗ zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Unter⸗ bringung der Ernte wird v Ahd 1 b rc⸗

dem Vordrucke Gl Verkash an das Püblikum sütung von Familien in den Dienst eingetretener Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53 öffentlichen Arbeitsnachweisen in Verbindung mit den nächsten Polizeibeamten. Menschenansammlungen müssen ver⸗ ,c . 1e4““ bereitgehalten. Die Briefumschläge können sowohl zu gewöhn⸗ Mannschaften, vom 28. Februar 1888 (Reichs⸗ des Reichsgesetzblatts enthält unter anderen maßgebenden Organisationen die größte Auf⸗ mieden werden. Ist kein sofortiges Zugreifen notwendig, so hca Fölne sche vnct. dacn Fhreh Fea e. sehee a lichen, als auch zu Geldbriefen benutzt werden. Der Verkaufs⸗ Gesetzbl. S. 59). Nr. 4433 das Gesetz, betreffend die Ergänzung der Reichs⸗ merksamkeit zugewandt werden. Gleichwohl erscheint es mit Rück⸗ wird eine unausgesetzte und unauffällige Beobachtung des Ver⸗ Eees J veass Frankreich befindliche Flotte täme preis für die Feldpostkartenformulare beträgt 5 für je Vom 4. August 1914 schuldenordnung, vom 4. August 1914, unter 8 sicht auf die Inanspruchnahme der Verkehrsmittel, nament⸗ dächtigen und pfortige Mitteilung an die Polizeiorgane meist und die unverteidigte Küste angriffe, so könnte England nicht 10 Stück und fütr die Feldpostbriefumschläge 1 für je 8 1“ Nr. 4434 das Gesetz, betreffend Aenderung des Münz⸗ lich der Eisenbahn, für die Zwecke der Landesverteidigung in das Zweckmäßigste sein. ruhig zusehen. Nach seiner starken Empfindung sei Frank⸗ 2 Stück. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, gesetzes, vom 4. August 1914, unter der ersten Zeit nach der Mobilmachung nur mit besonderen Es kommt vor allem darauf an, Bahnanlagen, reich sofort berechtigt, sofort zu wissen, ob im Fall eines

; Köni ꝛc 8 5 3 f 2 Schmierinfsei 8 zai Brü Ran De „, Fern⸗sim ine u ü rüs glis Bei⸗ Berlin, den 3. August 1914. König von Preußen ꝛc. Nr. 4435 das Gesetz, betreffend die Aenderung des Bank Schwierigkeiten und nur in beschränktem Maße möglich, solche Brücken, Tunnels, Kanäle, Telegraphen⸗, Fern⸗ Angriffs auf seine unbeschützte Küste es auf englischen De des Reichspostamts. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung gesetzes, vom 4. August 1914, ““ gewerblichen Arbeitskräfte, die an einem Orte arbeitslos werden, sprech⸗ und Beleuchtungsanlagen und andere für stand, sechnem köanc. rer ertlärie, daß er vorgesieen abend dem 1 1 des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Nr. 4436 das Gesetz über die Ermächtigung des Bundes⸗ in offenen Arbeitsplätzen an einem anderen Orte unter⸗ den Verkehr und die Verbindung notw endige serig. n 88 ö Feeben ene B b eutsche olte in den anal und die Nor e 2

Kraetke. rats irtschaftli d ie Verla 5 1b · S b zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung zubringen. Unter diesen Umständen erfordert es das nationale Kunstbauten vor Anschlägen durch Beauftragte des 8 g. .

d 8 8 u 1 der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts im Falle kriegerischer Interesse in besonderem Maße, ber Entlassungen von Feindes zu sichern. 9 1E111“ 8b1

1 Bekanntmachun in don dem Gesetze, betreffend die Unterstützung von Familien Ereignisse, vom 4. August 1914, unter Arbeitern und A l in d W 8 Fr968en. I1“

8 g. in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Februar Nr. 4437 das G betreffend den Schutz der infolge des tben und Angestellten in den zersten Wochen Schutz gewähren würde. Diese Erklaͤrung bedärfe der Ge⸗

Betriebseinschränkungen bei der Reichspostverwaltung. 1888 erhält: Krie ü an W 5 beseß ihrer hi b 8” 2 info nach der Mobilmachung nach Möglichkeit ver⸗ Der portugiesische Gesandte Paes ist nach Berlin zurück⸗ nehmigung des Parlaments. Sie sei keine Kriegserklärung. Er habe

ie Postä im Rei 12 it Rücs 1) § 1 Satz 2 folgende Fassung: erneges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, mieden werden. Ich habe das feste Vertrauen zu der gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗ erfahren, daß die deu ⸗sche Regierung bereit sein würde, wenn Eng⸗

Die Postämter im Reichspostgebiet sind mit Rücksicht auf ) § 1 Satz 2 fo vom 4. August 1914, unter 18 bewährten Vaterlandsliebe von Handel, Gewerbe und 1 8 land sich zur Neutralstät verpflichtete, zuzustimmen, daß die deutsche

den Personalmangel und den verminderten Verkehr ermächtigt. Das Gleiche gilt bezüglich der Familien derjenigen Nr. 4438 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend Industrie, daß die beteiligten Arbeitgeber alles, was in 1* 8 Flotte die Nordkuste Frankreschs nicht angreifen würde. Dies wäre woorden, außer den Dienststunden für den Verkehr mit dem Mannschaften, werh zur Diszpsition der Truppen⸗ die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener ihren Kräften steht, tun werden, um auch unter persön⸗ v eine piel zu schmale Basis für Verpflichrungen englischen seits.

ublikum aͤuch ihre sonstigen Betriebsesnrichtungen (Kasten: (Marine⸗) Teile b rlaubt sind, derjenigen Mann⸗ Mannschaften, vom 28. Februar 1888 eichsgesetzbl. S. 59), lichen Opfern die Weiterbeschäfti zung ihrer Angestellten und 1t Bayern. Ferner bestehe die Frage der helgischen Neutralität, deren

seerungen, Bestellungen usw.) einzuschränken, soweit dies nach schaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten vom 4. August 1914, indee G Nebeiss. zu eraah che. 8g ““ 8 Set Mojestt der Prni fol 8 Geschichte Grey rekapitulierte. Die britischen Interessen seien in

Lage durch unabweizliche Notwendigkeit bedingt S 1 in den sowie Nr. 4439 das Gesetz, betreffend Ausnahmen von Be⸗ ergebenst mit allen zu Gebote steheden Mitteln dahin Manfeft ertnsen- 6“*“* 2 egnhf ehene sete KeE

Schöndi rf. - 8 . jmissij d 2 1 8 2 11] 2 4 8 8 B 2 E G . 8 8 2 1870.

nisse uu1uX“*“²“ Schädigung der Verkehrsbedürf⸗ 2) 8 Salbf igen Krankenpflege. schäftigungsbeschränkungen gewerblicher Arbeiter, vom 4. August zu wirken, daß das bezeichnete Ziel überall erreicht wird. An Meine Bayern! Bei Beginn der Mobilisierung habe er (Redner) bei der französischen

1 c. dessen uneheliche Kinder, insof seine Verpflicht Berlin, den 2. August 1914. Deutschland hat den Kampf nach zwei Fronten aufgenommen. und der deutschen Regierung angefragt, ob sie die belgische Neutralttät

Berlin, den 3. August 1914. . N. heliche Kinder, inso ern seine Verp lich ung Nr. 4440 das Gesetz, betreffend Erhaltung von Anwart⸗ w E““ 888 Der Druck der Ungewißheit ist von uns gewichen. Das deutsche respektieren würden. Frankreich habe erwidert, daß es hierzu bereit

Der Staatssekretär des Reichspostamts. als Vater zur Gewährung des Unterhalts fest⸗ schaften aus der Krankenversicherung, vom 4. August 1914, unter Der Minister für Handel und Gewerbe. Volk weiß, wer seine Gegner sind. In ruhigem Ernst, erfüllt von wäre, falls nicht eine andere Macht jene Neutralität verletze. Der

raetke. gestellt ist. 8 Nr. 4441 das Gesetz über die Kriegsversorgung von Zivil⸗ Dr. Sydow. 1“ Gottvertrauen und Zuversicht, scharen unsere wehrhaften Männer deutsche Staatssekretär habe erwidert, daß er nicht antworten könnte,

3) § 2 Abs. 3 folgende Fassung: beamten, vom 4. August 1914, unter . An die Handelsvertretun gen (je besonders) sich um die Fahnen. Es gibt kein Haus, das nicht teil hätte an bevor er mit dem Reichskanzler und dem Kaiser beraten hätte. Er

1 Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehe⸗ Nr. 4442 das Gesetz betreffend die Abwickelung von börsen⸗ 8 8 diesem frevelhaft uns aufgedrungenen Krieg. habe zu verstehen gegeben, daß er zweifle, ob es möglich wäre, eine

8 Bekanntmachung. 8 frauen steht ein solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. mäßigen Zeitgeschäften in Waren vom 4. August 1914 enter 8 88 Hevecten Heitens Ueben 111“ S en geben, weil

und Ferusprechverkehr mit dem Auslande. a. für die Eh fr so 3 min e Fg fähigkeit der Krankenkassen, vom 4. August 1914, unter angelegenheiten. Jahrzehnten rastloser Arbeit groß und stark gemacht. Er hat unser nach dem Kriege wieder hergestellt würde. Er habe erwidert, daß

Der Postverkehrzwischen Deutschland und England 8. ie Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, Sep⸗ Nr. 4444 das Gesetz, betreffend vorübergehende Einfuhr⸗ Der Herr Minister des Innern hat die Vorsitzenden der Friedenswerk sichtbar gesegnet. Er wird mit unserer Sache sein, England seine Interessen und Verpflichtungen nicht verschachern könnte.

; . ttember, Oktober monatlich neun Mark, in den übrigen erlei 1 91⸗ 1b 8 8 8b 5 8 önic ist gänzlich einge t W 8 . 4 g erleichterungen, vom 4. August 1914, unter . 8 I“ ; 8 * die gut und gerecht ist. Grey verlas ein Telegramm des Königs der Belgier an den König st g zlich gestellt und sindet auch auf dem ege über Monaten zwölf Mark; 8 Kommissionen für die ärztliche und zahnärztliche Prü⸗ Wie unsere tapferen Soldaten draußen vor dem Feinde, so Georg, das einen äußersten Appell an die englische Intervention zum

g5 8 1 Mon 2 2 ““ Nr. 4445 das Ge 1 f ö rmächtint. 5 E b-. für jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der 4. August 1914, G16 ba gtelegraphisg G““ 8 he S efth 8 stelek auch ju see jeer Etnen Meosmn. e H vte hehhsdert⸗ enommen, bereits Hegenae vder 1 di B left 8 im § 2 unter b und c bezeichneten Personen monatlich Nr. 4446 das Darlehnskassengesetz, vom 4 August aandidaten, welche das udium beendet haben oder i 6 seiner Kraft, im eigenen Lande Helfer sein für die die hinaus⸗ Intervention habe letzte Woche stattgefunden. Wenn die Unabhängig⸗ 8 e, vereits vorliegende oder durch rieftasten zur sechs Mark. 1914 9 9 6 8 g Semester stehen, unverzüglich abgekürzte Prüfungen gezegen sind, um mit starker Hand den Herd der Väter zu ver⸗ keit Belgiens verlor’n ginge, so ginge auch die Unabhängigkeit Hollands Einlieferung gelangende Sendungen werden den Absendern § 2 1 I11“ veer ö RNotprüfungen) nach pflichtmäßigem Ermessen abzuhalten. teldiaen. Tue jeder freudig die Pflicht, die sein vaterländisches verloren. wdar Parlament sollte erwägen, was für die britischen Inter⸗ zurückgegeben. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündun in Kraft c Nr. 4447 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Diese müssen alle Prüfungsfächer umfassen, dürfen aber nur Empfinden ihn übernehmen heißt. Unsere Frauen und Töchter sind essen auf dem Spiele stände. Wenn England in solcher Krisis weglaufen

g Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr einen, längstens zwei Tage dauern. Kandidaten, welche 128 im Lande mit tatkräftigem Beispiele vorangegangen. wollte von seinen Verpflichtungen, seiner Ehre und seinen Interessen

Der private Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehr zu und von diesem Lande ist ebenfalls eingestellt, 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift 1914, vom 4. August 1914, unter ü ir üfunge issi Bayern! Es gilt das Riich zu schützen, das wir in blutigen betreffs Belaiens, so zweifle er, ob, was auch immer England an d s f falls gest Prüfung bestehen, wird von der Prüfungskommission sofort im Kämpfen mit erstritten haben. Wir kennen unsere Soldaten und materteller Kraft am Ende haben möge, dies großen Wert bhaben

be den 4 914. und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Nr. 4448 das Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und 2 ss ü in? imsz it de b 1 w B u“ Reichs ostamts 8 Gegeben Berlin im Schloß, den 4. August 1914. die Banknoten, vom 4. August 1914, und unter Anschlusfe de e Asfangnein ö ee Fr wissen, was wir von ihrem Mut, ihrer Manneszucht und Opfer⸗ würde angesichts des Maßes an Achtung, das es verloren haben e postamts. (L. 8.) ö Nr. 4449 das Gesetz, betreffend die Wahlen nach der und die Erteilun der Approbation beantragt ist sere maztvose giotge Sad ehosernse, ehehss wöihee E“ ee e 1 8n 3 8 Sh 6 ; Fren 1 1 8 9h b 8 .“ un e . rie nicht, n r n d ge sein 1 b Reichsversicherungsordnung, vom 4. August 1914. In gleicher eise werden Kandidaten behandelt, die sich ungarischen Waffenbrüber. Er schütze den Kaiser, unser großes werde, ihre materielle Stärke auszudehnen. Wenn England

““ fück. Berlin W. 9, den 4. August 1914. verpflichten, sich für die Dauer des Krieges der Medizinal⸗ deutsches Vaterland, unser geliebtes Bayern! mit seiner mächtigen Flotte, die seinen Handel, seine Küsten und seine Interessen schützen könne, an dem Kriege

8 Bekanntmachung. Kai 1 9. r. * . . 1 aiserliches Postzeitungsamt. derwaltung zur Verfügung zu stellen. b An Ost⸗ und Westgrenze wie zur See haben die Feind⸗ Gesetz 8 X“ Se Alolir 8 Berlin, den 4. August 1914. 8 9 Sachsen⸗Altenburg. E g 58 pase vee h8 Br 1 bS

2 2 8 2 . g. 1 8 8 1“ . 8 9 . a ven erhalte. Er Urchte, nglan seligkeiten begonnen. über die Ermächtigung des Bundesr ats zu wirt⸗ .“ 1 6 J. A.: Naumann. Seine Hoheit der Herzog Ernst hat, wie „W. T. B. werde in diesem Kriege fürchterlich zu leiden haben, gleichviel ob es

Noch kurze Frist und unsere gesamte Kriegsmacht steht in schaftlichen Maßnahm en und über die Verlängerung und die medisinische meldet, folgenden Aufruf erlassen: D⸗ ernstem schweren, gewaltigen Kampfe. der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts im Falle Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 54 An die Herren Universitätskuratoren und die medizinische „fol An Meine lieben Altenburger! vernn Saeh 8 nen

Während Heer und Flotte Blut und Leben einse en für kriegerischer Ereignisse. des Reichsgesetzblatts enthält unter 3 Faku Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität Getreu seinen stolzen Ueberlieferungen folgt auch das Alten⸗ 8 1 1 8 e bügesg ganze Nation wie in nes Vom 8 6 4 9 9 Fr 6 sae Be aehaeang. baeisseyhee Fehealestungen hier. 8 vecher 88— 8 Rufe 1 dern Ruf nn 8 8 reichen Zeit von 1870/71 bereit sein, den Verwundeten und 8 3 914. für die bewaffnete Ma in Deut üdwestafrika, vom v assen. Freiwillige Meldungen in überreicher Za eweisen den geschehen sei, nämlich die Vereinigung ganz Westeuropas Kranken durch Werke warmherziger Nächstenliebe Schmerzen h Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 3. September 1913, unter 1 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen Fecemat vaälee gen. ecezce Aagte ieerse. England gegenüber unter einer einzigen Macht zu ver⸗ und Leiden zu lindern und den unter schweren Mühsalen König von Preußen ꝛc. Nr. 4451 ein Bekanntmachung, betreffend den Schuz und Forsten. stützung die unvermeidlichen Harten eitlder ue tragen helfen, die Uindern, ö aes —1 Tracpfs durch Beweise treuer Fürsorge Kraft und Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung augfecsino ggenb Uisern mnd P wecgsicen 1 Gac⸗ Den Domänenpächtern Eckhard Fließbach in Lantow, der Krieg für so viele mit sich bringt. einem solchen ietea⸗ vassib vegenme lhe am Sakeftch 8 Lage Freudigkeit zu erha lten. es Bundesrats und des Reichstags, was folgt: in 9 g 9 8. veh I, . P Rier irk Köslin, Otto S midt in Steiningen, Kurt Seine Majestät der Kaiser hat Mich auf Meinen Wunsch sein würde, ihre Interessen durchzusetzen. Er sei nicht ganz sicher Um d bracht in Berlin 1914, vom 28. Juli 1914, unter sierungsbezirk Köslin, Otto Sch gen, V 8

m den hierfür gern gebrachten Opfern eine einheitliche 81 EEEE1“ 4, er 3 3 1eFiüch harbe⸗ Otio Rodaß in Ulrikenhof, Max mit der Führung des Regiments, dem unser Kontingent angehörr, über die Tatsachen betreffs Belgien, aber wenn sie sich so erwiesen, und wirklich nußbringende Verwendung zu sichern, bitte ich: Wied in Veranlassung kriegerischer Ereignisse die recht⸗ Einfugrerla eene Belanntmachung, betreffend vorübergehend V Zait, Detar Mälirr im Glückshof, Gustav, bferant Ich darg omit an der Spite meiner geliesten Allendurger üher diend Regierung augenhlicklich mitgeteilt worden seien, so sei die Rnhe⸗ Materialgaben, sowohl die von Vereinen wie die zeitige Vornahme einer Handlung, deren 888 zur Aus⸗ vete teerletttettiseß für Fleisc), vom 4. August 1914, un Pesf Klein Tilenberf Kurt Schlichting in Wit 5-. EEE1“ Kuatst nesede Kerssaer Pian⸗ Veroflichtung für England vorhanden, sein gußerstes

9 2 22* U, 2 8 2 es 2 . 1 . 8 Föeez b ““ s übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Re⸗ Nr. 4453 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende schgke, Wilhelm Wolff in Driebit, Ernst Hecker in Alt. vohß brutaler Friedensbruch aufgedrungen haben. E“ 1 bhenn ehne Phüeebsi sentanaet a er d G h I lt an die in greßrechts aus dem Scheck bedarf, durch höhere Gewalt ver⸗ Einfuhrerleichterungen, vom 4. August 1914 1 hoöfen, Max Fenner in Lubin, Regierungsbezirk Posen, Bereit zu allen Opfern, mit Zuversicht auf unsere gestählte sind,“ schloß Grey, „bisher keine Verpflichtung über Entsendung eines

orden zuzufü ren, von welchen sie esammelt an die in Harcher⸗ so verlängern sich die für die Vornah der Handl 3 . 1 g ““ 8 g 1 1 bezirk Oppel Kraft, im Vertrauen auf den alten Gott, der unsere feste „ditfn 8 vEhg aeshs 9 vr ch dem A sbezirk Sitze des st tretend 8 ge me der Handlung Berlin W. 9, den 5 1 Rierd Schnabel in Jasten, Regierungsbezir ppeln, 1 Expeditionskorcs außer Landes eingegangen. Wir haben die sonnmandas erchlesen Abnchieseen ehae heisatin eena⸗ vorgeschriebenen Fristen um so viel, als erforderlich is, um nan MHebenthanah Natern Adühef önhe Zelnech ehgunsei Zen h len wis ale n den Kamuf dageen descs gricne greeüteneegs, ane zandes chet Bearif zu mobisgeren, n werden⸗ i für freiwillige Gaben WMegfg des Hinbermisses die Handlung vorzunehmen, mindestens 1 Kaiserliches Postzeitungsamt. in Kaldsholm, Regierungsbezirk Schleswig, ist der Charakter 2ee sch hes er Fee Friede, Macht und Blüte sein Wir müssen sein und sind bgre den Forzen einer 8868 3 3 aber bis zum auf von sechs 1 rüer. tinijoali Dhor J b 1 wendung unserer ganzen Stärke ins uge zu seben, in 2) alle Ge ldsammlungen zum Besten der be⸗ 29. enchemasen f sechs Werktagen nach dem Wegfall II1“ als zniglicher Oberamtmann verliehen worden. 8 einem Augenblick, wo mir nicht wissen wie End e 10⸗ felbst zu waffneten Macht, sowie die für die Familien der Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt 1 2 88 verteidigen haben. Wenn die Lage sich entwickelt, wie es wahrschein⸗ Einberufenen bestimmten den Geldsammelstellen dieser besondere g X“““ 8 8 Ministerium des Innern. L B liich erscheint, so werden wir ihr ins Auge sehen. Ich glaube, daß, 1 2 .“ 6“ Oesterreich⸗Ungarn. wenn sich das Land vergegenwärtigt, was auf dem Spiele steht, es

Vereinigungen zu überweisen. S 88 F C6’“ 1) wenn der Ort, wo die Handlung vorgenommen werden Königrei ch Preußen. 1 im Oberregierungsrat Naumann ist die Fsaag e Eine Kaiserliche Verordnung ermächtigt die österreichische die Regierung mit Entschlossenheit und Ausdauer unterstützen wird.“

Berlin, den 4. August 1914. 1 gej isp. vE Kirch 8 f 3 b b . rrei⸗ 9 8- b 2 * Her gaite üche Kommisgar und Milttärinspetteir 2 b von dem Feinde besetzt ist: es sei denn, daß sie Seine Majestät der König haben Alergnäͤdigst geruht⸗ sürch und Schulabtellung bei der Regierung Regierung, im Einvernehmen mit er. Seegets. Se 5 Nach dieser S versichasteh 1 8 freiwilligen Krankenpflege. *) Die übrigen in Nr. 181 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers⸗ „den Regierungsrat Naum ann in Posen zum Ober⸗ 1G 88 f üier- Feree ich Ferües r dsese stützung, waͤhrend R amfon Maedonali sggine ngkand da

Friedrich Fürst zu Solms⸗Baruth Süniag F. de ee veaane e seen Gesetzentw irfe V regierungsrat u ernennen. 1 1 WC1 und zu diesem Zweck auch von den Bankstatuten abweichende neutral bleiben sollen. Das Haus vertagte si Hapen in der dort mitgeteilten Fasung Geseheskraft erlangt. Bestimmungen in Wirksamkeit zu setzen. 7 Uhr.