Hauß, Witte, K
Haupt⸗Kad. (2. Schles.) Nr. 11; die
v. Natzmer, Maj. und Mil. die Hauptleute und Komp. Chefs:
Hause in Karlsruhe, zum
am Kad. b feld (1. Heu Ebö 7 R. Herwarth von Bitten⸗
zuletzt Bats. Kom. im Füs. R. Graf Roon (Ostpr.) Nr.
dem Salonkammerdiener Meyer, dem Hofbüchsenspanner Domeyer, dem Kastellan Rössing, sämtlich in Gmunden;
das Allgemeine Ehrenzeichen:
den Polizeisergeanten Heinemann und Bartram, dem Schloßdiener Bertram,
dem Kassenpedellen beim Hoftheater Steffens,
dem Salonkammerdiener Ludewig,
dem Mundkoch Wilke, sämtlich in Braunschweig, und dem Sattelmeister Bade in Gmunden.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Königlich preußischen Obermilitärinten⸗ danturrat Lueck zum Kaiserlichen Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichsschatzamt zu ernennen.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Neapel be⸗ schäftigten Vizekonsul Toepke ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heiraten zu beurkunden.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. August 1914 beschlossen: aus Billigkeitsrücksichten zu genehmigen, daß Zu⸗ wendungen zugunsten der von den Deutschen Vereinen vom Roten Kreuz verfolgten Zwecke sowie sonstige unter § 12 Ziffer 3 des Erbschaftssteuer⸗ gesetzes fallende Zuwendungen zugunsten der Teil⸗ nehmer an dem gegenwärtigen Kriege oder deren Familienangehörigen von der Schen⸗ kungssteuer befreit bleiben, sofern die Zuwendungen während und aus Anlaß des gegenwärtigen Krieges erfolgen. v111““ 8 Berlin, den 8. August 1914.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. August 1914 beschlossen: aus Billigkeitsgründen zu genehmigen, daß Zigaretten,
die von Fabriken als Spenden für die im Felde stehenden Truppen zur Verfügung gestellt werden, ohne Steuerzeichen abgelassen werden können und von der Zigarettensteuer befreit bleiben, soweit von einer der von
der Heeres⸗ oder Marineverwaltung zur Empfangnahme und Verteilung der Liebesgaben bestimmten amtlichen Stellen die Uebernahme der Sendung mit unverletztem steueramtlichen Verscharze bescheinigt wird.
me der An wK.cg 44 1
Königlich Preußische Armee.
2 181. Sr “ “ dieser Pienfcteneh⸗ E“ “ piaem 1.
Die charakt. Fähnriche: Paak im Großherzogl. Mecklenb. Jäg.
B. Nr. 14, 1 geschieben Pau im Eisenb. R. Nr. 2, — aus dem des.
Berlin, 4. August Seraph n, . him, 9 “ 15e Inf. R. Nr. 150, in d. 11“ Fn 8 verf 8 59 —. ö Ne. * 8. (eersienngen zuletzt von d. 1 6 3. F., al auptm. mit 2 1. März 1912 bei d. es. Offizieren des San
u erlin, 5. August. Campbell b 8 5 Inf. Regts. Nr. 70, unter Enth. 8 “ 8 Lbe ch. Bbe dendeeFad. Anstalt dem Regt. aggreg. Beyer, Maj und End Fegh⸗ . 6 gggreg. 3. Thür. Inf. R. 71 vers. ₰ . z. D., komdt. z. Dienstl. als Bez Offiz. b. nanifee Kosel, bis auf weiteres z. Dienstl. b. Kr. Hein fc,rb. erlin, 6. August. v. Strempel, Maj 1 ö attes in Elsaß Lothringen, “ Penft. Flicger-2), vecblelht in disse Lelaur c und Komp. Chef im verfügte Kommando z. Dienstl. b. R ich. A; “ EE1131 eichs⸗Kol. Amt ist aufgehoben. — 8 tm., . 3z. Dienstl. als . Adj Sisel eeit d. Fürsten von Hohenzollern, n eehanebadih d eem Komdo. als aggreg. zum 1. Bad. Leib⸗Gren. R. Nr. 109
versetzt. Berlin, 7. August. v. Bentivegnt, Major im Komdo. d.
Schutztr. im Reichs⸗Kol. Amt, aus di ebbbböe. us eser Stellung ausgeschieden und gla, 8 sbeneh)ene “ eercheht Prinz Albrecht von aggreg. m rer bish. Unif. vers.: v. Maj Bats. Kom. an d. Heseei “ g8 “ und Chefs an d. Haupt⸗Kad. e“ am Kad. Hause in Potsdamn⸗ v. B. 9 halt, “ eche⸗ 88 8 Hause in Naumburg a. S, Hen cke, Adj mdo. 6 Kad. Korps, Nentwig, Oblt. an d. nstalt, — zum 9. Sag Friedrich III. 8 eute 8 : Fchwarz Fahn, L Grelher L“
8 . Hause in 1 3
Kad. Hause in Köslin, — zum 4. Revahgitatt, l onch br.⸗ Lehrer am Kad. Hause in Bendsberg;
Bendsberg, zum 6. Rhein. Inf R. 18g
1. Bad Leib⸗Gren. R. Nr. 109, Eckert
zum Inf. R. Graf Bose (l. Thür.) Filisp am Kad. Hause in Plön, Berlin, 10. August. Bloch v. Blottnitz, Maj. 8 6 33, m. fr.
in Berlin (Wasser s- infflere — lichen Arb Iö des Ministeriums der öffent⸗
baumeister verliehen worden.
der Universität Halle⸗Wittenberg,
brück ist 2 JETEEE1“ 1 beairtt asbatene erbrbesttichen Professor in derselben Fakultät
ermächtigt, denjenigen General⸗ und Spezi h
gI, denjenigen G. 2 Spezialk ions⸗
ves h enen n (Zivil⸗ und AhiirKaugsrern, hi hese in⸗ eiden Sekretärprüfungen vorgeschriebenen Vo rbereitu ngs⸗
dienst bereits v 39½ dees. “ haben oder in den nächsten 3 Monaten
Militärdienst einberufen freiwillig eintreten, die eine
erlassen, i di 3 1 6 9 8. sofern bei diesen Anwärtern nach ihrer Befähigung
Br. † 6 für den Bureau⸗ und Kassendienst außer
ist, ist in den Personalveränderungsnachweifungen anzuzeigen
jie H An die Herren Generalkommissionspräsidenten.
1893 (G.⸗S. S. 152)
da viebe % das aus dem Betriebe der auf preußischem
8
Tauentzten von Wittenberg (3. Brandenb.) Nr. 20 z. Diep. gest. und z. Dienstl. b. Kr. Min. kommandiert. Berlin, 11. August. Lademann, Hauptm. im Inf. R. Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Ne. 27, unter nth. von d. Komdo. z. Dienstl. b. Reichs⸗Kol. Amt, in d. 5. Westf. Inf. R. Nr. 53 versetzt. Befördert: Purper, Wagner, Oblts. d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (St. Wendel), zu Hauptleuten, Brandhoff, Lt. d. Res. d. Kurhess. Jäg. Bats. Nr. 11 (Saarbrücken), Keller, Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (St. Wendel), — zu Oblts. Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Lehr d. Res. d. 7. Lothr. Inf. Regts. Nr. 158 (Arolsen), Nilkens d. Res. d. 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15 (Mühlhausen i. Th.), Siebert (Georg) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Gera), Krenzien d. Landw. Ffarn ee (1 Cassel), Machmar des Landw. Trains 2. Aufgeb. Fassel). Befördert: Hensgen, Fähnr. im Magdeb. Drag. R. Nr. 6, zum Lt. mit Patent vom 23. Juni 1912, Feußner, Vtzefeldw. (I Frankfurt a. M.), zum Lt. d. Res. d. 2 Nassau. Inf. Regts. Nr. 88, Vogelsang, Vizewachtm. (I Frankfurt a. M.), zum Lt. d. Res. d. 2. Nassau. Feldart. Regts. Nr. 63 Frankfurt. Berlin, 12. August. Zu Leutnants befördert: die Fähnriche: Steinhausen im Gren. R. Prin⸗ Carl von Preußen (2. Brandenb.) Nr. 12, v. Podbielski im Hus. R. von Zieten (Brandenb.) Nr. 3, — beide mit Patent vom 19. August 1912, Graf v. Pfeil u. Klein⸗Ellauth im Hus. R. von Zieten (Brandenb.) Nr. 3, mit Patent vom 5. August 1914. Berlin, 13. August. Meyer, Oberstlt. und Kom. d. Kraft⸗ fahr.Bats., komdt. z. Dienstl. b. Kr. Min., unter Ernennung zum Abt. Chef in d. Kr. Min. vers. Rohde, Maj. in d. 3. Ing. Insp, Weidlich, Maj.,, zugeteilt der Inspektion d. Techn. Inst. d. Art., — beide kommandiert zur Dienstleistung beim Kr. Min. in das Kr. Min. versetzt und mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abt. Chefs in demselben beauftr. Grau, Hauptm. und Komp. Chef im 5. Westpr. Inf. R. Nr. 148, z. Dienstl. b. Kr. Min. komdt. Mühry, Lt. im Hannov. Jäg. B. Nr. 10, d. Abschied bew. Röhre, Fähnr. im Schlesw. Helst. Drag. R. Nr. 13, zum Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. Laabs, Ob. Veter. d. Landw. 1. Aufgeb. (V Berlin), zum St Veter. befördert. Berlin, 14. August. Prinz Ernst August zu Solms⸗ Braunfels, jüngster Sohn d. verstorbenen Prinzen Hermann zu Solms⸗Braunfels, als Lt., vorläufig ohne Patent, im Regt. d. Gardes du Conps angestellt. 1b 8 8
Königreich Preußen.
6 Justizministerium. Dem Notar Schweiker in Rummelsburg ist der Amtssitz in Belgard angewiesen. Der Rechtsanwalt Dr. Roth in Namslau ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslau, mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Namslau, ernannt worden. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Deumling bei dem Amtsgericht in estenberg, Ernst Höpfner bei dem Amtsgericht in Berlin⸗ chöneberg, Pfeiffer bei dem Amtsgericht in Landeck und Schweiker bei dem Amtsgericht in Rummelsburg.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts, Justizrats Deum⸗ 8 6 Fest berg in der C“ ist zugleich sein als Notge erlosaen. n
In die r Rechtanwalt SBweerker ass der
anwalt sgeri deehe ah be Lefrn E Risßnekevae 2e Meherhoff bei dem C1““ richtsassessor Dr. 3 11“ e e⸗ Lenesn hn88: bei dem Amtsgericht und dem Der Landgerichtsrat Harder in G ü b nesen, der Amtsrichter Müller in Ostrowo und der Stantsanvalischefther
Dr. Rindflei 1b sins von der Oberstaatsanwaltschaft in Celle
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Baurat Steinmatz ist von Oster stand des Wasserbauamts in Plön versetzt als Vor⸗
Dem Baurat Bachmann in Mauer ist di — Mauer ist die 1t Entlassung aus dem preußischen Staatsbkenst erkeitt achgesuchte
Den Regierungsbaumeistern Helmershausen und Pigge
etatsmäßige Stellen als Regierungs⸗
Ministerium der geistlichen und U 8 angelegenheiten. “
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät Professor Dr. Karl Stein⸗
Ministerium für Landwirts öä schaft, D und Sa d aesch —
Die Herren Generalkommissionspräsidenten werden hiermit die den für
infolge der sind, noch oder
Mobilmachung in den einberufen werden oder andere Prüfung zu bisherigen dienstlichen Leistungen ihre praktische
Welchen Beamten die Ablegung der Prüfungen Böesfer
Berlin, den 13. August 1914.
V.: Küster.
„Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
iet gelegenen Staats⸗
Pens. und d. Exlaubn. z. ferneren Tr. d. Unif. d. Jaf. Regis. Graf “
Herzogenrath
Teilstrecke der Eisenbahn von
Bälsgt worden.
mächtigen geruht, der italtenkichen 0 Allerhöchst Ihren Dank au gu cheshePandelskammer
besondere Danksagung ergehen zu
werden daher gebeten, sich ee wußtsein zu begnügen, bch 81 st mit dem befriedigenden Be⸗ sofern sie brauchbar erscheint,
daß auch die bloße Betäti G Sache des Lehdeee sützung des guten Willens schon die
liche innere Einheit beim Ringen um den Erfolg bekräftigt
regungen für unsere Seekriegsfü Iö 8 1 wie lebendi 2 3 gsführun Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist. Rach g das Interesse für unsere Flotte im deutschen Volk
der Fülle der Arbeit lei zalt gabe en gec eider unmöglich, auf
halten, daß ihre Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen
hmen
ord ü Almn der Gew . über die Beschäftigung von erbe
Reichsamt des Innern, wie
abgabepflichtige Reineinkommen der Gesellschaft für den Betrieb von niederkändischen Staatseisenbahnen zu Utrecht für das Jahr 1913 auf 3619,85 ℳ festgestellt worden ist. Cöln, den 9. August 1914. Deer Königliche Eisenbahnkommissar.
V.: Riesen.
Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 15. August 1914. —
einer Sitzung zusammen. 8 ves, e;
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ teilt folgendes mit:
Deutsche Warnungen an Frankreich und Belgien.
Durch Vermittlung einer neutralen Macht ist folgendes mitgeteilt worden: 1) der französischen Regierung:
Die Meldungen der deutschen Truppen lassen erkennen, daß dem Völkerrecht zuwider in Frankreich der Volks⸗ krieg organisiert wird. In zahlreichen Fällen haben Landeseinwohner unter dem Schutze der bürgerlichen Kleidung heimtückisch auf deutsche Soldaten geschossen. Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Kriegs⸗ führung, die dem Völkerrecht widerspricht. Die deutschen Trupen haben Anweisung erhalten, jede feindselige Haltung der Landeseinwohner mit den schärfsten Maßregeln zu unterdrücken. Jeder Nicht⸗ soldat, der Waffen führt, jeder, der die deutschen rück⸗ wärtigen Verbindungen stört, Telegraphendrähte durchschneidet, Sprengungen vornimmt, kurz, in irgend einer Weise un⸗ berechtigt an der Le ünns teilnimmt, wird sofort stand⸗ rechtlich erschossen werden. Wenn die Kriegsführung hierdurch einen besonders schroffen Charakter annimmt, so trifft Deutschland dafür nicht die Ver⸗ antwortung. rankreich allein ist Ströme von Blut, die sie kosten wird.
. 2) der belgischen Regierung: Königlich belgische Regierung hat Deutschlands richtig gemeinte Anerbietungen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen, zurückgewiesen. Sie hat dem deutschen, durch die Maßnahmen der Gegner Deutschlands gebotenen Ein⸗ marsch bewaffneten Widerstand entgegengesetzt, sie hat den Krieg gewollt. Trotz der Note vom 8. August, in der die belgische Regierung mitteilt, daß sie gemäß dem Kriegs⸗ gebrauch den Krieg nur mit uniformierten Mannschaften führen werde, haben in den Kämpfen um Lüttich zahl⸗ reiche Leute unter dem Schutz bürgerlicher Kleidung an dem Kampf teilgenommen. Sie haben nicht nur auf die deutschen Truppen geschossen; sie haben in grau⸗ samer Weise Verwundete erschlagen und Aerzte, die eruf efclgenen e vangg chossen. Gleichzeitig hat in
d rco 8 exr 8 t 1,2 8 u har j niedergemetzelt. vhec ücier gesttäli hereügessh sitteten Welt Rechenschaft für das Blut “ 19 schuldigen, für die jeder; ivilisation Hohn sprech 85 8 8 Kriegsführung Belgiens. Wenn der Koseh no. hende Art der graufamen Charakter annimue n der Krieg von nun an einen
nmt, trägt Belgien die Schuld.
chützen, wird von nun an jeder Ni z zen, 2 jeder Nichtunifor - Te 1asgek B, eechfe Nebeheah. vPang a Fef hte 8 Kampf berechtigt bezeichnet ist — außerhalb des Völkerrechte h C“ — 8 hts stehend behandelt ger 1 ꝛgraphendrähte durchschneidet, Spren⸗ gungen vornimmt, kurz in irgend ei Wei der Kriegshandlung teilnin B eac uftbetechäs an G umt. Er wird als Franktireur be⸗ handelt und sofort standrechtlich erschossen vesdn ö“
Auf das 11“ C1“ 88 — Huldigungstelegramm der italie⸗ n ; chen Handelskammer an Seine Mhasehchögfgensbislie⸗
“ eldet, folgendes geantwortet: 1 Ihr Telegramm vom 7. d. M. 1 8 8 1 Seine Malestat der .“ Allerhöchster Stelle vor
ser und Kö 1 öchst Sich über die Sympathiekundgebungen weeee hehehen
ür
In erhebender Einmütigkeit sind alle Kreise des Volkes
bestrebt, sich in i 1 rr. en nch lich⸗ sich in irgendeiner Weise für das bedrohte Vaterland
die er Hinsicht so
zu machen. Dem Kriegsministerium gehen in
zahlreiche Anerbietun
eiche Anerl gen und Vor⸗
unmöglich ist, in jedem Falle geiccür⸗ lassen. Alle Beteiligten
läge zu, daß es
Anregung geprüft und i l☛ 4 r, auch Folge gegeben wird, 1
indem sie dessen unerschütter⸗
Dem Admir em Admiralstab der Marine gehen täglich An⸗
ung zu, die zeigen,
einer Mitteilung des Admiralstabs ist es ihm bei
ider ) jede derartige Ein⸗ Die Einsender dürfen sich jedoch daen ger⸗
dustriellen Verei . en Verein, der zler be⸗
289 1Reich 2 23 Fgssgr ere eim Reichska für die zugehörigen Betriel riebe allge ⸗ von den Bestimmungen ns .-
2
ü Arbeiterinnen Arbeitern zuzulassen, ist aus dem W B.“ meldet, folgender
Jugendlichen
nach Sittard sich ergebende kommunal⸗
Bescheid ergangen
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu
verantwortlich für die
auf⸗
Um die — 4 84 schaft zu se deutschen Truppen vor der entfesselten Volksleiden⸗
v“
Wenn ich auch nicht verkenne, daß Ihre Betriebe in den gegen⸗ wärtigen Kriegszeiten leistungsfähig erhalten werden müssen, so kann es doch nicht für zulässig erachten, Ihrem Autrag zu entsprechen. Das Gesetz vom 4. August d. J. will solche Ausnahmen nur für den taßerfen Notfall dann zulassen, wenn es nach Lage der Verhältnisse unmöglich ist, ohne Ausnahmebewilligung auszukommen und insbesondere die betreffenden Arbeiten durch Männer, die den Beschäftigungs⸗ heschränkungen nicht unterliegen, ausführen zu lassen. So lange also, wie es gegenwärtig der Fall ist, eine überaus große Zahl von Männern insolge von Betriebseinschränkungen gewerblicher Be⸗ triebe ohne Beschäftigung ist, würde es dem Gesetze zuwider sein, die Beschränkungen der Gewerbeordnung in der Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern durch Bewilligung von Aus⸗ nahmen zu durchbrechen. Wenn in der Eingabe darauf hingewiesen wird, daß den jugendlichen und den weiblichen Arbeitern durch die nachgesuchten Ausnahmen eine willkommene Arbeitsgelegenheit ge⸗ geben würde, so fällt dagegen entscheidend ins Gewicht, daß für Fraven und Kinder der zum Kriegsdienst berufenen Arbeiter reichs⸗ gesetzlich eine Fürsorge sichergestellt ist, die von den Kommunen viel⸗ fach noch eine wertvolle Ergänzung erfährt. Um eine geordnete Versorgung der gesamten arbeitenden Be⸗ wölkerung sicherzustellen, muß deshalb mit allem Nachdruck dahin ge⸗ wirkt werden, daß zu Beschäftigungen der in Rede stehenden Art aus⸗
nahmslos die verfügbaren Männer herangezogen werden, denen die
Mittel zum regelrechten Unterhalt für ihre eigenen Frauen und Kinder nur auf diese Weise zugeführt werden können. Wegen der Vermittlung von Arbeitskräften können sich die Unter⸗
(nehmer bekanntlich an die überall eingerichteten öffentlichen Arbeits⸗
nachweise wenden; für die Provinz Sachsen kommt der Arbeits⸗ nachweisverband Sachsen⸗Anhalt in Magdeburg, Fürstenwallstraße 19, in Betracht, der zum Ausgleich durch eine Zenrralstelle mit den anderen provinziellen Nachweisen in Verbindung steht. .“
8
Das Reichsmarineamt erläßt folgenden Aufruf:
Weitere Anmeldungen Kriegsfreiwilliger für den Marinefliegerdienst werden entgegengenommen. Bevorzugt werden junge Leute mit technischer Vorbildung und solider Lebens⸗ führung, in erster Linie solche, die bereits ein Pilotenexamen bestanden oder eine Fliegerausbildung begonnen haben. Die Anmeldungen sind schriftlich oder persönlich von 1 bis 3 Uhr Nachmittags zu richten an die Geschäftsstelle des „Freiwilligen Marine⸗Flieger⸗Korps“, Berlin W. 10, Matthäikirchstraße 9.
Wie das Kaiserliche Patentamt mitteilt, hat der Verband Deutscher Patentanwälte (Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 147) sich bereit erklärt, während der Kriegszeit nicht nur, wie schon bisher, unbemittelten Interessenten Ver⸗ treter zur kostenlosen Wahrnehmung ihrer Geschäfte vor dem Kaiserlichen Patentamt nachzuweisen, sondern auch überhaupt auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes durch seinen Vorstand Auskünfte zu erteilen. Per⸗ sonen, die durch die Kriegslage an der direkten Wahrnehmung oder Verfolgung ihrer Interessen behindert sind, wird anheim⸗ gestellt, sich an die angegebene Stelle zu wenden.
Müllheim (Baden), 14. August. Der Kreisdirektor von Gebweiler bei Mülhausen gibt laut Meldung des „W. T. B.“ bekannt: Es ist von Hausbewohnern auf unsere Truppen geschossen worden. Ich mache deshalb bekannt, daß jeder Besitzer eines Hauses, aus dem ac deuisches Militär geschossen wird, unweigerlich standrechtlich erschossen und sein Haus in Brand gesteckt wirddet. v
Oesterreich⸗Ungarn. Dusrch die amerikanische Botschaft in Wien wurde dem V des Auswärtigen folgende Tatsache zur Kenntnis gebracht:
Am. 13. August wurde der österreichisch⸗ungarische Vize⸗ konsul Hoffinger, der von dem österreichisch⸗ ungarischen Botschafter zum Schutz des diplomatischen Archivs in St. Petersburg zurück⸗ gelassen worden war und für dessen Sicherheit das russische Auswärtige Amt ausdrücklich garantiert hatte, als Kriegsgefangener verhaftet. Der Einspruch, den die amerikanische Botschaft, die bekanntlich in Rußland den Schutz der österreichisch⸗ungarischen Interessen für die Dauer des Krieges übernommen hat, gegen diesen offenbaren Bruch des Völkerrechts einlegte, blieb ohne Erfolg.
Wie „W. T. B.“ meldet, sieht sich die österreichisch⸗ ungarische Regierung veranlaßt, diesen russischen Gewaltakt, dem übrigens bereits die willkürliche Verhaftuug des Botschafts⸗ kanzleibeamten Loster vorangegangen war, mit der völkerrecht⸗ lichen Waffe der Wiedervergeltung zu bekämpfen, und hat daher gestern die Gefangennahme des russischen Kanzleibeamten Stolkowsky, dem die diplomatischen Archive der hiesigen Botschaft anvertraut waren, des russischen Botschaftsgeistlichen Jakubowsky und des gegenwärtig in Budapest sich auf⸗ haltenden früheren russischen Konsuls in Serajewo von Igel⸗ ström verfügt. 1“
Rußland.
Ein Kaiserlicher Ukas trifft nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ folgende An⸗ ordnungen:
1) Aufhebung aller Vergünstigungen und Privilegien, die Unter⸗ tanen feindlicher Staaten kraft früherer Verträge genteßen;
2) Gefangennahme derjenigen Untertanen feindlicher Staaten, die im aktiven oder Rotieisie be n Kriegsverhältnis stehen;
3) Verleihung des Rechtes an die Behörden, solche Untertanen aus Rußland auszuweisen oder sie nach verschiedenen Gegenden des Reiches zu bringen;
4) Anhalten und Konfiskation der Schiffe feindlicher Staaten, die zu einem kriegerischen Zwecke dienen können;
5) Erlaubnis für die Untertanen neutraler Staaten, ihren laufenden Geschäften nachzugehen;
6)1 Beobachtung unter der Bedingung der Gegenseitigkeit der Pariser Schiffahrtsdeklaration vom Jahre 1856, der Petersburger Deklaration vom Jahre 1868 über die Nichtverwendung von Explosivkugeln, der beiden auf der ersten Haager Konferenz vom Jahre 1899 unterzeichneten Deklaration, betreffend Stickgase und Explosivkugeln, der Genfer Konvention vom Jahre 1906, betreffend die Bedingungen des Territorialkrieges, und der auf der zweiten Haager Konferenz im Jahre 1907 unterzeichneten Verträge.
Italien.
Der österreichisch⸗ungarische Botschafter Freiherr Macchio ist gestern nachmittag in Rom angekommen.
von
Nachdem zwischen England und Oesterreich⸗Ungarn, Frank⸗ reich und Oesterreich⸗Ungarn, Montenegro und Oesterreich⸗ Ungarn der Krieg ausgebrochen ist, hat die dänische Re⸗ gierung nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, vollständige Neutralität zu beobachten.
Nach einer Verfügung der schwedischen Regierung be⸗ dürfen, wie „W. T. B.“ meldet, russische Staats⸗ angehörige, die unmittelbar aus russischem Gebiet nach Schweden kommen, zu ihrer Zulassung einer be⸗ sonderen Erlaubnis, die in jedem einzelnen Falle nachzu⸗ suchen ist. Das gleiche gilt für die Zulassung deutscher Reichsangehöriger, die unmittelbar aus deutschem Gebiet nach Schweden kommen. 1“ 38
Türkei. 8
Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, durch das die Banque Ottomane ermächtigt wird, auf ein Pfund und ein halbes Pfund lautende Banknoten auszugeben.
Albanien.
Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung hat die Internationale Kontrollkommission dem Fürsten eine Million Kronen bewilligt. Die holländischen Offi⸗ ziere de Weer, Kroon und de Jong sind am 5. August nach Holland abgereist; die noch gefangenen beiden Offiziere folgen nach ihrer Freilassung. Die Rebellen sind Friedens⸗
Südlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 14. August. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.⸗ Korresp.⸗Bureaus.) Unsere Truppen rückten heute an mehreren Punkten in Serbien ein und warfen die dortigen Streitkräfte des Feindes zurück. Alle von unseren Truppen bisher unternommenen Aktionen sind erfolg⸗ reich gewesen. Schabatz ist in unserem Besitz.
Wohlfahrtspflege.
Familienfürsorge.
Der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, der Präsident des Reichsversicherungsgamts Dr. Kaufmann, der Ministerialdirektor im preußischen Ministerium des Innern Dr. Kirchner und der Präsident der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte Koch veröffentlichen den folgenden Aufruf, betreffend Familienfürsorge:
„Wenn auch die öffentliche Fürsorge an erster Stelle in diesen schweren Kriegszeiten unseren tapferen Brüdern gelten muß, die an den Landesgrenzen mit ihrem Leib und Leben die Heimat verteidigen, so darf doch auch die Liebestätigkeit im Lande selbst nicht ruhen. Die Notleidenden und Darbenden dürfen nicht der Hilfe und Unterstützung entbehren, die ihnen in Friedenszeiten in so reichem Maße gewährt wurde; im Gegenteil, sie muß noch er⸗ weitert und vermehrt werden, weil dann unsere Brüder vor dem Feinde die Gewißheit haben, daß die von ihnen zurückgelassenen Frauen und Kinder, die plötzlich des Ernährers beraubt wurden, vor Hunger und Elend bewahrt bleiben. Es handelt sich daher darum, die bestehenden Fürsorgeeinrichtungen in ihrem ganzen Umfange zu sichern und noch auszubauen, vor allem aber dafür zu sorgen, daß die in diesen Tagen so dankenswert zutage getretene Wohltätigkeit in planmäßiger Weise zusammengefaßt und geleitet wird. Um dieser hohen Aufgabe gerecht zu werden, hat sich bei der Zentral stelle des Roten Kreuzes, Abteilung für Kriegs⸗ wohlfahrtspflege, Reichstagsgebäude Portal 1V, ein Ausschuß für Familienfürsorge, bestebend aus den Herren Dr. Kauf⸗ mann, Präsidenten des Reichsversicherungsamts, und Koch, Präsi⸗ denten der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, gebildet. Dieser Ausschuß für Familienfürsorge wird die Verbindung schaffen zwischen allen auf diesem Gebiet bestehenden Einrichtungen. Er wird sich dabei von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen:
Die Kinderfürsorge wird durch Unterstützung und Erweiterung der Kinderküchen, durch Einrichtung von Beschäftigungs⸗ und Spiel⸗ stunden für Kinder, deren Väter vor dem Feinde stehen und deren Mütter des Verdienens halber den Tag außer dem Hause verbringen müssen, in jeder möglichen Weise zu fördern sein. Volksküchen, Suppenanstalten sind zu unterstützen und, wo noch nicht vor⸗ handen, neu einzurichten. Für die Entlastung der Familten von Siechen, Kranken usw. muß gesorgt werden. Endlich muß auf die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit sowie von Hilfs⸗ kräften für den Hausstand hingewirkt werden.
Bei der Ausfübrung dieser vor allem auch auf den Ausgleich der Liebestätigkeit gerichteten Aufgaben wird man sich insbesondere der reichlich zur Verfügung stehenden und noch vorzubereitenden Helferinnen vom Roten Kreuz bedienen. Sie werden dabei auch feststellen können, wo aus edler Schamhaftigkeit die öffentliche Wohltätigkeit nicht in Anspruch genommen wird, obwohl sie unter allen Umständen not⸗ wendig ist. Dieses große, umfassende Liebeswerk, welches mit dem Fiatreten für die Darbenden und Verlassenen in hervor⸗ ragender Weise helfen kann, den brüderlichen Sinn unter uns allen und das Gefühl unserer gegenseitigen Zusammengehörigkeirn zu heben und zu stärken, und welches ausgleichend wirkt zwischen Wohlstand und Not, kann und muß die Mitarbeit aller wohlmeinenden Vaterlandsfreunde finden, und an sie alle wenden wir uns mit der herzlichen Bitte: Helft uns, diese großen Ziele zu erreichen! Mit allen unseren Kräften müssen wir bemüht sein, daß unsere Tapferen, wenn sie einst mit Gottes Hilfe siegreich aus dem Falde zurückkehren, ihre zurückgelassenen Frauen und Kinder in angemessenen Verhältnissen und ihr Heim in Ordnung finden. Indem wir hierfür sorgen, tragen wir unsere Dankesschuld ab an jene, die ihr Leben für uns einsetzen.
Alle Mitteilungen bitten wir an die Zentralmelde⸗ und ⸗aus⸗ kunftsstelle des Roten Kreuzes, Reichstags gebäude, NW. 7, Portal IV, zu richten.“ .““ 16.
Der Erzherzog Karl Franz Josef und Gemahlin haben nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Wien 70 000 Kronen für das Rote Kreuz in Oesterreich⸗Ungarn sowie für die Familien Einberufener in Oesterreich⸗Ungarn und Bosnien gespendet.
8
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Der Norddeutsche Lloyd hat vom Tage der Mobilmachung an seine gesamten neuen, großen Bahnhofsanlagen in Bremen dem Roten Kreuz für Lazarett⸗, Verpflegungs⸗ und sonstioe Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Anlagen sind, wie „W. T. B.“ berichtet, gan) besonders hierfür geeignet und werden bislang dazu benutzt, die Liebesgaben, die für die durchziehenden Truppen bestimmt sind und die in großen Mengen eintreffen, zu sammeln und den Truppen bei der Durchfahrt auszuhändigen. Dann wird mit der Einrichtung von Lazaretten begonnen. Für alle diese Zwecke eignen sich die Anlagen ganz vorzüglich. Die erste Samm⸗
ung zum Besten des Roten Kreuzes hat in Bremen die Summe von 629 000 ℳ ergeben.
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in Bremen hat beschlossen, die Erträge ihrer sämtlichen Sammelschiffchen, einschließlich des bis⸗ lberigen Inhalts, für die Dauer des Krieges der Sammlung für das Rote Kreuz zur Verfügung zu stellen.
Der Verein für Handlungskommis von 1858 (Kauf⸗ männischer Verein, Sitz Pamburg) hat sein Erholungsheim in Hennnn als Lazarett der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt. .
Die Landesgeschäftsstelle Berlin des Vereins für Handlungs⸗ kommis von 1858 teilt mit, daß die infolge des Krieges eingetretene Unsicherheit der Rechtslage des Kündigungsverhältnisses der Handlungs⸗ gehilfen vielsach zu irrigen Ansichten geführt hat, und ist deshalb gern bereit, kostenfreie Auskünfte zu erteilen. Sie hat für die An⸗ ehörigen der ins Feld gezogenen Vereinsmitglieder einen Unter⸗ srñ ungsfonds eingerichtet, um auf diese Weise helfend einzu⸗ greifen. Schon heute liegt eine Anzahl von Unterstützungs esuchen vor, und es ergeht deshalb an alle in guter tellung befindlichen Haseeansehetetfen und Kaufleute die Bitte, durch Einsendung eines Betrages die Notlage beseitigen zu helfen. Zahlungen sind zu richten an: „Verein für Handlungskommis von 1858 (Kaufm. Verein zu Hamburg), Landesgeschäftsstelle Berlin SW. 68, Lindenstraße 37 III“ oder „Postscheckkonto 9333 Basedau mit dem Vermerk „Kriegsunterttlützungskasse“, Für Auf⸗ gabe von offenen Stellen, auch Aushilfsstellen, will der Verein dankbar sein.
Aus Mülheim (Ruhr) berichtet „W. T. B., daß die Herren Karl Schmitz⸗Scholl und Wilhelm Schmitz⸗Scholl durch ihre Firma, Hamburger Kaffeeimportgeschäft Emil Tengelmann, hunderttausend Schokoladetafeln im Werte von 30 000 ℳ zur Verfügung stellen, die als Feldpostbriefe an die im Felde stehenden Truppen zur Versendung gelangen follen.
Der Krieg hat die Arbeit der Zentralstelle für Volks⸗ wohlfahrt, die eine Arbeit des Friedens ist, wie kaum eine andere, jäh unterbrochen. Alle weiterschauenden Pläne, die für den kommenden Herbst und Winter gefaßt und deren Durchführung in Angriff ge⸗ nommen war, mußten zugunsten der Aufgaben zurück⸗ gestellt werden, welche die Not der Zeit von der Zentralnelle erheischt. Das gilt insbesondere von der für den September in Leipzig geplanten Konferenz und dem Kursus für Wohnungs⸗ aufsicht und Wohnungspflege. Die Zeitschriften der Zentral⸗ stelle werden in vermindertem Umfang und in größeren Zeitabständen weitererscheinen. Für die „Concordia' ist einstweilen eine monatliche Ausgabe in Aussicht genommen. Ihre Auskunfterteilung erhält die Zentralstelle aufrecht. Daß die Zentralstelle für Volkswohlfahrt sich im übrigen ganz in den Dienst der nationalen Aufgaben stellt, die unsere Zeit in einer Größe und in einem Umfange an uns stellt, wie kaum zuvor, versteht sich von selbst. Sie hat ihre Arbeitskräfte und ihre Räume dem „nationalen Frauendienst“ zur Verfügung gestellt. In shren Räumen befinden sich die Preußische Zentrale, die Abteilung Berlin, die Vorortzentrale Berlin und die Bezirks⸗ abteilung Charlottenburg dieser umfassenden Organisation, die im Einverständnis mit dem Ministerium des Innern, mit den städtischen Verwaltungen von Berlin, Charlottenburg, Schöneberg und anderen Vororten und nach Verständigung mit dem Roten Kreuz eine Arbeit in Angriff genommen hat, die als Ergänzung der Kriegswohlfahrtspflege
des Roten Kreuzes gedacht ist. Aus dem Inhalt der letzten Hefte der Zeitschrift der „Concordia“ (Karl
Zentralstelle für Volkswohlfahrt r 1 Heymanns Verlag, Berlin) seien die folgenden größeren Aufsätze hervorgehoben: Der Großeinkauf von Lebensmitteln und Bedarfs artikeln für die Arbeiterschaft, namentlich auch die Fabrikkonsum⸗ anstalten (eine Konferenz der Zentralstelle für Volkswohlfahrt); Be⸗ strebungen der Selbsthilfe zur Bekämpfung der Lebensmittelteuerung; Notwendigkeit und Wege erweiterter Darlehnssewährung für di gemeinnützige Bautätigkeit (von Dr. Altenrath, Charlottenburg); Die Ausstellung für Gesundheitspflege in Stuttgart 1914 (von Stabsarzt Dr. Bofinger); Der XV. Deutsche Kongreß für Volks⸗ und Jugendspiele in Altona; Das Wohlfahrtsamt der Mittelpunkt der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege; Das zehnjährige Be⸗ stehen der Zentralstelle für Privatwohltätigkeit in Düfseldorf (von Landesrat Appelius); Das württembergische Gesetz, betreffend öff liche Lichtspiele (von Gerichtsassessor Dr. Albert Hellwig).
8 Technik.
In seiner Schrift „Schöpfungen der Ingenieurtechnik der Neu zeit“, die als (20.) Bändchen der Teubnerschen E Na⸗ tur und Geisteswelt“ erschienen ist, behandelt der Geheime Regierungs⸗ rat Max Geitel die Entstehungsgeschichte und die Konstruktion neu⸗ zeitlicher Ingenieurarbeiten. Ein Kapitel ist auch den Tunnel⸗ bauten in den Alpen gewidmet und ihm sind die nachstehenden Ausführungen entnommen:
Von jeher hat der Riesenwall der Alpen den Wagemut der durch ihn voneinander getrennten Völkerschaften erregt. Im Altertum waren es kriegerische Ereignisse, die tatkräftige Heeresführer veran⸗ laßten, unter unsäglichen Anstrengungen die von Eis und Schnee starrenden unwirtlichen Höhen zu überwinden. Die Neuzeit verfolgt bei der Ueberwindung des Alpenmassivs friedliche Zwecke, die An⸗ bahnung des Verkehrs zwischen den Völkern jenseits und diesseits der himmelragenden Riesen der Bergeswelt. Hannihal und Cäsar sowie die Veutschen Kaiser verstanden den Schrecknissen eines Simplon⸗ überganges zu trotzen. Auch die Cimbern sollen nach Angabe des italie⸗ nischen Ingenieurs Bazzaro vom Simplon her in die Lombardei hin⸗ abgestiegen sein.
Die ersten großen über die Alpen führenden Verkehrsstraßen stammen aus dem 18. Jahrhundert: Kaiserin Maria Theresia erbaute 1772 die über den Brenner führende „Kaiserstraße“; Napoleon I. schuf die S über den Mont Cenis und über den Simplon. Noch andere die Alpen überschreitende Straßen folgten, und als die Eisen⸗ bahnen in die Erscheinung traten, da gesellten sich zu diesen die das Gebirgsmassiv durchbohrenden Tunnels, die höchsten Glanzleistungen neuzeitlicher Ingenieurtechnik darstellend. Der erste größere Tunnel⸗ bau war der 2 ¼ km lange Hauensteintunnel bei Olten in der Schweiz. Er hat nebenbei eine traurige Berühmtheit dadurch erlangt, daß während seines Baues am 28. Mai 1857 70 Arbeiter durch den Einsturz eines Schachtes den Tod fanden. Die hier gesam⸗ melten Erfahrungen ermutigten im Jahre 1859 zum Bau des 12 km langen Mont Cenistunnels, der nach 11 jähriger Bauzeit zum Durchschlag und im 12. Jahre zur Vollendung gebracht wurde. Der tägliche Vortrieb betrug, da man allein über Handbohrung verfügte, auf jeder Seite nur 1,5 m täglich. Der im Jahre 1872 begonnene, am 29. Februar 1880 durchschlagene Gotthardttunnel hat eine Länge von 14,984 km; hier erzielte man, da inzwischen die Tunnel⸗ bohrmaschine ins Leben gerufen war, einen täglichen Fortschritt von 2,11 m auf jeder Seite. Der nächste in Angriff genommene große Alpentunnel war der den Simplon durchschneidende. Er ist ein unmittelbarer und scharfer Konkurrent seiner beiden Vorgänger, denn ihm liegt, gleich jenen, dieselbe große Aufgabe innerhalb des inter⸗ nationalen Verkehrs zwischen dem Norden und Süden Europas ob. Diese Aufgabe zwang schon bei der Festlegung der beiden Tunnel⸗ mündungen zu wichtigen Erwägungen. Ein Tunnel ist um so billiger und schneller herzustellen, je kürzer er ist, oder, mit anderen Worten, in je größerer Höhe er das Gebirge durchbohrt. Hiermit wachsen aber die Schwierigkeiten, die sich der Beförderung der Züge entgegen⸗ stellen. Diese müssen größere und länger ausgedehnte Steigungen hinaufbefördert werden, und die im Freien liegenden Eisenbahnstrecken können gegen Schneeverwehungen und sonstige Naturereignisse nur unter erheblichem Aufwand von Personal⸗ und Unterhaltungskosten geschützt werden. Demnach hat man dem Simplontunnel, um ihn zu einem stets betriebsbereiten Mittel des internationalen Verkehrs zu machen, eine möglichst tiefe Lage gegeben und ihn als einen soge⸗ nannten Basistunnel, der den Gebirgsstock an . Wurzel durch⸗ fährt, ausgeführt. Der Simplontunnel liegt 450 m tiefer als der Gotthardtunnel. Trotzdem aber konnte man ihn derart in das Gelände einfügen, daß er nur 5 km länger ist als der Gotthardtunnel, nämtlich 19,803 km. Die nördlich bei Brig belegene Tunnelmündung liegt
686 m, die südliche bei Iselle liegt 634 m über dem Meere.