Bekanntmachung.
AE Der Fernsprechverkehr ist eröffnet worden zwischen Berlin und den deutschen Orten Ampfing, Burg echnanöchen Eggmühl, Ergoldsbach, Gars (Inn), Geiselhöring, Isen, Krai⸗ burg, “ Schafstedt (Dithmarschen), Taufkirchen (Vils), Tüßling, Velden an der Vils und Wartenberg (Oberbayern)
gewöhnliche Gesprächsgebühr je 1 ℳ —.
Berlin C. 2, den 15. August 1914.
Kaiserliche Oberpostdirektion. Vorbeck.
8 8 Verordnung,
ffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Efuhr n
Vom 25. Juli 1914.
Mit Rücksicht auf den Rückgang der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in der Schweiz wird, in Abänderung der Verordnung vom 22. August 1913 IV. 21 688 1, III. 12676 (Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt A. S. 335), hiermit verordnet, was folgt:
§ 1.
Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus den schweizerischen Kantonen Bern, Luzern, Uri, Unterwalden, Zug, Solo⸗ thurn, Basel⸗Stadt, Basel⸗Land, Schaffhausen, Aargau und Neuen⸗ burg ist bis auf weiteres unter den Bedingungen in den §§ 20 — 23 der Verordnung vom 10. September 1912 (Zentral⸗ und Bezirks⸗ Amtsbl. A. S. 366) wieder gestattet. Dagegen bleibt die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und gichen aus den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus, Freiburg, Avppenzell, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis und Genf nach wie vor verboten.
2.
Diese Verordnung tritt am 1 August 1914 in Kraft.
Straßburg, den 25. Juli 1914. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen.
Abteilung für Landwirtschaft Abteilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretär. Der Unterstaatssekretär.
Freiherr von Stein. J. A.: Patheiger.
Die von 5 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 60 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4467 eine Verordnung, betreffend den Aufruf des Landsturms, vom 15. August 1914, und unter 8 Nr. 4468 eine Bekanntmachung, betreffend den Aufruf des Landsturms, vom 15. August 1914.
Berlin W. 9, den 15. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 den Regierungsrat Franz von Gu6rard, Mitglied der König⸗ ichen Eisenbahndirektion in Essen (Ruhr), zum Geheimen Re⸗ gierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten zu ernennen. 11X“X“ ““
“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Privatdozenten und Mitgliede des Medizinalkollegiums der Se. Professor Dr. Robert Thomsen in Bonn
en Charakter als Medizinalrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der Privatdozent, Professor Dr. Bruno Heymann in Berlin ist zum Abteilungsvorsteher am Hygienischen Institut er Friedrich Wilhelms⸗Universität daselbst ernannt worden.
Bekanntmachung.
ie mündliche und praktische Prüfung für Direktoren und Direktorinnen an Taubstummen⸗ anstalten, deren Beginn durch meinen Erlaß vom 8. Februar d. J. — U III 6157 1. (Zentrbl. f. d. ges. Unterr.⸗Verw. i. Preuß. S. 279) — auf Montag, den 14. September d. J. festgesetzt worden ist, wird bis auf weiteres verschoben. Berrlin, den 15. August 1914.
Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
11IZI1II. von Bremen.
˖—
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite e wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre nü den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag des nternehmens der Ahaus⸗Enscheder Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Ahaus aus dem Betriebsjahre 1913 von der im preußischen Staats⸗ gebiete belegenen Strecke Ahaus Landesgreze—
50 371 ℳ 71 ₰ beträgt.
Münster (Westf.), den 13. August 1914. Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Richtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. August 1914.
Seine ö der Kaiser und König hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag in der Richtung Mainz Berlin verlassen.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie
Mein
fehlen.
emacht
und der beteiligen.
Uebri noch nicht
3 W. T. B.“ meldet, an den Oberbürgermeister von Berlin folgenden Erlaß gelangen lassen:
8
Der Fortgang der kr uptquartier von Herzens innigsten
Das Armee⸗Verordnu Allerhöchsten Gnadene
Kaisers vom 12. August
Ich will, sofern nicht Bundesfürsten zusteht, denje Abstammung, oder der Wehrpflichtverletzung
hinsichtlich egnadigung während des gegenwärtigen Krieges, dreier Monate vom deutschen Truppen⸗ einem deutschen Konsulat oder in eine Dienst melden. stattfinden.
Ausgeschlo die zu Zuchth
hrenstrafen oder Marineteil, ausstrafe verurteilt
Urteils aus dem Heer oder der gegenwärtigen Kriege gegen Deutschland ge
Marine en
a
büler von und
Mit Rücksicht a gegenüber Deutsch' wenig freundliche gierung den hie „W. T. B.“ zufolge, beauftragt, entgegenzutreten. füllung dieses Auftrags das Ausstreuungen für unbeg
jigen Geschäftsträger,
Der italieni
Auf Grund des vorgestern au Provinzen erfo Meldung des „ Landsturmpflichtigen mit ihre Auch diese aber werden nur in der planmäßig zur Aufstellung vorgese berufen werden.
pflichtigen hand bereitende Maß Persönlichkeiten festgestellt wer Listen erfolgt. Etwaige Ge Einstellung sind bei den Be⸗ über sie ents Generalkom
Wie oben mitgeteilt worden ist,
gebot des Landsturms zu den planmäß meinen Mobilma Zweck ist in er wendung im Felde geeign stellung in mobile Format eht natürlich nur, trengenden, Dienst im Heimatge ihm betraut. u“ muß das hier kommt es darauf an, so schne regeln gegen feindliche damit nicht unr Leben und E sondern auch den ungestörten Ve des Aufmarsches zu sichern.
militärischen Erforderniss schaftliche Interessen in dienstfähige Mann
sonst noch waffenfähi jenen Gebieten bes
ter Linie,
schon süchs
onders stark bedrohten sonstigen militärisch wichtigen
„„Es ist aber klar, daß man eine Ma lichen Berufen so plö hieht und dadurch gro ange wie mö
Grund dafür, ihr verschont gebl.
lich aufzuschieben sucht. aß die innerpreußischen ieben sind als die übrigern Gesagten nicht möglich war, das Aufge einen späteren Zeitabschnitt der Mobil In den inneren Provinzen konnte man Wirtschaftsinteressen abziele verantworten, weil es ein die mobilen Truppen in waren, und weil sie daher v für Zwecke verfügbar blieb Sache des Landsturms sind. Dieser Zeitabschnitt deshalb muß die Ablös handenen Restes von Landsturms eingeleitet gens bedeutet das Aufgebot des Landsturms durchaus die Einstellung sämtlicher Landsturmpflichtigen in ormationen. Man will zunächst vielmehr nur ick über die Zahl der verfügbaren Mann
“
militärische einen Ueberb
erischen Operationen nötigt Mich, 1 lin zu verlegen. edürfnis, der Berliner Bürgerschaft mit Meinem Lebewohl Dank zu sagen für alle die der Liebe und Zuneigung, schweren Tagen in so rei fest auf Gottes Hilfe, die unerschütterliche
Stunden der Gefahr.
undgebungen und Beweise die Ich in diesen großen und schicksals⸗ scchem Maße erfahren habe. auf die Tapferkeit von H Einmütigkeit des deutschen Volkes in den Unserer gerechten Sache wird der Sieg nicht
Berlin im Schloß, den 16. August 1914. Wilhelm I. R.
Der Oberbürgermeister und der Stadtverordneten⸗ vorsteher durften gestern morgen Seiner Majestät dem Kaiser kurz vor der Abreise 6
Schlosse die Abschiedsgrüße der Stadt Berlin darbringen. 8 1 8
veröffentlicht rlaß Seiner Majestät
das Begnadigungsrecht einem der hohen Fremdenlegionären deutscher ahnenflucht (§ 69 M.⸗St.⸗G.⸗B.) (§ 140 R.⸗St.⸗G.⸗B.) schuldi
verwirkten Aussicht spätestens heutigen Tage ab gerechnet, sich bei einem einem deutschen Kriegsschiff, m deutschen Schutzgebiet zum In besonderen Fällen wird eine Fristverlängerung
ssen von dieser Gnadenerweisung bleiben oder auf Grund eines g bernt worden sind oder im ämpft haben.
8
Der Königlich württembergische Gesandte zu Hemmingen hat Während seiner Abwesenheit führt der stellvertr ratsbevollmächtigte, Ministeria Geschäfte der Gesandtschaft.
Während der weiteren sandten Cäceres fü Geschäfte der Gesandts⸗
Abwesenheit des Peruanischen Ge⸗ rrt der Legationssekretär Cavero die
hier umlaufende Gerüchte, daß Italien and und Oesterreich⸗Ungarn eine altung einnehme, hat die italienische Re⸗ einer Meldung des diesen falschen Gerüchten sche Geschäftsträger hat in Er⸗ ge Amt ersucht, diese ründet zu erklär
8
für die innerpreußischen andsturms haben, laut nur die ausgebildeten r Einstellung zu rechnen. chen Zahl für die enen Formationen ein⸗ Bezüglich aller anderen Landsturm⸗ elt es sich zunächst lediglich um eine vor⸗ indem die in Frage kommenden den und ihre Eintragung in die suche um Befreiung von der zirkskommandos anzubringen; die cheidende Behörde ist das betreffende stellvertretende
erforderli
en muß die Rücksicht auf volkswirt⸗ den Hintergrund treten. gehört an die gefährdete Grenze. g ist, muß sich am Schutz der gerade in Verkehrseinrichtungen Bauten oder Vorräte
ßregel, die den tzlich gerade die besten Arbeit aftliche Nachteile verurs
Darin liegt auch der Provinzen länger von n, wo es nach dem oben bot des Landsturms in machung zu verlegen. in die auf Schonung der nde Rücksicht auch schon deshalb er Reihe von Tagen bedurfte, bis die Aufmarschgebiete abgeflossen iel länger als in den Grenzbezi en, die ihrer ganzen Natur nach
nähert sich aber nun dem Ende, und ung des noch im Landesinnern vor⸗ mobilen Formationen durch solche des
Es ist Mir ein
reiherr Varn⸗ erlin verlassen. etende Bundes⸗ ldirektor Dr. von Köhler die
gehört das Auf⸗ igen, von der allge⸗ Eung untrennbaren Maßnahmen. die sämtlichen zur Ver⸗ eten Kräfte für die Ein⸗ ionen freizumachen. wenn man ihnen den - gleichwohl unentbehrlichen militärischen biete abnimmt und andere Leute mit vom Feinde bedrohten frühzeitig geschehen, denn U wie möglich Schutzmaß⸗ Einbruchsversuche zu igentum der Landeseinwohner, rlauf der Mobilmachung und Gegenüber diesen dringenden
weniger an⸗
gewinnen, die ja bekanntlich in Friedenszeiten keiner militä⸗ rischen Kontrolle unterliegen. Die Einberufung wird erst nach Bedarf und unter Berücksichtigung aller wirklich dringenden Interessen von Landwirtschaft, Handel und Ge⸗ werbe erfolgen und mit den jüngsten Jahresklassen beginnen. Niemand braucht also seine bürgerliche Berufs⸗ tätigkeit aufzugeben oder seine Stellung zu kündi⸗ gen, bevor ihm ein besonderer Gestellungsbefehl zugeht.
Aus alledem geht hervor, daß es völlig unbegründet wäre, wenn ängstliche Naturen etwa aus der Ausdehnung des Landsturmaufgebots über das gesamte Reichsgebiet den Schluß ziehen wollten, daß die militärische Gesamtlage weniger günstig geworden sei. Mit den Vorgängen im Operations⸗ gebiet hat das Landsturmaufgebot unmittelbar nicht das geringste zu tun. Es ist vielmehr, wie nochmals wiederholt sei, nichts weiter als ein planmäßiges, schon in der Friedensvorbereitun von langer Hand vorgesehenes Mittel, um die in einem Kamp um Sein oder Nichtsein völlig selbstverständliche der gesamten Wehrkraft des Volkes zur Niederwerfung unserer Feinde durchzusetzen.
Die im neutralen Ausland verbreitete Ansicht, daß die deutschen Häfen blockiert, der Schiffsverkehr mit Deutschland unterbunden sei, ist laut Meldung des „W. T. B.“ unzutreffend. Kein Hafen ist blockiert, dem Schiffsverkehr neu⸗ traler Staaten mit Deutschland steht nichts im Wege. Die englischerseits ausgestreuten Behauptungen, die Nordsee sei deutscherseits mit Minen verseucht, ist unrichtig.
Neutrale Schiffe für die deutschen Nordseehäfen haben
land anzusteuern. Dort ist deutscherseits für Lotsen gesorgt, di die Schiffe in den deutschen 858 geleiten. Ostseehäfen haben neutrale Schiffe direkt anzusteuern. Vor jedem 85 sind Lotsen. Das Kohlenausfuhrverbot ist nicht auf Bunkerkohlen ausgedehnt und die Kohlenversorgung gewährleistet.
Das Oberkommando in den Marken macht bekannt, daß in den nächsten Tagen Uebungsfahrten deutscher Luftschiffer über der Provinz stattfinden werden. Auf das Verbot, Luftfahrzeuge zu beschießen wird erneut auf das entschiedenste hingewiesen.
Die Einberufung der Reserve, der Landwehr und des Landsturms kann Ursache werden, daß Uniformen die der Bevölkerung weniger bekannt sind. Aeltere Männer werden des Königs Rock anlegen. Es kann der Ver⸗ dacht auftreten, daß die Uniform unberechtigt oder zu staats⸗ feindlichen Zwecken getragen wird. Es darf aber nicht vor⸗ kommen, daß ehrenhafte Männer verdächtigt oder belästigt werden, und daß der Dienst, in dem sie stehen, dadurch leidet. Deshalb wird erneut darauf hingewiesen, daß Verdacht der Polizei mitzuteilen ist. Das Publikum soll sich jedoch enthalten, Ruhe und Besonnenheit ewahren und nur dann eingreifen, wenn Gefahr droht.
8 8
Viele Anfragen wegen des Feldpostbetriebes geben dem Oberkommando in den Marken zu folgenden Ausführungen Veranlasfuͤng: 1
„Ein geregelter Feldpostbetrieb ist erst möglich, wenn die Truppen⸗ teile usw. an ihren Bestimmungsorten eingetroffen sind und die Post⸗
einige Zeit dauern.
Demgemäß werden Nachrichten von dem Heere nach der Heimat erst in einiger Zeit regelmäßig eingehen können. Dabei wird darauf hingewiesen, daß der Inhalt dieser Nachrichten — nament⸗ lich Abgangsort und Zugehörigkeit zu größeren Truppen⸗ verbänden (Armeekorps, Armee) nach militärischer Be⸗ stimmung auf keinen Fall veröffentlicht oder verbreitet werden darf.
In der Aufschrift der Feldpostbriefe muß der Truppen⸗ teil, dem der Empfänger angehört, in deutlicher Schrift, möglichst nach Division, Regiment, Bataillon, Kompagnie, Eskadron, Batterie, Kolonne, angegeben sein.
Privatpakete an Militärpersonen im Felde werden von der Post zurzeit nicht angenommen. An Militärpersonen in festen Stand⸗ orten (Garnisonen) im Inland können jedoch alle Postsendungen wie
im Frieden abgesandt werden. Der Standort muß auf der Adresse bezeichnet werden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des
„Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die Verlustliste Nr. 3 veröffentlicht. Die Verlustlisten sind für je 10 3, bezw. einschließlich der Versandgebühr für je 13 ₰, in der Botenmeisterei des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu haben.
Jeder feld⸗
skräfte ent⸗
daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Staatsminister von Ewald vorgestern bei seiner Abreise zur Armee ein eigenhändiges Schreiben mit dem Auftrage über⸗
8„
Seine Majestät der König empfing vorgestern vor⸗
mittag im Wittelsbacher Palais in München den mit der Leitung der preußischen Gesandtschaft am bayerischen Hofe be⸗ trauten Kaiserlichen Botschafter Freiherrn von Schoen. Der Audienz wohnte der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern Dr. Graf von Hertling bei.
88
Ein Extrablatt der „Darmstädter Zeitung“ gibt bekannt
7
eben hat, dessen nachstehenden Inhalt zur Kenntnis des andes zu bringen:
An Mein Hessenvolk!
Jetzt, wo Ich im Begriff stehe, zu den Brüdern, die im Felde sind, zu gehen, die im heißen Kampf für die Freiheit des deutschen Geistes, des deutschen Volkes und unseres geliebten Hessenlandes stehen, grüße Ich Euch noch einmal, alle Meine Hessenkinder, die Ich über alles liebe. Ihr Männer und Ihr Frauen, Alle, die Ihr zurückbleibt, seid nötig an unserer Stelle. Arbeitet mit frohem Mut, niemand bleibe müßig, so werdet Ihr zu Hause das erhalten können, wofür unsere Soldaten ihr alles und ihr Leben opfern, das strahlende Deutsche Reich, in dessen stolzer Krone
ein Hessenland eine der leuchtendsten Perlen ist. Gott grüße Euch. Ernst Ludwig. . 8s. 11u.“
““ “ 888 811““ 8 —
bei Tage einen Punkt, 10 Seemeilen nordwestlich von Helgo⸗
verbindungen für sie in Wirksamkeit treten können. Das kann noch
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat im Mhhluß hieran folgende Proklamation erlassen:
Der Großherzog, Mein teurer Gemahl, ist ins Feld gezogen, um seinen Truppen nahe zu sein, die berufen sind, für unser Vaterland gegen die Feinde zu streiten. Für die Dauer seiner Abwesenheit hat er Mich mit seiner Stellvertretung in Ausübung der Regierungsrechte betraut. Ich weiß, daß Unser Volk Mir hierin treu zur Seite stehen und Mich in der schweren Aufgabe, die die Zeit uns auferlegt, unterstützen wird.
Gott schütze den Großherzog, unsere Truppen und unser
land. 8 “ u““ Eleonore, 8 Großherzogin von Hessen und bei Rhein.
Mecklenburg⸗Schwerin. 1 8—
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie „W. T. B.“ meldet, folgenden Erlaß an das mecklen⸗ burgische Volk gerichtet:
Im Begriff, Mich zu Meinen Truppen ins Feld zu begeben, erflehe Ich Gottes reichsten Segen auf Mein geliebtes Land, auf Mein treues Volk herab. Möchte der Allmächtige unseren tapferen Soldaten und der gesamten deutschen Kriegsmacht zu siegreichem Kampfe helfen und dem deutschen Vaterland ruhmvollen Frieden
verleihen.,, Mein geliebtes Land die schweren Zeiten des Krieges
überstehen, und ein jeder an seinem Teile und nach seinen Ftüfühn Pflege der im Felde Verwundeten und Erkrankten, durch Fürsorge für die in Not geratenen Angehörigen sowie durch tatkrästige Mitarbeit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, in der Landwirtschaft, im Handel und Gewerbe — dazu beitragen, daß die Folgen des Krieges leichter getragen und schnell über⸗ unden werden. 8 Gott segne Mecklenburg und unser ganzes deutsches Vaterland
t16. August 1914 Schwerin uguf Friedrich Franz.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Ge⸗ werbe erläßt laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Be⸗ Kanntmachung: nchg . der Königlich schwedischen Gesandtschaft sind an verschiedenen Stellen in schwedischen Territorialgewässern Minen ausgelegt. Um Unglücksfälle zu vermeiden, werden Schiff⸗ ahrende aufgefordert, sich nach den Vorschriften der schwedischen Lokal⸗ Hehzende⸗ zu 88 sich beim Auslaufen aus den schwedischen
een der Lotsen zu bedienen.
vif Nach Mitteilung der österreichisch⸗ungarischen Regierung sind in serse 7s⸗Pehs üct Gewässern Minen gelegt. Fremde Schiffe, die in österreichisch⸗ungarischen Häfen liegen, erhalten die nötigen Anweisungen durch die betreffenden Hafenverwaltungen. Fremde Schiffe, die auf der Fahrt nach Oesterreich⸗Ungarn sind, sind zu veranlassen, die Häfen von Triest, Fiume oder Gravosa auf⸗ zusuchen, wo sie die nötigen Anweisungen erhalten.
— Der montenegrinische Generalkonsul in Ham⸗ burg hat in der vergangenen Woche sein Amt nieder⸗
gelegt 8 DSDSDeutsche Kolonien.
Das „Deutsche Kolonialblatt“ vom 15. d. M. veröffentlicht eine mit ihrer Verkündigung in Kraft getretene Allerhöchste Verordnung, betreffend die Kriegsleistungen für die begug Macht in Deutsch Südwestafrika, nach der im Falle des Ausbruchs eines Krieges die Vorschriften der §§ 1, 2, 15 bis 34 der Verordnung, betreffend die Friedens⸗ und Aufstandsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch Südwestafrika, vom 3. September 1913 entsprechende Anwen⸗ dung finden mit der Maßgabe, daß in dringenden Fällen auch der Truppenbefehlshaber für den Bereich kriegerischer Unter⸗ nehmungen die im § 23 dem Gouverneur vorbehaltenen An⸗ ordnungen zu treffen berechtigt ist.
Durch eine Verordnung des Reichskanzlers vom 5. d. M. ist die in § 3 der Verordnung vom 25. Mai 1909 und in § 1 III der Verordnung vom 12. Januar 1913 vor⸗ gesehene Vorschußpflicht der Diamantenregie des süd⸗ westafrikanischen Schutzgebiets bis auf weiteres auf⸗ gehoben worden. ..“
8
8 Desterreich⸗Ungarn.
Die im S vorgesehene Einberufung der Rekruten und Er abr servisten dieses Jahres wird, so⸗ weit sie noch nicht erfolgt ist, nach einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureaus“ in acht bis zehn Tagen verfügt werden. Ebenso erfolgt für einen etwas späteren Zeitpunkt die Einberufung aller noch nicht einberufenen ge⸗ dienten Landsturmleute. Da schließlich auch die Ernte⸗ arbeiten dem Abschluß nahe gebracht sind, werden die zu diesem Zweck verwendeten Mannschaften wieder zur militärischen Dienst⸗ leistung zurückberufen.
— Nach Blättermeldungen haben die ukrainischen Reichs⸗ ratsabgeordneten beschlossen, in Wien eine ständige Dele⸗ gation der ukrainischen nationalen Organisationen einzusetzen, die aus drei Vertretern der unlängst gebildeten Zentralvertretung des gesamten ukrainischen Volkes besteht.
lle übrigen ukrainischen Reichsratsabgeordneten haben sich nach Lemberg begeben, um sich der Zentralorganisation für ihre Arbeiten im Lande zur Verfügung zu stellen.
— Die Reichsorganisation der Kaufleute Oesterreichs hat an die Präsidenten der Handels⸗ und Gewerbekammern eine Eingabe gerichtet, in der diese ersucht werden, mit Rück⸗ sicht auf das Vorgehen Frankreichs, und Belgiens gegenüber Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland bei ihren Mit⸗ gliedern dahin zu wirken, daß sie keine französischen, englischen und belgischen Waren mehr kaufen, und zu diesem Zweck einen Aufruf an die Kaufleute ihrer Bezirke zu richten.
— Der am Freitag verhaftete Hilfsgeistliche an der russischen Botschaftskapelle Jakubowsky hat, wie „W. T. B. meldet, schon seit längerer Zeit die Aufmerksamkeit der öster⸗ reichischen Staatspolizei auf sich gezogen. Sein Name wurde in verschiedenen gegen russische Organe und Staatsangehörige durchgeführten Spionageprozessen genannt. Nur seiner völker⸗ rechtlichen Immunität hatte er es zu danken 6 er bisher nicht gerichtlich verfolgt wurde. Der in Budapest verhaftete frühere russische Konsul in Serajewo von Igelström ist, da er schwer leidend ist, wieder freigelassen worden.
Großbritannien und Irland. Der österreichisch⸗ungarische Botschafter Graf von Mens⸗
dorff ist dem „Reuterschen Bureau“ zufolge mit den Mit⸗
gliedern der Botschaft und 300 Oesterreichern gestern abend
nach Falmouth abgereist, von wo er sich nach Oesterreich begibt.
1“
Rußland. Der Kaiser und die Kaiserin sind mit dem Großfürsten⸗
Thronfolger und den Kaiserlichen Töchtern gestern abend nach Moskau abgereist.
— Der niederländische Gesandte in St. Petersburg
hat vorgestern dem Minister des Auswärtigen eine schriftliche Er⸗ klärung überreicht, derzufolge entgegen den aus dem Aus⸗ lande geso . lande nicht verletzt worden ist, und wonach die Regierung der Niederlande beschlossen hat, die Neutralität während der ganzen Dauer des gegenwärtigen Krieges aufrechtzuerhalten.
mmenen Mitteilungen die Neutralität der Nieder⸗
— Der Generalissimus der Armee hat nach einer
Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zur
Kenntnis des gesamten aktiven Heeres und der gesamten Be⸗ völkerung des Reichs gebracht, daß Rußland Krieg führe infolge der Herausforderung des gemeinsamen Feindes aller Slawen. Die Polen Rußlands und diejenigen Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns, die ihre Ergebenheit gegenüber der slawischen Sache bezeugen würden, sollten sich hinsichtlich der Sicherheit 8 Person und ihres Eigentums der besonderen Förderung seitens der Armee und der Regierung Rußlands erfreuen. Jeder Angriff auf Person und Besitztum von Polen, die nicht feindlicher Handlungen gegen Rußland wären, solle mit der ganzen Strenge der Kriegsgesetze geahndet werden. 8 1 1111“ 8 114“ 8 8
2
Der K 8ö ni g hat 1 gestern den österreichisch-ungarischen Botschafter Freiherrn von Macchio zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens empfangen.
— Der italienische Botschafter in Berlin Bollati ist gestern in Rom eingetroffen.
— Ein veröffentlichter Erlaß bestimmt laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“:
Banken mit Ausnahme der Emissionsbanken und Sparkassen mit Ausnahme der Postsparkassen sind berechtigt, Auszahlungen auf Einlagen, die vor dem 5. August gemacht worden sind, auf 5 % bis zum 10. September und auf weitere 5 % vom 15. September bis 30. September zu beschränken. Diese Beschränkung erstreckt sich nicht auf die industriellen Geldbedürfnisse zur Zahlung der Arbeits⸗ löhne und zur Beschaffung der zur Aufrechterhaltung der Betriebe
benötigten Rohstoffe. b 88 ites Robstoff Verfallzeit bis zum 30. September wird ein
ahlungsaufschub von 40 Tagen bewilligt unter der Bedingung, daß ö an abgezahlt und 6 % Jahreszinsen für die Verlänge⸗ rung sofort bezahlt werden. 3 Für die 1.“ von Börsenoperationen werden Er⸗ eichterungen gewährt. 1 8 Scheckes auf Kreditinstitute mit Ausnahme der Emissionsbanken unterliegen den gleichen Bestimmungen wie die Rückzahlungen von Depositengeldern. Bankziehungen und im Umlauf befindliche Schecks müssen voll bezahlt werden. 8 6
Schweden.
Der Staatsminister Hammarskjöld hat, wie „W. T. B.“ meldet, seine Entlassung als Kriegsminister eingereicht, bleibt aber Ministerpräsident. Der Minister ohne Portefeullle, Oberst Mörcke ist zum Kriegsminister ernannt worden.
6
Bulgarien.
1 Das Amtsblatt vom 15. d. M. veröffentlicht die Ver⸗ hängung des Belagerungszustandes im Königreiche.
Der räsident von Mexiko Carbajal und die Minister haben, 8 „W. T. B.“ meldet, am 12. d. M. Mexiko City verlassen, um sich nach Veracruz zu begeben.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 15. August. (W. T. B.) Die in den letzten Tagen von Paris und London verbreiteten Nachrichten über größere Kämpfe sind falsch. Außer den bereits gemeldeten größeren Gefechten bei Mülhausen, Lagarde und Soldau haben die deutschen Truppen eine Reihe kleinerer Gefechte siegreich bestanden. Die Versammlung und Bereitstellung der Truppen vollzieht sich vollkommen planmäßig. Nicht eine einzige feind⸗ liche Maßnahme hat bisher die deutschen Absichten auch nur im geringsten beeinflussen oder aufhalten können. Alle anderen vom Feinde verbreiteten Nachrichten sind falsch.
1 Oestlicher Kriegsschauplatz.
Berlin, 15. August. (W. T. B.) wei russische Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, sind über die Grenze vorgegangen. Nachdem sie das dicht an dieser gelegene Städtchen Marggrabowa in Brand gesteckt hatten, haben sich diese Truppen heute wieder über die Grenze zurückgezogen. Ein bei Mlawa stehendes russisches Kavalleriekorps ist ver dem Anmarsch einer deutschen Kolonne nach Süden ausgewichen.
He. 15. August. (W. T. B.) Dem in allen deutschen Gauen mit tiefster vernommenen völkerrechts⸗ widrigen Verhalten der belgischen Bevölkerung gegen die deutschen Truppen scheint sich neuerdings die Haltung der Russen in den von uns eroberten Gebieten würdig an die Seite zu stellen. In der Nacht vom 14. zum 15. August wurde in Kalisch wieder auf die einge⸗ rückten deutschen Truppen aus dem Hinter⸗ halt geschossen. Es ist dies nunmehr auf unserer Ost⸗ ront der dritte derartige Ueberfall. Wie die anderen Male, f ist auch in diesem Falle der Verlust braver deutscher Krieger zu beklagen. Es wurden zwei Mann getötet, 20 bis 30 Mann verwundet. Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich um einen planmäßigen Angriff der nicht⸗militärischen Be⸗ völkerung handelt, und der Verdacht besteht, daß wie in Frankreich und Belgien, so auch in Rußland diese Banden mit der Regierung in Verbindung stehen. Wie in Frankreich und Belgien, so werden auch in Rußland unsere Truppen dieser Zustände Herr werden und rücksichtslos einschreiten.
Wien, 16. August. 68 T. B.) Die österreichisch⸗ ungarischen Truppen setzen ihre Vorwärtsbewegung im Raume westlich der Weichsel fort und sind auch
östlich des Flus Vordringe ft 1
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Wien, 16. August. (Meldung des Wiener K. K. Tel. Korresp.⸗Bureaus.) Die in einigen ausländischen Blättern erschienenen Nachrichten über angebliche russische Er⸗ folge in unserem Grenzgebiet stehen mit der Wahrheit in vollstem Widerspruch. Die ge⸗ mischten russischen Detachements, die stellenweise in dem unmittelbaren Grenzbereich einige Kilometer vorgerückt waren, sind bei Zaloske, Brody und Sokal gleich wieder über die Grenze zurückgeworfen worden. Ihre Tätigkeit beschränkte sich überhaupt auf das Plündern und Anzünden wehrloser Grenzdörfer. Dagegen sind mehrere unserer Kavalleriekörper weit über die russische Grenze in das Innere Rußlands ein⸗ gedrungen. Lemberg, 15. August. (W. T. B.) Nach überein⸗ “ Blättermeldungen von der galizischen Grenze nehmen ie Desertionen der russischen Grenzwachen und der Kosaken immer größere Dimensionen an.
Südlicher Kriegsschauplatz. 8 Wien, 16. August. (W. T. B.) Die österreichisch⸗ ungarischen Truppen haben am 14. d. Mts. nach heftigen Kämpfen den Feind aus einer seit langer Zeit befestigten und stark besetzten Stellung auf den östlichen Uferhöhen der Drina in der Nähe von Loznica und Liesnica ge⸗ worfen. Dort sowohl wie bei Sabac wurden am Nachmittag des 14. und in der Nacht zum 15. August zahlreiche mit großer Tapferkeit geführte Gegenangriffe der Serben ab⸗ gewiesen. Am 15. seste die österreichisch⸗ ungarischen 8 Truppen ihre Vorwärtsbewegung fort. Die Verluste der Serben sind schwer, auch die österreichisch⸗ungarischen sind nicht unbeträchtlich. Einzelheiten darüber fehlen noch.
Wien, 16. August. (Meldung des Wiener K. K. Tel. Korresp.⸗Bureaus.) Die gemeldeten Kämpfe an der Drina haben zu einem entscheidenden Siege unserer Truppen über starke feindliche Kräfte geführt, die in der Richtung auf Valjewo zurückgeworfen wurden. Bahtrneic Gefangene wurden gemacht und viel Kriegsmaterial erbeutet. Die Ver⸗ folgung des Feindes ist in vollstem Gange. Unsere Truppen haben mit bewunderungswürdiger Tapferkeit gegen den in starken Stellungen befindlichen, an Stärke ebenbürtigen Feind gekämpft.
Wien, 16. August. (W. T. B.) Montenegrinische Streitkräfte, die in das Gebiet Oesterreich⸗Ungarns ein⸗ zudringen versuchten, wurden allenthalben zurückgeworfen.
Berlin, 15. August. (W. T. 8 Nachrichten aus Deutsch Südwest⸗Afrika besagen, daß das dortige Schutz⸗ gebiet bisher unbehelligt geblieben ist. Auch in Kamerun hat sich bis jetzt nichts Kriegerisches ereignet. Von Deutsch Ostafrika seglen direkte, von der Südsee alle Nachrichten. In Togo haben unbedeutende Patrouillengefechte mit ein⸗ gedrungenen französischen Truppenabteilungen “ bei denen der Feind drei Tote, die deutschen Abteilungen keine
Togo vorgedrungen, ohne jedoch bis jest mit deutschen Abtei⸗ lungen in Berührung gekommen zu sein.
Wohlfahrtspflege.
Der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, der Präsident des Reichsversicherunggamts Dr. Kaufmann, der Ministerialdirektor im preußischen inisterium des Innern Dr. Kirchner und der Präsident der Reichsversicherungsanstalt für An⸗ gestellte Koch veröffentlichen den folgenden Aufruf, betreffend Tuberkulosebekämpfung während des Krieges: „Durch die vielseitigen hochherzigen Maßnahmen zugunsten unserer verwundeten und kranken Krieger dürfen andere segensreich wirkende Wohlfahrtsbestrebungen nicht gefährdet werden. Insbesondere muß verhütet werden, daß Volksseuchen wie die Tuberkulose, be⸗ günstigt durch das Darniederliegen der wirtschaftlichen Verhältnisse, vermehrte Opfer bei uns fordern. Die hingebende Arbeit der zur Bekämpfung der Tuberkulose berufenen Stellen darf nicht erlahmen. Vor allem gilt es, für die schwerkranken Tuberkulösen weiter zu sorgen und sie nach Möglichkeit in den Heilstätten zu belassen oder dort unterzubringen. Diese Forderung ist um so dringlicher, weil vielfach Ausfall oder Rückgang des Verdienstes eine Verschlechte⸗ rung der Lebens⸗ und besonders der Wohnungsverhältnisse zur Folge haben wird. Kranke aus verschiedenen Bezirken können erforderlichen⸗ falls in einer Heilstätte vereinigt werden. Die Auskunfts⸗ und Fürsorgestellen sowie die Walderholungsstätten werden, a möglich, ihre Tätigkeit noch steigern müssen. Denn die aus den Heilstätten vorzeitig ausgeschiedenen oder unter den gegenwärtigen Verhältnissen dort nicht aufgenommenen leicht erkrankten Tuberkulösen sind jetzt ausschließlich auf ihre Fürsorge angewiesen. Im Interesse der Aufrechterhaltung der Bestrebungen zur Be⸗ kämpfung der Tuberkulose in dem hiernach gebotenen Umfange hat sich in der beim Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz errichteten Zentralstelle für Kriegswohlfahrt unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Kaufmann, des Ministerialdirektors Dr. Kirchner und des Präsidenten Koch ein Tuberkuloseausschuß gebildet. Als Erfolg der bisherigen Bemühungen darf Deutschland einen Sieg über die Tuberkulose als Volksseuche erhoffen. Möge es auch in schicksalsschwerer Zeit diese aussichtsreiche Friedensarbeit zielbewußt fortführen. Alle Mitteilungen werden an die Zentralmelde⸗ und ⸗aus⸗ kunftsstelle des Roten Kreuzes, Reichstagsgebäude, NW. 7, Portal IV, 1X“
8 9 1 81“ In einer gestern im Re staurant „Rheingold“ abgehaltenen, sehr stark besuchten Versammlung der dänischen Kolonie in Berlin wurde durch eine kurze Ansprache „den Teilnehmern dargelegt, in welcher Weise die hier S Dänen zeigen könnten, wie e ge⸗ nossene Freundschaft und Gastfreiheit würdigen. Eine größere Summe wurde an Ort und Stelle gesammelt, darunter Beiträge von fünfhundert Mark. Von einer Anzahl dänischer Arbeiter wurden sogar wöchentliche Beiträge von fünf Mark gezeichnet. Die Samm⸗ lung dauert fort. Eine größere Anzahl von dänischen Familien erbot sich, Kinder, deren Väter im Felde sind, zu verpflegen. Eine ein⸗ mütige Stimmung beseelte die Versammlung.
n einer Aufsichtsratssitzung der Patzenhofer⸗Brauerei in Berld wurde beschlossen, dem Vorschlage der Direktion gemäß den zum Kriegsdienst eingezogenen verheirateten Beamten bis auf weiteres das volle Gehalt, den unverheirateten die e zu belassen und ferner den Familien der einberufenen Arbeitnehmer eine Unterstützung derart zu gewähren, daß die Ehefrauen wöchentlich 6 ℳ und jedes Kind unter 15 Jahren 1 ℳ erhalten.
Aus Aachen berichtet „W. T. B.“, daß die Rothenfelder Saline, Aktiengesellschaft zu Bad Rothenfelde, Kreis Iburg, das neueingerichtete Kurhotel mit etwa 150 Betten als Krlegs⸗ lazarett zur Verfügung e und außerdem hunderttausend
Mark zu Verpflegungszwecken bereitgestellt hat.
Verluste zu verzeichnen haben. Auch englische Truppen sind lin