öln, klagt gegen den Fubrmann Heinrich Zimmer, früher in Cöln, au Grund der für seine Familie nicht sorge, dem Trunke ergeben sei und die Klägerin mi handelt habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklauten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Ziviskammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 5. Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Cöln, den 18. Auaust 1914. 8 (Unterschrift), Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts
[48454] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Arthur Palitsch, Helene geb. Schmidt, zu Borsigwalde, Räusch. straße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Breuer in Düsseldorf, klagt gegen den genannten Ehemann, z. Zt. ohne bekannten Aufenthaltsort, früher in Düsseldorf, unter der Behauptung, daß der Beklagte der rechtskräftigen Verurteilung auf Wiederberstellung der häuslichen Ge⸗ meinschaft keine Folge geleistet habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
Zivilkammer des Königlichen Land⸗
gerichts in Düsseldorf auf den 21. No. vember 1914, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 15 August 1914. Rieichert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
48436] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Spvrachlehrer Pierre Romain, Malibert Marie Anna Friede⸗ ike Christine geborene Kegel, in Cassel,
rozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte
ustizräte Hans und Dr. Viktor Niemeyer und Dr. Prieß in Essen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Hattingen⸗Ruhr, Hegelerstraße 45, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1566, 1568 G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen, Zimmer 240, auf den 12. November 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekant gemacht.
Effen, den 19. August 1914.
Weinberg, Gerichtsaktuar, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgericht —
[48444] Die Ehefrau des Schlossers Gustav Emil Müller, Friederike geb. Meeh, in Pforzheim, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Fetterer und Dr. Lüdemann⸗ Ravit in Pforzheim, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Pforzheim, zurzeit unbekannt wo, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheioung ihrer mit dem Beklagten am 22. Juni 1912 in Mannheim geschlossenen Ehe aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Gr. Landgerichts zu Karlsruhe auf Sams⸗ tag, den 5. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Karlsruhe, den 20. August 1914. Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts.
48446) Oeffentliche Zustellung. Der 82 Richand Deckert in Nord⸗ hausen, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brinkmann daselbst, klagt gegen seine Frau Anna Deckert, ver⸗ witwet gewesene Benetti, geb. Held, früher in Nordhausen, Beklagte, unter der Behauptung, daß die Beklagte Ehebruch getrieben habe, mit dem Scheidung der Ehe und auszusprechen, daß die Beklagte die Schuld an der Schei dung trägt. Der Kläger ladet die Be⸗ tlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Nord⸗ hausen auf den 12. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Nordhausen, den 14. August 1914. Böttcher, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[48451] Oeffeuntliche Zustellung. Die Frau Marte Felber, geb. Guski, in Ribnitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
anwalt Dr. Jaencke⸗Ribnitz, klagt gegen
den Schlossergesellen Paul Felber, früber
in Ribnitz, auf Grund des §1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großheczeglich Mecklenburgischen Land⸗ gerichts in Rastock auf den 19. De⸗ zember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
f(Zustellung Bebauptung, daß der Beklagte d
Antrage auf
Zum.
bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage ekannt gemacht. Rostock, den 20. August 1914.
Der Gerichtsschreiber
des Großherzoglichen Landgerichts.
[48461] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Hültenarbeiters Carl Schmidt Margaretha geb. Thiel, ver⸗ witwete Ludwig Mathien, in Gersweiler, Hauptstraße 79, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Macke und Strathmann in Saarbrücken 3, klagt gegen
ihren Ehemann, den Hüttenarbeiter Carl Schmidt, zuletzt in Gersweiler wohnhaft,
jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die
wischen den Parteien am 20. Februar 1912 vor dem Standesbeamten zu Gers. weiler geschlossene Ehe zu scheiden, den
Beklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 30. Oktober 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Saarbrücken, den 11. August 1914. (Unterschrift), als Gerichtsschreiber ddes Königlichen Landgerichts.
.“ “ [48479] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Friedrich Schroeder in Neugut, Kreis Culm, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Krzvzankiewich, in Thorn, klagt gegen die Arbeiterfrau Amanda Schroeder, geborene Zißmann, früher zu Gelsenkirchen, jetzt undekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, 1) die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären, 2) die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Thorn auf den 30. No⸗ vember 1914, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts anwalt vertreten zu lassen.
Thorn, den 10. August 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[47775] Oeffentliche Zustellung. Der Tischler Eduard Hannemann in Nattkischken, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Cohn in Tilsit, klagt gegen die Frau Berta Hannemann, geb. katzat, in Tauroggen in Rußland, unter der Be⸗ hauptung, daß seine Ehe mit der Beklag⸗ ten, die ihn am 2. März 1914 heimlich verlassen habe und nach ußland zurück⸗ gegangen sei, nicht bestehe, die von dem Pfarrer Kiesel in Laugszargen am 16. No⸗ vember 1892 vorgenommene kirchliche Trauung sei ohne jede Rechtswirksamkeit, da nach dem im Jahre 1892 geltenden Rechte (Personenstandsgesetz vom 6. Fe⸗ bruar 1875) die Eheschließung innerhalb des Deutschen Reiches nur vor dem Stan⸗ desamt erfolgen könnte, der Ausnahmefall des § 75 des Personenstandsgesetzes nicht vorliege, und anderseits in Rußland die gültige 8 der Eheschließung durch kirchliche Trauung nicht beobachtet sei, mit dem Antrage, festzustellen, daß zwischen ihm und der Beklagten eine Ehe über⸗ haupt nicht bestehe, und die Kosten der Beklagten aufzuerlegen. Der Kläner ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Tilsit auf den 28. November 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Tilsit, den 15. August 1914. Rudolph, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[48065] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Johanna Fröhlich, geb. Frey, in Charlottenburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erich Simon, Berlin, Landsbergerstraße 57, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Restaurateur Gustav Fröhlich, früher in Berlin, jetzt unkekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhalt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 34. Zivilkammer des Köntglichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 2/4, auf den 18. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗
mächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 18. August 1914. Pilkowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
Zivilkammer 34.
[47777] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Aurelia Nottebaum in Herne, vertreten durch den Vormund Schreiner Johann Berning in Herne, Wischerstraße 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Carl Punge in Castrop, klagt gegen den Rangierer Josef Marx, früher in Holthausen, Castroperstr. 25, jetzt angeblich in Amerika, unter der Be⸗ hauptung, daß Klägerin am 18. November 1913 von der unverehelichten M. Notte⸗
baum in Herne geboren sei und der Be⸗
klagte als Vater in Anspruch genommen wird, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres der Klägerin am 1. eines jeden Vierteljahres eine m voraus zu entrichtend Geldrente von 60 ℳ zu zahlen und das Urteil, soweit es die Entrichtung von Unterhaltsbeiträgen für das der Klage⸗ erhebung voraufgehende Vierteljahr und für die Zeit nach Klageerhebung ausspricht, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht hier auf den 20. No⸗ vember 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 14, geladen. Die Einlassungs⸗ frist wird auf 3 Wochen festgesetzt. Castrop, den 13. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[48088] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Gertrud Wally Schotte in Halle S., vertreten durch den städtischen Berufsvormund, den Magistrats⸗ sekretär Hermann Seewald in Halle a. S., Rathausstraße 17, I, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: der Rechtsanwalt Dr. Dietrich in Chemnitz, klagt gegen den Kellner Josef Hederer, früher in Chemnitz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit der Behaup⸗ tung, daß der Betlagte als ihr außer⸗ ehelicher Vater durch Urteil des K. K. Bezirksgerichts zu Königswart vom 23. April 1908 rechtskräftig verurteilt worden set, ihr Unterhalt zu gewähren, Zahlung aber verweigere. Die Klägerm beantragt, zu erkennen: 1) die Zwangsvollstreckung aus dem bezeichneten Urteile des K. K. Be⸗ zirksgerichts Königswart, wonach der Be⸗ klagte verurteilt worden ist, der Klägerin von der Geburt, d. i. vom 15. November 1907 ab, bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres zu Händen ihres jeweiligen Vormundes einen Unterhaltsbeitrag von monatlich 25 Kronen zu zahlen, wird für zulässig ertlärt; 2) der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 3) das Urteil wird für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt. Der Beklagte wird zur mundlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Chemnitz, Hohestraße 19. Zimmer 145, auf den 19. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr. geladen.
Chemnitz, den 19. August 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8
8
[48075] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Erika Schmitz, ver⸗ treten durch die Vormünderin Verkäuferin Toni Schmitz in Witten bei Gebr. Karf. mann, Prozeßbevollmäͤchtigter: Rechts. anwalt Dr. Oberloskamp in Düsseldorf, klagt gegen den Kaufmann Engelbert Kirchhoff, früher in Oldenburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, der Beklagte habe der Kindes⸗ mutter Toni Schmitz in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt, mit dem An⸗ trage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt 1) als Kosten der Entbindung und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung 75,— ℳ, 2) dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebens⸗ lahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75,— ℳ, und zwar die rückstäͤndigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Oktober, 1. Januar, 1. April und 1. Jult jedes Jahres zu zahlen, 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vortäufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Zimmer Nr. 63, im Justiz⸗ gebäude am Koönigsplatz, Zugang durch das Gittertor, auf den 19. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Düsseldorf, den 4. August 1914.
Leppla, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
48082] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Anna Wehner in Frankfurt
I . Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
anwalt Dr. Wustner, hier, klagt gegen den Monteur Philipp Schäfer, z. Zt. abwesend mit unbekanntem Aufenthalt,
früher in Frankfurt a. M., unter der Be⸗ K
hauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr am 5. Mai 1910 außerehelich ge⸗ bvorenen Kindes Elsa Wehner sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung rest⸗ licher 71 (einundsiebzig) Mark an Ent⸗ bindungs⸗ und Sechswochenkosten sowie für Anschaffung von Kinderwäsche zu ver⸗ urteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstretts wird der Beklagte vor das Köntgliche Amtsgericht, Abt. 18, in Frankfurt a. M., Hauptgerichtsgebäude, 2. Stock, Zimmer 129, auf den 26. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. — 18 C 258/14.
Frankfurt a. M., den 10. August 1914. Gerichtsschreiber
des Kgl. Amtsgerichts. Abt. 18. 80] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anna Vogler in Schondra, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund Georg Anton Vogler in Schondra, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Lindenbaum in Griesheim, klagt gegen den Taglöhner Julius Becker, früher in Höchst am Main, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltes, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer jährlichen Unterhaltsrente von 180 ℳ bis zur Voll
endung ihres 16. Lebensjahres. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Höchst am Main auf Diens⸗ tag, den 17. November 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Höchst a. M., den 13. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 6.
[48066 Oeffentliche Zustellung. 8
1) Der Rentner Hermann Cromhoff zu Enschede (Holland), 2) der Rentner Gerhard Cromhoff zu Enschede (Holland), 9 der Landgerichtsrat Dr. Bernhard ter Meulen zu Osnabrück, 4) die Witwe Baurat Herborn, Elisabeth geb. ter Meulen, zu Münster, 5) die Witwe Sa⸗ nitätsrat Dr. Aschendorf, Florentine geb. Gerdemann, zu Münster, 6) die Ehefrau Fabrikant Georg Pohlmann Gesine geb. Hoon, zu Gildehaus, in Asssistenz ihres EChemannes, 7) der Fabrikant Gerhard Gerdemann zu Schüttorf, 8) das Fräu⸗ lein Elise Gerdemann zu Gildehaus, 9) die Frau Fabrikant J. B. Bauer, Aleida geb. Gerdemann, zu Gildehaus, in Assistenz ihres Ehemannes, 10) der Rentner Hermann Elderink in Enschede (Holland), Gronauerstraße, 11) der Rent⸗ ner Johann Elderink zu Enschede (Holland), 12) die Witwe H. J. van Heek, Johanna geb. Elderink, zu Enschede n) 13) die Witwe Lasonder, Aleida geb. Elderink, zu Enschede (Holland), 14) der Landgerichtsdirektor Dr. Rudolf Wilderink zu Cöln am Rhein, 15) die Ehefrau Professor Julius Andree, Wilhelmine geb. Wilderink, zu Berlin⸗Lichterfelde, in Assistenz ihres Ehemannes, Kläger, Prozeßbevollmäch⸗ tiste: Rechtsanwälte Geheimer Justizrat Meyer und Dr. W. Meyer in Münster in Westfalen, klagen gegen die Ehefrau Chauffeur Graethatsch, Maria geb. Konermann, zu London, Frithville Gar⸗ denz Uhlridge Rdw., in Assistenz ihres Ehemannes, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des Rezesses vom 13. August 1834 mit dem Antrage, durch ein gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil die Beklagte für schuldig zu erkennen, ein⸗ uwilligen, daß der Justizrat Driever zu Ahaus als Testamentsvollstrecker des am 15. Mai 1913 zu Gronau i. W. verstor⸗ benen Oekonomen Johann Everwyn Adolf Stenvers zugunsten der Nacherben des im Jahre 1832 verstorbenen Kauf⸗ manns Peter Stenvers in ungeteilter Erbengemeinschaft, nämlich der Kläger und der Geschwister Rentner Friedrich Wilderink zu Gronau und Ehefrau Bertha Lagemann, geb. Wilderink, zu Bentheim, aus dem Johann Seehberesteen Nachlaß 9000 ℳ hinterlegt. Die K äger laden die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Münster in Westfalen auf den 24. November 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3 0 200 — 14, Münster, den 18. August 1914. Buchheister, Rechnungsrat, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.
[48063] Oeffentliche Zustellung.
1) Der Zimmermeister Fr. Grünberg zu Seebad Ahlbeck, 2) der Lischlermeister Berthold Linke in Berlin⸗Buchholz, 3) der Schlossermeister Max Fischer in Berlin⸗ Buchholz, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Benno Mühsam, Illch und Hans Rohde zu Berlin W. 8, Französischestraße 16, klagen gegen den früheren Direktor Erwin Heidke, früher in Berlin, Lothringerstraße 3, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß sie auf Bestellung des Be⸗ klagten im Frühjahr und Sommer 1908 für dessen Neubau in Pankow, Nordbahn⸗ straße 4, Arbeiten und Materialien ge⸗ liefert, die in den dem Beklagten zuge⸗ gangenen Rechnungen näher aufgeführt und zu den daselbst verzeichneten, verein⸗ barten und evtl. angemessenen Preisen be⸗ rechnet seien, und daraus folgende Forde⸗ rungen gegen den Beklagten hätten: 1) der läger Grünberg für gelieferte Zimmer⸗ arbeiten und Materialien abzüglich der geleisteten Abschlagzahlungen noch 8544,13 Mark nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Ok⸗ tober 1908, 2) Kläger Linke für gelieferte Tischlerarbeiten und Materialien abzüglich einer Abschlagzahlung von 3700 ℳ noch 5204,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1908, 3) Kläger Fügh für ge⸗ lieferte Schlosserarbeiten un Materialien den Betrag von 2008,55 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1908, ferner, daß für den Beklagten auf den Grund⸗ stücken Bd. 11 Bl. 525, Bd. 30 Bl. 1460 und Bd. 59 Bl. 2456 des Grundbuchs von Kolberg in Abtl. III unter Nr. 23. bezw. 9 bezw. 10 eine Darlehnshypothek einge⸗ tragen sei, die der Beklagte den Klägern für ihre bezeichneten Forderungen in voller Höhe verpfändet habe, und die noch in Höhe von 8000 ℳ nebst den rückständigen Zinsen bestehe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an den Kläger zu 1 Grünberg 5044,13 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1908, an den Kläger zu 2 Linke 2704,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1908, an den Kläger zu 3 Fischer 1008,55 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1908 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu kragen, und wegen dieser Forderung sowie wegen der
Kosten des Rechtsstreits die Zwangsvoll⸗
streckung in die für den Beklagten auf den Grundstücken Bd. 11 Bl. 525, Bd. 30 Bl. 1460, Bd. 59 Blatt 2456 des Grund⸗ buchs von Kolberg in Abtl. III unter Nr. 23 bezw. 9 bezw. 10 eingetragenen Gesamthypothek von 15 000 ℳ und Zinsen, zurzeit noch bestehend in Höhe von ℳ und Zinsen, zu dulden, 2) dieses Urteil ohne, eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er klären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 10. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts 1 in Berlin, Gruner⸗ straße 1, I. Stockwerk, Zimmer 2—4 auf den 21. November 1914, Vormit⸗ tags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 14. August 1914.
Getzlaff, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I.
[48072]⁄ Oeffentliche Seen
Die Deutsche Dental Gesellschaft Erhard Zacharias & Co. in Liquidation in Berlin, Linkstraße 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Knetsch in Berlin W. 57, ö“ klagt gegen den Dentisten
ilhelm Wirsing., zuletzt in anau a. M., Steinheimerstraße 10 wohnbhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihr für ge⸗ lieferte Waren 92,05 ℳ verschulde, mit dem Antrage, 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 92,05 ℳ — zweiundneunzig Mark 05 Pfg. — nebst 4 % Zinsen von 74,05 ℳ seht dem 1. Dezember 1910 und von 18,— ℳ seit dem 1. August 1912 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, II. Stockwerk, Zimmer 158, auf den 4. Dezember 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.
Berlin, den 7. August 1914.
Loska, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[48070] Oeffentliche Zustegung. Die Firma J. Weidner, hier, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Daniel, hier, klagt gegen den Fabrikanten H. Siemer aus Bremen, Bärenstr. 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter aus Warenkauf einen Rest schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zablung von 208 ℳ 75 ₰ und 5 vom Hundert Zinsen seit 8. Januar 1914 und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeit des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestretts wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, 2 Treppen, Zimmer 173, auf den 17. Oktober 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 15. August 1914 Der Gerichtsschreiben 11A1X“ des Königlichen Amtsgerichts. Aht. 65.
—
[48068] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma C. Ash & Sons in Bres⸗ lau 5, Gartenstraße 22, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat H. Armer und Dr. Rosenbaum in Breslau, klagt gegen den Zahnarzt Carl Fester, früher in reslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der dem Beklagten in den Jahren 1912 — 14 gelieferten zahn⸗ ärztlichen Bedarfsarttkel, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten zur Zablung von 1558,93 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1914. Die Kl. gerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 6 Zivil⸗ kammer des Köntglichen Landgerichts zu Breslau auf den 9. November 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ elassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 17. August 1914. “ Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[48067] Oeffentliche Zustellung.
Der Schriftsteller Otto Ulrich in Berlin, Winterfeldstraße 30 b, Füateschelmach⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Guttmann in Berlin, Klosterstraße 43, klagt gegen den Ingenieur Max Haal, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Landhauestr. 12, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus einem Dienstvertrage an Gehalt und Auslagen 1021,70 ℳ schulde, mit dem Antrag auf Zahlung von 1021,70 ℳ nebst 4 % Zinsen von 121,70 ℳ seit dem 1. Mai 1914, von 450,— ℳ seit dem 1. Juni 1914, von 450, — ℳ seit dem 1. Juli 1914. Der Kläger ladet den “ zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Ziwil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts 111 in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, auf den 3. November 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 51 I, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Charlottenburg, den 18 Auaust 1914.
Jetschmann, Gerichtsschreider des Königlichen Landgerichts 1II, Zivilkammerl 1.
Urteilen 7 Cu 82/11 und 7 Ou 79/11
Zinsen von 103 ℳ 15 ₰
48064] Oeffentliche Zneaeng. 8 1 eiß u.
einen Betrag von insgesamt 136,90 ℳ zu
zum Deutschen
No. 198.
1. Untersuchungssachen. 2. vag.gees Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Berlin, Monta
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰. 8
tzeiger und Königlich Preuß
g, den 24. August 88
9. Bankausweise.
6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassung ꝛc. von? 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
baessezschasten e
tsanwälten.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
8 —.—
6. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Ur⸗
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. teils. i V889 “ den Beklagten 2 u 9 2
Fundsachen, Zustellungen seetts vnnic weie Renhlence eneee⸗ u. dergl. lichen Landgerichts zu Flensburg auf den
88 7. Dezember 1914, [48073] Oeffentliche Zustellung. ei
9 Uhr, mit der Aufforderung, einen Die Firma W. Ladewig u. Co., Berlin, dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt Grüner Weg 33, Prozeßbevollmächtigter:
zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Rechtsanwalt Guido Schley, Berlin 0. 27, Zustellung wird dieser Auszug der Klage Andreasstraße 32, klagt gegen 1) den
ekannt gemacht. Rechtskandidaten Wilhelm Benoit, 2) die Flensburg, den 15. August 1914. Frau Margarete Angreß, geb. Benoit,
Der Gerichtsschreiber. 3) deren Ehemann Paul Angreß, zu 1 des Königlichen Landgerichts. G bis 3 zurzeit unbekannten Aufenthalts,
[48086] unter der Behauptung, daß die Beklagten Der Hausbesitzer Wilhelm Bettermann zu 1 und 2 alg gesetzliche Erben der in Faulbrück, Kläger, Prozeßbevollmäch⸗ Rentiere Anna Benoit zur Zahlung der tigter: Rechtsanwalt Kuron in Franken⸗ Kosten für Arbeiten und Lieferungen, stein, klagt gegen den Rechnungsrevisor welche für das zum Nachla gehörige
¹ g. D. Georg Wolff, früher in Franken⸗ Grundstück Wallotstraße 5 in Grunewald stein, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter vom Testamentsvollstrecker bestellt worden der Behauptung: 1) daß er dem Beklagten sind, verpflichtet sind mit dem Antrage,
am 10 September 1913 ein bares Dar⸗ 1) die Beklagten zu 1 und 2 als Gesamt, lehen von 200 ℳ unter der Vereinbarung, schuldner zu verurteilen, an die Klägerin
1 dieses mit 4 % zu verzinsen und innerhalb 161,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem drei Monaten ohne Kündigung zurück⸗ 17. April 1912 zu zahlen, 2) den Be⸗ zuzahlen, gegeben habe; 2) daß Beklagter klagten zu 3 zu verurteilen, die Zwangs⸗
für eine vom Kläger zum jährlichen im vollstreckung in das eingebrachte Gut seiner ger zum jäbrlich
voraus zu zahlenden Mietspreise von Ehefrau, der Beklagten zu 2, zu dulden, 300 ℳ gemietete Wohnung für die Zeit 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar
vom 1. Januar bis 1. Juli 1914 225 ℳ zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung
verschulde; 3) daß Klä für den Be⸗ des Rechtsstreits werden die “ ö. ö“
1 klagten 46,65 ℳ an den Magistrat zu vor das Königliche Amtsgericht in Char⸗ Frankenstein zu zahlende Steuern veraus⸗ lottenburg auf den 30. Oktober 1914,
lagt habe, mit dem Antrage: den Be⸗ Uhr, klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an 1. . . 3.
den Kläger 471,65 ℳ nebst 4 % Zinsen Charlottenburg. den 18. August 1914. a. von 270 ℳ seit 10. September 1913, Der Gerichtsschreiber des Königlichen
. g b. von 75 ℳ seit dem 1. Januar 1914 Amtsgerichts. Abteilung 7. bis 1. April 1914, c. von 150 ℳ seit 1. April 1914 bis 1. Juli 1914, d. von 225 ℳ seit 1. Juli 1914 zu zahlen und das Urteil gegen oder ohne Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in rankenstein, Zimmer Nr. 6, auf den 20. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Frankenstein, den 18. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[48083]1 Oeffentliche Zustellung.
Der Max Baldszun in Frankfurt am Main, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. R. Heß und Dr. R. Hörter in Frankfurt am Main, klagt gegen den Maler und Bildhauer Heinrich Lißmann, früher in Frankfurt a. M., Bethmann⸗ straße 46, wohnhaft, 88 unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm aus barem Darlehn 204 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1914 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 204 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1914 zu zahlen, das ergehende Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. hur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits wird der Beklagte vor das Könia⸗ liche Amtsgericht, Abteilung 13, in Frank⸗ furt am Main auf den 5. November 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. 9e am Main, den 17. August
geladen.
[48074] Oeffentliche Zustellung.
Die Klempnermeistersehefrau Elisabeth Hahn in Dresden, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Wieck, Dr. Roßner und Flockemann in Dresden, klagt gegen den Geometer Hugo Grunert, früher in Dresden⸗A., Pillnitzer Straße 80, jetzt un⸗ hekannten Aufenthalts. Sie behauptet: Die Pensionsinhaberin Flora gesch. Gold⸗ berg in Dresden schulde ihr nach den
des Königlichen Amtsgerichts Dresden 106 ℳ 50 ₰ nebst 6 v. H. Zinsen von 85 ℳ seit 27. Juni 1911 einschl. Kosten und 121 ℳ 80 ₰ nebst 6 v. H. Zinsen von 103 ℳ 15 ₰ seit 20. Juni 1911 einschl. Kosten. In Höhe dieser Ansprüche sei ein der Goldberg an den Kaufmann Oskar Hanke in Dresden zustehender An⸗ spruch auf Herauszahlung von 1145 ℳ 30 ₰ gepfändet und ihr zur Ein⸗ ziehung überwiesen worden. Hanke habe, da der Beklagte auf Grund eines mit der Goldberg abgeschlossenen Abtretungs⸗ vertrags Ansprüche an dieses Geld erhoben hätte, den Rest dieses auch von anderen Gläubigern der Goldberg beschlagnahmten Geldes bei der Hinterlegungskasse des Königlichen Amtsgerichts Dresden hinter⸗ legt. Sie, Klägerin, fechte den Abtretungs⸗ vertrag auf Grund des Anfechtungsgesetzes an. Außerdem fechte sie den Vertrag an, da ein Scheingeschäft vorliege. Der Beklagte willige nicht in Auszahlung des vntret sie 25 e 1 zu erkennen: Der Beklagte wird verurtellt, Der Gerichtsschreiber einzuwilligen, daß von dem durch den er. Hericht [ Kaufmann Oskar Hanke in Dresden be es Königlichen Amtsgerichts.
der Hinterlegungskasse des Koͤniglichen „
Amtsgerichts Dresden unter dem Akten⸗ 1897,8— “ 3 mage 8n 8. 8 1K (h lenn 68 treten durch den Magistrat zu Halber⸗ 1145 ℳ 30 me 7906 8 zor v- bit stadt, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat 6 v. H. Zins 9 85 ℳ seit F. 8. s Dr. Fromme zu Halberstadt, klagt gegen 1911 und 121 ℳ 80 9 nehst p . 1) den Fleischer Reinhold Lünig. 2) den 1911 un 3 seir 20. Jai bfrüber zu 18 1 1 auf Grund der Bebhauptung, daß die Be⸗ . insgesamt 228 ℳ 30 ₰ s. Anb. klagten in Gemeinschaft mit noch anderen an die Klägerin ausgezahlt werden. Die Streitgenossen als Cigentümer des zu Kosten des Rechtsstreits trägt der Be⸗ Wehrstedt Nr. 1 belegenen, im Grunke
streckbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ 5 1 r verzeichneten Grundbesitzes die Zinsen für lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die auf demselben für die Klägerin Ab⸗
“ Unsetraseien Hepaofs I 8—⸗ [von u e Ze om 1. Ju auf den 29. Oktober 1914, Vor⸗ 1913 bis dahin 1914 mit 300 ℳ ver⸗
mittags 10 Uhr, geladen. ; Dresden, den 14. Auguft 1914. schaldeng mit N. 8 CCCCbö mi. des Herictg Hüeela kostenpflichtig zu ver⸗ es Königlichen Amtsgerichts. urteilen, an die Klägerin 300 ℳ bei Ver⸗ meidung der Zwangsvollstreckung in den ihnen gehörigen, oben bezeichneten Grund⸗ besitz zu zahlen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche mtsger zu Halbersta au en Amtsgericht Halberstadt ß 21. November 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Halberstadt, den 3. August 1914. Wendler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
ordern haben, mit dem Antrage auf [48076] Oeffentliche Zustellung. kostenpflichtige Verurteilun zur Zahlung Die Firma O. und L. Niermann zu von 87,65 ℳ an die Klaͤger zu 1 und Hamburg, Moorfleth, Prozeßbevollmäch⸗
49,25 ℳ an den Kläger zu 2 und auf vor⸗ tigte: Dres. Jansen, Peppler, Darboven,
Die Rechtsanwälte 1) Dr.
Chlers in Flensburg, 2) Johannes Lyhme in Glückstadt, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Weiß u. Ehlers in lensburg, klagen gegen den Hofbesitzer Peter Lüders, zuletzt wohnhaft in Dresden 6, Hauptstraße 32, seßt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß sie für die Führung des Pro⸗ zesses 6 P. 71/12 von dem Beklagten
Soltau in Hamburg, klagt gegen den Schiffseigner Heinrich Kiehn, früher in Hamburg wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von ℳ 148,35 nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage, unter der Be⸗ gründung, daß der Beklagte den Klage⸗ betrag für ausgeführte Reparaturarbelten schulde. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ abteilung 10, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 109, auf Montag, den 16. November 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 12. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[48080] Oeffentliche Zustellung.
er Kaufmann Paul Ebener in Nenderoth, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Weniger in Herborn, klagt gegen den Gustay Heinrich Fuhrländer, früher in Odersberg, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für Reparatur eines Fahr⸗ rades den Betrag von 18,50 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckhares Urteil kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 18,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Herborn auf Dienstag, den 24. November 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Herborn, den 11. August 1914. (Unterschrift), Amtsgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[46374] Oeffentliche Zustellung. Der Einwohner Josef Grubba in Sta⸗ nischewo, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Sobiecki, in Karthaus, klagt gegen den Besitzer Julius Krefft in Schwanauer⸗ hütte, z. Z. unbekganten Aufenthalts, unter der Vezansag daß der Beklagte ihm aus dem Schuldschein vom 1. Januar 1912, nach Abzug der am 1. April 1914 ge⸗ zahlten 40 ℳ, noch 260 ℳ nebst 5 9% Zin⸗ sen von 300 ℳ seit dem 1. Januar 1912 bis 1. April 1914 und von 260 ℳ seit dem 1. April 1914 verschulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 260 ℳ nebst 5 ꝛ Zinsen von 300 ℳ seit dem 1. Januar 1912 bis 1. April 1914 und von 260 ℳ seit dem 1. April 1914 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Karthaus, Westpr., auf den 16. Oktober 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Karthaus, Westpr., den 5. August 1914.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[48077] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Heinemann in Remscheid klagt gegen den Handlungs⸗ I Adolf Müller, jetzt unbekannten
ufenthalts, früber in Remscheid, Schütten⸗ delle 46, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm an Gebühren und Aus⸗ lagen für die Vertretung in dem Prozesse 6. C. 229/12 die im Klageantrage be⸗ zeichnete Summe noch schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 81,95 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1914 durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Remscheid auf den 20. Ok⸗ tober 1914, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden. Die Sache ist zur Feriensache erklärt.
Remscheid, den 17. August 1914.
Willeke, Gerichtsschreiber 8 des Königl. Amtsgerichts.
[48079] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Häusler und Teilhaber, Buch⸗ und Kunsthandlung in Stuttgart, Prozeßbevollmächtigter: Ferdinand Bausch, Stuttgart, Gutbrodstr. 1, klagt gegen den Willy Taneré, Obergärtner, früher in Neu Ulm, jetzt mit unbekanntem Auf⸗ enthalt, auf Grund Bücherkaufs, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig schuldig zu sprechen, an die Klägerin 242 ℳ nebst 4 % Zinsen vom Tage der Zustellung der Klage ab sowie 5 % 3 ₰ Barauslagen für Mahnbriefe, nicht eingelöste Nach⸗ nahmen und Meldeamtsgebühren zu be⸗ ahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrechis wird der Beklagte vor das
Königliche Amtsgericht Stuttgart Stadt st
— Justizgebäude, Urbanstraße 18 — auf
Donnerstag, den 8. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, in Saal 53 ge⸗
laden. Der sache erklärt. Stuttgart,
schreiber des
Der
wie sei,
ferner 3
urteilen,
geladen.
unter der Abteilung III 5 % Zins. Hypothek läng
kostenpflichtig
geladen.
Herren Julr
Verhandlung gebäude, Nachmittags C. 1723/14.
[48087]
sind, bin ich
Die
Stuttgart Stadt.
[48085] Oeffentliche Zustellung 1 Postschaffner Ernst Pöhlchen in Tirs chtiegel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Karkut in Tirschtiegel, klagt gegen den Moses Krause, tiegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß auf seinem Grund⸗ stücke Tirschtiegel Blatt Nr. 159 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 3 für den Beklagten eine Hypothek von 10 Tlrn. 8 Silber⸗ groschen 6 Pfennig nebst 6 % Zinsen so⸗
daß diese Löschungsbewilligung forderung nicht erteilt sei, mit dem trage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ die Löschung der für ihn im Grundbuche von Tirschtiegel Blatt Nr. 159 Abteilung III Nr. 3 eingetragenen Hy⸗ pothek nebst Zinsen zu bewillt
mündlichen Verhandlung des wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Tirschtiegel auf den 3. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr,
Königliche Amtsgericht zu Ulm,
Rechtsstreit ist zur Ferien⸗
den 18. August 1914.
Amtsgerichtssekretär Renz, Gerichts⸗
Königlichen Amtsgerichts
früher in Tirsch⸗
Silbergroschen eingetragen Hypothek längst bezahlt, jedoch trotz Auf⸗ An⸗
gen. Zur Rechtsstreits
Tirschtiegel, den 13. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[48084] Oeffentliche Ee.
Der Postschaffner Ernst Pöh chen in Tirs⸗ chtiegel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Karkut in Tirschtiegel, klagt gegen den Johann Gustav Weber, früher in Tirschtiegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, Behauptung, daß Grundstücke Tirschtiegel Blatt Nr. 159 in
auf seinem
unter Nr. 2 für den Be⸗
klagten eine Hypothek von 10 Tlrn. nebst insen eingetragen sei, daß diese
st bezahlt, Löschungsbewilli⸗
gung jedoch trotz Aufforderung nicht er⸗ teilt sei, mit dem Antrage, den Beklagten
zu verurteilen, die Löschung
der für ihn auf Tirschtiegel Blatt 159 Abteilung III Nr. 2 thek nebst Zinsen zu 8 mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Tirschtiegel auf den 3. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr,
eingetragenen Hypo⸗ bewilligen. Zur
Königliche
B“ den 13. August 1914. er des Königlichen Amtsgerichts.
[48081] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Karl Otter in Ulm, Hirschstraße 13, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Büsing in Ulm, s Borgeaud & Fils in Algier (Algerien), wegen Fordeneng aus rovision, mit dem Antrage: lagten zu verurtellen, an den bezahlen am 1. September 1914 210 ℳ nebst 5 % Zins hieraus vom 1. und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Beklagten
Gerichtsschreiber
klagt gegen die
ie Be⸗
Kläger zu . 1914
werden zur mündlichen Rechtsstreits vor das Justiz⸗
des
Olgastraße 56, Zimmer 2, auf Montag, den 26. Oktober 1914,
3 Uhr, geladen. Die Ein⸗
lassungsfrist wird auf 14 Tage bestim Ulm, den 17. August 1914.
Schorp, Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts. Herrn Alois Pollack, zuletzt in Croisch⸗
witz, Kreis Schweidnitz. b
Da Sie durch längere Abwesenheit an der Verrichtung Ihrer Dienste verhindert
genötigt, Ihnen hierdurch
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schweidnitz
öffentliche
stehenden Kündigung wird bewilligt. Schweidnitz, den 14. August 1914.
Königl. Amtsgericht.
den 11. August 1914. Tikotin. Zustellung der vor⸗
—
[47898 Auf den
tellung
stimmung des
4) Verlosung Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung VN.
X.
on
Bericht vom 25. Juni 1914 sch
will Ich die in der anliegenden Zusammen⸗
aufgeführten
XXII. Generallandtages der Schlesischen
Landschaft hierdurch genehmigen; die Be⸗ § 1 Abs. VI Nr. 1
Beschlüsse des
Satzung der landschaftlichen Bank (Be⸗ schluß Nr. 18) jedoch mit der Maßgabe, daß an Stelle der Worte „eine vom Kuratorium zu bestimmende Höhe“ die Worte treten „fünfzigtausend Mark“. Neues Palais. den 4. Juli 1914. Wilhelm R. 8 (ggez.) Beseler. Frhr. v. Schorlemer. An den Minister für Landwirtschaft, Do⸗ mäanen und Forsten und den Justiz⸗ minister. Beschlüsse des Zweiundzwanzig sten Generallandtages der Schlesischen Landschaft im Jahre 1914.
8.2 Nr. 1. Bewilligung barer Zuschußdarlehen zu Bodenbesserungs⸗ und anderen, den Gutewert steigernden Anlagen auf bepfand⸗ brieften Gütern.
188
1) Die Schlesische Landschaft ist befugt, den Eigentümern bepfandbriefter inkorpo⸗ rierter und nicht inkorporierter Güter zur Herstellung von Bodenbesserungs⸗ und anderen, den Gutswert steigernden An⸗ lagen, insbesondere planmäßigen Ent⸗ und Bewässerungen, Wiesenbesserungen, Moor⸗ kulturen, Verkehrswegen, Wirtschafts⸗
ebäuden, unter Umständen auch Arbeiter⸗ äusern, wenn solche Anlagen und Bauten nach dem Ermessen der zuständigen Fürsten⸗ tumslandschaft und der Generallandschafts⸗ direktion wirtschaftlich vorteilhaft sind und eine dauernde Verbesserung und Wert⸗ steigerung des Gutes gewährleisten, tilgungspflichtige Darlehen in barem Gelde zu bewilligen. Diese dürfen zusammen zwei Millionen Mark nicht übersteigen. Die Ueberschreitung der ersten Million ist von der Genehmigung des Engeren Aus⸗ schusses abhängig.
.2) Der Einzelbetrag solcher Darlehen richtet sich nach der Höhe und dem Zins⸗ fuße der auf dem Gute haftenden Pfand⸗ briefsdarlehen mit der Maßgabe, daß er bei 4 prozentigen 10 v. H., bei minder⸗ prozentigen 15 v. H. der Pfandbriefs⸗ darlehen nicht überschreiten darf und die zu seiner Verzinsung und Tilgung er⸗ forderlichen Jahresleistungen einschließlich der Zinsen, Tilgungsfondsbeiträge und Nebenleistungen der Pfandbriefsdarlehen durch eine Jahresleistung von 5 v. H. der letzteren gedeckt sein muüssen.
3) Das Darlehen wird als Zuschuß darlehen zu den haftenden oder gleichzeiti zu bewilligenden Pfandbriefsdarlehen au Antrag der zuständigen Fürstentumsland⸗ schaft nach Zustimmung des Landschafts⸗ kollegiums oder der Zwischendeputation von der Generallandschaftsdirektion in Betrag und Bedingungen festgesetzt und ganz oder in Teilbeträgen ausgezahlt.
4) Das Zuschußdarlehen ist nach dem ursprünglichen Betrage zu verzinsen und unter Zutritt der durch die fortschreitende
cilgung ersparten Zinsen zu tilgen. Die Höhe des Zins⸗ und Tilgungssatzes wird von der Generallandschaftsdirektion fest⸗ gesetzt. Die übernommenen Jahres⸗ zahlungen sind zugleich mit den Zinsen der Pfandbriefsdarlehen an Johanni und Weihnachten zu entrichten.
Für die Beitreibung rückständiger Zah⸗ lungen genießt die Landschaft dieselben Vorrechte, wie sie ihr bezüglich der Rück⸗ stände an Zinsen, Tilgungsfondsbeiträgen und Nebenleistungen der Pfandbriefs⸗ darlehen zustehen.
5 Zur verstärkten Tilgung des Zuschuß⸗ darlehens werden außer den dafür zu ent⸗
richtenden Tilgungsraten auch die laufenden
Tilgungsfondsbeiträge der Pfandbriefs⸗ darlehen verwendet, soweit sie hierfür zur Verfügung stehen.
Der Tilgungfonds der Pfandbriefs⸗ darlehen wird bis zur Rückzahlung des Zuschußdarlehens gegen anderweitige Ver⸗ fügungen des Gutselgentümers gesperrt und haftet der Landschaft auch für Aus⸗ fälle beim Zuschußdarlehen.
Ob und wie weit ein später zu ge⸗ währendes neues Pfandbriefsdarlehen zur Abzahlung des Zuschußdarlehens ver⸗ wendet werden muß, bestimmt die zu⸗ Fürstentumslandschaft.
6) Der Gutseigentümer ist verpflichtet, der Landschaft Zweck und Art der Ver⸗ wendung des Zuschußdarlehens nachzu⸗ weisen, sich auch bei der Ausführung und Unterhaltung der Anlagen und Baulich⸗ keiten und wegen Erfüllung der ihm bei der Bewilligung gestellten Bedingungen der Prüfung und Aufsicht der Landschaft zu unterwerfen. Er hat die Kosten der von der Landschaft angeordneten örtlichen Feststellungen zu tragen.
Verwendet der Gutseigentümer das Zu⸗ schußdarlehen zu anderen als den für die Bewilligung maßgebenden Zwecken oder erfüllt er sonst die Bedingungen der Be⸗ willigung nicht, so können ihm das Zu⸗ uß⸗ und die Pfandbriefsdarlehen ganz oder teilweise mit sechsmonatlicher Frist zur Rückzahlun “ werden. In einem solchen Fa ee ist er verpflichtet,
jede Abzahlung sich in erster Linie auf 8 Zuschußdarlehen anrechnen zu lassen.