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vereinbart sind,
Die Anfrage kann auf folgende Punkte ausgedehnt werden: 1) wer die Vorräte aufbewahrt, die dem Befragten gehören, 8 wem die fremden Vorräte gehören, die der Befragte aufbewahrt, 3) wann die Vorräte abgegeben werden können, 4) für welchen Zeitpunkt die Lieferungen (§ 2 Nr. 2 und 3)
5) wohin früher angemeldete Vorräte abgegeben sind. Jedes weitere Eindringen in die Vermögensverhältnisse ist un⸗
statthaft.
§ 4. Die anfragende Behörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der An⸗ gaben die Vorratsräume des Befragten untersuchen und seine Bücher prüfen zu lassen. 8
§ 5. Wer die auf Grund dieser Verordnung gestellten Fragen nicht in der gesetzten Frist beantwortet, oder wer wissenilich unrichtige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 ℳ oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
§ 6. Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 24. August 1914. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmung der Hauptmarktorte. Vom 24. August 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Anordnung erlassen: 1 8 8 1“
Die Hauptmarktorte, deren Preise für die Vergütungen nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichsgesetzbl. S. 129) zugrunde zu legen sind, werden von der Landeszentralbehörde bestimmt.
§ 19 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1873 wird außer Kraft gesetzt. 89 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. August 1914. v
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v“
Bekanntmachung
Die Zinsscheine Reihe VI. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3 ½ vorm. 4 prozentigen deutschen Reichsanleihe von 1882 und Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3 ½ prozentigen deutschen Reichs⸗ anleihe von 1886 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1914 bis 30. September 1924 nebst den Erneue⸗ rungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. September d. J. ab ausgereicht, und zwar: “ durch die Königlich Preußische Kontrolle der Staatzpapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92,94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 38, durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, Am Zeughause 2,
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 65 des „Reichsgesetzblatts“ enthält unter Nr. 4475 eine Bekanntmachung, betreffend die Abwicklung von börsenmäßigen Zeitgeschäften in Waren, vom 24. August 1914, unter R Nr. 4476 eine Bekanntmachung über Vorratserhebungen, vom 24. August 1914, unter . Nr. 4477 eine Bekanntmachung, betreffend Bestimmung der Hauptmarktorte, vom 24. August 1914, und unter
Nr. 4478 eine Bekanntmachung über die Zahlung der Vergütung für die Ueberlassung von Pferden, Fahrzeugen und Geschirren an die Militärbehörde, vom 24. August 1914.
Berlin W. 9, den 25. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor der Königlichen Porzellanmanufaktur, Ge⸗ heimen Regierungsrat Dr. Heinecke bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse zu verleihen sowie
die Wahl des Direktors Dr. Julius Müller an dem bisherigen Progymnasium in Eupen, Kreis Eupen, Regierungs⸗ bezirk Aachen, zum Direktor des nunmehrigen Realgymnasiums in Eupen und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats in Schmalkalden ge⸗ troffenen Wahl den bisherigen Magistratsschöffen Ernst Eickhoff als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Schmal⸗ kalden für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigen.
Ministerium des Innern.
Vekannimachung.
Im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Be⸗ kanntgabe der Verluste der Armee während des gegenwärtigen Krieges sind folgende Einrichtungen getroffen worden:
1) Die Verlustlisten werden als Anlagen des „Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers“ veröffentlicht. Außerdem wird jeder Stelle, welche das „Armee⸗ verordnungsblatt“ erhält, ein Exemplar der Verlustliste über⸗ wiesen.
2) Den Landräten wird eine Anzahl von Exemplaren der Verlustlisten übersandt werden, um dieselben in ihren Bureaus und in den Städten ihres Bezirks öffentlich auszulegen. In den Stadtkreisen erhalten sowohl die Magistrate als auch die etwa vorhandenen Königlichen Polizeiverwaltungen Verlustlisten zur öfsentlichen Auslegung, namentlich in den Polizeirevier⸗ bureaus.
3) In allen Kreisen (Land⸗ und Stadtkreisen) werden die Namen derjenigen Toten und Verwundeten, welche den be⸗ treffenden Kreisen angehören, ausgezogen werden. Diese Aus⸗ züge sind neben den ollgemeinen Veglustlisten öffentlich aus⸗ zulegen und den Redakt⸗onen dereeg Zcütts Mowie der Abrigen im Kreise erscheinenden Tageszeitangen behufs Veröffenklichung mitzuteilen. -
4) Im übrigen ist die Einrichtung eines Post⸗ (Einzel⸗) Abonnements auf die Verlustlisten beabsichtigt. Das Nähere hierüber wird öffentlich bekannt gemacht werden
durch alle Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen,
durch alle preußischen Regierungshauptkassen, Kreiskassen, Cö Zollkassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen,
ferner in Bayern durch die Königliche Hauptbank in Nürn⸗ berg und ihre sämtlichen Filialen,
in Sachsen durch die Königlichen Bezirkssteuer⸗ einnahmen,
in Württemberg durch die Königlichen Kameral⸗
ämter, in Baden durch die Mehrzahl der Großherzog⸗
lichen Finanz⸗ und Hauptsteuerämter, 1 in Hessen durch die Großherzoglichen Bezirks⸗ ajen und Steuerämter, 8 in Sachsen⸗Weimar durch die Großherzoglichen
Rechnungsämter, . in ö durch die Kaiserlichen Steuer⸗ assen, in den übrigen Bundesstaaten durch verschiedene, von ihnen bekannt gegebenen Kassen.
Fpormulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab⸗ hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗ scheine einzuliefern sind, werden von den vorbezeichneten Aus⸗ reichungsstellen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Er⸗ neuerungsscheine abhanden gekommen sind.
Berlin, den 21. August 1914.
Reichsschuldenverwaltung. von Bischoffshausen.
an Orten
Fühae Reichs⸗ bank⸗ anstalt,
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, be⸗ reffend die elektrischen Maßeinheiten, ist das folgende System von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen Reiche zugelassen und ihm das beigesetzte Systemzeichen zuerteilt worden: ◻☚. Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom,
382 Form E. F, der Elektrizitätszählerfabrik H. Aron 8 in Charlottenburg. Eine Beschreibung wird in der Elektrotechnischen seitschrise
veröffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Linkstraße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 17. August 1914.
Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt E. Warburg. 8
Berlin, den 25. August 1914. 8 Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Königliche Akademie der Künste in Berlin.
Winterkursus der Lehranstalten für Musik.
s[A. Atademische Meisterschulen für musikalische Kom⸗ position zu Berlin in Charlotten burg, Fasanenstr. 1.
Vorsteher: die Professoren Dr. Humperdinck, Gernsheim und Schumann. Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schülern Gelegenhest zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben Genügeno vor⸗ bereitete Aspiranten, welche einem der vorgenannten Meister sich an⸗ zuschließen wünschen, haben sich bei demselben in der ersten Woche des Monats Oktober persönlich zu melden und ihre Kompositionen und Zeugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untadelhaften sittlichen Führung) vorzulegen. Ueber die praktische Befähigung der Bewerber zur Aufnahme in die Meisterschule entscheidet der betreffende Meister. Der Unterricht ist bia auf weitere Bestimmung unentgeltlich. 1 Näheres auch im Bureau der Akademie der Künste Berlin W. 8, Pariser Platz 4. B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin
in Charlottenburg, Fasanenstraße l. Direktorium: Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. Kretzschmar, Professor Barth, Professor S E“ Professor Felix
Schmidt.
Die Aufnahmebedinqgungen sind aus dem Prospekt ersichtlich.
Die Anmeldung ist schriftlich unter Berfügung der unter Nr. VIII des Prospektes angegebenen Nachweise, aus denen das zu studierende Haupt fach ersichtlich sein muß, spätestens bis zum 24. September 1914 an das Direktorium der Königlichen akademischen Hochschule für Musik zu richten. Auch muß aus der Meldung hervorgehen, daß dem Aspiranten der Prü⸗ fungstag bekannt ist.
Die Aufnahmeprüfungen für das Winterhalbjahr 1914/15 finden statt: h
1) für Komposition, Direktion (Kapellmeister), Klavier, Cembalo, Violoncell, Harse, Kontrabaß und Blasinstrumente den 1. Oktober, Moraens 9 Uhr;
2) für Gesang (einschl. Opernschule) den 1. Oktober, Nach⸗ mittabs 4 Uhr;
3) für Vieline und Orgel den 2. Oktober, Morgens 9 Uhr;
4) für Chorschule (Einzelgesangunterricht) den 8. Oktober, Mittags 12 Uhr;
5) für Chor den 8. Oktob’r, Nachmittags 4 Uhr
Die Asviranten haben sich ohne weitere Benachrichtigungen zu den Prüfungen einzufinden.
Nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 1. Juli d. J. (Reichsgesetzbl. Bundesrat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 de Besoldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichsgesetzbl. Seite 573) beschlossen, daß die in dem anliegenden Verzeichnis an⸗ gegebenen preußischen Orte der dazu vermerkten Ortsklasse vom 1. Oktober d. J. ab angehören. Soweit hiernach Erhöhungen der Sätze des bisher be⸗ zogenen Wohnungsgeldzuschusses oder der Mietentschädigung eintreten, sind die im laufenden Etatsjahr fällig werdenden Unterschiedsbeträge bei den Fonds zu Wohnungsgeldzuschüssen und Mietentschädigungen als Mehrausgabe zu verrechnen.
Berlin, den 19. August 1914.
Der Finanzminister. Der Minister des Innern. J. A.: Löhlein. J. A.: von Jarotzky.
An die Herren Oberpräsidenten in Königsberg, Danzig, Potsdam, Stettin, Breslau, Schleswig, Hannover, Münster, Cassel und Koblenz sowie die Herren Regie⸗ rungspräsidenten in Königsberg, Marienwerder, Pots⸗ dam, Frankfurt a. O., Stettin, Stralsund, Breslau, Liegnitz, Schleswig, Osnabrück, Aurich, Minden, Arns⸗ berg, Wiesbaden, Koblenz, Düsseldorf, Cöln, Trier und Aachen.
Verzeichnis der preußischen Orte,
welche auf Grund der dem Bundesrate durch § 30 Abs. 4 des Be⸗ soldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 — Reichegesetzblatt S. 573 — erteilten Ermächtigung mit Wirkung vom 1. Oktober 1914 ab in eine andere Ortsklasse eingereiht werden.
Namen Ortsklasse
der Orte der Verwaltungsbezirke
Koblenz D
Arnsberg, Kreis Altena D
Schleewig A
Schleswig, Kreis Herzog⸗ D tum Lauenburg
Düsseldorf B
Cöln 8 D
Arnsberg, Kreis Hörde D
Potsdam
Potsdam
Cöln, Kreis Gummersbach
Schleswig, Kreis Eckern⸗ förde.
Aurich, Landkreis Emden
Arnsberg, Kreis Altena
Schleswig, Kreis Süder⸗ dithmarschen
Potsdam, Kreis Nieder⸗ barnim
Düsseldorf, Landkreis So⸗
Adenau
Ahelle Altona
Aumühle⸗ Billenkamp
Barmen
Bergheim a. d. Erft Berghofen Berlin⸗Lichtenberg Berlin⸗Schmargendorf Bergneustadt Borby)
Borkum Brügge Brunsbüttelkoog
Eyrenbreitstein Elberfeld Emmerich
rechen Göhren Gravenstein Has pe Helgoland Inse
Herbesthall Hoffnungsthal
Höhscheid (Stadt)
Homburg v. d. Höhe Hordel Hostedde
Hückeswagen Kaldau
Kappeln a. d. Schlei Keltheim Kirchlinde
Klein Glienicke Kley
Kohlscheid Kronberg Kronshagen
Düsseldorf
Düsseldorf, Kreis Rees
Wiesbaden
Cöln
Stralsund, Kreis Rügen
Schleswig, Kreis Apenrade
Arnsberg, Landkreis Hagen
Schleswig, Kreis Süder⸗ dithmarschen
Aachen, Kreis Eupen
Cöln, Landkreis Mülheim a. Rhein
Düsseldorf, Landkreis So⸗ lingen
Wiesbaden, Obertaunuskreis
Arnsberg, Landkreis Bochum
Arnsberg, Landkreis Dort⸗ mund
Düsseldorf, Kreis Lennep
Marienwerder, Kreis Schlochau
Schleswig
Wiesbaden, Obertaunuskreis
Arnsberg, Landkreis Dort⸗ mund
Potsdam, Kreis Teltow
Arnsberg, Landkreis Dort⸗ mund
Aachen
Wiesbaden, Obertaunuskreis
Schleswig, Kreis Bordes⸗
holm Arnsberg. Landkreis Bochum Arnsberg, Landkreis Schwelm Potsdam, Kreis Templin Schleswig, Kreis Herzogtum Lauenburg ⸗ Koblenz, Kreis Altenkirchen Osnabrück, Kreis Grasschaft Bentheim Arneberg, Kreis Altena Breslau, Kreis Trebnitz Stettin, Kreis Randow Liegnitz, Landkreis Görlitz
S8SUSUS S SSsS s‚8db S
88
888 —
Laer
Langerfeld
Lychen
Mölln in Lauenburg
Mudersbach (Landgemeinde) Nordhorn (Stadt,
Oberbrügge
Obernigk
Pommerensdorf—
Rauschwalde bei Förlitz (m! Rangierbahnhof Schlau⸗ roth)
Rahnsdorf (mit Wilhelms⸗
Rösrath
Potsdam, Kreis Niederbarnim Cöln, Landkreis Mülheim a. Rh. Russee Schleswig, Kreis Bordes⸗ 1 holm
Schalksmühle Arnsberg, Kreis Altena, 3 Gemeinde Schalksmühle,
Amt Halver
Sonderburg Schleswig
Wadgassen Trier, Kreis Saarlouis
Wandsbek Schleswig
Warburg Minden
Wiesrof (mit Schlebusch⸗ Düsseldorf, Manfort) Solingen
Landkreis
Nr. 41 Seite 243) hat der 1“
— zu streichen Küpper⸗ 1 ag; Winkhausen Wormditt (Stadt)
Wünsdorf Panten Zehlendorf
Berlin, den 21. August 1914. Der Senat, Sektion für Musik. Fr. Gernsheim.
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Zielenzig
Arnsberg, Kreis Altena Königsberg, Kreis Brauns⸗
berg Potsdam, Kreis Teltow Düsseldorf, Kreis Mörs
“ Kreis Teltow rankfurt a. O
Thorn, das den Verdacht einer Vergiftung des Wassers
Deursches Reich.
Preußen. Berlin, 26. August 1914.
Dem Generalstab gehen zahlreiche Zuschriften zu, der gerfasser sich über die verspätete Scheeusch 8 ce berfh endungen an ihre im Felde stehenden Angehörigen oder in diesen nach der Heimat beklagen. Der Grund lir diese verspätete Zusenoung bestand in einschränkenden Maßnahmen der obersten Heeresleitung, die im In⸗ erese der Verschleierung unserer Absichten unbedingt ge⸗ pten waren. Das siegreiche Vorgehen auf unserer ganzen Front hat jetzt die Möglichkeit geschaffen, alle Beschränkungen alen zu lassen. Die Feldpost wird von nun an mit er gleichen Regelmäßigkeit und Schnelligkeit arbeiten, die 1u“ Feldzügen die allgemeine Anerkennung gefunden
I
Der Generalquartiermeister. (gez.) von Stein.
Alle Gesuche um Freigabe von Benzin, Benzo id sonstigen Betriebsstoffen für Explosionsmotoren sind h0 ie ganze Provinz Brandenburg — einschließlich berlin und Vororte — an die Inspektion des Mi⸗ itärluft⸗ und Kraftfahrwesens in Berlin⸗Schöne⸗ erg, Fiskalische Straße, und nicht an das Oberkommando den Marken oder die stellvertretenden Generalkommandos es Gardekorps und des III. Armeekorps zu richten.
Maschinisten als Kriegsfreiwillige für elektrische entralen mit Motorantrieb gesucht. Geeignete Be⸗ erber wollen sich zwischen 11 und 1 Uhr persönlich oder riftlich mit Ausweispapieren melden. Stellvertretendes ngenieurkomitee, elektrotechnische Abteilung, Berlin W. 62 Naaßenstraße 4. 1
Der Staatssekretär des Innern hat den Antrag des Vereins er deutschen Zuckerindustrie abgelehnt, allgemeine Aus⸗ ahmen von den Vorschriften der Gewerbeordnung her die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen rbeitern zu gewähren. Es sind zurzeit noch zahlreiche beitslose Arbeitsfähige vorhanden, die zunächst Beschäftigung uden müssen. Die öffentlichen Arbeitsnachweise, die Arbeits⸗ chweisverbände und letzten Endes die Neichszentrale der rbeitsnachweise im Reichsamt des Innern sind auf Erfordern der Lage, den Zuckerfabriken Arbeitskräfte nachzuweisen.
Die Besorgnisse wegen angeblicher Vergiftungen er Verseuchungen von Flüssen, Wasserleitungen, runnen, über die seit Beginn des Kriegszustandes s den verschiedensten Teilen des Landes unverbürgte, aber ² Oeffentlichkeit stark beunruhigende Gerüchte in die Presse langt waren, haben sich, wie „W. T. B.“ meldet, bei herer Nachforschung durchweg als unbegründet heraus⸗ telt. So hat z. B. ein Fischsterben in der Weichsel
worrief, seine Ursache in der Ableitung von Abwässern er russischen Zellstoffabrik in die Weichsel gehabt, hnem Vorgange, der auch in Friedenszeiten häufig ein⸗ tt. Ebensowenig haben sich die behaupteten absichtlichen nfektionen von Wasserleitungen mit krankheitserregenden kterien (z. B. Cholerakeimen) und auch die befürchteten ergiftungen von Wasserwerksbehältern mit Zyankali und raleichen bewahrheitet. Abgesehen davon, daß solche Ver⸗ schungen und Vergiftungen, wenn sie wirklich schädlich irken sollen, viel schwieriger auszuführen sind, als man im igemeinen anzunehmen pflegt, umständliche Vorbereitungen d besondere Vorkenntnisse erfordern, ist auch durch nordnungen der Behörden Sorge dafür getragen, daß die lkasserleitungen auf ihre gesundheitliche Beschaffenheit hin ündig beaufsichtigt und ihre Vorrätsbehälter dauernd be⸗ acht werden. Wo aber auch nur der Verdacht einer Ver⸗ chung einer Wasserleitung auftaucht, läßt sich bei dem litigen Stande der Kenntnisse jede Gefahr durch eine verzüglich ausführbare Behandlung des Wassers mit einen, die Genießbarkeit nicht beemträchtigenden Zusätzen von lorkalk beseitigen. Eine Veranlassung, sich der in Friedens⸗ sten gewohnten Verwendung des Leitungswassers zu enthalten, jer etwa durch Abkochen, Filtration oder dergleichen vor seiner enutzung etwas besonderes zu tun, liegt also nicht vor.
—“
Auf Anregung des Vorschußvereins zu Insterburg ist in en Räumen der Dresdner Bank in Berlin ehrenstraße 38/39) für die Mitglieder und Einleger der enossenschaften der vom Krieg betroffenen tlichen Plätze bis zur Wiederaufnahme des Betriebes a Sitze der öö eine Kriegsgeschäfts⸗ flle errichtet. Der Vorstand des genannten Vereins bittet eVorstandsmitglieder anderer in gleicher Weise betroffenen enossenschaften, sich mit dieser Stelle in Verbindung
In dem Wunsche, der Wahrheit zum Siege zu verhelfen, „der mit dem Schutze der französischen, russischen und gischen Staatsangehörigen beauftragte hiesige spanische eschafter Polo de Bernabé vor einigen Tagen öffent⸗ hin ritterlichster Weise den von der Deutschland feindlichen tesse im Auslande verbreiteten Verleumdungen entagegengetreten, bnach Angehörige der mit Deutschland im Kriege befind⸗ hhen Staaten in Deutschland unmenschliche Behandlung, Ver⸗ gung und Beraubungen zu erdulden hätten. Der Botschafter konte demgegenüber ausdrücklich, daß nach den freiwilligen genen Versicherungen seiner Schutzbefohlenen die Fremden bn seiten der Deutschen mit aller ihrer mißlichen nge schuldigen Rücksicht und Achtung behandelt erden. Die strenge Unparteilichkeit, die die neutrale Haltung baniens seinem Vertreter zur Pflicht macht, hat Herrn Polo Bernabé, wie „W. T. B.“ meldet, veranlaßt, dem üswärtigen Amt heute mitzuteilen, daß der mit dem Schutze t Deutschen in Rußland betraute Geschäftsträger der Ver⸗ iigten Staaten von Amerika wörtlich erklärt habe, ihm seien
in Rußland wohnenden Deutschen zugegangen, er erhalte S actch bön- r Telegramme, in denen er 8,5
„dahin zu wirken, da Russen i and j ben . üina; 3 ß den Russen in Deutschland ja
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Rei 8 8 77 8⸗ und Staatsanzeigers“ werden die Verlustliste 10 gs preußischen Armee, die Verlustliste 1 der bayerischen e und 2 der sächsischen Armee
3 Verlustliste 1 d ü ischen 2
rersfenht ste er württembergischen Armee „Diese Verlustlisten sind zusammen für 5 ₰, bezw einschließlich der Versandgebühr für 8 ₰, in der Erpediuon des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu haben. 8 8
Bayern.
In der Haupt⸗ und Residenzstadt München beschränkte si die Feier des gestrigen Namensfestes nracie sich des Königs, seinem Wunsche entsprechend, auf Gottesdienste in den Kirchen aller Konfessionen, die zugleich als Bittgottes⸗ dienste für den Sieg der deutschen Waffen galten. Zu der Feier im Dom, die der Weihbischof Neudecker leitete, fanden sich auch Ihre Majestäten der König und die Königin ein, bei 8 Anfahrt vom Publikum lebhaft begrüßt. Ferner erschienen die übrigen Mitglieder der Königlichen Familie, soweit sie nicht im Felde stehen, die Hof⸗ und Staatswürdenträger sowie die Gesandten Preußens, Württembergs und Sachsens. I“ ““ hat sich, wie „W. T. B.“
det, rüh mit Sonderzug n Kriegs⸗ “ zug nach dem westlichen Kriegs “ Sachsen⸗Meiningen. Das Hofmarschallamt teilt mit, daß Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich von 1““ 88 Bruder Seiner Hoheit des Herzogs Bernhard und Vater Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen, am 23. d. M. vor Namur durch einen Granatschuß getötet worden ist.
8 1
Oesterreich⸗Ungarn. . Dem japanischen Botschafter am Wiener Hofe sind, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag die Pässe zugestellt worden. Der österreichisch⸗unga⸗ rische Botschafter in Tokio ist abberufen worden. — Vorgestern abend gab in Wien wiederum eine viel⸗ tausendköpfige Menge vor der deutschen Botschaft der großen Freude der Bevölkerung über die glorreichen Siege der deutschen Armeen begeisterten Ausdruck. Der Botschafter erschien auf dem Balkon und nahm dankend die Ansprachen und Huldigungen entgegen, die mit stürmischen Hochrufen auf den Kaiser Franz Joseph und den Kaiser Wilhelm, die beiden Kronprinzen und die übrigen deutschen Fürsten endeten. .
Großbritannien und Irland. Das allgemeine Moratorium, d. h. die Frist fü 1 h. Frist für den Aufschub aller Zahlungen, ist, wie „W. T. B. 18g in ganz Großbritannien bis zum 4. ttober verlängert
worden.
keen
Ein italienischen Blättern zugegangenes, in Paris am 24. August, Abends, verdffentlichtes 82 Eö“ die militärische Lage besagt laut Meldung des „W. T. B.“: Oestlich der Maas wurde unsere Armee von Deutschen angegriffen. Hielt bewundernswert stand. Zwei französische Armeekorps rückten vor, wurden mit mörderischem Feuer empfangen. Sie wichen nicht. Als aber preußische Garde Gegenangriff ausführte, mußten sie sich zurückziehen. Feind enorme Verluste. Westlich der Maas hatten Franzosen in schwierigem Gelände Vorwärts⸗ bewegung gemacht und wurden dann heftig angegriffen. Nach sehr lebhaftem Kampfe mußten sie zurückgehen. Südlich des Semois nahmen englische und französische Truppen gedeckte Stellung. Sie blieben intakt. Unsere Kavallerie hat nicht gelitten. Physischer und moralischer Zustand unserer Truppen ausgezeichnet. Französische Armee wird jetzt defensiv bleiben, um ffensive in geeignetem Augenblick wieder auf⸗ zunehmen. Unsere Verluste sind bedeutend, aber noch nicht genau anzugeben. Das Communiqué erklärt schließlich, es sei zu bedauern, daß der Angriffsplan seinen Zweck nicht erreicht habe, und fügt dann hinzu, die Defensivstellung der Franzosen bleibe gegenüber dem Feinde, der schon geschwächt, vollkommen fest. Teile einer selbständigen deutschen Kavalleriedivision auf äußerstem Flügel seien in das Gebiet von Roubaix⸗Tourcoing eingedrungen, das nur von Territorialtruppen verteidigt werde.
Rumänien. “ Der König Karol, der einige Tage unpäßli ) wiederhergestellt und hat gestern die türkischen und griechischen “ empfangen. In einem dem König gewidmeten Huldigungsartikel schreibt die „Indépendance Roumaine“: „ Wir wissen, daß, was immer geschieht, der König die Nation zum äußersten Opfer nur auffordern wird, um das Lebensinteresse dieses lateinischen Landes zu wahren. Mehr denn je umgibt die rumänische Nation den Thron Karls von Hohenzollern mit kindlicher Verehrung. Wir haben Vertrauen zu ihm, und alle werden wie ein Mann der Fahne folgen, die er trägt. “ 6“
8
Kriegsnachrichten. Oestlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 25. August. (W. T. B.) Das Kriegspresse⸗ quartier meldet: Die Offensive unserer Truppen beiderseits der Weichsel dringt unaufhaltsam vor. Westlich des Flusses überschritten unsere Kräfte im Anschlusse an die deutschen Verbündeten unter kleinen Kämpfen die Lysagora und erreichten gestern den Abschnitt des Kamionkaflusses zwischen Kielie und Radom. Oestlich der Weichsel warfen unsere siegreich vordringenden Kräfte am 23. August bei Krasnik auf dem Wege nach Lublin eine starke Gruppe zweier russischer Korps zurück. Ueber tausend Russen, darunter viele Offiziere, fielen unverwundet in unsere Hände.
merlei Klagen über Mißhandlungen der 200 000.
Ein Vorstoß von zwanzigtausend Russen gegen die Grenze der Bukowina wurde bei hRusslene e. ständig zurückgeschlagen. Den Feinden wurden mehrere hundert Gefangene abgenommen. In überstürztem Rückzuge ließen sie auf dem Kampfplatze viele Kriegsgeräte zurück. 3
Wien, 26. August. (W. T. B.) Das Kri 8⸗ quartier meldet amtlich: Die ,e. Krasnik endete gestern mit einem völligen Sieg unserer Truppen. Die Russen wurden aus der ganzen etwa 70 Kilometer breiten Front geworfen und haben flucht artig den Rückzug gegen Lublin angetreten.
1““
8
b Südlicher Kriegsschauplatz.
Vien, 25. August. Die serbische Regierun gegenüber dem spanischen Gesandten di Se dem Ministerpräsidenten und Minister des Aeußern Paschitsch gezeichneten Telegramm behauptet, das österreichisch⸗ungarische Hauptquartier habe den Kommandanten der in Serbien ein⸗ gedrungenen Truppen Auftrag gegeben, die auf den Feldern siehende Ernte zu vernichten, die Dörfer anzuzünden und die Einwohner zu töten oder gefangen zu nehmen. Ueberhaupt hätten die österreichisch⸗ungarischen Soldaten unerhörte Grausamkeiten begangen und selbst Kinder und alte Frauen nichtverschont. Dadurch seien die serbischen Soldaten so aufgebracht, daß es schwer falle, sie von Vergeltungstaten zurückzuhalten. Die sarbische Regierung ersucht schließlich den spanischen Gesandten, der österreichisch⸗ ungarischen Regierung diese Tatsache mitzuteilen und sie wissen zu lassen, daß Serbien genötigt sein werde, zu Repressalien härterer Natur zu greifen, zu denen das internationale Recht sie berechtige. Es ist ganz klar, was mit dieser bewußt lügenhaften Darstellung von serbischer Seite bezweckt wird. Es soll einfach den Vorwürfen zuvorgekommen werden die zu erheben das tatsächliche Verhalten der Serben in diesem Kriege die österreichisch⸗ungarische Regierung ohnehin früher oder später gezwungen hätte. Schon die bisherigen Bericht von serbischen Kampfschauplätzen haben verschiedene Grausam keiten der serbischen Kriegführung und ein völker rechtswidriges Vorgehen der von den Behörden auf⸗ gehetzten Bevölkerung festgestellt. Das Armeeober⸗ kommando hat Erhebungen in dieser Hinsicht angeordnet, die bisher für den Raum um Schabatz abgeschlossen sind und fol gendes Ergebnis geliefert haben: .
Bei Serbisch⸗Schabatz sind wiederholt Lei * stümmelter Soldaten unserer Armee 1s; 18. Leutnant, mit aufgeschlitztem Bauche, ein Soldat mit ausge⸗ stochenen Augen, in deren Höhlen Uniformknöpfe eingepreßt waren, und ein Soldat, an einem Baume hängend, dem Kopf und Arme fehlten. Die Einwohner von Serbisch⸗Schabatz und den umliegenden Ortschaften haben auf unsere Truppen meist Süht hinten geschossen, besonders auf die Offiziere und kleine Abteilungen. Selbst als Schabatz schon 24 Stunden in unserem Besitz war, wurde noch auf vorübergehende Soldaten geschossen; die Schuldigen sind standrechtlich erschossen worden. Aus einer Fabrik in Schabatz wurde wiederholt auf unsere Leute gefeuert, einmal sogar von dem Fabrikschlote aus in die Offiziermenage auf die dort versammelten Offiziere; die Fabrik ist von uns niedergebrannt worden. Bei Mis char wurden Leute, die auf durchziehendes Militär geschossen hatten gefangen; ein Leutnant, dem die Gefangenen vorgeführt wurden, verfügte aus Menschlichkeit die Freilassung einer schwangeren Frau. Kaum freigelassen, zog das Weib einen Revolver und erschoß den Leutnant von hinten. Während des Kampfes bei Tekerisch wurde von serbischen Truppen die Parlamentärs⸗ flagge gehißt; der österreichisch⸗ungarische Kommandant befahl daraufhin die Einstellung des Feuers und näherte sich den Serben, die sodann auf dreihundert Schritt Entfernung gegen ihn und seine Leute ein mörderisches Feuer eröffneten. Mit Vorliebe beschießen die serbischen regulären Truppen unsere Verbandsplätze und Verwundetenträger; eine Patrouille, die 1” eceetehess ““ “ wurde aus nächster
ähe niedergeschossen. elbst serbische § beteili an diesen Unmensahlichketten.
Sarajewo, 24. August. (W. T. B.) Der noch vor Beginn unserer Operationen über Uwatz und Wardiste in unser Grenzgebiet eingedrungene Feind wurde am 20. August angegriffen und aus seinen ebenso gut gewählten wie hergerichteten Stellungen in der Richtung auf Uzitze über die Grenze zurückgeworfen. Bei diesen Kämpfen, an denen auch das deutsche Detachement aus Skutari freiwillig rühmlichen Anteil nahm, haben unsere Truppen trotz des schwierigen Terrains und der zähen Verteidigung des über⸗ legenen und in wohlangelegten Befestigungen befindlichen Gegners mit bewundernswertem Elan gekämpft und be⸗ wiesen, daß sie von demjenigen Geiste erfüllt sind, der die österreichisch⸗ungarische Armee in einer Jahrhunderte langen Geschichte zu Ruhm und Ehren geführt hat. Die aus Truppen aller Teile der Monarchie zusammengesetzten Armeekörper haben mit gleichem Schneid und Todesverachtung den an Zahl überlegenen, kriegsgewohnten und erbitterten Gegner von seinem großen Irrtume geheilt, daß die serbische Tapferkeit unbezwinglich e Des 13“ seine Tapferkeit mit dem
on drei Soldaten und der Verw ng von zwei i⸗ E1 r Verwundung von zwei Offi
.“ üe. “ er stellvertretende Militärinspekteur der freiwilligen Kranken⸗ zu Trachenberg erläßt die nachsietenbe Betannr⸗ Unseren kämpfenden Truppen sind nachf geführte Gegenstände dringend 1X“ „I. Zigarren, Zigaretten, Tabak, (Pfeifen), Konserven, Schokolade Kakao. Tee, Kaffee, Bonbone, Bouillonkapseln, Suppenwürfel, Gewüsekonserven, Dau rwurst, geräucherte Fleischwaren, alkobolfreie Getränke, Mineralwasser, Trockenmilch, kondensierte Milch, Lebkuchen. veter „enh Fbeätnper. üeee Hosenträger, Halsbinden vand (zut Fußbekleidung), Tas 1 — Füsen vaar . 9) aschentücher, Hemden, Unterbetn III. Taschenmesser, Löffel, Notizbücher, Postkarten, Bri Bleistifte mit Schonern“, Zahnbürsten, “ ür Fesesrepir Siifenrosen, Stearinkerzen, zusammenlegbale Handlaternen, Haar⸗ ete Sgsterar, eilehe Sebel⸗ Streichhölzer mit Metallhülse eine 2 en (enthaltend Zwirn, Knöpfe, L 2 Finger⸗ 1ech erse Bend, 7h . 2 te um schnelle und reichliche Gaben an die . gegebenen Sammelstellen des Roten Kreuzes und der Von diesen werden sie unverzüglich an die Abnahmestellen bei den stellv rmetenden Gerneralkommandes, von dort aus den Truppen
Eine Anzahl Fahnen, Maschinengewehre und Geschi⸗ — erbeutet. 8 Gesch 8
zugeführt werden.