1914 / 202 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Vizefeldwebel Benedikt Schmid gestorben 3. 8. 14.

Untetoftizzer Albert „Fondre“ lies „Ton dre“

.,—,——.—.—,—.—

Infanterist Müller schwer verwundek. Infanterist der Reserrve Knaushart schwer verwundet. Infanterist Vorleuter schwer verwundet.

Infanterist der Reserrve Bruggesser schwer verwundet Infanterist MNengis leicht verwundet. Infanterist Probst leicht verwundet.

Infanterist Weidmann leicht verwundet. Einjährig⸗Freiwilliger Remmele leicht verwundet. Gefreiter Sutter leicht verwundet.

Gefreiter Eberle leicht verwundet.

Infanterist der Reserve Helf leicht verwundet. Infanterist der Reserve Lanz leicht verwundet. Infanterist der Reserve Singer leicht verwundet. Infanterist der Reserve Stetter leicht verwundet. Infanterist der Reserve Lutz vermißt.

Infanterist der Reserrve Ranz vermißt.

Infanterist der Reserve Johann Schmid vermißt. Infanterist der Reserve Schmidbaur vermißt.

““ 2. Chevaulegersregiment. 8 2. Eskadron. hevauleger Thomas Kürzinger aus Großalfalterbach, Oberpfalz leicht verwundet, linkes Bein. 3. Eskadron. Unteroffizier Anton Hecker aus Pleinfeld, B.⸗A. Weißenburg i. B. tot, nthnguß Fefrae. der Reserve Franz Sales Rausch aus Regensburg ver⸗ mißt. Chevauleger Alfons Baumeister aus Lohr a. Main vermißt. Chevauleger Geoorg Surner aus Furth i. Wald, Niederbayern vermißt. Chevauleger Johann Störr, B.A. Kötzting vermißt.

ichtigungen zu Verlustlist Nr. 1 4. Infanterieregiment. 2. Kompagnie. 8 sSs. Infanterieregiment. 9. Kompagnie. 1. Chevaulegersregiment. Statt Unteroffizier Georg „Hagel“ lies Georg „Gage 8

8 Die Verlustlisten sind für je 5 ₰, bezw. ein⸗

schließlich der Versandgebühr für je 8 ₰, in der Expedition des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu haben.

Statistik und Volkswirtschaft.

ie land⸗ und forstwirtschaftliche Bodenbenutzung in 6“ Bayern 11 der Ermittlung vom Jahre 1913.

Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 5. März v. J. bat 1913 wieder wie schon in den Jahren 1878, 1883, 1893 und 1900 in allen Staaten des Reichs eine Ermittlung der verschiedenen Bodenbenutzungsarten startgefunden. Für Bayern hat das Statistische Landesamt die Erhebung durchgeführt und nunmehr die Haupt⸗ ergebnisse zusammengestellt. Nach diesen umfaßt das Staats⸗ gebiet eine Fläche von 7 585 941,1 Davon benutzt

a 0 landwirtschaftlich .4 598 091, 60,61 forstwirtschaftlich . . . . . 2 494 342,2 32,88 weder land⸗ noch forstwirtschaftlich 493 507,5 6,51. Neben der der Landwirtschaft gewidmeten Bodenfläche ist hiernach der große Reichtum an Forstungen und Holzungen bemerkens⸗ wert; diese vereinigen fast des gesamten Areals auf 4. Von der landwirtschaftlichen Bodenfläche die

einzelnen als

Ackerland. 8 .2 910 8582 Gartenländereien 11““ —. 91 465,7 ö11“”“ . 1 323 781,5 Viehweiden und Hutungen.. . 247 190,6 Obstanlagen auf dem Felde... 4 3 511,8 Weinberge und Weingärten . . . . . . . 21 283,6.

Der weder der Land⸗ noch der Forstwirtschaft gewidmete Boden ist teils Unland und Oedland bezw. unkultiviertes Moorland (184 066,2 ha), teils nehmen ihn Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen, Gewässer und Weganlagen (250 483,1 ha), teils Haus⸗ und Hofräume 38 958,2 ha) ein. G Vergleicht man das Ergebnis der Erhebung von 1913 mit den Ergehnissen früherer Jahre, so zeigt sich, daß das Verhältnis der ein⸗ zelnen Bodenbenutzungsarten zur Gesamtfläche des Königreichs seit 1883 sich im großen und ganzen nur wenig geändert hat. Immer⸗ hin sind die Flächen des Ackerlandes, wenn auch nicht bedeutend, seit 20 Jahren im Abnehmen begriffen, während die der Wiesen, reichen Weiden und besonders seit 1900 jene der Gartenländereien zu⸗ genommen haben. Die forstwirtschafrlich benutzte Fläche ist zwar im ganzen etwas zurückgegangen, hat aber seit 19. wieder zugenommen. Für die fortschreitende Urbarmachung des noch vorhandenen unkulti⸗ vierten Landes spricht der Umstand, daß Moorflächen, Oed⸗ und Unland seit 1883 um 16 695,2 ha. zurückgegangen sind. Wenn die im Ver⸗ hältnis zur Gesamtfläche nicht bedeutende Fläche der Haus⸗ und Hof⸗ räume stetig im Wachsen begriffen ist, so ist dies die natürliche Folge der Bevölkerungszunahme und besonders des Wachstums der Städte.

Von Interesse ist endlich das Ergebnis der Verteilung der wich⸗ tigsten Bodenbenutzungsarten auf die einzelnen Regierungsbezirke. Welchen Bruchteil der Gesamtfläche des Königreichs und der einzelnen Regierungsbezirke die Flächen der einzelnen Bodenbenutzungsarten ein⸗ nehmen, veranschaulicht nachstehende Tabelle: 1t

ha

Regierungs⸗ bezirk

Hutungen Weinberge und Weingärten Forsten und Holzungen Oed⸗ und Unland Wegeland, Friedhöfe, Gewässer ꝛc.

Gartenland Weiden und

Ackerland

rhältnis zur 23

Oberbayern. Niederbayern. Pfalz Oberpfalz Oberfranken. Mittelfranken Unterfranken.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Knebel⸗Doeberitz mit Hrn. Leutnant Gerd Grafen von Bassewitz (Berlin). Verehelicht: Hr. Bergassessor Leopold Lisse mit Frl. Grete Korn⸗ acker (Kattowitz Halle a. S.). Hr. Gerichtsassessor Dr. Tschakert mit Frl. lisbend Galler (Breslau). Hr. Landwirt Ernst . 8* 8 185 rl. e von Zastrow (Bresahn ei Seedorf, Kr. Herzogtum Lauenburg). Geboren: Ein een Hrn. Amtsgerichtsrat Wieczorek Ciegntz. Eine Tochter: Hrn. Stadtbaumeister Lothar Kossack (Breslau 8 ö11AAX“ Dr. Heinrich Berger (Mar⸗ urg a. L. Gestorben: Hr. Oberstleutnant z. D. Wilhelm von Legat (Kon⸗ stantinopel). Hr. Oekonomierat Friedrich Speetzen (Rampe bei Schwerin i. M.). Cecilie Freifr. von Wangenheim, geb. Freiin von Wangenheim (Eldenburg). Fr. Elisabeth von Koseritz, eb. von Beust (Sermione am Gardasee). Fr. Anna von ebottendorf, geb. Seydel (Görlitz).

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ zestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Italien.

Moratorium. Wie in der Wiener Freien Presse“ vom 17. August 1914 mitgeteilt wird, ist nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ unterm 16. August 1914 eine italienische Verordnung er⸗ lassen worden, die folgendes bestimmt: 1) Die Banken, mit Ausnahme der Emissionsbanken, sowie die Sparkassen, mit Ausnahme der Postsparkasse, werden ermächtigt, die Rückzahlungen auf die vor dem 5. August 1914 gemachten Ein⸗ lagen auf 5 v. H. für die Zeit bis zum 10. September und auf weitere 5 v. H. für die Zeit vom 15. bis zum 30. September 1914 zu beschränken. Diese Beschränkung findet jedoch gegenüber Gewerbe⸗ treibenden, welche Rückzahlungen behufs Bestreitung der Löhne ihrer Arbeiter und Ankaufs der für die Fortsetzung ihres Betriebs unent⸗ behrlichen Stoffe verlangen, keine Anwendung 2) Für Wechsel, welche bis zum 30. September 1914 fällig werden, wird ein Zahlungs⸗ aufschub von vierzig Tagen gewährt unter der Voraussetzung, daß wenigstens 15 v. H. der Summe sowie 6 v. H. Zinsen sofort bezahlt werden. 3) Für die Abwicklung der Börsengeschäfte werden Erleichte⸗ rungen gewährt. Die Verordnung bestimmt weiter, daß Schecks auf Kreditinstitute (ausgenommen Emissionsbanken) derselben Behandlung unterliegen wie die Rückzahlung von Einlagen. 1 Bankanweisungen sowie Zirkularschecks sind voll zahlbar.

8 1

1“ Griechenland. 1 Verkehrsbeschränkung für Heilmittel. e Gesund⸗ heit der Bevölkerung gegen gewisse Geheimmittel und überhaupt gegen Arznei⸗ und Heilmittel sowie Fabrikate, die nicht von einer ausländischen amtlichen medizinischen Fakultät oder von einem sonstigen amtlichen Sanitätskollegium anerkannt sind, sowte gegen gewisse Schönheits⸗, Haarfärbe⸗, Haarwuchs⸗ und Zahnmittel (Zahn⸗ wasser, Zahnpulver, Zahnpasten), künstliche Mineralwasser, Bäder und diätetische Mittel unbekannter Zu ammensetzung zu schützen, ist durch Königliche Verordnung vom 31. März (a. St.) 1914 jede Be⸗ kanntmachung, Verbreitung oder jeder Verkauf derartiger Mittel ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums des Innern verboten worden. Diese Genehmigung wied von der Königlichen Medizinal⸗ kommission erteilt, nachdem die Arznei⸗ usw. Mittel untersucht sind. Diese Genehmigung wird den approbierten Aerzten und Apo⸗ thekern im Lande erteilt, welche die griechische Staatsangehörigkeit besitzen. 1 8 augländische Hersteller solcher Fabrikate kann gleich⸗ falls die Erlaubnis erteilt werden, wenn die Erzeugnisse in dem Staate, dem die Betreffenden angehören, mit Genehmigung der zu⸗ ständigen Behörden vertrieben werden; der Verkauf in Griechenland darf aber in diesem Falle nur durch einheimische Apotheker erfolgen. Zur Erlangung der Genehmigung ist an das Medizinal⸗ kollegium eine Eingabe zu richten, worin die Bestandteile usw. dor Fabrikate anzugeben sind. Die Anzahl der einzusendenden Proben wird jedesmal von dem Medizinalkollegium bestimmt, das in ordent⸗ licher Sitzung die Prüfung der eingereichten Fabrikate einer aus dret von seinen Mitgliedern oder anderen ö“ bestehenden Kom⸗ mission zu übertragen hat. In dieser Sitzung wird von dem Medizinal⸗ kollegium auch der für die Vornahme der Prüfung zu entrichtende Betrag festgesetzt, den die Antragsteller in dem Bureau des Medizinalkollegiums, und zwar vor Ausführung der Prüfung, gegen Quittung zu hinterlegen haben. Für Geheimmittel und Arzneien, die in ihren Bestandteilen nichts Neues bieten oder gefährliche, scharfwirkende und unzuträgliche Mittel enthalten, ferner für solche, die Pflanzenpräparate oder andere von der Wissenschaft verbotene Bestandteile enthalten, darf die Ge⸗ nehmigung nicht erteilt werden. Ferner sind solche Fabrikate, deren Prüfung nicht mit den Eingaben übereinstimmend befunden wird, so⸗ wie solche, die Medikamente in einer größeren Menge als die be⸗ stehenden Heilmittel enthalten, zurückzuweisen. Der Verkauf der genehmigten pharmazeutischen Fabrikate geschieht ohne Ausnahme durch die vom Staat anerkannten Apotheker. Der Preis wird von dem Königlichen Medtzinalkollegium festgesetzt und muß auf der Aufschrift des Fabrikats angegeben sein. Die nicht eigentlichen pharmazeutischen Fabrikate können auch von anderen Personen verkauft werden, denen von der Regierung die Er⸗ laubnis erteilt ist. Die Aufschriften auf den genehmigten Fabrikaten müssen wenigstens deren Hauptbestandteile enthalten; ihre Form wird vom Königlichen Medizinalkollegium genehmigt. Diejenigen, welche etwa eine frühere Genehmigung des Königlichen Medtzinalkollegiums be⸗ sitzen, müssen sie den vorstehenden Bestimmungen entsprechend er⸗ neuern; andernfalls gilt die erteilte Genehmigung als nicht bestehend. Uebertretungen der obigen Bestimmungen werden nach Artikel 584 des Strafgesetzbuchs sowie nach dem Artikel 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung vom 29. März 1835 bestraft.

Kaiserlichen Generalkonsulats in Athen.) 6

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 27. August 1914. Oberschlesisches Revier

Ruhrrevier Wagen

Anzahl der 17 891

In der vorgestrigen Gesellschafterversammlung des Kali⸗ syndikats gab vah⸗ Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin der Vorstand einen Ueberblick über die durch die Unmöglichkeit der Ver⸗ schiffung nach dem Auslande, durch den Fortfall des Absatzes nach feindlichen Ländern und durch die Störungen im Waggonverkehr ent⸗ standene Lage der Kaliindustrie. Die noch auf dem Transport befind⸗ lichen resp. in den Häfen angesammelten Vorräte und Außenstände stellen einen Wert von 9 bis 10 Miuionen Mark dar, wovon Ware im Werte von 2 ½ Millionen Mark inzwischen abgesetzt werden konnte. Es wurde über die Schritte zur Erlangung von Schiffsgelegeuheit sowie über die Maßnahmen der Eisenbahnverwaltung zwecks Gestellung von Wagen berichtet. Zur Vermeidung einer Verminderung der nächst⸗ jährigen Ernteerträge hat die Eisenbahnverwaltung beschlossen, künstliche Düngemittel auf die Liste derjenigen Artikel zu setzen, für die mit Bevorzugung sofort Eisenbahnwagen gestellt werden sollen. Falls diese

f Hauptverwaltung der Darlehnskassen

(Nach einem Bericht des

um die durch den Bestand det Reichskaligesetzes und des Kalisyndikats notwendigen Vereinbarungen zu treffen, welche die Voraussetzung für eine von Kali⸗ vorräten sind. Die Gesellschafterversammlung gab einstimmig einer Kommission die Ermächtigung zum Abschluß dieser Verhandlungen. Sodann wurden diejenigen Abänderungen und Ergänzungen des Ge⸗ sellschafts⸗ und Verkaufsvertrages einstimmig beschlossen, welche durch die Kriegslage erforderlich sind. Verschiedene neue Werke wurden unter Erhöhung des Stammkapitals in das Syndikat als Gesellschafter aufgenommen.

In einer vorgestern Abend unter dem Vorsitz des Ober⸗ von Borscht im Rathause in München abgehbaltenen Versammlung von Vertretern des Großhandels, der Großindustrie und der Banken wurde laut Meldung des „W. T. B.” die Errichtung einer Kriegskreditbank in Mäünchen beschlossen. Im ganzen wurden 4 Millionen Mark ge⸗ zeichnet, wozu noch eine Garantiesumme von 2 Millionen seitens der Stadt München kommt, sodaß die Reichsbank einen Kredit von 24 Millionen zur Verfügung stellt. Die Mittel hieraus sollen Ver⸗ wendung finden zur Kreditbefriedigung des Handels⸗ und Gewerbe⸗ standes, insbesondere der Angehörigen des kleineren und mittleren Handels sowie des kleinen Handwerks. 8

Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte be⸗ rechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ah einen Kupferzuschlag von 3,60 für den Quadratmillimeter Kupferquerschnitt und 1000 m Länge bei täglicher Schwankung.

Im 24. Jahrgange ist GWolfs Jahrbuch für die deut⸗ schen Aktien⸗Brauereien und ⸗Malzfabriken, statistisches Nachschlagebuch über die Vermögensverhältnisse und Geschäftsergeb⸗ nisse im Betriebsjahre 1912/13 von Richard Wolf (Frei⸗ burg i. B., im Selbstverlage des Verfassers) erschienen. Das Werk enthält nähere Angaben über die Vermögens⸗ und Geschäftsverhältnisse der Aktien⸗Brauereien und ⸗Malzfabriken im Jahre 1912/13. Abgesehen von den Darstellungen der einzelnen Gesellschaften, gibt das Werk ferner zusammenfassende Betrachtungen über beide Arten sowie ein⸗ gehende tabellarische Uebersichten über Aktienkapital, Schulden, Be⸗ triebsmittel und andere wissenswerte Einzelheiten der betreffenden Unternehmungen.

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Deutschen Kolo⸗ nialgesellschaft für Südwestafrika wurde laut Meldung des „W. T. B.“ der Abschluß für das Jahr 1913/14 vorgelegt und beschlossen, die Generalversammlung auf den 12. September 1914 einzuberufen. Das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs hätte an sich sehr wohl die Verteilung einer Dividende in gleicher Höhe wie im Vorjahre gestattet. Da aber angesichts der ungeklärten poli⸗ tischen Verhältnisse und der Störungen, die alle Unternehmungen im Schutzgebiete mehr oder weniger treffen, mit Ausfällen gerechnet werden muß, wurde beschlossen, der Generalversammlung die Ver⸗ teilung einer Dividende von 25 % gegen 40 % im Vorjahre in Vor⸗ schlag zu bringen und den Mehrverdienst zu außerordentlichen Ab⸗ schreibungen zu verwenden. 1 Stockholm, 27. August. (W. T. B.) Die Schwedische Reichsbank hat den Diskont ab morgen von 6 ½ auf 6 % berab⸗ esetzt.

1. 26. August. (Offizielle Schlußkurse.) (W. T. B.) 3 % Französische Rente 75,00, 5 % Russen von 1906 90, 5 % Serbenanl. 64,00, 3 ½ % Italiener 88,00, Raffinerie et Sucrerie Say 280,00, Rio Tinto 1350, Banque de Mexique 460,00, Saragossa 353,00,

Canal de Panama 96,00. . (W. T. B.) Silber 25, Privatdiskont

26. August. 5 5 ¼.

New York, 26. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 5,0400 5,0500, Cable Transfers 5,0550 5,0650, Silber Bullion 54 ½. New York, 26. August. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche aus New York ausgeführten Waren hetrug 8 480 000 Dollar gegen 15 800 000 Dollar in der entsprechenden Woche des Vorjahres.

Berlin, 28. August. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer 224,00 228,00 ab Bahn. Fest. j

Roggen, inländischer 196,00 198,00 ab Bahn. Höher. Hafer, inländischer, fein, neuer 214,00 230,00, mittel 211,00 bis 213,00 ab Bahn und Kahn. Sehr fest.

Mais, runder 195,00 205,00, weißer Natal 200,00 ab Kahn. Unverändert. 8 Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 30,25 bis 38,00. Fester.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gemischt 27,25 29,50. Fester.

Rüböl geschäftslos.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. h o 27. August. (W. T. B.) Getreide unver⸗ ändert.

27. August. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Budapest, Weizen 10 bis 20, Roggen 10, Gerste 10, Hafer 10 Heller,

alles billiger. Mais fest. 8 (Mark Lane.) (W. T. B.) Müller⸗

London, 26. August. markt. Die Preise von Weizen und Mais hatten eine Steigerung

von 1 sh. 6 d. bis 2 fh. zu verzeichnen.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.) Baumwolle. Total⸗ verkäufe von amerikanischer Baumwolle 3300 Ballen. Gesamtimport 400 Ballen. Alle Lokopreise unverändert.

p 27. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee lobk⸗ ruhig, 41 ⅛.

New York, 26. August. (W. T. B.) (Schluß.) Weizen. Im Zusammenhang mit festen Auslandsmeldungen und ungünstigen russischen Erntenachrichten gewannen die Preise am Weizen⸗ markt bei strammer Tendenz —6 ½ Cent. Baumwolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, do. in New Orleans loko middling —,—, Petroleum Refined (in Cases) —,—, do. Standard white in New York —,— do. Credit Balances at Oil City —,—, Schmalz Western steam 10,55, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifugal stetig, Weizen loko 120, do. für September 116 ¾, do. für Dezember 121, do. für Mai Mehl Spring⸗ Wheat clears 4,85 5,00, Getreidefracht nach Liverpool —,—, Kaffee Rio Nr. 7 loko 7 ¼ do. für September —,—, do. für Dezember —,—, Terpentin —,— Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,—.

Chicago, 26. August. (W. T. B.) (Schluß.) Die Eröffnung am Weizenmarkt vollzog sich 5. fester Auslands⸗ meldungen in strammer Haltung, sodaß die Preise nach den ersten Umsätzen Steigerungen von 2 Cent aufwiesen. Da man der Ansie ist, daß der Krieg in Europa recht langwierig sein werde, ungünstige Erntenachrichten aus Rußland vorlagen und auch die Firma Armoutk mit größeren Käufen im Markte war, konnten die Preise im ferneren Verlauf noch weiter anziehen. Dazu kam, daß die Nachfrage nach Mehl recht rege war und auch die Tendenz für Lokoware sich fest

estaltete. Wenn auch gegen Ende des Verkehrs teilweise Fenl ationen zu bemerken waren, so schloß doch der Markt in strammer Haltung mit Preisbesserungen von 6 ½ Cent. Auch die Tendenz des Maismarktes war durchweg fest. Da à la hausse lautende Erntenachrichten vorlagen, setzten die Preise mit Besserungen von 1 ⅛½ Cent ein. Die Aufwärisbewegung setzte sich im weiteren, Verlauf fort im Zusammenhang mit dem nur geringen Angebot und umfangreicheren Käufen in greifbarer Ware. Gesgen Schluß allerdinss machte sich teilweise Realisationsneigung geltend, doch waren die Preise immer noch 2— 18 Cent höher ga. estern. Weizen für September 108 ⅛, do. für Dezember 1139 Mais für September 82. Schmalz für September 10,10, do⸗ für Oktober 10,25. Pork für September 21,45. Speck short ribt

Gestellung möglich wird, sind Aufträge in ausreichender Zahl zu

Schwaben.. Königreich

erhoffen. Der Vorsitzende berichtete über die Verhandlungen mit der

sides 12,25 12,75 1.“

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen

der Frau Klara Roeßemann, geborene

Marktorte

zrsen und Fruchtmärkten.

für 1 t (1000 kg) in Mark

Königsberg i. Pr. Berlin . 8 Stettin. Breslau. Dortmund Mannheim.

200

225

214 240 245 2A*r,50.—250

180 n. E. 218 n. E.

181 186 n. E. 210 216 215 220 8

201 203 n. cC.

220 230

92 197 n. E. E.

220 227,50 16 219 n. E.

Braugerste

210 212,50

Futtergerste

gut V mittel I gering

gut V mittel V gering

gut

mittel gering gering

L* Tb11“

Berlin, den 28. August 1914.

L111 I 220 210 210 250 240

260

2.

V V

Untersuchungssachen. Aufgebote, 88

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

4.

1.

2. . erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 1 Verkäufe, Verpachtungen, Feseen Zf ꝛc. 8 2

„Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

Aktiengesellschaften.

er Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassung?

9. Bankausweise.

Wirtsch ftsgenossenschaften.

c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 10. Verschiedene Bekanntmachunge

1) Untersuchungssachen. [49044]

Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der nachstehend näher bezeich⸗ neten, wegen Verletzung der Wehrpflicht .“ verurteilten Wehrpflichtigen, als de

Wilhelm Ernst Klügel, geboren am 27. November 1889 in Zittau,

Karl Reinhard Schneider, geboren am 8. April 1889 in Jonsdorf,

Emil Reinhold Schreier, geboren am 30. September 1890 in Lodz,

ist durch Urteil der 1. Strafkammer des Königlichen Landgerichts Bautzen vom 3. Jali 1914 auf Grund von § 140 des Reichsstrafgesetzbuchs insoweit mit Beschlag belegt worden, als es zur Deckung der den einzelnen treffenden Geldstrafe und Kosten des Verfahrens erforderlich ist.

Verfügungen, die von den genannten Verurteilten über ihr mit Beschlag be⸗ legtes Vermögen nach dieser Veröffent⸗ lichung vorgenommen werden, sind der Staatskasse gegenüber nichtig.

Bautzen, den 21. August 1914. Königlich Sächsische Staatsanwaltschaft

beim Landgericht.

49048]2 Bekaunntmachung. Die am 27. Februar 1903 unter 95736 veröffentlichte Fahnenfluchtserklärung über den zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Musketier Jakob Müller I. ans dem Landwehrbezirk Düsseldorf ist rledigt. Cöln, den 25 August 1914. Gericht der Landwehrinspektion.

149047] Die gegen den Rekruten Gustav Adolf Küster aus dem Landwehrbezirk Wetzlar, geboren am 29. Juli 1887 in Barmen, am 1. März 1910 erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird aufgehoben. Frankfurt a. M., den 25. 8. 1914. Gericht der stellv. 42. Inf.⸗Brigade.

149049] In der Untersuchungssache gegen den Matrosen Karl Emil Erich Scherfling von der 1. Komp. der I. Matrosendivision, wegen Fahnenflucht, wird die unter dem 29. Mai 1914 erlassene Fahnenfluchts⸗

rklärung und Beschlagnahmeverfügung aufgehoben. Kitiel, den 25. August 1914.

Gericht der I. Marineinspektion.

[49046]

Die gegen den Musketier Stephan Hubrig der 1. Komp. Inf.⸗Regt. 76 vom Gericht der 17. Division unter dem 29./28. März 1912 erlassene Fahnenfluchts⸗ esg han ist

werin, 8 Fübeck. den 20. August 1914. Gericht der stellvertr. 81. Infanteriebrigade.

[49050] Verfügung.

Die vom Gericht der 26. Division unter dem 19. Oktober 1912 gegen den Füsilier Peter Bernhard Röder aus Mannheim wegen Fahnenflucht erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung ꝛc. wird gemäß § 3621 M.⸗St⸗ G.⸗O. hiermit aufgehoben.

Stuttgart, 25. 8. 14. Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspektion Stuttgart.

u. dergl.

[49027] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangevollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 125 Blatt Nr. 2897 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen

Wunderlich, in Berlin eingetragene Grund⸗ stück am 4. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Christianiastraße 127, belegene Grundstück enthält Vorderwohnhaus mit Seitenflügel rechts und Hof und umfaßt die Trennstücke Kartenblatt 24, Parzelle 2269/102 und 2270/102 ꝛc. mit einer Größe von zusammen 8 a 15 qm. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtaemeinde⸗ bezirks Berlin unter Artikel Nr. 3703 mit einem jährlichen Nutzungswert von 10 800 verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 14. Mai 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 24. August 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[49099) Alufgebot.

Die von uns dem Herrn Dominikus Thoben, Postbote in Goldenstedt, jetzt Postschaffner zu Cloppenburg, am 3. Mai 1904 ausgestellte Police Nr. 133 717 über 1000,— ist verloren gegangen.

Wenn sich nicht innerhalb zwei Monaten ein Pollceninhaber bei uns meldet, wird die Versicherung von uns außer Kraft gesetzt und eine neue Police ausgestellt werden.

Berlin, den 26. August 1914.

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rhld., den 17. August

Königliches Amtsgericht.

[49025] Aufruf. Als Erben des am 25. Januar 1902 in roschkau ledig verstorbenen Stellenbe⸗

sitzerssohns August Siegmund aus Drosch⸗

kau haben sich die Verwandten seines ver⸗ storbenen Vaters, des Stellenbesitzers

Franz Siegmund aus Droschkau, ausge⸗

wiesen. Es kommen aber als Miterben

auch die etwa noch lebenden Verwandten seiner am 4. Juni 1886 verstorbenen

Mutter, Therese Siegmund, geb. Weiser,

einer Tochter des 1842 verstorbenen

Bauers Franz Weiser aus Altgersdorf, in

Betracht. Diese werden deshalb aufge⸗

fordert, sich binnen 6 Wochen bei dem

unterzeichneten Nachlaßgericht zu VI. 84/14

zu melden und ihr Erbrecht nachzuweisen. Glatz, 20. August 1914.

Königliches Amtsgericht.

[49013] Oeffentliche Zustellung.

In Ehesachen der Näherin Anna verehel. Kaißer, geb. Bier, in Seifhennersdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Ober⸗ justizrat Seifert in Bautzen als Prozeß⸗ bevollmächtigten, Klägerin, gegen den Tagearbeiter Max Georg Kaißer, früher in Seifhennersdorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung,

„Nordstern“ Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft zu Berlin. Die Direktion. Hackelöer⸗Köbbinghoff. Gerecke.

[49021] Der Versicherungsschein Nr. 387 969, ausgestellt unter unserer früheren Firma „Lebensversicherungsbank für Deutschland“, nach welchem eine Versicherung auf das Leben des Bäckermeisters Herrn George Friedrich Lemhöfer in Gumbinnen ge⸗ nommen ist, soll abhanden gekommen sein. Wer sich im Besitze der Urkunde befindet oder Rechte an der Versicherung nachweisen kann, möge sich bis zum 28. Oktober 1914 bei uns melden, widrigenfalls wir dem nach unseren Büchern Berechtigten eine Ersatzurkunde ausfertigen werden. Gotha, den 25. August 1914. Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. Dr. R. Mueller.

[49098] Aufruf.

Herr Hinrich Grotheer in Tüschendorf, Kreis Osterholz, hat die von der Allge⸗ meinen Rentenanstalt zu Stuttgart auf setnen Namen ausgestellte Lebensversiche⸗ rungsurkunde Nr. 51 330 vom 7. März 1908 über 1500,— als abhanden ge⸗ kommen angezeigt.

Der Inhaber der oben bezeichneten Lebensversicherungsurkunde wird hiermit aufgefordert, dieselbe bis spätestens 28. Oktober 1914 bei der unter⸗

Rechte anzumelden,

ausgestellt werden wird. Stuttgart, den 11. August 1914. Die Direktion der Allgemeinen Renten⸗

versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

[48849] Aufgebot. Die Firma Gebrüder Lewy in Berlin C. 2,

anwalt Dr. Dahlheim in Berlin G. 2,

von der Firma Gebrüder Lewy am 1. März 1902 ausgestellten, Schneidermeister Anton Rogatzki in Ober⸗ akzeptierten, am 8. August 1902 fällig

siebzig Mark) beantragt.

Vormittages 11 Uhr, vor dem unter⸗ s

raumten Aufgebotstermine

mzumelden und die 8 vorzulegen, k

seichneten Direktion dne,g e elnh des Rechtsstets austueriegen. Die Klägetin Herrn Hinrich Grotheer eine Ersatzurkunde G Berlagte 39. Zivilkammer des . Se u 18 Gerichte⸗ . S 0 anstalt zu Stuttgart, Lebens⸗ und Renten⸗ 1 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur

einen bei diesem Gerichte g 8 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

8 5 G 8 vertreten zu lassen. en 50, vertreten durch Rechts⸗ Berlin, den 22. Pugust 1914.

Klosterstraße 43, hat das Aufgebot des des Köntglichen Landgerichts 1. Z.⸗K. 39. von dem 149319] Oeffentliche Zustellung.

hausen, Rhld., Friedrich⸗Karlstraße 83, Feister

gewesenen Wechsels über 74 (vierund⸗ Grün t. Der Inhaber gegen der Urkunde wird aufgefordert, spätestens Max Seidler, jetzt unbekannten Ausent⸗ in dem auf den 15. März 1915, halts, früher in Berlin⸗Schöneberg, Feurig⸗ 3 traße 43, in den Akten 7 R 488. 14 1 zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anbe⸗ auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die seine Rechte Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗

ladet Klägerin den Beklagten zur Leistung des ihr in dem Urteile vom 20. April 1914 auferlegten Eides und zur Fortsetzung der Verhandlung vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bautzen auf den 16. November 1914, Vormittags 110 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffenlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schriftsatzes bekannt gemacht. Bautzen, den 24. August 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49002] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Garn, geborene Lubbas in Berlin, Brunnenstr. 92, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfred Rosenbaum in Berlin, Potsdamerstr. 140, klagt gegen ihren Ehemann, den Kuh⸗ melker Otto Garn, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Nord⸗ hafen 5, wohnhaft gewesen, auf Grund der Behauptung, daß er sich bereits im 4. Jahre gegen ihren Willen von der häuslichen Gemeinschaft fernhalte, in dieser Zeit für sie nicht gesorgt und sich um sie nicht gekümmert habe, daß schließlich die Voraussetzungen für die öffentliche Zu⸗ stellung bereits seit 1. August 1912 be⸗ ständen, mit dem Antrage, ihre Ehe zu scheiden, ihn für allein schuldig an der Scheidung zu erklären und ihm die Kosten

des Rechtsstreits vor die öniglichen Land⸗

zugelassenen 73. K öWö1 Der Gerichtsschreiber

Die Aufwärterin Otttlie Seidler, geb. in Berlin, Meiningerstraße 9, dczeßbevollgächtigter⸗ Rechtsanwalt Fritz

pach, Berlin, Taubenstraße 47, klagt

ihren Ehemann, den Chauffeur

ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 40, auf den 18. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, den 25. August 1914. (L. S.) Domack, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Zwilkammer 7.

[49005! Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Platzarbeiter Hermann Kernspecht, Anna geborene Boritzki, in Laer, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Windhaus in Bochum, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Bochum, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Sie ladet ihn von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hier in Bochum auf den 28. November 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Bochum, den 20. August 1914. Meyer, Landgerichtssekretär, als Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

[49007] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Schink, geborene Beautemps, in Eving bei Dortmund, ee. Rechtsanwälte Dr.

osenberg und Jonas in Cöln, klagt gegen den Bergmann Franz Schink, früher in Cöln, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß Beklagter Ehebruch treibe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zipilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 16. Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der E1“ sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als vertreten zu lassen. Cöln, den 22. August 1914.

Lenertz, Gerichtsschrelber des Königlichen Landgerichts

[49009] Oeffentliche Zustellung. Der Wilhelm Seydewitz in Barmen, Leonhardstraße 28, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Trappenberg und Leicher in Barmen, klagt gegen seine Ehefrau, Paula geborene Kalböser, früher in Bar⸗ men, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf CEhescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Elberfeld auf den 18. De⸗ zember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Elberfeld, den 18. August 1914.

Straßmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49014] Oeffentliche Zustellung.

Der Seisensieder Willy Siegert zu Frankfurt a. O., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jolitz zu Frankfurt a. O., klagt gegen seine Ehefrau Klara Siegert, geb. Schmidt, früher in Berlin, Große Frankfurter Str. 58, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte sich des Ehebruchs schuldig gemacht und durch schwere Ver⸗ etzung der durch die Ehe begründeten Pflichten sowie durch ihr ehrloses und

schuldet habe, daß ihm die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden könne, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die v für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. O. auf den 28. No⸗ vember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rachtsanwalt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Frankfurt a. O., den 25. August 1914. Coßäth, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

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[49012] Oeffentliche Zustellung. Die St. Aktien⸗ gesellschaft in Hamburg⸗St Pauli, Reeper⸗ ahn 48, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat N. Lütkens und Oetken in Altona, klagt gegen den Kaufmann Karl Friedrich Albin Atzerodt, früher in Ham⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptu daß Beklagter der St. Pauli⸗Credit⸗Bank für die Zeit vom 1. November 1913 bis 1. Mai 1914 200,— Hypothekenzinsen schulde, und zwar aus der im Grundbuche von Altona Nord Band 13 Blatt Nr. 632 in Abtei⸗ lung III Nr. 7 eingetragenen Hypothek von 8000,— ℳ, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 200 (zweihundert Mark), und zwar den Teilbetrag von 180,— (einhundertundachtzig Mark) auch aus dem verpfändeten, im Grundbuch von Altona Nord Band 13 Blatt Nr. 632 eingetra⸗ genen Grundeigentum, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Altona (Elbe) auf den 20. November 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Altona (Elbe), den 20. August 1914 Der Gerichtsschreiber 1 des Königlichen Amtsgerichts.

(49015] Oeffentliche Zustellung.

Die zu Hamburg domizilierende Aktien⸗ Gesellschaft „Hypothekenbank in Ham⸗ burg“, vertreten durch die Direktoren Dr. jur. Gelpcke und Dr. jur. Bendigxen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Justtzrat Dr. Henneberg, Berlin, Französische⸗ straße 7, klagt gegen den Rentier Jultus Hacker, früher in Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 116 wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Behauptung, daß sie gegen die Ebefrau des Beklagten in den Akten 6. O. 413. 13 des Königlichen Landgerschts II ein rechts⸗ kräftiges Urreil auf Zahlung von 5000 ypothekenkapital erstritten habe und dem Zeklagten die Verwaltung und Nutz⸗ nießung an dem Vermögen seiner Ehefrau zusteht, mit dem Antrag: a. den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, wegen der der Klägerin aus dem rechtskräftigen Urteile des Königlichen Landgerichts II, Zivilkammer 6, in Berlin vom 24. No⸗ vember 1913 6. O. 413. 13 zu⸗ stehenden von 5000,— die Zwangsvollstreckung in den zum Vermögen seiner Ehefra: Louise Hacker, geb. Leke, gehörigen Anteil an dem Grundstücke Hauptstraße 116 in Berlin⸗Schöneberg, Grundbuch von diesem Orte Band 1 Blatt 22, zu dulden; b. das Urteil gegen Hinterlegung für vorläufig vollstreckbar zujer⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Königlichen

Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches

Ufer 29/31, auf den 10. Dezember

1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer

Nr. 40, mit der Aufforderung, einen

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen

Anwalt zu bestellen. um Zwecke der

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug

der Klage bekannt gemacht.

Verlin, den 15. August 1914.

lagten ig schuldigen Teil zu erklären und

unsittliches Verhalten eine so tiefe Zer⸗ rüttung des ehelichen Verhältnisses ver

Reinsch, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.