1914 / 206 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

1914

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Septbr. Tag

Roggen

mittel

Königsberg i. Pr.. Danzig. 1111“ Stettin .. Breslau.. Gleiwitz ... Hannover.

11““

11“”“; Berlin, den 2. September

232 233 n. E.

173 182,50 197,50

190

83—188 n. E. 192— 187,59 202 204 238 —2 3213. 217 203 207 n. E. 02 205 n. CEC. 216—218 n. E. Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

219

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 24. bis 29. August 1914 ebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

““ 8ꝙ 1u1.“

Woche 24. bis 29. 8. 1914

193,58 225 00 212,33

guter, gesunder, mindestens 712 g das 1. 755 g das 1 450 g das 1

oggen, Weizen, 8 8 Hafer, 8 8

Budapest.

Roggen, I und II... Weizen, 76 bis 79 kg das hl. 11“ Gerste, Futter⸗ I und II.. Mais Mittelware

September Weizen, Lieferungsware/ Dezember Mai

Mais September

1ö11“.“ roter Winter⸗ Nr. 2B2 .

Lieferungsware .ee.

176 51 173,89 180,48

Weizen -

Bemerkungen.

Für Mannheim und die außerdeutschen Plätze liegen unmittelbare Preisangaben nicht vor. Für Budavpest konnten nur die Preise der Vorwoche nachträglich eingesetzt werden. Für Chicago und Neu York sind Preise auf Grund von Angaben deutscher nach

dem Kurse von 4,20 ℳ, mangels anderer Kursfeststellungen, erechnet. Berlin, den 2. September 1914.

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Ausgabe von Banknoten zu 2 Kronen. Ein Erlaß des Finanzministeriums vom 18. August 1914 lautet: Im Sinne einer auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 4. August 1914 (Reichs⸗ gesetzbl. Nr. 198) einverständlich mit der Regierung der Länder der heiligen ungarischen Krone in teilweiser Abänderung des Artikels 82 der Statuten der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank getroffenen provi⸗ sorischen Verfügung wird die Oesterreichisch⸗Ungarische Bank mit der Herausgabe von Banknoten zu 2 Kronen mit dem Datum vom 5 August 1914 demnächst beginnen. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Köntgreiche und Länderl) 8

zusammen⸗

(Aus den 8 Industrie

gestellten

Bosnien.

Moratorium. Das bisherige Moratorium in Bosnien ist bis zum 30. September 1914 verlängert worden. Das neue bosnische Moratorfumgesetz hält sich an den Wortlaut des in Oesterreich er⸗ lassenen Moratoriums mit folgenden Unterschteden:

1) Als Stichtag für den Beginn der Wirksamkeit des Moratoriums ist nicht der 1., sondern der 2. August 1914 festgesetzt. 2) Da der End. termin analog dem österreichischen Moratorium (30. September 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, sondern nur um 60 Tage gestundet. 3) Die Speztalbestimmungen für Raiffeisenkassen sind im bosnischen Moratorium nicht enthalten. 4) Da der Beginn des ursprünglichen bosnischen Moratoriums für den 2. August 1914 an⸗ gesetzt war, so erfolat die Hinausschiebung der formellen Erfordernisse zur Aufrechterhaltung des wechselrechtlichen Regreßrechts für jene Necheh die nach dem 1. August 1914 (im österreichischen Gesetze 31. Juli 1914) ausgestellt sind. 5) Die in der österreichischen Mora⸗ toriumverordnung enthaltene Reziprozitätsklausel ist im bosnischen Moratoriumgesetze nicht enthalten. (Oesterreichisch⸗ungarische Konsular⸗ Korrespondenz )

chweiz. Ausfuhrverbote. In Zusammenfassung und Erweiterung der is jetzt erlassenen Ausfuhrverbote hat der Schweizerische Bundesrat am 13. August 1914 .Nolr.: 8 I.en 1. Die Ausfuhr folgender Gegenstände wird bis auf weiteres verboten:

Waffen, Munition, Sprengstoffe, Fhrdeeen⸗ Rohstoffe zu deren Herstellung (Nußbaumholz, Gewehrschäfte; Quecksilber, Schwefel, Schwefelantimon, Salvetersäure, salpetersaures Natron, Schwefel⸗ säure, Schwefelkies, Chilesalpeter, Essigsäure, Graphit, Diphenylamin, Dimethylanilin, Bariumnitrat, kohlensaurer Baryt, Magnesium, Kolophonium, Paraffin, Vaselin und Schellach).

Schuh⸗, Leder⸗ und Huffert, Riemenwichse, Wagenschmiere und als Waffenfett geeignete säurefreie Fette.

1“

das 21. August d. J. für Tee, Chininsulfat, Chininsalze und Chininverbindungen,

zeugnisse wie Schahzeug für Männer, Pferdegeschirre, Sättel, Zaum⸗

214 216 n. E.

9 90 n. C

210 212 192 197

Niederlande.. Aufhebung und Erläuterung von Ausfuhrverboten. Das Verbot der Ausfuhr von Fahrrädern, von Baumwolle in jeder Form sowie von Theobromin und Diuterin ist durch Königliche Verordnung vom 18. August 1914 bis auf weiteres wieder aufgehoben worden. Ferner ist durch Königliche Verordnung unterm 20. August d. J. Ausfuhrverbot für Roggen und Roggenmehl, unterm

für Salpetersäure, Alkohol, Pottasche, Soda, Schwefelsäure, Ammoniumkarbonat und Spießglanzkönig bis auf weiteres aufgehoben worden. Das Ausfuhrverbot für Leder soll nach einer Königlichen Verordnung vom 21. August 1914 nur angewendet werden auf die für militärische Zwecke verwendbaren, ganz oder teilweise aus Leder hergestellten Er⸗

zeuge (tuigen), Tornister und andere Ausrüstungsstücke, ferner Sohl⸗ leder, Oberleder, Zaumleder (tuigleder), Sattelleder, Chromleder usw.; Treibriemen und Treihrtemenleder fallen nicht unter das Ausfuhrverbot. (Nederlandsche Staatscourantt) 8

Dänemark.

Ausfuhrverbot. Das Justizministerium hat mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. August 1914 unterm 24. August 1914 die Ausfuhr von Gerste, einschließlich Malzgerste, bis auf weiteres verboten. (Nach einer telegraphischen Mitteilung der Kaiserlichen Gesandtschaft in Ko ö

Schweden. Einschränkung und Erweiterung des Ausfuhrver⸗ bote. Für Konserven von Fischen und Schaltieren in luftdicht verschlossenen Behältnissen ist die Ausfuhr wieder gestattet worden. Für Kochsalz ist die Ausfuhr vom 14. August 1914 ab verboten worden.

Türkei.

Moratorium. Die Ottomanische Regierung hat ein ein⸗ monatiges Moratorium angeordnet, das folgenden Wortlaut hat:

Artikel 1. Alle Fälligkeitstermine für Schulden und sonstige Verbindlichkerten, mit Einschluß der befristeten oder unbefristeten Gut⸗ haben bei Banken werden um einen Monat, vom Tage der Veröffent⸗ lichung dieses Gesetzes ab gerechnet, hinausgeschoben. Artikel 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft. Artikel 3. Die Minister der Justiz und der Finanzen werden beauf⸗ tragt, dieses Gesetz durchzuführen. Dieses Gesetz ist am 3. August 1914 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht worden. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Konstantinopel.)

Rumänien.

Ausfuhrverbot. Die Rumänische Regierung hat die Ausfuhr und die einstweilige Durchsuhr für Wagen, Bauernwagen, Kraft⸗ wagen, Pferde, Ochsen sowie andere zur Beförderung dienende Fahr⸗ zeuge und Tiere, ferner die Ausfuhr für Wolle, für Geldmünzen aller Art und in Umschließungen aller Art, für Hafer, Heu und Futter⸗ mittel aller Art verboten. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)

Bulgarien.

Grweiterung des Ausfuhrverbots. Durch Königliche Verordnung vom 22. Juli (a. St.) 1914 ist die Ausfuhr von Gold in Barren und Platten sowie von Steinkoble verboten worden. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats in Athen.)

Aegypten.

Teilmoratorium. Durch ein Dekret des Khedive 4. August 1914 wird folgendes verfügt:

1) Die Fristen, innerhalb deren Proteste und alle den Rekurs betreffenden Rechtsgeschäfte geschehen müssen, werden für alle umsetz⸗ baren Handelspapiere bis zum 1. November 1914 verlärgert. Die Einlösung kann von den Indossanten und anderen Zahlungspflichtigen während der verlängerten Fristen nicht gefordert werden. Zinsen sind vom Tage des Verfalls bis zur Zahlung zu zahlen.

2) Der Justizminister wird mit der Ausführung dieses Dekrets beauftragt, das mit seiner Veröffentlichung im „Journal Officiel“ in Kraft tritt. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom 5. August 1914.)

Ausfuhrverbot für Lebensmittel. Eine Verordnung des ägytischen Ministerrats vom 2. August 1914 bestimmt: Von der Veröffentlichung der gegenwärtigen Entschließung ab bis zu ander⸗ weitiger Verfügung ist die Ausfuhr von Nahrungsmitteln jeder Art über sämtliche Land⸗ und Seegrenzen und für jedwede Bestimmung streng verboten, abgesehen von der unbedingt notwendigen Verpro⸗ piantierung auslaufender Schiffe, die bei der Zollverwaltung darum nachsuchen. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom 3. August 1914.)

vom

Niederländisch Ostindien.

Ausfuhrverbote. Nach Meldungen von Amsterdamer Zeitungen hat der Generalgouverneur von Niederländisch Ostindien telegraphiert, daß die Ausfuhr von Reis, Mais, Cassave⸗ erzeugnissen und Erdnüssen (Katjang) aus Niederländisch Ost⸗ indien verboten sei. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen General⸗ konfulats in Amsterdam.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 1. September 1914.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

Nach dem Verwaltungsbericht der Ziegelei⸗Berufs⸗ genossenschaft für das Jahr 1913 betrug die Zahl der v. glieder Ende 1913 (1912 in Klammer): 10 516 (10 674), der versicherten Arbeiter 232 359 (251 387). Uniter den 190 neu aufgenommenen Betrieben befinden sich 36 Betriebe, die von anderen Berufsgenossen⸗ schaften überwiesen wurden, und zwar: 11 Betriebe landwirtschaft⸗ licher Berufsgenossenschaften, 10 Betriebe von Baugewerksberufs⸗ genossenschaften, 8 Betriebe von der Sfeinbruchsberufsgenossenschaft, 6 Betriebe von der Töpfereiberufsgenossenschaft, 1 Betrieb von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. An beitragspflichtigen Löhnen wurden im Berichtsjahre 198 265 550 nachgewiesen, während für 1912 206 495 740 der Beitragsberechnung zugrunde lagen. An dem Rückgang der Löhne ist besonders die Provinz Brandenburg (Sektion 4) beteiligt, in der die Ziegelindustrie stellenweise völlig ruht. Hier sind die Löhne wiederum um 3 851 290 zurückgegangen.

Auf eine Eingabe des Badischen Bauernvereins, die durch die badische Regierung unterstützt wurde, hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Freiburg i. Br., der Reichskanzler die Aus⸗ fuhr frischen Obstes aus dem badischen Oberlande nach der Schweiz bis zum 15. September genehmigt.

Laut Meldung des „W. T. B.“ haben die Bruttoeinnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn im Juli 1914 1 511 000 Dollar, die Nettoeinnahmen 338 000 Dollar gegen den gleichen Zeit⸗ raum

London, 1. September. WWäb rivatdisk.

0. ibe⸗ 5b 8 ( 1 iskont 4 ½ bis

ondon, 1. September. (W. T. B.) Hiesige Blätter melden: Die New Yorker Fmber. se wird nicht geöffnet werden, bevor dte Banken in der Lage sind, billige Zahlungsbedingungen zu ge⸗ währen. Damit dürfte den Gerüchten von einer baldigen Wieder⸗ ““ s. Ende ;

ew York, 31. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 5,0675, Cable Transfers 5,0725 nominell, Silber Hglil da

mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer 224,00 228,00 ab Bahn. Unverändert. F sben, bnüasgcher 1 ab Bahn. Ruhbig. afer, inländischer, fein, neuer 214,00 222,00, mittel 2 bis 213,00 ab Bahn und Kahn. Ruhig. e runder ab Kahn. Still. eizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spei 8 88 889, Fänig, b g) h peicher Nr. 00 30,75 oggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spei 8 1 gemisch 27,50 29,20. Ruhtg⸗ Rüböl geschäftslos.

Nursberichte von auswärtigen Warenmärkt Hamburg, 1. September. (W. T. B.) Getreide unver⸗

ändert. Königsberg, 1. September. (W. T. B.) Weizen 200 210, Getreidemarkt.

RS 173, Hafer zum Konsum 184. Budapest, 1. September. (W. T. B.)

Weizen 5 bis 10 Heller höher, Roggen 5 Heller höher, Gerste

10 Heller billiger, Hafer 15 Heller billiger, Mais unverändert. Liverpool, 31. August. (W. T. B.) Baumwolle. Loko vmgr. Echchnc 5,90, Fully Middling

Punkte höher. Aegyptische Baumwolle für J 8,50. Einf 200 Ballen, verkauft 4700 Ballen. Glasgow, 1. September. (. T. B.) Eisen fest, für Rüböl unver⸗

Kasse 51 sh. 5 d., für 1 Monat 51 sh. 8 d.

R8. ö“ (W. T. B.)

ändert, loko 44 ¾, für September 42 ½. Leinö ü

Srektember 8 ptembe 2 einöl stetig, loko 27 ¼, für (W. T. B.) Java⸗Kaffee

Amsterdam, glt; „Neyw York, 31. August. (W. T. B.) (Schluß.) Meldungen über große Ausfuhren und Käufe des beee ö bas der Weizenmarkt in fester Haltung einsetzte. Die Preise, die gegen Sonnabend 3 ½ Cent höher notierten, konnten sich schließlich gut behaupten.. Baumwolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, do. in New Orleans loko middling —,—, Petroleum Refined (in Cases) —,—, do. Standard white in New York —,—, do. Credit Balances at Oil City —,—, Schmalz Western steam 10,75, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifugal fest, Weizen loko 123, do. für September 119, do. für Dezember 122, do. für Mai —,—, Mehl Spring⸗Wheat clears fest, Getreide⸗ 18 8 I18““ . Nr. 7 5 behauptet, o. für September —,—, do. für Dezember —,—, Terpentin 42,00, Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,—. (W. [. B) Die Vilihle

New York, 31. August Supplies betrugen in der vergangenen Woche: an Weizen an Canadaweizen Bushels, an Mais

31 535 000 Bushels, 8888 Bushels. 1. Auaust

Chicago, 31. August. (W. T. B.) Schluß.) Der heutige Weizenmarkt eröffnete in sehr fester Heung. und 82 Preise hatten schon bei den ersten Umsätzen Steigerungen von 4 ½ Cent zu verzeichnen. Der Verkehr gestaltete sich im weiteren Verlauf sehr erregt. Feste Auslandsmeldungen in Verbindung mit Kauforders ausländischer⸗Firmen, große Ausfuhrziffern und Käufe des Publikums bewirkten, daß die Tendenz sehr sest war, doch führten späterhin teil⸗ weise Realisationen zu Abschwächungen. Die Preise blieben aber schließlich behauptet und zeigten gegen Sonnabend noch Steigerungen von 4 ½ bis 3 ⅛½ Cent. Die Tendenz des Maismarktes war zunächst noch unregelmäßig. Die Preise setzten Cent niedriger bis ½ Cent höher ein. Für Septemberware stellte sich infolge von Positions⸗ lösungen der Haussespekulation großes Angebot ein, während andere Termine sstter tendierten im Einklang mit der Steigerung der Weizenpreise. Schließlich gestaltete sich die Haltung allgemein williger im Zusammenhang mit dem größeren Angebot aus dem In⸗ lande. Septembermais notierte ½ Cent niedriger, während spätere Sichten ¼ Cent höher bis ½ Cent niedriger waren. Weizen für September 111 ½, do. für Dezember 115 ¼, Mais für Sep⸗ o Fechmen 5”SN --ee e. See do. für Ok⸗ ober 10,42 ½, Pork für September 20,55, eck short 12,12 ½ 12,62 ½.

8

1. September.

150134]

Berlin, 2. September. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗

1. Untersuchu ssachen.

ngssach 2. Aufgebote, Verla t⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

1) Untersuchungssachen.

Steckbrief.

Gegen den Wehrmann Heinrich Adolf Friedrich Andreas Meitmann aus dem Landwehrbezirk Kiel, geb. am 3 Januar 1885 in Kiel⸗Gaarden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnen⸗ flucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗ zuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Königliches Gericht der Landwehrinspektion Altona.

[50135] Steckbrief.

Gegen den Ersatzreservisten Wilhelm Max Ludwig Johannes Meitmann, geb. am 23. 12. 86 zu Kiel, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗ zuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Gericht der Landwehrinspektion Altona.

[50136] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Ober⸗ gefreiten der Reserve Anton Karl Leopold Meitmann, geb. 22. März 1889 zu Kiel⸗ Gaarden, welcher flüchtig ist oder sich ver⸗ borgen hält, ist die E wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militärbehörde zum Weiter⸗ transport hierher abzuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Gericht der Landwehrinspektion Altona.

[50131]) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Georg August Naumburger der 1. Komp. Res.⸗Ing.⸗Regts. Nr. 30, eb. 2 4. 1886 in Großenhain, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff.

des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356,

360 der Millitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt Diedenhofen, 28. August 1914. Gericht der Kommandantur.

50132]

In der U⸗S. gegen den Rekruten in Kontrolle des Bez⸗Kdos. Dillingen Anton Rieger, wird die Fahnenfluchtserklärung vom 23. 12. 1911 veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger, 2. Beilage, vom 28 12. 1911 Nr. 304 unter Ziff. 85 229 zurückgenommen.

K. B. Gericht der stellv. 4. Inf.⸗Brig.

[50130] Beschluß. Die am 25. 3. 14 gegen den Inf. 4/17. Inf⸗Regts. Philipp Koch erlassene Fahnenfluchte erklärung, veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 75, zweite Beilage, v. 28. 3. 1914, Z. 121 078, wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. aufgehoben. Germersheim, 29 8. 14. Gouvernementgericht.

[50133] 1

Die Fahner fluchtserklärung gegen den Musk. Anton Vomfell 10/29 vom 11. 7. 1903 ist aufgeboben.

Koblenz. 27. 8. 1914.

Gericht der stellv. 30. Inf. Brigade.

[50129]

Die am 12 5 1911 gegen den Matrosen II. Kl. Karl Gustav Schurig, 1. Komp. II. Matrosendivision, geboren 21.6 1888 zu Hamburg, erlassene Fahnenfluchtserklä⸗ rung wird aufgehoben. (11 b. 28/11.)

Wilhelmshaven, den 28. August 1914.

Gericht II. Marineinspektion.

8

2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[50166] Sneus eeeeenaa e.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 21. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock. werk, Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, Sebastianstr. 33, belegene, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band 7 Blatt Nr. 450 (eingetragener Eigentümer am 7. August 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: der Schuhmachermeister Conrad Kälberloh zu Berlin) eingetragene Grundstück, Vorder⸗ wohnhaus mit linkem Seitenflügel und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 43 Parzelle 1779/355, 2 a

78 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 14 940, Nutzungswert 7830 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 2921. 87. K. 148. 14. Berlin, den 25. August 1914. Königliches Berlin⸗Mitte. A87.

[501652 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Heiligensee belegene, im Grundbuche von Heiligensee Band 16 Blatt Nr. 498 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Berliner Bodenvereins⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Charlottenburg eingetragene Grundstück am 11. De⸗ zember 1914, Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin⸗Heiligensee belegene Grundstück besteht aus einer Holzung im Laakenfelde 21 und umfaßt die Trennstücke Kartenblatt 2. Parzellen 373/5, 374/5, 378/5, 379/5, 900/5, 901/5, 907/5, 908/5, 913/5, 914/5, 922/5 in einer Gesamtgröße von 1 ha 06 a 66 qm. Es ist in der Grundsteuermutter⸗ rolle des Gemeindebezirks Heiligensee unter Artikel Nr. 478 mit einem Rein⸗ ertrag von 2,25 Taler eingetragen. Der Versteigerungsvermerk ist am 17. August 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 27. August 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

[49646] ““

Die von uns dem Herrn Kurt Berg. Kaufmann in Oppeln, am 3. Juli 1907 ausgestellte Police Nr. 150 076 über 5000,— ist verloren gegangen.

Wir werden die Police für kraftlos er⸗ klären und eine neue ausstellen, wenn sich nicht innerhalb dreier Monate ein Policeinhaber bei uns meldet.

Berlin, den 26. August 1914. * „Nordstern“ Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗

Gesellschaft zu Berlin. Die Direktion. Hackelöer⸗Köbbinghoff.

[50177] Aufgebot.

Der von uns unterm 24. August 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein zu der unterm 3. März 1894 von uns auf das Leben des Kaufmanns Herrn Moritz Dessauer in Frankfurt a. M., geboren am 17. März 1868 in Klein Steinach, ausgestellten Lebensversicherungspolice Nr. 120 932 über 10 000,— ist dem 1e Versicherten abhanden gekommen.

er gegenwärtige Inhaber des Hinter⸗ legungsscheins wird aufgefordert, sichbinnen spätestens 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Hinterlegungsschein für kraftlos erklärt und dem Herrn Ver⸗ sicherten ein neuer ausgestellt werden wird.

Berlin, den 27. August 1914. Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗ 8 rungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

P. Thon, Generaldirektor.

[50027] Der Versicherungsschein Nr. 557 859, nach welchem eine Versicherung auf das Leben des Ingenieurs Herrn Wilhelm Im⸗ manuel Blankenhorn in Frankfurt a. M. genommen ist, soll abhanden gekommen sein. Wer sich im Besitze der Urkunde befindet oder Rechte an der Versicherung nachweisen kann, möge sich bis zum 2. November 1914 bei uns melden, widrigenfalls wir dem nach unseren Büchern Berechtigten eine Ersatzurkunde ausfertigen werden. Gotha, den 28. August 1914. Gothaer Lebensversicherungsbank a. G. Dr. R. Mueller.

[50019] Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Liebetanz in Breslau, Neue Taschenstraße 4, hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen, am 30. September 1914 und 15. Oktober 1914 fällig werdenden Wechsel, d. d Breslau, den 16. Juli 1914 über 100 und 68,17 ℳ, die von ihm auf den Schneidermeister W. Basinski in Ostrowo, Pr. Posen, gezogen und von diesem an⸗ genommen worden sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Ostrowo, den 25. August 1914.

Königliches Amtsgericht.

Gerecke.

[50023]

Die Firma H. L. Alberti in Goslar a. Harz hat das Aufgebot eines angeblich verlorenen, von ihr auf den Malermeister Heinrich Kleiner in Quedlinburg ge⸗ zogenen und von diesem angenommenen Wechsels an eigene Order de dato Goslar a. Harz, den 15. Juli 1902, über 60 ℳ, fällig gewesen am 15. Oktober 1902, beantragt. Der Inhaber des Wechsels

wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt wird.

Quedlinburg, den 21. August 1914.

Königliches Amtsgericht.

[46398] Aufgebot.

Die Witwe Ida Wolter, geb. Rump, in Grünberg hat beantragt, den ver⸗ schollenen Kaufmann Otto Rump, ge⸗ boren am 22 Februar 1854 in Grünberg als Sohn des Schuhmachermeisters August Rump und seiner Ehefrau, Henriette geb. Ginella, zuletzt wohnhaft in Grünberg, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestent in dem auf den 15. März 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Grünberg i. Schles., den 12. August

1914. Königliches Amtsgericht.

[50176] Aufgebot. Wie vorgestellt und glaubhaft gemacht ist der Gustav- Wild, Sohn von Jako Wild zu Idar, seit etwa 10 Jahren, wo die letzte Nachricht von ihm einging, in Brasilien verschollen. Von seinem Pfleger ist nunmehr der Antrag gestellt, ihn für tot zu erklären. Der Genannte wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 30. April 1915, Vormittags 8 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtegerichte zu melden, sonst wird er für tot erklärt werden. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, sowie alle, welche an dem Nachlasse desselben ein Erbrecht in Anspruch nehmen, werden hiermit aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt Anzeige bez. Anmeldung zu machen. Oberstein, den 24. August 1914. Großherzogliches Amtsgericht. Abt. I.

[50015] Aufgebot.

Der Amtsvorsteher Karl Nissen in Süderbrarup hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des am 2. Juni 1914 in Flensbur verstorbenen, in Steinfeld zuletzt wohnhaft gewesenen Landmanns Claus Jürgen Hein⸗ rich Klinker das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßglaͤubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre gegen den Nachlaß des ver⸗ lorbenen Klinker spätestens in dem auf den 5. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.

Kappeln, den 25. August 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

[50025]

In der Nachlaßsache des am 9. April 1911 zu Hamburg verstorbenen Hugo Jacob Wilken Dr. von Bargen hat das Amtsgericht Hamburg, Abtetilung I für Testaments⸗ undo Nachlaßsachen, vom 26. August 1914 beschlossen: Der Erb⸗ schein vom 3. August 1911 wird für kraftlos erklärt. b

Der Gerichtsschreiber.

[50024]

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 21. August 1914 ist der an⸗ geblich verloren gegangene, am 29. Juli 1913 fällig gewesene Wechsel, d. d. Weißen⸗ fels, den 11. Februar 1913, über 142,50 ℳ, der von der Firma Fr. Kannewurf jun. ausgestellt und auf die Firma Paul Roth⸗ mann in Brackel bei Dortmund gezogen und von dieser angenommen war, für kraftlos erklätt.

Dortmund, den 21. August 1914

Königliches Amtsgericht. [50014]

Durch Ausschlußurteil Königlichen Amts⸗ erichts Elze (Hann) vom 25. August 1914 st der Hypothekenbrief vom 28. Juli 1891 über die im Grundbuche von Nordstemmen Band II A Artikel 65 Abteilung III.

6. Erwerbs⸗ und ee⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von Re

enossenschaften. tsanwaͤlten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

9. Bankausweise.

Nr. 5 für die Firma P. H. Brauns in Hannover eingetragene Darlehnsforderung von 1000 für kraftlos erklärt Elze, den 28. August 1914. Königliches Amtsgericht.

[50174] Oeffentliche Zustellung. Frau Bertha Schmidt, geb. Siegmund,

in Vietz a. d. Ostbahn, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Justizrat Drucker, C. 2, König

straße 52, klagt gegen den Arbeiter und Musiker Karl Wilhelm Theodor Schmidt, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Zionskirchstr. 39, unter der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin böslich ver⸗ lassen habe, mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung gem. § 1567 B. G.⸗B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 22. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. in Berlin, Grunerstr., II. Stoch Zimmer 2—4, auf den 17. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 39. R. 365. 14. Berlin, den 26. August 1914. Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[50336] Oesfsentliche Zustellung.

Der Maschinenbauer Egon Krull in Berlin, Münchebergerstr. 18, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erich Schle⸗ singer, hier, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Krull, geb. Müller, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Be⸗ klagte für schuldig an der Scheidung zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 20. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts 1 in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stockꝛverk, Zimmer 27, auf den 9. Dezember 1914, bagfrvwegg- 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 31. August 1914. Lehmann, Gerichtsschreiber des König⸗

lichen Landgerichts I. Zwilkammer 20.

[50172] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Frieda Zander, geborene Boldt, in Wismar, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Straßer in Halle a. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Stetnsetz⸗ meister Willi Zander, zuletzt in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Juli 1909 in Abwesenheit der Klägerin deren ganze Aussteuer verkauft und sie dann böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldign Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Halle a. S., Poststraße 13, Zimmer 123, auf den 23. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Halle a. S., den 28. August 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[50170] Josef Trützler hier, Prozeßbevoll⸗ mäͤchtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirschhorn hier, klagt gegen seine Ehefrau, Anna Katharina geb. Stephan, früher zu Mann⸗ heim, mit dem Antrage auf Scheidung der am 11. Mai 1907 zu Mannheim ge⸗ schlossenen Ehe der Parteten aus Ver⸗ schulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Gr. Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 13. November 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 18. August 1914. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[50168] Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Johann Vogel in Lechenich als Vormund der minderjährigen Hedwig Schmitz daselbst, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rosenbaum in Bochum, klagt gegen den Metzgergesellen Willi Bock, früher in Bochum, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Mutter seines Mündels in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 16. Lebens⸗

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

jahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 60,— ℳ, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die ese fällig werdenden dim 15. Mai, am 15. Aug, am 15. No⸗ vember und 15. Februar jeden Jahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bochum auf den 20. No⸗ vember 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. 8 Bochum, den 20. August 1914. Hackenberg, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[50169] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Alfred Silbermann, hier, Wullenweberstraße 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Justizrat Becker und Rechts⸗ anwalt Dr. Wachsmann, hier, Große Frankfurterstraße 102, klagt gegen den Kaufmann Karl Wilhelm Sattler in Moskau, Kusnetzky Most 13, unter der Behauptung, daß die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte daher be⸗ gründet sei, daß Beklagter in Berlin Vermögenswerte habe für die laut Rech⸗ nungen vom 6. Oktober und 1. November 1913 gelieferten Waren, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenvpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 54,85 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit Klagezustellung abzüglich der am 12. August 1914 ge⸗ zahlten 14,31 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Ab⸗ teilung 58, in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, II. Stock, Zimmer 180 bis 181, auf den 7. November 1914, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Berlin den 26. August 1914. Ersel, Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 58.

[50334] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Oskar Lehmann in Breslau, Scheitnigerstraße Nr. 12, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Fischer in Breslau, klagt gegen den früheren Ober⸗ leutnant Hans ÜUlrich Kroker, früher in Breslau, zuletzt in London, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus einem Miets⸗ vertrage 161 95 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurtetlung des Beklagten zur Zahlung von 161 95 nebst vier Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Breslau auf den 3. November 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Breslau, den 28. August 1914.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[49313] Oeffentliche Zustellung.

Die Akkiengesellschaft in Firma Hof⸗ brauhaus, Aktienbierbrauerei und Malz⸗ fabrik zu Dresden, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Julius Bondi und Dr. Thenius in Dresden, klagt gegen den Schankwirt und Bierhändler Gerhard Simny, früher zu Dresden, Alaunstraße 104, jegt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß sie dem Beklagten auf semne Bestellung hin in der 1 vom 23. Mat bis 10. August 1913 Bier geliefert habe und er ihr dafür noch 1312 90 schulde sowie daß sie gezwungen gewesen sei, bei dem Kgf. Amtsgerichte Dresden einen Arrestbefehl gegen den Beklagten zu erwirken, dessen Kosten diesen infolge seines Seee Feeege treffen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an sie 1312 90 samt 5 % Zinsen seit dem 10. August 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der⸗ jenigen des vorausgegangenen Arrest⸗ verfahrens C Ar 222/14 zu tragen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 24. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts Dresden, am 25. August 1914.

[50167] Oeffentliche Zustellung.

Der Ingenieur Richard Bremer in Magdeburg, Hopfengarten, Cäcilienstraße, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Stern, Justizrat Wollmann und Lesser in Magdeburg, klagt gegen den Kaufmann Karl 25 rüher in Magde⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus dem Schuldscheine vom 11. Juni 1913 ein bares Darlehen von 250 ℳ, fällig gewesen am 1. Jult 1914,