“ Wie der Berliner Handelskammer mitgeteilt ist, hat die König⸗ liche Eisenbahndirektion Danzig den Verkauf von alten Ober⸗ bau.⸗, Bau⸗ und Werkstattsmaterialien ausgeschrieben. An⸗ 5 8. Oktober 1914. Angebotsbogen und Lieferungs⸗ bedingungen können von der genannten Verwaltung gegen Einsendung von 50 J in bar bezogen oder im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universitätsstraße 3 b, eingesehen werden.
. Wetterbdericht vom 13. September 1914, Vorm. 9¼ Uhr.
3 2 4 8 Wind⸗ 82 richtung,
8 b*
stärke 744 6 WNW 2 Negen 743,8 WSW l bedeckt 7434 ORO 2Regen 745,8 SD 4 wolkig 748,5 SSW wolkenl. 747,8 SW 2Regen 750.5 NW 5 wolkig 742,9 NNW 2 Regen 744,4 SDO 3 bedeckt 744,0 SO ZRegen 748,5 WNW dedeckt Bromberg 748,2 SW 2 wolkenl. 12 4 Mesz 71,4 W. Sbedeckt E Frankfurt, M. 747,3 NW S woltig 3 19 7
— —
1
in
Witterungs⸗ verlau der letzten 24 Stunden
Niederschlag in 24 Stunden mm
Rachts Niederschl. Gewitter Ivorwiegend heiter meist bewölkt Nachm.Niederschl. Nachts Niederschl. vorwiegend heiter i Nachts Niederschl Nachts Niederschl. Nachts Niederschl Nachts Niederschl. Vorm. Niederschl. Schauer Schauer Schauer Nachts Niederschl. [— 1 — = lanbalt. Niederschl. Schauer
— 0
Berlin Dresden Breslau
Karlsruhe, B. 750 1 NW 7 wolkig 15 29 München 748,5 S bedeckt Juaspitze 522,72 WNW Schnee Wilhelmshav. 744,3 [W 1 pedeckt 10 5 0
Kiel 744,7 SSO 1 bedect 10 7 1 Schauer
Wustrow, M. 7450 SO A bedeckt 10 6 — 2 Schauer
Königsberg 749,0 SSW 3 wolkig 13 13 — lanhalt. Niederschl. Cassel 771,7 WNW 7 bedeckt 11 19 2 ankhalt. Niederschl. Magdeburg O JRegen 10/13 — 5 Nachts Niederschl. GrünbergSchl Regen 8 1 — 5 Nachm. Niederschl. Mülbausen, E. — — — Friedrichshaf. Regen 15 16 Bamberg wolkig 14 16
Paris I — “
12 17
Nachts Niederschl. Gewitter
ο‿
“
Wetterbericht vom 14. September 1914, Vorm. 9 ¼ Uhr.
Name der Beobachtungs⸗ station
Barometerstand auf 0 ²*, Meerez⸗
W
verlau der letzten 24 Stunden
Wind⸗ V Fö Wetter stärke
in 45 ° Breite Celsius Niederschlag in
niveau u. Schwere Temperatur in Cel⸗
Borkum 7
—
Nachm. Niederschl
◻ 7† 8—
Keitum 753 2 WSW wolklg
Schauer
Hamburg
7561 WSW bedeckt
Kanhalt. Niederschl.
Swinemüͤnde
755,6 NW bester
aanhalt. Niederschl.
Neufahrwasser 753,2 WNW 3 bedeckt
8 E 221 Stunden mm
See =E
Nachts Niederschl.
Memel
752,2 SDO 1 bedeckt 12 1.
— do
Vorm. Niederschl.
Aachen
7592 SW 4 bedeckt 12
—₰½
meist bewölkt
Hannover
757,8 SW 5 balb bed. 12
— —₰½
Schauer
Berlin
758,0 NW 6 heiter
80 —
lanhalt. Niederschl.
Dresden 7
59,7 W 4 halb bev. 111 Nachm. Niederschl
Breslau
756,9 WNW bedeckt 11
2 anhalt. Niederschl.
Bromberg
) Nachts Niederschl.
Metz
753,5 wolkig 12
Frankfurt, M. 761,0 SW bedeckt 10
meist bewölkt
Korlsruhe, B.
761,6 SW bedeckt 13
meist bewölkt
München
763,2 SW Z wolkig 11
Nachm Niederschl
Zugspitze
528,8 NW 5 Schnee
—7 — 0 anhalt. Niederschl.
Wilhelmshav. 7
55,6 SSW 3bedeckt 11 meist bewölkt
Kiel — 755,3 SSW 3 wolkia 10 Kömgsberg 752,7 S 2 wolkta 13
meist bewöͤlkt
Nachm. Niederschl.
Cassel 1
59,5 S bedeck 9 Schauer
Magdeburg
Mülhausen E.]/ 7641 SSW 4 bedeckt. 12 Friedrichshaf. 763,7 W 1bedeckt 10 761,9 S 3 wolktig
Bamberg
758,4 S 2 sbalb bed.] 10 Grünberg Schl 757,0 WNW 6 bedeckt 10
aanhalt. Niederschi⸗ anhalt. Niederschl. Schauer — Schauer
10
Paris
— — —
SSSSS=S=SSSSS
Vlissingen
755,4 S 6 Regen 15
Helder 754,0
bedeckt 15.
Bodö
747,5
Dunst 10
Christiansund 7
Skudenes 747,3
wolkenk. 10 Regen 13
46,5
Vardö
Skagen 7
51,2% heiter 13
Hanstholm 7
50,3 8 wolkig 12 1 —-0
Kopenhagen
754,0 2 wolkenl. 12
1
Vlissingen Regen 15 26
Stockholm
750,7 S
5=SSgSeSSN5SS=
wolkig 13 0
Gewitt. —13,21 SND A balb ber 15, 0 SW 1 wolkig 10/,18 NNO 2 Regen 10 16
Christiansund Skudenes Vardö
Hernösand 750,6
geiter —10 12 1
Havaranda
752,0 S
Wisby 7
bedeckt 11 0 ß 0 52,1 Ibeiter
Karlstad 7
52, 112 2 50,8 halb bed.
Archangel
S=S d—
744,0 SW bedeckt 9 743,7 S bedeckt 11
Skagen Hanstholm
1 2 755,3 S 1 wolkig 8 0 1 1
Petersburg
Riga
744,9 WSW2 Regen 13 746,8 SW 2 Regen 12 745,6 Windst. bedeckt 14 754,0 O 4 bedeckt 10 746,3 Windst. Regen
745,8 SW 2 balb bed.
Kopenhagen Stockholm Hernösand Haparanda Wisby Karlstad
1I A=S
—
—
Wilna
Gorki
Warschau
Kiew
Wien .
59 5 W hbeiter Vorm. Niederschl.
Prag
760,6 W
heiter Schauer
Archangel
Rom 7
57,7 %O wolkenl.
Petersburg
Florenz 7
59,0 SO wolkenl.
Riga
Cagliari 7
62,0 N. wolkenl.
Wilna
Thorshavn
Gorki
Seydisfjord
Warschau Kiew
Wien
Prag
Rom Florenz Cagliari Thorshavn Seydisfjord
Rügenwalder⸗ münde Vorm. Niederschl.
meist bewölkt Vorm. Niederschl.
Rügenwalder⸗ münde
Gewitter
Hammerhus
53,9% Regen 54,1 halb bed. —
Lerwick
Portland Bill
Biarritz
Glermont
Perpignan
Nizza
Zürich
wolkig
Genf
Hammerhus he
Lugano
woltig halb bed.
Lerwich
Säntis
Nebel
Portland Bill
Helsingfors
Biarritz
Kuopio
Clermont
Moskau
Perpignau
Brindisi
Nizza
Triest
Krakau
Windst. wolkenl. Nachm. Niederschl.
W 3 Regen
Lemberg
Nachts Niederschl.
Hermannstadt.
Säntis
Belgrad Serb.
— — —
Helsingfors
Kuopio
Moskau
Brindist
Triest
Krakau
SNS 1 bedeckt
Gewitter —
aanhalt. Niederschl.
Lemberg
— —
—
Hermannstadt
Belgrad Serb.
—
Reykjavik ( 829 Abends)
(Lesina)
Budapest Horta
754,6
—
Windst. bedeckt
28
Nachm Niederschl.
Coruna
²) Aender: .
—
—
des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach la: 0⸗ 0,0 bis 0,4 mm; 1 ⸗0,5 bis 1,4 mm; 2 = 1,5 bis 2,4 mm.
2/5 bis 8,4 mm; 4 = 9,5 bis 4,4 mm; 5 = 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 b4 644 mm; 7 = 68 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 big 84 mm 9 ⸗=I nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendens (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffrestala
Ein Hochdruckgebiet üher 765 mm über der Bi⸗cavasee ent⸗ sendet einen Ausläufer nach Schottland; sonst ist der Luftdruck niedrig; ein in östlicher Richtung fortschreitendes Minimum von 740 mm liegt über Mitteldeutschland, ein solches von 742 mm über der Nordsee. — In Heutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, im Norden kühler, im Süden etwas wärmer; im Südwesten wehen stürmische nordwestliche, sonst schwache Winde: fast überall haben Regenfälle, trichweise auch Gewitter stattgefunden.
Deutsche Seewarte.
Revyljavik — (5Uhr Abende)
— (Lesina)
—
Gesundheitswesen,
Budapest
Horta
757,6 ⁷W. Asbbedeckt 13
Corunla
— — — —
*) Aenderung bes Barometers (Barometertenbenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Stala: 0 = 0,0 bis 0,4 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 mm; 2 ⸗ 1,5 bis 2,4 mm;
6 = 2,5
bis 8,4 mm; 4 = 85 bis 4,4 mm ; 5 ⸗4,5 bis 5,/4 mm; 6 = 5,5 bii
6,4 mm: 7 = 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7/,5 bis 8.4 mm; 9 = nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendens (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffreskala. Ein Tiefdruckgebiet unter 740 mm liegt über dem Nordmeer, mit einem abziehenden Ausläufer von Südschweden bis Nordösterreich und einem heranziebenden Ausläufer über Großbritannien. Ein Hoch⸗ druckgebiet über 765 mm über Spanien entsendet einen ostwärts schreitenden Hochdruckkeil nach Deutschland. — In Deutschland ist das Wetter veränderlich und ziemlich kühl bei schwachen bis frischen westlichen Winden; fast überall haben Regenfälle stattgefunden, die f Mitteldeutschland teilweise ergiebig waren. Deutsche Seewarte.
Drachenaufstieg vom 6 September 1914, 2½ —3 Uhr Nachmittags.
Station Seehöhe 122 m] 500 m 1000 m 1500 m 2000 m 2700 m
Temperatur 99 19 [L eereeu.
Rel. Fchtgt. (0 % 43 44 42 39 28 27
Wind⸗Richtung. Wind⸗ Wind⸗ Wind- WNW NW NNW „ Geschw. mps.] stille stille stille 2 2
Himmel fast wolkenlos.
“
Tierkrankheiten und Absperrungs v11114A4A4“ 8
G Schweden. 1
Nach einer Bekanntmachung des Königlich Schwedischen Kommerz⸗ bveeee. vom 4. d. M. ist Piräus als pestverseucht erklärt worden.
Nach derselben Bekanntmachung sind zurzeit folgende Länder und Landesteile als pestverseucht anzusehen, nämlich: die Gouvernements Astrachan und Uralsk sowie der Donbezirk in Ruß⸗ land; die Insel Chios; Aegypten; Dakar im Senegal; Neu Orleans in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; Havanna; der Staat Rio Grande do Sal in Brasilten; Peru; Ecuador; die Häfen in Chile; die Provinzen Hedschas und Yemen in Arabten; Afghanistan; die Häfen am Persischen Meerbusen und Schat⸗el⸗Arab; Britisch Ostindien (das Festland mit Birma und Straits Settlements); Niederländisch Ostindien; Manila am Luzon; die Insel Formosa; Hanoi in Tonkin; Hongkong; Amoy und Canton in China; Tokio
und Yokohama in Japan. “
Handel und Gewerbe. b Zeichnet die Kriegsanleihen!
Wir stehen allein gegen eine Welt in Waffen.
Vom neutralen Ausland ist nennenswerte finan⸗ zielle Hilfe nicht zu erwarten, auch für die Geld⸗ beschaffung sind wir auf die eigene Kraft angewiesen. Diese Kraft ist vorhanden und wird sich betätigen, wie draußen vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Vaterlandes jetzt, wo es
und seine Weltgeltung bedarf.
Die Siege, die unser herrliches Heer schon jetzt in
West und Ost errungen, berechtigen zu der Hoffnung,
daß auch diesmal wie einst nach 1870/71 die Kosten und Lasten des Krieges schließlich auf diejenigen fallen werden, die des Deutschen Reiches Frieden gestört
haben.
Vorerst aber müssen wir uns selbst helfen.
Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen finanziellen Schwäche sein Heil. Der Erfolg der Anleihe muß diese Hoffnung zerstören.
Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß Ihr vom gleichen Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut verspritzen! Deutsche Sparer! Zeigt, daß Ihr nicht unur für Euch, sondern auch für das Vater⸗ land gespart habt! Deutsche Korporationen, Anstalten, Sparkassen, Institute, Gesellschaften, die Ihr unter
dem mächtigen Schutze des Reichs erblüht und gewachsen
seid! Erstattet dem Reiche Euern Dank in dieser schick⸗
salsschweren Stunde!
auf die Kundschaft zu leisten vermag! Nicht einmal ein Opfer ist es, was von Euch ver⸗ langt wird! Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert⸗
papiere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter
Verzinsung!
Sage Keiner, daß ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskassen ist im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein⸗ buße bei der Flüssigmachung muß heute jeder vater⸗ ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf sich nehmen. Die deutschen Sparkassen werden den Einlegern gegen⸗ über, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Einhaltung der Kündigungsfristen verzichten.
Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt⸗ machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige⸗ teil dieses Blattes am 10. d. M. veröffentlicht worden ist.
Aufgelegt werden, wie wir dieser Bekanntmachung entnehmen, 5 proz. Deutsche Reichsschatzanweisungen im Gesamtbetrage von einer Milliarde zu 97,50 Proz. sowie eine 5 proz. Deutsche Reichsanleihe zu 97,30 Proz. für Stücke, die mit Sperre bis zum 15. April 1915 ins Reichsschuldbuch einzutragen sind, und zu 97,50 Proz. für alle übrigen Stücke. Die 5proz. Reichsanleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar; die Tilgung der deutschen Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1.-April 1919, 1. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918, statt; die Rückzahlung ge⸗ schieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung an⸗ gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zeichnungen für beide Anleihearten werden bis 19. d. M., Mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Die Zeichner können die ihnen zu⸗ geteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; se sind jedoch verpflichtet, 40 Proz. des zugeteilten Betrages pätestens am 5. Oktober d. J., 30 Proz. am 26. Oktober d. J.,
30 Proz. am 25. November d. J. zu bezahlen. Beträge bis
1000 ℳ einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt
zu berichtigen. sg;
(Aus den im Reichsamt des Innern zusamm gestellten „Nachrichten für andel, Industrie 8 Duüund Landwirtschaft“)
6I1I1A“ Ausfuhrverbote (Ausnahmebewilligungen). Nach dem letzten Absatz des § 1 der österreichischen Verordnung vom 1. August 1914 ist das österreichische Finanzministerium ermächtigt, in besonderen Fällen Ausnahmen von den bestehenden Ausfuhrverboten zu be⸗ willigen. Anträge auf Bewilligung der Ausfuhr von Waren, insbesondere der Ausfuhr von Mineralöl sind daher an die genannte österreichische Behörde zu richten. Mineralöle unterliegen nur insofern dem Ausfuhrverbot, als sie eine Dichte von 880 Grad haben; dagegen ist die Ausfuhr von Mineral⸗ ölen, die diese Dichte nicht erreichen, ohne weiteres gestattet.
Verlängerung des Moratoriums. Das türkische Amts⸗ blatt veröffentlicht ein Gesetz, durch das das abgelaufene Moratorium um einen Monat verlängert wiro, mit der Bestimmung, daß die Schuldner von allen Verbindlichkelten 5 % und auf die Hausmieten 25 % Prozent zu zahlen haben. (Deutscher Reichsanzeiger.)
ilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um seine Existenz
Deutsche Banken und Bankiers! Zeigt, was Eure glänzende Organisation, Euer Einfluß
1“
Handel und Gewerbe.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) Großbritannien.
Maßnahmen für Handel und Schiffahrt während der Dauer des Kriegszustandes. Eine Königliche Verordnun vom 5. August 1914 bestimmt folgendes: Mit Rücksicht 8 den zwischen Uns und dem Deutschen Kaiser bestehenden Kriegs⸗ zustand und da es für jede Person, die in Unseren Ländern wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich in ihnen aufhält, gesezwigrig ist, mit einer Persop. die im Deutschen Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, ohne Unsere Erlaubnis Handelsgeschäfte zu machen oder Handelsverkehr zu unterhalten, und da es deshalb ratsam und not⸗ wendig ist, alle Personen, die in Unseren Ländern wohnen, ein Ge⸗ schäft oder ein ewerbe betreiben oder sich in ihnen aufhalten, an ihre Pflichten und Obliegenheiten gegen Uns, Unsere Krone und Re⸗ gierung zu erinnern, so haben Wir auf Anraten Unseres Geheimen Staatsrats es für angezeigt erachtet, diese Königliche Verordnung zu erlassen, und Wir warnen hierdurch alle Personen, die in Unseren Ländern wohnen, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreiben oder sich in ihnen aufhalten, dem genannten Reiche Güter, Waren oder Kauf⸗ mannsgut liefern oder aus ihm zu beziehen; oder einer Person zu liefern oder von einer Person zu beziehen, die dort wohnt, ein Geschäft oder Gewerbe betreibt oder sich aufhält; oder Güter, Waren oder Kaufmannsgut für das genannte Reich oder im Wege des Ver⸗ sands nach oder aus dem genannten Reiche oder an eine Person oder von seiten einer Pacson, die darin wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich aufhält, einer Person zu liefern oder von einer Person zu beziehen; oder mit Gütern, Waren oder Kaufmanns⸗ gut, die für das genannte Reich bestimmt sind oder aus ihm kommen, oder für eine Person bestimmt sind oder von einer Person kommen, die darin wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich aufhält, zu handeln oder sie zu führen, einem britischen Schiffe die Erlaubnis zu erteilen, nach einem Hafen oder Platze des reeaee Reichs zu fahren, dort anzulaufen oder mit ihm in Verbindung zu treten; zugunsten einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, eine neue Seeversicherungspolice, Lebensversicherungspolice, Feuer⸗ versicherungspoltce oder andere Versicherungspolice auszustellen oder mit einer solchen Person einen neuen Seeversicherungs vertrag, Lebensversicherungsvertrag, Feuerversicherungsvertrag oder anderen Versicherungsvertrag abzuschließen, oder auf Grund einer bestehenden Versicherungspolice oder eines bestehenden Versicherungsvertrags an eine solche Person oder zugunsten einer solchen Person in Ansehung eines Verlustes oder Schadens, der durch die Kriegstätigkeit der Streitkräfte Seiner Majestät oder derjenigen eines Verbündeten Seiner Majestät verursacht ist, Zahlung zu leisten; mit oder zum Nutzen einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, einen kommerziellen, finanziellen oder anderen Vertrag abzuschließen oder dergleichen Verpflichtungen einzugehen. Und weiter tun ir hierdurch allen Personen zu wissen, daß jeder, der in Zuwider⸗ handlung gegen das Gesetz eine der vorbezeichneten Handlungen begeht, unterstützt oder fördert, den gesetzlich vorgesehenen Strafen unterliegt. Und Wir erklären hierdurch, daß Geschäfte mit oder zum Nutzen einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, sofern sie nicht verräterisch und für jetzt von Uns kraft dieser Verordnung oder anderswie ausdrücklich verboten sind und die, wenn der vorerwähnte Kriegszustand nicht bestände, gesetzlich sein würden, erlaubt sind. Und Wirerklären hierdurch, daß der Ausdruck „Person“ in dieser Verordnung jede Gesellschaft von Personen mit Korporationsrechten oder ohne Korporationsrechte einschließen soll, und daß, wenn eine ts. Geschäftshäuser oder Zweiggeschäfte sowohl in einem anderen
ande als auch in Unseren Ländern oder in dem genannten Reiche
(wie der Fall sein mag) hat oder an ihnen beteiligt ist, diese Ver⸗ ordnung auf den Handels⸗ oder Geschäftsverkehr, der von einer solchen Person lediglich von diesen Geschäftshäusern oder Zweiggeschäften aus oder durch sie in solchem anderen Lande unterhalten wird, keine An⸗ wendung finden soll. “ vW“ y
Niederland 3
Ermächtigung des Kriegsministers zur Gestattung
on Ausnahmen von dem Ausfuhrverbote für Kriegs⸗
bedürfnisse. Durch Königliche Verordnung vom 28. August 1914
(Staatsblad Nr. 432) ist der Krtiegsminister ermächtigt worden, in
besonderen Fällen von dem Ausfuhrverbote für Kriegsbedürfnisse Aus⸗
nahmen zu gestatten. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ konsulats in Amsterdam.)
Zweite Beilage Reichsanzeiger und Königlich Preußischen S
Berlin, Montag, den 14. September
orwegen.
Ausfuhrverbot. Durch Königliche Verordnung vom 18. August 1914 ist bis auf weiteres verboten die Ausfuhr von:
Gold und Silber, verarbeitet oder unverarbeitet, gemünzt oder nicht gemünzt, Nahrungsmittel, lebenden Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Fißzer und Renntieren sowie Kohlen, Koks, Holz, Torf, mineralischen Oelen, Futterstoffen und anderen
Gegenständen und Waren, welche das zuständige Departement bestimmt.
Hiervon sind, bis der König anders bestimmt, ausgenommen: der erforderliche Bedarf für Schiffe zu einer bevorstehenden Reise, Füch⸗ und Fischwaren sowie kondensierte Milch, Butter, Käse und
eeren.
Frühere Vorschriften sind aufgehoben. („Norsk Lovtidende.“)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 8 m 12. September 1914. 3
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Sr Anzahl der Wagen “ Gestellt 16 419 8 043 Nicht gestellt.. — — am 1 3. September 1914.
Geüelt . 868571 . 8 Nicht gestellt... 892 8
8
Ein besonderer Ausnahmetarif für frische Kar⸗ toffeln zur Herstellung von Trockenkartoffeln tritt nach einer der Handelskammer zu Berlin zugegangenen Mitteilung der Eisenbahn⸗ direktion Berlin mit Gültigkeit vom 15. September d J. in Kraft. Der genannte Tarif gilt nur für Entfernungen bis 150 km für den Versand nach allen Stationen der preußisch⸗hessischen, oldenburgischen Staatsbahnen, der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, der Mtlitär⸗ bahn sowie einiger Privatbahnen. Nähere Auskunft erteilt das Ver⸗ kehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universitätsstraße 3 b. Die Handelskammer zu Berlin weist ferner darauf hin, daß der Ge⸗ samtverkehr auf allen österreichischen und ungarischen Strecken der Oesterreichischen Südbahn aufgenommen ist. Nach Stationen der Kaschau⸗Oderberger Bahn ist der Frachtstück⸗ gutverkehr unbeschränkt. Nach den Stationen der freigegebenen Be⸗ triebsleitungen der ungar 9 chen Staatsbahnen sind Fracht⸗ stückgutsendungen nur anzunehmen, wenn für cine Station mindestens 3000 kg aufgeliefert werden.
— Frachtermäßigung für Stückgut bei der Ausfuhr über See. Infolge der hSe der deutschen Häfen ist ein großer Teil der deutschen Industrie und des deutschen Handels, die überwiegend für die Ausfuhr die deutsche Ausfuhr aufrecht erhalten zu können, sich neuer Verkehrswege über neutrale Häfen, z. in Holland und Italien, zu bedienen. Die Benutzung der neuen Verkehrswege bedingt indessen eine erhebliche Frachtverteuerung. Zur Erleichterung dieses Verkehrs hat daher die Handelskammer zu Berlin bei der preußischen Staatsbahnverwaltung beantragt, für die Ausfuhr von Stückgut aller Art über See, insbesondere auf dem Wege über Holland, einen besonderen Ausnahmetarif einzuführen. Diesem Antrage it nach einer der Handelskammer soeben zugegangenen Mitteilung entsprochen worden. Näheres über die Frachtsätze ist im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universitätstraße 3 b, zu erfahren.
— Wie der Berliner Handelskammer mitgeteilt wird, ist auf sämtlichen Strecken des Direktionsbezirks Danzig der öffentliche Expreßgüter⸗ und Tierverkehr allgemein wieder aufgenommen worden. Im Verkehr nach Luxemburg ist der öffentliche Güter⸗ verkehr für eine groh⸗ Zahl von Güterarten wieder aufgenommen. Zu den zugelassenen Gütern gehören vor allem Vieh und Lebens⸗ mittel aller Art, Futtermittel, Apothekerwaren, Mineralöle, Spiritus vergällt, Waffen, optische Instrumente, Hefe, Druck⸗ papier für Zeitungen, landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen für Mühlen, Saatgetreide, Düngemittel und Rohstoffe zur Düngerfabrikation, Gepäck, Sendungen an die deutsche und österresch⸗ ungarische Heeres⸗ und Marineverwaltung, Privatkohlen zum Betriebe von Meiereien, Mühlen, Bäckereien und Schlachthöfen, Schwefel⸗ säure, Benzin, Benzol, Schanzzeug und Stacheldraht, Bierwagen und leere Bierfässer fa.asagg für Lebensmittel, Koblensäure und leere
arbeiten, gezwungen, um
Kohlensäureflaschen, Bindfaden und Packstricke, Salt zum Salzen von Häuten und Fellen, Seife, Wein und leere Weinfässer, desgl. Branntwein, Kleidungsstücke, Umzugsgut, Wäsche, Leder und Leder⸗ waren. Nähere Auskunft über die außerdem zugelassenen Güter ftteht 8 Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universität⸗ straße 3 b.
— Die Graz⸗Köflacher Eisenbahn vereinnahmte im Augus 1914: 217 326 Kronen (1913: 371 536 Kronen), vom 1. Januar bi 31. August 1914: 2 450 604 Kronen (1913: 2 855 598 Kronen). Die Einnahmen für Januar —April 1914 sind endgültig, die für Mai—- August vorläufig ermittelt.
Konstantinopel, 11. September. (W. T. B.) Das Finanz⸗ ministerium teilt mit, das der Zinsschein der sechsprozentigen durch die Kriegssteuer sicher gestellten Schatzscheine wegen der Schwierig⸗ ben im internationalen Geldverkehr nur in Konstantinopel eingelöst wird.
New York, 11. September. (W. T. B.) In der P Woche wurden 99 000 Dollar Gold und 133 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 100 000 Dollar Gold nach Barcelona und 68 000 Dollar Gold nach Maracaibo sowie 987 000
Dollar Silber. W. T. B.) Der Wert der in de
New York, 11. September. vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 15 210 000 Dollar
gegen 11 720 000 Dollar in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 489 000 Dollar gegen 1 999 000 Tollar in der Vorwoche 1
Berlin, 14. September. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer 234,00 — 238,00 ab Bahn. Fest. 8 g2- inländischer 210,00 ab Bahn, amtlich angekauft zu
,00. Fest.
Hafer, inländischer, fein, neuer 217,00 — 228,00, mittel 214,00 bis 216,00 ab Bahn und Kahn. Fest.
Mais, runder 205,00 — 210,00 ab Kahn. Fest.
Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 31,00 bis 38,50. Fest.
Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gemischt 28,25 — 30,50. Fest.
Rüböl geschäftslos.
Berlin, 12. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Nachfrage nach Butter ist etwas lebhafter; für alle Arten besteht gute Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter 1a Qualität 115 — 118 ℳ, do. IIa Qualität 110 — 115 ℳ. — chmalz: Die Nachfrage ist besser geworden; namentlich aus der Provinz gehen die Aufträge flotter eim. Die Preise blieben unverändert. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 70 — 71 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz Borussia 72,00 ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 71,50 — 75,00 ℳ Berliner Bratenschmalz Kornblume 72,00 — 75,00 ℳ. — Spe
sehr knapp.
Kursberichte von aunswärtigen Fondsmärkten. 1
London, 12. September. (W. T. B.) Silber 25, Privat⸗ diskont 3 8⅞ — 3 ½. 1¹“
New York, 12. September. (W. T. B.) (Schluß.) Sicht⸗ wechsel London 4,9887 ½, Cable Transfers 4.9962 ½, Transfers Par 5,10 — 5,15, Sichtwechsel Berlin 96 — 97, Silber Bullion 55/..
Bordeaux, 12. September. (W. T. B.) (Pariser Börse.) 3 % Feee Rente 74,00, Rio Tinto⸗Aktien 1300, 4 % unifi⸗ zierte Türken 68,00, 5 % Russen von 1906 88,00.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. Cöln, 12. September. (W. T. B.) Rüböl loko 80,00. London, 12. September. (W. T. B.) Zucker fest, Java
loko 24 /—, für September⸗Oktober 23/9. Liverpool, 12. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz
— Ballen. Import 4000 Ballen. Amerikaner 3000 Ballen. Preise
unverändert. New York, 12. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baum⸗
wolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember
—, do. in New Orleans loko middling —,—, Petroleum Refined
(in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8,25,
do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmalz
Western steam 9,50, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifugal
6,27, Weizen loko (neue 122, do. für September 120, do.
für Dezember 124, do. für Mai —,—, Mehl Spring⸗Wheat
clears 4,90 — 5,10, Getreidefracht nach Lverpool 3, Kaffee Rio Nr. 7
loko 6 ⅞, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, Kupfer
Standard loko —,—, Zinn —,—. New Pork, 11. September. (W. T. B.) Baumwoll⸗
Wochenbericht. 55* 51 000 Ballen,
Fesanac in allen Unionshä Ausfuhr nach Großbritannien 2000 Ballen, Au uhr n ch
u
Kontinent 1000 Ballen.
—
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Marktorte
“ 1
Weizen
Hafer
Danzig 8
Berlin 1
208 Königsberg i ö
235 228
226 n. E.
170 — 180 n. E.
182 — 192 n. E.
Stettin 8 Breslau.. Kiel. 8 Leipzig. Ulm, Donau . IILBöö5.
Altenburg S.⸗A.
212 — 217 n. E. 238 233 — 235 250 — 254 218 — 224
220 — 225
189 — 194 n. E. 215 207 — 209 244 — 246 188 — 198
198 — 200 221 — 222 n. E.
194 — 199 n. E.
215 207 — 209 198 — 202 202 — 207 215 — 220
200—210 n. E. 217 — 220 n. G.
213 —215
230
1 kSn
232 — 233 n.
241 — 242 n. E.
Roggen
Braugerste
Eiiiti!
d0 — —
Futtergerste
gut mittel gering
mittel
gut
gering
München (Ver. d. Getreideh. u. Müller) München (Zentraldarlehns⸗Kasse).. Nördlingen.... ve1166*
Berlin, den 14. September 1914.
218 212 — 218 212 210 223 220 215 Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
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