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V. Soweit die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen nach den vorstehenden Anordnungen zur unmittelbaren Zahlung auf die Staatskasse übernommen sind, findet auf ihre Zahlung sowie auf die Zahlungen der Alterszulagekasse der Runderlaß des Herrn Finanzministers vom 29. August 1914 — J.⸗Nr. 1 12 741 — über die Verpflichtung aller staatlichen Kassen zur Zahlung von Gehältern ꝛc. an die sich ausweisenden Bezugs⸗ berechtigten Anwendung.
VI. Die Ruhegehälter, Witwen⸗ und Waisengelder sind für den ganzen Regierungsbezirk wie bisher aus der Ruhegehalts⸗ und Witwen⸗ und Waisenkasse zu zahlen. Auf ihre Auszahlung findet ebenfalls der Erlaß des Herrn Finanzministers vom 29. August 1914 — J.⸗Nr. I 12 741 — Anwendung. Dies gilt auch für die zu den Ruhegehältern usw. gezahlten Zu⸗ schüsse aus Kap. 121 Tit. 40, 41a, 42 des Etats der geist⸗ lichen und Unterrichtsverwaltung.
VII. Auf die zum 1. Oktober 1914 aus der Staatskasse zu Gehälter, Pensionen ꝛc. können im Bedarfsfalle alsbald Vorschüsse aus der Staatskasse gezahlt werden. „VIII. Die Bestimmung der Bezirksteile (Kreise), auf welche die vorstehenden Anordnungen unter Nr. I— V und VII An⸗ wendung zu finden haben, bleibt dem Ermessen der Königlichen Regierung überlassen. Für welche Kreise des dortigen Bezirks meine Anordnung in Kraft gesetzt wird, ist unverzüglich der Regierung in Danzig mitzuteilen und bei mir zur Anzeige zu bringen.
IX. Die Lehrer und Lehrerinnen usw. der in Betracht kommenden Kreise sind von dem Inkraftsetzen dieser Anordnung unter Nr. III —V und VIlI, die im Ruhestand befindlichen Lehrer ꝛc. von der Anordnung unter Nr. VI und VII unter Hinweis auf den Erlaß des Herrn Finanzministers vom 29. August 1914 — Nr. I 12 741 — über die Verpflichtung aller staatlichen Kassen zur Zahlung von Gehältern ꝛc. an die sich ausweisenden Bezugsberechtigten in geeigneter Weise (öffentliche Bekanntmachung) sofort in Kenntnis zu setzen. „Ich bemerke dazu, daß die Auszahlung der Gehälter an die Lehrer und Lehrerinnen von den einzelnen Kassen jedoch regelmäßig erst nach Rückfrage bei der Regierungshauptkasse in Danzig wird erfolgen können, ob der Schulverband, in dem der Lehrer (die Lehrerin) angestellt ist, in einem der Kreise liegt, für die die Zahlung der Gehälter auf die Staatskasse übernommen ist. v
Berlin, den 11. September 1914. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
von Trott zu Solz.
An die Königliche Regierung in Gumbinnen, Allenstein und Königsberg i. Pr.
Abschrift zur gefälligen Kenntnis und Benachrichtigung der der Königlichen Regierung unterstellten Kassen mit Bezug auf den Erlaß des Herrn Finanzministers vom 29. August 1914 — Nr. I 12 741 —. ü
Berlin, den 11. September 1914. b
Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.
An sämtliche Königlichen Regierungen mit Ausnahme von Hamigsberg, Alenstein und Gumbinnen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,
Um die Früchte des Waldes namentlich den ärmeren Teilen der Bevölkerung nach Möglichkeit zugute lommen zu lassen, weise ich die Königliche Regierung an, die bisherigen taxmäßigen Gebühren für die Erlaubnisscheine zum Sammeln von Beeren und Pilzen für den laufenden Herbst durchweg auf 5 Pfennig je Zettel zu ermäßigen und zugleich dem für das Familienhaupt ausgestellten Zettel Gültig⸗ keit für die ganze Familie (Hausgenossenschaft) zu geben.
Es ist mein Wunsch, daß besonders das Einsammeln der eßbaren Pilze, die der Wald zumal bei feuchter Witterung in großen Massen erzeugt, von der Verwaltung in jeder Weise begünstigt wird. Die Königliche Regierung wolle die Ihr unterstellten Beamten der Staatsforstverwaltung schleunigst mit entsprechender Weisung versehen.
Berlin, den 10. September 1914. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.
An sämtliche Königlichen Regierungen mit Ausnahme von Aurich, Münster und Sigmaringen. 1
Kriegsministerium. Der Kandidat des höheren Lehramts Dr. Voelkle in Oranienstein ist zum Oberlehrer des Kadettenkorps ernannt worden. “ “ G “
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. September 1914.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Zahlreichen mittleren und kleinen Existenzen im Handels⸗ gewerbe drohen infolge des Krieges schwere wirtschaftliche Schäden. Wie „W. T. B.“ meldet, wird auch hier die Notlage durch Kreditnot verschärft. Soweit nicht die Kriegskreditbank und die Darlehnskassen des Reiches oder etwaige von einzelnen Gemeinden eingeleitete Sondermaß⸗ nahmen dem berechtigen Kreditbedürfnisse dieser Gewerbe⸗ treibenden Rechnung tragen können, wird auf dem Wege der Selbsthilfe durch genossenschaftlichen Felansenscha und unter Ausnutzung des Kredits der Preußischen Zentral⸗ Genossenschaftskasse in ähnlicher Weise geholfen werden müssen, wie dies für die Kreise des Handwerks der seinerzeit auch in den Tageszeitungen veröffentlichte Erlaß des Handelsministers vom 18. August angeregt hat. In Groß⸗Berlin sollen die Vorarbeiten unverzüglich aufgenommen werden, sodaß auf eine baldige Linderung der Schwierigkeiten gehofft werden darf.
König und seinem Vaterlande.
Auch für den Regierungsbezirk Königsberg ist, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr eine Kommission zur Feststellung des völkerrechtswidrigen Auf⸗ tretens der Russen eingesetzt worden, wie sie bereits für den Regierungsbezirk Allenstein und für den Regierungsbezirk Gumbinnen besteht. Die Leitung der Kom⸗ mission und die Berufung von Mitgliedern ist dem Regierungs präsidenten in Königsberg übertragen worden. An die Kom⸗ mission werden baldigst alle Mitteilungen über Grausamkeiten und Verwüstungen, die im Regierungsbezirk Königsberg vor⸗ gekommen sind, zu richten sein.
Dem Auswärtigen Amt gehen, der „Norddeutschen All⸗ gemeinen Zeitung“ zufolge, fortgesetzt zahlreiche Anträge auf Beförderung von Briefen nach Orten des feindlichen oder neutralen Auslandes zu. Das Auswärtige Amt ist nicht in der Lage, einen solchen Verkehr zu vermitteln. Anträge dieser Art können daher nicht berücksichtigt werden.
Wie „W. T. B.“ meldet, obersten Heeresleitung Anträge auf Schlachtenmalern, Photographen, Filmphoto⸗ graphen und Berichterstattern ein. Derartige Anträge sind nicht an die oberste Heeresleitung, sondern an die Ab⸗ teilung III B des Stellvertretenden Generalstabes der Armee in Berlin zu richten.
fortgesetzt bei der Zulassung von
laufen
Gegenüber dem hier auftretenden Gerücht, in Königsberg und benachbarten Gebieten Ostpreußens sei die Cholera aus⸗ gebrochen, wird, wie „W. T. B.“ meldet, von zuständiger Seite festgestellt, daß bis jetzt weder in der Stadt noch im Regierungsbezirk Königsberg Fälle von Cholera vorgekommen sind. Auch in den an den Kreis Memel an⸗ grenzenden russischen Bezirken herrscht keine Cholera.
Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, meldet ein Telegramm aus dem Haag, die dortige englische Ge⸗ sandtschaft habe der holländischen Presse mitgeteilt, daß die deutschen Truppen vollkommen demoralisiert seien. Sie plünderten alle französischen Ortschaften, die sie erreichen, und betränken sich.
Die holländischen Zeitungen, deren Vertreter Gelegenheit haben, sich aus eigener Anschauung ein Urteil über die Haltung der deutschen Truppen zu bilden, werden durch diese Täuschungs⸗ versuche eines englischen Diplomaten nicht irregeführt werden. Wir legen aber Verwahrung dagegen ein, daß der Gesandte einer gegen Deutschland Krieg führenden Macht seine völker⸗ rechtliche Immunität in der Hauptstadt eines neutralen Landes mißbraucht, um gegen das deutsche Heer niedrige Schmähungen zu verbreiten.
Am 9. September fand der Geheime Justizrat und vor⸗ tragende Rat im ZJustizministerium Dr. Werner von Brünnesk an der Spitze der pon hm gefühlten Kompagnie den Heldentod. — b
Als Sohn des Universitätsprofessors Dr. von Brünneck am 23. Juli 1875 in Königsberg i. Pr. geboren, bestand er am 20. Januar 1897 die erste juristische Prüfung mit Aus⸗ zeichnung. Nach gut bestandener großer Staatsprüfung wurde er am 30. Dezember 1902 zum Gerichtsassessor mit dem Dienstalter vom 22. Dezember 1901 ernannt. Am 2. Mai 1904 in das Justizministerium berufen, ist er in diesem mit kurzen Unterbrechungen bis zu seinem Tode tätig gewesen, zu⸗ letzt als Geheimer Justizrat und vortragender Rat.
Werner von Brünneck hat dem Staat ausgezeichnete Dienste geleistet. Ganz besonders verdient seine Arbeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung, für die ihn sein scharfer Ver⸗ stand, seine vielseitigen Kenntnisse, seine klare Auffassung und sein praktischer Sinn vorzüglich befähigten, hervorgehoben zu werden. An der Herstellung des Entwurfs eines Gesetzes über Familienfideikommisse und Familienstiftungen und an dessen Vertretung im Landtage hat er hervorragenden Anteil gehabt. Die umfassende, praktisch und wissenschaftlich hochbedeutende Begründung dieses Entwurfs ist wesentlich sein Werk. Nicht nur aber das, was er in seinem so fen⸗ vollendeten Leben schon getan und geschaffen hat, sondern auch eine ganze Persönlichkeit berechtigte zu den größten Hoffnungen. Wie sein lauterer Charakter und seine vornehme Gesinnung ihm die Hochschätzung aller gewann, die mit ihm in Berührung kamen, so erwarb er sich durch sein offenes Wesen, sein heiteres und tiefes Gemüt, seine unwandelbare Treue die besondere Zu⸗ neigung und wahre Freundschaft seiner Vorgesetzten und Mit⸗ arbeiter. Voll tiefer Trauer empfinden diese sein Scheiden aus ihrem Kreise, aber voll Stolz blicken sie auf den ihnen unvergeßlichen Mann, der mit seinem Herzblut besiegelte, was der Leitstern seines Lebens war, die Liebe und Treue zu seinem
Aꝛ August fiel im Kampfe für das Vaterland auf französischem Boden der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Reichsamt des Innern Paul Abel, Hauptmann der Reserve. Der Heimgegangene gehörteldem Reichsamt des Innern seit 2 Jahren an und hat an dessen Arbeiten auf dem Gebiete der Zoll⸗ und Handelspolitik in hervorragender Weise teilgenommen. Er war ein pflichttreuer Beamter und liebens⸗ würdiger Mitarbeiter, der von seinen Vorgesetzten und Kollegen besonders geschätzt wurde. Das Reichsamt des Innern be⸗ trauert seinen Verlust auf das tiefste und wird sein Andenken stets in Ehren halten.
Die Nummer 3 der Veröffentlichungen des Kaiser⸗ lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung enthält den Ges Seee; dieser Behörde für das Jahr 1913. Die Einteilung des Berichts selbst ist im großen und fanben dieselbe geblieben wie in früheren Jahren. Er gliedert ich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Der letztere bringt zu einzelnen Paragraphen des Versicherungs aufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes Be⸗ merkungen über die Stellung der Aufsichtsbehörde. In dem als „Anhang“ beigegebenen Abschnitte des Berichts gelangen statistische Tabellen über den Versicherungsbestand und
läufigen Zahlen zum Abdrucke.
Eine Neuerung dagegen ist, daß dem Bericht ein all⸗ gemeines Inhaltsverzeichnis mit Verweisung auf die Seitenzahlen vorangestellt ist, die es ermöglicht, einen raschen Ueberblick über den Inhalt des Berichts zu gewinnen.
Der Bestand an beaufsichtigten Unternehmungen ist von 2045 im Vorjahre auf 1990 gefallen. Die Abnahme beruht hauptsächlich auf der Auflösung und der Verschmelzung insbesondere kleinerer Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Einige Tabellen geben ein Bild von der Verteilung der be⸗ aufsichtigten Unternehmungen nach Versicherungsgruppen, nach Rechtsform und Sitz der Unternehmungen. Die Brutto⸗ der der Aufsicht unterstellten Gesell⸗ chaften aus dem deutschen Geschäft erreichte im Jahre 1912 den Betrag von 1211 Millionen Mark.
Die Mitteilungen über einige Ergebnisse der Versicherungsstatistik für 1912 werden durch verschiedene Uebersichten über den Umfang des Geschäfts erläutert, in denen die wichtigsten Bilanz⸗, Einnahme⸗ und Ausgabeposten sowie auch die Kapitalanlagen zusammengestellt sind. Hieran schließen sich die Uebersichten über die Geschäftsergebnisse der auf Grund des § 3 Abs. 1 des Versicherungsauf⸗ sichtsgesetzes beaufsichtigten kleineren Versiche⸗ rungsunternehmungen. Neben den schon bis⸗ her behandelten hessischen, schaumburg⸗lippischen und lippischen Unternehmungen erscheinen heuer zum ersten Male die Ende 1912 der Reichsaufsicht unterstellten bayerischen Unternehmungen. Die vorläufigen Geschäftsergeb⸗ nisse der vom Amte beaufsichtigten größeren Versicherungs⸗ unternehmungen im abgelaufenen Geschäftsjahre 1913 werden im Bericht in großen Zügen behandelt; die Einzelheiten ent⸗ halten die Tabellen des Anhanges.
Eingehend werden wieder die hypothekarischen Neu⸗ anlagen besprochen. In den Tabellen wird u. a. dar⸗ gestellt die Verteilung der Hypotheken nach Landesgebieten sowie nach Höhe und Durchschnittsertrag. Weitere Aufstellungen bringen Vergleiche der Kaufpreise beliehener Grundstücke und des Meistgebots im Zwangsversteigerungsverfahren mit den für die Beleihungen erhobenen Grundstücksschätzungen.
Wegen der aus der Mitgliedschaft bei örtlichen Spar⸗ und Darlehnskassen, meist Genossenschaften mit be⸗ schränkter oder unbeschränkter Haftung, erwachsenden Gefahr ist vom Amte allgemein das Ausscheiden der Versicherungs⸗ unternehmungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnisse zu den Genossenschaften gefordert worden, eine Anlegung des Ver⸗ mögens bei solchen Kassen wurde dagegen in begrenztem Um⸗ fange gestattet. Bei der Verschmelzung von Versiche⸗ rungsunternehmungen mußte das Amt mehrfach dem Bestreben entgegentreten, den Leitern der aufzunehmenden Ge⸗ sellschaft größere Vergütungen aus Anlaß ihres Ausscheidens zu gewähren.
Die Zahl der Beschwerden ist von 1307 im Vorjahr auf 1901 gestiegen, von denen 279 umfangreichere Verhand⸗ lungen mit den Versicherungsunternehmungen erforderlich machten.
In dem Abschnitt „Angelegenheiten der einzelnen Ver⸗ sicherungszweige“ wird die von sämtlichen im Deutschen Reiche arbeitenden größeren Lebensversicherungsunternehmungen ge⸗ troffene Vereinbarung hinsichtlich der sogenannten Netto⸗ konaherechnungen erwähnt, die dem Amt Anlaß zum eins Heiligen Verzicht auf die Durchführung seines Rund⸗ schreibens vom 5. April 1913 gegeben hat. Weiterhin werden u. a. besprochen die Nutzbarmachung der Lebens⸗ versicherung für die Hypothekentilgung, die Aufnahme des Betriebs der Mutterschafts⸗ und der Ledigen⸗ versicherung, die Abonnenten⸗Sterbegeldversiche⸗ rung, steuerrechtliche Fragen bei Firmenpensionskassen, die Ueberführung ver früheren eingeschriebenen Hilfs⸗ kassen in die durch das Reichsgesetz vom 20. Dezember 1911. veranlaßte neue Rechtslage und die Neuregelung der Rech⸗ nungslegung der kleineren Lebensversicherungs⸗ unternehmungen. Auf dem Gebiete der Unfall⸗ und Haftpflicht⸗ versicherung hat das Amt auf Erleichterungen bei der Un⸗ fallversicherung mit Prämienrückgewähr hingewirkt. Weiterhin werden die Besonderheiten der Universalbetriebs⸗, Be⸗ rufs⸗, Haus⸗ und Privathaftpflichtversicherung aufgeführt sowie Fragen der Dauer des Versicherungsschutzes und der Schadenreserve behandelt.
In Ansehung der Feuerversicherung werden die Fragen der stillschweigenden Verlängerung des Vertrags und der Er⸗ hebung von Gebühren für Nachtragsurkunden bei Orts⸗ veränderungen sowie die Forderung erörtert, eine Kündigung nur mittels Einschreibebriefs zu erklären.
„Im besonderen Teile werden, wie schon bemerkt, zu einzelnen Vorschriften der Versicherungsgesetze Bemerkungen gegeben. “
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die 24. und 25. Ausgabe der Dentschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 25. Verlustliste der preußischen Armee und die 14. Verlustliste der württembergischen Armee
Bayern.
Wie die „Korrespondenz Hoffmann“ meldet, wird ein von Seiner Majestät dem König am 11. September Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Rupprecht übergebener Tagesbefehl vom Kriegsministerium mit⸗ geteilt:
Meine braven Bayern!
„Voll Stolz und Freude über das heldenmütige Verhalten Meiner Truppen bin Ich auf den Kriegsschauplatz geeilt, um allen Angehörigen Meiner Armee, den sämtlichen Generalen, Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften Meine volle und uneingeschränkte Anerkennung und Meinen Köntglichen Dank auszusprechen.
Soldaten! Eure Taten verdienen, den besten kriegerischen Leistungen unserer Vorfahren an die Seite gestellt zu werden und gereichen Euch zum unvpergänglichen Ruhme. Viele und große Er⸗ folge sind bereits errungen. Aber es werden noch schwere Kämpfe erforderlich sein, bis üunsere Feinde, die frevelhaft uns angegriffen haben, niedergekämpft sind. —
Ich hege das feste Vertrauen zu Euch allen, daß Ihr in un⸗ erschütterlicher Treue und Tapferkeit aushalten werdet bis zum siegreichen Ende des Krieges.
Soldaten! Meine besten Segenswünsche begleiten Euch. Gott der Allmächtige möge den Sieg dauernd an unsere Fahnen heften. Dies ist Mein tägliches, heißes Gebet in dieser großen, aber für uns alle schweren Zeit.
die hauptsächlichen Betriebsergebnisse des Jahres 1913 in vor⸗
Gegeben in Lothringen, am 11. September 1914. 8 gez. Ludwig⸗
8 8 8 8
scheiden, trotzdem es an einem unzweideutigen Auftreten der
Baden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich entschlossen, während des gegenwärtigen Krieges Taten von hervorragender Tapferkeit durch Verleihung des mili⸗ tärischen Karl Friedrich⸗Verdienst⸗Ordens oder der militärischen Karl Friedrich⸗Verdienstmedaille zu be⸗
Oesterreich⸗Ungarn. “ 1 sische Generalstab hat einen ausführlichen Bericht über die Kämpfe in Galizien verbreitet, die, wie „W. T. B.“ meldet, von ununterbrochenen Siegen der russischen Truppen gegenüber den österreichisch⸗ungarischen und deutschen Armeen sprechen. Es genügt, die kurzen, aber inhaltsreichen Meldungen des österreichischen Generalstahes diesen umfang⸗ reichen Verichten entgegenzusetzen, in denen Äbrigens die Erfolge der Armeen Dankl und Auffenberg zugegeben werden, wenn auch die heldenmütigen Kämpfe dieser Armeen als bloße Scharmützel bezeichnet werden. Die Tatsache, daß in diesen Scharmützeln 20 000 Gefangene gemacht und etwa 200 Ge⸗ schütze erbeutet wurden, beweist hinreichend, welchen Anspruch die Berichte des russischen Generalstabes wö2. n. dürfen. Großbritannien und Irland. 1 Im Unterhause erklärte der Premierminister Asquith, daß die Regierung beabsichtige, zur Beratung der Home⸗ rulebill und der Bill, betreffend die Trennung der Kirche vom Staat in Wales, zu schreiten. Sie werde aber einen Gesetzentwurf vorlegen, die Ausführung dieser Maßnahmen für 12 Monate, oder wenn der Krieg länger dauere, für länger hinauszuschieben.
Türkei.
Blättermeldungen zufolge bereitet die Regierung ein Gesetz vor, in dem der Tag, an dem die Aufhebung der Kapi⸗ tulationen erfolgte, als nationaler Feiertag erklärt wird. Ferner wird ein Gesetz vorbereitet, das die Vorschriften enthält, die an die Stelle der Bestimmungen der Kapitulationen treten sollen. Die fremden Schulen sollen als ottomanische Privatschulen betrachtet werden. “ Die Pforte wird vom 1. Oktober ab Zucker, Kaffee, Tee, Petroleum, Alkohol, Zündhölzchen, Zigarettenpapier und Spiel⸗ karten mit einer Verbrauchssteuer belegen.
— In tkürkischen militärischen Kreisen wird der „Süd⸗ slawischen Korrespondenz“ zufolge mit andauerndem Befremden festgestellt, daß die englischen Instruktionsoffiziere der Marine es noch immer nicht für richtig befunden haben, auf ihre Stellen zu verzichten und aus kürkischen Diensten zu
leitenden türkischen Offiziere nicht gefehlt hat. Man hat hier gegen die englischen Offiziere öffentlich die Be⸗ schuldigung erhoben, daß sie gegen die ihnen anvertrauten Kriegsschiffe noch vor Ausbruch des Krieges einen unerhörten Sabotageversuch gemacht hätten, indem sie durch gewisse Manipulationen die Aktionskraft der türkischen Kriegsschiffe zu vermindern suchten, eine Beschuldigung, die unwidersprochen blieb und insofern eine Bestätigung erfuhr, als die Marine⸗ leitung die englischen Offiziere in Stellungen versetzte, hes mit einer vollkommenen Kaltstellung identisch sind. Trotz dieser und anderer Brüskierungen treten die englischen Offiziere, deren Lage geradezu unhaltbar erscheinen müßte, nicht von ihren Posten ab. . 1 8 d nun aufgefallen, daß die türkische Regierung sich in den letzten Tagen veranlaßt gesehen hat, die Apparate für Funkenspruch von dem Gebäude der englischen Botschaft durch Militär mit Gewalt entfernen zu lassen, nachdem der englische Botschafter die Abmontierung der Apparate verweigert hatte. Es wird behauptet, daß die englische Botschaft von den eng⸗ lischen Marineoffizieren laufend Informationen über die Vor⸗ gänge in der türkischen Marine empfangen habe, die durch Funkenspruch weitergegeben wurden.
Westlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 14. September. — Im Westen ke ben am rechten Heeresflügel schwere, bisher
(W. T. B.)
unentschiedene Kämpfe statt. Ein von den Franzosen versuchter Durchbruch wurde siegreich zurück⸗ geschlagen. Sonst ist an keiner Stelle eine Entscheidung
gefalle
en
SOestlicher Kriegsschauplaz. Großes Hauptquartier, 14. September. (W. T. B.) Im Osten schreitet die Vernichtung der russischen ersten Armee fort. Die eigenen Verluste sind verhältnismäßig gering. Die Armee von⸗Hindenburg ist mit starken Kräften bereits jenseits der Grenze, das Gouvernement Suwalki wurde unter deutsche Verwaltung gestellt.
Großes Hauptquartier, 14. September. (W. T. B.) General Hindenburg telegraphierte an Seine Majestät den Kaiser: ““
8 ece Wilnaer 81 ee — II., III., IY., XX. Armee⸗ korps, 3. und 4. Reservedivision, fünf Kavalleriedivisionen ist durch die Schlacht an den Masurischen Seen und die sich daran anschließende Verfolgung vollständig ge⸗ schlagen. 1 1 rodnoer Reservearmee — XXII. Armeekorps,
Rest Die Vrn⸗ Armeekorps, Teile des III. sibirischen Armee⸗ korps — haben in besonderem Gefecht bei Lyck schwer ge⸗ litten. 8 8 er Feind hat starke Verluste an Toten und Ver “ 8,9es h der Gefangenen steigert sich⸗ Die Kriegsbeute ist außerordentlich. Bei der Front⸗ breite der Armee von über 100 km, den ungeheuren -e; leistungen von zum Teil 150 km in vier Tagen, bei sich auf dieser ganzen Front und Tiefe abspielenden Kämpfen hS ich den vollen Umfang noch nicht melden. Einige unserer 88 bände sind scharf ins Gefecht gekommen, die Verluste sind -2. doch nur gering. Die Armee war siegreich auf . ganzen Linie gegen einen hartnäckig kämpfenden, . 5 schließlich fliehenden Feind. Die Armee ist stolz aran a8 ein Kaiserlicher Prinz in ihren Reihen gekämpft und ge⸗
Sarah, die
1
Südlicher Kriegsschauplatz. Essegg, 14. September. (W. T. B.) Die ‚Slavonische Presse“ bringt folgende Mitteilung aus Ruma vom 9. Sep⸗ tember: Die serbischen Truppen überschritten gestern mittag in Stärke einer Division die Sawe und drangen in unser Gebiet ein. Die österreichisch⸗ungarischen Truppen waren sofort zur Stelle und nahmen den Kampf mit dem Feinde auf.
Blantyre (Nwassaland), 11. September. (Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Der Regierungsdampfer „Gwen⸗ dolen“ hat am 8. September Langenburg beschossen und dort eine Abteilung gelandet. Der Ort wurde überrascht; es
wurde kein Widerstand geleistet. 8 8
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Wohlfahrtspflege.
Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40, Alsenstraße 11) sind pon Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Heinrich von Preußen 3000 ℳ, von der Gladbacher Feuerversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in München⸗Gladbach 10 000 ℳ, von den Benzin⸗ werken Rhenania in Düsseldorf 5000 ℳ überwiesen worden.
Die gemischte Kriegskommission des Magistrats von Frank⸗ furt a. M. hat nach einer Meldung von „W. T. B. beschlossen, zur Unterstützung der Notleidenden in Ostpreußen 50 000 ℳ zur Verfügung zu stellen.
Kunst und Wissenschaft.
In seiner als Band der Sammlung „Wissenschaft und Bildung“ (Verlag von Quelle u. Meyer in Leipzig) erschienenen Schrift „Die Arznei⸗ und Genußmittel, ihre Segnungen und Gefahren“ macht der Professor Dr. F. Müller interessante Angaben aus der Geschichte des Aerziestandes, ihnen sei folgendes entnommen:
Im Mittelalter war die ärztliche Kunst im Auslande heimischer als im deutschen Lande. Die berühmteste Schule bestand in Salerno bei Neapel. Dorthin gingen aus allen Landen die Schüler, dort wurden auch, was für unsere beutige Zeit inter⸗ essant ist, Frauen und Jungfrauen in gleicher Weise zum Studium der ärzlichen Kunst zugelassen wie Männer. So haben im 13 und 14. Jahrhundert auch in Deutschland Frauen die ärztliche Kunst be⸗ trieben, da nach damaliger Anschauung kranke Frauen von männlichen Aerzten möglichst ferngehalten wurden. Es gab außer den Hebammen arzneikundige studierte Frauen, von denen im Jahre 1288 eine in Mainz und im Jahre 1394 eine in Frankfurt a. M. behördlich an⸗ gestellt war. Am Anfang des 14. Jahrhunderts werden zwei jüdische Aerztinnen erwähnt mit Namen Zerline und von den Bischöfen große Vergünstigungen be⸗ kamen, nicht in den Judenstadtleilen zu wohnen brauchten und hochgeehrt waren um ihrer ärztlichen Kunst. Im Mittelalter berrschte eine strenge Trennung zwischen den Wundärzten, den Chirurgen und den Aerzten, wie wir heute sagen würden, „für innere Krankheiten“. Der Arzt als studierter Mann, Magister
hysici oder Medikus genannt, legte großen Wert auf das „Brunnen⸗ chauen“, d. h. auf das Beschauen des Harns, des Urins, und auf allen alten Bildern finden wir den Arzt mit dem Harnglas in der Hand. Der Stand der Aerzie war hochgeachtee. So heißt es im 16. Jahrhundert: „Wenn einer spricht, ich hab's von einem doctor gehoert, so giebt er im me glauben, denn hatt er's geboert von eim andren, der nit doctor war.“ Man studierte meist im Auslande und kam dann nach Deutsch⸗ land zurück, bis später die deutschen Universitäten Wtien, Heidelberg, Wittenberg, Marburg u. a. gegründet wurren, und damit das Er⸗ lernen der Heilkunst nicht mehr vom Auslande abhängig blieb. Aber erst im 17. Jahrbundert fingen die gelehrten Aerzte an, ihre Kenntnisse nicht bloß aus lateinischen und griechischen Büchern, sondern durch selb⸗ ständiges freies Forschen zu erwerben. Die Vorbereitung war inzwischen besser geworden, es wurden an den Gvmnasien nicht nur alle Sprachen, sondern auch die Realwissenschaften Mathematik. Geschichte, Phvsik u. a. getrieben. Man mußte 3 — 4 Jahre auf der Universität studteren, bis man mit dem Barett, dem Doktorhut und dem Ring geschmückt nach bestandenem Examen praktizieren durfte. Aber die Niederlassung war dadurch noch nicht ohne weiteres erlaubt. Sie hing von einer behörd⸗ lichen Zulassung ab, und diese wurde so eingerichtet, daß an den einzelnen Orten die Aerztezahl in einem bestimmten Verhältnis zur Einwohner⸗ zahl stand. Zuerst in Padua wurden im Jahre 1543 Vorträge am Krankenbett gehalten, in Deutschland blieb die Ausbildung immer noch theoretisch, die Praxis mußten die jungen Doktoren dadurch er⸗ werben, daß sie sich zunächst an einen älteren, erfahrenen Arzt an⸗ schlossen. — Die Apotheker werden schon in der „Nürnberger Ordnung“ aus dem 14. Jahrbundert besonders benannt. Die ersten Apotheken wurden in Deutschland von den Klöstern, den Fürsten und den Städten betrieben und ein Vorsteher gegen festes Gehalt eingesetzt. Dieser wurde schon im Jahre 1390 unter die ehrbaren“ Personen gerechnet, trotzdem keine wissenschaftliche Ausbildung gefordert wurde; er mußte nur praktische Kenntnisse er⸗ worben haben, von denen die Erlaubnis zur Niederlassung abhing. Die Arzneikräuter wurden in Kräutergärten gezogen, die nahe bei den Apotheken und Klöstern oder Universitäten lagen. Die Aerzte kamen selbst in die Apothbeke, bezeichneten mit ihrem Stock die auf den Regalen stehenden und mit Verziernngen geschmückten Kruken, aus denen die Arzneien gemischt werden sollten, gaben mündlich die Anweisung, wie das Rezept gemacht werden sollte. Denn damals gab es noch kein aus Lumpen gefertigtes Papier, und eine schriftliche Anweisung auf Pergament wäre zu teuer herncer Wenn die Arznei hergestellt war, wurde sie in einen in der Apotheke vorrätigen Arzneibechet getan, und der Arzt brachte sie selbst dem Kranken. Am Ende des 15, Jahrhun⸗ derts schon sind genaue Anwelsungen über den Handel mit Giften gegeben, der nur bestimmten Personen, die einen Arzneischein dazu besitzen, vorbehalten ist. Der Nürnberger Erlaß vom Jahre 1496 verordnet 3z. B. Den Avpotheckern ist erteilt in irem Eid zu pinden, so sie hinfüro ymant einen hüttrauch (Arsenik) oder annder gift zu kauffen oder aus der Apothecken geben, ob auch solchs mit Wissen eins burgermeisters geschibt⸗ Sollen sie demnacht 5 in ihre Register anschreiben, wem, wieviel und wann sie solich gifft geben haben.“ Genau so muß man sich heute von der Polizei einen Gift⸗ schein verschaffen, wenn man aus der Drogenhandlung 25 etwa zum Töten von Tieren, beziehen will. Im 16. und 17. Jahrhundert wuchs die Kunde von den heilkräftigen Pflanzen. Nach der Ent⸗ deckung Amerikas kamen von dort neve Kräuter; dank der Buchdrucker⸗ kunst wurden die Abbildungen der Arzneipflanzen genauer, und der Schatz an arzneilich verwendeten Stoffen wuchs erbeblich. Die Apotheker nahmen im 17. Jahrhundert eine Mittel⸗ stellung ein zwischen Gelehrten, Kaufleuten und freien Künstlern. Die Apotheken sind jetzt reich ausgestattet, schön ver⸗ ziert, und nachdem die Herstellung von Arzneistoffen auf chemischenm Wege bekannt geworden war, beherbergen sie große Retorten, große Glassürze, Kolben und andere große Glas⸗ gerate. Das Harnbeschauen hatten die Aerzte längst als irreführend erkannt, obwohl sich immer noch dieser oder jener Arzt damit befaßte. Jetzt aber begann man unter dem Einfluß der neuen chemischen Kenntnisse die wirkliche Harnuntersuchung in geeigneterer Weise zu betreiben. Es ist eiaen, wie sich doch alte Gebräuche und längst gls falsch erkannte Ideen bis in unsere Zeiten erhalten und den auf Be⸗ trug Ausgehenden als Hilfe dienen. So beschäftigte sich im Jahre 1965 ein kurpfuschender Viehhändler zugleich mit „doktern“ und gab vor Gericht an, dieses von einem Scharfrichter, seinem Groß⸗
blutet hat. (gez.) Hindenburg.
vater, gelernt zu haben. Als Hauptmittel verordnete er viel
varfümterten Urin zum Preise bis 2 ℳ für die Verordnung, täglich 5 Tropfen davon in einem Löffel Wasser zu nehmen. Er wurde vom Landgericht Chemnitz —552 Betrugs im Rückfalle zu 2 Jahren 6 Mo⸗ naten Gefängnis verurteilt. Im Jahre 1898 vertrieb ein wegen Betrugs mehrfach bestrafter Arbeiter unter Beilegung des Arzttitels ein Heil⸗ mittel gegen alle Krankheiten von Mensch und Tier zum Preise von 1—9 ℳ. Das Heilmittel bestand aus Urin und Wasser. Er wurde vom Land⸗ gericht Tilsit wegen Betrugs im Rückfall zu 6 Jahren Zuchthaus und 1950 ℳ Geldstrafe verurteilt. Es ist zweifellos, daß im 17. und 18. Jahrhundert die Bedeutung der Behandlung mit Arzneikräutern überschätzt und zweifellos, daß die Behandlung mit den, wie wir heute sagen, „phvsikalischen“ Heilmethoden, mit Wasser, Hitze und Licht unterschätzt wurde. Erst in neuerer Zeit wird sie von ärztlich
Seite gebührend gewürdigt und zweckentsprechend verwendet.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Industriebeschäftigung in der deutschen Landwirtschaft während des Krieges.
Bei einer Konferenz von Vertretern der deutschen landwirt⸗ schaftlichen Körperschaften mit dem Kriegsausschuß der deutschen Industrie, die am 5. d. M. stattgefunden hat, ist beschlossen worden, an die deutschen Landwirte die folgende Mahnung, betreffend Industriebeschäftigung während des Krieges, zu richten: 1) Alle Landwirte sollten während der Kriegszeit nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der gesamten Volksernährung und im Interesse der vaterländischen Industrie ihren Betrieb voll aufrecht erhalten und insbesondere mit ihren Bauten und Kulturarbeiten (Meliorattionen), mit der Anschaffung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie von künstlichen Düngemitteln nicht zurückhalten, sondern im Gegenteil, wenn möglich, in noch höherem Grade als in Friedens⸗ zeiten fortfahren. Zur Förderung dieser Bestrebungen erscheinen, abgesehen von etwaigen Kreditorganisationen für einzelne Zweige der Industrie (Trocknungsindustrie, Motorpflüge ac.), besondere landwirtschaftliche Organisationen nicht erforderlich. Die Vermittlung allgemeinerer Wünsche des Kriegsausschusses der Industrie auf der einen Seite und der landwirtschaftlichen Vertretungen auf der anderen Seite kann ausreichend durch den Deutschen Land⸗ wirtschaftsrat (Berlin W. 57, Winterfeldtstraße 37) erfolgen. Eine dringende Forderung unserer Industrie wird aufs an⸗ gelegentlichste befürwortet, daß die Landwirtschaft nur noch deutsche Fabrikate bezieht, welche den bisher noch in großer Zahl ein⸗ eführten ausländischen Maschinen gleichwertig und in größtem Um⸗ 85 vorrätig sind.
2) Es steht in Aussicht, daß Bestellungen während der Kriegszeit zu ermäßigten Preisen und unter möglichst günstigen Zahlungsbedingungen ausgeführt werden, wofür eine weit⸗ gehende Kreditgewährung seitens der Preußischen Zentral⸗ genossenschaftskasse und der Reichebank erwartet werden kann. Dagegen müssen die Landwirte durch Leistungen fälliger und überfälliger Zahlungen die Maschinenindustrie nach Kräften unterstützen, die sich wegen des völligen Ausbleibens ihrer ungeheuren Außenstände in um so größerer Notlage befindet, als sie Rohstoffe und Halbfabrikate bar oder in kürzesten Zahlungsfristen an die Syndikate bezahlen muß. Sehr wesentlich kann zur Befriedigung des Kredit⸗ bedürfnisses auch dadurch beigetragen werden, daß die Pfandbrief⸗ institute eine Ausschüttung oder Beleihung des Amortisationsfonds gestatten und daß Neubeleihungen nötigenfas nach vereinfachten Taxen nach Bedarf durchgeführt werden.
Verkehrswesen.
Der Postanweisungs⸗ und Nachnahmedienst mit Oesterreich (nicht auch mit Ungarn und Bosnien⸗Herzegowina) wird am 15. September wieder aufgenommen.
Für Postanweisungen nach den Niederlanden und den niederländischen Kolonien glt jetzt das Umrechnungsverhältnis von 100 Gulden = 178 ℳ.
Nr. 48 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 11. September 1914 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende August 1914. — Finanzwesen: Nachweisung von Einnahmen der Reichspost⸗ und Tele⸗ grapben⸗ sowie der Reicheeisenbahnverwaltung für die Zeit vom 1. April 1914 bis zum Schlusse des Monats Juli 1914 — Post⸗ und Telegraphenwesen: Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900. — Justizwesen: Aenderung des Verzeichnisses der mit der Ein⸗ ziehung von Gerichtskosten betrauten Behörden (Kassen). — Poltzei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, Kleists „Hermannsschlacht“ aufgeführt. Die Hauptrollen werden von den Herren Sommerstorff, Pohl, von Ledebur und von Fräulein Schönfeld dargestellt. Spielleiter ist der Oberregisseur Patry.
Die ersten beiden „bunten Abende’ der Generalintendantur der Königlichen Schauspiele zum Besten der notleidenden Bühnenkünstler werden bereits an diesem Sonnabend, den 19, und Sonntag, den 20. September, im Königlichen Schauspielhause stattfinden. Mitwirkende sind die Damen Hempel, Engell, Leisner, Pasne- Arnstaedt, Schönfeld, Peter; die Herren Knüpfer, Sommerstorff,
allentin, Zimmerer, ferner der Männerchor des Königlichen Hof⸗ und Domchors und der Königlichen Oper. Kusikalische Leiter sind der Kapellmeister von Strauß und Professor Rüdel, Spielleiter der Ober⸗ regisseur Patry und der Ballettmeister Graeb. Der Vorverkauf findet im Königlichen Opernhause von morgen, Mittwoch, ab von 10 ½ bis 1 Uhr Vormittags am Schalter 1 statt. Die Preise der Plätze sind: Galerie 0,50 ℳ, II. Balkon 1 ℳ, Balkon 2 ℳ, Parkettsessel und Parkett 2,50 ℳ, I. Rang 3 ℳ, Fremdenloge 4 ℳ.
Im Theater an der Weidendammer Brücke wird das vaterländische Volksstück mit Gesang „Anfang gut — Alles gut⸗- am Freitag, den 18. d. M., zum ersten Male aufgeführt. Die Spiel⸗ leitung hat der Direktor Gustav Charlée.
Im Kleinen Theater findet am Mittwochabend ein großes Wohltätigkeitskonzert statt, das der „Verband kon⸗ zertieren der Künstler“ zum Besten der Kriegshilfskasse für not⸗ leidende IEEöe6“ veranstaltet. Neben den Damen Arndt⸗Ober, Rosa Bertens, Clatre Dux und den Herren Anforge, Fene ⸗ Gustav Friedrich, Heinrich Grünfeld, Karl Klingler und
9. “ hat auch noch Friedrich Kayßler seine Müuwirkung zugesagt.
Am Freitag, Abends 7 Uhr, findet in der Kaiser Wilhelm, Gedächtniskirche ein F1 . des unter der Schirmherrschaft Isss Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der „Frau
ronprinzessin stehenden „Frauenvereins von 1849“ statt. Der Ertrag des Konzerts dient zur Unter stützung der durch den Krieg in Not geratenen Familien der gebildeten⸗ Stände. Für diese Veranstaltung haben ihre Mitwirkung zugesagt:
ulia Culp (Gesang), Carlotta Reich⸗Stubenrauch (Violine), Professor
einrich Grünfeld (Violoncello), Walter Fischer (Orgel), das Blüthner⸗Orchester unter der Leitung des Kapellmeisters Karl Gießel und der Chor der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche unter der Leitung des Musikdirektors Alex Kießlich. — Eintrittskarten sind bei Bote u. Bock und A. Wertheim, in der Küsteret der Kaiser Wilhelm⸗ Gedächtniskirche, Achenbachstraße 18, und bei der Vorsitzenden des Vereins Frau Vizeadmiral Dick, Schmargendorf, Marienbaderstraße 1, zu haben. Die Frau Kronprinzessin hat ihr Erscheinen bei dem Konzert in Aussicht gestellt.