1914 / 217 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Handel und Gewerbe. Zeichnet die Kriegsanleihen!

stehen allein gegen eine Welt in Waffen. Bom neutralen Ausland ist nennenswerte fsinan⸗ zielle Hilfe nicht zu erwarten, auch für die Geld⸗ heschaffung sind wir auf die eigene Kraft angewiesen. Diese Kraft ist vorhanden und wird sich betätigen, wie draußen vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Vaterlandes jetzt, wo es gilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um seine Existenz und seine Weltgeltung bedarf. 8 Die Siege, die unser herrliches Heer schon jetzt in West und Ost errungen, berechtigen zu der 8“ daß auch diesmal wie einst nach 1870/71 die Kosten und Lasten des Krieges schließlich auf diejenigen fallen die des Deutschen Reiches Frieden gestört en. Borerst aber müssen wir uns selbst helfen.

Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen finanziellen Schwäche

sein Heil. Der Erfolg der Anleihe muß diese Hoffnung zerstören. 8 Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß Ihr vom gleichen

Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut verspritzen! Deutsche Sparer! Zeigt, daß Ihr nicht uunr für Euch, sondern auch für das Vater⸗ dand gespart habt! Deutsche Korporationen, Anstalten, Sparkassen, Institute, Gesellschaften, die Ihr unter dem mächtigen Schutze des Reichs erblüht und gewachsen seid! Erstattet dem Reiche Euern Dank in dieser schick⸗ falsschweren Stunde! Deutsche Banken und Bankiers! Zeigt, was Eure glänzende Organisation, Euer Einfluß auf die Kundschaft zu leisten vermag!

Nicht einmal ein Opfer ist es, was von Euch ver⸗ langt wird! Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert⸗ papiere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter Verzinsung!

Sage Keiner, daß ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskassen ist im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein⸗ buße bei der Flüssigmachung mus; heute jeder vater⸗ ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf sich nehmen. Die deutschen Sparkassen werden den Einlegern gegen⸗ über, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Sinhaltung der Kündigungsfristen verzichten.

Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt⸗ machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige⸗ teil dieses Blattes am 10. d. M. veröffentlicht worden ist.

Aufgelegt werden, wie wir dieser Bekanntmachung entnehmen, 5proz. Deutsche Reichsschatzanweisungen im Gesamtbetrage von einer Milliarde zu 97,50 Proz. sowie eine 5 proz. Deutsche Reichsanleihe zu 97,30 Proz. für Stücke, die mit Sperre bis zum 15. April 1915 ins Reichsschuldbuch einzutragen sind, und zu 97,50 Proz. für alle übrigen Stücke. Die 5 proz. Reichsanleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar; die Tilgung der deuischen Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oktober 1919, 1. pril 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918, statt; die Rückzahlung ge⸗ schieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung an⸗ gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zeichnungen für beide Anleihearten werden bis 19. d. M., Mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Die Zeichner können die ihnen zu⸗ geteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet, 40 Proz. des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. J., 30 Proz. am 26. Oktober d. J., 30 Proz. am 25. November d. J. zu bezahlen. Beträge bis 1000 einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt zu berichtigen.

Wir

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Ausfuhrverbote. Eine Verordnung der österreichischen

Ministerien des Innern, der Finanzen, des Handels und des Acker⸗ baues vom 4. September 1914 lautet:

Auf Grund des Artikels VII des mit dem Gesetze vom 30. De⸗ zember 1907, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 278, kundgemachten Vertragszolltarifs der beiden Staaten der österreichisch⸗ungarischen Monarchie wird im Einvernehmen mit der Köntglich ungarischen Regierung verordnet:

An Stelle des Punktes 74 des § 1, II der Ministerialverordnung vom 1. August 1914 hat folgende Bestimmung zu treten:

74a. folgende Arzneistoffe und Arzneiwaren: Antipyrin, Aspirin, Atropin, Bittermandelwasser, Brom und seine Verbindungen, Catgut, Chinin (salzsoures und schwefelsaures), Chinosol, chwurgische Seide, G hlorosorm, Crcain und seine Salze, Codein (salzsaures und phoephor⸗ saures), Formalin, Fuchsin, Jod, Jodkali, Jodnatron, Jodoform,

8

Jodtinktur, Jodquecksilber, Morphium und seine Salze, Narkose⸗ äther, Opium, Opiumtinktur, Phenacetin, Phenol (reine Karbolsäure), Pyrazolonum E und seine Abkömmlinge (Pyra⸗ midon usw.), Quecksilber und seine Salze, Salipyrin und seine Ersatzpräparate, Strophantussamen und präparate, Strvchnin und seine Salze, Styrax, Sulfonal, Vaselin, Veronal, Wismutsalze, dann Verbandwatte, Verbandgaze und andere Verbandstoffe in leder, erm. e sologische G.

88 B akteriologische Geräte, Material für bakteriologische Nährböden (Agar⸗Agar, Gelatine Pepton), Schutzimpfstoffe, Saüsche sera und Heilsera für Infektionskrankheiten, Versuchstiere.

Der § 1 Abs. 3 der Verordnung vom 6. August 1914 ist zu er⸗ gänzen durch: Jute, Jutegarne sowie Säcke jeder Art aus diesen Materialien.

2

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage d Wirksamkeit. 8 2 age der Kundmachung in (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche

und Länder vom 6. September 1914 S. 987 Nr. 236.)

Zulassung der Ausfuhr von böhmischen Braunkohle nach Deutschland. Auf Grund einer Verfügung des Urkohlen ministeriums vom 25. August 1914 ist die Ausfuhr böhmischer

Braunkohlen nach Deutschland wieder zugelassen worden.

(Wiener Freie Presse.) Rußland.

Moratortum. Eine Verordnung vom 25. Juli/7. August 1914

bestimmt: Auf Grund des Kriegszustandes befehlen Wir:

I. für eine Zeit von 2 Monaten vom heutigen Tage an gerechnet Wechselproteste und Forderungen für Wechselschulden die vor dem 17. Juli 1914 akzeptiert sind und deren Termine nach dem genannten Datum ablaufen und die zahlbar sind in den Gouvernements: Warschau, Kalisch, Kielze, Lomscha, Ljublin, Petrokow, Plotzk, Radom, Suwalki, Siedlze, Kiew, Wolhynien, Tschernigow, Mogilew, Cholm, Cherson, Taurien, Bessarabien, Podolsk, Wilna, Kowno, Grodno, Minst, St. Petersburg, Pskov, Nowgorod, Witebsk, Livland, Estland, Kurland und Olonetz.

II. Der Finanzminister ist berechtigt, die in Punkt I erwähnte Bestimmung, betreffend die nachsichtige Anwendung der allgemeinen Ordnung über Proteste und Wechselforderungen vom 17. Jult d. J., je nach Bedarf auch auf andere Teile des Reiches während desselben Zweimonatabschnitts auszudehnen. 1

Eine weitere Verordnung, datiert vom 20. Juli a. St. 1914, besttnmth ee, ear Wechser

. Proteste für Wechsel, für welche der Zeitpunkt nach dem 17./30. Juli 1914 abgelaufen ist, sollen auch nach Ablauf des der in den §§ 6, 7 ff. sowie unter III ff. des Wechselgesetzes bestimm ist, ausgeführt werden, wobei die protestierten Wechsel ihr Wechsel⸗ recht bewahren sollen sowohl gegenüber den Wechselausstellern als den Akzeptanten und den Indossenten sowie allen anderen Personen, auf welche der Wechsel Bezug hat.

II. Das im § 1 Abt. 50 des Wechselgesetzes bestimmte Prozent wird während der Zeit, während Punkt 1 dieser Verordnung Gültig⸗ keit hat, berechnet, aber nicht vom Protesttag, sondern vom Verfalltag des Wechsels, solange die Verordnung besteht. Die im § 3 Abt. 50 des Wechselgesetzes bestimmten Gebühren werden während dieser Zeit nicht erhoben.

III. Der Zeitpunkt, an dem es möglich ist, die Verordnung auf⸗ zuheben, wird seinerzeit dem Kaiserlichen Senat zur Bekanntmachung mitgeteilt werden. 1X“

Schweden. 1

Verlängerung des Moratoriums. Der schwedische

Reichstag hat am 4. September d. J. eine Vorlage über Verlängerung

des Moratoriums angenommen. Danach wird für die Zahlung solcher Schulden, auf die sich das Gesetz vom 5. August 1914 bezieht und die nach dem 15. Juli 1914 S eworden sind, ein weiterer Aufschub gewährt. Dieser Aufschub beträgt bis zu 14 Tagen, 9. von demjenigen Tage ab, an welchem die Schuld nach dem ezeichneten Gesetze hätte beglichen werden müssen. Ist die Schuld vor dem 5. August 1914 entstanden und fällig in der Zeit vom 7. bis 20. September 1914, so wird Aufschub für einen Kalendermonat vom Verfalltage ab gewährt. (Nach Stockholms Dagblad.)

Erweiterung des Ausfuhrverbots. Das schwedische Aus⸗ fuhrverbot ist auf Skts, Zubehör und Fahrzeuge, auch ohne Motoren, zur Güterbeförderung mit Wirkung vom 3. September 1914 aus⸗ gedehnt worden. (Meldung des Kaiserlichen Gesandten in Stockholm.)

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Aegypten.

Moratorium. Eine Verordnung des Khedive vom 9. August 1914 bestimmt unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 4. August 1914: Artikel 1. Alle Forderungen und Zahlungsverpflichtungen sowie sonstige Leistungen, die aus Unternehmungen, Abschlüssen und Handels⸗ geschäften jeder Art herrühren oder herrühren können, werden bis zum 15. September 1914 hinausgeschoben. Die Zinsen laufen während dieser Zeit weiter. Trotz dieses Aufschubs sind die Banken und Kreditinstitute 21 22 die Einleger auf Verlangen bis zur Höhe von 5 % ihrer Forderungen zu befriedigen; indes darf der Höchst⸗ betrag der Rückzahlung für den Einzelnen 3000 ägyptische Pfund nicht übersteigen. . Artikel 2. Für denselben Zeitraum bleiben in gleicher Weise vessfüet vor sämtlichen Gerichten alle Prozesse, Klagen und Gerichts⸗ vollstreckungen aus vorstehend genannten Unternehmungen, Abschlüssen und Handelsgeschäften, die entscheidreegeg. Benah Nichtigk

rtikel 3. Verjährungen, Nichtigkeitserklärungen, gerichtliche Auf⸗ hebungen, Seee sowie gesetzliche ngene gerch v. 88 tragsmäßige Rechtsausschließungen sollen während dieses Zeitraums aus Unternehmungen, Abschlüssen sowie ausgesetzten Handlungen und Entscheidungen im Handelsverkehre nicht stattfinden; alle Rechte der

ebenso dabei ergangenen Gerichts⸗

Beteiligten bleiben in entsprechender Weise und vollständig gewahrt.

Artikel 4. Die Bestimmungen der vorhergehenden drei Artgge finden keine Anwendung auf jetzt endgültig entschiedene oder vorläuft vollstreckbare Urteile, auf vorläufige oder im Interesse der Gläubin zu ergreifende Maßnahmen, anderseits auch nicht auf Handeh geschäfte, die nach der Veröffentlichung dieser Verordnung zustanz, ö . 8 d

rtikel b. e Bestimmungen der vorstehenden Artikel und 3 fhnden auch keine Anwendung auf Mieten, Gehälter, Ln und sonstige laufende Handelsunkosten; diese bleiben, ebenso wie ne Verpflichtungen rein ziviler Natur, dem geltenden gemeinen Rech⸗ unterworfen. 8 Artikel 6. Der Justizminister wird mit der Ausführung diese

Officiel“ in Kraft tritt. (Journal Officiel du Gouvernemen Egyptien vom 10. August 1914.) 8 8 b

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. September 1914.

Ruhrrevier Oberschlesisches Revi⸗ hdehl der Nen enn Re 8 21 211 AäI11““

Nicht gestellt ..

(chaltsper Hane⸗ trat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bers gestern in Berlin unter außerordentlich zahlrescher Beteiligung n einer Tagung zusammen, an der auch Vertreter der Reichsämter um des sächsischen Ministeriums des Innern sowie Mitglieder des Reict tags teilnahmen. Die Beratungen betrafen die Fage des Güterver kehrs und der Nachrichtenübermittlung nach den Vereinigten Staam von Amerika, die Frage der Kriegeversicherung für den tramg atlantischen Verkehr, die Verwertung deutscher Guthaben in Amerzh und eine Reihe anderer Fragen über Maßnahmen zum Schutze ze deutschen Interessen im deutsch⸗amerikanischen Handelsverkehr. n. der mehrstündigen Aussprache beteiligten sich die der bhervorragendsten Industrieausfuhrhäuser, der großen deutsche Schiffahrtsgesellschaften des Ausfuhrhandels und bekannter deutsche Speditionsfirmen. Am Schlusse der in ihren Einzelheiten das traulich geführten Verhandlungen wurde betont, daß keines da jenigen Länder, die an dem gegenwärtigen Weltkrieg unmittelbar de teiligt seien, wirtschaftlich und finanzie besser gerüstet sei, als de Deutsche Reich. Gewiß werde die deutsche Ausfuhrindustrie durch d. zum Teil eingetretene Unterbindung der Ausfuhr am schwersten betroffe aber auch von diesen Kreisen der deutschen Industrie sei an maßgebenden Kreise nur der Wunsch zu richten, den aufgezwungemn Krieg durchzuführen und durchzuhalten bis zur endgültigen Niede werfung der Gegner, da nur durch eine solche ein dauernder Friede und damit die Wiederaufrichtung und Ausdehnung des gesamte deutschen Wirtschaftslebens gewährleistet werden könne. Diesen Au führungen wurde von der gesamten Versammlung unter begeistern. Zurufen eneanch zugestimmt.

nfolge der Störungen, die der europäische Krieg verursadh ist es nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Neberun 1 „Finanzherold“ auch der argentinischen Regierung unmöglct gewesen, die nötigen Mittel aufzutreiben und sie bis Mitne Augr.

anleihen verpflichtet war. Die argentinische Regierung hat dahe beschlessen, daß die Einlösung der Fälligkeiten 8 B da Aires durch die Regierungskasse erfolgen soll. Sollte die außer gewöhnliche Situation anhalten, wird auch der Dienst für die a wärtige Schuld, die am 1. September fällig war, auf gleichem Weg erfüllt werden. 1 Am 18. d. M. findet laut Meldung des „W. T. B.“ auf Essen eine Beiratssitzung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohler syndikats statt, in der u. a. die Festsetzung der Richtpreise fif Hochofenkoks und Kokskohlen für das Winterhalbjahr 1914 1 e. Sm. dasc en daßhs vtea. 9 Zechenbese erversamn ung abgehalten, die die Festsetzung der Beteiligungsanteile in Kohlen Koks und Britetts für Oktober vornehmen wird. 1 Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isoliertn Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berl ab 15. September cr. einen Kupferzuschlag von 4,20 für de Quadratmillimeter Kupferquerschnitt und 1000 m Länge. Täglich Aenderung vorbehalten.

Berlin, 15. September. Produktenmarkt. Die amtlich mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, h Le 235,00 239,00 ab Bahn. Fest. -

Roggen, inländischer 210,50 211,00 ab Bahn. Fest.

Hafer, inländischer, fein, neuer 215,00 227,00, mittel 213 0 bis 214,00, schlesischer waggonfrei Cosel per August / September 2041 ab Bahn und Kahn. Etwas matter.

W2ie usen d.s. 8 Kahn. Fest.

eizenme ür 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 312 bis Fest. hr (für 100 8 b 8 oggenme ür 100 kg) a ahn und Speicher Nr. 0 un 1 gemischt 28,50 30,50. Fest. 8) b Rüböl geschäftslos.

Kursberichte von answärtigen Fondsmärkten. Bordeaux, 14. September. (W. T. B.) 3 % Französisch Rente 74,00, 5 % Argentinier 1886 491,00, 4 % untfizierte Türke 67,50, Credit Lyonnais 1100,00, Nord Sud de Paris 1390,0 119,o ö 18. ondon, 14. September. . T. B.) Silber 24 ⅜, Priveat

n 2 1. 1 4 msterdam, 14. September. (W. T. B.) Scheck auf Londe

12,15 12,25, Scheck auf Berlin 56,900.2 19) 8

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten London, 14. September. (W. T. B.) Java⸗Zucker fet

23/6 bezahlt. Amsterdam, 14. September. (W. T. B.) Kaffee stete

loko 43.

Berichte von

1914

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deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Septbr. Marktorte

8

Weizen

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Königsberg i. Pr.. Danzig Berlin. Stettin... Breslau. a. M. uisburg.. Stuttgart... Mannheim.. Hamburg ..

Berlin, den 15.

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230 236 231

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September 1914.

208 210

14—219 n. E. 250 255 251 254 1G 8 263,75 n. 4 260 262,50

1895 223 n. E.

194 199 n. G. 229 23 231 234

212,50 n. E. 85 222,50 235

222-—223 n. E. 218 —- 221 Kasserliches Statistisches Amt.

Delbrück.

191 196 n. E. 215 222

8

225 n. E.

220

mittel

170 180 u. E. 190 200 n. E.

215 220

217,50 232 234 n. E

Verordnung beauftragt, die mit ihrer Veröffentlichung im „Jourmt

Der Ausschuß des Deutsch⸗Amerikanischen Wirt⸗

Vertret

nach Berlin zu überweisen, wozu sie für den Dienst der Staatse

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Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat August 1914.

Marktverkehr mit Vieh ) auf den 40 bedeutendsten

Rinder (einschl. Jungrinder)

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Breslau Bromberg Cassel.. Chemnitz. Coblenz. Cöln.. Crefeld.. Danzig .. Dortmund Dresden.. Düsseldorf. Elberfeld.. 6“ rankfurt a. M. amburg. 8 annover. usum. arlsruhe E Königsberg i. Lei iig e“ Magdeburg. Mainz.. Mannheim. Mülhausen i München.. Nürnberg. Plauen i. V. Straßburg i. Stuttgart Wiesbaden Würzburg Zwickau Kau

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3 Summe August 1914 Dagegen im Juli 8 Juni

Mazi 5 August 1913

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8 807 . 1 816 . 1 029 8 10 670 18 694 8 319 ¹ 3 243 8 5 071 8 2 126 1 2 040 8 3 622 . 6 791 8 12 773 8 1 665 . 3 552 8 2 358 1 1 907 8 3,333 8 2 552 8 1 611 8 1 411 98 1 207 1 5 566 8 5 486 86 29* 8 8 500 8 3638 8 536 8 584 9 2 254 1. 1 044 11868 1 685

123560 109296 113814 111274 117241

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1 467 5 109 1 515 1 249 2 512 5 052 3 404 1 031 14 978 605 832

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1 239 772

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14 719 2 687 481

1 197 3 166 1 476 965 395

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2 006 7 361 2 140 21 261

4 212 6 017 16 120 10 774 3 002 7 307 10 805 33 801

3 311 4 467 2 614 117372 10 918 21 032

691 2 089 9 987 2 174 36 110

4 460 11 218 518 110 12 044 6 155 22 290 14 155 63 575 9 964

6 521 5 586 11 287 16 516 3 246 11 007 9 285 13 606 10 336 1 083 24 488 12 761 2 468 1 543 8 934 4 031 2 866 3 777

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3) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzvieh. ²) Halbe un Berlin, den 15. September 1914.

1. Unters nchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

ꝛc.

6. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

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2 117 3 907 3 740 [117892 4 878ʃ144998

Anzeigenpreis

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99 070 120 332 81101082 86 054

1 Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in

5 87 528

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80 980

91 395

67 593

388 548 388 265 405 346 421 631 334 459

64 362 1 221 522077 80 236 852 544477 75 840 6681549101 54 076 6111573342 89 554 11 2581478456

entlich er Anz

für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

eiger.

6. Erwerbs⸗ und Wrtschostegenossegsafben. ech

7. Niederlassung ꝛc. von

tsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗ 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungssachen.

[53091] Steckbriefserledigung.

Der unter dem 29. Januar 1896 gegen den Kaufmann Wilhelm Dellmann, 1 boren am 20. Juli 1870 zu Essen a. Rh., in den Akten U. R. I 568. 95 wegen be⸗ trüglichen Bankerutts erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 10. September 1914. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I.

[53092] Steckbriefserledigung.

Der unter dem 3. Februar 1896 gegen die separierte Luise Rappe, früher ge⸗ schiedene Dellmann, geb. Burggraf, ge⸗ boren am 29. November 1851 in Langen⸗ berg, wegen Beihilfe zum betrüglichen Bankerutt in den Akten U. R. I 568. 95 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 10. September 1914. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I.

[53086] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Matrosen Bernhard Erwin August Her⸗ mann Baxerkowski, früher S. M. S. „Deutschland“, jetzt 2. Komp. der I. Ma⸗ frosendivision, geboren am 30. August 1891 in Ribnitz, Kreis Rostock, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der §8 69 ff. des M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §8 356, 360 M.⸗St.⸗G⸗O. der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Reiche befindliches Vermögen

mit Beschlag belegt. tember 1914.

Kiel, den 10. Se . Gericht der I. Narineinspektion.

[53080] Verfügung.

In der Untersuchungssache gegen den zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Musketier Karl Köhler vom Landwehr⸗ bezirk 1 Altona, geb. 2. 7. 1884 zu Ers⸗ baufen, Kr. Heiligenstadt, wegen Fahnen⸗ flucht, wird die unter dem 17. Oktober 1909 vom Gericht der 18. Division erlassene Fahnenfluchtserklärung aufgehoben.

Altona, den 11. September 1914. [53077

Bekanntmachung,

Die in Nr. 115 des D. „Anz. vom

17. 5. 1913 gegen den Musketier Bern⸗

hard van Rühden 11. Komp. J.,R. 53

erlassene Fahnenfluchtslerkärung und Be⸗

schlagnahmeverfügung wird aufgehoben. Cöln, den 11. 9.

[53076]

1914 betr.

11. 5. erklärung,

geboben.

[53078] Die in Nr.

Herz.

Cöln, den 11.

[53079]. Bekau

Otto Mingram

gehoben.

[53075] Die in

Metz, 3. Komp.

gehoben. Cöln, den 11.

[53081]

Koblenz, 9. 9 Gericht der

[53084] 1. 2. 12 Nr. 30 den Inf.

genomm

[53085] in Kontrolle

14. Königlich Preußis 8 X

2

München II, wir

D. R.⸗Anz. gegen den Musk. 11. Komp. Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben.

12. 2. 14 gegen den

Solingen erlassene . und Beschlagnahmeverfügung wird

13. 8. 13 veröffentlichte erklärung, betr. den Musk.

Königlich Preußisches Gouvernemen Cöln.

Der Pionier g. e d für fahnenflüchtig er⸗

Fvv; Die in Nr. 110 des D. R.⸗Anz. erlassene den Wenig, 6. Komp. J

Musk. Paul

Cöln, den 11. 9. 1914. Königlich Preußis ö“

In

Bekanntmachung. 136 vom 12. 6. 1906 im Jakob

erlassene

J.⸗R. 53,

9. 1914.

Königlich Preußisches Gouvernementsger Cöln.

ntmachung.

Die in Nr. 37 des D. R.⸗Anz. Musk. Gottlieb Anton

aus dem Landw Fahnenfluchtserkl.

Cöln, den 11. 9. 14. Königlich Preußisch

Coln.

Bekanntmachung. Nr. 190 des D. R.⸗Anz. vom Fahnenfluchts⸗ Karl Stephan

J.⸗R. 25, wird September 1914.

Die Fahnenfluchtserkläruug gegen den Musk. Willt Lerch, 1/29, vom 1914 ist aufgehoben.

14. stellv. 30. Inf.⸗Brigade.

im Deutschen Reichsanzeiger vom Dia Beil. 2 unter Ziff. 96 926

veröffentlichte Fahnenfluchtserklärung gegen Dreher, 12. Inf.⸗Regts.,

Georg, 1.

K. B. Gericht der stellv. 4. Inf.⸗Brig.

Verfügung. Reserve Fridolf Fehn, Bezirkskommandos H

Fahnenfluchts⸗ „R. 53, wird auf⸗

8 Gouvernementegericht

tsgericht

Komp. wird hiermit zurück⸗

vom Militärgerichte nicht da die Voraussetzungen der vorliegen in Anwendung des Militärstrafgese

Fritz

München, den 11. September 1914. Königl. Bayr. Gericht der Landwehrinspektion München.

Der 15 Sertorius,

Generalmajor z. D. [53083]

icht Musk. Eduard Lehre der 7. Komp. In (S— veröffentlicht am vom weil L. sich gestellt hat. Oideuburg, den 10. 9. 1914 Gericht der stellv. 37. Inf.⸗Brig.

[53090] Verfügung.

„Bez. ärung auf⸗

dem 18. Juni 1914 gegen den Einj⸗⸗

Fahnenfluchtserklärung ꝛc.

Stuttgart, 10. 9. 1914.

Stuttgart.

auf⸗ (53089] Verfügung. dem 29. 7.1914 gegen II. Kl.) der 3. Esk. Ul.Regts. 19 Fischle erlassene Fahnenfluchtserklärung? wird gemäß §.

mit aufgehoben.

10. 6. Stuttgart, 10. September 1914.

Stuttgart.

[53082]

geb. Rekruten,

t 25 Brenner unter

Friedrich Christian 12. Nov. 1913

urde heute aufgehoben. den 9. September 1914.

Kgl. Gericht der stellv. [53087]

einrich Steegmeier, 2. Komp. II.

trosendivision, geboren 29.

klärt, da sich derselbe im Auslande auf⸗ hält und seine Gestellung vor die zuständigen ausführbar ist und Fabnenflucht 1914 § 69 des

buchs und der §§ 356 und 360 der Militärstrafgerichtsordnung.

stv. Kriegsgerichtsrat.

Die vom Gericht der 26. Division rvnies reiw.

(Musk.) 8/121 Hermann Vötsch er assene wird gemäß

§ 3621 M.⸗St.⸗G.⸗O. hiermit aufgehoben. Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspektion

Die vom Gericht der 27. Division unter 8 den Ulanen (Sold. 19 Paul

3621 M.⸗St.⸗G.⸗O. hier⸗

Kgl. Wuͤrtt. Gericht der Landwehrinspektion

ie gegen den am 15. J. 93 in Freuden⸗ 8 Heülsormeeofstzser em

erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung und

53. Inf.⸗Brigade.

Die am 12. 3. 1914 gegen den Merteale 11. 1891 zu

wird aufgehoben. Wilhelmshaven,

[53088] Schwerin 29.

Hamburg 28. trosen Karl Eduard

Im Wege der

11 Uhr, Neue

das

buche von Band 19

der Eintragung getragene Grundstück 15 100 ℳ, Der Termin

Vormittags 10 Uhr, 87. K. 106. 14.

Im Wege der

Nördlingen, erlass ene Fahnenfluchtserklärung (II e 172/14

Gericht II. Marineinspektion.

Die vom Gericht der Mai 1909 gegen den Ma⸗

uß, in Neustadt a. d. Aisch in? Fahnenfluchtserklärung nahmeverfügung wird aufgehoben. 7. Mai 1918 äs 1öb. den 10. - t 10. ¼ ai 1913 über 1914.

B 1 f.⸗ Gericht der II. Marineinspektion. Regts. 91 erlassene Fahnenfluchtserklärung . 1u

8 gene Fahrensgh 0 1913 in Nr. 113 [17745]. wird zurückgezogen,

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[53058] Zwangsversteigerung. Zwangsvollstreckung soll am 14. Januar 1915, Vormittags an der Gerichtsstelle riedrichstr. 13 14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden in Berlin⸗Lichtenberg, Oderstr. 17, Ecke Finowstr. 13, belegene, Berlin⸗ Lieabee (Berlin) Blatt Nr. 516 (eing. Eigentümer am 13. Mat 1914, dem Tage des c. vermerks: der Kaufmann Leopold Kohn zu Berlin⸗Schöneberg, Würzburgerstr. 9) ein⸗

rechtem Seitenflügel und Hofraum, Ge⸗ markung Berlin⸗Lichtenberg, Kartenblatt 2 Heren 5228/115, 7 a 74 88 groß, Grund⸗ teuermutterrolle Art. 2087,

Gebäudesteuerrolle am 17. September 1914,

Zertiah edentsehat Berln⸗Mimn ge. Abr. 87. Königliches Amtsgericht Berli⸗e Wedding

48049] Zwangsversteigerung. wangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, von Berlin (Wedding) Band 136 Blatt a. Nr. 3237 zur Zeit der des Versteigerungsvermerks auf den Na

des Architekten Albert Prüfert in Halensee eingetragene Grundstück am 7. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts⸗ stelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, versteigert werden. Das in Berlin Stockholmerstraße belegene Grundstück enthält Acker und Wiese und umfaßt das Trennstück Kartenblatt 24 Parzelle 2813/278 ꝛc. von 8 a 24 qm Größe. Es ist unter Artikel Nr. 5937 der Grundsteuermutterrolle des Stadt⸗ emeindebezirks Berlin mit einem jähr⸗ ichen Reinertrage von 0,86 Talern ver⸗ zeichnet. In der Gebäudesteuerrolle ist es mit einem Bestand nicht nachgewiesen. Der Versteigerungsvermerk ist am 16. August 1914 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 17. August 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.⸗ Abteilung 7.

[48050] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 118 Blatt Nr. 2733 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen 1) des Kafetiers Emil Barthold, 2) des Kauf⸗ manns Rudolf beide zu Berlin, je zur ideellen Hälfte eingetragene Grund⸗ stück am 12. Sktober 1914, Vor⸗ mittags 10 ½☚ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden. Das in Berlin, oldiner⸗ straße 75, belegene Grundstück enthält Vorderhaus mit Seitenflügel rechts,

uergebäude mit Rückflügel rechts und

Höfen und umfaßt das Trennstück Kartenblatt 24 Parzelle 2196,226 ꝛc. von 11 a 21 qm Flächentnhalt. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Stadtgemeinde⸗ bezirks unter Artikel Nr. 760 und in der Gebäudesteuerrolle unter derselben Nummer mit einem jährlichen Nutzungswert von 13 100 verzeichnet. Der Versteige⸗ rungsvermerk ist am 7. August 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin N. 20, Brunnenplatz, 19. August 1914.

den 9. September

17. Division

eb. 31. 12. 1885 ayern erlassene und Beschlag⸗

September

Berlin,

im Grund⸗ fetragener

Versteigerungs⸗

Eckwohnhaus mit

Nutzungswert r. 1576.

ist aufgehoben. den

Abteilung 6.

Beschluß.

be die Zwangs⸗ versteigerung des in Swantee gelegenen, im Grundbuche des vom Gute Swantee, Kreis Stolp, Band II Seite 65 der

[53057]

im Grundbuche n Sachen,

men

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