1914 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Die Auszahlung der Geldentschädigungen für zu Kriegszwecken ausgehobene Kraftwagen der Aus⸗ hebungskommissionen I bis IV Berlin erfolgt gegen Vor⸗ legung der Anerkenntnisse vom 21. September 1914 ab bei der Generalstaatskasse, Hinter dem Gießhause Nr. 2 im Gebäude des Finanzministeriums —, werktäglich von 9—1 Uhr. lie Quittungen auf den Anerkenntnissen sind vorher auszufüllen. 8 Ausweispapiere sind mitzubringen.

Berlin, den 15. September 1914. 1b Königliche Ministerial⸗ Militär⸗ und Baukommission. Siber, Präsident.

Bekanntmachung.

Königliche Technische Hochschule in Breslau. Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektr für Chemie und Hüttenkunde, 1“ für Allgen eine Wissenschaften. Außendem sind die Studierenden der Technischen Hochschule be⸗ an den Vorlesungen und Uebungen der Universität teilzu⸗ nehmen. . Das Programm für das Studienjahr 1914/15 erscheint dem⸗ nächst und kann vom Geschäftszimmer der Hochschule gegen Einsendung von. 60 (Ausland 1. ℳ) einschließlich Porto bezogen werden. Die Einschreibungen für das Winterbalbjahr 1914/15 erfolgen vom 3. bis 28. Oktober. Beg inn der Vorlesungen Mitte Oktober 1914. Breslau, den 12. September 1914. vX“ Der Rektor: Hessenberg. G 1“

Bekanntmachung. .

1 ö“

Nach Vorschrift des Gesetz es vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 26. März 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs rechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. Ruhr, für den Bau einer Starkstromfernleitung von der Vorgebirgszentrale auf der Braunkohlengrube Vereinigte Ville im Landkreise Cöln bis zu der Hauptschaltstelle östlich von Sankt Tönis im Kreise Kempen, und zwar durch die Kreise Cöln Land, Neuß Land, Grevenbroich, Crefeld Land und Kempen, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung in Düsseldorf Nr. 21 S. 259, ausgegeben am 23. Mai 1914, und

der Königlichen Regierung in Cöln Nr. 29 S. 261, aus⸗ gegeben am 18. Juli 1914;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 13. April 1914, betreffend die Verlelhung des Enteignungsrechts an die A.⸗E.⸗G., Schnellbahn⸗ Aktiengesellschaft in Berlin, für die Anlage einer elektrischen Hoch⸗ und Untergrundbahn in Berlin von der Ecke der Christtanig, und Schwedenstraße bis zur Ecke des Kottbuser Dammes und der Weser⸗ straße, durch das Amtsblatt der Köntglichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 27 S. 347, ausgegeben am 4. Juli 1914;

3) das am 26. Mai 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Hülmer Heide⸗Genossenschaft in den Kreisen Geldern und Kleve zu Weeze durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Düssel⸗ dorf Nr. 28 S. 341, ausgegeben am 11. Juli 1914;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mat 1914, betreffen d die Ver⸗ leihung des Enteignungsrechts an den Reichs. (Milnär⸗) Fiskus zur Schaffung und von Pionierübungsplätzen bei Cöln, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Cöln Nr. 28. S. 257 ausgegeben am 11. Jull 1914;

5) der am 3. Juni 1914 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statute für den Deichverband Zimmerbude im Kreise Fischhausen vom 5. Oktober 1908 durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung in Königsberg Nr. 27 S. 594, ausgegeben am 4. Juli 1914;

6) der am 3. Juni 1914 Allerböchst vollzogene Nachtrag zu dem Statute für die Genossenschaft zur Regulierung des unteren Hermanns⸗ grabens im Stadt⸗ und Landkreise Graudenz vom 25. März 1901 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Marienwerder Nr. 28 S. 608, ausgegeben am 11. Juli 1914;

7) das am 10. Juni 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Molittefließ⸗Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft in Ehrbardorf im Kreise Filehne durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Bromberg Nr. 28 S. 284, ausgegeben am 11. Juli 1914;

8) das am 10. Juni 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ameling⸗Meliorationsverband in Hohenstein im Kreise Osterode i. Ostpr. durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung in Allenstein Nr. 29 S. 316, ausgegeben am 18. Juli 1914;

9) das am 10. Juni 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft Wolzig⸗Alt Stahnsdorf in Wolzig im Kreise Beeskow⸗Storkow durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 28 S. 363, aus⸗ gegeben am 11. Juli 1914;

10) der Allerhöchste Erlaß vom 10. Juni 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Kromolice im Kreise Koschmin für die Anlage eines Weges in der Feldmark des Abbaues Nepomucenowo, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung in Posen Nr. 26 S. 360, ausgegeben am 27. Junt 1914;

11) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Juni 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Uerdingen für die Anlage einer Industriebahn und für die Schaffung eines in Ver⸗ bindung mit dieser geplanten Industriegebiets im Nordwesten der Stadt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Düssel⸗ dorf Nr. 29 S. 353, ausgegeben am 18. Juli 1914;

12) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Juni 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Kolmar i. P. für die Anlage der Wasserleitung und Kanalisation der Stadt Kolmar, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Brom⸗ berg Nr. 29 S. 300, ausgegeben am 18. Jult 1914;

13) der am 24. Juni 1914 Allerböchst vollzogene Nachtrag zum Statut für den Deichverband der Waterneverstorf. Neudorfer Niede⸗ rung vom 6. Februar 1882 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 31 S. 373, ausgegeben am 1. Auaust 1914. b

14) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Juni 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Dahthausen im Kreise Hattingen für die Ausführung der geplanten Kanalisation des Gemeindebezirks Dahlhausen, durch das Amtsblatt der Königlichen Sen. in Arnsberg Nr. 31 S. 469, ausgegeben am 1. August 1914;

15) die Allerhöchste Urkunde vom 29. Juni 1914, betreffend die von der Lübeck Büchener Eisenbahngezellschaft beschlossene Vermehrung ihres Geundkapitals, durch die Amtsblätter

dder Königlichen va in Schleswig Nr. 28 S. 337,

ausgegeben am 11. Juli 1914, und

der Königlichen Regierung in Lüneburg Nr. 28 S. 205, aus⸗ gegeben am 11. Jult 1914;

16) der Allerböchste Erlaß vom 30. Juni 1914, betreffend die erleibung des Enteignungsrechts an die Kreis Oldenburger Elek⸗ trizitäts⸗Genossenschaft, e. G. m. b. H. in Ci⸗mar für die Anlagen zur Lettung und Verteilung des von dem Kraftwerfe bei Lübeck er⸗ zeugten elektrischen Stromes innerhalb des Kreises Olvbenburg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr 39 S. 419, ausgegeben am 6 August 1914;

Aktiengesellschaft in Stettin, für die Anlagen zur Leitung und Ver⸗ jeilung des elektrischen Stromes in einem Teile des Kreises Pyritz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 31 S. 343, ausgegeben am 1. August 1914;

18) das am 14. Jult 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft Glodsche Kampe in Zeyers⸗ niederkampen im Kreise Elbing Land durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Danzig Nr. 32 S. 323, ausgegeben am 8. Auaust 1914;

19) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Juli 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Kettwig zur Ent⸗ ziebung des Wegerechis auf den zum Bau eines Lehrerseminars be⸗ nutzten Parzellen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Düͤsseldorf Nr. 34 S. 395, auegegeben am 22. Auzust 1914.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. September 1914.

Mõnter Zustimmung der Königlichen Staatsregierung ist durch Seine Heiligkeit den Papst der bisherige Kapitular⸗ vikar der Erzdiözese Posen, Domdechant und Weihbischof Dr. Eduard Likowski zum Erzbischof von Gnesen und Posen ernannt worden.

Seine Majestät der Kaiser und König haben mittels Allerhöchster Urkunde vom 8. September d. J. dem Erzbischof Dr. Likowski die nachgesuchte landesherrliche Anerkennung als Eefhaschch von Gnesen und Posen zu erteilen geruht. Die Urkonde ist dem Erzbischof am 16. d. M. durch den Minister der geistlichen Angelegenheiten ausgehändigt worden, nachdem der Erzbischof den durch die Verordnung vom 13. Februar

1887 vorgeschriebenen Eid geleistet hat. esc ats 883 14deht t ach.

b -*

Seitdem die Ausfuhr einer Reihe von Waren verboten ist, müssen Güter, deren Ausfuhr zu⸗ lässig ist, dem Ausgangszollamt mit einer An⸗ meldung zur Ausgangsabfertigung vorgeführt und der besonderen Beschau unterworfen werden. Durch den Zwang, die Packstücke zu öffnen und die Waren zur Beschau vor⸗ zulegen, wird der Ausfuhrhandel bei solchen Waren behindert, die sei es wegen ihrer Eigenart, sei es wegen des entlegenen Beförderungszieles eine besonders sorgfältige Verpackung erfordern, wie sie bei der Ausgangsstelle nicht oder nur schwer wieder hergestellt werden kann. In Anbetracht der großen Bedeutung, die der Aufrechterhaltung unseres Ausfuhrhandels zukommt, hat der Königlich Preußische Finanzminister einzelne Ausfuhrhäuser von der regelmäßigen Beschau ihrer Eisen⸗ bahn⸗, Schiffs⸗ und Frachtfuhrwerkssendungen unter folgenden Bedingungen befreit:

1) Ohne hesondere Beschau durch das Grenzauegangsamt dürfen Güter nur nach befreundeten oder neutralen Ländern abgelassen werden Das Recht hierauf wird nur solchen Firmen gewährt, die von dem für die absendende Stelle zuständigen Hauptzollamt einen Erlaubnis⸗ schein erhalten haben. Der Erlaubnisschein ist nur solchen Firmen zu erteilen, die ins Handelsregister eingetragen sind und das Vertrauen der Zollbehörde genießen. .

2) Vor Erxteilung des Erlaubnisscheines haben die Firmeninhaber verhandlungsmäßig folgende Verpflichtungen zu übe nehmen:

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Waren und außer den üblischen Geschäftspapteren keinerlei

8 schriftliche Mitleilungen beigepackt werden.

b. In den Kontor⸗, Pack⸗ und Absendungsräumen sind nach Anweisung des Bezirksoberkontrolleurs Aushänge anzu⸗ bringen, die ein Verzeichnis der von der Ausfuhr aus⸗ 8 c ssenen Waren nebst Strafbestimmungen ent⸗ halten.

Die Oberbeamten der Zollverwaltung sind berechtigt, die Ver⸗

kaufs⸗ und Versandbücher einzusehen und dem Verpackungs⸗ und Absendungsgeschäft beizuwohnen, hierbei sind ihnen Auskünfte und Hilfsdienste zu gewähren.

d. Die Firmeninhaber müssen sich für jeden Fall einer Zu⸗ widerhandlung gegen die Ausfuhrverbote und die über⸗ nommenen Sonderverpflichtungen einer Vertragsstrafe von 100 bis 1000 unterwerfen.

e. Die Firmeninhaber müssen sich verpflichten, jeden Ange⸗ stellten und jeden Arbeiter, der sich einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen schuldig macht, auf Verlangen des Hauptzollamts sofort zu entlassen.

3) Ueber jede Sendung, für die Befreiung von der Sonder⸗ beschau in Anspruch genommen wird, ist ein Auszug aus der Faktura anzufertigen, der den Namen der absendenden Firma, Tag der Ausstellung, Gattung und Menge der Waren und das Bestimmungsland sowie die Versicherung enthält, daß die Sendung keine verbotenen Waren und schriftlichen Mitteilungen enthält. Der Auszug ist zusammen mit dem Erlaubnisschein der Handelskammer oder einem zur Führung des Handelskammersiegels berechtigten Vertrauensmann der Handelskammer oder in Orten, wo keine Vertretung der Handelskammer vorhanden ist, der Ortspoltzeibehörde vorzulegen; kaufmännische Korporationen stehen der Handelskammer gleich. Die prüfende Stelle kann die Vorführung und Offenlegung der Sendung verlangen, ist aber hierzu nicht verpflichtet. Wenn sie die Ueberzeugung erlangt, daß der Auszug mit dem Inhalt der Sendung übereinstimmt, so be⸗ scheinigt sie auf dem Auszuge, daß gegen dessen Richtigkeit keine Be⸗ denken bestehen und daß die Firma ihren Erlaubnisschein vor⸗ gelegt hat.

4) Der Ausfuhrerklärung, mit der die Sendung dem Ausgangs⸗ zollamt vorgeführt wird, ist der bescheinigte Fakturenauszug und selbstverständlich auch die statistische Ausfuhranmeldung beizufügen. Wenn die Papiere in Ordnung sind wird sich das Ausgangszollamt in der Regel mit der allgemetnen Beschau begnügen, es kann jedoch gelegentlich die Oeffnung der Padstücke und die Vorlegung der Waren zur besonderen Beschau verlangen.

5) Sofern die Gewerbetreibenden von dem unter 1 bis 4 an⸗ gegebenen erleichterten Verfahren keinen Gebrauch machen können ober wollen, kann die Oeffnung der Sendungen beim Grenzzollamt auch davurch vermieden werden, 5 sie dem Zollamt des Absendungsortes mit einer Anmeldung vorgeführt und von diesem nach Oeffnung und Beschau unter Verschluß auf das Grenzzollamt abgelassen werden.

Ein Aufruf zugunsten der ostpreußischen Flücht⸗ linge, der dieser Tage in Berliner Zeitungen veröffentlicht worden ist, sagt, daß in der Hauptstadt noch immer geflüchtete Ostpreußen „hilflos umherirren“. Wie „W. T. B.“ hierzu bemerkt, sind so zahlreiche Hilfs⸗ und Auskunftsstellen einge⸗ richtet und mit Geldmitteln ausgestattet worden, daß kein Ost⸗ preuße, der nach Berlin geflüchtet ist, ohne Rat und Hilfe zu bleiben braucht. Wenn hier und da wirklich noch Not vorhanden sein sollte, ist sie zurückzuführen auf die Unkenntnis der zur Verfügung stehenden Hilfsstellen, auf

17) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Juni 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ueberlandzentrale Siettin,

v. 8

a. Den mit dem Anspruch auf Befreiung von der besonderen1. Beschau abzusendenden Packstücken dünsen keinetlei verbotene

kunft und gewähren oder vermitteln nötigenfalls Hilfe: Die Be⸗ ratungsstelle des Roten Kreuzes für die ostpreußi⸗ schen Flüchtlinge im Reichstagsgebäude; das Ministerium des Innern, Unter den Linden 72; die ständige Auskunfts⸗ stelle im Königlichen Polizeipräsidium; die Aus⸗ kunftsstelle in der Königlichen Bibliothek. Mit dem nachdrücklichen und wiederholten Hinweis auf diese Einrich⸗ tungen wird unsern aus ihrer Heimat vorübergehend ver⸗ triebenen Landsleuten am hesten gedient werden. 8*

Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, soll der Präsident Poincaré in einem Telegramm an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika die Be⸗ hauptung gewagt haben, es sei Deutschland, das von Anfang des Krieges an Dum⸗Dum⸗Kugeln verwendet habe. Eine solche verleumderische Ausrede, bemerkt das genannte Blatt, künnte die in dem Telegramm Seiner Majestät des Deutschen Kaisers an den Präsidenten Wilson enthaltenen Feststellungen nicht entkräften. Herr Poincaré mußte den Beweis für seine Behauptung schuldig bleiben. Deutschland stellt der Presse wie den neutralen Staaten sein Beweismaterial in Gestalt der bei französischen Soldaten gefundenen und in französischen Festungen beschlagnahmten verbotenen Geschosse zur Verfügung. Dagegen hilft kein Leugnen. 8 b

Wie eine höhere deutsche Kommandobehörde berichtet, hat man bei belgischen Franktireurs Stockgewehre und Stockschirmgewehre vorgefunden. Der erwähnten Be⸗ hörde ist eines der dem Feinde abgenommenen Stockgewehre vorgelegt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, ist es etwa 80 cm lang und kann durch einfachen Druck auf einen Knopf abgefeuert werden. Die heimtückische Art diefer Waffe ent⸗ spricht durchaus dem Wesen derer, die sie benutzen. Wir hoffen deshalb, daß unsere Truppen ein scharfes Augenmerk auch auf scheinbar harmlose Gegenstände in der Hand der fanatisierten Belgier richten werden. C11.““

Die Postanstalten, die schon seit der Mobilmachung alle in den Postkassen aufkommenden Goldmünzen an die Reichsbank abliefern, beteiligen sich jetzt auch am Umtausch von Gold gegen Papiergeld. Im Schaltervorraum einer jeden Post⸗ anstalt ist für die Dauer des Krieges folgender Aushang an⸗ gebracht worden:

Berlin W. 66, den 11. September 1914.

Zur Stärkung des Goldbestandes der Reichsbank ist es erforder⸗ lich, ale bisber vom Publikum noch zurückgehaltenen Go dmünzen auf kürzestem Wege an die Reichshank abzuführen. Um dies zu er⸗ leichtern, tauschen die Postanstalten GHold gegen Papiter⸗ geld um Bel großen Beträgen empfiehlt es sich, die Postanstalten einige Zeit vor dem Umtausch zu benachrichtigen, damit sie rechtzettig die erforderlichen Mengen an Paptergeld bereitstellen können.

Rieichepostamt. 3

Der brandenburgische Provinziallandtag ist gestern im hiesigen Ständehause durch den Oberpräsidenten von der Scho (S. doeonit folgender Ansprache eröffnet worden: 8 eeehrte Herren! 1 ,6 Wochen empfindet in der gesamten gesitteten Welt fast jedes einzelne Menschenherz die Macht und Bedeutung eines längst vergessenen Gotteswortes aus dem Alten Testament: „Ich habe die Erde gemacht und gebe sie, wem ich will“’. Der Weltbrand, der so plötzlich emporgelodert ist, bringt Entscheidungen für die Zukunft fast aller Kulturländer. Von unserem Kaiser herab, der in dem Augenblicke, das Schicksal ihm das Schwert in die Friedenshand drückte, sein Voltk aufforderte, in den Kirchen vor das Angesicht Gottes zu treten, und der dann mit Seiner erlauchten Gemahlm an der Spitze Seines Ersten Garderegiments vor dem Allmächtigen das Knie beugte im Sande des Lustgartens in Potsdam, bis hinab zum jüngsten Mann ist unsere Armee hinausgezogen in weihevoller Stimmung, voll Steges⸗ zuversicht, überzeugt, zu kämpfen mit und für Gott gegen Hölle, Lug und Trug. Und die bisherigen Erfolge unserer Waffen bestärken unser Volk in dem Glauben, daß Gott mit uns ist, daß es nicht Sein Wille ist, unser Land in die Hände unserer Feinde zu geben. Einem Volke, welches seine Sache so ganz auf Gott gestellt hat, kann es im Kriege nicht genügen, für seine Krieger und deren Angehörige und Hinterbliebene zu sorgen, wie es tatsächlich in opfer⸗ willigster Weise allerorten geschieht. Ihm ist es Christenpflicht, darüber hivaus Not und Elend zu lindern und ihnen vorzubeugen, wo irgend im Lande sie durch die Kriegszeiten verursacht werden. Unter Führung der Königlichen Staatsregierung wetteifern deshalb die Organe der staatlichen und der Kommunalverwaltung mit Privaten, um an erster Stelle einem jeden auf Erwerb Angewiesenen Erwerbs⸗ gelegenheit zu schaffen und zu erhalten, soweit dies mit den durch den Krieg bervorgerufenen Verschiebungen des Erwerbslebens vereinbar ist. Trotzdem können weite Kreise nicht vor der Notwendigkeit bewahrt werden, öffentliche Unterstützungen in Anspruch zu nehmen. Die Einzelgemeinden sind willig bereit, solche in barem Gelde oder Naturalverpflegung zu leisten. Die Gewährung einer ausreichenden Fürsorge übersteigt aber die Leistungsfähigkeit mancher Einzelgemeinde. Der Provinzialausschuß hält es veshalb für geboten, solchen Ge⸗ meinden dadurch zu Hilfe zu kommen, daß die Provinzialverwalturng sich an der außerordentlichen Hilfsaktion beteiligt, und er hat die Etnberufung eines außerordentlichen Provinziallandtages erbeten, um die erforderlichen Mittel durch ihn bereitstellen zu lassen. Seine Majestät der König, der Allerhöchstselbst Seiner Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Berlin für den gleichen Zweck 50 000 gespendet hat, hat diesem Antrage stattgegeben. Von besonders schwerer Kriegsnot ist die Provinz Ostpreußen betroffen worden. Wieder wie vor 100 Jahren haben barbarische Horden des Ostens in dieses schöne Land unerhörte Verwüstungen und Kriegsgreuel getragen. Seine Majestät der Kaiser hat sofort die einstige Wiederherstellung des verwüsteten Landstriches als eine der vornehmsten Aufgaben der Staatsregierung bezeichnet, und das schwer geprüfte Land hat in der vergangenen Woche den warmen Pulsschlag des Herzens der Landesmutter aus fast unmittelbarer Nähe empfinden dürfen. Der Provinztalausschuß erbittet von Ihnen Mittel, um der Provinz Ostpreußen einen werktätigen Beweis der Teilnahme der Mark Brandenburg an der Heimsuchung zu geben, welche jene betroffen hat. Er handelt damit in einer Zeit, wo nur die Tat gilt, im Geiste unseres Herrscherpaares. In der Zuversicht, daß beide Vorlagen Ihre Billigung finden werden, und daß Sie ferner der Beteiligung an der Zeichnung für die Kriegs⸗ anlethe in der von dem Provinzialausschusse geplanten Höhe zu⸗ stimmen, erkläre ich im Allerhöchsten Auftrage die 42. Tagung des brandenburgischen Provinziallandtages für eröffnet.

Zum Vorsitzenden wurde der Kammerherr von Saldern gewählt, der nach einer kurzen Ansprache, die in ein begeistert aufgenommenes Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausklang, die folgenden, dem Landtage zugeg

als

die hiermit wiederholt hingewiesen wird. Es erteilen Rat, Aus⸗

L1““

begründete.

Der Provinzialschuß beantragt zunächst die Bewilligung von Millionen Mark, die als Unterstützung unserer Mark aute kommen sollen. Sie sollen verwendet werden zugunsten von Noi geratenen Arbeitern, Handwerkern und Kleingewerbetreibenden r Provinz außer den Angehörigen der Kriegsteilnehmer —, und war so, daß, zu der einzelnen Unterstützung aus Gemeindemitteln die älfte, jedoch nicht mehr als 50 für ein Familienhaupt oder jede onstige selbständige Person und nicht mehr als 30 für em Familienglied in vhensetsceh mit der EIIT ge⸗ bährt werden können. ie Aufbringung der Mittel soll im Wege er Anleihe gegen Schuldschein oder Ausgabe von Inhaberpapieren tfolgen. Die Festsetzung der Anleihebedingungen soll dem Provinzial⸗ chuß überlassen bleiben. Weiter wird beantragt, die Summe von 00000 zu bewilligen als Hilfe der Provinz Brandenburg zur inderung der Notstände in Ostpreußen. Endlich wird der vovinziallandtag ersucht, für die deutsche Kriegsanleihe eine umme von 25 Millionen Mark zu zeichnen.

Der Landtag genehmigte einstimmig die Bewilligung der Millionen Mark. Die Sozialdemokraten regten an, den Bau er Hebammenlehranstalt alsbald zu beginnen. Man beschloß licht nur dies, sondern alle Bauarbeiten nach köglichkeit ausführen zu lassen. Ebenso einstimmig wurden ie 100 000 für Ostpreußen und die Zeichnung von 25 Mil⸗ ionen Mark für die Kriegsanleihe genehmigt.

Der Oberpräsident von der Schulenburg gab setrs genugtuung über diese Einmütigkeit Ausdruck und schloß den andtag mit Hurrarufen auf Seine Majestät den Kaiser, König ind Markgrafen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ egen die 26. und 27. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten ei. Sie enthalten die 26. Verlustliste der preußischen Ürmee, die 9. Verlustliste der bayerischen Armee, die h. Verlustliste der sächsischen Armee und die 15. Verlust⸗ iste der württembergischen Armee.

Neuhinzutretenden Beziehern der deutschen Verlust⸗ isten, die ihre Bestellungen bei den Postanstalten nach dem 18. September aufgeben, können die bis dahin erschienenen usgaben nicht mehr nachgeliefert werden.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Der frühere Kriegsminister Freiherr von Schönaich hreibt in der „Neuen Freien Presse“ zu der gegenwärtigen triegslage im Osten:

Wir siehen in Galizien im Kampfe mit nahezu doppelter zumerischer Ueberlegenheit und sind in den harten Kämpfen nicht ge⸗ chlagen worden, sondern haben uns trotz der Ungunst der Lage noch inmer nach freiem Entschlusse, vom Gegner unbelästigt, auf sehr urze Strecken zurückgezogen, immer von neuem den Kampf zufnehmend. Innerhalb eines Monats hat die Armee, von ber fast keiner je einen ernsten Krieg erlebt hat, diesen Mangel an Kriegserfahrung behoben und mit einem Helden⸗ mut und einer Zähigkeit gekämpft, wte sie schlachtgewohnte Truppen gicht glänzender beweisen können. Die numerische Ueberlegenheit können wir kaum ausgleichen. Aber der Kampfesmut unserer Truppen at ihre Leistungen bedeutend erhöht und den unseres Gegners, ohne essen Tuchtigkeit in Zweifel zu ziehen, bedeutend gemindert. Das ist in Ausgleich in den Chancen des Krieges, den wir Nichtkämpfer mit Genugtuung begrüßen müssen, und diese Anerkennung muß sich durch in unerschuͤtterliches Vertrauen in die Zukunft aussprechen, durch ein Pertrauen, das jeden Zweifel entschteden zurückweist. In diesem Zinne denken, reden und handeln ist jedes Patrioten Pflicht. Die stimmung der braven Verwundeten, die die Tage zählen, wann sie bvieder zur Front gelangen können, muß der Grundton der allgemeinen Stimmung sein und bleiben. 1 1

Auf dem Wiener Nordbahnhof ist ein Spitalzug eingetroffen, der in der Gegend von Rawaruska am 12. Sep⸗ ember gegen 4 Uhr Nachmittags von einer aus sechs Geschützen bestehenden russischen Batterie, die in einer Entfernung von 1000 Metern aufgestellt war, beschossen worden war. Die etzten Wagen zeigten deutlich Spuren der Beschießung. Eine Granate hatte einen Wagen durchschlagen, außerdem war der Zug von einer Menge Füllkugeln getroffen worden. Unter den Verwundeten in diesem Zuge befanden sich auch R.

Großbritannien und Irland.

W11

Im Oberhause wiederholte vorgestern der Lordgeheim⸗ siegelbewahrer Marqueß of Crewe die Erklärungen des Premierministers Asquith über Homerule und versprach, daß eine Abänderungsbill eingebracht und erledigt werden ollte, bevor die Homerulebill in Kraft trete.

In einer Rede, die der Erste Lord der Admiralität Churchill vor einigen Tagen in einer großen Versammlung im Londoner Opernhaus gehalten hatte, betonte er die 81é. der englischen Parteien und sagte laut Meldung des „W. T. B.“, England müsse am Ende des gegenwärtigen Krieges große und gesunde Prinzipien für das politische System Europas erstreben. Das erste dieser Prinzipien sei die Achtung der Natio⸗ nalität. Bei der Rekonstruktion Europas, die auf den Krieg folgen müsse, sollten die unterworfenen Völker befreit und die nationalen Wünsche der unterdrückten Bevölkerungen berück⸗ sichtigt werden.

Zu diesen Erklärungen Churchills damsche Courant“ die Frage, was Polens und Finnlands und England

sagen würde. Rußland.

Der Ministerrat hat nach einer Meldung! des „W. T. B.“ den Finanzminister ermächtiagt, für diejenigen Staaten, die dem Handel und der Schiffahrt Rußlands nicht die günstigsten Be⸗ dingungen gewähren, die Zölle um 100 Proz. zu erhöhen. Jede dieser Entscheidung entsprechende Maßzegel ist vor ihrer Inkraftsetzung dem Ministerrat zu uniterbreiten.

stellt der „Nieuwe Rotter⸗ Rußland zur Befreiung zur Befreiung Aegyptens

Italien.

Die diplomatischen und Konsularvertreter Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns in Aegypten sind aus Alexandrien in Catania eingetroffen und vorgestern abend von dort nach Neapel und Genua abgereist.

““ 8 Niederlande. 6“

Gestern sind die Generalstaaten durch die Königin mit einer Thronrede eröffnet worden, in der es einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge heißt: 1

Ich bin ußergewöhnlichen Umständen in Ihre Fedzes

wiedergekehrt. Wir alle siad erfüllt von dem Gedanken an den schreck⸗ lichen Krieg, der in einem großen Teile der Kulturwelt wütet. Infolgedessen befindet sich unser Land in einer Lage, die noch d. als sonst ununterbrochene Wachsamkeit fordert. Sch kann jedo dankbar feststellen, daß unsere freundschaftlich en Verho t

Mächten forldauern. Die absolute Neutralität, die Holland beobachtet und mit allen Kräften handhaben wird, ist bis jetzt in keinerlei Weise verletzt worden. . 1 Die Königin sprach sodann ihre Befriedigung über die rasche und tadellose Mobilmachung des Heeres und der Marine aus und zollte der Weise, in der beide ihre Aufgabe erfüllen, Anerkennung. Sie fuhr fort: 8 Ich bemitleide innigst das Schicksal der Völker, die in den Krieg verwickelt worden sind. Holland trägt opferbereit die außergewöhn⸗ lichen, ihm aufgebürdeten Lasten und empfängt mit offenen Armen alle Unglücklschen, die innerhalb der Landesgrenzen Zuflucht suchen. Obgleich das Wirtschaftsleben in allen Zweigen den Druck der Ver⸗ hältnisse empfindet, fängt es doch an, einige Besserung zu zeigen. Mehiere Erzeugnisse der Landwirtschaft und der Nahrungemittel⸗ industrie finden erneut Absatz. Sowohl England wie Deutschland und Belgien schließen regelmäßig laufende Geschäfte ab. Die Kolonken sind stark beeinträchtiat worden durch die Desorganisation von Post, Telegravhen und Seeverkehr. In allen Kolonien sind Maßnahmen getroffen worden zur Wahrung der politischen Neu⸗ tralttät. Ich appelliere vertrauensvoll an alle, auch im Handel und Industrie peinlichst alles zu vermeiden, was die Neu⸗ tralität und die nationale Existenz gefährden könnte. Jeder Kauf. mann muß sich dessen bewußt sein, da selbst der Schein vermieden werden muß, daß in oder durch die holländische Kaufmaunschaft eine günstigere Gesinnung zugunsten des einen oder anderen Kriegführenden vorherrscht. Ich bin glücklich, daß Mein Volk in treuer Pflicht⸗ erfüllung, eins mit Mir, dem Vaterlande zu dienen trachtet, und Ich erwarte, daß die im Lande offenbarte Einmütigkeit aufrecht erhalten wird bis zum Ende. Ich flehe Gott an, Uns Kraft zu geben und erkläre die Session der Generalstaaten für eröffnet.

Der Finanzminister brachte den Etat ein und be⸗ merkte dazu: 1“

Trotz der Ersparnisse im Budget werden die außergewöhnlichen Verhältnisse sowie auch die Verringerung der Einnahmen und fast aller Mittel die Forderung großer Opfer von der Nation nötig machen. Die er⸗ forderlichen Vorlagen werden zu diesem Zweck eingebracht werden, so⸗ bald der erforderliche Betrag, wenn auch nur annähernd, festgestellt

9 EF

Die englische Marinemission mit Admiral Limpus an der Spitze hat der „Frankfurter Zeitung“ zufolge gestern ihre Entlassung aus türkischen Diensten nachgesucht.

Serbien. 1

Einer Meldung der Südftawischen Korrespondenz zufolge ist der König Peter neuerlich erkrankt; er leidet an schmerz⸗ haften Gichtanfällen und Schwellungen in den Beinen.

Wie die Wiener „Reichspost“ meldet, sei die innere Lage Serbiens Berichten aus Nisch zufolge verzweifelt. Die Serben geben ihre bisherigen Verluste auf 25 000 Mann an. Schrecklich sei der Hunger, der im Lande herrsche. Die serbische Regierung habe sich mit den in Bulgarien ansässigen griechischen Lebensmittelhändlern wegen Lieferungen in Ver⸗ bindung gesetzt, aber trotz Eingreifens der russischen Regierung habe Bulgarien die Ausfuhr der Ladungen nicht zugelassen, da sie das auf der Neutralität beruhende Ausfuhrverbot be⸗ rührten. Alle größeren Orte seien mit Verwundeten überfüllt, Krankheiten richteten Verheerungen in der Armee und in der

Bevölkerung an.

Bulgarien.

Der Kriegsminister Bojadjew ist an Stelle des Generals

Fitschew, der das Ministerium des Krieges übernimmt, zum Chef der 3. Armeeinspektion ernannt worden.

1 Amerika. es.

Wie „W. T. B.“ meldet, haben die amerikanischen Druppen Befehl erhalten, sich aus Veracruz zurück⸗ zuzie hen.

E-AEebe *

Ariegsnachrichten.

8 Westlicher Kriegsschauplatz. ““

Großes Hauptquartier, 15. September, Abends (W. T. B.) Der auf dem rechten Flügel des Westheeres seit zwei Tagen stattfindende Kampf hat sich heute auf die nach Osten anschließenden Armeen bis nach Verdun heran ausgedehnt. An einigen Stellen des ausgedehnten Kampf⸗ feldes waren bisher Teilerfolge der deutschen Waffen zu verzeichnen. Im übrigen steht die Schlacht noch. 8 8 11“ .“ 8 11“ 8

Oestlicher Kriegsschauplatz. .“

Großes Hauptquartier, 15. September, Abends. (W. T. B.) Auf dem östlichen Kriegsschauplatz ordnet sich die Armee von Hindenburg noch abgeschlossener Verfolgung. In Oberschlesien verbreitete Gerüchte über drohende Gefahr sind nicht begründet.

Wien, 15. September. (W. T. B.) Aus dem Kriegs⸗ pressequartier wird amtlich gemeldet: Der Sieg an der Huczwa hatte eine Kriegslage geschaffen, die es ermöglichte, zu einem Angriffe gegen die in Ostgalizien eingebrochenen sehr starken russischen Kräfte vorzugehen. In Erkenntnis der Not⸗ wendigkeit, unsere nach den Gefechten östlich von Lemberg zurückgegangene Armee zu erhielt die in der Schlacht bei Komarow siegreich gewesene Armee Befehl, gegen den geschlagenen Feind nach kurzer Verfolgung nur unter⸗ geordnete Kräfte zurückzulassen, ihr Gros aber im Raume Narol⸗Uhnow zur Vorrückung in der ihrer bisherigen Angriffs⸗ richtung fast entgegengesetzten Direktion Lemberg zu gruppieren, was schon am 4. September durchgeführt war. Die Russen schienen nach ihrem Einzuge in die ihnen kampf⸗ los überlassene Hauptstadt Galiziens einen Flankenstoß in Richtung Lublin vorzuhaben, wobei sie unsere hinter die Grodeker Teichlinie zurückgekehrte Armee wohl vernach⸗ lässigen zu können glaubten. Indessen stand diese Armee bereit, in die zu erwartende Schlacht unserer nun von Norden gegen Lemberg anrückenden Armeen einzugreifen. Am 5. September war letztere Heeresgruppe bereits über die Bahn⸗ strecke Rawaruska- Horyniec hinausgelangt. Weiterhin mit dem linken Flügel im Raum von Rawaruska sich behauptend, schwenkte sie mit dem rechten am 6. September bis Kurniki ein und trat am 7. September in einen ernsten Kampf gegen siarke nordwärts vorgeschobene feindliche Kräfte. Mit Tages⸗ anbruch des 8. September begann auf der 70 km. breiten Front Komarow⸗-—Rawaruska unser allgemeiner Angriff, der bis zum 11. September durchaus erfolg⸗ reich war und namentlich am südlichen Flügel nahe an Lemberg herangetragen wurde. Trotz dieser Erfolge

allen

wurde es notwendig, eine neue Gruppierung unseres Heeres

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anzuordnen, weil sein Nordflügel bei Rawaruska bedroht war und frische, weit überlegene russische Kräfte sowohl gegen die vorwärts Krasnik kämpfende Armee als auch im Raume zwischen dieser und dem Schlachtfelde von Lemberg vor⸗ gingen. In den schweren Kämpfen östlich von Grodek am 10. September waren die Erzherzöge, Armeeoberkommandant Friedrich und Karl Franz Joseph bei der dort angreifenden Division. Wie in allen bisherigen Schlachten und Gefechten, so haben unsere braven und schon seit drei Wochen ununter⸗ brochen kämpfenden Truppen auch vor Lemberg ihr Bestes geleistet und ihre Bravour und Tüchtigkeit abermals er⸗ wiesen. In der fünftägigen Schlacht hatten beide Teile schwere Verluste, namentlich bei Rawaruska wurden mehrere Nachtangriffe der Russen blutig abgewiesen. Gefangene Russen, darunter viele Offiziere, wurden wieder in Massen eingebracht. Aus Ausweisen unserer leitenden Etappenbehörde geht hervor, daß bisher 41 000 Russen und 8000. Serben ins Innere der Monarchie abgeschoben wurden. Bisher wurden über 300 Feldgeschütze im Kampf erobert. Resumierend kann hervorgehoben werden, daß unsere Armee bisher in aktivster Weise und in heldenmütigsten Kampfe dem numerisch überlegenen, tapferen, hartnäckig kämpfenden Feinde erfolgreich entgegen⸗ treten konnte. 1“ Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes:; vypoon Hoefer, Generalmajor.

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Südlicher Kriegsschauplaz. htt Wien, 15. September. (W. T. B.) Amtlich. Die über die Save eingebrochenen serbischen Kräfte wurden überall zurückgeschlagen. Syrmien und Banat sind daher vom Feinde vollständig frei. t Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: .“ A Hoefer, Generalmajor.

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Berlin, 15. September. (W. T. B.) Nach einer unbe⸗ stätigten Reutermeldung aus Livingstonia vom 14. September ist eine deutsch⸗ostafrikanische Schutztruppenabteilung am 5. September in Britisch Nordrhodesia eingefallen und hat die Niederlassung Abercorn angegriffen. Der Angri sei aber zurückgeschlagen worden. Am 6. September wurde wieder geschossen, ohne daß ein regelrechter Angriff erfolgte. Am 9. September eröffneten die Deutschen ein Feuer mit leichten Feldgeschützen, die durch Maschinengeschütze zum Schweigen ge⸗ bracht wurden. Die Deutschen verließen ihre Stellung und befanden sich in der Nacht fünfzehn Meilen östlich von Abercorn. Leutnant Mac Marthy machte mit 90 Mann und einem Ma⸗ schinengeschütz einen nächtlichen Eilmarsch und verfolgte den Feind bis an die Grenze. 8

Eine weitere Reutermeldung aus Nairobi vom 12. Sep⸗ tember berichtet über Kämpfe an der Grenze von Deutsch und Brerichts Ostafrika und Uganda: Eine deutsche Ab⸗ teilung hat die Grenze von Mohoru am Viktoriasee über⸗ schritten und Karungu besetzt; sie rückt een Kisii vor. Eine andere deutsche Abteilung, die nach dem T avo⸗Fluß vorgerückt war, hat mit Truppen aus Bura und Mtolo⸗Andei ein Gefecht gehabt; Einzelheiten sind noch nicht bekannt. In Nairobi ein⸗ getroffene englische Verwundete berichten, daß die Engländer in heftigem Feuer deutscher Maschinengewehre gestanden und einen Bajonettangriff gemacht hätten, um die Maschinengewehre weg⸗

zunehmen; der Angriff sei jedoch mißglückt. 8

Kunst und Wissenschaft.

Die Säle des Künstlerhauses sind mit Kriegsbildern und Darstellungen des Soldatenlebens im Frieden angefüllt. Diese Gemälde von G. Koch, Röchling, Knötel, Schöbel, Anton von Werner und anderen Soldatenmalern sind zum westaug grbhten Teil vor Jahren entstanden und längst allgemein bekannt. Man ge⸗ winnt aber in diesen Tagen zu ihnen plötzlich ein neues, unmittel⸗ bares Verhältnis, und die Wirkung, die von ihnen ausgeht, ist jetzt ungemein lebendig, frisch und eindrucksvoll. Das stoffliche Interesse an Darstellungen von Vorgängen der Jahre 1870 und 1871 steht natürlich weit voran. Wem überhaupt gelänge es, in dieser Zeit Krieusbilder lediglich auf ihre malerische Behandlung, auf ihre künst⸗ lerische Komposition und Farbenzusammenstellung hin anzusehen? Der Maler selbst, der Zeuge kriegerischer Ereignisse ist, wird diese nicht bloß auf ihre künstlerische Wirkung hin betrachten, sondern ganz vom Stoff, von der Gewalt der Vorgänge gepackt werden. Aus diesem Grunde ist es auch zu erklären, daß alle künst lerisch hochbedeutenden Schlachtenvilder vom Anfang der Kunst bis auf Menzel von Malern geschaffen wurden, die nicht unmittelbare Augen⸗ zeugen der von ihnen geschtiderten Ereignisse gewefen sind. In der Rube ihres Atelters konnten sie ein mehr oder weniger freies Phantasie⸗ gebilde schaffen und sich bei der Ausführung zunächst von künstlerischen Gesichtepunkten leiten lassen. Sobald einmal ein alter Meister wie elwa W. v. d. Welde der Aeltere, der mit Erlaubnis der holländischen Staaten die Seekämpfe gegen die Engländer von einem kleinen Schiffe aus verfolgte, Kriege selbst miterlebt, erstehen überzeugend getreue Darstellungen, die in köünstlerischer Hinsicht nicht allzu hoch stehen. Die meisten der im Künstlerhause vereinigten Kriegsbilder

nd nun zwar erst mehrere Jahre nach dem letzten Friedens⸗ chlusse gemalt worden. Trotzdem konnten diese Künstler nicht nach eigenem Gutdünken nach ihrem künstlerischen Wlllen schalten, da sie alle ganz bestimmte Vorgänge darstellen. Es sollten Heldentaten einzelner Truppenteile im Bilde verewigt werden, und der Maler mußte sich daher 2 eine genaue Wiedergabe örtlicher Verhältnisse und auf viele bestimmte Einzel⸗ heiten einlassen. Daß es trotzdem sehr oft gelungen ist, eine getreue, einwandfreie Darstellung und zugleich auch ein künstlerisch gutes Ge⸗ mälde zu schaffen, spricht für die besondere Begabung dieser Künstler zum Schlachtenmaler. Vor allem Röchling vergißt über der stofflichen Schilderung die künstlerischen Gesetze nicht. Wo immer sich ihm eine Gelegenheit bietet, aus den gecedenee Dingen malerische Wirkungen herauszuholen, beutet er die e Gelegenheit künstlerisch aus. In seinem Gemälde „Angriff der Bayern auf Balan“ kommt das Blau der Uniformen zu malerisch wirksamer Geltung und die vor⸗ wärtsstürmende Menschenmasse ist in ihrer Bewegung gut erfaßt und mit der Landschaft zusammengesehen. Auch seine übrigen frischen und klaren Gemälde, unter denen besonders

das Bild „Am Abend von Spichern“ hervorzuheben ist, sind durch die Malerei und durch den reichen, fesselnden Inhalt in gleicher Weise anziehende Schöpfungen. Im Gegensatz hierzu geht 1 Erich Mattschaß in seinen Schlachtenbildern aus der friderizia-. nischen Epoche und in seinen neueren Soldatendarstellungen auf rein malerische Wirkungen aus. Die Stimmung einer trüben Winter. landschaft, durch die Friedrich der Große an der Spitze eines

Regiments reitet, oder der malerische Effekt einer von roter Feuersbrunst beleuchteten Truppenmasse, deren Fme blinkend aufblitzen, kommt in seinen Bildern zu voller Geltung, die dem militärisch interessierten Betrachter begreiflicherweise weniger zut⸗ geben vermögen. Anton von Werner, dessen drei berühmte große

Sedangemälde gleichzeitig in der „Berliner Großen Kunstausstellung“