1914 / 220 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

4. Frau Prof. Schellwien, Königsberg, 5. Alter Herrer verband Vandalia, Berlin, 10. Henri Lienon, Steglitz, 10. Apotheker Herrmann, Steglitz, 2. Geh. Oberjustizrat Werner 10. Frau Prof. Elisabeth Nietner, Gr. Lichterfelde, 50. Ungenannt 5. Gerichtsrat Pusch, Wilmersdorf, 20. Frau von Arbedzel, Wilmersdorf 10. Geh. Oberregierungsrat Ostwald, Potsdam, 40,05. Georg Eisner 100. Emma Cohn, Lissa i. P., Markt 33, 5. Hans Nothmann, Breslau, 5. Wilhelm Fabian 5. Erich Preuß, Falkenberg i, d. M. 7. Gräfin Maria von Schlieffen ℳMℳ 100. Anna Berndt 3. M. von Jaski, Lichterfelde, 20,05. A. Bähker, Lichterfelde, 10. Ungenannt 50. Lehrer Wegner, Charlottenburg, 25. El. v. Viebahn, Dahlem, 40. v. S. 20. M. Lamping, Steglitz, 3. Justizrat Erich Mogk, Schlochau, 10,05. Frau Prof. P. Mason Palmer, South Bethlehem, Pennsylvania, 50. A. Pooch, Ilmenau, 50. Herm. Etzer 20,05. Oberst von Niebelstuch, Lichterfelde, 10,00. M. S. 20,05. Helene Paschke 10,10. Maschinengewehr⸗Truppe in Levensau bei Kiel 26,60. Ungenannt 20. Frau von Heineccius 25. Geheimrat Groebler 20. Frl. von Rauch 30. Korvettenkapitän Trapp, Charlottenburg, 20. Groß⸗ mann, Lichtenrade, 20. Frl. Cohrs, ütencorte zurs 10.

8 Allen Gebern herzlichsten Dank. Weitere Gaben dringend er⸗ beten. Das Zentralkomitee der Deutschen Landesvereine

vom Roten Kreuz.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

1

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 37 vom 16. September 1914.)

Pest.

Niederländisch Indien. Vom 29. Juli bis 25. August wurden folgende Erkrankungen (und Todes fälle) gemeldet: aus dem Bezirke Malang 525 (446), aus Paree 234 (223), aus Magetan 101 (78), aus Madioen 91 (82), aus Svoerabaja 47 (62), aug Lamongan 4 (3), aus Sidoardio und Ponorogo je 1 (—), ferner aus Toeloengagoeng 44 Todesfälle, aus Berbek 7 sowie aus Ngawi und Bangkalan je 1 Todesfall.

Kuba. In Santiago vom 4. bis 13. August (6 Erkrankungen und 1 Todesfall.)

Brasilien. In Bahia vom 26. Juni bis 11. Juli 2 Er⸗ krankungen und 2 Todesfälle.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige aus

Brasilien: in Pernambuco vom 1. bis 15. Mai 1 Todes⸗ fall, in Bahia vom 26. Juni bis 11. Juli 6 Erkrankungen und

4 Todesfälle. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 30. August bis 5. September 85 4 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) in folgenden Regierungs⸗ bezirken lund Kreisen] angezeigt worden: Arnsberg 2 (2) [Hamm Land 1 (1), Soest 1 (1)), Lüneburg 1 (1) (Celle Land], Münster (2) [Buer (1), Lüdinghausen (1)], Schleswig 1 (1) Altonal.

Der für die Woche vom 16. bis 22. August aus dem Kreise Kalau des Regierungsbezirks Frankfurt gemeldete Todesfall an Genickstarre hat sich nachträglich als solcher nicht erwiesen.

b Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 30. August bis 5. September sind 7 Erkrankungen (und 2 Todesfälle in folgenden Regierungs⸗ bezirken lund Kreisen] gemeldet worden: Aachen 1 (Schleiden)], Schleswig 6 (2) (Kiel].

Schweiz. Vom 23. bis 29. August in der Stadt Bern 1 Er⸗ krankung. 1

Verschiedene Krankheiten 8 in der Woche vom 30 August bis 5. September 1914 8 (für die deutschen Orte).

Pocken: Konstantinopel (vom 9. bis 15. August) 1 Todesfall; 14“ New York 90 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Merseburg 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 1 Todesfall; Genickstarre: New York 2 Todesfälle, 2 Erkrankungen; Spinale Klnderlähmung: Mecklenburg⸗Schwerin 1 Erkrankung. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach (Durch⸗ schnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %) gestorben in Zabrze Erkrankungen wurden angezeigt im Landesvolizeibezirk Berlin 150 (Stadt Berlin 99), in den Reg.⸗⸗Bezirken Dösseldorf 135, Oppeln 201, in Hamburg 47, Kopenhagen 37, New York 72, Wien 67; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Worme Erkrantungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 176 (Stadt Berlin 122), in Hamburg 78, Christiania 27, New York 274, Stockholm 30, Wien 46; an Keuchhusten gestorben in Flensburg, M.cladbach Er⸗ krankungen wurden angezeigt in New York 65. Ferner wurden Er⸗ krankungen gemeldet an: Masern und Röteln in Hamburg 21, New York 314; Typhus in New York 79.

Im Monat Juli (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todesfälle außer den in den fortlaufenden wöchentlichen Mit⸗ teisungen verzeichneten Fällen von Cholera, Pest und Gelbfieber gemeldet worden: Pocken: Folgende spanische Ort’ ¹): Albacete 5, Alicante 14, Almeria 5, Barcelona 33, Burgos 4, Jaen 9, Madrid 27, Palma de Mallorca 12, 6 Orte 1 oder 2, Alexandrten 1, Kairo 58, Rio de Janeiro 26; Fleckfieber: Madrid 2, Alexandrien 38, Kairo 50; Rotzkrankheft: Bukarest 1; Tollwut; Bukarest 2, Kairo 1; Influenza: Berlin 7, Bresau 3. Halle 2, Bukarest 3, Zürich 2, 7 ni derländische Orte) 1 oder 2, folgende spanischen Ortei): Barcesona 26, Madrid 20, Murcia 4. Oviedo 12, Sevilla 3, Valencia 9, 14 Orte 1 oder 2, Buenos Aires 2, Indianapolis²) 3, New Orleane 6 Rio de Janeiro 60; Genickstarre: Buüukarest 2, Indianapolie²) 5, New Orleans 1; Aussatz: Buenos Aires, Rio de Janeiro je 2; Ankylostomiasis: Rio de Janeiro 11.

Im übrigen war in den nachstebenden Orten die Sterblich⸗ keit an einzelnen Krankheien im Vergleiche mit der Gesamt⸗ sterblichkeit besonders groß, nämlich höbher als ein Zehntel: an Scharlach (1895/1904 erlagen diesem 1,04 von je 100 in sämtlichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): in Wilhelmsburg, Ostrowo; an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 % in allen deutschen Orten): in Quedlinburg, Kosenheim; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 % in allen deutschen Orten): in allen deutichen Orten): in Lüdenscheid, Diedenhofen; an Keuch⸗ husten: in Tuttlingen. Mehr als ein Fünftel aller Gestorbenen ist ferner nachstebenden Krankheiten er⸗ legen: der Tuberkulose (1895/1904 starben an Lungen⸗ schwindsucht 10,84 % in allen deutschen Orten): in Berlin⸗ Friedrichsfelde, Emden, Gütersloh, Kolberg, Kreuznach, Lipp⸗ padt, Marburg Neuruppin, Odenkirchen, Ohligs, Ratibor, Rons⸗ dorf, Schwelm, Velbert Erlangen, Frankenthal, Ingelstadt, Schwein⸗ furt, Speyer, Piena, Gmünd, Offenbach, Delmenhorst, Wolfenbüttel, Montigny, Schiltigheim, darunter sogar mehr als ein Diittel in Schwelm und Schilligheim, ferner in Brünn, Bukarest, Graz, Inns⸗ bruck, Pilsen; den Krankheiten der Atmungsorgane (1895/1904 starben on akuten Erkrankungen der Atmungsorgane 12,73 % in allen deutschen Orten): in Altenessen, Burg, Cleve, Goslar, Hagen, Hom⸗ born, Herford, Iserlohn, Lipine, Lissa, Luckenwalde, Osterfeld, Peine, Velbert, Frankenthal, St. Ingbert, Feuerbach, G ünd, darunter

¹) Dezember 1913. ²) April. ²) Mai.

855 4 sogar mehr als ein Drittel in Peine, ferner in Barcelona, Bukarest, Madrid, Valencia; dem Magen⸗ und Darmkatarrh, Brech⸗ durchfall (1895/1904 starben an akuten Darmkrankheiten 13,19 % in allen deutschen Orten): in 123 deutschen Orten, darunter sogar mehr als ein Drittel in „anderen Vororten“ von Berlin, Bitterfeld, Buer, Cottbus, Gladbeck, Graudenz, Hamborn, Herten, Kray, Laura⸗ hütte, Lipine, Myslowitz, Recklinghausen⸗Land, Rheine, Roßberg, Rotthausen, Schwientochlowitz, Steele, Thorn, Tilsit, Wanne, Weißenfels, Werne, Wittenberge, Zalenze, Döbeln, Pforzheim, Helm⸗ stedt, ferner im Landkreis Beuthen l, in Alexandrien, Kairo.

Von 383 deutschen Orten hatten 2 im Berichtsmonat eine verhältnismäßig hohe Sterblichkeit (über 35,0 auf je 1000 Ein⸗ wohner und aufs Jahr berechnet): Dirschau 37,2 (1909/11: 22,6), Zoppot 38,8. Im Vormonat betrug das Sterblichkeitsmaximum 32,3 %o. Die Säuglingssterblichkeit war in 31. Orten beträchtlich, d. h. höher als ein Drittel aller Lebendgeborenen; 8. betrug sogar mehr als die Hälfte in Bromberg 532 %0 (Ge⸗ amtsterblichkeit 21 6), Zaborze 534 (21,6), Roßberg 548 (27,3), Altwasser 556 (29,7), Helmstedt 609 (24,7), Halberstadt 613 (24,5), Zoppot 763 (38,8), Anklam 895 (26,5).

Die Gesamtsterblichkeit war während des Berichtsmonats geringer als 15,0 (auf je 1000 Einwohner und aufs Jahr be⸗ rechnet) in 198 Orten. Unter 7,0 % betrug sie in Gummers⸗ bach 6,8, Berlin⸗Tempelhof 6,7 (1895/1904: 25,7), Berlin⸗Treptow 6,6 (1895/1904: 17,9), Schwelm 6,5 (1898/1907: 17,0), Konstanz 6,4 (1895/1904: 16,9), Höhscheid 5,7 (1905/09: 11,4), Berlin⸗Wilmers⸗ docf 5,6 (1898/1907: 9,2), Berlin⸗Friedrichsfelde 3,9 (1895/1904: 19,0). Die Säuglingssterblichkeit betrug in 74 Orten wentger als ein Zehntel der Lebendgeborenen. Unter einem Siebentel derselben blieb sie außerdem in 76, unter einem Fünftel in 78 Orten.

Im ganzen scheint sich der Gesundheitszustand seit dem Vormonat verschlechert zu haben und zwar hauptsächlich unter den Säuglingen. Etne höhere Sterblichkeit als 35,0 % hatten 2,Ort⸗ schaffen (gegen 0 in den 5 Vormonaten), eine geringere als 15,0 %0 hatten 198 Ortschaften gegen 231 im Juni. Mehr Säuglinge als 333,3 auf je 1000 Lebendgeborene starben in 31 Ortschaften gegen 4, weniger als 200,0 in 228 gegen 322 im Vormonate.

Schweden.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz⸗ kollegiums vom 4. d. M. sind folgende Länder und Landesteile als choleraverseucht anzusehen, nämlich:

das Gouvernement Podolien; Konstantinopel; Smyrna; die

Häfen am Roten Meere; Britisch Ostindien; (das Festland mit Birma und Straits Settlements); Niederländisch Ostindien; Cochinchina; Tonkin; China; Marokko. 8

8 Norwegen.

Durch eine Verordnung des Königlich norwegischen Sozial⸗ und Industriedepartements vom 9. d. M. ist das russische Gouvernement Podolien für choleraverseucht erklärt worden.

Gleichzeitig ist de Stadt Havanna auf Kuba für pestfrei erklärt worden. (Vergl. Reichs⸗Anz. vom 30. Mai d. J. Nr. 126.)

A“ Aegypten.

Der Gesundheitsrat in Alexandrien bat beschlossen, auf Herkünfte aus Athina (Bezirk Trapezunt) das Cholerareglement anzu⸗ wenden. EE16 .“ 31

Nach einer Meldung des Wiener „K. K. Telegr.⸗Korr.⸗Bureau ist in Nisch die Cholera aufgetreten. Es wurden bereits zahl⸗ reiche Fälle festgestellt.

Zeichnet die Kriegsanleihen!

Wir stehen allein gegen eine Welt in Waffen. Vom neutralen Ausland ist nennenswerte finan⸗ zielle Hilfe nicht zu erwarten, auch für die Geld⸗ beschaffung sind wir auf die eigene Kraft angewiesen. Diese Kraft ist vorhanden und wird sich betätigen, wie draußen vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Vaterlandes jetzt, wo es gilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um seine Existenz und seine Weltgeltung bedarf.

Die Siege, die unser herrliches Heer schon jetzt in West und Ost errungen, berechtigen zu der Hoffnung, daß auch diesmal wie einst nach 1870/71 die Kosten und Lasten des Krieges schließlich auf diejenigen fallen de.sh die des Deutschen Reiches Frieden gestört

aben. 8

Vorerst aber müssen wir uns selbst helfen.

Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen sinanziellen Schwäche sein Heil. Der Erfolg der Anleihe muß diese Hoffnung zerstören.

Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß Ihr vom gleichen Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut verspritzen! Deutsche Sparer! Zeigt, daß Ihr nicht unr für Euch, sondern auch für das Vater⸗ kand gespart habt! Deutsche Korporationen, Anstalten, Sparkassen, Institute, Gesellschaften, die Ihr unter dem mächtigen Schutze des Reichs erblüht und gewachsen seid! Erstattet dem Reiche Euern Dank in dieser schick⸗ salsschweren Stunde! Deutsche Banken und Bankiers! Zeigt, was Eure glänzende Organisation, Euer Einstuß auf die Kundschaft zu leisten vermag!

Nicht einmal ein Opfer ist es, was von Euch ver⸗ langt wird! Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert⸗ papiere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter Verzinsung!

Sage Keiner, daß ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskassen ist im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein⸗ buße bei der Flüssigmachung muß heute jeder vater⸗ ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf sich nehmen. Die deutschen Sparkassen werden den Einlegern gegen⸗ über, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Einhaltung der Kündigungsfristen verzichten.

Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt⸗ machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige⸗ teil dieses Blattes am 10. d. M. veröffentlicht worden ist.

Die Zeichnungen auf Kriegsanleihe werden morgen, Sonnabend, mittag 1 Uhr, geschlossen. Wer noch nicht ge⸗ zeichnet hat, beeile sich, damit er den Anschluß nicht versäumt. Besonders leicht ist worauf eine Mitteilnng des „W. B. T.“

Handel und Gewerbe.

besonders hinweist die Zeichnung für alle diejenigen, die

ein Sparkassenguthaben besitzen, da alle öffentlichen Spar⸗ kassen für die Zeichnung von Kriegsanleihe auf die Innehaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfristen verzichten. Freilich scheinen hierüber in den Kreisen der Sparer noch vielfach irrige Vorstellungen zu bestehen. Es kommt vor, daß Sparer auf ihrer öffentlichen Sparkasse erscheinen und sofort ihr Guthaben von 30 000 ℳ, 50 000 oder mehr zurück⸗ verlangen, um es in Kriegsanleihe anzulegen, und lebhaft ent⸗ täuscht sind, wenn die Sparkasse nicht sofort zahlt. Hier wird die Zeichnung auf Kriegsanleihe und die Einzahlung des gezeichneten Betrags verwechselt. Die Zeichnung hat bis zum 19. d. M. zu geschehen; die Einzahlung des ge⸗ zeichneten Betrags kann in drei Raten erfolgen, die erste mit 40 Proz. bis 5. Oktober, die zweite mit 30 Proz. bis 26. Oktober und die letzte mit 30 Proz. bis zum 25. November. Es ist also nicht notwendig, gleichzeitig mit der Zeichnung den gezeichneten Betrag einzuzahlen oder durch die Spar⸗ kasse an die Reichsbank abführen zu lassen. Jeder Sparer wird daher billigerweise auch seiner Sparkasse die Er⸗ leichterung zugestehen müssen, doß sie den gezeichneten Betrag für seine Rechnung ratenweise an die Reichsbank abführt. Kleinere Beträge wird jede Sparkasse nach Maßgabe ihrer Bestände auch sofort zu zahlen oder der Reichsbank zu über⸗ weisen bereit sein. Das Verlangen der sofortigen Auszah⸗ lung in viele Tausende gehender Summen ist dagegen weder billig noch verständig. Vielmehr handelt es sich nur darum, daß der Sparer auf der Sparkasse den Betrag zeichnet, den er in Kriegsanleihe anlegen will, und gleichzeitig beantragt, den gezeichneten Betrag zu den vorgeschriebenen Terminen an die Reichsbank abzuführen ohne Rücksicht auf die sonst bei der Sparkasse bestehenden satzungsmäßigen Kündigungs⸗ fristen. Er wird sich, wenn die Sparkasse diesen seinen Antrag annimmt, auch darauf verlassen können, daß sie ihn aus⸗ führt. Die öffentlichen Sparkassen haben beim Kriegsaus⸗ bruch den Ansturm der Unvernünftigen glänzend bestanden, sie werden auch dem Ansturm der Vernünftigen, wie er sich jetzt erfreulicherweise bei der Zeichnung der Kriegsanleihe geltend macht, vollständig gewachsen sein.

Auch für diejenigen, welche kein Sparkassenguthaben be⸗ sitzen, sondern durch Verpfändung von Wertpapieren den ge⸗ zeichneten Betrag flüssig machen wollen, ist die Zulassung der ratenweisen Einzahlung sehr wichtig. Mancher kleine Kapi⸗ talist, der sich z. B. mit dreitausend Mark gern an der Kriegsanleihe beteiligen möchte, wird vielleicht in der Lage sein, die ersten vierzig Prozent, also zwölfhundert Mark, aus Bankguthaben oder sonstigen, Anfang Oktober sicher zu er⸗ wartenden Einnahmen zum 5. Oktober zu decken; die wei⸗ teren sechzig Prozent kann er aber nicht gleich flüssig machen. In solchen Fällen bietet die Verpfändung von Wertpapieren bei den staatlichen Darlehnskassen den gewünschten Ausweg, Da man den Zinsgenuß der verpfändeten Papiere behält, ist es z. B. für den genannten Einzahler ganz unbedenklich, am 15. Oktober 3000 Konsols, Pfandbriefe oder sonstige mündelsichere Papiere bei der staatlichen Darlehnskasse zu verpfänden und sich ön die zur Einzahlung auf die Kriegsanleihe ihm noch fehlenden 1800 zu borgen. Er hat dann drei oder sechs Monate bequem Zeit, diese Schuld abzutragen aus den Einnahmen, die er etwa an Rentenzinsen, Gehalt oder sonst, zu Weihnachten, zum Januar oder zum April zu erwarten hat. Bei sechsmonatiger Lombardierung (Verpfändung) seiner Papiere am 15. Oktober würde diese Frist bis zum 15. April 1915 laufen. In der Zwischenzeit zahlt er zwar für die erhaltenen 1800 6 Proz., da er aber gleichzeitig 5 Proz. Zinsen für die Kriegsanleihe erhält, kostet ihm die Sache tatsächlich nur 1 Proz. Dieses 1 Proz. zahlt er aber nur für die Dauer der Lombardierung, d. h. der Verpfändung seiner Papiere, also nur auf 3 oder 6 Monate. Das würde von 1800 4,50 bezw. 9 ausmachen und dies sind die ganzen Unkoͤsten, für die er dann mündelsichere Papiere über 3000 erwirbt, von denen er dauernd 5 Prozent bezieht. Wer die Sache also noch nicht erwogen hat, überlege sie sich bald und fasse seinen Entschluß 8

(Aus den

¹ zusammen⸗ gestellten

im Reichsamt des Innern 1g8 Industrie

„Nachrichten fi Handel, und Landwirtschaft“.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Gebührenrechtliche Behandlung von Wechseln im Fallle der Hinausschiebung der Wechselzahlung infolge gesetzlicher Stundung oder höberer Gewalt. Eine Kaiser⸗ liche Verordnung vom 30. August 1914 lautet:

Auf Grund des § 14 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 141, finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Wird durch eine gesetzliche Anordnung die Forderung aus einem nach §4 Abs. 1 Lit. a oder § 8 Abs. 1 Lit a des Gesetzes vom 8 März 1876, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 26, der Gebühr nach Skalal unterliegenden Wechfel über den für die Entrichtung des Ergänzungsstempels (§§ 5 und 8 desselben Gesetzes) maßgebenden Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten hinaus gestundet oder wird die Präsentation eines solchen Wechsels zur Zahlung infolge eines durch die Kriegsereignisse be⸗ wirkten unüberwindlichen Hindernisses (höhere Gewalt) innerhalb des bezeichneten Zeitraums unmöglich gemacht, so tritt die Ver⸗ pflichtung, den auf die Gebühr nach Skala II fehlenden Gebühren⸗ betrag zu entrichten, erst ein a. bei einem Wechsel auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht, wenn der Wechsel bis zum Ab⸗ lauf des zehnten Werktags nach Aufhören der gesetzlichen Stundung oder nach Wegfall des Hindernisses nicht zur Zahlung präsentiert worden ist; b bei einem Wechsel mit bestimmter Zahlungsfrist, wenn der Wechsel nach Ablauf des in Lit. a angeführten Zeitraums weiter begeben wird. Die näberen Bestimmungen über die Art, wie der Bestand und die Dauer der höheren Gewalt festgestellt wird, werden im Verordnungswege getroffen.

Die Vorschristen des § 1 dieser Kaiserlichen Verordnung finden auf die im § 18 Abs. 1 des Gesetzez vom 8. März 1876, R.⸗G.⸗Bl. 26, bezeichneten kaufmännischen Urkunden sinngemäße An⸗ wendung.

§ 3 Diese Kaiserliche Verordnung tritt am Tage ihrer Kundmachung in Wirksamkeit und ist auch auf diejenigen Wechsel und ihnen gleich⸗ gehaltenen kaufmänmnischen Urkunden 2) anzuwenden, hinsichtlich deren der im § 1 angeführte Zettraum von sechs oder zwölf Monaten in der Zeit zwischen cem 1. August 1914 und dem Tage der Kund⸗ machung dieser Kaiserlichen Verordnung abgrlaufen ist.

§ 4

Mit dem Vollzuge dieser Kaiserlichen Verordnung ist Mein Fivanzminister betraut.

(Reichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertrelenen Königreiche und Läuder vom 4. September 1914, S. 985, Nr. 234.)

Der österreichische Finanzminister hat unter dem 2. September 1914 zur Durchführung vorstehender Verordnung nach⸗ stehendes angeordnet

oder zwölf Monaten unmöglich war,

eines durch die Kriegsereignisse bewirkten unüberwindlichen Hindernisses (höbere Gewalt) innerhalb des in den §§ 5 und 8 des Gesetzes vom

.“

ö § 8 8 8 Wer den Anspruch auf die Begünstigung des § 1 Abs. 1 der Kaiserlichen Verordnung vom 30. August 1914 aus dem Umstand ableitet, daß die Präsentation eines Wechsels zur Zahlung infolge

8. März 1876, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 26, vorgesehenen Zeitraums von sechs hat den Bestand der höheren Gewalt sowie deren für die Einhaltung der Frist des § 1 Lit. a oder b der Kaiserlichen Verordnung maßgebende Dauer zu beweisen, sofern diese Umstände nicht

im § 1 angeordnete Beweis kann erbracht werden:

1) durch einen Vermerk im Proteste mangels Zahlung oder durch cine abgesondert von diesem ausgestellte Bestätigung, die das Protest⸗ organ erteilt, oder

2) durch die Bestätigung einer Behörde oder eines Amtes.

Die im vorhergehenden Absatz ongeführten Bestätigungen können auch auf dem Wechsel selbst erteilt werden.

Zur Erteilung der in Ziffer 2 des ersten Absatzes bezeichneten Bestätigungen sind alle Behörden und Aemter berufen, welche nach der Sachlage imstande sind, den Bestand und die Dauer der höheren Gewalt festzustellen.

Die Gesuche um Erteilung dieser Bestätigungen sind nach Tarif⸗ Nr. 44 Lit. q des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 89, die Bestätigungen selbst nach Tarif⸗Nr. 117 Lit. m, in Verbindung mit Tarif⸗Nr. 102 Lit. b des Gesetzes vom 9. Februar 1850, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 50, stempelfrei.

§ 3. Diese Verordnung gilt auch für die im § 2 der Kaiserlichen vom 30. August 1914 angeführten kaufmännischen Urkunden.

§ 4.

Die Wirksamkeit dieser Verordnung beginnt am Tage ihrer Kund⸗ machung und erstreckt sich auf alle Fälle, in denen die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 30. August 1914 Anwendung findet.

(Reichsgesetzblatt für die im Reicherat vertretenen Königreiche und Länder vom 4. September 1914, S. 985, Nr. 234.)

8

Niederlande.

Weitere Ausfuhrverbote. Die Ausfuhr von Schwefel⸗ säure, Mais und Maismehl sowie von Gerstenmehl, Ge⸗ trei deabfall und Häuten ist verboten worden. (Meldung des Kaiserlichen Konsulats in Rotterdam.) 8

88

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 17. September 1914. 9 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt . 22 315 3 766 Nicht gestellt..

Die von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin nach Ausbruch des Krieges verfaßte Broschüre „Krieg und Rechts⸗ verkehr“ ist in dritter Auflage erschienen. Sie cnthält u. a. auch eine Zusammenstellung der Morato ien im Ausland nach dem neuesten Stand. Tie Schrift wird im Zentralbureau der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, hier C 2, Neue Friedrichstr. 51, I, in einzelnen Exemplaren kostenlos abgegeben.

Diejenigen an der Berliner Börse notierten, bei den Dar⸗

lehnskassen bereits beleihbaren Aktien, die entweder zum Ultimo⸗ handel zugelassen sind oder deren Gesellschaften mehr als 50 Mill. Mark Aktier kapital und gesetzliche Reserven haben, werden laut Mel⸗ dung des „W T. B.“ aus Berlin anstatt bis zu 50 % fortan bis zu 60 % des Kurses vom 25 Juli, eventuell vom letzten vorher⸗ gehenden Notierungstage beliehen, jedoch nicht über 150 % des Nenn⸗ wertes. Ausgenommen von dieser Erhöhung der Beleibbarkeit bleiben die Aktien derjenigen Gesellschaften, die ihren Sitz im feindlichen Aus!and haben. Festverzinsliche, auf den In⸗ baber lautende mündelsichere inländische Werte, die an deutschen Börsen nicht notiert sind, werden zu 60 %. des Nennwerts beliehen. Waren aus Kupfer, Messing, Zinn, Blei und Zink, wenn deren Belethung nach tem Warenwert nicht angängig oder nicht günstiger ist, bis zu 60 % des Metallwerts; Wolle bis zu 60 %. vorsichriger Schätzung ibres marktgängigen Wertes und Silberwaren bis zu 60 % ihres Schmelzwerles. 3 Hie Landesversicherungsanstalt für Hessen⸗Nassau beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ aus Cassel gestern einstimmig, anläßlich des Krieges fühn Millionen Mark Kriegsanleihe bei der Landeskreditkasse zu zeichnen.

Der Vorstand der Börse in Frankfurt a. M. bat laut Meldung des „W. T. B.“ bezüglich der laufenden Zeitgeschäfte den gleichen Beschluß gefaßt wie der Vorstand der Berliner Börse, dessen Beschluß in der Ersten Beilage zur Nummer 208 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ mitgeteilt worden ist.

In der gestrigen Haupiversammlung des Stahlwerks⸗ verbandes wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf über die Geschättsage mitgeteilt: Das Inlandsgeschäsft in Halbzeug liegt seit Ausbruch des Krieges still. Der Versand, der in den ersten Wochen fast volständig stockte und sich nur auf geringe Mergen für Kriegszwecke beschränkte, hat sich, seitdem der Eisenbahnverkehr teilweise wieder freigegeben wurde, etwas gebessert. Mit einer sehr erheblichen Steigerung des Absatzes ist aber für die nächste Zeit nicht zu rechnen, da die inländischen Verbraucher, soweit sie überhaupt ihren Betrieb aufrechterhalten können, von dem Ausfuhrmarkte in der Hauptsache abgeschnitten sind. Die im dritten Quartal für Nachtragebestellungen und besondere Geschäfte verlangte Preiserböhung von 12 50 für die Tonne wurde für Abschlüsse für das vierte Quartal allgemein auf 7,50 für die Tonne herabgesetzt. Die Abschluß⸗ und Versandtätigkeit nach dem Ausland ruht seit Be⸗ ginn des Krieges fast vollständig. In schwerem Oberbaumatertal wurde im Juli von den Reichseisenbahnen, der Bedarf für das Rechnungsjahr 1915 in Auftrag gegeben, welcher den durchschnitt⸗

den württembergischen Staatsbahnen wurde ein erster Teil⸗ bedarf für das Rechnunar jahr 1915 aufgegeben, der ebenso, wie die Aufträge der Reichseisenbahnen den Werken überschrieben wurde. Aus dem Auslande wurden im Juli noch einige größere Auf⸗ träge hereingenommen. Der Auslandsversand wurde durch die Ein⸗ führung des Ausfuhrverbotes für Eisenbahnmaterial unmöglich gemacht, aber auch nach Aufhebung des Verbots konnten wegen der Erschwerung in der Schiffahrt zunächst größere Abladungen nicht erfolgen. In leichten Schienen erreichten die Abschlüsse mit den Feldbahn⸗ firmen für das dritte Vierteljahr die seitherige Durchschnitis⸗ höhe, und der Abruf darauf erfolgte im Juli in entsprechender Weise. Mit Ausbruch des Krieges hörte der Abruf für das Ausland und wegen der Svperrung des Güterverkehrs auch für das Inland sofort auf. Es sind seit Anfang des Monats von den inländischen Abnehmern in erster Linie die Zechen, die ihren Abnahmeverpflichtungen wieder ziemlich regelmäßig nachkommen. In Rillenschienen konnten im Monat Juli einige größere Aufträge, harunter auch ein mehrjähriger Abschluß für das Ausland, ausgeführt werden, und noch in den letzten Tagen wurde eine für Rillenschienen ziemlich beträchtliche Bestellung nach neutralem Auslandsgebiet herein⸗ genommen. Die Abrufe auf Rillenschienen, die ebenfalls bei Aus⸗ bruch des Krieges sofort aufhörten, wurden inzwischen von den in⸗ ländischen Abnehmern zum Teil wieder aufgenommen, und auch für das Ausland ist bereits mit Abrufungen begonnen worden. Der Inlandabsatz von Formeisen geriet mit dem Kriegsausbruch infolge der Eisenbahnsperre völlig ins Stocken. Die südwestdeutschen Werke mußten stillgelegt werden. Die rheinisch⸗westfälischen vermochten ihre Betriebe in beschränktem Um⸗ fange aufrecht zu erhalten, konnten aber auch erst gegen Ende August den Versand zur Deckung des laufenden Bedarfes mittels der Bahn in erweitertem Umfange wieder aufnehmen. In letzter Zeit er⸗ folgen erfreulicherweise die Bahnbeförderungen mit größerer Regel⸗ mäßigkeit. Ein bestimmtes Urteil über die Entwicklung des Absatzes läßt sich augenblicklich noch nicht bilden. Immerhin ist der Eingang von Einzelaufträgen in der Zunahme bhe⸗ griffken, und es zeigt sich überall das Bestreben, über die durch den Krieg geschaffene schwierige Lage nach Möglichkeit hinwegzukommen. Der Verkauf von Formeisen nach dem Inlande wird zu den bisherigen Preisen mit Spezifikationsfrist bis zum 31. Oktober unter Vertagung der Preisfestsetzung bis zur nächsten Hauptversammlung sreigegeben. Nach dem Auslande hörte der Ver⸗ sand mit dem Kriegsbeginn zunächst vollkommen auf. Für das Aus⸗ landsgeschäft steht vorläufig nur der Weg nach den neukralen Ländern offen, und die nächste Zeit wird zeigen, ob trotz der vorgerückten Jahreszeit von dort größere Mengen genommen werden. Die nächste Hauptversammlung ist auf Dienstag, den 20. Oktober, an⸗ beraumt.

Die Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin seit gestern, den 17. September 1914, einen Kupferzuschlag von 0,40 per 1000 m und 1 qmm. Tägliche Aenderung vorbehalten.

Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗ nahmten im August 1914: 4 415 000 (gegen das Vorjahr endgülti weniger 3 647 790 ℳ). Einnahme vom 1. April bis letzten August 35 542 000 (gegen das Vorjahr endgültig weniger 2 587 222 ℳ). Die Einnahmen der Mazedonischen Eisenbahn (Salontkt— Monastir) betrugen vom 16. bis 22 Juli 1914: 54 100 Fr. (mehr 31 682 Fr.). Seit 1. Januar 1914: 1 409 176 Fr. (weniger 122 196 Fr.). Die Anasolische Eisenbahn vereinnahmte vom 16 bis 22. Juli 1914: 198 666 Fr. (gegen das Vorjahr weniger 51 979 Fr.). Seit 1. Januar 1914: 6 414 034 Fr. (mehr 159 737 Fr.).

Wien, 17. Sepiember. (W. T. B.) Die Niederösterreichische Handels⸗ und Gewerbekammer beschloß, die Initiative zur Gründung

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Cöln, 17. September. (W. T. B.) Rüböl loko 81,00. London, 17. September. (W. T. B.) Zucker fest, Java für September 24/—, Continental Granulated 3116 Käufer. Liverpool. 16. September. T. B.) Baumwolle. Vnse 4600 Ballen. Import 5567 Ballen. Amerikaner 2000 Ballen.

Alle Lokopreise unverändert. 8 *GSlasgow, 16 *Ee tember. (W. T. B.) Roheisen für

ase aes8n d, sir 1, Mona bi shaztn Kasse 51 sh. d., für ona (W. T. B.) Java⸗Kaffee

17. September. ruhig, loko 43.

New York, 16. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baum⸗ wolle loko middling —,—, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, do. in New Orleans loko middling —,—, ses Refined (in Cases) 10,75, do. Standard white in New York 8,25, do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schm Western steam 9,85, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentrifuga 6,00 6,25, Weizen loko (neue Ernte) 121 ⅛, do. für September 117, do. für Dezember 120 ½, do. für Mai —,—, Mehl Spring⸗Wheat clears 4,75 5 00, Getreidefracht nach Liverpool 3, Kaffee Rio Nr. 7 loko 6 ¼, do. für September —,—, do. für Dezember —,—, Kupfer Standard loko —,—, Zinn —,— 1

7 .*

Sroßhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen

für den Monat August 1914 nebhst entsprechenden Angaben für den Vormona 1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

. Da⸗ gegen im Vor monat

167,00

166,50

88

Roggen, guter, gesunder, 714 g das 1.. .. Weizen, guter, hunter 749 bis 754 g das 1 Hafer, guter, gesunder, 447 g das .. .. Gerste, Brenn⸗, 647 bis 652 g das 1..

Breslau.

Roggen, gute Qualität Weizen, 8 Hafer, G

Gerste, Mais -

162,20 199,50 159,10

147,7 167,00

seen andere (Futter⸗ usw.). . 165,00

amerikanischer . . . . . ...

Berlin.

Roggen, g er, gesunder, mindestens 712 g das Weizen, 8. 755 g das Hafer, 8 1 450 g das

vI1A1“” I

193,98 173,66 225,02 206,30 211,42 172,33

einer Kriegskreditbank zu ergreifen und für eine solche Bank eine Ausfallsgarantie im Betrage von zwei Millionen Kronen zu übernehmen und einen weiteren Betrag zur Gewährung von un⸗ verzinelichen Darlehen an Kleingewerbe⸗ und Handelstreibende zur Verfügung zu stellen. Wochenausweis der Bank von England vom 17. Sep⸗ tember d. J. Totalreserve 32 548 000 (Zun. 1 811 000) Pfd. Sterl.: Notenumlauf 34 623 000 (Abn. 599 000) Pld. Sterl., Bar⸗ vorrat 48 720 000 (Zun. 1 212 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 113 793 000 (Abn. 3 130 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 135 042 000 (Zun. 4 338 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 18 643 000 (Abn. 5 763 000) Pfd Sterl., Notenreserve 31 862 000 (Zun. 1 854 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheit 25 669 000 (Abn. 79 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 21 gegen 19 ¾ in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 180 Milltonen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 107 Millionen.

Berlin, 18. September. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer 239,00 242,00 ab Bahn. Fest.

Roggen, inländischer 214,00 ab Bahn. Fest.

Hafer, inländischer, fein, neuer 214 00 227,00, mittel 211,00 bis 213,00 ab Bahn und Kahn. Behauptet.

Mais, runder 218,00 222,00 ab Kahn. Fest.

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 32,00 bis 39 00. Fest.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gemischt 28,75.— 30,50. Fest.

Rüböl geschäftslos.

Kursberichte von answärtigen Fondsmärkten. London, 17. September. (W. T. B) Wechsel auf Amsterdam 12,05 12,15, Wechsel auf Paris 25,35 25,45, Wechsel auf Peters⸗ burg 110,00 115 00. gondon, 17. Septentee (Tü c. G0)r Süber 24, Privn⸗ diskont 3 ½, Bankeingang 1 538 000 Pfd. Sterl. Utide Faneiro, 16. September. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 ½. 3 New York, 16. September. (W. T. B.) (Schluß.) Sicht⸗ wechsel London 4,9750, Cable Transfers 4,9825, Transfers Paris 5,10 5,15, Sichtwechsel Berlin 96 97 ¾, Silber Bullion 53 ⅜.

lichen Mergen der letzten Jahre entspricht. Auch von

Koggen, verschiedener Herkunft, mittel . 228,75

Hafer, 8 212,50

Gerste Futter⸗, mittel 209,17 Mais, La Plata.. 203,05

München.

Roggen, bayerischer, bester... Weizen, ““ F1“

Hafer,

220,00 262,00 248,00

Majs, ungarischer 157,47

Budapest.

Rogaen, . 6 Weizen, 73/79 kg das hl. HSII316“ Gerste, Futter⸗- I.. Mais, ungarischer..

Chicago.

8 September 149,60 Weizen, Lieferungsware 8 157,47 Ma

168,27 Mais

186,41 267,92 183,60 150,45 141,61

.„ 2„

September 129,45 111,64

Neu York.

roter Winter⸗ Nr. 2 . Nord Frühjahrs⸗ Nr. 1. ..

Lieferungsware] SSepisger.

139 34 157,49 137,86 142,24

162,13 185,91 159,98 167,81

9 Bemerkungen.

ür Breslau und außerdeutsche Plaße⸗ liegen, außer für Budapest und Malspreise für Wien, unmittelbare Preisangaben nicht vor. Für Chicago und Neu York sind Preise auf Grund von Angaben deutscher Tageszeitungen nach dem Kurse von 4,20 ℳ, mangels anderer Kurs⸗ feststellungen, berechnet.

Berlin, den 17. September 1914.

Kalserliches Stat stisches Amt.

Delbrück.

Berichte

von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

q—õ——õ——

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

Marktorte

Weizen

Hafe

mittel

Königsberg i. Pr. 1166* JZ“ Stetinu6 osen.. 1 Breslau . 8 Dortmund . Mannheim 1 3 Hamburg 1 8

Berlin, den 18. September 1914

2 2 * * *

v

1“

218. 220

247 252,50 260 262 50 248

200 205 222 n. E.

195 197 195 200 n. E. 194 199 n. E. 218 50 222,50 224 226 n. E. Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

220

219 222 n. E.

8

190 195 205 n. E.

210 217,50 234 —236 n. C.

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