1914 / 222 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsche Verlustlisten⸗

Reservist Härle —- verwundet.

Reservist Creitmayer verwundet. Reservist Hermann Miller verwundet. Reservist Rothfuß verwundet. 8 Reservist Geiger vermißt.

Reservist Weigel vermißt.

Reservist Math. Miller vermißt. Reservist Etzel vermißt.

Reservist Häperle vermißt. 8 Reservist Kaufmann verwundet.

4. Kompagnie. Leutnant der Reserve Gaub gefallen. Leutnant der Reserve Gminder verwundet. Leutnant der Reserve Wild verwundet. Musketier Friedrich Seibold verwundet. Unteroffizier Fröscher gefallen. Landwehrmann Blumenschein gefallen. Landwehrmann Friedrich Trenkle gefallen. Landwehrmann Robert Bartsch gefallen. Unteroffizier Joh. Scherer verwundet. Landwehrmann Albert Blankenhorn verwundet. Unteroffizier August Bareiß verwundet. Gefreiter Jakob Hörger verwundet. Gefreiter Hermann Spechet verwundet. Gefreiter Hermann Hubele verwundet. Reservist Karl Graf verwundet. Reservist Jakob Müller verwundet. Reservist Friedrich RKömelt verwundet. Reservist Karl Mayer verwundet. Musketier Johann Ottenbach verwundet.

Gefreiter Aldinger gefallen.

Unteroffizier Georg Schreiber verwundet. Landwehrmann Albert Wahl verwundet. Landwehrmann Otto Schimpf verwundet. Fahrer Ernst verwundet. g Musketier Karl Ungerer verwundet. Musketier Johann Ocker verwundet. Musketier Wilh. Staiger verwundet. Musketier Johannes Holder gefallen. Musketier Friedrich Wohlleber gefallen. Sergeant Karl Stahl verwundet. Reservist Wachter verwundet.

II. Bataillon.

(Die Fragezeichen vor einigen Namen bedeuten nur, daß der Dienstgrad nicht bekannt ist.) 5. Kompagnie.

Vizefeldwebel der Reserve Mögling gefallen. Reservist Bauer gefallen. Reservist Keck gefallen. Reservist Hellener verwundet. G Reservist Ruckgaberle verwundet. 6. Kompagnie.

Leutnant der Reserve Stahl verwundel, Bauch. Vizefeldwebel Schellhorn verwundet, Arm. Reservist Albert Wendel gefallen. Reservist Ansel verwundet, Bauch. Reservist Mitschele gefallen, Bauchschuß.

Karl Philippin gefallen

Härter verwundet, Arm.

Hoch verwundet, Bein.

Jaisle gefallen.

Mußbach verwundet, Bauch.

Adolf Riehn verwundet, Arm.

Schittenhelm undet, Schulter. Gefreiter der Reserve Mater verwundet, Arm Reservlst Wilhelm Reinhold verwundet, Kopf.

2 Rockenbauch verwundet, Kopf.

7. Kompagnie. Leutnant der Reserve Mayer gefallen. Reservist Schlegel vermißt. Reservist Spieth vermißt. Reservist Hiller verwundet. Reservist Zink verwundet.

2 Harrer verwundet. 8. Kompagnie. Leutnant der Reserve Sauter verwundet. Reservist Trautwein verwundet. Reservist Hermann Stierle verwundet. Reservist Schad verwundet.

Reservist Hermann verwundet.

Reservist Seybold verwundet. Gefreiter Haug verwundet.

Reservist Carl Schmid verwundet. Reservist Hagenlocher verwundet. Unteroffizier Haußmann verwundet. Reservist Albrecht verwundet. Reservist Wilhelm verwundet. Gefreiter Wilhelm Schmid verwundet. Reservist Christian Schmid verwundet. Reservist Volz verwundet. Reservist Faigle verwundet. Reservist Stutzmann verwundet. Tambour Gefreiter Ruoff gefallen. 8 Reservist Brüstle gefallen. Reservist Maieröder gefallen. Reservist Krauß gefallen. Reservist Volkmer gefallen. Reservist Walter gefallen.

8 1“

III. Bataillon. 9. Kompagnie. Gefreiter Karl Kamerer verwundet, rechtes Bein.

Arm und linkes Bein. Leutnant der Reserve Wähmann verwundet, linkes Bein.

linkes Bein.

Leutnant der Reserbe Gutscher verwundet. 8 Unteroffizier der Reserve Friedrich Berlin verwundet. Unteroffizier der Reserve Otto Weißinger verwundet, Brust. Gefreiter der Reserve Ernst Bayer verwundet, rechtes Bein. Gefreiter der Reserve Wilhelm Christ verwundet, Kopf. Gefreiter der Reserve Johann Eisele verwundet, Arm. Gefreiter der Reserve Frledrich Eisele verwundet. Gefreiter der Reserve Gottlieb Schäfer verwundet. Gefreiter der Reserve Robert Müller verwundet. Reservist Gottlieb Bayer verwundet, linke Schulter. Reservist Wilhelm Buck verwundet. 8 Reservist Gottlieb Herrmann verwundet.

Reservist Christof Hiller verwundet.

Reservist Adolf Riegger verwundet, rechter Oberarm. Reservist Josef Seitz verwundet.

Reservist Karl Sohn verwundet.

Reservist (Hornist) Albert Steng verwundet.

Reservist Josef Streicher verwundet.

Landwehrmann Karl Stemmler verwundet, Kopf. Reservist Adolf Striebel verwundet. Reservist Eduard Thumm verwundet.

Reservist Jakob Wörz verwundet.

Unteroffizier der Reserve Hermann Haug gefallen. Unteroffizier der Reserve Gottlieb Maier gefallen. Unteroffizier der Reserve Eberhard Fauser gefallen. Landwehrmann Jakob Hartlieb gefallen. Landwehrmann Gottlieb Kuhn gefallen.

Landwehrmann Jakob Rapp gefallen.

Reservist Wilhelm Oettinger gefallen.

Reservist Christian Blankenhorn gefallen.

Reservist Wilhelm Bachmann gefallen.

Reservist Friedrich Straub gefallen.

Reservist David Vater gefallen.

Reservist Karl Wacker gefallen.

Reservist Ernst Kenner gefallen.

Unteroffizier der Reserve Gottlieb Beichter gefallen. Reservist Ernst Hemminger vermißt.

Landwehrmann Karl Hagenlocher vermißt.

Reservist Reinhold Kimmich vermißt.

Reservist Johann Riedheimer vermißt.

Reservist Otto Rapp vermißt.

Reservist August Röttner vermißt.

Reservist Konrad Schott vermißt.

Reservist Wilhelm Schlipphack vermißt.

Trainsoldat der Landwehr Waiblen verwundet, rechtes Bein. Unteroffizier der Reserve Kercher verwundet, Schulter.

10. Kompagnie. Gefreiter Karl Bunz verwundet, rechter Oberarm und Hüfte.“

Reservist Hermann Schach verwundet, Hand.

Reservist Wilhelm Kronmüller verwundet, rechtes Bein. Unteroffizier der Reserve Marten Gerecke verwundet, Bauch. Reservist Friedrich Schmierer verwundet, Bauch. Vizefeldwebel Anton Steckel gefallen.

Reservist Karl Mühling vermißt.

Joh. Feyhl verwundet, Kopf.

Oberleutnant der Reserve Wider verwundet, rechter und linker

Leutnant der Reserve Salzmann verwundet, linke Schulter und

Landwehrmann August Siegwarth verwundet, linker Oberarm.

Reservist Gotthold Stoll verwundet, linker Unterarm. Reservist David Kirschbaum verwundet.

Gefreiter der Reserve Wilhelm Eckstein verwundet, Bein. Landwehrmann Heinrich Jakobus verwundet, Brust. Reservist Karl Weber verwundet, linke Hand. Reservist Joh. Bruckmaier verwundet. Reservist Karl Bosch verwundet.

Reservist August Köstlin verwundet, Bein

Reservist Oscar Martin verwundet.

Reservist Ernst Stoll verwundet, linker Arm. Reservist Hermann Walter verwundet.

Reservist Johannes Kant verwundet, Rücken. Reservist Jakob Heinrich verwundet, Bein. Landwehrmann Gottlieb Krieg verwundet.

Gefreiter der Reserve Christian Schäfer verwundet. Gefreiter der Reserve Wilhelm Buck gefallen. Gefreiter der Reserve Ludwig Saiger gefallen.

11. Kompagnie.

Leutnant der Reserve Braun verwundet, Hand. Reservist Albert Schmidt vermißt. Gefreiter der Reserve Viktor Gweiding verwundet. Reservist Wilhelm Wieland verwundet, linkes Bein. Reservist Gottlob Lutz verwundet, Schulter, Kopf. Reservist Hermann Mack verwundet, Brust.

Reservist Johann Feuchter verwundet, Bauch. 1 Reservist Alfred Roller verwundet, linkes Bein. Reservist Karl Rall. gefallen. 8 Reserbist Matthäus Herr verwundet, rechter Oberarm. Reservist Anton Treutler vermißt.

Reservist Hermann Mack vermißt.

Reservist Karl Maier verwundet, Bein.

Reservist Johann Dizler verwundet, linker Arm. Reservist Gustav Ehni verwundet, Bein. 8 Reservist Gottlob Kurz verwundet.

Reservist Gottlob Gräber verwundet.

Reservist Tobias Knoll verwundet.

Leutnan e Helmut Geyer verwundet, rechtes Bein.

Leutnant Schäfer gefallen.

Vizefeldwebel Georg Deeg verwundet, linke Hüfte.

Unteroffizier der Reserve Karl Sohn verwundet.

Reservist Karl Götz verwundet, Bein.

Reservist Wilh. Glas verwundet, Bein.

Reservist Wilhelm Maier verwundet, Bein.

Reservist Karl Dolde verwundet, Bein. 111““

Vizefeldwebel der Reserve Hermann Küchele verwundet, Schulter.

Unteroffizier Josef Peteler verwundet, linkes Bein.

Unteroffizier der Reserve Sartor verwundet.

Reservist Karl Siffert verwundet, linke Schulter.

Reservist Gottlob Scharpf verwundet, rechter Arm.

Reservist Eugen Krämer verwundet, Brust.

Reservist Karl Bertsch verwundet, rechtes Bein Schulter.

Reservist Ludwig Mann verwundet, Bein und rechte Hand.

Reservist Aug. Walker verwundet, linke Hand.

Reservist Johannes Klaus verwundet, Rücken.

Reservist Jakob Beller verwundet, Kopf.

Reservist Johannes Fallscheer verwundet.

Reservist Friedrich Heinkelein verwundet.

Reservist Johannes Weissinger verwundet, Bein.

Reservist Heinrich König verwundet, Bein.

Reservist Heinrich Schwenk verwundet.

Reservist Kappel verwundet.

Unteroffizier der Reserve Zanker gefallen.

Reservist Jakob Lamparter gefallen.

Reservist Jakob Riek gefallen. 1

Reservist Joseph Buck verwundet, Kopf.

Reservist Christian Falter verwundet, Hals.

Reservist Ernst Hahn verwundet, Brust.

Reservist Karl Bentel verwundet.

Reservist Jakob Rall verwundet.

Reservist Otto Müller verwundet.

Reservist Christian Ladner gefallen.

Reservist Johannes Hiller vermißt.

Reservist Friedrich Baisch verwundet.

Reservist Karl Kurz vermißt.

Reservist Karl Wick vermißt.

Reservist Max Mailer vermißt.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt,

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 23.

Der Bezugsprris beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Jeitungsspediteuren für Helbstabholer

anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern hkosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich. Ernennungen usw.

betreffend die Befreiung von Hypotheken⸗

pfandbriefen von der Reichsstempelabgabe.

Bekanntmachung der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung einer endgültigen Beteiligungsziffer.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 78 des Reichs⸗

gesetzblatts. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rektor a. D. Idel in Wermelskirchen, Kreis den Roten Adlerorden vierter Klasse, 8 dem Kreistierarzt a. D., Veterinärrat Emmerich in Weil⸗

burg, Oberlahnkreis, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Lehrer Preuße in Oberweinberge, Kreis Züllichau⸗

Schwiebus, den Adler der Inhaber des Königlichen von Hohenzollern,

dem Gerichtsvollzieher a. D. Ulrich in Bremen und dem Privatförster und Renteiverwalter Schmitt in Allner, Sieg⸗ kreis, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Gärtner Schmitz in Lembeck, Landkreis Reckling⸗ hausen, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, 8 dem Oberpackmeister Rennecke, den Untermeistern Becker, Jung und Vieth, sämtlich in Opladen, dem Schichtmeister Buse „dem Webermeister Klein, beide in Immigrath, dem Fabrikmeister Busch in Quettingen, dem Aufseher Vo rberg in Wiesdorf, sämtlich Landkreis Solingen, dem Waldbelaufer Hensel in Ober Mühlatschütz, Kreis Oels, dem Nachtwächter Schulze in Bielefeld, dem landwirtschaftlichen Bodenaufseher Große in Zingst und dem landwirtschaftlichen Gespannmeister Straubel, beide in Leimbach, Kreis Querfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen,

dem Gutsschafmeister Tänzer, dem Gutsmaurer Oemler, beide in Leimbach, Kreis Querfurt, dem Tagelöhner Buß⸗ mann in Lembeck, Landkreis Recklinghausen, den Fabrik⸗ arbeitern Schweighöfer und Windus in Wiesdorf, Land⸗ kreis Solingen, das Allgemeine in Bronze sowie

dem Fischermeister Korn jun. in Br eg die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Regierungssekretär Albert Storck in Straßburg aus Anlaß der Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kaiserlicher Rechnungsrat zu verleihen.

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Bekanntmachung,

betreffend die Befreiung von Hypothekenpfand⸗ briefen von der Neschafte rkabs anee

Vom 18. September 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über 1 ö e Peen. nat⸗ 8. degchefhehses Maß⸗ ihmen usw. vom 4. August 1914 ichs .S. 327 wie folgt, beschlossen: v1

Hypothekenpfandbriefe der in Nr. 3 des Tarifs zum Reichs⸗ san ses s te V. 80 der daselbst angeord⸗

eichsstempelabgabe und der Abstempelu

nachfolgenden Bedingungen befreit: ““

1) Die Pfandbriefe dürfen nur zur provisionsfreien Gewährun von nicht höher als mit 5 vom Hundert n ün erng Abtretung oder Verpfändung erststelliger Hypotheken ausgereicht Pffbes Der Darlehnsnehmer darf sie lediglich zur Sicherheits⸗ hestsdung bei einer nach Maßgabe des Darlehnskassengesetzes vom veshet 1914 (Reichsgesetzbl. S. 340) errichteten Darlehnskasse be⸗

2) Der Aussteller der Pfandbriefe hat die unversteuert auszu⸗ keichen en Stücke nach Reihe, Buchstaben, Nummer uchmäßig festzuhalten. Er haftet für die Reichsstempelabgabe von en unversteuert ausgereichten Stücken für den Fall eines späteren Eintritte der Stempelpflicht.

53) Die Pfandbriefe dürfen dem Darlehnsnehmer selbst nicht aus⸗ gehändigt werden, sondern sind für diesen der Darlehnskasse, für die 8 als Sicherheit bestimmt sind, unmittelbar zu übersenden. Die

arlehngkasse darf die Pfandbriefe nach Erledigung der Sicherheit nur an den Aussteller zurückgeben. Sie hat für den Fall einer Ver⸗ äußerung des Pfandes zuvor die Versteuerung und Abstempelung der

1- vS

er Aussteller hat die nach Ziffer 3 an ihn zurückgelangt Stücke mit den Anschreibungen über ihre Ausreichung 8g ngüftig. machung der Steuerstelle vorzulegen oder ihre Versteuerung und Ab. stempelung herbeizuführen. Binnen welcher Frist, vom Tage der

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Eintzeitszeile 50 J.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigerz

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Zurückgabe der Stücke seitens der Darlehnskasse an den Aussteller, die Vorlegung zur Ungültigmachung oder die Versteuerung und Ab⸗ stempelung zu erfolgen hat, falls die Stücke nicht zu einem früheren Zeitpunkt in den freien Verkehr gesetzt werden sollen, bestimmt die ein ften pf ser Aussteller von Pfandbriefen, der von der steuerfret Lcera bung Gebrauch machen will, hat zuvor unter 1 Verhältnisse die Genehmigung der Direktiobehörde einzuholen und sich hierbei zur Einhaltung der vorbezeichneten Bedingungen und der 24” 8 L vs 292 Tes, eeaeeen Ueberwachungs⸗ aßnahmen sowie zur ung für die St 111g. 8s g empelabgabe nach Ziffer 2 Berlin, den 18. September 1914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn.

W1“

Ddie Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Prinz Eugen in Wittenheim wird vom 1. Mai 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 8,6416 Tausendstein gewährt.

Berlin, den 23. Juli 19141. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. 1 J. V.: Gante. Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Pri Eugen am 24. Juli d. J. gugestett worden. e“ J. A.: Köhler.

u“

E“ Die von heute ab zu Ausgabe gelan ende Nummer 78 des Reichsgesetzblatts ee het Vcer Nr. 4497 eine Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von Hypothekennfandbriefen von der Reichsstempelabgabe, vom 18. September 1914. 8 Berlin W. 9, den 21. September 1914. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. 8

Königreich Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der bisher bei der Bergabteilung des Ministeriums für Handel und Gewerbe als Hilfsarbeiter tätige Oberbergrat ist dem Obe bergamt in Dortmund überwiesen

orden. 8 b

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. September 1914.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin vollendete gestern ihr 28. Lebensjahr.

Der Erfolg der Kriegsanleihen ist über alles Er⸗ warten glänzend. Es sind abgesehen von einigen noch ausstehenden Teilergebnissen gezeichnet

1,26 Milliarden Schatzanweisungen und 2,94 Milliarden Reichsanleihe zusammen 4,20 Milliarden Mark.

Das endgültige Ergebnis ist vor heute abend nich erwarten.

Infolge des alle Erwartungen übersteigenden Zeichnungs⸗ ergebnisses hat sich die Reichsfinanzverwaltung mit einer Aenderung der Einzahlungstermine für die Kriegs⸗ anleihen dahin einverstanden erklärt, daß spätestens am 5. Oktober 40 Prozent (wie nach der Ausschreibung), spätestens am 26. Oktober 20 Prozent (statt 30 Prozent), spätestens am 25. November 20 Prozent (statt 30 Prozent), spätestens am 22. Dezember die restlichen 20 Prozent der zugeteilten Beträge bezahlt werden müssen. Die Berechtigung der Zeichner, vom Zuteilungstage ab jederzeit voll zu bezahlen, wird dadurch nicht berührt; ebenso verbleibt es bei der Bestimmung, daß Beträge bis 1000 einschließlich bis zum 5. Oktober ungeteilt zu berichtigen sind.

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2

1

Durch die Blätter ist eine Erklärung gegangen, die zur Abschwächung der Ausführungen des Reichskanzlers über Englands „Freiheitspolitik“ im Auftrage des Ministers Grey der dänischen Presse zugestellt worden war. Der Greysche Entschuldigungsversuch gibt der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ Anlaß zu folgenden Bemerkungen:

Der Reichskanzler hatte es für auffällig erklärt, daß Asquith bei der Aufzählung der kleineren Staaten, deren Neutralttät von Deutsch⸗ land gefährdet und von Deutschland geschützt würde, Dänemarks nicht gedacht hatte. Sir Edward Grey will diese Auslassung damit ent⸗ schuldigen, daß es für einen Redner unmöglich wäre, in jeder öffent⸗ lichen Rede die ganze Frage in allen Einzelheiten zu erörtern. Das ist zweifellos richtig. Auch der Reichskanzler hat z. B. darauf verzichtet, in seiner kurzen Erklärung des russisch⸗englischen Ab⸗ kommens vom Jabre 1907 zu Fervec 228 das im Interesse der Freiheit des persischen Volkes den Norden Persiens in eine russische Provinz verwandelt hat, oder des Marokko⸗Abkommens von 1904, das es Frankreich ermöglicht hat, sich Marrokkos zu bemächtigen, und England, ungestraft sein Wort und seine vertraglichen Verpflich⸗ tungen in Aegypten zu brechen. Herr Asquith ist indessen außer⸗ ordentlich wortreich gewesen, und viele seiner Sätze hätten leichter ent⸗ behrt werden können, als ein paar kurze Worte über die Achtung der dänischen Neutralität. Sir Edward Grey wird daher mit dieser Ent⸗ schuldigung kein Glück haben, um so weniger als er zwar mancherlei Worte macht, aber auch in dieser Entgegnung einer Erklärung über die Achtung der dänischen Neutralität mit vieler Kunst aus dem Wege geht. Es scheint also doch, daß England sich vorbehält, eines Tages, wenn ihm das nützlich erscheint, die dänische Neutralität zu verletzen. Dabei wird es sich dann wohl wieder, mie bei dem Uehen⸗ fall Kopenhagens in den napolevnischen Krte⸗ jen, mit vielen Wontect. auf das Interesse der Freiheit berufen. Ue öten findet ülha Edward Grey kein Wort. Auch d Deutschland von der Welt ghe

Unterdrückung der von de ischen Berslkerung her Schandtaten soll in der Welt der Gkaanße erhalten bleiben daß Eng⸗ lands Sache die Sache der Freiheit ist. Und. Rußland? Sir Edward Grey vermeidet es, in diesem Zusammenhang dieser Bundesgenossen⸗ schaft Erwähnung zu tun. Hier fehlt offendar selbst ihm die trabi⸗ tionell englische Formel für das Interesse der Freiheit. 1“

Nach einer vom „Reuterschen Bureau“ verbreiteten Meldung aus Washington soll der dortige deutsche Botschafter erklärt haben, Deutschland sei zum Frieden bereit, falls das deutsche Gebiet in Europa nicht verkleinert würde. Hierzu bemerkt die „Norddeutsche Allgemeine

Solche Meldungen sind darauf berechnet, den Eindruck zu er⸗ wecken, als ob Deutschland trotz des Siegeslaufes seiner Heere im Westen und im Osten kampfesmüde wäre. Deutschland denkt im gegenwärtigen Augenblick garnicht daran, irgendwelche Fri ebote zu machen. Wir wiederholen: Deutschland verfolgt nur das eine Ziel, den ruchlos gegen uns heraufbeschworenen Krieg ehrenvoll bis zum Ende durchzufechten.

Der gegenwärtige Krieg hat das deutsche Volk ohne Unterschied des Standes und der Partei zur einmütigen Er⸗ hebung entflammt. Gegenüber dieser i 1 üee FüSbenvwe.. alles zurück, 828 . der Einheit des ganzen Volkes beeinträchtigen könnte, und es erscheinen viele Streitf des Fffenllichen Rechts, mag ihre Klärung in Frie noch so bedeutsam in den gegenwärtigen Zeitläuften unwesentlich. Der inister des Innern hat, wie „W. T. B.“ mitteilt, daher die Verwaltungsbehörden darauf hingewiesen, daß es jetzt von größerem Wert sein müsse, die Einheit der Nation und ihr großzügiges Streben ungestört zu lassen, als in undedeutenderen Einzelfragen dem Rechte zum Siege zu verhelfen. ffolge sind die Behörden ersucht worden, in allen geeigneten die bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Streit⸗ sachen dadurch zur Erledigung zu bringen, daß die polizeilichen Verfügungen zurückgenommen oder Weise die Beteiligten klaglos gestellt werden.

Ebenso hat der Minister des Innern veranlaßt, daß die

bei dem Oberverwaltungsgerichte anhängigen Ordnungs⸗ strafen und alle sonstigen noch nicht vollstreckten Strafen, die gemäß § 15 des 1“ gegen unmittelbare und mittelbare Staatsbeamte seines Ressorts wegen einer vor dem 1. August begangenen Verfehlung verhängt sind, nieder⸗ geschlagen werden.

Alle diese der Größe und dem Ernst der Zeit Rechnung tragenden Maßnahmen lassen natürlich nicht die Deutung zu, daß in den betreffenden Einzelfällen der von den Behörden

L

bisher vertretene Re chts standpunkt nunmehr aufgegeb

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Wiederholt ist warnend darauf hingewiesen worden. namentlich Flüchtlinge vom Lande ihre n vorherige Anfrage bei dem Regierungspräst Landratsämtern aufsuchen sollen. In dieser B.⸗ wie von Seite mitgeteilt wird, auch ändert.

sich. 1 8 jest nichts ge⸗ agegen erscheint es dringend geboten, daß alle he⸗ amteten Personen der Staats⸗ und Selbstverwal⸗

tung (Bürgermeister, Magistratsmitglieder, Stadtve