1914 / 223 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

2stündig; Entwerfen wasserbaulicher —à 2stündig. Wirklicher r. Fleischer: Die natur⸗

issenschaftlichen Grundlagen der Moorkultur, 2 stündig. Re⸗ gierungsbaumeister Hoffmann: Mechanik der Baukonstruktionen,

Gebheimer Oberregierungsrat, Professor

1 stündig.

III. Studium der landwirtschaftlich⸗technischen Gewerbe. Geheimer Reglerungsrat, Professor Dr. Delbrück: Einführung

8 Dr. F. Hayduck, 2 Seminar für Technologieder Gärungsgewerbe mit Diplom⸗In⸗ r.⸗Ing. Fehrmann und Dr. Bode, 4stündig. Dr. Bode:

in die Technologie der Gärungsgewerbe mit enteur Uebungen im chemischen Lahoratorium sür Studierende des Brauerei⸗ aches im ersten Semester, 8 stündig; Uebungen im chemischen Labo⸗ atorium für Fortgeschrittenere. Dr Duntze: 1 stündig. Diplom⸗Ingenieur Dr.⸗Ing. Fehrmann: Maschinen⸗ elemente und Skizzierübungen, 2stuͤndig; Börtcherei, 1 stündig; Kohlen⸗ und Dampfverbrauch, 1 stündig; im maschinentech⸗ nischen Lahoratorium für Fortgeschrittenere. Dr. Foth: Feroff. Mais⸗, Melassebrennerei, 3aadig. SEe Goslich: Ma⸗ schinenlehre, 3 bezw. 4stündig. Professor Haack: Angewandte Elektrizität, 1 bezw. I Brennereianlagen, 1 stündig. Pro⸗ fessor Dr Henneberg: Botanik für Studierende des Brennerei⸗ faches, 2stündig; Bakteriologksche Uebungen für Studierende des Brennereifaches, 2 bezw Zstundig. Professor Dr. Lange: Korn⸗ brennerei und Preßdefefabrikation, 2 bezw. 3stündig; Uebungen für Studierende des Brennereifaches. Professor Dr. Lindner: Allgemeine Biologie und gärungsgewerbliche Bo⸗ tanik für Studierende des Brauereifaches, 3stündig. Professor Dr. Mohr: Ausgewählte Kapitel aus der Physik und

hemie, 3 bezw. 7stündig; Chemische und physikalische Repetiionen, 2 stündig. Professor Dr. Parow: Stärke⸗, Stärkezucker. und Dextrinfabrikation sowie Kartoffeltrocknung, 2stündig. Dr. Rom⸗ mel: Mikroskopische Uebungen, Hefereinkultur, biologische Betriebs⸗ kontrolle für Studterende des Brauereifaches, 8stündig. Professor Dr. Schönfeld: Rohstoffkunde und Uebungen in der Rohstoff⸗ beurteilung, 2 stündig; Ausgewählte Kapitel aus der Brauereibetriebs⸗ lehre, 5 stündig. Professor Dr. Strupe: Gesetzeskunde, 1 stündig. Professor Dr. Windisch: Ausgewählte Kapitel aus der Brauerei⸗

technologie und Betriebskontrolle, 4 stündig. Dr. Wüstenfeld:

Essigfabrtkation, 2 stündig. Berlin, den 15. September 1914.

Der Rektor der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule. Dr. Lemmermann. 8

MNiicchtamtliches.

Deutsches Reich Preußen. Berlin, 22. September 1914.

In einem Erlaß des Ministers des Innern wird darauf ausmerksam gemacht, daß nach § 1 Ziffer 1 des Gesetzes vom 4. August 1914, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften, auch die Angehörigen des für den Kriegsdienst ver⸗ wendeten Unterpersonals der freiwilligen Krankenpflege im Falle der Bedürftigkeit auf die gesetzlichen Familienunter⸗ stützungen Anspruch haben. Bestimmungsmäßig besteht das Unterpersonal der freiwilligen Krankenpflege aus Zugführern, Zugführerstellvertretern, Sektionsführern, Krankenpflegern, Krankenpflegerinnen, Krankenträgern, Kaufleuten, Köchen oder Köchinnen, Schreibern und Dienern.

Die Kommission der . Gumbinnen, die bisher in Berlin zurückgeblieben war, um die von den Russen in Ostpreußen begangenen Greueltaten fest⸗ zustellen, ist, der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, am Sonnabend nach Königsberg i. Pr. abgereist. Es ist dringend ermwünscht, daß auch weiterhin Anzeigen über russische Greueltaten erstattet und an die Königliche Regierung Gumbinnen, zurzeit in Königsberg, gesandt werden.

Das endgültige Ergebnis der Zeichnung auf die Kriegsanleihen hat gestern abend noch nicht bekanntgegeben werden können, da noch immer Anmeldungen einlaufen, die noch berücksichtigt werden müssen, da sie rechtzeitig zur Post gegeben und lediglich wegen der Verlangsamung des postalischen Verkehrs nicht bis zum Schluß des Zeichnungstermins ein⸗ getroffen sind.

Ein aufgefangener Funkspruch vom 5. 8. 14, 12 Uhr Mittags, besagt laut Meldung des „W. T. B.“:

General Postowski an den Kommandeur des I. Armeekorps: „Ich bitte, unverzügltch weiter zu geben an die 2. Inf.⸗Div. und den Stab des 23 Armeekorps, 7,13 Morgens an bsk., der kommandierende Befehl eine Kompagnie mit einem energischen Kommandeur auszu⸗ schicken mit dem Auftrag, alle Förster ohne Erbarmen zu erschießen.“

Für die gegen den General Martos erhabene Beschul⸗ digung hat sich bis jetzt kein Beweis erbringen lassen. Martos bestreitet sei schuld. Die Untersuchung wird fortgesetzt.

der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Genehmigungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe des Provinzial⸗ verbandes von Hannover, veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 36 und 37 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 31. Verlustliste der preußischen Armee und die 13. Verlustliste der sächsischen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste ist soeben er⸗ schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗Unga⸗ rischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Karls⸗ bad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zeit von 11—1 Uhr Vormittags und 4—6 Uhr Nachmittags un⸗ entgeltlich zur Einsicht aus.

rg⸗Schwerin.

8 Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie EEEeEeb burgische Kontingents⸗Kommando gerich

Likörfabrikation,

Königlichen Regierung

Chemische

scheitert, da die ame

machen lassen. en keit und Manneszucht haben m erfüllt. offizieren und Mannschaften, meinen Dank und höchste Ane kennun aus und bin gewiß, daß meine Mecklenburger wie bisher au

werden. Der Staatsminister Dr. Langfeld hat gestern eine am

lautet: Kaiser mir aus Anlaß der rühmlichen Waffentaten meiner Landes⸗

Kreuz 2 und 1. Klasse zu verleihen geruht haben. Indem ich diese mich beglückende ehrenvolle Auszeichnung anlege, gedenke ich mit treuer Dankbarkeit der von meinen mecklenburgischen Truppen unter Gottes sichtbarer Hilfe vollbrachten Heldentaten. Ihre unerschrockene Tapferkeit ist uüͤber alles Lob erhaben.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexandra hat an das Dragonerregiment in Parchim, obiger Quelle zufolge, nachstehendes Handschreiben gerichtet:;

Mit freudigem Stolz habe ich von dem Verhalten meines Dragonerregiments vor dem Feinde Kenntnis erhalten. Die schweren Verluste haben mich mit tieser Trauer erfüllt. Der Schmerz um die Gefallenen findet für mich, für die Angehörigen, für die Freunde Linderung in dem Gefühl, daß das brave Regiment über jedes Lob erhaben sich undergängliche Ehre erworben bat.

Lorbeeren zu erwerben, und daß nach ruhmvollem Frieden die jetzt um die Standarte Gescharten und die von ihren ehrenvollen Wunden Genesenden siegreich und gesund in ihr Vaterland zu ihren Angehörigen heimkehren möchten. 1 18

Mecklenburg⸗Strelitz. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Elisa⸗ beth hat gestern, wie die „Landeszeitung für beide Mecklen⸗ burg“ von zuständiger Stelle erfährt, folgendes Telegramm ihres Sohnes, des regierenden Großherzogs, erhalten: Der Kaiser hat mich gestern durch Verleihung des Eifernen Kreuzes 2. und 1. Klasse ausgezeichnet in Anerkennung der

ruhmreichen Leistungen meiner Mecklenburger. Herzliche Grüße Fritz.

Oesterreich⸗Ungarn.

Dasß ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung, durch dir der Handelsminister ermächtigt wird, von den Ge⸗ setzen über Patente und Markenschutz abweichende Maß⸗ regeln zu treffen.

Großbritannien und Irland.

Das Preßbureau erklärt nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Nachricht von einer Landung russischer Truppen in Frankreich amtlich für unwahr.

Frankreich. Die Anleiheversuche der Regierung in Amerika sind nach einer Meldung des „Stockholms Dagblad“ endgültig ge⸗ ische Regierung ihre Zustimmung ver⸗

Nach dem endgü zählung sind 1 807 044 Einwohner anwesend, also nur zwei Drittel der Zahl in normalen Zeiten, und zwar fast doppelt so viel Frauen wie Männer.

8

1 Italien.

Die rumänische Gesandtschaft in Rom veröffentlicht

2 dortigen Blättern, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Er⸗ rung:

Um den Stimmen über eine Demission des rumänischen Mintsteriums, die auch in die italientsche Presse mit so viel anderen phantasttschen Rumänien betreffenden Nachrichten übergegangen waren, zum Schweigen zu bringen, tst die rumänische Gesandtschaft ermäch⸗ tigt, diese tendenzibösen Sttmmen in bestimmtester Weise der Unwahr⸗ heit zu zeihen. Unter den Mitgliedern des Kabinerts herscht die voll⸗ kommenste Uebereinstimmung, und die Polttik der Regierung ist nur die von dem Kronrat festgelegte, an dem die maß⸗ gebendsten Mitglieder der politischen Parteien Rumäniens teil⸗ genommen haben. Die Leitung der geeinigten sozialistischen Partei, die gestern gemeinsam mit den Abgeordneten der Partei eine Sitzung abhielt, sprach sich, obiger Quelle zufolge, zugunsten der unbedingten Aufrechterhaltung der Neutralität Italiens bis zum Ende des Konfliktes aus und beschloß, einen Aufruf an die Arbeiter in diesem Sinne zu richten. Der lange Aufruf stellt die allgemeine Abneigung der Sozialisten gegen den Krieg und die besonderen Gründe dar, die die Neutralität Italiens nötig machten, da Italien die einzige neutrale Großmacht sei. Hierdurch werde es auf seine Sendung hingewiesen, die Vermittlerrolle zwischen den Kriegführenden zu

spielen. Norwegen. 8 Frithjof Nansen führte in seinem in Kristiania ge⸗ haltenen Vortrag, über den bereits kurz berichtet wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ weiter aus: Die Schuld an dem Kriege trägt die Politik der Alliance. Es ist nicht der irtzte Krieg. Es befindet sich im Irrtum, wer da meint, nach diesem Kriege werde die Welt anders geordnet werden. Die Welt ist noch lange nicht soweit gekommen. Das Ende des einen ist der Begiun anderer Kriege. Wtr müssen uns danach eimichten. Die Abrüstu 9 ist ein leeres Geschwätz. Verstehen wir nicht die Sprache der Wirklichkett, so sind wir unwert, ein Volk genannt zu werden. Für die Deutschen war der Durchmarsch durch Belgien unter Bruch der Neutralität eine eisenharte Notwendigkeit. Und unsere Stellung? Wenn jemand sagt, für uns sei keine Gefahr vorhanden und unsere St sei anders als die Belgiens, so sagt er Unrichtiges. Wenn unsere * nicht schlechter ist, so ist sie jedenfalls nicht besser. Unser ist der gleichen Lage ausgesetzt. Vor unseren Küsten können, werden und müssen die bevorstehenden Seeschlachten ausgekämpft werden. Wir haben Häfen, die wichtig sind für die kämpfenden Mächte auch in neuen flikten. Wir müssen uns vorbereiten. Sind wir vorbereitet? Dank den ee die den rieden gepredigt haben, sind wir schlecht vorbereitet. Ein neuer eist muß in uns kommen. Lernen wir jetzt nicht, so lernen wir nie; dann ist es zu spüät. Wir müssen uns sichern, daß unsere Zukunft uns gebört. Ehre den Reformen; aber welcher Nutzen entsteht daraus, wenn wir unser Land nicht hüten können. Wir verlangen eine Rüstung, so stark wie möglich, für Heer und Flotte, damit wir nicht unterliegen in dem Kampfe, den wir vielleicht aufnehmen müssen. Unsere Söbne dürsen nicht als Pfuscher on die Grenzen gesch⸗ckt werden. Wir verlangen Schluß mit der Politik der Friedensflöten, wir wollen nicht mehr den Stempel eines Volkes tragen, das unter

habe während der letzten Woch eine Trupyen in zahl⸗ ne. stets Frrehden Gesechten und auf X

IIn“

aufreibenden Märschen gesehen, beziehungsweise mir darüber Meldung Ihre hervorragenden Leistungen, ihre Tapferkeit, mit stolzer Freude spreche allen meinen Soldaten, Orfizteren, Unter⸗

fernerhin stets ihren Fahnen und ihrem Heimarland Ehre machen 20. September aufgegebene Depesche Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhalten, die folgendermaßen Eurer Erxzellenz teile ich mit, daß Seine Majestät der

kinder und meiner Teilnahme an den Operationen das Eiserne

Dem Regiment wünsche ich, daß es ihm vergönnt sei, weitere

igen Ergebnis der Pariser Volks⸗

dienst haben, nicht mehr und nicht weniger. Das trifft au die Flotte zu. Diese wird dann besser sein als die beuc sh Für den armen Teufel wirkt der einjährige Dienst erzieherisch. ECh ist zweifellos, daß der Deutsche durch seine milirärische Erziehung vor dem Engländer im Vorteil ist. Was hat die milnärische Erzie ung aus den Deutschen gemacht? Was ist dagegen aus den Engländern eworden? Auch 85v,9 hat den einjährigen Dienst eingeführt. Wer von der fkandinavischen Politik spricht, muß zugestehen daß unsere Politik an die Schwedens geknüpft ist. Unser Ziel muß sein zu einem so nahen Zusammenschluß zu kommen, wie er nur möͤglich ist. Wir dürfen uns nicht als Unterlegene hinstellen. Die Gefahr ist nicht vorüher, sie beginnt erst für uns. Wir haben nie Rot

vielleicht lernen wir sie bald kennen, dann ist es kein Unglüͤch Was wir jetzt

ür uns Wir werden als Volk wachsen. durchmachen, ist unsere Rettung.

Die Regierung der südafrikanischen Union ist durch den kürzlich erfolgten Rücktritt des Generals Beyers, des Oberbefehlshabers der südafrikanischen Miliz, der „Times“ zu⸗ folge in eine schwierige Lage versetzt. Es besteht eine starke Opposition gegen Offensivmaßnahmen gegen Deutsch Südwestafrika, und zwar nicht nur bei den An⸗ hängern des Generals Hertzog, sondern auch bei einer beträcht⸗ lichen Anzahl Buren, die sonst die Regierung unterstützen, namentlich in der Oranjekolonie, dem Transvaalbezirk, dem Bezirk Lichtenburg und den Grenzbezirken der Kapkolonie. Die Buren sind loyale britische Untertanen, halten aber den An⸗ griff auf Deutsch Südwestafrika für unpolitisch, unweise und überflüssig.

vielleicht

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 21. September, Abends. W. T. B.). Bei den Kämpfen um Reims wurden die estungsartigen Höhen von Craonelle erobert und im Vorgehen gegen das brennende Reims der Ort Bétheny ge⸗ nommen. Der Angriff gegen die Sperrfortlinie südlich Verdun überschritt siegreich den Ostrand der vorgelagerten, vom französischen VIII. Armeekorps verteidigten Cöte Lorraine. Ein Ausfall aus der Nordostfront von Verdun wurde zurückgewiesen. Nördlich Toul wurden französische Truppen im Biwak durch Artilleriefener überrascht. Im übrigen fanden heute Fer 18. französischen Kriegsschauplatze keine größeren Kämpfe statt. In Belgien und im Osten ist die Lage unverändert.

„† 4

6“ Krieg zur See. 1 b 1 Berlin, 21. September. (W. T. B.) Nach Mitteilungen aus Amsterdam hat die englische Admiralität am 20. Sep⸗

„Emden“ von der China⸗Station, der sechs Wochen lang ganz aus dem Gesichtskreis verschwunden war, erschien am 10. September plötzlich im Golf sechs Schiffe, versenkte Phecf davon und sandte das sechste mit den Bemannungen nach Kalkutta.

„Möwe“. Der „Pegasus“ wurde heute morgen, als er in der Bucht von Sansibar lag und Maschinen reinigte, von dem Kreuzer „Königsberg “angegriffen und vollständig un⸗ brauchbar gemacht. 25 Mann der englischen Besatzung tot, 30 verwundet.“

„Hierzu wird von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt: Bei der „Möwe“ handelt es sich keineswegs um ein kampf⸗ fähiges Kanonenboot. Sie war vielmehr ein Vermessungsfahr⸗ zeug ohne jeden Kampfwert. Bei Beginn des Krieges wurde sie als für die Kriegsführung wertlos abgerüstet. Der eng⸗ lische kleine Kreuzer „Pegasus“ hat eine Armierung von 8 Stück 10⸗Zentimeter⸗Schnelladekanonen, während unser kleiner Kreuzer „Königsberg“ eine solche von 10 Stück 10,5⸗Zentimeter⸗ Schnelladekanonen hat.

Die englische Admiralität macht weiter bekannt: „Der englische Hilfskreuzer „Carmania“ versenkte am 14. September einen bewaffneten deutschen Dampfer, vermutlich „Cap Trafalgar“ oder „Berlin“ nach zweistündigem Ge⸗ fecht. „Carmania“ hatte neun Tote.“

Zu dieser Londoner Meldung wird von zuständiger Stelle bekannt gegeben: S. M. Hilfskreuzer „Cap Trafalgar“ ist am 14. September in der Nähe der brasilianischen Küste nach heftigem Kampfe mit dem englischen Hilfskreuzer „Carmania“ untergegangen. Die Besatzung ist durch den deutschen Dampfer „Eleonore Woermann“ gerettet worden.

Schließlich macht die englische Admiralität noch folgendes bekannt: „In der Nacht vom 14. zum 15. September versuchte ein deutscher Dampfer auf dem Kamerunfluß das englische Kanonen boot „Dwarf“ durch Bomben zu versenken. Der Versuch mißglückte und der Dampfer wurde erbeutet. Am 16. September versuchte ein anderer deutscher Dampfer den „Dwarf“ zu rammen. „Dwarf“ wurde nur wenig beschädigt. Der deutsche Dampfer wurde vernichtet, ebenso zwei Boote mit Explosionsmitteln.“

Nairobi, 20. September. (W. T. B.) Der britische Dampfer „Kavirondo“ brachte zwei deutsche Handels⸗ boote auf dem Victoria⸗ v.e-N 1s zum Sinken. Der deutsche Dampfer „Muanza“ griff am 15. September den britischen Dampfer „Wimifred“ an, der im Begriff war, in die englische Karungubai einzufahren. Der „Winifred“ zog sich zurück, kehrte später aber zusammen mit dem „Kavirondo“ zurück und traf in Karungu ein, ohne Widerstand zu finden.

Literatur.

Der gesetzliche Zahlungsaufschub im Kriege nebst Anhang neuerer und neuester Moratoriengesetze des In⸗ und Aus⸗ landes. Von Dr. Ludwig Bendix, Rechtsanwalt in Berlin. VIII und 70 Seiten. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Preis 2 ℳ. Der gesetzliche Zahlungsaufschub im Kriege ist für das deutsche Wirtschafisleben eine sehr umstrittene Frage. In den nächst⸗ beteiligten Kreisen fordern die einen ein Moratorium, während die anderen es als bedenklich oder gar gefährlich ablehnen. Der Verfasser der vorliegenden beachtenswe ten Schrift bezeichnet ein deutsches Moratoriumsgesetz als uner äßlichen Bestandteil einer ausreichenden recht⸗ lichen und wirtschaftlichen Kriegsrüstung und weist demgegenüber darauf hin, daß die Gesetze ves Veutschen Reichs außerordentlich wentge Bestim⸗

dem Durchschnitt ist. Darum mwollen wir den ein jährigen Milität⸗

mungen über die Einwirkung des Krieges auf den Rechtsverkehr der

zurzeit in

leuten,

rechtlichen Ansprüchen und fließen aus den

tember folgendes bekanntgegeben: „Der deutsche Kreuzer

von Bengalen, nahm

1 Der englische kleine Kreuzer „Pegasus“, von Sansibar aus operierend, zerstörte Daressalam und versenkte daselbst das Kanonenboot

verbot, Aussetzung des Konkursverfahrens).

praktischer Bedeutung

Mrause.

wwaten untereinander enthalten. Ohne zu der Frage Stellung zu ob ein deutsches Moratoriumsgesetz, wenn es vorhanden wäre, Kraft gesetzt werden müßte, befürwortet der Verfasser die Einberufung einer Kommission von Keauf⸗ Finanzpolitikern und Juristen zu dem Zweck, Vor⸗ chläge für ein deutsches Moratormmegesetz auszuarbelken. Einige cläß läge dieser Art macht der Verfasser selbst, wobei er davon aus⸗ eht, daß eine nachträgliche Heilung der Kriegsschäden nicht genüge, vielmehr durch vorbeugende Maßnahmen diese Schäden auf ein Mindestmaß beschränkt werden müßten. Zur Erleichterung dieser ge⸗ setzgeberischen Aufgabe teilt der Verfasser im Anhange eine Anzahl meist schwer zugänglicher neuerer und neuester Moratoriengesetze des In⸗ und Auslandes mit, und zwar die neue Prozeßordnung Friedrichs ßes Großen für Niederschlesien von 1742, 2 Verordnungen für Elsaß⸗ Lothrinnen von 1871, die Moratoriengesetze für die Schweiz (1889), Portugal (1891), Griechenland (2 von 1897 bezw. 1912), Serbien 1912), Bulgarien (1912), Montenegro (1912), das österreichische Ge⸗ etz vom 30. November 1912 über den Einfluß der höheren Gewalt auf die Vornahme wechselrechtlicher Handlungen, das deutsche Gesetz über die Folgen der Verbinderung wechsel⸗ und scheckrechtlicher Hand⸗ lungen im Auslande vom 13. April 1914, zum Schluß die ein⸗ schlägigen deutschen Gesetze vom 4. August 1914 nebst den Aus⸗ führungsverordnungen des Bundesrats. Die interessante Schrift ver⸗ dient in Juristen⸗, Finanz⸗ und Handelskreisen bekannt zu werden. Gesetz, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Fe⸗

bruar 1888 in seiner Neufassung vom 4 August 1914. Mit Er⸗

zuterunagen von Arthur Liebrecht, Magistratsrat in Berlin. HFerh von Franz Vahlen, Berlin. Preis 60 ₰. Mit Ausbruch des Krieges ist dieses Gesetz in den Vordergrund der rechtlichen Inter⸗ essen von Gemeinden und Kreisen einerseits und von Reig. 8. und Staatsbehörden, soweit sie finanziell an der Unterstützung von Familten der Einberufenen beteiligt sind, andrerseits getreten. Seine den jetzigen sostalen Pedürfnissen entsprechende Ergänzung war einer der wesent⸗ lichen Beschlüsse der denkwürdigen Reichstaassitzung vom 4. August 1914. Hie kurze, der Praxis der Verwaltungsbehörden weiten Spiel⸗ raum lassende Fassung des Gesetzes hat aber bald nach seiner ersten Anwendung eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben. Magistratsrat Liebrecht bietet eine Lösung derselben nach den rechtlichen und

aus der Praxls sich ergebenden Grundsätzen. Als Mitarbeiter in den Militärangelegenheiten der Stadtgemeinde Berlin dürfte er hierzu in

besonderem Maße berufen sein. Die Erläuterungen halten sich in he aabes und auch für Nichtjuristen leicht verständlicher Form. Die Unterstützungen für Familten von Kriegsteilnehmern beruben auf

- Quellen der Privatwohl⸗ tätigkeit. Inwieweit zwischen beiden ein Ausgleich erforderlich und zweckmäßig ist, interessiert daher nicht nur die mit der Anwendung

des Gesetzes betrauten Beamten, sondern auch die große Zahl der

ersonen, die in freier Liebestätigkeit sich dem großzügigen Unter⸗ ee onghcen der Privatorganisationen gewidmet haben. Auch ihnen dürfte das kleine Buch in vielfacher Beziehung einen wertvollen Fingerzeig für gerechte Verteilung ihrer Geldmittel geben.

Den Einwirkungen des Krieges auf die bestehenden Rechtsver⸗ hältnisse sind die Aufsätze gewidmet, die das neueste Heft der Zeit⸗ chrift „Das Recht“, Nr 17/18 vom 10. September 1914 (Hel⸗ wingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover), enthält. Zunächst erörtert

Justizrat Dr. Fuld die Beziehungen zwischen dem Krieg und den Rechts⸗

ordnungen im allgemeinen. Dann folgt ein wörtlicher Abdruck der vom bayerischen Justizministerium in seinem Amtsblatte vom 18. August gegebenen übersichtlichen, klaren systematischen Darstellung

des Rechtsstoffes, der den Inhalt von verschiedenen nach Ausbruch des

Kwieges zum Schutze der in den Krieg Gezogenen und der zu Hause Zurückgebliebenen ergangenen Reichsgesetzen und Bundesratsverord⸗ ungen bildet. Diese Darstellung mit wertvollen Erläuterungen und praktischen Fingerzeigen ist zurzeit wohl die einzige systematische Bearbeitung, die einzige Gebrauchsanweisung, der einzige Kommentar zu den erwähnten Gesetzen und Verordnungen. Einzelne Fragen aus dem Gebiete des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des serieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 erörtert Oberamtsrichter Dr. Levis („Kann gegen die durch das Gesetz geschützten Personen überhaupt eine Klage erhoben werden?“, „wie wird die Verfahrensunterbrechung bei der Beteiligung riegsbehinderter Personen geltend gemacht?“, das Versteigerungs⸗ Von den richterlichen Zahlungsfristen, die nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 7. August 1914 in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von den ordent⸗ lichen Gerichten auf Antrag des Schuldners diesem bewilligt werden önnen, handelt ein Beitrag von Gerichtsassessor Dr. Rönnberg. Von den größeren Aufsätzen, die in den vorausgegangenen letzten Heften dieser 8 eitschrift veröffentlicht worden sind, seien die folgenden hervorgehoben: „Zur Frage des militärstrafgerichtlichen und militärehrengerichtlichen Verfahrens gegen Offiziere z. D. und Offisiere a. D.“ von dem Ge⸗ heimen Rat, Profefsor Dr. Adolf Arndt; „Die Fehler in der bis⸗ herigen Auslegung des Weingesetzes“ von Regierungsrat Dr. Hof⸗ acker; „Die öffentlich⸗rechtliche negotiorum gestio“ von Regtierungs⸗ at Dr. Hartmann; „Zur Auslegung der Rechtsanwaltsordnung“ von Staatsrat Dr. von Henle; „Aufteilung des Gemeindejagdbezuks unter die mehreren Pächter“ von Rechtsanwalt Pfund; „Berufung als Vermächtnisnehmer“ von Reichsgerichtsrat Dr. Ebbecke; „Die Fest⸗ gellung der Persönlichkeit bei Beurkundungen“ von Geheimem Justiz⸗ at Dr. Frese; „Die Grenze zwischen Staatsdienst und Staatsdienst⸗ anwartschaft“ von Professor Dr. Rehm; „Aussetzung der Verhandlung bei Teilklagen“ von Justizrat Fepie2 „Versäumung der Klagefrist des Versicherungsnehmers“ von Rechtsanwalt Dr. Josef; „Die Beweislast des Mieters nach §§ 547, 548 B. G⸗B. an einem Rechtsfall erläutert, zugaleich ein Beitrag zur Raschhett des Bagatell⸗ prozesses’ von Professor Dr. Hellmann; „Die Hypothek an liinem im Miteigentume stehenden Grundstück“ von Oberamts⸗ richter G. Meikel; „Die deutsche Schiffahrt und der Zoll⸗ abatt für die auf nordamerikanischen Schiffen in die Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Waren“ von Reichsgerichtsrat Wittmaack; „Ersatzformen für Zeitgeschäfte und die Rechtsprechung des Reichsgerichts“ von Professor Dr. Warschauer; „Die Haftpflicht der Post bei Reisen mit Motor⸗Personenposten“ von Postrat Dr. Niggl; „Schadenersatz wegen Nichterfüllung“ von Rechtsanwalt Dörr; „Der Pflichtteilsanspruch⸗ von Reichsgerichtsrat Dr. Ebbecke; Zur Gebührenordnung für Feußen und Sachverständige“ von Staats⸗ anwalt Fuhrmann; „Die verlängerte Immunität der Reichstags⸗ abgeordneten“ von Professor Dr. Krückmann; „Findet § 323 Z3⸗P. O. auch auf Vergleiche Anwendung?“ von dem Landgerichtspräsidenten Blanckmeister; „Arglistige Vorspiegelungen bei Gelegenheit des Kau 88 eies und positives Vertragsinteresse’ von dem Kammer⸗ gerichtssenatspräsidenten Riehl; „Die Vorschriften des Gerichts⸗ verfassungsgesetzes über die Sitzungspoltzei’ von Kammergerichts⸗ at Rasch; „Die Haftung des Mieters für den Schaden, den der Frachtführer oder seine Leute beim Umzug an⸗ ichten 278 B. G.⸗B.)“ von Ametsgerichtsrat Hörle. Neben den größeren Aufsätzen über Fragen des geltenden Rechts ent⸗ halten die Hefte beachtenswerte Kritiken von Gesetzentwürfen, ins⸗ besondere vom Standpunkt der Bedürfnisse der und An⸗ regungen zu gesetzlichen Reformen, Besprechungen aktueller Gegen⸗ stände aus der juristischen Praxis und Auseinandersetzungen über Streitfragen von größerer Wichtigkeit, ferner Zusammenstellungen des Inhalts und Ergebnisses der Aufsätze in juristischen und staatswissen⸗ chaftlichen Zeitschriften, mit denen sich Referate über sonstige Neu⸗ rscheinungen auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft verbinden. Von iud die jedem Hefte betgegebenen Sammlungen oberstrichterlicher Entscheidungen über Fragen des Reichsrechts sowie

des preußischen und bayerischen Landesrechts. Mit dem 1. Heft des

ahrgangs 1914 dieser Zeitschrift gelangte außerdem zur Ausgabe:

1 ahrbuch des Strafrechts und Strafprozesses, heraus⸗ gegeben von Hofrat Dr. H. Soergel und Regierungsrat VIII. Jahrgang; Rechtsprechung und Literatur 1913. Llif und 421 Seiten. Helwingsche Verlagsbuchbandlung, Hannover. Geb. 4,50 ℳ, für die

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Avonnenten der Zeitschrift „Das

Recht“ kostenfrei. Der achte Jahrgang enthält die Rechtsgrundsätze strafrechtlichen und strafprozeßrechtlichen Inhalts, die in den im Jahre 1913 veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichts, des Reichs⸗ militärgerichts, der Oberkriegsgerichte, des preußischen Kammer⸗ eerichts,. des bayerischen Obersten Landesgerichts und der einzel⸗ taatlichen Oberlandesgerichte ausgesprochen sind. Sie er⸗ läutern Vorschriften von mehr als 240 Reichs und Landes⸗ gesetzen und verordnungen. An die Spitze jedes Rechtssatzes sind den Inhalt andeutende Stichwörter in Sperrdruck gesetzt. Bei der Fülle des Materials an Entscheidungen strafrechtlichen Inhalts, das die Praxis der oberen und obersten deutschen Gerichte alljährlich liefert, entspricht ein die Ergebnisse der Rechtsprechung zusammen⸗ fassender Führer wie das vorliegende Jahrbuch, das den Leser in vielen Fällen der Notwendiakeit überhebt, die Quellen nachzuschlagen, einem vorhandenen Bedürfnis. Wer sich eingehender über die mitgeteilten Entscheidungen unterrichten will, findet bei jeder die offiziellen Sammlungen und alle Zeitschriften angeführt, die sie ausführlich wiedergegeben haben. Bei den einzelnen Gesetzen und Paragraphen sind auch die sie erläuternden Abbandlungen, die im letzten Jahre in den juristischen Zettschriften veröffentlicht worden sind, angegeben. Eine Uebersicht über sämtliche mehr als 700 Reichs⸗ und Landesgesetze und ⸗verordnungen, zu denen in den bieher erschienenen acht Bänden des Jahrbuchs Ent⸗ enene auszugsweise wiedergegeben sind, und ein alphabetisches Sachregister zum achten Bande ermöglichen eine schnelle Orientierung auch über die unter sich sehr ähnliche, ja vielfach übereinstimmende Gesetzgebung der verschiedenen Einzelstaaten.

Wohlfahrtspsege.

Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40, Alsenstraße 11) in deren Präsidium auch der Königlich bayerische Gesandte Graf von und zu Lerchenfeld⸗Köfering eingetreten ist, hat der Verein für Verwendung des Ueberschusses der Düsseldorfer Ausstellung von 1902, wte die „Düsseldorfer Zeitung“ berichtet, durch Vermirtlung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz den Betrag von 100 000 überwiesen. Von der Frau Generaloberarzt Pfuhl ist die ihrem Vater, dem berühmten Gelehrten Wirklichen Geheimen Rat Dr. Robert Koch, von dem englischen Royal Institute of public health verliehene goldene Harbenmedaille, die einen hohen Wert besitzt, gestiftet worden. 8 8

Das Zentralkomitee vom Roten hat, wie bereits bekannigegeben, eine sehr reichliche Sendung von warmen Kleidungsstücken, Labe⸗ und Genußmitteln schon vor 14 Tagen nach dem östlichen Kriegsschauplatz gebracht. Die nun vorliegenden Berichte gehen dahin, daß es den führenden Herren

elungen ist, mit sieben Automobilen bis zu den fechtenden Truppen zu gelangen und dort wiederholt Gaben abzugeben. Heute eht ein weiterer großer Transport von warmen Kleidungsstücken, igarren, Zigaretten, Fußschutz, Heilmitteln und anderen wertvollen Matertalien nach dem Westen ab. Er wird mittels 19 Auto⸗ mobilen die Spenden an die bisher mit Liebescgaben am wenigsten versorgten Korps zu bringen suchen. Ein driitter, ähnlich zusammengesetzter Transport wird wenige Tage später Berlin verlassen, um sich zu einer anderen Armee im Westen zu be⸗ geben. Endlich ist für Ende dieser Woche die Abreise eines großen Automobilkorps zu östlichen Armeekorvs vorgesehen. Sie alle werden jeweils bei der Rückfahrt von der Truppe zu den Materialiendepots sich durch Mitnahme Verwundeter zu rückwärtigen Hilfsstationen nützlich zu machen suchen, vorausgesetzt, daß die Militärbehörde ihre Unterstützung in Anspruch nehmen will.

Nach dem Beispiel anderer Provinzen hat die Bank der Ost⸗ preußischen Landschaft eine Unterstützungskasse zum der Kriegsversicherung auf Gegenseitigkeit für den aus⸗ gebrochenen Krieg geschaffen. Die Verwaltung dieser Kriegs⸗ versicherung hat die Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft übernommen. Der Zweck dieser Kriegsversicherung ist, den Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer, die den Heldentod für das Vaterland erlitten haben. die Möglichkeit zu geben, vor den ersten Sorgen zu schützen. Von der Ostpreußischen Landschaft und anderen Wohltätern sind Zuschüsse zu erwarten. Ein Anteilschein kostet 10 ℳ. Es können für einen Kriegsteilnehmer bis zu 20 Anteil⸗ scheine bei den Ortshebörden, den Geschäftsstellen der Bank und der Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft und bei den durch Aushang kenntlich gemachten Stellen gelöst werden. Falls die Verluste nicht größer sein werden als im Kriege von 1870/71, werden auf jeden Anteilschein mindestens 250 verteilt werden können. Sind die Verluste geringer, dann erhöht sich dieser Betrag; find sie größer, dann erniedrigt sich der Betrag. Für Frauen und Mütter, die ihre im Felde stehenden Männer und Söhne, für Arbeitgeber, die die Männer, die ihren Dienst mit dem für das Vaterland vertauscht haben, versichern wollen, bietet sich hier die Gelegenheit 9 einer geeigneten eg. versicherung. Zu diesem Zweck können sie ihre Spargelder am beste verwenden. Auch haben die Ostpreußische Landschaft, ihre Bank und ihre Lebensversicherungsanstalt bereits Schritte getan, um in Fällen der Bedürftigkest die Einlösung der Anteilscheine durch Gewährung von Vorschüssen zu ermöglichen. Anträge sind an die Lebend⸗ versicherungs anstalt der Ostpreußischen Landschaft und die in der Pro⸗

vinz überall vorhandenen Annahmestellen zu richten. 88

Ein Kriegseheim für Krankenpflegerinnen vom Roten Kreuz hat der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins in Berlin, Tiergartenstraße 28 (Fernsprech⸗ amt Lützow 9492), eingerichtet, und zwar vornehmlich für solche Krankenpflegerinnen, die als Begleiterinnen von Ver⸗ wundeten⸗ und Nan enetanteüntn in Berlin eintreffen und hier keine anderweitige sichere Unterkunft haben. Das Kriegsheim ist in einer in einem 5 Park gelegenen Villa eingerichtet, gewährt seinen Gästen für einen oder mehrere Tage vollständig unentgeltlichen Aufenthalt mit voller Verpflegung und soll den von ihrem Seele und Körper in gleicher Weise angreifenden Beruf geschwächten Krankenpflegerinnen Erholung gewähren. Der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins ladet alle in Berlin ankommenden oder sich hier vorübergehend aufhaltenden Kranken⸗ pflegerinen vom Roten Kreuz zum Besuche seines Kriegsheims ein. In ihm sind selbstverständlich auch alle anderen in der Kriegskrankenpflege tätigen Krankenschwestern aufs herzlichste willkommen, für sie gilt die gleiche Einladung wie für die Krankenpflegerinnen vom Roten Kreuz.

Die Landesversicherungsanstalt Berlin teilt mit: Bei der Kriegsfürsorge der Landesversicherungsanstalt Berlin für arbeitslose Versicherte kann es sich nicht darum handeln, den Versicherten einen auskömmlichen Lebensunterhalt oder ihnen gar eine Beihilfe bis zur Höhe ihres bisherigen Verdienstes zu gewähren, sondern lediglich darum, sie vor der dringendsten Not zu schützen. Alle weiter sübendn Ansprüche müssen abgelehnt werden. Das Ende des Krieges ist noch nicht abzusehen. Je länger der Krieg dauert, um so mehr werden andere Quellen versiegen, und um so stärker wird die Landesversicherungsanstalt Berlin in Anspruch ge⸗ nommen werden. Dazu kommt die Verschärfung der Notlage durch den herannahenden Winter. Die Landesversicherungsanstalt Berlin muß also, um ihrer Aufgabe gewachsen zu sein, mit ihren Mitteln

Der Wer vereia er Siemenswerke, der vor Beginn des Krieges rund 26 000 Mitglieder zählte und infolge des Krieges auf rund 20 000 Mitglieder zurückgegangen ist, hat in seiner Generalver⸗ sammlung vom 8. September solgente Beschlüsse gefatt: 1) Die

Mitglieder gelten als beur⸗ hrend des Krieges. Da. Sterbegeld sowie auf

zum Kriegsdienst eingezogenen laubt. Ihre Beitragspflicht ruht egen bestehen ihre Anrechte auf or seniltenamtesgang bei Geburten und bei Todesfällen von Familienangehörigen usw. während des Krieges fort. 2) Die infolge des Krieges zu entlohnter Beschäftigung in Köͤniglichen Werkstätten und sonstigen Betrieben heurlaubten Müglieder können ihre Mitglied⸗ schaft fortsetzen, wenn sie es beantragen und ihre Beiräge im Zentralbureau des Vereins, Siemensstadt, Siemensstraße 25, ent⸗ richten. 3) Außer den bereits bewilligten 20 000 werden weitere 50 000 aus dem Krankenreservefonds entnommen und zur Unterstützung von Familienangehörigen der zum Kriegsdienst Eingezogenen verwandt. Die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist bereits erfolgt. Die hierdurch für die Familien der Krieger zur Verfuͤgung stehende Summe von 70 000 ist durch den Ertrag freiwilliger Sammlungen wesentlich erhöht worden. Etwa 1000 Familien werden beretts laufend unterstützt 4) Aus dem Vermögen des Vereins werden 20 000 in der Kriegsanleihe des Deutschen Reiches angelegt. 5) Von den⸗ jenigen Mitgliedern, die mindestens 30 Stunden wöchentlich be⸗ schäftigt sind, soll ein freiwilliger Extrabeitrag von 10 zur Unter⸗ stützung von Arbeitslosen erhoben werden. Im Anschluß hieran werden alle arbeitslosen Mitalieder der dem Berliner Kartell ange⸗ schlossenen Werkvereine aufgefordert, sich umgehend im Arbeilsnachweis .“ 20 in die dort ausliegenden Listen eintragen zu assen.

8 Die Zentralstelle für Volkswohlfahrt hat eine Flugschrift unter dem Titel „Pflege der schulentlassenen weiblichen Jüugend“, die von Dr. Hertha Siemering bearbeitet ist, kürzlich herausgegeben. Die Flugschrift hat den Zweck, Leiter und Leiterinnen von Mädchenvereinen, vornehmlich auch die von den Staaisverwaltungen bestellten Jugendpfleger und „pflegerinnen, die Beamten, die sich mit der Förderung der Jugendpflege befassen, so⸗ wie alle sonstigen Personen, die an dieser Bewegung Anteil nehmen, von neutraler Stelle aus allgemein über Ursachen, Ziele, Aufgaben und Stand der Pflege der weiblichen Jugend zu unterrichten. Als ein Dokument ihrer Neutralität in Sachen der Jugendpflege hat die Zentral⸗ stelle den Ausführungen der vorliegenden Flugschrift die von ihrem Beirat in Gemeinschaft mit Praktikern aus allen Lagern der nationalen Jugendpflegearbeit beratenen Leitsätze zur Pflege der schulentlassenen weiblichen Fugend vorangestellt. Sodann sind im ersten Teil der Flugschrift die Grundlagen der Jugendpflege, die Ursachen wirt⸗ schaftlicher und sozialer Natur, die sie entstehen ließen, erörtert. Vom Ziel aller Jugendpflege und von ihren Auf⸗ gaben ist weiter die Rede, wie von der Stellung, die sie in der Er⸗ ziehung unserer Nation einnimmt, d. h. es wird dargestellt, wie sie von den geistigen Strömungen unserer Zeit und von den sozialpäda⸗ gogischen Reformversuchen, die in der Gegenwart viele Erzieher be⸗ wegen, 8der e ist, endlich wie sie aus diesem allen ihre Mittel, die Arbeitsgebiete, denen ihre Praxis sich vielfach zuwendet, ge⸗ wonnen hat. So ist von der staatsbürgerlichen Erziehung die Rede, von Körperpflege. Spiel und Sport, von Wanderungen, auch davon, wie bei diesen letzteren gelegentlich das Interesse der Jugendlichen im Sinne der Heimatschutz⸗ und Heimatpflegebewegung wachgerufen wird: Versuche, die überletten in das Gebiet der künstlerischen Erziehung. Auch der Heranbildung der jungen Mädchen zur Hausfrau, Gattin und Mutter wird gedacht. Von Berufsberatung, Lehrstellenvermitt⸗ lung und beruflicher Erziehung überhaupt ist gleichsalls die Rede In einem Exkurs werden die Anforderungen behandelt, die an eine tüchtige Jugendpflegerin zu steuen sind; sodann sind die Fragen der Ge⸗ winnung von Hilfs kräften für die Jugendpflege wie die des Jugend⸗ vereinswesens innerhalb der Mädchenerziehung berührt. Ein An⸗ hang gibt eine Uebersicht über die Pflege der weib⸗ lichen Jugend in allen Lagern. Ueber die Wistungen der Evangelischen und der Katholiken wird herichtet, wie sie sich in Jungfrauenvereinen, aber auch in Berufsorganisationen. Arbeiterinnen⸗ und Dienstbotenvereimnen und so fort kund tun. Des Bundes deutscher Jugendvereine ist gedacht, ebenso wie solcher Mädchenklubs, die an Schule und Fortbildungeschule sich angliedern. Die Leistungen des Pfadfinderinnenbundes und die sich entwickelnde Mädchenarbeit des Jungdeutschlandbundes sind erwähnt, wie auch die der Turnvereinigungen, der weiblichen Berufsvereime und vieler anderer. Der sozialdemokratischen Jugendbewegung sind mehrere Seiten gewidmet. Endlich enthält die Flugschrift eine Darstellung der staatlichen Organisation der Jugendpflege in Preußen wie in den anderen deutschen Staaten, die eine solche schon besitzen. um Schluß ist von den Aufgaben der Zentralstelle für Volkswohl⸗ üuhrt auf dem Gebiet der Pflege der weiblichen Jugend die Rede. Die kleine Schrift kann zum Preise von 0,40 von der Zentral⸗ stelle für Volkswohlfahrt, Berlin W. 50, Augsburger Straße 61, oder auch von Karl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer⸗ straße 43/44, bezogen werden.

Nr. 49 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 18. September 1914 hat folgenden Inhalt; Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor⸗ nahme von Zivilstandshandkungen; Exequaturerteilung. Justiz⸗ wesen: Nachweisungen der zur Vertretung des Militärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militäͤrpersonen usw. berufenen Milttärbehörden usw im Geschäftsbereiche der Königlich Bayertschen der Königlich Sächsischen und der Köntglich Württembergischen Militär⸗ verwaltung. Militärwesen: Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen Deutschen in Norwegen; desgl. in Sudamerika. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Daz Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch de M elann 88 Klauenseuche vom Viehhof in München am 18. Sep⸗ ember d. J. Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den A 1457348 de Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehhofe in Cöln a 21. September d. J. 8

Theater und Musik.

MMorgen, Mittwoch, findet im Königlichen Opernhause di 150. Aufführung von „Violetta“, mit der Königlichen Kammersängerin Sr Frieda Hempel als Vertreterin der Titelrolle, statt. Den lfred Germont singt als Gast Herr Karl Günther vom Stadt theater in Hamburg, den Vater Germont Herr Bronsgeest. Musi⸗ kalischer Leiter ist der Kapellmeister von Strauß. 3 ser gesamte Rohertrag der am Freitag, den 25. d. M., im Komödienhaus statifindenden Aufführung von „Es braust ein Ruf“ wird, wie die Direktion mitteilt, zur Anschaffung von Liebes⸗ gaben für die im Felde stehenden Soldaten verwendet werden.

Die Sonntagskonzerte des Schillertheaters, unter der Leitung von Professor Florian Zalic, beginnen am Sonntag, den 11. Ohober, Mittags 12 Uhr. Die Direktion kommt damit vielen aus dem Publikum geäußerten Wünschen entgegen. Die Erneuerung der Dauerbezugs efte und die Ausgabe neuer Dauer besüge erfolgt täglich in der Kartenabteilung des Schillertheatert Charlottenburg. Das Heft für die fuünf in 14 tägigen Zwischenräumen folgenden Konzerte kostet 2,50 und 3,50 ℳ, einschtießlich Kleidergeld und

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