1914 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

—————— e——“*“] u““

Nr. 5; Hastenrath, Vizewachtm. ia der Funker⸗Abt. der 6. Kav. Division; zu Leutnants, de ohne Patent: die Fähnriche: Frhr. Spiegel v. u. zu Peckelsheim, Fübr. v. Richthofen im 1. Garde⸗R. z. F., v. Kessel im Garde⸗Gren. R. Nr. 1, Elstermann v Elster im 3. Garde⸗R. z. F., Lüdecke im Garde⸗Pion. B., v. Lukowicz im Jäger B. Nr. 3, jetzt im Res. Jäg. B. Nr. 3; zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Lesser im Pion. B. Nr. 3, Wohltat in d. Fernsprech⸗Abt VIII. A. K.

Roenpler, 35 Lt. in d. Flieger⸗Abt. Nr. 8 (1V Berlin) zum Lt. d. Res. befördert.

Großes Hauptquartier, 23. September. Befördert: zu Rittmeistern: die Oberleutnants der Reserve: Graf v. Korff gen. Schmising d. Kur. Regts. Nr. 4 (Ge dern), jetzt im Ulan. R. Nr. 16, Kunhardt v. Schmidt (Frankfut a. O), Frhr. von Cramm (Stendal) d Ulan. Regts. Nr. 16; zum Oberleutnant: Strasen, Lt. d. Res. d. Uian Regts. Nr. 16 (Neustrelitz); zu Leumants der Reserve: die Vizewachtmeister: Graf v. Nostitz (Minden), Bagzgesührer im Inf. R. Nr. 15, Wendenburg (Eis⸗ leben), Poetsch (Karl), Poetsch (Marx) (Bernburg), Köhne, Dingel (Magdeburg), v. Dietze (Aschersleben), Reinhardt (Sangerhausen), d. Ulan. Regts. Nr. 16; zu Fähnrichen: die Fahnen⸗ junker: Deetjen im hLlan. R. Nr. 16, Graf v. Ansembourg, Rohrmann, Frhr. v. Los im Feldart. R. Nr. 22

Manger, Oblt. d. Res. d. Luftschiffer⸗Bats Nr. 3, komdt. z. Dienstl. b. Luftschiffer⸗B. Nr. 2, ais Oblt. mit Patent vom 3. Ok⸗ tober 1912 im letzigenannten Bat. angestellt. .

Befördert: Graf v. Wedel, Oblt. a. D., zuletzt im 2. Garde⸗ Ulan. R., jetzt im Res. Ulan. R. Nr. 5, zum Rittm, Mallinck⸗ rodt, Lt. d. Res. d Drag. Regts. Nr. 7 (Koblenz), zum Oblt.; 9 zu eerseutagnte 8 z 8 8 1 ““ 8 Westphal (I Essen), Peitz (Hagen), zu Leutnants der Reserve: d. Vizewachtmeister SkubbendIe (t1I Düsseldorf), Schönlein (I1 Cöln), Pfeiffer (Sangerhausen), Kühn (Essen), Brasch, Berghoff (Duisburg), bei d. Fernsprech⸗Abt. d. VII. A. K.

Wittich, Lt. a. D. (Detmold), früher im damal. Westf. Train⸗ B. Nr. 7, als Lt. mit Patent vom 9. April 1914 in d. Westf. Train⸗Abt. Nr. 7 angestellt. 8

Befördert: v. Waldenburg, Fähnr. im Drag. R. Nr. 8, zum Lt., vorläufig ohne Patent; zu Leutnants der Reserve: die Vizewacht⸗ meister: Danneberg, Lohmann bei d. leichten Funkenstatton 4; zu Fähnrichen: die Fahnenjunker: v. Kessel im Leib⸗Kur R. Nr 1, Frhr. v. Seberr⸗Thoß (Eckardt). Frhr. v. Seberr⸗Thoß (Lothar), v. Schack im Drag. R. Nr. 8; Peters, Lt. d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (I Braunschweig) zum Oblt, die Unteroffiziere: Zick, Cordes, Ronicke im Inf. R. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, zu Fähnrichen; zu Lts. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: die Vizefeldwebel im Landw. Bez. Meiningen: Schilling, Doelecke, Wilhelm, Pocher, Krauß, Stapf, Schröter, Griebel, Hille, Thomae, Röder, Lohmann, Klarhöfer; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Goebel im Inf. R. Nr. 67, Augsburg, Wiener im Inf. R. Nr. 98, Borchert, Middelmann, Schlaghecke, Bam⸗ berger im Inf. R. Nr. 173, Scheer, Krebs im Feldart. R. Nr. 34, Baumhöfener im Feldart R. Nr. 70, Diemert ind Train⸗Abt Nr. 16, der charakter sierte Fähnrich Hammer im Inf. R. Nr. 135; dieser unter gleichzeitiger Verleihung eines Fähnrichspatents; zu Fähnrichen: Bischoff, charakt. Fähnr. im Inf. R. Nr. 173, die Untero fiziere: Roesener, Schott im Inf. R. Nr. 98, Gutzeit (Hans), Gut⸗ zeit (Max), Hannig, Schmitz im Inf R. Nr 173, Ritsert im Ulan. R. Nr. 14, Graß im Feldart. R. Nr. 34, Steckmann, Nottarp im Feldart. R. Nr. 70, Linke in d. Train⸗Abt. Nr. 16; zum Leutnant 11.“ Wildberger, Vizefeldw. d. Res. (Metz), d. Inf. Regts. Nr 98.

ee. Lt. d. Res. d. Kür. Regts. Nr. 8 (Elberfeld), zum Oblt. befördert. 1 1 18

Befördert: v. Branconi, charakt Fähnr. im Leibgren. R. Nr. 8, zum Fähnr. und zum Lt, vorläufig ohne Patent; zu Leutnants, vor⸗ läufig ohne Patent: die Fähnriche: Smend, Köster, Mundt im Inf. R. Nr. 48; zu Leutnants der Reserve: v. Coffrane, Fähnr. d. Inf. Regts. Nr. 48, die Vizewachtmeister: v. Kott⸗ witz. Franßen, v. Mallinckrodt, d. Hus. Regts. Nr. 3; zu Fähnrichen: die Fahnenjunker: Wolff, Frhr. v Eckhardtstein,

Schmtedebach im Leibgren. R. Nr. 8, Katsch, Wocke, Neu⸗ mann. Reimann, Nicolai, v. Wittken, Teichmann im anf. R. Nr. 48; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die 121 v. Martin, Mauff, Gropius, Wittmer,

Garderegiment z. F., Niemann in die Gardetrainabteilung; iu Fähnrichen: die Fahnenjunker: v. Griesheim, v. d. Mülbe im Gardegren. R. Nr. 2, Frhr. v. der Lanken⸗Wakenitz, Masius im Leibgardehus. R.; Frhr. v. ttwitz, Fähnr. im Ulan. R. Nr. 1, zum Lt., vorläufig ohne Patent; der Unteroffizier v. Poser u. Groß⸗Naedlitz im Ulan. R. Nr. 1, die Fahnenjunker Stein, Bahrdt, Dubiel im Feld⸗ art. R. Nr. 5, zu Fähnrichen; Ahrends, Lt. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (V Berlin), jetzt b. Inf. R. Nr. 58, zum Oblt.

Großes Hauptquartier, 24. September. In d. Komdo. z. deene zum Eintritt d. Demobilmachung belassen: die Ober⸗ leutnants: Macketanz im Drag. R. Nr. 1, b. Telegr. B. Nr. 3, Montü im 1 Leib⸗Hus. R. Nr. 1. b. Telegr. B. Nr. 1, Gisepius im Feldart. R Nr. 11, b. Telegr. B. Nr. 2, Danneil im Feldart.

Fromme im 2

R. Nr. 26, b. Telegr. B. Nr. 4.

Befördert: zum Rittmeister: Klamroth, Oberlt. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (V Berlin), jetzt b. II. Pion. B. Nr. 5; zu Leut⸗ nants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche;: Rahn, Modrow im Füs: R. Nr. 37, Frhr. v. Reibnitz im Ulan. R. Nr. 10, jetzt im Res. Ulan. R. Nr. 6; zu Leutnants der Reserve: die Vizewacht⸗ meister: v. Stablewski, Crüsemann (Sprottau), v. Rosen, Scherzer (Leegnitz), Prange (Neusalz a. O.), Mayer, Berve (Jauer), im Res. Ulan. R. Nr. 6, Proske, Kuntze, Geisler im Res. Feldart. R. Nr. 9, Fischer bei d. Res. San. Komp. 19 d. V. Res. Korps; zi Fähnrichen: die Fahnenjunker: Baasch, Schlamm, Seidel, Richter im Füs. R. Nr. 37; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnrich: v. Knobelsdorff, v. Wurmb (Friedrich), Frhr. v. Speßhardt im Inf. R. Nr. 94; zu Fähnrichen und gleichzeitig zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: der charakterisierte Fähnrich Frhr. v. Witzingerode⸗Knorr im Inf. R. Nr. 95, die Unter⸗ pffiztere Heunert, Kolbe im Inf. R. Nr. 71; zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Paßavant im Inf. R Nr. 32, Lohmann, Weidlich im Feldart. R. Nr. 55, Isphording im Pion. B. Nr. 11, die Fahnenjunker: Bergin, Schönheit im Inf. R. Nr. 71; zum Oberleutnant: Israel, Lt. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 19 ( e jetzt im Regt.;; zu Lts. d. Res. d. Feldart. Regts. Nr. 47: Facoby, Vizewachtm. d. Landsturms (VI Berlin), Simon (Hers⸗ felb). Goudray (Meiningen), Vizewachtmeister d. Landw Feldart. 1. Aufgeb., Jüttner (Meiningen), Trenkmann (Marburg), Langer (Mühlhausen i. Th.), Vizewachtmeister d Res., Weißen⸗ born (Meiningen), Israel (II Cassel), Kallenberga (Mühlbausen i Th.) Herrmann (Meiningen), Vizewachtmeister d. Res., sämt⸗

jetzt im Regt.

8 e h.; Fähnr. (III Berlin), bei d. 1. Garde Pion. Ersatz⸗ Komß. zum Lt. d. Landw. Pioniere 2. Aufgeb. befördert.

Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizewachtmeister der Reserve: Friedel. Gödecken (I1 Hamburg), Mühlenbruch Rostock), jetzt im Res. Feldart. R. Nr. 46.

Befördert: zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Blum im Hus. R. Nr. 9, Lenhartz im Ulan. R. Nr. 11; zu Fähnrichen: die Unteroffiziere: Hepp, Kulenkampff⸗Post, Hankee

lan. Nr. 15, Schemmel im Hus. R. Nr. 9,

die Fahnenjunker: Töpken, Poensgen im Drag. Regt. Nr. 15, Kropff, Sokolowski im Feldart. R. Nr. 15; zu Leutnants der Keserve: die Fähnriche der Reserve: Koch (II Hamburg), d. Hus. Regts. Nr. 9, die Vizewachtmeister der Reserve: Frhr. Zorn v. Dschenfzig, d. Drag. Regts. Nr. 15, Staudt,

Müller, v. Gruneltus, d. Dragonerregiments

Nr. 15, Riedel (Kie), Bassermann (Freiburg), Hernsheim (1I Hamburg), Delius (Bielefeld), d. Hus. Regts. Nr. 9, Hoehne (Hagenau), Lévsque (Saargemünd), d. Feldart. Regts. Nr. 15; zu Hauptleuten: die Oberleutnants der Reserve: Pfeiser d. Eisenb Regts. Nr. 3 (Erfurt), jetzt b. Ersatz⸗B. d. Regts., Gieß d. Telegr. Bats. Nr. 4 (IV Berlin), jetzt bei d. Ersatz⸗Komp. d; Telegraphenbataillons Nr. 63 zu Leutnants der Reserve: die Vizewachrmeister der Reserbe: Bertram (I Essen), jetzt bei der Ersatzkompagnte des Telegraphenbataillons Nr. 3, Schröder (Torgau), jetzt bei der Ersatzkompagnie des Telegr. Bats. Nr. 7, d. Telgr. Bats. Nr. 1, Thalwitzer (Sangerhausen), jetzt bei d. Ersatz⸗Komp. d. Telegr. Bats. Nr. 6, d. Telegr. Bats. Nr. 2, Doetsch (II1 Düsseldorf), Franke (Koblenz) Graß (II1 Düsseldorf), Meyer⸗Juergens (Aurich), Scheulen (Lennep), jeßt bei d. Ersatz⸗Komp. d. Telegr. Bats. Nr. 3, d. Telegr. Bats. Nr. 3, Landschütz (Gotha), jetzt bei d. Ersatz⸗Komp. d. Telegr. Bats Nr. 6, d Telegr. Bats. Nr. 5, Gorn (II Hannover), jetzt bei derselben Ersatz⸗Komp., d. Telegr. Bats. Nr. 6; zum Lt d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr.: Bergmann, Vizewachtm. d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (Guben).

v. Anderten, Rittm. z. D., zuletzt im 2. Garde⸗Drag. R., jetzt im Garde⸗Res. Drag R., d. Charakter als Maj. verliehenz

Befördert: v. Ploetz, Oblt. a. D., zuletzt in d. Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts., früher Lt. in diesem Regt., jetzt im Garde⸗Res. Drag. R., zum Rittm., Graf Schimmelmann v. Lindenburg, Vizewachtm. d. Res., jetzt im Garde⸗Res. Drag. R., zum Lt. d. R. d. 3. Garde⸗Ulan Regts.; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Matz, Baranowski im 5. Garde⸗R z. F; zum Hauptmann: v. Heyden, Oblt. d. Res. d. 1. Gardefeldart. Regts. (Anklam), jetzt b. d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korps; zu Ober⸗ leutnants: die Leutnants der Reserve: v. Goßler d. 3. Garderegts. z. F. (IV Berlin), jetzt im 2. Garderes. R., Sinkel d. 4. Garde⸗ feldart. Regts. (Crefeld), jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korps, v. Flotow d. Feldart. Schienschule (Aschersleben), jetzt bet d. 3. Gardefeldart. Brig.; Müller (Arnold), Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (VI Berlin), jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde⸗ Res. Korps; zu Leutnants der Reserve: die Vtzefeldw. d. Res., jetzt im Lehr.Inf. R.: Friedrich (1I1 Hamburg), Graw (I Braunschweig), Schaube (IV Berlin), d. Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 (Franz), Koh⸗ bieter (Pr. Stargard), Faehndrich (Dessau), Wirner, Peters, Gropp (1V Ber in), d. Garde⸗Füs. Regts. Keller (Straßburg), Röhr, Buro (IV Berltn), d. Garde⸗Gren. Regts. Nr 3 (Elisabeth), die Vizefeldw. d. Res., jetzt im 5. Garde⸗R. z. F.: Faber (II Ham⸗ burg), Kranz (1V Berlin), Görtz (Lübeck), Röhr, Kovats (IV Berlin), v. Koerber (Spandau), Rühe (V Berlin), Wttte (Spandau). d. 5. Garderegts. z. F., die Vizewachtm d. Res,, jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korps: Holle (Münster), Komo⸗ rowski (Potsdam), Freudenberg (Heidelberg), Schaeffer (Halberstadt), Schulz (Weimar), v. Dombois (Neustadt). d. 4. Gardefeldart. Regts., Daßler (VI Berlin), d. Feldart. Regts. Nr. 3, Kühn (Kiel), d. Feldart. Regts. Nr. 9, Violland (VI Berltn), d. Feldart. Regts. Nr. 33, Hartmann (VI Berlia), d. Feldart. Regts. Nr. 41, Fastenrath (VI Berlin), des Feldart. Regts. Nr. 54, Lange (VI Berlin), des Feldart. Regts. Nr. 62, Schaerf (VI Berlin). d. Feldart. Regts. Nr. 74; Gundermann, Viz⸗wachtmeister d. Res. (IV Berlin), jetzt im Lehr⸗ Inf. R., d. Garde⸗Train⸗Abt.; zu Lts. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.: die Vizewachtm d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.: Petri (Spandau), Welling, Waltz, Wellmann (IV Berlin), Neumann (VI Berlin), jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde⸗Res. Korps.

v. Bohlen u. Halbach. Oblt. a. D., zuletzt im Westf. Drag. R. Nr 7, d. Charakter als Rittm. verliehen.

Großes Hauptguarrtier, 25. September. Als Hauvptleute angestellt: Frhr. v. Grünau, Oblt. a. D., zuletzt von d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (I Berlin) früher im Leibgren. R. Nr. 109, jetzt im Res. Inf. R. Nr. 202, bei d. Offizieren d. Landw Inf. 2. Aufgeb., Dörpfeld, Oblt. d. Res. a. D., zuletzt in d. Res. d. Gardegren. Regts. Nr. 1 (Alexander) (III Berlin), jetzt im Res. Inf. N. Nr. 202, bei d. Offizieren d. 2. Aufgeb. d. 1. Gardegren. Landw. Regts., v. Ploetz, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt der Gardelandw. Jäger 2. Aufgeb. (Arolsen), jetzt im Res. Jäg. B. Nr. 15, bei d. Offizieren d. Gardelandw. Jäger 2. Aufgebots.

Befördert: zum Hauptmann: v. Kardorff, Oblt. d. Garde⸗ Landw. Jäger 2. Aufgeb. (Rostock), jetzt un Res. Jäg. B. Nr. 15.

Marineinfanterie.

Den 5. September. Befördert: Frhr. v. Hanstein, Hauptm, zum Maj., v. Wilucki, Schneider (Kurt), Oblts., zu Hauptleuten, Kuhn, Gruber, Wendt, Weh „Jae Siegelma Engholm, Lts., zu Oblts. 8

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberpräsidenten der Provinz Schleswig⸗Holstein Detlev von Bülow in Schleswig die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikate Erzellenz zu erteilen und den bisherigen Direktor der meteorologischen Landesanstalt in Straßburg i. E., Geheimen Regierungsrat, Professor Dr. Her⸗ gesell zum Direktor des Aöronautischen Observatoriums in Lindenberg zu ernennen. X“X“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Rechnungsrat bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Victor Denzel den Charakter als Geheimer Rechnungsrat sowie

dem Eisenbahnbetriebsingenieur Künne in Magdeburg, dem technischen Eisenbahnobersekretär Birgel in Wetzlar, den Eisenbahnobersekretären Sulfrian und Kotz in Magdeburg, Rink in Stettin, van Reimersdahl in Cöln und Sprondel in Danzig, dem Eisenbahnwerkstättenvorsteher Steinberg in Bremen und dem Eisenbahnobergütervorsteher Rothe in Illowo bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 6 Staatsministerium. 11“ 4 1 6 8

Zei dem „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ er Rendant E.““ Koye zum Vorsteher der Expedition ernannt worden. 8

8

Dem Hilfsstenographen Franz ist die etatsmäßige eines Stenographen verliehen worden.

1. Oktober 1914.

In der am 30. September unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗

89

sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be kanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, die Feesstens erteilt. Demnächst wurde über die Erstattung der Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1914, über die Besetzung von Stellen bei den Disziplinarkammern für elsa lothringische Landesbeamte in Metz und Colmar sowie über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

8

Die Reichsfinanzverwaltung hat, wie „W. T. B meldet, beschlossen, die auf die Kriegsanleihen gezeichneten Beträge voll zuzuteilen. Für den die aufgelegte Summe übe steigenden Betrag an Schatzanweisungen wird Reichsanleih zugeteilt, wofür durch die reichlich eingegangenen Wahlzeich nungen die Möglichkeit geschaffen ist. 1 8 8

Die Zeichner erhalten Zuteilungsschreiben von der Stelle, bei der sie gezeichnet haben. Vom Empfang der Zuteilungs

schreiben an können die Zahlungen geleistet werden.

1— 892 8 8

Im Auftrage des Ministers des Innern haben, wi „W. T. B.“ meldet, sich der Ministerialdirektor Dr. Kirchner der Geheime Medizinalrat Dr. Krohne und der Regierungsra von Kries nach Ostpreußen begeben, um sich über die Folgewirkungen der Schlachten und der Besetzung durch die Russen in gesundheitlicher Beziehung an Or und Stelle zu unterrichten und gegen eingetretene Mißstände ge⸗ eignete Abhilfsmaßregeln vorzubereiten. G“

Es hat sich als notwendig herausgestellt, erneut darauf hinzuweisen, daß nach dem Reichsgesetz vom 22. März 190 (Reichsgesetzbl. S. 125) in Verbindung mit der Bekannt machung des Reichskanzlers vom 7. Mai 1903 (Reichsgesetzbl. S. 215) die Führung des zum Neutralitätszeiche erklärten „Roten Kreuzes auf weißem Grunde“ sowi der Worte „Rotes Kreuz“ sowohl zu geschäftlichen Zwecken als zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften und zur Kenntnis ihrer Tätigkeit der Erlaubnis der zuständigen Landes zentralbehörde (Ministerium des Innern) bedarf.

Führung des Zeichens und der Worte

strafbar. Genehmigungen der fraglichen Art werden überhaup nur solchen Vereinen oder Gesellschaften einschließlich der Ritt⸗ orden sowie der geistlichen Orden und Kongregationen erteilt die sich im Deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und durch eine Bescheinigung des zuständigen Kriegsministeriums nachweisen, daß sie für den Kriegsfall zur Unterstützung de militärischen Sanitätsdienstes zugelassen sind. Diese Körper schaften haben jedoch nicht die Ermächtigung, die ihnen erteilte Genehmigung auf andere zu übertragen. Auch das Zentralkomite der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz, an das vielfach irrtümlicher Weise derartige Gesuche gelangen, besitzt diese Er mächtigung nicht. Es kann nur auf besonderes Ansuchen ge statten, daß bei Veranstaltungen, deren Ertrag ganz oder teilweise zum Besten der Kriegswohlfahrtspflege verwendet werden soll in Ankündigungen oder beim Vertriebe von Karten usw. au seine Zustimmung Bezug genommen wird. Dies geschieht abe nur, wenn es sich um künstlerisch einwandfreie Aufführungen oder Darbietungen handelt, die Veranstalter Gewähr für be⸗ dingungsgemäße Verwendung des Ertrages bieten und nur unter der Voraussetzung, daß seinerzeit eine Abrechnung eingereicht

wird.

In Verfolg der Mitteilung, betreffend die Anmeldung vo Auslands⸗Deutschen, wird darauf aufmerksam gemacht daß die Anmeldung ausschließlich schriftlich, und zwar an die

Auslands⸗Deutsche“ zu erfolgen hat und sich auf folgende Angaben beschränken soll: Name, Alter, Beruf, Militär verhältnis, letzter fester Wohnsitz und, wenn bekannt, jetzige Aufenthaltsort der in Rußland, Frankreich oder England zurü⸗

gehaltenen oder in die Heimat zurückgekehrten Deutschen. Name Stand und Wohnung des Anmeldenden sind ebenfalls anz

eben. 8 Die Anmeldung hat mit Schadenersatzansprüchen nichts zu tun, bezweckt vielmehr lediglich die Feststellung der Zah aller in feindlichen Ländern zurückgehaltenen Reichsdeutschen.

Die Nr. 9 der Amtlichen Nachrichten des Reichs versicherungsamts vom 15. September 1914 enthält inm Amtlichen Teile unter A (Allgemeines):

eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4 September 1914 betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung;

eine Bekanntmachung des Reichekanzlers vom gleichen Tage, be treffend Festsetzung der Ortslöhne;

einen Runderlaß des Reichsversicherungsamts vom 12. September 1914 an die Vorstände der ihm unterstellten Berufsgenossenschaften wegen Zeichnung von Keiegsanleihen; G

einen Runderlaß des Reichsversicherungsamts vom 13 Septembe 1914 an die Vorstände der ihm unterstellten Landesversicherungs⸗ anstalten wegen Zeichnung von Kriegsanleihen.

Unter B (Unfallversicherung) folgen Rekursent scheidungen (2732 bis 2734*) und andere Entscheidungen (2735 bis 2744) alle grundsätzlicher Art über folgende Gegenstände: 1 8

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht gewährt, kein „unabwendbarer Zufall“ vorliegt [2732];

zum Begriff des unabwendbaren Zufalls [2733]; 1

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird grundsätzlich

mäßig erfolgten Zustellung der Entscheidung [2734]; die Veisich rungsträger brauchen, wenn die Voraussetzungen der §§ 1595, 1598 der Reichsversicherungsordnung nicht vorliegen, die

des Berechtigten eingeholten ärztlichen Gutachtens nicht zu erstarten, auch wenn auf Grund des Gutachtens eine Rente, die im Bescheid abgewiesen war, gewährt oder die im Bescheide festgestellte Teilrente erhöht worden ist 1596 Abs. 2 a. a. O.);, im instanziellen Ver⸗ fahren ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 1598 a. a. O. vorliegen; die Versicherung⸗ämter sind regelmäßig nach § 1598 a. a. O berechtigt, auch ausführlichere wissenschaftlich begründete ärztliche Gutachten einzuholen [27357

der Kassenarzt einer Krankenkasse ist als ein Arzt, dem der Ver⸗ sicherte nach eigener Wahl seine Behandlung übertragen hat, an⸗ zusehen, wenn eine beschränkte Wahl dem § 369 a. a. O. entsprechend mindestens zwischen zwei Aerzten möglich war; ein Arzt ist unter Umständen vom Versicherungsträger auch dann auchreichend gehört,

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher iese in d

„Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

8

Adresse der „Deutschen Bank, Berlin W. 8, Sekretariat, 1

gewährt bei angeblich unverschuldeter Unkenntnis von der ordnungs⸗

Kosten eines vom Feisicserehses. ohne Antrag und Kostenvorschuß

wenn er nur einen Befundschein über die Zeit der Behandlung erstattet hat; ist der Versicherte von mehreren Aerzten behandelt worden, so wird sein Anspruch aus § 1595 a. a. O. nicht schon da⸗ durch ausgeschlossen, daß der Versicherunasträger einen dieser Aerzie gehört hat; zu den Beweismitteln des § 1598 a. a. O. gehören auch ärztliche Gutachten [2736]; der § 1595 der Reichsversicherungsordnung findet auch Anwendung, wenn es sich um die Neufeststellung einer Rente handelt; es gehört zu den Voraussetzungen des § 1595 a. a. O., daß sich der Versicherte tatsächlich in der Behandlung eines von ihm selbst gewählten Arztes befindet; das Versicherungsamt kann nur dann Erstattungsansprüche aus § 1598 a. a. O. geltend machen, wenn es sich gutachtlich zur Sache geäußert hat [2737]; die Vorschrift des § 97 der Kaiserlichen Verordnung über Ge⸗ hüssaeeg und Verfahren der Versicherungeämter, wonach das Ver⸗ sicherungsamt die Erstattung seiner Barauslagen in einer stellung von den Versicherungsträgern zu fordern hat, ist zwingend unad von Amts wegen zu berücksichtigen [2738]; bet der Berechnung von Portokosten in Rechtshilfesachen der Reichsversicherung sind auch die die Erstattungspflicht der Versicherungs⸗ träger einschränkenden bundesstaatlichen Vorschriften zu beachten [2739]; der Rentenempfänger hat den Versicherungsträger von einem Wohnungswechsel in Kenntnis zu setzen; solange dies nicht geschehen ist, kann er sich, wenn er Reiseentschädigung für eine vom Versiche⸗ rungsträger angeordnete ärztliche Untersuchung verlangt, nicht darauf berufen, daß er verzogen ist; bei der Berechnung der Reiseentschädi⸗ gung ist der wirkliche Verdienstausfall ohne Rücksicht auf die Rente zu Grunde zu legen [2740]; die Oberversicherungsämter dürfen auch einen Teil einer aus § 97 der Katiserlichen Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der

Versicherungsämter erhobenen Beschwerde gemäß §§ 1799, 1693 der

Reichsversicherungsordnung an das Reicheversicherungsamt abgeben;

die Kanzleigebühren gehören nicht zu den nach § 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsvordnung von den Versicherungeträgern zu er⸗ stattenden Barauslagen des Verfahrens, wohl aber die Portokosten;

die Form der Zustellungen ist dem pflichtmäßigen Ermessen des Versicherungsamts ürerlassen, soweit das Gesetz keine ausdrückliche Vorschrift darüber enthält;

die Beförderung von Sendungen des Versicherungsamts unter Benutzung von Einrichtungen der Behörde, bei welcher das Ver⸗ sicherungsamt errichtet ist, verursacht keine erstattungspflichtigen Bar⸗ auslagen des Verfahrens [2741];

die Ermittlung der bet einer Berufsgenossenschaft zu versichernden Betriebe gehört nicht zu den eigenen amtlichen Aufgaben des Ver⸗ sicherungsamts;

„die Pflicht der Versicherungsträger, bare Auslagen zu eistatten, reicht in Rechtshilfesachen ebensoweit wie in Spruchsachen des Ver⸗ sicherungsamts; .

gewöhnliche Verwaltungskosten des Versicherungsamts gehören nicht zu den von den Versicherungsträgern gemäß § 117 der Reichs⸗ versicherungsordnung zu erstattenden baren Auslagen [2742];

die Versicherungsträger haben für die Uebersendung einer beim Versicherungsamt eingegangenen Einspruchsfrist keine Kosten zu er⸗ statten [2743];

„Streitigkeiten über die Kosten einer vom Versicherungsamte ge⸗ währten Rechtshilfe hat die Aufsichtsbehörde des Versicherungsträgers zu entscheiden; es gehört nicht zu den eigenen Aufgaben des Versiche⸗ rungsamts, die Zustimmung des Rentenempfängers zu einer Kapital⸗ abfindung 616 der Reich⸗versicherungsordnung) herbeizuführen; wird der Verletzte auf Ersuchen des Versich rungsträgers vom Versicherungs⸗ amte wegen der Kapftalabfindung gehört, so kann er Vergütung für bare Auslagen und Zeilverlust verlangen [2744].

C. Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung. Außer einem Runderlaß vom 21. August 1914 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten

Landesversicherungsanstalten über die Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs während des Krieges enthält die Nummer 7 rundsätzliche Revisionsentscheidungen, darunter 3 des Großen Senats. Ihnen sind folgende Leitsätze vorangestellt: 1) zur Annahme eines Anerkenntnisses 1445 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung) seitens des Ueberwachunasbeamten (zu ver⸗ gleichen die Revisionsentscheibung 1736, Amtliche Nachrichten des 8. V. A. 1913 S. 596) ist erforderlich, daß ein dem Beamten weifelhafter Einzelfall vorgelegen hat, in dem er nach Prüfung der Tatumstände zu der Frage der Versicherungspflicht oder „berechtigung n einer für die Beteiligten unzweideutigen Form eine für den An⸗ staltsvorstand bindende Stellung genommen hat. Dies ist nicht schon beim Aufdruck des Kontrollstempels in die Quittungskarte sowie beim Entwerten der Beitragsmarken durch den Ueberwachungsbeamten der Fall, „2) in der Einziehung von Beiträgen durch die Einzugsstelle ist in die Versicherungsanstalt bindendes Anerkenntnis im Sinne des 1445 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung nicht zu er⸗ licken (zu vergleichen die Revisionsentscheidung 1780, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1913 S. 820) [1891.]*); 1) die Verweisung einer Sache an den Großen Senat ist auch dann gerechtfertigt, wenn die grundsätzliche Entscherdung, von der ab⸗ ewichen werden soll, nicht ausdrücklich als grundsätzlich bezeichnet und icht veröffentlicht worden ist, . 2) § 28 Abs. 5 der Kaiserlichen Verordnung über Geschäftsgang nd Verfahren der Oberversicherungsäͤmter vom 24. Dezember 191]!. st ht dem Erlaß eines Urteils zuungunsten einer im Termine nicht er⸗ schienenen oder vertretenen Partei nicht entgegen, wenn die Partei von der bevorstehenden Beweisaufnahme ordnungsmäßig benachrichtigt worden war [1892];

die Erklärung des Revisionsklägers, es sei seine Invalidität be⸗ endet, macht die Revision auch dann unzulässig, wenn diese Erklärung sich auf einen nach der Entscheidung des Oberversicherungeamts liegenden Zeitpunkt erstreckt [1893];

der in der Revisionsentscheidung 817 (Amtliche Nachrichten des R V A. 1900 S. 673) ausgesprochene Grundsatz, wonach eine mit vorübergehender Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit auch über die ersten 26 Krankheitswochen hinaus bis zur Erfüllung der Warte⸗ zeit für die Krankenrente anzurechnen ist, kann mit Rücksicht auf die Fassung des § 1236 der Reichsversicherungsordnung, der im Gegen⸗ satze zu § 5 Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes keinen Unter⸗ schied zwischen dauernder und vorübergehender Invalidttät macht, nicht mehr aufrecht erhalten werden [1894;

1) der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in den §§ 1302, 1303 der Reichsversicherungsordnung setzt im allgemeinen ein räumliches Zusammenleben voraus,

sind Bezugsberechtigte im Sinne dieser Vorschriften nicht vorhanden, so tritt die Erbfolge nach bürgerlichem Rechte ein [1895]; freiwillig bleibt der gewöhnliche Aufenthalt des Rentenberechtigten im Ausland im Sinne des § 1313 Nr. I der Reichsversicherungs⸗ ordnung auch dann, wenn ihm zwar die Rückkehr unmöglich geworden ist, der Wille zur Rückkehr aber fehlt [1896];

nach § 1617 der Reichsversicherungsordnung entscheidet der Vor⸗ sitzende des Versicherungsamts nicht nur über den Inhalt und Um⸗ fang, sondern auch über die Form der zur Klarstellung des Sachver⸗ halts erforderlichen Erörterungen nach freiem Ermessen; eine formelle Beweiserhebung nach § 1652 der Reichsversicherungsordnung ist hier⸗ nach nicht in allen Fällen erforderlich [1897;

nach der Entscheidung 1898 ist das zuständige Oberversicherungs⸗ amt nach § 1640 der Reichsversicherungsordnung durch das Reichs⸗ versicherungsamt (Landesversicherungsamt) zu bestimmen, wenn sich im Berufungsverfahren zwei Oberversicherungsämter für örtlich un⸗ zuständig halten. Die Entscheidung 1899 anerkennt Oberhäuer als Betriebsbeamte, während die Entscheidung 1900 die Versicherungs⸗ pflicht Hessischer Feldgeschworener verneint. Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Invaliden⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über die Versicherungsleistungen der 31 Ver⸗ sicherungsanstalten an Hinterbliebene im Monat Juli 1914 sowie über den Eilös aus Beitragsmarken im Monat August 1914.

““

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck der Ver⸗ fügung des Königlich preußischen Ministers des Innern vom 31. Juli 1914, betreffend die Gewährung von Darlehen an öffentliche Sparkassen durch Landesversicherungsanstalten (zu vergleichen Ministerialblatt für die preußische innere Ver⸗ waltung 1914, Seite 243).

7 1

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmiaungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Berlin⸗Lichten⸗ berg, veröffentlicht.

Derr heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind die Ausgaben 64, 65 und 66 der Deutschen Verlusft⸗ listen beigelegt. Sie enthalten die 39. Verlustliste der preußischen Armee und die 20. Verlustliste der sächsi⸗ schen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste ist soeben er⸗ schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deßth Se schen Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Karls⸗ bad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zett von 11—1 Uhr Vormittags und 4—6 Uhr Nachmittags un⸗ entgeltlich zur Einsicht aus. 1

b

3 Elsaß⸗Lothringen. Der General der Infanterie von Eberhardt, der bis⸗ herige Gouverneur von Straßburg, hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Korpstagesbefehl erlassen: Seine Majestät der Kasser und König haben die Gnade gehabt, mir das Eiserne Kreuz erster Klasse zu verleihen. Ich weiß, daß ich diese Auszeichnung nur der Tapferkeit und Ausdauer der mir unterstellten Truppen verdanke. Mit Zähigkeit haben Preußen. Bayern, Württem⸗ berger und Badener dem Ansturm starker französischer Kräfte wider⸗ standen und ihnen den Zutritt in die deutschen Vogesentäler verwehrt. Das Blut, das in diesen schweren Kampftagen geflossen, ist nicht umsonst 68 Die Entbehrungen und Anstrengungen in dem unwegsamen Gebirgsgelände und bei dem andauernden Regenwetter mußten willig ertragen werden, um unsere heimatlichen Fluren zu schützen. Mit festem Vertrauen sehe ich auch den kommenden Tagen entgegen, denn mit solch tapferen Offizieren und Soldaten werde ich auch f hin alle Angriffe des Feindes siegreich abweisen

Oesterreich⸗Ungarn.

„Wie aus dem Kriegspressequartier amtlich gemeldet wird, ist der Armeekommandant General der Infanterie Ritter von Auffenberg erkrankt.

Vor mehreren Wochen hat Graf Albert Apponyi an den früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten Roosevelt ein Memorandum gerichtet, in dem er mit überzeugenden Beweisen den Nachweis führt, daß nicht Oesterreich⸗Ungarn oder Deutschland, sondern ihre Gegner die Schuld an dem Ausbruch des Weltkrieges tragen. Das Memorandum führt laut Bericht des „W. T. B.“ u. a. aus:

Rußland erhebt Anspruch darauf, als der ritterliche Verteidiger eines schwachen Landes gegen ein starkes zu gelten. Dies ist ein für Uneingeweihte berechneter Humbug, denn Oesterreich⸗Ungarn erklärte von vornherein feierlich, daß es nur Bürgschaft für seinen künf. tigen erreichen, aber weder das Gebiet Serbiens noch dessen Unabhängigkeit beeinträchtigen wolle. Das wahre Ziel Rußlands ist die Vernichtung Oesterreich⸗Ungarns, um Raum zu machen für das nunmehr vom Zaren offen verkündete Po⸗ gramm der Vereinigung aller Slawen unter russischer Herrschaft. Vor dem Tribunale menschlichen Gewissens steht das moskowitische Rußland entlarvt als Träger der Verantwortung für die Schrecken des Wellkrieges. Jeder einzelne Mensch in Deusschland und Oester⸗ reich⸗Ungarn fühlt die diesen beiden Ländern gestellte große Aufgabe und ist von festem Vertrauen erfüllt, daß ihre vereinigten Kräfte fähig sein werden, sie zu vollbringen trotz der Unterstützung Rußlands durch die mit Blindheit hesüt eg aen Westmächte, deren eine selbst vor Heranziehung der gelben Rasse zum europäischen Konflikt nicht zurückscheut. Wir stehen im Kampfe um die höchsten Ideale der Menschheit, um den Frieden, den unser Sieg für die kommenden Generateonen sicherstellen soll.

I11I“X die „Südslawische Korrespondenz“ meldet, sagen die in Serajewo eingetroffenen serbischen Kriegsgefangenen übereinstimmend aus, daß nur ein kleiner Teil der Offiziers⸗ partei in Serbien noch für den Krieg sei und, von Rußland angetrieben, den Widerstand der Armee noch mit größter An⸗ strengung aufrecht halte. Das Gros der Bevölkerung und der Armee sei längst kriegsmüde und bereit, die Waffen zu strecken.

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die amerikanische Regierung ersucht, die Kohlen⸗ versorgung deutscher Kreuzer aus Kohlenschiffen zu unter⸗ suchen, die von New York angeblich nach südamerikanischen Häfen gehen.

Die Hafenbehörde von Grimsby kündigt an, daß vom 1. Oktober ab keine neutralen Fischerboote in den Häfen der englischen Ostküste zugelassen werden oder von dort zum Fischfang ausgehen dürfen. Die Fischerei wird allein an der Westküste zugelassen. Die Maßregel trifft be⸗ sonders eine große Zahl holländischer und dänischer Fischer.

Italien.

Blättermeldungen zufolge ist vorgestern ein zehn Kilometer von Senigallia fischender Segler auf eine Mine geraten und zerstört worden; von der Besatzung von neun Mann konnte nur einer durch ein anderes Fahrzeug gerettet werden. Ferner ist vorgestern abend die Fischerbarke „Michel Morosini“ aus Rimini, die 15 km von der Küste dem Fischfang oblag, auf eine schwimmende Mine gestoßen und gesunken. Zehn Menschen sind ertrunken.

Das Marineministerium hat Torpedobootszerstörer aus⸗ gesandt, um die Minen zerstören zu lassen. Das Ministerium hat die Unterbrechung der Schiffahrt bis auf Widerruf für die vom Staate subventionierten Linien angeordnet und denjenigen, welche das Risiko einer Reise übernehmen wollen, empfohlen, nur bei Tage und mit der größten Vorsicht zu fahren. Eine Versammlung von liberalen Abgeord⸗ neten, die unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Kammer Grippo tagte, hat, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Beschluß⸗ fassung angenommen:

Die Uberalen Abgeordneten erkennen die Rechtmäßigkelt der

5

“M““ 1“

Krieoces abgab, an und versichern von neuem, daß sie volles Vertrauen ur Regierung haben, von der sie annehmen daß sie sich ihrer hohen pflichten und ihrer großen Verantwortlichkeit gegenüber Italien be⸗ wußt ist. Sie vertrauen, daß die Regierung mit Vorbedacht und Tatkraft die obersten nationaten Interessen wahrzunehmen wissen wird.

Nach Schluß der Versammlung begab sich eine Abordnung zum Ministerpräsidenten Salandra, um ihm diesen Beschluß zu überreichen. 8

Niederlande. 8

Der ‚„Rotterdamsche Courant“ meldet aus Eindhoven vom 29. September, daß dort 300 Flüchtlinge aus Moll ein⸗ getroffen sind, das am Sonntag noch von einer Abteilung belgischer Infanterie besetzt war. Eine starke deutsche Truppen⸗ macht mit Artillerie scheint den Ort besetzt zu haben.

Dänemark.

Der japanische Gesandte in Kopenhagen veröffentlicht ein Telegramm seiner Regierung, wonach die Japaner am 26. September Nachmittags die Deutschen angegriffen haben, die eine vorgeschobene und hochgelegene Stellun ischen den Flüssen Paisha und Lizun besetzt hielten.

Norwegen.

Der Minister des Aeußern hat in London Schritte unternommen, um die englische Regierung zu veranlassen, die Erklärung, daß Erze als Kriegskonterbande anzu⸗ sehen sind, wieder aufzuheben. Die Ausfuhr von Erz über Narvik hat augenblicklich ganz aufgehört. Wie „W. T. B.“ meldet, ruft der englische Standpunkt in ganz Skandinavien großte Erbitterung hervor, zumal da Englands jetziges

uftreten unvereinbar sei mit seiner am 20. August, also drei Wochen nach Ausbruch des Krieges feierlich abgegebenen Erklärung, in der die englische Regierung versprach, genau dem Wortlaut der Erklärung von London vom Jahre 1909 über die Rechte im Seekrieg, abge⸗ sehen von einigen spezifizierten Ausnahmen, unter denen Erz nicht genannt worden sei, folgen zu wollen. Erz sei im Gegenteil in jener Deklaration ausdrücklich zu jenen Waren gezählt worden, die unter keinen Umständen als Kriegskonter bande angesehen werden dürften.

Das norwegische Schiff „Bennestret“ ist auf dem Atlantischen Ozean am 29. v. M. durch französische Kriegsschiffe aufgebracht und nach Brest eingeschleppt worden.

Türkei.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung des „Pester Lloyd“ hat der englische Botschafter in Kon⸗ stantinopel bei der türkischen Regierung Vorstellungen gegen die Sperrung der Dardanellen erhoben und deren Aufhebung Die türkische Regierung habe erklärt, sie sei zur

effnung der Dardanellen bereit, wenn England die vor den Dardanellen ungerechtfertigt geübte Flottenpolizei aufhebe und die Kriegsfahrzeuge zurückbeordere. Solange dies nicht ge⸗ schehen sei, werde die Türkei die Dardanellen gesperrt halten.

Die Sperrung der Dardanellen trifft, der „Frankfurter Heitumg, zufolge, aufs empfindlichste die Getreideausfuhr

ußlands und Rumäniens nach England. Gewöhnlich unter⸗ nehmen die französischen Messageriesdampfer nur einmal wöchentlich die Fahrt Marseille Odessa. Seit einem Monat verkehrten täglich kaum irgendwelche Passagiere, während starke Sendungen von Kriegsmaterial und Goldladungen für Rußland befördert wurden, was nunmehr aufhört.

Nach Mitteilungen aus authentischer Quelle sind im Anschluß an den letzten Notenwechsel zwischen der Pforte und Griechenland, der die Beschlagnahme des Grundbesitzes von Muselmanen in Mazedonien und Epirus betraf, beide Re⸗ gierungen übereingekommen, den Sitz der türkisch⸗hellenischen Auswanderungskommission von Smyrna nach Konstantinopel zu verlegen, um die hrefanns der Frage des Austausches von beiderseitigem Grundbesitz zu beschleunigen.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 30. September, 9 Uhr 40 Minuten Abends. (W. T. B.) Nördlich und südlich Albert vorgehende überlegene feindliche Kräfte sind unter schweren Verlusten für sie zurückgeschlagen. Aus der Front der Schlachtlinie ist nichts Neues zu melden. An den Argonnen geht unser Angriff stetig wenn auch lang⸗ sam vorwärts. Vor den Sperrforts an der Maas⸗ linie keine Veränderung. In Elsaß⸗Lothringen stieß der Feind gestern in den mittleren Vogesen vor. Seine Angriffe wurden kräftig zurückgeworsen. Vor Antwerpen sind zwei der unter Feuer genommenen Forts zerstört. 8 Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 30. September 9 Uhr 40 Minuten Abends. (W. T. B.) Vom östlichen Kriegs⸗ schauplatz ist noch nichts Besonderes zu melden.

Wien, 30. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Das K. und K. Armeeoberkommando hat nach⸗ stehenden Armeebefehl erlassen:

Die Lage ist für uns und für das verbündete deutsche günstig. Die russische Offensive ist im Begriffe zusammenzubrechen. Gemeinsam mit den deutschen Truppen werden wir den Feind, der bei Krasnik und Zamosk, bei Insterburg und Tannenberg geschlagen wurde, neuerdings besiegen und vernichten. Gegen Frank⸗ reich drang die deutsche Hauptmacht unaufhaltsam tief in das feindliche Gebiet ein. Ein neuer großer Sieg steht dort bevor. Auf dem Balkankriegsschauplatz kämpfen wir gleichfalls in Feindesland. Der Widerstand der Serben beginnt zu erlahmen. Innere Unzufriedenheit, Aufstände, Elend und Hungersnot bedrohen unsere Feinde im Rücken, während die Monarchie und das verbündete Deutschland einig und in starker Zuversicht dastehen, um diesen uns freventlich aufgezwungenen Krieg bis ans siegreiche Ende durchzukämpfen. Dies ist die Wahrheit über die Lage, sie ist allen Offizieren zu verlautbaren und der Mannschaft in ihrer Muttersprache zu erörtern. Erzherzog Friedrich, G. d. J.

Budapest, 30. September. (W. T. B.) Ein aus lzsot eingetroffener hoher Generalstabsoffizier erstattete dem Ober⸗

Feutralitätserklärung, die die Regierung beim Ausbruch des

gespan die amtliche Meldung, daß die Kämpfe, die vor⸗