1914 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Ltaatzanzeigerz

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Ordensverleihungen usw. Deutsches Reich.

Erste Beilage: mn

Königreich Preußen. ““ 1 Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. ekanntmachung über die Befreiung vorübergehender Dienst⸗ leistungen im Inland beschäftigter Ausländer von der Krankenversicherungspflicht. Bekanntmachung, betreffend ein Uebereinkommen zwischen Preußen unnd Lübeck wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungs⸗ zeugnisse für

indergärtnerinnen. Anordnung, betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Sauen. Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlichen Bergakademie in Clausthal im Winter 1914/15. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Moebius, bisher vortragendem Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem bisherigen Direktor der Flachsgarnmaschinenspinnerei in Landeshut i. Schl. Lau in Berlin, dem Rentenbankbuch⸗ halter, Rechnungsrat Müller in Stettin, den Amtsgerichts⸗ sekretären a. D., Rechnungsräten Dorn in Cöln und Schulze in Hannover den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem bisherigen Handelsrichter, Direktor des Pommerschen Industrievereins Jahn in Stettin, dem Katasterkontrolleur a. D., Steuerinspektor Schatte in Halle a. S. und dem Staatsanwaltschaftsobersekretär a. D., Rechnungsrat Pahlke in Berlin den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Rektor Bardorff in Frankfurt a. M. und dem Mittelschulrektor Zoch in Fürstenwalde, Kreis Lebus, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer Preising in Brenken, Kreis Büren, dem Lehrer Niemeyer in Gütersloh, Kreis Wiedenbrück, den Seeihet g. D. Stera in Gleiwitz und Wiesiollek eben⸗ daselbst den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Magistratssekretär Berkner in Brandenburg a. H. das Verdienstkreuz in Gold, dem Musiker Pietzsch in Düsseldorf, dem Kanzleigehilfen a. D. Heinze in Goldberg i. Schl. und dem Kastellan a. D. Röseler in Neukölln das Verdienstkreuz in Silber, dem Schleusenmeister Gott in SecdfenZeese (Mark) und dem herrschaftlichen Förster Juras ky in Pawelwitz, Kreis Trebnitz, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Kerßenfischer in Ennigerloh, Kreis Beckum, den Bahnwärtern a. D. Bostel⸗ mann in Bremen und Zawacki in Gütersloh, Kreis Wieden⸗ brück, den bisherigen Eisenbahnschlossern Kern in Hencacen und Tramnitz in Stendal, dem bisherigen Eisenbahntischler Döpke in Hannover, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Aust, dem bish eerigen Eisenbahnplannäher Schmidt, beide in Stendal, dem bisherigen Eisenbahnzuschläger Wittenbrock in Osnabrück, dem Wirtschaftsvogt Berger in Senditz, Kreis Trebnitz, den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Amels⸗ berg in Ihren, Kreis Leer, Gehrke in Gothel, Gemeinde Eydelstedt, Kreis Diepholz, und Wöbking in Evesen, Kreis Bückeburg, das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Hofmeister Kamin, dem Kuhhirten Jeschke, beide in Kolkau, Kreis Neustadt W.⸗Pr., dem irtschaftsvogt Kitsche, dem Großknecht Kühnel, dem Dominialschmied Grätz, sämtlich in Zirkwitz, Kreis Trebnitz, dem 1 Eisenbahnstellmacher Samareier in Stendal, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Hogrefe in Vorbrück, Kreis Falling⸗ bostel, und dem bisherigen ahnunterhaltungsarbeiter Brink⸗ mann in Stöttinghausen, Kreis Syke, das Allgemeine Ehren⸗ keseen in e S em Jäger Hautermann im Gardejä tail Rettungsmedaille am Bande zu vrieeteh ““

““ Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Postrat Radeck zum ständigen Hilfsarbeiter i Neisdenh hos⸗ z ständigen Hilfsarbeiter im Postdirektor Beintker in Breslau zum Oberpost⸗

den Oberpostinspektor Schenk in Berlin zum Postrat zu

ra

ernennen.

Berlin, Mittwoch, den 7. Oktober, Abends.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten beschäftigten Regierungsrat Ne von Maltzahn aus Magdeburg zum Geheimen egierungs⸗ und vortragenden Rat in diesem Ministerium und den Regierungs⸗ und Schulrat Franz Volkmer in Oppeln zum Provinzialschulrat zu ernennen.

5 Bekanntmachung 18 über die Befreiung vorübergehender Dienst⸗ leistungen im Inlande beschäftigter Ausländer von der Krankenversicherungspflicht.

Auf Grund der Nr. III der Bekanntmachung, betreffend die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Kranken⸗ versicherungspflicht, vom 17. November 1913 (Reichsgesetzblatt S. 756) ordnen wir mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers widerruflich an, daß die solcher Ausländer im Inlande verpflichtungsfrei ist, die innerhalb der Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen und Schlesien nur für die Zeit vom 1. September bis längstens 31. Oktober zur Aus⸗ ührung landwirtschaftlicher Arbeiten angenommen sind und enen nur für diesen Zeitraum der Aufenthalt in den genannten Grenzprovinzen behördlich gestattet ist. 8

Berlin, den 1. Oktober 1914.

Der Minister Der Minister für Landwirtschaft für 8 und Gewerbe. Domänen und Forsten. : von Meyeren. J. V.: Küster.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der Provinzialschulrat Volkmer ist dem Provinzialschul⸗ kollegium in Koblenz überwiesen worden.

Mit dem Senat der Freien und Hansestadt Lübeck habe ich ein Uebereinkommen wegen gegenseitiger An⸗ erkennung der Befähigungszeugnisse für Kinder⸗ gärtnerinnen getroffen. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die in Lübeck an dem staatlich anerkannten, mit der Frauen⸗Gewerbeschule verbundenen Seminar für Kindergärtnerinnen auf Grund der von der staatlichen Auf⸗ sichtsbehörde festgesetzten Prüfungsordnung und die in Preußen an Oberlyzeen (Frauenschulen) oder an staatlich anerkannten Kindergärtnerinnenseminaren auf Grund der Prüfungsordnung für Z“ vom 16. August 1911 erworben sind.

Das Königliche Provinzialschulkollegium sete ich hiervon

Die Königliche Regierung zur Beachtung in Kenntnis. 8 8 ““ Berlin, den 5. Oktober 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. V.: von Chappuis. An die Königlichen Provinzialschulkollegien und die König⸗ lichen Regierungen. .“

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Anordnung,

betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Sauen.

Auf Grund des 852 Abs. 2 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers, betreffend Verbot des vor⸗ zeitigen Schlachtens von Vieh, vom 11. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 405) wird folgendes bestimmt:

§ 1. Das Schlachten von sichtbar trächtigen Sauen ist für die Zeit bis zum 19. Dezember 1914 verboten. 8 8 8

§ 2. Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die ge⸗ schehen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet

werden muß Solche Schlach ungen sind jedoch der für den Schlachtungsort zuständigen Ort polizeibehörde spätestens innerhalb dreier Tage nach dem Schlachten anzuzeigen.

Ferner findet das Verbot keine Anwendung auf das aus dem Auslande eingeführte Schlachtvieh. ’.

§ 3. Uebertretungen dieser Anordnung werden gemäß § 6 der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft.

4. Die Anordnung tritt mit 88 Tage ihrer Veröffentlichung im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger“ in Kraft. Berlin, den 6. Oktober 1914.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Küster.

Verzeichnis der Vorlesungen und Uebungen,

die an der Königlichen Bergakademie in Clausthal i. Harz im Winterhalbjahr 1914/15 (vom 16. Oktober 1914 bis 15. März 1915) gehalten werden.

Einschreibungen erfolgen vom 16. bis 31. Oktober 1914. Die Fefern geben die wöchentliche Stundenzahl an.

Prof. Dr Mohrmann: Höhere Mathemathik und analytische Mechanik (mit Uebungen), I. Teil (6); Darstellende Geometrie (mit Uebungen) (4). Prof. Dr. Valentiner: Phvsik, I. Teil (5); Phpvsikalisches Praktikum (3). Prof. Dr. Biltz: Allgemeine Chemie, X. Teil (3); Ausgewählte Kapitel der physikalischen Chemie (2); Qualitative und quantitative chemische Analyse, tägl. Praktikum; Löt⸗ rohrprobieren, I. Teil (3). Prof. Dr. Bruhns: Mine⸗ ralogie (6); Mineralogisches Praktikum (5); Lagerstättenlehre, I. Teil (3). Privatdozent Dr. Baumgärtel: Gesteins⸗ mikroskopie (4). Prof. Dr. Bode: eologie, I. Teil (3); Paläoniologie, I. Teil (2); Geologisch⸗paläontologisches

raktikum (3). Prof. Süchting: Maschmenzeich en (2); Ma⸗ chinenkunde (im nächsten Jahre: (6). Geh. Bergrat Fischer: Voikswirtschaftslehre und Gewerbestatistik (4); Bergbau⸗ kunde 1 (3). Prof. Jüngst: Bergbaukunde I1 (6); Seminar für Bergbau⸗ und Aufbereitungskunde (2); Entwerfen von Bergwerks⸗ anlagen (2). Oberbergamtsmarkscheider Gehrke: Markscheidekunde mit Uebungen, I. Teil (6); Abriß der Markscheidekunde (2).

rof. Dipl⸗Ing. Hoffmann: Allgemeine Hüttenkunde (4); Metallhüttenkunde 1 (4); Mrtallhüttenkunde III (2); Ent⸗ wersen von Metallhüt enanlagen (3); Elektrometallurgie (2); Metallhüttenmännisches Praktikum. rof. Osann: Ver⸗ kokungs⸗ und Brikettierungskunde (auch für Berg⸗ und Metallbütten⸗ leute) (2); Eisenhüttenkunde 1, 1 Teil (auch für Berg⸗ und Metall⸗ hüttenleute) (2); E senhütenmännisches Seminar (3); Metallurgische Technologte, I. Teil (2); Eisenprobierkunst oder eisenhüttenmännisches Prakuikum: Entwerfen von Eisenhüttenanlagen und Apparaten, 11 Teil (8). Dozent Dr. Hommel: Metallographle, Vornag (1); Metallographische Uebungen (3); M⸗tallurgische Probterkunde, Vortrag (1); Metallurgische Probierkunde, Uebungen (5); Chemische Technologie (2): Untersuchung von Brennstoffen (für Berg⸗ und Hüttenleut⸗) (2). Baurat Ziegler: Baukfonstruktionslehre (2) Geh. Bergrat Kast: Bergrecht (4) Odberbergrat Dr Karpineki: Sozzale Heslicesenasheeshesns (4). Mesdizinalrat Dr. Riehn: Erste Hilf leistung bei Unglücksfällen (2).

Zur werden folgende Vorlesungen und Uebungen ab⸗ ehalten werden: Assistent, Markscheider und Landmesser Uem Ausaleichsrechnung mit Uebungen (4); Markscheiderisches Zeichnen und geodätische Rechenübungen (2).

Bergwirtschaftslehre wird nicht als besonderes Kolleg gelesen, sondern in ehren einzelnen Tei en an denjeninen Stellen gebracht, wo st strofshet (Bergbaukunde, Lagerstättenlehre, Bergrecht, Volkswirt⸗

aft usw.). 8 Es wird darauf hingewiesen, daß außer den Studierenden des Berg und Hüttenfachs auch Siudierende der Mathematik und der Naturwissenschaffen für sie geeignete Vorlesungen und Uebungen an der Bergakademte belegen können .

Aenderungen und Ernschränkungen der Vorlesungen infolge des Krieges bleiben vorbehalten und werden an den Anschlagbrettern der Bergakademie bekannt gegeben werden.

Clausthal, den 1. Oktober 1914.

Der Direktor der Königlichen Bergakademie. 1 Fischer.

Bekanntmachung. .

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das am 14 Jult 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die I1 in Wittenfelde im Kreise Na gard durch das Amtsblau der Koniglichen Regierung in Steitin Nr. 36 S. 383, ausgegeben am 5. September 1914;

2) das am 14. Juli 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Fuhneregulierungsgenossenschaft in Zörbig im Kreise Bitterfeld durch das Amtsblatt der Köntaltchen Regierung in Merseburg Nr. 33 S. 374, ausgegeben am 15. August 1914;

3) das am 18. Juli 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband Usedom in Usedom im Kreise Usedom⸗Wollin durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 36 S. 389, ausgegeben am 5. September 1914;

4) das am 20. Fuli 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Buchriegengrabengenossenschaft in Hohen Schönau im Kreise Naugard durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 37 S. 400, ausgegeben am 12 September 1914;

5) das am 20. Juli 1914 Kllerböchst vollzogene Statut für die Keefenngenossenschaft in Binow im Kreise Grerfenhagen durch das Autsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 38 S. 416, ausgegeben am 19. September 1914;

6) das am 25. Juli 1914 Allerhöchst vollzogene Statut für die Groß Dammer.Entwaͤsserungsgenossenschaft in Groß Hammer im Kreise Meseritz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Posen Nr. 35 S. 479, ausgegeben am 29. Auaust 1914;

7) der Allerhöchste Erlaß vom 12. August 1914, betreffend die Verleihung des Rechts zur dauernden Beschränkung von Grund⸗ eigentum an die Stadt Schwetz zwecks Benutzung von Grundsrücken zur Rohrleitung für die unkerirdische Entwässerungsanlage an der Albertstraße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Marienwerder Nr. 36 S. 742, ausgegeben am 5. September 1914;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 12. August 1914, betreffend vie Verleihung des Enteignungerechts an den Provin ialve band der Pro⸗ vinz Westpreußen für den Bau eines elektrischen Kraftwerks bei Groddeck im Kreise Schwetz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Martenwerder Nr. 36 S. 742, ausgegeben am 5. Sep. tember 1914; .“

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