1914 / 242 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 580 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigern

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Tei les: Ordensverleihungen usw. 8

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Hahlungen nach England, die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des

Patent⸗, Muster⸗ oder Warenschutzes erforderlich sind. Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschädigungen

in der preußischen Provinz Ostpreußen und dem Kreise Rosenberg in Westpreußen.

Bekanntmachungen, betr. private Versicherungsunternehmungen.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 86 des Reichs⸗

gesetzblatts. ö““

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend Unterstützungen der Familien im Felde stehender staatlicher Lohnangestellter.

Bekanntmachung, betr. den Beginn des bevorstehenden Studien⸗ halbjahrs und die Immatrikulation an der Universität Bonn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungsrat Westphal in Berlin, bisher im Kriegsministerium, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Pfarrer und Kreisschulinspektor Rieseberg in Mehmke, Kreis Salzwedel, dem emeritierten Pfarrer Eltester in Berlin⸗Friedenau, dem Oberzollrevisor a. D. Doering in Harburg, dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat Frank in Münster i. W. und dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Hörling in Paderborn den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kirchenältesten, Gutsbesitzer Stohmann in Seeburg, Kreis Osthavelland, und dem Zollsekretär a. D. Tillich in Berlin⸗Südende den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer Rondorf in Bonn, dem Kantor und Lehrer a. D. Brinkmann in Heiligenfelde, Kreis Syke, und dem Lehrer a. D. Iwand in Sprottau den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, den Zollassistenten a. D. Gebler in Stettin, Nieder⸗

gesäß in Schweidnitz, PS. in Osterode O.⸗Pr., Schu⸗ bert in Glogau und dem Zolleinnehmer a. D. Winckler in Schmiedeberg, Kreis Hirschberg, das Verdienstkreuz in Gold,

ddem Botenmeister a. D. Sternagel in Posen das Ver⸗ dienstkreuz in Silber, dem Regierungskanzleidiener a. D. Klatte in Frankfurt a. O. die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten, Rentner Engel in Seeburg, Kreis Osthavelland, den Zollauffehern a. D. Bensch in Striegau,

erg in Tangermünde, Landkreis Stendal, Krüger in Reppen, Mix in Porbitz, Kreis Merseburg, Montwill in Braunsberg O.⸗Pr., Peters in Großosterhausen, Kreis Quer⸗ furt, und Winkler in Halle a. S., den Gerichtsdienern und Gefangenaufsehern a. D. Grudda in Bredstedt, Kreis Husum, und Schröder in Borgentreich, Kreis Warburg, dem Kanzlei⸗ diener a. D. Woyciechowsky in Eberswalde, dem Hilfs⸗ kirchendiener Denzel in Berlin, dem Wiegemeister Schmidt in Borsigwerk, Kreis Zabrze, und dem bisherigen Meister⸗ gehilfen bei der Pulverfabrik in Spandau Krusemark das 86 des Allgemeinen Ehrenzeichens, en Zollaufsehern a. D. Gaertner in Lüben, Rülicke in Hirschberg i. Schl., Schnurse in Laucha, Kreis Querfurt, und Weinhardt in Weetzen, Landkreis Linden, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie dem Holzschläger Watzeck in Ober Kudowa, Kreis Glatz, dem Gutszimmermann Grauer in Gübersdorf, Kreis Striegau, dem Gutsstellmacher Stüber in Tonnin, Kreis Usedom⸗Wollin, und dem Schweinefütterer Märker in Trossin, Kreis Torgau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

8 Hekgannimn kchunng

Auf Grund des § 7 der Verordnung des Bundesrats, betreffend ahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 421) werden Pe eeee die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des Patent⸗, Muster⸗ oder Warenzeichenschutzes erforderlich sind, bis auf weiteres gelassen.

zu⸗

erlin, den 13. Oktober 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Berlin, Mittwoch, den 14. Oktober, Abends.

Bekanntmachung

über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen Fee nais Ostpreußen und dem Kreise 8 1“““ osenberg in Westpreußen. 8

Vom 13. Oktober 1111l.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des neich 2 es über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 Geichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

Die Landeszentralbehörde wird ermächtigt, für den Umfang der preußischen Provinz Ostpreußen und des Kreises Rosenberg in West⸗ preußen über die Auszahlung und die Verzinslichkeit von Entschädi⸗ ungen, die seitens einer nach Landesrecht errichteten öffentlichen euerversicherungsanstalt für einen während des gegenwärtigen Krieges entstandenen Brandschaden zu zahlen sind, sowie über die Aufbringung der hierzu erforderlichen Mittel Bestimmungen zu treffen, die von den bestehenden Versicherungsabreden abweichen.

Die Landeszentralbehörde kann die Bestimmungen in der Weise treffen, daß sie Satzungen und allgemeine Versicherungsbedingungen auf solche für anwendbar erklärt, für die sie nicht schon kraft Vertrags nwendung finden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung

in Kraft. den 13. Oktober 1914.

Berli Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco.

Bekanntmachung.

Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep⸗ tember 1914 die von der 55. Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft für Lebens⸗ und Rentenversiche⸗ rungen Der Anker in Wien am 25. April 1914 be⸗ schlossene Aenderung des § 26 der Gesellschaftsstatuten genehmigt.

Durch die werden nähere Bestimmungen über die Anlegung der verfügbaren Gelder getroffen. Berlin, den 9. Oktober 1914. Das Kaiserliche für Privatversicherung. Jaup.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep⸗ tember 1914 die von der Internationalen Unfallver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wien vorgelegten neuen Bedingungen für den Betrieb der Versicherung einzelner Kinder gegen Unfälle genehmigt.

Berlin, den 9. Oktober 1914.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung.

1 Jaup. 8

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Dönges zu Dorndorf a. d. Werra wird vom 1. Juli 1914 ab für ihren Schacht I eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,0429 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht. 8 b

Berlin, den 30. September 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Dönges in Dorndorf a. d. am 9. Oktober d. J. zugestellt

worden. J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindust in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Bergbaugesellschaft Reyershausen m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Königs⸗ hall eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,6080 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Be⸗ teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher ee sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Be⸗ telligangagiffer aller Werke, auf das gesebliche Höchstmaß

den 30. September 1914. (Siegel.) ie Verteilungsstelle für die Kaltindustrie. J. V.: Gante

Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaft 5. Reyershausen in Hannover, Schillerstr. 23, am Oktobe

r d. J. zugestellt worden.

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Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Bergbaugesellschaft Germania m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Napoleon eine vorläufige Beteiligungsziffer in 85 von 2,5524 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit vzaßer sein sollte als fünzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Beerlin, den 30. September 19141. (Siegel.)

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaf b. 9. Germania in Hannover, Schillerstr. 23, amt . Oktober d. J. zugestellt worden. 8

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Beienrode zu Beienrode wird vom 1. Juli 1914 ab Hür ihren Schacht II eine vorläufige ehelagesg eßler in Höhe von 2,0429 Tausendsteln ge⸗ währt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchs nittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliüindustrie. J. TB.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Beien

rode, Kaliwerk in Beienrode bei Königslutter, am 9. O 111“

tober d. J. zugestellt worden. 8 J. A.: Ullrich

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Poethen zu Menterode wird vom 1. Juli 1914 ab für ihr Kaliwerk Poethen II eine vorläufig Beteiligungsziffer in Höhe von 2,2505 Tausendsteln mit der Maßgabe gewährt, daß diese Beteiligungsziffer, wenn si su irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert er jeweiligen durchschnittli Beteiligungszi er aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914.

(Siegel.) G

Die Verteilungsstelle für die Kaltindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Poethen Kaliwerk in Menterode i. Th., am 9. Oktober d. J. zu⸗ gestellt worden.

A.: Ullrich.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 86 des Reichsgesetzblatts enthält unter 3 Nr 4509 eine Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen Provinz Tüne 8* dem Kreise Rosenberg in Westpreußen, vom 13. O

Berlin W. 9, den 13. Oktober 1914.

Königreich Preußen.

Majestät der König haben Alergnädigst geruht: den bisherigen Gerichtsassessor Hoppe in Deutsch Eylau zum Kriegsgerichtsrat zu ernennen.

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