1914 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Direktivbezirkes übertragen wird. Soll Durchschnittsbrand usw. auf eine Brennerei eines anderen Direktivbezirkes übertragen werden, so ist die Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde erforderlich. Die Uebe tragung von Durchschnittsbrand usw. auf eine Brennerei eines anderen Bundesstaats ist ausgeschlossen.

(2) Im Falle des Bedürfnisses können landwirtschaftliche Brennereien. Obstbrennereien und den Obstbrennereien gleichgestellte Brennereien als Brennereien der gleichen Art behandelt werden.

Die Uebertragung darf gestattet werden:

a. für Brennereien jeder Art, 8 wenn infolge der kriegerischen Ereignisse der Brennereibesitzer durch Zerstörung der Brennereianlage, Vernichtung von Roh⸗ stoffen der Branntweinerzeugung usw. außerstand gesetzt ist den Brennereibetrieb aberhaupt oder in einem dem Durchschnittsbrand enisprechenden Umfang auszuüben;

b. für landwerischaftliche Brennereien, die ausschließlich Kartoffeln verarbeiten,

1) wenn der Brennereibesitzer eine eigene Anlage zur Herstellung von Trockenkartoffeln besitzt oder zur alsbaldigen Ein⸗ richtung verbindlich in Auftrag gegeben hat,

2) wenn der Brennereibesitzer einer Kartoffeltrocknungsgenossen⸗ schaft als Mitglied angehört,

3) wenn der Brennereibesitzer sich verpflichtet, die geernteten Kartoffeln, soweit er sie nicht in der eigenen Wirtschaft verbraucht, an eine Anstalt zur Herstellung von Trocken⸗

8 kartoffeln zu liefern, und nachweist, daß diese ihm die Kar⸗

toffeln zur Trockr ung abzunebmen hat,

c. für landwirtschaftliche Brennereien, die Kartoffeln neben Ge⸗ treide verarbeiten, unter den bei b angegebenen Bedingungen in dem der Kartoffelverarbeitung entsprechenden Verhältnis.

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Für den Branntwein, der auf den erworbenen Durchschnittsbrand angerechnet wird, ist die Betriebsauflage so zu berechnen und die Vergällungspflicht so zu erfüllen, als ob er in der Brennerei ber⸗ gestellt worden wäre, die den Durchschnittsbrand abgegeben hat. Soweit die abgebende Brennerei Branntwein zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze herstellen durfte, unterliegt der innerhalb der übertragenen Menge hergestellte Branntwein in den bestimmten Grenzen dem für die abgebende Brennerei zutreffenden ermäßigten Verbrauchsabgabensatze. Verwertet eine Brennerei, die nur einen Teil des Durchschnittsbrandes einer anderen Brennerei erworben hat, diesen Anteil überhaupt nicht oder nich’ vollständig, so wird hierdurch die Behandlung der übrigen an demselben Purchschnittsbrande be⸗ teiligten Brennereien nicht geändert (zu vergleichen § 8).

§ 4. Eine Brennerel, die fremden Durchschnittsbrand erworben hat, darf auf diesen ihre Branntweinerzeugung erst anrechnen lassen, nach⸗ dem sie den eigenen Durchschnittsbrand erschöpft hat.

§ 5.

Wer von dem ihm für das Betriebsjahr 1914/15 zugewiesenen Durchschnittsbrand usw. an eine andere Brennerei etwas abgeben will, hat die Genehmigung bei dem für setne Brennerei zuständigen Haupt⸗ amt zu beantragen. Der Anttag hat die Tatsachen 2) zu enthalten, auf die er gesacst wird, sowie Namen, Ort, Hauptamtsbezirk und Hebebezirk der Brennerei, auf die Durchschnittsbrand übertragen werden soll. Soll der zu übertragende Durchschnittsbrand auf mehrere Brennereien verteilt werden, so haben sich die Angaben auf sämtliche in Betracht kommenden Brennereien zu erstr cken unter näherer Be⸗ zeichnung der betreffenden Alkoholmengen. Das Hauptamt prüft im Einvernehmen mit dem für die erwerbende Brennerei zuständigen Hauptamt den Antrag, vermerkt darauf die Brennereiklasse und die Betriebeweise aller beteilgten Brennereien, soweit diese für die Beurteilung in Betracht kommt, und legt ihn der Drrektiobehörde vor.

Die Direktivbehörde prüft den Antrag und genehmigt ihn, wenn Bedenken nicht bestehen, nötigenfalls nach Weisung der obersten Landesfinanzbehörde 1, Satz 2).

§ 7

In dem Branntwein⸗Abnahmebuche, dem Branntwein⸗Abnahme⸗ Hauptbuche, dem Betriebsauflagebuch und dem Betriebsauflage⸗Haupt⸗ buche sowohl der Brennerei, die Durchschnittsbrand abgegeben hat, als auch der, die solchen erworben hat, sind entsprechende Vermerke zu machen.

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Die Hebestelle, in deren Bezicte die abgebende Brennerei liegt, hat der anderen Hebestelle alle die Steuerberechnung und die Ver⸗ gällungspflicht beührenden Angaben mitzuteilen Ist die Uebertragung von Teilmengen des Durchschnittsbrandes genehmigt, so ist insbesondere für jede Brennerei der allgemeine Betriebsauflagesatz mitzuteilen, der für die übertragene Teilmenge zunächst in Betracht kommt, und wieviel zu diesem Satze hergestellt werden darf. Gegebenenfalls ist auch der ermäßigte Verbrauchsabgabensatz sowie der Teil des Durch⸗ schnittsbrandes, der diesem unterliegt, mitzutetlen.

§ 9.

(1) Der Branntwein, der auf den Durchschnittsbrand anderen Brennerei angerechnet wird, ist auf besonderen Papieren abzufertigen und in besonderen Abnahmebüchern und Betriebsauflagebüchern nach⸗ zuweisen. In diesen Büchern ist die Brennerei ersichtlich zu machen, die den Branntwein herstellt, und die den Durchschnittsbrand abgebende Brennerei.

(2) Kommen Brennereien verschiedener in Betracht, so ist für jede Hebestelle ein besonder⸗s Abnahme⸗Hauptbuch und ein besonderes Betriebsauflage⸗Hauptbuch zu führen.

§ 10. ür die Beurteilung der Beennerei auch in der Folgezeit und für die Statistik ist der Branntwein, der auf den Durchschnittsbrand einer anderen Brennerei angerechnet worden ist, so zu behandeln, als ob er in der abgebenden Brennerei erzeugt worden wäre. In der Statistik sind diese Branntweinmengen außerdem zusammengefaßt nachrichtlich am Fuße der einzelnen Nachweisungen zu vermerken.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August d. J. (Reichsgesetzbl. S. 340) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 30. September d. J. an Darlehnskassenscheinen 477 000 000 ausgegeben waren.

Berlin, den 13. Oktober 1914.

Der Reichskanzler.

Königreich Preußen.

Der Ziesarer Kleinbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft in iesar, der die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer leinbahn von Ziesar nach Güsen erteilt worden ist, wird auf

ihren Antrag das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit verliehen.

Berlin, den 12. Oktober 1914.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium.

8—

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Linden, Regierungsbezirk Hannover, ist zu besetzen.

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Vorlesungs verzeichnis der Königlichen Technischen Hochschule in Danzig, Danzig⸗Langfuhr.

Einschreibungen vom 21. September bis 30. Oktober 1914. Beginn der Vorlesungen gegen den 20. Oktober 1914. Das Pro⸗ gramm wird vom Geschäftszimmer gegen Eipsendung von 0,60 einschließlich Porto, in das Ausland gegen 0,90 versandt. Infolge des Krsegszustandes notwendig werdende Aenderungen und Ein⸗ schränkungen des Unterrichts gegen das vorliegende Programm bleiben vorbehalten und werden an den Anschlagbreitern der Hochschule be⸗ kannt gegeben werden.

Abteilung I. Architektur.

Carsten: Formenlehre der antiken Baukunst; Antike Baukunst (Detailübungen); Antike Baukunst (zusammengesetzte Uebungen); Formenlehre der Renatssance; Entwerfen und Detaillieren; Geschichte der Gartenkunst; Oeffentliche und private Hochbauten (ausgew. Kapitel); Ornamentzeichnen; desgleichen für Bauingenieure. Kloeppel: Bau⸗ konstruktionslehre I u. 11; Einführung in das architekjonische Entwerfen; Landwirtschaftl. Baukunde; Deutscher Städtebau und Wohnungswesen; Entwerfen und Detatllieren; Entwerfen von städebaulichen Anlagen. Matthaei: Allgemeine Kunstaeschichte; Geschichte der Bau⸗ kunst; Kunstgeschiche (ausgew. Kapitel) Petersen: Kon⸗ struktions⸗ und Formenlehre der mittelalterlichen Baukunst; Kirchenbau; Entwerfen und Detaillieren; Architektonische und Kunstgewerbliche Einzelgebi te. Pfuhle: Freihandzeichnen und Aquarellieren I und II; Aktzeichnen. Ehrhardt: Bau⸗ materialienkunde. Gramberg: Heizung und Lüftung. Fischer: Backsteinbaukunst; Desgl. Uebungen. Phleps: Geschichte der Holzbaukunst; Entwerfen von Holzarchttekturen; Die Wohnungs⸗ einrichtungen von den Aegyptern bis zur Gegenwart; Entwerfen von Möbeln; Ornamentale Studien und farbige Architektur nebst Deko⸗ rationen (mit besonderem Lehrauftrag); Architektonische Formenlehre für Abt. II. Carsten, Kloeppel, Petersen Stegreifentwerfen (unentgeltlich) nach Vereinbarung. Abteilung II. Bauingenieurwesen. Eggert: Geodäsie I und II; Planzeichnen; Geodätisches Prak⸗ tilum I sowie II für die zu Ostern Eintretenden. Ehlers: Flußbau I und II; Flußbau; Uebungen. Gerlach: Seminar für Städtebau; Geschichtliche Entwicklung und Grundzüge des Städte⸗ baus; Entwässerung der Städte. Kohnke: Abriß der höheren Mathematik; Statik der starren Körper; Fachwerks⸗, Erddruck⸗ und Gewölbetheorie; Statik der Hochbaukonstruktionen III; Eisenbeton⸗ bau I; Bewegliche Brücken. Krohn: Statik der Bau⸗ konstruktionen 1; Desgl. für Abteilung IV; Statik der Bau⸗ konstruktionen I1; Brücken⸗ und Eisenhochbau. N. N.: Eisenbahn bau I und II. Petersen: Eisenbahnoberbau; Eisenbahnhochbau; Stadtbahnen I; Wirtschaftliches. F. W. O. Schulze: Wasser⸗ bau; Grundbau; See⸗ und Hafenbau. 8

övb“ Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik.

Aumund: Einführung in den Maschinenbau für Abt. III u. IV; Desgl. f. Abt. II und Abt. V; Größere Lasthebe⸗ und Förderanlagen; Desgl. f. Eisenbahnmaschtnenbauer; Desgl. f. Schiffbauer; Etsen⸗ hüttenkunde. Jahn: Eisenbahnmaschinenbau; Eisenbahnmaschinen⸗ bau für Mazschinenbauer und Elektrotechntker; Eisenbahnbetrieb; Abriß der Kraftmaschinen, Kessel und Pumpen (für Abtetlung II).

. N.: Abriß der Materialien und Herst llungsverfahren für Ab⸗ tetlung II und IV (Schiffbau); Materialienkunde; Herstellungs⸗ verfahren; Werkzeugmaschinen; Desgl. f. Eisenbahnmaschtnenbauer, Elektrotechniker u. Abteilung IV; Werkzeugkunde. Plank: Wärme⸗ mechanitk; Kältemaschinen; Maschinenlahoratorium I u Maschinenlabo⸗ ratorium 1I; Größere selbständige Arbeiten im Maschinenlaboratorium. Rtieppel: Verbrennungskraftmaschinen; Desgl. f. Elektrotechniker; Kolbenpumpen; Desgl. für Elektrotechniker; Konstruktion von Flug⸗ zeugen. Roeßler: Elektrotechnik II1; Elektrotechnisches Laboratortum II und 11†; Elektrotechnisches Laboratortum II für Schiffsmaschinen⸗ bauer; Elektrotechnisches Laboratorium IV für Fortgeschrittene (Elektrotechniker); Projektierung elektrischer Anlagen; Desgl. für Maschinenbauer und Schiffmaschinenbauer. Roeßler, Roth. Berechnung und Entwurf elektrischer Maschtnen. Schulze⸗Pillot: Maschinenelemente; Maschinenelemente für Ab⸗ tetlung IV; Wasserturbinen und Schleuverpumpen; Kraftanlagen und Energieverteilung für Abteilung IIIl; Kraftanlagen und Energiever⸗ teilung für Abteilung II. Grix: Elekt ische Hausinstallationen und Beleuchtungstechnik; Elektrische Bahnen; Schwachstromtechnik (einschl. Hochf equenztechnik). Roth: Elektromaschinenbau; Desgl. ür Elektrotechniker; Elektrotechnische Meßkunde für Elektrotechniker;

esgl. für Maschinenbauer; Apparate⸗ u. Schalttafelbau.

Abteilung 1IV. Schiff⸗ und Schiffsmaschinenbau.

Föttinger: Einführung in die Physik der technischen Strömungs⸗ erscheinungen; Dampfturbinen; Entwerfen von Propellern für Wasser⸗ und Luftfahrzeuge; Entwerfen von Dampfturbinen; Schiffstessel; Entwerfen von Schiffskesseln. Lienau: Prakfischer Schiffbau I und II; Des I. f. Schiffsmaschinenbauer; Praktischer Schiffbau III einschl. Ueb. in Statik der Schiffbaukonstruktionen; Werfteinrichtungen u. Werftbetrieb. Mentz Schiffsdampfmaschinen; Entwerfen von Schiffsdampfmaschinen (teilweise seminaristisch); Schiffsölmaschinen II; Entwersen von Schiffsölmaschtnen (teilweise seminaristisch); Entwerfen von Schiff hi fsmaschinen (teilweise seminaristisch). Schütte: Zeichnen von Schiffslinien; Entwerfen von Schiffslinien; Anleitung zum Entwerfen von Schiffen; Schiffstheorie I; Entwerfen von Schiffen nebst Einrichtungen 1; Desgl. f. Schiffsmaschinenbauer; Entwerfen von Schiffen nebst Einrichtungen II; Desgl. f. Schiffs⸗ maschinenbauer; Schiffstheorie II; Statik und Dynamik der Luft⸗ schiffe u. praktischer Luftschiffbau. Eichhorn: Konstruktion der Kriegsschiffe; Entwerfen von Krtegsschiffen 4 Jahreskurs. Schmidt: Einrichtung der Kriegsschiffe; Entwerfen von Einzelheiten der Kriegs⸗ schiffe. Horm: Schwingungserscheinungen auf Schiffen.

Abteilung V. Chemie.

Ruff: Anorganische Experimentalchemie; Chem. Kolloquium; Praktikum im anorgantsch⸗chemischen und elektrochemischen Labora⸗ torium. Wohl: Organische Experimentalchemie I; Chem, Kolloquium; Praktikum im organisch⸗chemischen Laboratorium; Prak⸗ tikum im Laboratorium für landwirtschaftliche Gewerbe. Stremme: Mineralogie und Petrographie; Einführung in die Erdgeschichte; Mineralogisch⸗geologische Uebungen I Wund II; Prafttkum im Mineralogisch⸗geologischen Institut. von Wartenberg: Physikalische hemie I und II; Einführung in die mathemat. Behandlung der Naturwissenschaften; Uebungen zur Mathematik; Chemisches Kolloquium; Kleines physi⸗ kalisch chemisches Prakt kum 1 und II; Großes physikaltsch⸗chemisches Praktikum. N. N.: Quantizative chemische Analyse. Claasz: Chemie und Technologie organischer Farbstoffe. Glimm: Chemie und Technologie der Nahrungs⸗ und Genußmittel; Praktikum für Untersuchung der Nahrungs⸗ und Genußmittel sowie Gärungs⸗ physiologie; Kurse für Gärungsgewerbe, in zu verabredender Zeit.

Abteilung VI. Allgemeine Wissenschaften. Lorenz: Dynamik starrer Körper; Festigkeitslehre und Hydraulik Luckwaldt: Geschichte der Vereiniäten Staaten von Amerika; Deutsche Geschichte von 1814 bis 1862. von Mangoldt: Höhere Mathematik 1 (mit Uebungen). Schilling: Darstellende

kamp: Allgemeine Nationalökonomte, zugleich als Einführung in die Volkswirtschaftslehre; Volkswirtsch. Ueb⸗; EEe volkswirtschaftlicher Arbeiten mit Fortgeschrittenen; ü

Cegenwtfenschast. Das Verkehrswesen in volkswirtschaftlicher Be⸗ ziehung. Praktikum; Großes physikalisches Praktikum; Ausgewählte Kapitel aus der technischen Physik. von Bockel mann: Wirtschaftsgeographie von Europa I. Grünewald: Arbeiterschutz im a - Unfallverhütung. Kalähne: Einführung in das phvsikalische Prak⸗ tikum; Theoretische Ergänzungen zur Exvperimentalphysik; Photo⸗ graphie und photographische Reproduktionsverfahren; Photographie und Reproduktionsverfahren I. für Anfänger, II. für Fortgeschrittene; Anleitung zu selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten im photophysikalischen Laboratorium des Physikalischen Instituts.

rundzüge der

Krüger: Experimentalphysik I; Kleines physikalisches

emeinen und

Uebungen in

Wangerin: Spezielle Botanik; Einführung in die allgemeine Bio⸗

logte, insbesondere in die Probleme der Deszedenztheorie und Ver⸗

erbungslehre; Botanisch mikroskopische Uebungen II. Löbner: Deutsche Literatur der Gegenwart; Besprechung ausgew. Dichtungen. Loening: Staats⸗ und Verwaltungsrecht nach Vereinb.; Ein⸗ führung in die Reichsverfassung. Petruschky: Krtegshygiene: Die Organisation des Kriegs anitätswesens (unentgeltlich); Bakteriologischer

Kursus. Wex: Grundzüge des Deutschen Bürgerlichen Rechts.

von Brunn: Theorie der Bahnbestimmung der Planeten und Kometen. N. N.: Uebungsergebniss“ in der Mechanik (für Abt. IV). van d. Bergen: Russische Sprache I, II und III. Medem: Steno⸗ raphie 1 (Verkehrsschrift, System Gabelsberger); Stenographie II URedeschrifl. System Gabelsberger). Reimann: Engiische

Französische Sprache. Lohsse: Erste Hilfe bei Unglücksfällen. Danzig⸗Langfuhr, im Oktober 1914. 1 Der Rektor: Wohl.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verkehr eine Sitzung. 6

Der Prinz Wilhelm zu Wied ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge als Major à la suite dem Generalstab zugeteilt worden und bereits zur Front abgegangen.

„Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt unter de Ueberschrift: Die Beziehungen Englands zu Belgien:

Der militärische Mitarbeiter der „Times erörtert in der Nummer vom 12. d. M. die Beziehungen Englands zu Belgien, wobei er unter anderem ausführt: 1

„Die Neutralität war ein verhängni volles Geschenk für Belgien und machte es ihm unmöglich, militärische und andere Unterhandlungen zu führen und Abkommen zu treffen, die eine schnelle und entschiedene Hilfe seiner englischen Freunde gesichert hätten. Die englischen und belgischen Stäbe konnten über mili⸗ tärische Vorbereitungen, Truppentransportmittel, Etsenbahndienst, Vorratsversorgung usw keine entsprechenden Pläne machen, ohne, streng genommen, die Neutralität zu verletzen. Wir konnten und wollten unsere Armee nicht verzetteln, indem wir sie stückweise nach den unvollkommen eingerichteten belgischen Häfen sandten Uns war unsere Stellung in der französischen Aufstellung angewiesen, und wir mußten uns also nach dem französischen Feldzugsplan richten, da Frankreich im Westen die vornehmlichste kriegführende Partei zu Lande war.“

Diese Erklärungen sollen das unliebsam empfundene Ausbleiben einer rechtzeitigen und ernstlichen Hilfe Englands für Belgien ent⸗ schuldigen und beschönigen. Der Militärpolttiker der „Time““ macht nicht den Versuch zu leugnen, daß Belgien berechtigt war, eine viel weitergehende Unterstützung von England zu erwarten. Auch die „Morning Post“ hat es bekanntlich getadelt, daß England zur Rettung Antwerpens so wenig getan habe. Ueber die Berechtt⸗ gung Vorwürfe mögen sich Belgier und Engländer untereinander verständtgen. Für uns ist das Eingeständnis des „Times“⸗Sachverständigen wertvoll, daß die engiischen und belgischen Stäbe militärische Vorbereitungen nur unter Ver⸗ letzung der belgischen Neutralität verabreden konnten. Aus den an dieser Stelle veröffentlichten belgischen Aktenstücken geht aber zur Genuüge hervor, daß über eine derartige Verletzung der Neutralität Belgiens zwischen amtlichen englischen und belgischen Stellen tatsäch⸗ lich im geheimen Verhandlungen gepflogen und Verabredungen ge⸗ troffen worden sind. Dies ist entscheidend für die Begehung des Neutralitätsbruchs. Diese Feststellung machen wir auch gegenüber der „Berlingske Tidende“, die vergeblich Belgien mit dem Hinweis zu entschuldigen sucht, daß es ja keinen Bund mit England und Frank⸗

reich gegen Deutschland geschlossen habe.

Das offizielle „St. Telegraphenbureau“ ver⸗

breitet die Nachricht des russischen Admiralstabes, wonach bei der Vernichtung der „Pallada“ zwei deutsche Unterseebote versenkt worden seien. Die Mitteilung ist, wie „W. T. B.“ an amtlicher Stelle erfährt, in jeder Hin sicht unzutreffend.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind die Ausgaben 106, 107, 108 und 109 der Deutschen Verlustlisten beigelegt. Sie enthalten die 51. Verlustliste der preußischen Armee, die 26. Verlustliste der baye⸗ v Armee, die 30. und 31. Verlustliste der sächsi⸗ schen Armee und die 35. Verlustliste der württembergi⸗ schen Armee. ʒBayern.

11I1“

Ueber das wird vom „W. T. B.“ mitgeteilt, daß der heute vorgenommene Wechsel des Verbandes einen vollkommen normalen Verlauf ergab. Seine Majestät der König hat gestern eine Ausfahrt nach Nymphenburg und einen mehrstündigen Spaziergang im

Mecklenburg⸗Strelitz. 8

Wie die „Landeszeitung für beide Mecklenburg“ meldet,

ist Seine Königliche Hoheit der Großherzog gestern abend im Automobil über Berlin auf kurze Zeit aus dem Felde nach Neustrelitz zurückgekehrt. Die Einwohnerschaft derettete dem heimgekehrten Landesherrn einen begeisterten Empfang. Als Seine Königliche Hoheit der Großherzog sich der vor dem Schlosse versammelten Menge auf dem Balkon zeigte, begrüßte ihn der Bürgermeister mit einer kurzen An⸗ sprache, worauf der Großherzog für die Huldigungen dankte und ein Hoch auf die Armee und Seine Majestät den Kaiser

Geometrie; Ausgewählte Kapitel der höheren analptischen Geometrie.

von Breitenbach.

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Sommer: Höhere Mathematik II; Variationsrechnung. Hasen⸗

ausbrachte.

Sprache I (für Anfänger) und II (für Vorgeschrittene)h. Sten tzler:

1“

Befinden Seiner Majestät des Königs

Schloßpark gemacht.

nossen werben.

beuteter Schiff an englische Käufer oder wirklich englische Gesellschaften statt⸗

8

beglaubigte diplomatische Korps und eine bestimmte Anzahl von

des internationalen Rechts, die geworfen werden, sollen derart gelöst werden, daß sie den Ver⸗

belgische Regierung wird sich des Rechts der Erterritorialität

Oesterreich⸗Ungarn.

Fe“ österreichische Unterrichtsminister hat angeordnet, daß Staatsangehörige Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Japans, Montenegros, Rußlands und Serbiens vom Studien⸗ jahr 1914/15 angefangen zur Einschreibung an öster⸗ reichischen Hochschulen nicht mehr zuzulassen sind. Der Minister behält sich jedoch vor, bei Vorhandensein besonderer Umstände, namentlich für solche Angehörige dieser Länder, welche nicht zu der dort herrschenden Nation zählen, eine Aus⸗ nahme zuzulassen.

Eine offiziöse Mitteilung weist darauf hin, daß eine Besserung des durch die allgemeine Mdenccnfe nin ö tigten Eisenbahnverkehrs bereits eingetreten sei und daß die durch die Mobilisierung verursachten Störungen einzelner Industrien gut überwunden seien. Eine weitere Besserung sei insofern zu erwarten, als von der Milderung einzelner Aus⸗ fuhrverbote und von der Wiedergestattung des direkten Wagen⸗ h sedeet nach dem Deutschen Reich und dem neutralen Aus⸗ 2 eine Belebung der Ausfuhr, namentlich nach dem Deutschen

eich, Italien, der Schweiz und Rumänien erhofft werden dürfe.

Im Prozeß Princip und Genossen wurden gestern

die Angeklagten Cabrinowic und Princip vernommen. b2 Angeklagte Cabrtnowic erklärte laut Bericht des 8 2 . Ba, für seinen Anschlag sei die Ueberzeugung m ßgebend Ferne 8 daß der Erzherzog⸗Thronfolger der Verwirklichung 8 Idee der Vereinigung aller Slawen durch die Lostrennung 88 von Serben bewohnten und zu Oesterreich Ungarn gehörenden rovinzen entgegenstehe und deshalb vernichtet werden müsse. Der serbisch⸗nationale Verein Narodna Odbrana habe nach seiner Kenntnis die Vereinigung aller Serben im Wege der Revolution zum Ziele gehabt. Ein gleiches Ziel habe auch der Belarader Studentenverein Omladost verfolgt, und zwar im Wege eines Krieges mit Oesterreich Ungarn. Cabrinowic wußte auch, daß in Bosnien revolutionäre Organisationen besteben, die im Falle eines Krieges mit Serbien einen Aufstand zugunsten Serbiens erregen sollten. Schließlich behauptete der Angeklagte, daß er nicht 1“ 8 auch 188 Herzagin von Hohenberg zu en. zreue er angesichts der fürchterlichen jetzige Folgen, sich in das Attentat eegiasen zu bfürch ö vernommene Angeklagte Princip erklärte, die Tat nicht zu bereuen. Er sei kein Verbrecher und habe nur das Möse beseitigen Auch er habe die Herzogin von ohenberg nicht töten wollen. Dies sei nur zufällig gescheben. Im Belgrader Gymnasium sei er überzeugter serbisch⸗radikaler Nationalist geworden. Oesterreich haßte er, weil er von ihm Böses für die Südflawen erwartete. Deshalb beschloß er, zusammen mit Cabrinowic und Grabec den Erzherzog Franz Ferdinand zu töten, den er als die größte Gefahr für die Ver⸗ einigung der Serben und Südslawen überbaupt unter serbischer Vor⸗ herrschaft betrachtet hobe. Serbiens Mission sei, Bosnten und die Herzegowina von Oesterreich loszureißen. So denke jeder anständige Serbe. Princip schilderte sodann, wie er Wund seine Genossen in den Besitz von Browningpistolen Felangt seien, wobei er angab, daß diese von dem serbischen Major ankosi gekauft seien. Princiy gab auch zu, daß er von Ciganovic, der als Komitatschiführer für Narodna Odbrana arbeitete, eine Emp⸗ sehlung an den serbischen Major Popovic in Losnica erhielt. Letzterer empfahl Princip und seine Genossen dem Grenzhauptmann. Non Losnica wurden er und Grabec durch serbische Finanzaufseher über die Drina nach Bosnien gebracht. Cabrinowic dagegen begab sich mit der Empfehlung und der Hilfe des oben erwähnten Grenz⸗ hauptmanns über Kleinzvornik nach Bosnien. Diese Teilung der Verschwörer erfolgte aus Vorsicht, denn Cabrinowse wollte Prinelp früber nicht g.kannt haben. Er begegnete ihm angeblich zufällig und Pet⸗ ihn später in die Sache ein. Princiv gab schließlich an, von 1 e 8 im Anfang Mai an Jlic geschrieben zu haben, daß gegen F. Frzheriog in Serajewo ein Attentat v rübt werden würde und Princip Waffen beschaffen werde. Ilic solle in Serajewo Ge⸗

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität gibt bekannt, daß der Verkauf er⸗ e, ausgenommen kleinere Segelschiffe, nur

nden darf. 8 8 Frankreich. Auf die Bitte der belgischen Regierung, i Auf 2 e g, ihren Auf⸗ enthaltsort nach Le Havre verlegen zu dürfen, hat die Ne. gierung der Republik der „Agence Havas“ zufolge geantwortet, daß sie, ebenso wie sie der franzäsischen und belgischen Armee die gleiche Fürsorge angedeihen lasse, von ganzem Herzen die belgische Regierung aufnehmen werde und ihr volle souveräne der Ausübung ihrer Hoheit und ihrer Regierungs⸗ Der Marineminister hat sich nach Havre begeben, Regierung zu empfangen. Das gesamte bei ihr Beamten werden sich nach Le Havre einschiffen. Die Fragen durch diese Uebersiedlung auf⸗ bündeten zur vollkommenen Genugtuung gereichen. Die rfreuen, u“ und Vorrang im telegraphischen Ver⸗ 118 Helt wirdgauch die Fcht⸗ genießen, die von eiligen e im Garantiege zugesi orden sind. Die Minister Sembat und Guesde haben gestern vor einer Gruppe der Partei der geeinigten Sozialisten Er⸗ klärun gen über ihre Teilnahme an der Regierungsarbeit und der Nationalverteidigung abgegeben. Die Gruppe nahm ein⸗ fün chig sene W an, in der Sembat und Guesde eertrauen auf ihre fernere Haltung inmitten der Regierun ausgesprochen wurde. 8 8 1 3

Belgien.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist in Begleitung des Chefs des Zivilkabinetts Seiner Majestät des Kaisers von Valentini, des Gesandten von Treutler und des Botschaftsrats von Mutius gestern mittag in Brüssel eingetroffen.

Einer vorgestern veröffentlichten Erklärung des Bürger⸗ meisters und der Schöffen Antwerpens über die Rückkehr Flüchtiger ist dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge ein Anhang des deutschen Gouverneurs in Antwerpen in deutscher und holländischer Sprache hinzugefügt worden, in dem gesagt wird, daß die vorstehende Erklärung mit seinem vollständigen Einverständnis erlassen worden sei. Im Falle, daß feindliche Handlungen irgendwelcher Art vorkommen sollten, könnte natürlich eine Gewähr dafür übernommen werden, daß alsdann mit den Schuldigen nicht auch die Unschuldigen leiden. Der Zeitraum von fünf Tagen für die Rückkehr gewisser Klassen der Be⸗ völkerung wird auf zwölf Tage verlängert, ferner wird eine Erklärung des Gouverneurs mitgeteilt, daß Befehl gegeben sei, keine Dörfer zu verbrennen, und daß den bürgerlichen ohlen sei, Bürgerwachen aus sorgfältig aus⸗

Der alsdann

aufrührerischer Personen zu wehren, sodaß die Bürger selbst Ge⸗ währ dafür schaffen, daß keine Schwierigkeiten eintreten. Belgische Soldaten, auch solche in Zivilkleidung, sollen nach ihrer Rückkehr als Kriegsgefangene behandelt werden. Von Antwerpener Flüchtlingen mitgebrachte Pferde, Fuhrwerke, Automobile und Viehbestände sollen bei schneller Rückkehr frei die Zollschranken passieren. Jeder dürfe sein mitgenommenes Eigentum un⸗ gehindert nach seinem Wohnplatz zurückbringen. Die Regelung des Bahnverkehrs soll durch die holländische Regierung ge⸗ schehen. Vorstehende Mitteilung erfolgte mit Zustimmung der holländischen Regierung. 8 Rumänien.

Der König des Ministerpräsidenten Venizelos mit einem herzlichen Telegramm beantwortet, in dem er sagt, daß sein Dank um so aufrichtiger sei, als die Worte der Sympathie aus einem Lande kämen, dessen Freundschaft für Rumänien auf vielen

gemeinsamen Interessen beruhe.

Zur Beurlaubung der seit Beginn des europäischen Krieges einberufenen Mannschaften meldet die Wiener „Politische Korrespondenz“, daß die Bereitwilligkeit in der Be⸗ folgung des ““ die leitenden Kreise wiederum davon überzeugt habe, daß eine etwaige Mobilisierung der rumänischen Armee in wenigen Tagen durchzuführen wäre. Unter solchen Umständen hätte es auch vom finanziellen Stand⸗ punkt wenig Berechtigung, die Truppen weiterhin auf dem erhöhten Stand zu erhalten, umsoweniger, als die verantwort⸗ lichen Leiter der rumänischen Politik zu der Ueberzeugung ge⸗ kommen seien, daß für das Königreich kein Anlaß vorliege, aus seiner neutralen Haltung herauszutreten. Die von russisch⸗ französischer Seite geschürte Agitation habe zwar nur wenig nachgelassen, die Zahl der Einsichtigen, die ihr entgegenarbeiteten, aber nicht unwesentlich zugenommen. Gerade die Heftigkeit dieser Agitation trage zur allmählichen Ernüchterung das

meiste bei. Afrika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Kap⸗ stadt ist infolge der Rebellion eines kleinen Kommandos unter der Führung des Burenobersten Maritz, das gegen Damaraland vorrückt, für ganz Südafrika das Kriegs⸗ recht verkündet worden.

Das rhodesische Kontingent, das gestern nach England abreisen sollte, hat der „Times“ zufolge beschlossen, in Afrika zu bleiben.

Der Gouverneur von Angola hat für Portugiesisch⸗ Kongo das Kriegsrecht erklärt.

Kriegsnachrichten.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

„Wien, 14. Oktober, Mittags. (W. T. B.) Amtli wird verlautbart: In der Linie Stary —Sambor —- Medyka kich befestigte Stellungen des Feindes; unsere Truppen greifen an. Diese Kämpfe nehmen an Ausdehnung zu. 8 den Karpathen nahmen wir Toronya nach viertägigen Kämpfen und ver⸗ Se 8 be gegen gacsefc. erfolgreiche Ge⸗ fechte mit zurückgehenden feindlichen Abteilungen fand im Vissotabe statt. 8 ö1

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Generalmajor.

Statistik und Volkswirtschaft. 8

8 811““

Entwicklung des Beschäftigungsgrades in Groß Berlin in der Zeit vom 26 September bis 3 Oktober 1914. „Nach der vom Statistischen Amt der Stadt Berlin veröffent⸗ lichten vergleichenden Darstellung des gewerblichen und industriellen Beschäftigungsgrades in Groß Berlin am 26. September und 3 Ok⸗ tober hat der Bestand an ve siche ung pflichtigen Mitgliedern von 232 Krankenkassen Groß Berlins, für welche die Angaben für die beiden Slichtage beim Statistischen Amt eingegangen sind, innerbalb dieses Zeitraumes von 933 703 auf 935 253, d. i. um 1550 oder 0,17 % zugenommen. Eegenuͤber der Vorwoche, die ein Mehr von rd. 11 400 oder 1 24 % gebracht hatte, ist somit diesmal eine Verlangsamung der Entwicklung festzustellen, die allerdings vorauszusehen war. Der Ab⸗ lauf der Kündigungsfristen bei dem in die Berichte woche fallenden Beginn des neuen Wierteljahrs konnte bei den Angestellten wie andererseits bei den Diensthboen nicht obne Wirkung bleiben Wenn es unter diesen Umständen im ganzen noch zu der angegebenen Steige⸗ rung des Beschäftigungsgrades kam, so war dies nur durch jahlreichere Neueinsgäellungen gewerbliche Arbeiter möglich geworden.

Bei den 28 allgemeinen Ortskrankenkassen von Groß Berlin ist eine Abnahme um 2062 nur für das weibliche Ge⸗ schlecht festzustellen, wobei es sich im wesentlichen um kaufmännische Hilsspersonen und um Dienstboten handeln dürfte. Indessen nahm hier die Zahl der männlichen Versicherungspflichtigen um 745 zu, eine Zahl, die zum Ausgleich allerdings nicht ausreichte. sodaß das End⸗ ergebnis bei dieser Gruppe eine Abnahme um 1317 oder 0.23 % ist. Dagegen ergibt sich bei der Gesamtheit von 201 ge⸗ werblich gegliederten Krankenkassen eine Zunahme um 2012 (0 84 %) männliche und 1018 (1,1 %) weibliche, überhaupt um 3030 (0,21 %) Versicherungspflicht ge. Einer Steigerung u. a. um 4,88 % (421) in der Papier⸗ und Lederindustrie, um 4,22 % (726) bei den Waren⸗ und Kaufhäusern, um 2,14 % (269) im Baugewerbe, um 0,27 % (1308) in der Metall⸗ und Maschinenindustrie stehen Bei⸗ spiele einer allerdings meist geringen Abnahme gegenüber: Gast⸗ und Schankwirtschaftsgewerbe um 1,84 % (117), Industrie der Holz⸗ und eee um 0 76 % (— 98), Gemeindebetriebe um 0,91 %

Die Zahl der bei 39 Fachverbänden der freien Gewerk⸗ schaften gezählten Arbeitslosen b⸗trug am 5. Oktober 33 898 gegen 36 095 am 28. September, sodaß sich eine Entlastung um 2197 oder 6,00 2% ergibt. Insbesondere ist die Abaahme der Ar eitslosigkeit bei den Metallarbeitern hervorzuheben, wo sie sich auf 754 beim männ⸗ lichen und 81 beim weiblichen Geschlecht, zusammen auf 835 stellt.

g Herbergen zur Heimat im Jahre 1913.

Noch immer bewegt sich der Besuch der deutschen bergen zur Helmat in aufsteigender Ltnie, obgleich deren 898 1.Hebeen 1913 um einige zurückgegangen ist. Im genannten Jahre gab es nach einem Bericht in der Zeitschrift „Der Wanderer (Jahrgang 1914 Heft 8), dem Organ des ‚Deutschen Herbergsvereins’ 441 Herbergen in Deutschland, gegen 443 im Vorjahre. Auf die einzelnen der 15 Verbände verteilen sich diese 441 Herbergen, wie folgt: Oypreußen, Wenpreußen und Posen 18, Schlesien 51, Brandenburg 43, Pommern 19, Meckserburg 25, Nordelbien 30. Niedersachsen 44, Provinz Sachsen und Anhalt 42, Kontgreich Sachsen 54. Thüringen 13, Hessen und Hessen⸗Nassau 13, West⸗

Behörden anbef gewählten Männern zu bilden, um unerwünschtem Verhalten

falen 24, Rheinland 29, Sudwestdeutschland 22 und Bayern 15.

Ferdinand hat die Beileidsbezeugungen

In diesen Herbergen verkehrten im Jahre 1913 2 628 288 Personen gegenüber 2 444 245 Personen im Jahre 1912. Die Zahl der Schlaf⸗ nächte betrug 4 651 092, im Jahre 1912 4 633 327. Dies ergibt also gegen das Vorjehr 184 043 Personen und 17 765 Schlafnächte mehr, d. h. eine Zunahme von 7,52 bezw. 0,38 %.

Mit der reichlichen Hälfte der Herbergen sind Verpflegungs⸗ stationen (Wandererarbeitsstätten) verbunden, die zum Teil auch mit Sparlasseneinebtungen versehen sind. Obgleich in einigen dieser Sparkassen sich ga⸗z ansehnliche Beträge angesammelt hasten, und obgleich die Verbandsleitung sich wohl bewußt war, wie wichtig es sei, gerade in den Kreisen der Herbergsbesucher den Sparsinn anzu⸗ regen und zu pfle en, hat doch die Schwierigkeit der inneren Ver⸗ waltung dieser Kassen immer mehr zugenommen. Es ist daher in der letzten Jahresversammlung des Verbandes der Beschluß gefaßt worden, die Herbergssparkassen eingehen zu lassen.

Mit den 441 Herbergen des Vorjahres waren 231 (im Vorjabre 246) Verpflegungsstationen verbunden. Hier ist also auch ein Rück⸗ gang vorhanden, der wahrscheinlich dadurch entstanden ist, daß ein planmäßiger Arbeitsnachweis und eine zweckentsprechende Verteilung von⸗Arbeiislosen bezw. Arbeitswilligen da nicht durchgeführt werden kann, wo nicht ein ausgedehntes Netz von Arbeitsstätten vorhanden ist, wie solches am planmäßigsten im König eich Württemberg zu finden ist. Von den 441 Herbergen bielten 300 (im Vorjahre nuh Kostgänger, und in 282 (284) befanden sich Sparkassengeschäfls⸗

ellen.

Die Gesamtzahl von 2 628 288 Personen, die 4 651 092 Nächte in den Herbergen zubrachten, setzt sich zusammen aus 1 898 716 Selbst⸗ zahlern mit 3 283 799 Uebernachrungen, 664 987 Stationsgästen mit 696 346 Nächten und 64 585 Kostgängern mit 670 947 Nächten. Die Kosten der Verpflegung der Siationsgäste betrugen 431 523 ℳ, im Vorjahre 424 670 ℳ, 1913 also 6853 mehr als 1912.

Aus einem tabellarischen Ruckblick bis zum Jahre 1900 zurück ist zu entnehmen, daß auf je einen Durchreisenden im Jabre 1900 1,82 und im Jahre 1913 1,55 Schlafnächte entfielen. Die höchste Durch⸗ schnittsziffer ergad sich für das Jahr 1910 mit 1/,72, die niedrigste für das Jahr 1901 mit 1,80 Schlafnächten. Auf je einen Kostgänger entfielen 1900 22 8o und 1913 10,84 Schlafnächte. Hier fällt die höchste Zahl, nämlich 23,33, auf das Jahr 1903 und in gleicher 8 Jahr 1909, die ntedrigste, wie schon angegeben, auf das

ahr 8

In Arbeit gebracht wurden von den Selbstzahlern und Stations⸗ gästen 153 424 (im Vorjahre 163 049), 1913 also gegenüber dem Vorjahr 9625 oder 5,900 % weniger. Von je 100 Eingekehrten erhielten hiernach 5,51 Arbeit, gegen 6 66 im Vorjahr und 7,46 im Jahre 1911. Bei einem Rückblick bis 1900 weist die günstigste Zahl von in Arbeit Gebrachten das Jahr 1906 mit 7,78 %, die niedrigste das Jahr 1902 mit 2,72 % auf.

Wenn man aus einer dem Bericht angeschlossenen vergleichenden Uebersicht über die Entwicklung der Herbergen zur Heimat von 1890 bis 1913 die auf die Jabre 1891, 1902 und 1913 sich beziehenden Zahlen herausnimmt, so ergibt sich foigendes Bild der Entwicklung

der Herbergen: 1891 1902 191535

1) Zahl der Herbergen. 379 462 441 2) Herbergsgäne.. . 2 057 023 3 073 076 3 283 799 3) Stationsgäste. 731 795 795 564 696 346 4) Durchreisende (2 + 3) 2 789 418 3 868 640 3 980 145 5) Kostgänger.. . . 490 29 630 175 670 947 CP“*“ 3 279 647 4 651 092 7) In Arbeit gebracht . . . . 43 572 153 42 8) Desgl. von je 100 Zugereisten 2,09 . 21

. Wohlfahrtspflege.

Die Mitaglieder des Stiftungsvereins der Klein⸗Glienicker Waisenversorgungsanstalt fuͤr die Provinz Brandenburg werden zu der auf Donnerstag, den 3. Dezember 1914, Nachmittags 4 ½ Uhr, im Saale der Anstalt in Klein⸗Glienicke anberaumten statutarischen Hauptversammlung eingeladen. Auf der Tages⸗ ordnung stehen: Geschaͤfts⸗ und Erziehungsbericht für das Jahr vom 1. April 1913/14. Rechnungs egung für diesen Zeitraum und event. Erteilung der Entlastung. Bildung des Waisenamts, zugleich durch Ersatzwahlen für ausscheidende Mitglieder. Geschäftliche Mit⸗ teilungen 1 8

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Pflanzt Obstbäume.

3 Unter dieser Ueberschrift veröffentlichen die Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz in Bonn und der Landwirtschaftliche Verein für Rheinpreußen in ihrer „Karespondenz“ die folgenden, für alle Teile Deutschlands beachtenswerten Ausführungen:

Zeder Landwint, der in diesem Herbste aus seiner Obsternte gute Einnahmen erzielt hat, sollte in seinem eigenen Interesse einen Teil dieser Einnahmen zu neuen Obfibaumpflanzungen verwenden Es ist dies die sicherste und gewinnbringendste Kapitalanlage für die Zukunft. Zahlreich sind noch Wiesenflächen und Viehweiden in der Rhein⸗ provinz vorhanden, die ohne jede Beeinträchtigung des Graswuchses mit Obsthäumen bepflanzt werden können, deren Erträge als dann nach einigen Jahren ihren Besitzern eine nicht zu unterschätzende Ein⸗ nahme bringen werden. Die Leistungsfähigkeit der rheintschen Baum⸗ schulen ist bekannt Große Vorräte an gesunden, kräftigen Kernobst⸗ und Steinobsthechstämme sind vorhanden. Purch die Kriegslage wird eine beträchtliche Verminderung des Absatzes, namenllich außerhalb der Rheinprovinz eintreten, und es wird daber ein großer Vorrat von erstklasigem Pflanzmaterial vorbanden sein. Jeder Landwirt und Gartenbesitzer, der in der Lage ist, in diesem Herbst Oestbäume zu pflanen, hat daber den großen Vorteil, kräftige, gesunde Obstbäume mit schöner Kronenausbildung zu erhalten. Diesen Vorteil sollten sich auch Gemeindebehörden nicht entgeben lassen, die durch die Beschäftigung von Arbeitslosen so manche Oedländereien urbar mochen und mit weniger anspruchsvollen Obstsorten bepflanzen kennen. Durch Obstbaumpflanzungen werden dauernde Werte geschaffen, die zugleich dazu dienen, den steigenden Bedarf an Obst immer mehr im Inlande zu decken und dadurch Deutschland vom Auslande unabhängig zu machen. Die Landwirtschaftskammer für die Rbeinprovinz hat mit gut ge⸗ leiteten Baumschulfirmen der Rheinprovinz einen Vertrag abge⸗ schlossen, wodurch sich diese Firmen verpflichten, die bestellten Obst⸗ baͤume sortenecht und in bester Beschaffenheit nach genau festgelegten Mindestpreisen zu liefern. Ein Verzeichnis dieser Firmen kann von der Landwirtschaftskammer kostenlos bezogen werden. Ebenso kostenlos werden alle Anfragen über die zur Anpflanzung geeigneten Obstsorten, über sachgemäße Pflanzweise und dergleichen umgehend von der Land⸗ wirtschaftskammer für die Rheinprovinz in Bonn beantwortet. Bei diesen Anfragen ist Angabe der Bodenverhältnisse und Lage des Grundstücks erforderlich.

Saatenstand in Rumänien.

Das schöne, größtenteils trockene Wetter des Monats August war sehr günstig für die Ernte, soweit sie noch nicht beendet war, be⸗ sonders für das Mähen und Einbringen des Heues in der Moldau und auch für die Entwicklung des Maises und der Trauben. Die Herbstbodenarbeiten konnten unter ausgezeichneten Be⸗ dingungen vorgenommen werden. Das Dreschen des Getreides sowie die inlagerung der verschiedenen Bodenerzeugnisse sind fast in allen Teilen des Landes beendet worden. Das Ergehnis an Herbstgetreide im Flachlande und in der Moldau ist etwas unter dem Mittel der vorhergehenden Jahre geblieben: im übrigen Teil des Landes jäßt es zu wünschen übrig. Was das Frühjahrs⸗ getkreide anbelangt, so ist das Ergebnis wie auch die Güte zufriedenstellend; insbesondere der Hafer hat außerordent⸗ liche Mengen von ausgezeichneter Beschaffenheit in sast allen

Gegenden geliefert. Der Mais eigt sich überall gut. Das

4A134vS O02219