1914 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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20/6 1914. H. Underberg⸗ Albrecht, Rheinberg (Rhld.). 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Likören und an⸗ deren Spirituosen. Waren: Spiri⸗

im Bitter⸗

8 H. Underberg⸗ Albrecht, Rheinberg (Rhld.). 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Likören und an⸗ deren Spirituosen. Waren: Spiri⸗ tuosen, im besonderen Bitter⸗ fabrikate, Bitterliköre. Beschr.

8 Underberg

U. 2222.

Boonekamp 1

1 0s 8 Maag-Bitter. 8 unter dor DOevises

Semper idem.

Hat seine weltumspannende Verbreitung heit bei Vornehm und Gering seinen

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von der im . deten Firma

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am Rathanse zu Rheinberg am Niederrhein.

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8 Semper Idem.

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schaften zu verdanken. Pr AE von der im * deten Firma

GESPHderberg-Ilbrecht,

am Rathause zu Rheinberg am Niederrhein.

20/16 1914. H. Underberg⸗ Albrecht, Rheinberg (Rhld.). 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Likören und an⸗ deren Spirituosen. Waren: Spiri⸗ tuosen, im besonderen Bitter⸗ fabrikate, Bitterliköre. Beschr.

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Boonekamp 01 Maag-Bitter.

unter der Devise Semper ldem.

Hat seine weltumspannende Verbreitung und Beliebt- heit bei Vornehm und Gering seinen vorzüglichen Eigen-

schaften zu verdanken. Er wird allein echt von der im Jahre 1846 gegründeten Firmàa

hergestellt

HI. Underberg-IIbreeht,

am Rathanse zu Rheinberg am Niederrhein.

20/6 1914. H. Underberg⸗ Albrecht, Rheinberg (Rhld.). 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Likören und an⸗ deren Spirituosen. Waren: Spiri⸗ tuosen, im besonderen Bitter⸗ fabrikate, Bitterliköre. Beschr.

’. 0t Maag;-Bittern, 8 unter der Oevise:

Semper idem.

Hat seine weltumspannende Verbreitung und Beliebt- heit bei Vornehm und Gering seinen vorzüglichen Eigen-

schaften zu verdanken. Er. wird allein echt von der im Jahre 1846 gegründeten Firm:

hergestellt

31/1 1914.

Geschäftsbetrieb: Herstellung, port von Gummiwaren aller Art.

nämlich:

—————————

Continental⸗Caoutchouc⸗ & Hannover. 8/10 1914. Import Waren: Schuhwaren unnd Teile derselben, soweit dieselben aus Gummi her⸗ Photographische ggestellt sind, wie Sohlen, Ecken und Absätze, Gummi⸗ eeisfen und Schläuche für Fahrräder, sowie Reparaturplatten,

1 Reparaturbänder, Bremsgummi, Klebgummi, Gummilösung. Beschr.

Gutta⸗

ren: Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabri und Druckereierzeugni Schilder, Buchstaben, Druckstöcke,

Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellie

und Ex⸗

Zubehör⸗

nommen Möbel), Lehrmittel.

25/6 1914. Fa. Mazx Krause, Berl Geschäftsbetrieb: Papierausstattungsfabrik.

28014.

85

in. 8/10 1914. Wa⸗ und Pappwaren, kation, Tapeten. sse, Spielkarten, Kunstgegenstände. rwaren, Billard⸗

und Signierkreide, Bureau⸗ und Kontorgeräte (ausge⸗

20/6 1914. H. Underberg⸗ Rheinberg (Rhld.). 8/10 Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Likören und an⸗ deren Spirituosen. Waren: Spiri⸗ tuosen, im besonderen Bitter⸗ fabrikate, Bitterliköre. Beschr.

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unrer der Devise:

Semper idem.

Hat seine weltumspannende Verbreitung und Beliebt- heit bei Vornehm und Gering seinen vorzüglichen Eigen- schaften zu verdanken. von der im Jahre 1846 gegründeten Firma

Er wird allein echt bergestellt

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25/4 1914. Badische Anilin⸗ & Soda⸗Fabrik, Lud⸗ wigshafen a. Rh. 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Verkauf von Farben und chemischen Produkten. Waren: Farbstoffe, Farben einschließlich Indigo und Indigopräparate, che⸗ mische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, mineralische Rohprodukte, Arz⸗ neimittel, chemische Produkte für medizinische und hy⸗ gienische Zwecke, pharmazeutische Präparate, Desinfek⸗ tionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Beizen, Lacke, Firnisse, Lederkonservierungsmittel, Appre⸗ tur⸗ und Gerbmittel, Wärmeschutz⸗ und Isoliermittel, Düngemittel, Wasch⸗ und Bleichmittel, Farbzusätze zur Wäsche, Riechstoffe, Parfümerien, kosmetische Mittel, Fleckenentfernungsmittel (mit Ausnahme von Ultra⸗ marinblau in irgend welcher Form).

199343. H. 28566.

g 11u“

19/9 1913. Paul Hartmann A.⸗G., Heidenheim a/ Brenz. 8/10 1914. Geschäftsbetrieb:

E’ 111“

Herstellung und Vertrieb von

Verbandstoffen. Waren: Verbandstoffe.

27734.

199352. K. 8

LIBIA

7/5 1914. Kanzler Gummi⸗Gesellschaft m. b. H.

Frankfurt a. M. 8/10 1914. Geschäftsbetrieb: Gummiwarenhandlung. Waren: Gummiabsätze und ⸗ecken, Sohlenplatten aus Gummi, Gummisohlen, Schuhwaren, Plattfußstützen aus Gummi und Leder, Gummistoffe, Gummilösung.

19935: J. 7307.

25/6 1914. Jiffy Auto Curtain chigan), V. St. A. Vertr.: Pat.⸗Anwälte Dipl.⸗Ing. Rudolf Specht, Hamburg u. L. Alb. Nenninger, Berlin SW. 61. 8/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Herstellung von Automobil⸗

zubehörteilen. Waren: Automobilvorhänge.

Anderung in der Person

des Inhabers.

(A. 9689) R.⸗A. v.

9691)

9692)

9695)

9696)

9699) 5

9791)

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9705)

9690)

9697)

9698)

9704)

21936) 23. 8.

9693) 1I. 170107 (A. 9735) 72 2. 1918. b111“; Umgeschrieben am 9. 10. 1914 auf: Dr. E. Koelitz

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Cocosöl⸗

raffinerie, Pflanzenbutter⸗ und Margarinefabrik

vormals Aromin⸗Werke G. m. b. H., Berlin.

Nachtrag. 10 72477 (K. 9111) R.⸗A. v. 21. 10. 1904. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist verlegt nach Linden b. Hannover.

26b160975 160976 (A. 160977 A. 160978 160979 160980 160981 160982 160983 160984 160985 161681 161682 161683 1 161684 A. 162999 (. 167363 A.

Berichtigungen. 32 197548 (H. 30725) R.⸗A. v. 11. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist Berlin. 2 197191 (L. 17561) R.⸗A. v. 4. 8. 1914. Als Tag der Eintragung ist nachzutragen: 18/7 1914.

Anderung in der Person des Vertreters. 3 26 b 12 6308 (C. 9398) R.⸗A. v. 25. 2. 1910. Vertreter: Pat.⸗Anw. Dr. Paul Lewino, Hamburg. Der bisherige Vertreter C. L. Theodor Müller, Ham⸗ burg, ist in Wegfall gekommen. 38 7247 (C. 315) R.⸗A. v. 7. 1895. 7888ͤ(C; 816) „„ 27289 (C. 812) 7280 (C. 311) 7303 (C. 308) 7364 (C. 307) 11464 (C. 309) 11493 (C. 313) 13718 (C. 314) 15549 (C. 306) 15580 (C. 310)

8. 1914.

71 71* 8 7/ 77 8 88 Jetzige Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Julius Levy,

Hamburg und Pat.⸗Anw. Dr. Paul Lewino, Hamburg. Zustellungen sind an letzteren zu richten. Bisheriger Vertreter: C. L. Theodor Müller, Hamburg, ist in Wegfall gekommen. 37 4656 (O. 177) R.⸗A. v. 13. 4. 1895. ö114“ Jetzige Vertreter: Rechtsanwälte Max Friedrich Bär⸗ winkel u. Fritz Hoffmann in Leipzig. 16b 3446 (C. 132) R.⸗A. v. 8. 3. 1895. ö1ö11“1“ etziger Vertreter: Pat.⸗Anw. R. H. Korn, Berlin SW. 11.

Löschung. 30 177903 (P. 10454) R.⸗A. v. 18. 7. 1913. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhein⸗ land). Für Knöpfe, Taillen⸗ und Korsettschließen, Tail⸗ len⸗ und Rockverschlüsse gelöscht am 6. 10. 1914. 30 170651 (P. 10435) R.⸗A. v. 18. 2. 1913. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhein⸗ land). Für Haken und Augen, Schuhösen und Agraffen, Taillenschließen, Taillenverschlüsse, Rockverschlüsse, Kleider⸗ raffer, Posamentierwaren, Besatzartikel, Knöpfe gelöscht am 6. 10. 1914. 30 170947 (P. 10532) R.⸗A. v. 21. 2. 1913. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg/ Rhein⸗ land). Für alle Waren mit Ausnahme der Waren: Druckereierzeugnisse, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Schreibfedern, Bleistifte gelöscht am 6. 10. 1914. 9f 191319 (M. 21612) R.⸗A. v. 21. 4. 1914. (Inhaber: W. B. Michaelsen & Co., Hamburg). Für Sensen und Sicheln gelöscht am 6. 10. 1914. 30 197332 (P. 12473) R.⸗A. v. 7. 8. 1914. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhld).

Gelöscht am 6. 10. 1914. 38 194936 (K. 27598) R.⸗A. v. 23. 6. 1914.

(Inhaber: „Kios“ Cigaretten⸗ u. Tabak⸗Import Engros

Dresden).

o., Detroit (Mi⸗

Fabrik türk. Tabake u. Cigaretten E. Robert Böhme, Gelöscht am 6. 10. 1914.

Erneuerung der Anmeldung. 8 Am 22. 9. 1914. 8* 16b 3446 (C. 132). 16b 4542 (C. 133. Berlin, den 16. Oktober 1914. Kaiserliches Patentamt.

Robolski.

Verlag der Expedition (Koye) in Berlin.

Druck von P.

Ner Brzugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeiger⸗

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inuhalt de amtlichen Teiles: verleihungen usw.

Ernennungen usw. Bekanntmachung, betreffend Zollerlaß für Gerstenmalz.

““ betreffend die Behandlung feindlicher Zoll⸗

Bekanntmachung über Vorratserhebungen. 8

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Numm

gesetzblatts. Erste Beilage:

Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

soonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Stralsund⸗Triebseer Eisenbahn.

Bekanntmachung, betreffend die Johann Christian Jüngken⸗ Stiftung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

1 dem emeritierten Pfarrer Kuhn in Cassel⸗Wilhelmshöhe, en emeritierten Pastoren Asmussen in Flensburg, Beber⸗

stedt in Berga, Kreis Sangerhausen, Krah in Wandsbek und Stehr in Altona, dem Ober lehrer, Professor Dr. Schwartz⸗ kopff in Wernigerode, dem Oberlehrer a. D., Professor Schild in Nordhausen, dem bisherigen Betriebsdirektor der Herforder Kleinbahnen und Bielefelder Kreisbahnen Frydrycho⸗ wicz in Herford, dem bisherigen Handelsrichter, Rentner Schmitt⸗Falkenberg in Cassel, dem Eisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Wrede in Darmstadt und dem Straf⸗ anstaltsoberinspektor Nitschke in Rawitsch den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse,

dem Geheimen Baurat Henning, bisher Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts in Fulda, dem Oberlehrer a. D., Pro⸗ fessor Dr. Schneider in Berlin und dem Domänenrat Böhm in Niegripp, Kreis Jerichow I, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Baugewerkschullehrer a. D. Moltzen in Eckernförde, dem Bahnhofsvorsteher a. D. Benecke in Stettin, dem Zoll⸗ sekretär Lück in Kiel, den Zollsekretären a. D. Klauder in Bad Homburg v. d. Höhe, Merfort in Löwen, Landkreis Brieg, und Müller in Wiesbaden den Königlichen Kronen⸗ orden vierter Klasse,

dem Hauptlehrer Szezeponik in Broslawitz, Kreis Tar⸗ nowitz, und dem Lehrer a. D. Plaut in Cassel den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Ihme in Liegnitz und Obarski in Breslau, den Oberbahnassistenten a. D. Dietrich in Görlitz und Stephan in Striegau, den Zoll⸗ assistenten a. D. von Harten in Cassebruch, Kreis Geeste⸗ münde, und Boneß in Wandsbek das Verdienstkreuz in Gold,

dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Schaffrath in Oels, dem Eisenbahnzugführer a. D. Hubrig in Görlitz und dem Kanzleidiener Langbecker bei der Königlichen Hofkammer das Verdienstkreuz in Silber, dem städtischen Förster Sniegowski in Brandenburg a. H., den Zollaufsehern a. D. Flohr in Aurich, Schlegel in Kiel, humann in Jarmen, Kreis Demmin, und dem v meister Henneick in Umfelde, Kreis Salzwedel, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Stock in Frankfurt a. M.⸗Eschersheim, den Eisenbahnwerkführern a. D. Goslar in Bebra und Riedel in Breslau, den Eisenbahnweichenstellern g. D. Bühner in Frankfurt a. M.⸗Bockenheim, Illner in Liebau, Kreis Landeshut, Klose in Canth, Kreis Neumarkt, Schmidt in Scheuerfeld, Kreis Altenkirchen, und Winter in Dobrau, Kreis Bunzlau, dem Eisenbahnmagazinaufseher a. D. Bullmann in Eddersheim, Landkreis Wiesbaden, dem Eisen⸗ bahnstationsschaffner a. D. Lux in Herzogswaldau, Kreis Habelschwerdt, dem Bahnhofswärter a. D. Gründer in Sagan, dem Zollaufseher a. D. Knudsen in Kiel, dem bis⸗ herigen Streckenaufseher beim Gouvernement von Deutsch Süd⸗ westafrika König in Berlin⸗Wilmersdorf, dem Maurerpolier Fahrendholz in Sophienstädt, Kreis Niederbarnim, dem Maschinenführer Franz in Venzvitz, Kreis Rügen, und dem Gutsvorarbeiter Schumacher in Mulitz genannten Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberstabsarzt Dr. Becker, Regimentsarzt des 2. Oberelsässischen Infanterieregiments Nr. 171, kommandiert zum Garnisonlazarett Koblenz, und dem Rittmeister von Skopnik im Schleswig⸗Holsteinschen Ulanenregiment Nr. 15 die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht⸗ reußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Ritter⸗ reuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechts⸗ Aüene, letzterem: des Chilenischen Verdienstordens dritter

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Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ꝛc. der Marine die Er⸗ laubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des Ehrenritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Korvettenkapitän Wilhelm von Hippel;

der Königlich Sächsischen silbernen Lebensrettungs⸗ medaille:

dem Marinekrankenwärter Katsche; ferner: des Chilenischen Verdienst ordens zweiter Klasse: den Kapitäns zur See Adolf von Trotha und Thorbecke; der dritten Klasse desselben Ordens: den Kapitänleutnants von Tyszka und Kinzel; sowie

des Donatus⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Johanniter⸗Malteserordens:

dem Hauptmann von Kalinowski.

Auf Grund des § 3 der Satzungen für die Römisch⸗Ger⸗ manische Kommission des Kaiserlich deutschen Archäologischen Instituts ist durch Verfügung des Reichskanzlers der Privat⸗ dozent an der Akademie für Sozial⸗ und Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. Dr. Walther Barthel daselbst zum Direktor der genannten Kommission bestellt worden, unter gleich⸗ zeitiger Beilegung des Titels Professor.

88 Bekanntmach g, betreffend Zollerlaß für Gerstenmalz. Vom 13. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 8. Oktober 1914 auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) beschlossen: 1

Für Malz aus Gerste, das durch besondere Genehmi⸗ gung einer zuständigen Behörde des Herstellungslandes zur Ausfuhr nach dem Deutschen Reiche zugelassen ist, wird während der Geltungsdauer der auf Grund des Gesetzes, betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen, vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 338) vorge⸗ schriebenen autonomen Zollbefreiung von Gerste der Zoll bis auf den Betrag erlassen, der sich ergibt, wenn an⸗

statt des Zollsatzes von 5,75 der Zollsatz von 1,75

für den Doppelzentner zugrunde gelegt wird.

Berlin, den 13. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jahn.

b Bekanntmachung, betreffend die Behandlung feindlicher Zollgüter.

Vom 15. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) zum Zwecke der Vergeltung folgende Verordnung erlassen:

. § 1.

Waren, die sich am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung innerhalb der Reichsgrenze für Rechnung einer natürlichen oder juristischen Person befinden, die in Belgien, PraskKkeich, Großbritannien oder Rußland oder in den Kolonten und auswärtigen Besitzungen eines dieser Länder ihren Wohnsitz oder Sitz hat, sind. solange sie noch nicht in den freien Verkehr getreten sind, durch die Zollbehörde vorläufig festzutalten.

.Als noch nicht in den frelen Verkehr getreten gelten im Sinne dieser Vorschrift auch Waren, die mit der ussicht auf Zollbefreiung für den Fall ihres Wiederausganges abgefertigt sind. 8

onnabend, den 17. Oktober, Abends.

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62

Ueber Waren, die noch nicht in den freien Verkehr getreten sind, hat auf Verlangen der Zollbehörde jeder Auskunft zu erteilen, der mit ihrer Beförderung oder Aufbewahrung oder ihrem Absatz befaßt ist; er hat insbesondere seine Geschäftsbücher vorzulegen und die Be⸗ scchtigung der Waren zu gestatten. Zur Erfüllung dieser Pflichten ann er durch Geldstrafen angehalten werden, deren Gesamtbetrag 3000 nicht übersteigen darf.

§ 3. Der Reichskanzler kann im Wege der Vergeltung anordnen, daß die festgehaltenen Waren zugunsten des Reichs eingezogen werden.

§ 4.

Die Einziehung erfolgt durch einen Beschluß des Hauptamts.

Vor dem Beschluß ist der zu Anträgen über die Zollbehandlung Be⸗

rechtigte zu hören. Der Einziehungsbeschluß ist dem Berechtigten

zuzustellen. Gegen den Beschluß ist nur die Beschwerde an die Direktivbehörde innerhalb eines Monats zulässig.

8 5. 1. W Aus der eingezogenen Ware sind vorweg die Ansprüche im In⸗ 8 ö Personen wegen Aufwendungen auf die Ware zu efriedigen.

§ 6. Für die Zollausschlüsse (Freibäfen) werden die zuständigen Ver⸗ waltungsbehörden durch die Landeszentralbehörde bestimmt.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler kann die Verordnung auf andere als die im § 1 bezeichneten feidlichen Gebiete ausdehnen; er kann die nach § 3 erlassenen Anordnungen aufheben oder beschränken. b Der Reichskanzler kann Ausnahmen von der vorläufigen Fest⸗

haltung 1) zulassen. Der Reichskanzler bestimmt, wann und inwieweit die Verord⸗

nung außer Kraft tritt. Berlin, den 15. Oktober 1914. G Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco.

8

Bekanntmachung r Vorratserhebungen.

Vom 15. Oktober 1914. 1“

Die Vorschrift des § 1 der Bekanntmachung über Vorrats⸗ erhebungen vom 24. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 382) wird auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) dahin ergänzt, daß die Auskunftspflicht sich auch auf sämtliche Artikel des Kriegs⸗ bedarfs und auf Gegenstände, die zur Herstellung von Kriegs⸗ bedarfsartikeln dienen, erstreckt. 1

Berlin, den 15. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 87 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4510 eine Bekanntmachung, betreffend Zollerlaß für Gerstenmalz, vom 13. Oktober 1914, unter

Nr. 4511 eine Bekanntmachung, betreffend die Regelung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein⸗ brennereien und der Betriebsauflagevergütungen für das Be⸗ triebsjahr 1914/15, vom 15. Oktober 1914, unter

r. 4512 eine Bekanntmachung, betreffend die Behandlung

feindlicher Zollgüter, vom 15. Oktober 1914, und unter

Nr. 4513 eine Bekanntmachung über Vorratserhebungen, vom 15. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 16. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. 8 Krüer.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten beschäftigten Regierungsrat Larenz aus Neuwied zum Geheimen Regierungs⸗ und vor⸗ tragenden Rat in diesem Ministerium zu ernennen und dem Regierungssekretär Friedrich Müller in Merseburg aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor der Daimler Motoren Gesellschaft Ernst Berge in Stuttgart den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.