1914 / 246 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Schmidt, geb. Dittmer, in Altona hat be⸗ antragt, ihren verschollenen Ehemann, den Kupferschmied Karl Wilhelm Georg Schmidt geboren am 4. Januar 1862, 5) der Rentner Klaus Thormählen in Uetersen hat als Pfleger beantragt, den unbekannt abwesenden Tischler Johann Hinrich Subbe, geboren am 5. April 1826, zu 1—5 zuletzt wohnhaft in Altona, für tot

zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen 160

werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Mai 1915, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 254, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Feiteg rung. spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 3a F. 31/14./5.

ltona, den 13. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. 3 a.

[59613] 1- L; Der Rechtsanwalt Dr. Utsch in Berlin W. 35, Potsdamerstraße 123 B, hat als Abwesenheitspfleger des Verschollenen be⸗ antragt, den verschollenen Zigarrenarbeiter ermann August Wilbelm Kumm, ge⸗ oren am 26. Januar 1854 zu Gartz a. O., Sohn des Zimmergesellen Martin Friedrich Kumm und seiner Ehefrau, Marie Dorothea . geborenen Bretzke, zuletzt wohn⸗ aft in Berlin, Palisadenstraße 53 bei Kleist, r tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 3. Mat 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 106/108, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 25. September 1914. Königliches ““ Berlin⸗Mitte.

he ezeheneht

Auf Antrag des Rechtsanwalts und Notars Dr. Fischer zu Grimmen, als Bevollmächtigter der Witwe des Schneider⸗ meisters Ernst Gottlob Suckert, Henriette geb. Müller, zu Tribsees, werden alle die⸗ jenigen, die ein besseres Erbrecht an dem Rachlasse des am 20. September 1890 zu Tribsees verstorbenen Schneidermeisters Ernst Gottlob Suckert zu haben ver⸗ meinen als diejenigen Personen, welche in dem von den Eheleuten Schneidermeister Suckert zu Tribsees am 26. März 1882 vor 7 Zeugen errichteten, am 14. Oktober 1890 publizierten Testament zu Erben ein⸗ gesetzt sind, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Termin bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zu melden, widrigenfalls der Witwe Suckert die Bescheinigung zu dem gedachten Testament erteilt werden wird, daß sich nach erfolgter öffentlicher Ladung niemand der ein besseres Erbrecht in An⸗ spruch nimmt, gemeldet habe, als die durch das gedachte Testament berufenen Erben. Das Testament ist auf der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Gerichts in den Dienststunden einzusehen.

Grimmen, den 22. September 1914.

Königliches Amtsgericht

[60095] Aufgebot. 8 Der Rechtsanwalt Dr. Joh. Behn zu Hamburg hat als Testamentsvollstrecker des am 15. August 1914 zu Wandsbek verstorbenen Kaufmanns Carl Friedrich Ehmer daher das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläu⸗ biger werden daher aufgefordert, ihre orderungen gegen den Nachlaß des eerstorbenen spätestens in dem auf den 5. Dezember 1914, Vor mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgehotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ digung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil eutsprechenden Teil der Verbindlichkeit ür die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, ermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil v Teil der Verbindlichkeit

aftet.

Wandsbek, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

[60085

[60075] 2 Durch Ausschlußurteil vom 25. Sep⸗ tember 1914 ist die am 16. September 1838 zu Neukirch geborene Frau Johanne e Kir ein, ene Conrad,

für tot erklärt worden. 1 ist der 31. Dezember 1908 festgestellt. den 30. September

[60077) Bekanntmachung.

tember 1914 ist der Magazinarbeiter Jakob Meffert aus Koblenz, Balduinstraße 35, für tot erklärt worden. der 31. Dezember 1913 festgestellt.

1914 ist: 1) der am 12. Juli 1853 in Apelerdamm geborene Horeis, 2) der am 12. November 1854 in Lehe geborene Nikolaus Horeis, 3) der am 2. Juli 1878 in Lehe als Sohn des am 1. März 1893 daselbst verstorbenen Hauptlehrers Friedrich Wilhelm Johanns und der am 9. Juni 1904 ebendort ver⸗ storbenen Else dolphir Sophie Johanns geb. Sandkuhl, geborene Rudolf Gottlieb Theodor Johanns, für tot erklärt. der 1. Januar 189 1895 bezw. der 1. Januar 1914 festgestellt.

[60333]

1914 ist der am 10. August 1868 in Groß Prezier geborene Arbeiter Friedrich Riechers zu Rätzlingen für tot erklärt worden. zember 1912 festgestellt.

[60348] Oeffentliche Zustellung.

Auguste Richter, verw. gew. Hanusch, geb. Lange in Dresden, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Garten und Johann Schulze in Dresden, klagt gegen ihren Ehemann, den Fahrrad⸗ händler Karl Hans Constantin Richter, zuletzt in Dresden, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1567 Ziff. 2. B.⸗G.⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 9. De⸗ zember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten treten zu lassen.

[60356] Oeffentliche Zustellung.

stein, straße 42, Erdgeschoß bei Delzig, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Bolzen, Möller und Crasemann, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Jonny Julius Amandus Hollstein, unbekannten Aufenthalts, aus §§ 1565, 1567 und 1568 B. G.⸗B. den Beklagten handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hamburg, Ziwilkammer 3 (Zivil⸗ justizgebäude, 1. Dezember 1914, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

[60355] Oeffentliche Zustellung.

Behnken, geb. Newe in Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwälte Schollmeyer u. Dr. Martens, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Weert Albert Friedrich Behnken, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil⸗ kammer platz), auf den 16. Dezember 1914,

einen elass (Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

Als Todestag

Durch Ausschlußurteil vom 29. Sep⸗

Als Todestag ist

Koblenz, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. 9.

078] Durch Ausschlußurteil vom 6. Oktober Johann Georg

Rudolphine Jakobine

Als Zeitpunkt des Todes ist

bezw. der 1. Januar

Lehe, den 6. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht II.

Durch Ausschlußurteil vom 6. Oktober

Als Tooestag ist der 31. De⸗

Uelzen, den 9. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

Die Fahrradhändlersehefrau Emilie

Justizrat Dr. Schulze⸗

wegen böslicher Verlassung,

zur

ver⸗

Dresden, den 7. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Ehefrau Meta Anna Martha Holl⸗ geb. Delzig, Hamburg, Bundes

Klägerin ladet

zur mündlichen Ver⸗

Stevekingplatz), auf den

Hamburg, den 12. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Die Ehefrau Anna Maria Johanna

(Zwiljustizgebäude, Sieveking⸗ Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Fereaag wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 16. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[60359] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Eugen Claren, Julie geb. Bir, Stundenfrau, zu Metz⸗Plantidres, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Hommelsheim u. Philippi in Metz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Eugen Claren, Uhrmacher, zuletzt in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts, Beklagten, wegen böslicher Verlassung ꝛc., mit dem Antrage, die am 23. Januar 1900 vor dem Standesamte zu Metz geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 14. Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch bei diesem Gerichte zugelassenen

vertreten zu lassen. Metz, den 15. Oktober 1914. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

60354] Oeffeuntliche Zustellung.

Die Ebefrau des Ingenteurs Johannes Vogel, Leonie geb. Mettenet, z. Zt. in Straß⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Huber

mann, früber in Saargemünd,

dem Antrage, 23. Januar 1913 vor dem Standesbeamten v. Kasse der Königlichen Ministertal⸗Militär⸗ und Baukommission in Berlin am 17. De⸗ zember 1910 hinterlegten 95,49 an Kläger ausgezahlt werden und das Urteil an sie 120 als gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗

stteckbar zu erklären. die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 15. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin auf den 23. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, II. Stockwerk, Zimmer 32 33, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zustellung wird dieser Auszug bekannt wird dieser Auszug der Klage

jetzt ohne bekannten Wohn⸗ oder Aufenthaltsort, mit die zwischen ihnen am 4

in Straßburg geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Dieselbe hat weiter beantragt, dem Beklagten durch einstweilige Ver⸗ fügung aufzugeben, Prozeßkostenvorschuß zu bezahlen, und ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhandlung über die Klage und die einstweilige Ver⸗ fügung vor die 1. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Saargemünd auf den 6. Januar 1915, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

gemacht. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[60346] Oeffentliche Zustellung.

Marie geb. Hajen, in Langen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Becker in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Ernst Krüger, früher in Langen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung un Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Verden (Aller) auf den 9. Januar 1915, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden (Aller), den 12. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60349] Oeffentliche Zustellung.

Die minderj. Geschwister Walter, Johanna, Hellmut und Willi Nitzsche, vertreten durch den Kaufmann Paul Würdig in Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zillich in Dresden, tlagen gegen ihren Vater, den Arbeiter Friedr. Max Nitzsche, früher zu Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er seine Familie ver⸗ lassen habe und Unterhalt für sie nicht gewähre, mit dem Antrage, den Beklagten

Unterhaltsrente von je 240 seit dem 1. Januar 1911, zahlbar in monatlichen Vorausbezahlungen von je 20 ℳ, zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort in ungeteilter Summe, und die Kosten des Rechtsstreits einschließl. des vorausge⸗ gangenen Arrestverfahrens zu tragen. Die Kläger laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Dresden auf den 7. De⸗ zember 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

lassen. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts Dresden, am 15. Oktober 1914.

[60543] Oeffentliche Zustellung. Der Fabrikant Jakob Westhofen in Beraisch Gladbach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Darius in Bensberg, klagt gegen den Jules Thonnard Bonsang in Herve (Belgien), unter der Behaup, tung, daß der Beklagte vom Kläger auf vorherige Bestellung Waren zum verein⸗ barten Preise von 374 gekauft und empfangen, daß ein beiderseitiges Handels⸗ geschäft vorliege und der Gerichtsstand Bensberg vereinbart sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 374 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. September 1914 an Kläger. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat festgesetzt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bensberg auf den 15. Januar 1915, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Beusberg, den 10. Oktober 1914. asselbach, Assistent, als Gerichts⸗ chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[60253] Oeffentliche Zustellung.

Der William Scholz in Berlin, Rosen⸗ heimerstr. 30, Prozeßbevollmächttgter: Rechtsanwalt Dr. von Zimmermann in Berlin, Kanonierstr. 2, klagt gegen die Witwe Helene Reyher, früher in Sidney (Australien), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm an den von der Beklagten in Sachen Scholz csa. Neckel gepfändeten und durch den Gerichts⸗ vollzieher Bock am 26. Mai, 3 und 9. De⸗ zember 1910 versteigerten Sachen des Bankiers Alfred Neckel und dessen Ehe⸗ frau in Berlin, Lessingstr. 56, das Ver⸗ mieterpfandrecht zugestanden habe, daß der Versteigerungserlös vom 3. Dezember 1910 mit 480,17 hinterlegt, im übrigen aber der Beklagten ausgezahlt und diese also auch auf Kosten des Klägers rechtlos be⸗ reichert sei, mit dem Antrag, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 720,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1911 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckhar zu erklären, eventuell die Be⸗ klagte kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß die von dem Gerichts⸗ vollzieher Bock am 5. Dezember 1910 bei

Militär⸗ und Baukommission in Berlin zum Aktenzeichen R. 501. 10 hinterlegten 80,17 nebst Depositalzinsen sowie die in Forsthaus. Nistitz b. Köben a. Od er als alleinige Erbin des Schneide me ste rs

Anton Rzepczyk, Prozeßbevollmächtigte r: Rechtsanwelt Dr. Berlin, Anhaltstr. 14, klagt gegen den Schauspieleler Siegbert Tuchmann ali as Fritz Beckmann, früher in Schöneberg bei. Berlin, Schwäbischestr. 5, jetzt un be⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß er von dem im August 1912 zu Berlin, Annenstr. 3, verstorbenen Schnei der⸗ meister Anton Rzepezyk die in der Klage⸗ rechnung verzeichneten

(L. S.) Schmidt, als Gerichtsschreiber

Hansastraße Rechtsanwälte Dr. Meidinger, Dr. Brandi, Döhring, Jägerstr. Bank für auswärtigen Handel in Petersburg, vertreten durch thren Vor⸗ stand, Präsident B. Timtriaseff und Vize⸗ präsident N. dem Scheck vom 15./28. Juli 1914, mit dem Antrage, 1) die Beklagte zu verur⸗ teilen, an den Kläger 39 195,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 15. August 1914 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I in

2 Treppen, Zimmer 63, auf den 5. Januar

Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dobenzig, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗

[60350] Oeffentliche Zustellung.

lottenburg, zu verurteilen, jedem der Kläger eine jährl. Sluzewski, Dr. Wittkowski, Berlin C. 19,

on dem Gerichtsvollzieher Bock bei der

Der Kläger ladet

Zum Zwecke der öffentlichen

ekannt gemacht. 32. O. 62. 14. Berlin, den 10. Oktober 1914.

des Königlichen Landgerichts I.

Der Moritz Ginsburg in Hamburg, 55, Prozeßbevollmächtigte:

Bennecke in Berlin W. 56, 22, klagt gegen die Russische

—,2,

Brousnitzine, ebenda, aus

klären. Der Sre. ladet den Beklagten

Neue Friedrichstraße 16/17,

Berlin, 1915, Vormittags 10 Uhr, mit der zu bestellen.

Berlin, den 14. Oktober 1914. schreiber des Königlichen Landgerichts I.

Der Herr Hermann Wiesner zu Char⸗ Stuttgarterplatz 1, Prozeß⸗ bevollmächtiate: Rechtsanwälte Justizrat

Wallstr. 3, klagt gegen die Société Minidre Franco Russe in Dombrowa (Russ. Polen) auf Grund der Behaup⸗ tung, daß die Beklagte von ihm auf vor⸗ herige Bestellung Waren zum vereinbarten im Gesamtbetrage von 891 ge⸗ auft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage: 1) die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 891 pebst 5 % Zinsen seit 20. August 1914 zu zahlen, 2) der Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich derjenigen des Arrest⸗ verfahrens 57. Q. 23./14 Kgl. Landgerichts I Berlin aufzuerlegen, 3) das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstr. 16/17, II. Stockwerk, Zimmer 69, auf den 8. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 15. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts I. 13. Kammer für Handelssachen.

[60352]) Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hugo Helferich in Han⸗ nover, Sallstr. 103, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hahn in Berlin, Potsdamerstr. 138, klagt in den Akten 19. O. 200/14 gegen die Firma Alfred Herbert Ltd. zu Coventry (England) unter der Behauptung, daß die Beklagte durch seine Vermittlung an die Westhing⸗ house Bremsen⸗Gesellschaft m. b. H. zu Hannover Waren im Werte von 41 000 verkauft habe, wofür ihm eine Provision von 2 ½ % mit 1025 zugesichert worden sei, daß er aber, da von dem Verkaufs⸗ preise Fracht und Zoll in Abzug kommen sollten, die Höhe dieser Auslagen jedoch nicht genau bekannt sei, seine Forderung mit dieser Klage nur in Höhe von 900 geltend machen wolle, daß die Beklogte ferner verpflichtet sei, die ihm durch An⸗ ordnung des dinglichen Arrestes durch das Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg wegen 900 entstandenen Kosten mit 37,95 zu erstatten, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige vorläufig vollstreckbare soweit erforderlich gegen Sicherheitsleistung Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 937,95 nebst 4 % Zinsen von 900 seit dem 1. September 1914. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 57, auf den 21. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 14. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber

[60506] Oeffentliche Zustellung.

Das großjährige Fräulein Erna Liehr

Paul Rosenfeld in

Waren (Anzüge ꝛc.) käuflich geliefert erhalten hat, mit dem Antrage, 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 387 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Januar 1912 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 112, auf den 21. De⸗ zember 1914, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstr. 13 14,3immer159 161, II. Stockwerk, geladen.

Berlin, den 12 Oktober 1914. Obermeyer, Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 112.

[60345] Oeffentliche Zustellung.

Der Drogist Hermann Kremmling in Braunschweig Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lipmann in Braun⸗ schweig klagt gegen die Südfrucht⸗ händler Vicente und Guillermo Pons, früher in Braunschweig, jetzt unbetannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten auf Grund eines Miet⸗ vertrages seit dem 1. Oktober 1912 im Haufe des Klägers, Schuhstraße Nr. 41 in Braunschweig, einen Laden mit Zubehör in. v etkedfer Benutzung haben, daß der Mietpreis jährlich 2100 nebst 4 Wassergeld betrage und in halbjährlichen Raten im voraus zu entrichten, sowie daß halbjährliche Kündigung zulässig zum 1. Oktober und 1. April und vierteljähr⸗ lich für die Heizung der Mieträume 15 ℳ, zahlbar mit der Miete, vereinbart sei, mit dem Antrage im Urkundenprozesse klagend, die Beklagten als Gesamtschuldner durch ein für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil zu verurteilen, 1) dem Kläger am 1. Oktober 1914 1082 eintausend zweiundachtzig Mark nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1914 zu zahlen, 2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Herzoglichen Land⸗ gerichts zu Braunschweig auf den 23. De⸗ zember 1914, Vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Braunschweig, den 12. Oktober 1914.

Jürgens, 1

Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.

[60539] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Thiel in Brom⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blenkle in Bromberg, klagt gegen den Kaufmann John Heckmann, früher in Berlin, Steglitzerstr. 14, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte in Sachen Heckmann cU/a Klemke 3. O. 442/13 Anwalts⸗ kosten schulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 231,40 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bromberg auf den 16. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Slezewski, Diätar, f. d. Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.

[603531 Oeffentliche Zustellung.

früherer Inhaber der Firma Wachsmann & Co. in Berlin, Bülowstraße 24, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arthur Levy in Berlin, Friedrichstr. 208, klagt gegen den Max Appelbaum, früher in Charlottenburg, Weimarerstraße 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus dem am 16. Junt 1914 protestierten Wechsel vom 14. März 1914, zahlbar am 15. Juni 1914 über 2000 ℳ, die Summe von 2000 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 15. Juni 1914 und 31,99 Wechselunkosten verschulde, mit dem An⸗ trag auf kostenpflichtige und vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2000 nebst 6 vom Hun⸗ dert Zinsen seit dem 15. Juni 1914 und 31,99 Wechselunkosten an Kläger. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen ö des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts III in Berlin in Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 21. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 38, I Tr., mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Charlottenburg, den 10 Oktober 1914. (L. S.) Mücke, Gerichtsschreiber

hier, klagt gegen ihren vorgenannten Che⸗

der Kasse der Königlichen Ministerial⸗

des Königlichen Landgerichts II.

des Königlichen Landgerichts III.

Bromberg, den 6. Oktober 191141.

Der Kaufmann Paul Mandowski als

[60511] Oeffentliche Zustellung.

Der Viehhändler Karl Mildahn in Stral⸗ sund, Prozeßbevollmächligter: Rechtsanwalt beantragt, gegen

Knebel⸗Döberitz, früher auf Grund des Urteils des öniglichen Landgerichts 1 zu Berlin vom 9. November 1912, des Kostenfestsetzungs⸗ eschlusses desselben Gerichts vom 7. De⸗ ember 1912, des Urteils des Königlichen Die Amtsgerichts zu vom 16. No⸗ osten festsetzungs⸗ beschlusses desselben Gerichte Sae; R-. vember 1912, Ableistung des Offenbarungs⸗ Forderungen aus vor⸗ steh 1 8 von 16 230, 45 ℳ. Zur Leistung des Offen⸗ barungseides ist ein Termin auf den ezember 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht Dramburg hestimmt, zu welchem der mit der Auflage geladen wird, ein vollständiges Verzeichnis seines Ver⸗

Dr. Jacoby in Berlin, den Gerd von in Zülshagen,

vember 1912 und des

eides wegen seiner

stehenden Schuldtiteln in Höhe

12. D

in Schuldner

mögens vorzulegen. Zum Zwecke d

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug

aus dem Antrage bekannt gemacht. Dramburg, den 12. Oktober 1914. Speichert, Amtsgerichtssekretär, 8 Gerichtsschreiber

3 des Königlichen Amtsgerichts. [60510] Oeffentliche Zustellung.

Der Archttekt Paul Lentz in Dusseldorf, 1, Prozeßbevollmächtigter: Bewerunge in Eheleute F. u. jetzt

2 Be⸗ hauptung, daß Beklagte ihm für rück⸗ ständige Mieten den Betrag von 567,50 verschulden, mit dem Antrage: 1) die Be⸗ klagten zu verurteilen, an Kläger 567,50 nebst 4 % Zinsen von 122 seit dem 1. September 1914, von 61 seit dem

Schulstraße Rechtsanwalt Justizrat

Düsseldorf, klagt gegen die M. Blaesing, früher in Düsseldorf, unbekannten Aufenthalts, unter der

1. Oktober 1914 sowie von dem Rest se

15. Oktober 1914 zu zahlen, 2) die von

ihnen benutzte Mietwohnung, gelegen z

Düsseldorf in dem Hause Carltor 1 a, be⸗ stehend aus 5 Räumen des Hochparterres, Badezimmer, Mansarde, Keller, tage an verschulde, mit dem Antrage, den

ur

Waschküche und Garten, zu räumen. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit

1914. Vormittags 9 Uhr, geladen. Düsseldorf, den 6. Oktober 1914. Kersting, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der

anwalt Dr. Günther in Frankfurt a M.

klagt gegen den James Joffrey Williams, d. Höhe, auf Ver⸗ des 18. Armeekorps ausgewiesen, z. Zt un⸗ bekannten Ausenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter dem Wilhelm Horlobé, z. Zt. im Felde, 8000 dafür laut Abkommen vom 24. Mai 1914 ver⸗ schulde, daß letzterer dem Beklagten die EFrlaubnis verschafft habe, im Kurhaus zu Homburg einen Klub zu eröffnen, daß Beklagter seine Schuld anerkannt und

zuletzt in Bad Homburg v. Ritters Parkhotel, von dort

fügung des Generalkommandos

3400 bezahlt habe und daß durch Ab⸗

tretung diese Forderung auf den Kläger

übergegangen sei Er beantragt: König⸗ liches Landgericht wolle den Beklagten verurtetlen, an den Kläger 4600 nebst 4 % Zinsen von 600 seit dem 1. Juli 8 1914, von 2000 seit dem 1. August 1914 und 2000 seit dem 1. September 1914 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstrelts, einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens Großmann gegen Williams G 31/14 des Kgl. Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe, aufzuerlegen, das Urteil, soweit erforderlich, gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Kläger ladet den ee. zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vor die 5. Z'vilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 22. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ elassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ nächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt a. M., den 15 Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60360] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Hugo Baruch 1ge in Berlin SW., Alte Jakobstraße 133, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dresdner in Liegnitz klagt gegen 1) den Theaterdirektor Karl Otto Krause, 2) dessen Ehefrau Steffi Krause, geb. Schüller, beide früher in Witten a. Ruhr, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte zu 1 aus einem Vergleich 1300 nebst Zinsen sowie 1365,14 nebst Zinsen an Klägerin verschulde und die Beklagte zu 2 für diese Forderung die selbstschuld⸗ nerische Bürgschaft übernommen habe, mit dem Antrage, die Beklagten kosten⸗ pflichtig als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin obige Beträge zu zahlen. Den beklagten Ehemann weiterhin zu verurteilen, die Zwangevoll⸗ streckung in das eingebrachte Vermögen setner Ehefrau zu dulden. Das Urteil Fegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ treckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zwil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Liegnitz auf den 11. Januar 1915,

3 Oberst a. D. Heinrich Großmann in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

dieser Auszug Liegnitz,

. M. tigte: Rechtsanwälte Justiz Dr. Michels und Tiedke zu

8

Oberhausen⸗Lirich, Weilerstraß unbekannten Aufenthaltsorts,

der Behauptung, daß Beklagte Monaten März und Mai 191 haltener nicht bezahlt habe, mit dem A Beklagte kostenfällig und vorl

er verurteilen, an die Klägerin (dreihunderteinunddreißig Mar nebst 5 % Zinsen seit dem 1914 zu zahlen.

Beklagte zur mündlichen Verha

Saal 28. Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht. Oberhausen,

.

laus Schweikhard Kläger, Prozeßbevollmächtigter anwalt Schreiber in

früher in Frei⸗Weinheim,

it Aufenthalts, Beklagten, Behauptung, daß der Beklagte d

51,44 nebst 4 % Zinsen seit d

Beklagten zu verurteilen, an d

mündlichen Verhandlung des Re⸗

Amtsgericht in Dienstag, Vormittags 9 Uhr, geladen.

klagt gegen jetzt unbekannten Aufenthalts, im prozeß, unter der Behauptung,

und am 16. Juli Wechsel ein Anspruch von 80,45 Zinsen und Spesen zustehe,

und 35 Portospesen zu zahlen Urteil

Amtsgericht Plauen i. V., Amtsb 1914, Vormittags 19 Uhr, Der Gerichtsschreiber

[60357) Bekanntmachung In Sachen Firma Baurelß Holzhandlung in München, straße 51 a, Klagspartei, Rechtsanwalt, Ahammer in

Bäckermeisterseheleute, zuletzt in

mühl, nun unbekannten Aufenthalts, be⸗ klagte Partei, wegen Forderung und An⸗ fechtung, wurde die öffentliche Zustellung 1 zur Verhand⸗ lung über den Rechtsstreit die ferhand. Sitzung der II. Zivilkammer des K. Land⸗ gerichts Traunstein vom Dienstag, den Dezember 1914, Vormittags

der Klage bewilligt, und ist

1. 9 Uhr, bestimmt, wozu die B.

durch den klägerischen Vertreter mit der

rechtzeitig Traunstein

Aufforderung geladen werden, einen hei dem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu ihre tretung zu bestellen.

dahin: I. Der Beklaate Franz N hat an die Klägerin 1330 79

undsiebzig Pfennige, und die Kosten des Rechtsstreits zu

rung, einen bei dem gedachten Gerichte

zugelassenen Anwalt 88 er 8

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

der Klage bekannt gemacht.

den 12. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

dcS13 Oeffegeliche Fesenung. 7

irma Josef Fossati zu Frankfurt

Elbestraße 46, Prozeßbevollmäch⸗ rat

klagt gegen die Kolonialwarenhändlerin Frau Ferruccio Meneghinello, früher zu

Rechnung gelieferten

streckbar ev. gegen Sicherheitsleistung zu

Die Klägerin ladet die

Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Oberhausen auf 88 . De⸗ zember 1914, Vormittags 9 Uhr, Zum Zwecke der öffentlichen

den 9. Oktober 1914.

Bielert, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. [60507] Oeffentliche Zustellung. Der Metzgermeister und Gastwirt Niko⸗ in Frei⸗Weinheim,

Ober Ingelheim, klagt gegen den Schiffer Nikolaus jetzt unbekannten auf Grund der

u für käuflich gelieferte Fleisch und Wurst⸗ waren laut Rechnung den Betrag von

berdem Bie Betlanten bor dan däeaetne oder dessen zum Geldempfang legitimierten

Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 63, Justiz⸗ gebäude am Königsplatz, Einagang durch das Gittertor, auf den 15. Dezember

Anwalt den Betrag von 51,44 nebst d 4 % Zinsen seit dem Klagetage an 8 zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

vird der Beklagte vor das Großherzogliche Ober Ingelheim den 24. November 1914,

Ober Ingelheim, den 13. Oktober 1914. Volz, Gerichtsschreiber 3 des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[60508] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann C. Alfred Schneiden⸗ bach in Chemnitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Max Wolf in C hemnitz, Hermann Gräbner in Plauen,

aus dem vom Beklagten am 23. Mai 1914 ausgestellten, am 15. Juli 1914 zahlbaren 1914 protestierten

mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 80 45 nebst 6 % Zinsen davon seit dem 18. Juli 1914, % eigene Provision gleich 27

Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das ist vorläufig vollstreckbar. Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche

Zimmer Nr. 31, auf den 24 November Plauen, den 13. Oktober 1914. des Königlichen Amtegerichts Plauen.

vertreten durch 1— Traunstein, gegen Nerlinger, Franz und Adelheid,

Der klägerische An⸗ walt wird beantragen, Urteil zu erlassen

„m. W. eintausenddreihundertdreißig Manh neun⸗ mit 4 % Zinsen hieraus vom 1. Oktober 1914 zu 1sglen

25

Zum Uund Nebensache die

Bd. IX, S. 263, Bl.

EE1“

Urteil ist

r. Michels, läufig vollstreckbar.

Duisburg, Gerichtsschreiberei

des Kal. Landgerichts Traunstein.

e 30, jetzt [60509] Oeffentliche

auf Grund 1 e die in den 4 laut er⸗ Waren ntrage, die äufig voll⸗

baden, Langgasse mächtigte:

wesend,

ö auf Grund LV11] 1. Augun fteng zu 300,29 nebst eit 1.

ndlung des

der Klage

geladen. 2 d. C. 946/14. Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[60544] Oeffentliche Zustellung. 1 vh 8 8 mheuts erichig urg vom 15. Oktober 1914 ist die : Rechtz⸗ 1 8 f fechtungserklärung bewilligt worden:

Anfechtungserklärung.

em Kläger Averhoffstraße 14.

em Klage⸗ essen Ihnen gegenüber beauftragt.

en Kläger

Reform Kino Carl Mahnke Zur chtsstreits

auf Versicherung gegeben hatten,

wart der Zeugin

wiederholt.

Schulden hatten. herausgestellt, daß Sie H.

8 Wechsel⸗ der

daß ihm Grund des

nebst

listiger Täuschung an.

und die Der standen ist. Hochachtungsvoll Dr. Lüdemann. erg 9 II, g Hamburg, den 16. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber

eladen. geladen des Amtsgerichts in Hamburg.

Traunstein, den 14. Oktober 1914.

Wiesbaden, den 10. Oktober 1914.

29. Juni 1914. Herrn Carl Heinrich Wilhelm Mahnke,

II. Die mitbeklagte Adelheid Nerlinger hat wegen dieser Forderung in Haupt⸗ und Nel Zwangsvollstreckung in die für sie im Grundbuche für Götting 532 an dem au Pl.⸗Nr. 2349 der Steuergemeinde Gattiu erbauten Anwesen des Bäckermeisters Anton Schöffel in Bruckmühl eingetragene Buch⸗ hypothek für 5000 zu dulden. III. Das gegen Sicherheitsleistung vor⸗

Die Firma Walter Hinnenberg in Wies⸗ Nr. 19, Prozeßbevoll⸗ Rechtsanwälte Doktor Bickel und J. Schneider zu Wiesbaden, klagt gegen die Frau Margett⸗Milland in Wiesbaden, Wilhelmstraße 36, jetzt ab⸗ - Warenkaufs und Aus⸗ führung von Arbeiten in 1914, mit dem ntrage auf vorläufig vollstreckbare Ver⸗ 5 0% insen August 1914 und zu den des Arrestverfahrens 2 d. G. 39/14. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wiesbaden, Gerichtsstraße Nr. 2, auf den 12. Dezember 1914, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer Nr. 92,

öffent⸗

liche Zustellung der nachstehenden An⸗

Die Herren P. H. Finkels und H. Tand haben mich mit Wahrnehmung ihrer Inter⸗ es Am 23. August 1913 haben meine Mandanten mit Ihnen vor dem Notar Dr. Asher einen Vertrag abgeschlossen, wonach meine Man⸗ anten in das Ihnen damals allein ge⸗ hörige Geschäft, welches unter der Firma betrieben wurde, als Gesellschafter eingetreten sind. Und zwar haben meine Mandanten damals nicht nur die Akttven, sondern auch die Passiven dieser Firma mitübernommen, nach⸗ dem Sie ihnen wiederholt ausdrücklich die daß Sie irgend welche Schulden nicht hätten. Diese Versicherung haben Sie sowohl in Gegen⸗ Frau Isenthal als auch in Gegenwart des Herrn Notars Dr Asher Es hat sich nun aber heraus⸗ gestellt, daß Ihre Angabe auf Unwahrheit heruhte, da Sie tatsächlich eine Reihe von Insbesondere hat sich errn Grünert, eer Firma Knevels & Co. und noch anderen Gläubigern Beträge schuldig waren. Auf § 123 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs fechten meine Mandanten deshalb hierdurch den mit Ihnen am 23. August 1913 abgeschlossenen Vertrag wegen arg⸗ Da diese An⸗ fechtung begründet ist, so ist der damals geschlossene Vertrag nichtig. Meine Man⸗ danten verlangen die Rückzahlung des von ihnen an Sie bezahlten Geldes und ver⸗ langen Ersatz jeden Schadens, der durch kass Ihre betrügerischen Angaben ihnen ent⸗

Zum Zwecke der Zustellung veröffentlicht.

& Co., Khidler⸗

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.

Bruck⸗

[605541 Bekanntmachung.

Berliner Pfandbrief⸗Amt.

„Auf Grund des für das Berliner

eklagten ich zur öffentlichen Kenntnis, den Grundstückseigentümern no 1 zinsenden 3 ½, 4, 4 ½ 8 r Ver⸗

erlinger dem Berliner Pfandbrief⸗Institut

stehenden hypothekarischen Ka 8 rungen nicht bbebecgrisch Berlin, den 13. Oktober 1914. Der Magistratskommissar: Panofsky, Stadtrat.

tragen.

[60320]

In Erfüllung der Vorschrif

Bekanntmachung.

t des § 795 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches

wird die Urkunde über die von dem Herrn Finanzminister und dem Herra Minister

des Innern, d. d. Berlin, den

8 Das

Mit Allerhöchster Ermä

Vormittags Uhr, mit der Aufforde⸗

§ 795 des Bürgerlichen Gesetzbuch

9. Oktober 1914, dem Provinzialverbande von

annover erteilte Genehmigung zur s Hahabe bis zum Betrage n 9 50 008⸗

Hannover, den 14. Okiober 1914

hierunter veröffentlicht.

Landesdirektorium.

Genehmigungsurkunde.

chtigung, erteilen wir hierdurch auf Grund des

s und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung

8 § 12 der Satzungen r Pfandbrief⸗Institut und der heute geprüften Bücher und Doku⸗ mente des Berliner Pfandbrief⸗Amts bringe daß der Gesamtbetrag der ausgefertigten und von n b un oigen Berliner Pfandbriefe (alten) und Ser 3, 3 ½ 4 %igen Neuen Berliner Pfandbriefe von 291 703 600 den Gesamtbetrag der

8

vorhandener und

Im Auftrage. IV a. 2504. M. d. J

Reihe.

Reichs⸗

eichee“

vom .

Schuldverschreibungen

jedes Jahres. stärkere Tilgun

die Rückza erfolgt drei

Zeitung“. bewirkt, alsbald

Die Auszahlung

folgenden Zeit. verschreibung sind abgezogen.

dreißig

für Zinsscheine mit Zeit eintritt.

prozeßordnun

Ablaufe der Frist der gezahlt werden.

verjährt in vier Jahren.

ö w erfolgt bei der Provinzialhauptkasse in Hanno Zinsscheinreihe beigedruckten Geneer n dese Feülchreibung -. 88 der Falle, sowie beim Verluste eines Erneuerungss 8 nhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, heees er die Schuldverschreibung

vorlegt.

Provinzialverbande von Hannover die schreibungen auf den Inhaber bis zum „Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Me Neubau der Provinzial⸗Blindenanstalt und von bewilligten Darlehen zur Erweiterung Errichtung neuer privater Fürsorgeerziehungsanstalten mit der Maß⸗ umme nur soviel angeliehen werden darf, um den Betrag von 2 400 000 zu erzielen. Die Schuldverschreibungen sind nach je nach Lage des Geldmarktes mit 3 bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Anleibe folgenden Jahre ab jährl Zuwachs der Zinsen von den getilgten S Vorstehende Genehmigung wird vor die Befriedigung der Inhaber der Schuld seitens übernommen. ese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deut Reichs⸗ Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen Berlin, den 9. Der Finanzminister.

gabe, daß von dieser

Schuldverschreibung d Auegeferii I 8 8 i.-e 88

usgefertigt auf Grund der mit Allerhö nehmigung der Minister der Finanzen und des 7.

Die ganze Schuld wird na

1 „des Jahres 191.. 19. getilgt. Zu diesem Zwecke wird e wenigstens 1 ½ % des Anleihekapitals heche. ku e gae sind. 8 e näheren Bestimmungen üb über das Aufgebot und sfbaeüeükradie

dieser Verschreibung abgedruckt. Zur Sicherheit der hierdur Hannover mit ihrem Vermögen, 7. März 1868 (Gesetzsamml. Seite 497) aus den Einnahmen sowie mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung Hannover, den.. 8 Der Provinzialausschuß. (Faksimile der Unterschrift zweier Mitglieder.)

(Eigenhändige Unter

Die Auslosung der S S eintreten zu la Schuldverschreibungen auf ebena zu kündigen. ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke Die ausgelosten sowie die gekündigten S Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betrã lung erfolgen soll,

Zinsscheine können weder aufgeboten wird dem bisherigen Inhaber vo 8 laufe der vierjährigen Vo Betra

ktober 1914. (Unterschrift.)

I. 14233. II. 13297 F.⸗M.

Provinz Hannover.

rovinz Hannover 1I“

Innern und Königlich Preußischer Staatsanzeiger p In Gemäßheit der Be vom 28. Februar 1912, 4. und 6. März wegen Aufnahme von Anleihen von zus

schlüsse des Provinzallandtages der Provinz Ha 1914 eee. g⸗ 29. ssabrner 1912 ammen bekennt der Pro⸗ vinzialverband von Hannover durch diese, für jeden ber gülti it

zu einer seitens des Gläubigers E Anbaßhez ehr 1““ Prozent säbenc 22 ist.

- 1 em genehmigten Tilgungsplane dur inlö auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf 82 Eene durch Finlslung ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres in Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich sowie die Zinsen von den getilgten

zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem enehmigung zur Ausgabe von Schuldver⸗ Betrage von 2 500 000 ℳ, in Worten ark“, zur Deckung der Kosten für den

als erforderlich ist,

dem anliegenden Muster auszufertigen,

dem

1 Verlosung von dem der Ausgabe der ich mit wenigstens 1 ½ % des Anleihekapitals, unter zuldverschreibungen, zu tilgen.

ehaltlich der Rechte Dritter erteilt. verschreibungen wird eine Gewährleistung

Für

und Königlich

Der Minister des Innern. Im Auftrage. (Unterschrift.)

Mark Reichswährung. r Ermächtigung erteilten Ge⸗ vom 9. Oktober 1914 (Deutscher C 1818168““ nnover

. ℳ,

schuld⸗

Verzinsung und Tilgung der Schuld,

die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter

sowie über die

namentlich

nv

19 (Trockenes Siegel

Ausgefertigt:

ge

öffentlich bekannt

Weise bek

Prozent jährlich verzinst.

1 hlung der Zinsen und des Kapitals

fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuidverchteltuer det

asse zu Hannover, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Mit der zur Empfangnahme

- auch die

zurückzuliefern. Für die

Der Vorlegun gleich.

zur Einlösung vorgele

Die Ausgabe

des Landesdirektoriums.)

oruch in zwei steht die gerichtliche Geltendmachun

Ausgabe neuer Zinsscheinreihen sind hinter

ch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Provinz b auch mit der ihr nach dem S. 223) und vom 8. Jult 1875 (Gese des Staatshaushalts zu gewäͤhrenden

Gesetze vom sammlung ahresrente

unter unserer Unterschrift ertei Das Landesdirektorium.

(Faksimile der Unterschri eines Mitgliedes.)

schrift eines Kontrollbeamten.)

chuldverschreibungen geschieht im Monate ge bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine ssen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Die durch die verstärkte Tilgung zuzuführen. chuldverschreihungen werden unt ge sowie des Termins, an welche 8 gemacht. lgt Monate vor dem Zahlungstermin in Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in den Re Hannover, dem „Hannoverschen Kurier“, den Wird die Tilgung der Schuld so wird dies unter Angabe des Betrages Se Bent Ankan 3

en ätter ein, so wird an anderes Blatt bestimmt. 8 Bis zu dem Tage, in halbjährlichen Terminen, am .. .. an gerechnet, mit...

Diese Bekanntmachun dem Deutschen Rei

an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird

öö11X“

gegen Rückgabe der der ——— igkeitstermins

me des Kapitals eingereichten Schuld dazu gehörigen Zinsscheine der ete ren Feiefetts chand fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapita

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreib

Jahren nach dem Rüdrahluchandrense 29, der dreißig Abteilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Ende kchedien wofleünm

erlischt mit dem Ablaufe vo

wenn nicht die Sche

8— dec Hr weneiet ee tele zur chuldverschreibun „so verjährt de

nde der Vorlegungsfeist an. des Anspruchs aus der Urkunde

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre.

Einlösung vorgeleg Jahren von dem

Sie beginnt

dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte

Das Aufgehot und die Kraftloserklärun abhand nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Berschohbanden r. 8eec

1 noch für kraftlos erklärt werden. i Zins'cheinen, welcher den Verlust vor dem Ab⸗ rlegungsfrist bei dem Landesdirektorium anzeigt, nach dem 4 g der angemeldeten Zinsscheine ge Der Anspruch ist ausgeschlossen, 58 der Prthastachaceff b Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ir s

die gerichtliche Geltendmachung nach de Paglo⸗

Doch

gegen Quittung aus.

wenn der abhanden gekommene gt. 8* aus dem

in, daß die Vorlegun m Ablaufe der Frist erfolgt ist. 2n

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb

die ferneren Zinsscheine werden erden.

oder

Der Anspruch

jährliche Zinsscheine bis zum . . . . .

für zehnjäbrige

einer neuen Reihe von Zinsschemnen er gegen Ablieferung ofern nicht Ausgabe widersprochen

der Inhaber der Schuld⸗ werden die Zinsscheine dem

Provinz Hannover.

. . ter Zinsschein

Pfennig. Der

Zeit vom ..

9 72327272 9.

zweier Mitglieder.)

„E

mit

Fälligkeitstag. Reihe zu der Schuldverschreib 8 dinz K .Reibe ch K* benn der Provinz Hannover . n % Zinsen über . . . . . .. mar . . ..

Inhaber dieses Zinsscheines ee gegen dessen Rückg.⸗ schreibung für das Halbiahr von... . Zinsen der g.

282 292 9 2 22

2„ Z1““

in der dver·

. . Pfga⸗

bei der Provinzialhau tkasse zu Han

Hannover, 8 se 8 .191 Der Provinzialausschuß. (Faksimile der Unterschrift

(Trockenes Stegel des Landesdirektortums.)

Siehe Rückseite.

2 9 9 8

Das Landesdirektorium (Faksimile der Unterf eines Mitgliedes.