Friedens, der die ungeheuren Opfer, die er kostet, lohnt, und bis zur Erreichung der vollen Sicherheit dafür, daß wir nicht noch einmal wieder in so frevelhafter Weise wie jetzt von neidischen Feinden über⸗ fallen werden. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Vor Er⸗ reichung dieses Zieles wird unser Volk niemals den Frieden wollen. Beifall.) Das wird der eine Gewinn dieses Krieges für unser Volk sein. Aber noch eins! Nicht nur gesicherter in unserer äußeren Macht⸗ stellung wird unser Volk aus diesem schweren Kampfe hervorgehen, sondern auch innerlich gefestigter, geläuterter und stärker wird unser Volkstum, wie der Dichter gesungen hat, aus der Läuterungsflut dieses Weltbrandes hervorgehen. Manche unreine Schlacke, welche sich während des zunehmenden Wohlstandes unseres Volkes in einer mehr als 40 jährigen Friedenszeit in den edlen Kern unseres Volks⸗ tums eingefressen hat, wird durch diesen Weltbrand und alles, was er mit sich bringt, einmal wieder ausgeräumt werden, und wir werden stärker als zuvor aus diesem Kampf hervorgehen für die Erfüllung der großen Kulturmission des deutschen Volkes unter den Völkern der Erde. (Lebhafter Beifall.) Das wird der zweite Gewinn dieses Krieges für unser Volkstum sein. Meine Herren! Endlich aber werden unsere Verhandlungen von neuem der Welt und unseren Feinden zeigen, wie vollkommen einig das preußische Volk in dem Willen ist, kein noch so großes Opfer zu scheuen (Beifall), nicht nur, um diesen Krieg siegreich zu Ende zu führen, sondern auch um alle die Wunden und die Not, die er herbeigeführt hat, zu lindern und zu heilen, soweit es überhaupt menschlich möglich ist. Schließlich haben wir noch eine Dankespflicht zu erfüllen. Tiefer, unermeßlich tiefer Dank erfüllt heute unser ganzes deutsches Volk, in erster Linie gegen Gott, den Herrn der Heerscharen, der unseren Fahnen bis dahin den Sieg verliehen hat. Unaussprechlich tiefen Dank zollen wir auch freudig unseren unvergleichlich todesmutigen tapferen Truppen (stür⸗ mischer Beifall), unseren Truppen, deren unvergleichlicher Tapferkeit wir nicht nur die Verteidigung unserer Grenzen und die Wieder⸗ befreiung unserer preußischen Ostmark von einem zeitweiligen Ein⸗ marsch feindlicher Truppen verdanken, sondern auch die weitere Nieder⸗ zwingung unserer Feinde im Osten und im Westen. Und tiefen Dank zollen wir auch unserer glänzenden Heeresführung (lebhafter Beifall), welche von neuem die Welt in Erstaunen setzt, und ihrer Spitze, unserem obersten Kriegsherrn, Seiner Majestät unserem aller⸗ gnädigsten Kaiser und Könia (lebhafter Beifall), dem wir doch bei aller seiner Friedensliebe in erster Linie die Schärfe unserer Waffen verdanken, welche die zuverlässige Hoffnung und feste Zuversicht unseres Volkes begründet hat. (Beifall.) Unser herrliches Heer, unser Volk in Waffen, zu Wasser und zu Lande, und sein oberster Kriegsherr, Seine Majestät der Kaiser und König leben hoch! (Das Haus und die Tri⸗ bünen stimmen dreimal in diesen Ruf begeistert ein.)
Der Präsident Dr. Graf von Schwerinschließt darauf um 3 Uhr die Sitzung.
Herrenhaus. 16. Sitzung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 3 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Haus und Tribünen sind sehr stark besetzt. Einige Mi glieder sind in feldgrauer Uniform erschienen.
Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats⸗ ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück, der Justizminister Dr. Beseler, der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach, der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydom, der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz, der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer, der Finanzminister Dr. Lentze und der Minister des Innern von Loebell anwesend.
Der Präsident von Wedel eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, daß seit der letzten Tagung das Herrenhaus die Mitglieder Professor Dr. Güterbock, Graf zu Lynar, von Stülpnagel, von Rumohr, Delius, Graf von Reventlou, Graf von Zedlitz und Trützschler durch den Tod verloren hat. Das Haus erhebt sich zum Andenken an die Verstorbenen von den Sitzen. Eingetreten sind die Herren von Borcke, von Somnitz, Freiherr von Werthern, Fürst von Drucki⸗Lubecki und von Zobeltitz. Der Präsident be die neu einge⸗ tretenen Herren und bittet sie, an den Arbeiten des Hauses mit Eifer teilzunehmen. Die Vereidigung der Herren, soweit es erforderlich ist, wird in einer späteren Sitzung erfolgen. Ausgeschieden infolge Niederlegung seines städtischen Amtes ist der Oberbürgermeister von Duisburg Lehr.
Der Präsident bemerkt weiter: Wir feiern heute den Ge⸗ burtstag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin (die Herren erheben sich von den Plätzen). Ich habe namens des Herren⸗ hauses Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin den Aller⸗ untertänigsten Glückwunsch des Hauses darzubringen mir erlaubt.
Das Haus tritt nunmehr in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand ist: Beschlußfassung über den vom Hause der Abgeordneten erwarteten Gesetzentwurf zur Ab⸗ änderung des Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1914, vom 3. Juni 1914. Der Präsident stellt fest, daß das Haus in diesem Falle von der Innehaltung der geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen Frist abzusehen ge⸗ willt ist.
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Bevor ich mich anschicke, die soeben vom Haufe der Abgeordneten einhellig gutgeheißene Vorlage der Königlichen Staatsregierung mit einigen wenigen Worten bei Ihnen einzuführen, darf ich mich eines Allerhöchsten Auftrages entledigen. (Die An⸗ wesenden erheben sich von ihren Sitzen.)
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich im Großen Hauptquartier, wo ich vor einiger Zeit weilte, beauftragt, beiden Häusern des Landtages Allerhöchstihre herzlichsten Grüße zu über⸗ mitteln. Seine Majestät lassen den Arbeiten des Landtages den besten Fortgang wünschen.
Die Ziele, die mit den beiden Vorlagen verfolgt werden, die sich in Ihren Händen befinden, sind, kurz gesagt, die: es sollen die Schäden, die unser Wirtschaftsleben durch den Krieg naturgemäß erfahren muß, nach Möglichkeit repariert und abgeschwächt werden, es soll der Not, die durch den Krieg in weite Volkskreise eindringt, gesteuert werden, wir wollen, daß unsere draußen kämpfenden Truppen das Bewußtsein haben, daß für die Ihrigen hier zu Hause gesorgt ist.
Unter den Aufgaben, die unter diesen Gesichtspunkten in Angriff zu nehmen sind, steht im Vordergrunde die Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit. Grundsätzlich und zuerst wird man die Arbeitslosigkeit be⸗ kämpfen müssen durch eine Wiederbelebung von Handel, Industrie und Landwirtschaft. Soweit das nicht möglich ist, werden Staat und Kommunen bestrebt sein müssen, durch eine entschlossene Fortführung und Aufnahme öffentlicher Arbeiten nach Möglichkeit Arbeitsgelegen⸗
es sich um die Fortführung der in Angriff genommenen und be⸗ schlossenen Arbeiten auf dem Gebiete der Eisenbahnverwaltung und auf dem Gebiete der Wasserbauverwaltung. Wir haben uns aber entschlossen, über den Rahmen der bewilligten Vorlagen hinaus größere Projekte in Angriff zu nehmen, so die Hochwasserregulierung ins⸗ besondere im Gebiet der Oder und Elbe, so den Ausbau von Anschluß⸗ strecken des Mittellandkanals. Wir haben uns ferner entschlossen, Oedländereien mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu kultivieren. Wir nehmen an, daß wir bei der Kultivierung der Oed⸗ ländereien nicht nur Arbeitsgelegenheit für eine große Anzahl von Arbeitslosen schaffen werden, sondern wir nehmen auch an, daß bei einer planmäßigen Behandlung der Oedländereien schon im nächsten Jahre sich die Flächen erheblich vermehrt haben werden, die Nutz⸗ pflanzen, Nahrungsmittel für Mensch und Tier tragen, und so werden diese Arbeiten, wie wir hoffen, auch ein Mittel sein, uns die Mög⸗ lichkeit zu geben, diesen Krieg so lange zu führen, als es uns im Interesse Deutschlands zweckmäßig und gut erscheint. (Lebhaftes Bravo!)
Es ist dann notwendig Fürsorge zu treffen für die Lohnangestellten des Staates, es ist notwendig Fürsorge zu treffen für die Vermehrung von Futtermitteln, es ist endlich notwendig Fürsorge zu treffen für die überaus wichtige Erhaltung unserer Viehbestände. Alles das erfordert Mittel, die der Etat nicht zur Verfügung stellt.
Schmerzlich empfunden hat jeder, dem ein preußisches Herz in der Brust schlägt, die russische Invasion in Ostpreußen und die schwere Not, die über unsere ostpreußischen Landsleute hereingebrochen ist.
Bekanntwerden dieser Invasion Ihre Willensmeinung dahin geäußert, daß es eine Pflicht der Dankbarkeit des gesamten Vaterlandes sei, unsern so hart betroffenen Volksgenossen zu Hilfe zu kommen, ihnen den vollen Schaden zu ersetzen, den sie erlitten haben und dafür zu sorgen, daß diese Provinz alsbald wieder ihren alten Wohlstand erreicht. Vorbehaltlich der Erstattungspflicht des Reiches auf Grund des Artikels 35 des Kriegsleistungsgesetzes war es Pflicht des preu⸗ ßischen Staates, eine umfassende Hilfsaktion einzuleiten.
Die Fürsorge für die Flüchtlinge, die Feststellung der Kriegs⸗ schäden hat es notwendig gemacht, nicht nur erhebliche Mittel flüssig zu machen, sondern auch organisatorisch einzugreifen. Eine Kriegs⸗ hilfskommission für Ostpreußen ist den Behörden zur Seite gestellt, desgleichen Kriegsausschüsse in der lokalen Instanz. Abgesehen von den erheblichen Mitteln, die für die Erfüllung dieser Aufgaben not⸗ wendig sind, hat der Krieg naturgemäß erhebliche Lücken in den ordentlichen Einnahmen des Staates entstehen lassen und diese Lücken müssen ausgefüllt werden, wenn der Betrieb der Staatsmaschine ordnungsmäßig, so wie wir es auch während der Dauer eines großen Krieges wünschen müssen, fungieren soll. Um aber alle diese Aufgaben decken zu können, bittet die Königliche Staatsregierung den Landtag der Monarchie, ihr einen Kredit von 1 ½¼ Milliarden zur Verfügung zu stellen. Wir sind uns bewußt, daß das Verlangen nach einem solchen Kredit ohne nähere Umschreibung der Verwendungszwecke und Vollmachten ein besonderes Vertrauensvotum für die Königliche Staatsregierung, bedeutet. Wir glauben aber, einen andern Weg nicht beschreiten zu können, wenn wir die durch den Krieg gestellten Aufgaben ordnungsmäßig prompt erfüllen und überall, wo die Hilfe notwendig ist, rechtzeitig helfen wollen. Die Inangriffnahme der Notstandsarbeiten ist aber nur möglich, wenn es gelingt, das etwas langwierige Verfahren der Enteignung nach dem Enteignungsgesetze abzukürzen. Um diese Abkürzung zu erlangen, ist es notwendig ge⸗ worden, eine Notverordnung zu erlassen, die dem hohen Hause zu⸗ gegangen ist mit dem Antrage, ihr gemäß Artikel 63 der Verfassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Ich brauche diesem Gesetzentwurf eine nähere Begründung nicht mit auf den Weg zu geben; sie ergibt sich für jeden, der mit dem Enteignungsgesetz ge⸗ arbeitet hat, von selbst.
Meine Herren, die Aufgaben, die ich hier umschrieben habe, die Aufgaben, für die Sie uns die Mittel bewilligen sollen, dienen ja zunächst dem Retablissement des hinter den Truppen kämpfenden wirtschaftlichen Lebens. Aber, meine Herren, die entschlossene und einstimmige Bewilligung dieser großen Summe, die Inangriffnahme umfassender Landesmeliorationen und anderen öffentlichen Arbeiten durch ein Land, das im Kriege begriffen ist, bekundet außerdem die wirtschaftliche und militärische Stärke dieses Staates und seinen festen Willen, zu siegen (Bravo!), und ich bin überzeugt, daß auch Sie diesen festen Willen bekunden werden durch eine einstimmige Annahme der Ihnen zugegangenen Vorlagen. Die Bewilligung der Kredite wird der ganzen Welt zeigen, daß wir entschlossen sind, das Schwert nicht eher aus der Hand zu legen, als bis wir einen Frieden erkämpft haben, der ein dauernder ist und uns vor ähnlichen Ueber⸗ fällen schützt, als wir sie in diesem Sommer haben erfahren müssen. (Lebhaftes Bravo!)
Freiherr von Richthofen: Ich beantrage, die Vorlage Pen bloc anzunehmen. (Beifall.)
Die Slag wird einstimmig angenommen. (Erneuter lebhafter Beifall.)
Darauf wird die Notverordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigungvon Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 ebenfalls auf Antrag des Freiherrn von Richthofen einstimmig nachträglich genehmigt.
Es liegt ferner ein Antrag des Königlichen Staatsministeriums auf Zustimmung des Herren⸗ hauses zur Vertagung des Landtages bis zum 9. Februar 1915 vor. Der Antrag wird gleichfalls auf Vorschlag des Freiherrn von Richthofen einstimmig angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. 8
Präsident von Wedel: Noch nie ist das Herrenhaus in so schwerer Zeit zusammengekommen. Stehen wir doch seit fast 3 Mo⸗ naten im Kriege mit drei mächtigen Nachbarn. Meine Herren, das deutsche Volk ist der friedfertigsten eines auf Erden. Es hatte keinen anderen Wunsch, als in Ruhe seine Kultur und seinen Wohlstand zu entwickeln. Es trachtete nicht nach Eroberungen oder nach Schädigung seiner Nachbarn. Und Seine Majestät unser allergnädigster Kaiser und König hat in einer 26 jährigen Regierung den Beweis geliefert, daß sein eifrigstes Bestreben war, seinem Volke den Frieden zu er⸗ halten. Allein, meine Herren, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Dieses Wort Schillers kennzeichnet die Lage der deutschen Nation. Die auf Neid
und Habsucht aufgebaute Politik Englands und Rußlands, der sich
beit zu schaffen. Soweit der Staat dafür in Frage kommt, handelt
Seine Majestät der Kaiser und König haben unmittelbar nach dem
Frankreich nur zu gern anschloß, um Vergeltung zu üben für seine
Niederlagen von 1870/71, hat den Frieden gestört, hat uns diesen Krieg aufgezwungen. Sofort nach Ausbruch des Krieges hat derselbe eine Wirkung geäußert, auf die wir nur mit Stolz und Genugtuung zu⸗ rückblicken können. Auf den Ruf unseres Kaisers erhob sich das deutsche Volk wie ein Mann. Deutschland war von Parteihader zerrissen, und es Lab wohl manchen, der daran zweifelte, ob das deutsche Volk fähig 8 werde, die Aufgaben zu lösen, die die Gründer des Reiches ihm zurückgelassen haben. Das deutsche Volk hat glänzend bewiesen, daß es be Fähigkeit besitzt. Es hat allen Parteihader von sich geworfen. Es hat eingesehen, daß es siegen muß, wenn es nicht untergehen will, und es ist einmütig seinem Kaiser in den Kampf gefolgt, bereit, alles zu opfern, um den Sieg zu erringen. Ueberaus schwer sind allerdings auch die Opfer, die wir gebracht haben und vielleicht noch bringen müssen. Unser Herz blutet, wenn wir an die vielen tapferen Männer denken, die ihr Leben dem Vaterlande geopfert haben und vielleicht noch opfern werden, und auch auf den Verlust an Hab und Gut, den der Krieg zur Folge hat, blicken wir nicht ohne Sorge. Aber, meine Herren, großartig sind auch die Erfolge, die wir schon errungen haben. Dank der Tapferkeit unserer Armee und Marine unter Leitung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn befinden sich keine Feinde mehr auf Deutsch⸗ lands Boden, und weite Gebiete des Feindes sind in unseren Händen. Es ist uns allen Pflicht und Bedürfnis, unserer tapferen Armee und Marine für das, was sie geleistet haben, unseren wärmsten, heißesten Dank zu sagen. (Stürmischer allseitiger Beifall.) Ich möchte hierbei auch die zahlreichen Mitglieder dieses hohen Hauses erwähnen, die teils im Felde stehen, teils in der freiwilligen Krankenpflege tätig sind; und mit besonderem Stolz, mit besonderer Freude erinnern wir uns daran, daß der ruhmreiche Ueberwinder von Antwerpen ein Mit⸗ glied dieses hohen Hauses ist. (Erneuter lebhafter Beifall.) Die Geschicke der Völker stehen in Gottes Hand; Gott wird auch diesem Kriege ein Ende setzen, wenn die Zeit dazu gekommen ist. Wir aber sind entschlossen, alles aufzubieten, was in unseren Kräften steht, Gut und Blut daran zu setzen, damit dieses Ende ein solches sei, welches uns vor neuen Ueberfällen unserer bösen Nachbarn sichert, auf die Dauer sichert, soweit von einer solchen auf Erden die Rede sein kann. (Beifall.) Mit Gottes Hilfe wird unsere brave Armee und Marine unter Führung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn den Sieg erringen, wird sie einen Frieden erringen, der der gebrachten Opfer würdig ist. Wir leben der Zuversicht, daß diese Erwartung in Erfüllung gehen werde. Lassen Sie uns jetzt dieser Hoffnung, dieser Zuversicht, unserer Dankbarkeit für das schon Geleistete dadurch Ausdruck geben, daß wir rufen: Seine Majestät unser allergnädigster Kriegsherr, unsere tapfere Armee und Marine, sie leben hoch, hoch, hoch! (Das ganze Haus hat sich erhoben und stimmt begeistert mit erhobener Rechten in den dreimaligen Hochruf ein.)
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Nachdem beide Häuser des Landtags sich mit einer mehr als dreißigtägigen Vertagung einverstanden erklärt haben,
habe ich die Ehre, eine Königliche Verordnung mitzuteilen. Die Ver⸗ ordnung lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der
Monarchie, was folgt: 11
Dite beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren⸗ haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober
1914 bis zum 9. Februar 1915 vertagt.
§ 2. Das Staatsministerinm ist mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Oktober 1914. (gez.) Wilhelm R. b Es folgen die Unterschriften des Staatsministeriums. Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten die Niederschrift der
Urkunde zu überreichen.
Präsident von Wedel: Die Sitzung ist geschlossen. Schluß 334 Uhr
Haus der Abgeordneten. 97. Sitzung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 4 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats⸗ ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück und der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz anwesend.
Der Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 4 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht lediglich die Entgegennahme der Königlichen Verordnung, betreffend die Vertagung beider Häuser des Landtags.
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Nachdem beide Häuser des Landtags mit einer mehr als dreißigtägigen Vertagung sich einverstanden erklärt haben, habe ich die Ehre, eine Königliche Verordnung mitzuteilen. (Das Haus erhebt sich.) 8
Die Verordnung lautet: 8 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Art. 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landstags der
Monarchie, was folgt: 81
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren⸗ haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober 1914 bis zum 9. Februar 1915 vertatgt. 1
§ 2.
Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verord⸗ nung beauftragt.
Urkundlich und unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8
Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Oktober 1914.
3 (gez.) Wilhelm R. 8 Es folgen die Unterschriften des Staatsministeriunksas. Verordnung, betreffend die Vertagung des Landtags der Monarchie. Ich habe die Ehre, die Abschrift dieser Urkunde dem Herrn Präsidenten zu überreichen. “ Der Präsident Dr. Graf von Schwerin schließt die Sitzung mit dem Wunsche, daß allen Mitgliedern ein gesundes und frohes Wiedersehen im nächsten Jahre beschieden sein möge. (Beifall.) —
Schluß 4 Uhr 5 Minuten.
reich⸗Ungarn.
von Mittelspersonen abgeschlossen seim sollten.
Handel und Gewerbe. Oesterreich⸗Ungarn.
Verlängerung des bosnischen Moratoriums. Das bosnische Moratoriumsgesetz ist bis zum 30. November 1914 ver⸗ längert worden. Das neue bosnische Gesetz hält sich im allgemeinen an den Wortlaut des in Oesterreich erlassenen Moratoriums mit folgenden Unterschieden:
1) Als Stichtag für den Beginn der Wirksamkeit des Mora⸗ toriums ist nicht der 1., sondern der 2. August 1914 festgesetzt.
2) Da der Endtermin analog dem österreichischen Moratorium (30. November 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, sondern nur um 60 Tage gestundet.
3) Diese Stundung um 60 Tage betrifft alle jene Forderungen, die zwischen dem 16. August 1914 (im österreichischen Gesetz 15. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind.
4) Die Abschlagszahlung von 25 v. H. der gestundeten Forderung, beziehungsweise des Mindestbetrags von 100 Kronen ist nicht am 14., sondern am 15. Oktober 1914 zu leisten.
.5) Von der Stundung sind nicht nur die Forderungen der Ver⸗ einskrankenkassen, sondern auch jene der Distrikts⸗ und Betriebs⸗ krankenkassen sowie der Bruderladen ausgenommen.
6) Die Spezialbestimmungen für Raiffeisenkassen sind im bos⸗ nischen Moratortumsgesetze nicht enthalten.
7) Als Fälligkeitstag für Wechsel, die spätestens am 15. August 1914 (im österreichischen Gesetz am 14. August 1914) fällig geworden sind, ist der 15 Oktober 1914 (im österreichischen Gesetz der 14. Ok⸗ tober 1914) festgesetzt, als Fälligkeitstag für Wechsel, die zwischen dem 16. August 1914 (im österreichischen Gesetz der 15. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind, ist der 60. (im ö Gesetz der 61.) auf den Fälligkeitstag folgende Tag estgesetzt.
8) Die Bestimmung, wonach die Unterschrift der österreichisch⸗ ungarischen Bank auf einer Abschrift des Protestes deren Beglaubi⸗ gung ersetzt, ist im bosnischen Moratortumsgesetz nicht enthalten.
9) Die Anordnung, daß schon zugestellte Ueberweisungsbeschlüsse wirksam bleiben, fehlt im bosnischen Moratoriumsgesetz.
10) Die in der österreichischen Moratoriumsverord nung enthaltene
Reziprozitätsklausel ist im bosnischen Moratoriumsgesetz nicht ent⸗
halten. (Oesterreichisch⸗Ungarische Konsular⸗Korrespondenz.)
“
Großbritannien.
Ursprungszeugnisse für Einfuhrwaren. — Angabe des Bestimmungslandes für Ausfuhrwaren. Eine Ver⸗ ordnung vom 9. Oktober 1914 schreibt vor, daß vom 19. Oktober ab Waren, die in die britischen Gebiete eingeführt werden, von Ursprungszeugnissen begleitet sein müssen. Ausgenommen sind solche Waren, die über russische, belgische, französische, spanische oder portu⸗ giesische Häfen eingeführt werden. Ferner muß für Waren, die aus Großbritannien ausgeführt werden, die Endbestimmung angemeldet werden, ausgenommen wiederum diejenigen, die nach den genannten Häfen gehen. (Schweizerisches Handelsamtsblatt.)
8
rankreich.
Verbot des öG Oester⸗ line in der Lyvoner Zeitung „Progrès“ vom 1 d. J. veröffentlichte Reglerungsverordnung lautet,
olgt:
Artikel 1. Wegen des Kriegszustandes und im Interesse der nationalen Verteidigung ist und bleibt jeder Handel mit den An⸗ gehörigen des Deutschen Reichs und Oesterreich⸗Ungarns oder den sich dort aufhaltenden Personen untersagt. Ebenso ist den Angehörigen dieser Länder verboten, unmittelbar oder durch Mittelspersonen auf ö Gebiete oder in französischen Schutzgebieten Handel zu
Artikel 2. Als nichtig und nicht zustande gekommen gelten, weil mit der Staatsordnung unvereinbar, Rechtsgeschäfte oder Verträge, die von irgend jemand auf französischem Gebiet oder in den französi⸗ schen Schutzgebieten oder agllerorts von Franzosen oder französischen Schutzbefoblenen mit Angehörigen des Deutschen Reichs und Oester⸗ reich⸗Ungarns oder dort wohnhaften Personen abgeschlossen sind. Die im vorbergehenden Absatz ausgesprochene Nichtigkeit gitt vom 4. August ab für Deutschland und vom 13. August 1914 ab für Oesterreich⸗ Ungarn. Sie wird während der ganzen Dauer der Feindseltgkeiten fam einem später durch Verordnung festzusetzenden Tage wirk⸗
Artikel 3. Während derselben Zeit ist es untersaat u nichtig, weil mit der CCe.e s he1 e7s.. 6 F en “ gehörigen des Deutschen Reichs oder Oesterreich⸗Ungarns oder der dort wohnhaften Personen Geld⸗ oder andere Verhindlichkeiten einzu⸗ gehen aus Anlaß von Rechtsgeschäften oder Verträgen, die auf franzö⸗ sischem Gebiet oder in französischen Schutzagebieten von irgend jemand oder allerorts von Franzosen oder französischen Schutzbefohlenen vor den im Absatz 2 des Artikels 2 festgesetzten Zeitpunkten abgeschlossen sind. Falls mit der Ausführung der in dem vorbergehenden Absatz bezeichneten Rechtsgeschäfte oder Verträge am Tage dieser Ver⸗ ordnung noch in keiner Weise begonnen sein sollte, sei es in Form von Lieferung von Waren oder von Geldzahlungen, wird ihre Nichtigkeit durch Anordnung (ordonnance) auf einen Antrag aus⸗ gesprochen werden können, der von dem Präsidenten des Zivil⸗ “ 8 Franzosen, französischen Schutz⸗
nen oder Angehörigen der neut 9 üj beccöestneen e r ralen oder verbündeten Staaten
rlikel 4. ie Bestimmungen der Artikel 2 und ser . ordnung finden auch Anwendung, falls die Rechtsgeschäfte eeer.
8
—
Artikel 5. Durch besondere Verordnungen werden getroffen werden über Erfinderpatente 8. 1“
gehörige des Deutschen Reichs und Oesterreichs⸗Ungarns betreffen,
sowie über Lebensversicherungsgesellschaften und Versicherungsgesell⸗
schaften gegen Arbeitsunfälle. die thren Sitz in diesen beiden Ländern
haben. Artikel 6. Die Bestimmungen dieser Verordnung sollen der Ge⸗
nehmigung der Kammern vorbehalten bleiben.
Niederlande.
Ausfuhrverbote. Durch zwei unterm 6. Oktober 1914 er⸗ lassene Königliche Verordnungen ist die Ausfuhr für foigende Herren⸗ bekleidungsstücke verboten worden: wollene Unterjacken, wollene Jacken, wollene Strümpfe und wollene Handschuhe; ferner für Stacheldraht, lerre Säcke, Rohjute, Jutegewebe, Jutegarn und Leinengarn. Ferner ist die Ausfuhr von Kupfer, roher und gewaschener Wolle, von Schaffellen und Wollengarn verboten worden. (Telegramm des Kai lichen Generalkonsulats in Amsterdam.) 8
Konkurse im Auslande. Rumänien.
Anmeldung Schluß der
Name des Falliten der Verifizierung
Handelsgericht Forderungen bis am
Ilfov Petre Petrescu, 9./22. Okt. 13./26. Okt. (Bukarest) Bukarest, 1914 1914 Str. Bazaca 7. Stoica Jonescu, 15./28. Okt. 24. Okt. Bukarest, 1914 6. Nov. 1914. Str. Retoride 51. 8
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Oktober 1914.
Ruhrrevier Oberschlesisches Re
Anzahl der W
Ge,I. ... “ Nicht gestellt 6 205 205.
8 8b
Der Deutsche Industrieschutzverband (Sitz Dresden richtet an seine Mitglieder folgendes Reenernehd, Seten Pen) seitigung von Arbeitslosigkeit: „Wenn der Riesenkampf, den Deutschland um seine Existenz führen muß, bisher erfolgreich geführt werden konnte, so ist das neben der Leistungsfähigkeit und dem Opfermute unserer Truppen und ihrer Führer, neben der glänzenden militärischen Organisation, die sich bis in die Einzelheiten bewährt hat, nicht zum wenigsten auch der Gesundheit unseres Wirtschaftslebens zu danken. Um aber den Krieg siegreich durchführen zu können, ist erforder⸗ lich, daß alle diese Voraussetzungen erfolgreicher Kriegs⸗ führung dauernd erhalten bleiben. Und dies zu erreichen, muß die unausgesetzte Sorge aller sein, jeder soll an seinem Platze dafür wirken! Wollen wir nun unsere Volkswirtschaft auch weiter gesund erhalten, so ist die wichtigste Aufgabe die, daß wir die Arbeitslosigkeit beseitigen in einer Reihe von Gewerbszweigen, wo sie als Folge der durch den Krieg geschaffenen völligen Aenderung aller bisherigen Verhältnisse zunächst unvermeidlich war und auch, wenn nicht allseitig tatkräftig entgegengearbeitet wird, mit der längeren Dauer des Krieges und besonders im Winter noch zunehmen wird. Die Er⸗ werbslosigkeit großer Arbeiterschichten schädigt nicht nur diese, sondern beseitigt ihre Konsumtionsfähigkeit für die Erzeugnisse der Landwirtschaft wie der Industrie und legt dadurch auch den Handl mit denselben lahm, sodaß alle Berufszweige davon aufs schwerste beeinträchtigt werden, am schwersten wohl die deutsche Industrie, da der bisherige große Auslandsabsatz während der Kriegsdauer in der Hauptsache gesperrt bleiben wird. Es ist deswegen eine Angelegenheit von höchster Bedeutung für die Industrie, Arbeitsgelegenheit und damit einen kaufkräftigen Inlands markt zu schaffen. Staat und Gemeinden sind bereits nach dieser Richtung bemüht, doch nicht in der Lage, allein das auf dem Gebiete Notwendige zu bieten, zumal die von ihnen zu gewährenden Arbeiten nicht für alle vor⸗ handenen Kräfte geeignet sind. In der Erkenntnis, wie bedeutungsvoll die Frage für die Industrie ist, hat der Deutsche Industrieschutz⸗ verband ihr von Anfang an höchste Aufmerksamkeit zugewandt und seine große, über ganz Deutschland verbreitete Organisation sowie einen Teil seiner finanziellen Mittel in den Dienst der Bestrebungen ge⸗ stellt, welche die Arbeitsnot beheben sollen. Der Deutsche Industrie⸗ schutzverband hat 1) einen Austausch vermittelt zwischen den an ein⸗ zelnen (besonders den für Kriegsbedarf arbeitenden) Arbeitsstellen fehlenden und den an anderen überschüssigen Arbeitskräften, hat 2) durch Beteiligung an Kriegskreditbanken dem vielfach zutage getretenen Mangel an finanziellen Betriebsmitteln mitabzuhelfen ver⸗ sucht, hat 3) amegend und befürwortend das Vorgehen bei den Re⸗ gierungsstellen unterstützt, um die Industrie beßser mit Roh⸗ stoffen zu versorgen, ist 4) bei den in Frage kommenden Be⸗ hörden mit allem Nachdruck dafür eingetreten, a. daß alle begonnenen und in Aussicht genommenen Arbeiten und Anschaffungen sofort ausgeführt und fortgesetzt werden, b. daß auch die Arbeiten und Lieferungen für späteren Bedarf (Etatsjahr 1915) sofort ver⸗ geben werden, c. daß bei den Vergebungen nicht nur einzelne, sondern möglichst viele Betriebe bedacht und Maßregeln dabei vorgeschrieben werden, welche die Beschäftigung einer möglichst großen Arbeiterzabl gewährleisten, d. daß alle drückenden Bestimmungen hinsichtlich Kautionen usw. wenigstens während der Kriegsdauer, soweit wie möglich, gemildert werden; ebenso ist beabsichtigt, darauf hinzu⸗ wirken, daß auch der Privatbedarf seine Bestellungen nicht länger zurück⸗ hält. Die am 5. d. M. abgehaltene Vorstandssitzung des Deurschen In⸗ dustrieschutzverband 8 hat die getroffenen Maßregeln durchweg ge⸗ billigt und beschlossen, vaß in gleicher Weise weitergearbeitet und an alle Mitglieder die Bitie gerichtet werden soll, den Vorstand darin zu unterstützen. Notwendig ist, Arbeitsgelegenheit für eine möglichst große Anzahl von Händen zu schaffen, wenn diese auch nicht für die volle bisher übliche Arbeitszeit Beschäftigung finden. Falls die Arbeitszeit aus betriebstechnischen Gründen nicht herabgesetzt werden kann, würde mehrschichtiger Betrieb oder Beschäftigung an weniger als 6 Wochentagen in Aussicht zu nehmen sein. Daß biermit Nach⸗ teile für unsere Mitglieder verbunden sein können, ist uns nicht un⸗ bekannt; wir bitzen, sie zu ertragen in dieser Zeit, die von allen große Opfer fordert. Nicht unbeachtlich ist dabei, daß, wenn es nicht gelingt, die Arbeitslosigkeit soweit als möglich einzuschränken, große Unter⸗ stützungsverpflichtungen an Staat und Gemeinden herantreten werden.
Und da die Industriellen im Staate, besonders aber in den Ge⸗
8
meinden die hauptsächlichten Träger der direkten Steuerlasten sind,
so ergibt sich ohne weiteres auch das direkte große Interesse der In⸗ dustriellen an Maßnahmen nach unseren Vorschlägen. Indirekt kommt dabei in Frage, daß Geschenke volkswirtschaftliche Verluste darstellen, während durch bezahlte Arbeiten neue Werte geschaffen werden, die der allgemeinen Wirtschaft und dadurch auch dem einzelnen Arbeit⸗ geber zugute kommen, ihm also gegenüber unproduktiven Unterstützungs⸗ lasten auch dann noch Vorteile gewähren, wenn sie ihn augen⸗ blicklich ungünstiger als unter normalen Verhältnissen stellen. Dem Beschlusse unseres Vorstands entsprechend, bitten wir unsere Mitglieder, im Sinne unserer oben dargelegten Bestrebungen alle geeigneten Maßnahmen treffen zu wollen — wir sind gern bereit, dabei fördernd und unterstützend tätig zu sein —, Vorschläge und Wünsche, welche besonders für ihre Be zirke und ihre Branche, nament⸗ lich in Hinsicht auf Rohstoffversorgung, Absatzmöglichkeiten, Kredit⸗ mangel, öffentliche Arbeiten in Frage kommen, uns zu unterbreiten, insoweit Vorstellungen bei Behörden erforderlich sind, dabei sich unserer Unterstützung mitzubedienen, die als solche eines großen Industriellenverbandes nicht wertlos zu sein pflegt.“
.
— In der gestrigen Sitzung der Deutschen Petroleum⸗ Aktiengesellschaft wurde laat Meldung des „W T. B.“ aus Berlin die Bilanz nebst Jahresbericht über das am 30. September d. J. abgelaufene elfte Geschäftsjahr der Gesellschaft vorgelegt und beschlossen, der auf den 20. November d. J. einzuberufenden ordentlichen General⸗ versammlung die Verteilung einer Dividende von 8 Prozent wie im Vorjahre vorzuschlagen. Die Aufrechterhaltung des vorjährigen Dividendensatzes ist möglich, obgleich die Steaua Romana diesmal von ihrem für 10 % Dividende ausreichenden Ueberschuß nur 6 % Dividende zahlt und den Rest in eine Kriegsreserve legt, und trotz⸗ dem der Gewinn der Europäischen Petroleum⸗Union für 1913, der wiederum recht befriedigend gewesen ist, wegen des ausgebrochenen Weltkrieges vorerst nicht zur Ausschüttung gelangt. Die Deutsche Petroleum⸗Aktiengesellschaft hat nur einen Teil des von der Euro⸗ päischen Petroleum⸗Union für das Jahr 1912 ausgeschütteten Ueber⸗ schusses in ihrem Gewinn⸗ und Verlustkonto für den 30. September 1914 verrechnet.
Wochenausweis der Bank von England vom 22. Oktober d. J. W. T. B.) Totalreserve 43 714 000 (Zun. 696 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 34 799 000 (Zun. 132 000) Pfd. Sterl., Bar⸗ vorrat 60 063 000 (Zun. 828 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 108 788 000 (Abn. 927 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 143 058 000 (Zun. 4 229 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 15 764 000 (Abn. 7 968 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 43 149 000 (Zun. 749 000), Regierungssicherheit 24 074 000 (Abn. 3 497 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 27,52 gegen 24 46 in der Vorwoche. Clearingbouseumsatz 249 Millionen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 46 Millionen.
London, 22. Oktober. (W. T. B.) Silber 221 ⁄16. Privat⸗ diskont 3 ½ à 3 ½¼. Bankeingang 1 557 000 Pfo. Sterl.
— Der Aufsichtsrat der Munitionsmaterial⸗ und Metallwerke Hindrichs⸗Auffermann, Aktiengesellschaft, be⸗ schloß laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf der am 22. November stattfindenden Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 15 %, wie im Vorjahr, vorzuschlagen. Dem Reservefonds sollen 30 000 ℳ überwiesen und auf neue Rechnung 88 000 ℳ vorgetragen werden.
Konstantinovel, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ottomanische Bank wurde ermächtigt, ihren statutgemäßen Banknotenumlauf auf vier Millionen Türtische Pfund zu erhöhen. “
Berlin, 23. Oktober. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer, geschäftslos, keine Käufer.
Roggen, inländischer 230,00 ab Bahn. Fau.
Hafer, inländischer, fein 223,00 — 230,00, mittel 218,00 — 222,00
ahn und Kahn. Flau.
“ “ 8
eizenme ür 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 1“ Mhatter 8 n oggenme ür 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 un 1 gemischt 29 80 — 32,10. Matter. 8 Rüböl geschäftslos.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
New York, 21. Oktober. (W. T. B) (Schluß.) Sichtwechsel London 4,9537, Cable Transfers 4,9587, K1ug, 8 (60 Tage) 4,9200, Sichtwechsel Paris 5,0750, Cable Tranesfers 5,0800, Sichtwechsel Berlin 91, Cable Transfers 91 ½, Silber Bullion 50.
Rio de Janeiro, 21. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf London 14 ½. 8 8
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten
London, 21. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 49 ¼.
1 Seh — 3) prompt 50.
ondon, 22. ober. IH uckermarkt. Te⸗ Bn8sertseser asgow, 21. Oktober. (W. T. B.) Eise It . sile 1 8 85 5 d. asgow, 21. Oktober. (W. T. B.) Eisenmarkt. Roh⸗ eisen für Kasse 49 sh 5 d, für 1 Menr 49 l d. 8 n „Amsterdam, 22. Oktober. (W. T. B.) Java⸗Kaffee füt loko 43, für Oktober 30 ⅛, für Dezember 29 ⅛, für März 27 ½ ür Man 2grt, 21. Oktob New York, 21. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwoll loko middling —,—, do. für Dezember —,—, 58 82 März ghaeg⸗ do. für Mat —,—, New Orleans do. loko middling 6 ⅛, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard white in New York 8,00, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmalz Western Steam 10,77 ½, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri⸗ fugal 4,39, Weizen loko Nr. 2 Red. 124 ½, do. für Dezember 124 ½, do. für Mai 130 ½, do. für Juli —,—, Mehl Spring⸗Wheatclears 480 — 4 85, Getreidefracht nach Liverpool 3 ½, Kaffee Rio Nr. 7 lok 6 ⅜, do. für Dezember —,—, do. für März —,—, Kupfer Standar
loko —,—, Zinn —,—.
1914
Oktober
Weizen
Feser. “ reslau.. Magdeburg. Dortmund. Mannheim . E 11X1“
Berlin, den 23. Oktober 1914.
Königsberg i. Pr.. 251 B“ 8 1 264 “] 8 268 Stettin.. 1 1]
1 259 — 261 250 — 255 255 — 262 280-285 285 — 292,50 247,50 269 — 270 8
215 228
“ 207 — 209 207 212 222— 22
2298, 255 8 228 230
„Kaiserliches Statistisches Amt. Derht es An
229 — 231 230 — 235 229 — 234 245 — 250