1914 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Hle, Schmier⸗ mittel. .

L. 17638. derung in der Person

des Inhabers.

74) R.⸗A. v. 4035) 4085) v“

ö11’“; 154614 (T. 7160) EI1 2 1912. Umgeschrieben am 12. 10. 1914 auf: Fa. Rob. Lüneschloß, Wald bei Solingen. 26 b 144879 (B. 23474) R.⸗A. v. 20. 6. 1911. 150298 (B. 23950) 3. 11. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: E. Koelitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cocosölraffinerie, Pflanzenbutter⸗ u. Marga⸗ rinefabrik vormals Aromin⸗Werke, G. m. b. H.,

Berlin. 26 b 171053 (D. 11754) R.⸗A. v. 28. 2. 1913.

5. 1895. . 1906. . 1907.

8 1 90

1914. Georg Scherer & Co., Langen (Bez. 26 b. 199513. V. 6017. 93631 15/10 1914. 97906 116997

20/6 Darmstadt). Geschäftsbetrieb: Likörfabrik. Waren: Liköre.

eußischer St

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitn⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 Anzeigen nimmt au: die Königliche Expedition des Reichs- und Artantganzeigers

1909.

199502. R. 18526.

Margarinefabriken „Saphir“, München. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

Der Brzugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 .2 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

28/3 1914. Hermann Rosenthal, Göppingen. 15/10 261 199514. V. 6020. 1914.

18/6 1914. Lindenan & Pinesohn, Berlin. 15/10

1914. Geschäftsbetrieb: Verkauf von wollenen und baum⸗

Geschäftsbetrieb: Korsettfabrik. büsten.

Waren:

Korsett⸗

wollenen Strickgarnen, mechanische Strumpfwarenfabri⸗ kation und Trikotagenweberei. 1 garne und daraus gefertigte Strümpfe.

199497. P. 13594.

Hathumar

4/7 191 Paderborner Actienbrauerei,

Waren: Wollene Strick⸗ 23.

16/6 schaft vorm. Felix Hübner, Geschäftsbetrieb: wirtschaftliche Maschinen, insbesondere Maschinen zum Ausdrusch und zur Reinigung von Getreide.

19950b3.

Weltruhm

1914.

„Ceres“ Maschinenfabrik Liegnitz. Maschinenfabrik. W

C. 15955.

15/10 1914.

29/7 1914. Vereinigte Münchner F Margarinefabriken „Saphir“, München. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗

fette und Speiseöle, technische Fette und Hle, Schmier⸗ Aktiengesell⸗ mittel.

aren Land⸗ 26 b

199515.

15/10 1914. 1b

Geschäftsbetrieb: Bierbrauerei. Waren: Bier, al koholfreie und alkoholarme Getränke, Limonaden, Mine ralwasser und Spirituosen.

.““ 199498. E. 10882.

Vinum miraculum

30/5 1914. Fa. Jean Eimuth, Frankfurt a. M. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Wein⸗ lung. Waren: Weine.

und Spirituosengroßhand⸗

16 b. 199499. G. 16658.

Deutsche Einigkeit

13/8 1914. Otto Grasnick Nachf. Ludwig Mord, Fürstenwalde, Spree. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Brauerei, Destillation und Wein⸗ handlung. Waren: Spirituosen, Liköre, alkoholfreie

26a.

fabrik.

/9

199504.

10/7 1914. Nöceer & Wolff, Gleiwitz O/S. 15/10

1914. Geschäftsbetrieb: Eisenkonstruktionswerkstatt.

ren: Eggen.

29/7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabriken „Saphir“, München. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel. 8

N. 8165.

V. 6025. Wa

199505.

Fruchtsirupe⸗

1914. Theodor Freytag Gesellschaft schränkter Haftung, Magdeburg. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb:

Waren: Fruchtessenzen, Fruchtextrakte, Frucht

und

F. 14768. 29/7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabriken „Saphir“, München. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

mit be⸗

Essenzen⸗ 26c.

Getränke. 26

199500. H. 30744.

löwenberger Rathaus Punsch

15/6 1914. Erich Hoppe, Löwenberg/Schles. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: tuosen.

16 b.

Destillation. Waren: Spiri⸗

199507.

Echfe Quieckborner

14,77 1914. Deutsche Pflanzenbutter⸗Verke m. b. H., Quickborn⸗Elsensee i/Holstein. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrik von Nahrungsmitteln. Waren: Margarine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenspeisefett, Pflanzenspeiseöl, Rahmgemenge, Milch, Schmalz, Kunstbutter, Käse, Rinderfett, Talg,

a.

1914. 79 Geschäftsbetrieb:

12/6 15/10

Geschäftsbetrieb: Joghurtmarmelade Joghurtmarmelade

1914.

1914.

199506.

Fa. Arnold Hanak,

Erzeugung und und und Joghurtkonfekt.

Charlottenburg.

Joghurtkonfekt.

H. 30729.

Kolonialwarenhandlung.

ren: Tee.

2 199518. M. 23338. Vertrieb von 26c. 199518 8b

Waren:

Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Fa. M. Töpfer Trockenmilchwerke G. m. b. H., Böhlen, Amts⸗

hauptm. Leipzig. 11 173333 (R. 16283) R.⸗A. v. 18. 4. 19 (B. 76468) 88. 9.

13 180349 8 185446 (Sch. 18606) 6. 1. 1914. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Schweitzer & Nothe, Vereinigte Farben⸗ u. Wachsprodukte⸗ Fabriken. Commandit⸗Gesellschaft, Gera⸗Reuß. 2 70048 (K. 8770) R.⸗A. v. 1. 7. 1904 95306 (K. 12135) 22. 3. 1907 187057 (K. 26250) 1. 1914 187707 (K. 26586) 187708 (K. 26587) 23. 2. 194496 (K. 27604) 16. 6. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Fabrik pharm. Präparate (Laboratorium der fürstlichen Hofapotheke) Georg König, Bückeburg. 29 12985 (G. 445) K.⸗A. v. 4. 2. 1896. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Hirsch, Janke & Co., Aktiengesellschaft, Weißwasser O. . 2 185599 (Sch. 18274) R.⸗A. v. 6. 1. 1914. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Lyssia⸗Werke Dr. Kreuder, chemisch pharmazeutisches Labo⸗ ratorium, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden.

Nachtrag.

9 b178987 (E. 9465) R.⸗A. v. 12. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist verlegt nach Schwerte Ruhr). 8 776786 (W. 5555) R.⸗Al. v. 14. 3. 1905. Der Sitz des Zeicheninhabers ist verlegt nach Berlin⸗ Treptow, am Treptower Park 35. 2 8319 (T. 82) R.⸗A. v. 30. 8. 1895 11800 (T. 52) EEöEb1’ 12056 (T. 11I1“ Sitz der Zeicheninhaberin verlegt nach Aachen. 3292 (L. 230) R.⸗A. v. 5. 3. 1895 Sitz des Zeicheninhabers verlegt nach Aachen. 9b 174134 (St. 6571) R.⸗A. v. 6. 5. 1913. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist Warrington. 8

Anderung in der Person des Vertreters. e 980 (G. 80) R.⸗A. v. 14. 12. 1894.

16a

D. 13673.

26/5 1914. O. C. D. Mencke, Parchim. 1914. Geschäftsbetrieb: Dampfmühle. mehl.

Waren: Weizen⸗

199519.

Rotfisch

1914. Fa. J. F. Schüle, Plüderhausen. 15/10

Waren: Teig⸗

26c.

Sch. 19904. 8

21/7 1914.

Geschäftsbetrieb: Teigwarenfabrik. waren.

199508. K.

Bremella

477 1914. Krog & Ewers G. m. b. H., Ottensen. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik. Waren: Eier, Millch, Butter, Käse, Margarine, Pflanzenbutter, Speise⸗ öle, Speisefette, Rinderfett, Talg, Speck. Beschr.

K. 28201.

Altona⸗

199509.

HEIMAILBM

20/7 1914. Krog & Ewers G. m. b. H., Altona⸗ Ottensen. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Pflanzenbutter, Speise⸗ öle, Speisefette, Rinderfett, Talg, Spech.

Geschäftsbetrieb: Käse. Waren: Allgäuer Käse.

2

26 b.

warengeschäft. Kunstbutter, Sppeisefette und zwar: Kaffee Mehl, Gewürze, Essig.

J. Liebenthal, Kempten, Allgäu.

Herstellung und

8

7/7 1914. Fa. Eugen Lemppenau, Stuttgart. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Briefumschlag⸗ und Papieraus⸗ stattungsfabrik. Waren: Briefumschläge, Papier, Brief⸗ 8 kassetten, Kartenbriefe, Trauerpapiere, Trauerbriefum⸗ 15/10 schläge, Trauerkarten, Trauerkassetten.

Vertrieb von

G. 15491.

199521.

199511.

Eier, Milch, und Speiseöle, und Kaffeesurrogate,

Waren:

St. 8022.

29/10 1913. Gebr. Grumach, Berlin. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Strumpfwaren und Trikotagen. Waren: Tiere aus Filz, (Plüsch und anderen Stoffen, Puppen und Spielzeuge. Beschr. .

8 27/5 1914. Steinsiek & Trampe, Spenge (Westf.). 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik und Kolonial⸗

Butter, Käse, Kolonialwaren Tee, Zucker,

8 5

199522. 1212

8 26 b.

9/7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabrik „Saphir“,

199512.

Danubia

München.

Frjedensbertha

3/7 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation. Sämtliche Tabakfabrikate.

15/10 1914.

[34 4356

31141. 2

42 19667 (B. 1211) R.⸗A. v. 30. 10. 1896. Vertreter sind auch: Pat.⸗Anw. Dipl. Ing. Rudolf Specht, Hamburg u. L. Alb. Nenninger, Berlin. Der Vertreter Alexander Specht ist in Wegfall gekommen. (G. 297) R.⸗A. v. 5. 4. 1895. 4357 (G. 296) „„ „„ Jetzige Vertreter: Rechtsanwälte Max Friedrich Bär⸗ winkel und Fritz Hoffmann in Leipzig.

Berichtigung.

38 197250 (L. 16794) R.⸗A. v. 4. 8. 1914. 8 Es muß heißen: „Zigarren⸗ und Zigarettenetuis und

7/⁷

Taschen.“

Löschung.

42 194571 (S. 14128) R.⸗A. v. 18. 6. 1914. [I(Inhaber: Fa. C. F. A. Sarg, Wien, Vertr.: Pat.⸗An⸗ wälte Dipl.⸗Ing. C. Fehlert, G. Loubier, F. Harm⸗ sen, A. Büttner, E. Meißner, Berlin SW. 61). Für

irnisse, Lacke, Beizen, Klebstoffe, Bohnermasse, technische

le und Fette, Schmiermittel, Kerzen, Parfümerien, kos⸗ metische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗ mittel, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel,⸗ Rostschutzmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Leder) gelöscht am 12. 10. 1914. 111 197497 (C. 15872) R.⸗A. v. 11. . 8. 1914.

(Inhaber: Chemische Fabriken vorm. Weiler⸗ter Meer, Uerdingen Niederrh.]). Gelöscht am 15. 10. 1914.

30 197320 P. 12868) R.⸗A. v. 7. 8. 1914.

(Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhld.. Gelöscht am 6. 10. 1914.

30 196996 P. 12316) R.⸗A. v. 28. 7. 1914.

(Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg /Rhld.). Gelöscht am 15. 10. 1914.

30 198641 P. 12694). R⸗A. v. 18. 9. 1914.

(Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhld.). Gelöscht am 15. 10. 1914.

9ẽf 3626 (Sch. 42). R.⸗A. v. 12. 3. 1895.

(Inhaber: Schriftgießerei Flinsch, Frankfurt a. M.). Ge⸗ löscht am 15. 10. 1914.

R.⸗A. v. 8. 5. 1914.

38 192532 (C. 15471) (Inhaber: M. & Ch. Lewin, Wiesbaden). Gelöscht am

15. 10. 1914.

Ernenerung der Anmeldung.

Am 11. 9. 1914. 74). Am 19. 9. 1914. 82), 2 12056 (T.

9 b 5958 (T.

2 8319 11800 3292 Berlin, den 20. Oktober 1914. Kaiserliches Patentamt.

1914. Gebrüder Baer, Mannheim.

Verlag der Expedition (Koye) in Berlin. Druck von P Stankiewiez' Buchdr ckerei G

b. H., Berlin SW. 11, Bernburgerstraße 14.

Jetziger Vertreter: Heinrich Neubart, Pat.⸗Anw., (Berlin SW. 61.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰.

X

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich.

Ernennungen usw. 8

Denkschrift über die Stellung Englands und Frankreichs zu Londoner Seekriegsrechtserklärung.

Bekanntmachung, betreffend die Ueberwachung ausländischer

Unternehmungen.

der

Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter

Wechsel.

Bekanntmachung, betreffend weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, Ost⸗ preußen usw.

Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.

Bekanntmachung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August d. auf Kriegsbeteiligte Oesterreich⸗Ungarns.

Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechts in ausländischen Staaten.

Mitteilung, betreffend die nächste Prüfung zum Schiffer auf großer Fahrt und zum Seesteuermann.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 90 und 91 des Reichsgesetzblatts.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Neuhaldensleber Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Apothekenbesitzer Möllmann in Osnabrück, dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Ahlmann in Mülheim (Ruhr)⸗ Speldorf, dem Eisenbahnsekretär a. D. Knuth in Dortmund

und dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Erdmann in Witten

den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberbahnhofsvorsteher a. D., Rechnungsrat Weiland i Arnsberg und dem Eisenbahnobergütervorsteher, Rechnungs⸗ rat Rautenkranz in Cassel den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Rektoren a. D. Mauksch in Schöneiche, Kreis Nieder⸗ barnim, und Ritter in Charlottenburg, dem Vorschullehrer Mueller am Humboldt⸗Gymnasium in Berlin, dem Eisen⸗ bahnkassenvorsteher a. D. Frank in Hattingen, dem Straf⸗ anstaltsoberinspektor a. D. von Kurnatowski in Rendsburg und dem Inspektor a. D. Schlegel in Wiesbaden den König⸗ wenler Klasse, em Gemeindeschullehrer Hahn in Berlin, dem Lehrer Lübcke in Resehl, Kreis Naugard, den Lehrern a. D. Klink in Königsberg i. Schmidt in Wesel, Kreis Rees, und Spanaus in Halle a. S. den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern, dem Oberbahnassistenten a. D. Möller in Herne, Land⸗ kreis Bochum, Neitzert in Heidelberg, Thimm in Düssel⸗ dorf und dem Zollassistenten a. D. Fielitz in Stettin das Verdienstkreuz in Gold, 99 89 Eisenbahnlokomotivführern a./D. Fröhlich in Mül⸗ heim (Ruhr)⸗Broich, Mönnikes in Dortmund, Settelmeier in Mülheim (Ruhr), dem Eisenbahnzugführer a. D. Sucker in Essen (Ruhr) und dem Polizeiwachtmeister a. D. Vecruisse in Hannover das Verdienstkreuz in Silber, dem Zollaufseher a. D. Erley in Koblenz, dem Eisen⸗ bahnpackmeister a. D. Esser in Cöln, dem Eisenbahnmaschinen⸗ aufseher a. D. Deumlich in Dortmuünd, dem ö“ steller a. D. Remmert ebendaselbst! und dem Eisenbahnstations⸗ schaffner a. D. Nähle in Annen, Landkreis Hörde, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kreisboten Steinert in Brieg, dem Polizeisergeanten Krüger in Brandenburg a. H., dem Kasernenwärter a. D. Sch midt in Niederstinzel, Kreis Saarburg, dem Aufseher Frings in Weißenthurm, Landkrois Koblenz, den Eisenbahn⸗ schaffnern g. D. Jennen in Frintrop, Landkreis Essen, und Schmitz in Dortmund, dem Eisenbahnrangiermeister a. D. Hering in Wesel, dem Eisenbahmnwerkführer a. D. Oehler in Mülheim (Ruhr)⸗Broich, dem C a. D. Feldbusch in Huckingen, Lahndkreis Düsseldorf, dem Eisenbahnmaschinisten a. D. Preußer in Gelsenkirchen, dem Bahnwärter a. D. Leifert in Dortmund, dem bisherigen Eisenbahnhilfsdreher Laufenburg in Mülheim (Ruhr)⸗Spel⸗ dorf und dem bisherigen Eisenbahrrmagazinarbeiter Hartmann ierspe, Kreis Altena, das Pllgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Tonpacker Burkard in Mülheim, Landkreis Koblenz, und dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Strzyzo in Alten⸗ bochum, Landkreis Bochum, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Major Hiller, Kommandeur des bayerischen Fliegerbataillons, dem Königlich bayerischen Intendantur⸗ und Baurat Hertlein in Würzburg, dem Generaldirektor Zabel in Mannheim, dem Arzt Dr. Schmidt in Chicago, dem bisherigen Attaché bei der Königlich spanischen Botschaft in Berlin Roca de Togores und dem Bildhauer Aeßüer, zurzeit in Stuttgart, den Roten Adlerorden vierter

asse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Flotow in Wien den Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Königlich bayerischen Geheimen Kommerzienrat E“ Mannheim den Königlichen Kronenorden zweiter

asse,

dem Rechtsanwalt Girten in Chicago und dem bisherigen Vizekonsul des Reichs in Sao Thomé, Westafrika, Kaufmann Zimmermann in Eisleben den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie

dem außerordentlichen Gesandten Minister in Luxemburg von Buch die Bande zu verleihen.

und bevollmächtigten Rettungsmedaille am

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich bayerischen Oberregierungsrat Hans Frei⸗ herrn von Welser zum Kaiserlichen Geheimen Regierungsrat

und vortragenden Rat im Reichsamt des Innern zu ernennen.

Die Kaiserlich deutsche Regierung hat den neutralen Mächten nachstehende Denkschrift über die Stellung Englands und Frankreichs zu der Londoner See⸗ kriegsrechtserklärung zugehen lassen:

Nach einer Order in Council vom 20. August 1914 will die britische Regierung während des gegenwärtigen Krieges die Londoner Seekriegsrechtserklärung vom 26. Februar 1909 mit einigen Zusätzen und Abänderungen beobachten. Diese Zusätze und Abänderungen sind aber derart, daß sie die Londoner Er⸗ klärung in wesentlichen Punkten aufheben und dadurch gleich⸗ zeitig in das geltende Völkerrecht eingreifen. Weitere sehr er⸗ hebliche Abweichungen von der Londoner Erklärung sind in einer britischen Proklamation vom 21. September 1914 ent⸗ halten. 1

Ddie einschneidendste Abänderung der Londoner Erklärung findet sich in den Bestimmungen über die relative Konterbande unter Nr. 3 und 5 der Order in Council.

Die Londoner Erklärung bestimmt im Artikel 33, daß der Begriff der relativen Konterbande nur dann Anwendung findet, wenn die verfrachteten Gegenstände für den Gebrauch der Ver⸗ waltungsstellen oder der Streitmacht des feindlichen Staates bestimmt sind. Ferner soll nach Artikel 35 der Begriff der relativen Konterbande ohne weiteres ausgeschlossen sein, wenn sich das Schiff auf der Fahrt befindet.

Diese Bestimmungen, die im wesentlichen dem geltenden Völkerrecht entsprechen und auf einer billigen Abwägung der Interessen der kriegführenden Staaten einerseits und der neutralen Staaten andererseits beruhen, in Council so gut wie aufgehoben worden. Denn nach Nr. 3

der Order soll die Vermutung für die feindliche Bestimmung wo der Empfänger ehörden des feindlichen

der Güter in jedem Falle Platz greifen der Ware unter der Kontrolle der

Staates steht; das bedeutet aber nichts anderes, als daß jede nach dem feindlichen Lande gerichtete Sendung der Beschlag⸗ nahme ausgesetzt ist, da sich dort sämtliche Bewohner unter der Kontrolle der Landesbehörden befinden. Diese Bestimmung erhält ihre Ergänzung in Nr. 5 der Order, wonach auch das auf der Fahrt nach einem neutralen Hafen be⸗ findliche Schiff wegen relativer Konterbande aufgebracht werden kann; hier wird also entgegen dem Artikel 35 der Londoner Erklärung der nur auf die absolute Konterbande anwendbare Begriff der fortgesetzten Reise auf die relative Konterbande aus⸗ gedehnt.

Auf diese Weise werden die milderen Regeln der Londoner Erklärung für die relative Konterbande beseitigt und letztere im Ergebnis der absoluten Konterbande völlig gleich⸗ gestellt. Damit wird der dur Versorgung der Be⸗ völkerung eines kriegführenden Staates bestimmte neutrale Handel mit Gegenständen der relativen Konterbande, also insbesondere mit Lebensmitteln, der im geltenden Völker⸗ recht als legitim anerkannt ist, nahezu illusorisch

86

nach einem neutralen Hafen

sind durch die Order

Berlin SW. 48, Wilbelmstraße Nr. 32.

gemacht und so das Interesse des Kriegführenden wie der Neutralen in völkerrechtswidriger Weise verletzt. Wie die Er⸗ eignisse auf dem Seekriegsschauplatze beweisen, geht England nach dieser Richtung in der rücksichtslosesten Weise vor, der⸗ gestalt daß es sogar den für die Nachbarländer Deutschlands bestimmten Bedarf in Kontrolle nimmt und dadurch auch deren Versorgung in Frage stellt.

Die britische Regierung glaubt sich über die in den Artikeln 22, 24 und 28 der Londoner Erklärung ent⸗ haltenen Listen der absoluten Konterbande, der relativen Konterbande und der nicht als Konterbande zu erklä⸗ renden Waren (Freiliste) ohne weiteres hinwegsetzen zu kännen Sie hat in ihrer durch die Order in Council unter Nr. 1 aufrecht erhaltenen Konterbandeerklärung vom 5. August 1914 Luftfahrzeuge und deren Bestandteile als absolute Konterbande bezeichnet, während diese nach Artikel 24 Nr. 8 der L 3 Erklärung nur als relative Konterbande angesehen werden

. Vor allem aber hat sie in der Proklamation vom „September 1914 Gummi, Häute und Felle sowie ver⸗ schiedene Sorten Eisenerz als relative Konterbande erklärt, obwohl diese Gegenstände nicht oder doch nur sehr mittelbar für kriegerische Zwecke verwendbar sind und daher auf der Freiliste des Artikels 28 stehen (vergl. Nr. 3, 4, 6). Damit wird zugleich allgemein anerkannten Regeln des Völker⸗ rechts ins Gesicht geschlagen, monagh der neutrale Handel mit Gegenständen ausschließlich friedlichen Gebrauchs durch die Kriegführenden nicht gestört werden darf.

Eine weitere der Bestimmungen über die Konterbande ergibt sich aus Nr. 2 der Order in Council. Denn der Artikel 38 der Londoner Erklärung läßt, entsprechend dem geltenden Völkerrecht, eine Beschlagnahme des Schiffes wegen Konterbande nur zu, solange sich diese an Bord befindet; dagegen will die britische Regierung, wenn die Beförderung der Konter⸗ bande unter Mitnahme falscher Papiere erfolgt ist, das Schiff während der ganzen Dauer der Reise mit Beschlag belegen. Auf diese Weise ist der neutrale Schiffsverkehr mit dem feindlichen Gebiet andauernden Schikanen ausgesetzt, da das Schiff nicht nur auf Grund einer offenkundigen Tatsache, nämlich des Vorhandenseins von Konterbande, sondern auch auf Grund einer häufig nicht nachweisbaren Behauptung über sein früheres Verhalten aufgebracht werden wird.

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„Durch die Bestimmung in Nr. 4 der Order in Council wird die Wegnahme wegen Blockadebruchs in unbilliger Weise erweitert, da hiernach die Vermutung für die Kenntnis der Blockade auch dann eintreten soll, wenn das Schiff nach Ablauf einer gewissen Zeit seit der Bekanntgabe der Blockade eines feindlichen Hafens an die dortigen Ortsbehörden einen anderen feindlichen Hafen verlassen hat. Durch diese Bestimmung will die britische Regierung die Be⸗ hörden des feindlichen Staates über die durch das Völkerrecht gezogenen Grenzen hinaus in den Dienst der eigenen Seestreit⸗ kräfte stellen und diesen Dienst durch die Wegnahme neutraler Schiffe erzwingen. 8

Nach einem in der Londoner Erklärung bestätigten völkerrechtlichen Grundsatz dürfen an Bord eines neu⸗ tralen Kauffahrteischifks nur solche Personen zu Kriegs⸗ gefangenen gemacht werden, die bereits in die feind⸗ liche Streitmacht eingereiht sind. Dieser Satz ergibt sich aus dem Artikel 45 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit dem Artikel 47 und ist im Generalberichte des Redaktionsauschusses der Londoner Konferenz im ersten Absatz der Bemerkungen zum Artikel 45 noch näher ausgeführt worden; denn wie der General⸗ bericht bemerkt, war sowohl aus juristischen wie aus praktischen Gründen die ganze Konferenz darin einig, daß nur aktive Militärpersonen, nicht aber solche Personen, die sich, wie beispielsweise Reservisten, zur Erfüllung ihrer allgemeinen Dienstpflicht nach der Heimat begeben, der Gefangennahme auf einem neutralen Schiffe unterliegen. Obwohl die britische Order in Council die beiden Artikel ebenso wie die Bemerkungen des Generalberichts als für die Regierung verbindlich anerkannt hat, haben doch die britischen Seestreit⸗ kräfte deutsche Wehrpflichtige, die nicht in die Streitmacht ein⸗ gereiht waren, von Kauffahrteischiffen der niederländischen, der norwegischen und der italienischen Flagge weggenommen und zu Kriegsgefangenen gemacht. Auf diese Weise haben sie nicht nur die in der Londoner Erklärung wiedergegebenen völkerrecht⸗ lichen Grundsätze, sondern auch die eigenen staatsrechtlichen Normen gröblich verletzt.

„Nach einem im Journal officiel vom 26. August 1914 veröffentlichten Dekret des Präsidenten der ranzö⸗ sischen Republik hat sich Frankreich auf denselben Stand⸗ punkt gestellt wie Großbritannien in seiner Order in Council. Auch haben die französischen Seestreitkräfte in gleicher Weise wie die britischen wehrpflichtige Deutsche von neutralen Schiffen, insbesondere von niederländischen und spanischen, weggenommen.

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