1914 / 255 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Kantstraße 19. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 17. November 1914. Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin am 24. November 1914, Vormittags 10 ¾ Uhr, im Mietshause Suarezstr. 13, Portal I, 1 Treppe, Zimmer 47.

Charlottenburg, den 23. Oktober 1914

„Der Gerichtsschreiber ves Königlichen Amtsgerichts. Abt. 40.

Hamburg. [62515] 8 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Schuh⸗

achers Ernst August Wilhelm Fritz Mahnkop zu Hamburg, Gärtner⸗ stroe 97, Wohnung: Hamburg, Gärtner⸗ straße 78, wird heute, Nachmittags 2 ¼ Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: der be⸗ eidigte Bücherrevisor Emil Korn, Ham⸗ burg, Glockengießerwall 22. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. Nov. d. Js. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 17. De⸗ zember d. Js. einschließlich. Erste Gläu⸗ bigerversammlung d. 25. Nov. d. Js., Nachm. 1 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin d. 20. Jan. 1915, Vorm. 11 ¼ Uhr.

Hamburg, den 24. Oktober 1914.

Das Amtsgericht.

Abteilung für Konkurssachen.

Iserlohn. [62599] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Häudlers Wilhelm Wortmann zu Hemer ist heute, 12 Uhr Mittags, der Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter ist der Rechts⸗ anwalt Dr. Spancken in Iserlohn. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. November 1914. Anm⸗ldefrist bis zum 25. November 1914. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin am 9. De⸗ zember 1914, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Gerichtsstraße Nr. 21, Zimmer Nr. 19.

Iserlohn, den 24. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Kalkberge, Mark. [62645] Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 11. Januar 1912 gestorbenen Kaufmanns Hugo Friedrich zu Woltersdorf wird heute, am 23. Oktober 1914, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Monkhorst in Kalk⸗ berge wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 17. November 1914 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände auf den 19. November 1914, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse eehörige Sache in Besitz haben oder zur

nkursmasse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, 8 welche sie aus der Sache abgesonderte

efriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 17. November 1914 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht in Kalkberge (Mark

Leipzig. [62600] Ueber das Vermögen des Kaufmannus Carl Laufer in Leipzig⸗Connewitz, Bornaische Str. Nr. 41, Inhabers eines Herren⸗ u. Damen⸗Artikel⸗Geschäfts in Leipzig, Blücherstr. 5, wird heute, am 24. Oktober 1914, Nachmittags z3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter: Kaufmann Max Tippmann in Leipzig, Ferdinand Rhodestr. 23. An⸗ 6 melvegrist bis zum 17. November 1914. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 27. No⸗ vember 1914, Mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 23. November 1914. Königliches Amtsgericht Leipzig, Abt. II A ¹, den 24. Oktober 1914. Leipzig.

62601] Ueber das Vermögen der . Leipziger Handelsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Liquidation in Leipzig, wird heute, am 24. Oktober 1914, Nach⸗ mittags 3 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Max Krause in Leipzig. Wahltermin am 28. November 1914, Mittags 2 Anmeldefrist bis zum 8. De⸗ zember 1914. Prüfungstermin am 22. De⸗ zember 1914, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 24. November 1914. Königliches Amtsgericht Leipzig, Abt. II A¹, den 24. Oktober 1914.

Posen. Konkursverfahren. [62517]

Ueber das Vermögen der Firma Kaufhaus L. Hirschel Inhaberin Louise Hirschel in Posen, Glogauer⸗ straße Nr. 53, ist heute, Nachmittags 1 Uhr 15 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Kaufmann Adolf Powitzer in Posen. Offener Arrest mit Anzeige⸗ sowie Anmeldefrist bis zum 20. November 1914. Erste Gläubigerver⸗ ammlung am 9. November 1914,

Vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin

110 uhr,

am 11. Dezember 1914, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 26 des Amts⸗ gerichtsgebäudes, Mühlenstraße Nr. 1a. Posen, den 24. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

Weisswasser. [62531]

Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Georg Muche in Weiß⸗ wasser O. L. ist heute, am 23. Oktober 1914, Nachmittags 6 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet und der Kaufmann Ernst Grosch in Weißwasser zum Konkurs⸗ verwalter ernannt worden. Anmeldefrist bis zum 21. November 1914, erste Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin am 30. November 1914, Vormittags 10 Uhr. Zimmer 8; offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 23. November 1914. bX“ O. L., den 23. Oktober

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Berlin. Konkursverfahren. [62533] Das Konkursverfahren uüber das Ver⸗ mögen der Firma: Kronen⸗Elemente⸗ Fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Mariannenstr. 31/32, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 14. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Berlin. [62534]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Arthur Hasen mayer in Berlin, Fruchtsraße 5, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters und zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück sichtigenden Forderungen sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewäͤhrung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗

ausschusses der Schlußtermin auf den

17. November 1914, Vormittags vor dem Königlichen Amts⸗ erichte, Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ traße III. Stockwerk, Zimmer 111, immt. Berlin, den 24. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.

Bromberg. [62518] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Margarete Schultze in Bromberg, Friedrichstr. 53, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Bromberg, den 21. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Bromberg. [62519] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Rudolf Albrecht in Bromberg, Naumannshöhe Nr. 11, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Bromberg, den 22. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Buxtehude. [62525] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Philipps in Harsefeld ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 16. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Buxtehude, den 22. Oktober 1914.

önigliches Amtsgericht.

Charlottenburg. [62536] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 30. August 1912 verstorbenen, zuletzt in Charlottenburg, Clausewitz⸗ straße 8, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Max von Kornatzki ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Charlottenburg, den 22. Oktober 1914.

Der Gerichtsschrelber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 40.

Erfurt. Konkursverfahren. [62526] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Materialwarenhändlers Heinrich Anhalt in Erfurt⸗Nord wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Erfurt, den 20. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. Abteilung 9.

Frankenstein, Schles. 62508] In dem Konkursverfahren der Bauk für Handel und Gewerbe G. m. b. H. in Liquidation in Frankenstein ist auf Antrag des Konkursverwalters Termin zur Gläubigerversammlung zwecks Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des Pro⸗ kuristen Lenz als Mitglied des Gläubiger⸗ ausschusses oder Entlassung desselben aus dem Amte sowie letzterenfalls über die Wahl eines anderen Ersatzmannes an Stelle des als ordentliches Mitglied in den Gläubigerausschuß eintretenden Drogen⸗ händlers Unsinger, ferner zwecks Beschluß⸗ fassung über anderweitige Hinterlegung der in der Hrozeßsache der Gemeinschuldnerin mit der Industrie⸗ und Kommerzbank (frühere Brauereibank) gesperrten 45 933 auf den 17. November 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 8, angesetzt. Der auf den 7. November zum selben Zweck angesetzte Termin ist aufgehoben. Frankenstein, den 26. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Frankfurt, Oder. [62529] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Becker, in Firma E. Becker zu Frankfurt a. Oder, ist infolge eines von dem Ge⸗ meinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 16. November 1914, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Frankfurt a. Oder, Oder⸗ straße 53/54, Vorderhaus, 1 Treppe, Zimmer 11, anberaumt. Der Vergleichs⸗ vorschlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ ausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Frankfurt a. O., den 15. Oktober 1914.

önigliches Amtsgericht.

Gleiwitz. Konkursverfahren. [62512] Das Konkuresverfahren über das Ver⸗ mögen des Handelsmanns Theofil Maniura in Gleiwitz wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Gleiwitz, den 19. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. 9 N. 20 b/13.

Gross Wartenberg. [62510]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Bäckereiinhaberin Bertha Gabel in Groß Wartenberg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Groß Warteaberg, den 25. August 1914.

Halle, Saale. [62522] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Movritz Fackenheim zu Halle a. d. S. ist zur Abnahme der Fhhogrehnuns des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der erteilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen und zur Beschlußfassung der Gläu⸗ biger über die nicht verwertbaren Ver⸗ mögensstücke der Schlußtermin auf den 20. November 1914, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ erichte hierselbst, Poststraße 13, Zimmer r. 45, bestimmt. Halle a. d. S., den 23. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung 7.

Halle, Saale. [62521] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma G. Hermann Kauf⸗ mann G. m. b. H. in Halle a. d. S., Magdeburgerstraße Nr. 56, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 5. Dezember 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Halle a. d. S., Poststraße 13, Zimmer Nr. 45, anberaumt. Halle a. d. S., den 24. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung 7. Hamburg.

[62516] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Malermeisters Antonius Amandus Eindorf wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hamburg, den 24. Oktober 1914. Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Hannover. [62524] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der Modistin Margarete Brüssow hier wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hannover, den 22. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. 12.

Harzburg. [62602]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen 1) des Schuhmachers Otto Ru⸗ sack zu Bad Harzburg. Herzog Julius⸗ straße Nr. 59 a, 2) der Frau desselben, Johaune geb. Deike, ebendaselbst, ist eingestellt, weil eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Harzburg, den 26. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.

K 5 [62507] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Müllers Gustav Schmidt in Ottendorf, Amt Kronshagen, jetzt in Kiel, Knooperweg 34, z. Zt. im Felde, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen und zur Beschlußfassung der Gläu⸗ biger über die nicht verwertbaren Ver⸗ mögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 3. Dezember 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Ring⸗ straße 21, Zimmer 12, bestimmt. Die Vergütung des Konkursverwalters ist durch Beschluß vom 12. August 1914 auf 220 ℳ, der eventuelle Ueberschuß des Kostenreser⸗ vats auf 45 festgesetzt. Seine Aus⸗ lagen werden auf 24,15 festgesetzt. Kiel, den 22. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht. Abt. 21.

Oppeln. [62513] Das Konkursverfahren über has Ver⸗ mögen des Gastwirts Pius Raitor in Friedrichsgrätz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Oppeln, den 16. Oktober 1914.

Ratibor. [62511] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Krämerfrau Franziska Burian, geb. Keller, verw. gew. Plachtzik, und deren Ehemanns, des Bäckers Josef Burian, beide zu Ostrog, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Kgl. Amtsgericht Ratibor,

22. Oktober 1914.

Ratibor. [62509] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 18. 1218 88“ verw. gewesenen Landschaftskanzlist Emilie Czajka, geb. Olscha, zu Ratibor wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Königl. Amtsgericht Ratibor, 22. Oktober 1914.

Rawitsch. [62597] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gutsbesitzers Gottlieb Kirste in Rawitsch ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 12. November 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte bierselbst bestimmt.

Rawitsch, den 20. Oktober 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Rawitsch. [62598] Koukursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des verstorbenen Hotelpächters Gustav Rägber in Rawitsch wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Rawitsch, den 20. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Schmiegel. Beschluß. [61564]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des verstorbenen Propstes Anton Wnetkowski in Bucz wird an Stelle des zum Militär eingezogenen Kaufmanns Gustav Jakob in Schmiegel als stellver⸗ tretender Konkursverwalter der Apotheken⸗ besitzer Adolf Hoffmann in Schmiegel bestellt. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des stellvertretenden oder die Wahl eines anderen Verwalters Termin auf den 7. November 1914, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt.

Schmiegel, den 3. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Soest. Konkursverfahren. [61900] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Grewe in Soest wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 11. Juli 1914 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 13. Juli 1914 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Svest, den 20. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

8

Spandau. Konkursverfahren. [62537 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Klempnermeisters Walter Förstel in Seegefeld ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 24. November 1914, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Potsdamerstraße 18, Zimmer 13, bestimmt.

Spandau, den 20. Oktober 1914

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Spandau. Konkursverfahren. [62538] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ofen⸗ und Tonwaren⸗ fabrik „Adler“ in Velten ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Spandau, Pots⸗ damerstr. 18, Zimmer 13, anberaumt. Spandau, den 20. Oktober 1914. Der Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Amtsgerichts.

Templin. [62530] In dem Konkursverfahremm über das Vermögen der Witwe Elisabeth Geiger, geb. Schlegelberger, in Hohenfelde ist Termin zur Beschlußfassung der Gläu⸗ bigerversammlung über Ergänzung und anderwestige Zusammenfetzung des Gläu⸗ bigerausschusses auf den 14. November 1914, Vorm. 10 Uhr, bestimmt. Templin, den 19. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

Velzen, Bz. Hann.

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedemeisters Theodor Klambeck in Hambrock wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben.

Uelzen, den 16. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Uelzen, Bz. Hann. 52 Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Maurermeisters Theodor Dedekind in Uelzen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Uelzen, den 16. Oktober 1914.. Königliches Amtsgericht.

Wilster. Bekanntmachung. [62514] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des am 30. August 1914 verstor⸗ benen Tischlermeisters Gustav Nau in Wilster ist zur Pruͤfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen Termin auf den 13. November 1914, Nachm. 1 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Wilster anberaumt. Wilster, den 23. Oktober 1914. Königliches Amtsgericht.

Wittenberg, Bz. Halle. [62523]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Boelke in Firma „Hermann Boelke Witten⸗ berg“ wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Wittenberg, Bez. Halle, den 24. Ok⸗ tober 1914.

Königliches Amtsgericht.

Tarif⸗ c. Bekanntmachungen

der Eisenbahnen.

(62594] Deutsch⸗Schwedisch⸗Norwegischer Eisenbahnverband über Vamdrup und Saßnitz⸗Trälleborg. Verbands⸗ gütertarif Teil II. Mit Gültigkeit vom 1. November 1914 werden die Sta⸗ tionen Hamburg Hgbf. und Cöln Gereon Eilg. in den Ausnahmetarif 2 für Preißel⸗ beeren und Heidelbeeren aufgenommen. Nähere Auskunft erteilen die Güterabfer⸗ tigungen. Altona, den 24. Oktober 1914. Königliche Eisenbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.

[62605]

Frachtermäßigung für Ammoniak⸗ salpeter. Die Ermäßigung (siehe unsere Bekanntmachung vom 13. d. Mts.) wird vom 1. November 1914 ab im gesamten Geltungsbereich des Ausnahmetarifs für Düngemittel usw. gewährt, mit Ausschluß der bayerischen und württembergischen Staatsbahnen, der württembergischen Nebenbahnen und der Hohenzollerischen Landesbahn.

Berlin, 27. Oktober 1914. Kgl. Eisenbahndirektion.

[62596]

Frachtvergünstigungen für Ausland⸗ sendungen, die während des Krieges nicht zur Ausfuhr gelangt sind. Für Sendungen deutscher Herkunft, die bis zum 1. August 1914 einschließlich auf⸗ gegeben und laut Frachtbrief nach Ruß⸗ land, Belgien oder Frankreich bestimmt waren und die wegen des Krieges nicht zur Ausfuhr gelangt sind, wird im Verkehr von Stationen der Preußisch⸗Hessischen Staatsbahnen und der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen die Fracht für den Hinweg, gegebenenfalls auch nachträglich auf Antrag, der binnen Jahresfrist nach Bezahlung der Fracht bei der Verwaltung eingegangen sein muß, in deren Bereich die Anhaltestation liegt, wie folgt be⸗

rechnet: 8

Ist die Sendung auf der deutschen Grenzstation angehalten worden, so wird die Fracht bis zu dieser Station nach den Ausfuhrfrachtsätzen so berechnet, als ob die Sendung ausgeführt wäre. Soweit die Ausfuhrfrachtsätze nach den verschie denen Empfangsgebieten eines Landes ver⸗ schieden hoch bemessen sind, werden di 8 niedrigsten Frachtsätze der für die Sendung geltenden Tarifklasse oder des F ge Fener Ausnahmetarifs angewendet. Diese Fracht⸗ berechnung tritt auch ein, wenn die Sen dung auf einer vor der Grenze gelegenen Zwischenstation angehalten worden ist und sich die Fracht bis zu dieser Anhaltestation nach dem für diese geltenden Frachtsatz nicht billiger stellt. Ist die Sendung bis zur ausländischen Grenzstation gelangt und nach der deutschen Grenzstation zurück⸗ befördert, so wird für die Hin. und Rück⸗ beförderung zwischen den beiden Grenz⸗ stationen keine Fracht berechnet.

Für die Weiter⸗ oder Rückbeförderung von der deutschen Grenzstation oder eiher vorgelegenen Unterwegsstation werden keine besonderen Frachtvergünstigungen gewährt. Bromberg, den 24. Oktober 1914. Königliche Eisenbahndirektion, zugleich namens der übrigen Preußisch, Hessischen Eisenbahndirektionen und der Reichseisen⸗ bahnen in Elsaß⸗Lothringen. (8. P. 545.)

[625953 Bekanntmachung. Ausnahmetarif Nr. 2 für Abfall⸗ Salpetersäure von 30—3062° Bs. Mit sofortiger Gültigkeit wird die Station Magdeburg als Versandstation in den ge⸗ nannten Ausnahmetarif aufgenommen. Magdeburg, den 24. Oktober 1914. Königliche Eisenbahndirektion.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der (Koye) in Berlin.

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

5 4

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Aummern kosten 25 ₰.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗- und Staatganzeigern

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Höchstpreise.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Brot.

Bekanntmachung über das Verfüttern von Brotgetreide und Mehl. Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide. Bekanntmachung über die Höchstpreise für Getreide und Kleie. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 93 und

Reichsgesetzblatts. Erste Beilage:

Personalveränderungen in der Armee. 8 Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

8

sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Freien Grunder Eisenbahn und der Dahme⸗ Uckroer Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot 1) der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen usw., 2) der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

I. Verboten ist die Ausfuhr und Durchfuhr von:

1) Kokosgarn und ⸗fasern, 2) Zors 8 in rohem, unbearbeitetem und ungebündeltem ustande,

3) Woll⸗Lumpen, Tuchleisten der statistischen Nr. 543a und Leinen⸗, Baumwollen⸗ usw. Lumpen (Papierlumpen) und allen übrigen zur Papierbereitung dienenden Abfällen von Gespinstwaren u. dgl. (alten Netzen, altem Tauwerk, alten Stricken, alten Weberlitzen aus Garn, zur ursprünglichen Bestimmung nicht mehr verwend⸗ bar) der statistischen Nr. 543 b, 8

4) Tonerdehydrat,

5) Chromgegerbtem Rindleder.

II. Es wird aufgehoben das Verbot der Ausfuhr und

Durchfuhr von:

1) Mikroskopen, 8 8 2) Chloräthyl, Chlormethyl und Mischungen beider in Glasröhren und Fläschchen bis zu 100 g und in Metallröhren bis zu 120 g Inhalt. Berlin, den 29. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Realgymnasialdirektor a. D., Geheimen Regierungsrat,

Professor Dr. Weck in Berlin⸗Friedenau den Roten Adlerorden

dritter Klasse mit der Schleife,

dem emeritierten Oberpfarrer Wintzer in Halle a. S., dem Eisenbahnobergütervorsteher a. D., Rechnungsrat Büchel

in Menden, Landkreis Iserlohn, dem Ametsgerichtssekretär,

Ge Herzog in Merseburg und dem Rektor Peter⸗

mann in Münster i. W. den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Ovberlehrer a. D., Professor Loewe in Breslau,

dem Vermessungsdirigenten a. D., Rechnungsrat König in Berlin, bisher bei der Landesaufnahme, und dem Eisenbahn⸗

obersekretär a. D., Rechnungsrat Steinhorst in Elberfeld den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Rektoren Garbs in Stettin und Othlinghaus in Duisburg, dem Hauptlehrer und Kantor Wiebold in Neuen⸗ kirchen, Kreis Melle, dem Vorschullehrer ehen in Breslau, dem Lithographen a. D. Lehmann in Fürstenberg, Mecklen⸗ burg, bisher bei der Landesaufnahme, und dem Eisenbahn⸗ gütervorsteher a. D. Schreiber in Osnabrück den Königlichen Kronenorden vierter Keg den Hauptlehrern rams in Zippnow, Kreis Deutsch Krone, und Pagenstedt in Bergisch Gladbach, Landkreis Mülheim a. Rh., den Lehrern a. D. Maul in Hohenroda, Kreis Delitzsch, und Rabenstein in Halle a. S. den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Obermilitärbauregistrator a. D. Koska in Insterburg d dem Oberbahnassistenten a. D. Schulte in Solingen das Verdienstkreuz in Gold, dem Oberpedellen a. D. Mankel in Göttingen, den Eisen⸗ bahnlokomotivführern a. D. Klein in Sinstorf, Landkreis Har⸗ burg, und Wilke in Zerbst, den Eisenbahnzugführern a. D.

Hartmann in Wilhelmsburg, Landkreis Harburg, Krüger in Neustadt, Mecklenburg, Schneider in Velbert, Kreis Mett⸗ mann, und Weitendorf in Wilhelmsburg, Landkreis Har⸗ burg, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Eisenbahnmaschinenaufseher a. D. Mauerhoff in Lyck, dem Bahnhofsaufseher a. D. Winkelmann in Sprötze, Landkreis Harburg, dem bisherigen Eisenbahnsteindrucker Bröcking in Elberfeld, den bisherigen Eisenbahnmaschinen⸗ putzern Andreé in Osnabrück und Vittinghoff in Holz⸗ Landkreis Hörde, das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens,

dem Patronatsältesten und Kirchenkassenrendanten, Land⸗ wirt Seibicke in Nellschütz, Landkreis Weißenfels, dem Kanzleigehilfen a. D. Sekula in Tost O. Schl., dem Eisen⸗ bahntelegraphisten a. D. Delisch in Dortmund, dem Eisen⸗ bahnunterassistenten a. D. Großmann in Kattenvenne, Kreis Tecklenburg, dem Eisenbahnschaffner a. D. Steiner in Barmen, dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Niggemeier in Hagen i. W., den Eisenbahnweichenstellern a. D. Baumhoff in Eiserfeld, Kreis Siegen, Klatte in Diepholz, Stagge in Icker, Landkreis Osnabrück, dem Egahcetgber ““ Schmitz in Cöln⸗Kalk, dem Eisenbahnstationsschaffner ga. D. Wockel in Barmen, dem Eisenbahnrottenführer a. D. Neuhaus genannt Berger in Obrighoven, Kreis Rees, dem Bahnhofsaufseher a. D. Heitmann in Bieren, Landkreis Herford, dem Bahnhofswärter a. D. Daut in Münster i. W., den a. D. Alves in Meppen, Klepker in Ringel, Kreis Tecklenburg, Lange in Böle bei Hagen i. W., Sauerwald in Bommern, Landkreis Hagen, Seelhoff in Landkreis Hamm, dem Hilfsbahnsteigschaffner a. D.

eiske in Herbern, Kreis Lüdinghausen, dem Hilfspräparator

Kümmel in Göttingen, dem Gärtner Sabotge in Aschers⸗ leben, den bisherigen Hahnunterhaltungsarbeitern Heyen in Emden und Kniepkamp in Steinhagen, Kreis Halle i. W., das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Gärtner, Heizer und Hilfsboten Kuch in Straßburg i. E.⸗Neudorf, dem bisherigen Eisenbahnlokomotivputzer Mo⸗ drach in Rheine, Kreis Steinfurt, dem Dienstknecht Meß in Dänschendorf a. F., Kreis Oldenburg, und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Klockenhoff genannt Jütte in Westhofen, Landkreis Hörde, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über Höchstpreise. Vom 28. Oktober 1914.

6 Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1. An die Stelle der §§ 2 und 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) treten folgende Vorschriften: 1

Soweit für den Großhandel Höchstpreise festgesetzt sind, ist der Besitzer solcher Gegenstände verpflichtet, sie der zuständigen Behörde auf ihre Aufforderung zu überlassen; Landwirten sind die zur Fortführung ihrer IC“ Mengen an Getreide und Futtermitteln zu belassen. Der Uebernahme⸗ preis wird unter Berücksichtigung des Höchstpreises sowie der Güte und Verwertbarkeit der Gegenstände von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen end⸗ gültig Fannhe ea

Soweit für den Kleinhandel Höchstpreise festgesetzt sind, und ein Besitzer sich weigert, trotz Aufforderung der zuständigen Behörde, solche Gegenstände zu den festgesetzten Höchstpreisen zu verkaufen, kann die zuständige Behörde die Gegenstände, die für den eigenen Bedarf des Besitzers nicht nötig sind, über⸗ nehmen und auf seine Rechnung und Kosten zu den festgesetzten Höchstpreisen verkaufen. 8

8

Der Bundesrat setzt die Höchstpreise fest. Soweit er sie nicht festgesetzt hat, können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden Höchstpreise festsetzen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden erlassen die erforderlichen Anordnungen und Aus⸗ führungsbestimmungen.

Artikel 2.

Diese Verordnung tritt mit dem in Kraft. 8 Berlin, den 28. Oktober 1914. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. 8

Tage der Verkündung

Bekanntmachung über den Verkehr mit Brot.

Vom 28. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Weizenbrot darf in den Verkehr nur gebracht werden, wenn zur Bereitung auch Roggenmehl verwendet ist. Der Gehalt an Roggenmehl muß mindestens zehn Gewichtsteile auf neunzig Gewichts⸗ teile Weizenmehl betragen. 82

Roggenbrot darf in den Verkehr nur gebracht werden, wenn zur Bereitung auch Kartoffel verwendet ist. Der Kartoffelgebalt muß bei Verwendung von Kartoffelflocken, Kartoffelwalzmehl oder Kartoffel⸗ stärkemehl mindestens fünf Gewichtsteile auf fünfundneunzig Gewichts⸗ teile Roggenmehl betragen.

Roggenbrot, zu dessen Bereitung mehr Gewichtsteile Kartoffel verwendet sind, muß mit dem Buchstaben K bezeichnet werden. Be⸗ trägt der Kartoffelgehalt mit als zwanzig Gewichtsteile, so muß dem Buchstaben K die Zahl der Gewichtsteile in arabischen Ziffern hinzu⸗

gefügt werden. Werden gequetschte oder geriebene Kartoffeln verwendet, so ent⸗

sprechen vier Gewichtsteile einem Gewichtsteil Kartoffelflocken, Kar⸗ toffelwalzmehl oder Kartoffelstärkemehl.

ö Diese Vorschriften gelten für Konsumentenvereinigungen auch bei Abgabe an ihre Mitglieder.

Bäcker und Brotverkäufer haben einen Abdruck dieser Verordnung

in ihren Verkaufsräumen auszuhängen. F

§ 5. Wer den Vorschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird, sofern nicht andere Vorschrifen schwerere Strafen androhen, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

§ 6. Diese Verordnung gilt nicht für Brot, das aus dem Ausland eingeführt wird.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem 4. November 1914, die Vor⸗ schrift des § 2 Abs. 1 mit dem 1. Dezember 1914 in Kraft.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 28. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachun über das Verfüttern von Brotgetreide und Mehl.

Vom 28. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

91. Das Verfüttern von mahlfähigem Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie von Roggen⸗ und Weizenmehl, das zur Brotbereitung geeignet ist, ist verboten.

§ 2. Die Landeszentralbehörden können das Schroten von Roggen und Weizen beschränken oder verbieten.

Scoyweit dringende wirtschaftliche Bedürfnisse vorliegen, können die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden das Verfüttern von Roggen, der im landwirtschaftlichen Betriebe des Viehhalters erzeugt ist, für das in diesem Betriebe gehaltene Vieh allgemein für bestimmte Gegenden und bestimmte Arten von Wirt⸗ schaften oder im Einzelfalle zulassen.

§ 4.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmung zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. 85 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung oder gegen die simãß §§ 2, 3 und 4 erlassenen Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

Diese Verordnung tritt mit 8 4. November 1914 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 28. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide.

Vom 28. Oktober 1914. 9

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftli en Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen: