1914 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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§1. Zur Herstellung von Roggenmehl ist der Roggen mindestens bis zu zweiundsiebzig vom Hundert durchzumahlen. 8

Zur Herstellung von Weizenmehl ist der Weizen mindestens zu fünfundstebzig vom Hundert durchzumahlen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können diese Ausmahlung in der Weise zulassen, daß hierbei ein Auszugsmehl von bestimmter Höhe hergestellt wird.

6 3.

Soweit ein Verkäufer von Roggenmehl infolge dieser Verord⸗ nung nicht vertragsmäßig liefern kann, ist er verpflichtet, Mehl, das Eö“ von zweiundsiebzig vom Hundert ausgemahlen ist, zu iefern.

Soweit ein Verkäufer von Weizenmehl infolge dieser Verordnung nicht vertragsmäßig liefern kann, ist er verpflichtet, eine nach § 2 zu⸗ gelassene Mehlsorte zu liefern, die der verkauften im Auswahl⸗ verhältnis am nächsten steht.

Der Kaufpreis ist bei Lieferung eines geringerwertigen Mehls nach den §§ 472, 473 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu mindern, bei Lieferung eines höherwertigen entsprechend zu erhöhen.

Der Käufer ist berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten, so⸗ weit der Verkäufer infolge dieser Verordnung nicht vertrags mäßig liefern kann. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Käufer nicht unverzüglich davon Gebrauch macht, nachdem der Verkäufer ihm an⸗ gezeigt hat, daß er ganz oder teilweise nicht liefern kann.

4. „Wer den Borschriften dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mart bestraft.

1 § 5. Diese Verordnung tritt mit dem 4. November 1914 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 28. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Be kannima ch un g ber die Höchstpreise für Getreide und Kleie. Vom 28. Oktober 1914. Auf Grund von § 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, om 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 458) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:

§ 1. Der Preis für die Tonne inländischen Roggens darf im Groß⸗ andel ea übersteigen in: Mark

1“ Berlin.. Braunschweig

*

Duisburg.

Emden.

Cööö rankfurt a. M.

„868 561“ EE11“

„6 . 15155

Schwerin i. M. bbeeeI11““ Straßburg i. Els.... Stuitgatt... 8 1“”““

Beträgt das Gewicht des Hektoliters Roggen mehr als 70 Kilo⸗ gramm, so steigt der Höchstpreis für jedes volle Kilogramm um eine Mark fünfzig Pfennig. 83

In den im §1 nicht genannten Orten (Nebenorte) ist der Höchst⸗ preis gleich dem des nächstgelegenen im § 1 genannten Ortes (Hauptort).

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis fest⸗ setzen. Ist für die Preisbildung eines Nebenorts ein anderer als der nächstgelegene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstyreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchstpreis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Bundesstaate, so ist die Zustimmung des Reichskanzlers erforderlich.

§ 4.

Der Höchstpreis für die Tonne inländischen Weizens ist vierzig Mark höher als der Höchstpreis für die Tonne Roggen (§§ 1 und 3). Beträgt das Gewicht des Hektoliters Weizen mehr als 75 Kilogramm, so steigt der Höchstpreis für jedes volle Kilogramm um eine Mark

ünfzig Pfennig.

§ 5.

Der Höchstpreis für die Tonne inländischer Gerste, deren Hekto⸗ litergewicht nicht mehr als 68 Kilogramm beträgt, ist in den preu⸗ ßischen Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover und Westfalen sowie in Oldenburg, Braunschweig, Waldeck, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg zehn Mark, in dem rechtsrheinischen Bayern dreizehn Mark, anderorts fünfzehn Mark niedriger als der Höchstpreis für die Tonne Roggen (§§ 1 und 3).

§ 6. „Ein nach den §§ 1 bis 5 in einem Orte bestehender Höchstpreis gilt für die Ware, die an diesem Ort abzunehmen ist.

§ 7. Als Großhandel im Sinne der §§ 1 bis 6 gilt insbesondere der

Verkehr zwischen dem Erzeuger, dem Verarbeiter und dem Händler.

§ 8.

Der Preis für den Doppelzentner Roggen⸗ oder Weizenkleie darf beim Verkauf durch den Hersteller dreizehn Mark nicht übersteigen. Diese Vorschrift gilt nicht für Futtermehl (Bollmehl, Rand, Grieß⸗ kleie und dergleichen). 89

Die Höchstpreise bleiben bis zum 31. Dezember 1914 unver⸗ ändert, von da ab erhöhen sie sich am 1. und 15. jeden Monats bei Getreide um eine Mark fünfzig Pfennig für die Tonne, bei Kleie um

fünf Pfennig für den Doppelzeniner.

§ 10.

Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Bar⸗ zahlung bei Empfang; wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu zwei Prozent Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Sie schlietzen bei Getreide, aber nicht bei Kleie, die Kosten

b es Transports bis zum Güterbahnhofe, bei Wassertransport bis zur Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes des Abnahmeorts in sich. § 11

Diese Verordnung tritt am 4. November 1914 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 28. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers

des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4527 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung (Reichsgesetzbl. 1909 S. 93 ff.), vom 24. Oktober 1914, unter

Nr. 4528 eine Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Fi. und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 24. Oktober 1914, und unter

„Nr. 4529 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des

Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 23. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 28. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

vX““ L“ 8

Die von heute ab zur Ausgabe g angende Nummer 94 des Reichsg esetzblatts enthält unter

Nr. 4530 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der vom 20. März 1900, vom 26. Oktober 1914, unter

Nr. 4531 eine Bekanntmachung über Höchstpreise, vom 28. Oktober 1914, unter GöG“

Nr. 4532 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Brot, vom 28. Oktober 1914, unter

Nr. 4533 eine Bekanntmachung über das Verfüttern von Brotgetreide und Mehl, vom 28. Oktober 1914, unter

Nr. 4534 eine Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide, vom 28. Oktober 1914, und unter

Nr. 4535 eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Getreide und Kleie, vom 28. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 29. Oktober 1914. ] Kaeaiserliches Postzeitungsamt Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195)

den Regierungsrat Dr. Berger in Berlin zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Oppeln und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit und

den Regierungsrat Dr. Ziehm in Oppeln zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Danzig und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landrat von Rönne in Ortelsburg zum Oberregie⸗ rungsrat zu ernennen. 8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Wermelskirchen getroffenen Wahl den Rentner Gustav Jungbluth daselbst als unbe⸗ soldeten Beigeordneten der Stadt Wermelskirchen auf fernere sechs Jahre bestätigt. .

Ministerium des Innern. Dem Oberregierungsrat von Rönne ist die Stelle des Dirigenten der IX. Abteilung des Polizeipräsidiums in Berlin übertragen worden. 8

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal⸗ abgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen⸗ 5 8 dem Betriebsjahre 1913 auf 85 000 festgestellt worden ist.

Frankfurt (Main), den 26. Oktober 1914. er Königliche Eisenbahnkommissar. 3J

686Eghnng.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem S. 1913 der Dahme⸗Uckroer Eisenbahn auf 35 000 festgesetzt worden ist.

Halle (Saale), den 27. Oktober 1914.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Scheringer.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Oktober 1914.

In der am 28. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde den Entwürfen von

Bekanntmachungen, betreffend Höchstpreise usw., die Zustimmung

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 93

erteilt. Der Entwurf einer Bekanntmachung über die privat⸗ rechtlichen Verhältnisse der Genossenschaften zum Zwecke der Bodenverbesserung gelangte zur Annahme.

sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr

sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr für Rechnungswesen Siechee 8

Wie „W. T. B.“ von maßgebender Seite erfährt, ist der Andrang zur Offizierlaufbahn bei den Verkehrstruppen derartig groß, daß zur Zeit Anträge auf Annahme als Fahnenjunker gar keine Aussicht auf Erfolg haben. Sämtliche Stellen sind nicht nur voll besetzt, sondern sogar bis auf längere Zeit hin⸗ aus überfüllt.

stimmungen die Einstellung als Fahnenjunker bei Flieger⸗, Luftschiffer⸗ und folgen kann. Große Aussicht auf Erfolg versprechen aber Anträge auf Einstellung als Fahnenjunker bei der Infanterie, besonders bei den Regimentern der Grenzbezirke. Kriegsrechtsverletzungen ist im Kriegsministerium eine besondere Untersuchungsstelle eingerichtet worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wird gebeten, dieser alle Fälle, aber auch nur solche mitzuteilen, in denen Augenzeugen dafür be⸗ nannt werden können, daß feindliche Militär⸗ oder Zivilpersonen sich unsern Truppen gegenüber der Verletzung des Kriegsrechts schuldig gemacht haben. Die Adresse lautet: Kriegsministerium (Militär⸗Unter⸗

Leipzigerstraße 5.

Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm gerichtet: Im Namen der zahlreichen in Frankfurt und Umgebung sich auf⸗ haltenden britischen Untertanen, die sich ungehindert hier bewegen dürfen, erheben wir Einspruch gegen jede harte und unberechtigte

Behandlung der Deutschen in England, die gegen alles Herkom

in unserem Lande verstoßen würde. Sir William H. Lindlev, John M. Mackenzie, Ernest C. Cole.

liegen die Ausgaben 152, 153 und 154 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 63. Verlustliste der

Armee, den Schluß der 42. Verlustliste der sächsischen und die 45. Verlustliste der württembergischen rmee.

Bayern.

recht hat der „München⸗Augsburger Abendzeitung“ zufolge Soldaten nachstehenden Armeebefehl gerichtet:

die 1114“ unserer Front zu haben, die Truppen jenes Volkes, dessen Neid seit Jahren an der Arbeit war, uns mit einem Ring von

blutigen, ungeheuren Krieg vor allem zu verdanken. Darum, wenn es jetzt gegen diesen Feind geht, übt Vergeltung für die seindliche

nicht so leicht aus der Weltgeschichte zu streichen sind; zeigt ihnen das durch deutsche Hiebe von ganz besonderer Art. Hier ist der Gegner, der der Wiederherstellung des Friedens am meisten im Wege steht. Drauf! Rupprecht.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adel⸗

meldet, gestern nachmittag im 92. Lebensjahre in München gestorben. Am Sterbebette befanden sich Ihre Majestät die Königin Maria Therese sowie sämtliche in München weilenden Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen 1 Seine Majestät der König empfing die Nachricht in Leustetten und

verwandten Höfen und den im Felde befindlichen Mitgliedern des Königlichen Hauses telegraphisch übermittelt. Die Leiche der Verewigten wird nach Wien übergeführt, wo sie an der Seite ihres Gemahls, des Herzogs von Modena, in der Kaiser⸗ gruft beigesetzt wird.

Oesterreich⸗Ungarn. 1 8

für Industrie, Gewerbe und Handel wurde über die

Stürgkh in der Angelegenheit des Ausfuhrverbots be⸗ richtet. Wie „W. T. B.“ meldet, wies die Abordnung insbesondere darauf hin, daß eine große Anzahl von Waren mit dem Ausfuhrverbot belegt sei, ohne daß

Ausfuhrverboten durch einen Ausschuß unter Hinzuziehung von Deutschland bereits der Fall sei. Der Ministerpräsident nahm

klärte, wegen der Regelung der Aus Sinne der dargebrachten Wünsche Fühlung nehmen zu wollen.

Notwendigkeit, den lügenhaften Nachrichten der eng⸗ lischen und französischen Presse SIö Es ist beabsichtigt, den bereits eingeleiteten Auf

zu versenden, das die Wahrheit über die Ereignisse darstellt. Der ungarische Ackerbauminister veröffentlicht über den

„W. T. B.“ meldet, folgende Verordnung:

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗

Es wird noch bemerkt, daß nach den bestehenden Be⸗

Kraftfahrtruppen überhaupt nicht er⸗ 8

Zur Feststellung der von unseren Feinden begangenen

suchungsstelle für Verletzungen des Kriegsrechts) Berlin W. 66,

Die englische Kolonie in Frankfurt a. M. hat an Lord Roberts und das Home Office in London laut

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers”“

preußischen Armee, die 37. Verlustliste der bayerischen

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz Rupp⸗ als Kommandierender der sechsten deutschen Armee an seine

Soldaten der sechsten Armee! Wir haben nun das Glück, auch Feinden zu umgeben, um uns zu erdrosseln. Ihm haben wir diesen 1

Hinterlist, für so viele schwere Opfer. Zeigt ihnen, daß die Deutschen

gunde, Herzogin von Modena, die Tochter Seiner Majestät weiland König Ludwigs I. von Bayern, ist, wie „W. T. B.“

hat sie sofort Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph, den

In der gestrigen Sitzung des ständigen Ausschusses

einer Abordnung beim Ministerpräsidenten Grafen

dies durch die Umstände begründet wäre. Sie gab dem Wunsche Ausdruck, daß die Entscheidung über Ausnahmen von

Vertretern der Fachkreise Hefäll werden solle, wie dies in 1

die Ausführungen mit lebhaftem Irbemese enigegen und er⸗ uhrbewilligungen im

Hierauf beschäftigte sich der ständige Ausschuß mit der

lärungsdienst der Handelskammer in neutralen Staaten, insbesondere in Nord⸗ amerika, auszubauen und zunächst ein Rundschreiben durch Ver⸗ mittlung der Kaufmannschaft und insbesondere der Exporteure

Viehverkehr zwischen Deutschland und Ungarn, wie Mehrere befestigte Ste

16 englische Offiziere und über 300 Mann zu Gefangenen ge⸗

In einem solchen Falle, wo in dem wechselseitigen Viehverkehr keine in dem Uebereinkommen beziehungsweise in dessen Schluß⸗ protokoll vorgesehene Bedingung hinsichtlich der Viehein⸗ oder Duͤrch⸗ fuhr obwaltet oder wo hinsichtlich dieser Ein⸗ oder Durchfuhr ein besonderes Verbot oder eine Beschränkung besteht, kann auch eine be⸗

sondere Bewilligung erfolgen. Solche besondere Bewilligung für die Einsuhr nach Ländern der Heiligen Stephanskrone oder für die Durchfuhr durch diese kann nur der Ackerbauminister erteilen und nur durch die Initiative des genannten Ministers erfolgt auch die Er⸗ wirtung der Bewilligung zur Ein⸗ oder Durchfuhr nach Deutschland vom Gebiete Ungarns. .“

In dem Hochverratsprozeß Princip und Ge⸗ nossen ist gestern folgendes U rteil gefällt worden: Die An⸗ geklagten Ilic, Veljko Cubrilowic, Nedo Kerowic, JFowanowic und Milowic wurden zum Tode durch den Strang verurteilt. Mitar Kerowic wurde zu lebenslänglichem schweren Kerker, Princip, Cabrinowic und Grabez zu je zwanzig Jahren, Vaso Cubrilowic zu sechzehn Jahren, Popowic zu dreizehn Jahren, Kranjcevic und Gjukic zu je zehn Jahren, Stjepanowic zu sieben Jahren, Zagorac und Perin zu je drei Jahren schweren Kerkers verurteilt. Die üͤbrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

Großbritannien und Irland.

Der Prinz Moritz von Battenberg, ein Bruder der Königin Söanien, ist gestern in London gestorben.

Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist der Oel⸗ tankdampfer „Brindilla“, der durch den englischen Kreuzer „Suffolk“ angehalten und nach Halifax gebracht worden war,

reigelassen worden. ftelgelc Italien.

Die italienische Regierung hat der „Neuen Freien Presse“ zufolge von der griechischen Regierung die Erklärung verlangt und erhalten, daß die Besetzung von Argyrokastro und Premeti eine vorläufige Maßregel sei und eine Ein⸗ verleibung dieser Gebiete nicht stattfinden werde.

Niederlande.

Wie die Amsterdamer Blätter melden, hat ein in Ymuiden eingetroffener holländischer Schleppdampfer berichtet, daß etwa 40 Seemeilen nordnordwestlich von Nmuiden ein Lugger auf eine Mine gestoßen und mit der ganzen Besatzung untergegangen ist.

Dänemark.

Der Reichstag hat gestern einen Gesetzentwurf ange⸗ nommen über die Ergänzung des Gesetzes vom 6. August 1914, betreffend das Ausfuhrverbot gewisser Waren. Der Gesetzentwurf bestimmt, wie „W. T. B.“ meldet, daß in das Gesetz ein Verbot eingefügt wird, Waren auszuführen, die mit Rücksicht auf das Wirtschaftsleben dem Lande zu erhalten sind. Der Reichstag hat ferner einen Gesetzentwurf angenommen, nach dem jeder, der gegen eine von ihm abgegebene Erklärung über den Bestimmungsort eines Schiffes oder über Waren, die er ein⸗ oder auszuführen beabsichtigt, handelt, mit einer Geld⸗ strafe von 500 bis 10 000 Kronen belegt 1

Griechenland. 2

Die bei den Großmächten beglaubigten griechischen Ge⸗ sandten haben am Montag einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge den Regierungen die Absicht der griechischen Regierung, Epirus wieder zu besetzen, mitgeteilt. Die Be⸗ setzung sei als vorläufige Maßregel zur Herstellung der Ordnung und Sicherheit gedacht, die durch wiederholte Einfälle albanischer Banden bedroht seien, wodurch die Zustände an der griechischen Grenze unhaltbar gemacht würden. Griechische Truppen seien nach den betreffenden Gebieten abgesandt worden. Die griechische Regierung wiederholte bezüglich Valonas die Italien

gegebene Versicherung, daß sie Valona als außerhalb ihrer

Einflußsphäre liegend betrachte.

macht und 4 Geschütze erobert. Englische und französische Gegenstöße wurden überall abgewiesen. Eine vor der Kathedrale von Reims aufgefahrene fran⸗ zösische Batterie mit Artilleriebeobachter auf dem Turme der Kathedrale mußte unter Feuer genommen werden. Im Argonnerwalde wurden die Feinde aus mehreren Schützen⸗ gräben geworfen und einige Maschinengewehre erbeutet. Südwestlich Verdun wurde ein heftiger französischer Angriff zurückgeschlagen. Im Gegenangriff stießen unsere Truppen bis in die feindliche Hauptstellung durch, die sie in Besitz nahmen. Die Franzosen erlitten starke Ver⸗ luste. Auch östlich der Mosel wurden alle Unter⸗ nehmungen des Feindes, die an sich ziemlich bedeutungslos waren, zurückgewiesen.

8 2*

Oestlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 29. Oktober, Vorm. (W. T. B.) Mitteilung der Obersten Heeresleitung. Auf dem nordöstlichen Kriegsschauplatz befinden sich unsere Truppen im fort⸗ schreitenden Angriff; während der letzten drei Wochen wurden hier 13 500 Russen zu Gefangenen gemacht, 30 Geschütze und 39 Maschinengewehre erbeutet.

Auf dem südöstlichen Kriegsschauplatz haben sich die Verhältnisse seit gestern nicht geändert.

Wien, 28. Oktober. (—. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

In Galizien ereignete sich auch gestern nichts Wesentliches.

An manchen Teilen der Front haben sich beide Gegner ein⸗

gegraben. Unsere schweren Geschütze vernichteten mehrere feind⸗

liche Batterien und Stützpunkte. ““ Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes

von Hoefer, Generalmajor.

Ueber die Kriegslage in Polen berichtet der österreichisch⸗ ungarische Generalstab gleichlautend mit der deutschen obersten Heeresleitung.

Südlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird verlaut⸗ bart: Am 27. d. M. haben wir in Serbien erneut Erfolge errungen. Der Ort Ravnji und die stark befestigte feindliche Stellung an der Dammstraße nördlich Ernabara in der Macva wurden nach tapferer feindlicher Gegenwehr von unseren Truppen erstürmt. Hierbei wurden vier Geschütze und acht Maschinengewehre erobert, fünf Offiziere und 500 Mann ge⸗ fangen genommen und viel Kriegsmaterial erbeutet.

Potiorek, Feldzeugmeister.

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Der Krieg zur See.

London, 28. Oktober. (Reuters Bureau.) Der D „Manchester“ mit 5363 Tonnengehalt stieß in der Nähe der Nordküste von Irland auf eine Mine und sank; der Kapitän und 13 Mann ertranken, 30 Mann wurden durch einen Schlepper gerettet. Die seemännischen Behörden von Liverpool erließen eine Warnung für die Nordirland passierende Schiff⸗ fahrt, daß deutsche Minen in diesen Gewässern gelegt seien.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die indirekten und die direkten Steuern, die Schulden und das Kapttalvermögen der Srädte und Landgemeinden der Provinz Ostpreußen im Rechnungsjahre 1911.

Durch gemeinsamen Erlaß des Ministers des Innern und des Finanzministers vom 19. Junt 1912 ist die Aufstellung einer Finanz⸗ statistik sämtlicher preußischen Städte und Landgemeinden für das Rechnungsjahr 1911 angeordnet worden. Die Veröffentlichung der Erhebungsergebntsse erfolgt dergestalt, daß die Gemeindefinanzstatistik

. Bulgarien. für jede Provinz und die für den Staat in je einem besonderen Bande

Der Ministerpräsident hat gestern den bulgarischen

Gesandten in Nisch empfangen, der ihm einen langen Bericht

erstattete. 1 Amerika.

Der britische Botschafter in Washington hat dem Staatsdepartement zwei Noten übermittelt, in denen dem „Reuterschen Bureau“ zufolge erklärt wird, daß Baumwoll⸗ ladungen nicht beschlagnahmt werden würden. Es sei nicht die Absicht der britischen Regierung, Baumwolle auf die neue in Vorbereitung befindliche Konterbandeliste zu setzen. Was Mineralöle und andere in der Konterbandeliste aufgeführte Güter betreffe, so werde England keine Ladung beschlag⸗ nahmen, wenn die Ehcftae bewiesen, daß das Be⸗ stimmungsland neutral sei. Nur wenn die Güter „auf Order“ konsigniert seien, werde England eine Durchsuchung vornehmen. Zugleich wird den amerikanischen Verfrachtern empfohlen, ihre Sendungen an neutrale Regierungen oder andere bestimmte Empfänger zu richten. In der einen Note wird ferner die Aufmerksamkeit auf die merkliche Zunahme der amerikanischen Ausfuhr von Mineralölen während der letzten Wochen gelenkt, und es wird gesagt, es sei unnötig, die ge⸗ waltige Bedeutung der Motore und Unterseeboote während dieses Krieges, die alle Mineralöl brauchten, zu betonecn.

Afrika. 6 Die ägyptischen Behörden haben Londoner Blätter⸗

meldungen zufolge beschlossen, alle Deutschen und Oester⸗

reicher dienstpflichtigen Alters zu internieren. Die Be⸗ wegungsfrelheit der übrigen soll noch mehr beschränkt werden.

Die letzten Berichte aus Südwestafrika lauten, wie das Blatt „Telegraaf“ meldet, sehr ungünstig. Es scheint, daß der General Dewet gegen Botha Partei genommen hat, während man in London sich über die Haltung vieler anderer einflußreicher Mitglieder der Partei des Generals Hertzog viel Sorge macht.

Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 229. Oktober, Vormittags.

(W. T. B.) Mitteilung der Obersten Heeresleitung. Unser Angriff südlich Nieuport gewinnt langsam Boden. Bei Ypres steht der Kampf unverändert. West⸗ lich Lille machten giüsefr Truppen gute Fortschritte.

ungen des Feindes wurden genommen,

des 243. Heftes der „Preußischen Statistik“ enthalten ist. Seit kurzem liegt der 332 Quartseiten starke erste Band von diesem Hefte vor, der die Gemeindefinanzstatistik für die Provinz Ostpreußen um⸗ faßt (Verlag des Königlichen Statistischen Landesamts in Berlin, geh. 8,40 ℳ). Die Veröffentlichung besteht aus 18 Tabellen, die über die finanziellen Verhältnisse der ostpreußischen Städte und Land⸗ gemeinden im Rechnungsiahre 1911 eingehendsten Aufschluß geben. In der ersten Tabelle finden sich in kreisweise durch⸗ geführter Gliederung innerhalb der drei Regierungsbezirke Königsberg, Gumbinnen und Allenstein für jede Stadt und für jede mehr als 5000 Einwohner zählende Landgemeinde einzeln und für die übrigen, kleineren Landgemeinden in einer Summe Angaben über die Einwohnerzahl (nach der Personenstandsaufnahme für das Rechnungs⸗ jahr 1912) und über die Fläche in Hektaren, über das Prinzipalsoll der direkten Steuern, wie es in den kreisangehörigen Städten und Landgemeinden für die Verteilung der Kreissteuern und in den Stadt⸗ kreisen für die Verteilung der Provinzialsteuern nach dem Stande vom 1. Januar 1912 ermittelt worden ist, über das Umlagesoll der direkten Gemeindesteuern im Rechnungsjahre 1911 nach dem Stande vom 1. Januar 1912 und die zu seiner Aufbringung im Rechnungs⸗ jahre 1911 von den Gemeinden erhobenen Prozentsätze. Neben den absoluten Beträgen des gesamten Prinzipal⸗ und Umlagesolls sind auch ihre auf 1 Einwohner entfallenden Beträge nachgewiesen. Schließlich gewährt die Tabelle noch darüber Aufschluß, wieviel Prozente des Prinzipalsolls das Umlagesoll betrug; diese Zahl gibt an, wieviel Prozent der gesamten umlagefähigen direkten Steuern das Kassendefizit in den einzelnen Gemeinden aus⸗ machte. Eine zweite Tabelle enthält Nachweisungen der von den ost⸗ preußischen Städten und Landgemeinden im Rechnungsjahre 1911 er⸗ hobenen Zuschläge zur Staatseinkommensteuer und der Heranziehung der Einkommen von nicht mehr als 900 zur Gemeindeeinkommen⸗ steuer. In weiteren Tabellen findet man Angaben über das Ver⸗ mögen und die Schulden nach dem rechnungsmäßigen Stande vom 31. März 1912, und zwar für die Städte und die mehr als 5000 Einwohner zählenden Landgemeinden einzeln und für die kleineren Landgemeinden jedes Kreises zusammengefaßt. Es sind das Kapital⸗ vermögen nebst den Inilaßen, zu denen die Kapitalien angelegt worden, sämtliche am Schlusse des Rechnungsjahrs 1911 im Eigentum der Gemeinden befindlichen Grundstücke, Anstalten, Betriebe usw. und die diesem Vermögen gegenüberstehenden Schulden nach der Art ihrer Verwendung nachgewiesen, die letzteren geschieden in langfristige An⸗ leihen, Hypotheken⸗ und Grundschulden sowie Restkaufgelder und kurz⸗ fristige Darlehen. Andere Tabellen weisen kreisweise für jede Stadt und für jede über 5000 Einwohner zählende Landgemeinde einzeln, für die kleineren Landgemeinden zusammen die Isteinnahmen und „ausgaben des Rechnungsjahres 1911 nach ihren Quellen bezw. Haupt⸗ verwendungszwecken und für jede Stadt⸗ und Landgemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern auch die Isteinnahmen und ⸗ausgaben jedes einzelnen Verwaltungszweiges nach. Ein Anhang enthält Angaben über das Vermögen und die Schulden der kommunalen Zweckverbände Gesamtschulverbände, Spritzen⸗, Friedhofs⸗, Wege⸗, Brücken⸗, rankenhaus⸗, Meliorations., Deich⸗, Eber haltungs⸗, Bullenhaltungs⸗ und sonstige Zweckverbände) der Provinz Ostpreußen am Schlusse des Rechnungsjahres 1911. 9 8

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In den Städten und Landgemeinden der Provinz Ostpreußen wurden im Rechnungsjahre 1911 an indirekten Gemeinde steuern eingenommen: an Umsatzsteuer 1127 616 (davon in den Städten 940 402, in den Landgemeinden 187 214 ℳ), an Wert zuwachssteuer einschließlich der Anteile an der Reichswertzuwachs⸗ steuer 163 355 (in den Städten 147 955, in den Landgemeinden 15 400 ℳ), an Schankkonzessionssteuer 61 998 (in den Städten 61 754, in den Landgemeinden 244 ℳ), an Bier⸗, Brau oder Braumaltsteuern 426 976 (in den Städten 356 740, in den Landgemeinden 70 236 ℳ), an Lustbarkeitssteuern 296 322 (in den Städten 291 085, in den Landgemeinden 5237 ℳ), an Hunde⸗ steuer 131 837 (in den Städten 123 472, in den Landgemeinde 8365 ℳ), insgesamt an indirekten Steuern 2 208 104 (davon in den Städten 1 921 408, in den Landgemeinden 286 696 ℳ). Das sind auf 1 Einwohner 1.27 (in den Städten 2,90, in den Land⸗- gemeinden 0,27 ℳ). Im Regierungsbezirk Königsberg ergeben sich wesentlich höhere Beträge auf den Kopf der Bevölkerung als in den beiden anderen Regierungsbezirken Gumbinnen und Allenstein. Es beläuft sich der auf 1 Einwohner entfallende Betrag vereinnahmter indirekter Gemeindesteuern im Regierungsbezirk Königsberg auf 2,11 (in den Städten auf 3,60 ℳ, in den Landgemeinden auf 0,37 ℳ), in den Regierungsbezirken Gumbinnen und Allenstein dagegen nur auf 0,63 bezw. 0,655 (in den Städten auf 1,91 bezw. 1,81 ℳ, in den Landgemeinden auf 0,22 bezw. 0,21 ℳ). Die Einnahmen an indirekten Gemeindesteuern machten bet der Gesamthett der ostpreußischen Städie und Landgemeinden 8,37 % des ganzen Gemeindesteueraufkommen aus (in den Städten allein 10,74 %, in den Landgemeinden 3,38 %).

Die im Rechnungsjahre 1911 in den Städten und Landgemeinden der Provinz Ostpreußen erhobenen direkten Gemeindesteuern ergaben an Ein kommensteuer 12 152 185 (davon in den Städten 9 171 582, in den Landgemeinden 2 980 603 ℳ), an Grund⸗ und Gebäudesteuer 9 909 491 (davon in den Städten 5 056 721,

in den Landgemeinden 4 852 770 ℳ), an Gewerbesteuer

1 879 728 (davon in den Städten 1 622 855, in den Landgemeinden 256 873 ℳ) und an Betriebssteuer 221 909 (davon in den Städten 124 046, in den Landgemeinden 97 863 ℳ), insgesamt 24 163 313 (davon in den Städten 15 975 204, in den Land⸗ gemeinden 8 188 109 ℳ). Das sind auf 1 Einwohner 13,84 (in den Städten 24,16, in den Landgemeinden dagegen nur 7,55 ℳ). Auch hier bestehen in den drei Regierungsbezirken bedeutende Unterschiede. Es berechnet sich der 19 den Kovpf der Bevölkerung entfallende Betrag vereinnahmter direkter Gemeindesteuern im Regierungsbezirk Königsberg auf 19,08 (in den Städten auf 27,88, in den Land⸗ gemeinden auf 8,33 ℳ), hingegen in den Regierungsbezirken Gumbinnen und Allenstein nur auf 11 42 bezw. 8,41 (in den Städten auf 21,57 be w. 15,58 ℳ, in den Landgemeinden auf 8,15 bezw. 5,60 ℳ). Die Einnohmen an direkten Gemeindesteuern machten bei der Gesamtheit der ostpreußischen Städte und Landgemeinden 91,63 % des süeen Gemeindesteueraufkommens aus (in den Städten allein 89,26, in den Landgemeinden 96,62 %,). 8 Direkte und indirekte Gemeindesteuern zusammen ergaben 26 371 417 (davon in den Städten 17 896 612, in den Landgemeinden 8 474 805 ℳ); das sind auf 1 Einwohner 15,11 (in den Städten 27,06, in den Laan. dagegen nur 7,82 ℳ). Den Maßstab für die steuerliche Leistungsfähigkeit der Ge⸗ meinden gibt das auf 1 Einwohner entfallende Prinzipalsoll der direkten Steuern, während das Umlagesoll auf den Kopf der Be⸗ völkerung und in Prozenten des Prinzspalsteuersolls ihre Belastung durch direkte Gemeindesteuern kennzeichnet. Beide Momente sind bei der Beurteilung des Schuldenstandes zu berücksichtigen. Es betrug nun das Prinztpalsoll der direkten Steuern, wie es in kreisangehörigen Städten und in Landgemeinden für die Verteilung der Kreissteuern, in Stadtkreisen für die Verteilung der Provinzial⸗ steuern nach dem Stande vom 1. Januar ermittelt worden ist, in den ostpreußischen Städten und Landgemeinden zusammen 10 172 034 (in den Städten allein 6 693 781, in den Landgemeinden 3 478 253 ℳ), auf 1 Einwohner 5 83 (in den Städten 10,12, in den Landgemeinden 3,21 ℳ). Das Um lagesoll der direkten Gemeindesteuern berechnet sich nach dem Stande vom 1. Januar 1912 für die Gesamtheit der Städte und Landgemeinden Ostpreußens auf 24 077 336 (für die Städte allein auf 15 861 768, für die Landgemeinden auf 8 215 568 ℳ); das sind auf 1 Einwohner 13 80 (in den Städten 23 99, in den Landgemeinden 7,58 ℳ). Mit dem Prinzipalsteuersoll verglichen, machte das Umlagesoll der direkten Gemeindesteuern 236,70 % von jenem aus (in den Städten 236,96, in den Landgemeinden 236,20 %). Betrachtet man sodann die Schulden der Städte und Land⸗ gemeinden Ostpreußens, so ergibt deren Stand am Schlusse des Rechnungsjahres 1911 für die Gesamthelt der Gemeinden eine Summe von 165 313 910 (in den Städten allein 156 495 160, in den Land⸗ gemeinden nur 8 818 750 ℳ); das sind auf 1 Einwohner 94,72 (in den Städten 236,67, in den Landgemeinden nur 8,13 ℳ). Die Schulden machten das 16,25 fache des Prinzipalsteuersolls aus (in den Städten das 23,38 fache, in den Landgemeinden das 2,54 fache). Von der Gesamt⸗ summe der Schulden entfielen am Schlusse des Rechnungsjahres 1911 141 267 323 (in den Städten allein 132 778 381, in den Land⸗ emeinden 8 488 942 ℳ) oder 85,45 (84,85 bezw. 96,26) % auf angfristige Anleihen, von denen 56 129 500 oder 33,95 % in Form von Inhaberobligationen aufgenommen waren, und zwar ausschließlich von Städten, von deren langfristigen An⸗ leihen die Inhaberobligationen 35 87 % ausmachten. Weitere 1 176 072 (in den Städten 1 007 449, in den Landgemeinden 168 623 ℳ) oder 0,71 (0,64 bezw. 1,91) % der Gesamt⸗ schulden waren kurzfristige Darlehen, 22 870515 (davon allein in den Städten 22 709 330, in den Landgemeinden nur 161 185 ℳ) oder 13,84 (14,51 bezw. 1,83) % Hypotheken⸗ und Grundschulden sowie Restkaufgelder. An Kapitalvermögen besaßen die Städte und Landgemeinden der Provinz Ostpreußen am Schlusse des S 1911 32 055 7566 (die Städte allein 30 093 379, die Landgemeinden 1 962 377 ℳ). ies kommt 308,10 % (339,87 bezw. 126,60 %) der Summe derjenigen Schulden gleich, die sich nicht auf eigene Grund⸗ stücke, Anstalten und Betriebe der Gemeinden bezogen oder sich nicht verteilen ließen (6,29 %, in den Städten 5,66, in den Landgemeinden 17,58 % der Gesamtschulden).

Wohlfahrtspflege.

Erweiterte Fürsorgetätigkeit des Zentralkomitees vom Roten Kreuz.

Schon immer hat das Zentralkomitee der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz es als eine seiner vornehmsten Aufgaben betrachtet, neben der sorgsamen Vorbereitung seiner Hilfsleistung im Kriege eine gedeihliche, der Macht und Stärke des deutschen Vaterlandes dsenende Wohlfahrtstätigkeit zu entfalten. Hierdurch suchte es die Wunden, die das Leben im Frieden schlägt, zu heilen, um den Menschen stark zu erhalten, wenn es gilt, seine ganze Kraft fürs Vaterland einzusetzen. Es sollen aber auch die Schäden, die der Krieg auf gesundheit⸗ lichem und sozialem Gebiete hervorruft, in ihren Folgen für die Wohlfahrt des Einzelnen und des ganzen Volkes auf das mildeste Maß beschränkt werden. Wie man sich im Frieden für den Krieg rüstet, so muß man auch im Krieg zum Wohle der Verwundeten und Erkrankten für den Frieden rechtzeitig Vorsorge treffen. Von diesem weiten Gesichtsfelde aus läßt sich schon heute, wo die Schlachten noch toben, das Zentralkomitee vom Roten Kreuz in seiner um⸗ fassenden Liebestätigkeit leiten. Es erweitert seine Fürsorgetätigkeit im rechten Augenblick unter dem vollen Eindruck der Opfer, die der größte Krieg aller Zeiten erfordert, durch den Beschluß, seinen jetzt eine glänzende Probe des Könnens bestehenden Einrichtungen folgende neue Abteilungen anzugliedern: 1) die Abteilung „Kriegsgefangenen⸗ Fürsorge“, 2) die Abteilung „Bäder⸗Fürsorge“, 3) die Abteilung „Stellenvermittlung und Erhöhung der Arbeitsfäbigkeit nach etwaiger wegen Invalidität erfolgter Entlassung aus dem Heere“.

Die „Kriegsgefangenen. Fuürsorge“ ist zunächst nur so gedacht, daß sie den Verkehr zwischen den Gefangenen und ihren An⸗