1914 / 260 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mitte

8.

November, Abends.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der in Preußen gelegenen Teilstrecke der Mühl⸗ hausen⸗Ebelebener Eisenbahn.

Seine Mafestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlehrern a. D., Professoren Farwick in Beuel, Landkreis Bonn, Fuchs in Düsseldorf, Lüdecking in Cöln, Martin in Cassel, Pesch in Trier, Dr. Wellmann in Potsdam und dem expedierenden Sekretär und Kalkulator a. 8289 Rechnungsrat Krumm in Bergzabern, bisher im Reichs⸗ versicherungsamt, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberpräsidialrat a. D. von Hagen in Koblenz den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Oberstleutnant Fritsch, Ingenieuroffizier vom Platz in Wilhelmshaven, und dem Forstmeister Jacobi von Wangelin in Falkenberg, Kreis Torgau, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Oberstadtsekretär Seifert in Barmen, dem Ober⸗ stadtsekretär a. D. Voigt in Ballenstedt a. H., dem städtischen Steuerkassenrendanten a. D. Wilck, dem städtischen Spar⸗ kassenkassierer a. D. Priegnitz, dem Stadthauptkassenbuch⸗ halter a. D. Kohlmorgen, sämtlich in Potsdam, den Vor⸗ schullehrern a. D. von Wirth in Düsseldorf, Sterzenbach in Aachen und dem Taubstummenlehrer Löbe in Charlotten⸗ burg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Ersten Lehrer Gerlach in Groß Hermenau, Kreis Mohrungen, und dem Lehrer a. D. Stumpf in e 8. 2b 8 Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Stadtkämmerer Schütte in Grund, Kreis Zellerfeld, und dem Waffenrevisor a. D. Jaensch in Düsseldorf das Verdienstkreuz in Silber,

dem Gemeindevorsteher Knuth in Groß Dannewerk, Kreis Schleswig, dem früheren Gemeindevorsteher Rehse in Ohr, Kreis Hameln, und dem Gestütoberwärter Gudat in Rasten⸗ burg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den Kirchenältesten, Rentner Korth und Altsitzer Mittag in Jakobsdorf, Kreis Naugard, dem früheren Küster Pund⸗ mann in Dorstfeld, Landkreis Dortmund, und dem Kassen⸗

8 ess a. D. Bicker in Dortmund das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Gutsarbeiter Goldbaum in Grünwiese, Kreis 1“ das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu ver⸗ eihen. 8

Königreich Preußen.

Bekanntmachung.

Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahre 1914 ein⸗

schätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen⸗ Ebelebener Eisenbahn auf 21 417 29 festgestellt worden ist.

Erfurt, den 1. November 1914. 1 Der Königliche Eisenbahnkommissar. V. Jahn.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. November 1914.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute morgen zu Lazarettbesuchen nach em Westen abgereist.

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Zoll⸗

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für heute

und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten

Sitzungen. 3

Der Kaiserliche Geheime Oberregierungsrat, vortragende Rat im Reichsschatzamt Johannes Nay ist am 31. Oktober den schweren inneren Verletzungen erlegen, die er durch einen Schrapnellschuß im Gefecht bei Houthulst (Belgien) am 22. Oktober erlitten hatte. Nay war früher in der preußischen Zollverwaltung und im Ministerium für Handel und Gewerbe beschäftigt und seit sieben Jahren als Referent im Reichsschatzamt tätig. Der Ruf zu den Fahnen erweckte in ihm den sehnlichen Wuns

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als Hauptmann der Landwehr seine Kraft dem Dienste des Vater⸗ landes zu widmen und mit in der vordersten Schlachtreihe zu stehen. Seine begeisterte Tapferkeit Eisernen Kreuzes die verdiente Anerkennung. Seine Vaterlands⸗ liebe, die ihn trotz vorgeschrittener Jahre von Beruf und Familie freiwillig zu dem großen Kampf um die Freiheit und den Bestand des Reichs trieb, entsprang einer tiefangelegten, gerad⸗ sinnigen Natur, deren sittlicher Ernst doch stets von dem warmen Gefühl einer heiteren, teilnehmenden Liebenswürdigkeit durch⸗ drungen war. Das Reichsschatzamt betrauert in ihm nicht nur den hochbegabten, kenntnisreichen, in den Pflichten seines Berufs aufgehenden Beamten, sondern auch den liebenswerten Menschen, der das, was ihm groß und heilig war, durch seinen Tod be⸗ siegelt hat.

Auf Grund mißverstandener Zeitungsnachrichten werden beim Auswärtigen Amte zahlreiche Forderungen von Deutschen gegen ihre im feindlichen Ausland be⸗ findlichen Schuldner mit der Bitte angemeldet, für deren Eingang, sei es unmittelbar, sei es durch Berücksichtigung beim Friedensschluß, Sorge zu tragen. Wie WW1I meldet, ist eine Beitreibung deutscher Forderungen im feind⸗ lichen Ausland auf diplomatischem Wege unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen ausgeschlossen. Soweit das feindliche Gebiet in deutsche Verwaltung genommen ist, würden sich die Gläubiger an die zuständigen deutschen oder unter deutscher Aufsicht stehenden Behörden zu wenden haben. Ueber die Frage, in welchem Umfang später derartigen Forderungen Schutz gewährt werden kann, schweben Erörterungen, die noch nicht zum Abschluß gelangt sind; ihr Ergebnis wird seinerzeit der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es scch von der Anmeldung der Forde⸗ rungen beim Auswärtigen Amt abzusehen. Selbstverständlich bleibt es den Gläubigern unbenommen, sich durch gerichtliche Beschlagnahme Vermögenswerte zu sichern, die ihre Schuldner innerhalb des Reichs besitzen. Dagegen sst es unzulässig, zur Befriedigung solcher Ansprüche Privateigentum, insbesondere Privatforderungen anderer feindlicher Ausländer innerhalb des Deutschen Reichs von Amts wegen zu beschlagnahmen.

Nach einer Blättermeldung soll die englische Regierung nach Besprechung mit den verbündeten und neutralen Mächten beschlossen haben, die Londoner Deklaration von 1909 nicht mehr als Grundlage für ihre Handlungsweise in An⸗ gelegenheiten des internationalen Rechtes anzusehen. Zu dieser Nachricht schreibt die „Kölnische Zeitung“:

Eine Bestätigung fur diese Lossagung Englands von der Londoner Deklaration scheint noch nicht vorzuliegen. Es wird aber wohl festgestellt werden müssen, ob eine solche Losfagung erfolgt ist. Sollte dies der Fall sein, so würden wir daraus den selbstverständ⸗ lichen Schluß zu ziehen haben, daß England land an die Londoner Deklaration nicht meh

Das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz weist darauf hin, daß bei den in den Provinzialhauptstädten ansässigen Vorständen der einzelnen Provinzialvereine vom Roten Kreuz besondere Auskunft⸗ stellen, von denen Nachrichten über Verwundete ausgegeben werden, nicht bestehen. Das oben genannte Zentralkomitee selbst besitzt nur eine zur Nachrichtenvermittlung über Kriegsgefangene der kriegführenden Staaten, während Mitteilungen über gefallene oder verwundete deutsche Heeres⸗ angehörige vom Zentralnachweisebureau des Königlichen Kriegs⸗ ministeriums (Berlin, Dorotheenstr. 48) herausgegeben werden.

In der vorgestrigen Mitteilung des „W. T. B.“ über die deutsche BE11 im Erzbecken von Longwy und Briey muß der dritte Satz lauten: „Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Zivilverwaltung des Okkupationsgebietes beim Gouvernement wurde dem Regie⸗ rungsrat Liebermann übertragen.“

Auf Grund der Schlußbestimmung in Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 27. v. M. einige Aenderungen der Nummer Ia verfügt:

In den Eingangsbestimmungen A. Sprengmittel sind in der 1. Gruppe a) „Rhenanit“ und in der 2. Gruppe b) „Egelit“ sowie der „Kieselbacher Chlorat⸗ sprengstoff“ nachgetragen. Die Vorschrift unter A. 3. Gruppe der Epre amaencl Ziffer 5 Abs. (3) ist dahin geändert, daß die bisher nur für die Ausfuhr der Dynamite ge⸗ währten Verpackungserleichterungen auch für den In⸗ landsverkehr bis auf weiteres zugelassen sind.

Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 95 des „Reichsgesetzblatts“ vom 29. v. M. hervor.

fand in der Verleihung des

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 170, 171 und 172 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 68. Verlustliste der preußischen Armee, die 41. Verlustliste der baye⸗ rischen Armee, die 47. Verlustliste der sächsischen Armee und die 49. und 50. Verlustliste der württem⸗ bergischen Armee. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Die unter der Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten stehende interministerielle Kommis sion zur Be⸗ kämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Linde⸗ rung der Notlage im Baugewerbe hat ihre Be⸗ ratungen zum vorläufigen Abschluß gebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde neben der Fortführung der bereits eingeleiteten Bauten die Inangriffnahme einer sehr be⸗ deutenden Zahl wichtiger Bauten 28 allen Gebieten des staat⸗ lichen Bauwesens in den Notstandsbezirken beschlossen und bereits eingeleitet. Hierbei sind insbesondere umfangreiche Erd⸗ arbeiten bei Gleislegungen, die großen Massen von speziell nicht quaälifizierten Arbeitslosen Beschäftigung geben, hervorzuheben. Auch Flußregulierungen in vielen Kronländern sowie Straßen⸗ und Meliorationsbauten geben auf längere Zeit hinaus Gelegen⸗ heit zum Verdienst. Um höher qualifizierten Arbeitern, be⸗ sonders den Baugewerbetreibenden, Arbeitsgelegenheit zu ver⸗ schaffen, wurden die Landeschefs ermächtigt, in den Notstands⸗ gebieten auch Hochbauten zur Ausführung zu bringen. Ferner wurden auch andere Arbeiten, die geschultes Personal erfordern, wie Pflasterungen, Walzungen, Teerungen an Straßen und Regulierungsarbeiten an Flüssen, zur Durch⸗ führung genehmigt. Zur Erleichterung der Hilfsaktion wurden durch Kaiserliche Verordnung Ausnahmebestimmungen für begünstigte Bauten erlassen, so der Verzicht auf die Erlegung von Bürgschaften, häufigere Anweisungen von Abschlagszahlungen für Unternehmer bei staatlichen Bauten und Befreiung von der Erlegung von Kautionen bei öffent⸗ lichen Bauten während der Kriegsdauer. Es wurde auch Vorsorge getroffen, daß die Kommission beim Auftreten neuer Bedürfnisse nach Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten sogleich in die Lage kommt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Großbritannien und Irland. Die Zahl der allein in London internierten Deutsche und Oesterreicher wird dem „Daily Telegraph“ zufolge au

5000 geschätzt. Frankreich.

Der Präsident Poincaré und gsminister Millerand trafen am Sonntag in Dünkirchen ein und konferierten mit dem belgischen Ministerpräsidenten und Kriegs⸗ minister Broqueville, Lord Kitchener und dem General Joffre. Wie „W. T. B.“ mittelt, wurde neuerdings festgestellt, daß in Gegenwart und Zukunft zwischen den verbündeten Armee⸗ stäben völlige Uebereinstimmung bestehe. Am2 Nontag begab sich der Präsident Poincaré in Begleitung Joffres und Duparges nach Belgien, um dem König einen Besuch abzustatten, der dem Präsidenten bis zur Grenze entgegenreiste. Poincaré brachte

aufs neue die Bewunderung und die Wünsche ganz Frankreichs zum Ausdruck, wofür der König auf das wärmste dankte und seine lebhafte Anerkennung für die französische Armee aussprach. Alsdann fuhr er mit dem Präsidenten in Automobil in die Königliche Residenz. wo Poincaré der Königin seine Aufwartung machte. Später begaben sich die beiden Staatsoberhäupter mit dem General Joffre nach Furnes, wo über die Truppen die Parade abgenommen wurde; danach fand eine lange Konferenz statt. Bei der Verabschiedung versicherte der König den Präsidenten seiner unwandelbaren Freundschaft für Frankreich.

Die Regierung veröffentlicht eine Erklärung, die der „Agence Havas“ zufolge daran erinnert, daß sie ebenso wie die russische und englische Regierung bei Kriegsbeginn der Pforte ausdrücklich versichert habe, daß sie ihre Unabhängig⸗ keit und Integrität achten werde, wenn die Türkei die Neutra⸗ lität bewahre. Unglücklicherweise habe man seither häufig be⸗ dauernswerte Zuwiderhandlungen gegen die Neutralität festgestellt, besonders die immer wachsende Zahl der Stellen, die den deutschen Offizieren anvertraut worden seien, den Empfang deutscher Waffen und Munition und die Aufnahme, die der „Goeben“ und der „Breslau“ selbst in dem Augenblick bereitet worden sei, wo die verbündeten Mächte ihren Wunsch nach gutem Einvernehmen durch eine wohlwollende Haltung bezüglich der Kapitulationen bewiesen hätten. Die Erklärung erinnert an die von den türkischen Schiffen ohne vorherige Ankündigung oder Herausforderung begangenen kriegerischen Akte und sagt:

Rußland und Frankreich wollten im Einverständnis mit England hoffen, daß die Akte den deutschen Ossizieren zuzuschreiben seien; sie schlügen daher der Türkei vor, ihre Politik nicht von Berlin leiten zu lassen, und zwar durch die sofortige Entlassung aller deutschen Offiziere. Nach dem Zusammentritt des großen Rates habe sich die Türkei darauf beschränkt, die Zurückberufung der türkischen Schiffe in

die Meerengen vorzuschlagen, und habe erklärt, sie wolle in Frieden mit