Kunst und Wissenschaft.
Das Kunstgewerbemuseum hat shmost eine Anzahl von ttelalterlichen Bronze⸗ und Messinggeräten erworben, die in mannigfacher Beztehung von Interesse sind. Man kann unter den Gießgefäßen, die im Mittelalter zu Handwaschungen im häuslichen und kirchlichen Gebrauch dienten, Gefäße in Tierform und sosche, die menschliche Köpfe und Brustbilder darstellen, unterscheiden. Jene gehen nachweisbar auf orientalische Vorbilder zurück, während diese eine rein abendländische Form sind, bei der vielleicht ein Nach⸗ leben oder Wiederaufleben antiker Bronzegefäße vorliegt. Deutsche Kopfgefäße wurden schon im 12. Jahrhundert angefertigt, als die Tierkannen noch deutlich unter islamischem Einfluß standen. Wahr⸗ scheinlich hat die in jenem Jahrhundert zunehmende Beliebtheit der Reliquiengehäuse aus Bronze in Kopfform am meisten dazu bei⸗ getragen, daß die Erzgießer die Kopfform auch für Gießgefäße ver⸗ wendeten, obwohl sie fur den Gebdrauch als Handwaschkannen weder besonders zweckmäßig noch sonst begründet war. Die Kopfkannen sind im Verhältnis zu den häufigen Tiergefäßen auch recht selten ge⸗ blieben. Unter den Neuerwerbungen des Kunstgewerbemuseums befindet sich, wie im Novemberheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“ mitgeteilt wird, ein 17 cm hohes Kopfgefäß, das aus der Kirche von Riethnordhausen am Kyff⸗ häuser stammt und die freie Bearbeitung eines im Museum von Hermannstadt befindlichen Mannskopfes ist. Der Kopf erhebt sich aus einer runden, auf drei Füßen stehenden Schale, deren Rand mit dem Hinterhaupt durch den Handgriff verbunden ist; aus der Stirn ragt das Gießrohr des Gefäßes. Freie Wiederholungen solcher Gefäße sind häufig; ja es mögen manche Modelle durch Geschlechter n einer Gießerfamilie sich erhalten haben. Da die Gefäße aber durch Wachsguß hergestellt wurden, wurde jede Wiederholung immer bieder von neuem freihändig modelliert, sodaß sich wirkliche genaue kachgüsse nicht finden. Alle unveränderten genauen Wiederholungen ekannter Modelle, die im Kunsthandel häufig umgehen, sind Fälschungen us dem 19. oder 20. Jahrhundert. Nach Form und Ausführung ist das Riethnordhausener Stück etwa in den Anfang des 13. Jahrhunderts u setzen. — Viel seltener als für Gießgefäße sind die Tierformen in der Erzgießerei für Leuchter verwendet worden, vermutlich, weil ine zweckmäßige Verbindung des Kerzenträgers mit dem Tierkörper icht leicht zu finden war. Zu den Neuerwerbungen des Kunstgewerbe⸗ nuseums gehören zwei derartige Leuchter: ein Löwe von ziemlich omanischer Haltung und ein Hund in der Stilisierung der mittleren Gotik des 14. Jahrhunderts. Der Kerzenträger wächst bei den Tieren us dem Rücken empor. Die Tierleuchter sind der Standfestigkeit alber massiv gegossen; im übrigen ist thre stilistische Durchbildung on derjenigen der Wassergefäße nicht verschieden. Beide Sorten Ge⸗ äße scheinen aus den gleichen Gießwerkstätten hervorgegangen u sein, denn dasselbe Modell ist zuweilen sowohl als Leuchter wie ls Gießgefäß erhalten. Die Heimatsfrage dieser Bronze⸗ und Nessingg fäße, die echte Meister⸗ oder Ortsbezeichnungen nicht tragen at man bisher nicht genau untersucht; man hat sich vielmehr meist it dem allgemeinen Hinweis auf die im Mittelalter bedeutende und, ünstlerisch hoch ehende Messingindustre im mittleren Maaegebiet egnügt, deren Erzeugnisse nach dem Namen eines Hauptbetriebsorts Is Dinanderien zusammengefaßt werden. Einige feine romantsche Stücke mögen auch in Dinant hergestellt sein, die große Mehr⸗ ahl der Dergefäße des 14. und 15. Jahrhunderts zeigt aber mit den gleichzeitigen Messinggußstücken der Maas und Flanderns keine Verwandtschaft. Sie dee meistens vfel altertümlicher scheinen unter romanischem Einfluß zu stehen, während die flandrischen Gelbgußwerke dem Zeitstil folgen und gotische Züge aufweisen. Ist erst festgestellt, daß diese Handgefäße mit der höher stehenden zeitgenössischen Erzgießerei der Niederlande nichts zu schaffen haben, so kann als ihre Heimat nur Deutschland in Frage kommen, wo ja auch die große Mehrzahl der Messmgbecken entstanden ist, die ursprünglich zu den Gießgefäßen ge⸗ örten. Als engere Heimat weisen mehrere Umstände nach Nord⸗ eutschland. Die größte Sammlung von Handwassergefäßen im Dänischen Nationalmuseum z. B. stammt aus schleswig holneinischen und skandinavischen Kirchen; auch in Mecklenburg und in nieder⸗ elbischen Gotteshäusern hat man solche Gefaße vielfach gefunden. Das sind dieselben Gebiete, die vom 13. Jahrhundert an eine sehr reiche Zabhl von Erztaufbecken und Kirchenleuchtern aus Messing von einheimtscher Arbeit aufzuweisen haben.
Die Königlich Bayerische Akademie der Wissen⸗ schaften hat in ihrer am Sonnabend abgehattenen Jahressitzung, der auch Seine Mäajestät der b8. beiwohnte, die Professoren Will⸗ stätter, Rubner, Hintze und Troeltsch von der Berliner Uni⸗ versität zu korrespondierenden Mitgliedern gewählt.
Verkehrswesen.
Durch Vermittlung der Postbehörden können den Kriegs⸗ gefangenen mit dem Umweg über neutrale Länder Fünf⸗ kilopakete übersandt werden. Es wird auf diese Gelegenheit im Hinblick auf Weihnachten aufmerksam gemacht. Nähere Auskunft erteilen die Postbehörden.
Die Briefbestellung in Brüssel muß vorläufig durch deutsches Personal ausgeführt werden. Ste wird sehr erschwert da⸗ durch, daß auf zahlreichen Sendungen die nähere Adresse nicht oder nur mangelhaft angegeben ist. Es liegt im Vorteil der Absender und Empfänger, wenn bei allen Brief endungen nach Brüssel, arch bei Sendungen an große Firmen, stets der Stadtteil, die Straße und die Hausnummer angegeben werden.
aus und
und Gordon. Musik von und Wtlly Bredschneider. Mittwoch: Geschlossen.
Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 174. Abonnementsvorstellung. . Bioletta. (La Trariata.) Oper blätter! in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text von Piave. Musikalische Leitung: 82 ster von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ¼ Uhr. Straße. Schauspielhaus. 194.
aul Heyse. Schering.
spiel in fünf Aufzügen von Mittwoch: Geschlossen.
5 1 Herr Oberregisseur Patry. Anfang
7 ¹
8,e. ⸗z⸗ Opernhaus. Mittags 12 Uhr:
Chorkonzertmatinee. Abends 7 ½ Uhr:
Konzert des Königlichen Opernchors. Schauspielhaus. Geschlossen. —
Freitag: Brand.
Bernauer und Schanzer.
Reinhardt.) Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Mittwoch: Geschlossen.
ensteins Tod. Ke, 8 9 bend: Wallen⸗ einst im Mai. Freitag: Faust, 1. Teil.
Kammerspiele.
Kleinstädter. Garten.) Dienstaa, Donnertztag
beutschen Kleinstädter. Berliner Theater. Dienstag, Abends
Mittwoch: Geschlossen. Freitag:
aus ernster Zeit von Bernauer⸗Schanzer] Raubsbs.
Theater und Musik.
fF(((ffhaus. „Kater Lampe“, eine Komödie in vier Akten des verstorbenen Reichstagsabgeordneten Emil Rosenow, die bereits im Jahre 1903 im Berliner Theater ihre Erstaufführung erlebt hatte, übte am Sonn⸗ abend auch auf die Zuschauer des Königlichen Schauspielhauses ihre erheiternde Wirkung aus und fand lebhasten Beifall. Die Fabel des Stückes hat Aehnlichkeit mit der des „Zerbrochenen Kruges“ von Kleist, insofern, als es sich hier wie dort um Schadensersatz⸗ ansprüche handelt, deren Beurteilung und Eintreibung von einer un⸗ fähigen Dorfobrigkeit verlangt werden. Was aber Kleist in wunder⸗ bar plastischer und gedrängter Form in einem Aufzug vor unsern Augen entwickelt, das ist hier in vier, auch mehrfache Erinnerungen an Hauptmanns „Biberpelz“ erweckende Akte etwas breit auseinander⸗ gezogen. Aber der ausgesprochene Sinn des Verfassers für Humor sowie für grotesk Komisches sowie die gute Anlage und Durchführung der verschiedenen Charaktere hilft über Längen siegreich fort und läßt die Aufmerksamkeit der Zuschauer nicht erlahmen. Gelungene Momente sind z. B. die Beschlagnahme des einem armen Drechslergesellen ge⸗ hörigen Katers von Amts wegen, weil der Geselle für den durch das Tier verursachten Schaden nicht aufkommen kann, ferner die Tötung und Verspeisung des Katers, der in amtlichen Gewahrsam gegeben worden war, durch den Amtsdiener und sein Weib sowie den Gendarmen und den Briefträger, welchen letzteren vorgeredet wird, der leckere Braten sei ein auf dem Felde vorgefundener Hase, und zum Schluß die schneidige Fhürung der Untersuchung über den verschwundenen Kater durch den Gendarmen, bei der die ihn selbst belastende Wahrheit in drolligster Weise an den Tag kommt. Die Regie, deren sich Herr S der selbst den schneidigen Gendarmen portrefflich spielte, mit erständnis angenommen hatte, sowie die sämtichen Darsteller hatten alles getan, um über Längen hinwegzuhelfen und die Vorzüge der Komödie im hellsten Lichte leuchten zu lassen. Den beschränkten und wasserscheuen Ortsvorsteher eines Dorfes im sächsischen Eczgebirge zeichnete Herr Vallentin mit sicheren Strichen. Als schüchterner und von Gewissensbissen über den gemordeten Kater gequälter Gemeinde⸗ diener bot Herr Vollmer wiederum eine Meisterleistung komischer Charakteristik, und seine Ehefrau und Versucherin stattete Fräulein Arnstädt mit energischen Zügen aus. Unter den anderen Mit⸗ wirkenden verdienen die Damen Conrad, Pategg, Ressel, Hoff und Heisler, die Herren Bruck, Mannstädt und Leffler nachdrücklich hervor⸗ gehoben zu werden.
Im Königlichen Opernbause wird morgen, Dienstag, „Violetta“ („La Praviata“) aufgeführt. Die Violetta singt Fräulein Alfermann, die Flora: Fräulei Herwig, den Vater Germont: Herr Hoffmann, den Alfred: Herr Jadlowker. Dirigent ist der Kapell⸗ meister von Strauß. — In nächster Zeit werden Rossinis „Tell“, mit Hermann Jadlowker als Arnold, und „Die sieben Raben“, Opern⸗ dichtung nach dem gleichnamigen Märchen von Hans Joach im Moser zur Musik von Webers „Euryanthe“, aufgeführt werden.
Im Königlichen Schausptelhause wird morgen „Colberg“
egeben. In den Hauptrollen wirken die Damen Pategg und Ressel
gg die Herren Kraußneck, Sommerstorff, Werrack, Pohl und Vollmer mit. — Zurzeit sind Calderons „Richter von Zalamea“ und Dietrich Eckardts „Heinrich der Hohenstaufe“ in Vorbereitung.
Im Deutschen Künstlertheater findet am Donnerstag der erste „Deutsche Abend“, mit Vorträgen von Tilla Durieur und Friedrich Kayßler, statt. Am Mittwoch (Buttag) bleibt das Theater geschlossen, die Tageskasse ist an diesem Tage von 10 bis 1 Uhr Vor⸗ mittags geöffnet.
Elena Gerhardt veranstaltet am 28. November in der Philharmonie einen Volksliederabend zu ermäßigten Preisen. Das Konzert findet zum Besten der notleidenden Ost⸗
Mannigfaltiges. Berlin, den 16. November 1914.
Ihre Maäjestät die Kaiserin und Königin empfing am Sonnabendvormittag zu einer Beratung über Angelegenheiten der freiwilligen Krankenpflege den stellvertretenden Kommissar Herzog zu Trachenberg, den General der Kavallerie von Pfuel, den
eneralarzt Dr. Paalzow, den Oberpräsidenten von Waldow⸗Stettin und den Oberpräsidenten von Moltke⸗Schleswig. Nachmittags begab sich Allerhöchstdieselbe nach Potsdam zu einem Besuche des Laza⸗ retts in der Orangerie. Gestern vormittag nahm Ihre Majestät 88 16 Gottesdienst in der Kaiser Friedrich⸗Gedächtnis⸗ rche teil.
Das Zentralnachweisebureau des Kriegsministeriums in Berlin bleibt am Bußtag und Totensonntag den ganzen Tag
geschlossen.
Die fünfte „Deutsche Rede in schwerer Zeit“ an der Technischen Hochschule in Charlottenburg wird am 20. d. M., 6 Uhr Abends, von dem Professor Dr. Karl Koehne in ihrer Aula ge⸗ halten werden. Sie zwird das Thema „Die Sozialversicherung und der Krieg”“ behandeln, und zwar unter Bezugnahme auf die am 4. August 1914 eingeführten Rechtsvorschriften und auf die Süe Kriegstüchtigkeit durch die einschlägige Gesetzgebung. Der Eintritt zu dem Vortrage einschließlich der Kleideraufbewahrung ist frei für jedermann.
Dum⸗Dum⸗Geschosse bei der englischen Armee. Ver⸗
Walter Kollo Donnerstag bis Sonnabend: Extra⸗ Hasemanns Töchter.
Theater in der Königgrätzer Töchter. Dienstag, Abends 8 Uhr:
Abonnementsvor⸗ Rausch. Schauspiel in vier Akten von 1“ stellung. Colberg. Historisches Schau⸗ August Stumsberg. Uebersetzt von Emil
Donnerstag und Sonnabend: Rausch. theater.)
Komödienhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Rhein. Deutsches Theater. (Direktion⸗Max Wesang und Tanz in vier Bildern von
Donnerstag bis Sonnabend: Wie in dret Akten von Hugo Lubliner.
Deutsches Aünstlertheater Muͤrn⸗
Dienstag, Abends 8 Uhr: Die deutschen bergerstr. 70/71, en
bis Sonnabend: Die Der große und der kleine Klaus.
Donnerstag: 1. deutscher Abend. laube und Heimat. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr und 8 Uhr: Extrablätter! Heitere Bilber Abents: Der große und der kleine
völkerrechtswidrigen Dum⸗Dum⸗Geschosse seite s unserer Gegner fest⸗
gestellt worden. Einen weiteren Beitrag liefert De. Walter Pöppel
mann vom Vereinelazarett in Coelsfeld (Westfalen), der in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“ vom 5 November drei Fäll
von Verwundungen durch englische Infanteriegeschosse behandelt, die,
wie auch die Abbildungen deutlich zeigen, offenbar auf Dum⸗Dum⸗ Kugeln zurückzuführen sind. In dem einen Fall war die rechte
Hand des betreffenden Soldaten aus einer Entfernung 522 300 Metern getroffen worden, doch hätte man hier immerhin einen sogenannten „Querschläger“ annehmen können. Entscheidend ist aber der zweite Fall, bei dem ein ganz in der Nähe des vorigen be⸗- findlicher Soldat einen Schuß in den Rücken erhielt. Hier konnte man an der Spitze des etwa 25 cm langen Schußkanals der mit vielen Zacken versehene Geschoßmantel entfernt werden, und am Ende des Schußkanals fand man den aus dem Mantel aus⸗
getretenen, am Vorderteil breit pilzförmig aufgewulsteten Bleikern.
Im dritten Fall war der Daumen eines Soldaten getroffen worden und die Wunde war so charakteristisch, daß P. sogt⸗ „Diese Verwundung erschien auch anderen Kollegen, die sich
noch skeptisch verhalten hatten, als absolut lypisch und beweisend für
eine Dum⸗Dum,Verletzung“. Die Verwundungen stammten sämtlich aus derselben Gegend des weit ausgedehnten Schlachtfeldes in der Nähe von Reims, wo die Verwundeten iölälcher Infanterie gegen⸗ über gelegen hatten. Auch versicherten sie übereinstimmend, sie hätten Dum⸗Dum⸗Geschosse sowohl auf dem Schlachtfelde als in den Taschen verwundeter und gefallener Feinde gefunden. Inwieweit die englische Regierung für diese barbarische Art der Kriegführung un⸗ mittelbar eine Verantwortung trifft, läßt sich natürlich aus diesen hüügen. nicht entscheiden, zum mindesten aber hat sie sie nicht ver⸗ ndert.
Bad Homburg, 15. November. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz Oskar von Preußen und seine Femablin verließen nach fast siebenwöchigem Aufenthalt Bad Homburg, um über Frankfurt a. M. nach Schloß Lieser an der Mosel zu begeben. Der Prinz wird morgen in das Große Hauptquartier zurückkehren. 3
Halle (Saale), 14. November. (W T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Auf dem Bahnhof Schkeuditz sind durch Ueber'ahren des auf „Halt“ stehenden Einfahrtssignals die Güterzüge 6031 und 8460 gegen 1 Uhr Mittags zusammengestoßen. Das Gleis Halle —Leipzig war bis 4 ½ Uhr gesperrt. Der Bahnmeister Seipke ist tot; der Zugführer Michaelis aus Buckau schwer
verletzt; eine Privatperson Otto Heindrichs anscheinend leicht ver⸗ 8
letzt. Die Lokomotiven und mehrere Wagen sind beschädigt.
Metz, 16. November (W. T. B.) Das Gouvernement er⸗ öffnete auf Befehl des Gouverneu’s die Untersuchung gegen den Ehren⸗Domherrn Abbé Collin aus Metz, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen Landesverrats und Majestätsbelei⸗ digung, „La Croix“.
Wien, 14. November. (W. T. B.) Die Zentralstelle des
Rathauses hat die Weisung ausgegeben, daß die Arbeits⸗
vermittlungsstellen⸗ und⸗Anstalten und jene Organisationen,
die sich mit der Betköstigung und Unterstützung notleidender Arbeits⸗
loser befassen, die Angehörigen des Deutschen Reichs der
Fürsorge, wie die österreichischen Staatsangehörigen, teil⸗ 8
aftig werden lassen.
Wien, 15. November. (W. T. B.) Nach Berichten von Zivilpersonen beiderlei Geschlechts, die aus französischer Gefangenschaft jetzt zurückgekehrt sind, waren die durch den Kriegs⸗
ausbruch überraschten feindlichen Staatsangehörigen auf dem Wege zu
den Gefangenenlagern und während der Gefangenschaft rohester Behandlung ausgesetzt. Das nach vertrauenswürdigen Schilderungen aufgenommene Protokoll wurde amerikanischen Botschaft zur Weitergabe an die amerkkanische Botschaft in Frankreich übergeben, damit das Los der Ge⸗ fangenen dort nach Möglichkeit erleichtert werde. In dem Protokoll heißt es unter anderem: „Einige hundert Personen, und zwar Frauen,
Männer und Kinder, haben die Fahrt von Lyon nach Chartreuse unter
Bewachung von Soldaten und begleitet von johlendem Pöbel mit⸗ gemacht. Hierbei wurde ein etwa 70 jähriger Mann buchstablich vom Pöbel zu Tode getreten. Vor den Augen der übrigen Gefangenen wurden jungen Mädchen die Kleider vom Leibe gerissen bezw. abgeschnitten, sodaß sie beinahe nackt den Leidensweg bis zu dem Bestimmungsorte ihrer Internierun antreten mußten. Wöchnerinnen wurden auf das ͤmenschlichste behandelt. Weder ärztliche Hilfe, noch ein Tropfen Milch, noch sonst eine Erleichterung wurde ihnen gewährt. Sie wurden ebenso wie alle anderen Ge⸗ fangenen rohen und gemeinen Soldaten zur Obhut übergeben. Die Nahrung bestand aus altbackenem Brot, schlechtem Wasser und Fleisch von abgestandenem Vieh. Andere Einzelheiten über die Frauen und Mädchen zugefügten Beleidigungen lassen sich kaum wiedergeben.“
Valparaiso, 15. November. (W. T. B.) Kreuzer stachen gestern bei Morgengrauen in See.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der
schiedentlich ist, sogar von amtlichen Stellen, die Verwendung der
Ersten Beilage.)
Brücke. Dienstag, Abends 8 Uhr: el gi cher
Kriegstaten. (Prof. Hans Delbrück.) Donnerstag und Freitag: Hasemanns Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Vaͤter Cesar.
zieht ins Feld. .“
Schillertheater⸗ 0. (Wallner⸗ Theater
zügen von Heinrich Lee. — con Geschlossen. Donnerstag: An der Spree und am
Charlottenburg. Dienstag, Abendes 8 Uhr: Die glückliche Hand. Lustspiel
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag: Die glückliche Hand. reiter.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ 8 Uhr: lottenburg, Bismaorck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann) Dienstag, reiter. Abends 8 Uhr; Die Jüdin. Große Oper in fünf Akten von J. F. Halévy. Mittwoch: Bußtagskonzert. Donnerztag: Figaros Hochzeit. Feitag⸗ Die Walküre. onnabend: Der Waffeuschmied.
Schönfeld.)
11
Freitag: Polenblut.
Donnersta feste druff!
Thaliathenter. (Direktion: Kren und Dienstag, Abends 8 Uhr: Kam’rad Männe. Volksposse in drei sowie die 199., 200. und 201. Akten mit Gesang und Tanz von Jean Ausgabe der Deutschen Verlustlisten.
8 5 . Kren und Georg Okonkowski⸗ Musik von Theater an der Weidendammer Theater “ (Station Mar Winterfel (Semn Gülbenh Se⸗ ienstag, Abends 8 Uhr: Polenblut.
Mittwoch, 7 Uhr: Von deutschen Fö“ eee Nen 1 Donnerstag bis Sonnabend: Kam'ra
Orchesterfauteuil ℳ 3,—. Donnerstag
Kantstraße 12.) sangstexte von Alfred Schönfeld. Mittwoch: Geschlossen.
Männe.
und Sonnabend: Don X““ Nachmittags4 Uhr: Hänsel
Konzerte.
am Nollendorfplatz. Beethoven⸗Saal. Dienstag, Abends
Dienstag, Abends 8 Uhr: Dienstag, Abends 8 Uhr: Immer feste 7½ Uhr: Schumann⸗Abend zum Besten Grüne Osteru. Schauspiel in fünf nüf en dnae t t. nces ac v der unter dem Proteriorat Zbrer Kaiser⸗ ern nä⸗ Frö H t Wolff. Musik von Walter Kollo. lichen und Königlichen Hoheit der Frau Mittwoch: Kriegsoratorium. g bis Sonnabend: Immer
Kronprinzessin stehenden „Cäcilienhilfe“, veranstaltet von Wilhelm Backhaus.
8
Zirkus Schumann. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung mit
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) bedeutend ermäßigten Preisen. Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Fliegerlustspiel in drei Akten ““ von Leo Walther Stein und Eduard Eugen Ritter.
eittwoch: Geschlossen. Donnerstag bis Sonnabend: Wolken⸗
Wolken⸗
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Koy e) in Ve rlin. (2120 ½)
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
begangen durch einen Artikel in der französi chen Zeitung
an den
für Landwirtschaft, Domänen und
durchzusetzen. gestern der 8
1
Die deutschen
8
270.
88
Amtliches.
Königreich Preußen.
8 “ 3 1ö V 6 † d nun g 3 1 “ n die Bildung von Genossenschaften zur Boden⸗ verbesserung von Moor⸗, Heide⸗ und ähnlichen
Ländereien. 8
Vom 7. November 1914.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., 1
verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetz⸗ “X“ 17) und auf den Antrag Unseres Staatministeriums, was folgt:
1
Die Eigentümer von Moor⸗, Heide⸗ und ähnlichen Ländereien können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu einer Genossen⸗ schaft vereinigt werden, die den Zweck hat, diese Ländereien nach einem einheitlichen Plane unter Beschaffung der Vorflut und gleichzeitiger Herstellung der erforderlichen Wege und Gräben in Acker, Wiese und Weide umzuwandeln und nach Bedarf zu bewirtschaften und zu nutzen.
Das Genossenschaftsgebiet kann in mäßigem Umfang auf andere Ländereien ausgedehnt werden, soweit deren Zuziebung zur Herstellung besserer Grenzen oder zu einer erheblich besseren Bewirtschaftung erforderlich erscheint. Solche Ländereien nehmen an den Kosten der Bodenverbesserung nicht teil.
§ 2. Die Satzung der Genossenschaft wird von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. b Mit dem Erlasse der Satzung entsteht die Genossenschaft.
§ 3. Die Genossenschaft muß einen Vorstand haben. Dieser kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen, von denen eine den Vorsitz führt. Der Vorstand wird von den Genossen gewählt. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Vorstand von der Auffichisbenedrde (§ 4) bestellt wird.
Die Aufsichtsbehörde ist befugt, Mitglieder des Vorstands, die sich einer Pflichtverletzung schuldig machen oder zur Führung der Ge⸗ schäfte der Genossenschaft ungeeignet sind, ihres Amis zu entsetzen. Sie kann die Geschäfte des Vorstands dem Vorstand einer Gemeinde oder dem Kreisausschuß eines Kreises übertragen, zu deren Bezirke
8 das Genossenschaftsgebiet ganz oder teilweise gehört. Diese sind zur
Uebernahme und Führung der Vorstandsgeschäfte verpflichtet. Die Aufsichtsbehörde kann dafür eine angemessene Entschädigung festsetzen. Gegh die Verfügung der Aufsichtsbehörde ist nur die Beschwerde
inister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zuläͤssig.
§ 4.
Die Genossenschaft steht unter der Aufsicht des Staates. Die Aufsicht wird von dem Regierungspräsidenten, in dessen Bezirke die Genossenschaft ihren Sitz hat, in zweiter Instanz von dem Minister 1 orsten geführt.
Die Aufsichtsbehörde ist berechtigt, ihre Anordnungen unmittelbar
§ 5. Die Genossenschaft ist berechtigt, auf den zu ihr gehörenden
8 Grundstücken die zur Erfüllung des Genossenschaftszwecks erforderlichen Alrbeiten auszuführen und die “ Anlagen zu erhalten.
„Im Streitfalle beschließt die Aufsichtsbehörde, ob eine Arbeit zur Erfüllung des Genossenschaftszwecks erforderlich ist. Gegen den Be⸗ schluß ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zulässig.
„Die Genossen können von der Genossenschaft Ersatz verlangen für den Schaden, der für sie aus der Bildung der Genossenschaft unter Berücksichtigung der ihnen daraus erwachsenden Vorteile ent⸗
steht. Betränt die Ersatzsumme mehr als einhundert Mark, so sind
der Artikel 52 und der Artikel 53 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Wö“ Gesetzbuche sowie der § 47 des Enteignungsgesetzes vom uni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) anzuwenden. *
§ 6.
8 „Ist bei Bildung der Genossenschaft ein zu ihr gehörendes Grund⸗ stück verpachtet oder vermietet, so kann der Pächter oder Mieter jeder⸗
zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; der Pächter hat während der Dauer des Pachtverhältnisses an Stelle der Ausübung
des Pachtrechtes Anspruch auf die dem Verpächter nach der Satzung
zustehenden Nutzungen und ist diesem gegenüber verpflichtet, die Ge⸗ nossenschaftslasten zu tragen.
t der Vertrag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ge⸗ schlossen, so kann der Pächter oder Mieter, wenn er von dem Kündi⸗ gungstecht aus Abs. 1 Satz 1 Gebrauch macht, von der Genossenschaft
Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die vorzeitige Auflösung des Pacht⸗ oder Mietverhältnisses entsteht.
1 Steht die Nutzung des Grundstücks einem Dritten auf Grund ines Rechtes am Grundstücke zu, so finden die Vorschriften der
Abs. 1, 2 über das Pachtverhältnis mit der Maßgabe entsprechende
Anwendung, daß an die Stelle der Kündigung der Verzicht Recht tritt. e erzicht auf das
8 § 7.
., Die Genossen nehmen an den Genossenschaftslasten und den Nutzungen sowie am Stimmrechte nach Verhältnis der Fläche ihrer Genossenschaftegrundstücke teil, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Jeder beitragspflichtige Genosse muß mindestens eine Stimme haben. § 8.
Das Verfahren zur Bildung der Genossenschaft wird durch den Regierungspräsidenten geleitet. 8 Dem . ist ein Plan zugrunde zu legen, der ent⸗ alten muß: 1.]) die Bezeichnung der Grenzen des Genossenschaftsgebiets;
2) die erforderlichen Zeichnungen und Erläuterungen;
3) einen Kostenüberschlag des Unternehmens;
4) die Bezeichnung der Grundflächen, die außerhalb des Ge⸗ nossenschaftsgebiets zur Beschaffung von Vorflut oder zur Herstellung von Verbindungswegen mit der nächsten fahr⸗
baren Straße erforderlich ind.
§ 9. Der Regierungspräsident ernennt einen Kommissar zur Verhand⸗ lung mit den Beteiligten. Att Der Kommissar hat die Satzung zu entwerfen und die im § 8 Abs. 2 bezeichneten Unterlagen, soweit sie noch nicht vorhanden sind, zu beschaffen. Er hat die Beteiligten über den Plan und die Satzung zu hören und etwaige Einwendungen, erforderlichenfalls nach An⸗ höͤrung oder unter Zuztehung von Sachverständigen, mit den durch die Einwendungen Betroffenen zu erörtern. Zur Vertretung von Kriegsteilnehmern sind im Verfahren auch diejenigen zuzulassen, welche nach Auskunft des Gemeindevorstehers Geschäfte wahrnehmen. ““ “
zum Deutschen Reichsange
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 16. November
§ 10.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten ist mindestens drei Tage vorher in den Kreisblättern und in ortsüblicher Weise in allen Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, auf die sich das genossen⸗ schaftliche Unternehmen erstrecken soll. Eine Vorladung der einzelnen Beteiligten ist nicht erforderlich.
Der Plan und der Satzungsentwurf sind vor dem Anhörungs⸗ termin offen zu legen; Ort und Zeit der Offenlegung sind in der öffentlichen Bekanntmachung mitzuteilen.
1 § 11.
Die Satzung ist kostenfrei in den Amtsblättern und nach dem Ermessen des Regierungepräsidenten ganz oder auszugsweise auf Kosten der Genossenschaft in den Kreisblättern bekannt zu machen.
§ 12.
Satzungsänderungen können mangels anderweiter Bestimmungen der Satzung von der Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Ministers für bewürtschatt Domänen und Forsten und sind nach § 11 bekannt zu machen.
§ 13.
Neben den §§ 1 bis 12 dieser Verordnung sind die §§ 208, 209, der § 212 Abs. 2 bis 4, die §§ 213 bis 216, 218 bis 221, 223, 224, 226 bis 228, der § 229 Abf. 1, die 8§ 230, 232 bis 235, 237, 23 bis 243, der § 248 Satz 2 und die §§ 250, 261, 262, 271 bis 274, 278 bis 282 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (Gesetzsamml. S. 53) entsprechend anzuwenden.
§ 14.
Der Genosse kann verlangen, daß ihm seine Ländereien, die von der Genossenschaft bewirtschaftet werden, nach der Ernte oder nach Aufhören des Weidebetriebs ganz oder teilweise zur eigenen Bewirt⸗ schaftung und Nutzung überlassen werden, wenn dadurch die wirt⸗ schaftliche Nutzung der übrigen Genossenschaftegrundstücke nicht er⸗ heblich beeinträchtigt wird. Hat die genossenschaftliche Boden⸗ verbesserung Anlaß zur Einleitung eines Verfahrens zur wirtschaft⸗ lichen Um egung der Grundstücke oder zur Aenderung der kommunalen Zugehörigkert von Grundstücken geboten, so kann der Aatrag des Genossen auf Ueberlassung seiner Grundstücke zur eigenen Bewirt⸗ schätehe und Nutzung während der Dauer des Verfahrens abgelehnt werden.
Bei Streitigkeiten beschließt der Bezirksausschuß. Der Beschluß ist endgültig
An den Kosten, die durch die gemeinschaftliche Bewirtschaftung der den anderen Genossen gehörenden Grundstücke entstehen, sowie an deren Nutzungen nimmt der Genosse nicht teil.
§ 15. 2
Die Genossenschaft hat das Recht, die im § 8 Abs. 2 Nr. 4 be⸗ zeichneten Grundflächen zu enteignen. Für das Verfehren gelten die Vorschriften der Verordnung vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S 159) mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Ministers der öffentlichen Arbeiten der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten tritt. „Beits zum Erlasse des Enteignungsbeschlusses können die Eigen⸗ tümer verlangen, daß sie ohne Beteiligung an den Lasten und Nutzungen der Genossenschaft in diese als Genossen aufgenommen
rden. 16.
8 Gehören Ländereien der im § 1 bezeichneten Art einer bereits bestehenden öffentlichen Genossenschaft zur Entwässerung oder Be⸗ 5ö von⸗Grundstücken an, so kann die Ausdehnung des Ge⸗ nossenschaftszwecks auf die Zwecke des § 1 von der Mitglieder⸗ versammlung (dem Ausschusse) mit Stimmenmehrheit beschlossen oder von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten nach Anhörung der Beteiligten gemäß §§ 9, 10 angeordnet werden; zualeich kann in derselben Weise die Satzung dahin geändert weroen, daß die §§ 3, 4, 7, 12 Anwendung finden. Ist der Genossenschaftszweck aus⸗ gedehnt, so gelten die §§ 5, 6, 11, 14 entsprechend.
§ 17.
Zu den durch die Ausführung des genossenschaftlichen Unter⸗
nehmens entstehenden Kosten ist ein angemessener Beitrag aus öffent⸗ lichen Mitteln ohne Auflage der Rückgewähr zu leisten.
§ 18.
Die zur Ausführung dieser Verordnung notwendigen Be⸗ stimmungen erläßt der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
19.
8 § Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt, soweit sie die Befugnis zur Bildung neuer (§ 1) oder zur Aus⸗ dehnung des Zweckes bestehender (§ 16) Genossenschaften betrifft, mit dem 31. März 1915 außer Kraft; ist bis zu diesem Tage ein Termin zur Anhörung der Beteiligten öffentlich bekannt gemacht (§ 10), so 8* Verfahren nach den Vorschriften der Verordnung zu Ende zu führen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 7. November 1914. (L. S.) Wilhelm.
K von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Falkenhayn. 8 von Loebell. Kühn. von Jagow.
Wohlfahrtspflege.
Inbezug auf die Versendung von Weihnachtsliebesgaben wird, wie „W. T. B.“ berichtet, von der obersten Heeres⸗ leitung folgendes bekanntgegeben:
Es darf angenommen werden, daß das Weihnachtsfest in Millionen von deutschen Herzen den Wunsch rege machen wird, den Ver⸗ teidigern von Haus und Herd Zeichen der Liebe und Dankbarkeit zu⸗ kommen zu lassen, sie für einen kurzen Augenblick vergessen zu machen, daß sie auf fremder Erde kämpfen, daß sie fern sind von ihren Lteben in der Heimat. Der Wunsch, die einem treuen Gedenken ent⸗ sprungenen Liebesgaben bestimmten Personen zuzuführen, bestimmte Truppenteile oder Heeresverbände besonders zu bedenken, ist um die Weihnachtszeit so begreiflich, daß zu seiner Verwirklichung alles ge⸗ schehen soll, was von militärischer Seite möglich ist, freilich in der bestimmten Hoffnung, daß die Opferfreudigkeit des deutschen Volkes auch die Verteidiger des gemeinsamen Vaterlandes nicht leer aus⸗ ehen lassen will, deren keine treue Mutter oder Gattin, kein orgender Vater oder Freund besonders gedenkt. Deshalb muß den Militärbehörden das Recht gewahrt bleiben, nach billigem Ermessen auszugleichen und Sendungen, deren Empfänger sich nicht mehr beim Feldheer befinden, zum Besten der Allgemeinheit zu verwenden. Für die Zuführung der Weihnachtsliebesgaben an die Front find folgende Bestimmungen in Aussicht genommen:
1) Liebesgaben für einzelne.
a. Bis einschließlich 250 Gramm kann die Zusendung in Briefen durch die Feldpost jederzeit erfolgen; das Porto beträgt von 50 bis
iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
250 g 10 Z. Brtefe von 250 bis 500 g (Porto 20 ₰) werden voraussichtlich im Dezember eine Woche lang zugelassen “
b. Für Paketsendungen bis einschließlich 5 kg ist nicht die Feldpost zuständig, sondern sind militärische Vorkehrungen g⸗troffen. Die heimatliche Post nimmt in der Zeit vom 23. bis 30. November solche Pakete an und befördert sie bis zu dem zuständigen militärischen Paketdepot in der Heimat. Das Porto beträgt 25 ₰. Bei den militärischen Paketdepots kann auch unmittelbar von Absendern — portofret — aufgegeben werden. Die Namen der militärischen Paketdepots werden mit weiter erforderlichen Einzelbestimmungen über Annahme und Beförderung der Pakete öffentlich bekannt gemacht und in den nächsten Tagen bei sämtlichen Postanstalten des Deutschen Reiches angeschlagen werden. Die Pakete werden von den militärischen Paketdepots geordnet und über die milttärischen Sammelstationen an die Etappenhauptorte gesandt. Hier werden sie von den Etappenbehörden übernommen, verteilt und der Truppe zugeführt.
Vorbedingung für die richtige Zustellung aller B riefe und Pakete ist die richtige Adresse. Alle Angebörigen des Heeres sind erneut angewiesen worden, ihre genaue Adresse nochmals thren Angehörigen in der Heimat mitzuteilen. Es wird sich emp⸗ fehlen daß Spender von Liebesgaben, die in den nächsten Tagen keine derartige Nachricht erhalten sollten, vor Absendung bei den nächsten Angehörigen ihres Freundes Erkundigungen einziehen.
2) Liebesgaben für bestimmte Truppenteile und Heeresverbände sowie Liebesgaben für die All⸗ gemeinheit. Die Zuführung dieser Liebesgaben erfolgt nur durch der Organisation der freiwilligen Kranken⸗
ege.
a. Liebesgaben in ganzen Wagenladungen sind bei der Abnahmestelle für freiwillige Gaben I. für Verwundete und Kranke und II. für Gesunde am Sitze des für den Wohnort des Spenders zuständigen stellvertretenden Generalkommandos anzu⸗ melden. Die Namen der Abnahmestellen werden in den nächsten Tagen nochmals öffentlich bekannt gemacht und bei sämtlichen Post⸗ anstalten des Deutschen Reiches angeschlagen werden. Die Avnahmestellen geben dann den Anmeldern Nachricht, an welche milttär sche Sammelstatton sie die Wagen zu senden haben. Von der mititärtschen Sammelstation werden die Wagen auf den fur den allgemeinen Nachschub bestimmten Bahnen den Etappenbehörden zugeführt, die die Weiterführung der Liebesgaben an die Truppen bewirken. Es ist erwünscht, daß sich Personen zur Verfügung stellen, die diese Eisenbahnzüge von der Sammelstation nach dem Etappenhauptort geleiten, um zur Sicher⸗ heit der Zuführung beizutragen. Wenn es die Kriegslage erlaubt kann ihnen von den Etappeninspektionen auch die Erlaubnis zur B gleitung vom Etappenhauptort nach vorn gestattet werden. Die Aus⸗ waht treffen die stellvertretenden Generalkommandos im Einvernehmen mit den örtlichen Territorialdelegterten aus der Zahl der Personen, die sich bei der Organisation der Liebesgabentätigkeit besonders verdient gemacht haben. Die stellvertretenden Generalkommandos stellen auch die Gelertscheine von der Sammelstation bis zum Etappen⸗ hauptort aus. Grundsätlich muß jedoch die Fahrt in de Eisenbahnzug erfolgen, der die Liebesgaben führt, und grund sätzlich muß die Fahrt in der Sammelstation angetreten werden Fahrten in Kraftwagen werden für Ueberbringer und Geleit von Liebesgaben in keinem Fall gestattert.
b. Liebesgaben in geringerer Menge als Wagenladungen sind ausnahmslos bei den gieichen A der freiwilligen Krankenpflege abzuliefern. Von dort gelangen si an die zuständigen Sammelstationen. Weiter wird mit ihnen, wie unter a angegeben, verfahren, auch hinsichtlich der Begleitung⸗
Vorbedingung für die Versendung aller Liebesgaben ist, daß alle Absender sich genau an die Bestimmungen über Inhal und Verpackung halten, Gegenstände, die raschem Verderben oder Zerbrechen ausgesetzt sind, keinesfalls absenden. Sie müssen sich ver gegenwärtigen, daß vom Tag der Aufgabe bis zur Zustellung etwa 4 Wochen vergehen, daß guter Will⸗ und rührende Tiebe sich hart stoßen an der rauhen Wirklichkeit des Krieges!
S⸗
Inbezug auf Weihnachtspaketsendungen für unser Verwundeten wird, um Jertümern vorzubeugen, folgendes mit⸗ geteilt: Es ist leider ausgeschlossen, daß die Pakete der Angehörigen Kranke und Verwundete erreichen, die in den Lazaretten im Felde also in Feld⸗, Kriegs⸗ und Eiappenlazaretten usw. liegen. f Pakete brauchen mehrere Wochen, um an ihr Ziel zu gelangen; die Kranken und Verwundeten sind aber oft nur einige Tage in diesen Laza⸗ retten, da man unausgesetzt bestrebt ist, sie in die Heimat zurückzubefördern. Sobald die Verwundeten und Kranken den heimatlichen Boden er⸗ reicht haben, steht der Zusendung von Paketen durch die Post natür⸗ lich nichts im Wege. Portofreie Feldpostpakete inn rhalb des Heimatlandes gibt es aber nicht. Hier gelten dieselben Bestimmungen für Sordatenpostsendungen wie im Felde. Um auch den Verwundeten und Kranken in Feindesland eine Weihnachtsfreude zu bereiten, hat der Vaterländische Frauenverein beschlossen, für diese Lazarette Weihnachtssendungen zusammenzustellen, die in den Lazaretten zur Ver⸗ teilung gelangen sollen.
Die Liebesgabenabnahmestelle für die Marine im Reichs⸗ marineamt, Leiter Vizeadmiral z. D. Winkler, macht bekannt, daß jetzt schon eifrig mit dem Herstellen der Weihnachtspakete für jeden Mann begonnen ist, und deshalb augenblicklich als Liebesgaben in erster Linie solche Sachen erwünscht sind, die sich zu Weihnachts⸗ geschenken eignen. Gar nicht genug kann an Rauchsachen. Zigarren, Tabak, Pfeifen, Tabaksbeutel, Lunten (mit Feuerssein. ni Benzin) gegeben werden, außerdem sind erwünscht Taschentücher, Briefpapier, Notizbücher (als Tagehücher). Seise, M. Mundharmonikas, Schokolade, Pfeffernüsse Sehr notwendig ist noch weiterer Eingang von Geldspenden zum Beschaffen solcher Gegenstände, die nicht in genügender Zahl gen sind. Geld⸗ spenden sind zu richten: an die Abvahmestelle Liebesgaben für die Kaiserliche Marine, Reichsmarineamt, Berlin W. 10, Königin⸗ Augusta⸗Straße 38/42. Hierber sind ebenso 1b .-e der B e ür die Marine“ fördert. fönl Entgegennahme von Liebesgaben ertolgt an allen Wochentagen t Ein⸗ gang Hauptportal, in der Zeit von 10 dis 1 Uhr Voarmittaggag.
Zur Spendung von Weihnachtsliebesgahen für unsere Krieger in Heer und Flotte enläßt das Zentral⸗ komitee vom Roten Kreuz den folgenden Aufruf: Deutsche Frauen und Männer! Weihnachten naht, seit Jahren das d2 Kampfe gegen eine Welt von F und Hassern deutscher Krieger in treuer Wacht auf der de schauern gepeitschten Walstatt in West und Of Heimat so ferne! Sollen sie die deutsche entbehren? Nein. wir wollen und lande, ohne Weihnachtsspende bleibe. Zu jedem Truppenteil in