1914 / 273 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

1914

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark

November

esem i. Pr.. Danzig..

Chemnitz..

1 Hamburg..

Anmerkung. ¹) über 68 kg. Berlin, den 20. November 1

250 265 269 2—2.

197 202

216 217

1 8*

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

225 235

272 273

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für andel, Industrie Sund Landwirtschaft“)

Frankreich.

Ausfuhrverbote. Unter das Verbot der Ausfuhr sowie der Wiederausfuhr (von Niederlagen usw.) fallen Ricinus⸗ und Pulghereöl (Verordnung vom 20. Oktober d. J.), Stockfisch sowie die an der Westküste Afrikas gefangenen und nach Art des Stockfischs getrockneten FisEche (Verordnung vom 23. Oktober d. F.) und Tafelfrüchte, frisch, getrocknet oder gedörrt (Verordnung vom 26. Oktober d. J.).

(Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

8 Italien. Ausfuhrverbot für Gerbstoffauszüge. Aus Venedig wird berichtet: Die Ausfuhr technischer Auszuͤge zum Gerben ist nur für solche Sendungen gestattet, welche laut Eisenbahnfracht⸗ scheins (documenti ferroviaril) vor dem 24. Oksober 1914 (ein⸗ schließlich) verladen worden sind. (Oesterreichisch⸗ungarische Konsular⸗ Korrespondenz vom 3 November 1914)

Nach einer weiteren Mitteilung der genannten Korrespondenz soll das Aut fuhrverbot für Gerbstoffauszüge dahin abgeändert worden sein, daß zwar die Ausfuhr von Valoneag ausnahmslos ver⸗ boten bleibt, daß aber die Ausfuhr der übrigen Tanninauszüge vom 1. November 1914 ab, soweit die in den entsprechenten Monaten des Vorjahrs ausgeführten Mengen nicht überschritten werden, keinem Verbot unterlfegt. Betreffs der Durchfuhr von Gerbstoffen wurde bisher keine Verfügung getroffen.

Portugal. 8

Einrichtung von Warenbeleihungslagern und eines Fretihafens in Lissabon. Um der durch die europäischen Kriegs⸗ wirren entstandenen Notlage der Fabrikanten abzuhelfen und um zu verhindern, daß durch Schließung der Fabriten die Arbeiter brotlos werden, hat die Regierung durch eine Verordnung vom 18. August 1914 die Errichtung von amazéêns industriais (staatlichen Lagern) zur Aufnahme von Erzeugnissen der portugiesischen Industrie angeordnet. Den Fabrikanten werden über ihre darin lagernden Waren Warrants ausgestellt, auf die ihnen von den Banken Vorschüsse geleistet werden können. Die Umwandlung eines Teils des Lissaboner Hafens oder vielmehr des Hafengeländes in ein Freihafengebiet durch eine Verordnung vom 22. August 1914 soll ebenfalls zur Förderung des Handelsverkehrs dienen. Die brasiltanischen Exporteure sollen dadurch verankaßt werden, ihre Waren, die bisher direkt nach Hamburg gingen, nach Lissabon zu schicken. Im Zusammenhang damit ist auch der Plan der Gründung einer Dampferlinie unter portugiesischer Flagge nach Südamerika wieder aufgetaucht, dessen Verwirklichung aber immer noch sehr fraglich ist. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Lissabon.)

Niederlande.

Bezug von Waren, die einem Ausfuhrverbot unter⸗ liegen. Im „Nederlandsche Staatscourant“ Nr. 262 vom 7. No⸗ vember 1914 ist eine Verfügung des stellvertretenden Ministers für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel vom 6. November d. J. ver⸗ öffentlicht, wonach Waren, deren Ausfuhr aus den Niederlanden ver⸗ boten ist und die aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach den Niederlanden versandt werden sollen, nach vorheriger Einholung der Ge⸗ nehmigung der Niederländischen Regierung an diese adressiert werden können. Auch für Waren, die aus anderen Ländern als den Vereinigten Staaten von Amerika nach den Niederlanden versandt werden sollen, können in besonderen Fällen ähnliche Maßnahmen getroffen werden. Anträge auf Erteilung solcher Genehmigung müssen, wenn die Beförderung durch die Holland⸗Amerika⸗Linie erfolgen soll, aus⸗ schließlich durch Vermittlung der Kolland⸗Amerika⸗Linie in Rotterdam gestellt werden, auf deren Geschäftszimmer sowie bei der Handeles⸗ abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel

im Haag, Lange Houtstraat Nr. 36, nähere Auskunft zu erhalten ist. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.) 88 Dänemark.

Neue Ausfuhrverbote. Eine Bekanntmachung vom 5. No⸗

vember 1914 verbielet die Ausfuhr von Lumpen aus Wolle und Halbwolle sowie von Kratzwolle. Ein Ausfuhrverbot für Pferde siteht bevor. (Nach Berlingske Tidende.)

Neuregelung der Ausfuhr von Fleisch und Fleisch⸗ waren. Der Lankwirtschaftsminister hat mittels Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 neue Vorschriften über die Ausfuhr von Fleisch und Fleischwaren erlassen. Die Bekanntmachung Lovtidenden for 1914 A, Ifde. Nr. 256 kann im Reichsamt des Innern (Zoll⸗ bureau) eingesehen werden. 8

88 Norwegen. 8

Einschränkung eines Ausfuhrverbots. Durch Verord⸗

ng vom 18. August 1914 ist u. a. die Ausfuhr von „Gold und Silber, verarbeitet oder unverarbeitet, gemünzt oder nicht gemünzt“, verboten. Unter dem 22. September 1914 ist dieses Verbot einge⸗ schränkt und die Ausfuhr wieder gestattet worden für: Gold und Silber, wenn das Metall in verarbeitetem Zustand in der Form von Schmucksachen oder Gebrauchsgegenständen vorliegt. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kristiania.)

8 8 8

88

Rumänien. Ausfuhrverbote. Die Ausfuhr von Pelzen, Verbandzeug, Kleie (ermicul), Nohrmatten, Sonnenblumensamen und Rohpetroleum titeiul) tst verboten worden. Nach einem Erlasse der Generalzolldirektion vom 22 September a. St.) 1914 ist die Ausfuhr von Mehl aus Getreide aller Art, ausgenommen Maitmehl, verboten worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest und Oesterreichisch⸗ ungarische Konsular⸗ Korre!nondenz.) “] 8 8

Zahlungsaufschub für Verpflichtungen zur Zahlung in Gold. Ein Gesetz Nr. 2929 vom 7. September 1914 bestimmt: Einztger Artikel. Für die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen, deren Berichtigung in Gold vor dem 1. August 1914 vereinbart ist und welche von diesem Tage bis zum 1. November 1914 fällig ge⸗ worden sind oder fällig werden, wird ein Aufschub von 60 Tagen ge⸗ währt. Der Aufschub wird vom Verfalltage einer jeden Zahlungs⸗ verpflichtung ab berechnet mit der Maßgabe, daß der Schuldner für die Dauer des Aufschubs die vereinbarten Vergütungen und beim Mangel einer Vereinbarung die laufenden Zinsen zu erlegen hat. Die Gläubiger können indes die Tilgung der Verpflichtung an ihrem Verfalltag ohne Rücksicht auf den Zahlungsaufschub verlangen, wenn sie die Zahlung in gangbarer Münze annehmen mit einem Aufschlag, welcher demjenigen für Handelswechsel auf London mit 90tägiger Frist entspricht, oder mit dem von der Verwaltung für die Zablung der Ein⸗ und Ausfuhrzölle festgesetzten Aufschlag. Der Präsident der Republik kann die obige Frist um weitere 30 Tage verlängern, wenn

die Zollgefälle weiter in gangbarer Münze bezahlt werden. (Diario oficial)

Japan.

Ausfuhrverbote. Wie aus Tokio unterm 24. September

1914 geschrieben wird, bat der japanische Handelsminister am 18. Sep⸗

tember 1914 eine Verordnung erlassen, kraft welcher die Ausfuhr be⸗ stimmter Waren während der Kriegsdauer nur mit Erlaubnis des Handelsministers gestattet wird. Das Verbot erstreckt sich auf gelben und roten Phosphor, kaustische Soda, Sodaasche (kalzinierte Soda), Borax, Soda, Pottasche⸗Chlorat, Leim ausländischer Herkunft, künst⸗ lichen Indigo, Alizarin⸗ und Anklinfarben. (Oesterreichisch⸗ungarische Konsular⸗Korrespondenz vom 10. November 1914.)

W11“

Angola.

Ausfuhrverbote. Der Generalgouverneur von Angola hat unter dem 21. September 1914 auf Grund der Verordnung der portugiesischen Regierung vom 17. September 1914, wonach die Regierungen der überseeischen Provinzen ermächtigt sind, nach An⸗ hörung der Regierungsräte die Bestimmungen der Verordnung vom 3. August 1914 für die betreffenden Provinzen in Anwenung zu bringen, nach Anhörung des Regierungsrats die Ausfuhr aller einge⸗ führten Waren aus der Provinz verboten, mögen sie sich in Nieder⸗ lagen befinden oder mögen sie diese bereit⸗ verlassen haben; ferner hat er die Ausfuhr irgend welcher Lebensmittel aus der Provinz, sofern sie darin erzeugt sind, verboten, es sei denn, daß die Ausfuhr nach anderen portugiesischen Provinzen oder nach dem Mutterlande stattfindet und daß daraus keine größeren Nachteile für die notwendige öffentliche Ernäbrung der Provinz entstehen.

Allgemein gestattet ist die Ausfuhr von Zucker nach dem Mutter⸗ lande. (Boletim Official da Provincia de Angola Nr. 39 vom 26. September 1914.) * ͤ“

Konkurse im Auslande. Rumänien. 8

Schluß der Verifizierung am

Anmeldung der Forderungen bis

Handelsgericht Name des Falliten

6.119. Nov. 14 /27. Nov. 1914 1914

6./19. Nov. 13./26. Nov. 1914 1914

Mihail Tomescu, Bukarest, Strada Berzet 163. Nädejda Th. Mi⸗ hailov si Th. P. Mihailov, Bukarest, Strada Batiste 30. 116“ Köhler & Wasser. 14.,/27. Nov. 25. November/

vpogel, Bukarest, 1914 8. Dezember

Strada Smärdan 27. 1914 Rudolf Stahl, 10./23 Nov. 20. November/ Bukarest, 1914 3. Dezember

Str. Traian 191. 1914 Neumann & Abram, 13/26. Nov. 24. November Bukarest, V 1914 7. Dezember

Str. Olteni 46, 1914 R. P. Hoffner, 10.,23. Nov. 19. Novemben Bukarest, 1914 2. Dezember

Strada Carol 44. 1914 Das Haudelesgericht Ilfov hat der Firma J. J. Bucu, daselbst, Str. Coltet, ein 6monatliches Moratorium mit Beginn vom 6./19 Ok⸗ tober 1314 bewilligt; desgleichen der Firma S. randwein, daselbst, Strada 11 Junie 48, ein 6monatliches Moratorium mit Beginn vom

16./29. Oktober 1914

Ilfov (Bukarest)

8 EEe“ 1“ Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffeln. Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach den Ermittlungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gebildeten Ständigen Deputation für den Kmtoffelhandel in der Zelt vom 16. bis 17. November 1914 folgende Preise (für 100 kg gute, gesunde Ware, ab Berliner Bahn⸗ höfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 7,00 7,50 ℳ, Magnum bonum 7,00 7,50 ℳ, Woltmann 6,00 6,50 (Nordbahnhof bts 6,75 ℳ), Silesia und andere runde weiße Speisekartoffeln 6,00 bis 6 50 ℳ. Bei reichlichen Zufuhren war die Geschäflstendenz rubig. Der Aufsichtsrat der Leipziger Bierbrauerei in Reudnitz Riebeck & Co. setzte laut Meldung des W. T. B. vor⸗ behaltlich der Zustimmung der Generalversammlung den Brutto⸗ gewinn auf 1 321 060 (im Vorjahr 1 143 150 ℳ), die Ab⸗ schreibungen auf 704 618 (im Vorjahr 690 747 ℳ) und den Rein⸗ gewinn einschließlich Gewinnvortrag auf 616 442 (im Vorjahr 452 403 ℳ) fest und beschloß, die Verwendung der Gewinne wie folgt vorzuschlagen: Rückstellung für Kriegsfürsorge 40 000 ℳ, Ueberweisung an den Kapitalreservefonds 29 400 ℳ, 6 % Dividende auf 3 Mil⸗

lionen Mark Vorzugeaktien 180 000 ℳ, 8 % Dividende auf

Umsatz 8000 Ballen.

4 Millionen Mark Stammaktien = 320 000 ℳ. Gewinnantetl für den Aufsichtsrat 17 777 ℳ, und Gewinnvortrag 29 263 ℳ. Die Ge⸗ neralversammlung findet am 14. Dezember in Leipzig statt.

Wochenausweis der Bank von England vom 19. No⸗ vember d. J. Totalreserve 55 707 000 (Zun. 3 495 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 35 313 000 (Abn. 200 000) Pfd. Sterl., Bar⸗ vorrat 72 570 000 (Zun. 3 289 000) Pfd. Sterl., Portefeuille 107 103 000 (Zun. 2 012 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 147 335 000 (Zun. 10 048 000) Pfd Sterl., Guthaben des Staates 16 286 000 (Abn. 2 963 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 55 155 000 (Zun. 3 546 000), Regierungssicherheit 18 601 000 (Zun. 1 597 000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 34,04 gegen 33 ½ in der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 223 Millionen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 111 Millionen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Brutto⸗ einnahmen der Canadian⸗Pacific⸗Eisenbahn in der zweiten Novemberwoche 1 878 000 Dollar (1 246 000 Dollar weniger als im Vorjahre).

London, 18. November. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau“ zufolge ist die Unterbringung der Kriegsanleihe von 350 Millionen Pfund Sterling bereits gesichert. Eine große Anzahl von Zeichnern hätte den ganzen Tag über Voranmeldungen bei der Bank von England eingereicht. 8

London, 19. November. (W. T. B.) Silber 22 ½. Privat⸗

iskont 3 ⁄16. Bankeingang 503 000 Pfd. Sterl. Wechsel auf Amsterdam 12,05, Scheck auf Amsterdam 12,02 ½8, Wechsel auf Paris 25,50, Scheck auf Paris 25,00, Wechsel auf Petersburg 117.

New York, 19. November. (W. T. B.) Eine Bekanntmachung besagt, daß am nächsten Sonnabend ein unbeschränktes Geschäft in Obligatinnen aller Klassen bei bestimmten Mindestpreisen an der Fondsbörse stattfindet.

1““

Berlin, 20. November. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark:

Weizen geschäftslos. 8

Roggen geschäftslos.

Hafer geschäftslos.

Mais geschäftslos.

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 33,50 39,50. Fester.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gexasan 29,40 30,50. Unverändert, fester.

Rüböl geschäftslos

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Bordeaux, 18. November. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 75,50, Spanische äußere Anleibe 80,50, 5 % Russen von 1906 88,00, Credit Lyonnais 1000, Panamakanal 97,50, Rio Tinto 1275.

Amsterdam, 19. November. (W. T. B.) Scheck auf Berlin 52,60 53,10, Scheck auf London 11,99 12,09, Scheck auf Paris 47,85 48,35. 8

New York, 18. November. (W. T. B.) (Schluß.) Cable Transfers 4,8825, Wechsel auf London (60 Tage) 4,8525. Sicht⸗ wechsel Paris 5,1300, Sichtwechsel Berlin 86 8⅜, Silber Bullion 498.

Rio de Janeiro, 18. November. (W. T. B.) Wechsel auf London 13 15T.

.“ 8

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 19. November. (W. T. B.) Zuckermarkt. Tendenz bepenh Für Javazucker, verschifft von Indien, wurden 22 sh. 3 d. bezahlt.

London, 19. November. T. B.) Kupfer prompt 53 ⅞.

Liverpool, 18. November. (W. T. B.) Baumwolle. Import 7296 Ballen, davon 6265 Ballen amerikanische Baumwolle. Mai⸗Juni 4,09, Oktober⸗November 4,26.

Liverpool. 13. November. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Wochenumsatz 48 460, do. von amerikanischer Baum⸗ wolle 29 660. Gesomter Export 5359, do. Import 83 447, do. von amerikanischer Baumwolle 72 169. Gesamter Vorrat 734 270, do. von amerikanischer Baumwolle 453 780, do. von ägyptischer

Baumwolle 49 570 14. November. (W. T. B.) Baumwolle.

Liverpool, Offizielle Notierungen. American ordinary 2,76, do. good

ordinary 3,26, do. fully good ordinary 3,46, do. low middling 3 95, do. fuly low middling 4,28, do. middling 4,56, do. fully middling middling fair 5,60, Pernam fair 5,01, do. good fair 5,48, Ceara fair 5,01, do. gord fair 5 48, Egyptian brown fair 6,45, do. brown 7,75, M. G. Broach good 3,95, do. fine 4,25, Oomra good 3,88, do. fully good 4,00, do. fine 4,12, Bengal good 3,00, do. fine 3,24,

Glasgow, 18. November.

49 sh. 9 d., für 1 Monat 50 sh. (W. T. B.) Roheisen für Kasse 50 sh., für 1 Monat 50 fh. 4 d. 8

Bradford, 19. November. (W. T. B.) Wolle. Für 40 er Tops notierten 18 ½ Pence.

Amsterdam, 19. November. (W. T. 3 Java⸗Kaffee

er —,—, für De⸗ zember 32 ¼. für März 29 ⅜, für Mai 29 ½¼.

New Pork. 18. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle do. für Mai 7,62, New Orleans do. loko müddling 7 ½⅛, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard white in New York 8,00, Western Steam 11 25, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri⸗ fugal 4,01 4,07, Weizen loko Nr. 2 Red. 125, do. für Dezember 123 ¼, 5,05 5,15, Getreidefracht nach Liverpool 6, Kaffee Rio Nr. 7 loko 6 ¼ 6 ½, do. für Dezember 5,25, do. für März 5,64, do. für Mai 5,84,

4,72, do. good middling 4,88, do. fully good middling 5,15, do. good fair 6,90, do. brown fully good fair 7,15, do. brown good Madras Tinnevelly good 4,12. (E. T. B.) Eisen für Kasse Glasgom, 19. November.

Januar⸗Februar⸗Lieferungen herrschte in Croßbreds gutes Geschäft. träge, loko 45 v. Santos⸗Kaffee für Novem

loko middling 7,50, do. für Dezember 6,94, do. für März 7,41, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmalz do. für Mai 131, do. für Juli —,—, Mehl Spring⸗Wheat clears do. für Juli —,—. Kupfer Standard loko —,—, Zinn 31,75 32,75.

1“

Konzerte.

Die Vortragsfolge des II. großen Konzerts, das Sieg⸗ mund von Hausegger am Montag mit dem Blüthner⸗ orchester im Blüthnersaal veranstaltete, bot, zwischen der Ouvertüre zum Sommernachtstraum und der C⸗Dur⸗Symphonie von Schubert, eine Neuheit für Berlin, die erste Orchestersuite Op 92 von Hugo Kaun. Der Komponist hat sein Werk „Märkische Suite“ genannt und dadurch der Phantasie des Hörers eine bestimmte Richtung gewiesen. Im ersten Satz, „Märkische Heide“, ist der Stim⸗ mungsgehalt der Komposition, mit ihren herben Harmonien und streng gegliederten Sequenzfolgen der Themen so charakteristisch, daß der Zu⸗ hörer dem Tondichter willig Gefolgschaft leistet. In den beiden folgenden Sätzen, „Abendstimmung“ (Kloster Chorin) und „Menuett“ (Rheins⸗ berg), vereinigt sich die Komposition minder eng mit dem vorgesetzten Programm, das den Komponisten zu einer ganz bestimmten Form der Charakteristik verpflichtet. Die Musik bleibt zwar auch hier inter⸗ essant und klanglich wirkungsvoll, aber sie malt nicht das bestimmte Bild, das sie malen soll, und ist doch durch ein fühlbares Bestreben, etwas Vorgeschriebenes auszudrücken, im freien Ausströmen gehemmt. Daß der Orchestersatz der Suite reich und blühend wirkte und viele eigenartige Klangverbindungen aufwies, braucht wohl kaum besonders hervorgehoben zu werden, da Hugo Kaun schon lange als Meister auf dem Gebiet des musikalisch Koloristischen anerkannt ist. Der anwesende Komponist wurde von der zahlreichen Zuhörerschaft aufs wärmste gefeiert. Das Blüthnerorchester hielt sich unter der anfeuernden Leitung seines Dirigenten portrefflich. Die geniale Begabung Hauseggers trat wieder in dem machtvoll nachgeschaffenen Aufbau von Schuberts größtem symphonischen Werk, wie auch in der Wiedergabe der mit intimster Sorgfalt auegemalten Sommernachtstraumouvertüre in ihrer ganzen Vielseitigteit zutage. 4

Einen „Schumann⸗Abend“ veranstaltete am Dienstag im Beerhoven⸗Saal zugunsten der unter dem Protektorat Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit der Frau Kronprinzessin stehenden „Cecilienhilfe“ der bekannte Pianist Wilhelm Backhaus. Die Vorzüge seines sein gegliederten, duftigen Spiels zeigten sich von neuem wieder im günstigsten Lichte bei der Ausdeutung der dem „Carnaval“ (Op. 9) zugrunde liegenden schlichten Notenfolge a, es, c, h, gleichbedeutend dem kleinen Städtenamen „Asch“, in dessen Mauern sich die Jugend⸗ liebe Schumanns aufhielt. Alle nur möglichen Eindrücke hat der Komponist von dem Tanzfest auf sich ein⸗ strömen lassen, die er in kurzen, desto leuchtenderen Farben in dieser Musik wiedergibt. Ganz besonders zart gestaltete der Künstler „Payillons“ und „Chopin“, wie er andererseits auch die „Davids⸗ bündlertänze“ mit der ihnen innewohnenden Auflehnung meisterhaft gab. Dem Kornzert wohnte Ihre Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit die Frau Kronprinzessin bei, die mit sichtlichemn Interesse dem Spiel des Künstleis folgte. In der St. Petrikirche fand, gleichfalls am Dienstag, ein von dem Organisten A. W. Leupold zum Besten der Unterstützunaskasse des Berliner Tonkünstlervereins gegebenes Konzert statt. Mitwirkende

waren Frau M. Seret⸗van Eycken, die an Stelle der in letzter Stunde erkrankten Kammersängerin Ella Gmeiner eingetreten war, ferner Professor Waldemar Meyer (Violine) und der Kirchenchor von St. Petri unter der Leitung von Arthur Barth. Die sehr reichhaltige Vortragsfoige begann mit einer Passacaglia von W. A. Leupold, einem Musikstück von ernstem, würde⸗ vollen Charakter, bei dessen Vortrag durch den Konzertgeber auch die besonderen Eigentümlichkeiten dieser Gattung eindringlich hervor⸗ traten. Dann folgten einige geistliche Lieder von H. van Eyken (Recordare, Vaterunser) und Seb. Bach (Gott lebet noch), die ebenso wie die späteren Sologesänge unter denen besonders das Leupoldsche „Es ist ein Schnitter, heißt der Tod“ sowie Beethovens machtvolles „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“ zu erwähnen sind durch die klangschöne, sympathische Stimme der Sängerin unter Begleitung der Orgel eine stimmungsvolle, mitunter nur durch etwas undeutliche Aussprache beeinträchtigte Wieder⸗ gabe fanden. Professor Waldemar Meyer brachte ein Larghetto religioso, von ihm selbst, das Schumannsche „Abendlied“ und eine Legende von Leupold in eindrucksvoller Weise zur Geltung. Die Chöre waren zum Teil ein wenig matt, z. B. in dem Mendelssohnschen Psalm 43; mehr Kraft und Schwung zeigte dagegen die Darbietung eines geistlichen Liedes von Alb. Becker und des Reformationsliedes von G. Albrecht. Ein Orgelstück Kyrie eleison von Max Reger blieb ohne nachhaltigen Eindruck, was indessen wohl mehr auf Rechnung der Komposition als des Vortragenden zu setzen sein dürfte. Von den Konzerten der vorhergehenden Tage ist der Bericht über das erste Abonnementekonzert Professor Heinrich Grünfelds in der Singakademie nachzutragen. Der geschätzte Cellist, der in früheren Jahren in Gemeinschaft mit Professor Zajis diese Abende veranstaltete, führt sie fortan allein fort. Außer Kammermusikwerken von Brahme, Mendelssohn und Beethoven, an deren vollendeter Ausführung sich neben dem Konzert eber die Professoren von Dohnänyi (Klavier) und Schubert (Klarinette) beteiligten, brachte der Abend eire Reihe von Schuhert⸗Liedern, gesungen von der Königlichen Kammersängerin Fräulein Lola Artôt de Padilla, die im Konzertsaale eben⸗ Dhant ni Hause ist wie auf der Bühne. Es war ein genußreicher Abend.

Der Königliche Opernchor veranstaltete am Mittwoch (Bußtag) im Opernhaus unter Leitung seines verdienstvollen Direktors, Professor Hugo Rüdel, eine Aufführung der Missa solemnis von Beethoven. Gerade in unseren Tagen der großen Kriegs⸗ opfer wirkte die gewaltige Glaubensbejahung, die aus der Messe unseres 1 Symphonikers mit bezwingender Inbrunst erklingt, besonders stark auf die zaͤhlreiche Zuhörerschaft. Die Ausführung des Riesenwerks war technisch ausge⸗ glichen und innerlich vertieft. Der Chor leistete in allen Sätzen Rühmenswertes, und auch das Soloquartett (bestehend aus den Damen Brigitt Engell, Emmi Leisner und den Herren George A. Walter und J. von Raatz⸗Brockmann) hielt sich auf anerkennenswerter Höhe, wenn es auch stellenweise die Hörer nicht ganz vergessen ließ, daß Beethoven gerade in der Missa solemnis seine Aufgaben sehr unbekümmert um die Schranken der menschlichen Stimme gestellt hat. Im „Sanctus“ zeichnete

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sich Herr Konzertmeister L. Premyslav aus, der das Violin⸗ lolo mit verklärter Tonschönhelt zu Gehör brachte. In der Philbarmonie gab an demselben Abend der Phil⸗ harmonische Chor unter der Leitung von Professor Siegfried Ochs ein Bußtagskonzert, dessen Vortragsfolge Bachs Kantate: „Gott der Herr ist Sonn und Schild“ sowie das „Deutsche Requiem“ von Brahms aufwies. Die Bachsche Kantate, die (worauf Hermann Kretzschmar aufmerksam macht) aus der Kampfes⸗ stimmung, die der pornische Erbfolgekrieg verbreitete, erwachsen ist und in einer Abschrift die Bezeichnung: „In Temp. Belli“ trägt, ist schon verschiedentlich in Berlin aufgefüͤhen worden. Ihr Höde⸗ punkt ist der von Orchesteroerzierungen umrankte Choral „Nun danket alle Gott“, der Choral von Leuthen, der als mächtiger Kriegs⸗ und Siegesgefang das Mittelstück bildet. Im übrigen gehört das Werk nicht zu den wirkungsvollsten des Meisters, wenn es auch seine Eigenart deutlich genug offenbart. Daß die Ausführung meisterlich war, braucht nicht erst versichert zu werden. Das nachfolgende Heutsche Requiem ist schon so oft von Professor Siegfried Ochs und seinen Scharen an derselben Stelle zu Gehör gebracht worden, daß ein Eingehen auf alle Einzelbeiten sich erübrigt. Besonders eindrucksvoll weiß er den zweiten Abschnitt „Denn alles Fleisch, es ist wie Gras“ zu gestalten, dessen scharfe Rhbythmik und tonmalerische Feinheit schlechtbin vollendet zur Geltung kommt. Der Chor, das Phil⸗ harmonische Orchester und die Solisten: Professor Messchaert, die Kammersängerin Frau Kaempfert (Sopran), räulein Hilde Ellger (Alt) und Poofesser rrgang Orgel) standen auf der vollen Höhe ihrer Aufgaben. Im ZE fand ebenfalls ein Bußtagskonzert statt, dessen Ertrag für unsere Marine bestimmt war. Mitwirkende waren: die Damen Lotti Eichstädt und Anna von Pilgrim (Sopran), Elsa Marson (Alt), Paula Simon⸗Herlitz Z“ die Herren Egon Hefter (Baß), Armin Liebermann (Cello) und August Pilz als Begleiter am Klavier. Fräulein Marson leitete das reichhaltige Konzertprogramm mit der Arie aus „Paulus“ von Mendelssobhn: „Und zog mit einer Schar gen Damaskus’ ein. Ihr viel Wärme atmender Vortrag wurde offenbar durch eine leichte Unpäßlichkeit beeinträchtigt. Die dann folgende inhaltsreiche Canzone aus der Sonate B-a-c-h von Karg⸗Ehlert fand durch Frau Simon⸗ Herlitz am Kunstharmontum eine tiefergreifende Wieder⸗ gabe. Anna von Pilgrim wußte bei vollfkommener Be⸗ hberrschung des Oratorienstils der Licht und Wärme atmenden Arie aus der Schöpfung: „Nun baut die Flur“ entsprechende liebliche Töne zu verleihen. Sehr wirkungsvoll gestaltete sich auch die Arie aus „Elias“: „Es ist genug“. Herr Hefter ließ heer alle Register seines sonoren Baßbaritons erklingen, von der von Herrn Liebermann meisterhaft gespielten obligaten Cellobegleitung dabei wirksam unter⸗ stützt. Das Terzett aus „Die Schöpfung“: „Der Herr ist groß“, dem der helle, gut geschulte Sopran von Frau Eichstädf, die Sangeskunst von Frau von Pilgrim und Herrn Hefter zum Siege verhalf, riß am Schluß die zahlreiche Zuhörerschaft zu lebhaftem Beifall hin. Herr Musikodirektor Pilz trng mit seiner feinfühligen Klavierbegleitung zum Gelingen des Ganzen wesentlich bei.

1 E“

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 2 * 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. en 1 er 111 zet ger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

9. Bankausweise.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗ 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

——

1) Untersuchungssachen.

[67755] Steckbrief.

Gegen den am 30. 6. 1888 zu Miltitz geborenen Reservisten (Schlächter) Richard Hermann Friedrich der 9. Komp. Res.⸗ Infanterieregts. 20), welcher flüchiig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Millitär⸗ behörde abzuliefern. Friedrich ist 1,70 m groß und von schlanker Figur.

Im Felde, den 30 Okrober 1914.

Gericht der 44. Reservedivision.

[67768] Steckbriefserledigungen.

Der gegen den Musketier Stanislaus Kajdan der 3. Komp. Inf. Regts. 148 wegen Fahnenflucht im Jahre 1906 unter Nr. 72 455 erjassene Steckbrief ist erledigt.

Der gegen den Pionier Ewald Frey der 2. Landsturm⸗Pionter⸗Komp III. Armee⸗ korps wegen Fahnenflucht im Jahre 1911 unter Nr. 6639 erlassene Steckortef ist erledigt.

Marienburg, den 11. Nopbr. 1914.

Kommandanturgericht.

[67765] Fahnenfluchtserklärung.

Der Gelegenheitsarbeiter Peter Stein, geb. am 19. 7. 1889 zu Cöln⸗Mülheim, Kriegsfreiwilliger Rekr.⸗Depot Ers.⸗Batl. Res.⸗Inf.⸗Regt. 28, wird auf Grund der 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗

ordnung hierdurch für fahnenflüchtig er ·

klärt. Aktenzeichen III d 46/14. Gouvernementsgericht Cöln.

[67766] Fahnenfluchtserklärung. 1 Der Wehrmann Johann Rosue. 2. Komp. Ers.⸗Batl. Landw.⸗Inf.⸗Regt. 29, geb. am 27. 9. 1886 zu Cöln, wird auf Grund der §8§ 99 ff. des Militärstraf⸗

gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Mili⸗

tärstrafgerichtsordnung hierdurch für fahnen⸗ flüchtig erklärt. Aktenzeichen III d 71/14. Gouvernementsgericht Cölu.

167770] Fahneufluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache ve den Gärtner Johann Baptist Fritsch aus Belfort, zuletzt in Colmar wohnhaft, wegen Fehen ucht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 88 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen

Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag

belegt. Colmar, den 5. November 1914. Gericht der 1. mobilen Etappen⸗Kommandantur XIV. A.⸗K. Der Gerichtsberr: Ernst Fürst zu Löwenstein, Major. 171682 Der Musketier Heinrich Behringer Komp. Ersatzbatl. Sngchs 88 58e durch für fahnenflüchtig erklärl. Koblenz, 12. 11. 14. Gericht der stellv. 30. Inf.⸗Brigade.

Dr. Umhauer, Kriegsgerichsrat.

[67758] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Kanonier Adam Mangen,. 1. Ers⸗Battr. Fußart.⸗Regts 9, geb. 31. 12. 1871 zu Cöln, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St⸗G.⸗B., sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflücktig erklärt.

Koblenz, 14. November 1914.

Gericht der Kommandantur Koblenz

und Ehrenbreitstein.

[67751] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Oekonomiehandwerker Peter Meyer der 10. Kompagnie des Kriegsbekleidungsamtes des VII. Armeekorps, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des M⸗St.⸗ G.B. sowie der §§ 356, 360 der M. St.⸗ G.⸗O. der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Münster i. W., den 14. November 1914.

Gericht der stellv. 26. Inf.⸗Brigade.,

[67769] Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen die Schulschwester Marie Eustolie geb. Fran⸗ ziska Schwartz, bisher in Walheim wobn⸗ haft, zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Landesverrats, wird gegen die Genannte, da sie hinreichend ver⸗ dächtig tst, sich im August 1914 vorsätzlich während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges als Deutsche eines Landes verrats dadurch schuldig gemacht zu haben, indem sie den Lehrer Albert Birry aus Walheim und dessen Sohn Alfons

an die Franzosen als franzosenfeindlich be⸗

zeichnete, Verbrechen gegen § 89 Str.⸗G.⸗B., und da ihr Aafenthalt unbekannt ist, auf Grund des § 93 R.⸗Str.⸗G.⸗B. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Beschuldigten und das ihr später anfallende Vermögen hiermit mit Beschlag belegt. Neubreisach, den 15. November 1914. Kriegsgericht. J 186/14.

[67767] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Untersuchungssache gegen den Eugen Seginger, Tagner von Oltingen, Oberelsaß, geboren den 30. 1. 1897, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §3 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und jein im Deutschen 8 befindliches Vecmögen mit Beschlag elegt.

Pfirt,. Freiburg 1. B., den 14. Novbr. 1914.

Gericht der Kommandantur der Oberrhein⸗ befestigungen. Der Gerichtsherr: von Bodungen, Dr. Jahn, Generalleutnant. Kriegsgerichtsrat.

[67759]) Vermögensbeschlagnahme.

Durch Beschluß der Strafkammer I1 des K. Landgerichts Stuttgart vom 29. Ok. tober 1914 ist das im Deutschen Reich befindliche Vermögen folgender abwesender

Wehrpflichtigen:

1) Gustav Paul Baitinger, geboren 18. September 1893 in Feuerbach,

2) Gustav Böckle, geboren 19. Sep⸗ tember 1891 in Germersheim,

3) Emil Jobann Friedrich Böhringer, geboren 27. September 1891 in Eßlingen,

4) Eugen Friedrich Haar, geboren 23. Februar 1891 in Böblingen,

5) Hermann Maier, geboren 24. Juni 1891 in Kirchberg a. d. Jagst,

6) Maximilian Karl Emil Ries, ge⸗ boren 3. Juni 1891 in München, 7) Karl Jutius Schäffer, 7. September 1893 in Feuerbach, gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß § 140 Ahs. 3 St.⸗G.⸗B. und §§ 326 und 480 St.⸗P.⸗O. je bis zum Betrage von 800 mit Beschlag belegt worden. Gruppe Baitinger u. Gen. 9/1554.

Den 13. November 1914. K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Staatsanwalt Rieger.

geboren

[67756]

Erledigt hat sich die am 10. Juli 1914 gegen den Soldaten der 8. Komp. Inf.⸗ Regts. 102 Friedrich Erwald Meinelt erlassene Fahnenfluchtsertlärung durch dessen Selbstgestellung.

Arrancy (Frankreich), 9. 11. 14.

Gericht der 32. Inf.⸗Division.

[67752] Beschluß.

Die wider den Musketter Johann Josef genannt Max Klein 12/32 am 8. September 1914 erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird hiermit zurückgezogen.

Cassel, den 15. November 1914.

(L. S.) Gericht

der stellvertr. 44. Inf.⸗Brigade.

[67763] Aufhebung einer Fahnenfluchtserklärung.

Die unter dem 31. 10. 1914 gegen den Res. Piskol der 1. Ers.⸗Komp. Res⸗ Regts. 230 ergangene Fahnenfluchtserklä⸗ rung wird hiermit aufgehoben.

Hannover, den 16. 11. 1914.

Gericht der Landw.⸗Insp. Hannover.

[67761]

In der Untersuchungssache gegen den Musketier Peter Wüst der 7. Komp Inf.⸗R. 29 wird die unterm 15. 10. 1901 (Reichsanzeiger Nr. 250) erlassene Beschlag⸗ nahmeverfügung und Fahnenfluchtserklärung hiermit zurückgezogen.

Im Felde, den 9. November 1914.

Gericht der 16. Infanteriedivision.

[67757] Beschluß.

Die Fahnenfluchtserklärung des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 20. 4. 1914 gegen den Haupimann August Meyrr vom Feldartillerieregiment 44 wird nach Rück⸗ kehr aufgehoben.

Im Felde, den 9. 11. 1914. 1 Königl. Gericht der 16. Inf.⸗Division.

[67754]

Der diesgerichtliche Beschluß vom 6 No⸗ vember 1914, ausgeschrieben im Reichs⸗ anzeiger Nr. 65 621 vom 10. November

fluchtserklärung des Reservisten Otto Heinen der 2. Ers. Komv. Ers. Btl. 18. Inf. Rgts., geb. 31. 7. 1888 zu Hilden, wird aufgehoben. Laudau, den 16. November 1914. Gericht der stv. 6. Inf.⸗Brigade.

[67762] Verfügung.

Die wider den Retruten Josef Wünnen⸗

berg in Nr. 20 von 1913 des Deutschen Reichsanzeigers erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung vom 13. Januar 1914 wud auf⸗ gehoben.

Münster, den 16. November 1914.

Gericht der 13. Division. [67764]

Die am 31. Oktober 1912 gegen den Heizer Andreas Breitling. 3. Komp. II. Werftdivision, geboren 27. 12. 1890 zu Klein Wanzleben, erlassene Fahnen⸗ fluchtzerklärung wird aufgehoben. EIIIII1“ den 17. November

4

Gericht II. Marineinspektion. alseresssrrer FscseviengrsecwrfresixevEgwmn

2) Aufgebote, Verlust⸗ u.

1914, erste Beilage, betreffend die Fahnen⸗

Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[67738] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Wrangelstraße 67, Ecke Taborstraße 7, belegene, im Grundbuche vom Kottbusertorbezirke Band 36 Blatt Nr. 1075, früher auf den Namen der Frau Subdirektor Marianne Oemler, geborenen Brose, zu Berlin eingetragene, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks berrenlose Grundstück, bestehend aus: Vordereckwohnhaus mit unterkellertem Hof und Garten, am 12. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, durch das unter⸗ leichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (brittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden. Das Grund⸗ stück, Gemarkung Berlin Kartenblatt 1 Parzelle 1847/90, ist nach Artikel Nr. 1371 der Grundsteuermutterrolle 8 a 27 qm groß und unter Nr. 1371 der Gebäudesteuerrolle bei einem jährlichen Nutzungswerte von 15 500 mit 600 Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteige⸗ rungsvermerk ist am 31. Oktober 1914 in das Grundbuch eingetragen. 85 K 147. 14,7. Berlin, den 13. November 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.

[67184 Kgl. Amtsgericht Stuttgart Stadt. 1 Aufgebot.

Laura Hahn, ledia. volljährig, in Stutt⸗ Pnt. verkreten durch Rechtsanwalt Dr. H. Mayer II. daselbst, als Bevollmächtigter. hat das Aufgebot zum Zweck der Kraftlos⸗ erklärung der am 2. April 1869 über ur⸗ sprünglich 500 Gulden ausgestellten und am 27. April 1876 auf 900 erhöhten, auf den Namen der riederike Hoerle aus

—.—

Waldenburg lautenden Aktie Nr. 2528 der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart beantragt Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag,. den 6. November 1915, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem oben⸗ bezeichneten Gericht, Ulrichstraße 10, Zimmer 14, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stuttgart, den 13 November 1914. Der Gerichtsschreiber: Heller.

[67783]

Aufgebot. F. 15/14 und F. 19/14.

1. Der Bäcker Theophil Ehrhard in Sermersbheim, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Okto Mayer in Straßdurg, hat das Aufgebot des 3 ½ % Pfanddbriefes der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kom⸗ munalkredit in Elsaß⸗Lothringen Serie IX Lit. C Nr. 010310 über 500 und

II. der Rentner Johann Paulen in Gebweiler vertreten durch Rechtskonsulent Fiscus daselbst, hat das Aufgebot nach⸗ bezeichneter Pfandbriefe der Aktien⸗Gesell⸗ schaft für Boden⸗ u. Kommunalkredit in Eisaß⸗Lothringen: 1) Serie III Lit. C Nr. 003269 über 500 zu 3 ½ % vom Jahre 1894, 2) Serie I Lit. A Nr. 004316 über 500 zu 3 ½ % vom Jabhre 1881, 3) Serie IV Lit. B Nr. 000611 üter 300 zu 4 % vom Jahre 1886, 4) Serie IV Lit. C Nr. 001012 über 200 zu 4 % vom Jabre 5) Serie IV Lit. C Nr. 500 zu 3 ½ % vom 6) Serie V Lit. D Nr. 300 zu 3 ½ % vom Jabre 1897 7) Serie V Lit. E Nr. 002086 übe 200 zu 3 ½ % vom Jahre 1897 8) Serie VN Li. D Nr. 002079 übe 300 zu 3 ½ % vom Jahre 1897 9) Serie V Lit. C Nr. 002411 über 500 zu 3 ½ % vom Jahre 1897 10) Serie II Lit. B Nr. 005285 über 500 zu 3 ½ % vom Jahre 1893

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juni 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal Nr. 3, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunden erfolgen wird.

Straßburg, den 11. November 1914.

Kaiserliches Amtsgericht.

167778] 1

Die Versicherungsscheine Nr. 36082, 36780, 44067, 45610, 88326, 99150 A, 5995, 6013 B sind angeblich abhanden ge⸗ kommen. Sofern innerhalb eines Monats, vom Tage dieses Aufrufs ab gerechnet, Ansprüche bei uns nicht geltend gemacht werden, stellen wir gemäß § 19 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ersatzurkunden aus.

Hannau, den 13. November 1914. Schlesische Lebensversicherungs⸗Gesellschaft a. G. zu Haynau.

Nerge