1914 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem K .“ Schaper in Husum ist die kommissarische Verwaltung der Stelle des Regierungs⸗ und Veterinärrats bei der Königlichen Regierung in Stade und die nebenamtliche Verwaltung der Kreistierarztstelle daselbst übertragen worden.

Bekanntmachauang.

Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1914 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Gera⸗Meuselwitz⸗ Wuitzer Eisenbahn auf 36 101 50 festgestellt worden ist. 1““ 8

Erfurt, den 19. November 1911.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Pannenberg.

Preußen. Berlin, 23. November 1914.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plen sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Verkehr Sitzungen. 1

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Der ungarische Ministerpräsident Graf Tisza, der Freitag⸗ nachmittag im deutschen Großen Hauptquartier eingetroffen war, ist vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, von Seiner Majestät dem Kaiser in längerer Audienz empfangen und nachher zum Frühstück geladen worden. Graf Tisza hatte auch verschiedene Unterredungen mit dem Reichskanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts und stattete auch dem Chef des Generalstabs einen Besuch ab.

Der Präsident des Landeswasseramts Dr. Max Engel⸗

hard hat am 17. November als Hauptmann und Kompagnie⸗ in einem Landwehrinfanterieregiment den Heldentod für as Vaterland gefunden.

Max Engelhard, 1860 in Berlin geboren, trat als Re⸗ ferendar in die allgemeine Verwaltung über. 1890 zum Re⸗ gierungsassessor ernannt, war er von 1893 ab als Landrat des Kreises Johannisburg in Ostpreußen tätig; er hat in dieser Stellung wie auf allen Gebieten der Verwaltung so namentlich zur Hebung der Landwirtschaft Hervorragendes geleistet und sich das Vertrauen der Bevölkerung in seltenem Maße erworben. Im Jahre 1902 wurde er in das Ministerium für Landwirtschaft berufen, 1903 zum Geheimen Regierungsrat und vortraägenden Rat und 1906 zum Geheimen Ober⸗ regierungsrat ernannt. Im Ministerium hat er sich um die Entwicklung des landwirtschaftlichen Meliorations⸗ wesens besondere Verdienste erworben. Für die Gesetz⸗ gebung besaß er außergewöhnliche Befähigung, und große Erfolge waren ihm auf diesem Gebiete beschieden. Das Zustandekommen der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 war im wesentlichen sein Werk, und mit dem Wassergesetz vom 7. April 1913 ist sein Name für immer verbunden. Im Mai 1913 wurde er an die Spitze des als oberste Instanz für wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Streitigkeiten neu eschaffenen Landeswasseramts berufen. Bei Ausbruch des

rieges, am 3. August, folgte er, obwohl schon 54 Jahre alt, dem Rufe seines Kaisers zu den Waffen; jetzt hat er auf dem Felde der Ehre sein Leben für das Vaterland dahin⸗ gegeben. Engelhard war ein liebenswürdiger Mensch, ein roß angelegter Charakter mit hervorragender Begabung, larem Verstande, umfassendem Wissen. Rastlos tätig, in allen Lagen zuverlässig und treu, war er das Muster eines preußischen Beamten. Die Erinnerung an seine edle Persönlichkeit und sein von großen Erfolgen begleitetes, viel zu früh beendetes Wirken werden alle, die ihm näher traten, treu bewahren.

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NKach zuverlässigen Meldungen sind bei der Beschießung von Trapezunt durch die russische Schwarzmeerflotte die dortigen EEEEö“ unversehrt geblieben. Der

angerichtete Mater alschaden ist unbedeutend.

In einer durch die Presse verbreiteten Mitteilung ist der Indust rie empfohlen worden, sich an die Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Kriegsministeriums in Berlin behufs Ueberlassung von Ware zu wenden. Wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, ist die Annahme, daß die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung den Ankauf von Rohstoffen zu vermitteln habe, nicht zu⸗ treffend. Die Abteilung beschäftigt sich lediglich mit der Organisation von Beschaffung und Verteilung der für den Heeresbedarf unentbehrlichen Rohstoffe. Die Zuführung des Materials an die einzelnen Firmen ist Sache gemein⸗ nütziger Gesellschaften, die eigens für diesen Zweck geschaffen worden sind. Im Interesse des gedeihlichen Weiterarbeitens der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abieilung wird daher gebeten, von Anfragen nach Pressen Bezugsquellen und dergleichen abzusehen. Derartige Zu chriften können keine Beantwortung finden

Das Kriegsministerium gibt nach einer Meldung des

„W. T. B.“ bekannt, daß Angebote auf Lieferungen für Kriegsbedarf von solchen Bewerbern, die der Heeres⸗ verwaltung aus der bisherigen Geschäftsverbindung noch nicht bekannt sind, nur dann angenommen und beantwortet werden, wenn ihnen gleichzeitig eine amtliche Auskunft der zuständigen Handels⸗ oder Handwerkskammer darüber beigefügt ist, daß der Anbieler zuverlässig und leistunasfähig ist und daß er dem Geschäftszweige, aus dem er Waren anbietet, als Fabrikant

oder Großhändler angehört. 1

Das Kriegsministerium hat, wie „W. T. B.“ meldet, an⸗ eordnet, daß in allen Fällen, in denen Ankäufe von raftwagen, Pferden, Wagen und Geschirren un⸗ mittelbar von den Truppen erfolgt sind, die Bezahlung der Schätzungswerte durch die stellvertretenden Intendanturen zu veranlassen ist. Den Besitzern wird anheimgestellt, die mit Angaben über den Schätzungswert versehene Anerkenntnis in Urschrift an die für ihren Wohnort

zuständige stellvertretende Korpsintendantur einzusenden. X“

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung reibt üetee Ven Titel „Kriegslieferungen an das feindliche Ausland“: Mehrfache Wahrnehmungen lassen erkennen, daß unsere Feinde bemüht sind, Waren, die sie zur Kriegführung oder zur Aufrechterhaltung ihrer Volkswirtschaft benötigen, aus Deutschland zu beziehen. Sie be⸗ dienen sich dazu der Vermittlung von Geschäftsleuten neutraler Länder, die die Bestellungen entweder unmittelbar vom neutralen Lande aus bei deutschen Geschäftshäusern machen oder sich die Waren durch deutsche Aufkäufer oder solche eines anderen Landes bei uns beschaffen. Leider geben sich hier und da deutsche Geschäftsleute dazu her, dieses Treiben zu unterstützen. Man liefert an bekannte Kunden im Aus⸗ land, trotzdem der Kunde offen mitteilt, daß die Ware für Feindesland bestimmt ist, man liefert weit über das in Friedenszeit übliche Maß hinaus angeblich ohne sich irgendeine Rechenschaft über die Ursachen zu eben, die plötzlich zu einer so ungewöhnlichen großen Bestellung geführt aben man tritt endlich in Verbindung mit Geschäftsleuten, mit denen in Friedenszeit jede Geschäftsverbindung gefehlt hat, oder die sich für den Krieg mit dem Vertrieb von Waren befassen, die ihnen zu Friedenszeiten ganz fern gestanden haben. Weder die plötzliche intensive Nachfrage durch einen bisher völlig fremden Käufer, noch die Nachfrage nach Artikeln, die vollständig aus dem Rahmen des Friedensgeschäfts des Aufkäufers herausfallen, hat den beteiligten deutschen Lieferanten Anlaß zum Nachdenken und zur Vorsicht ge⸗ geben; lediglich das augenblickliche Geschäftsinteresse hat den Aus⸗ schlag für die zu verurteilende Handlungsweise gegeben. Selbst⸗ verständlich wird es niemand einfallen, den regelmäßigen, in den bisherigen Grenzen bleibenden Absatz nach neutralen Län⸗ dern in irgendeiner Weise zu stören, selbst der Absatz in Feindesland über neutrale Länder wird, soweit es sich um Waren handelt, deren Ausfuhr nicht verboten ist oder die nicht geeignet sind, der feindlichen Macht Vorschub zu leisten, nicht unter allen Umständen zu bekämpfen sein. Sofern aber ein Handel mit Waren in Betracht kommt, deren Ausfuhr verboten ist, oder deren Lieferung der feind⸗ lichen Macht Vorschub zu leisten geeignet ist, liegen je nach Lage des Falles strafbare Handlungen vor. Welche Waren auszuführen verboten ist, ist öffentlich bekannt gemacht und kann bei den Handelskammern und Zollstellen unschwer erfahren werden. Der mittelbare und unmittelbare Handel mit solchen Waren nach Großbritannien und seinen Kolonien, nach Frankreich und nach Rußland ist unter besondere, hohe Freiheits⸗ und Gelestrafen gestellt. Ob durch die Lieferung einer Ware in Feindes⸗ land, und zwar einerlei, ob ihre Ausfuhr verboten ist oder nicht, der Tatbestand des § 89 des Strafgesetzbuchs begründet ist, wonach mit G bestraft wird, wer vorsätzlich während eines gegen das

eutsche Reich ausgebrochenen Krieges der feindlichen Macht Vor⸗ schub leistet, ist im Einzelfalle durch den Strafrichter zu entscheiden.

Da die Anzeichen sich mehren, aus denen hervorgebt, daß tatsächlich aus Deutschland Waren geliefert werden, die wie z. B. Geschoßdrehbänke, Stahlrohre zur Schrapnell⸗ fabrikasion, Geschoßpressen, Leder zur Fabrikation von Militär⸗ sti feln und dergleichen mehr unzweifelhaft dazu dienen, der feindlichen Macht Vorschub zu leisten, so wird gegen die Lieferanten solcher Waren mit unnachsichtlicher Strenge vorgegangen werden. Miluär⸗ und Zivilbehörden werden daber jeden zu ihrer Kenntnis kommenden Fall, auch wenn es sich nur um einen Versuch handelt, ohne weiteres den Gerichten übergeben. Zuständig zur Aburteilung der Landes⸗ verratsdeltkte sind bekanntlich überall da, wo Krtegsgerichte errichtet sind, diese. Dabei muß je nach Lage des Falles vorbehalten bleiben, die Namen der liefernden oder vermittelnden Firma der Oeffeatlichteit bekannt zu geben.

Aufrufe, die in der hauptstädtischen Presse zum Abdruck gekommen sind, und einzelne Zeitungsartikel könnten zu der Auffassung führen, es befänden sich die von der feindlichen Invasion aus ihrer Heimat vertriebenen Ostpreußen in tiefster Not, und es geschähe seitens des Staates wenig oder nichts zu ihrer Unterstützung in der Fremde. Das entspricht in keiner Beziehung den Tatsachen. Der Staat gibt Millionen her für diesen Zweck. Die Neigung, Erscheinungen, die ver⸗ einzelt in der Hauptstadt beobachtet werden können, auf das ganze Land zu übertragen und daraus allgemeine Schlüsse zu ziehen, spricht auch aus den erwähnten Aufrufen. 1

Tatsächlich befinden sich von sämtlichen ostpreußischen Flüchtlingen in Berlin weniger als 10 Prozent. Die anderen haben in Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Mecklenburg und Hannover Unterkunft gefunden, und zwar keineswegs nur auf dem flachen Lande, sondern auch in den Städten. Nirgend sind dort etwa Massenquartiere eingerichtet, sondern für die Unterkunft wird nach bester Möglichkeit individuell gesorgt, der Berufs⸗ genosse beim Berufsgenossen. Ob und wie jemand arbeiten will, ist ihm ganz ebenso überlassen wie in Berlin. In mehreren von diesen erwähnten Bezirken stehen noch Quartiere jeder Art bereit, und nichts hindert die in Berlin befindlichen ostpreußischen Flüchtlinge, sich aus der ungenügenden Berliner Unterkunft in das behaglichere und bequemere Provinz⸗ quartier zu begeben, wo es an nichts gebricht, wo für Woh⸗ nung, Nahrung und Kleidung reichlich gesorgt ist. Von den Ostpreußen, die in der Provinz Unterkunft und Pflege gesucht und gefunden haben, ist in dieser Zeit noch keine Klage laut geworden.

Einfache praktische Erwägungen lassen die Reichshaupt⸗ stadt in dieser Kriegszeit als einen wenig geeigneten Zufluchtsort für die vorübergehend aus ihrer Heimat Vertriebenen er⸗ scheinen. Unterbringung, Ernährung, Beschäftigung sind in Berlin nicht so zufriedenstellend zu bereiten wie in Stadt und Land der Provinz. Die soziale Not, die der Krieg un⸗ vermeidlich zur Folge hat, lastet naturgemäß am meisten auf der Hauptstadt, und es liegt durchaus im Interesse Berlins sowohl wie der flüchtigen Ostpreußen, wenn die Provinzen die Hauptstadt entlasten und die Flüchtigen in den stilleren und behaglicheren Lebensverhältnissen in der Provinz Zu⸗ flucht finden, die ihren heimatlichen Gewohnheiten weit mehr entsprechen.

Für diejenigen Flüchtlinge aber, die aus persönlich zwingenden Gründen Berlin nicht verlassen können, ist Fürsorge auch von Staats wegen getroffen. Es ist das Kriegsbureau des Polizeipräsidiums in den Stand gesetzt worden, nach Prüfung der Verhältnisse Unterstützungen zu zahlen. Selbst⸗ verständlich steht das Kriegsbureau auch mit Rat und Tat denjenigen Ostpreußen in Berlin zur Seite, die sich in die Provinz begeben wollen.

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und die 11. Verlu 8 161“

Der re Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

liegen die Ausgaben 214, 215 und 216 der Deutschen Verlust⸗ listen bei; sie enthalten die 83. Verlustliste der preußi⸗ schen Armee, die 59. und 60. Verlustliste der bayeri⸗ schen Armee, die 60. Verlustliste der sächsischen Armee stliste der Kaiserlichen Marine.

Danzig, 21. November. Seine Majestät der Kaiser und König hat auf die Meldung des Generalobersten von Hindenburg von dem Siege der IX. Armee in den Kämpfen in Kujavien (Schlacht bei Kutno) dem Oberbefehlshaber der letzteren, General von Mackensen, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm gesandt: Großes Hauptquartier, den 16. November 1914. General von Mackensen, Armeehauptquartier IX.

Als ich Sie an die Spitze der tapferen IX. Armee berief, war ich überzeugt, daß Sie das darin zum Ausdruck gebrachte Vertrauen voll rechtfertigen würden. Ihre vortrefflichen Erfoige dieser Tage haben mir hierfür den Beweis erbracht, und ich beglückwünsche Sie und Ihre braven Truppen zu diesen Ruhmestagen. Ihre un⸗ erschütterliche Tapferkeit dem weit überlegenen Feinde gegenüber ist des höchsten Lobes wert. Sprechen Sie das den Truppen mit meinem Kaiserlichen Gruß und den besten Wünschen für die Zu⸗ kunft aus. Wilhelm. 1. R.

Württemberg.

Das stellvertretende Generalkommando des 13. Armee korps teilt über den Angriff auf die Luftschiffswerft in Friedrichshafen laut Meldung des „W. T. B.“ mit:

Vorgestern 12 Uhr 15 Minuten Mittaus erfolgte durch zwei englische Flieger ein schon frühzeitig bemerkter und gemeldeter Angriff auf die Luftschiffswerft in Friedrichshafen. Durch das in Bereitschaft stehende Abwehrkommando und die in Friedrichshafen stehende Infanterie wurde alsbald der eine der Flieger, ein englischer Marineleutnant, heruntergeschossen und schwer verletzt gefangen genommen, während der andere in der Rih⸗ tung nach dem Schweizer Ufer entkam. Mehrere von den Fliegern herabgeworfene Bomben richteten an der Luftschiffhalle keinerlei Schaden an, dagegen wurden durch Sprengstücke von der Zivilbevölke⸗ rung ein Mann getötet und mehrere Personen verwundet. Das ab⸗ gestürzte Flugzeug ist nur wenig beschädigt.

S˖;Hesterreich⸗Ungarn. 8 1“

Die „Politische Korrespondenz“ veröffentlicht genaue Daten über die vielen Ausschreitungen, deren die russischen Truppen, besonders die Kosaken, sich gegen die Sanitäts⸗ anstalten des österreichisch⸗ungarischen Heeres schuldig gemacht haben. Danach haben die Russen trotz der Fahnen mit dem Roten Kreuz auch bei Tageslicht Wagen mit Verwundeten und den begleitenden Sanitätsmannschaften weggenommen, die Wagen verbrannt, die Pferde niedergeschossen, die Verwundeten mißhandelt, mit Füßen getreten und mit Säbeln verwundet. Derartige Bestialitäten sind wiederholt vorgekommen.

Der deutsche Nationalverband begrüßte in der vorgestern in Wien abgehaltenen Vollversammlung herzlichst die Armee, die der Stolz, die Freude und die Hoffnung des Volkes ist, und sprach die sichere Erwartung aus, daß das ganze Volk die Pflichten gegen Heer und Staat bis zur Selbst⸗ aufopferung erfüllen werde. Die Richtlinien der nach dem Friedensschluß einzuschlagenden Politik wurden laut Meldung des „W. T. B.“ ausnahmslos einmütig festgestellt und all⸗ seitig die Notwendigkeit der sofortigen Festsetzung von Höchst⸗ preisen und des Verkaufszwanges für wichtige Lebensmittel betont. Angesichts der Behandlung österreichisch⸗ungarischer und deutscher Staatsangehöriger in Feindesland wurden energische Ver⸗ geltungsmaßregeln verlangt, namentlich Sperrung der Zinsen⸗ zahlungen für Inhaberpapiere an Angehörige feindlicher Staaten und Beseitigung französischer, englischer und belgischer Staats⸗ angehöriger aus den Verwaltungen der Eisenbahnen, Banken und Industriegesellschaften. Der Nationalverband beschloß ferner, die Kriegsanleihe kräftigst zu unterstützen.

Vorgestern fand im Industriehause in Wien eine Ver⸗ sammlung der Industriellen Oesterreichs statt. In der EE1111“ erklärte der Vorsitzende, Sektionschef Brosche, obiger Quelle zufolge:

Die schwierige Aufgabe, dem Ansturme der durch den Krieg her⸗ beigeführten wirtschaftlichen Ereignisse Trotz zu bieten, sei durch die Industrie glänzend gelöst worden, die ein Zeugnis für ihre unbeug⸗ same Zähigteit und Widerstandskraft abgelegt habe. Die österreichische Industrie sei voll fester Zuversicht und unerschütterlichen Vertrauens in den endgültigen Sieg der Waffen der verbündeten Kaiserreiche, sie müsse, könne und werde den Kiieg wirtschaftlich aushalten und durch⸗ halten bis zu einem dauernden Frieden und einem den sicheren Be⸗ stand der Monarchie garantterenden Ende.

Der Präsident Vetter begründete nach einer Huldigung für den Kaiser in längeren Ausführungen die Entschließung, wonach die Industrie unerschütterlich auf die Tapferkeit der österreichisch⸗ungarischen Armee vertraue, die in brüderlicher Gemeinschaft mit der tapferen Armee des verbündeten Deutschen Reiches die heiligsten Güter verteidige, und sich auch für eine lange Kriegsdauer gewappnet fühle. Unter dem Schutze des Hauses Habsburg werde ein neues Zeitalter anbrechen, in dem die friedliche Arbeit des Bürgers die geschlagenen Wunden heilen und der Weg zu einem neuen Aufstieg und zu größerem Wohlstand frei werden würde. Die Entschließung wurde einstimmig angenommen. Hierauf wurden an den Kaiser Franz Joseph, an den Kaiser Wilhelm und an den Erzherzog Friedrich Huldigungstelegramme abgesandt.

Der ungarische Minister des Innern hat angeordnet, daß die nicht internierten Angehörigen der feindlichen Staaten sich in polizeiliche Listen einschreiben lassen sollen.

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität teilt mit, daß die Schiffe wegen der Ausdehnung des Verteidigungssystems durch Minen vom 27. November ab verpflichtet sein sollen, vor gewissen Häfen Lotsen aufzunehmen, da es außerordentlich gefährlich sei⸗ ohne Lotsen in diese Häfen einzulaufen oder sie zu verlassen. Die in Frage kommenden Häfen sind die in den Flüssen und Flußmündungen des Humber, Tyne, im Firth of Forth, im Moray Firth sowie im Scapa Flow.

Amtlich wird mitgeteilt, daß die Ausfuhr unbe⸗ arbeiteten Gummis verboten ist.

Die Zeitungen veröffentlichen ein von Asquith, Rosebery, Balfour und anderen unterzeichnetes Schreiben, in dem namens des Zentralkomitees der nationalen patriotischen

Organisationen zur Unterstützung aufgefordert wird

um die

britische öffentliche Meinung aufzuklären und Lite⸗

ratur über die Fragen des Krieges in neutralen Ländern zu verbreiten. Das Schreiben besagt einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge: Die britische öffentliche Memung kann letzten Endes ein entscheidender Faktor im großen Kampfe werden. Wenn das ganze 6 britische Volk unerschütterlich und standhaft bleibt, glauben wir, daß der Sieg unser sein wird. Aber es darf komme was da wolle

kein Schwanken und Erschlaffen und kein Flickwerk von Waffen⸗ sttllstand geben, der unsere Kinder einer Erneuerung der deutschen

Drohung aussetzen würde, die wahrscheinlich dem Reich etwas weit Schrecklicheres bringen würde als heute. Angesichts der vitasen und grundlegenden Bedeutung der Frage ist es klar, daß die öffentliche Meinung nicht umschlagen noch sich verändern darf, wie es Temperament und wechselndes Kriegsglück diktieren mag. Es ist dringend not⸗ wendig, die Aufklärungsarbeit auf jeden Bezirk des Vereinigten Konigreichs auszudehnen, ebenso wie es eine wichtige Aufgabe ist, den neutralen Ländern eine klare Darlegung der britischen Sache zu geben, denn das moralische Gewicht der öffentlichen Meinungen der Neutralen wird stets einen wachsenden Einfluß auf den Ausgang des Kampfes ausüben. Es ist durchaus erforderlich, sofort Schrilte zu tun und das vollständige Material vorzulegen, auf dem unsere Sache beruht, um den neutralen Ländern zu ermöglichen, zu einem un⸗ parteiischen Urteil zu gelangen. 1 In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses brachte der Attorney⸗General Sir J. Simon ein Er⸗ gänzungsgesetz zu dem Gesetze über die Handelsbe⸗ ziehungen zum Feinde ein, das weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Geldzahlungen an Personen und Körperschaften in feindlichen Ländern vorsieht. In der Begründung der Vorlage führte Simon obiger Quelle zufolge aus: 8 Das Ziel der Ergänzung sei, das Gesetz nach der gewonnenen Erfahrung auszubauen und die Verhinderung einer Zufuhr von Geld an den Feind wirksamer zu machen. Das Gesetz sehe die Schaffung einer Behörde vor, die wenigstens einen Teil des Geldes und nderen Eigentums, das sonst den Weg nach Feindesland finden würde, entgegennehme und in sicherer Verwabrung des Landes halte. 8 se Behörde werde für England und Wales der öffentliche Kurator sein, der den Titel Kustos des feindlichen Eigen⸗ tums fühen werde, für Schottland und Irland würden besendere Maßnahmen getroffen werden. Alle Dividenden, Interessen⸗ und Gewinnanteite, die in Friedenszeiten an den Feind oder an eine Person, deren Adresse in Deutschland oder Oester⸗ reich sei, gezahlt worden wären, würden an den Kustos abzuliefern sein, der dafür einen Empfangsschein ausstelle und dem Schatzamte erantwortlich sein werde. In Fällen, wo dem Gesetze dadurch aus⸗ gewichen werde, daß keine Erklärung über Dividende oder Gewinn bgegeben werde, habe der Kustos das Recht, zu bestimmen, wie groß die Dividende sein solle. Ferner werde vorgesehen, daß jedermann, der feindliches Eigentum verwalte oder Geld für feindliche Untertanen einziehe, bei Strafe diese Tatsache bekanntgebe. Durch Ausstellung der Empfangsscheine entlaste der Kustos die per san die das Geld schulde, ebenso wie wenn die betreffende 5 on dem ursprünglichen Gläubiger bezahlt hätte. Sobald der Kustos das Eigentum des feindlichen Gläubigers in Händen habe, könne dieses Eigentum zur Begleichung der Schulden des feindlichen Gläubigers in England flüssig gemacht werden. Es würde auf diese Weise möglich sein, Eigentum und Dtvidenden, die estimmten Deutschen gehörten, zur Erfüllung von Geldverpflich⸗ tungen, die diese Deutschen im Lande hätten, zu benützen. Der vom Kustos ausgestellte Empfangsschein würde für eme zablung⸗ eistende Person gegenüber einer Person oder Körperschaft, in deren tamen Zahlang geleistet worden sei, eine genügende Entlastung sein. as Gesetz beabsichtige, seindliches Eigentum für Vereinbarungen eim Friedensschluß zu verwahren, und es sei daher klar, daß es sich nicht um irgend eine Art von Konfiskation handle. Die Absicht der Regierung set vielmehr, das Eigentum bis Ende des Krieges zu schützen, um dann in angemessener und gerechter Weise damit zu ver⸗ fahren. Das Zufatzgesetz sohe ferner Verfügungen vor, die das Gesetz mehr als bisher verschärfen. Sir Simon fuhr fort, ein deutscher Kaufmann könne eine Forderung gegen einen Londoner Kaufmann haben und diese Forderung auf einen Neutralen übertragen, sodaß sie von dem Neutralen gegen den Londoner Kaufmann eingebracht würde. Das müsse aufhören. Dasselbe gelte von Wechseln. Wenn gefunden werde, daß eine neutrale Bank ein Londoner Akzept einkassieren wolle, das ihr nach Ausbruch des Krieges von einem feindlichen Untertan übertragen worden sei, so werde man dagegen einschreiten können. Es gebe eine große Menge Deutscher und Oesterreicher in Deutschland und Oesterreich, die Aktien englischer Gesellschaften besäßen und diese an Neutrale verkaufen könnten. Deshalb sei vorgesehen worden, daß nach Gesetzwerdung der Ergänzungs vorlage die Uebertragung von Wertpapieren von oder für einen feindlichen Untertan dem Empfänger keine Besitzrechte einräume und keine im Namen eines feindlichen Untertans vorgenommene derartige Ueber⸗ tragung in die Bücher irgend einer Gesellschaft des vereinigten König⸗ reichs eingetragen werde. Eine Anzahl von Unternebmungen deutschen Charakters hätten seit Ausbruch des Krieges versucht, sich in englische Gesellschaften umzuwandeln. Die Regierung wolle daber Vorsorge treffen, daß im weiteren Verlauf des Krieges neue Gesell⸗ schaften nur dann einzutragen seien, wenn sie eine gesetzmäßige Er⸗ klärung eines Rechtsanwalts besäßen, daß sie nicht zum Zwecke oder in der Absicht gegründet worden seien, sich eine Unternehmung eines feindlichen Untertans oder einen Teil davon anzueignen. Nicht nur der Handelsverkehr mit feindlichen Untertanen, sondern auch der Ver⸗ such, einen solchen Handel anzubieten, werde ein Vergehen gegen das Gesetz sein.

Das Gesetz wurde in zweiter Lesung angenommen.

Auf die Frage des Unionisten Ward, ob es wahrscheinlich sei, daß die vorgesehene Anzahl Soldaten rechtzeitig auf⸗ gebracht werde und ob die angegebene Zahl für genügend zu erachten sei, erwiderte der Parlamentsuntersekretär Tennant:

Für das Kriegsamt sei es schwer zu sagen, ob die bewilligte zweite Million Soldaten genügen würde Ansicht der amtlichen Kreise sei, daß die Zahl, soweit man gegenwärtig beurteilen koönne, aus⸗ reichend sein werde. Es sei nicht wünschenswert, bezüglich der Zahl der bereits Ausgehobenen genaues an die Oeffentlichkeit zu bringen.

Frankreich.

Laut Dekret gemäß den Vorschriften des Erlasses vom 10. Januar 1912, wonach Zulagen unter besonderen sfsehravom zulässig sind, wird den Offizieren und Unteroffizieren der Fronttruppen und des Verwaltungsdienstes im Sperationsgebiet eine Zulage gewährt, und zwar 3 Fr. für Offiziere aller Grade, 1,50 Fr. für Unteroffiziere mit monat⸗ lichem Gehalt und 1 Fr. für solche mit täglicher Löhnung.

Rußland.

Von der „St. Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ wird

folgende Mitteilung veröffentlicht:

Ratesee Anfang des Krteges war das russische Volk sich der meirehehhägeen bewußt, die Würde und Unverletzlichk it des Vater⸗ ve E fanh verteidigen, darin einig, die öffentlichen Behörden in untersto üllung der ihnen durch den Krieg gestellten Aufgaben zu so fareazes. Eine besondere Haltung nahmen einige Mitalieder der ö ratischen Organisationen ein, die in ihrem Bemühen, die Fen Rurlands zu erschüttern, durch Agitation g gen den liche. 6 ühren, heimliche Aufrufe verteilten und eine lebhafte münd⸗ ropaganda betrieben. Im Oktober erhielt die Regierung 28 von dem Plane, eine heimliche Konferenz von Abge⸗ ordneten der sozialdemokratischen Organisationen zu⸗

sammen zu berufen zur Beratung von Maßnahmen, die auf den Zu⸗ sammenbruch des russischen Staates und schnellere Verwirklichung der sozialistischen revolutionären Pläre abzielten. Am 17. November machte die Polizei diese Versammlung ausfindig. Die Konferenz fand in einem Hause an der Str⸗ße nach Wyborg zwölf Werst von St. Peters⸗ burg statt. Eine Polizeiabteilung traf an dem Versammlungsort ein und fand dort elf Personen, darunter die Dumamitglieder Petrowsky, Badaveff, Muranoff, Samoiloff und Chagoff vor. Da die regterungsfeindliche Absscht der Konferenz außer Zweifel stand, wurden die auf frischer Tat ertappten Teilnehmer der Versamm⸗ lung nach einem Verhör perhaftet, außer den Dumamitgliedern, die auf freiem Fuß gelassen wurden. Der Untersuchungsrichter für besonders schwere Delikte Machkewisch eröffnete unverzüglich die Voruntersuchung. Nachdem er von den beschlagnahmten Schrift⸗ stücken Kenntnis genommen hatte, beschloß der Untersuchungsrichter, alle Teilnehmer an der Konferenz wegen Vergehens gegen § 102 des Strafgesetzbuchs in Anklagezustand zu versetzen. Er erließ einen Haft⸗ befehl gegen sie. Spanien.

Der spanische Minister des. Aeußern Marquis de Lema und der, französische Botschafter Geoffray haben dem „Temps zufolge am 20. d. M. ein Abkommen unter⸗ zeichnet, wonach Frankreich, nachdem es von den spanischen Gerichtshöfen in Marokko die Versicherung empfangen hat, daß den französischen Staatsbürgern in der spanischen Zone rechtliche Gleichstellung gewährleistet wird, auf die Geltend⸗ machung der Rechte und Vorrechte aus den Kapitulationen

verzichtet. Niederlande. „Nach einer offiziöͤsen, von „W. T. W.“ verbreiteten Mit⸗ teilung hat die eingeleitete Untersuchung ergeben, daß die bisher an der holländischen Küste angeschwemmten Minen, ungefähr 100 an der Zahl, einschließlich derjenigen, die das Unglück bei Westcapelle verursacht hat, durchgehends eng⸗ lische sind und sich darunter keine einzige deutsche befindet.

„— Die Ausfuhr von schwefelsaurem Ammoniak ist verboten worden. Belgien.

Der Lauf aller zivil⸗, straf⸗ und prozeßrechtlichen Fristen ebenso der Lauf der Verjährungen ist, heßrech lche Fisten und Verjährungen gegen Deutsche, Oesterreicher, Ungarn, Osmanen und Angehörige neutraler Staaten in dem okku⸗ pierten Teile Belgiens laufen oder geltend gemacht werden, laut Meldung des „W. T. B.“ durch Verordnung des Generalgouverneurs für die Zeit vom 1. August 1914 bis 15. November 1914 gehemmt worden.

Norwegen. Die Regierung hat ein Ausfuhrverbot für Tee

erlassen. Türkei.

1 Konstantinopeler Blättermeldungen zufolge haben ie B hörden der Provinzen die Weisung erhalten, die englischen, französischen und russischen Schulen sowie die Spitäler der drei kriegführenden Staaten zu schließen. Auch die französischen Kirchen sollen geschlossen werden. Fur Rechtfertigung der Schließung der Schulen wird angeführt, daß diese ein Herd der feindlichen Propaganda seien; außerdem habe man in mehreren Schulen Funkenapparate entdeckt.

Der „Tanin“ erfährt, daß die türkische Regierung den englischen, französischen und russischen Staats⸗ angehörigen, deren Abreise seit zwei Tagen verhindert wird, die gleiche Behandlung zuteil werden lassen wolle, wie die betreffenden Regierungen den türkischen Staatsangehörigen. Die Regierung werde sie für kriegsgefangen erklären, falls die feindlichen Staaten dies gegenüber den türkischen Staats⸗ angehörigen tun sollten. 16“ 6

Griechenland. Der Marineminister ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge von seinem Amte zurückgetrten.

Bulgarien.

In der Sobranje sprachen gestern zunächst mehrere regierungsfreundliche Redner, die die Politik des Kabinetts verteidigten. Sodann ergriff der ehemalige Minister Ghenadiew, der Führer der Stambulowistenpartei, das Wort.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erinnerte er an das Schicksal Belgiens und Serbtens und erörterte die von den oppositionellen Par⸗ teien vorgeschlagene Methode. Die Tbhese des Balkanbundes wies er als unerfüllbares Ideal zurück. Der Minister legte die Gefahren dar, die sich aus der Haltung der Opposition ergäben, die durch ihre an alle Nachbarstaaten gerichteten Forderungen sie alle mißvergnügt machen und vielleicht dazu bringen könne, sich aufs neue gegen Bulgarien zu verbünden. Der Redner hob die Unmkömmlich⸗ keiten einer Politik der Verhandlungen mit dem einen oder dem anderen Teil bervor, eine Politik, die den ersten Schritt zum Aufgeben der Neutralität bedeuten und so den Krieg hervorrufen würde, den die ganze Nation miß⸗ billige. Diese Gefabren seien um so größer, wenn man bloß mit einem der Kriegführenden verhandeln wolle. „Wir sind“, sagte Ghenadiew, „weder russophil noch russophob ebenso wie wir weder austrophob noch austrophil sind; wir sind einzig und allein der Ansicht, daß wir die Pflicht haben, auf Wahrung der Lebensinteressen des Landes bedacht zu sein, die im gegenwärtigen Momente vornehalich darin bestehen, die In⸗ tegrität und territortale Unverletzbarkeit Bulgariens gegen jeden Angriff, woher er auch komme, zu wabren, und sodann darin, nach Maßgabe der Möglichkeit das gegenwärtige Gebiet Bulgariens „zu vergraäßein. Die Regierung hat zu Beginn des europäischen Konflikts die Neutralität proklamiert und diese Neutralität, die ausschließlich die bulgarischen Interessen vor Augen hat, loyal gehandhabt. Da diese Politik von der ganzen Nation gebilligt wird, ist die Bildung eines Kabinetts der patriotischen Konzentration eine überflüssige Maßregel. Die Neutra⸗ lität ist der sichere Zufluchtsort, in dem die Regierung Schutz sucht. Wir müssen darin solange als möglich verharren.“

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8 8 Amerika.

Die kanadische Regierung hat dem „Reuterschen Bureau“ zufolge beschlossen, 50 000 Mann ständig unter den Fahnen zu halten, um über stärkere Reserven zu verfügen. Der Ministerpräsident Borden kündigte ferner an, daß die Re⸗ gierung weitere Truppen mobilisieren werde, sodaß noch vor 88 des Jahres 108 000 Mann unter den Waffen stehen würden.

Der merxikanische General Carranza hat nach einer Meldung der „Times“ die Stadt Orizaba⸗ im Stnate Vere⸗ cruz zur Hauptstadt der Republik erklärt.

Die brasilianische Regierung hat, obiger Quelle zufolge, dem britischen Kreuzer „Glasgow“ gestattet das Trockendock in Rio de Janeiro für dringende Reparaturen zu benutzen. Dem Kreuzer wurden sieben Tage zur Durchführung

Rn 8 8 Asien.

Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, ist der

Kamio zum Generalgouverneur von 8. E. worden. Die ungefähr 3000 Mann starke deutsche Besatzung wird nach den Konzentrationslagern in Japan gebracht.

Afrika. Nach einer Meldung der „Times“ aus Kairo hat die

Regierung für die Filialen der Deut t englische Kontrolle bestellt. SOrin he ee.

Auftralien.

Im Repräsentantenhause erklärte der Premier⸗ minister, wie die „Times“ meldet, daß die Fee gr alle Schritte tun wolle, um eine unbeschränkte Anzahl von Soldaten auszubilden, die, wenn nötig, am Krieg teilnehmen könnten. Es würden finanzielle und andere Vorbereitungen

getroffen, um der Regierung zu ermöglichen, na Kontingent auf Kontingent abzusenden. glich ch Bedarf

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 22. November, Vormittags. (W. T. B.) Auf dem westlichen Kriegsschauplatz ist die Laer unverändert. Oberste Heereszeitung.

Großes Hauptquartier, 23. November, Vormittags. (W. T. B.) Die Kämpfe bei Nieuport und Ypern dauern fort. Ein kleines englisches Geschwader, das sich zweimal der Küste näherte, wurde durch unsere Artillerie vertrieben; das Feuer der englischen Marine⸗ geschütze blieb erfolglos.

Im Argonnenwalde gewinnen wir Schritt vor Schritt Boden; ein Schützengraben nach dem anderen, ein Stützpunkt nach dem anderen wird den Franzosen entrissen. Täglich wird eine Anzahl Gefangener gemacht. Eine gewaltsame Erkundung gegen unsere Stellungen östlich der Mosel wurde durch unseren Gegenangriff ver⸗ hindert. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 22. November, Senees

G. T. B.) In Polen wird noch um den Sieg gekämpft. as Ringen südlich Plozk, in Gegend Lodz und bei Czen⸗

stochau dauert fort. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 23. November, Vormit⸗ tags (W. T. B.) In Ostpreußen ist die Lage unver⸗ ändert. In Polen schiebt das Auftreten neuer russischer Kräfte aus Richtung Warschau die Entscheidung noch hinaus. In der Gegend östlich Czenstochau und nordöstlich Krakau wurden die Angriffe der verbündeten Truppen fortgesetzt. Oberste Heeresleitung.

Wien, 21. November. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: „Der Angriff der Verbündeten auf die russischen Bb“ 8 ch⸗Polen Föst dau der ganzen Front vorwärts. In den Kämpfen nordöst enstochau ergab sich zwei feindliche Bataillone.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Generalmajor.

Wien, 22. November. (W. T. B.) Amtlich wird meldet: Die Verbündeten setzten ihren Barn dich wif fisch⸗ Polen energisch und erfolgreich fort. Unser südlicher Schlachtflügel erreicht den Szreniawa⸗Abschnitt. Vereinzelte Gegenstöße des Feindes wurden abgewiesen. Bisher machten die K. und K. Truppen über 15000 Gefangene. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen. Auch westlich des Dunajec und in den Karpathen sind größere Kämpfe im Gange.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: vypon Hoefer, Generalmajor.

8 Südlicher Kriegsschauplatz. 8 gsien, 22. November. (W. T. B. Amtli

gemeldet: Starke eigene Kräfte Se die 1.-en. überschritten, doch leistet der Gegner in mehreren gut gewählten befestigten Stellungen noch Widerstand. Der eigene Vormarsch wird durch aufgeweichten Boden und überschwemmte Wasserläufe, im Gebirge durch meterhohen Schnee, zwar ver⸗ zögert, aber nicht aufgehalten. Eigene Nachrichtendetachements (große Patrouillen) machten in den letzten zwei Tagen wieder 2440 Gefangene; die Gesamtzahl der während der Kämpfe seit dem 6. d. M. gemachten Gefangenen beträgt hiermit 13000.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 21. November. (W. T. B.) Amt⸗ licher Bericht des Hauptquartiers. Der Kreuzer „Hamidie“ hat gestern die russischen Petroleumdepots und die Station für drahtlose Telegraphie, die sich in Tuapse, einem Ort in der Nähe von Novorossijsk, befinden, bombardiert und zerstört.

St. Petersburg, 22. November. (W. T. B.) Der Generalstab der kaukasischen Armee gibt bekannt: 20. November, Vormittags: Der türkische Kreuzer „Hamidie“ erschien begleitet von Torpedobooten in Sicht vor Tuapse und eröffnete das Feuer. Er gab ungefähr 125 Schüsse ab. Die russischen Geschütze erwiderten das Feuer. Unsere Verluste betrugen: drei Soldaten und eine barmherzige Schwester verwundet, ein Einwohner tot, zehn andere verletzt. Der Materialschaden ist unbedeutend. In der Richtung auf Erzerum machte eine unserer Kolonnen wichtige Fortschritte. Bei den übrigen Truppenteilen herrschte heute Ruhe.

„Konstantinopel, 22. November. (W. T. B.) Mit⸗ teilung aus dem Großen Hauptquartier. Unsere Streitkräfte, die auf Batum marschieren, haben die feindlichen Truppen vollstandig auf das andere Ufer des Flusses Tschuruk zurück⸗ Füagssrn Diese Gegend steht vollständig unter türkischer militärischer Verwaltung. Unsere Truppen, die auf Artwin vorrückten, haben diesen Ort besetzt.

der Reparaturen bewilligt. 88

Konstantinopel, 21. November. (W. T. B.) Amt⸗ licher Bericht des Hauptqueara⸗. Ein Heeee Kampf,