1914 / 277 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

2) Jedem Paket ist außer den sonst erforderlichen Begleitpapieren noch ein Doppel der grünen Zollinhaltserklärung bei⸗ zugeben. Die Ueberschrift dieser grünen Zollinhaltserklärungen muß wtie folgt abgeändert werden:

„Ausfuhrerklärung. (Für Zwecke der veutschen Zolabfertigung.)“

In Svpalte 2 sind die Wanren in handelsüblicher Weise so genau zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhrverbote fallen. In der Spalte „Bemerkungen“ hat der Ab⸗ sender zu erklären:

EEnthält außer Geschäftspapieren keinerlei schriftliche Mit⸗ teilungen.“

Ist im Paket eine an und für sich verbotene Ware enthalten, deren Aussuhr abver dem Versender durch eine Sonderverfügung des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des Innern) erlaubt worden ist, so hat der Versender dies in der Spolte „Bemerkungen“, wie folgt, zu vermerken: „Genehmigung des Reichsamts des Innern vom .. Nr. ..“ und die Genehmigungsverfügung den Ausfuhrerklärungen beizufügen. 8

Die Aussuhrerklärungen sind vom Absender oder seinem Vertreter durch Namensunterschrift zu vollziehen, ein etwa vorhandener Firmen⸗ stempel ist beizudrücken.

3) Wud bei der zollamtlichen Prüfung in den Paketen eine Ware vorgefunden, deren Ausfuhr verboten ist, so wird sie beschlag⸗ nabmt. Gegen den Versender wird das Strafverfahren nach § 134 V.⸗Z.⸗G., gegebenenfalls in Verbindung mit den Bekannt⸗ machungen des Reschskanzleis vom 30 September und 20. Oktober (Reichsgesetzblatt S. 421 und 443) eingeleitet. Etwa vorgefundene un⸗ zulässige schriftliche Mitteilungen werden ebenfalls zurückbehalten.

Wegen weiterer Einzelheiten des Verfahrens erteilen die

8

Postanstalten Auskunft.

Die in Deutschland zur Post gegebenen, für deutsche Kriegsgefangene im Auslande bestimmten oder von Kriegsgefangenen herrührenden Sendungen dürfen Waren jeder Art enthalten, deren Ausfuhr in anderen Postsendungen verboten ist. Den gleichen Vorzug genießen die Postsendungen, die sich auf Kriegsgefangene beziehen und un⸗ mittelbar oder mittelbar von den Auskunftsstellen über Kriegs⸗ gefangene aufgeliefert werden oder für sie bestimmt sind, sofern sie die Bezeichnung „Kriegsgefangenensendung“ tragen.

Wohlfahrtspflege.

Der Vorstand der Papierverarbeitungs⸗Berufsgenossen⸗ schaft in Berlin hat für die Zwecke des Roten Kreuzes 10 000 zur Verfügung gestellt, die in Form frelwilliger Beiträge bei der Um⸗ la e aufgebracht werden sollen. Es ist ein Weg, auf dem auch die Berufsgenossenschaften, für die eine von den Lande’ versicherungs⸗ anstalten ais Waffe gegen Kriegsnotlagen so ausgfebig verwertete, dem § 1274 der Reichsoersicherungsordnung entsprechende Vor⸗ schrift im Gesetz nicht vorgesehen ist, sich an einer schadenverhütenden Kriegsfürsorge beteiligen können. Die Papierverarbeitungs⸗Berufs⸗ genossenschaft hat den genannten Betrag zur Verfügung des Präsidenten des Reichsversicherungsamts Dr. Kaufmann gestellt, der ihn dem „Kriegsausschuß für warme Unterkleider“ für die Truppen überwiesen hat. Hoffentlich findet die hochherzige Entschließung der Papier⸗ verarbeitungs⸗Berufsgenossenschaft auch bet den übrigen Berufs⸗ genossenschaften Nachahmung.

Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke beschränkt sich nicht darauf, in Wort und Schrift nach⸗ drücklichft darauf hinzuweisen, welche hohe Bedeutung der Alkohol⸗ frage gerade in der Kriegszeit für die kämpfenden Truppen und für die heimische Bevölkerung zukommt. Nach dem alten Erfahrungssatz: „Minderwertiges wird am einfachsten und sichersten durch Besseres überwunden“ bemüht er sich, solche Liebesgaben zu sammeln, die in Wirklichkeit und auf die Dauer Kraft und Wärme geben. Die Aufforderung des Vorfitzenden des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke, Wirklichen Geheimen Oberregierungs⸗ rats, Senatspräsidenten D. Dr. von Strauß und Torney an die ört⸗ lichen Organisationen des Vereins im Reiche hat ein vielseitiges Echo gefunden; innerhalb von drei Wochen sind Liebesgaben im Gesamtwerte von etwa 5000 eingegangen. Die erste Sendung ist soeben durch Vermittlung des Hofmarschalls Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an die 5. Armee abgegangen. Die Sammlung wird fortgesetzt. Die nächste Sendung ist für die Armee des Generalobersten von Hinden⸗ burg bestimmt als Dank für die herrlichen Siegestaten unserer Truppen im Osten, die der Liebesgaben dringend bedürfen. Es ist Gewähr dafür geschaffen, daß die gesammelten Gaben direkt an die Front gelangen. Liebesgaben für diesen Zweck in Geld⸗ oder Naturalienform werden an die Geschäftsstelle des Vereins, Berlin W. 15, Uhlandstraße 146, erbeten.

Ausstellungsnachrichten.

Unter dem Ehrenvorsitz des Herzogs von Trachenberg, Fürsten zu Hoͤtzfeld hat sich ein Arbeitsausschuß gebildet, der eine Ausstellung für Verwundeten⸗ und Krankenfürsorge im Kriege, Berlin 1914, vorbereitet. Ihm gehören u. a. der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, die Ministerialdirektoren Prof. Dr. Kirchner und Dr. Schmidt, der Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald, der Generalstabsarzt der Marine Dr. Schmidt, die Generalärzte Dr. Großheim und Dr. Paalzow an. Die Aus⸗ stellung verfolgt den Zweck, w ite Kreise des Publikums, vor allem die Angehörigen unserer tapferen Krieger im Ferde, in anschaulicher und eindringlicher Weise dorüber zu belehren und zu unterrichten, was alles zur Pflege unserer verwundeten Soldaten, angefangen von der fechtenden Truppe bis zum Genesungsheim in der Heimat, geschieht. Die Ausstellung wird voraussichtlich von Anfang Dezember ab in den Räumen des Reichstagsgebäudes startfinden. Die Darbietungen werden sich nicht etwa auf die vornehmlich durch das Rote Kreuz repeäsentierte private Fürsorge beschränken, sondern in erster Linie auch die von der Armee⸗ und Marineverwaltung getroffenen vielseitigen Maßnahmen und Einrichtungen an Modellen und Originalen verdeutlichen. Durch Lichtbilder unterstützte Vor⸗ träge aller Art sind vorgesehen. Der gesamte Reinertrag der Aus⸗ stelung wird wohltätigen Zw cken, und zwar der Fürsorge für unsere verwundeten Krieger und deren Familien zugeführt. Den Zeitver⸗ hältaissen Rechnung tragend, hat der Ausschuß davon abgesehen, Handel und Industrie als zablen de Aussteller an der Veranstaltung zu beteiligen. Die Geschäftsstelle der Ausstellung befindet sich Schadowstraße 10 (Ministerium des Innern, Medizinalabteilung).

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für andel, Industrie Öund Landwirtschaft“.) 1 8

Maßnahmen für die Kriegsdauer. Eine Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 28. Juli/10. August 1914 bestimmt folgendes:

1) Alle Vorrechte und Vergünstigungen, die Angebörige feind⸗ licher Länder auf Grund von Staatsverträgen oder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit genießen, werden aufgehoben. Alle Angehörigen feindlicher Länder, sowohl die im aktiven Militär⸗ dienst befindlichen, als auch diejenigen, die der Einberufung zum Milträrdienst unterliegen, sind als Kriegsgefangene festzunehmen. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, die Angehörigen der vorerwähnten Länder sowohl aus Rußland als auch aus den ver⸗

22

(Aus den gestellten

schiedenen Gebieten des Reichs auszuweisen, auch sie festzunehmen und nach anderen Provinzen und Gegenden zu verschicken. Angehörige feindlicher Länder dürfen nur auf Grund besonderer Erlaubnis der zuständigen Behörden nach Rußland kommen.

2) Handelsschiffe feindlicher Länder, die in russischen Häfen durch den Krieg überrascht werden, sind festzuhalten. Schisse, aus deren Bauart sich ergibt, daß ihre Umwandlung in Kriegsschiffe beabsichtigt ist, sind gemäß Artikel 10 der Vorschriften, betreffend die Seeprisen, mit Beschlag zu belegen.

.3) Angehörige neutraler Länder dürfen ihre Handelsbeziehungen mit russischen Häfen und Städten unter der Bedingung fortsetzen, daß sie die Anordnungen der Militär⸗ oder Seebehörden befolgen.

4) Außer den in Hinsicht auf Kriegsverhältnisse durch Gesetz er⸗ lassenen Vorschriften sind unter der Bedingung der Gegenseitigkeit die folgenden internationalen Verträge zu beobachten: 1) die Pariser Seerechtsdetlaratton vom 4./16. April 1856; 2) die St. Petersburger Detlaration vom 29. November/11. Dezember 1868, betreffend die Nichtverwendung gewisser Sprenggeschosse; 3) zwer auf derErsten Friedens⸗ konferenz im Haag am 17.,/29. Juli 1899 unterzeichnete Erklärungen, nämlich: a. Erklärung, betreffend die Nichtverwendung von Geschossen, die den ausschließlichen Zweck haben, erstickende oder giftige Gase zu entwickeln; b. Erklärung, betreffend die Nichtverwendung von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken, wie Mantelgeschosse, deren harter Mantel den Kern nicht ganz bedeckt oder Einschnitte hat; 4) das Genfer Abkommen vom 23. Juni bis 6. Juli 1906, betreffend die Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren;

5) sieben auf der Zweiten Friedenskonferenz im Haag am 5./18. Oktober 1907 unterzeichnete Abkommen, nämlich: a. Ab⸗ kommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges; b. Abkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der neu⸗ tralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges; c. Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruch der Feindseligkeiten; d. Abkommen, betreffend die Um⸗ wandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschffe; e. Abkommen, betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten; f. Ab⸗ kommen, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Ab⸗ kommens auf den Seekrieg und g. Abkommen uber die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekrieges.

Verkehr mit Kriegsbedarfsstoffen. Generalgouverneurs in Belgten vom 26. Oktober 1914 autet: 8

18 Die nachgenannten Kriegsbedarfsstoffe unterliegen den Be⸗ stimmungen dieser Verordnung: Stlber, Kupfer, Messing, Blei, Zink, Nickel, Nickelerze, Aluminium, Zinn, Antimon, Fecromangan, Manganerze, Ferrosilizuum, Roh⸗ und Superphoephat, Salpeter, Salpetersäure, Schwefelkies, Schwefelsäure, Graphit, Glpzerin, Gerbstoffe, Sprenagstoffe, Kampfer, Kodein, Morphium, Opium, Lumpen, Baumwolle, Jute, Wolle, Hanf und die Garne und Fertig⸗ erzeugnisse dieser Stoffe, Säcke, Häute, Leder, Kautschuk, Rohgummi, Guttapercha, Fette, Mineralöle, Benzin, Benzol.

II

Die Ausfuhr der in I genannten Stoffe aus Belagien wird bis auf weiteres der Kontrolle des Kommissars des Kriegsministeriums in Belgien, Brüssel, Rue de la Loi 65, unterstellt. Begründete An⸗ träge wegen Genehmigung der Ausfuhr sind an den Kommissar zu richten. Eine Umgehung seiner Kontrolle hat die Einziehung der Stoffe zur Folge. 8

Der Kommissar des Kriegsministeriums (II1) kann bestimmen, daß Vorräte der in 1 genannten Stoffe an das Deutsche Reich oder an Dritte eigentümlich gegen Wertentschädigung zu überlassen sind. Der Wert der Vorräte wird durch einen vom Kriegsministerium in Berlin eingesetzten Ausschuß endgültig festgestellt.

IV. Ddiese Verordnung tritt sofort in Kraft. (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens, bqdeö Roövember 1914.)

Schweiz.

Darlehnskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Zinsfuß, Beleihung von Lebensversicherungspolicen). Die Zentralverwaltung der Darlehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat in ihrer Sitzung vom 12. November 1914 be⸗ schlossen, den Zinsfuß für die Darlehen der Kasse vom 16. November 1914 an von 5 v. H. auf 4 ½⅛ v. H. herabzusetzen.

Die Zentralverwaltung sieht sich zu diesem Beschluß veranlaßt, weil es ihr daran gelegen ist, den Banfen des Landes, welche unter den Kündigungen von Obligationen leiden, Mittel zu deren Rück⸗ zahlung zu einem mäßigen Zinsfuß zur Verfügung zu stellen, damit sie nicht gezwungen sind, ihren Obligationszinsfuß unverhältnismäßig zu erhöben. Auf diese Weise wird es den Banken erleichtert, ihrer⸗ eine durchgreifende Erhöhung des Hypothekarzinsfußes zu verzichten.

Durch Beschluß des Bundesrats ist die Darlehenskasse ferner ermächtigt worden, Lebensversicherungsvolicen bis zu höchstens 70 v. H. des Rückkaufswertes zu beleihen. Dieser Geschäftszweig wird am 16. November 1914 aufgenommen werden. (Schweizertsches Handels⸗ amtsblatt Nr. 267 vom 14. November 1914.)

Von der Darlehnskasse der schweizerischen Eid⸗ genossenschaft zur Beleihung zugelassene Rohstoffe usw. Von der Darlehnskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft werden die nachfolgenden Rohstoffe und Rohp odukte zur Meleihung zu⸗ gelassen, und zwar bis zu 50 v. H. des marktgängigen Wertes:

Aluminium, Baumwolle, Baumwollgarne, Baumwollgewebe, Blei, Briketts, Evelsteine (Diamanten, Smaragde, Saph re und Rubine), Eisen (Rund., Flach⸗ und Fassoneisen, Eisenbleche und Eisen⸗ röhren), Felle, Flachs, Goldwaren *), Hafer, Hanf, Flc. Holz (Langholz, Bau⸗ und Nutzholz), Jute, Jutengarne, Jutengewebe, Kaffee, Kakao, Kohlen, Koks, Kupfer, Leder, Leinengarne. Leinen⸗ gewebe, Mais, Platin, Reis, Roggen, Rohseide (Grége, Organsin, Trame, Schappe) Rohtabak, Silberwaren *), Talg, Tee, Wein in Fässern und Flaschen, Weizen, Wolle, Zink, Zinn, Zucker.

Bei Beleihung von Rohprodukten ist Voraussetzung, daß es sich bezüglich Quälität, Maß usw. um marktgängige Artikel handelt. Im obigen Verzeichnis nicht aufgeführte Rohstoöoffe und Rohprodukie werden nach Angemessenheit zur Beleihung zugelassen. (Schweize⸗ risches Handelsamtsblatt Nr. 265 vom 12. November 1914.)

*) Eidgenössisch gestempelte Goldwaren werden bis zu 80 v. H., Silberwaren bis zu 70 v. H. des Metallwertes beliehen.

Griechenland. 8 Verlängerung des Moratoriums. Durch Königliche Ver⸗ ordnung vom 1./14. Oktober 1914 ist das Moratorium in seinen wesentlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember (a St.) 1914 ver⸗ längert worden. Zugleich ist die Ermächligung erteilt, daß das Mora⸗ tortum auch über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden kann.

(Oesterreichisch⸗ungarische Konsular⸗Korrespondenz.)

Nach dem Geschäftsbericht der Kalker Werkzeug⸗ maschinen abrik Breuer, Schumacher u. Co, Akt.⸗Ges. in Cöln⸗Kalk über das Geschäftsjahr 1913/1914 hat sich die bei

Eine Verordnung

Beginn des Berichtsjahres 1913/14 vorherrschende Konjunktur⸗ bei dem Unternehmen in der ersten Hälfte des Geschäfts⸗ jahres immer stärker bemerkbar gemacht; in diesem Zeitraum hatte die Gesellschaft nur einen ganz geringen Auftragseingang zu ver⸗ zeichnen. In der zweiten Hälfte dagegen belebte sich das Geschäft wieder beträchtlich, sodaß sich am Schluß des Berichtsjahres der Auftragsbestand ungefähr in gleichen Höhe bewegte, wie in dem voraufgegangenen Jahre. D. anfangs geringere Eingang von Aufträgen übte keine unguünstige Ein⸗ wirkung auf das Ergebnis aus, weil noch verhältnismäßig große Auf⸗ tragsmengen aus dem Vorjahre vorlagen, die eine volle Beschäftigung des erweiterten und mit Neueinrichtungen versehenen Werks während des ganzen Berichtsjahres ermöglichten. Die gegenwärtige Geschäfts⸗ lage wird durch die inzwischen eingetretenen Kriegswirren erheblich beeinflußt, zumal der Ausbau der Werkstätten erst im vergangenen Jahre vollender wurde. Der vom Vorjahre übernommene Auftragsbestand enthält ziemlich bedeutende Auftragsmengen aus dem feindlichen Aus⸗ land (Frankreich, Rußland, England und Japan), deren Herstellung unter den obwaltenden Umständen eingestellt werden mußte. Ueber die Aussichten für das laufende Geschäfts jahr vermag der Bericht nichts Bestimmtes vorauszusagen; mit Rücksicht auf die unbestimmte Lage schlägt der Vorstand vor, trotz des gegen das Vorjahr höheren Reingewinns eine Dividende von nur 6 % = 216 000 für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verteilen und den Gewinnrest von 467 734 vorzutragen. 3 Wien, 24. November. (W. T. B.) Mit Rücksicht darauf, daß eine Reihe von beabsichtigten Zeichnungen noch nicht förmlich durch⸗ geführt werden konnte, ferner, daß bei Korporationen für die formale Durchführung der Zeichnung an bestimmte Vor⸗ schriften gebundene Beschlußfassungen einzuholen sind und von vielen, die Zeichnungen anmeldeten, erst die Ge⸗ nehmigung der erforderlichen Schritte durch die Gerichte und andere Behörden erwirkt werden muß, bezw. wegen der örtlichen Lage die Verfügung über die für die Subfkription bestimmten Barmittel nicht so rasch erfolgen kann, hat der Ftnanz⸗ minister gestattet, daß bei der Postsparkasse nnd den sonstigen Zeich⸗ nungsstellen auch nach Ablauf der Subskriptionsfrist nachträgliche Zeichnungen noch erfolgen dürfen. Nach der vorläufigen Zusammen⸗ stellung des Postsparkassenamtes weisen die bis heute vormittag ein⸗ gelaufenen Zeichnungen den Betrag von rund 1 441 000 000 Kronen auf. Budapest, 25. November. (W. T. B.) Dem Pesser Lioyd zufolge übersteigt das Endergebnis der Zeichnung auf die ungarische Kriegsanleihe unter Berücksichtigung der von den Zeichnungs⸗ stellen in der Provinz eingetroffenen Berichte eine Milliarde Kronen. Sarajewo, 24. November. (W T. B.) Die Zeichnung der Kriegsanleihen zeitigie in Bosnien und der Herzegowina ein über⸗ raschend günstiges Ergebnis. Durch die Zeichnung des für hiesige Ver⸗ hältnisse sehr namhaften Betrages von etwa 25 Millionen drückte die Be⸗ völkerung in unverkennbarer Weise und ohne Unterschied ihre patriotischen Gefühle aus und bewies zugleich neuerdinas, daß sie sich mit den übrigen Teilen der Monarchie eins fühlt. Der Erfolg der Zeichnung muß um so höher eingeschätzt werden, als die Bosnier wie die Be⸗ wohner der Herzegowtna alles Bargeld gleich in Immobilien festzu⸗ legen pflegen, in Ankauf von Wertpapieren unerfahren sind und die erforderliche Belehrung und Aufklärung infolge der kurzen Zeit und namentlich der jetzt sehr schwierigen Verkehrsverhältnisse nicht lescht möglich war. Die Gemeinden zeichneten 1 ½ Millionen, die Be⸗ amtenschaft etwa eine Million. Rom, 24. November. (W. T. B.) Ein Dekret schiebt die Erledigung der aus Termingeschäften in beweglichen Werten herrührenden Verpflichtungen bis zum 31. Dezember auf. Die Durch⸗ schnittskurse für Staatsanleihen, sür vom Staate garantierte Obli⸗ gationen und für Pfandbriefe werden, solange die Börsen geschlossen sind, von dem Schatzminister und dem Ackerbauminister bekannt ge⸗ geben werden.

Berlin, 25. November. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark:

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 34,00 50,00. Fest.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 gemnischt 29,50 30,75. Fest. 8 8

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

London, 23. November. (W. T. B.) Silber 22 ⅜, Privat⸗ diskont 3 ⁄.

London, 24. November. (W. T. B.) Silber 221316. Privat⸗ diskont 3 %. Wechsel auf Amsterdam 12,05 ½8, Scheck auf Amster⸗ dam 12,03 ½, Wechsel auf Paris 25,50, Scheck auf Paris 25,00, Wechsel auf Petersburg 117.

Bordeaux, 24. November. (W. T. B.) 3 % Französische Rente 74,00, Aeügypter unifizierte 84,00, Russen von 1886 67,00, 5 % Russen von 1906 87,75, Credit Lyonnais 1019, Suezkanal 4000, Rio Tinto 1262, Saragossa 301.

Amsterdam, 24. November. (W. T. B.) Scheck auf Berlin 52,45 52,95, Scheck auf London 11 99 12,09, Scheck auf Paris 47,20 48,40, Scheck auf Wien 41,40 42,40.

New York, 23. November. (W. T. B.) (Schluß.) Cable Transfers 4,8975, Wechsel auf London (60 Tage) 4,8550, Sicht⸗ wechsel Paris 5,1150, Sichtwechsel Berꝛin 86 ¼, Silber Bullion 48 8⅛. 8 de Janetro, 23. November. (W. T. B.) Wechsel auaf London 13 ¾. .

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 23. November. (W. T. B.) Zuckermarkt. Tendenz stetig. Javazucker angekommen notierte 22 sh. 6 d. 8 London, 23. November. (W. T. B.) Kupfer prompt 55 ½. London, 24. November. (W. T. B.) Kupfer prompt 55 ¾. Liverpool, 23. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 7000 Ballen. Import 5911 Ballen, davon 1759 Ballen amerikanische Baumwolle. Mai⸗Juni 4,20, Oktober⸗November 4,37. Liverpool, 24. November. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz 8000 Ballen. Import 10 293 Ballen amerikanische Baum⸗

wolle. Mai⸗Juni 4,16, Oktober⸗November 4,32. 4 Eisen für Kasse

Glasgow, 23. November. (W. T. B.) 51 sh. 1 d., für 1 Monat 51 sh. 4 d. Glasgow, 24. November. (W. T. B.) Roheisen für Kasse 51 sb. 1 d., für 1 Monat 51 sh. 4 d.

Amsterdam, 24. November. (W. T. B.) Java⸗Kaffee ruhtgh Santos⸗Kaffee für Dezember 32 ½, für März 29, ür Mai 28 ½.

New York, 23. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 7,75, do. für Dezember 7,29 *), do. für März 7,59 **), do. für Mai 7,75 **), New Orleans do. loko middling 7 ⅜, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard withe in New York 8,00, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Odl City 1,45, Schmalz Western Steam 10,85, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri⸗ fugal 4,04, Weizen loko Nr. 2 Red. 125, do. für Dezembe« 123, do. für Mai 130 ⅛, do. für Julr —,—, Mehl Spring⸗Wheat clears 5,10 5,20, Getreidefracht nach Liverpool 6, Kaffee Rio Nr. 7 loko 6 ¼, do. für Dezember 5,37, do. für März 5,76, do. für Mai 5,96, do. für Juli 6 76, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 33,37 ½.

*) Alt. *) Neu. (W. T. B.) Die Visible

tew York, 23. November. b Supplies betrugen in der vergangenen Woche an S- an 1

78 031 000 Bufhels, an Canadaweizen 16 490 000 Bushels 2 989 000 Bushels 1—

Wetterbericht vom 25. November 1914 Vormittags 9 ¼ Uhr.

8 Name der ——

Wind⸗ V

richtung, Windn Wetter

staͤrke

terstand

auf 0°, Meeres⸗

Name der Beobachtungs⸗ sstation

Schwere in 45 ° Breite

0.

Temperatur

niveaun

Baron

in Celsius

Witterungs⸗ station

verlau

Beobachtungs⸗

Wind⸗ rsctung, Wetter

stärke

2

auf 0 °, Meeres

nivean u Schwere in 45 ° Breite Temperatur in Celfius Niederschlag in 24 Stunden mam

Barometerstand in Stusenwerten )

Barometerstand

Witterungs⸗

der letzten 24 Stunden

Großhandelspreise von

verlauf

der letzten 24 Stunden

Wien

761,4 Windst. Nebel 2 3

24 Stunden mm Barometerstand in Stufenwerten*)

S 3 Regen

Mederschlag in

3 2 0 Nachts Niederschl.

SW 4 Regen

10 5. meist dewölkt Florenz

winemünde 758.1 WSW bedeckt

Cagliari

2 0/ [1] meist bewölkt 0 Vorm. Niederschl.

münde

Neufahrwasser 767.6 SW Zbedeckt

Rügenwalder⸗

0 761,2 SW 2 bedeckt 0 0

758,0 N. balb bed. 4 7 0

Vorm. Niederschl.

meist bewolkt

Getreide an deutschen und fremden

Börsenplätzen für die Woche vom 16. bis 21. November 1914 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

2756,7 SW wolken]. 5. 0 /0

1

7573 RW woltig 13 0 9

7572 SSW bedect I 90

meist bewölkt

Weizen, 8

0meist bewölkt Hammerhus

el —756,6 SSO 4 bedeckt

Hafer, 8 .

0 meist bewölkt Zürich

Memel 7597 SW 3 bedeckt

111“ 7512 NW 2bedeckt

0 meist bewölkt Genf

Aachen 758,6 SW bedeckt

v1e**“

0. Nachts Niederschl. Lugand

Hannover 759 3 W 1 bedeckt

0 meist bewölkt Säantis

Berlin 1 760,1 SO 1 Schnee

V 7587 NI bedeckt

L

554,3 WSW4 Nebel

Weee

meist bewölkt Brindisi

Dresden c Breslau 760,3 S 2 Nebel

meist bewölkt

Bromberg 758,3 SW 1 Nebel

Triest

2

756,3 NW 5 balb bed

O11 über 68 kg

wolkenl.

Gerste unter 68 kg Mais, mit Sack.

ziemlich heiter Krakau

Metz 761,1 SW 3 bedeckt

meist bewölkt Lemberg

Frankfurt, M. 760,9 SW 2 Dunst

Karlsruhe, B. 761,0 SSW bedeckt

762,1 NO 1 bedeckt

2

meist bewölkt meist bewöltt

Budapest

München 761,5 NDO 4A Nebel

meist bewölkt

Zuaspitze 520,9 W wolkenl.

meist bewölkt

Wühhelmshav. 757,0 SW 4 Dunst

meist bewölkt

Kiel 756,8 SW 3 Nebel

meist bewölkt

Wustrow, M. 757,3 SSO 3bedeckt

meist bewölkt.

Königsberg 758,.3 S ͤbedeckt

Cassel bedeckt

meist bewölkt

Caf 759,7 SW Magdeburg bedeckt

meist bewölkt

758,7 bedeckt

meist bewölkt

GrünbergSchl 759 3 bedeckt

anhalt. Niederschl.

Mülhausen, E. 761,5 2 bedeckt

meist bewölkt

Friedrichshaf. 759,7 1 Schnee

meist bewölkt

Bamberg 8 Regen

Bamberg 761,4 0 Helder 755,7 S 3 Regen

Christtansund 748,1 SO sbedeckt

Skudenes 752,1 S bedeckt

Skagen 754,0 SSO 2 bedeckt

2755,0 2 halb bed. —5

Hermannstadt 764,2 S

6,4 m. 27 =

Seehöhe..

1 bedeckt

ziemlich heiter

Roggen, Pester Boden.

763,0 Windst. Dunst

1

nas. Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen

Ohserpatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Dreachenaufstieg vom 24. November 1914, 7—9 Uhr Vormittags.

Station 122 m

meist bewölkt

*) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Skalg: 0 = 0,0 bis 0,4 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 mm: 2 = 1,5 bis 2,4 mm; 3 = 2,5 bis 3,4 mm; 4 = 3,5 bis 4,4 mm; 5 = 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 bis 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 = nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffreskala.

lache Hochdruckgebiete liegen über Südsrankreich und Ungarn; FC1“ ein abziehendes Tiefdruckgebiet unter 752 mm befindet sich im Süden 1 des Bottnischen Meerbusens, ein solches unter 745 mm über dem Nordmeer, mit heranziehendem Tiefdruckausläufer über Großbritannien. In Deutschland ist das Wetter neblig⸗trübe, im Alpenvorland bei leichten umlaufenden Winden etwas kälter, sonst bei schwachen Süd⸗ westwinden im Norden milder. Wesentliche Niederschläge waren nicht zu verzeichnen; im Alpenvorland und im Osten herrscht leichter Frost. Deutsche Seewarte.

500 m 1000 m 1500 m 2000 m]*

Weizen, siovakischer.. Hafer, ungarischer..

Mais, ungarischer.. Roazgen Weizen, 74 bis 79 kg das

Safer Gerste, für Mahlzwecke.

8

Weizen Lieferungsware

2

Hanstholm —752,6 S 2Regen

Kopenhagen Stockholm Hernösand

756,3 WSW Nebel 751,8 753,4 N

Haparanda

757,0 Windst. Nebel

Wisby 753,7 W. A bedeckt

754,0 Windst. bedeckt

Karlstad

Temperatur (C ⁹) Rel. Fchtgk. 6%) Wind⸗Richtung.

„Geschw. mps. 3

Himmel bedeckt.

3,0 3,1 92 2

880 SW I 3 9 10

9

1“ (nicht registriert) SW Sw

Bis zu 260 m Höhe Temperaturzunahme von 3,0 bis 1,9, zwischen 1130 und 1420 m von 5,3 bis 1,2, zwischen 1500 und 1590 m von 1,5 bis 0,6, zwischen 2000 und 2040 m überall 1,0 Grad.

1,0 B

8 Berli n.¹) 1X“ 8 Roggen, guter, gesunder, mindestens

Mannheim.

Wien.

Gerste, slovakische, ab Stationen

Budapest.

Mais, ungarischer 1“

Chicago.

Weizen, Lieferungsware -

5 1 Dezember.

Neu YVork. . roter Winter⸗ Mr 2.

Woche

16 /21.

Novbr. 1914

236,00 276 00 220,75 246,25 220 50 249,38

309,40 379,10 209,10 253 30

205,70 250,75

224,40 217,60

.„

293,59 h. 368,73 190,83 *5 246,76 . 199,16

178.40 188,43 113,71

177,89 187,38 110,7.

190,52 190 32 201,16

192,13 190 17

Dezember.. 3 201,30

Maa“

1) Keine Notierungen in der Berichtswoche.

emerkungen.

V Für Chicago und Neu York sind Preise auf Grund von Angaben

deutscher Tageszeitungen nach dem Kurse 4,20 ℳ, mangels anderer 11 8 Kursfeststellungen, berechnet Berlin, den 25. November 1914.

Kaiserliches Statistisches Amt.

5 3

Delbrück.

1914 November

Feenheberg

Danzig.

Breslau.

Gleiwitz.

.“ eipzig. .

Hamburg.. Anmerkung. ¹) über 68

Berlin, den 25. November

1914.

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

225 235

230 233 297 298

1

810 d0 &

215

11

1 Untersuchun ssachen.

1 Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingung 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

en ꝛc.

Aktiengesellschaften.

Sffentlicher

Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

09052

Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. „Niederlassung ꝛc. von Faag ä Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

tsanwälten.

—.—

1) Untersuchungssachen.

[68627] Steckbrief.

Gegen die russisch⸗polnischen Arbeiter 1) Ludwig Zagorski, 30 Jahre alt, 2) Adam Wienarski, 32 Jahre alt, 3) Kasimir Dolzinski, 50 Jahre alt, welche flüchtig sind, ist am 23. November 1914 die Untersuchungshaft verhängt, weil

sie am 25. Oktober 1914 entgegen dem

Befehl des stellvertretenden eneral⸗ kommandos des II. Armeekorps vom 10. Oktober 1914 den Polizeibezirk ihrer Arbeitsstelle Gut Kienwerder bei Altdamm ohne polizeiliche Genehmigung verlassen aben. Es wird ersucht, dieselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefäng⸗ nis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten E. R. Nr. 128/14 sofort Mitteilung zu machen Stettin, den 23. November 1914. 8 Der Vorsitzende es Kriegsgerichts des Kriegszustandes.

[68933³] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Lahrer Peter Dahl, 1. Battr. Res.⸗ ußartl.⸗Regts. Nr. 8, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der 88§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Seedige hierdurch für fahnenflüchtig D. St. Qu. Brainville, 2 ille, den 16 No.

Gericht der 33. Reservedivision

8*

[68932] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den

Matrosen Max Franz Johannes Eldere

von der 6. Komp. I. Matrosendivision,

geboren 6. 9. 1892 zu Altona (Elbe), wegen Fahnenflucht im Felde wird auf

Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗

gesetzbuches sowie der §§ 356, 360 der

Mittitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte

hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und

sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗

mögen mit Beschlag belegt. 8 Kiel, den 20. November 1914.

Gericht I. Marineinspektion.

[68931] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung. „In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten der Reserve Apotheker Stefan Franz Quirin Brzezinski, geboren am 30. 3. 1885, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Posen, den 23. November 1914.

Gericht der Landwehrinspektion.

[68929]

Die Fahnenfluchtserklärung, betreffend Egon Guido Ottomar Hugo Sage, .“ in Nr. 4 von 1914, ist er⸗ ledigt.

Gericht der Landwehrinspektion Berlin.

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[68966] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstneeckung soll

am 25. Februar 1915, Vormittags 11 Uhr an der Gerichtsstelle —, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Landsbergerstr. 95, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 20

Blatt Nr. 1498 (eingetragene Eigentümerin

am 2. November 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: verehe]. Kaufmann Duvinage, Marie geb. Bouveron) eingetragene Grundstück, Vor⸗ derwohnhaus mit einem rechten und zwei linken Seitenflügeln, unterkellertem Hof und Garten, Stallgebäude quer, offener Schuppen rechts, Gemarkung Berlin, in der Grundsteuermutterrolle nicht nach⸗ gewiesen, Nutzungswert 15 060 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 3124. 87. K. 176. 14. Berlin, den 10. November 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 87.

[689652 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12. April 1915, Vormittags 10 Uhr, an der Geuichtsstelle. Berlin,

Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk,

Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Markusstraße 3, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 25 Blatt Nr. 1828 eingetragene, am 6. Mai 1914, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks, herrenlose Grundstück, bestehend aus: a. Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel, zwei Höfen und Gartenanlagen mit Laube, b. Fabrikgebäude rechts und quer mit rechtem Seitenflügel, c. Schuppen links im zweiten Hofe, Ge⸗ markung Berlin, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzungs⸗ wert 13 910 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 3713, jährliche Gebäudesteuer 313 50 11

Berlin, den 12. November 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 87.

[68625] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im Grundhuche von Reinickendorf Band 51 Blatt Nr. 1548, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des inzwischen verstorbenen Traiteurs Leovold Griebel in Berlin eingetragene Grundstück am 18. Januar 1915., Vormittags 11 Uhr, durch das unter⸗ eichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, runnenplatz, Zimmer 30. 1 Treppe, ver⸗ steigert werden. Das in Berlin⸗Retnicken⸗ dorf belegene, als Acker im Plane II c an

umfaßt das Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 2076/65 von 10 a 09 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Berlin⸗Reiickendorf unter Artikel Nr. 1502 mit 0,71 Tlr. Grund⸗ steuerreinertrag verzeichnet. Der Versteige⸗ rungsvermerk ist am 28. Oktober 1914 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 12. November 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

(68412] Aufgebot. F. 16/14.

Die Witwe des Kavpitäna Heeren, geb. Leerhoff, in Bunde, Kreis Weener (Ost⸗ friesland), hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Landesschuldscheins üͤber 40 Taler Nr. 017 069 der Olden⸗ burgischen Staats⸗Eisenbahn⸗Prämien⸗An⸗ leihe von 1871 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Mai 1915, Mittags 12 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hiers., Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Oldenburg, den 17. November 1914.

Großherzogliches Amtsgericht. Abt. 1.

[37061] Aufgebot. Der Gutsbesitzer Theodor Gustav Sperling in Plaußig, vertreten durch den

der Raschdorffstraße, bezeichnete Grundstück

Rechtsanwalt Dr. Klotz in Markranstädt,