Abänderung des Statuts “ er Potsdamer Handelskammer, Sitz Berlin.
2 § 2.
Die Zahl der Mitglieder der Handelskammer beträgt
fünfzig. § 3, Absatz 4. Der dritte Teilbezirk umfaßt die Kreise Niederbarnim, Stadt Berlin⸗Lichtenberg, Teltow, Stadt Berlin⸗Wilmersdorf und Beeskow⸗Storkow; auf denselben entfallen 25 Mandate.
Der dritte Teilbezirk wird in die folgenden engeren Wahl⸗ bezirke zerlegt: . Niederbarnim mit 9 Mandaten, Stadt Berlin⸗Lichtenberg. mit 2 Mandaten, ö1“ mit 10 Mandaten, Stadt Berlin⸗Wilmersdorf mit 3 Mandaten,
Beeskow⸗Storkow .mit 1. Mandat.
(Wahlort: Stadt Beeskow.) In dem Wahlbezirk Beeskow⸗Storkow wird mit allge⸗ meinem gleichen Wahlrecht aller Wahlberechtigten gewählt. Wahlbezirk Berlin⸗Lichtenberg werden zwei gleiche Wahlabteilungen zur Wahl je eines Mitgliedes gebildet. In den Wahlbezirken Niederbarnim, Teltow und Berlin⸗Wilmers⸗ dorf werden die Wahlberechtigten unter Zugrundelegung des Ergebnisses ihrer Veranlagung zur Gewerbesteuer in drei gleiche Abteilungen zerlegt, welche je ⅛ der auf den be⸗ treffenden Wahlbezirk entfallenden Mitglieder zu wählen haben; danach hat zu besetzen: Niederbarnim 3 Mandate I. Kl., 3 Mandate II. Kl., Mandate III. Kl.,; — Teltow 3 Mandate I. Kl., 4 Mandate II Kl., 3 Mandate III. Kl.: Berlin⸗ Wilmersdorf 1 Mandat I. Kl., 1 Mandat II. Kl., Mandat III. Kl.
Wahlort für die Kreise Niederbarnim und Teltow ist Berlin, für die Kreise Berlin⸗Lichtenberg und Berlin⸗Wilmersdorf der
Sctadtbezirk beider Gemeinden. Berlin, den 20. Oktober 1914.
Potsdamer Handelskammer, Sitz Berlin.
(L. S.) Marggraff. Vorstehende Statutenänderung wird hierdurch genehmigt. Berlin, den 18. November 1914.
Der Minister für Handel und Gewerbe vIWWWW
Bekanntmachung.
Von den zuständigen Staats⸗ und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde für den Nord⸗Bezirk der Luisen⸗ Kirchengemeinde zu Charlottenburg beabsichtigt. Dem⸗ gemäß haben wir nach Anhörung der kirchlichen Körper⸗ schaften der Luisen⸗Kirchengemeinde mit dem Herrn Polizei⸗ präsidenten von Berlin folgende Festsetzungen in Aussicht ge⸗ nommen:
1.
Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Charlotten⸗ burg, welches umschrieben wird: 1 im Süden: ausgehend von dem Punkt (A), wo die Weichbildgrenze
der Stadt die Spree nordwärts verläßt, durch die Mittellinie der Spree aufwärts bis zu dem Punkte (B) der städtischen Weichb ldgrenze, wo diese die Spree senkrecht kreuzt, m Osten, Norden und Westen durch die Weichbildgrenze der Stadt von Punkt B bis Punkt A, werden aus der Luisen⸗Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbst⸗ ständigen Luisen II (Nord)⸗Kirchengemeinde vereinigt. II.
Die siebente Pfarrstelle der Luisen⸗Kirchengemeinde geht mit ihrem derzeitigen Inhaber als erste Pfarrstelle an die neue Kirchen⸗ gemeinde über. 1
In der Luisen II (Nord)⸗Kirchengemeinde wird eine neue zweite Pfarrstelle errichtet.
III.
Für die neue Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegen⸗
wärtigen Gebührenordnungen der Luisengemeinde. IV.
Die neue Kirchengemeinde hat so lange, bis ihr eine eigene Be⸗ erdigungsabteilung auf dem Südwestkirchhofe bei Stahnsdorf zu⸗ ewiesen wird, jedoch längstens auf die Dauer von einem Jahre vom
nkrafttreten ihrer Errichtungsurkunde ab, das Recht, die der Luisen⸗ Kirchengemeinde gehörigen Kirchhöfe 1I und III (am Spandauerberg und am Neuen Fürstenbrunnerweg) dergestalt mitzubenutzen, daß
a. die Verwaltung dieser Kirchhöfe allein der Stammgemeinde
verbleibt, welche auch alle Verwaltungs⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten allein zu tragen hat, 1 b. die Zweiggemeinde nur die Stolgebühren für Begräbnisse ihrer Mitglieder auf diesen Kirchhöfen, sowie etwaige Auslösungs⸗ gebühren im Falle der Beerdigung von Mitgliedern auf nderen Kirchhöfen bezieht, während alle übrigen Gebühren der Stammgemeinde zufließen.
Die Luisen⸗Kirchengemeinde ist verpflichtet, alle Rechte und Pflichten, welche ihr aus dem Verkauf ihrer an der Gaußstraße be⸗ legenen und im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Band 74 Blatt Nr. 2881 eingetragenen unter Nr. 5, 6, 7 des Bestandsver⸗ zeichnisses aufgeführten Grundstücke Kartenblatt 11, Parzellen 50,
116 1 und 11611 erwachsen, an die Luisen II (Nord)⸗Kirchengemeinde
zu deren Ausstattung abzutreten.
Die Luisen⸗Kirchengemeinde ist auf ae Konsistoriums der Provinz Brandenburg verpflichtet, ihre in den Nonnenwiesen gelegenen, im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band 74 Blatt Nr. 2881 eingetragenen, unter Nr. 8 und 9 des Be⸗ standsverzeichnisses aufgeführten Grundstücke, Kartenblatt 10 Par⸗ zellen 945/3 und 946/3, der Luisen II (Nord). Gemeinde entweder lasten⸗, kosten⸗ und schuldenfrei zu übereignen und aufzulassen oder, sobald sie diese Grundstücke an einen anderen als die Luisen II (Nord)⸗ Gemeinde veräußert, den Verkaufserlös nach Abzug der durch die Veräußerung und Auflassung entstandenen Kosten zu überweisen.
VII.
Die Luisengemeinde ist verpflichtet, sobald sie ihre Kirchhöfe II.
und III (am Spandauerberg und am Neuen Fürstenbrunnerweg), ein⸗
etragen im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band 59 Blatt Rir. 2450 und Band 126 Blatt Nr 4603, ganz oder in einzelnen Teilen (teilweise) veräußert, von dem jedesmaligen Reinerlös, wenn dieser bis zu 500 000 ℳ — Fünfhunderttausend Mark — beträgt, 10 vom Hungert, wenn er zwischen 500 001 — Fünfhunderttausendeine — bis zu 1 000 000 ℳ — Eine Million Mark — beträgt, 15 vom Hundert, und wenn er über 1 000 000 ℳ — Eine Millton Mark — heträgt, 20 vom Hundert an die Luisen II (Nord)⸗Gemeinde ab⸗ zuführen.
Verlangen des Königlichen
Die Luisen II (Nord)⸗Gemeinde ist, sofern inzwischen von ihr selbst Teile zu neuen oder Nachbargemeinden abgezweigt sind, ver⸗ pflichtet, von den ihr nach Absatz 1 von der Luisengemeinde über⸗ wiesenen Beträgen Teilbeträge nach näherer Anordnung des König⸗ lichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg abzuführen.
VIII.
Die Vermögenswerie, welche die Luisen II (Nord)⸗Kirchen⸗ gemeinde nach den vorstehenden Bestimmungen unter V, VI und VII. erhält, werden von der Berliner Stadtsynode, vertreten durch ihren eschäftsführenden Ausschuß, mit der Maßgabe verwaltet, daß diese
termögenswerte lediglich für die Luisen 11 (Nord)⸗Kirchengemeinde oder für von ihr abgezweigte Kirchengemeinden und nur mit Zu⸗ stimmung des Königlichen Konsistoriums verwendet werden dürfen.
Die Luisen⸗Kirchengemeinde hat das Gehalt, den Alterszulage⸗ kassenbeitrag und die Mietsentschädigung für die an die neue Gemeinde überwiesene Pfarrstelle solange aus ihrer Kirchenkasse weiter zu zahlen, wie die neue Gemeinde die Kirchhöfe II und III der Luisengemeinde mitbenutzt (Ziffer IV dieser Urkunde).
Der neuen Kirchengemeinde wird als gottesdienstliche Stätte zunächst die von der Stadtgemeinde Charlottenburg hierfür zur Ver⸗ fügung gestellte Aula der 29. Gemeindeschule zu Charlottenburg, Wiebestraße 53 — 58, überwiesen. Fuür ihre Amtshandlungen stehen ihr bis zur Einweihung einer eigenen Kirche die Luisen⸗ und die Lützow⸗Kirche zu Charlottenburg dergestalt zur Verfügung, daß die Gebühren für Heizung, Beleuchtung, Schmuck (außer Pflanzendekoration) und Glockenläuten der Luisen⸗ bezw. der Lützow⸗Kirchengemeinde, alle übrigen Gebühren aber der Luisen II (Nord)⸗Gemeinde zufließen.
Eine weitere Ausstattung erhält die Zweiggemeinde von der Luisengemeinde nicht.
Indem wir diesen Parochialregulierungsplan zur öffent⸗ lichen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen gegen ihn bis zum 5. Dezember 1914 an einem Wochentage in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Zimmer Nr. 30 unseres Dienstgebäudes, Lindenstraße 14 hierselbst, bei dem Herrn Zivilsupernumerar Moldenhauer oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Aus⸗ weis über ihre Legitimation zur Sache schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären.
Berlin, den 20. November 1914.
(L. S.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg ͤ 8 Steinhausen.
Errichtungsurkunde.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchen⸗ rats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unter⸗ zeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt.
In der evangelischen Epiphanien II (Südost)⸗Kirchen⸗ gemeinde zu Charlottenburg, Dtbzese Friedrichswerder II, wird eine dritte Pfarrstelle errichtet.
§ 2. Diese Urkunde tritt am 1. Januar 1915 in Kraft.
Berlin, den 4. November 1914.
(L. S.) Berlin, den 12. November 1914. Königliches Konsistorium (L. S.) 8 der Provinz Brandenburg, Der Königliche Polizeipräsident. Abteilung Berlin. von Jago w.
Steinhausen.
111414“ für die Sitzung des Landeseisenbahnrats am Donnerstag, den 10. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr. 1) Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen
und Güter. 2) und 3) Mitteilung über die aus Anlaß des Krieges
genehmigten Ausnahmetarife usw. Berlin, den 25. November 1914. Der Versitzende des Landeseisenbahnrats. 1 Stieger,
Richtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. November 1914.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 224, 225 und 226 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 86. Verlustliste der preußischen Armee, die 65., 66., 67. und 68. Ver⸗ lustliste der bayerischen Armee, die 63. Verlustliste der sächsischen Armee und die 65. Verlustliste der württembergischen Armee.
Sachsen.
Der Land tag ist gestern zu einer außerordentlichen Tagung zusammengetreten, die durch den Vorsitzenden im Ministerrate Kultusminister Dr. Beck namens des Königs mit einer Rede eröffnet wurde. Der Minister führte laut Bericht des „W. T. B.“ aus:
Der außerordentliche Landtag trete zu einem Zeitpunkte zusammen, in dem Deutschland in ungeahnter Kraft sein scharfes Schwert zur Abwehr des heimtückischen Ueberfalls einer ganzen Welt von Fee erhoben habe, die es auf seine Vernichtung abgesehen hätten. Die fast übermenschliche Aufgabe von ebenso tiefem Ernste wie wesügeschehtcher Größe, vor die das Vaterland plötzlich gestellt sei, habe, Gott sei Dank, ein großes Geschlecht, ein einiges Volk von Brüdern, bereit zu jedem Opfer an Gut und Blut, SJhn e. Nicht als Amboß für andere Nationen, wie es die Feinde sich dächten, sondern zu ihrem
Schrecken als der Hehere. von kerndeutschem Stahl, von dessen wuchtigen Schlägen bald die Tore Europas erzitterten, habe das
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Volk den Kampf entschlossen aufgenommen. Dankbar ge⸗ dachte der Minister sodann des Herrn der Heerscharen und der genialen E Bereits sei die Kunde von un⸗ vergleichlichen Siegen der deutschen Truppen gekommen, in deren Reihen auch die Königlichen Prinzen mit jugendlicher Begeisterung eingetreten seien und Mitglieder beider Kammern sich dem Dienste des Vaterlandes widmeten. Neben den Ruhmestaten des Heeres strahle aber helleuchtend die Opferbereitschaft der Bevölkerung. Er sei beauftragt, dem Lande hierfür den wärmsten Königlichen Dank zu übermitteln. Der Minister ging sodann auf die einzelnen dem Landtag gemachten 81* 5 ein, von denen die bedeutsamste dazu be⸗ stimmt sei, für die mit dem Kriege zusammenhängenden Erforder⸗ nisse des Staatshaushalts, die ständischen Kreditbedürfnisse zu be⸗ willigen, und wodurch das Finanzministerium ermächtigt werden soll, die Barbestände der Finanzhauptkasse um 200 Mil⸗ lionen Mark zu verstärken. Der Minister schloß: „Die Staatsregierung ist mit Ihnen in dem unerschütterlichen Entsch uß eins, im Bewußtsein unserer unbeugsamen Stärke mit allen Kräften durchzuhalten, bis wir unsere Feinde niedergerungen und einen der ungeheuezen Opfer und vergossenen Tränen werten Frieden errungen haben.“ Stürmischer Beifall unterbrach die Rede wiederholt.
Der Minister erklärte darauf den außerordentlichen Landtag für eröffnet. Beide Kammern des Landtages nahmen die Regierungsvorlagen einstimmig und ohne Debatte an. In einer feierlichen Schlußsitzung drückte der Staatsminister Dr. Beck in einer von vaterländischem Geiste durchwehten Rede den Königlichen Dank für die einmütige Be⸗ willigung der geforderten Mittel aus, worauf er den außer⸗ ordentlichen Landtag für geschlossen erklärte. 1“
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DSDesterreich⸗Ungarn.
8 Der Erzherzog Leopold Salvator, der vor einigen Tagen zu kurzem Aufenthalte vom Kriegsschauplatz in Wien eingetroffen ist, empfing vorgestern vom Deutschen Kaiser
der „Korrespondenz Wilhelm“ zufolge nachstehende Depesche:
Seiner Katserlichen und Königlichen Hobeit Erzherzog Leopold Salvator von Oesterreich.
Großes Hauptquartier, 24. 11. 1914. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Poheet erfolgreiche Tätigkeit als Generalartillerieinspektor und Oberster Waffenvorgesetzter der in meiner Armee so ruhmreich am Kampfe beteiligten österteichisch⸗ ungarischen Mörserbatterten veranlaßt mich zu der Bitte, daß Eure Katserliche und Königliche Hoheit das Eiserne Kreuz zweiter und erster Klasse, deren Insignien Eurer Kaiserlichen und Köntglichen
Hoheit zugehen werden, von mir annehmen und tragen wollen.
Wilhelm. Darauf antwortete der Erzherzog Leopold Salvator mit folgender Depesche: Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser 8
und König von Preußen, Großes Hauptquartier. .“ Wien, 24. November. Für die allergnädigsten Worte der Anerkennung meiner Tätig⸗ keit sowie der der österreichischen Mörserbatterten, denen das Glück zuteil wurde, unter dem allerhöchsten Befehl Eurer glorreichen Majestät in den Reihen der ruhmvollen deutschen Armee kämpten zu können, bitte ich meinen ehrfurchtsvollsten Dank huldvallst entgegenzunehmen. Diesem Danke schließe ich auch ehrerbietigst jenen für die allergnädigste Verleihung des Eisernen Kreuzes zweiter und erster Klasse an. Mit großer Befriedigung nehme ich diese Ehrenzeichen entgegen und werde sie mit Stolz tragen. 8
Verordnung, die mit Rücksicht auf die Ende November auf⸗ hörende Sasees Stundung, die durch frühere Kaiserliche Ver⸗ ordnung für privatrechtliche Geldforderungen gewährt wurde, Bestimmungen für eine weitere Stundung trifft. Danach sollen im Dezember 1914 25 Proz. der Forderungen, die am 1. August bereits fällig waren oder im Laufe des August fällig wurden, und im Januar 1915 25 Proz. der Forderungen bezahlt werden, die vor dem 1. August 1914 entstanden und in den Monaten September und Oktober 1914 fällig geworden sind. Der Rest der Forderungen, auf die Teil⸗ zahlungen zu leisten sind, wird vorläufig bis einschließlich 31. Januar 1915 gestundet. Bis dahin wird auch sämtlichen im Dezember und Januar fällig werdenden, aus der Zeit vor dem 1. August 1914 stammenden Forderungen Stundung ge⸗ währt. Für Schuldner, die in Galizien oder der Bukowina ihren Wohnsitz oder ihre geschäftliche Niederlassung haben, wird die gewährte volle Stundung auf weitere zwei Monate erstreckt.
— Die gestrige Sitzung des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses gestaltete sich zu einer großen Kundgebung für das Deutsche Reich und Kaiser Wilhelm, wobei auch mit großer Sympathie der Waffenbrüderschaft des türkischen Reichs gedacht wurde. Der Vizepräsident Karl von Szasz beantragte zunächst, das Haus möge dem Kaiser Franz Joseph seine Huldigung ausdrücken und beschließen, daß das Abgeordnetenhaus Bewunderung, edlen Stolz und Ver⸗ trauen zu der ruhmvoll kämpfenden Armee dem Höchst⸗ kommandierenden Erzherzog Friedrich zum Ausdruck bringe. Sodann fuhr der Vizepräsident laut Bericht des „W. T. B.“ mit folgenden Worten fort:
Es kann hier nicht meine Aufgabe sein, eingehend das herrliche Beispiel der Bundestreue zu würdigen, in der das mächt’ge Deutsche Reich (bei diesen Worten bricht das ganze Haus in stürmische Bei⸗ fallskundgebungen 8- mit seinem hochsinnigen Kaiser an der Spitze (erneut stürmische Belfallskundgebungen, an denen alle Parteien des Hauses ohne Unterschied teilnehmen) sich bewährt hat. Es kann
„
auch nicht meine Aufgabe sein, im einzelnen die Waffenbrüder⸗ schaft zu würdigen, die mit der osmanischen Nation zu⸗ stande gekommen ist, aber ich darf wohl namens des ganzen Hauses aussprechen, daß wir von den aufrichtigsten und wärmsten Sympathien für diese Nation erfüllt sind, daß wir ihre Sache als die unsere an⸗ sehen, ihren Triumph aus ganzer Seele herbeiwünschen und sie zu ihren bisherigen Erfolgen aus tiefstem Herzensgrund begrüßen. Stürmischer Beifall.) Ich beantrage daher, daß wir die herzlichen Gefühle, die uns für die mit uns Schulter an Schulter kämpfenden Nattonen beseelen, im Protokoll zum Ausdruck bringen, und bitte um die Ermächtigung, dies in entsprechender Form an die zuständigen Stellen gelangen lassen zu dürfen.
— Der ungarische Finanzminister hat einen Gesetzentwurf, betreffkend die provisorische Einführung einer Ein⸗ kommensteuer, eingebracht, wonach Einkommen über 20 000 Kronen einer Besteuerung von 3,85 Prozent, die sich bis zu 5 Prozent erhöhen kann, unterliegen Man er⸗ wartet einen Steuerertrag von 15 Millionen Kronen, die aus⸗ schließlich zu Zwecken der Kriegshilfe dienen sollen.
— Wie einer offiziösen Korrespondenz aus der Bukowina berichtet wird, fanden dort sehr fahlreich besuchte Ver⸗ sammlungen ukrainischer Huzulenschützen statt, in denen unter Kundgabe der größten Begeisterung für die
Armee der Beschluß gefaßt wurde, unter dem Besehl der in der
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Erzherzog Leopold Salvator. — Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Kaiserliche
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ewmnsn hXSenAnheeeh neSereheeeen.
Bukowina tätigen Truppenkommandos in eigenen militärischen Formationen an der Verteidigung des nationalen Bodens teil⸗ zunehmen.
Großbritannien und Irland. In der Unterhaussitzung vom 23. November forderte
der Abgeordnete Wedgwood die Regierung auf, die bürger⸗
liche Bevölkerung darüber aufzuklären, wie sie sich bei einem etwaigen deutschen Einfalle zu verhalten habe. Von der Regierung wurde laut Bericht des „W. T. B.“ ge⸗
antwortet:
An Orten, die Einfällen ausgesetzt sein könnten, seien Komitee gebildet worden, denen bestimmte Instruktionen Sees wären, be aber nicht öffentlich erörtert werden könnten. Es bestünde jedoch die Hoffnung, daß die Armee und die Flotte imstande sein würden, eine Landung zu verhindern oder, falls eine solche doch stattgefunden haben sollte, den Feind so schnell als möglich in die See zu werfen.
Lord Charles Beresford stellte eine Frage wegen der Verpachtung der Kanalinsel Herm an eine deutsche Gesellschaft. Von der Regierung wurde geantwortet, daß die West Bank Liegnitz Lid. Inhaber der Pachtung sei, die seit drei Jahren von einer Hand in die andere übergegangen wäre. Die Regierung wisse
icht, was die Gesellschaft dort treibe. Soweit ihr bekannt sei, werde auf der Insel nur Landwirtschaft getrieben. Die Gesellschaft beschäftige 25 Personen, darunter 12 Engländer. Nach Ausbruch des Krieges sei die Insel durchsucht worden, ohne daß etwas Verdächtiges gefunden wäre. Sie habe jetzt eine englische Be atzung.
Frankreich. Der Präsident Poincaré ist, begleitet von Viviani und Dubost, in Paris eingetroffen. 1
Italien. 11“ Die Blätter „Perseveranza“, „Lombardia“, „Sera“ und „Sole“ fordern von der italienischen Regierung energische Vorstellungen bei der englischen Regierung wegen der ungerechtfertigten Beschlagnahme von Kupfer⸗ sendungen nach Italien durch englische Kriegsschiffe.
Portugal. G
Wie „W. T. B.“ meldet, gab gestern die Volksmenge vor dem Parlament begeistert ihrer Sympathie für England, Frankreich und Belgien Ausdruck. Die portugiesische Presse hebt hervor, daß der Beschluß der Kammer von dem im Monat August gefaßten bedeutend abweicht, da die Re⸗
gierung damals nur zu Verteidigungsmaßnahmen ermächtigt
Niederlande.
In dem vorläufigen Kommissionsbericht über den Vor⸗ nschlag des Etats von 1915 wird über die äußere Politik, wie „W. T. B.“ berichtet, gesagt: 8 Der Mumister sei von verschiedenen Seiten für die Art gelobt worden, in der er in diesen Zeiten großer Schwierigkeit, die eine doppelte Tätigkeit und doppelten Takt erforderte, die Geschäfte geführt und die Neufralität des Landes würdtg behauptet habe. Der Bericht weist auf die chwiertge Lage hin, in die Holland, das vollständige Neutralität bewahre, aber auch bewahrt zu sehen wünsche, durch beschränkende Bestimmungen gebracht werde, deren Bedingungen es den Reedereien fast unmöglich mache, den Betrieb auszuüben; ferner durch Minenlegen auf offener See und durch Vorschriften, die den Begriff der Konterbande so ausdehnen, daß es große Nachteile für den Handel und eine ebenso große Unsicherheit zur Folge habe. Man beklage, daß die Londoner Deklara ion nicht als unantastbar gelte, daß den Interessen der neutralen Schiffahrt Abbruch geschehe, und daß ein Jahrhundert altes Prinzip der Freiheit des offenen Meeres in Gefahr komme. Man vertraue darauf, daß die Regierung fortfahren werde, zur Aufhebung dieser Maßregeln mitzuwerken und nachteilige Folgen für das Land, soweit möglich, abzuwenden. Dabei sei die Frage entstanden, ob es sich nicht empfehlen würde, daß die Regterung mit anderen neutralen Mächten, wie Amerika, Schweden, Noiwegen und Dänemark in Verhandlung trete.
8 Einige Abgeordnete erbaten Auskunft darüber, wie der Versuch der deutschen Regierung behandelt worden sei, die belgische Bevölkerung aus Holland mit Lebensmitteln zu ver⸗
sorgen. Türkei.
Die Regierung hat den Blättern die vom 21. November datierte Proklamation, betreffend den Heiligen Krieg, zugehen lassen. Die Proklamation trägt oben den eigenhändigen Namenszug des Sultans und darunter, wie „W. T. B.“ meldet, die Worte: Ich befehle, daß diese Proklamation i allen muselmanischen Ländern verbreitet werde. Sie ist ge⸗ zeichnet von dem gegenwärtigen und drei früheren Scheichs ul Islam sowie 24 hohen geistlichen Würdenträgern. Der Proklamation geht eine Bemerkung voran, in der fest⸗ gestellt wird, daß der Heilige Krieg gegen Feinde des Islams gerichtet ist, die ihre Feindseligkeiten durch den Angriff gegen das Kalifat kundgegeben haben, während für die Staatsange⸗ hörigen der übrigen Mächte, die die Verträge beobachten und ihre Freundschaft bekunden, die islamitischen Grundsätze der Gerechtigkeit und des Friedens wechselseitige gute Beziehungen erheischen. Die Proklamation des Scheich ul Islamats ist ein längeres Schriftstück, in dem es obiger Quelle zu⸗ folge heißt:
Rußland, das sich bemüht, die Unabhängigkeit zu vernichten, 8g ein Geschenk der Vorsehung für Nationen und Völker Se as, indem es die ganze Menschheit zu unterjochen sucht, seit Jahr⸗ 15 der grausame Feind der menschlichen Wohlfahrt ist, ist 2 jetzt die Ursache des Unglücks im nahen und fernen 88. en gewesen und hat sich im gegenwärtigen europäischen 8 riege mit England und Frankreich vereinigt, die Mtllionen Muselmanen unter ihrem Joch halten und die, um ihre ehrgeizigen Ziele zu erreichen, es darauf abgesehen baben, soviel wie möglich das Kalifat, den Stützpunkt des Islams und das einzige Zentrum der Beständigkeit des Islamismus, zu er⸗ chüttern und zu schwächen. Diese Gruppe von Usurpatoren, de. sich Tripleentente nennt, hat während des letzten Jahrhunderts alle ismalitischen Völker Indiens, Zentralasiens und des größeren e „pon Afrika ihrer Unabhängigkeit und Freiheiten beraubt.
esee Länder sind seit einem Jahrhundert die Un sache des Verlustes ehr wertvoller Teile der Türkei geworden und haben, indem sie uasene Nachbarn aufwiegelten, den Balkankrieg hervorgerufen und so Ver Verlust von Hunderttausenden unschuldiger Muselmanen, die Bergewaltigung von Frauen und die Schändung islamitischer Tempel übgunder Sie haben den gegenwärtigen Krieg hervorgerufen, dessen “ sh gegen 8 Fe nobaen Nation
„eindem sie sich bemühen, mit ihren verruchten Plänen das
-9e — hicht zu verlöschen. Keer roklamation legt sodann dar, daß diejenigen, welche Feind⸗ . gegen die Religion des Islams betunden, früher oder später b orn Gotte’s erfahren werden, und daß der Kalif, der Diener der ge gen Stätten Merkka und Medina, um mit Hilfe des Allmächtigen Ired, 9 Stätten des Islams sowie die Heiligen Orte Jerusalem, d8 9 ef und Kerbela, das Zentrum des Kalifats, kurz alle Orte, wo vin Uüeäbeden un Heiligen Märtprer begraben liegen, vor jedem
zu schützen, es für seine Pflicht erachtet hat, gemäß d
hoten des genannten Fetwas die Muselmanen zum Heiligen Kriege aufzufordern. Das Kalifat hat alle osmanischen Unter⸗ tanen von 20 bis zu 45 Jahren zu den Waffen gerufen. Heer und Flotte, die auf diese Art vorbereitet wurden, sowie die islamitischen Glaubenslehrer und alle Studierenden der Theologie, kurz alle Kinder des Vaterlandes, werden nach und nach auf den ver⸗ schiedenen Kriegsschauplätzen konzentriert, wo der Heilige Krieg ge⸗ führt wird, und alle Gläubiven des Jelams haben Befehl erhalten, an dem großen Heiligen Krieg teilzunehmen, sei es, indem sie selbst dienen, sei es durch finanzielle Bethilfe. Daher müssen alle Muselmanen, die sich unter der tyrannischen Herrschaft der genannten Regierungen in der Krim, in Kasan, Turkestan, Buchara, Chiwa und Indien sowie in China, Afghanistan, Persien, in Afrika und den anderen Kontinenten befinden, nach Maßgabe ihrer Kräfte mit den Osmanen an dem Heiligen Kriege teilnehmen. Der Aufruf hbebt hervor, daß insbesondere, um der Tragödie ein Ende zu setzen, wie sie die Entsendung muselmanischer Unter⸗ tanen der feindlichen Mächte auf die blutigsten Kriegsschauplätze darstelle, wo sie gegen den Kalisen und dessen Verbündete Krieg führen sollen, die Muselmanen alle Opfer auf sich nehmen und Geduld haben müßten. Der Aufruf schließt mit einem glühenden Appell an alle Muselmanen, ihre Pflicht zu tun, wobei er an die Heiligen Worte erinnert, die den Ueberlebenden ein glückseliges Leben, denjenigen, die als Martyrer auf dem Felde der Ehre fallen, die — d he. veelpreesr Fe Aufruf gibt der Ueber⸗ b 8 „ daß mit Gottes Hilfe di 1
ET1ö““ Hilfe die Feinde der Religion
— Der Scheich Mehmed el Senussi, der Neffe des Großen Scheich, sowie der Scheich Geschir el Senussi, die gestern in Konstantinopel eingetroffen sind, erklärten, wie „W. T. B.“ meldet, gegenüber Vertretern türkischer Blätter:
Der Große Scheich habe bereits vor der Erklärung des Heiligen Krieges allen Zaujas in Marokko und Tunis 8 389 pie Franzosen den Heiligen Krieg zu eröffnen. Dieser Krieg dauere nach der Erklärung des Dschihad fort. Auch die Zaujas in Aegyten hätten denselben Befehl erhalten. In diesem Augenblick dürfte der Heilige Krieg bereits gegen die Engländer begonnen worden sein. Wir wollten, sagten beide Senussi den Dschihad schon lange vorher er⸗ öffnen, aber eine innere Stimme gebot uns, eine günstigere Zeit abzuwarten. Die senussitischen Streitkräfte, die gegen die Engländer marschieren sollen, belaufen sich auf einige hunderttausend Krieger. Alle wurden autgefordert, ihre Pflicht zu erfüllen, um den Islam zu retten. Auf die Frage, ob der Krieg gegen Italien fort⸗ dauern werde, sagten die Senussi, da die vom Khalifat erlassenen Fetwas den Heiligen Krieg bloß gegen die kriegführenden feindlichen Mächte proklamierten, wäre es unmöglich, gegen eine Macht vorzugehen, die hbeute mit dem Khalifat freundschaftliche Beziehungen unterhalte. Die Senussi richteten also ihren Haß gegen die Mächte, die Feinde des Khalifen seien.
— Der Minister des Innern empfing gestern den Konstantinopeler Vertreter der Vereinigung zur Besestern der Ukraine, Menelevsky, und erklärte ihm obiger Quelle zu⸗ folge, daß allgemein die Notwendigkeit der Befreiung der Ukraine von der russischen Herrschaft anerkannt werde. Nach der Besiegung Rußlands werde die türkische Regierung dem ukrainischen Volke zur Gründung eines unabhängigen Staates Hilfe leisten.
Rumänien. Der österreichische Gesandte Graf Czernin hat gestern mittag dem König sein Beglaubigungsschreiben überreicht. — Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Ausfuhr folgender Artikel verboten worden: Binsen, Leinen, Wachsleinwand, Säcke und Samen von Sonnenblumen. Ein provisorisches Ausfuhrverbot für diese Artikel war schon Ende Oktober er⸗ lassen worden. .““ Bulgarien. “ Vorgestern abend besuchten die diplomatischen Vertreter des Dreiverbandes den Ministerpräsidenten Radoslawow und drückten ihm ihre Genugtuung über seine Er⸗ klärungen in der Sobranje aus, von denen sie ihre Re⸗ gierungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt hätten.
Amerika. „Nach einer Meldung der „Times“ aus Washington vom 22. November wird im Weißen Hause mitgeteilt, daß der fürkische Botschafter berichtet hat, das Feuern auf die Barkasse der „Tennessee“ bei Smyrna sei nur eine freundschaftliche Warnung wegen der Nähe der Minen gewesen. Damit gilt der Zwischenfall als erledigt.
— Ernsthafte Unruhen haben vorgestern Nacht in Mexiko stattgefunden. Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge versammelte sich eine Menge vor dem Nationalpalast, griff die Magazine an, bemächtigte sich der Waffen und Munition und entwaffnete die Polizei. Einige Personen wurden getötet.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 26. November, Vormittags. (W. T. B.) Die Lage auf dem westlichen Kriegsschau⸗ platz ist unverändert. In Gegend St. Hilaire⸗Souain wurde ein mit starken Kräften angesetzter, aber schwächlich durchgeführter französischer Angriff unter großen Ver⸗ lusten für den Gegner zurückgeschlagen. Bei Apre⸗ mont machten wir Fortschritte.
“ 8 Oberste Heeresleitung.
8 Oestlicher Kriegsschauplaz. Großes Hauptquartier, 26. November, Vormittags. (W. T. B.) In Ostpreußen ist die Lage nicht verändert. In den Kämpfen der Truppen des Generals von Mackensen bei Lodz und Lowicz haben die russische erste und zweite und Teile der fünften Armee schwere Verluste erlitten. Außer vielen Toten und Verwundeten haben die Russen nicht weniger als etwa 40 000 unverwundete Gefangene verloren; 70 Geschütze, 160 Munitionswagen, 156 Maschinengewehre sind von uns erbeutet, 30 Ge⸗ schütze unbrauchbar gemacht worden. Auch in diesen Kämpfen haben sich Teile unserer jungen Truppen trotz großer Opfer auf das glänzendste bewährt. Wenn es ungeachtet solcher Erfolge noch nicht gelungen ist, die Entscheidung zu erkämpfen, so liegt dies an dem Ein⸗ greifen weiterer starker Kräfte des Feindes von Osten und Süden her. Ihre Angriffe sind gestern überall abge⸗ wiesen worden, der endgültige Ausgang der Kämpfe steht aber noch aus. Oberste Heeresleitung.
Wien, 25. November. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Das gewaltige Ringen in HSefif ch b, ge
jo isher machten unsere Truppen in dieser Schlacht
29 000 Gefangene und erbeuteten 49 Maschinengew hre sowie viel sonstiges Kriegsmaterial. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs:
von Hoefer, Generalmajor.
Budapest, 25. November. (W. T. B.) Ein offiziöser Bericht besagt: Die Zurückdrängung des durch pathenpässe in die Komitate Ung und Zemplin einge⸗ drungenen Feindes ist mit Erfolg in Angriff genommen. Bei dem derzeitigen Stande der Operationen können Einzel⸗ heiten nicht bekannt gegeben werden, doch kann festgestellt werden, daß der Uzsoker Paß sich wieder in unserem Besitz befindet und damit das Komitat Ung vom Feinde ge⸗ säubert ist. Auch die in die oberen Teile des Komitats Zemplin eingedrungenen feindlichen Kräfte ziehen sich nach schweren Verlusten zurück.
. Südlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 25. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Unsere Truppen haben unter schweren Kämpfen die versumpfte Kolubara⸗Niederung bereits überalh über⸗ schritten und im Angriff auf die östlichen Höhen Raum ge wonnen. Mehrere heftige Gegenangriffe der feindlichen Reserven wurden unter großen Verlusten für den Gegner abgewiesen. Zahlreiche Gefangene und Ueberläufer. Süd⸗ östlich Valjevo haben unsere Truppen die schneebedeckten Kämme des Maljen und Suvobor kämpfend überschritten. Dort wurden gestern neuerdings 10 Offiziere, über 300 Mann Gefangene und drei Maschinengewehre erbeuttt.
Kolonialer Kriegsschauplatz.
Berlin, 25. November. (W. T. B.) Nach den bis heute vorliegenden Nachrichten beträgt die Zahl der bei den Kämpfen um Tsingtau und beim Falle der Festung gefS Angehörigen der Besatzung etwa 4250, einschließlich 600 Verwundete. Die 8 der Gefallenen soll etwa 170 betragen, darunter sechs Offiziere. Vom österreichisch⸗-ungarischen Kreuzer „Kaiserin Elisabeth“ sind 1 Leutnant und 8 Mann verwundet, 8 Mann tot. Die Behandlung der Gefangenen in Japan soll gut sein. Die japanische Regierung hat die baldige Uebersendung namentlicher isten der Toten, Verwundeten und Gefangenen in Aussicht gestellt.
Der Krieg hur Ses
London, 25. November. (W. T. B.) Die „Times“ meldet aus Montevideo: Der deutsche Dampfer „Sierra Cordoba“ ist heute mit den Passagieren und Mannschaften des Houlderdampfers „La Correntina“ und der französischen Barke „Union“ eingetroffen, die der deutsche Kreuzer „Kronprinz Wilhelm“ erbeutet und versenkt hatte, ersteren am 7. Oktober 270 Meilen nordöstlich der Lobosinsel, letzteren am 28. Oktober 34 Grad südlich 52 Grad westlich Paris. Die Passagiere und Mannschaften wurden auf die „Sierra Cordoba“ gebracht, die den Kreuzer begleitete. Der Kapitän und drei Mann der „Union“ weigerten sich, eine Er⸗ klãärung zu unterzeichnen und werden als Gefangene auf dem Kreuzer zurückgehalten, alle anderen unterzeichneten und sind jetzt in Freiheit. 3
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
„Konstantinopel, 25. November. (W. T. B.) Am licher Bericht des Hauptquartiers. Die Fortdauer des schlechten Wetters an der kaukasischen Grenze hält für den Augen⸗ blick unsere Bewegungen in den gebirgigen Gegenden auf. Auch die Russen halten ihre Grenzstellungen. Unsere Truppen, die in die Gegend des Tschorokh eingedrungen waren, haben einen neuen Sieg davongetragen. Sie haben Morgul besetzt und den Tschorokh in der Nähe von Burtschika passiert; sie haben diese Stellung erobert und während dieser Bewegungen mehrere Schnellfeuergeschütze, eine Ambulanz mit allem Zubehör, zwei Automobile, 100 Zugpferde und Artilleriemunition sowie eine Menge Dynamit erbeutet.
Wien, 25. November. (W. T. B.) Wie die „Neue Freie Presse“ aus Konstantinopel meldet, haben Stämme der Schahsewennen Täbris besetzt.
Konstantinopel, 26. November. (W. T. B.) „Terdschu⸗ manei⸗Hakikat“ bestätigt die gestern abend hier eingelaufene Nachricht, daß in Täbris zweitausend Russen von Ange⸗ hörigen persischer Stämme getötet worden sind.
Konstantinopel, 25. November. (W. T. B.) Ein amtlicher Bericht des Hauptquartiers besagt: Nach dem Kampfe an der Küste von Bassorah am 19. November, der mit
roßen Verlusten an Toten und Verwundeten auf englischer
eite endete, erhielt der Feind Verstärkungen und rückte unter dem Schutze des Feuers seiner Kanonenboote langsam den Fluß entlang vor. Unsere Truppen erwarten den Feind in einer neuen Stellung, wo seine Kanonen und seine Schiffe ihm nicht beistehen können.
„Das Schiff „Nilufer“ ist infolge eines Unglücksfalls bei Kilia untergegangen. Von den anderen Kriegsschauplätzen liegen heute keine Nachrichten vor.
(.Nilufer“ war ein kleines Fahrzeug von 209 Tonnen, das der Kriegsmarine als Minenleger diente.)
Kunst und Wissenschaft.
A. F. Die ordentliche Novembersitzung der Berliner
sellschaft für Anthropologie wurde unter dem Vorsitz von Professor Dr. Seler mit einem Vortrag von Geheimrat Professor Dr. Hans Virchow über den Ehringsdorfer Unterkiefer er⸗ öfnet. An diesem in der Nähe von Weimar gelegenen Ort sind schon viele vorgeschichtliche Funde geglückt. Der in Rede stehende, durch Lichtbilder erläuterte Unterkiefer wurde, zugleich mit Resten des Höhlen⸗ bären, des Rhinoceros Murckit und von Feuersteingeräten des Moustoérien zutage gefördert, als man im Kalksteinbruch Sprengungen vornahm. Dem offenbar menschlichen Unterkiefer fehlen beide rechte vordere Schneidezähne, und eine ziemlich Lücke ist zwischen den beiden linken. Wahrscheinlich sind diese Mängel schon während des Lebens eingetreten, wofür als Beweis gelten darf, daß rechts die Backenzähne mehr abgekaut sind. Eine starke Furche für den Hals⸗ kantmuskel zeigt sch ganz wie bei dem bekannten, für den ältesten menschlichen Ueberrest gehaltenen Unterkiefer von Mauer auch dier. Dem Mittelstück des Kieserbogens sehlt
das vortretende Kinn vollständig, die Zähne stehen trotzdem ziemlich