angegliedert und mit guten Kommentaren versehen, die in Verbindung mit den in Sintenis Ausgabe der Gesetze gegebenen eingehenden Erläuterungen ein wertvoller Führer durch die teils der Allgemein⸗ heit, teils nur den Kriegsteilnehmern und ihren Familien zugute kommenden Gesetze und Verordnungen sind. Doch können auch aus den übrigen hier angezeigten Schriften alle, die um Auskunft über die behandelten Fragen angegangen werden, sowie die Ratsuchenden selbst Nutzen zlehen.
Die zweite und die dritte „Kriegsnummer“ (Doppelhefte 19/20 und 21/22) der Deutschen Juristenzeitung“ (herausgegeben von Wirklichem Geheimen Rat, Professor Dr. Laband, Wirtlichem Geheimen Rat, Oberlandesgerichtepräsidenten a. D. Dr. Hamm und Geheimem Justizrat Dr. Heinitz, Verlag von Otto Liebmann, Berlin) enthalten wieder eine Reihe beachtenswerter Betrachtungen über die Rechtslage im Kriege. Unter der Ueberschrift „Papiernes Recht“ kennzeichnet der Landgerichtspräsident de Niem die Wertlosigkeit des Völkerrechts. Geheimer Justizrat, Pro⸗ fessor Dr. Josef Kohler erörtert die Fragen, die die Mit⸗ teilungen über die den deutschen Handelsschiffen vor Ant⸗ werpen zuteil gewordene Behandlung aufgeworfen haben, Ministerialrat Dr. Mexyer (München) bespricht die „Jjustizielle Mobilmachung, die neben die militärische und die finanzielle getreten ist, und die Frage, wie die bisherige Notgesetzgebung noch ergänzt werden könnte, Land⸗ cgü tior Dr. Hucho die Ziwilrechtspflege während des Krieges,
berverwaltungsgerichtsrat Schiffer die einzelnen neuen Kriegsnotgesetze, Senatspräsident Jultusberg „die Maßnahmen zur Abhilfe wirtschaft⸗ licher Schädigungen infolge des Krieges und die Gerichtspraxis“, Geheimer Justizrat, Professor Dr. Heymann das Kriegsnotrecht des Auslandes, insbesondere Großbritanniens, und den Stand der Mora⸗ torien daselbst, Reichsmilitärgerichtsrat Dr. von Schlayer die frei⸗ willige Gerichtsbarkeit und Rechtshilfe im Felde und an Bord, Geheimer Rat, Professor Dr. Arndt verbreitet sich über den Erlaß der Kriegsverordnungen, Landrichter Dr. Dambitsch über deutsche Staatsgewalt in Feindesland. Zahlreiche Aufsätze aus der Feder von Praktikern behandeln die Auslegung der Bekanntmachungen über die Be⸗ willigung von Zahlungsfristen und über die Aufhebung der Verzugsfolgen, die Ueberwachung aus ländischer Unternehmungen, die Einwirkung des Krieges auf Reklameverträge und schwebende Lieferungsverträge, die Revision in Strafsachen währenb des Krieges, den „Umfang der deutschen Kriegsmoratorien“, Kriegsnotstandsverordnungen für die G. m. b. H., die Geltung des Haager Abkommens über den Z vilprozeß während des Krieges, die Zwangsvollstreckung gegen Kriegsabwesende, die Räumungsklagen gegen die Ehefrauen von Angehörigen des mobilen Heeres, die Tantiemenauszahlung bei Nichtverteilung von Dividende, die Auslegung des Kriegsunterstützungsgesetzes, die Zahlungsverbote gegen England und Frankreich, dse Vertreterhaftung in Zwangslagen, besonders in Kriegsnot, Schadensersatz für belgische Gewalttätigkeiten im Kriege, das vereinfachte Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, die Angestelltenversicherung während des Krieges, Be⸗ seitigung der Anklagepflicht während des Krieges, Versäumntsurteile gegen Kriegsteilnehmer, Zustellungen an eingezogene Reservisten usw. An die Aufsätze schließt sich eine vollständige Verlustliste deutscher Juristen und Verwaltungsbeamten aus dem ganzen Deutschen Reiche an, die sich auf amtliches, von den obersten Justiz⸗ und 11“ der „Deutschen Juristenzeitung“ zur Verfügung gestelltes Material stützt. In Spruchbeilagen werden bereits höchst⸗ richter iche Entscheidungen zu den Kriegenotgesetzen veröffentlicht.
Auch die zweite und die dritte Kriegsnummer (Doppelhefte 19/20 und 21/22) der Zeitschrift „Das Recht’ (herausgegeben von Dr. jur. b. Th. Soergel, Königlich bayerischem Hofrat, Helwingsche Verlags⸗ buchhandlung, Hannover) bringen eine Reihe interessanter Aufsätze über den gegenwärtigen Rechtszustand, über völkerrechtliche Fragen usw. So veröffentlicht der Senatspräsident, Geheime Rat Hallbauer eine Abhandlung über den Einfluß des Krieges auf den Prozeß, in der insbesondere die Bestimmungen des Reichsgesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 eingehend besprochen werden. Fragen des Prozehschutzes für Angehörige mobiler For⸗ mationen erörtert auch Landrichter Dr. Sieskind. Oberamtsrichter Dr. Otto Levis behandelt die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen, Rechtsanwalt Dr. Eugen Joseph den Einfluß des Krieges auf das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Einwirkung des Krieges auf die Prtvatversich rung, Land⸗ gerichtsrat von Wider die Beurkundung von Sterbefällen Kriegs⸗ gefangener, Rechtsanwalt H Salomon die in § 4 Abs. 2 des Dar⸗ lehnskassengesetzes vom 4 August 1914 enthaltene Sondervorschrift über die Bestellung des Pfandrechts, Professor Dr. Reichel die Frage, ob und in welcher Weise die Kriegsunterstützung, die die Angehörigen deutscher Wehrmänner nach Reichsgesetz beanspruchen können, in den Dienst der Aufgabe gestellt werden könne, bedürftige Wehrmanns⸗ familten vor drohender Aufkündigung ihrer Mietwohnung zu schützen, ferner den Einfluß des Krieges auf die Rechtsstellung neutraler Aus⸗ änder, Professor Dr. P. Oertmann die Entlassung ausländischer An⸗ aus wichtigem Grunde während der Kriegsdauer, Geheimer
at, Prof. Dr. Ad. Arndt den Krieg'schädenersatz sowie die Be⸗ schlagnahme von Forderungen feindlicher Staaten, Professor Dr. Lammasch die Beweiserhebung über Verletzungen des Völkerrechts. Im 23. Heft bespricht der Landgerichtsdirektor Unger sehr eingehend die Bestimmungen der Bekanntmachung über die gerichtliche Be⸗ willigung von Zahlungsfristen vom 7. August 1914, Rechtsanwalt von Harder die Zulässigkeit von Arresten und einstweiligen Ver⸗ ügungen für und gegen Keiegsteilnehmer, Amtsrichter Schwabe die Vollstreckung des Räumungsurteils gegen die Frau, die zusammen mit ihrem im Kriege befindlichen Manne die Wohnung gemietet hat (§ 556 B. G.⸗B., § 739 Z.⸗P.⸗O.), Landrichter Dr. Sieskind das Zahlungsverbot gegen England. An die Aufsätze schließt sich in jedem dieser Hefte die ausführliche Wiedergabe von Enischeidungen, die bereits zu Bestimmungen der Kriegsnotgesetze ergangen sind, an. Von praktischer Bedeutung sind ferner die jedem Hefte beigegebenen Sammlungen oberstrichterlicher Entscheidungen über Fragen des Reichsrechts sowie des preußischen und des bayerischen Landrechts.
Die letzten Hefte (8/9 und 10/11) der neuen „Deutschen Strafrechtszeitung“ (Verlag von Otto Liebmann, Berlin), die von Geheimem Justizrat, Professor D. Dr. Kahl, Regierungsrat Dr. Lindenau, Geheimem Justizrat. Professor Dr. von Liszt, Wirklichem Geheimen Rat Dr. Lu as, Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Mamroth, Ministerialrat Dr. Meyer, Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. von Staff, Senatspräsidenten beim Reichsgericht Dr. von Tischendorf und Wirklichem Geheimen Rat, Professor D. Dr. Wach herausgegeben wird und alle die Kreise umspannen will, die an der Strafrechtspflege ein gemeinsames Interesse haben, tönnen gleichfalls als Kriegsnummern bezeichnet werden, da ein großer Teil der in ihnen enthaltenen Aufsätze die Einwirkungen des Kriegszustandes auf das Straf⸗ und Straf⸗ prozeßrecht behandelt. Hervorgehoben seien die Auffätze „Der Kriegs⸗ zustand“ von Geheimem Justizrat, Professor Dr. Anschütz, „Eigennutz in Kriegszeisen“ von Kammergerichtsrat, Geheimem Justizrat Dr. Kronecker, „Das neue Spionagegesetz“ von Reichsgerichterat Conrad, „Kriegsspionage und deren Behandlung“ von demselben, „Straf⸗ rechtspflege in Kriegszeiten“ von Reichsmilitärgerichtsrat Dr. von Schlayer. „Kriegszustand und Strafrecht“ von demselben, „Die Rechtslage der in Deutschland festgehaltenen Angehörigen der feindlichen Staaten“ von Landrichter Dr. Dambitsch, „Die Prostitution in Kriegszeiten“ von Professor Dr. med. Blaschko, „Das Recht der Geiselnahme im Kriege“ von Wirklichem Gehelmen Kriegsrat Dr. Romen, „Der Krieg und die Schwurgerichte“ von Land⸗ richter Dr. Hertel, „Die Rechtsstellung der Presse in Kriegszeiten“ von Reichsgerichtsrat a. D. Galli, „Die Kriegsgerichte des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und das vor ihnen anzuwendende Verfahren“ von Staatsanwalt Trint, „Ist die Ent⸗ lassung von Strafgefangenen völkerrechtswidrig?“ von Professor Dr. Stier⸗Somlo, „Gemischte Kriegsgerichte und Militärgerichte, die Gesetz⸗ gebung der Militärbefehlshaber“ von Kriegsgerichtsrat Dietz, „Berech⸗ nung der Strafzeit bei Urteilen der Feldgerichte“ von Landrichter Grofebert, „Die Strafbarkeit des Heereslieferanten“ von Gerichts⸗
assessor Dr. Wzrter, „Ungarns Sonderbestimmungen zum Strafver⸗ fahren für den Kriegsfall’ von Senatsnotar am Oberlandesgericht in Budavest Dr. Auer. Ferner enthalten die Hefte Aufsätze über engere Verbindung und Gleichstellung von Staatsanwaltschaft und Gericht (von Wirklichem Geheimen Rat Dr. Hamm), über die sächsische Ver⸗ ordnung vom 10. Juni 1914, das Verhalten der Polizeibehörden bei gewerblichen Streitigkeiten betreffend, über die Steigerung der Kriminalität durch die Kultur, über Theorie und Praoxis in der Straf⸗ vollzugsreform, über Brieftauben, über die Vor⸗ und Ausbildung des Jugendrichters, über den Fall des jugendlichen Mörders Tetzlaff, über das Einführungsgesetz zu einem neuen Strafgesetzbuch, den Abschluß der Arbeiten der Strafrechtskommissionen, über Fürsorgeerziehung und Fagendgeseb, über Außenarbeiten der Gefangenen und eine große Reihe anderer Mitteilungen sowie “ der höchsten Ge⸗ richte von allgemeinem Interesse. Auch die beiden vorhergehenden Hefte (6 und 7) enthalten neben ausführlicher Berichterstattung über neue oberstrichterliche Rechtsprechung in Strafsachen eine Anzahl Aufsätze, die über den Juristenkreis hinaus Beachtung verdienen. Genannt seien die folgenden: „Die Rechtsfolgen des Doppelmordes von Serajewo“ von Geheimem Justizrat, Professor Dr. von Liszt, „Erpressung, Bedrohung und Wahlzwang de lege ferenda“ von Wirklichem Geheimen Rat Dr. Lucas, „Die Unterbringung kranker Untersuchungsgefangener“ von Regierungsrat Dr. Lindenau, „Moderne Verbrecher und ihre Spezialitäten“ von Professor Dr. Reiß, „Gefangenenarbeit als Unternehmerbetrieb’ von Gefängnisdirektor a. D. Dr. Gennat, „Fahrlässige vibeeiban⸗ ein Wort de lege ferenda“ von Rechtsanwalt Dr. Westberg, „Die gewalttätige Selbst⸗ hilfe der modernen Frau“ von Gerichtsarzt Dr. Marx, „Epilog zum Jugendgerichtsgesetz“ von Amtsgerichterat Dr. Köhne, „Die Häufigkeit der Freisprechungen und das staatsanwaltschaftliche Vorverfahren“ von Staatsanwalt Dr. Bernau, „Die überseeische Unter⸗ bringung entlassener Gefangenen gebildeter Stände“ von Pastor Dr. Seyfarth, „Die Zurechnungsfähigkeit im Verfahren vor den Schwurgerichten“ von Landgerichtsdirektor Oppler, „Aerzt⸗ liche Standesfrage in der strafrechtlichen Praxis“ von Landgerichts⸗ direktor Dr. Heldmann, „Schießversuche an Leichen“ von Professor Dr. Fraenckel, „Der Anzeigezwang für die Polizeibeamten und der § 346 des Strafgesetzbuchs“ von Staatsanwalt Dr. Dürr, „Die Idealkonkurrenz“ von Privatdozent Dr. Coenders, „Ueber die Straf⸗ rechtspflege in Oesterreich’ von Professor Dr. Grafen Gleispach, Ehse Lücke im Fürsorgeerziehungsrecht“ von Staatsanwalt Dr. Haldy.
Die durch den Krieg veranlaßten wirtschaftlichen Maßnahmen werden fortlaufend in ihren Ursachen und Wirkungen in der Zeitschrift „Recht und Wirtschaft“, Monatsschrift des Vereins zur För⸗ derung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwaltung „Recht und Wirt⸗ schaft“ (Schriftleiter: Professor Dr. Hans Reichel und Professor Dr. Max Rumpf Karl Heymanns Verlag, Berlin) besprochen. Im Oktober⸗ und Novemberheft finden sich wieder einige bemerkenswerte Aufsätze dieser Art. Unter dem Titel „Unser Kriegsgeld“ erörtert der Gebeime Finanzrat Dr. Ernst Springer ausführlich das Wesen der Darlehnskassenscheine und deren Zusammenhang mit den sonstigen Währungsverhältnissen des Deutschen Reiches. Eine Ergänzung dazu bietet in gewisser Hinsicht die Arbeit von Dr. jur. W. Peters über „die finanzielle Kriegsrüstung Deutschlands und seiner Gegner“. Justizrat Dr. Hugo Cahn behandelt Wirkungen der Ge⸗ schäftsaufsicht über in Deutschland ansässige wirfschaftliche Unter⸗ nehmungen feindlicher Ausländer, Kommerzienrat Max Richter das Problem der Moratorien. Besonders tief schneidet der Krieg in das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ein, der in seiner nationalen und internationalen Durchführbarkeit gefährdet ist. In einer Reihe von Maß ahmen hat das Reich versucht, diesen Gefahren ent⸗ gegenzuwirken. Während aber bei der Behandlung inländischer Schutz⸗ rechte durch Vorschriften, die z. B. die Verlängerung der Fristen, die Stundung der Zahlung von Jahresgebühren betreffen, der für die Patent⸗ inhaber infolge des Krieges nötig gewordene Schutz im wesentlichen ewährleistet ist, bleibt der Schutz von Rechten, die in feindlichen Ländern erworben wurden, im allgemeinen auf Abwehrmaßregeln an⸗ gewiesen. In ausführlichen Darlegungen behandelt der Regierungs⸗ rat Dr. Rathenau diese wichtigen Fragen, und kommt dabei zu be⸗ merkenswerten Ergebnissen. Insbesondere untersucht er die Frage, ob und in welchem Maße die Internationale Union für gewerblichen Rechtsschutz durch den Krieg aufgehoben ist, welche Folgen für das Prioritätsrecht sich ergeben und in welcher Form Eingriffen feind⸗ licher Staaten, die angesichts des hartnäcktgen wirtschaftlichen Kampfes insbesondere von England zu befürchten sind, im Wege der Wieder⸗ vergeltung zu begegnen ist. Weiter werden die zum Schutze inländischer Schutzrechte getroffenen Maßnahmen in ihrer Würksamkeit geprüsft. — Auf anderem Gebiete liegt ein Aufsatz von Professor Dr. Paul Oertmaun ‚zur Frage der Anfechtbarkeit des Fünfzehnhundert⸗Mark⸗Ver⸗ trages“. Der bekannte Kommentator des bürgerlichen Rechts, der sich als Gegner der vielbesprochenen Rechtsprechung des Reichsgerichts in dieser Frage bekennt, faßt in seinen Aus⸗ führungen kurz zusammen, was den Standpunkt der Gegner der reichsgerichtlichen Auffassung, die geeignet erscheine, das leidige Kapitel der „Gläubigernot“ täglich um neue Fälle zu vermehren, zu stärken vermag. Die beschlagfreien Sätze des Lohnbeschlagnahme⸗ gesetzes seien nach den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen zweifellos zu niedrig, und daraus erkläre sich die Neigung zum Abschluß solcher Verträge. Solange aber diese Sätze gelten, müsse allen Versuchen, das nun einmal geltende Recht der Lohnbeschlagnahme um seine An⸗ wendbarkeit zu bringen, entgegengewirkt werden. Hiervon ausgehend, untersucht der Verfasser eingehend diese Verträge auf ihre Rechts⸗ gültigkest, unterzieht die Ansichten der Verteidiger des Fünfzehn⸗ hundert⸗Mark⸗Vertrags einer kritischen Betrachtung und gelangt zu dem Ergebnis, daß alles, was das Reichsgericht und seine Anhänger gegen die Anwendbarkeit der Regeln des Gläubigeranfechtungsrechts ange⸗ führt haben, nicht zu überzeugen vermöge. v“ .
“ 8
Theater und Musit, 8
Theater in der Königgrätzer Straße.
„Sturmidyl!“ lautete der Titel eines neuen Lustspiels, das am Sonnabend im Theater in der Königgrätzer Straße zum ersten Male aufgeführt wurde. Nähere Bezeichnungen des Theaterzettels besagten, daß sich die Hnsong. des Stuüͤckes in Russisch Polen zutrage, und zwar von einem Abend bis zum anderen Morgen des Herbstes 1914. Man war also auf einen Gegenwartsstoff vor⸗ bereitet, auf einen idyllischen Ausschnitt aus den völkerbewegenden Sturmtagen der letzten Monde, den die Verfasser, die Herren Fritz Grünbaum und Wilhelm Sterk, mutig zu einem Lustspiel zu modeln entschlossen waren. Wie den vielen leichtgeschürzten Stücken, die ein allzu reger schriftstellerischer Geschäftssinn aus dem ge⸗ waltigen Ringen unserer Tage geformt hat, fehlt auch diesem Lustspiel der rechte Humor. Wo er uns lachend vorgetäuscht werden soll, trägt er forcierte, schwankartige Züge, und wo er sich ernster gibt, gesteht er sein Unvermögen, die Gegenwart zu meistern, ein — da lächelt er nicht unter Tränen, sondern weint geradezu, wie am Schlusse des Stücks die Gräfin Kasimira, die den kaum gewonnenen Geliebten wieder dem Krieg zurückgeben muß. Der erste Akt des „Sturmidyll“ stimmte eigentlich zu höheren Erwartungen. Wenn auch der lebensmilde und altersweise jüdische Branntweinschenker Elchanan Leiser, der anfangs den österreschtchen Oberleutnant Hubert Ressner so rührend gut ver⸗ pflegt, dem bekannten Rabbi Sichel aus „Freund Fritz“ sehr nahe ge⸗ standen zu haben schten, so fehlte es seinen Zwiegesprächen mit dem mili⸗ tärischen Gast nicht ganz an Lebensechtheit. Am Schlusse des ersten Aktes aber, wo die Liebesgeschichte und mit ihr der eigentliche Inhalt des Lustspiels einsetzt, verbreitet sich schon die blöde Schwank⸗ stimmung. Der österreichische Oberleutnant hat die ihm von seinem Freiwilligen als verdächtig festgehaltene Radfahrerin, Gräfin Kasimira, wieder ziehen lassen. Als er aber hört, daß dte abenteuerliche polnische Schloßherrin auf ihrer Burg Russen versteckt haben soll, stürmt er,
mutig wie er ist, ohne Schutz und Begleitung das feindliche Schloß,
um das verborgene Russenlager auszuheben. nichts Mädchenpensionat, oder weniger malerischer Nachtgewandung
ist aber
weiter als ein dessen
jugendliche
geflüchtetes Insassen 8 schreiend auf die Bühne
Dieses Russenlager
Warschauer in mehr
stürzen und mit dem Oberleutnant kokettieren, der sich seinerseits in
einen Flirt mit der Burgherrin von Staromiasta mit einer echt slawischen Leidenschaft beantwortet. noch ein bärenhafter russischer Major durch die
einläßt, den diese Zum Schlusse wird Schneidigkeit und
Besonnenheit des Oberleutnants, seiner ergebenen Gräfin und de
ihm gleichfalls Staromtasta unschädlich gemacht, zieht nach bewegtem
den Krieg hinaus, und die Zu den gelungeneren Einzelheiten
wieder in befriedigt
ergebenen jüdischen Abschied von
polnische
unverlobt, Gräfin
Brauntweinschenks auf und der siegreiche Oesterreicher schönen Wirtin wie unbefriedigt des Stückes, deren Erwähnung
feiner
8
der Hörer feststellen.
gerechterweise nicht vergessen werden soll, gehören einige der Szener die sich mit dem ehrgeizigen Freiwilligen Karl Berger beschäftigen. Dieser Jüngling wünscht seinen allzu milden bürgerlichen Beruf — er
ist Botaniker — mit dem kräftigeren eines um als ganzer Mann später die ihm dann auch auf nach Schloß Staromiasta 8 Die Darstellung tat
zu gewinnen,
ist natürlich eine der nac 3 Pensionatsschützlinge — in die Arme fällt. e. konnte, um
alles, was
Ludwig Harta — einen Anflug von Humor zu verleihen.
das Stück annehmhar zu u wußte dem alten Leiser menschliche Wärme und Eugen Burg stellte eine
Offiziers zu vertauschen, die spröde Komtesse Lea Borromowska halbem Wege
geflüchteten
machen.
liebenswürdigen österreichischen Oberleutnant vor, der sich freilich
auch eine Schuld der Verfasser, weit mehr wie im - 8 8 im Krieg benahm. Rudolf Teubler war ein bieder⸗linkischer
Kriegsfretwilliger, während Ida W
Gräfin wirkte.
Manöver als w
belustigend im Aussehen und in den Bewegungen,
üst überzeugend natürlich als verführerische polnische Die Ausstattung bekundete Geschmack und Sorgfalt
genet da ng⸗ und die Zuhörerschaft unterhielt sich augen⸗
einzelnen Kreisen Westpreußens zahlbar sind, sowie fär solche im Stadtkreise Danzig zahlbaren gezogenen Wech
“ Verkehrswesen. 8
Nachdem der Bundesrat durch Bekanntmachung vom 23. November die Protestfrist für Wechsel, die in Elsaß⸗Lothringen, in der Provinz Ostpreußen oder in
e
die als Wohnort des Bezogenen einen in Ostpreußen oder in einem der beteiligten westpreußischen Kreise liegenden Ort an⸗
geben, um weitere 30 Tage, al
verlängert hat, ist die Postordnung vom 20. M sprechend geändert worden.
Ferner hat die Postordnung folgende beachtenswert 8
Aenderung erfahren:
Während der Geltung der Bestimmungen über d
o auf insgesamt 150 Tage, ärz 1900 ent⸗
2
ie Verlängerung
der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts kann der Auftraggeber ver⸗
langen, daß der Wechsel mit dem Post
protestauftrage schon am zweiten
Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung
vorgezeigt und, wenn auch diese erfolglos bleibt, protestiert werde. — Vermerk „Ohne die verlängerte Protestfrist“
Postprotestauftrags auszudrücken.
Es können mithin künftig aufgeliefert werden a. Postprotestaufträge mit dem Vermerk „
8
Protestfrist“ und
c. Postprotestaufträge ohne jeden Vermerk. Während bei den unter a bezeichneten Postpro
Vorzeigung oder der Versu . Dieses Verlangen ist durch den auf der Rückseite de
Ohne Protestfrist“, b. Postprotestaufträge mit dem Vermerk „Ohne die verlängerte
dazu
“
testaufträgen sogleich
nach der ersten vergeblichen Vorzeigung oder dem ersten Versuche der Vorzeigung Protest erhoven wird, sind die unter b und c aufgefuhrten
Postprotestaufträge, soweit nicht eine zweite Vorzei ausgeschlossen ist, wie z. B. im Falle ausdrücklicher Za
rung bei der ersten Vorzeigung, nochmals zur
1
ung überhaupt lungsverweige’- Zahlung vorzuzeigen
und erforderlichenfalls zu protestteren, und zwar die unter b am zweiten Zahlungstage des Wechsels, die unter c bei Ab⸗
lauf der verlängerten Wechselprotestfrist.
Werktage nach dem
Von jetzt ab dürfen Briefe nach der Türkei nur noch
offen versandt werden.
Sie müssen in türkischer, arabischer, fran⸗
zösischer, deurscher, englischer, italtenischer, israelitischer, armenischer oder griechischer Sprache abgefaßt sein.
Das Umrechnungsverhältnis für
Postanweisungen au
Dänemark nach Deutschland ist von der dänischen Post-⸗
verwaltung auf 100 ℳ = 87 Kronen festgesetzt worden.
(Aus den
gestellt 8
Handhabung der Ausfuhrverbote. und Landwirtschaftsdepartement hat folgendes
Für alle Baumwollfabrikate wird bis auf weiteres eine allgemeine Ausfuhrbewilligung erteilt.
Handels⸗, Industrie
verfügt:
I. Baumwollfabrikate.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Nachrichten für
8
nnern zusammen⸗
andel,
und Landwirtschaft“.)
Schweiz.
Industrie
Das eidgenössische
II. Wolfabrikate. 1) Die unterm 2. Oktober 1914 erlassene allgemeine Ausfuhrbewilligung für wollene Wirk. und Strickwaren für Frauen und Kinder wird aufgehoben. 2) Feern eh en
zur Ausfuhr von wollenen Strickgarnen und Waren aus
werden bis auf weiteres nicht mehr erteilt. 8 III. Häute und Felle. 1) Die Ausfuhr von getrockneten Fellen sowie von frischen Wildfellen wird bis auf weiteres freigegeben. 2) Für die Ausfuhr von Häuten und von in Ziffer 1 nicht genannten frischen Fellen ist eine Bewilligung des Handels⸗, Industrie⸗- und Landwirtschaftsdepartements einzuholen, die jedoch nur an in der Schweiz wohnhafte Personen oder Firmen erteilt wird, die bisher die Ausfuhr von Häuten und Fellen gewerbsmäßig betrieben haben.
3) Gesuche um Bewilligung
olchen
sind an die Abteilung Landwirtschaft des
Handels⸗, Industrie⸗ und Landwirtschaftsdepartements zu richten.
Die Zurücknahme der Ausfuhrbewilliaung für wollene Strick garne und für wollene Wirk⸗ und Strickwaren für Fraue und Kinder muß auch auf solche Sendungen von Strickgarnen und Waren daraus ausgedehnt werden, welche als sogenannte Liebes⸗ gaben für ausländische Rotekreuz. Organisationen, Hilfsgesellschaften, Spitäler usw. bestimmt sind und füt welche bisher Sonderbewilligungen in großer Zahl erteilt wurden.
(Schwetzerisches Handelsblatt Nr. 263 vom 10. November 1914.)
Konkurse im Auslande. b
Rumänien.
Handelsgericht
Name des Falliten
Anmeldung g 8
orderungen bis
Schluß der Verifizierung am
Ilfov (Bukarest)
Dumitru V. Cer⸗ nelea, Bukarest, Str. Orzari 74
26. Noy/ 9. Dez. 1914
4./17. Dez.
— Nach dem Bericht der Deutschen Eisenbahn⸗Speife⸗ wagen⸗Gesellschaft vom 1. Oktober 1913 bis 30. September 1914 führte während der Wintermonate vom 1. Oktober 1913 bis 1. Mai 1914 die Gesellschaft die übernommenen Betriebe in bisheriger Weise weiter. Am 1. Mai 1914 traten noch weitere drei Betriebe neu hinzu, und zwar: in den Zügen D 213/214 Cöln —Leipzig, in den Zügen D 115/116 Berlin —Kartowitz, in den Zügen D 25/26 Berlin — Stacgard i. Pom. Mit Eintritt der Mobilmachung wurde am 3. August der regelmäßige Personen⸗ und Güterverkehr auf deutschen Eisenbahnen eingestellt und fand damit auch der Speisewagenbetrieb vorläufig sem Ende. Von den Beamten und Bediensteten der Ge⸗
ellschaft wurde ein großer Teil sofort, ein anderer später bei Aufbietung des Landsturms zum Militärdienst eingezogen. Ihren Angehörigen rurden, soweit eine Bedürftigkeit vorlag, bis auf weiteres monatliche
mnierstützungen gezahlt. Die nicht zum Militärdienst eingezogenen Beamten wurden im Dienst behalten, um jederzeit eine Wieder⸗ aufnahme des Betriebes zu ermöglichen. Im Monat September wurden auf einzelnen Linien wieder regelmäßig verkehrende, soge. nannte Kriegszüge mit Speisewagenbetrieb eingerichtet, und übernahm
dee Gesellschaft im Laufe des Monats den Betrieb bei zehn solchen
Zügen. Sie verkehrten bis zum 2. November, an welchem Tage die Einrichtung eines beschränkten Winterfahrplans erfolgte. Seitdem ist auf deutschen Eisenbahnlinien wieder ein regelmäßiger Winterfahrplan eingerichtet und verkehren seit dieser Zeit auf den Hauptstrecken auch D.Züge mit Speisewagen, von denen die Gesellschaft auf Grund ihrer bestehenden Verträge 54 wieder in Betrieb genommen hat. Obgleich während des Krieges, namentlich im Winter, auf einen starken Verkehr in diesen Zuͤgen kaum zu rechnen sei, so werden nach dem Bericht die Einnahmen aus diesen Betrieben doch genügen, um die an die Staatsbahnverwaltung zu zahlende Pacht aufzubringen und die Betriebs⸗ und Generalunkosten zu decken. Das weitere Bestehen der Gesellschaft erscheine demnach auch während des Krieges gesichert, so daß nach siegreicher Be⸗ endigung auch der Gesellschaft eine neue aufstrebende Entwicklung beschieden sein werde. An Pacht hatte die Gesellschaft an die Preußische bezw. an die Bayerische und Badische Staatsbahn⸗
verwaltung zusammen 247 142,87 ℳ zu zahlen, also nahezu das
Zweieinhalbfache der in Vorschlag gebrachten Dividende von 100 000 ℳ.
s wird beantragt, von dem Gewinn 306 768,12 ℳ abzuschreiben, 4 % Dividende zu verteilen und 26 530,79 ℳ auf neue Rechnung vorzutragen.
— Die gestrige Generalversammlung des Hasper Eisen⸗ Stahlwerks genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ den Jahresabschluß und setzte die Dividende auf 5 % fest. Seitens der Verwaltung wurde über die Geschäftslage unter anderem aus⸗ geführt, daß die Betriebe nach Kriegsausbruch zumeist für einige Zeit geschlossen werden mußten, daß aber schon im Monat August auf den meisten Werken wieder kleine Versandzahlen erzielt werden konnten, die sich im S ptember und Oktober allmählich steigerten und heute einen durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 60 % dar⸗ stellen. Damit wird erreicht, daß die Unkosten, Zinsen und Abschrei⸗ bungen verdient werden, sodaß die Werke den Krieg ohne Kapttal⸗ verluste aushalten können. Direkt ungünstige Foigen bat der Krieg
uf das Unternehmen nicht ausgeübt. In der Erwartung einer Er⸗ mäßigung der Kokspreise ist der dritte Hochofen wieder ins Feuer ge⸗ nommen worden. Wien, 29. November. (W. T. B.) Die Blätter stellen fest, daß, obwohl die offizielle Frist für die Zeichnung der Kriegsanleihe am 24. d. M. abgelaufen ist, die Zeichnungen seitdem unausgesetzt fortdauern und in Oesterreich bereits die zweite Milliarde über⸗ schritten und in Ungarn nahezu eine Milliarde erreicht haben, sodaß das Gesamtergebnis 3 Milliarden Kronen übersteigen dürfte. G — Laut Meldung des „W. T. B.“ haben die Bruttoeinnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn im Monat Oktober 1914
Mb5 197 000 Dollar, die Nettoeinnahmen 2 282 000 Dollar gegen den
gleichen Zeitraum des Vorjahres abgenommen. London, 28. November. (W. T. B.) Silber 22 ¾, Privat⸗ teeast E Weer, a. November. (W. T
1 ew York, 27. November. . T. B.) In der vergangenen Woche wurden 231 000 Dollar Gold und 198 000 Dollar Sülber eingeführt; ausgeführt wurden 395 000 Dollar Gold, und 15 000 Dollar Silber.
„‚Berlin, 30. November. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark Weizen geschäftslos.
Roggen geschäftslos.
Hafer geschäftslos.
Mais geschäftslos. 1“
Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00
36,40— 40,00. Fester.
Reaoggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spei Nr. 0 1 gemischt 30,20 — 31,25. Prne) 3 bec Riüböl geschäftslos. “
„ Berlin, 28. November. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Stimmung des vS hes gf anhaltend hr fest. Da inländische Butter sehr wenig zugeführt wird, der Markt ollständig vom Auslande abhängig. Die Forderungen der Außen⸗ märkte sind jedoch dermaßen hoch, daß dieselben sich mit den hiesigen
Preisen bei weitem nicht vereinbaren lassen. Die heutigen Notierungen
sind: Hof⸗ und GenossenschaftsIbutter Ia Qualität 152 — 155 ℳ, do. II a Qualität 146 — 155 ℳ. — Schmalz: Die Vorräte sind
sehr knapp und genügen bei weitem nicht zur Deckung der lebhaften
Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 98,00 ℳ, amerikanisches raffiniertes Schmalz 99,00 ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 99,00 — 102,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz Korn⸗ blume 100,00 — 102,00 ℳ. — Speck: sehr knaauopg.
1“
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Bordeaux, 28. Novpember. (W. T. B.) 3 % Französis Rente 74,00, 5 % Russen von 1906 88,00, e.c ” Näsicche 80,55, 4 % Türken —,—, Aegypter unifizterte 83,50, Credit Lvonnais 1014, Suezkanal 3990, Panamakanal 95,00, Nord de 1' Espagne 294,00,
Saragossa 294 00, Rio Tinto 1270.
Amsterdam, 28. November. (W. T. B.) Scheck auf Berli 5289 Scheck auf London [a 2. 299), Whcr 8 Paris New York, 28. November. (W. T. B. Schluß.) Cabl. Transfers 4,9010, Wechsel auf London (60 he- 1See Sicht⸗ wechsel Paris 5,1025, Sichtwechsel Berlin 85 ¼, Silber Bullion —, ltchison, Topeka u. Santa⸗Fé 4 % Bonds 89 ¼, Baltimore u. Ohio
8 % Bonds 84 ½, Chesapeake u. Ohio 4 ½ % konv. Bonds 68 ⅛,
Northern Pacific Prior Lien 4 % Bonds 89, Southern Pacific konb.
4 % 1929 M/S Bonds 80 ⅛, Union Pacific konv. 4 % Bonds 86. 8 de Janekro, 27. November. (W. T. B.) Wechsel auf
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 20. November. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. „Wochenumsatz 40 580, do. von amerikanischer Baum⸗ wolle 26 570. Gesamter Export 3999, do. Import 64 056, do. do. 908 amerikanischer Baumwolle 59 878. Gesamter Vorrat 711 020,
o. do. von amerikanischer Baumwolle 441 160, do. do. von ägyptischer
Fö 46 430.
lverpool, 21. November. (W. T. B.) Baumwolle. Offisterre Notierungen. American ordinary 2,67, do. good ordinary 3,17, do. fully good ordinary 3,37, do. low middling 3,86,
do. fully low middling 4,19, do, middling 4,47, do. fully middling
4,63, do. good middling 4,79, do. fully good middling 5,02, do.
muddling fair 5,47, Pernam fair 4,87, do. good fair 5,34, Ceara fair 4,87, do. good fafr 5 34, Egyptian brown fair 6,35, do. brown aood fair 6,80, do. brown fully good fair 7,05, do. brown good 7,65, M. G. Broach good 3,85, do. fine 4,15, Oomra good 3,76, do. fully good 3 88, do. fine 4,00, Bengal good 2,88, do. fine 3,12, Madras Tinnevelly good 4,00.
Liverpool, 28. November. (W. T. B.) Baumwolle Umsatz 3000 Ballen. Import 7145 Ballen, davon 1745 Bollen amerikanische Baumwolle. Für Mai⸗Juni 4,19, für Oktober⸗No⸗ vember 4,33. .
8 ber. 27. November. (W. T. B.) Eisen für Kasse
.5 d.
Amsterdam, 28. November. (W. T. B.) Java⸗Kaffee stetig, 46 ½.
Amsterdam, 28. November. (W. T. B.) Java⸗Kaffee —, loko —. Santos⸗Kaffee für Dezember 34 ½, für März 30 ⅞, für Mai 29 3.
New York, 28. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 7,75, do. für Dezember 7,30 *), do. für März 7,66 **), do. für Mai 7,81 **), New Orleans do. loko middling 77 16, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard withe in New York 8,00, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 1,45, Schmalz Western Steam 10,45, do. Rohe u. Brothers —,—, Zucker Zentri⸗ fugal 4,01, Weizen loko Nr. 2 Red. 123 ½, do. für Dezember 120, do. für Mai 126 ⅜, do. für Juli —,—, Mehl Sprina⸗Wheat clears 5,10 — 5,20, Getreidefracht nach Liverpool 6, Kaffee Rio Nr. 7 loko 6 ½, do. für Dezember 5,40, do. für März 5,73, do. für Mai 5,93, do. für Juli —,—, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 33,50 — 34,50.
* Alt. **) Neu.
New York, 27. November. (W. T. B.) Baumwoll⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 370 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 123 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 89 000 Ballen, Vorrat im Innern 1 176 000 Ballen.
Wetterbericht vom 30. November 1914, Vorm. 9 ¼ Uhr.
Wind⸗ br Wetter
stärke
Witterungs⸗ der letzten 24 Stunden
Name der Beobachtungs⸗ station
in 45 ° Breite
Barometerstand auf 0 °, Meeres⸗ niveau u. Schwere Temperatur in Celsius Niederschlag in 24 Stunden mm Stufenwerten*)
Barometerstand in
Nachm.Niederschl. Nachm. Niederschl. Schauer Nachm. Niederschl. meist bewölkt Nachts Niederschl. meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt ziemlich heiter meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt
1 meist bewölkt Nachm Niederschl. Nachm.Niederschl.
1 757,6 SW 6 bedeckt 756,0
Borkum Keitum
g
SW 7 bedeckt Hamburg 761,2 SSW 5 bedeckt Swinemünde 762,6 SW 4 woltig Neufahrwasser 762,8 SSW 3 bedeckt Memel 760,2 WSW4 Regen Aachen 763,1 SW 6 balb bed. Hannover — — Berlin 765 1 SW Z wolkig Dresden 767,8 WSW halb bed. Breslau .768,7 SSW 3 balb bed. Bromberg 764,8 SW 3 bedeckt Metz 767,2 Iübedeckt— Frankfurt, M. 767,5 bedeckt Karlsruhe, B. 769,4 halb bed.) München 772,0 S
Zugspitze 533,3 Wilhelmshav. 759,5 S. Kiel 759,4 Wustrow. M. 760,4 Königsbeg —. Cassel 765,6
22SS
1
AÆogaahabgobbhbeee
bedeckt
1
bedeckt messt bewölkt
A
Wetterbericht vom 29. November 1914, Vorm. 9 ¼ Uhr.
Wind⸗
richtung, Wind⸗ Wetter
stärke V
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Niederschlag in 24 Stunden mm
Name der Beobachtungs⸗ station
in 45° Breite Temperatur in Celsius Barometerstand in Stufenwerten)
Barometerstand auf 0°, Meeres niveau n. Schwere
—
SW Zbbedeck V SW 5 bheiter SSW 3 bedeckt S wolkig
0
Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. meist bewölkt meist bewölkt Imeist bewölkt meist bewölkt Nachis Niederschl. ziemlich heiter ziemlich heiter zitemlich heiter
Borkum
Keitum
Hamburg 769,
Swinemünde SW 5
Neufahrwasser 762 3 bedeckt 4
— —₰½ 122
S
Memel 763,4 halb bed. Aachen 36 SW 3 bheiter Hannover 2 bedeckt Berlin 33 6 2 bedeckt Dresden 2 halb bed. Breslau 1 halb bed. Bromberg halb bed. Metz 766,5 „ Regen Frankfurt, M. 766 bedeckt Kartsruhe, B. Regen München wolkig Zugspitze heiter Wilhelmshav. 7 8 vedeckt Kiel B Z wolkenl. Wustrow, M. bedeckt Königsberg 1 wolkig Cassel — Magdeburg 3Regen GrünbergSchl heiter Mülhausen, E. bedeckt Friedrichshaf. wolkig Bamberg Schnee Vlissingen halb bed. Helder bedeckt Bodö halb bed. Christiansund SW 6 Regen Studenes 0 W. Regen Vardö 1 Skagen Hanstholm
bolSSSSbbeSSen
SSSSSSS
doLN
Nachts Niederschl.
Nachts Niederschl. meist bewölkt ziemlich heiter Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. 1 Nachts Ntederschl. meist bewölkt
oSSSSSr
1
Nachts Niederschl. ziemlich better ziemlich heiter -0, meist bewöltt
SS=SS=WS
— —½
Slonbdelbee
S=
Ebe e
SW A halb bed. WSW wolkig
Kopenhagen 756,2 WSW4 Stockholm Hernösand is Haparanda — Wisby Fs Karlstad
Prag
meist bewölkt metst bewölkt
769,7 SW. bedeckt 769,7 SW 2 Nebel Rom 766 9 N. 1 bedeckt 5 — Florenz 767,8 S 1 woltenl. — Cagliari 766,5 NW Zwolkenl. 12 0 — Rügenwalder⸗ münde 761,4 Hammerhus — V Zürsch 7710 SS 2 wolkig — Genf 771,3 SO 1 wolkenl. n Lugano 768,8 N l wolkenl. Säntis 563,9 WSW Sshalb bed. — Brindisi 1““ Triest 768,1 OSO 2 wolkenl. Krakau — “ — Lemberg — — — — Hermannstadt 771,8 S 1 bedeckt 0 meist bewölkt Budapest 770,7 S 1 bedeckt — 1 0 meist bewölkt
*) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Skala: 0 = 0,0 bis 0,4 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 mm; 2 = 1,5 bis 2,4 mm; 8 = 25 bis 8,4 mm; 4 = 3,5 bis 4,4 mm; 5 = 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 big 6,4 mm; 7 = 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 = nicht beobachtet. Bei
negativen Werten der Barxometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffreskala.
Ein Tiefdruckgebiet breitet sich vom hohen Norden bis Mittel⸗ europa aus, sein Minimum unter 730 mm liegt über dem Eismeer. Ein Hochdruckgebiet reicht von Südfrankreich is Südrußland, sein Maximum von 770 mm liegt über dem Alpengebiet. — In Deutsch⸗ land ist das Wetter durchschnitelich ziemlich mild, trübe und fast frost⸗ frei bei schwachen, an der Küste vielfach frischen, meist südwestlichen Winden; westlich der Elbe haben verbreitete Niederschläge statt⸗ gefunden. Deutsche Seewarte.
SSW 4 wolkenl.
ziemlich heiter
ztemlich heiter
688
Nachts Niederschl.
mein bewölkt
meist bewölkt — 0 Nachts Niederschl. 0. meist bewölkt
— 0 Vorm. Niederschl. — 2 —1
wolkig wolkig heiter heiter wolkig halb bed. bedeckt wolkig Regen bedeckt
Magdeburg 765,1 GrünbergSchl 767,0 Mülhausen, E. 769,7 Friedrichshaf. 771,1 Bamberg 769,5 Vlissingen 759,0 Helder 756,9 Bodö 743,6 Christiansund 737, Skudenes 743,4 Vardö
Skagen
Hanstholm Kopenhagen Stockholm Hernösand
G. 5 —2
öI11“
OoœœlbooOoœQ —
G&
— m. SaeSSSSSSSSSS=SSSSSESASSSSsSSSSSSSSre,b
AOSSAGoASGA;G
751,4 WSW5 Regen 750,5 SSW 5 bedeckt 758,0 WSW 3 Nebel 753,3 SSW 2 bedeckt 749,2 Windst. wolkenl. Haparanda 744,1 SW 4 bedeckt Wisby 755,6 SW 2 bedeckt Karlstad 750,2 S 4 Regen Wien 772,1 [S 1 Nebel Prag 769,9 Windst. bedeckt Rom — — — Florenz —
Cagliari 771,5 MW 3 wolkenl. Rügenwalder⸗
münde Hammerhus Zürich
nSbbeSese
messt bewoölff— meist bewölkt
2S
762 2 SSW 4 bedeckt 759 5 WSW7 Dunst 771,2 O 1 halb bed. Genf 771 5 S 1 wolkenl. Lugano 773,8 N 1 wolkenl. Säntis 567,0 WSWs heiter Brindisi 771,2 NW. Ibedeckt Trieft 1“ Krakau Lemberg 8 4 — — Hermannstadt 776,5 O bedeckt 5 0 88 Budapest 774,4 S 1 Dunst —1 0 /1 meist bewölkt
*) Aenderung des Barometers (Barometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Skala: 0 = 0,0 bis 0,4 mm; 1 = 0,5 bis 1,4 mm; 2 = 1,5 bis 2,4 mm; 3 = 2,5 bis 3,4 mm; 4 = 3,5 bis 4,4 mm; 5 = 4,5 bis 5,4 mm; 6 = 5,5 bis 6,4 mm; 7 = 6,5 bis 7,4 mm; 8 = 7,5 bis 8,4 mm; 9 ä=ü nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselbe Cbiffreskala.
Hochdruckgebiete über 775 mm über Spanien und Südwest⸗ rußland haben zugenommen. Ein Tiefdruckgebiet unter 735 mm über
E8ESEIö111— SFmAEAESSSAEAA
1SS880
1
reich und Finnland. — In Deutschland ist das Wetter durschnittlich milder, frostsrei und, außer im Süden, ziemlich trübe bei allgemein schwachen, nur an der Nordseeküste frischen südwestlichen Winden; der Nordwesten hatte verbreitete, der Süden vereinzelte und geringfügige Niederschläge. Deutsche Seewarte.
des Königlichen A6ronautischen Observatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. .“ Drachenaufstieg vom 28. November 1914, 7—9 Uhr Vormittags:
8 Station Seehöhe 122 m 500 m 1000 m] 1500 m 2000 m] 3000 m
Temperatur (O0) 1,3] 1,8 — 0,6 — 3,0 — 6,4 V — 88 Rel. Fchtgk. (0%) 93 88 100 64 34 V 91 Wind⸗Richtung. SW W W W W W „Geschw. mps. 4 10 10 1I1I1 Himmel größtenteils bewölkt, untere Wolkengrenze bei 1020 m Höhe. Bis zu 430 m Höhe Temperaturzunahme von 1,3 bis 2,0, ö“ und 2140 m überall — 5,9, zwischen 2240 und 2430 m — 6,2 Grad.
Mitteilungen des Königlichen Aösronautischen Observatoriums, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 29. November 1914, 8 —10 Uhr Vormittags:
Station Seehöhe...
122 m 500 m 1000 m 2000 m ¹ 2500 m/ 3190 m
Temperatur (C0) 1.8 1,6 00 —4 V — 94 ne. Fctgt. 2 e, 8 100 I 586
Wind. Richtung . SW W W W W 1 „ Geschw. mps. 11 18 16 15 19 20 Himmel bewölkt. Zwischen 380 und 500 m Höhe Temperatur⸗ zunahme von 0,6 bis 1,6, dann bis 730 m überall 1,6, zwischen 2230 und 2350 m Temperaturzunahme von — 4,9 bis — 4,0, zwischen 2950 und 3190 m — 9,4 Grad. In 300 m Höhe Windgeschwindig⸗ keit 20 mps. 8
dem Eismeer entsendet nordostwärts ziehende Ausläufer nach Frank.