1914 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatzanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlasse, betreffend die Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Bau der Hoch⸗ und Untergrund⸗ bahn Berlin —Neukölln und auf Chausseebauunternehmungen im Kreise Niederbarnim. Bekanntmachung, betreffend das Stipendium der Nathalie

Hirsch, geb. Wolff,Stiftung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 32 der Preußischen Weetsammlung.

Ernennungen ꝛc.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichtsrat a. D. Wohl in Elbing und dem Oberlehrer a. D., Professor Harings in Bad Oeynhausen den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Weihbischof und Domherrn Dr. Augustin in Breslau den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Kirchenältesten, stellvertretenden Amtsvorsteher, Rentner Thieme in Zschortau, Kreis Delitzsch, dem Lehrer Lebe am Lyzeum in Halle a. S., dem Zollsekretär a. D. Podschus in Zoppot, Kreis Neustadt W.⸗Pr., und dem Fürstlichen Revier⸗ förster a. D. Haucke in Rottleberode, Kreis Sangerhausen, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Wiedenfeld in Rheydt den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Kreischausseekommissar Wagner in Torgau das Verdienstkreuz in Gold,

dem Pförtner a. D. Gerhard Giels, dem Stationspfleger a. D. Johann Giels, beide in Weinsheim, Kreis Prüm, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Hauser in Flörsheim, Landkreis Wiesbaden, und dem bisherigen Eisenbahngüter⸗ bodenvorarbeiter Jaeckel in Saarbrücken das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnrangierführer a. D. Schönick in Mainz⸗ Kastel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Kuhn in Langen⸗ lonsheim und Poß in Bingerbrück, beide Kreis Kreuznach, den Bahnwärtern a. D. Betz in Rümmelsheim, Kreis Kreuz⸗ nach, und Boos in Clotten, Kreis Cochem, und dem Schweine⸗ meister Blanke in Hofspiegelberg, Kreis Hameln, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnbohrer Schneider in Zewen, Landkreis Trier, und dem bisherigen Eisenbahnlokomotivputzer Werner in Filzen genannten Kreises das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Bronze zu verleihen. 8

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklichen Geheimen Rat Kraetke die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des goldenen Sterns zum Großkreuz des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, des Großkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone, des Großkreuzes des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens Bertholds I., der Krone zum Großkreuz des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen und des Großkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens.

Deutsches Reich.

Im Reichsamt des Innern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Jahn als Geheimer expedierender Sekretär angestellt worden. 686

Bei der Reichsbank sind ernannt:

der bisherige Bankbuchhalter Reuter in Posen zum Bankkafstebe9 g chh 1 Pos zu In. die bisherigen Buchhaltereiassistetten Bültemeyer in dae und Reimmann in Hadersleben zu Bankbuch⸗

der bisherige Kalkulaturassistent Kutter in 2 Bankkalkuiaigr, ge Kalkulaturassistent Kutter in Berlin zum

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Für die Kaliwerke Grethem⸗Büchten, G. m. b. H. zu Grethem (Provinz Hannover) wird vom 1. November 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,4486 Tausendsteln festgesetzt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den

Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritte Jahr

nach Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. November

1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um

zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom

Hundert gekürzt wird. J“ Berlin, den 14. November 1914. 1

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante. . Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Grethem⸗ Büchten, G. m. b. H. in Grethem, Post Gilten (Hannover) am 16. November 1914 zugestellt wordben. J A. Ulle

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Den Kaliwerken Prinz Adalbert, Aktiengesell⸗ schaft zu Oldau, wird vom 1. Oktober 1914 ab eine end⸗ gültige Beteiligungsziffer in Höhe von 7,7996 Tausend⸗ steln gewährt.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante. 6 Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Prinz Adalbert A.⸗G. in Oldau (Post Winsen, Aller) am 16. November 1914 zugestellt worden.

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Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Für das Kaliwerk Hadmersleben II der Gewerk⸗ schaft Hadmersleben zu Westeregeln wird vom 1. Juli 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 7,0880 Tausendsteln festgesetzt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritte Jahr nach Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. Juli 1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird. 11.“

Berlin, den 14. November 1914.

Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Hadmers⸗ leben in Westeregeln (Bez. Magdeburg) am 16. November 1914 zugestellt worden. 8

1 J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Der Vereinigten Harzer Bergbaugesellschaft m. b. H. wird für ihr bei Flach säckheim liegendes Kaliwerk Friedrichroda vom 1. Mgus⸗ 1914 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,2747 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle sür die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Vereinigten Harzer Bergbaugesellschaft m. b. H. in Hannover, Schillerstr. 23, am 16. November 1914 zugestellt worden.

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Besitzer der Rittergüter Siethen und Gröben im Kreise Teltow, Dr. juris Friedrich Eduard Gottfried Badewitz, Regierungsassessor und Rittmeister der Reserve a. D. in Siethen, den Adel zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Staatsministerium den Ge⸗ heimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanz⸗ ministerium Fernow in Berlin zum Präsidenten der General⸗ lotteriedirektion im Nebenamte ernannt.

Erlasmpp des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau der Hoch⸗ und Untergrundbahn Berlin Neukölln

Vom 23. November 1914.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei dem Bau der unterm 4. Juni 1914 genehmigten Hoch⸗ und Untergrundbahn von der Ecke der Christiania⸗ und Schweden⸗ straße in Berlin bis ungefähr zur Ecke des Kottbuser Dammes und der Weserstraße in Neukölln, zu deren Ausführung der A. E. G⸗Schnellbahn⸗Aktiengesellschaft in Berlin das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des Grund⸗ eigentums durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. April 1914 ver⸗ liehen worden ist, Anwendung findet.

Berlin, den 23. November 1914. Das Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Kühn.

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Erlaß

vereinfachten Enteignungsverfahrens auf Chaussee⸗ bauunternehmungen im Kreise Niederbarnim.

Vom 25. November 1914.

1 Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enxbeh nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei den vom Kreise Niederbarnim, Regierungsbezirk Potsdam, auszuführenden, durch diesseitigen Erlaß vom 21. November d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Chausseebauunternehmungen, nämlich dem Ausbau der Strecken 1 a. von Friedrichsfelde nach Dahlwitz,

b. von Groß Schönebeck nach Groß Dölln,

c. von Summt nach Lehnitz,

d. von Herzfelde einerseits und Kagel anderseils zur Kreis⸗ chaussee Erkner —Neu Hartmannsdorf,

e. von Zühlsdorf nach Wandlitz,

f. von Germendorf bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hohenbruch und von der Kreisgrenze aus der Richtung von Hohenbruch nach Nassenheide,

stattsindet. Berlin, den 25. November 1914. Königliches Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Kühn.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1

Der Kanzleisekretär beim Kaiserlichen Patentamt Gustay Ohst ist zum Geheimen Kanzleisekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

6 Königliche Akademie der Künste zu Berli

Stipendium dder Nathalie Hirsch, geb. Wolff,⸗Stiftung.

Die Stiftung hat den Zweck, jüngere talentvolle, fleißige und strebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste verbundenen Lehranstalten für Musik, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus⸗ bildung zu unterstützen.

Zur Erreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen des

Stiftungskapitals nach Abzug der Verwaltungskosten in Form eines Stipendiums verwendet. Das Stipendium für 1915 beträgt 350 ℳ. Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer in der Königlichen akademischen Hochschule für Mustk sich der Schülerin. Sollte keine würdige Be⸗ werberin unter diesen sich befinden, so sollen in zweiter Linie Cch 8 rinnen der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposition kit Betracht kommen. Falls sich auch unter diesen keine geeignete Bes werberin findet, so können an dritter Stelle Schülerinnen her akademischen Hochschule berücksichtigt werden, die sich auf dem Klaviet oder einem anderen Instrument ausbilden. ewerberinnen jüdischer Religion erhalten bei annähernd gleichen Leistungen den g Die Auszahlung des Stipendiums ers⸗

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des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des