Photographische und Druckereierzeugnisse, Spiel⸗ karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst gegenstände.
Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren dar⸗ aus.
Posamenlierwaren, Bänder, Besatzartikel, Kunöpfe, Spitzen, Stickereien.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Billard⸗ und Signierkreide, Bureau⸗ und Kon⸗ torgeräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel. Schußwaffen.
Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Hle, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Po⸗
200398. M. 23763.
vElEDNUSEBLUF
27/8 1914. Dr. Paul Meyer Aktien⸗Gesellschaft, Berlin. 25/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Spezialfabrik elektrotechnischer Instrumente und Apparate. Waren: Geräte und Be⸗ dienungsorgane für Schaltanlagen für Hoch⸗ und Nieder⸗ spannung, Isoliermittel, rohe und teilweise bearbeitete Metalle, verzinnte Waren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, Drahtwaren, Blechwaren, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, Kontroller, physikalische, chemische, elektrotechnische Apparate, Wäge⸗-, Signal⸗ und Kon⸗ trollapparate und Instrumente, Meßinstrumente, Ma schinen, Maschinenteile, Automaten, Uhren und Uhren⸗
—
liermittel (ausgenommen für Leder), Schleif⸗ mittel.
Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, werkskörper, Geschosse, Munition. Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Rohrgewebe, transportable Häuser, Schornsteine. Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke.
Uhren und Uhrteile.
Web⸗ und Wirkstoffe, Filz, Samte, Plüsche, Fla nelle, gewirkte oder gewebte Stoffe aus Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Halbwolle, Seide, Halb seide, Kunstseide, Hanf, Flachs, Jute und Nessel, ungemischt oder gemischt, Ledertuch, Filztuch.
22b. 200399. M. 23866.
0SSERHBEGRENZRA
12/10 1914. Dr. Paul Meyer Aktien⸗Gesellschaft, Berlin. 25/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Spezialfabrik elektrotechnischer Instrumente und Apparate. Waren: Geräte und Be⸗ dienungsorgane für Schaltanlagen für Hoch⸗ und Nieder⸗ spannung, Isoliermittel, rohe und teilweise bearbeitete Metalle, verzinnte Waren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, Drahtwaren, Blechwaren, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, Kontroller, physikalische, chemische, elektrotechnische Apparate, Wäge⸗, Signal⸗ und Kon trollapparate und Instrumente, Meßinstrumente, Ma⸗ schinen, Maschinenteile, Automaten, Uhren und Uhren⸗ teile. ,
Feuer⸗
200400.
6 1914. Falter Tangermünder Schololadenfabrik G. m. b. Ha, Tangermünde. 25/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Kakao⸗, Scho⸗ koladen⸗ und Zuckerwarenfabrik. Wa⸗ ren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zucker⸗ waren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakao⸗ bohnen roh und geröstet, Tee (Ge⸗ nußmittel), Kakao, Schokolade, Zucker⸗ waren, Back⸗ und Konditoreiwaren, Puddingpulver, diätetische Nährmittel.
13 6 1914. Falter Tangermünder Schokoladenfabrik G. m. b. H., Tangermünde. 25/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Kakao⸗, Scho⸗ koladen⸗ und Zuckerwarenfabrik. Wa⸗ ren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zucker⸗ waren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakao⸗ bohnen roh und geröstet, Tee (Ge⸗ nußmittel), Kakao, Schokolade, Zucker⸗ waren, Back⸗ und Konditoreiwaren, Puddingpulver, diätetische Nährmittel
11““
falter Schokolsde s ist die bestel s
Talter-Tan⸗
H. 30092.
19,3 1914. Hamburger Kaffee⸗Import⸗Geschäft Emil Tengelmann, Mülheim a. d. Ruhr. 26/11 1914. Geschäftsbetrieb: Kaffeerösterei, Nahrungsmittel⸗ großhandlung, Kakao⸗ und Schokoladenfabrik, Zichorien⸗ fabrik. Waren: Getreide, Getreideschrot, Kleie. Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Konservierungs⸗ mittel, Bohnermasse. Bier, Wein, Spiritus, Spiri⸗ tuosen, Apfelwein, Liköre, Fruchtlimonaden, Limonaden⸗ pulver, alkoholfreie Getränke. Leuchtstoffe, Brennöle, technische Ole und Fette, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Fisch⸗ und Fleischwaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Bouillonkapseln, Suppentaseln, Suppen⸗ und Saucen⸗ würzen, Pepton, Geflügel, Fischkonserven, Kaviar, Hülsenfrüchte aller Art, Kartoffeln und Gemüse roh oder konserviert, Früchte roh und eingemacht, Fruchtsäfte, Fruchtgelees und Marmeladen, Gelees und Geleepulver, Nüsse aller Art (auch gemahlen), Leguminosen, Pickles, Müch, kondensierte Milch, Milchkonserven, Trockenmilch allein und in Verbindung mit Schokoladen, Kefir, Eier, Eierkonserven, Butter, Margarine, Käse, Schmalz, Speisefette, Speiseöle jeder Art, Kaffee, Kaffeezusatz, Raffeesurrogate, Malzkaffer, Tee, Zucker, Honig, Sirup, Mehl jeder Art, Paniermehl, Eierteigwaren, Nudeln, Maklaroni, Sago, Reis, Grieß, Graupen, Grütze, Se⸗ sam, Pfeffer, Vanille, Ingwer, Gewürze jeder Art, Saucen, Saucenpulver, künstliche oder natürliche Ei⸗ weißpulver, Puddingpulver, Haferflocken, Essig, Senf, Kochsalz, Kakas in Pulver oder gepreßter Form, Scholo⸗ Bonbons, Konfitüren, Marzipan, „ Baum⸗, Honig⸗ und Pfefferkuchen, B Zwieback, Schiffszwieback, Backpulver. Malz⸗ Malzertralt allein oder in Mischung mit ien, kerne, Palmkuchen, Olkuchen, Nährsalz in icher Form, Kindermehl, Haferkakao und Speiseeis
Seifen jeder Art, Seifenpulver, Farbzusätze zur Wäsche, Bleichmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Parfümerien, kosmetische Mittel. Feuer⸗ werkskörper, Zündwaren, Zündhölzer.
N. 7742.
200403.
4/12 1913. Neumann K Cie., Cöln a. Rh. 26/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Fabrik chirurgischer Instrumente und technischer Gummiwaren. Waren: Brustweiterer leine Art Muskelstärker), Hanteln, Gewichte, Gummi⸗ stränge, Muslkelstärker, Ruderapparate, Turngeräte, Reit⸗ apparate, Zählapparate für Muskelstärker und Turn⸗ geräte, Zimmerturngeräte, Kraftmesser. — Beschr.
200404. L. 17859.
22 b.
21/8 1914. G. Lufft, Metallbarometerfabrik & Con⸗
tessa⸗Camera⸗Werle G. m. b. H., Stuttgart. 26/11
1914.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb photo⸗ graphischer, optischer und Meßapparate nebst Bedarfs⸗ artikeln. Waren: Photographische Apparate, Instru⸗ mente und Geräte sowie Teile derselben, optische Appa⸗ rate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, kinematographische Apparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, Projektionsapparate, =instrumente und ⸗geräte sowie Teile derselben, Barometer, Hygro⸗ meter, Kompasse, Thermometer, Bussolen, Meßapparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben (Höhen⸗ messer, Flugzeugbarographen, Registrierthermometer u. dergl.), unter Ausschluß von: Formstücke für tech⸗ nische, chemische, physikalische und elektrotech⸗ nische Apparate und Maschinen aus Hartgummi oder Weichgummi oder einem anderen Isolier⸗
material, sowie Akkumulatorenkästen und Artikel für chirurgische Zwecke. 8
20040ö5. 2. 17860.
Citoplast
21/8 1914. G. Lufft, Metallbarometerfabrik & Con⸗ “ G. m. b. H., Stuttgart. 26/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb photo⸗ graphischer, optischer und Meßapparate nebst Bedarfs⸗ artikeln. Waren: Photographische Apparate, Instru⸗ mente und Geräte sowie Teile derselben, optische Appa⸗ rate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, kinematographische Apparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, Projektions⸗Apparate, Instru⸗ mente und Geräte hierzu und Teile derselben, Baro⸗ meter, Hygrometer, Kompasse, Thermometer, Bussolen, Meßapparate, Instrumente, Geräte und Teile derselben (Höhenmesser, Flugzeugbarographen, meter u.
11““ E11“
1914. Krog & Ewers G.
11/7 Altona⸗Ottensen. 26/11
mn. b. H., 1914. Geschäftsbetrieb: Margarine⸗ fabrik. Waren: Margarine und Pflanzenbutter. 8 8*
Fain Sste Pflanzenbutfer-
Macgerine
8 Hvomnauserlesene 8 Wonlgeschmack.] Gleich vorzüglich auf Brot 5 wie beim Kochen und e
491,.— 2 IEEu“
31/8 1914. Falter Tangermünder Schokoladenfabrik G. m. b. H., Tanger⸗ münde. 26/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Kakao⸗, Schoko⸗ laden⸗ und Zuckerwarenfabrik. Waren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zuckerwaren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakaobohnen roh und ge⸗ röstet, Tee (Genußmittel), Kakao, Scho⸗ kolade, Zuckerwaren, Back⸗ und Konditorei⸗ waren, Puddingpulver, diätetische Nähr⸗ mittel.
200408. . 9.
ieges
26/8 1914. Fa. Rud. Herrmann, Berlin. 1914.
Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Waren: Seifen, Seifenpulver, Seifenpräparate, Parfümerien, Kerzen, Putz⸗ und Poliermittel zum Putzen und Polieren von Metall, Holz, Leder und Glas, Waschmittel jeder Art, insbesondere aus Seife, Soda und Stärke, Toilettemittel, Mineralöle, medizinische, ätherische, kosmetische und tech⸗ nische Hle und Fette und Präparate daraus, Apparate und Präparate zur Pflege der Haut, Haare, Zähne und Nägel, Talg, Petroleum, Benzin, Benzol und Fettsäuren.
26/11
200409 H. 30127.
eneral-pandon
23/3 1914. Hamburger Kaffee⸗Import⸗Geschäft Emil Tengelmann, Mülheim a. d. Ruhr. 26/11 1914.
Geschäftsbetrieb: Kaffeerösterei, Nahrungsmittel⸗ großhandlung, Kakao⸗ und Schokoladenfabrik, Zichorien⸗ fabrik. Waren: Getreide, Getreideschrot, Kleie. Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Konservierungs⸗ mittel, Bohnermasse. Bier, Wein, Spiritus, Spiri⸗ tuosen, Apfelwein, Liköre, Fruchtlimonaden, Limonaden⸗ pulver, alkoholfreie Getränke. Leuchtstoffe, Brennöle, technische Hle und Fette, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Fisch⸗ und Fleischwaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Bouillonkapseln, Suppentafeln, Suppen⸗ und Saucen⸗ würzen, Pepton, Geflügel, Fischkonserven, Kaviar, Hülsenfrüchte aller Art, Kartoffeln und Gemüse roh oder konserviert, Früchte roh und eingemacht, Fruchtsäfte, Fruchtgelees und Marmeladen, Gelees und Geleepulver, Nüsse aller Art (auch gemahlen), Leguminosen, Pickles, Milch, kondensierte Milch, Milchkonserven, Trockenmilch allein und in Verbindung mit Schokoladen, Kefir, Eier, Eierkonserven, Butter, Margarine, Käse, Schmalz, Speisesette, Speiseöle jeder Art, Kaffee, Kaffeezusatz, Kaffeesurrogate, Malzkaffee, Tee, Zucker, Honig, Sirup, Mehl jeder Art, Paniermehl, Eierteigwaren, Nudeln, Makkaroni, Sago, Reis, Grieß, Graupen, Grütze, Se⸗ sam, Pfeffer, Vanille, Ingwer, Gewürze jeder Art, Saucen, Saucenpulver, künstliche oder natürliche Ei⸗ weißpulver, Puddingpulver, Haferflocken, Essig, Senf, Kochsalz, Kakao in Pulver oder gepreßter Form, Schoko⸗ lade, Zuckerwaren, Bonbons, Konfitüren, Marzipan,
Backwaren, Hefe⸗, Baum⸗, Honig⸗ und Pfefferkuchen,
Berlag der Exvedition (Koye) in Berlin.
8
8
200407.
Biskuits, Zwieback, Schiffszwieback, Backpulver. Malz⸗ gerste, Malz, Malzextrakt allein oder in Mischung mit Cerealien, Palmkerne, Palmkuchen, Hlkuchen, Nährsalz in jeder Form, Kindermehl, Haferkakao und Speiseeis. Seifen jeder Art, Seifenpulver, Farbzusätze zur Wäsche, Bleichmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Parfümerien, kosmetische Mittel. Feuer⸗ werkskörper, Zündwaren, Zündhölzer.
38. 200411. L. 17748.
ohlingel
M. & F. Liebhold, Heidelberg.
9/7 1914. 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb aller Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigarillos, Ziga⸗ rettenhülsen, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak, Ziga⸗ retten.
Anderung in der Person des Inhabers.
9b 5108 (D. 228) R.⸗A. v. 26. 4. 1895. 42 73667 (D. 4410 „ „ 22. 11. 1904.
Firma der Zeicheninhaberin geändert in: J. Dirlam & Söhne, Wald, Post Solingen (3. 11. 1914).
Nachtrag. 2 4684 (W. 242) R.⸗A. v. 19. 4. 1895. oI88qq1ö111““ 34 13973 (W. 850) .„1863. 66“ Der Sitz der Zeicheninhaberin ist nach Hamburg verlegt.
Erneuerung der Aumeldung.
Am 13. 5. 1914.
9b 5108 (D. 228). Am 28. 5. 1914.
42 73667 (D. 4410). 1es
Am 1, 10. 1914.
16b 19810 (b. 1141l.. „ 15713 (H. 1142) Berlin, den 11. Dezember 1914.
Kaiserliches Patentam Robolski.
Druck von P. Stankiewicz’ Buchdruckerei G. m. b. F. Berlin 8W. 11, Bernburgerstraße 14.
Registrierthermo⸗
N.
F
Einzelne Nummern kosten 25. J.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Keichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin,
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der
1““ von Gegenständen des unbeweglichen ermögens.
Bekanntmachung Ammoniak.
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn.
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärke⸗ fabrikation.
Bekanntmachung, betreffend Schließung der Bureaus und Kassen der Reichshauptbank am Nachmittag des 24. Dezember.
Bekanntmachung, betreffend Verlängerung des Prämientarifs für die Zweiganstalt der bayerischen Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaft.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 109, 110 und 111 des Reichsgesetzblatts.
Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Landwirtschaftlichen Hypothekenbank in Frankfurt a. M.
Erste Beilage:
Bekanntmachung, betreffend die Termine für die sechswöchigen Seminarkurse der Kandidaten des evangelischen Predigtamts, für die Prüfungen an den Lehrerseminaren und den staat⸗ lichen Präparandenanstalten, für die Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen und der Rektoren, für die Prüfungen der Lehrerinnen und Sprachlehrerinnen und der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten, für die Prüfungen als Direktoren und Direktorinnen sowie als Lehrer für die Taubstummen⸗ anstalten, für die Prüfungen der Turnlehrer und Turn⸗ lehrerinnen, der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen, der “ der Hauswirtschaftskunde, der Kindergärtnerinnen un
über die Höchstpreise für schwefelsaures
Jugendleiterinnen sowie der Lehrer und Lehrerinnen an
Hilfsschulen im Jahre 1915.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Habicht in Berge, Kreis Witzenhausen, und dem Polizeisekretär, Rechnungsrat Beuster in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kreisarzt a. D., Geheimen Medizinalrat Dr. Prawitz in Berlin⸗Lichterfelde und dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Hüber in Königsberg i. Pr. den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse, dem Beigeordneten, Papierfabrikanten Stoltze in Ziesar, Kreis Jerichow I, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer Severin in Wetteborn, Kreis Alfeld, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Postagenten, Rentner Göbel in Karlsbrunn, Land⸗ kreis Saarbrücken, dem Stadtförster Schönfeld in Sohrau, Kreis Rybnik, und dem Wirtschaftsinspektor a. D. Bauer in Groß Strehlitz das Verdienstkreuz in Silber, dem Förster des Landeshospitals Haina Beyer in Löhlbach, Kreis Frankenberg, und dem Kanzleigehilfen a. D. Seidel in Frankfurt a. M. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Ortssteuererheber, Rentner Dünhaupt in Westdorf, Landkreis Quedlinburg, dem Kreiswegewärter Meyer in Lautenbach, Kreis Ottweiler, und dem Werkmeister TDesch in Stargard i. Pomm. das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Krankenwärter und Pförtner Palm in Sonnenberg bei Saarbrücken, dem Pförtner Küsel, den Vorarbeitern Frädrich und Kumm, sämtlich in Stargard i. Pomm., das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Leutnant Hoffmann, dem Gefreiten Rohrbeck, beide im Telegraphenbataillon Nr. 2, dem Gefreiten Lauten⸗ bach im Luftschifferbataillon Nr. 2 und dem Funker Nau⸗ mann im Telegraphenbataillon Nr. 5 die Rettungsmedaille a C““ “
Deutsches Reich.
über die Versagung des Zuschlags bei der Z 1 versteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens.
Vom 10. Dezember 1914. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327)
fol gende Verordnung erlassen:
1
Ergibt sich bei der Zwangsversteigerung eines Gegenstandes des unbeweglichen Vermögens nach Schluß der Versteigerung, daß ein Anspruch, der ein Recht auf Befriedigung aus dem Gegenstande ge⸗ mäß § 10 Nr. 2 oder Nr. 4 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Reichsgesetzbl. 1898 S. 713) gewährt, durch das Meistgebot nicht gedeckt wird, so kann, wenn dieser An⸗ spruch innerhalb der ersten zwei Dritteile des zur Berechnung des Reichsstempels für den Zuschlagsbeschluß festzusetzenden Wertes des Gegenstandes steht, auf Antrag des Berechtigten der Zuschlag versagt werden, sofern nicht der betreibende Gläubiger glaubhaft macht, daß ihm die Versagung des Zuschlags einen unverhältnismäßigen Nachteil bringt. Wird der Zuschlag versagt, so ist zugleich von A ein neuer Versteigerungstermin zu bestmmen.
§ 2. 1 Wird der Zuschlag versagt, so dürfen für den Verfteigerungstermin
Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichslanzler. Berlin, den 10. Dezember 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. “
8 Bekanntmachung über die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak. Vom 10. Dezember 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Der Preis für den Doppelzentner schwefelsaures Ammoniak darf bei Abschlüssen von fünf Tonnen und mehr nicht S
für gewöhnliche Ware mit 25 vom Hundert Ammon . ,00 ℳ für mit 25,5 vom Hundert Ammoniak⸗ geha in den Orten unmittelbar an der Elbe und wel4“ in den Orten östlich der Elbe ...
Der Reichskanzler kann Ausnahmen gestatten.
Bei Abschlüssen unter fünf Tonnen erhöhen sich die Höchstpreise (§ 1) um 1,50 ℳ für den Dovppelzentner.
27,50 „ 28,00 „
§ 3. Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Verpackung und für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet, dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zu⸗ geschlagen werden. Die Höchstpreise schließen bei Abschlüssen von fünf Tonnen und mehr die Fracht bis zur Empfangsstation ein; bei Abschlüssen unter fünf Tonnen gelten sie ab Lager oder ab Bahn⸗ station des Verkäufers.
§ 4. Ein nach den §§ 1 und 2 in einem Orte bestehender Höchstpreis gilt für die Ware, die an diesem Orte abzunehmen ist.
§ 5.
Die § 2, § 3 Abs. 2 und § 4 des Gesetzes, betreffend Höchst⸗ preise, vom 4. August 1914 WeichegeeHl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28. Oktober 1914 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 458), finden entsprechende Anwendung.
§ 6.
Diese Verordnung tritt am 14. Dezember 1914 in Kraft. Der
Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 10. Dezember 1914. 8 Der Stellvertreter des Re chs⸗ zlers. VV
Bekanntmachung
über L für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel, Antimon 6 und Zinn. “ 8
Vom 10. Dezember 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327 folgende Verordnung erlassen: “
§ 1. 8 Der Preis für 100 kg Kupfer darf nicht übersteigen: 8 1) für neues Raffinatkupfer mit mindestens 99,, vom Hun Kupfergehalt und für neues Elektrolytkupfer . 200 2) für neues Raffinatkupfer mit mindestens 99. vom
Hundert Kupfergehalt, für schweres Altkupfer und
schwere es “ 3) für alles übrige Altkupfer, insbesondere für Kessel⸗
kupfer, Leichtkupfer und Kupferspäne . . . . .
Der Preis für 100 kg altes Messing und Messingabfälle darf nicht übersteigen: L
1) für reine Patronenmessingabfälle mit mindestens 72 vom Hundert Kupfergehalt und für Tombakabfälle 145 ℳ
16“
185 ℳ
170 ℳ.
Vom 11. Dezember 1914.
2) für altes Messing und Messingabfälle mit minde⸗ stens 60 vom Hundert Kupfergehalt und für Hülsen abgeschossener Messingpatronen . . . . . . .
3) für alles sonstige alte Messing, für Späne und
für Messingabfälle mit weniger als 60 vom Hundert Kupfergehaaltltt . 100 ℳ.
130 ℳ,
5. 8 Hr Preis für 100 kg⸗Rotguß und alte Bronze darf nicht übersteigen: 1) für Rotguß, alte Bronze und Späne mit mindestens 95 vom Hundert Kupfer⸗ und Zinngehalt . . . . 175 ℳ, 2) für Rotguß, alte Bronze und Späne mit min⸗ destens 85 vom Hundert Kupfer⸗ und Zinngehalt 165 ℳ, 3) für Rotauß, alte Bronze und Späne mit weniger als 85 vom Hundert Kupfer⸗ und Zinngehalt. 150 ℳ. Für die Preisberechnung ist das Gewicht des Gesamtgehalts an Kupfer und Zinn maßgebend. 8
§ 4. Der Preis für 100 kg Aluminum darf nicht übersteigen: 1) für Hüttenalummmniumm 66— 2) für umgeschmolzenes Aluminium, für alte Alu⸗ miniumlegierungen, für Abfälle von Aluminium⸗ stangen und Aluminiumblechen mit mindestens 92 vom Hundert Aluminiumgehalt . . ... 3) für alles sonstige Aluminium, insbesondere für
Abfälle mit weniger als 92 vom Hundert Alu⸗
miniumgehalt, und für Aluminiumspäne. „ 280 ℳ. stej Der Preis für 100 kg Nickel jeder Art darf 450 ℳ nicht über⸗ eigen.
§ 6.
Der Preis für 100 kg Antimon darf
) für Antimon Regulus .. 2) für Antimon Crudum..
1““
305 ℳ,
nicht übersteigen:
150 ℳ, 60 ℳ.
§ 7. Der Preis für 100 kg Zinn jeder Art darf 475 ℳ nicht über⸗ steigen.
§ 8. Der Reichskanzler kann Höchstpreise für bestimmte Erzeugnisse aus diesen Metallen unter Berücksichtigung der Pöchstpreise dieser Verordnung festsetzen.
§ 9. 1
Die Höchstpreise gelten für alle Waren, die sich im freien Ver⸗
8e Inlandes befinden. Der Reichskanzler kann Ausnahmen gestatten.
§ 10. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang und schließen die Versendungskosten nicht ein. Wird der Kaufpreis gef t. so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Keichs bankdiskont hinzugeschlagen werden. 6 11
Der Besitzer der in den §§ 1 bis 7 genannten sowie derjenigen Waren, für welche auf Grund des § 8 Höchstpreise festgesetzt werden, ist verpflichtet, sie der zuständigen Behörde auf ihre Aufforderung zu überlassen. Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtigung der Höchstpreise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Ware von der Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen endgültig
festgesetzt. 12
Die Landestentralbehörde oder die von ibr bestimmten Behörden erlassen die erforderlichen Anordnungen und Ausführungsbestimmungen. § 13.
Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den nach § 12 erlassenen Ausführungesbestimmungen t oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder der der zu⸗ ständigen Behörde nach § 11 nicht nachkommt, wird mit bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen “
Diese Verordnung tritt am 14. Dezember 1914 in Krast. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 10. Dezember 1914.
Der Stellvertreter des Rei Delbrück.
“
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Er zeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartaffe stärkefabrikation.
Auf Grund des § 3 des
vom 4. August 1914 (Reichsgeseßbl. S. 389) in der Fassung
der Bekanntma vom 28. Oktober 1914 S. 458) hat der Bundesrat folgende erlaßsen: 1.
Der Preis für die Tonne inkändischer Futter. uder Feldünrtesseha 4 8 8 8
vinzen Ost 8 .. Brandenburg, in den Mecklendurg⸗Stretitz