1914 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Anhalt, in den Fürstentümern Schwarrburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer ͤͤ11“*“ im dritten Preisgebiete, nämlich in den preußischen Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, Westfalen ohne den Regierungs⸗ bezirk Arnsberg und den Kreis Recklinghausen, im Kreise Grafschaft Schaumburg, im Großherzogtum Oldenburg ohne das Fürstentum Birkenfeld, im Herzogtum Braunschweig ohne den Kreis Blankenburg und das Amt Calvörde, in den Fürsten⸗ tümern Schaumburg⸗Lippe, Lippe, in Lübeck, Bremen, Hamburlg. . . . . Q N.39,00 ℳ; im vierten Preisgebiete, nämlich in den übrigen Teilen des Deutschen Reichs . . . . . . . .40,50 ℳ. Dem Produzenten gleich steht jeder, der Kartoffeln verkauft, ohne ch vor dem 1. August 1914 gewerbsmäßig mit dem An⸗ oder Ver⸗ aufe von Kartoffeln befaßt zu haben. Der Höchstpreis eines Preisgebiets gilt für die in diesem Gebiete produzierten Kartoffeln. 1 Die Höchstpreise gelten nicht für Verkäufe, die eine Tonne nicht übersteigen. 5

§ 2. Der Preis für Erzeugnisse der inländischen Kartoffeltrocknerei und Kartoffelstärkefabrikation darf beim Verkaufe durch den Trockner oder Stärkefabrikanten nicht übersteigen für den Doppelzentner: ͤö Kartoffelschnitzel... 1u““ ö eeeeeböö“; 27,50 trockne Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl.. 29,80 Bei allen weiteren Verkäufen darf der Preis nicht übersteigen für den Doppelzentner:

trockne Kartoffel⸗ Kartoffel⸗ Kartoffel⸗ Kartoffelstärke flocken schnitzel walzmehl und Kartoffel⸗ stärkemehl

in der preußischen Provinz Ost⸗ preußen .. in den übrigen Teilen des ersten Pregebieg, im zweiten Preis⸗ gebiete. 8

24,30 23,05 227,80

28,80 29,30 29,80 30,30

25,30 25,80 26,30 26,80

24,05 24,55 25,05 ““ 25,55 Die Höchstpreise im Abs. 2 erböhen sich bei Verkäufen, die eine Tonne nicht übersteigen, um 0,60 Mark für den Doppelzentner.

Ein nach den Absätzen 2 oder 3 in einem Preisgebiete bestehender Meierc gilt für die Erzeugnisse, die in diesem Geblet abzu⸗ ehmen sind.

3. Die Höchstpreise 1 und § 2) gelten für Lieferung ohne Sack, ei Kartoffewalzmehl, krockner Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl

für Lieferung mit Sack. . Sie gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bei den Höchstpreisen nach § 1 und § 2 Abs. 1 bis zu zwei, bei den Höchstpreisen nach § 2 Abs. 2 bis zu eins, bei den Höchstpreisen nach § 2 Abs. 3 bis zu drei vom Hundert Jahres⸗ zinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. § 4.

Die Höckstpreise nach § 1 und § 2 Abs. 1 schließen die Kosten des Transperis bis zum nächsten Güterbahnbofe, bei Wassertransport bis zur nächsten Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes sowie die Kosten der Verladung ein. 1

Die Höchstpreise nach § 2 Abs. 2 schließen die Kosten des Transports bis zum Bahnhol des Ortes ein, wo die Ware abzu⸗ nehmen ist.

Die Höchstpreise nach § 2 Abs. 3 gelten ab Lager.

8

. § 5. Dke Hse sipreise nach § 1 und § 2 Abs. 1 und 2 dieser Ver⸗ ung ind . prelse im Sinne von § 2 Abs. 1, die Höchstpreise nach Abs. 3 dieser Verordnung sind Höchstpreise im Sinne von § 2 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4 August 1914 (Reichsgesetzbl. S 339) in der Fassung der Bekanntmachung über

Höchstpreise vom 28. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 458).

Diese Verordnung tritt am 14. Dezember 1914 in Kraft. Der

Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

rlin, den 11. Dezember 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück.

Bekanntmachung. Am Donnerstag, den 24. d. M., Nachmittags, bleiben die Bureaus und Kassen der Reichshauptbank geschlossen. Berlin, den 10. Dezember 1914. 8 Reichsbankdirektorium von Glasenapp. Kauffmann.

ͤ1““ Auf Grund des § 804 der Reichsversicherungsordnung wird nach Anhörung des Vorstands der B. Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft der Prämientarif für die Zweiganstalt dieser Berufsgenossenschaft, der am 9. Dezember 1911 festgesetzt wurde und mit dem 31. Dezember 1914 abläuft, bis auf weiteres verlängert. München, den 10. Dezember 1914. 1 K. Landesversicherungsamt. von Müller, K. Präsident.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 109 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4566 eine Bekanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangsversteigerung von Gegenständen des icchen Vermögens, vom 10. Dezember 1914, und unter Nr. 4567 eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak, vom 10. Dezember 1914. Berlin W. 9, den 11. Dezember 1914. Kaiserliches Postzeitungsamt. -— 1“

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 110 8 Reichsgesetzblatts enthält unter 1 Nr. 4568 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für „altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel, 1— und Zinn, vom 10. Dezember 1914. Berlin W. 9, den 11. Dezember 1914. eeets e eheearnn rüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 111 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4569 eine Bekanntmachung, betreffend den Aufruf des Landsturms, vom 10. Dezember 1914, und unter

Nr. 4570 eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation, vom 11. Dezember 1914.

Berlin W. 9, den 11. Dezember 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt.

Bekanntmachung.

Zufolge Königlicher Ermächtigung erteilen wir auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Landwirtschaftlichen Hypo⸗ thekenbank in Frankfurt a. M. das Recht zur Aus⸗ auf den Inhaber lautender Schuldverschrei⸗ ungen nach Maßgabe der jetzt geltenden Satzung der Bank und nach Maßgabe einer von der Bank zu erlassenden und von uns zu genehmigenden, die Ausgabe der Papiere, ihre Verzinsung, Kündigung und etwaige Verlosung regelnden An⸗ weisung. Berlin, den 4. Dezember 1914 Der Justizminister.

1 Beseler. Der Minister des Innern.

von Loebell.

Der Finanzminister. Lentze. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V. Richter.

Justizministerimm.

Dem Landgerichtsrat Schmidt in Wiesbaden und den Amtsgerichtsräten August Hoffmann in Ratibor, Honervogt in Burgsteinfurt und Schnieder in Hörde ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Strasser aus Halle a. S. bei dem Amts⸗ gericht in Eisleben, der frühere Rechtsanwalt Uth bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, der Gerichtsassessor Dalen bei dem Landgericht III in Berlin mit dem Wohnsitz in Char⸗ lottenburg, der Gerichtsassessor Dr. Hermann Wahl bei dem Amtsgericht in Trachenberg, der früͤhere Gerichtsassessor Dr. Walter Sommerbrodt bei dem Oberlandesgericht in Frank⸗ furt a. M. und der frühere Gerichtsassessor Dr. Rudolf Schneider bei dem Landgericht in Posen.

Die Rechtsanwälte und Notare Justizrat Schulz in Gold⸗ berg i. Schl. und Wille in Kappeln, der Notar, Justizrat Dr. Clemens in Cöln sowie die Rechtsanwälte Justizrat

Michaelsohn in Posen, Dr. Thayssen in Berlin und Heyde⸗

man in Kleve sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Es sind verliehen etatsmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen dem Regierungs⸗ und Baurat Otto Krüger in Posen; für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Stüve in Rheine, Ruge in Königsberg (Pr.) und Goldschmidt in Magdeburg, und für Regierungsbaumeister den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Grohnert in Münster, Rohde in Berlin und Franz in Brügge.

Dem Regierungsbaumeister des Hochbaufachs Kniese in Ratibor ist eine etatsmäßige Stelle als Regierungsbaumeister verliehen worden.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Molden⸗ hauer, bisher in Marggrabowa, ist zur Eisenbahndirektion nach Königsberg (Pr.) versezt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Paul Friedländer ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät und

der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Willy Kabitz in Breslau zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen und natuwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗Universität in Münster ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Dem Kreistierarzt, Veterinärrat Rust in Breslau ist die kommissarische Verwaltung der Stelle des Regierungs⸗ und Veterinärrats bei der Königlichen Regierung in Breslau über⸗ 111AA2“ v

ANichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Dezember 1914.

Das Befinden Seiner Majestät des Kaisers und Königs hat sich weiterhin erheblich gebessert. Der Katarrh ist fast ganz beseitigt, die Temperatur ist normal.

In der am 11. Dezember unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeug⸗ nisse der Kartoffeltrocknerei die Zustimmung erteilt. Die Voͤr⸗ lage, betreffend den Besoldungs⸗ und Pensionsetat für die höheren Beamten bei der Reichsversicherungsanstalt für An⸗ gestellte auf das Geschäftsjahr 1915, wurde angenommen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen hielt heute eine Sitzung.

Großbritannien und Irland.

Die Ernennung des Generalleutnants Sir Jam es Murray zum Generalstabschef wird amtlich mit geteilt.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist der Schiedsgerichtsvertrag zwischen England und Por⸗ 80 in London unterzeichnet worden. Der Vertrag, der auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen ist, besteht aus drei Artikeln. Die Einleitung nimmt Bezug auf den Artikel 1 der Haager Konvention vom 29. Juli 1899 und sagt:

Beide Länder wüuünschten durch ein weiteres feierliches Abkommen die alte Freundschaft und das Bündnis zu bestätigen und aus den

gegenseitigen Beziehungen nach Möglichkeit alles zu entfernen, wa die Freundschaft und das Bündnis beeinträchtigen könnte.

Sie kamen

deshalb überein, strittige Fragen gemäß den Artikeln des Vertrages 8

einem Schiedsgericht zu unterbreiten.

Der letzte Schiedsgerichtsvertra

Portugal wurde vor fünf Jahren geschlossen.

Die Schiffsfrachten sind der „Times“ zufolge ständig im Steigen begriffen, da die verfügbaren Schiffe den Ansprüchen nicht annähernd genügen. Britische Käufer ahlen 35 Schilling für die Tonne bei Kornfrachten von rgentinien nach England. Neutrale Verfrachter erhalten bis 55 Schilling für die Tonne Korn nach Italien, Holland und Skandinavien. Für Baumwolle werden Tonne nach England und 80 Schilling Der Erste Lord des Schatzamtes hat ein Komitee bestellt, das die Forderungen von britischer oder Schiffe und Schiffsladungen, die als Prisen erklärt oder zurückgehalten werden, entgegennimmt, begutachtet und Vor⸗ schläge über die Berücksichtigung der Ansprüche erstattet.

Die erste Nachwahl zum Unterhaus, nachdem das Homerulegesetz die Königliche Genehmigung erhalten hat, hat am 9. Dezember in Tullamore in Irland stattgefunden. Ihr Ergebnis war nach dem „Daily Mail“ überraschend, da

60 Schilling die nach Italien gezahlt.

zwischen England und

5 8

1

1

neutraler Seite gegen

der offizielle Kandidat der nationalistischen Partei von einem

unabhängigen Nationalisten geschlagen wurde.

Italien.

Die Deputiertenkammer hat gestern den Gesetzentwurf

über die Bewilligung von sechs Budgetzwölfteln bis

zum 30. Juni 1915 und die damit zusammenhängenden Finanz⸗

maßregeln mit 260 gegen 45 Stimmen angenommen.

Spanien.

In der Deputiertenkammer erklärte gestern der

Minister des öffentlichen Unterrichts Bergamin im Laufe der

Debatte über das Unterrichtsbudget, daß die geforderten Mehr⸗ ausgaben von denjenigen bekämpft würden, die Spanien ins Verderben führen. Romanones entgegnete hierauf, wie „W. T. B.“ meldet, die Kammer könne die Debatte nicht fortsetzen, solange Bergamin Minister sei. drohten, den Saal zu verlassen. Unter großer Erregung kündigte Bergamin an, er werde zurücktreten. Darauf wurde die Sitzung geschlossen.

Der König hat den Finanzminister Grafen von Bugallal mit der einstweiligen Führung des Unterrichtsministeriums be⸗ auftragt.

Portugal. Der Präsident der Kammer Coutinho ist nach einer

Die Liberalen

Meldung des „W. T. B.“ mit der Bildung des Kabinetts

betraut worden. Dänemark. . Die Regierung hat gestern ein Ausfuhrverbot für alle Sorten Leder, ausgenommen Ziegenfelle, sowie für alle Lämmer und Schaffelle, Braunsteine, Leinsaat, Soyabohnen nnd Mar⸗

garine erlassen. Türkei.

Der Sultan hat gestern den General Liman Pascha und den Vizepräsidenten der Kammer, einen Bruder des Ober⸗ hauptes der .“ in Marokko, Emir Ali Pascha in Audienz empfangen.

Das Amtsblatt veröffentlicht ein vom 7. Dezember datiertes Gesetz, das bestimmt, daß Zinsen und Kapital⸗ tilgungen der Anlehensobligationen oder Schatzbons, die vom Osmanischen Staat oder von osmanischen Gemeinden emittiert worden sind und sich im Besitz von Angehörigen der kriegführenden Staaten oder ihrer Verbündeten befinden, ebenso wie Zinsen⸗ und Kapitaltilgungen von Obligationen und ferner Dividendenauszahlungen osmanischer Aktiengesell⸗ schaften an die oben bezeichneten Besitzer bis zur Wieder⸗ herstellung des Friedens nicht ausgezahlt werden dürfen. Die Aktiengesellschaften haben auf Anordnung des Finanz⸗ ministers jedoch den einbehaltenen Betrag bei einer von der osmanischen Regierung zu bestimmenden Bank zu hinterlegen. und Kapitaltilgungen von Anleihen, die seitens der

ürkei in Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn unter⸗ gebracht sind, werden nach wie vor bei den vorgesehenen Zahl⸗ stellen ausgezahlt werden, mit Ausnahme jedoch derjenigen Zahlstellen, die sich in feindlichen Ländern befinden. An Angehörige der feindlichen Staaten wird auch für Zins⸗ zahlungen und Kapitaltilgungen für diese Anleihen bei keiner Zahlstelle Zahlung geleistet. Finsen und Kapitaltilgungen anderer als der oben erwähnten Anleihen, deren Titel sich in Händen von Angehörigen der neutralen Staaten be⸗ inden, werden beim türkischen Finanzministerium in Kon⸗ FS.zx, ausgezahlt. Das Finanzministerium ist mit der erforderlichen Ausarbeitung der Unterlagen für die Kon⸗

trolle der Staatsangehörigkeit der Inhaber der Anleihetitel.

zwecks Nachweises ihres Besitzes beschäftigt.

Ein zweites im Amtsblatt veröffentlichtes Gesetz bestimmt, daß für gewöhnliche und Handels schulden kürkischer Untertanen an Angehörige der feindlichen krieg⸗ führenden Staaten und ihrer Verbündeten, sofern 886 Schulden am 23. September 1914 oder nach diesem Fetüetths faͤllig geworden sind, keine Zinsen zu zahlen sind. Die Nichteintreibung von Schulden un anderen Verpflichtungen gegenüber Eingel⸗ und juristisch

2

nach si

SS .

Personen, die feindlichen Staaten oder deren Verbündeten an⸗

wird während des Krieges keine rechtlichen Folgen ziehen. Das Gesetz untersagt ferner jede Zahlung von in der Türkei lebenden Einzel⸗ oder juristischen Per⸗ sonen an Länder oder Kolonien der feindlichen kriegführenden Staaten. Das Verbot bezieht sich auf Zahlungen in Geld⸗ sorten, Schecks oder Wechseln oder auf dem Wege der Ver⸗ rechnung. Die Uebertretung dieser Vorschrift wird in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu tausend Pfund oder Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahr bestraft. Von zuverlässiger Seite wird gemeldet, daß die ussischen Militärbehörden gewaltsam in das türkische

gehören ch

Konsulat in Urmia eindringen wollten und einige türkische

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wie das „Reutersche Bureau“ meldet,

Soldaten, die sich ihnen entgegenstellten, niederschossen. Der türkische Konsul wurde, nachdem er unerhörte Grausamkeiten erlitten hatte, unter Bedeckung nach Tiflis gebracht. Einige persische Geschäftsleute wurden in Anklagezustand versetzt unter er Beschuldigung, den Kurden Munition geliefert zu haben.

Bulgarien.

B . 2 8 5 Der König empfing gestern eine parlamentarische Kommission, die ihm die Antwort der Sobranje auf die Thronrede überbrachte, und hielt bei dieser Gelegenheit eine Ansprache, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ sagte: Es ist mir immer angenehm gewesen, Abgeordneten der National⸗ versammlung zu begegnen und mit ihnen Gedanken über die Lage und Verwaltung des Landes auszutauschen. Aber in diesem Jahre in⸗ mitten der Ereignisse, die sich um uns abrollen, ist eine Berührung mit den Vertretern des Volkes nicht ohne gewisse Bedeutung für den Staat. Ich wünsche von Ihnen, meine Herren, zu hören, welches heute die Sorgen des Volkes sind, und Sie an den Gedanken teilnehmen zu lassen, die meine Seele hegt, und an dem Glauben, den ich habe, daß der Staat dank der Festigkeit und Weisheit der Bulgaren unverletzt und unbedroht in seiner Zukunft aus den neuen Prüfungen hervorgehen wird. Fürwahr ich bin stolz, den Tißabe der bulgarischen Nation Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Als sie im Jahre 1912 mit Einmütigkeit, Schwung und Tapferkeit, die bisher nicht übertroffen wurden, einen mächtigen Gegner zerbrach, erkannte die Welt ihre außerordentlichen militärischen Eigen⸗ schaften. Aber die Bürgertugenden, die sie zeigte, als sie in der Not männlich die Schläge des Schicksals ertrug und sich eifrig daran machte, die vorgesetzten Ziele zu erreichen, haben ihr eine größere Achtung des Auslandes erworben als die Stege, und die Herzen aller dem Vaterlande ergebenen Söhne zu neuer Glut entfacht. Heute, wo die Welt in Flammen steht, wo die Feuersbrunst sich aus⸗ breitet und sich uns nähert heute, wo die benachbarten Völker in Unruhe sind und ihre Truppen kriegsbereit halten, hat unsere Nation sich ein Urteil über die Lage gebildet und ihre Haltung mit Kalt⸗ blüͤtigkeit und Klugheit bestimmt, die unleugbare Beweise politischer Weisheit und Reife sind. Jetzt sind die Augen des Königs und des Volkes auf Sie gerichtet, auf die Ratschläge, die Sie geben, und auf die Meinungen, die Sie zum Ausdruck bringen. Ich stelle Ihre Sorge für das vaterländische Wohl fest, und Ihren Entschluß, alles auf dem Altar der vpaterländischen Interessen zu opfern. Dies gibt mir Sicherheit und flößt mir die Gewißheit ein, daß auch in der Zukunft volle Uebereinstimmung zwischen der Nation und der Krone herrschen wird und daß wir aus dieser Uebereinstimmung die Kraft schöpfen werden, um die Zukunft Bulgariens sicherzustellen. Möge Gott über den Geschicken des Vaterlandes wachen und unsere gemein⸗ samen Bemühungen mit Erfolg krönen.

In der Sobranje richtete der Abg. Utschormansky (Regierungspartei) an den Finanzminister eine Anfrage, be⸗ treffend die vom Kabinett Geschow zu Beginn des Balkan⸗ krieges ohne Bewilligung der Sobranje dem König von Monte⸗ negro leihweise überlassenen 2 ½ Millionen Francs. Utschor⸗ mansky beabsichtigt, den Antrag einzubringen, daß die Minister des damaligen Kabinetts Geschow zum Ersatz der Summe an⸗ gehalten werden.

Der Feldmarschall Freiherr von der Goltz ist gestern nacht in Sofia eingetroffen und am Bahnhof von den Ge⸗ seraea Deutschlands und der Türkei sowie den Militärattachés

er Zentralmächte und der Türkei begrüßt worden.

Der rumänische Gesandte besuchte gestern nachmittag den Ministerpräsidenten und erklärte ihm obiger Quelle zufolge, daß zukünftig der Durchfuhr bulgarischer Waren durch rumänisches Gebiet keine Schwierigkeiten bereitet werden würden. 8 Amerika.

Der Präsident Wilson hat dem Staatssekretär des Krieges aufgetragen, genügende Truppen nach Naco in Arizona zu senden für den Fall, daß die Kämpfenden in Mexiko die Grenze überschritten. Der General Bliß hat darauf den Be⸗ fehl erhalten, sich mit drei Batterien Feldartillerie nach Naco zu begeben.

Der Staatssekretär des Krieges stellt in dem gestern veröffentlichten Jahresbericht den „Central News“ zufolge fest, daß die Vereinigten Staaten am 30. Juni über eine mohile Armee von 1495 Offizieren und 29 405 Mann so⸗ wie über eine organisierte Miliz von 8323 Offizieren und 119 087 Mann verfügten und mit der Nationalgarde im besten Falle 9818 Offiziere und 148 493 Mann aufbringen könnten. Der Staatssekretär empfiehlt die sofortige Bewilligung weiterer 25 000 Mann und 1000 Offtziere.

Der Staatssekretär der Marine sprach gestern, im Marinekomitee des

Repräsentantenhauses die Ueberzeugung aus, daß die Ver⸗

einigten Staaten nach dem gegenwärtigen Kriege noch leichter friedliche Beziehungen zu Europa unterhalten würden

als vorher. Auf eine Anfrage, ob die Verteidigungsein⸗ richtungen der Vereinigten Staaten zur See genügten, ant⸗ wortete der Staatssekretär, daß, was Transportschiffe und ähn⸗ liche Fahrzeuge betreffe, das Land jederzeit versorgt sei und

sehr guter Lage befinde.

kraal gefunden und identifiziert worden. Bureau“ meldet,

sich mit der steigenden jährlichen Vergrößerung der Flotte in

Afrika.

Generals Beyers ist bei Vliege⸗ Wie das „Reutersche hat die Untersuchung ergeben, daß Beyers nicht verwundet war, sondern der Tod durch Ertrinken er⸗

Die Leiche des

folgte. 8 8

2

Westlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 12. Dezember,

Vormittags.

T. B.) In Flandern griffen gestern die Franzosen n Richtung östlich Lungermarck an. Sie wurden zurück⸗

8 1““ 8 8 geworfen und verloren etwa zweihundert Tote, dreihundert⸗ vierzig Gefangene. Unsere Artillerie beschoß den Bahnhof Ypern zur Störung feindlicher Truppenbewegungen.

Bei Arras wurden Fortschritte gemacht. In Gegend Souain Perthes griffen die Franzosen erneut ohne jeden Erfolg an. Im Argonnerwalde versuchten die Franzosen nach wochenlangem rein passivem Verhalten einige Vorstöße; sie wurden überall leicht abgewiesen. Dagegen nahmen die deutschen Truppen wiederum einen wichtigen fran⸗ zösischen Stützpunkt durch Minensprengung. Der Gegner erlitt starke Verluste an Gefallenen und Verschütteten; außerdem machten wir zweihundert Gefangene. Bei Apremont südöstlich St. Mihiel wurden mehrfache heftige Angriffe der ie a metsech ebenso auf dem Vogesenkamm in 8 Oberste Heeresleitung.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 12. Dezember, Vormittags. (W. T. B.) An der ostpreußischen Grenze warf unsere Kavallerie russische Kavallerie zurück und machte dreihundert⸗ undfünfzig Gefangene

Südlich der Weichsel in Nordpolen entwickeln sich unsere Operationen weiter, in Südpolen wurden russische Angriffe von österreichisch⸗ungarischen und unseren Truppen abgeschlagen.

Oberste Heeresleitung.

Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Unsere Operationen in den Kaxrpathen verlaufen planmäßig. Der Feind leistete gestern zumeist nur mit Nach⸗ huten Widerstand, welche geworfen wurden. In Galizien ist noch keine Entscheidung gefallen. Wo die Russen angriffen, wurden sie unter schweren Verlusten zurückgewiesen. Die Ruhe an unserer Front in Polen hielt auch gestern an. Przemysl ist vom Gegner nur eingeschlossen, nicht angegriffen. Die stets unternehmungsfreudige Besatzung beun⸗ ruhigt die in achtungsvoller Entfernung vom Festungsgürtel sich haltenden Einschließungstruppen fast täglich durch kleinere und größere Ausfälle.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes:

8

von Hoefer, Generalmajor.

Budapest, 11. Dezember. (W. T. B.) Wie das Blatt

„Az Est“ meldet, ist das Komitat Saros von den Russen gänzlich geräumt worden. Die Russen verließen das Territorium des Komitats über den Duklapaß. Bartfeld ist wieder in unserem Besitz. In dem Zempliner Komitat befinden sich nur noch einige zerstreut umherirrende Abteilungen und weitere schwache Abteilungen in der Gegend des Uzsoker Passes sowie in der Marmaroser Ortschaft Majdanka. An

beiden Stellen fühlen sich die Russen zu schwach zur Offensive.

Bartfeld hat kaum gelitten.

Südlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗

meldet: Auf dem südlichen Kriegsschauplatz keine wesentlichen

Vorfälle. Die angeordneten Verschiebungen vollziehen sich im

allgemeinen ohne größere Kämpfe mit dem Gegner.

Der Krieg zur See.

London, 11. Dezember. Bureau“ meldet amtlich: Die Seeschlacht vom 8. Dezember dauerte mit Zwischenpausen fünf Stunden. Die „Scharnhorst“ sank nach drei Stunden, die „Gneisenau“ . Stunden später. Es scheint kein englisches Schiff verloren zu sein.

London, 12. Dezember. (W. T. B.) Die „Exchange Telegraph Company“ meldet aus New York: Ein drahtloser Bericht aus Port Stanley besagt, daß der Admiral Graf von Spee mit dem Flaggschiff „Scharnhorst“ unterge⸗ gangen ist

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 11. Dezember. (W. T. B.) Die türkische Flotte beschoß gestern die Umgebung von Batum und beantwortete so die russische Behauptung, daß die osmanischen Kriegsschiffe vom Schwarzen Meer weggefegt und die Schiffe „Sultan Javus Selim“ und „Midilli“ außer Ge⸗ fecht gesetzt sien. In dem gestern gemeldeten, für die Türken glücklichen Kampfe hatten die Russen 100 Tote und eine An⸗ zahl Verwundeter.

8 Kunst und Wissenschaft. 1““

Im Hause Viktoriastraße 27 findet zurzeit eine Ausstellung für Holzbildkunst statt, deren hauptsächlicher Zweck es sein soll, das Holz als Matertal für Bildwerke bei Künstlern und beim Publikum zu größerer Beliebtheit zu bringen. Man mag über den künstlerischen Wert der Ausstellung geteilter Meinung sein das eine lehrt und beweist sie jedenfalls: die Verwendbarkeit des Holzes für künstlerische Gebilde ist erstaunlich vielseitig. Besonders Gotthard Sonnenfeld vermag mit seinen Holzplastiken wechselvolle Wirkungen zu erzielen, und er entfaltet immer eine beachtenswerte Kunstfertigkeit. Geschickt und kunstfertig ausgeführte Werke sieht man auch sonst noch in der Aus⸗ stellung und oft ist man versucht zumal bei farbigen Werken —, durch Klopfen festzustellen, ob eine Figur aus Ton, Wachs oder Holz besteht, da man ihr das Material nicht ansieht. Und hierin liegt ein großer Fehler. Jedes Material hat seine eigene Schön⸗ heit, die nur ihm innewohnt, und es erfordert bei der künstlerischen ve genaue Berücksichtigung der darauf beruhenden künstlerischen Gesetze. Der einsichtige Bildschnitzer wird also die schöne Maserung, die fest und scharf perlaufenden Schnitt- linien und zierliches, krauses Kleinwerk, das man im wei Holz so gut herausbilden kann, zur Geltung bringen. Dabei sordert das Holz aber keineswegs eine grobklötzige Stilisierung. 8 Studium altdeutscher Bildwerke von der Art derjenigen Tilman Riemenschneiderz kann den Künstler delehren. daß das Holz die behutsamsten und feinsten Durchdildung die zartesten und innigsten Auedrudsmöglichkeiten zuläßt. Sta stilisierte Holzfiguren wie die von Taschner und Barlach. 8 die sich an sich nichts einwenden läßt, sind deshald keinessalls die .s erstrebenswerten Vorbilder. Sodiel steht ader undedhegt sest, daß sich auf dem Gebiete der Holzplastik die Kunstsertigkeit nur dann zu reiner Kunst erheben kann, wenn die schöne Foim des Holzes gewahrt und klar zur Anschauung gebracht wird Und wenn es nicht einer Wachs⸗ oder 1en r. zum Ver. wechseln ähnlich ist. Diese verhängnisvolle Aehnlichkeit mit

(W. T. B.) Das „Reutersche

anderen Materialien wird durch matte Färbungen, Beizungen und Tönungen noch gefördert. In bezug auf die farbige Haltung einer volzskulptur kann aber wiederum die altdeutsche Kunst mit ihren kräftig bunten geschnitzten Werken als Beispiel hingestellt werden⸗ Die alten deutschen Meister wußten, daß eine herzhafte bunte Färbung im Verein mit glitzerndem Gold dem Charakter einer Holzskulptur am besten entspricht.

Sieht man sich nun unter dem Gesichtswinkel dieser fast selbst⸗ verständlich anmutenden Gesetze die Ausstellung an, so findet man leider nur wenig Werke, in denen der reine Holzschnitzstil einigermaßen gewahrt worden ist. A. Pucheggers famose Tierplastiken stehen da, was Reinheit des Stiles und künstlerische Bewältigung anbelangt, an erster Stelle. Auch der ruhende Hirsch von Hans Wahl ist in dieser Beziehung lobend zu erwähnen. Schmidt⸗Cassel fällt besonders mit seiner „Klatschbase“ angenehm auf, und die schreitende „Diana“ von Paul Leibküchler erweist sich in der Haltung und in der künstlerischen Lösung als gutes Werk. Als bessere Arbeiten sind auch noch die „Gotische weibliche Figur“ und eine „Madonna mit Kind“ von Hermann Möäöller zu nennen, der sichh freilich durch allzu engen Anschluß an alte Kunstwerke die Lösung leicht macht.

SPr. P.

In der Münchener Akademie der Wissenschaften legte kürzlich Geheimrat Paul eine Abhandlung des Tübinger Professors Dr. Her⸗ mann Fischer vor, die für die Entstehung des Nibelungen⸗ liedes eine neue Erklärung versucht. Die Untersuchungen über die mittelhochdeutschen Gedichte von den Nibelungen haben sich in den letzten Jahren besonders an den zweiten Teil der Erzählung gebeftet, namentlich an die Figur des Bischofs Pilgrim von Passau (971 991), der so ganz ungeschichtlicherweise im Gedicht vorkommt, und an die Notiz der „Klage“, daß er durch seinen Schreiber Konrad die Ge⸗ schichte habe lateinisch aufzeichnen lassen. Während Gustav Roethe diese Notiz nicht nur, wie die meisten früberen Forscher, für seschicht⸗ lich hielt, sondern auch einiges über den Inhalt jener „Nibelungias“ und ihr Verhältnis zum Waltharius ausführt, hat Fr. Vogt ihre Geschichtlichkett geleugnet, sie für eine der sattsam bekannten Quellenfabeln erklärt und auf die Möglichkeit hingewiesen, daß das Nibelungenlied mit dem Passauer Bischof Wolfger von Ellen⸗ brechtskirchen (1191 1204), dem bekannten Dichtergönner, zu⸗ sammenhängen könnte. Fischer kommt zu demselben Ergebnis, das er etwas genauer auszuführen und zu begründen versucht. Er bekennt, durch das Werk von J. Bédier über die französische Heldensage auf die Frage geführt worden zu sein, wo wohl der Besteller des Nibelungenliedes und ob er vielleicht in geistlichen Kreisen zu suchen sei. Er hat zu dem Zweck die deutschen Epen vom Anno bis zur Kudrun (außer den Erzählungen rein geistlichen Stoffes) auf ihren Inhalt an geistlichen Ausdrücken, mehr noch an geistlichen Vorstellungen, kirchlichen Einrichtungen und Persönlichkeiten durchgegangen und kommt erstens zu dem allgemeinen Ergebnis, daß der Stand des Verfassers nicht ausschlaggebend sei, weil mitunter geistliche Erzähler nichts oder sehr wenig, weltliche viel Geistliches hineingemischt haben, und zweitens zu dem besonderen, daß das Nibelungenlied eine un⸗ verhältnismäßig große Zahl von geistlichen Dingen und Personen enthalte, die durch den Stoff nicht gegeben, zum Teil an den Haaren herbeigezogen sind, deren Behandlung aber, wie schon Schönbach dargetan hatte, kirchlich durchaus richtig ist, während der Verfasser, sicher für höfische Kreise schreibend, in höheren weltlichen Regionen wenig Bescheid weiß. Ist aber der Empfänger ein geistlicher 1 so muß man an den Bischof Wolfger denken. Er sollte in seinem großen Vorgänger verherrlicht werden. Mit dieser Annahme der Entstehung für oder auch durch den Bischof kann zugleich die diplomatisch⸗literarische Stellung des Denkmals verständ⸗ licher gemacht werden: die frühe Verbindung mit der „Klage“, die doppelte Bearbeitung der beiden vereinigten Gedichte, aber auch das widerspruchsvolle Verhältnis zu Wolframs Parzival. Im Nibe⸗ lungenlied müßte man demnach die bewußte Schöpfung eines neuen Evos auf Grund alter Sage sehen, wobei es Nebenfrage bleibt, ob die gelegentlich durchscheinenden Lieder erste Einzelversuche waren und das Ganze die Krönung des Werkes, oder ob der Dichter des Ganzen sich zum Teil auf fremde Arbeit gestützt hat. Das Verhältnis zum Parzival kann nur durch persönlichen Verkehr der Dichter erklärt werden. Datür ist nicht ohne Bedeutung daß sich uns in dem durch König Philipp Mitte März des Jahres 1200 in Nürnberg gehaltenen Hoftag eine zeitlich wohl de Ge⸗ legenheit bietet, bei der nachweislich u. a. Wolfger von au und Wolframs Herr, der Graf von Wertheim anwesend waren, die bei Dichter also auch leicht anwesend gewesen sein können.

Banwesen.

Kriegsschiffe in früheren Zeiten. Das Dogma: See⸗ herrschaft bedeutet Welthandel, ist erst mit der englischen Weltberr⸗ schaft aufgekommen; die der alten Römer, deren Imperium an Aus⸗ dehnung und Volkszahl freilich mit dem britischen Imperium einen Vergleich nicht aushalten kann, das aber doch die damals be⸗ kannte und zum griechisch⸗römischen Kulturkreis Welt um. faßte, kannte ein solches Dogma nicht. Das Römerreich hat nur einmal und auch nur während eines Abschnitts seiner langen Geschichte eine Flotte und zwar

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