1914 / 296 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Füssen. Bekanntmachung. [737961 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsmannes und ehemal. Metzgermeisters Josef Schmid in Füssen wurde mit Beschluß des K. Amtsgerichts Füssen vom 12. Dezember 1914, da der bisherige Konkursverwalter Rechtsanwalt Sölch wegen Einberufung zum Heeresdienst auf seinen Antrag unterm 26. August 1914 enflassen und Rechts⸗ anwalt Dr. Kühne hier als neuer Kon⸗ kursverwalter aufgestellt wurde, die Gläu⸗ bigerversammlung berufen und Termin hiefür zur Beschlußfassung über Bei⸗ behaltung des neuen Verwalters oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie zugleich zur Prüfung nachträglich ange⸗ meldeter Forderungen anberaumt auf Montag, den 28. Dezember 1914. Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des Amtsgerichts Füssen §§ 78, 80, 93 98 K.⸗O. Füssen. den 14. Dezember 1914. W“ n. K. Amtsgerichts üssen.

Glauchau. [73881]

Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Otto Boeßneck & Co. in Glauchau wird auf Antrag des Verwalters der auf den 18. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, bestimmte Prüfungstermin auf den 12. Februar 1915, Vormittags 10 Uhr, verlegt.

Glauchau, den 14. Dezember 1914.

Königliches Amtegericht.

Glauchau. [73882] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Boeßneck in Glauchau wird auf Antrag des Ver⸗ walters der auf den 19. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, bestimmte Prüfungs⸗ termin auf den 13. Februar 1915, Vormittags 10 Uhr, verlegt. Glauchau, den 14. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht.

Gleiwitz. [73789] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Viktor Koppetzki in Plawniowitz ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 8. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer 50, bestimmt.

Gleiwitz, den 7. Dezember 1914.

Königliches Amtsgericht. 9. N. 15 b/14.

Gollub. Konkursverfahren. [73876] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 20. September 1913 zu Josephat verstorbenen Administrators Wilhelm Voß ist zur Anhörung der Gläubigerversammlung über den Antrag auf Einstellung des Konkursverfahrens Termin auf den 12. Januar 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht Gollub anberaumt. Gollub, den 11. Dezember 1914. 8 Abra ham, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hamburg. [73784] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Frauz Walda wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermine vom 25. November 1914 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Hamburg, den 12. Dezember 1914.

Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Hamburg. [73783] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Sedan Richard Minde, alleinigen Inhabers der Firma Ahnert & Co., Markisenfabrik, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termine vom 25 November 1914 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Hamburg, den 12. Dezember 1914.

Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.

Hirschberg, Schles. [73788] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 1. Juni 1913 in Hirschberg, seinem Wohnsitze, verstorbenen Technikers und Klempnereiinhabers Georg Ließ⸗ wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. i. Schl., den 12. Dezember

Königliches Amtsgericht.

Jauer. Konkursverfahren. [74008] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Knappe und Thomas in Jauer ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 14. Januar 1915. Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Jauer, Zimmer Nr. 10, anberaumt. 8

Jauer, den 9. Dezember 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Kattowitz, O. S. Beschluß. [73886] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Paul Rieger in Kochlowitz ist nach erfolgter Schluß⸗ SS aufgehoben worden. 6. N. 8, . Kattowitz, den 4. Dezember 1914.

Kiel.

Konkursverfahren. [74026] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Müllers Gustav Schmidt in Ottendorf wird nach erfolgter Ab⸗ dagteng des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Kiel, den 9. Dezember 1914

Königliches Amtsgericht. Abt. 21.

Koblenz. Konkursverfahren. [74021] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Jakob Heep, Inhaber eines Kurz⸗ und Wollwarengeschäfts in Koblenz, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 30. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 21, bestimmt. Koblenz, den 9. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.

Kolberg. [74003] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gustav Kison & Oscar Moses in Kolberg, Kalksand⸗ stein⸗ und Zementfabrik G. m. b. H., wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Kolberg, den 5. Dezember 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Kulmbach. [74025] Das Kgl. Amtsgericht Kulmbach hat das Konkursverfahren über das Vermögen des nunmehr verstorbenen Baugeschäfts⸗ inhabers Johann Hohlweg von Forst⸗ lasmühle als durch Schlußverteilung be⸗ endigt aufgehoben. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

Leipzig. [73794] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns August Bruno Liebezeit in Leipzig⸗Lindenau, Geraer⸗ straße 11, Inhabers eines Cementwaren⸗ u. Kunststei⸗ geschäfts unter der Firma: Bruno Liebezeit in Leipzig⸗Lindenau, Geraerstr. 12, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 11. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht. Abt. II A.

Leipzig. [73793]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Hermann Petzold in Leipzig, Gneisenaustr. 6 I, Inhabers eines Gastwirtschaftsartikel⸗Geschäfts in Leipzig, Katharinenstr. 4, Hof rechts, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben.

Leipzig, den 12. Dezember 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. IE Al.

Leobschütz. [73790] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Emma Hofrrichter, geborenen Engel in Leobschütz ist auf⸗ gehoben. Die Termine vom 17. Dezember 1914 und 4. Februar 1915 fallen fort. Leobschütz, den 12. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht. 2 N. 42/14.

Mainz. [74020]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adam Mergler III. in Mainz, alleiniger In⸗ haber der Firma „Kimbel u. Mergler“, Möbelfabrik daselbst, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Mainz, den 10. Dezember 1914.

Gr Amtsgericht Mainz.

Margonin. [73877] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alexander Dypoldt in Samotschin ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗ gleichstermin, für den Fall der Annahme des Vergleichs auch Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Anhörung der Gläubigerversammlung über die für die Mitglieder des Gläubigerausschusses fest⸗ zusetzenden Vergütungen auf den 4. Ja⸗ nuar 1915, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Mar⸗ gonin, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Margonin, den 5. Dezember 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

München. [73798] K. Amtsgericht München. Konkursgericht.

Am 14. Dezember 1914 wurde das unterm 1. Juli 1914 über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Josef Brief in München eröffnete Konkursver⸗ fahren als durch Zwangsvergleich beendet aufgehoben. Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden auf die aus dem Schlußterminsprotokolle ersichtlichen Beträge festgesetzt.

München, den 14. Dezember 1914.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

Myslowitz. [73889]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Siegmund Kall⸗ mann in Birkental wird, nachdem der

Königliches Amtsgericht.

in dem Vergleichstermine vom 8. 10 1914

angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗

stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Myslowitz, den 11. 12. 1914.

Königliches Amtsgericht. Neuhaldensleben.

[73787] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 8. Januar 1913 in Böddensell verstorbenen Mühlenbesitzers Heinrich Fleischer wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Neuhaldensleben, den 11. Dezember

1914. Königliches Amtsgericht.

Neukölln. [74014] Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Otto Richter in Neukölln, Wipperstraße 15 I, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin und Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 8. Januar 1915, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst, Berliner⸗ straße 65 69, Zimmer 19, ptr., bestimmt. Neukölln, den 9 Dezember 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 17.

Neukölln. [74004] Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Fehl⸗ guth zu Neukölln, Kottbuserdamm 103, ist zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderungen und zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 15. Januar 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ erichte hierselbst, Berlinerstr. 65— 69, 19, Erdgeschoß, bestimmt. Neukölln, den 14. Dezember 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 17.

Olbernhau. [73786] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Wilhelm Einhorn, Pappenfabrik in Olbernhau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Olbernhau, den 11. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht.

Schrimm. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Budzyuski in Schrimm ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 31. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst, Zimmer Nr. 12, bestimmt. Schrimm, den 9. Dezember 1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Stollberg, Erzgeb. [73777]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Futtermittelhändlers Oskar Albin Borsdorf in Oelsnitz i E. ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vg. zu einem Zwangs⸗ vergleiche Vergleichstermin auf den 28. Dezember 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht anberaumt worden. Der Ver⸗ leichsvorschlag und die Erklärung des

läubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Stollberg, den 14. Dezember 1914.

Königliches Amtsgericht.

VIotho. Konkursverfahren. [73879] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlers Friedrich Böker, Solterwisch 109, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke und über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 14. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Vlotho, den 14. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht.,

[74009] Wiehl, Kr. Gummersbach. Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gustav Schmidt, In⸗ haber einer Schuhwarenhandlung in Neudieringhausen, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗

[74006]

kräftigen Beschluß vom 8. 10. 1914 be⸗ N.

lichen Amtsgericht in Wiehl, Zimmer c. 1, anberaumt. Der Vergleichsvor⸗ schlag und die Erklärung des Gläubiger⸗ nusschuffes sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Wiehl, den 7. Dezember 1914. Müller, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Wimpfen. 174019] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Landwirts Christian Martin

Klenk zu Wimpfen am Berg wird nach

erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben.

Wimpfen, den 14. Dezember 1914. Großherzoglich Hess. Amtsgericht.

Wüstegiersdorf. [74005] Konkursverfahren.

Das Kontursverfahren über den Nachlaß des am 2. Mat 1913 in Wüstewalters⸗ dorf verstorbenen Kaufmanns Adolf Türk (Firma H. Schmidt) zu Wüste⸗ waltersdorf wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung hierdurch aufgehoben.

Nieder Wüstegiersdorf, den 12. De⸗ zember 1914. Königliches Amtsgericht.

Ziegenhals. [73773] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 25. Dezember 1913 ver⸗ storbenen Majors a. D. Otto Bayer aus Ziegenhals ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 28. Januar 1915, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 3, bestimmt. G Ziegenhals i. Schles., den 5. De⸗ zember 1914.

Königliches Amtsgericht.

Ziegenhals. [73774] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Josef Bittner in Ziegenhals, jetzt in Kattowitz, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Ziegenhals i. Schlef., den 5. De⸗ zember 1914. Königliches Amtsgericht.

Tarif⸗ ꝛc. Bekanntmachunger

der Eisenbahnen.

[73900]

Deutscher Eisenbahngütertarif Teil I. B. Frachtberechnung für Kleie⸗ sendungen. Die lt. Bekanntmachung vom 10 Dezember 1914 mit Wirkung vom 15. Dezember 1914 eingeführte Tarif⸗ vorschrift, wonach der Sp.⸗T III für Weizen⸗ und Roggenkleie sowie Gemenge von Weizen⸗ und Roggenkleie nur dann anzuwenden ist, wenn außer Erfüllung der sonstigen Tarifbedingungen im Frachtbriefe bescheinigt ist, daß der Verkauf der Kleie durch den Hersteller zu Preisen innerhalb der behördlich festgesetzten Höchstgrenze stattgefunden hat, gilt nicht für Kleie, für die keine Höchstpreise gelten, also nicht für Kleie vom Ausland und nicht für Kleie, die vor Einführung der Höchstpreise (4. November 1914) vom Hersteller ge⸗ kauft worden ist. Der Frachtbrief muß in der Spalte „Inhalt“ einen dahin⸗ ehenden Vermerk enthalten; die Eisen⸗ ahn ist auch in diesen . berechtigt, den Nachweis der Richtigkeit dieser Ver⸗ merke zu fordern.

Berlin, den 12. Dezember 1914.

Königliche Eisenbahndirektion

namens der beteiligten Verwaltungen.

[73942]

Ausnahmetarif für a. tierische und pflanzliche Fette und Oele sowie b. Oelfrüchte und Oelsaaten, wie im Spezialtarif I genannt. Mit Gültig⸗ keit vom 17. Dezember 1914 wird der Ausnahmetarif 2 Ie auf weitere deutsche Eisenbahnen ausgedehnt und als Einzel⸗ ausgabe (Preis 5 ₰) erscheinen. Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie das Auskunftsbureau, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 12. Dezember 1914.

Köntgliche Eisenbahndirektion.

[73899] Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächsischer Ver⸗ kehr, Heft 2. Mit Gültigkeit vom 17. Dezember 1914 wird im Ausnahme⸗ tarif 7d (Schwefelkiesabbrände) für den Verkehr von Staßfurt⸗Leopoldshall nach Triebes ein Frachtsatz von 38 für 100 kg eingeführt. Nähere Auskunft er⸗ teilen die beteiligten Güterabfertigungen

Berlin. den 12. Dezember 1914. Wien, Königl. Eisenbahndirektion K. K. Oesterreichische Staatsbahnen namens der beteiligten Verwaltungen.

[73943]

Ausnahmetarife 20 für Eicheln zu Futterzwecken, 2r für landwirt⸗ schaftliche Geräte usw. nach Ost⸗ preußen, 2s für Salpeter aller Art, 2t für Schwefelkies. Mit Gültigkeit

gleichstermin auf den 5. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem König⸗

Niederlausitzer Eisenbahn der einschränkende Zusatz „nur für den Wechselverkehr mit anderen Bahnen“ fort. Auskunft geben die betelligten Güterabfertigungen sowie das Auskunftsbureau, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 15. Dezember 1914. Königliche Eisenbahndirektion.

[73901]

Deutsch⸗ und niederländisch⸗russi⸗ scher Grenzverkehr. Die Frachtsätze für die Strecken Alexandrowo Thorn Landesgrenze und Sosnowice- Kattowi Landesgrenze im Anhang zum Gütertarif, 858 e ee Heft, gültig vom 8 tober alten 3

11ö] Stils 1913, und im

Tarif für die Beförderung von Leichen und lebenden Tieren, gültig vom

1 Januar alten. Stils 1904 sind auf⸗

neuen gehoben. Dafür sind inzwischen besondere Tarife für die im feindlichen Gebiete für Rechnung der deutschen Militärverwaltung betriebenen Strecken ab Landesgrenze ein⸗ geführt worden.

Bromberg, den 11. Dezember 1914. Königliche Eisenbahndirektion als

geschäftsführende Verwaltung. (8. E 549/14.)

[73902]

Frachtvergünstigungen für Aus⸗ landssendungen, die wegen des Krieges nicht zur Ausfuhr gelangt sind. Die in unserer Bekanntmachung vom 30. Oktober 1914 den Sendungen nach dem neutralen Auslande zugestandenen Grenzausfuhrfrachtsätze werden nur ge⸗ währt, wenn die Sendungen vor Ver⸗ zffentlichung eines Ausfuhrverbots auf⸗ geliefert worden sind. Ebenso werden die ermäßigten Frachtsätze nach Binnen⸗ umschlagsplätzen nur gewährt, wenn die Sendungen nach dem feindlichen Aus⸗ lande bis zum 1. August 1914 und die Sendungen nach dem neutralen Auslande vor Veröffentlichung eines Ausfuhrverbols aufgeliefert worden sind.

Bromberg, den 11. Dezember 1914. Königliche Eisenbahndirektion, zugleich namens der übrigen beteiligten Eisenbahn⸗

verwaltungen.

[73915] 1

Englisch⸗Deutscher Güterverkehr, Englisch⸗Bayerischer Güterverkehr, Französisch⸗Belgisch⸗Deutsch⸗Russi⸗ scher Güterverkehr, Frauzösisch⸗ Deutsch⸗Russischer Grenzverkehr, Belgisch⸗Deutsch⸗Russischer Greuz⸗ verkehr, Reexpeditionstarif für Flachs. Hauf, Hede, Werg usw. von Königsberg und Elbing nach Belgien, Terneuzen, der französi schen Nord⸗ und Staatsbahn, Nordisch⸗Belgischer Güterverkehr, Nordisch⸗Französischer Güterverkehr. Die bisherigen Tarife werden mit so⸗ fortiger Gültigkeit aufgehoben.

Cöln, den 12. Dezember 1914.

Königliche Eisenbahndirektion, auch namens der beteiligten Verwaltungen.

[739166

Französisch⸗Deutscher Güterverkehr über Belgien. Der bisherige Ta if wird mit soforriger Gültigkeit aufgehoben. Sendungen nach besetzten Stationen der französischen Nordbahn sind auf den Grenz⸗ stationen Herbesthal und Aachen West umzubehandeln. Beförderung über Richte⸗ rich Grenze, Dalbeim Grenze, Venlo und sonstige niederländische Wege ist vor⸗ läufig ausgeschlossen. Zugelassen ist Privat⸗ gut für die Militärverwaltung. Be⸗ förderung von sonstigem Privatgut ist im allgemeinen ausgeschlossen. Einzelne Privatgutsendungen dieser Art können mit besonderer Genehmigung zur Beförderung zugelassen werden. Alle Sendungen unter⸗ liegen dem Frankaturzwang, soweit nicht bei Privatgut für die Militärverwaltung letztere die Gewähr für die Zahlungs⸗ leistung der Frachtkosten übernitmmt. Nach⸗ nahmen sind ausgeschlossen.

Cöln, den 12. Dezember 1914.

Königliche Eisenbahndirektion auch namens der beteiligten Verwaltungen.

[73903] Mitteldeutsch⸗Südwestdeutscher

Güterverkehr (Tarifhefte 1—4) und Mitteldeutsch⸗Bayerischer Güterver⸗ kehr. Mit Geltung vom 1. Januar 1915 erhält der Absatz 12 (Schlacken) des Warenverzeichnisses des Ausnahmetarifs 2 eine neue Fassung. Näheres bei den b. teiligten Güterabfertigungen.

Erfurt, den 11. Dezember 1914.

Königliche Eisenbahndirektion.

[7390⁴] VPreußisch⸗ Heistsch-

verkehr. Am . Dezember d. Js. werden die Stationen Bodenteich und Wahrenholz des Direktionsbezirks Magde⸗ burg, Bremen⸗Neustadt Gbf. der Olden⸗ burgischen Staatsbahnen und Windisch⸗ eschenbach der Bayerischen Staatsbahnen in den Tarif einbezogen. Näheres bei den Abfertigungsstellen.

Erfurt, den 11. Dezember 1914.

Königliche Eisenbahndirektion.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbur

Verlag der Expedition (Koye) in Berlin. 8

vom 21. Dezember 1914 fällt im Geltungs⸗ gebiet dieser Ausnahmetarife bei der

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 ₰.

zeile

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Aenderung der Bundesratsverordnung über den b mit Kraftfahrzeugen und Ausführungsbestimmungen des Kriegs⸗ ministeriums zum § 2 der abgeänderten Verordnung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bahnmeister erster Klasse a. D. Lenz in Altona den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Bahnmeister a. D. Ziems in Löwenberg i. Schl., den Oberbahnassistenten a. D. Richter in Oels i. Schl., Scholz in Breslau, Wopp in Oliva, Kreis Danziger Höhe, Burgemeister und Liebenow in Weißenfels das Verdienst⸗ kreuz in Gold, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Reißner in Brockau, Landkreis Breslau, Taube in Liegnitz, den Eisenbahnzugführern a. D. Gummel in Hohengöhren, Kreis Jerichow II, und Schellmann in Liegnitz das Verdienstkreuz in Silber, dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Grüttner in Liegnitz, dem Eisenbahnlokomotivoheizer a. D. Röder in Weißenfels, dem Bahnhofsaufseher a. D. Gutschalk in Gräfenroda, Kreis Ohrdruf, dem bisherigen Eisenbahnanstreicher Städtler in Helba, Kreis Meiningen, und dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Deja in Bromberg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Menzky in Neisse, den Eisenbahnrangiermeistern a. D. Rogge in Schleusenau, Landkreis Bromberg, Schön in Scheibe, Kreis Glatz, und Ullrich in Siegendorf, Kreis Goldberg⸗Haynau, dem Eisen⸗ bahnhilfslademeister a. D. Lehmann in Saatz, Kreis Sagan, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Bürger in Bunzlau, Glowka in Schildau, Kreis Schönau, und Rother in Groß Leipe, Kreis Trebnitz, dem Bahnwärter a. D. Eckold in Erfurt, den Hilfsbahnwärtern a. D. John in Wan⸗ dritsch, Kreis Steinau, Lange in Schirpitz, Landkreis Thorn, und Seelke in Filehne, den Eisenbahnschrankenwärtern a. D. Franke in Hermsdorf, Kreis Roda, und Günther in Arns⸗ dorf, Landkreis Liegnitz, den bisherigen Eisenbahnvorschmieden Benker und Glöckner in Gotha, dem bisherigen Eisenbahn⸗ vorstellmacher Ehm ich in Siebleben, Kreis Gotha, dem bisherigen Eisenbahnwagenschlosser Winkler in Kohlsdorf, Landkreis Neisse, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Wertefrongel in Breslau, den bisherigen Eisenbahnmaschinenputzern Hof⸗ meister in Gerstungen, Kreis Eisenach, Kirchner in Vacha, Kreis Dermbach, und Malitzky in Eisenach, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Hildebrandt in Gotha, den bisherigen Eisenbahnarbeitern Hauke, Reichel und Richter in Breslau, dem bisherigen Eisenbahnwerkstattsarbeiter Schmechel in Schleusenau, Landkreis Bromberg, und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Jänsch in Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Burghardtroda, Kreis Eisenach, anstreichern Günther in Breslau und Lange in Ober Alt Lauban, Kreis Lauban, dem bisherigen Eisenbahn⸗ chraubenschneider Böhme in Siebleben, Kreis Gotha, und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Wiedermann in Nieder Bielau, Kreis Goldberg⸗Haynau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

8 8 8 88

Niebergall in den bisherigen Eisenbahn⸗

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Königlichen Hausfideikommißgutspächtern Oberamt⸗ mann Cremer in Pfalzhof, Kreis Wreschen, und Oberamtmann

Michals ky in Thauer, Kreis Steinau, den Charakter als Amtsrat zu verleihen.

b Der Bundesrat hat in Abänderung der Verordnung 8 er den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Fe⸗ bruar 1910 zur Regelung des Verkehrs mit Kraftfahr⸗ zeugen der Heeresverwaltung für die Dauer des Krieges 8 ne Verordnung erlassen, die durch die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Oktober 1914 im Reichsgesetzbl. Nr. 92 (Seile 452) veröffentlicht ist und am 1. Dezember

1

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗- f

30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigerg

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

stehend abgedruckten und in Nr. 33 des Armee⸗Verordnungs⸗

blüttes veröffentlichten Ausführungsbestimmungen er⸗ assen. 1 Die in Betracht kommenden Behörden sind auf diese Vor⸗ schriften, namentlich soweit sie die Kennzeichnung der Militär⸗ kraftfahrzeuge betreffen, hinzuweisen.

Wenn nach Durchführung der neuen Vorschriften alle Kraftfahrzeuge wieder mit Kennzeichen versehen sein werden, mit deren Hilfe Eigentümer und Führer zu ermitteln sind, werden die Polizeibehörden in der Lage sein, die Befolgung der in den letzten Monaten vielfach außer acht gelassenen Vor⸗ schriften der Bundesratsverordnung vom 3. Februar 1910 zu überwachen. Die Polizeiorgane sind daher anzuweisen, den Verkehrsvorschriften wieder im vollen Umfange Geltung zu verschaffen und Zuwiderhandlungen zur Anzeige zu bringen.

Berlin, den 29. November 1914. Der Minister

der öffentlichen Arbeiten. Der Minister des Innern. J. V.: Freiherr von Coels. J. A.: Freund.

An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizei⸗ präsidenten in Berlin.

Aenderung der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 389).

Aus Anlaß der Mobilmachung sind zahlreiche zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen zugelassene, im Privateigentum stehende Kraftfahrzeuge in das Eigentum der Heeresverwaltung über⸗ gegangen. Ferner mußten eine große Anzahl Kraftfahrzeuge von Fabriken usw. angekauft werden, die noch nicht zum Verkehr auf öffentlichen Wegen⸗ und Päßen zugelassen waren.

Da es sich als unmöglich erwiesen hat, bei allen diesen Kraft⸗ fahrzeugen die Vorschriften der Bundesratsverordnung vom 3. Februar 1910 über Zulassung zum Verkehr und Kennzeichnung (§§ 6 bis 13) durchzuführen so ist die Folne, daß sich diese Fahrzeuge ohne die vor⸗ eschriebene Kennzeichnung usw. im Verkehr befinden. Hierunter leidet owohl das öffentliche Interesse wie auch im besonderen das Interesse der Heeresverwaltung.

Der Bundesrat hat deshalb die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 durch Verordnung vom 23. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 452) wie folgt abgeändert:

§ 1. Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges treten hinsichtlich der im Eigentum der Militätverwaltung stehenden Kraftfahrzeuge die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichegesetzbl. S. 389) über Zulassung zum Verkehr und Kennzeichnung (§§ 6 bis 13) außer Kraft.

.“ § 2. Die für die Zulassung zum Verkehr und zur Kennzeichnung der im Eigentum der Militärverwaltung stehenden Kraftfahrzeuge er⸗ ö Vorschrften werden von den Millitärzentralbehörden erlassen.

Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1914 in Kraft.

Das Kriegsministerium bestimmt in Ausführung des § 2 folgendes:

1) Höhere Verwaltungsbehörden (siehe § 5 Abs. 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 3. Februar 1910) sind fur ihre Bezirke die stell⸗ vertretenden Generalkommandos, für den Bezirk des Garde⸗ und III. Armeekorps die immobile Inspektion des Militär⸗Luft⸗ und Kraftfahrwesens (Iluk).

2) Die Zulassungsbescheinigung nach beiliegendem*) Muster A stellt auf Grund der von der liefernden Fabrik eingesandten Typenbescheint⸗ gung die beschaffende Dienststelle aus und sendet sie dem zuständigen Generalkommando bezw. der Iluk zu.

3) Von einer nachträglichen Aufstellung von Zulassungsbescheini⸗ gungen für bereits in den Dienst der Heeresverwaltung gestellte Kraft⸗ wagen und Krafträder ist abzusehen.

Für die vom 1. Dezember 1914 ab neu angekauften Kraftfahr⸗ vangee gad Zulassungsbescheinigungen nach Muster A (Ziffer 2) aus⸗ zustellen.

4) Sämtliche Kraftfahrzeuge nach Ziffer 3 sind in Listen na beiliegendem*) Muster B einzutragen. 8 ,5) Die Listen werden von den höheren Verwaltungsbehörden (Ziffer 1) geführt.

.6) Die Listen sind in doppelter Ausfertigung anzulegen. Die zweite Ausfertigung ist halbjährlich, erstmalig zum 1. Januar 1915, an die Verkehrstechnische Prüfungskommission in Berlin⸗Schöneberg, Siegfriedstraße Nr. 2, einzusenden, die über alle im Besitz der Heeres⸗ verwaltung befindlichen Kraftfahrzeuge eine Hauptliste getrennt nach Armeekorps zu führen hat.

7) Alle Dienststellen im Heimatgebiet, die bei Bekanntgabe dieser Verfügung der Heeresverwaltung gehörige für den Dienst im Heimat⸗ gebiet also nicht für das Feldheer bestimmte Kraftwagen oder Krafträder besitzen, stellen über diese bis zum 15. November 1914 eine Nachweisung nach dem in Ziffer 4 genannten Muster auf und übersenden sie an die zuständige höhere Verwaltungsbehörde.

8) Auf Grund der Nachweisungen nach Ziffer 7 legen die höheren Verwaltungsbehörden die Listen an (Ziffer 4) und teilen den Dienst⸗ stellen die Erkennungsnummern für die Kraftfahrzeuge zu.

9) Alle Kraftfahrzeuge der Heeresverwaltung soweit sie für den Dienst im Heimatgebiet bestimmt sind müssen vom 1. De⸗

*) Die Muster sind ähnlich den durch die Bundesratsver⸗

1914 in Kraft tritt. Auf Grund des § 2 di 8 8 ritt. Auf Gr § ieser Verordnun hat der Herr unterm 27. Oktobe 1914 die 8

hier nicht abgedruckt.

ordnung vom 3. Februar 1910 vorgeschriebenen Mustern und daher

zember 1914 ab die Kennzeichen gemäß nachfolgender Ziffer 14 c führen. Die vom 1. Dezember 1914 ab neu angekauften Kraftfahrzeuge müssen auch nach Ziffer 14 a und b kenntlich sein.

10) Von jeder Neuaufnahme von Kraftfahrzeugen in die Liste und Zuteilung einer Erkennungsnummer nach dem 1. Januar 1915 (ogl. Ziffer 6) ist der Verkehrstechnischen Prüfungskommission Mit⸗ teilung zu machen.

11) Die Zulassungsbescheinigung ist der Behörde oder dem auszuhändigen, der oder dem das Kraftfahrzeug zugewiesen wird.

Die Zulassungsbescheinigung ist dauernd im Kraftfahrzeug auf⸗ zubewahren.

12) Geht ein Kraftfahrzeug an eine andere Dienststelle des gleichen Armeekorps⸗Bezirks über, so ist unter Benachrichtigung der Verkehrstechnischen Prüfungskommission die Angabe in Spalte 2 der Liste zu ändern.

Geht das Fahrzeug in einen anderen Korpsbezirk über, so ist die Seee; von der abgebenden Dienststelle zurückzufordern, das Fahrzeug in der Liste zu streichen und hiervon der Verkehrs⸗ technischen Prüfungskommission Mitteilung zu machen. Die Zu⸗ lassungsbescheinigung ist der höheren Verwaltungsbehörde zu übersenden, in deren Bereich das Kraftfahrzeug übergeht.

Die empfangende höhere Verwaltungsbehörde verfährt nach Ziffer 5 unter Ausstellung einer neuen Zulassu igsbescheinigung. Die Erkennungsnummer kann überstrichen werden.

13) Eine gelöschte Erkennungsnummer darf erst 36 Monate nach

erfolgter Löschung von neuem ausgegeben werden. .14) Alle Kraftfahrzeuge der Heeresverwaltung sind zu kenn⸗ zeichnen: 2. durch feldgrauen Anstrich, bb. durch Hoheitsabzeichen an den Seitenwänden und an dder Rückwand, c. durch ein vorderes und ein hinteres Kennzeichen.

15) Das vordere Kennzeichen ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, schwarzgerandetem Grund auf die Wandung des Fahrzeugs oder auf eine rechteckige Tafel aufzumalen, die mit dem Fahrzeug durch Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu verbinden ist. Die Schriftzeichen bestehen aus der Abkürzung von Militär⸗Kraft⸗ fahrzeug: AK, der Armeekorps⸗Nummer in römischen Zahlen und der Listen⸗Nummer (Ziffer 5) in arabischen Z'hlen. Die Buchstaben und die Nummern müssen in eine Reihe gestellt und durch einen wagerechten Strich voneinander getrennt sein (ausgenommen MK). Die Abmessungen betragen: Randbreite mindestens 10 mm, Schrift⸗ höhe 75 mm bei einer Strichstärke von 12 mm, Abstand zwlschen Ieusen 8 mm, Stärke des Trennungs⸗

richs 12 mm, Länge des Trennungsstrichs 25 mm, Höhe der Ta

ausschließlich des Randes 115 8 Höh 8 Das hintere Kennzeichen besteht aus einer viereckigen weißen, schwarzgerandeten Tafel in schwarzer Balkenschrift; es kann auch auf die Rückwand des Fahrzeugs aufgemalt werden oder Bestandteil einer Laterne sein (vgl. Ziffer 20). Die Schriftzeichen sind dieselben wie bei dem vorderen Kennzeichen; MK und die Armeekorps⸗Nummer müssen über der Listen⸗Nummer stehen. Die Abmessungen betragen: Rand⸗ breite mindestens 10 mm, Schrifthöhe 100 mm bet einer Schrift⸗ stärke von 15 mm, Abstand zwischen den einzelnen Zeichen und vom Rande 20 mm, Höhe der Tafel ausschließlich des Randes 260 mm. Da das Gardekorps keinen Territorialbezirk hat, werden die diesem Korps zugeteilten Kraftwagen mit III bezeichnet.

16) Krafträder führen ein beidersektig beschriebenes Kennzei en, das an der Vorderseite in der Fahrtrichtung an leicht si üen Stelle anzubringen ist. Das Kennzeichen ist in schwarzer Balken⸗ schrift auf weißem, schwarzgerandetem Grund auf eine rechteckige, an den Vorderecken leicht abgerundete Tafel aufzumalen, die mit dem ahrzeug durch Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu verbinden ist. ie Schriftzeichen und Nummern die gleichen wie zu Ziffer 15 müssen in einer Reihe stehen und durch einen wagerechten Strich von⸗ einander getrennt sein (ausgenommen MK). Die Abmessungen be⸗ tragen: Randbreite mindestens 8 mm, Schrifthöbe 60 mm bei einer Schriftstärke von 10 mm, Abstand zwischen den einzelnen Zeichen und vom Rande 12 mm, Stärke des Trennungsstrichs 10 mm). Länge des Seen 18 mm, Höhe der Tafel ausschließlich des Randes

mnm.

17) Die Kennzeichen sind mit dem Dienststempel der Behörde zu versehen, der oder dem das Fahrzeug zuge⸗

S 8 3 90

18) Die höheren Verwaltungsbehörden haben auf Grund der Zulassungsbescheinigung den Fabriken, die vom 1. Dezember 1914 ab Kraftfahrzeuge liefern, die Listen⸗Nummer rechtzeitig mitzuteilen.

16 Die Kennzeichen dürfen nicht zum Umklappen eingerichte sein; sie dürfen niemals verdeckt sein und müssen in lesbarem Zustand erhalten werden. Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 20 cm, der des hinteren nicht weniger als 45 cm vom Erdboden entfernt sein.

20) Während der Dunkelbeit und bei starkem Nebel ist da hintere Kennzeichen so zu beleuchten, daß es deutlich erkennbar ist Die Beleuchtungsvorrichtung muß so eingerichtet sein, daß sie da Kennzeichen von keiner Seite verdeckt und weder vom Sitze de Führers noch vom Innern des Wagens aus abgestellt werden kann Bei Krafträdern ist das an der Vorderseite angebrachte Kenn zeichen während der Dunkelheit und hei starkem Nebel so zu beleuchten daß es von beiden Seiten deutlich erkennbar ist.

21) Für Probefahrten von Kraftfahrzeugen aus immobilen Kraft⸗ wagen⸗Depots oder ⸗Hilssdepots, die zur Verwendung im Operations⸗ gebiet tommen follen, sind von den Depots Probe⸗Erkennungsnummern gemäß Ziffer 15/16, jedoch mit roter Umrandung und mit roter Schrift für die Fahrten auszugeben. Ueber die verausgabten Nummern ist —8 zu 1 8

22) e durch die Beschaffung der Listen und Zukassungs⸗ bescheinigungen entstehenden Kosten und die Kosten für die galass 8 der Erkennungsnummern bei den vorhandenen Fahrzeugen (einschließlt Krankenkraftwagen) fallen Kapitel 39 Titel 2 des Kriegsjahrs⸗Etats

zur Last.