1914 / 305 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

.“ Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Erlaß, betreffend eine Vereinbarung zwischen Preußen und Mecklenburg⸗Strelitz über die Gleichwertigkeit von Versetzungs⸗ und Schlußzeugnissen. 1 betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von auen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichtspräsidenten a. D., Geheimen Oberjustizrat Hahn in Wiesbaden den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, b

dem Landstallmeister Runge in Georgenburg, Landkreis Festerburg, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem expedierenden Sekretär und Kalkulator a. D., Rech⸗ nungsrat Jaffke in Berlin, bisher im Kaiserlichen Statistischen Amt, und dem Registrator und Kalkulator beim Kunstgewerbe⸗ museum in Berlin, Rechnungsrat Schnepel den Roten Adler⸗ orden vierter Klasse,

dem Forstmeister Wolf in Wetter, Kreis Marburg, und dem expedierenden Sekretär und Kalkulator a. D., Rechnungs⸗ rat Wegner in Berlin⸗Steglitz, bisher im Kaiserlichen Statistischen Amt, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Hauptlehrer a. D. Löding in Reinfeld, Kreis Stor⸗ marn, und dem Hegemeister Volckmann in Marienhagen, Kreis Alfeld, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer Hanff in Friedeberg N.⸗M., den Lehrern a. D. Eckholt in Vorst, Kreis Kempen (Rhein), und Rüttgers in Düsseldorf den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,

dem städtischen Pol izeikommissar Pohl in Neusalz a. O., dem Bahnhofsverwalter a. D. Majeres in Echternach, Luxemburg, und dem Hegemeister Reichelt in Viviers, Kreis Chateau⸗Salins, das Verdienstkreuz in Gold, dem Eisenbahnzugführer a. D. Vogel in Mannheim das Verdienstkreuz in Silber,

dem Steuervollzieher a. D. Roos in Niederrödern, Kreis Weißenburg, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten, Altsitzer Busse in Stahnsdorf, Kreis Teltow, dem Gelderheber a. D. Stolzenburg in Waid⸗ mannslust, Kreis Niederbarnim, dem Revierschreiber Mecklen⸗ burg bei den städtischen Gaswerken in Berlin, dem Eisenbahn⸗ eichensteller a. D. Jaekel in Schönmoor, Landkreis Elbing, em bisherigen Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Göller in Büdesheim, Kreis Bingen, und dem bisherigen Eisenbahn⸗ rottenarbeiter Klotz in Lorchhausen, Rheingaukreis, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie —— dem Sergeanten Hoose im Grenadierregiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 11 die Rettungsmedaille m Bande zu verleihen.

gnädigst geruht:

dem Marineoberstabsarzt z. D. Dr. Siebert die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen Ehrenkreuzes vierter Klasse Abteilung des Fürstlich Lippischen Hausordens zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: der Königlich Bayerischen Prinz⸗Regent⸗Luitpold⸗ medaille in Bronze 78 8.,e der Jubiläums⸗ medaille:

dem Direktor der Deutschen Bank, Filiale Konstantinopel, Kapitänleutnant der Reserve der Matrosenartillerie von Haas in Konstantinopel;

der Königlich Württembergischen Karl⸗Olga⸗ Medaille in Silber: dem Professor Dr. med. von Noorden in Frankfurt a. M.; der Verdienstmedaille des Königlich Württem⸗ bergischen Friedrichsordens: dem Polizeikommissar Wolfram in Neuwied; des Ritterzeichens erster Klasse des Herzogli Anhaltischen Hausordens Albrechts . dem praktischen Arzt Dr. med. Prorok in Soden i. T.;

der Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber:

dem Hauswart Faatz am Wiesbadener Residenztheater; ferner:

des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eiserner

Krone dritter Klasse:

dem Direktor des Statistischen Amts der Stadt Berlin, Prosefser Dr. Silbergleit und Fauf auf⸗

dem preußischen Staatsangehörigen, Generaldirektor, mann Mattar in Leipzig;

des Großherrlich Türkischen Osmaniéordens dritter Klasse: dem Direktor der Deutschen Bank, Filiale Konstantinopel, Kapitänleutnant der Reserve der Matrosenartillerie von Haas in Konstantinopel; der aus Anlaß der Erdbebenkatastrophe in Süd⸗ italien im Jahre 1908 gestifteten Königlich Italienischen Medaille in Bronze: dem Spezialarzt, Stabsarzt der Reserve Dr. Friedenthal in Schweoitsch; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens: dem Bürgermeister Dr. jur. Luppe in Frankfurt a. M.; der Königlich Schwedischen silbernen Hofmedaille fünfter Größe: den Schutzmännern Krüger und Donderski in Berlin; des Offizierkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: Sanitätsräten, Oberstabsarzt der Landwehr, Professor r. med. Hackenbruch und Dr. med. Mayer in Wies⸗ baden; des Kommandeurkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone: dem Professor Dr. med. von Noorden in Frankfurt a. M.; des Ritterkreuzes des Päpstlichen St. Gregorius⸗ ordens: dem Justizrat Dr. jur. Schweitzer in Koblenz; sowie des Ritterkreuzes des Päpstlichen St. Silvester⸗ ordens: dem Oberinspektor der Cölnischen Feuerversicherungsgesellschaf Colonia Hoffacker in Cöln. 8

den

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Postbaurat, Geheimen Baurat Buddeberg in Berlin zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Reichs⸗ postamt sowie

die Oberpostinspektoren Bauer in Frankurt (Main) und

Thiele in Koblenz zu Posträten zu ernennen.

Den Posträten Bauer und Thiele sind Postratstellen in Oppeln und Liegnitz übertragen worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Kreisschulinspektor Wilhelm Könen aus Neuerburg Seminardirektor zu ernennen und dem Bauinspektor bei den orientalischen Eisenbahnen Hafner in Salonik den Charakter als Baurat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Bibliothekar an der Königlichen und Universitäts⸗ bibliothek in Breslau Dr. Wenzel, dem Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Münster, b Dr. Krüger, dem Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Berlin Dr. Saß, den Bibliothekaren an der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. Wille, Professor Dr. Beß und Dr. Vahlen, dem Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Marburg Dr. Fabricius und dem Bibliothekar an der Universitäts⸗ bibliothek in Göttingen Dr. Joachim ist der Titel Ober⸗ bibliothekar beigelegt worden.

Dem Seminardirektor Könen ist das Direktorat des Lehrerseminars für katholische Zöglinge in Recklinghausen ver⸗ liehen worden.

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2.

Im Anschluß an meinen Runderlaß vom 13. Februar 1912.

Zwischen der Königlich preußischen Regierung und der Regierung des Großherzogtums Mecklenburg⸗ Strelitz ist nachstehende Vereinbarung abgeschlossen worden:

Die Versetzungs⸗ und die Schlußzeugnisse der Höheren Mädchenschulen in Neustrelitz und Neubrandenburg sind als gleichwertig mit den entsprechenden Versetzungs⸗ und den Schluß⸗ zeugnissen solcher Lyzeen in Preußen anzusehen, in denen die Klassen der Oberstufe in getrennten Jahreskursen unterrichtet werden. Dem gegenüber gelten die betreffenden Zeugnisse der Lyzeen in Preußen als gleichwertig im Großherzogtum Mecklen⸗ burg⸗Strelitz.

Berlin, den 28. Dezember 1914.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

Un di niglichen Provinzialschulkollegien

Finanzministeriumm.

Versetzt sind: die Katasterkontralleure, Eiffler von Düsseldorf nach Godesberg, Steuerinspektor Raasch von Sangerhausen nach Naumburg a. S., Rossel von Carden nach Gladbeck, Steuerinspektor Schaefer von Soldin nach Frankfurt a. O., Schatte von Jerichow nach Sangerhausen sowie Baumgarth von Rothenburg O. L. und Möller von Stuhm als bezw. Lüneburg.

Bestellt sind: die Katasterlandmesser Boehmer, Hartleb, Kirchner, Kupke, Loepke, Niedrig, Schwerin und Kunibert Wilke zu Katasterkontrolleuren in Rothenburg O. L. bezw. Jerichow, Carden, Reichenbach i. Schl., Stuhm, Rosen⸗ berg W.⸗Pr., Adelnau und Soldin.

egierungslandmesser nach Oppeln

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Anordnung,

betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Sauen.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, betreffend das Schlachten von Schweinen und Kälbern, vom 19. Dezember 1914 (Reichsgesetzbl. S. 536) wird folgendes bestimmt: 6

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§ 1. Das Schlachten von sichtbar trächtigen Sauen ist verboten.

§ 2. 1

Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die schehen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung ver⸗ enden werde oder weil es infolge eines Unglücksfalles sofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind jedoch der für den Schlachtungsort zuständigen Ortspolizeibehörde spätestens innerhalb dreier Tage nach dem Schlachten anzuzeigen.

Ferner findet das Verbot keine Anwendung auf d Auslande eingeführte Schlachtvieh.

aus dem

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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 2 der erngangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft bestraft.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Die Anordnung, betreffend Verbot des vorzeitigen Schlachtens von Sauen, vom 6. Oktober 1914 wird aufgehoben. Berlin, den 23. Dezember 1914. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten * M e F“““

8 888 Charakter als Hegemeister ist verliehen worden den Förstern: 1

im Regierungsbezirk Königsberg: Hecht in Rat sgrenz, Oberförsterei Leipen; Herbst in Eichenhorst, Oberförsterei Greiben; Hinterthan in Kl. Pöppeln, Oberförsterei Kl. Naujok: Jacob in Laukwargen, Oberförsterei Nemonien; Schönherr in Eiserwerk, Oberförsterei Wichertshof; Zodtke in Rosenwalde, Oberförsterei Greiben;

im Regierungsbezirk Gumbinnen: Ballerstaedt in Grünheide, Oberförsterei Borken; Bliesner in Hohensprindt, Oberförsterei Wilhelmsbruch; Hübner in Leibgirren, Ober⸗ 1.“ Schmalleningken:; Kaeswurm in Jodupp, Ober⸗ försterei Goldap; Leben in Siemoken, Oberförsterei Weszkallen; Memminger in Teufelsberg, Oberförsterei Heydtwalde; Raschies in Patilszen, Oberförsterei Schorellen; Schmidt in Augsgirren, Oberförsterei Jura; Senf in Jagdbude, Ober⸗ n.w.. Warnen; Stutzky in Junghof, Oberförsterei Bröd⸗ auken;

im Regierungsbezirk Allenstein: Anczykowski in Kopitko, Oberförsterei Friedrichsfelde; Augat in Drygallen, Oberförsterei Drygallen; Boese in Jacobswalde, Oberförsterei Reußwalde; Engler in Schmiedel, Oberförsterei Jablonken; Felchner in Kommusin, Oberförsterei Kommusin; Freinick