echts an die Staatsbauverwaltung für den Ausbau des Plauer Kanals, durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 48 S. 601, ausgegeben am 28. November 1914, und der Königlichen Regierung in Magdeburg Nr. 49 S. 466, aus⸗ gegeben am 5. Dezember 1914;
2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16 August 1914 (Gesetzsamml. S 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 12 Oktober 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ echts an die Ziesarer Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft in Ziesar rür die Anlage einer Kleinhahn von Ziesar nach Güsen, durch das Amts⸗ blatt der Königl. Regierung in Magdeburg Nr. 44 S. 417, aus⸗ gegeben am 31. Oktober 1914;
3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August
1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 26. Oktober 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin für die Anlage einer Untergrundbahn in der Stadt Berlin von der Klosterstraße — anschließend an die in dieser Straße bereits vorhandene Untergrundbahn — durch die Königstraße, den Alexander⸗ platz, die Landsberger Straße, die Weberstraße, den Strausberger Platz, die Sg Frankfurter Straße und die Frankfurter Allee bis etwa 50 m jenseits von der Voigtstraße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 46 S. 588, ausgegeben am 14. November 1914;
14) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staats⸗ ministeriums vom 29. Oktober 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechis an die Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Lüben — Kotzenau in Lüben fuͤr die Anlage einer Kleinbahn von Lüben nach Kotzenau mit unmittelbarem Gleisanschluß an die Staatsbahn bei Lüben und Kotzenau, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Liegnitz Nr. 46 S. 437, ausgegeben am 14. November 1914;
5) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 21. November 1914, betreffend die Verlethung des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Niederbarnim für den Bau von Chausseen: a. von Friedrichsfelde nach Dahlwitz, b. von Groß Schönebeck nach Groß Dölln, g. von Summt nach Lehnitz, d. von Herzsfelde einer⸗ seits und Kagel anderseits zur Kreischaussee Erkner —Neu Hartmanns⸗ dorf, e. von Zühlsdorf nach Wandlitz, f. von Germendorf bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hohenbruch und von der Kreisgrenze aus der Richtung von Hohenbruch nach Nassenheide, durch das Amts⸗ blatt der Köntglichen Regierung in “ und der 1 Nr. 50 S. 647, ausgegeben am 12. Dezember 1914.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. Dezember 1914. 8
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verkehr eine Sizung.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind die Ausgaben 295 und 296 der Deutschen Verlust⸗ listen beigelegt. Sie enthalten die 114. Verlustliste der preußischen Armee, die 84. Verlustliste der sächsischen 8 und die 86. Verlustliste der württembergischen
rmee.
Bremen.
Im Kovventsaale der Bremer Börse fand gestern der Konvent der h statt. Am Schlusse der Verhandlungen hielt der Präses der Handelskammer A. Loh⸗ mann eine Ansprache, die von der Versammlung mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde. Zunächst streifte der Redner die vielen Beziehungen, die Bremen mit England von jeher ver⸗ bunden haben und die durch den Krieg jähr unterbrochen sind, sowie die wirtschaftlichen Maßnahmen, die Deutschland zur Ab⸗ wehr der Feinde getroffen hat, und führte dann laut Bericht des „W. T. B.“ u. a. aus:
Die Landwirtschaft kann bei einer den Kriegszeiten angemessenen Sparfamkeit in jedem Haueshalt unser Volk ohne Schwierigkeiten für Jahre ernähren. Kohlen und Eisen produzieren wir selbst. Wir sind mit den für die Kriegsführung notwendigen Rohstoffen für einen Krieg von mehreren Jahren Dauer gedeckt. Die Absperrung Deutsch⸗ lands und Oesterreichs wirkt daher vornehmlich schädigend auf die überseeischen Länder, die Rohmaterialien produzieren, indem durch Ausfall dieser bedeutenden Absatzgebiete die Preise an den Uebersee⸗ märkten mit Ausnahme der für Lebensmittel ganz erheblich gefallen sind und bei langer Dauer des Krieges noch weiter stürzen werden. Unsere neutralen Nachbarn haben dabei besonders unter den unglaublichen Schikanen Englands gegenüber ihrer Schiffahrt zu leiden. Es ist notwendig, diesen unerträglichen englischen Flottendünkel zu brechen. Seite an Seite mit Oesterreich⸗Ungarn und den tapferen Türken werden wir siegen, und, wie ich hoffe, bringt uns das kommende Jahr Frieden. Wenn aber bis dahin unsere Feinde noch nicht niedergeworfen sind, so kämpfen wir weiter und sind bereit, noch jedes weitere Opfer zu bringen, bis das Zieel erreicht ist.
Die Versammlung brachte ein Hoch auf Kaiser und Reich aus. he “
6 8 1“
SDesterreich⸗Ungarn.
Das in den nächsten Tagen erscheinende österreichisch ungarische Rotbuch ist, den Wiener Blättern zufolge, seit längerer Zeit vorbereitet und wird die Aktenstücke enthalten, die sich auf die unmittelbare Vorgeschichte des Weltkrieges be⸗ iehen. Die bevorstehende Veröffentlichung ist zwar anscheinend bie letzte in der Reihe der amtlichen Publikationen, allein tat⸗
vor Beginn des Krieges veröffentlichten, an die serbische Re⸗ jerung gerichteten österreichisch⸗ungarischen Note und dem nach⸗ folgenden aide-mémoire geschehen ist. Das Rotbuch kann n nicht die eigentlichen und ursprünglichen Gründe des Weltkonfliktes darstellen, weil man hierzu die Sammlung von Akten vieler, vieler Jahre veröffentlichen und weit in die Vergangenheit zurückgreifen müßte. Durch die Veröffentlichung des französischen Gelbbuches und des englichen Blaubuches ist aber die Notwendigkeit entstanden, zu diesen Darstellungen Stellung zu nehmen und gegenüber mehrfachen Täuschungsversuchen der englischen und franzö⸗ sischen Diplomatie mehrfache Richtigstellungen für die inter⸗ nationale Oeffentlichkeit vorzunehmen. In diesen Erwiderungen
Rotbuch das deutsche Weißbuch ergänzen und in der Fest⸗ stellung der Wahrheit unterstützen. Das „Fremdenblatt“ sagt: Das Rotbuch wird gewiß den Beweis erbringen, daß es nicht Deutschland und Oesterre ch Ungarn waren, die aus der notwendigen Abwehr unserer Monarchie gegen serbische Verbrecherpolitik die Ursache zum Welt rieg geschaffen haben.
— Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Verord⸗ nung des Gesamtministeriums, nach der Zahlungen, die in Gold ausbedungen sind, bis auf weiteres mittels jedweden ge⸗ setzlichen Zahlungsmittels erfolgen können. Der Finanzminister bestimmt den Kurs für die Umrechnung dieser Forderungen auf Kronenwährung bei allen Verpflichtungen der Staatsverwaltung, bei Privatverpflichtungen ist der Umrechnung die jeweilige Parität zugrunde zu legen.
— Die Universität Budapest hat an den Rektor der Universität Tübingen eine Zuschrift gerichtet, in der sie erklärt, daß sie sich dem gemeinsamen Einspruch der deutschen Universitäten gegen die verleumderischen Bes chuldigungen des Dreiverbandes anschließt. In dieser Zuschrift heißt es laut Meldung des „W. T. B.“:
Wir schließen uns mit voller Seele und aus Ueberzeugung diesem Protest an. Uns ist das rechtliche Wesen, die von einem tiefen Ge⸗ müt und von strengen sittlichen Anschauungen getragene echte Herzens⸗ kultur des verbündeten, von uns sehr verehrten deutschen Voltes viel zu sehr bekannt, als daß wir auch nur einen Augenblick diesen An⸗ klagen Glauben geschenkt oder sie anders bewertet hätten, denn als verleumderische Ausgeburt eines durch diesen furchtbaren Krieg auf das höchste gesteigerten Hasses, dazu bestimmt, die Sympathien der Welt von dem mit uns zusammen für seine Existenz und für die Existenz der österreichisch⸗ungarischen Monarchie heldenmütig ringenden deutschen Volke abzuwenden.
Die Zuschrift weist auf die barbarische Kriegführung Ruß⸗ lands hin und schließt:
Wir benutzen die Gelegenheit, um unsere Solidarität mit den Universitäten Deutschlands und Oesterreichs mit Worten zu bekräftigen und dem Gefühle der Zusammengehörigkeit mit ihnen Ausdruck zu verleihen. Unsere Söhne kämpfen gemeinsam Schulter an Schulter auf den östlichen und westlichen Schlachtfeldern, und wir alle fühlen, daß wir in diesem uns aufgezwungenen gemeinsamen Kriege nicht nur für unseren heimatlichen Boden und sür die Ehre unseres Vater⸗ landes kämpfen, sondern auch für die große und heilige Sache der europäischen Kultur. Ebenso wie unsere deutschen Waffenbrüder sind wir alle von der Zuversicht auf den Steg durchdrungen und fest ent⸗ schlossen, durchzuhalten, bis ein ehrenvoller Friede geschlossen werden kann, der uns auf lange Zeit hinaus die Möglichkeit einer friedlichen Entwicklung sichert. 8
Großbritannien und Irland.
Das neue Naturalisierungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, ermöglicht nach einer Meldung des „W. T. B.“ englischen Witwen deutscher Männer die Wiedererlangung der britischen Staatsangehörigkeit gegen eine Gebüh ü Türkei.
Die angekündigten, schwerwiegenden Maßnahmen gegen Hussein Kemal machen großen Eindruck, da sie in der Geschichte des Islams selten vorgekommen sind. Durch Be⸗ schluß der Regierung wird Kemal der Generalsrang und der Paschatitel abgesprochen. Die in den Fetwas verhängten
Strafen kommen einer Proskription beziehungsweise Exkommuni⸗
Die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an England gerichtete Note, in der auf baldiger Besserung der Behandlung des amerikanischen Han⸗ dels durch die britische Flotte bestanden wird, weist, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, warnend darauf hin, daß eine große Empfindlichkeit in Amerika durch „das ungerechtfertigte Einareifen“ in den legitimen amerikanischen Handel erzeugt worden sei. Die Regierung sehe sich genötigt, endgültige Mit⸗ teilungen über Englands Haltung zu erbitten, um Maß⸗ regeln zum Schutze der Rechte der amerikanischen Bürger zu ergreifen. Die Note führt viele besondere Fälle von Anhaltung und Beschlagnahme der Ladungen an und erklärt, die Vorstellungen seien in freundschaftlichem Geiste gemacht, aber die Vereinigten Staaten erachteten es für das Beste, eine offene Sprache zu führen. Die Note, die praktisch für alle Ententemächte bestimmt ist, spricht die Hoff⸗ nung aus, daß England einsehen werde, welch ernste Bedeutung die fortdauernde Einmischung für die neutrale Schiffahrt habe. Sie legt ferner dar, daß Nahrungsmittel bedingte Konterbande seien, da sie sowohl für die bürgerliche Bevölkerung wie für die Armee bestimmt seien. Ueber das Anhalten von Schiffen auf See sagt die amerikanische Regierung, daß sie das Durchsuchungsrecht kriegführender Staaten anerkenne, aber der Beweis, daß die Ladung für eine feindliche Nation be⸗ stimmt sei, müsse während der Durchsuchung geführt werden; gegen das Aufbringen neutraler 1n nur auf den Bedacht hin erhebe sie Einspruch. Die Note betont, daß es die Pflicht der kriegführenden Mächte sei, den neutralen Handel zu be⸗ schützen, und beschuldigt England, die skandinavischen Kupfer⸗ ladungen anders zu behandeln als die amerikanischen; die amerikanischen Ladungen nach Italien würden angehalten, während die für Skandinavien bestimmten unbelästigt blieben.
Der holländische Gesandte besuchte das Staatsdepartement und empfing dort eine Abschrift der Note an England. Der Gesandte sagte, Holland habe England dasselbe erklärt. Die Vorstellungen Hollands erhielten durch die Stellungnahme der Vereinigten Staaten mehr Gewicht.
— Im amerikanischen Repräsentantenhause übte vorgestern der Führer der republikanischen Partei Mann scharfe Kritik an der Mexikopolitik der Regierung und sprach seine Zustimmung zu dem Protest gegen die Beschlag⸗ nahme neutraler Schiffe seitens Englands aus.
— Im Senat wurde ein vorläufiger Bericht der Re⸗ gierung über die Lage der Schiffahrt seit Beginn des Krieges vorgelegt. Er bezeichnet das Steigen der Ozeanfrachten als unbegründet und übertrieben.
Afrika.
Nach Meldungen des „Reuterschen Bureaus“ ist der Führer der Buren Martin Slabbert am 26. Dezember nordwestlich von Bloomfontein gefangen genommen worden. Seine An⸗ hänger hatten sich vorher ergeben. Die Ueberreste der letzten Kommandos der Buren im Distrikt von Heilbronn haben sich ebenfalls ergeben.
8 Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz. 8 . Großes Hauptquartier, 31. Dezember. (W. T. B.)
Feind legte sein Artilleriefeuer auf Westende Bad, zerstörte
In der von uns gesprengten Alger Auberge Fme südöstlich Reims wurde eine ganze französische Kompagnie vernichtet. Starke französische Angriffe nördlich Im westlichen Teil der Argonnen gewannen unsere Gräben und Gefangennahme von über 250 Franzosen er⸗ heblich Boden. In Gegend Flirey
elsaß in Gegend westlich Sennheim brachen sämtliche Angriffe der Franzosen in unserem Feuer zusammen. Systematisch schossen sie Haus für Haus des von uns
aber gering. .Hsherste Heeresleitung.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 31. Dezember. (W. T. B.)
ist unverändert. An und östlich der Bzura dauern die
unverändert. Oberste Heeresleitung.
Hauptquartier erfahren wir: Unsere in Polen kämpfenden Truppen haben bei der an die Kämpfe bei Lodz und Lowicz anschließenden Verfolgung über 56 000 Gefangene gemacht und viele Geschütze und Maschinengewehre erbeutet. Die Ge⸗ samtbeute unserer am 11. November in Polen einsetzenden
schütze und über 300 Maschinengewehre gestiegen.
Vorrücken der Russen zum Stehen. Weiter westlich ging der
kördlich Gorlice, nordöstlich Fafcan und an der unteren Nida brachen die russischen Angriffe unter
füdöstlich Tomaszow machten die Verbündeten Fort⸗
schritte.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: on Hoefer, Feldmarschalleutnant
Südlicher Kriegsschauplatz.
serbischen Grenze Ruhe.
Trebinje wurden abgewiesen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
“” London, 30. Dezember. (W. T. B.) Die „Times
gangen, nämlich der Dampfer „Limaria“, der kleine Dampfer „Gem“ und zwei Fischdampfer.
gegangen.
bei den Falklandinseln gegeben habe:
der Admiral Graf von Spee einen Kreuzer voraus, um festzustellen Der Kreuzer berichtete
b li chi wesend seien. 0 eng ische S iffe an esen se en Der Admiral tra
daß zwei englische Kreuzer anwesend seien. sofort Vorbereitungen zum Kampf.
näherten, sahen wir nicht zwei, sondern sechs Kreuzer, aber wir zwei Schlachtkreuzer der Lionklasse am Eingange der Bucht.
Die Wetterbedingungen waren ausgezeichnet. Der Admiral beschloß mit „Scharnhorst“ und „Gneisenau“ den Kampf aufzunehmen und
Panzerkreuzer nur 21 cm⸗Geschütze hatten. Der Kommandant der
über das Schicksal von „Leipzig“ und „Nürnberg“.
d⸗
8
Par amentarische Nachrichten.
hagen, ist am 29. d. M. gestorben.
auf das Gelb⸗ und Blaubuch wird das österreichisch⸗ungarische
An der Küste war im allgemeinen Ruhe. Der
einen Teil der Häuser, ohne militärischen Schaden anzurichten.
des Lagers von Chalons wurden überall abgewiesen. 1 sicherungspflichtigen oder 0,53 % noch nicht das gleiche Zunahme⸗
Truppen unter Fortnahme mehrerer hintereinander liegender
nördlich Toul scheiterten französische Angriffsversuche. Im Ober⸗
kasse insbesondere beziffert sich die Gesamtzunahme auf 3238 Be⸗
besetzten Dorfes Steinbach in Trümmer, unsere Verluste sind 11“ weibliche Geschlecht.
Die Lage in Ostpreußen und in Polen nördlich der Weichsel 1
Kämpfe fort, in Gegend Rawa machte unsere Offensive Fortschritte; auf dem Ostufer der Pilica ist die Lage
Berlin, 31. Dezember. (W. T. B.) Aus dem Großen b
Offensive ist somit auf 136 000 Gefangene, über 100 Ge⸗
8 8 Mitelke das Wort. Wie Straßenräuber, so begann der Redner, Wien, 30. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ sind die Russen über Ostpreußen Unwillkürlich denki meldet: In den Karpathen griffen unsere Truppen nördlich
des Uzsoker Passes an und nahmen mehrere Höhen.
Nördlich des Lupkower Passes brachte ein Gegenangriff das eind mit schwächeren Kräften an einzelne Uebergänge heran.
schweren Verlusten zusammen. Im Raume östlich und eignissen erklären läßt. Die Urheimat der Slaven ist zwischen dem
eröffnete sich ihnen nach Norden in das dünn bevölkerte Gevtet sinnisch ugrischer Stämme; aber hier leistete ihnen, wohl schon seit
Wien, 30. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Auf dem Balkankriegsschauplatze herrscht an der Nächtliche Angriffe der
Montenegriner auf Gat bei Avtovac und auf Lastva bei. lavische Sprachen eingedrungene Worte, wie rikis = König aus
berichtet unter dem 29. d. M.: Gestern sind vier englische
Schi ß mi inen verloren ge⸗ Schiffe durch Zusammenstoß mit Mine G der Slaven nach Westen, vermutlich aber mit starker germanischer
Seit dem Weihnachtstage
sind in der Nordsee acht Schiffe infolge von Minen zugrunde saugung der germanischen Stammbeoölkerung bis an die Elbe, Saale,
. ostgermanischen London, 30. Dezember. (W. T. B.) Der „Daily Te⸗ legraph“ berichtet nach einem Telegramm der „New York Times“ aus Buenos Aires vom 17. Dezember, daß der Kom⸗ mandant des Kleinen Kreuzers „Dresden“ dem deutschen Konsul in Punta Arenas folgende Schilderung über den Kampf
Das deutsche Geschwader verlteß den Stillen Ozean und ging 1 um Kap Horn nach den Falklandinseln. Ehe es dort ankam, sandte
Als wir uns den Inseln 8
der Admiral hielt an seinem Entschluß fest. Noch später bemerkten
befahl den drei anderen Schiffen, sich zu zerstreuen. Das englische 8 Geschwader wurde hierauf von „Scharnhorst“ und „Gneisenaut an⸗ gegriffen, während die Kleinen Kreuzer „Leipzig', „Nürnberg“ und „Dresden“ versuchten, außer Schußweite zu gelangen. Die englischen Schiffe führten 34,3 cm⸗Geschütze, während die beiden deutschen
aIr wie der Goten, Hunnen, Avaren u. a.
„Dresden“ entnahm aus einem englischen Funkentelegramm den ÜUntergang von „Scharnhorst“ und „Gneisenau“, wußte aber nichts
Das Mitglied des Herrenhauses Wilhelm von Ban⸗ demer, Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer in Weiten⸗
Statistik und Volkswirtschaft.
Entwicklung des Beschäftigungsgrades in Groß Berlin in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 1914.
Nach der vergleichenden Darstellung des gewerblichen und industriellen Beschäffgungsgrades in Groß Berlin am 12. und 19. Dezember, die das Statistische Amt der Stadt Berlin vezöffent⸗ licht, stieg in der Zeit zwischen diesen beiden Stichtagen die Gesamt⸗ zahl der versicherungspflichtigen Mitglieder von 238 Krankenkassen Groß Berlins von 1 063 297 auf 1 070 168, d. i. um 6871 oder 0 68 %. Besonders beachtenswert ist es, daß die Ent⸗ wicklung des Beschäftigungsarades für männliche Personen, die in den beiden vorhergehenden Wochen sich verlangsamt hatte, nun wieder lebhafter wurde, wenn sie auch mit einem Mehr von 3128 Ver⸗
verhältnis erreichte, wie es beim welblichen Geschlecht mit + 3743 odec 0 278 % anzutreffen ist.
Die 28 allgemeinen Ortskrankenkassen zeigen eine Steigerung um 1380 Versicherungspflichtige oder 0,46 % beim männ⸗ lichen und um 2756 oder 0,80 % beim weiblichen Geschlecht, im ganzen um 4136 oder 0,64 %. Bei der Berliner allgemeinen Ortskranken⸗
schäftigte oder 0,94 %, das Ergebnis einer gegenüber dem Gruppen⸗ durchschnitt stärkeren Entwicklung des Beschäftigungsgrades für das
Die 207 gewerblich sgk Krankenkassen, von denen die Angaben für Anfang und Ende der Berschtewoche vor⸗ liegen, lassen eine Steigerung um 2672 Beschäftigte oder 0,66 % er⸗ kennen, und zwar bet den Männern um 1745 oder 0, 61 %, bei den Frauen um 927 oder 0,80 %. Besonders zu erwähnen ist die 1931. oder 1,07 % betragende, wesentlich auf Kriegsbedarf zurückzuführende Zu⸗ nahme in der Metall⸗ und Maschinenindustrie. Verhältnismäßig die stärkste Entwicklung zeigten die Papier⸗ und Lederindustrie mit 3,71 und die chemische Industrie mit 1,32 %.
Bei den 41 Fachverbänden der freien Gewerkschaften ver⸗ minderte sich die Zahl der Arbeitslosen von 15 669 am 14. auf 14 999 am 21. Dezember, d. i. um 670 oder 4,28 %. Abnahme der Arbettslosenzahl bildet die Regel. Die größte zeigt sich mit 270 bei den Buchbindern, mit 100 bei den Buch⸗ und Steindruckhilfsarbeitern.
Kunst und Wissenschaft.
A . F. Ihre letzte Versammlung im alten Jahre hielt die Brandenburgia, Gesellschaft für Heimatkunde, kurz vor dem Weihnachtsfest. Nachdem der Vorsitzende, Geheimrat Friedel, Geschäftliches erledigt und durch interessante wissenschaftliche Mit⸗ teilungen erfreut hatte, ergriff zu dem zeitgemäßen Thema „Be⸗ ziehungen des Russentums zur Mark“ der Professor Robert
man dabei ihrer früheren, keineswegs freundlichen Kriegssitten, die in den friderizianischen Kriegen besonders unsere Heimatprovinz Brandenburg zu spüren bekam und von denen die jetzigen sich keineswegs unterscheiden. Diese russische Sonderart des Slaven⸗ tums ist eine andere als jene, die von den Ostslaven vor mehr als 1000 Jahren in das Land gebracht wurde. Sie deutet auf eine Ver⸗ chlechterung der Re sse, die sich unschwer aus den geschichtlichen Er⸗
Dniepr und den Karpathen zu suchen. Von hier aus breiteten sie sich um den Beginn unserer Zeitrechnung immer weiter nach Westen, Südwesten und Süden aus. Im Gefolge der Markomannen und Quaden kamen sie über Ungarn bis nach Aqutleja, im Gefolge der Burgunder sogar bis nach Frankreich, ohne jedoch dort wie hier auernde Spuren zu hinterlassen. Eine große Ausdehnungsmöglichkeit
Beginn unserer FFätr⸗chnung eine von Nord⸗ und Ostgermanien aus⸗ ehende germanische Volks welle Widerstand. Anscheinend war diese on abenteuernder Jungmannschaft getragen, die ursprünglich kiein war und sich mit der Gründung kleiner Herrschaften begnügte. Die Ueberlieferung weiß auch von einer alten skandinavischen Niederlassuang üdlich des finnischen Meerbusens zu berichten. Auf eine solche früh⸗ ermanische Herrschaft in dem bezeichneten Gebiet deuten gewisse
ische, zum Teil vor der ersten Lautverschiebung in
em germanischen riks, dem gotischen reiks, wie Kunningas = Herr uind Pfarrer aus dem germantschen Kuningaz, das alt⸗flavisch negu, Kunezu lautete und zu Knes abgeschliffen wurde. Aehnlich ind gospodi = Herr aus dem gotischen gastifas, Kralji = König zus dem altnordischen Jarl, Karl entstanden. Von großem Werte ür den Nachweis dieser Beeinflussung ist es, daß slavische Herrscher⸗ amen, wie Godomir (germanisch Godaricus), Gratislav (althochdeutsch Gardwic), Ljubobrat (althochdeutsch Liubger), Vladimir (germanisch Segimerus) einfache Umlautungen oder Uebersetzungen sind. Das Ostgotenreich hat dann diese Einflüsse gefestigt. Haben sich och noch bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts in der Krim gotische prachreste erhalten! Zwischen 450 und 500 erfolgte das Vordringen
Durchsetzung, was zu der überraschend schnellen Festsetzung und Auf⸗
Regnitz und Donau führte. Nur durch diese starke 8 e germanische nkerschcht läßt sich in der Mark die Ueberdauer des alten of „Vorhallenhauses und des wohl suebischen Runddorfes erklären. Von großem Werte könnte es sein, wenn man die Namen der märkischen Slavenfürsten auf ihren etwatgen germanischen Ursprung untersuchen würde. Es könnte da⸗ durch 3 manch altes einheimisches Sprachgut freigelegt werden. Die ge chichtliche Entwicklung hatte die Slaven immer weiter von bhefg Ursprungslande entfernt, ohne daß sie jedoch irgendwo dauernd 1 erreichten. Nur von Griechenland beklagt der byzantinische aiser Konstantin Porphvrogennetos um 1000, daß es vollständig von 3 üben und Slaven erfüllt sei — eine Tatsoche, die noch heute in der bellenischen Bevölkerung zu erkennen ist. Im Norden standen den 8 88 die litauischen und skandinavischen Völker im Wege, die s der Ostsee waren ihnen im Westen von der germanisch⸗ 8 schen Mischbevölkerung verschlossen, die sehr bald deutsch wurde, . vom Schwarzen Meere waren sie durch Byzanz und späterhin vech die türkisch⸗tatarischen Völker der Petschenegen, Bulgaren und Ss auf beinahe ein Jahrtausend abgeschlossen Dazu kam noch ein sn eres in der eigenartinen Dorf⸗und Stammesverfassung, die auf Jahr⸗ hcctt. nur kleine, aber als Tyrannen herrschende Fürsten aufkommen 99 und eine gemeinsame staatliche Bindung verhinderte. Wo aber er Slave erobernd hinkam, befand er sich stets im Gefolge anderer n n, Niemals ha gener Kraft staatenbildend gewirkt. Das große 8 dng Jahrhundert zwischen Karpathen, Alpen, Main und Havel eschafß und auch Brandenburg umfaßte, war von dem Franken Samo gesc affen und zerfiel nach seinem Tode. Erst mit dem Waräger Rurik, der 1 auf Einladung der skandinaylschen Landschaft Rus nach Nowgorod 8 88 dem neuen Reiche den Namen Rußland überbrachte, gewann vnt be Bestand, vor allem seitdem Wladimir der Große 988 das Christentum angenommen hatte. Eine wechselvolle Geschichte schloß si an die Waräerherrschaft. Durch den 1238 einsetzenden Tataren⸗ hem und die sich hieraus ergebende Mischung mit mongolischem lut wurde sie wieder auf die Bildung kleinerer Fürstentümer ge⸗ singt. bis im 16. Jahrhundert die Unterwerfung dieser unter das b roßfürstentum Moskau erfolgte. Jetzt erst — Mitte des 16. Jahr⸗ — tritt das Russentum als ein staatlicher Faktor 9 sre auf, der besonders unter IJwan dem Graufamen nach der Bee eneang des Üipländischen Ordensst ates seine Augen auf die 88. sche Ostseeküste richtete. 726 Jahre hatten die Nachfolger des Ihes gers Rurik das russische Volk beherrscht, bis sie 1588 mit F or I. ausstarben und 1610 das — Holstein⸗Gottorp als Nach⸗ olger erhielten; aber sie hatten keine russische Kultur erzwingen
können. Was an äußeren Errungenschaften zu sehen ist, entstammt 1
deutschen, französischen, italienischen, englischen und schwedischen Quellen, besonders aber der an erster Stelle genannten, die, schon von JIwan dem Grausamen begünstigt, von Peter dem Großen systematisch gepflegt wurde. Dagegen verharrten die im Süden sitzenden Kieinrussen von reinerem slavischen Blut bei ihrem Volkstum, das unverkennbare Füge auch mit den Westslaven gemeinsam hatte und in einen starken egensatz zu dem rohen, stark tatarisch (mongolisch und finnisch) “ Großrussentum geriet. Mit Peter dem Großen, der 1697 in Berlin verweilte, beginnen engere Beziehungen des offiziellen Ruß⸗ land mit Brandenburg. Sie wurden nur 1757 bis 1762 durch Kriege unterbrochen, die freilich das Russentum in unverminderter Roheit zeigten. Im 19. Jahrhundert wurden die Beziehungen, entstanden im Kampfe gegen Napoleon I., mit Preußen und Berlin sehr eng. Sie endeten erst unter dem gegenwaͤrtigen Zaren. — Der Redner wies zum Schluß noch auf eine große Anzahl von Einflüssen hin, die als Reste der vorgeschichtlichen Beziehungen zwischen Germanen und Slaven auch in die frühe Kultur der Mark Brandenburg bineinleuchten. So ging er auf das Dorf und den Ackerbau mit seiner eigenartigen Flurverfassung in der Mark und in Rußland ein, wies auf den Gegensatz hin, der zwischen der Scheunen⸗ wirischaft der Deutschen und Wenslaven einerseits und den Feld⸗ scheuern der Russen andererseiis besteht, und sprach zum Schluß über die Dörrwirtschaft, die einem großen Teil der Russen aus germanischen Quellen zugeflossen ist und die sich in dem russischen Dörrhause vermutlich als ein altgermanisches Erbe erhalten hat. Der Vortragende machte darauf aufmerksam, daß vielleicht manche der sogenannten Herdgruben, die man so häufig in der Umgebung vorgeschichtlicher Wohnstätten z. B. Buch) findet, sich bei eingehender Beobachtung als Reste alter Dörrhäuser erweisen könnten.
Eine Schrift über die Flotte des Großen Kurfürsten. Im Geheimen Staatsarchiv in Berlin hat Chr. Voigt einen mner. essanten quellenmäßtgen Beleg über die Anfänge der branden⸗ burgischen S gefunden, der ihre Stärkeverbältnisse zum ersten Male in kiares Licht rückt. Es ist ein Werk mit dem Titel: „Coervorstelijke Scheeps Magazijn Boek., Pillau 1680 — 85“ und es enthält Angaben über sämtliche Schiffe, die Benjamin Raule, der aus Holland stammende Werftdirettor des Großen Kurfürsten, von 1675 ab, dem Beginn seines Wirtens für Kurbrandenburg, dem Kurfürsten zur Ver⸗ fügung gestellt hat. Man erhält da zum ersten Male Angaben über die Größe, Besatzung, Bestückung der Schiffe. Da wir Original⸗ modelle jener Schiffe nicht besitzen, waren alle Nachbildungen, wie das prächtige Modell des „Friedrich Wilhelm zu Pferde“ im Münchner Deutschen Museum nur auf dem Wege von Vermutungen entstanden. Das Werftregister nennt nun 21 Schiffe. Das neueste und größte ist, wie Voigt in „Ueberall“ schreibt, der 1681 auf der Pillauer Werft er⸗ baute „Friedrich Wilhelm zu Pferde“ mit 125 Fuß Länge, 32 Fuß Breite, nicht weniger als 250 Mann Besatzung und 60, zu anderer Zeit 50 Kanonen. Das erste Schiff der Flotte aber war der früher spanische, 1680 vor Ostende gekaperte „Carolus II.“, der in „Mark⸗ graf von Brandenburg“ umgetauft wurde. Als weitere „Schiffe“, das sind dreimastige Mitteldinge zwischen großer Fregatte und Linien⸗ schiff, nennt das Werftbuch die mit 32 bezw. 40 Kanonen bestückten „Dorothea“ und „Kurprinz“. Als Fregatten werden der „Große Afrikaner“ mit 36 Kanonen, „Prinzessin Marie“ mit 12, „Fuchs mit 16 bezw. 20, „Falke“ und „Jan Baptist“ mit 4 Geschützen auf geführt. Schiff heißt auch der „Rote Löwe“ mit 20 Kanonen Fleutschiff wird ein Kriegsschiff mit geringer Bewaffnung genannt; als solches geht „Feldmarschall Dörfling“ mit seinen drei Kanonen. Zweimastige kleine Fahrzeuge heißen „Boyer“ oder „Galliot“, es sind „Prinz Philivp“ und „Potsdam“. Als „Schnau“ werden Zweimaster mit Briggtakelage bezeichnet. Sie führten in der brandenburgischen Flotte die Namen „Vogel Greif“, „Littauer Bauer“ und „Rommelpott“ (das bekannte Spiel). Eine Pinasse und vier Jachten vervollständigten die Flotte. Außerdem enthält das gewissenhafte Register eine Menge Vermerke über die Verwendung der Schiffe, z. B. über die Mithilfe bei der Belagerung Stettins und dem Rücktransport der gefangenen Schweden 1679, von denen durch Schiffbruch bei Bornholm Tausende umkamen. Vielleicht finden sich im Archiv auch noch einmal etgentliche Konstruktionsrisse der Schiffe vor.
Literatur.
Im Kriegszustand. Die Umformung des öffent⸗ lichen Lebens in der ersten Kriegswoche. Von Dr. J. Jastrow, Professor an der Universität Berlin. VII und 215 Seiten. Verlag von Georg Reimer, Berlin. Geh. 3,60 ℳ. — Auf alle Tätigkeitsgebiete der öffentlichen Verwaltung hat der Krieg schon in seinen ersten Tagen einen umgestaltenden Einfluß ausgeübt. Ist in früheren Jahrhunderten nicht selten bei Beginn eines Krieges die Verwaltung in Staat und Gemeinde zusammengebrochen, wurde man noch in Kriegen des 19. Jahrhunderts der Störungen, die die Mobil⸗ machung in die Verwaltung bineinbrachte, nur notdürftig Herr und suchte man oft in dem Bewußrsein Trost, daß hier Probleme vorlägen, die sich mit menschlichen Mitteln nicht lösen ließen, so ging man diesmal an die plöͤtzlich gestellten Aufgaben vom ersten Tage, ja, man kann sagen: vom ersten Augenblick an mit zielbewußter Sicherheit heran. Empfand man feüher die neuen Auf⸗ gaben als Verwaltungshindernis, so wurden sie diesmal als Ver⸗ waltungsgegenstand betrachtet. Von der weitgreifenden Umgestaltung aller Zweige der Verwaltung in Deutschland während der ersten Augustwoche des Jahres 1914, wie sie vorher noch niemals in so wenigen Tagen vollzogen worden ist, gibr Jastrow in seinem vor⸗ liegenden Buche ein interessantes Bild, das dem Leser zum Bewußt⸗ sein bringt, was für ein Wunderbau in jenen Tagen errichtet worden ist. Für diejenigen, die augenblicklich und für eine unbestimmte Zeit in der veränderten Verwaltung zu arbeiten haben, sind in einem An⸗ hang die Gesetze und Verordnungen über den veränderten Zustand einschließlich des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, das durch Art. 68 der Reichsverfassung Geltung für das ganze Deutsche Reich erlangt hat, im Wortlaute zusammen⸗ gestellt. Das Buch ist vom Beobachtungspunkte der Reichshauptstadt und ihrer Umgebung aus geschrieben und die Darstellung in der Hauptsache auf die erste Mobtlmachungswoche beschränkt; der Anhang geht aber zeitlich darüber hinaus, gibt die bis Ende Oktober ergangenen Reichs⸗ gesetze und verordnurgen, Bundesratsbekanntmachungen und Ver⸗ ordnungen des Oberbefehlshabers in den Marken wieder und bietet auch noch eine Uebersicht der im November erlassenen Bekannt⸗ machungen des Bundesrats. Die Wanderung des Verfassers durch die Tätigkeitsgebiete in Staats⸗, Gemeinde⸗ und Volksleben, wie sie sich nach Ausbruch des Krieges gestaltet haben, beginnt bei der Ver⸗ waltung der auswärtigen Angelegenheiten; dann folgen Kapitel über die Heeres⸗ und Marineverwaltung, über Justiz, Finanzen, Geld und Kredit, über die Verwaltung des Innern und die Gesundheitspflege, über Unterricht, Kunst und Wissenschaft, Kirche, über Landwirtschaft, Gewerbe, Handel und Verkehr. Ein weiterer Abschnitt behandelt den Auf⸗ abenkreis der Gemeinden, die umfassende Organisation der freiwilligen ilfe und das Zusammenwirken der Gemeinden mit fretwilligen Or⸗ ganen. In der Darstellung der Leistungen unseres Volkes im Kriegs⸗ zustande tritt uns als durchgehender Charakterzug dieser Betätigung entgegen, daß nicht der Einzelne tut, was ihm rafsam erscheint, sondern daß die Gleichstrebenden zusammengefaßt, ihre Zusammenfassung mit ähnlich Strebenden in Verbindung gesetzt und, was einheitlicher Leitung bedarf, einer gemeinsamen Spitze unterstellt wird. Diese Ordnung, in der Unter⸗, Ueber⸗ und Nebenordnung durch die Stellung zum gemeinsamen Zweck bestimmt werden, dieser Organisationsgedanke in seiner großen Bedeutung für die gesamte nationale Betätigung ist ein spezifisch deutscher Charakterzug, der unser Wirtschaftsleben von dem anderer Nationen unterscheidet. Bürgerliches Kriegssonderrecht. Spstematische und kritische Darstellung des zivtl⸗ und prozeßrechtlichen Inhalts der deutschen Kriegsnotnesetze von Dr. Ludwig Bendir, Rechtsanwalt in Berlin. XII und 172 Seiten. Verlag von Georg Bath, Berlin.
Geh. 4 ℳ. — Seinem bald nach Ausbruch des Krieges erschienenen Buche „Der gesetzliche Zahlungsaufschub im Kriege“ (s. Nr. 223 d. „R.⸗ u. St.⸗A.“*) hat Bendix jetzt als willkommene Ergänzung eine umfassende systematische und kritische Darstellung des zivil⸗ und des prozeß⸗ rechtlichen Inhalts der deutschen Kriegsnotgesetze folgen lassen, in der die von den selbstverständlichen Triebkräften der wirtschaftlichen Be⸗ dürfnisse bewirkten Abänderungen des allgemeinen Rechts durch das Ktriegssonderrecht aufgeieigt werden und hier⸗ bei die Sonderstellung der Kriegsteilnehmer und der Aus⸗ länder (der im Auslande Wohnenden) besonders herausgehoben wird. In ihrem ersten, allgemeinen Teil erörtert der Verfasser den Begriff und die Aufgaben des bürgerlichen Kriegssonderrechts im weiteren Sinne, dem er zweckmäßig auch das Zivilprozeßrecht als das öffent⸗ liche Recht der formellen Durchführung der Privatrechte sowie die von dem öffentlichen Interesse herbeigeführten und durch Straf⸗ drohungen sichergestellten Eingriffe in die Privatrechte, das „bürger⸗ liche Verwaltungsrecht“ zuweist, und bestimmt in eingehenden Dar⸗ legungen den Begriff des Kriegsteilnehmers. Dann wird im zweiten Kapitel das neue materielle Recht (das bürgerliche Kriegssonderrecht im engeren Sinne, das Kriegssonderrecht des Handels und der Börse, des Wechsels und des Schecks), im dritten das neue formelle Recht (das Prozeßsonderrecht der Kriegsteilnehmer, das der Nichtkriegsteilnehmer, das Kriegssonderrecht der Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses, das formelle Kriegssonderrecht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Kon⸗ kurssonderrecht im Kriege), im vierten Kapitel das Kriegssonderrecht der Ausländer (das Prozeßsonderrecht der im Ausland wohnenden Personen, die Ueberwachung ausländischer Unternehmungen und das Verbot von Zahlungen an Angehörige feindlicher Staaten) behandelt. Hieran schließen sich ein Kapitel über „Kriegssonderrecht und internationales Vergeltungsrecht“ und als letzter Abschnitt kritische Schlußbetrach⸗ tungen an. Die systematische Darstellung erleichtert wesentlich die Uebersicht über die Fülle der verschiedenartigsten Sonderbestimmungen und trägt durch Erläuterung der Vorschriften zu ihrem Verständnis bei. Auch Auseinandersetzungen mit abweichenden Ansichten und literarische Nachweise finden sich in ihr in einem Umfange, daß dem Kundigen die Wege zu den Quellen und zur Literatur gewiesen sind und die Stellungnahme des Verfassers zu beiden offenbar wird. In einigen Teilen sind vielfach herrschende Ansichten auf ein richtiges Maß zurückzuführen gesucht, so bei der Bestimmung des Begriffs des Kriegsteilnehmers und der Gewinnung eines kritischen Standpunktes zu der deutschen prozeßrechtlichen Lösung der durch den Krieg ge⸗ sellten gesetzgeberischen Auigaben. Die vom Verfasser gemachten Vorschläge für eine Ergänzung der Kriegsnotgesetzgebung dürften namentlich für Juristen von Interesse sein.
Einkommensteuerpflicht und Einkommensteuerver⸗ anlagung während des Krieges. Von Dr jur. G Strutz, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat und Senatspräsidenten des preußschen Oberverwaltungsgerichts. IV und 75 Seiten. Verlag von Julius Springer, Berlin. Preis 1,60 ℳ. — Bei der Minte Januar abzugebenden Steuererklärung tritt an alle Steuerpflichtigen und besonders an die Vertreter der im Felde Stehenden die wichtige Frage heran, welche Einwirkungen der Krieg auf die Steuererklä ung und ⸗veranlagung hat. Die hierbei sich ergebenden Zweifel und Un⸗ klarheiten beantwortet der Senatspräsident beim Oberverwaltungs⸗ gericht Dr. Strutz in diesem mit Dank zu begrüßenden Buche in leicht faßlicher und jedermann verständlicher Weise. Er gibt Hin⸗ weise zur Lösung der zahlreichen bei den Steuerpflichtigen auf⸗ tauchenden Fragen und wird so auch mancher Enttäuschung entgegen⸗ wirken. Das beigefügte alphabetische Sachregister wird die Auf⸗ findung der auf die verschiedenen einzelnen Erwerbszweige bezüglichen Andeutungen über die steuerliche Behandlung ihres Einkommens während des Krieges wesentlich erleichtern.
„Das Recht“ Rundschau für den deutschen Juristenstand, herausgegeben von Dr. jur. H. Th. Soergel, Königlich bayerischem Hofrat. XVIII. Jahrgang, Heft 24. Helwingsche Verlagsbuchhand⸗ lung, Hannover. Bezugspreis vierteljährlich 4 ℳ. — Nach dem Er⸗ scheinen des 24. Heftes liegt der 18. Jahrgang der Halbmonatsschrift „Das Recht“, die wegen ihrer gediegenen Aufsätze und Bericht⸗ erstattungen aus der Praxis, besonders über die Rechtsprechung, von Richtern und Rechtsanwälten hochgeschätzt wird, abgeschlossen vor. In diesem Schlußheft führt der Landgerichtsdirektor Unger (Berlin) seine eingehenden Erörterungen über die Bestimmungen der Bekanntmachung, betreffend die gerichtliche Be⸗ willigung von Zahlungsfristen, vom 7. August 1914 zu Ende. Einen Beitrag zur Praxis der Zahlungsfristenverordnung liefert dann noch Landrichter Dr. Voß. Rechtsanwalt Dr. Mothes behandelt den Eigen⸗ tumserwerb nach Kriegsrecht. An die Aufsätze schließt sich wieder eine ausführliche Wiedergabe von Entscheidungen, die zu Bestimmungen der Kriegsnofgesetze ergangen sind, an. Von praktischer Bedeutung sind serner die beigegebenen Sammlungen oberstrichterlicher Entscheidungen über Fragen des Reichsrechts sowie des preußischen und des bayertschen Landesrechts.
Recht und Wirtschaft“, Monatsschrift des Vereins zur Förderung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwaltung „Recht und Wirtschaft“. Schriftleiter: Professor Dr. Reichel und Professor Dr. Rumpf. 3. Jahrgang, Heft 12. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Preis des Jahrgangs 10 ℳ. — Den wirtschaftlichen Folgen des Krieges widmet der Verein „Recht und Wirtschaft“ fortlaufende Aufmerksamkeit, als deren Ergebnis zahlreiche Beiträge allmonatlich in seiner Zeitschrift erscheinen. Das Dezemberheft bringt wieder eine An⸗ zahl von Aufsätzen, die der Erforschung der durch den Krieg hervor⸗ gerufenen Erschemmungen auf dem Gebiete des gesamten Wirtschaftslebens dienen. Etne reiche Auswahl von Vorschlägen zur Gestaltung der Mietunterstützungen und der Mietämter enthält eine Arbeit von dem früheren Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts Dr. R. van der Borght, die im wesentlichen die berechtigten Ansprüche der Haus⸗ besitzer zur Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wahrzu⸗ nehmen sucht. Ueber die Kriegsgefahr in den Lebensversiche⸗ rungsbedingungen verbreitet sich das Mitglied des Kaiser⸗ lichen Aufsichtsamts für Privatversicherung Dr. Bruck. In etnem von umfangreichem statistischen Material gestützten, die wirtschaftlichen und patentrechtlichen Folgen berücksichti⸗ genden Aufsatze bespricht Professor Dr. Hermann Großmann die wirtschaftliche Lage der deutschen chemischen Industrie, ihren Ent⸗ wickelungsgang, ihre Erfolge und die durch sie geschaffene Sicherung gegen dauernde Schädigungen durch die kriegerischen Ereignisse. In weiteren Aufsätzen werden noch behandelt: die Kriegsrüstung in der Arbeiterversicherung von Bezirksamtsossessor Dr. Kaisenberg, die Kriegskreditbanken von dem Direktor der Kriegskreditbank Groß Berlin Dr. Erich Alexander, die Arbeitslosenfürsorge und der Krieg von Dr. W. Stein. Kein Rechtsgebiet hat seit Ausbruch des Krieges tärker an Ansehen verloren als das Völkerrecht. Es bedarf keiner Frage, daß die Grundlagen für die Einrichtungen des Völkerrechts⸗ schutzes durch die Vorkommnisse seit Kriegsbeginn so erschüttert worden sind, daß der Bestand eines Völkerrechts vielfach überhaupt geleugnet worden ist. Dieser Anschauung tritt Professor Leonhard (Breslau) in einem Aufsatz über neue Grundlagen des Völkerrechts“ entgegen, der aus einem Siege Deutschlands eine Verbesserung des Vö kerrechts er⸗ wartet und annimmt, daß falsche Anschauungen über die menschliche Natur und über die Aufgaben des Völkerrechts, die bei den bisherigen Versuchen und Verträgen auf diesem Gebiete eine verhängntsvolle Rolle gespielt haben, beseitigt werden dürften.
R ahardt hat den Shakespeare⸗Zyklus des Deutschen Theaters gestern mit einer Neueinstudierung des Winter⸗ märchens“ vorläufig abgeschlossen. Die Erfüllung des Versprechens, den „Sturm“ aufzuführen, bleibt einer späteren Zeit vorbehalten. Im äußeren Bilde des „Wintermärchens“ hat sich seit seinem ersten Erscheinen auf der Bühne in der Schumannstraße i. J. 1906 nicht piel verändert. Das seinerzeit gerühmte Streben nach Einfachheit war bei⸗ behalten, ja sogar erweitert worden, denn außer dem heiteren Schäferidyll