1915 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Vorschriften treten mit ihrer u zwar die des § 1 mit Wirtung vom 4. Auguft 1914, die der §§ 4 bis 10 mit Wirkung vom 3. Dezember 1914 ab. 1

Der Bundesrat behält sich vor, den Zeitpunkt des Außerkraft⸗ tretens der vorstehenden Vorschriften zu bestimmen.

Berlin, den 28. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Del brück.

Verkündung in Kraft, und

Bekanntmachung, betreffend Prüfung von Kandidaten der Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde und Pharmazie.

Auf Grund des § 29 der Gewerbeordnung hat der

Bundesrat beschlossen: b 1) Die nach den Beschlüssen vom 6. August 1914 Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 461 den ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Prüfungs⸗ kommissionen erteilte Ermächtigung, Kandidaten der Medizin, der Zahnheilkunde, der Tierheilkunde und der Pharmazie, die sich zu den Prüfungen melden, zu einer Notprüfung zuzulassen,

wird aufgehoben. Ausnahmsweise können Kandidaten, die bereits mit Ablauf des Sommerhalbjahrs 1914 die Zulassungsbedingungen erfüllt haben, vom Reichskanzler im Einvernehmen mit der zuständigen Landeszentralbehörde zu einer Notprüfung nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen zugelassen werden, falls sie durch besondere, aus der Kriegslage sich ergebende Umstände an der rechtzeitigen Ablegung dieser Prüfung verhindert worden sind. 2) Kandidaten der Medizin, die mit Ablauf des Winterhalb⸗ jahrs 1914/15 alle Zulassungsbedingungen erfüllt haben, können zu einer außerordentlichen ärztlichen Prüfung (Kriegsprüfung) zugelassen werden. Vor der Zulassung hat der Kandidat den Nachweis zu erbringen, daß er im Falle des Bestehens der Prüfung von der Militärverwaltung oder von einer Landes⸗ zentralbehörde zur Leistung ärztlicher Dienste angenommen ist und diesen Stellen für die Dauer des Krieges zur Ver⸗ fügung steht. 1 Im übrigen gelten für die Ablegung der Prüfung die in der Anlage beigefügten „Bestimmungen über eine außerordent⸗ liche ärztliche Prüfung (Kriegsprüfung)“. ““

Berlin, den 28. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. .

estimmungen über eine außerordentliche Prüfung (Kriegsprüfung).

Die außerordentliche ärztliche Prüfung (Kriegsprüfung) soll alle Abschnitte der Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mat 1901 28) umfassen. Die Prüfungskommission wird von der Landeszentralbehörde nach Anhörung der medizinischen Fakultät der betreffenden Universität ernannt. Die Prüfungen sollen nicht vor dem 15. Februar beginnen und müssen bis zum 31. März 1915 abgeschlossen sein. Die Prü⸗ fungen in den einzelnen Prüfungsabschnitten sind unmittelbar hinter⸗ einander zu erledigen und so zu beschleunigen, daß die gesamte Prüfung in zehn Wochentagen abgehalten werden kann.

Bei den einzelnen Prüfungsfächern sind ihre Geschichte und, soweit solche vorhanden, ihre Besiehungen zur gerich shen Medizin nicht unberücksichtigt zu lassen. Auch ist darauf zu acbten, daß der Kandidat sprachliches Verständnis für die medizinischen Kunstausdrücke besitzt. Die Bestimmungen der §§ 48, 49, 50 und § 51 Abs. 2 finden mit der Maßgabe Anwendung, daß Abschnitt 4 nicht vor Ablauf von zwei Tagen nach Abschnitt 1 begonnen werden darf.

Ist ein Abschnitt nicht bestanden, so ist die Prüfung abzubrechen, se gilt als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist nicht zulässig. Das Nichtbestehen der Kriegsprüfung ist für die spätere Zulassung zur ordentlichen Prüfung ohne Einfluß. 8

Die Gebühren für die noch nicht erledigte Prüfung sind zurück⸗ zuzahlen. Die Bestimmungen der §§ 52, 53 und 55 finden An⸗ wendung. Ebenso findet sinngemäße Anwendung Abs. 2 des § 56.

Der Gesamtbetrag der Gebühr für die ganze Kriegsprüfung be⸗ trägt einschließlich der sächlichen Kosten 133 ℳ, die bei der Zulassung

entrichtet werden müssen. . Für die Abhaltung der einzelnen Prüfungsabschnitte gilt das 9x

ärztliche

Folgende:

Die Prüfung in der vathologischen Anatomie und in der allgemeinen Pathologie wird von einem Prüfer abgehalten und ist an einem Wochentage zu erledigen. In ihr muß der Prüfling sich befähigt zeigen, 28—1) an der Leiche die vollständige Sektion mindestens einer der

drei Haupthöhlen zu machen und den Befund sofort zu

1— Protokoll zu bringen;

2) ein pathologisch⸗anatomisches Prävarat zu erläutern und von ihm eine mikroskopische Untersuchung herzustellen; in der mündlichen Prüfung seine Kenntnisse in der patholo⸗ gischen Anatomie und in der allgemeinen Pathologie darzutun.

Als Gebühr für die Prüfung sind 12 zu entrichten. 1

11 1 Die medizinische Prüfung umfaßt zwei Teile und ist an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen zu erledigen. Der erste Teil jst von einem Prüfer in der medizinischen Abteilung eines größeren Krankenhauses oder in einer Universitätsklinik oder an Kranken in der Poliklinik abzuhalten; und zwar hat der Prüfling einen Kranken in Gegenwart des Prüfers zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Heiplan festzustellen, den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeichnenden Protokoll auf⸗ zunehmen und noch an demselben Tage über den Krankheitsfall einen ritischen Bericht anzufertigen, der, mit Datum und Namensunter⸗ chrift versehen, am nächsten Morgen dem Prüfer zu übergeben ist. Am zweiten Tage hat der Prüfling in Gegenwart des Prüfers den kranken zu besuchen, wobei er in mündlicher Prüfung seine Fähigkeit n der Diagnose und Prognose der inneren Krankheiten mit Einschluß r Kinderkrankheiten und seine Vertrautheit mit der gesamten ehandlungslehre nachzuweisen hat. Die Prüfung ist auch auf die ür einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Erkennung nd Behandlung der Hals⸗ und Nasenkrankheiten einschließlich des Gebrauchs des Kehlkopfspiegels auszudehnen. In dem zweiten Teile der medizinischen Prüfung hat der Prüfling n einem besonderen Termin in Gegenwart eines besonderen Prüfers

die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Hellplan fest⸗ zustellen, den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeich⸗

nenden Protokoll aufzunehmen und noch on demselben Tage zu Haule über den Krankheitsfall einen kritischen Berscht anzufertigen, der, mit Datum und Namensunterschrift versehen, am nächsten Morgen dem

Prüfer zu übergeben ist. 1 8 1 8 Fena. Tage hat der Prüfling in W des Prüfers den Kranken zu besuchen und in mündlicher Prüfung seine Fähigkeit in der Diagnose und Prognose der chirurgischen Krankheiten und seine Vertrautheit mit den verschiedenen Methoden ihrer Bebandlung unter besonderer Berücksichtigung der Antisepsis und Asepsis sowie seine Fertigkeit in der Ausführung kleiner chirurgischer Operattonen nach⸗ zuweisen, auch die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in 85 G bEhs der Ohrenkrankheiten, der Haut⸗ und Geschlechtskrankheiten darzutun. 9 b

In dem zweiten Teile der chirurgischen Prüfung hat der Prüfling in der Operationslehre und in der „Würdigung der bezüglichen Methoden sich einer mündlichen Prüfung zu unterziehen, eine Operation, wenn möglich eine Arterienunterbindung, an der Leiche zu verrichten und die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Instrumentenlehre darzutun. 3

In dem dritten Teile der chtrurgischen Prüfung hat der Prüfling auf Fragen aus der Lehre von den Knochenbrüchen und Verrenkungen mündlich Auskunft zu geben, in einem Falle das angezeigte Verfahren am Phantom oder an Kranken auszuführen und den Verband kunst⸗ gerecht anzulegen. 1

In dem vierten Teile der chirurgischen Prüfung hat der Prüfling in einer von einem Fachvertreter abzunehmenden mündlichen Prüfung seine Vertrautheit mit dem topographisch⸗chirurgischen Teile der Anatomie darzutun. 1

Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann es bezüglich der Zuteilung der Prüfung in den Hals⸗ und Nasenkrankheiten sowie der⸗ jenigen in den Ohrenkrankheiten, den Haut⸗ und Geschlechtskrank⸗ heiten bei der bisherigen Uebung belassen. 8 Als Gebühr sind zu entrichten für den ersten Teil 12,50 ℳ, für den zweiten und dritten Teil je 5 und für den vierten Teil 8 ℳ, zusammen der Betrag von 30,50 ℳ. 3

Die geburtshilflich⸗gynäkologische Prüfung umfaßt zwei Teile; sie wird von einem Prüfer in einer öffentlichen Gebär⸗ anstalt, mit der eine gynäkologische Abteilung verbunden ist, oder in J e abgehalten und ist an einem Wochentage zu erledigen.

In dem ersten Teile hat der Prüfling eine Gebärende in Gegen⸗ wart des Prüfers oder eines von demselben beauftragten Hilfsarztes der Anstalt zu untersuchen, die Geburtsperiode und Kindeslage, die Prognose und das einzuschlagende Verfahren zu bestimmen und auf Erfordern sich an den geburtshilflichen Maßnahmen zu beteiligen sowie zu Hause einen kritischen Bericht an⸗ zufertigen und solchen, mit Datum und Namensunterschrift versehen, am andern Tage dem Prüfer zu übergeben, oder in Ermangelung einer Gebärenden eine Wöchnerin zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Heilplan festzustellen, den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegen⸗ zuzeichnenden Protokoll aufzunehmen und neoch an demselben Tage zu Hause über den Fall einen kritischen Bericht anzufertigen, der, mit Hatum und Namensunterschrift versehen, am nächsten Tage dem Prüfer zu übergeben ist. Zugleich hat der Prüfling in mündlicher Prüfung seine Facigtan in der Diagnose, Prognose und Behandlung der Schwangerschaft und des Wochenbetts zu bekunden und nach⸗ zuweisen, daß er die für einen pratlischen Arzt erforderlichen Kennt⸗ nisse in der Erkennung und Behandlung der Frauenkrankheiten besitzt.

In dem zweiten Teile hat der Prüfling in Gegenwart des Prüfers seine Bekanntschaft mit denjenigen Operationen nachzuweisen, die wissenschaftlich anerkannt sind, sodann am Phantom die Diagnose verschiedener regelwidriger Kindeslagen zu stellen, die Entbindung bei

darzulegen. ¹

Als Gebühr sind zu entrichten für jeden Teil je 6 sam der Betrag von 12 ℳ. 8

Die Prüfung in der Augenbeilkunde wird von einem Prüfer in der Augenabteilung eines größeren Krankenhauses oder in einer Untwversitätsklinik oder an Kranken der Poliklinik abgehalten und ist in einem halben Tage zu erledigen. In Gegenwart des Prüfers hat der Prüfling einen Augenkranken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Heilplan festzustellen und den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeichnenden Protokoll aufzunkhmen. Zugleich hat der Kandidat in mündlicher Prüfung nachzuweisen, daß er die für einen praktischen Arzt erforder⸗ lichen Kenntnisse in der Augenheilkunde besitzt sowie sich mit dem Gebrauch des Augenspiegels vertraut gemacht hat.

Als Gebühr ist zu entrichten der Betrag von 8 ℳ.

VI.

in der Irrenbeilkunde wird von einem

Die Prüfung Krankenhauses oder in

Prüfer in der Irrenabteilung eines größeren einer Universitätsklimik abgehalten und ist in einem halben Tage zu erledigen. Der Prüfling bat in Gegenwart des Prüfers einen Geistes⸗ kranken zu untersuchen, die Anamnese, Diagnose und Prognose des Falles sowie den Heilplan festzustellen, den Befund sofort in einem von dem Prüfer gegenzuzeichnenden Protokoll aufzunehmen und hierbei in einer mundlichen Präfung nachzuweisen, daß er die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Irrenbeilkunde besitzt.

Als Gebühr ist zu entrichten der Betrag von 8 ℳ.,

VI.

Die hygienische Prüfung ist eine mündliche, wird von einem Prüfer abgehalten und ist in einem halben Tage zu erledigen. Der Prüfling hat nachzuweisen, daß er sich die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse in der Hygiene erworben und sich mit den wichtigeren hygtenischen und insbesondere auch bakteriologischen Unter⸗ suchungsmethoden sowie mit den Grundsätzen und der Technik der Schutzpockenimpfung vertraut gemacht hat und auch die erforderlichen Kenntnisse über die Gewinnung und Erhaltung der Lymphe besitzt.

Als Gebühr ist zu entrichten der Betrag von 8 ℳ..

In Rostock wird am 27. Februar 1915 mit Prüfung zum Seesteuermann begonnen werden.

einer

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10

des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4624 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der

Postordnung vom 20. März 1900, vom 25. Januar 1915.

Wendungen auszuführen und seine Fertigkeit im Gebrauch der Zange

Königreich Preußen.

den Oberzollsekretären Hentscher in Münster i. W., Schulz, Heinze, Claus und Eggers in Altona, Ahle⸗ feldt, Kaißner, Funcke, Günther, Garn, Wegener, Köpke und Paris in Berlin, Meinberg und Osterland in Magdeburg, Curti in Posen, Kramer, Fritsch, Born, Thiede, Kaczmarek, Bartlau, Wessel und Timpe in Königsberg i. Pr. und Neumann in Danzig den Charakter als Rechnungsrat sowie den Oberzollinspektoren Berth in Krossen a. O., Pietsch in Stendal, Albrecht in Kolberg und Thal in Eberswalde den Charakter als Zollrat zu verleihen.

Düsseldorf, Baecker in Voelkel in Lübeck, (Sberbarnim)

1

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Gelsenkirchen getroffenen Wahl den Beigeordneten von Wedelstaedt daselbst als ersten be⸗ soldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Gelsenkirchen für eine mit dem 1. April 1915 beginnende Amtsdauer von zwölf Jahren bestätilgtt.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 28. November 1914, betreffend die Genehmigung der von der 32. und 33. Generalversammlung der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft am 13. Januar 1914 beschlossenen Aenderungen der Satzung der Land⸗ schaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 2 S. 11, ausgegeben am 9. Januar 1915;

2) das auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) am 4. Dezember 1914 vom Staats⸗ ministertum vollzogene Statut für die Zollchower Wassergenossenschaft in Zollchow im Kreise Jerichow 11 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung in Magdeburg Nr. 1 S. 1, ausgegeben am 2. Ja⸗ nuar 1915;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. Auguft 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 22. Dezember 1914. betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Krostitzer Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft in Groß Krostitz für die Anlage einer Kleinbahn von Krostitz nach Rackwitz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Merseburg Nr. 2 S. 12, ausgegeben am 9. Januar 1915; 3

4) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 29. Dezember 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Rastenburger Kleinbahnen, G. m. b. H. in Rastenburg, für die Anlage einer Kleinbahn von Gerdauen nach Barten, durch das Amtsblatt der Könialichen Regier in Königsberg Nr. 3 S. 18 ausgegeben am 16. Januar 1915 b

7

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

2 Preußen. Berlin, 30. Januar 1915.

Die vereinigten Ausschüsse des Bund esrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

teilung des „W. T. B.“ darauf hin, daß die Verbreitung falscher Gerüchte über die mit uns verbündeten Armeen durchaus unstatthaft ist und gegen die Ver⸗ breiter solcher Gerüchte ebenso energisch vorgegangen wird, wie gegen diejenigen, die etwa über die eigene Armee falsche Gerüchte ausstreuen.

In den letzten Tagen sind drei Vorsteher früherer deutscher Berufskonsulate in Rußland, ebenso drei frühere deutsche Wahlkonsuln und mehrere Bureaubeamte von Berufskonsulaten, wie „W. T. B.“ meldet, aus Rußland über Schweden nach Deutschland zurückgekehrt. Dies ist

der russischen Regierung, die noch fortgesetzt werden.

Die Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, die sich zurzeit in Europa aufhalten, haben, wie die „Kölnische Zeitung“ mitteilt, einen Protest gegen jegliche Waffenausfuhr aus Amerika an die Regierung und an das Volk der Vereinigten Staaten gerichtet. In Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz werden durch besondere Ausschüsse Unterschriften systematisch gesammelt, die dann an den Präsidenten Wilson gelangen. Das Zentralkomitee (American Protest Committee) hat sich schon Anfang De⸗ zember in Berlin gebildet, und, um dem Einspruch im eigenen Lande eine möglichst starke Wirkung zu verschaffen, sich der Aufgabe unterzogen, das Schriftstück selbst in 10 000 gedruckten Exemplaren nach Amerika zu versenden. Auf diese Weise gelangt der Protest in die Hände des Präsidenten Wilson, des Staatssekretärs Bryan, wie an alle Mitglieder des Senates und des Abgeordnetenhauses, an alle Gouver⸗ neure, Bürgermeister, Bischöfe, Geistlichen, Universitäten, Friedensgesellschaften, Frauenorganisationen usw., wie auch an zahlreiche Private. 2000 neutral gehaltene und 500 in deutscher

Berlin W. 9, den 30. Januar 1915.

inige Aufgaben zur Arzneiverordnung schriftlich zu lösen und mündlich arzutun, daß er in der Pharmakologie und Toxikologie die für einen praktischen Arzt erforderlichen Kenntnisse besitzt. Als Prüfungsgebühr ist 5 den ersten Teil der Betrag von 12,50 und für den zweiten Teil der Betrag von 8 ℳ, zusammen der Betrag von 20,50 zu entrichten.

III.

Die chirurgische Prüfung umfaßt vier Teile und ist an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen zu erledigen. Sie wird in den ersten drei Teilen von einem Prüfer in der chirurgischen Abteilung

eines großen Krankenhauses oder in einer Untversilätsklinik oder an Kranken der Poliklinik, erforderlichenfalls in der Anatomie, ab⸗ gehalten. In dem ersten Teile der chirurglschen Prüfung hat der Prüfling einen Kranken in Gegenwart des Prüfers zu untersuchen,

Kaiserliches Postzeitungsamt. 114““ Krüer. 1“ 8

8

des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4625 eine Bekanntmachung über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges, vom 28. Januar 1915. Berlin W. 9, den 30. Januar 1915. 3 Kaiserliches Postzeitungsamt. 1

g 11““

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11

Sprache erscheinende Zeitungen in Amerika erhielten gleichfalls den Protest mit einer besonderen Bitte, in diesen Blättern selbst Unterschriften zu sammeln und dort im Interesse der Humanite zu wirken. Der Protest lautet in der Uebersetzung:

Wir Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika richten diesen Aufruf im Namen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, im Namen der Neutralität und des zukünftigen Friedens an unser Volk, an die gesetzgebenden Körperschaften und an die Regierungen unseres Landes, auf daß die Ausfuhr jedweder Waffen und jedes Lotes Pulver aus unserer Heimat verhindert werde, die bestimmt sind, dem Menschenmorde in Europa zu dienen. Wir erkennen war die Tatfache an, daß eine solche Ausfuhr seitens privater Firmen nach dem Buchstaben des Gesetzes zulässig ist, wissen aber dessen ungeachtet, daß unsere Exekutsve und Gesetzgebung einer solchen Ausfuhr Einhalt gebieten können, wenn sie ent⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Das Oberkommando in den Marken weist nach einer Mit⸗

ein erstes Ergebnis langwieriger Austauschverhandlungen mit

glossen die Bahnen strenger Neutralität betreten, einer Neutralität,) ie durchdrungen ist vom Geiste der Rechtschaffenheit und sich stützt s die öffentliche Memmung. Der Präsident der Vereimpten Stagten it die Gewaͤhrung eines Kriegsdarlehns an Fankreich verhindert, nd hierdurch hat unser Land sich selbst vorgeschrieben, was recht nd billig ist. Diese selbstgeschaffene Norm verpflichtet uns vor dem besetz und vor dem Urteil der ganzen Welt, eine Neutralität Urzuhalten, die rechtlich wie moralisch unanfechtbar ist. Nie a der Geschichte der Völker sind Aufträge von so riesenhaftem imfange von irgend einem Lande übernommen worden ie die, welche Amerika zurzeit anfertigt, um die Fort⸗ ührung des europäischen Krieges zu ermöglichen. Ist Ihnen diese katsache bekannt? Wo bleiben unsere Friedensgesellschaften? Wo sleiben unsere Frauenorganisationen⸗ Wo bleiben unsere Kirchen⸗ gemeinden? Gleichviel, wem wir Amerikaner als Individuen oder als fation unsere polttische Zuneigung entgegenbringen, bisher ist es eine gtsache gewesen, daß wir als Nation an erster, führender Stelle die eredensbewegungen der Welt gefördert haben. Sind wir gewillt, auf nseren Vorrang als Friedensstifter zu verzichten⸗ Die internationalen geschäftsverbindungen zwischen unserem Vaterland und Europa sind zusgedehnte, freundschaftliche gewesen. Wir protestieren gegen ihre Ver⸗ chtung zugunsten einiger weniger. Sollen wir um eines vorüber⸗ sebenden Geschäftsprofites willen unauslöschlichen Haß künftiger Ge⸗ clechter auf uns laden? Menschenalter werden die Makel, mit denen oir uns beflecken, nicht zu tilgen vermögen! Auf den grauenvollen chlachtfeldern sterben Menschen für ihre Ideale, und wir sollten bicht wirken und Opfer bringen können für unsere Ideale, für den zuten Namen Amerikas? Gewehre, Kanonen, Patronen, Dynamit nd Bomben gehen aus unseren Fabriken nicht nur nach England, Frankreich und Rußland, sondern auch nach Japan! Wir unterstützen adurch nicht nur die Rüstungen der Europäer gegen einander, wir geben amit auch fremden Völkern Kampfmittel gegen uns selbst in die Hand. Geschieht das im Einverständnis mit der gesamten amerikanischen sation? Man mache sich ein Bild von den katastrophalen Folgen, e es in einem zukünftigen unserem Lande aufgezwungenen Krieg gaben könnte, wenn irgendein neutrales Land Europas sich auf einen dutralitätsstandpunkt stellen sollte, wie wir ihn heute einnehmen! Will die amertkanische Nation die Sicherheit ihrer Bürger für alle Bukunft preisgeben? Wir protestieren gegen diese Vernichtung von mmerikas Integrität, Amerikas Geschäftsinteressen, Amerikas Sicher⸗ eit, die sich aus dieser einseitigen Neutralität ergeben muß. Wir gcotestieren nicht nur im Interesse Amerikas, sondern vor allem im Nlamen der Menschlichkeit dagegen, daß durch unser Land die Dauer dieses ibscheulichen Krieges verlängert wird. Amerikas unbegrenzter Vorrat in todbringenden Werkzeugen wird eine unabsehbare Hinausdehnung ieses Menschenmordens bewirken. Wenn sich die Wetterwolken des srieges verzogen haben, wird unser eigenes Land mit dem Blute anserer europäischen Brüder besudelt sein! Unsere auf, militärischem Gebiet de facto bestehende Teilnahme an diesem Krieg wird Europa wingen, seinen letzten Mann einzusetzen. Wir protestieren im Namen der Verwandtschaft und Ehre aller Völker! Wir protestieren im Namen er leidenden Frauen; wir protestieren im Namen der hilflosen Kinder; wir votestieren im Namen aller lebenden Wesen gegen die Mitschuld seres Landes an dieser Menschenschlächterei. Es ist unser Glaube, unser Volk nicht gewillt ist, dem Vermächtnis der Rechtschaffen⸗ beit zu entjagen, das ihm von den Pilgrim⸗Vätern überkam; es ist ser Glaube, daß unser Volk den Willen hegt, sein politisches An⸗ ehen als Vorkämpfer des Friedens zu wahren; es ist unser Glaube, jetzt oder nie die Zeit zum Handeln gekommen ist! In diesem Flauben richten wir unsern Protest und unsern Appell an jeden Amerikaner, der sein Vaterland liebt und dem das Wohl der Welt am Herzen liegt. Unterzeichnet haben den Protest die in Deutschland an⸗ issigen Amerikaner, deren Unterschriften an die Bundesbehörden n Washington gesandt werden. 3

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers, jegen die Ausgaben 345 und 346 der Deutschen Verlust⸗ isten bei. Sie enthalten die 137. Verlustliste der preußischen Armee, die 144. Verlustliste der bayerischen Armee, die 100. Verlustliste der sächsischen Armee, die 104. Verlustliste der vürttembergischen Armee und die 15. Verlustliste der Kaiser⸗

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Der Kaiser hat gestern vormittag den bulgarischen Ge⸗ andten Toschew in besonderer Audienz zur Entgegennahme eines Beglaubigungsschreibens empfangen.

DHer österreichisch⸗ungarische Gesandte in Bukarest Graf Czernin, der dem „Neuen Wiener Tageblatt“ zufolge am Mittwoch in Wien eingetroffen war, hatte vorgestern eine Besprechung mit dem Minister des Aeußern Freiherrn

rian. 1 .

Aus Anlaß des heutigen Jahrestages des Todes des. Kronprinzen Rudolf wurden am Sarkophage in der Kaisergruft bei den Kapuzinern von Mitgliedern der Kaiser⸗ ichen Familie und von dem deutschen Botschafter von Tschirsky zund Bögendorff namens des Deutschen Kaisers Kränze nieder⸗

gelegt.

Großbritannien und Irland. Das Kabinettsmitglied Masterman, Kanzler des Herzogtums Lancaster, der seit mehreren Monaten ohne Sitz i Parlament war, hat „Reynolds Newspaper“ zufolge seine Entlassung eingereicht. 8

8 4 8

Frankreich.

Der Senat hat gestern die von der Kammer an⸗ genommenen Gesetzentwürfe, die die Regierung zur Erhöhung des Betrages der auszugebenden Staatsschatzscheine auf 61 ½ Milliarden Franks und zur Ausgabe kurzfristiger Obli⸗ gationen ermächtigen, angenommen.

Der Kaiser Nikolaus hat den Beschluß des Minis über die sofortige Bewilligung von 17 ½ Millionen Rubel 8 alsbaldige Herstellung einer Eisenbahn von Petro⸗ Godst nach dem Meerbusen von Sorozkaja am

eißen Meere genehmigt. 86 1 Am Tage der Wasserweihe hat in den Gemächern des 1n Petersburger Metropoliten Wladimir eine feierliche Ver⸗ Uhaenfüng stattgefunden, an der sich viele Bischöfe und hohe Beistlice, Mitglieder des heiligen Synod und Universitäts⸗ krofessoren beteiligten. Der Metropolit vertrat, wie „W. T. B.“ müedet in einer Rede den Standpunkt, daß es für Rußland

1 wünschenswert sei, auf die Neutralisierung des hs igen Landes hinzuarbeiten, für die sich ein Teil der entlichen Meinung in St. Petersburg ausgesprochen habe. Nas Heilige Land müsse vielmehr dem Russischen 889 he unterstehen, wobei die übrigen christlichen Völker

Recht haben würden, die heiligen Orte zu besuchen.

Spanien.

h- In der Deputiertenkammer richtete am Dounerstag

Deputierte Ursaiz eine Interpellation an die Regie⸗

rung über die Flottenstützpunkte, die an der spanischen

Küste errichtet werden sollen. In seiner Antwort erklärte der Ministerpräsident DHato laut Bericht des „W. T. B.“

8 Er stelle mit Befriedigung fest, daß alle Kriegführenden die Neutralität Spaniens achteten. Jede Kundgebung tönne als Zeichen der Sympathie für einen der Kriegführenden aufgefaßt werden und der Regierung Schmierigkeiten bereiten. Er bedauere, daß gewisse Deputierte ihrer Sympathie für den einen oder den anderen Kriegführenden Ausdruck gegeben hätten. „Wir müssen“, fuhr der Ministerpräsident fort, „an die Zukunft denken und nicht auf die Größe des Landes verzichten. Wir wollen, daß bei dem Frieden⸗ schluß Spaniens Stimme gehört wird. Dafür beachten wir strengste Neutralttät. Wenn Spanien ein Geschwader besitzen wird, so wird es kein Faktor mehr sein, den man verachten kann. In gewissen Fällen ist eine Isolierung eine Waghalsigkeit. Wir müssen deshalb

in Anbetracht künftiger Ereignisse bereit sein.“ Portugaal.ʒ 8

Die Lissaboner Blätter drucken ein von den Offizieren der Lissaboner Garnison an den General Castro gerichtetes Schreiben ab, welches vier Forderungen enthält: erstens die Regierung solle amtlich erklären, daß die letzte Bewegung in der Armee keine monarchistische gewesen sei, zweitens alle in andere Regimenter Offiziere wieder in ihrer früheren Truppe anstellen, drittens eine Amnestie erlassen und viertens die im Amtsblatt veröffentlichte Belobigung der Zivilbevölkerung für die Unterstützung der Demokraten gegen die Militärpartei zurücknehmen.

Niederlande.

Wie das „Handelsblad“ erfährt, hat die Dampfschiffahrts⸗ gesellschaft „Nederland“ einen Bericht erhalten, wonach die Fahrt durch den Suezkanal unter militärischer Kon⸗ trolle steht, und der „Staats⸗Courant“ veröffentlicht eine Mit⸗ teilung des Ministeriums des Aeußern, daß nach 12 Uhr Mittags keine Schiffe in den Suezkanal einfahren können.

Die Erste Kammer hat den Gesetzentwurf über die Verlängerung der Dienstzeit der Miliz und der Land⸗ wehr bis zum 31 Juli debattelos angenommen.

Griechenland. . Geburtstages des Deutschen Kaisers hat der König Konstantin dem deutschen Gesandten Grafen von Quadt seine Glückwünsche ausgesprochen.

Rumänien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ hat der größte Teil der in den letzten Monaten für Deutschland gekauften Getreidemengen wegen Waggonmangels nicht ausgeführt werden können. Die rumänische Eisenbahnverwaltung hat nun den Vorschlag der deutschen Regierung angenommen, daß sie den dazu notwendigen Wagenpark selbst nach Rumänien senden werde. 8 8

Amerika. 8

Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung des

„Reuterschen Bureaus“ sein Veto gegen die Einwande⸗ rungsbill ausgesprochen. 86 Acht Mitglieder des amerikanischen Kabinetts haben obiger Quelle zufolge eine Beratung über die beunruhigende Größe des Defizits, das in den Stagtseinnahmen des laufenden Finanzjahres unvermeid lich zu sein scheint, abgehalten. Sie berieten ferner über die dringende Notwendigkeit, den Vor⸗ anschlag des nächsten Jahres zu beschneiden.

Die Einwanderung nach Kanada im Jahre 1914 zeigt eine Abnahme von fast 60 „Ct. 8 Jahre

.— Nach einer vom „Reuterschen Bureau“ verbreiteten amt⸗ lichen Mitteilung sind die Anhänger des Generals Carranza am Donnerstag in die Stadt Mexiko ein⸗

gezogen.

„Der Generalgouverneur vom Libanon, Ohannes Kojundschian, hat seine Entlassung nachgesucht. Einer Meldung der „Frankfurter Zeitung“ zufolge wird die von den europäischen Großmächten auf Grund des Libanonstatuts zu vollziehende Wahl des Generalgouverneurs, die nachher durch die Pforte eine nur rein formelle Anerkennung erhielt, nicht mehr stattfinden. Die Pforte erklärt das Libanonstatut für nichtig. Die Verwaltung des Libanon wird von jetzt ab im Rahmen einer türkischen Provinz erfolgen.

Die persische Regierung hat obiger Quelle zufolge das Verlangen des russischen und des Gesandten falg der Abberufung der schwedischen Offiziere, gegen die sich der ganze Haß der beiden Diplomaten richtet, abgewiesen.

Kriegsnachrichten.

WVestlicher Kriegsschaupl

„Großes Hauptguartier, 30. Januar. (W. T. B. Die französischen Verluste in den Kämpfen ep89 Nieuport am 28. Januar waren groß, über 300 Marokkaner und Algerier liegen tot in den Dünen. Der Feind wurde durch unser Artilleriefeuer auch gestern daran gehindert, sich an die Dünenhöhen östlich des Leuchttturmes mit Sappen heranzuar⸗ beiten. Südlich des Kanals von La Bassée entrissen heute Nacht unsere Truppen den Franzosen im Anschluß an die von uns am 25. Januar eroberte Stellung zwei weitere Gräben und machten über 60 Gefangene. Im westlichen Teil der Argonnen unternahmen unsere Truppen gestern einen Angriff, der uns einen nicht unbedeutenden Gelände⸗ gewinn einbrachte. An Gefangenen blieben in unseren Händen: 12 Offiziere 731 Mann, erbeutet wurden: 12 Maschinengewehre, 10 Geschütze kleineren Kalibers. Die Verluste des Feindes sind schwer, 400 bis 500 Tote liegen auf dem Kampffelde, das französische Infanterieregiment 155 scheint aufgerieben zu sein. Unsere Verluste sind verhältnismäßig gering. Franzö⸗ sische Nachtangriffsversuche südöstlich Verdun wurden unter schweren Verlusten für den Feind zurückgeschlagen. Nordöstlich Badonviller wurden die Franzosen aus dem Dorfe Angomont auf Bréménil geworfen. Angomont wurde von uns besetzt. Oberste Heeresleitung.

Basel, 29. Januar. (W. T. B.) Wie die „Basle Nachrichten“ melden, sind von s D „Frl⸗ zeugen, die Ostende und Zeebrügge beschossen hahen, drei nicht zurückgekehrt. Sie wurden auaeh Rückfluge von

8

zahlreichen deuischen Flugzeugen umzingelt und auf das offene Meer gejagt. Unter den vermißten englischen Fliegern befindel sich auch Samson, der sich mehrfoch aus⸗ gezeichnet hat. b 8

Oestlicher Kriegsschauplatz.

„Berlin, 29. Januar. (W. T. B.) Wie wir erfahren, ist am 25. Januar ein deutsches Marine⸗Parseval⸗Luft⸗ schiff von einem Ostseehafen aus zu einer Unternehmung gegen den russischen Kriegshafen Libau aufgestiegen und bisher nicht zurückgekehrt. Eine Meldung des russischen Marine⸗ Generalstabes verbreitet, daß am 25. Januar ein deutsches Zeppelin⸗Luftschiff Libau überflogen und Bomben abgeworfen habe. Das Luftschiff sei beschossen und getroffen worden und sei in die See gestürzt. Von russischen Fahrzeugen sei es ver⸗ nichtet und die Besatzung gefangen genommen worden. Die russische Angabe, daß das angreifende Luftschiff ein Zeppelin gewesen sei, wie in der ausländischen Presse weiter verbreitet worden ist und auch in die deutsche Presse Eingang gefunden hat, ist hiernach unzutreffend.

(W. T. B.)

Großes Hauptquartier, 30. Januar. In 8 griffen die Russen erfolglos den Brückenkopf östlich Darkehmen an, beschossen unsere Be⸗ festigungswerke östlich der Seenplatte und versuchten süd⸗ östlich des Löwentinsees einen Angriff, der in unserem Feuer zusammenbrach. Russische Nachtangriffe in Gegend Borzymow östlich Lowicz wurden unter schwersten Verlusten für den Feind zurückgeworfen. b

Oberste Heeresleitung.

Wien, 29. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Starker Schneefall ist eingetreten. In Westgalizien und Polen nur Erkundungen, Patrouillengefechte und, wo es die Sichtverhältnisse zulassen, Artilleriekämpfe. In den Kar⸗ pathen wurden westlich des Uzsoker⸗Passes russische Angxriffe unter schweren Verlusten des Gegners zurückgeschlagen. Bei Vezerszallas und Voloves sind die Kämpfe beendet. Der Feind ist auf die Paßhöhen zurück⸗ geworfen; neuerdings 400 Gefangene eingebracht. In der Bukowina herrscht Ruhe.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Basel, 29. Januar. (W. T. T.) Nach einer Meldung aus Tokio hat der deutsche Kreuzer „Karlsruhe“ in den amerikanischen Gewässern wieder zwei englische und einen französischen Dampfer versenkt.

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Der Krieg der Türkei gegen den 8 Konstantinopel, 29. Januar. (W. T. B.) Das Große Hauptquartier teilt mit: Auf der kaukasischen Front hat sich nichts Nennenswertes ereignet. Unsere Truppen, die in der Richtung auf Olty die Offensive ergriffen haben, machten 300 Russen zu Gefangenen und erbeuteten eine Menge Gewehre und Kriegsmaterial. Die seit einer Woche in Aserbeidschan im Gange befindliche Schlacht in der Um⸗ gegend von Choi gegen die feindlichen Hauptkräfte wird zu unseren Gunsten fortgesetzt. Choi ist der letzte Zufluchts⸗ ort der Russen in Aserbeidschan. Am 27. Januar nahmen unsere Truppen im Süden von Choi die erste Linie der be⸗ fesichen feindlichen Stellungen, welche aus mehreren Linien estehen.

Kunst und Wissenschaft.

IZm Institut für Meereskunde (Georgenstr. 34 36) spricht am 2. Februar der Professor A. Merz⸗Berlin über die N.dnc des Mittelmeers im Kampf der Völker, am 5. Februar der Dr. H. Bebrens⸗Berlin über Küsten als Landesgrenzen und am 6. Februar der Physiker W. Pauck⸗Berlin über Funkentelegraphie im Land., Luft⸗ und Seekrieg (mit Experimenten). Die Vorträge beginnen um 8 Uhr Abends. Eintrittskarten zu 0,25 sind an den Vortrags⸗ von 7 Uhr an in der Geschäftsstelle (Georgenstr. 34 36) aben.

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Die Wirkung der Kälte auf unser Blut. Das Blut unseres Körpers hat zwar, solange das Allgemeinbefinden gesund ist, immer die gleiche Wärme, damit ist aber durchaus nicht gesagt, daß die Temperatur der umgebenden Luft auf das Blut ohne Einfluß wäre. Es ist schon lange festgestellt worden, daß die Wirkung von Kälte auf einen größeren Teil der Hautoberfläche zur Ver⸗ mehrung der roten und auch der weißen Blutkörperchen in den kleinen Gefäßen der Haut führt. Die Vermehrung scheint beide Be⸗ standteile des Bluts in gleichem Grade zu betreffen, und nur nach langer Einwirkung großer Kälte bei den weißen Blutkörperchen (Leukocyten) größer zu sein. Bei kurzdauernden Kältereizen ziehen sich die kleinen Blutgefäße der Haut zusammen, wodurch die Haut blaß und blutleer erscheint, das Blut selbst wird von der Köꝛperober⸗ fläche nach den inneren Organen zurückgedrängt. Hört der Kältereiz bald auf, so strömt auch das Blut sehr schnell zurück, indem sich die Gefäße der Hautoberfläche wieder erweitern. Um die Herbeiführung dieser Rückwirkung, aiso des Blutzuflusses nach der Haut hin, handelt es sich bei fast allen Maßregein in der Wasserbehandlung, also bei Abreibungen, Halbbädern, Duschen, kurzen kalten Bädern usw. Durch solche kurzen Kältereize vermag daher auch nicht ein Zustand hervorgebracht zu werden, in dem die Beeinflussung des Bluts durch die Kälte richtig erkannt werden kann, da die Wirkung zu rasch eintritt. Dazu müssen höhere Kältegrade in längerer Dauer ange⸗ wandt werden, well sich nach solchen die Reaktion nicht so schnell ein⸗ stellt. Unter solchen Umständen wurde im Gegensatz zu früheren Anschauungen eine geringe Abnahme der roten Blutkörperchen gefunden. Die weißen Blutkörperchen dagegen, denen ja nach den neueren Forschungen eine überaus wichtige Rolle im Verlauf von Krankbeiten zugeschrieben wird, scheinen sich nach anhaltenden und starken Reizen stets zu vermehren, und zwar bleibt es dabei gleich, ob der Reiz in einer Abkühlung oder einer Erhitzung bestanden hat. 9

Nr. 4 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. e gis bat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Todesfall. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 5. Heftes des XX. Bandes der „Ent⸗ scheidungen des Ober⸗Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs⸗. Post⸗ und Telegraphenwesen: Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Prüfung 8 der Medizin, Zahnheilkunde, Tierheilkunde und Phar⸗

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