1915 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

stꝛatlichen Aufsichtsbehörde für erforderlich erachtet wird, üine eshere Anzahl der EE Sügs Feees ede⸗

fahren und eine weitere, der vierten Wagentlas vEg entsprecherde Wagenklasse in die für die Personenbefötde bestimmten Züge einzustellen. G

rung 2) Der ist verpflichtet, das jeweilig⸗ 81₰ schen Staatselsenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen 88 haupt hinsichtlich der und ’— 1. ie preußischen Stastseisenbahnen jeweilig b Brnofate zu befolgen, soweit solches von dem Minister der öffent

Arbeiten für erforderlich erachtet wird. 8 . lichen zede eieung und die Abänderung des Tarifs 8 1 und Güterverkehr unterliegt der Genehmigung der ; 1 sichtsbehörde. In betreff des W 88 ahn nach dem Ermessen der Aufst ehörd legen g-2 Hehnben Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf 8 fins Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Ber der finanziellen Lage des Unternehmens von dem 1 der öffentlichen Arbeiten Dem nnee, egdicae ü ss nach Maßgabe ndesgesetzlichen berlasten, 8 vnter Beachtung der bee. hnen ag meinen Grundsätze innerhalb der Grenzen ½4 b 282 8 die Sätze für die Tarifklaffen nach eigenem Ermessen fe in Erhöhungen wie Ermäßigungen der ohne bes ustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. 8 3) Des Unternehmer hat Erneuerungefon de und nebean de. in § 262 des Handelsgesetzbuchs vom —. Mat 1897 (Reichs 882 2 efonds (Bilanzreeservefo blatt S. 219) vorgeschriebenen Reserve Bilangrese 2 ialreservef enden Normativbestimmung einen Spezialreservefonds nach den bestehen d d ur Ausführung der letzteren unter zmiaung de ndnigers öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden. 1“ Der Erneuerungs⸗ und der Spezialreservefonds nüi so 4— einander als auch von anderen Fonds der Gese schaft g.

8 8 Erneuerungsfonds dient zur Beftreitung 1“ * regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues u

Fahrzeuge. b

en Erneuerungsfonds fließen:

Ie den Kehe aus den bei der Erneuerung gewonnenen ab⸗

ängigen Materialien, 1 8 8

15 den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen 165 die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Rücklage, deren

Föbhe durch das Regulativ sestgesett wird,

ce. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

8 Der dde,ehler vet ge dient zur Bestreitung von 18 außergewöhnliche Elementzerssan se eee LE erufenen Avsgaben, weiche ertorderlich werden, dami Een lbeg und in der der Bestimmung des Unternehmens ent

sprechenden Weise erfolgen kann. ö“ bobener Fe vauteile untd *

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auf den preußi⸗

festgestellt. der reichs⸗

zum

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8 77 pernaderl it 1 öö“ 11114121

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8 11 . b AEZIIö“; 8 ee ates ist das geamte Unternehmen Ler ein eb8. ““ 2S. . 958 Fee (eer die Eisenbahnunternehmungen v11“ ; 621 ½ 8 r 1 8 E1161616““ A 50n.) ernt Aten 8 Be⸗ 8 SE mmnbe⸗ L“ Eewaäammtb. 8 8 8 I 5 eeemhber 8 ͥ113 Fütmungen an den E. aat igenthenlich hbintreien Neles zremes mummhsehn 8 87 * EeI“ on nan ab: n n des Staates ol Kuscht vor Ablauf Len neun ö 88— 22 8 8 19 3 tg; FtiH⸗ ausgeubi Prrben.

——— ————

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mn SFesesz em 8 8 und zu einer Asssenigung

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. Dezember 1914. (Siegel.) Wilhelm R. Delbrück. Beseler. Sydom.⸗ on Trott zu Solz. Kühn.

8

von Breitenbach. Lentze. von Loebell.

1 Den Magdeburger Vorortbahnen, schaft in Magdeburg, denen die Genehmigung zum an und Betriebe einer Straßenbahn von der Magdeburg⸗Fermers⸗

ebener Grenze im Zuge der Schönebecker Scraße 1 leben, Salbke, Westerhüsen und Frohse bis nach Schönebe erteilt worden ist, wird auf ihren Antrag 888 in eng pes fü⸗ recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für

dese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums

hiermit verliehen. . Berlin, den 26. Januar 1915. 1 Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. 8

Das Staatsministerium.

von Breitenbach. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. i dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der veihnssche dern bazaserelür Willy Nitschke zum Geheimen

Revisor ernannt worden.

Ministerium für Handel und Ge erbe.

8 f G rordnung, betreffend die zwangsweise Auf Grund der Verordnung, S

8 ranzösischer Unternehmungen, 8 ee e (RSBl. S. 487) ist über folgende rnspinnerei Lublinitz Motte Meillassoux, Söhne & eg düpeenehat (Verwalter: Bürgermeister Dr. Gunst in Lublinitz), 89 Zeche de Wendel in Hamm in Westfalen (Verwalter: Bergrat

3 Wilke in Bredeney), Stickstoffwerke Act.Ges. in Herringen (Verwalter: Bergrat Wilke in Bredeney)

EE1e.““

. 5 1““

Faet vorer

moerstiut walleeenberg, Professor Lic.

abSNeeche brigüete. 3 1 au ddentliche rofessor in der evangelisch⸗theologischen

Fakultät der ernannt worden.

in gleicher Eigenschaf lichen Universität in

Der Preis besteht in einem Stipendium von jedes zweite Jahr abwechselnd für geschrieben.

vöffaes Religion zugelassen icher Religion ssen, Te dcre Akedemie der Künste zu Berlin ve anstalten oder auf der oder gemacht haben. institute dürfen zur mehr als zwei Jahre vergangen sein.

Bildungengang durch Beuanise

getee

Das Stipendium steht se Die Auszahlung erfolgt in der zweiten Rate,

r Verleibung, ) vder n einen ausführlichen Bericht zu erstatten und

seiner Studten dur Nichterfüllung dieser weigert.

8 8 8 28

wengensehe! ac ift ferner auf Grund der Ver⸗ etre aihh ki imgsweise Verwaltung britischer böheeber 1914 (ASBl. S. 556) veinichr re dliche erns g. bler in 1

amnn London (Verwalter:

v Fszduski, Berlin, Hausvogteiplatz

Vermögen

London und des Kaufmanns Kom⸗ 6/7)

1918.

FFandel und Gewerbe. gge: Lusensky.

ssttlichen und Unterrichts⸗

Fgeegenheiten. annt in der theologischen Fakultä 11““ Dr. Gustav

a ddentlichen Professor in derselben

6 zent Lic. Emil Balla in Marburg

der außerordentlichen P

Westfälischen

Wilhelms⸗Universität in Münster

d0 4 t 2 dentliche Professor Dr. Albrecht Bethe zu Kiel ist 26. aea; 8 1 die medizinische Fakultät der König⸗

Frankfurt a. M. versetzt worden.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Dem Landrat von Meibom ist das Landratsa Kreise Meseritz übertragen worden.

für das Jahr 1913/14 ein

Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe de bepfichtiges Re jeeinkommen nicht erzielt worden ist. 8

wirtschaftlichen Zusammenlegung von ähnlichen

Ministerium des Innern.

““

Bekanntmachund. . 1 zhei abgabegeset In Gemäßheit des § 46 des Kommunala heehic 14. Juli 1893 (G⸗S. S. 89 wer, serbechtbe kommunalab 8

Frankfurt (Main), den 26. Januar 1915. 1 Der Königliche Eisenbahnkommissar. Reuleaux.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer

isch thält unter Preußischen Gesetzsammlung en Nr. 11 396 eine Verordnung, vehen Provinz Brandenburg, vvm

Ländereien in der Januar 1915. 8 1 Berlin W. 9, den 1. Februar 1915.

Königliches Gesetzsammlungsamt. 8

Krüer.

den Schmidt⸗Michelsen⸗Preis 5 Uür das Jahr 1915 8 ℳ. und wid

fdem Gebiete der Malerei. 42 1n 1500 Maler und Bildhauer aus⸗

ü 5 wi it ler das Jahr 1915 wird hiermit für Ma 8* Seg e . werden nur solche unbemittelte Bewerber die ihre Studien auf den mit der rbundenen Uetebehe⸗ zniglichen Kunstakademie zu Dresden machen een.. Verlassen dieser Kunstunterrichts⸗ Zeit der Ausschreibung des Stipendiums nicht

ihren bisherigen künstlerischen

, 41 411T.⸗

Bewerber sind verpflichtet,

so nachinwozson

Die

EE1““ 11. Feferanestermin amsser .

Der Bundesrat versammelte sich heute

. 1 öö— ½4 & er Weitbeswree roee 8 e. 12 u“ 8. üung rher Hbermimuit die Stistung 1“ 1“ 1

1

59. Alle Vorräte, t., Händler, Kommissionär oder em anzuzeigen.

v7. * 1“] 8 tten Panstunter schts⸗

8 2 *¾☛ F. üben voer⸗ Sach

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BWE“ r⸗; K gngrbort, . 8 82 - Ausschsibung das 39. Letensfahr nicht über

gungsweise denen

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8 52 11ö1ö14“ einen ümter FPulas Seiche Hat

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Sepe e sogleich nach Zuerkennung zwei gleichen Raten. Vor Auszahlung d. h. nach Ablauf von etwa 1 8- Stipendiat dem Senat der Akademie in

hat der Stip n sachaen Vorlegung von Arbeiten zu erbringen. ei . edaas wird die weitere Auszahlung ver⸗

mehrere Künstler ist ausgeschlossen. zur Verfügung.

Berlin, den 1. Februar 1915. Der Senat, 1 Sektion für die bildenden Künste. Ludwig Manzel.

8 Stiftung der Stadt Charlottenburg.

Kapj 5 er Stif ägt 30 000 ℳ. Die Das Kapitalvermögen der Stiftung beträgt Zinseinnahmen hieraus mit jährlich 1050 küͤgunsten Fdmn Studierenden der mit der Alademie der 85 ensehfäs richtsinstitute vend u war entweder als t veencfezunandie lIs Preise oder andere Aus⸗ an Bedürftige, als Reisestipendien, a re s e für hervorragende Leistungen. Die Verwendung hat m. beichngageneer 85 erfolgen, daß die Jahreszinsen zur einen Hälfte Studierenden der akademischen Hochschule für die beee oder der akademischen Meistercteliers und zur Hälf 8 Fhlu⸗ dierenden der akademischen Hochschule für Musik 5 er 83 bemis Meisterschulen für musikalische Komposition zugute Snens.. 1 Für das Jahr 1914 stehen die Zinseinnahmen S hde der akademischen Hochschule für Musik ademi⸗ schen Meisterateliers für die bildenden 88 3B1 1Neech dehs se 73 des ecbehten bedacht werden ige Studierende der akademischen Lehranstalten pede werden, vege Verlassen der Anstalt und dem Zeitpunkt be s. fassung über die Zuwendung nicht mehr E 8 Leillossen sind. Bei Berechnung der weisährigen rdich 82 n⸗ beneh. büen ihre Gesuchen nebst einem ausführlichen Lebens⸗ lauf dis 22. Februar 1915 an die Königliche Akademie der Künste, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, einzusenden. Ehemalige Studierende haben ihren Gesuch attest der betreffenden Lehranstalt beizufügen. Berlin, den 18. Januar 1915. Der Präsident. Ludwig? kanzel.

1 änen inisterium für Landwirtschaft, Dom 8 und Forsten.

welcher einer Meldung des von Besichtigungen im

in eingetroffen sind, daen 8 Generalstabs des Feldheeres, Generals der Inf

von Falkenhayn entgegen. 8

Zuͤtßen deutsche Flüchtlinge aus weun sie sich

MNiicchtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Februar 1915. 1 jesta d König, Allerhöch Westen des Reichs zu kurzem Aufenth⸗

nahmen gestern den Vortrag d anten

8 8 2 n

Bethmann Hollweg in

b 3. . von 1“ eichskanzler Dr Aufenthalt hier eingetroffen

Der R T. B.“ meldet, zu kurzem

1

eute zu einer Pleno ung; vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verke e Sitzung.

Ueber die Anzeigepflicht für die Kornvorräte de

1 ide⸗Gesellschaft sind einer Meldung d seae gern mfolge Zweifel entstanden. Nur solche Vorroö d von der Anzeigepflicht Fitoceetehe e. hh Kri ide⸗Gesellschaft in besondere Lagerräume gehrat⸗ Kriegsgetreide . ha die cenesedeceüchate 8* t worden sind, aber noch beim Lar Fauft odef, besehlagnehn 1 lagern, sind vo

Einkommens unterlieg verbreiteten Mitteilung Feindesland nic vor ihrer Ausweisung mehr als zwei Jal Irrnd im Auslande aufgehalten haben und keinen Wosse zreußen besitzen. Ein Wohnsitz ist nach dem b ommensteuergesetz nur dann vorhanden, wenn ein solc * Umständen begründet wurde, die auf die Absicht eit anden Beibehaltung schließen lassen. Die Länge des dur den Krieg bedingten vorübergehenden Aufenthalts in Preuf ist nicht entscheidend. Ein vorübergehender Aufenthalt Inland begründet nicht den Wiedereintritt der einmal erloschen

Steuerpflicht. 18

Einer Besteuerung des einer vom „W. T. B.

8 14

Wie „Wolffs Telegraphenbureau“ mitteilt, ist wieder 11“ dT in Brand geraten, daß sich unt den Postsendungen feuergefährliche, selbstentzün liche Sachen (Benzin⸗ und Zündfeuerzeuge, Streichhölzer usl befunden hatten. Es wird nochmals auf das Verbot der V sendung feueraefährlicher Gegenstände hingewiesen.

zmmer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger hege Pch hehs 347 und 348 der Deutschen Vereh listen bei. Sie enthalten die 138. Verlustliste der preußis Armee, die 145. Verlustliste der bayerischen Armee, 101. Verlustliste der sächsischen Armee und die 105. Verlust der württembergischen Armee. 8 8

Sachsen.

Seine Majestät der Kaiser und König hat a 821 Mka jeftal den König Friedrich August, wi⸗ W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet: Wieder haben sich Sachsens Söhne im Kampfe für das Vater land stolzen Ruhm eꝛworben. Ich freue mich, Dir von der vor nefflichen Haltung Deiner Truppen in den jüngsten Kämpfen u Craonne Mitteilung machen zu können und Dich wie Dein Volk zu solchen Leistungen beglückwünschen zu dürfen. Wilhelm.

Hamburg. 1

jie Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe tin

dem Diezeicher Comesponbenten⸗ zufolge mit, daß von 88

schiedenen Reedereien auf Grund der Pressenachrichten übey en

feindlichen Unterseebootsangriff auf den Kreuzer chel 8

fragen über die Sicherheit der Ostseeschiffahr 127

laufen sind, die auf Beunruhigung dieser Kreise schließen lassen.

Der Befehlshaber der Marinestation der Ostsee hat Lunmeh

jelegraphisch mitgeteilt, daß die auf dm visher empfohlenen Wege nach wie vor ausreichend sichersei⸗

Dem Gouvernementsgärtner Bertram Krug, bisher in gt

angsweise Verwaltung angeordnet.

Tsingtau, ist der Tite Garteninspektor verliehen worden.

Desterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ gibt die Ernennung des bisherigen Leiters des Ministeriums für Gallizien, Sektionschefs Morawski, zum Minister bekannt.

Die österreichisch⸗ungarische Regierung hat in einer sierungen der verbündeten und der neutralen Staaten elten Verbalnote gegen die Behandlung Ein⸗ erhoben, die die rumänischen Legionen von den erfahren. Die Note erinnert der „Politischen Korre⸗

. zufolge daran, daß das österreichisch⸗ungarische ium des Auswärtigen in einer Verbalnote bei den en und den neutralen Mächten dagegen protestiert 3 der Charakter der polnischen Legionen als krieg⸗ kmmaerr Teil von Rußland nichh anerkannt werde. Nach igen Mitteilungen wird den rumänischen Legionen die anung als kriegführender Teil von den russischen

tebenfalls verweigert. Die Mitglieder dieser Truppen, s;ddie Hände der Russen fallen, werden gehenkt. Dieses aann bilde eine offenbare Verletzung des Völkerrechtes. eeke weist darauf hin, daß die rumänischen Legionen, söösterreichisch⸗ ungarischen Untertanen rumänischer ität gebildet werden, unter dem Kommando öster⸗ anngarischer Offiziere stehen, die selbst dem öster⸗ augarischen Armeekommando untergeordnet sind. Die

Fkeer der rumänischen Legionen haben den Fahneneid und tragen als Kennzeichen eine schwarz⸗gelbe Arm⸗ em, Gleich den polnischen Legionen entsprechen auch die zhen nicht nur allen durch das Haager Reglement scbillligenkorps vorgeschriebenen Bedingungen, sondern inen Teil der Armee selbst. Die österreichisch⸗ 22 Regierung erhebt daher in aller Form Einspruch de Haltung der russischen Regierung bezüglich’ der ümnemechen Legionen.

SFine gestern veröffentlichte Ministerialverordnung die Verwendung von feinem Weizenbackmehl und hmehl zur Broterzeugung. Die zur Brot⸗ erwendete Mehlmenge darf in Zukunft nur bis Prozent aus Weizenbrotmehl, Weizengleichmehl s‚Soggenmehl oder beliebigen Mischungen dieser w„estehen, während der Rest aus Surrogaten vechen muß, als welche die Verordnung Gersten⸗, asaefer⸗, Reis⸗, Kartoffelwalz⸗, Kartoffel⸗, Stärkemehl sgooffelbrei vorsieht. Des weiteren wird eine Bei⸗ mcham von Zucker, und zwar bis 5 Proz. des Mehlgewichts, hgetien Die Verordnung beschränkt weiter die Klein⸗ rzeugung, zu der feines Weizenbackmehl nur bis 6.. Weizenkochmehl nur bis zu 70 Proz. des Gesamt⸗ ehgemichts verwendet werden darf, während der übrige Teil e. umtgewichts der zu verarbeitenden Mehlmenge umumaangeführten Surrogaten bestehen muß. Die Freusing jeder anderen Art von Gebäck ist ver⸗ Die Vorschriften über Brot⸗ und Gebäck⸗ gelten nicht nur für die gewerbsmäßige Er⸗ ondern auch für die Hauswirtschaften. Zur gewerbs⸗ FFrzeugung von Guglhupf, Kuchen usw., die auf zwei Woche beschränkt wird, darf feines Weizenmehl eben⸗ bis zu 50 Proz. verwendet werden. Die Ver⸗ velche die ungestörte Aufrechterhaltung der Versorgung eerung mit Weizen⸗ und Roggenmehl bis zur nächsten besweckt, um die Absicht unserer Feinde, uns auszu⸗ u vereiteln, tritt am 8. Februar 1915 in Kraft. Der is für den Meterzentner Kartoffelstärkemehl 500 Kronen festgesetzt.

er Obmann des Polenklubs im Reichsrat Leo hat zepräsidenten des Polenklubs ein Schreiben gerichtet, unter Hinweis auf die Notwendigkeit der ständigen hit des Klubobmanns in der Reichshauptstadt die Ob⸗ des Polenklubs niederlegt, da er als Stadtpräsident ¹ bei den gegenwärtigen Kriegsverhältnissen einen

lufenthalt außerhalb Krakaus nicht nehmen könne. a Zeinem in Budapest gehaltenen Vortrage zugunsten N Kreuzes und des Roten Halbmondes führte der ssident Graf Tisza laut Bericht des „W. T. B.“ aus: Krieg sei der Triumph menschlicher Solidarität, die nicht Ffechörigen desselben Volkes und derselben Rasse mitein⸗ saͤaelze, sondern die auch über ethnographische, staatliche und keeeenzen hinausreiche. Tisza gedachte mit besonderer Wärme saaeftigkeit und Opferfreudigkeit, von denen Kroatien em 8 Zeispiel gegeben habe, wies sodann auf Oesterreich hin und gie ein erhebendes Gefühl, die ungarische nationale Trikolore kʒʒxceer Eintracht mit der schwarzgelben Fahne an den Häusern and Wiens flattern zu sehen. Es werde dadurch bewiesen, errieg die Seelen in Ungarn und Oesterreich einander s ⸗ht habe. Jetzt müßten alle fühlen, daß sie wirklich im iim Bösen aufeinander angewiesen seien, jetzt müsse der ein wirklicher österreichischer Patriot sei, empfinden, eße Kraft der ungarische Staat in der ganzen konmchie bedeute. Bezüglich Deutschlands sagte Graf Flit der Freude von wirklichen Kameraden, mit eterung, die frei sei von jedem kleinlichen Gefühl, sei man lborreichen Kriegstaten der deutschen Bundesgenossen. nals zwei Bundesgenossen gegeben habe, die einander ver⸗ keeen, so gelte dies für das deutsche österreichisch⸗ungarlsche Venn es jemals zwei Bundesgenossen gegeben habe, von denen jeder die glänzenden Kriegstaten des anderen habe kühn anerkennen dürfen, weil dies ganz und gar nichts von selnem eigenen Ruhme schmälere, so gelte dies für das Bündnis! Tisza gedachte schließlich mit großer Wärme der Türkei und sagte, der Entschluß der türkischen Nation zum Anschlusse an die beiden Zentralmächte sei erfolgt, als sich an vielen Orten Kleinmüttigkeit offenbart hätte. Ein solcher Entschluß in einem solchen Augenblicke löse in jedem die Gefühle der Anerkennung, Wertschätzung, des Dankes und der Freundschaft aus. .

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Großbritannien und Irland.

Der ausführende Ausschuß des Allgemeinen Ge⸗ werkschaftsverbandes hat in einem Manifest die Re⸗ gierung aufgefordert, dringende Maßregeln zu ergreifen, um die künstliche Stauung in den Häfen von London und Liverpool zu beseitigen dadurch, daß sie andere Häfen für die Einfuhr von Lebensmitteln öffnet und das Verfahren der Prisengerichtshöfe beschleunigt, sodaß die Prisen baldmöglichst für Transportzwecke zur Verfügung ständen. Die Regierung wird ferner aufgefordert, die gesamte Weizenzufuhr an sich zu

nehmen. Frankreich.

Der Senat hat nach einer Meldung des „Pogrés de Lyon“ am 28. Januar den von dem Senator Combes einge⸗ brachten Gesetzentwurf auf Erhöhung der Mitgliederzahl der Senatsausschüsse für die Marine, Eisenbahnen und die Finanzen von 27 auf 36 angenommen. 8

In der vorgestrigen Sitzung hat die Deputierten⸗ kammer den Gesetzantrag angenommen, der die Regierung zur Ungültigkeitserklärung der Dekrete über die Natu⸗ ralisierung von Untertanen feindlicher Mächte er⸗ mächtigt. Das Gesetz bestimmt obiger Quelle zufolge, daß die Naturalisierung aberkannt werden kann,

1) wenn der Naturalisierte seine ursprüngliche Nationalität bei⸗ behielt, als er die neue Nationalität erwarb,

2) wenn er gegen Frankreich Waffendienst tat, 8

3) wenn er im Falle des Krieges sich der französischen Militär⸗

pflicht entzog, 4) wenn er während des Krieges einer fremden Macht irgend⸗

welche Hilfe leistete.

Die Ungültigkeit kann durch ein Dekret des Staatsrates auf die Gattin und auf die Kinder ausgedehnt werden. Die Gattin und die Kinder können binnen Jahresfrist die französische Nationalität ablegen.

Nach dem „Nouvelliste de Lyon“ hörte der Handels⸗ ausschuß der Kammer am Freitag den Bericht des Deputierten Revilles über den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Moratoriums für Handels⸗ papiere und die Einführung besonderer Schecks. Der Handelsausschuß steht dem Vorschlage Revilles auf Ver⸗ längerung des Moratoriums bis nach Einstellung der Feind⸗ seligkeiten zwar wohlwollend gegenüber, beschloß aber, die Ansicht des Finanzministers über die Gesamtheit der Vor⸗ schläge Revilles einzuholen. .

Der Kammerausschuß für Zivil⸗ und Straf⸗ gesetzgebung hat dem „Républicain de Lyon“ zufolge den Gesetzentwurf des Deputierten Ignace angenommen, demzufolge besondere Kammern bei den Gerichten Streitfälle wegen Zahlung des Mietszinses entscheiden sollen. Die Kammern sollen im Einzelfall entscheiden, ob Ermäßigung des Miets⸗ zinses, Kündigung des Mietsvertrages oder die völlige Stun⸗ dung des Mietszinses, falls der Mieter beim Heere steht, ein⸗ treten soll. Dem Vermieter kann für die Kriegsdauer eine Er⸗ mäßigung der von ihm zu zahlenden Hypothekenzinsen zuge⸗ standen werden.

Der Präfekt des Departements Meurthe⸗et⸗ Moselle hat den Bürgermeister einer größeren Gemeinde des Bezirks Nancy auf 15 Tage von dem Amte suspendiert, da dieser am 13. Januar auf ein deutsches Flugzeug, das die Gemeinde überflog, geschossen hatte. In dem Erlasse betont der Präfekt, wie der „Matin“ meldet, daß ein Zivilist unter keinen Umständen zu den Waffen greifen dürfe, selbst wenn ein feindlicher Flieger auf offene Ortschaften Bomben oder Fliegerpfeile herabwerfe. Der Fehler des Bürger⸗ meisters sei um so größer, als er der Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen müsse.

8.

Rußland. Bei der Eröffnung der Session des Reichsrats hat der Ninisterpräsident Goremykin laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Ansprache gehalten:

Eine Kaiserliche Verordnung hat den Reichsrat nach einer Pause von sechs Monaten wieder zusammenberufen. Heute wie vor einem halben Jahre geht der Reichsrat inmitten des Widerhalls des Kriegs⸗ sturms an seine Arbeiten. In einem solchen Augenblick werde ich mich kurz fassen, denn die Zeit fordert Taten, nicht Worte. Mit vorbehalt⸗ losem Glauben an die göttliche Vorsehung, welche die Initiative underes Monarchen segnete, mit festem Vertrauen in die Leitung unseres erlauchten, durch den Willen des Souveräns an die Spitze der russischen Armee gestellten Generalissimus, mit unerschütterlicher Hoffnung auf die er⸗ wiesene Tapferkeit unserer siegreichen Truppen und in dankbarer An⸗ erkennung der Verdienste ünserer Verbündeten erwarten wir mit sicherer Ruhe die Entscheidung des großen Kampfes für unsere gerechte Sache, des Kampfes, den wir nicht veranlaßt, sondern angenommen haben. Indem ich Sie aus Anlaß der Wiederaufnahme Ihrer regel⸗ mäßigen Arbeiten begrüße, erlaube ich mir, die Gewißbeit auszu⸗ drücken, daß Ihre Tätigkeit von dem Bewußtsein der außergewöhn⸗ lichen Wichtigkeit der gegenwärtigen Umstände durchdrungen sein wird, und daß Sie sich von demselben patriotischen Feuer leiten lassen werden, das der Reichsrat vor sechs Monaten zur Schau trug und das der Kasser und Rußland von Ihnen erwarten.

In einer Uebersicht über die russischen finan⸗ ziellen Verhältnisse im Kriege schreibt der „Rußkoje Wjedomoski“, der Krieg koste Rußland monatlich 200 350 Millionen Rubel. Nach einer Uebersicht des Finanzministeriums habe Rußland am 14. Januar 1915 einen Goldbestand von 1158 Millionen, in England einen Goldfonds von 170 Millionen Rubel und 3030 Millionen Schatzanweisungen im Umlauf gehabt. England und Frankreich hätten Rußland einen Kredit von 1500 Millionen Francs eröffnet.

Nach einer Meldung des „Rußkoje Slovo“ hat sich in Riga, als dort die Nachmusterung des ungedienten Land⸗ sturms durch eine aus St. Petersburg eingetroffene Militär⸗ kommission stattfinden sollte, herausgestellt, daß sämtliche Landsturmpflichtige heimlich die Stadt verlassen hatten. Kein einziger Mann sei zur Musterung erschienen. Sämtliche Gefängnisdirektoren Rußlands haben die Weisung erhalten, die dienstpflichtigen Sträflinge auszuwählen, damit sie in die Armee eingereiht würden.

Italien.

Ein Dekret vom gestrigen Tage schafft die Zölle an der Grenze auf Mehl, Weizen und andere Cerealien vom 1. Februar bis zum 30. Juni ab. Wie „W. T. B.“ meldet, ermächtigt das Dekret den Minister der öffentlichen Arbeiten, die Eisenbahntarife bis zur Hälfte zu ermäßigen, Wum für Getreide und Mehl den Eisenbahntransport zu erleichtern. Dieselbe Ermächtigung ist dem Marine⸗ minister erteilt worden, um den erwähnten Transport auf den staatlich subventionierten Schiffahrtslinien zu erleichtern und um nötigenfalls außergewöhnliche Fahrten für diesen Zweck vornehmen zu lassen. Das Dekret ermächtigt auch den Minister des Innern, falls er es für sachgemäß hält, eine Bestand⸗ aufnahme der Lager von Mehl, Weizen und anderen Cerealien anzuordnen und bindende Regeln für die Brotbereitung und den Verkauf von Mehl und Getreide aufzustellen.

hb

ammer hat gestern einstimmig einen außer⸗ ordentlichen Militärkredit für Kriegsausgaben in Höhe von rund zehn Millionen Pfund bewilligt und die Regierung zur Erstreckung des in diesem Jahr nicht verwendeten Teils dieses Kredits auf das nächste Finanzjahr ermächtigt.

Griechenland. Das griechische Kriegsschiff „Helle“ hat, wie die

„Frankfurter Zeitung“ meldet, am Freitag, nachdem sich die lialienische und die griechische Regierung darüber verständigt

hatten, den Hafen von Valona verlassen.

Ein vom Minister des Innern in der Kammer unter⸗ breiteter Gesetzenwurf über die Kontrolle der in Ru⸗ mänien lebenden Fremden bestimmt nach einer Meldung des „W. T. B.“, daß sich alle in Rumänien lebenden Fremden spätestens zehn Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes und alle Zureisenden binnen acht Tagen nach ihrer Ankunft hei den Ortsbehörden zur Erlangung eines Aufenthaltsscheines zu melden haben. Der Entwurf sieht ferner eine genaue Ueber⸗ wach aller Hotels, Kaffeehäuser und Singspielhallen vor, sowie die Einsetzung von Behörden in jeder Stadt, die die Zahl und die Bewegung der Einwohner nachzuweisen haben. Zur Begründung des Gesetzes führt der „Viitorul“ aus:

Die Zahl der in Rumänien reisenden oder lebenden Fremden habe sich seit Inkrafttreten des Gesetzes von 1881 sehr vermehrt, sodaß es den heutigen Verhältnissen nicht mehr entspreche, da es eine ernste Kontrolle nicht gewährleiste. Das Blatt beruft sich auf die Tatsache, daß Länder, wie Frankreich, Belgien und die Schweiz, sehr strenge Gesetze über den Aufenthalt und die Ueberwachung der Fremden haben. Das neue Gesetz werde vor allem eine strenge Durchführung seiner Bestimmungen sicherstellen, Uebertretungen würden unmittelbar bestraft und etwa notwendige gerichtliche Ver⸗ handlungen würden möglichst abgekürzt werden, damit jedem Miß⸗ brauch des Gastrechts seitens Fremder wirksam gesteuert werde.

In Bukarest hat die Nationalliga, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, eine Volksversammlung abgehalten, um gegen die schändlichen Greueltaten der Russen in der Bukowina zu protestieren, wo eine ganze Zahl von rumänischen Geistlichen gehängt und andere nach Sibirien verbannt worden sind.

8 Bulgarien. 1

Die häufigen Zwischenfälle, die an der serbisch⸗ bulgarischen Grenze sich ereignen, und bei denen serbische Soldaten auf mazedonische Flüchtlinge schießen, die auf bulga⸗ rischem Gebiete Zuflucht suchen, rufen in der öffentlichen Meinung tiefe Erregung hervor. Nach der „Agence Bulgare“ wurde bei den letzten Zwischenfällen dieser Art eine Gruppe von Flüchtlingen, darunter eine Frau aus der Stadt Doiran, deren Mann mit seinen Söhnen schon früher nach Bulgarien ausgewandert war, auf bulgarischem Gebiete von serbischen Soldaten, die die Grenze überschritten, in Haft genommen. Zwei Männer, die die erwähnte Frau begleiteten und zu schützen versuchten, wurden von den Soldaten getötet. All dies wurde von dem Befehlshaber des serhischen Postens zugegeben, der die Un⸗ 1oh gehes des Vorgehens seiner Leute anerkannte. Dem bul⸗ garischen Offizier versprach er auch, die Gefangenen auszuliefern gegen die Verpflichtung, seinen Vorgesetzten von dem Zwischen⸗ fall nicht Bericht zu erstatten. Nichtsdestoweniger hielt der serbische Offizier sein Versprechen nicht. Infolge dieses Zwischenfalles hat die bulgarische Regierung der serbischen Gesandtschaft sofort einen Protest, der in energischstem Tone gehalten ist, überreicht und sie gebeten, an hoher Stelle intervenieren zu wollen, damit die strengsten Maß⸗ nahmen getroffen würden, um ein für alle Male den Grenzzwischenfällen ein Ende zu setzen, die, an sich schon sehr ernst, an der Grenze einen andauernden Zustand von Un⸗ ruhe, Unsicherheit und Gereiztheit erhalten. Die Regierung verlangt die Auslieferung der genannten Flüchtlinge, die gegen allen Brauch auf bulgarischem Gebiete festgenommen worden sind, und exemplarische Bestrafung der Schuldigen sowie Zu⸗ erkennung von Entschädigungen für die Familien der bei dem Zwischenfall getöteten beiden Opfer. .“

Amerika. 8 8

Das Ein wanderungskomitee des amerikanischen Repräsentantenhauses hat beschlossen, die Einwanderungs⸗ bill, gegen die der Präsident Wilson sein Veto eingelegt hat, an das Haus zurückzusenden mit der Empfehlung, sie trotz des Vetos des Präsidenten anzunehmen. Der Vorsitzende des Komitees glaubt, daß die Bill die erforderliche Zweidrittel⸗ mehrheit finden wird.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haben der General Garza und dessen Regierung am 27. v. M. die Stadt Merxiko verlassen und sich nach Cuernavaca be⸗ geben. Garza bereitet eine Anleihe von 15 Millionen Pesos vor, um die Kosten des Krieges und der Herbeiführung fried⸗ licher Zustände im Lande davon zu bestreiten.

Der peruanische Minister des Aeußern Ferdinand Gaz⸗ zani und die übrigen Mitglieder des Kabinetts sind den „Times“ zufolge zurückgetreten. 8

Afrika.

Die Deutschen Ficke und Grundler, die am 13. Ja⸗ nuar von dem Kriegsgericht in Casablanca wegen Unruhe⸗ stiftung unter den Marokkanern und wegen Spionageverdachts zum Tode verurteilt worden waren, sind nach einer Meldung des „Progrès“ am 28. Januar hingerichtet worden. Die Strafe des Deutschen Brandt, der am 27. November unter ähnlichen Verdachtsgründen zum Tode verurteilt wurde, ist, da das vorliegende Beweismaterial nicht sehr schwerwiegender hathr war, in zehnjährige Zuchthausstrafe umgewandelt worden.

Die englischen Streitkräfte in Aegypten be⸗ tragen dem „Giornale d'Italia“ zufolge 180 000 Mann erster und 100 000 Mann zweiter Linie.

Die Konferenz von Vertretern der holländisch⸗ reformierten Kirche, die jetzt in Bloemfontein tagt, er⸗ örterte die Haltung der Kirche in der gegenwärtigen politischen Lage. Die Konferenz nahm, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, Resolutionen an, in denen sie zum Ausdruck bringt daß die politischen Gegensätze nicht auf das kirchliche Leben übertragen werden sollen und daß die Einheit der Kirche i allen politischen Verwicklungen erhalten bleiben solle, damit di Kirche ungeschwächt ihren heilenden Einfluß auf das Leben de Nation ausüben könne.

Kriegsnachrichten.

Bestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 31. er. (W. T. B.) In Flandern fanden gestern nur Artilleriekämpfe statt. Bei Euinchy, südlich der Straße La Bassée —Böéthune, sowie bei Carency (nordwestlich Arras) wurden den Franzosen einzeln 2 Schützengräben entrissen. 1

Oberste Heeresleitung.