1915 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

rlustlisten.

4. Februar 19135,

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. Bois de Cheppy 17. u. 20. I. 15. I. Bataillon.

4. Kompagnie. Wehrm. Adolf Ulmer Rottenburg leicht verwundet.

II. Bataillon. 5. Kompagnie.

Wehrm. Fridolin Knecht Oberalpfen, Waldshut schw. verw. Ers. Res. Theodor Kauderer Lorch, Welzheim schw. verw.

8 7. Kompagnie. Gefr. Emil Bisinger Maschinengewehr⸗Kompagnie.

Wolfenhausen, Rottenburg gefallen.

Wachtm. Christian Rapp Pfrondorf, Tübingen gefallen. 2

Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm, kommandiert zur Feld⸗Fliegertruppe. Flugzeugführer Oblt. Franz Keller Tübingen vermißt.

erve⸗Infanterie⸗Regiment Nr

247 I. Bataillon.

258

ragoner⸗Regiment Nr. 25.

1. Eskadron.

Westernach, Oehringen tödl. verungl.

Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 1 Abteilung. An der Bzura 10. I. 15.

2. Batterie. . Kan. Johann Linsenmann Fischingen, Haigerloch I. verw. Fahr. Friedrich Müller II Nestelberg, Gaildorf l. verw.

Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. Binarville 2. bis 14. I. 15. 3. Feld⸗Kompagnie. Pion. Matthäus Unterweger Wain, Laupheim gefallen. Wehrm. Johann Braisch, Tobel, Ravensburg, tödlich verunglückt. Pion. Jakob Saile Weitingen, Horb schwer verwundet. Utffz. Hermann Lieb Frickenhausen, Nürtingen leicht verw. Pion. Lidwig Hähalein Schopfloch, Dinkelsbühl infolge schwerer Verwundung gestorben.

Pion. Herm. Mahle Waldhausen,

Welzheim inf. Krankh. gest.

II. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. 4. Feld⸗Kompagnie. Albert 27. XII. 14, 8. bis 18. I. 15. Julius Neininger Stuttgart gefallen. w.

8

B

—,

2

Hans Rosenow Swinemünde, Pommern leicht verw. Josef Schmutz Dornstadt, Blaubeuren leicht verwundet. Krgsk. Hans Kayser Berlin gefallen.

Ers. Res. Anton Wörz Laupheim vermißt. 1

Wehrm. Johann Hirscher Primisweiler, Tettnang gefallen. Pion. Albert Zaiß Stuttgart⸗Untertürkheim leicht verwundet. Pion. Max Paul Dürmentingen, Riedlingen schwer verwundet. Gefr. d. R. Johannes Oettinger Ochsenberg, Heidenheim infolge Erkrankung gestorben.

8b 8

. 2α2 —₰

b

2.

b 0.

2 7

Zum Etappen⸗Kraftwagenpark Nr. 7 kommandierte württembergische Mannschaften. Vawinay 5. I. 15. Ers. Res. Friedrich Bullinger Halkt leicht verwundet.

Uerluste durch Krankheit. Flieger⸗Ersatz⸗Abteilung. Oblt. Graf Udo von Uxkull⸗Gyllenband Freiburg i. B. mit Uniform des Dragoner⸗Regiments Nr 25 tot, abgestürzt.

82

Berichtigung früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 3. Kompagnie. ist zu streichen: 8 rg Renschler Tonbach vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 18.

„8. Kompagnie.. es. Albert Bodenmüller Durlach bish. 8 gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 21. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. I 8e86 Es ist zu streichen: 8 88 Musk. Carl Raichle Uhlbach vermißt. Zu Vexlustliste Nr. 22. 1 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

1. Kompagnie. 1 Res. Karl Clauß Mundelsheim nicht gefallen, war erkrankt. Res. Ernst Walker Marbach bish. verwundet, gestorben. 4 Res. Friedrich Förch, nicht Försch Sanzenbach nicht verwundet,

9. Kompagnie. Res. Jakob Stutzmann Rappach bish. schwer verw., gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 23. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 8 6. Kompagnie. arl Häffner Sternenfels bish. schwer verw.,

2284

Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

12. Kompagnie. 1 Wehrm. Georg Frankenhauser aus Oggelsbeuren, nicht

227

hausen aus Söflingen bish. verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 33. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 3 Kompagnie. Vzfeldw. d. R. Reinhold Lange Hagen bish Zu Verlustliste Nr. 37. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen: Res. Jakob Hahn Memmingen vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 11. Kompagnie.

verw., gef

Es ist zu streichen: hrm. Georg F rank

nhauser

8 Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 8 3. Kompagnie. Res. Josef Mai Kösingen bish. schwer verwundet, gestorben. . 111X““

Der in Verlustliste Nr. 39 als vermißt und in der Berichtigung hierzu in Verlustliste 82 als verwundet gemeldete: Wehrm. Hilarius Maier Dornstadt ist gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. Es ist zu streichen die nachstehende in Verlustliste Nr. 107 zu V. L. 41 ergangene Berichtigung: Vzfeldw. d. R. Offiziersaspirant Oskar Dürr Stuttgart nicht gefallen, war verletzt. 8

Zu Verlustliste Nr. 42. Ihnfanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 12. Kompaagnie. Einj. Freiw. Utffz. Paul Eckert Winnenden bish. verw., gefallen. Zu Verlustliste Nr. 45. Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie. Gefr. d. R. Emil Dihlmann Neubärental, nicht Bärental bish. schwer verwundet, gefallen.

8

Zu Verlustliste Nr. 46. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121 2. Kompagnie. Wehrm. Wilhelm Hering 8 . bish. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, 4. Kompagnite. Gren. Karl Frey, nicht Frei Stuttgart gefallen. Zu Verlustliste Nr. 47. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie.

Warmbronn

verw., gestorben. Ulm.

Es ist zu streichen: Musk. Wilhelm Rothfritz Zaisersweiher vermi

9

Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

7 5* 11. Kompagnie. . Spang Schönau bish. schwer verwundet, gestorben.

88

Res. Jakob

Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 4. Kompagnie. Wehrm. Paul Fröschle Leonberg bish. schwer verw., gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

1 8. Kompagnie. Res. Anton Deininger, nicht Deminger Altschmiede bish. schwer verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 1 1. Kompagnie. 8 Karl Wenz Gmünd bish. vermißt, gefallen Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie. Es ist zu streichen nachstehende in V. L. Nr 94 zu Verlustliste Nr. 63 ergangene Berichtigung: Musk. Karl Schütz Ehringshausen bish. vermißt, war erkrankt.

11“

1 Zu Verlustliste Nr. 64. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 4. Kompagnie. Krgsfr. Eugen Trick Oberkochen bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

v 12. Kompagnie. Es ist zu streichen: Wehrm. Karl Roll Ebingen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 66. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 1 Kompagnie. Freiw. Utffz. Martin Daur Korntal bish. schw. v Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 54. 8 5. Batterie. Vzwachtm. d. R. Ernst Körner Stuttgart bish. schw. v., gest. 8 Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 11. Kompagnie. Wehrm. Karl Frenz, nicht Franz Gallenkirchen gefallen. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 11 Kompagnie. Res. Albert Ranz Unterbalzheim bish. verwundet, gestorben.

v

Zu Verlustliste Nr. 67. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 11 Kompagnie. Gren. Anton Schelhammer Weitingen bish. schw. v., gest. Zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 4. Kompagnie. 8 Wehrm. Georg Reich Betzweiler bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

1. Kompagnie. 1 8 Res. Johann Schwarz Schweindorf bish. vermißt, verw.

Zu Verlustliste Nr. 70. Infanterie⸗Reaiment Nr. 127, Ulm.

6. Kompagnie. Friedrich Hartmann Korb bish. verwundet, gestorben.

8 8

Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246 1“ 2. Kompagnie. b Gefr. d. L. Georg Hüber, nicht Hucher Mergentheim 4. Kompagnie. Wehrm. August Nieß Cannstatt bish. vermißt, gefallen. ptm. d. L. Karl Reinmöller Stuttgart bieh schw. verw., gest. ergsfr., nicht Ers. Res., Geoorg Vöhringer Glarus nicht ge Gai war verwundet.

berwundet.

5. Kompagnie. 8 8 Wehrm. Lorenz Großhans Beuren bish. vermißt, gefallen. Es ist zu streichen auf S. 336 Sp. 1: Wehrm. Wilhelm Frauen diener Pfäffingen erkrankt. 6. Kompagnie. Wehrm. Paul Schreiber Magdeburg bish. verwundet und de mißt, zur Truppe zurück. Es ist zu streichen die nachstehende, in V. L. 92 zu V. L. 71 erganga Berichtigung: Wehrm. Karl Maier Lauterburg, nicht Krgsfr. Ka Maier aus Malmsheim leicht verwundet. 1 7. Kompagnie. 11““ Ers. Res. Hermann Junge Eilenburg bish. vermißt, war den Ers. Res. Ernst Schrafft Christophshof bish. vermißt, gefalle 11. Kompagnie. Es ist zu streichen auf S. 341 Sp. 3: Ers. Res. Michael S chwan Mooswiese verwundet. 12. Kompagnie. Es ist zu streichen auf S. 342 Sp. 3: Krgsfr. Ernst Eberle Biberach vermißt.

Zu Verlustliste Nr. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 1. Kompagnie. 8 Krgsfr. Paul Staudacher Neu Ulm bish. vermißt, vem. 2. Kompagnie. b Ers. Res. Jul. Bacher Wurmlingen bish. vermißt, war dem. 3. Kompagnie. Krgsfr. Oswald Lohe Elberfeld nicht gestorben, war vem⸗ 4. Kompagnie. Ers. Res. Franz Abele Rosenberg bish. vermißt, war vem Ers Res. Heinrich Gentner Roßhalden bish. vermißt, vem. Ers. Res. Franz Rapp Ochsenhausen bish. vermißt, vem. 6. Kompagnie. Krgsfr. Johannes Mattes Schwenningen bish. vermift war verletzt.

72.

7. Kompagnie. 8 Res. Adolf Salzer Neuhausen bish. vermißt, war vem. 8. Kompagnie. Krgsfr. Mar Albrecht Ulm bish. vermißt war erkrankt. F 4 * 8 8 6 2 4 79 8 v8 44 Ers. Res. Karl Bareiß Neckargartach bish. vermißt, verwundet 9. Kompagnie. Krgsfr. Georg Printzing Geislingen a. St. bish. vermißt, wm verwundet. 8 Krosfr. Friedrich Gagner Großohrheim nicht gefallen, war vem Wehrm. Karl Wörner Kleinengstingen nicht gefallen, verwunder 12 Kompagnie. g Krgsfr. Otto Mayer, nicht Maier Lorch nicht gefallen, s⸗ verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie. Ers. Res. Karl Hörnle Weilimdorf bish. schw. verw., gestorben 7. Kompagnie. .Friedrich Boger Schwaigern bish. vermißt, gefalle 8. Kompagnie. Krgsfr. Karl Kunberger Zuffenhausen bish. verw., gestorben Ers. Res. Wilhelm Hermann 1 Besigheim nicht gefallen, wa verwundet. . . . Gefr. Karl Merz Kochertürm bish. verwundet, gestorben. Ers. Res. Heinrich Diem Schussenried bish. vermißt, gefelle Wehrm. Wilhelm Kübler Weinsberg bish. verwundet, gefallen Ers. Res. Josef Blaser Unterurbach, nicht Mittelurbach bih vermißt, gefallen. Ers. Res. Erhard Kunz Lauterbach bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Auägust Oetinger Schwaikheim bisb. vermißt, gefalle Ers. Res. Hermann Martinius Dessau bish. vermißt, gefalle.

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Ers. Res. Albert Schuh Kurzach bish. vermißt, verwundet. Es ist zu streiche: Krgsfr. Hans Gassenmaier Ulm a. D. vermißt. 3. Kompagnie. Res. Friedrich Günther II Hutzenbach bish. vermißt, verwund Es ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Decker Dachtel vermißt. 1 1 4. Kompagnie. Es ist zu streichen: 8 Ers. Res. Friedrich Bauer III Buchhorn vermißt. 9. Kompagnie. Musk. Christian Kaufmann Tuttlingen bish. verw., gefäla 1 12. Kompagnie. Fahni. Utffz. Adolf Rüdt Ulm bish. schwer verw., gestore Res. Johannes Stoll Bickelsberg bish. schwer verw., gestoncn Utffz. d. R. Wilhelm Freitag, Stuttgart, bish. schwer verw., gestorden Musk. Otto Rau Böblingen bish. schwer verw., gestorben. Zu Verlustliste Nr. 77. 3 Ihnfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 9. Kompagnie. Krgsfr. Ludwig Heimpel Lindau i. B. bish. verw., gefala 10. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Mammel Ehningen bish. vermißt, gefal Ers. Res. Gottlob Huber Darmsheim bish. vermißt, gefallen Krgsfr. Eberhardt Wacker Sulz bish. vermißt, gefallen. Res. Jakob Bühler Reutin bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Albert Kübler Zuffenhausen bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Eugen Heckel Murr bish. vermißt, gefallen. 86 Utffz. d. L. Adolf Schuler Gosheim bish. verwundet, gefele 12. Kompagnie. 8 Ers. Res. Heinrich Heller Neuenkirchen bish. vermißt, gefal Musk. Friedrich Auwärter Pfalzgrafenweiler bish. scha verwundet, gefallen. 1 Musk. Friedrich Scheiderer, Kemmaten, bish. schwer verw., gefal Ers. Res. Adolf Haug Dornstetten bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Otto Diefenbach Ditzingen bish. vermißt, infesh Verwundung gestorben. Krgsfr. Alfred Gönner Stammheim bish. vermißt, infolge I wundung gestorben. Feßeft Si csg. IV Münster bish. vermißt, schwer de

Ers. Res. Friedrich Volpp Waldenburg bish. vermißt, Res. Paul Röhm Gaildorf bish. vermißt, verwundet.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Alkohol erhöht, und zwar

88

““ 1 3 . 11“ 8

Ner Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5

40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München. Bekanntmachungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des ver⸗ einfachten Enteignungsverfahrens auf den Ausbau der Land⸗ straße Lauenburg Juliusburg Krukow Gülzow Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.

Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarr⸗ stelle in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.

Tagesordnung für die nächste außerordentliche Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats für die Direktionsbezirke Hannover und Münster (Westf.) in Hannover.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 7 der Preußischen Gesetzsammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahnbetriebsingenieur a. D., Krenzin in Diedenhofen, dem Kart hen a. D., Rech⸗ nungsrat Blume in Berlin⸗Schöneberg, bisher im Reichs⸗ marineamt, dem Landgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Hünninger in Elberfeld und dem Regierungssekretär a. D. Fiebig in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Müller in Charlottenburg den Königlichen Kronenorder dritter Klasse,

den Bahnhofsverwaltern a. D. Baarß in Saaraltdorf, Kreis Saarburg i. L., und Mattern in Straßburg i. E. und dem Zollassistenten a. D. Buttler in Berlin das Verdienst⸗ kreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Czeizorzinsky in Colmar i. E., Pfleiderer in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg und Wagner in Diedenhofen, den Eisenbahnzugführern a. D. Bohr in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., Mischke in Basel und Stolle in Diedenhofen das Verdienst⸗ kreuz in Silber,

dem Eisenbahnschaffner a. D. Stahl in Zabern und dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Prinz in Straßburg i. E.⸗Königshofen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnpackmeister a. D. Killet in Saargemünd, dem Eisenbahnlademeister a. D. Roesch in Kehl, Baden, den Eisen⸗ bahnweichenstellern a. D. Fröhlich in Düsseldorf⸗Wersten, Metzger in Sierenz, Kreis Mülhausen i. E, und Peter in Montigny, Landkreis Metz, dem Eisenbahnmaschinenwärter a. D. Klopp in Saargemünd, dem Eisenbahnrotten⸗ führer a. D. Neumann in Mörchingen, Kreis Forbach, den Bahnwärtern a. D. Sander in Fraulautern, Kreis Saarlouis, Vogt in Mutzig, Kreis Molsheim, und Wiedfeld in abern, den bisherigen Eisenbahnschlossern Dillinger in Straßburg i. E. und Schmitt in Montigny, Landkreis Metz, dem bisherigen Eisenbahngüterlader Krieg in Straßburg i. E.⸗ Neudorf und dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter ht in Hagen, Luxemburg, das Allgemeine Ehrenzeichen owie d

dem bisherigen Ueberherrn, Kreis Saarlouis, das Bronze zu verleihen.

Eisenbahnrottenarbeiter Demmer in Allgemeine Ehrenzeichen in

.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung

über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.

Vom 4. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Rege⸗ lung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein⸗ brennereien usw. für das Betriebsjahr 1914/15, vom 15. Ok⸗ 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 434 folgende Verordnung erlassen: 8

Für das Brennereibetriebsjahr 1914/15b wird der Durchschnitts⸗ rand der Brennereien mit einer Jahreserzeugung von mehr als 50 hl

gewerblichen Brennereien,

zeugung des Due derliche Zucker auch in

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, rLiner 3gespaltenen Einheitszeile 50 S. †¾

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Rrichgs- und Staatsanzrigern

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

lar, A

1 a. für Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, auf 100 Hundert⸗ eile,

b. für Brennereten, die Rüben verarbeiten, ebenfalls auf 100 Hundertteile,

c. für alle übrigen Brennereien auf 70 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes.

Diese Erhöhung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Ueber 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes hinaus ist der Branntwein herzustellen

a. in Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, nur aus Roh⸗ b. in landwirtschaftlichen Brennereien

1) innerhalb der Erzeugungsgrenzen von 60 bis 70 Hundert⸗ teilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Roh⸗ ucker oder Rüben, über die Grenze von 70 Hundertteilen des allgemeinen „Durchschnittebrandes nur aus Rüben;

c. in anderen gewerblichen Brennereien als den unter a erwähnten Melassebrennereien

G 1) innerhalb der Erzeugungsgrenzen von 60 bis 70 Hundert⸗

8 teilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus anderen Stoffen als Kartoffeln und Getrelde, über die Grenze von 70 Hundertreilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Rüben.

Es darf jedoch der für die Erzeugung über 60 Hundestteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes erforderliche Zucker

in Melassebrennereien durch Melasse,

in landwirtschaftlichen Brennereien und in Kartoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennerelien durch

Kartoffeln oder Getreide insoweit ersetzt werden, als bei Erzeugung der ersten 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes eine diesem Ersatz ent⸗ sprechende Menge Rohzucker verwendet worden ist. In land⸗ wirtschaftlichen Brennereien und in Kartöoöffeln oder Getreide die nach dem 5. Fe⸗ darf der für die Er⸗ ides vp. bis 70 Lunzertteilen erftr⸗ asoweit durch Kartoffeln oder Getreide erfetzt werden, als nach dem genannten Tage bet Erzeugung der ersten 60 Hundertteile eine entsprechende Menge Rüben verarbeftet worden ist. Bei diesem Ersatz ist em Kilogramm Rohzucker gleichzustellen 2 Kilogramm Melasse oder 5 Kilogramm Kartoffeln oder 1 ½ Kilo⸗ gramm Getreide und ein Kilogramm Rüben gleichzustellen 5 Kilo⸗ gramm Kartoffeln oder % Kilogramm Getreide. Hat eine Melasse⸗ brennerei im laufenden Betriebsjahr vor dem 6. Februar 1915 bereits soviel Melasse verarbeitet, daß der ihr noch zur Verfügung stehende Rest nicht ausreicht, die weitere Erzeugung bis zu 100 Hundertteilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes aus einem Gemisch von einem Gewichtsteil Melasse und 4 Gewichtsteilen Rohzucker herzustellen, so kann von der Direktivpbehörde die Melassemenge diesem Verhältnis

entsprechend erhöht werden.

Für Hefebrennereien kann der Reichskanzler in Fällen eines be⸗ sonderen Bedürfnisses Ausnahmen von der Bestimmung in Abs. 3 unter c, 1 zulassen; bei der Verarbeitung von Melasse wird hierbei von der Erhebung der besonderen Petriebsauflage gemäß § 43 Ziffer 5 des Branntweinsteuergesetzes abgesehen.

II

Die in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 enthaltenen Bestimmungen über die Uebertragung des Durchschnitts⸗ brandes der Brennereien im Betriebsjahr 1914/15 werden dahin er⸗ weitert, daß der Durchschnittsbrand auch dann übertragen werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 2 a. a. O. nicht vorliegen. Ein hier⸗ nach übertragener Durchschnittsbrand darf jedoch nur zur Herstellung von Branntwein aus nichtmehligen Stoffen verwendet werden. Der Durchschnittsbrand kann auch auf eine Brennerei einer anderen Brennereigattung übertragen werden. Für die Vergällung ist der hiernach überteagene Durchschnittsbrand nach § 85 unter c der Brannt⸗ weinsteuer⸗Befreiungsordnung zu behandeln.

III

Im Brenncreibetriebsjahr 1914/15 dürfen landwirtschaftliche Brennereien Rohzucker und Obstbrennereien sowie diesen gleichgestellte Brennereien Rohzucker und Rüben verarbeiten ohne daß dadurch ihre Brennereiklasse geändert und ihre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ihnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. *

In Brennereien, für die gemäß § 86 der Branntweinsteuer⸗ Befretungsordnung die Erklärung abgegeben ist, daß in ihnen während des ganten Betriebejahrs ausschließlich Roggen, Weizen, Buchwetzen, Hafer oder Gerste verarbeitet und nicht Hese nach dem Würze⸗ verfahren hergestellt werden soll, in denen aber nach dem 5. Februar 1915 auch andere Stoffe verarbeitet werden, ist im Brennereibetriebs⸗ jahr 1914/15 der Branntwein nur insoweit nach Maßgabe der Be⸗ stimmung des § 85 unter c a. a. O. zu behandeln, als er aus anderen als den bezeichneten Stoffen allein oder gemischt mit diesen hergestellt worden ist. . 1“

bruar 1915

Heites

Im Brennereibetriebsjahr 1914,/15 wird für Rohzzucker, der in landwirtschastlichen Brennereien, in Melassebrennereien und in mehlige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien zur Branntwein⸗ erzeugung verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Mark für 100 Kilo⸗ aramm ermäßigt. Der Reinertrag der ermäßigten Steuer ist der Einnahme an Betriebsauflage (§§ 42 ff. des Branntweinsteuergesetzes)

uzuführen. Ablassung des begünstigten Rohzuckers zur Branntwein⸗

Für die . bereitung gelten die anliegenden Bestimmungen. VI

Bis auf weiteres bleibt für rohen und gereinigten Branntwein in Faͤfsern oder Kesselwagen der in Nr. 178 des Zolltariss festgesetzte Eingangszoll unerhoben, wenn der Branntwein von der Deutschen

Heeresverwaltung für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt und

bends.

2

entweder für eigene Zwecke der Heeres⸗ oder Marineverwaltungs⸗ behörden unter den fur die steuerfreie Verwendung inländischen Branntweins vorgesehenen Bedingungen verbraucht oder an militär⸗ technische Anstalten und andere im § 29 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten zum Verbrauche nach Maßgabe der Bestimmungen in §§ 30 bis 46 dieser Ordnung ab⸗ gegeben wird.

Unter den gleichen Bedingungen wird bis auf weiteres für Aetbyläther (Schwefeläther) und für Essigäther in Fässern oder Kesselwagen von der Erhebung des in Nr. 347 des Zolltarifs fest⸗ gesetzten Eingangszolls mit der Maßgabe abgesehen, daß die Ver⸗ wendung des Aethers und Essigäthers nach den Bestimmungen im § 27 der Befreiungsordnung zu überwachen ist.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, die vorstehenden Zollbefreiungen auch dann zuzulassen, wenn der Branntwein oder Aether von gemein⸗ nützigen Gesellschaften, die der Versorgung des Inlands dienen und unter staatlicher Aufsicht stehen, für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt wird. 8

VII

Diese Verordnung tritt am 6. Februar 1915 in Kraft. Der Reichskanler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkra der Vorschrift in Ziffer VI. ö Berlin, den 4. Februar 1915. Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich.

11

J1“ Bestimmungen die Ablassung von Rohzucker zur Branntwein⸗ erzeugung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.

über

§ 1

(2) In einer Zuckerfabrik, in einer öffentlichen Niederlage oder in einem Privatlager unter amtlichem Mitverschlusse lagernder in⸗ ländischer Rohzucker darf nach Vergällung mit Kohlenstaub, mit Ausnahme von Knochenkohlenstaub, in einer Menge von 2 vp. H. des Reingewichts des Nohzuckers gegen Ealrichtung von 2 Zuckersteuer fur 100 kg abgefertigt und an Brennereibesitzer verabfolgt werden, die sich durch eine mit Prüfungsvermerk versehene Anmeldung 6) ausweisen. d

(2) Der Reichskanzler ist ermächtigt, an Stelle von Kohlenstaub andere Vergällungsmittel zuzulassen. 8

§ 2 9

(¹) Der Zucker ist nach der Vergällung bis zu seiner Verabfolgung an den Empfangsberechtigten auf dem Grundstück, auf dem er ver⸗ gällt ist, an einem angemeldeten, vom Oberkontrolleur genehmigten Orte zu lagern. Im Falle des Bedürfnisses kann auch ein anderer geeigneter Ort zur Lagerung zugelassen werden.

(²) Der Oberkontrolleur kann verlangen, daß der Raum für die Auf⸗ bewahrung des vergällten Zuckers in der Fabrik usw. unter Verschluß gehalten wird.

§ 3 Ueber Zu⸗ und Abgang des Zuckers hat der Gewerbtreibende ein Buch zu führen, aus dem die Menge des an⸗ und abgeschriebenen Zuckers, die nähere Bezeichnung der Brennerei nach Namen und Ort und der Anmeldung nach Steuerstelle und Nummer hervorgeht.

§ 4 Die auf die einzelne Bestellung verabfolgte Zuckermenge ist auf der Anmeldung unter Namensbeischrift zu vermerken, der Bestellschein 7) als Beleg zu dem Buche zu nehmen.

§5

Der zur Verwendung begünstigten Zuckers berechtigte Brennerei⸗ besitzer hat, wenn er solchen Zucker beziehen will, dies der für die Brennerei zuständigen Steuerstelle ein für allemal anzumelden. Er hat in der doppelt aufzustellenden Anmeldung die Brennerei nach Klasse, Namen und Ort näher zu bezeichnen, den für die Lagerung des Zuckers in Aussicht genommenen Raum anzugeben und sich zu ver⸗ pflichten, für jeden Fal der mißbräuchlichen Verwendung des Zuckers eine Vertragsstrafe bis zu eintausend zu zahlen.

§ 6

Die Anmeldung ist von der Steuerstelle in ein Verzeichnis einzu⸗ tragen, in beiden Stücken mit Abgabevermerk und der Nummer des Verzeichnisses unter Beidrückung des Amtsstempels zu versehen und dem Oberkontrolleur zu übergeben. Dieser prüft die Anmeldung und genehmigt den Aufbewahrungsort des Zuckers. Ein Stück der mit Prüfungsvermerk versehenen Anmeldung erhält der Brennereibesitzer zurück, das zweite Stück ist bei dem Verzeichnis aufzubewahren.

§ 7 Der Zucker ist unter Beifügung der mit Prüfungsvermerk ver⸗ sehenen Anmeldung 6) schriftlich zu bestellen und nach Eingang an dem genehmigten Orte zu lagern. An diesem Orte und in der Nähe des Geräts, in dem die Maische bereitet wird (des Vormaischbottichs), ist an in die Augen fallender Stelle nach näherer Weisung des Ober⸗ kontrolleurs je ein Aushang anzubringen, der ersehen läßt, daß der Zucker nur in der Brennerei, insonderheit nicht zum menschlichen Genuß oder zur Viehfütterung verwendet werden darf. § 8 Ueber Zu⸗ und Abgang des Zuckers hat der Brennereibesitzer ein Buch zu führen, bei dem die Anmeldung und die Frachtbriefe als Belege aufzubewahren sind. Die Anschreibung hat alsbald nach dem Eingang des Zuckers, die Abschreibung nach jeder Entnahme oder am Monatsschlusse zu erfolgen. 1

Spätestens am Schlusse des Betriebsjahrs 1914/15 sind die Be⸗ stände des begünstiaten Zuckers in den Zuckerfabriken usw. und in den Brennereien amtlich festzustellen. Für etwaige Fehlmengen ist der Unterschied zwischen der vollen und der ermäßigten Zuckersteuer nach· zuerheben, wenn nicht glaubhaft nachgewiesen wird, daß der Zucker nicht in unzulässiger Weise verwendet worden ist. Ueber die steuerliche Behandlung etwaiger Restbestände an vergälltem, mum ermäͤßtgaten Steuersatz abgelassenen Zucker entscheidet die Direktivbehörde.