1u“
eutsche Verlustlisten.
11““ “ 111“ L 11““
.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. — Bois de Cheppy 17. u. 20. I. 15. — L. Batailllon. 4. Kompagnie. Wehrm. Adolf Ulmer — Rottenburg — leicht verwundet. II. Bataillon. 5. Kompagnie. Wehrm. Fridolin Knecht — Oberalpfen, Waldshut — schw. verw. Ers. Res. Theodor Kauderer — Lorch, Welzheim — schw. verw. 7. Kompagnie. 3 Gefr. Emil Bisinger — Wolfenhausen, Rottenburg — gefallen. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Wachtm. Christian Rapp — Pfrondorf, Tübingen — gefallen.
Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm, kommandiert zur Feld⸗Fliegertruppe. igzeugführer Oblt. Franz Keller — Tübingen — vermißt.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 8 I. Bataillon. 1 b11““ rs. Res. Karl Gunser — Cannstatt — gefallen. Dragoner⸗Regiment Nr. 25. 8
s kad 1 1. Cskadron. “ recker — Westernach, Oehringen — tödl. verungl.
Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. I Abteilung. — An der Bzura 10. I. 15. — 2. Batterie. Kan. Johann Linsenmann — Fischingen, Haigerloch — I. verw. Fahr. Friedrich Müller II — Nestelberg, Gaildorf — I. verw.
I. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. — Binarville 2. bis 14. I. 15. — 3. Feld⸗Kompagnie. 1
Pion. Matthäus Unterweger — Wain, Laupheim — gefallen. Wehrm. Johann Braisch, Tobel, Ravensburg, tödlich verunglückt. Pion. Jakob Saile — Weitingen, Horb — schwer verwundet. Utffz. Hermann Lieb — Frickenhausen, Nürtingen — leicht verw. Pion. Cidwig Hähalein — Schopfloch, Dinkelsbühl — infolge
schwerer Verwundung gestorben. Pion. Herm. Mahle — Waldhausen, Welzheim — inf. Krankh. gest.
II. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. 4. Feld⸗Kompagnie. g²Albert 27. XII. 14, 8. bis 18. I. 15. —8 Hptm. Julius Neininger — Stuttgart — gefallen. Vzfeldw. Hans Rosenow — Swinemünde, Pommern — leicht verw. Krgss⸗„. Josef Schmutz — Dornstadt. Blaubeuren — leicht verwundet. Krgsk. Hans Kayser — Berlin — gefallen. Ers. Res. Anton Wörz — Laupheim — vermißt. 8 Wehrm. Johann Hirscher — Primisweiler, Tettnang — gefallen. ion. Albert Zaiß — Stuttgart⸗Untertürkheim — leicht verwundet. Pion. Max Paul — Dürmentingen, Riedlingen — schwer verwundet. Gefr. d. R. Johannes Oettinger — Ochsenberg, Heidenheim — infolge Erkrankung gestorben. Zum Etappen⸗Kraftwagenpark Nr. 7 kommandierte württembergische Mannschaften. — Vavwinay 5. I. 15. — “ Ers. Res. Friedrich SBullinger — Halk — leicht verwundet.
Verluste durch Krankheit. Flieger⸗Ersatz⸗Abteilung. Oblt. Graf Udo von Urkull⸗Gyllenband — Freiburg i. B. — mit Uniform des Dragoner⸗Regiments Nr. 25 — tot, abgestürzt.
Berichtigung früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 3. Kompagnie. 2
Es ist zu streichen: 1 Musk. Georg Renschler — Tonbach — vermißt. “ Zu Verlustliste Nr. 18. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
8. Kompagnie. Res. Albert Bodenmüller — Durlach — bish. gestorben. 3
““
schwer verwundet,
Zu Verlustliste Nr. 21. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Es ist zu streichen: 1 Musk. Carl Raichle — Uhlbach — vermißt. Zu Vexlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
9. Kompagnie. Jakob Stutzmann — Rappach — bish. schwer verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 23. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
6. Kompagnie. Gefr. Karl Häffner — Sternenfels — bish. schwer verw., ge
Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 12. Kompagnie. Wehrm. Georg Frankenhauser aus Oggelsbeuren, nicht Franken⸗ hausen aus Söflingen — bish. verwundet, gefallen.
8 Zu Verlustliste Nr. 338. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.
3 Kompagnie. Vzfeldw. d. R. Reinhold Lange — Hagen — bish. verw., gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 37. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 18 8. Kompagnie. Es ist zu streichen: Res. Jakob Hahn — Memmingen — vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 11. Kompagnie. Es ist zu streichen: Wehrm. Georg Frankenhauser — Oggelsbeuren — gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. —
8 1 3. Kompagnie. Res. Josef Mai — Kösingen — bish. schwer verwundet, gestorben. 14. Kompagnie. Der in Verlustliste Nr. 39 als vermißt und in der Bexichtigung hierzu in Verlustliste 82 als verwundet gemeldete: Wehrm. Hilarius Maier — Dornstadt — ist gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 9. Kompagnie. Es ist zu streichen die nachstehende in Verlustliste Nr. 107 zu V. L. 41 ergangene Berichtigung: Vzfeldw. d. R. Offiziersaspirant Oskar Dürr — Stuttgart — nicht gefallen, war verletzt.
Zu Verlustliste Nr. 42.
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
“ 8 12. Kompagnie. Einj. Freiw. Utffz. Paul Eckert — Winnenden — bish. verw., gefallen.
“
Zu Verlustliste Nr. 45. Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie. Gefr. d. R. Emil Dihlmann — Neubärental, nicht Bärental — bish. schwer verwundet, gefallen. Zu Verlustliste Nr. 46. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 2. Kompagnie. Wehrm. Wilhelm Hering — Warmbronn — bish. verw., gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm 4. Kompagnie. 8 Gren. Karl Frey, nicht Frei — Stuttgart — gefalle Zu Verlustliste Nr. 4 7 Infanterie⸗Regiment Nr. 128, . 1. Kompagnie. Es ist zu streichen: Musk. Wilhelm Rothfritz — Zaisersweiher — vermi
8 Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. . 11. Kompagnie. “ Res. Jakob Spang — Schönau — bish. schwer verwundet, gestorben. 8 Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Jufanterie⸗Regiment Nr. 121. 4. Kompagnie. Wehrm. Paul Fröschle — Leonberg — bish. schwer verw., gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
1. 3. Kompagnie. Res. Anton Deininger, nicht Deminger — Altschmiede — bish. schwer verwundet, gestorben. “ 8 8
Zu Verlustliste Nr. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 1. Kompagnie. “
Wenz — Gmünd — bish. vermißt, gefallen. nfanterie⸗-Regiment Nr. 126, Straßburg.
1“ 2. Kompagnie. 6
Es ist zu streichen nachstebende in V. L. Nr 94 zu Verlustliste Nr. 63 ergangene Berichtiaung: Musk. Karl Schütz — Chringshausen — bish. vermißt, war erkrankt.
Kar
27
Zu Verlustliste Nr. 64. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 8 “ 4. Kompagnie. Krgsfr. Eugen Trick — Oberkochen — bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 122 12. Kompagnie. Es ist zu streichen: . Wehrm. Karl Roll — Ebingen — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 66. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 1 Kompagnie. Einj. Freiw. Utffz. Martin Daur — Korntal — bish. schw. v., gest. Reserve⸗Feldartillerie-Regiment Nr. 54.
v11A4““ Vzwachtm. d. R. Ernst Körner — Stuttgart — bish. schw. v., gest.
Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 11. Kompagnie.
Wehrm. Karl Frenz, nicht Franz — Gailenkirchen — gefallen.
Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
11 Kompaagnie. 2 Res. Albert Ranz — Unterbalzheim — bish. verwundet, gestorben.
83 8 8 5
Zu Verlustliste Nr. 67. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 11 Kompagnie. Gren. Anton Schelhammer — Weitingen — bish. schw. v., gest.
Zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. . 4. Kompagnie. Wehrm. Georg Reich — Betzweiler — bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. “ 1. Kompagnie. Res. Johann Schwarz — Schweindorf — bish. vermiß
8 Zu Verlustliste Nr. 70. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.
6. Kompagnie. Musk. Friedrich Hartmann — Korb — bish. undet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 71. 1— Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 1 2. Kompagnie,. 1 Gefr. d. L. Georg Hüber, nicht Hucher — Mergentheim — verwundet. 4. Kompagnie. Wehrm. August Nieß — Cannstatt — bish. vermißt, gefallen. ptm. d. L. Karl Reinmöller — Stuttgart — bieh schw. verw., gest. rgsfr., nicht Ers. Res., Geoorg Vöhringer — Glarus — ni
gekallen, war verwun
8
ebruar 19135.
5. Kompagnie. 52 Wehrm. Lorenz Großhans — Beuren — bish. vermißt, gefallen. Es ist zu streichen auf S. 336 Sp. 1: Wehrm. Wilhelm Frauey diener — Pfäffingen — erkrankt. .6. Kompagnie. Wehrm. Paul Schreiber — Magdeburg — bish. verwundet und da⸗ mißt, zur Truppe zurück.
Es ist zu streichen die övr in V. L. 92 zu V. L. 71 ergange Berichtigung: Wehrm. Karl Maier — Lauterburg, nicht Krgsfr. Kami Maier aus Malmsheim — leicht verwundet.
7. Kompagnie. . Ers. Res. Hermann Junge — Eilenburg — bish. vermißt, war dem Ers. Res. Ernst Schrafft — Christophshof — bish. vermißt, gefalle 11 Se
Es ist zu streichen auf S. 341 Sp. 3: Ers. Res. Michael Schw anj
— Mooswiese — verwundet. 12. Kompag
Es ist zu streichen auf S. 342 Sp. Biberach — vermißt. 16“ 8*
8 Zu Verlustliste Nr. 72.
8 eserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.
1“ . 1. Kompagnie. 3
Krgsfr. Paul Staudacher — Neu Ulm — bish. vermißt, vem. 2. Kompagnie. 8
Ers. Res. Jul. Bacher — Wurmlingen — bish. vermißt, war vem. 3. Kompagnie.
4. Kompagnie. . Ers. Res. Franz Abele — Rosenberg — bish. vermißt, war vem. Ers „Res. Heinrich Gentner — Roßhalden — bish. vermißt, vem. Ers. Res. Franz Rapp — Ochsenhausen — bish. vermißt, ver. 8 6. Kompagnie. Krgsfr. Johannes Mattes — Schwenningen — bish. vermifßt, war verletzt. 5 7. Kompagnie. 8 Res. Adolf Salzer — Neuhausen — bish. vermißt, war vem. 3 8. Kompagnie. Krgsfr. Max Albrecht — Ulm — bish. vermißt war erkrankt. Ers. Res. Karl Bareiß — Neckargartach — bish. vermißt, verwunder — 9. Kompagnie. Krgsfr. Georg Printzing — Geislingen a. St. — bish. vermißt, va verwundet. 8 3 1 Krosfr. Friedrich Wagner — Großohrheim — nicht gefallen, war vem. Wehrm. Karl Wörner — Kleinengstingen — nicht gefallen, verwundet. 12 Kompagnie. Krgsfr. Otto Mayer, nicht Maier — Lorch — nicht gefallen, sondem verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie.
Ers. Res. Karl Hörnle — Weilimdorf — bish. schw. verw., gestorben
7. Kompagnie. Gefr. d. L. Friedrich Boger — Schwaigern — bish. vermißt, gefalle. 8. Kompagnie. Krgsfr. Karl Kunberger — Zuffenhausen — bish. verw., gestorben. Ers. Res. Wilhelm Hermann 1 — Besigheim — nicht gefallen, war verwundet. Gefr. Karl Merz — Kochertürn — bish. verwundet, gestorben. Ers. Res. Heinrich Diem — Schussenried — bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Wilhelm Kübler — Weinsberg — bish. verwundet, gefallen. Ers. Res. Josef Blaser — Unterurbach, nicht Mittelurbach — bieh. vermißt, gefallen. Ers. Res. Erhard Kunz — Lauterbach — bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. August Oetinger — Schwaikheim — bisb. vermißt, gefallen. Ers. Res. Hermann Martinius — Dessau — bish. vermißt, gefallen.
.“ Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Ers. Res. Albert Schuh — Kurzach — bish. vermißt, verwundet. Es ist zu streiche: 1 Krgsfr. Hans Gassenmaier — Ulm a. D. — vermißt. 3. Kompagnie. 8 Res. Friedrich Günther II — Hutzenbach — bish. vermißt, verwunde „CEs ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Decker — Dachtel — vermißt. 8 4. Kompagnie. Es ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Bauer III — Buchhorn — vermißt. 9. Kompagnie. Musk. Christian Kaufmann — Tuttlingen — bish. verw., gefalle 12. Kompagnie. Fahnj. Utffz. Adolf Rüdt — Ulm — bish. schwer verw., gestorben Res. Johannes Stoll — Bickelsberg — bish. schwer verw., gestorbe Utffz. d. R. Wilhelm Freitag, Stuttgart, bish. schwer verw., gestort Musk. Otto Rau — Böblingen — bish. schwer verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 77. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßbur z. 9. Kompagnie. Krgsfr. Ludwig Heimpel — Lindau i. B. — bish. verw., gefallen 10. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Mammel — Ehningen — bish. vermißt, ge Ers. Res. Gottlob Huber — Darmsheim — bish. vermißt, gefal
Krgsfr. Eberhardt Wacker — Sulz — bish. vermißt, gefallen.
Res. Jakob Bühler — Reutin — bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Albert Kübler — Zuffenhausen — bish. vermißt, gefallen Wehrm. Eugen Heckel — Murr — bish. vermißt, gefallen.
Utffz. d. L. Adolf Schuler — Gosheim — bish. verwundet, ge 12. Kompagnie. „
Ers. Res. Heinrich Heller — Neuenkirchen — bish. vermißt, ge Musk. Friedrich Auwärter — Pfalzgrafenweiler — bish.
verwundet, gefallen. Musk. Fricrich Scheiderer, Kemmaten, bish. schwer verw., gefallen Ers. Res. Adolf Haug — Dornstetten — bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Otto Diefenbach — Ditzingen — bish. vermißt, infols Verwundung gestorben. Krgsfr. Alfred Gönner — Stammheim — bish. vermißt, infolge wundung gestorben. Krgsfr. Fritz Fischer IV — Münster — bish. vermißt, schwer Ers. Res. Friedrich Volpp — Waldenburg — bish. vermißt, vem Res. Paul Röhm — Gaildorf — bish. vermißt, verwundet.
E
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 8
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Ordensverleihungen ꝛc.
““ 8 Deutsches Reich. 8
Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München.
Bekanntmachungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des ver⸗ einfachten Enteignungsverfahrens auf den Ausbau der Land⸗ straße Lauenburg — Juliusburg — Krukow — Gülzow — Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarr⸗ stelle in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.
Tagesordnung für die nächste außerordentliche Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats für die Direktionsbezirke Hannover und Münster (Westf.) in Hannover.
Anzeige, betreffend di sgabe der Nu 7 der Preußischen Gesetzsammlung. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahnbetriebsingenieur a. D., Krenzin in Diedenhofen, dem Kartographe nungsrat Blume in Berlin⸗Schöneberg, bisher i Ke marineamt, dem Landgerichtssekretär a. D., Hünninger in Elberfeld und dem Regierungssekretär a. D. Fiebig in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Müller in Charlottenburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Bahnhofsverwaltern a. D. Baarß in Saaraltdorf, Kreis Saarburg i. L., und Mattern in Straßburg i. E. und dem Zollassistenten a. D. Buttler in Berlin das Verdienst⸗ kreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Czeizorzinsky in Colmar i. E., Pfleiderer in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg und Wagner in Diedenhofen, den Eisenbahnzugführern a. D. Bohr in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., Mischke in Basel und Stolle in Diedenhofen das Verdienst⸗ kreuz in Silber,
dem Eisenbahnschaffner a. D. Stahl in Zabern und dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Prinz in Straßburg i. E.⸗Königshofen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnpackmeister a. D. Killet in Saargemünd, dem Eisenbahnlademeister a. D. Roesch in Kehl, Baden, den Eisen⸗ bahnweichenstellern a. D. Fröhlich in Düsseldorf⸗Wersten, Metzger in Sierenz, Kreis Mülhausen i. E., und Peter in Montigny, Landkreis Metz, dem Eisenbahnmaschinenwärter a. D. Klopp in Saargemünd, dem Eisenbahnrotten⸗ führer a. D. Neumann in Mörchingen, Kreis Forbach, den Bahnwärtern a. D. Sander in Fraulautern, Kreis Saarlouis, Vogt in Mutzig, Kreis Molsheim, und Wiedfeld in Zabern, den bisherigen Eisenbahnschlossern Dillinger in Straßburg i. E. und Schmitt in Montigny, Landkreis Metz, dem bisherigen Eisenbahngüterlader Krieg in Straßburg i. E.⸗ Neudorf und dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter in Hagen, Luxemburg, das Allgemeine Ehrenzeichen owie
dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Demmer in Ueberherrn, Kreis Saarlouis, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deutsches Reich.
e14“ Regelung des Brennereibetriebs und s Branntweinverkehrs.
Vom 4. Februar 1915. 8
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 — im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Rege⸗ lung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein⸗ brennereien usw. für das Betriebsjahr 1914/15, vom 15. Ok⸗ 1914 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 434 — folgende Verordnung erlassen:
über weitere
2 Für das Brennereibetriebsjahr 1914,15 wird der Durchschnitts⸗ rand der Brennereien mit einer Jahreserzeugung von mehr als 50 Bl 1AAAA*“ 8
Rechnungsrat
echnungsrat
zeile 30 ₰, riner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 4. ²
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzrigerz
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
,„ den 5. Februar, Abends.
8r a. für Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, auf 100 Hundert⸗ eile,
b. für Brennereien, die Rüben verarbeiten, ebenfalls auf 100 Hundertteile,
c. für alle übrigen Brennereien auf 70 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes.
Diese Erhöhung ist an die folgenden Bedingungen gekaüpft:
Ueber 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes hinaus ist der Branntwein herzustellen
1 a. in Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, nur aus Roh⸗ zucker;
b. in landwirtschaftlichen Brennereien
1) innerhalb der Erzeugungsgrenzen von 60 bis 70 Hundert⸗ teilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Roh⸗ zucker oder Rüben, über die Grenze von 70 Hundertteilen des allgemeinen Durchschnittebrandes nur aus Rüben;
e. in anderen gewerblichen Brennereien als den unter a erwähnten Melassebrennereien
innerhalb der Erzeugungsgrenzen von 60 bis 70 Hundert⸗ teilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus anderen
Stoffen als Kartoffeln und Getrelde,
2) über die Grenze von 70 Hundertteilen des allgemeinen
DPDurchscknittsbrandes nur aus Rüben.
Es darf jedoch der für die Erzeugung über 60 Hundentteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes erforderliche Zucker
in Melassebrennereien durch Melasse,
in landwirtschaftlichen Brennereien und in Karttoffeln oder
Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennereien durch Kartoffeln oder Getreide insoweit ersetzt werden, als bei Erzeugung der ersten 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes eine diesem Ersatz ent⸗ sprechende Menge Rohzucker verwendet worden ist. In land⸗ wirtschaftlichen Brennereien und in Kartöoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennereici, die nach dem 5. Fe⸗
abes Boit 60 bis 70 L.
er auch insow⸗ urch Kartoseln oder Getreide erke
werden, als nach dem genannten Tage bet Erzeugung der erstin 60 Hundertteile eine entsprechende Menge Rüben verarbeitet worden ist. Bei diesem Ersatz ist em Kilogramm Rohzucker gleichzustellen 2 Kilogramm Melasse oder 5 Kilogramm Kartoffeln oder 1 ½ Kilo⸗ gramm Getreide und ein Kilogramm Rüben gleichzustellen 3 Kilo⸗ gramm Kartoffeln oder 1 Kilogramm Getreide. Hat eine Melasse⸗ brennerei im laufenden Betriebsjahr vor dem 6. Februar 1915 bereits soviel Melasse verarbeitet, daß der ihr noch zur Verfügung stehende Rest nicht ausreicht, die weitere Erzeugung bis zu 100 Hundertteilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes aus einem Gemisch von einem Gewichtsteil Melasse und 4 Gewichtsteilen Rohzucker herzustellen, so kann von der Direktivbehörde die Melassemenge diesem Verhältnis entsprechend erhöht werden.
Für Hefebrennereien kann der Reichskanzler in Fällen eines be⸗ sonderen Bedürfnisses Ausnahmen von der Bestimmung in Abs. 3 unter c, 1 zulassen; bei der Verarbeitung von Melasse wird hierbei von der Erhebung der besonderen Petriebsauflage gemäß § 43 Ziffer 5 des Branntweinsteuergesetzes abgesehen.
II
Die in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 enthaltenen Bestimmungen über die Uebertragung des Durchschnitts⸗ brandes der Brennereien im Betriebsjahr 1914/15 werden dahin er⸗ weitert, daß der Durchschnittsbrand auch dann übertragen werden kann, wenn die Voraussetzungen des § 2 a. a. O. nicht vorliegen. Ein hier⸗ nach überttagener Durchschnittsbrand darf jedoch nur zur Herstellung von Branntwein aus nichtmehligen Stoffen verwendet werden. Der Durchschnittsbrand kann auch auf eine Brennerei einer anderen Brennereigattung übertragen werden. Für die Vergällung ist der hiernach übertragene Durchschnittsbrand nach § 85 unter c der Brannt⸗ weinsteuer⸗Befreiungsordnung zu behandeln.
III
Im Brennereibetriebsjahr 1914/15 dürfen landwirtschaftliche Brennereien Rohzucker und Obstbrennereien sowie diesen gleichgestellte Brennereien Rohzucker und Rüben verarbeiten ohne daß dadurch ihre Brennereiklasse geändert und ihre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ihnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. dge
In Brennereien, für die gemäß § 86 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung die Erklärung abgegeben ist, daß in ihnen während des ganzen Betriebejahrs ausschließlich Roggen, Weizen, Buchwetzen, Hafer oder Gerste verarbeitet und nicht Hese nach dem Würze⸗ verfahren hergestellt werden soll, in denen aber nach dem 5. Februar 1915 auch andere Stoffe verarbeitet werden, ist im Brennereibetriebs⸗ jahr 1914,15 der Branntwein nur insoweit nach Maßgabe der Be⸗ stimmung des § 85 unter c a. a. O. zu behandeln, als er aus anderen als den bezeichneten Stoffen allein oder gemischt mit diesen hergestellt worden ist.
v
Im Brennereibetriebsjahr 1914,/15 wird für Rohzucker, der in landwirtschaftlichen Brennereien, in Melassebrennereien und in mehlige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien zur Branntwein⸗ erzeugung verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Mark für 100 Kilo⸗ agramm ermäßigt. Der Reinertrag der ermäßigten Steuer ist der Einnahme an Betriebsauflage (§§ 42 ff. des Branntweinsteuergesetzes) zuzuführen.
Für die Ablassung des begünstigten Rohzuckers zur Branntwein⸗
bereitung gelten die anliegenden Bestimmungen. VI Bis auf weiteres bleibt für in Fässern oder Kesselwagen der Eingangszoll unerhoben, wenn Heeresverwaltung für ihre Re
in Nr. 178 des Zolltarifs festgesetzte der Branntwein von der Deutschen
für die Er⸗ eilen erfer⸗Reingewichts des Rohzuckers gegen Entrichtung von 2 ℳ Zuckersteuer
rohen und gereinigten Branntwein
entweder für eigene Zwecke der Heeres⸗ oder Marineverwaltungs⸗ behörden unter den fur die steuerfreie Verwendung inländischen Branntweins vorgesehenen Bedingungen verbraucht oder an militär⸗ technische Anstalten und andere im § 29 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten zum Verbrauche nach Maßgabe der Bestimmungen in §§ 30 bis 46 dieser Ordnung ab⸗ gegeben wird.
Unter den gleichen Bedingungen wird bis auf weiteres für Aetbyläther (Schwefeläther) und für Essigäther in Fässern oder Kesselwagen von der Erhebung des in Nr. 347 des Zolltarifs fest⸗ gesetzten Eingangszolls mit der Maßgabe abgesehen, daß die Ver⸗ wendung des Aethers und Essigäthers nach den Bestimmungen im § 27 der Befreiungsordnung zu überwachen ist.
Der Reichskanzler ist ermächtigt, die vorstehenden Zollbefreiungen auch dann zuzulassen, wenn der Branntwein oder Aether von gemein⸗ nützigen Gesellschaften, die der Versorgung des Inlands dienen und unter staatlicher Aufsicht stehen, für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt wird. Heg 8 “
Diese Verordnung tritt am 6. Februar 1915 in Kraft. 8 Der Reichskan⸗ler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraftiretens der Vorschrift in Ziffer VI. “ Berlin, den 4. Februar 1915. Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich. 1
Bestimmungen
über die Ablassung von Rohzucker zur Branntwein⸗ erzeugung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.
(1) In einer Zuckerfabrik, in einer öffentlichen Niederlage her is einem Privatlager ugter amtlichem Mitverschlusse lagernder in⸗ ländischer Rohzucker darf nach Vergällung mit Kohlenstaub, mit Ausnahme von Knochenkohlenstaub, in einer Menge von 2 p. H. des
für 100 kg abgesertigt und an Brennereibesitzer verabfolgt werden. die durch eine mit Prüfungsvermerk versehene Anmeldung (§ 6) ausweisen.
(²) Der Reichskanzler ist ermächtigt, an Stelle von Kohlenstaub 88
andere Vergällungsmittel zuzulassen.
§ 2
(z) Der Zucker ist nach der Vergällung bis zu seiner Verabfolgung an den Empfangsberechtigten auf dem Grundstück, auf dem er ver⸗ gällt ist, an einem angemeldeten, vom Oberkontrolleur genehmigten Orte zu lagern. Im Falle des Bedürfnisses kann auch ein anderer geeigneter Ort zur Lagerung zugelassen werden. .
(2) Der Oberkontrolleur kann verlangen, daß der Raum für die Auf⸗ bewahrung des vergällten Zuckers in der Fabrik usw. unter Verschluß gehalten wird.
Ueber Zu⸗ und Abgang des Zuckers hat der Gewerbtreibende ein Buch zu führen, aus dem die Menge des an⸗ und abgeschriebenen Zuckers, die nähere Bezeichnung der Brennerei nach Namen und Ort und der Anmeldung nach Steuerstelle und Nummer hervorgeht.
§ 4 Die auf die einzelne Bestellung verabfolgte Zuckermenge ist auf der Anmeldung unter Namensbeischrift zu vermerken, der Bestellschein (§ 7) als Beleg zu dem Buche zu nehmen. § 5 Der zur Verwendung begünstigten Zuckers berechtigte Brennerei⸗ besitzer hat, wenn er solchen Zacker beziehen will, dies der für die Brennerei zuständigen Steuerstelle ein für allemal anzumelden. Er hat in der doppelt aufzustellenden Anmeldung die Brennerei nach Klasse, Namen und Ort näher zu bezeichnen, den für die Lagerung des Zuckers in Aussicht genommenen Raum anzugeben und sich zu ver⸗ pflichten, für jeden Fall der mißbräuchlichen Verwendung des Zuckers eine Vertragsstrafe bis zu eintausend ℳ zu zahlen. § 6 Die Anmeldung ist von der Steuerstelle in ein Verzeichnis einzu⸗ tragen, in beiden Stücken mit Abgabevermerk und der Nummer des Verzeichnisses unter Beidrückung des Amtsstempels zu versehen und dem Oberkontrolleur zu übergeben. Dieser prüft die Anmeldung und enehmigt den Aufbewahrungsort des Zuckers. Ein Stück der mit rüfungsvermerk versehenen Anmeldung erhält der Brennereibesitzer zurück, das zwelte Stück ist bei dem Verzeichnis aufzubewahren. § 7 Der Zucker ist unter Beifügung der mit Prüfungsvermerk ver⸗ sehenen Anmeldung (§ 6) schriftlich zu bestellen und nach Eingang an dem genehmigten Orte zu lagern. An diesem Orte und in der Nähe des Geräts, in dem die Maische bereitet wird (des Vormaischbottichs), ist an in die Augen fallender Stelle nach näherer Weisung des Ober⸗ kontrolleurs je ein Aushang anzubringen, der ersehen läßt, daß der Zucker nur in der Brennerei, insonderheit nicht zum menschlichen Genuß oder zur Viehfütterung verwendet werden darf.
8 1“ 8
Ueber Zu⸗ und Abgang des hat der Brennereibefitzer ein
Buch zu führen, bei dem die Anmeldung und die Frachtbriefe als
Belege aufzubewahren sind. Die Anschreibung hat alsbald nach dem
Eingang des Zuckers, die Abschreibung nach jeder Entnahme oder am Monateschlusse zu erfolgen.
§ 9
Spätestens am Schlusse des Betriebsjahrs 1914/15 sind die Be⸗ stände des begünstiaten Zuckers in den Zuckerfabriken usw. und in den Brennereien amtlich festzustellen. Für etwaige Fehlmengen ist der Unterschied zwischen der vollen und der ermäßigten Zuckersteuer nach⸗ zuerheben, wenn nicht glaubhaft nachgewiesen wird, daß der Zucker nicht in unzulässiger Weise verwendet worden ist. Ueber die steuerliche Behandlung etwaiger Restbestände an vergälltem, zum ermäßigten Steuersatz abgelassenen Zucker entscheidet die Direktivbehörde. 8