16 vXX“
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen
der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München auf den Inhaber.
Der Bayerischen Landwirtschaftsbank, e. G. m. b. H. in München wurde die Genehmigung erteilt, nach⸗ stehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 ℳ eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:
eine weitere, 19. Serie verlosbarer, zu 4 Prozent verzins⸗ licher Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von fünf Millionen Mark.
München, den 1. Februar 1915. 1 Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. Dr. Freiherr von Soden⸗Fraunhofen.
Bekanntmachung.
8 Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist das im hamburgischen Staatsgebiet befindliche Vermögen folgender Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt worden: Jas. Hennessy & Co. zu Cognac, Zwangsverwalter: Georg Gerdzen, i. Fa. Gerdzen & Ruschhaupt, Steinstraße 110. Deutz & Geldermann zu Ay, Zwangsverwalter: Alfons Th. Grimm, Reismühle 24. Société anonvyme de la liqueur Bénédictine zu Fécamp, Zwangsverwalter: Alfons Th. Grimm, Reismühle 24.
Hamburg, den 2. Februar 1915. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. ö 8
Hekaennimaäachuang.
Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender hiesiger Firmen angeordnet worden:
Jules Bor hans Paris und Hamburg, Brandstwiete 27 31, Zwangsverwalter: Arthur Hamel, Adolphsplatz 6.
Louis Dreyrus & Co, Mönckebergstraße 8, Zwangeverwalter: Rechtsanwalt Dr. Poelchau, Alsterdamm 39.
Hecht & Co., G. m. b. H., Bergstraße 28, Zwanasverwalter: Amandus Lange, Stellvertreter: Arthur Hamel, ad 1 Trost⸗ brücke 2, ad 2 Adolpheplatz 6.
Agences Maritimes Henri Lesage. Ferdinandstraße Zwangsverwalter: Artvur Hamel. Adolphsplatz 6.
Nouvelle Société Commerciale Africaine Succursale de Hambourg. Mönckebergstraße 7, Zwangsverwalter: W. Settemeyer, Gr. Bleichen 23.
G. Petit & Beisserie, Katharinenstraß⸗ 46/8,
Alfons Th. Grimm, Reismühle 24
Pathé Frères & Co., G m. b. H., Mönckebergstraße 17, Zwangsverwalter. Enno Andreae, Bureau b. v. Bargen, Neuerwall 75/9.
Manl. F. Pardo & Co., Paris, Vertr. Hamburg, Paulstr. 5, Zwangsverwalter: John Del val, Koͤntgstraße 15/19.
P. A Rey & Söhne, Spadendeich 5 Zwangsverwalter: Johs. Hambruch, i. Fa Hambruch & Co., Gr. Bleichen 53.
J. Silvain, Neue Groöͤningerstraße 4, Zwang verwalter: P. Woldemar Möller, Jungfernstieg 40.
Société l'Entreprise Maritime & Commerciale, Zwangs⸗ verwalter: Julius Wallher, Kroonskamp 3.
Charles Vairon & Cie., Spitalerstraße 16. Zwangsverwalter: P. Woldemar Möller, Jungfernstieg 40.
Hamburg, den 2. Februar 1915. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
Zwangsverwalter:
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender im hamburgischen Staatsgebiet belegenen Grundstücke angeordnet worden:
Grundstück: Hegestieg 22, Eigner: Alfred Georges Louis Michel, Jean Deroy zu Paris, Zwangsverwalter: C. A. G. Schu⸗ macher, Hermannstraße 10 12.
Grundnück: Steinbhöft 9, Eigner: Her Krafft zu Paris, Zwangsverwalter: Wentzel & Hirsekorn, Plan 6.
Hamburg, den 2. Februar 1915. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Sthamer.
ann Gustav Eduard . V. Wentel, i. Fa.
m 8 —
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. von Staff in Marienwerder, Dr. von der Trenck in Königsberg i. Pr. und Lindenberg in Posen den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster Klasse,
dem Amtsgerichtsrat Dieckert in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Justizrat sowie
den Amtsgerichtssekretären Hermann Albrecht in Dannen⸗ berg (Elbe), Ferdinand Blanckart in Koblenz und Robert Becker in Gladenbach den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Staatsministeriums,
g des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens auf den Ausbau der Land⸗ straße Lauenburg — Juliusburg — Krukow — Gülzow —
Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.
Vom 27. Januar 1915. “
Auf Grund des 8§ 1 der Allerhöchsten Verordnung be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei dem von
—
Kreise Herzogtum Lauenburg, Provinz Schleswig⸗Ho
Erlaß des betreffend Anwendung
auszuführenden, mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Ausbau der Landstraße Lauenburg — Juliusburg —Krukow — Gülzow —
Kollow innerhalb der Gemeinde Krukow stattfindet
Das Staatsministerium. “ — Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow.
von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. 892
von Loebell. Kühn.
“ bb1““ 8
betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarrstelle
in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird durch die
unterzeichneten Behörden folgendes festgesetzt:
2
In der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II, wird eine
zweite Pfarrstelle mit dem Amtssitz in Frohnau errichtet. 82 Diese Urkunde tritt am 1. April 1915 in Kraft. Berlin, den 13. Januar 1915. (L. S.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhausen.
1“
(L. S.)
Königliche Regierung, 1 Abteilung für Kirchen⸗ und Schulwesen. 8
von Bardeleben
1u“
v111A“4““
der außerordentlichen Sitzung des Bezirkseisenbahnrats
für die Eisenbahndirektionsbezirke Hannover und
Münster (Westf.) am 17. Februar 1915, Vormittags 10 ½ Uhr, in Hannover.
Feststellung der Anwesenden und Bildung des Bureaus. Aenderung in der Zusammensetzung des Besirkseisenbahnrats. Neuwahl des Vorsitzenden und seines Vertreters. Neuwahl von Milgliedern des Landeseisenbahnrats. Neuwahl des ständigen Ausschusses des Beiirkseisenbahnrats. Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Sitzung.
Hannover, den 30. Januar 1915
Königliche Eisenbahndirektion. Wesener.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 397 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteianungsverfahrens auf den Ausbau der Landstraße Lauenburg — Juliusburg — Krukow — Gülzow —Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg, vom 27. Januar 1915.
Berlin W. 9, den 4. 1915. 9
8 Königliches Gesetzsammlungsamt.
Krüer.
9
8 8 IIII— v11“ Preußen. Berlin, 5. Februar 1915.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
In der am 4. Februar unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde der Vorlage, betreffend Aenderung der Ausführungsvorschriften zum Viehseuchengesetze, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangte die Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetriebes und des Branntwein⸗ verkehrs sowie die Vorlage, betreffend Aenderung der Zoll⸗ gebührenordnung. Demnächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt. 1 8
Die russische Regierung hat es für gut befunden, aus dem Telegrammwechsel, der vor dem Ausbruch des gegen⸗ wärtigen Krieges zwischen Ihren Majestäten dem Deutschen Kaiser und dem Kaiser von Rußland stattgefunden hat, ein Telegramm des letzteren vom 29. Juli zu veröffentlichen, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, daß es richtiger wäre, das serbisch⸗österreichische Problem dem Haager Schiedsgericht zu übergeben. Es wird der deutschen Regierung unterstellt, daß sie dieses Telegramm absichtlich nicht veröffentlicht habe, um den Versuch des Kaisers von Rußland, den Krieg noch unmittelbar vor seinem Ausbruch durch seinen Vorschlag zu beschwören, mit Stillschweigen zu übergehen.
Zu dieser Unterstellung schreibt die „Norddeutsche All⸗ gemeine Zeitung“:
Zunächft ist zu erklären, daß in das deutsche Weißbuch nur die für den Gang der Verhandlungen ausschlaggebenden Telegramme der beiden Herrscher aufgenommen worden sind. Zu diesen ist das vorliegende Telegramm nicht gerechnet worden. 88
Das jetzt nachträglich veröffentlichte Telegramm Seiner Majestät des Katsjers von Rußland vom 29. Juli lautete:
„Danke für Dein versöhnliches und freundliches Telegramm, während die offizielle Mitteilung, die heute Dein Botschafter meinem Minister gemacht hat, in einem sehr verschiedenen Ton ge⸗ halten war. Ich bitte Dich, diesen Unterschied zu erklären. Es
ürde richtiger zein, das österreichtsch⸗serbische Prorlem der Haager
Konferenz zu übergeben. Ich vertraue auf Deine Weisheit und Fr⸗undschaft.“ 8
Das Ant worttelegramm Seiner Majestät des Kaisers ist im deutschen Weißbuch, Anlage 23, veröffentlicht. Angesichis seines Wort⸗ lauts bedarf es gewiß keiner Erklärung mehr, weshalb Kaiser Wil⸗ helm auf den Schiedsgerichtsvorschlag des Kaisers Nikolaus in seiner Antwort nicht mehr eingegangen ist. Abgesehen davon, daß der Vor⸗ schlag nur beiläufig erwähnt war, hatte er angesichts der militärischen Vorbe Rußl Oesterreich⸗U jede sachlich
Potsdam, den 21. Januar 1915.
Bedeutung verloren. Rußland hatte an dem gleichen Tage, an dem das Telegramm Seiner Majestät des Kaisers von Rußland on Seine Majestät den Deutschen Katser abging, trotz der wiederholten deutschen Warnungen die Mobilmachung von 13 Armeekorps gegen Oesterreich⸗Unarn erklärt, ohne daß eine gleiche Maßregel öster⸗ reichisch⸗ungarischerseits vorhergegangen war. (Die tatsächliche russische Mobilmachung hatte schon am 24. Juli begonnen.) Der Sch’edsgerichtsvorschlag eines Staates, der wegen der in Betracht kommenden Streitigkeiten seine Truppen mobilisiert und dadurch mit dem Kriege droht, konnte unmöglich als wirklich ernst und aussichts⸗ voll angesehen werden.
Was den in dem Telegramm Seiner Majestät des Kaisers ven
Rußland erwähnten Schritt des deutschen Botschafters in St. Peters⸗ burg, Grafen Pourtalès, beim Minister des Aeußern Sasonoff be⸗ trifft, so war das eine Mitteilung des Botschafters an den Minister, worin er in ernster Weise darauf hinwies, daß ein weiteres Fort⸗ schreiten russischer Mobilmachungsmaßnahmen eine ernste Gefährdung des europätschen Friedens bedeuten würde. b1 Diese Mitteilung, die den Charakter einer freundschaftlichen Warnung tiug, war in Wirklichkeit nichts anderes als eine Wieder⸗ holung dessen, was der Botschafter seit dem 25. Juli in allen seinen Unterredungen, die er mit dem Minister gehabt hatte, hervorgehoben hatte. Graf Pourtalès hatte seit dem Tage, an welchem die russische Garde aus dem Lager bei Krasnoje Selo nach St. Peters⸗ burg zurückbeordert wurde, keine Gelegenheit vorübergehen lassen, ohne Herrn Sasonoff mit dem größten Ernst auf die Ge⸗ fahren aller militärischen Vorbereitungen hinzuwetsen. Es handelte sich also bei der Mitteilung, auf die das Telegramm des Kaisers Nikolaus Bezug nahm, in keiner Weise um eine Kundgebung, die mit dem während der ganzen Verhandlungen von Deutschland angeschlagenen versöhnlichen Ton im Widerspruch stand. Wenn Seine Majestät der Kaiser von Rußland sie anders aufgefaßt hat, so kann die Erklärung hierfür nur darin gefunden werden, daß der russische Minister es an⸗ scheinend unterlassen hatte, seinem Kaiserlichen Herrn von der vorher⸗ gegangenen deutschen Warnung vor militärischen Rüstungen Kenntnis
Die Verordnung des Bundesrats vom 25. Januar 1915 hat bekanntlich alle im Reiche vorhandenen Getreidevorräte zu⸗ gunsten der Kriegs⸗Getreidegesellschaft mit Beschlag be⸗ legt und die Versorgung der gesamten Kommunalverbände des Reichs mit Brotgetreide und Mehl bis zur nächsten Ernte der Kriegs⸗Getreidegesellschaft anvertraut. Die dadurch gegebene be⸗ deutende Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge den Aufsichtsrat veranlaßt, ein beamtetes Mitglied in die Geschäfts⸗ führung zu entsenden, das dem Ressort angehört, bei dem in Sachen der Krieas⸗Getreidegesellschaft die Führung liegt und dem auch der Aufsichtsratsvorsitzende, Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat, Unterstaatssekretär Dr. Michaelis angehört. Mit dem 1. Februar d. J. ist daher der Geheime Finanzrat und vortragende Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer in die Geschäftsführung eingetreten.
Von der seitens der stellvertretenden Generalkommandos erlassenen Verfügung, betreffend Bestandmeldung und Beschlagnahme von Metallen, werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, diejenigen Vorräte, die bereits durch schriftliche Einzel⸗ verfügung des betreffenden Generalkommandos beschlagnahmt worden sind (§ 5 Lit. b der Verfügung) nicht betroffen, da über diese Vorräte Bestandmeldungen ohnehin regelmäßig ab⸗ gegeben werden müssen.
Da ausdrücklich ausgesprochen ist, daß sämtliche Vorräte der einzeln aufgezählten Metallklassen meldepflichtig sind (§ 1 Lit. a der Verfügung), mit Ausnahme der in § 5 auf⸗ geführten Bestände, so kann ein Zweifel darüber nicht be⸗ stehen, daß die Ausnahme des § 5 immer nur die bereits beschlagnahmte Metallklasse bezw Warengattung betrifft. Ein Werk, auf dem durch schriftliche Einzelverfügung des General⸗ kommandos z. B. Kupfer bereits beschlagnahmt worden ist, unterliegt somit der Meldepflicht und Beschlagnahme hinsichtlich solcher Metallvorräte, die bei ihm sonst noch vorhanden sind, ohne bisher beschlagnahmt zu sein. 1 .“
Das preußische Kriegsministerium hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Vereinigung des Wollhandels mit dem Ver⸗ kauf von Kämmlingen, Wollabfällen und untergeordneten Woll⸗ sorten, die aus besetzten Gebieten nach Deutschland übergeführt worden sind, beauftragt. Die Vereinigung des Wollhandels hat sich bereit erklärt, angesehene und auf diesem Sondergebiet leistungsfähige Firmen, die an dieser Bewirtschaftung teil⸗ zunehmen wünschen, in ihren Verein aufzunehmen. Um den ehrenamtlichen Charakter der Aufgabe zu betonen, hat die Ver⸗ einigung des Wollhandels auf jedes Entgelt für ihre Mühe⸗ waltung verzichtet.
“
Die stellvertretende Intendantur des III. Armeekorps gibt
bekannt, daß die bei ihr eingereichten Angebote auf
Decken nur dann beantwortet werden, wenn auf das Angebot
ein Auftrag erfolgt. Probedecken, die nicht angekauft werden, werden den Einsendern zurückgesandt.
Obgleich die Heeresleitung durch Mitteilung 21. De⸗ zember 1914 in allen Zeitungen bekannt gegeben hat, daß die Weihnachtspakete im Osten bis auf weiteres nicht aus⸗ geliefert werden könnten, kommen, wie „W. T. B.“ mitteilt, wegen dieser Pakete unausgesetzt Anfragen an das Kriegs⸗ ministerium. Es sei daher nochmals darauf hingewiesen, daß die für einen Teil der in Russisch Polen kämpfenden Truppen aufgelieferten Weihnachtspakete nur allmählich zu den Truppen vorgeführt werden konnten und zum Deil erst jetzt nach und nach zur Aushändigung gelangen.
8 8 8
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“
liegt die Ausgabe 355 der „Deutschen Verlustlisten“ bei. Sie enthält die 142. Verlustliste der preußischen Armee und die 103. Verlustliste der sächsischen Armeer. “
Eine neue österreichische Verlustliste (Nr. 112) ist so⸗ eben erschienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗ Ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Karlsbad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zeit von 11 bis 1 Uhr Vormittags und 4 bis 6 Uhr Nach⸗ mittags unentgeltlich zur Einsicht aus.
rtragte ein Amendement in diesem Sinne. ing (liberal) unterstützte den Zusatzantrag. per Regierung wurde angenommen.
6 ratische Kontrolle“
ppaupt beständen
Vom Finanzausschuß ist gestern bei der Zweiten Kammer i Antrag eingelaufen, die Bitte des Vereins Württem⸗ ergischer Zeitungsverleger um Ermäßigung der Ge⸗ kühren im telegraphischen Nachrichtenverkehr für die rürttembergischen Zeitungen der Regierung zur Erwägung zu derweisen und die Erste Kammer zum Beitritt einzuladen. Ewie „W. T. B.“ meldet, fand dieser Antrag gestern in der zweiten Kammer einstimmig Annahme. v“
*
11]
Großbritannien und Irland.
Die gestrige „London Gazette“ hat einen Königlichen Erlaß eröffentlicht, durch den die Postal Orders genannten Post⸗ checks, die bisher als Geld im Umlauf waren, aus dem berkehr gezogen werden.
— Im Oberhause teilte vorgestern Lord Lucas auf ine Anfrage mit, daß die Zahl der feindlichen Fremden, e am 27. November im Vereinigten Königreich interniert waren, 8 259 männliche Personen betrug, die eigentlichen Kriegs⸗ gefangenen nicht eingerechnet. Frauen seien überhaupt nicht nterniert worden. Zwischen dem 27. November und dem „Januar seien 1916 Personen entlassen worden. Die Zahl her zwischen dem 1. Januar und dem 1. Februar Entlassenen ej ihm nicht bekannt. Ueber die bei der Internierung verfolgte Politik sagte Lörd Lucas, wie „W. T. B.“ meldet:
Die zuerst internierten feindlichen Fremden waren ver⸗ ichige Personen. Später wurden auch andere ohne Rück⸗ cht auf einen Verdacht verhaftet, weil sie in militärpflichtigem alter standen. Natürlich wurden in vielen Fällen von briti⸗ chen Verwandten oder Freunden Vorssellungen erhoben. in einer ganzen Anzahl von Fällen haben sich außerordentliche chwierigkeiten ergeben. Das Kriegsamt, das die ganze Verant⸗ ortung trägt, hat diese Fälle genau untersucht; die Polizei hat eben⸗ alls Erhebungen angestellt. Wenn der Bericht der Poltzei in einem be⸗ onderen Falle zeigte, daß die Person weder gefährlich noch mittellos zar, so wurde die Entlassung von den Ministerien des Innern und 8 Krieges gemeinsam in Betracht gezogen. Die Verantwortung für ie Entlassung Gefangener trägt das Kriegsamt.
Der Premierminister Asquith betonte vorgestern im Unterhause in Erwiderung auf die Fragen und Anregungen ber die Arbeiten des Parlaments den Beschluß der Regie⸗ ung, keine Gesetzesvorlagen einzubringen, über die ein Streit der zarteien entstehen könnte. Solange nicht die Entscheidung ge⸗ allen sei, müßten alle Erörterungen über innerpolitischen Streit ertagt werden, alles müßte dem nationalen Ziele untergeordnet ccr. Hierauf entgegnete Bonar Law obiger Qvelle zufolge:
Er fände den Vorschlag der Regierung vernünftig und wolle ihm einen Widerstand entgegensetzen. In gewöhnlichen Zeiten würde die pposition der Regterung nur sehr ungern eine solche M chivoll⸗ bmmenheit einräumen; die Regierung wolle aber offenbar dasselbe un wie die französische und kanadische Regterung, und die Session se Kriegssession behandeln. Er erkläre sich mit der Erklärung des Farl of Crewe im Oberhause, die mit den Worten des Premier⸗ vinisters ub reinstimme, etnverstanden. *
Der Abgeordnete Hogge (liberal) erhob dagegen Ein⸗ pruch, daß den Mitgliedern auch das Recht entzogen werde, Vorlagen nicht parteimäßigen Charakters einzubringen, und be⸗ Der Abgeordnete
Der Vorschlag
— Das Mitglied des Unterhauses Arthur Ponsonby hat gestern in London bei dem Festmahl des. Vereins „Demo⸗ eine Rede gehalten, in der er dem Manchester Guardian“ zufolge ausführte:
Viele seien der Meinung, Deutschland müsse gelehrt werden, mnternationale Verträge zu halten. Wichtiger aber sei es, has Volk aufzuklären, welche internationalen Abmachungen über⸗ und welche Verpflichtungen sie enthielten, denn gegenwärtig habe man nur ganz vage Vorstellungen, und wenn man icht wisse, was Bündnisse und Verträge für Abmachungen ent⸗ ielten, so sei es vom Volke viel verlangt, das Leben dafür zu opfern. Niemals sei das Parlament in solcher Unkenntnis über die aus⸗ wärtige Politik gelassen worden wie in der letzten Zeit. Die De⸗ nokraten hätten nie von Sir Edward Grey verlangt, daß er seine karten offen auf den Tisch lege, während die Verhandlungen über treitfragen noch fort gingen. Jetzt aber wolle man wissen, welches piel Grey spiele, weil er dies mit sehr hoben Einsätzen tue.
— Das Handelsamt hat eine Kommission ernannt, die hdie Lage in den Häfen infolge der Anhäufung von Schiffen mnd des Mangels an Arbeitern untersuchen soll.
— Nach Meldungen des „W. T. B.“ hat die London⸗ Northwestern Bahngesellschaft alle Schiffsver⸗ bindungen zwischen Holyhead und den irischen Häfen, auch Dublin und Greenore, eingestellt. Die City t. ns g Schiffahrtsgesellschaft, die nach und von erpool, Belfast und Manchester verkehrt, hat vorgestern abend ihren dienst unterbrochen. Die Postdampfer zwischen Kingstown und bolyhead bleiben im Verkehr, da die Regierung alles Risiko bernommen hat. Die Versicherungsprämie ist gestern auf 1 Pfd. Sterling gegen 10 Schilling vorgestern gestiegen nd gegen 2 Schilling 6 Pence vor dem Kriege.
Frankreich 8
Zwischen der französischen und der russischen Regierung st nach einer Meldung des „Daily Telegraph“ ein Vertrag ibgeschlossen worden, nach dem Ruüßland Frankreich 25 Millionen Pud Weizen und sechs Millionen bud Zucker liefern soll. Der Termin der Ablieferung burde auf mehrere Monate verteilt. Die französische Regie⸗ tung hat sich erboten, die Lieferung im voraus zu bezahlen.
— Die Deputiertenkammer hat gestern ein Gesetz an⸗ genommen, wodurch eine Auszeichnung für Soldaten, das „Kriegskreuz“, eingeführt wird. Das Kriegskreuz wird den Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften verliehen, die eit Kriegsausbruch im Tagesbefehl des Heeres mit Namen nuafgeführt worden sind.
— Der Kammerausschuß für die Handelsmarine beantragt, daß die englische Regierung die Zulassung fran⸗ bsischer Reeder bei den Versteigerungen der von der englischen lotte gekaperten Schiffe gestatte.
— Im Kammerausschuß für Ackerbau erklärte der Ackerbauminister David dem „Nouvelliste“ zufolge, daß die Regierung Maßnahmen getroffen habe, um einer weiteren breiserhöhung für Getreide und Mehl vorzubeugen nd die Vorbereitung der Ernte für 1915 zu sichern. Die rnährung des Landes sei sichergestellt, und der Getreidepreis werde wieder eine normale Höhe erreichen.
“
8 1““ 8 8 5 “ 111““
Der Kaiser Nikolaus hat sich gestern von Zarskoje Selo zur Front begeben.
— Der Minister des Innern Maklakow ist zum Mit⸗ glied des Reichsrats ernannt worden. Er behält seine ministerielle Amtstätigkeit bei. 1““
Spanien. Die Kammer hat vorgestern den Gesetzentwurf über die Errichtung von Flottenstützpunkten angenommen. — Im Senat beantwortete der Ministerpräsident Dato in der vorgestrigen Sitzung eine Interpellation des früheren Ministers Reverter und erklärte laut Bericht des „W. T. B.“: Die Regierung wahre strenge Neutralität; sie unterbalte herz⸗ liche Beziehungen zu allen Kriegfuhrenden. Um eine Arbeitskrise zu ver⸗ hindern, die durch die Rückkehr von 400 000 spanischen Familien aus dem Auslande verursacht werden könnte, habe die Regierung be⸗ schlossen, zahlreiche öffentliche Arbeiten ausführen zu lassen. Trotz der Bestimmungen über die Kriegskonterbande habe die spanische Re⸗ gierung eine große Zahl von Erzeugnissen aus England, Frankreich und Jialien einführen lassen können. Dato schloß: „In den schwierigen Augenblicken, die Spanien durchmacht, rechne ich auf die Mitarbeit aller Volksvertreter. Unsere Einigkeit wird unsere Stärke sein!“ Amerika.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington haben die demokratischen Senatoren beschlossen, bei der Rückverweisung der Schiffsankaufsbill an eine Kommission einen Zusatzantrag einzubringen, nach dem die Kommission die Bill dem Senate binnen 48 Stunden wieder vorlegen soll mit einer Ergänzung, durch die der Schutz der Neutralität gesichert wird, und einer Zeitgrenze, wonach die Regierung erst ungefähr zwei Jahre nach der Annahme des Gesetzes mit dem Ankauf der Schiffe beginnen darf.
— Die Liga der New Yorker ungarischen Arbeiter hat nach einem Bericht des „Az Est“ dem Präsidenten Wilson einen Protest gegen die Verletzung der Neutralität überreicht, die dadurch begangen wird, daß in zahlreichen Fabriken für die Länder der Entente Kriegsausrüstungs⸗ gegenstände hergestellt werden. Die ungarischen Arbeiter dieser Fabriken sind somit gezwungen, sich gegen Leben und Interesse ihrer eigenen Landsleute zu vergehen. Der Ein⸗ spruch schließt mit dem Ersuchen an den Präsidenten, auf eine wahre und ehrliche Einhaltung der Neutralität strenge bedacht zu sein.
— Das kanadische Parlament wird am nächsten Donnerstag eröffnet werden und sich ausschließlich mit Kriegs⸗ angelegenheiten beschäftigen. Wie der „Daily Telegraph“ meldet, werden für die Fortführung des Krieges 100 Millionen Dollars gefordert werden.
8 Asien.
Die „Agence Havas“ veröffentlicht nachstehende, aus Tokio vom 1. Januar datierte Ausführungen, die als endgültige Darlegung der Politik Japans bezüglich Tsingtaus betrachtet werden sollen.
Das Ultimatum Javans verlangte die Uebergabe von Tsingtau vor dem 15. September 1914, und zwar im Interesse des fernen Ostens und um Tsingtau schließlich an China zurückzugeben Deutschland mußte sich genau an den Wortlaut des Ultimatums halten, im anderen Falle mußte J pan seine Handlungsfreiheit wiedergewinnen. England und Japan nahmen Tsingtau mil Waffengewalt ein; Deutschland ging also des Vorteiles der Be⸗ dingungen des Ulttmatums, denen es nicht nachgekommen war, ver⸗ lustiag. Deutschland hatte den Besitz von Tsingtau für 99 Jahre kraft des Vertrages, den China vor über 15 Jahren angenommen hatte. Die Beschlagnahme der Besitzung machte den gegenseitigen Vertrag nicht ungültig China hat augenblicklich kein Recht auf Tsingtau, außer das Recht auf Wiederbesitznahme nach Erlöschen des Vertrages. Natürlich muß Tsingtau schließlich an China zurückfallen, aber um den Verbündeten gegenüber loyal zu handeln, kann Japan die Besitzung an China nicht zurückgeben, deren Besitz in rechtlicher Bez'ehung eine streitige Frage bleibt. Könne man zulassen, daß Japan das gemietete Territorium an Deutschland zurückgebe, das japanische und englische Truppen und Schiffe während zweier Monate unter einem Kostenaufwand von minde tens fünf Millionen Pfund Sterling blockiert hätten? Japan wird Wort halten und hätte übrigens die Be⸗ dingungen des Ultimatums schärfstens beobachtet, wenn Deutschland ihm die Festung Tsingtau friedlich vor dem 15. September übergeben hätte. Die Verträge Japans mit England und Amerifa zum Schutze der Integrität Chinas werden von Japan genau so gewissenhaft beobachtet werden wie alle anderen Verträge, die Japan unterzeichnet hatte. Bisher konnte keine Macht, die mit Japan einen Vertrag geschlossen hat, Japan vorwerfen, gegen ein einmal gegebenes Ehrenwort verstoßen und seine internationalen Verpflichtungen nicht gehalten zu haben.
Kriegsnachrichten.
WWeleher Krissvauplea Großes Hauptquartier, 5. Februar. (W. T. B.) Auf der ganzen Front nur Artilleriekämpfe, ein ver⸗ einzelter französischer Vorstoß auf unsere Stellungen nord⸗ westlich Perthes blieb ohne Erfolg. Oberste Heeresleitung.
89 Oestlicher Kriegsschauplatz.
—
Großes Hauptquartier, 5. Februar. (W. T. B.) An der ostpreußischen Grenze wurden erneute Angriffe der Russen südlich der Memel zurückgewiesen. Ebenso mißlangen starke russische Angriffe gegen unsere neu⸗ gewonnenen Stellungen östlich Bolimow. Die Zahl der dort Gefangenen beträgt seit dem 1. Februar im ganzen 26 Offiziere und annähernd 6000 Mann.
Oberste Heeresleitung.
Wien, 4. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In Polen und Westgalizien keine besonderen Ereignisse. Die Kämpfe in den Karpathen dauern mit unverminderter Heftigkeit an. Im westlichen Frontabschnitt wurden feindliche Angriffe abgewiesen. Den im mittleren Wald⸗ gebirge vordringenden eigenen Kolonnen gelang es auch gestern, erneut Raum zu gewinnen und einige hundert Gefangene zu machen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
ö1 5 S v 8 ö Berlin, 5. Februar. (W. T. B.) Durch die russische Gesandtschaft im Haag wird als amtlich die Meldung ver⸗ breitet, daß ein russisches Unterseebot am 29. Januar ein deutsches Torpedoboot in der Ostsee bei Möen zum Sinken gebracht habe. Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, beruht diese Nachricht auf freier Erfindung.
Amsterdam, 4. Februar. (W. T. B.) Wie „Nieuws van den Dag“ aus London meldet, herrscht in Schiffahrts⸗ kreisen Unruhe über das Schicksal des Dampfers „Oriole“ von der General Steam Navigation Compann. Das Schiff fuhr Freitag von London nach Havre ab, aber seit der Abreise hörte man nichts mehr von dem Schiffe oder seiner Mannschaft. Man glaubt, daß die „Oriole“ eines der beiden unbekannten Schiffe war, die von einem deutschen Unterseeboot torpediert wurden. Die „Oriole“ maß 1490 t.
London, 5. Februar. B.) Man fürchtet, daß der Dampfer „Borrowdale“ aus Sunderland, unterwegs von London nach Granville, bei St. Malo einem Untersee⸗ boot zum Opfer gefallen ist. Auch die Dampfer „Sorata“ und „Orconia“ sind überfällig.
18 — (W. T.
58 88 16
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
Kairo, 4. Februar. (Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Gestern haben die britischen Truppen eine Begegnung mit dem Feinde bei Ismailia gehabt. Ein Sandsturm hinderte den Feind am Vorrücken. Wir hatten sechs Ver⸗ wundete.
b Parlamentarische Nachrichten.
Das Mitglied des Herrenhauses Wirklicher Geheimer Rat Dr. Adickes, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main a.
ist nach einer Meldung von „W. T. B.“
D gestorben.
8 8 7 . 5 8 Koloniales
8 8 1
„Die Deutsche Kolonialgesellschaft, deren Präsident Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg is, erbebt vor der gesamten Kultu welt Protest gegen das unmenschliche, das ganze europäische Kulturwerk in Afrika zerstörende, dem Völkerrecht und internationalen Verträgen bohn⸗ sprechende Vorgehen der Engländer und Franzosen in den deutschen Kolonien. „Die Ausdehnung des K teges auf die geren einen europäischen Angriff nicht geschützten deutschen Kolonien Afrikas“, führt die Deutsche Kolonia gesellschaft in ihrem Pro⸗ teste aus, „trägt ausgesprochen den Charakter eines Rrubzuges. Ein derartiges Vorgehen war in keiner Weise durch das Kriegsinteresse geboten und ist weder rechtlich noch sittlich zu rechtfertigen. Die Zerstörung jahrelanger, mühevoller, von einer europäischen Nation in Afrika geleisteter Kulturarbeit durch andere europäische Völter kann das Ergebnis des Watkrieges nicht beein⸗ flusten. Die Wirkung aber davon, daß je tzt vor den Augen der Ein⸗ geborenen Weiße gegen We ße und unter ihnen Schwarze gegen Weiße kä pfen messen, wird in Zukunst dem Kolonisationswerk jedes euro⸗ päischen Volkes in Afrika verhängnisvoll werden. In voller Wurdigung solcher Gefahr hat de Kongoakte durch den Artikel 11 den Garantie⸗ mächten, also auch England und Frankreich, die Verpflichtung auferlegt, darauf Verzicht zu leisten, ihre Feindseligkeiten auf die durch die Akte neutralisierten Gebiete zu erstrecken oder dieselben als Basis für kriegerische Operationen zu benutzen. Die Kongoakte beginnt mit den Worten: „Im Namen des Allmächtigen Gottes“’. Noch im Jahre 1903 bat die britische Regierung unter Berufung auf die Kongoakte, nach bei⸗ nahe einstimmiger Annahme einer Resolution durch das Unterhaus, gegen die Verletzung der Akte durch den Kongostaat protestiert und einen Appell an alle Signatarmächte der Akte gerichtet, um Maßregeln zur Abstellung der Mißstände zu ergreifen, und heute scheut sich dasselbe England mit seinem ver⸗ bündeten Frankreich nicht, sich selbst in weit schlimmerer Weise über grundlegende Bestimmungen der Akte hinwegzu⸗ setzen und deren positive Vorschriften, die im Namen des allmächtigen Gottes erlassen wurden, zu übertreten. Der bekannte englische Kolonialpolititer E. D. Morel hat zu Beginn des Krieges in der „African Mail“ seine Landsleute davor gewarnt, durch den Krieg in Afrika das Kulturwerk „in ein weites Chaos von Ruchlosigkeit zu verwandeln“. „Wir bringen unser sogenanntes Christentium“, sagt Morel, „den afrikanischen Heiden, und wir zeigen uns selbst barbarischer, blinder, hartherziger, als die zurückgebiie ensten Völker Afrikas, die zu regieren wir auszogen“. Hierzu kommt, daß unsere Gegner in den deutschen Kolonien mit Maßnahmen von sinnlos⸗brutaler Härte vorgehen. So haben die Franzosen die aus Togo und Kamerun nach Französisch Dahomé überführten Deutschen 500 km weit zu Fuß in das Innere dieser Kolonie verschleppt und zwingen sie, unter Aussicht von Schwarzen, zu körperlicher Arbeit in der Trovpensonne täglich sieben Stunden lang. In Kamerun haben die Engländer unbe⸗ waffnete deutsche Männer, Frauen und Kinder von schwarzen Soldaten festnehmen lassen und auf Frachtdampfer gebracht, ohne daß sie auch nur die notwendigsten Gebrauchegegenstände mitnehmen konnten. In Südwestafrika haben die Engländer den unverteidigten Ort Lüderitzbucht nach friedlicher Uebergabe der Plünderung preis⸗ gegeben und die im Privatbesitz befindlichen Diamantenfelder beraubt. Die Zivilbevölkerung wurde aus ihren Heimstätten fortgeschleppt und in südafrikanische Konzentrationslager verbracht. Gegen alles Völkerrecht haben die Engländer unv rteidigte Küstenplätze, wie Kribi, Swakopmund und Daressalam, beschossen und allenthalben gegen deutsche Missionare und deren Angehörige Roheiten empörendster Art v rübt. Geradezu als ein Verbrechen gegen das sittliche Empfinden unseres Zeitalters muß es bezeichnet werden, daß die Engländer seit Beginn des Krieges bis zur Stunde jeden Nachrichtenverkehr zwischen der Bevölkerung der afrikanischen Kolonien und ihren Angebhörigen in der Heimat gewaltsam verbindern. Hierdurch zerxeißen sie kalten Blutes das zwischen beiden Teilen bestehende Famtlienband und geben die getrennten Trost. und Hoffnungslosen nicht endender Sorge und Qual um das Schicksal ihrer Lieben preis. Diese einwandfret erwiesenen Tatsachen liefern den Beweis, daß Engländer und Franzosen bei ihrem Vorgehen gegen die deutschen Kolonien in Afrika nicht bloß die von ihnen selbst garantierten völkerrechtlichen Verpflichtungen mit Füßen ge⸗ treten, sondern auch Handlungen begangen haben, die jeder mensch⸗ lichen Empfindung zuwtderlaufen. Wie in unseren Kolonten, so haben Engländer und Franzosen überall wo sie deutsche wirtschaftliche Unter⸗ nehmungen in der Welt treffen konnten, Privateigentum beschlag⸗ nahmt und verschleudert, die Deutschen vertrieben, um so systematisch deutsche Arbeit und deutsche Art zu ver ichten und sich an die Stelle der Deutschen zu setzen. Wir verweisen auf das schmähliche Vor⸗ gehen der Franzosen in Marokko und der Engländer in Hongkong, Ceylon und anderen britischen Kolonien.“
8